Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 23.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:51 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU) ab 15:28 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU) bis 18:36 Uhr
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Baran (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Spree (SPD) bis 18:21 Uhr

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Bohnhof (AfD) i. V. f. Herr RM Urbanek
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Bonkowski - DSW 21

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing - 60
Herr Thabe - 61/2 BL
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach – 64/stellv. AL
Frau Irle - 1
Frau Zeuch - 1
Herr Vogt – 2/Dez.Con
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Frau Bredemann (Gutachterin/Ökoplan) zu TOP 4.1


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 23.09.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.06.2015


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

3.2 Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01436-15)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2015

3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Gewinnverwendung 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02052-15)

3.4 Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

3.5 Bericht für das Jahr 2014 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01591-15)

3.6 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01901-15)

3.7 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015

3.8 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 01749-15)
Bitte die Druckstücke hierzu bis zur AUSW-Sitzung am 04.11.2015 bzw. bis zur Ratssitzung 12.11.2015 verwahren!

4.2 Planfeststellung für den 4-streifigen Ausbau der B54 von der Einmündung der B236 (Stadtgrenze Dortmund bei Bau-km 0+080,000) bis zum DB-Bauwerk im Einmündungsbereich der Kupferstraße (Bau-km 2+809,829) sowie den hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz und Anlagen Dritter, den Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01944-15)

4.3 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)

4.4 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)
4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01903-15)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02011-15)

4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01863-15)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2015

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02019-15)

4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)

4.10 Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße- , zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hom 246 – Hohle Eiche -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01971-15)

4.11 Bauleitplanung: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld - sowie Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld - hier: I. Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung für die Aufhebung des InW 216- Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld- und für den Einleitungsbeschluss In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; III. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01982-15)
4.12 Bauleitplanung, Bebauungsplan Ap 203 – Adelenstraße –
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, II. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02372-15)

4.13 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeord-nung (GO NRW)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01906-15)

4.14 Bebauungsplanung: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 -Kortental-im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs.1 BauGB

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01795-15)

4.15 Bauleitplanung, Bebauungsplanverfahren Lü 172 - Gewerbegebiet nördlich Werner Hellweg - hier: Informationsvorlage zum Bauleitplanverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01883-15)

4.16 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2.Quartal 2015 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01882-15)

4.17 Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund zu einer geänderten Planung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01835-15)

4.18 Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen ab 23:00 Uhr sowie die verspäteten Starts ab 22:30 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2014
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 01970-15)

4.19 Information der Verwaltung zur Anwendbarkeit des §13 a Baugesetztbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02404-15)

4.20 Inbetriebnahme der KV-Anlage
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02435-15)

4.21 Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02452-15)


4.22 Masterplan Mobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02446-15)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Schallschutzfensterprogramm: Änderung der Förderrichtlinie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01471-15)

5.2 Wildschutzzäune im Stadtwald entlang der Autobahn A 45 und der Bundesstraße B 54
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01981-15)

5.3 Planfeststellungsverfahren "Ökologische Verbesserung Kirchderner Graben und Nebengewässer in Dortmund-Eving und Dortmund Scharnhorst"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01806-15)

5.4 Mobilfunk in Dortmund: Sachstand und aktuelle Entwicklungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01333-15)

5.5 Luftbelastung in Dortmund - Werte aus 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02056-15)

5.6 Bolmke
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2015
(Drucksache Nr.: 01326-15)


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01326-15-E2)

5.7 Baumfällungen Naturschutzgebiet Sanderoth
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01652-15-E1)
-lag bereits zur Sitzung 17.06.2015 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01652-15-E2)

5.8 Essbare Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02433-15)

5.9 Umsetzung der Baumschutzsatzung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01573-15-E1)
-lag bereits zur Sitzung 17.06.2015 vor-

5.10 Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01540-15)
-lag bereits zur Sitzung 17.06.2015 vor-

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadterneuerungsprogramm 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01760-15)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2015

6.2 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa"
Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa" und zur Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp (BwM)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01929-15)

6.3 Sanierungsgebiet "Ortskern Lütgendortmund"
hier: Beschluss zur Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Lütgendortmund"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01884-15)

6.4 Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01865-15)

6.5 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

6.6 Stadt der Zukunft
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2015
(Drucksache Nr.: 02219-15)


6.7 Studentisches Wohnen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02457-15)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

8.1 Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02434-15)

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Renkawitz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um

TOP 2.1 Geplante Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney und
aktuelle Flüchtlingssituation“ (DS Nr.: 02464-15) zu ergänzen.

Die Vorlage der Verwaltung zu diesem Punkt (DS Nr.: 02464-15) wurde in der Sondersitzung des
Rates (14.09.) bereits mehrheitlich beschlossen. Der AUSW hat sich heute lediglich mit dem vom Rat
überwiesenen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke & Piraten) sowie der Bitte um Stellungnahme (Die
Linke & Piraten) und den inzwischen hierzu vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung zu
befassen.


Änderungen:

Die Fraktionen B’90 Die Grünen, CDU und SPD deklarieren zu den heutigen Vorlagen unter

TOP 4.3 „Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost“ (DSNr.: 01951-15)
TOP 4.4 „Ergebnisse der zum Uni-Umland“ (DSNr.: 02163-15)
TOP 4.9 „Bauleitplanung ; Änderung Nr.8 –nördlich Florianstraße-…“ (DSNr.: 01959-15)

weiteren Beratungsbedarf und beantragen daher die Beratung dieser Punkte in die nächste Sitzung zu schieben.
Die Fraktion B’90 die Grünen deklariert darüber hinaus Beratungsbedarf zum heutigen
TOP 4.11 „ Bauleitplanung : Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 221-…(DS Nr.: 01982-15)
und beantragen daher diese Vorlage ebenfalls in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Wilde kündigt an, zu der unter
TOP 4.21 „ Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen“ (DSNr.: 02452-15)
aufgeführten Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion heute mündlich Stellung zu nehmen. Vor dem Hintergrund, dass hierbei schutzwürdige Belange angesprochen werden könnten, schlägt er vor, diesen Punkt im nicht öffentlichen sondern im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

Man einigt sich hierzu darauf, allen o.a. Änderungswünschen zu folgen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Ergänzungen und Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.06.2015

Herr Rm Waßmann bittet darum, bei zukünftigen Niederschriften darauf zu achten, dass alle wichtigen Kernaussagen wiedergegeben werden, damit nachvollziehbar sei, wie sich die Fraktionen zu dem jeweiligen Thema aufgestellt haben.

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.06.2015 wird mit dem o. a. Hinweis genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Geplante Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung und aktuelle Flüchtlingssituation
(Drucksache Nr.: 02453-15)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 14.09.2015 (Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (DS-Nr.: 02453-15-E2):

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 02453-15-E2) vom 09.09.2015 vor:
„… die Zahl der Flüchtlinge, die auch in Dortmund untergebracht werden müssen, wächst täglich. Angesichts dessen bittet Sie die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sondersitzung des Rates am 14.09.2015 zu nehmen und zur Beschlussfassung zu stellen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die „Satzung über den Schutz und Erhalt von Wohnraum in Dortmund“ vom 30.06.2012 konsequent anzuwenden. Insbesondere weist der Rat darauf hin, dass eine Zweckentfremdung vorliegt, wenn Wohnraum für länger als drei Monate leer steht.

2) Der Rat der Stadt erwartet eine Berichterstattung zur bisherigen Anwendungspraxis der „Satzung über den Schutz und Erhalt von Wohnraum in Dortmund“ zum nächsten Wohnungsausschuss (AUSW). Dabei soll auf die Zahl der leerstehenden Wohnungen, die Dauer des Leerstandes und die bisher angeordneten Maßnahmen zur Beseitigung der Zweckentfremdung eingegangen werden.

Begründung

In Dortmund steht eine große Anzahl von Wohnhäusern leer. Damit bleibt Wohnraum für 3000-5000 Menschen ungenutzt. Alleine auf der Brückstraße stehen die Wohnbereiche in rund 30 Häusern leer. Durch die schon seit Längerem zu beobachtenden Anspannungstendenzen auf dem Wohnungsmarkt insbesondere im Marktsegment der Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen – insbesondere für Familien - wirkt sich das Verhalten einer Vielzahl privater Vermieter ungünstig aus. Durch die immer geringer werdende Anzahl von Sozialwohnungen, Zuwächsen bei Studenten, EU-Zuwanderern und aktuell durch den vermehrten Zuzug von Flüchtlingen aus Kriegsländern verknappt sich der Wohnungsmarkt weiter, so dass Leerstände nicht mehr im bisherigem Umfang geduldet werden können.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den vorgenannten Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 02453-15-E2) vom 09.09.2015 in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 02453-15-E5):

„…in der Sitzung am 14.09.2015hat die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die Verwaltung darum gebeten, den Ergänzungsantrag schriftlich zu beantworten.

Zu 1.:
Die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund wird
konsequent angewandt und schützt somit Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie
einzelne vermietete Wohnräume vor einer ungenehmigten Zweckentfremdung.

Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
- überwiegend (mehr als 50 % der Fläche) für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet
oder überlassen wird,
- baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht
mehr geeignet ist,
- länger als drei Monate leer steht,
- beseitigt wird (Abbruch).
Es sind in der Satzung Sachverhalte geregelt, die die Anwendung der Satzung ausdrücklich
ausschließen. So unterliegt unter anderem Wohnraum, der nachweislich nicht mehr vom
Wohnungsmarkt angenommen wird oder der Missstände aufweist, deren Beseitigung nicht
angeordnet werden kann, nicht dem Anwendungsbereich der Satzung. Gleiches gilt, wenn
Wohnraum bereits vor Inkrafttreten der Satzung leer stand. Eine Genehmigungspflicht besteht
in diesen Fällen nicht.
Die Leerstandgenehmigung nach der Satzung ist darüber hinaus nur dann erforderlich, wenn
Wohnraum länger als drei Monate leer steht und der Wohnraum dem Wohnzweck entzogen
wird. Verfügungsberechtigte, die ihre Vermietungsabsicht nicht aufgeben, entziehen den
Wohnraum nicht dem Wohnzweck.
Anders haben sich in der Vergangenheit Wohnungsgesellschaften verhalten, die im großen
Umfang Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt haben und diese, zur
besseren Vermarktung, bewusst über einen längeren Zeitraum haben leer stehen lassen. Diese
Vermarktungspraxis wurde mit dem Genehmigungsvorbehalt wirksam eingeschränkt, da die
Leerstandsgenehmigungen mit der Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung
verbunden wurden. Mit Wegfall der alten Zweckentfremdungsverordnung des Landes NRW
war die Möglichkeit genommen, regulierend eingreifen zu können. Durch die Satzung vom
18.06.2012 wurde diese Regelungslücke wieder geschlossen. Die Wohnungsumwandlungen
haben vor einigen Jahren im großen Umfang stattgefunden. Heute gibt es lediglich wenige
Einzelfälle.

Zu 2.:
Für das Jahr 2015 liegen bislang keine Informationen zu leer stehenden Wohnungen, die unter
den Anwendungsbereich der Satzung fallen, vor.
Die in diesem Jahr erteilten fünf Leerstandsgenehmigungen beziehen sich auf Abriss ohne
Leerstand über Bauantragskonferenz und Nutzungsänderungen.“


Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 14.09.2015 (Bitte um Stellungnahme
der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (DS-Nr.:02453-15-E3):

„Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 02453-15-E3) vom 09.09.2015 vor:
„… die Zahl der Flüchtlinge, die auch in Dortmund untergebracht werden müssen, wächst täglich. In diesem Zusammenhang meldete WDR 2 am 27.08.2015, dass die Städte Dortmund und Gelsenkirchen eine Beschlagnahmung von privaten Immobilien zur Unterbringung von Asylsuchenden nicht ausschließen.

"Dort, wo wir den Eindruck haben, dass Wohnraum in großem Maße bewusst dem Markt entzogen wird, sei es aus Abschreibungsgründen, aus spekulativen Erwägungen oder einfach nur aus Ignoranz, können wir das Mittel der Beschlagnahmung nicht mehr ausschließen", wird Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski zitiert.

In Dortmund werden mit erheblichem finanziellem Aufwand Flüchtlinge in Containern, Schulen oder Turnhallen und demnächst auch in Zelten und Traglufthallen untergebracht.

Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Unter welchen Gegebenheiten können in Dortmund leer stehende Wohnungen für die Unterbringung von Asylsuchenden beschlagnahmt werden?

2. Wie schnell können ggf. Maßnahmen zur Beschlagnahmung umgesetzt werden?


3. Wird die Verwaltung die Möglichkeit der Beschlagnahmung von leer stehenden Wohnungen zur Unterbringung von Asylsuchenden weiter verfolgen, um die Situation zu entspannen?“

Hierzu erläuterte Herr StR Wilde, unter Hinweis auf die Ermächtigungsgrundlage im Ordnungsbehördengesetz die Bedingungen einer Beschlagnahme, wonach u.a. Voraussetzung sei, dass die Ordnungsbehörde eine bestehende Gefahr nicht selbst oder durch Beauftragte abwenden könne. Bezogen auf eine Beschlagnahme leer stehender Wohnungen bedeute dies, dass zunächst alle Unterbringungsmöglichkeiten (bspw. Container, Turnhallen, etc.) ausgeschöpft sein müssen. Finanzielle Erwägungen spielten dabei keine Rolle. Die Verwaltung empfehle daher, von einer Beschlagnahme keinen Gebrauch zu machen, sondern es bei der bisherigen Strategie der Nutzung von Infrastruktureinrichtungen zu belassen.



Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) zur generellen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung zur Beschlagnahme ergänzte Frau StR´in Jägers unter Hinweis auf den in Artikel 14 des Grundgesetzes geregelten Schutz des Eigentums, dass es sich dabei um eine ultima ratio Regelung handelt, so dass die Kommune nachweisen müsse, dass keine anderweitigen Optionen zur Verfügung stünden. Zudem sei auch ein Leerstand von Wohnungen eine legitime Nutzung von Eigentum, so dass ein Eigentümer nicht zu einer wirtschaftlichen Nutzung verpflichtet sei. Zudem verwies Frau StR´in Jägers auf die im Fall einer Beschlagnahme vom OVG NRW zugrunde gelegten Fristen von wenigen Monaten.

Herr OB Sierau stellte in Aussicht, dass die mündlich vorgenommene Beantwortung seitens der Verwaltung verschriftlicht wird und im Kontext der o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten zur Befassung in den Fachausschuss überwiesen wird.

Im Rat bestand Einvernehmen, die vorgenannte Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 02453-15-E3) vom 09.09.2015 mitsamt der verwaltungsseitig hierzu zu erstellenden schriftlichen Beantwortung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS Nr.: 02453-15-E4):

„..im Rahmen der Anfrage ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Beschlagnahme privater
Grundstücke und Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung zulässig ist und ob im Rahmen
einer Beschlagnahme ggf. Ein-/Umbauten an dem beschlagnahmten Objekt vorgenommen
werden dürfen. Dazu bleibt im Einzelnen folgendes festzuhalten:

A. Beschlagnahmevoraussetzungen

I. Ermächtigungsgrundlage für die Beschlagnahme von Gebäuden/Grundstücken zwecks
Vermeidung von Obdachlosigkeit ist die ordnungsbehördliche Generalklausel des § 14 Abs. 1
OBG. Dem-nach können die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um
eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit gegeben.
Durch unfreiwillige Obdachlosigkeit können hochgradig schutzwürdige Individualrechtsgüter
einer Person (Leben, Gesundheit) beeinträchtigt werden, so dass die örtliche Ordnungsbehörde
gehalten ist, diese Gefahrenlage zu beseitigen. Das Entschließungsermessen der Behörde
hinsichtlich eines Einschreitens ist insoweit „auf Null“ reduziert.

II. Die Beschlagnahme privater Gebäude/Grundstücke zur Flüchtlingsunterbringung würde
sich gegen die betreffenden Grundstückseigentümer und somit gegen Personen, die für die
Gefahr nicht verantwortlich sind, richten. Nach § 19 Abs. 1 OBG kann die Ordnungsbehörde
Maßnahmen gegen nicht verantwortliche Personen richten, wenn

1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abwehren ist,
2. Maßnahmen gegen den Störer nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder
keinen Erfolg versprechen,
3. die Ordnungsbehörde die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch
Beauftragte abwehren kann und
4. die Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger
Pflichten in Anspruch genommen werden können.

Die Inanspruchnahme eines Nichtstörers gemäß § 19 Abs. 1 OBG setzt also unter anderem
voraus, dass die Ordnungsbehörde die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch
Beauftragte abwehren kann.

Für Maßnahmen zur Beseitigung von Obdachlosigkeit folgt daraus, dass die Behörde zunächst
verpflichtet ist, ihre eigenen Möglichkeiten zur Beseitigung des Notstandes voll auszuschöpfen,
insbesondere durch

• Kauf oder Anmietung weiterer Unterkünfte und ggf. Bau neuer Unterkünfte
• Aufstellung angekaufter oder angemieteter Behelfsunterkünfte wie z.B. Wohncontainer
oder Wohnwagen auf stadteigenen oder angemieteten Grundstücken
• Einsatz eigener kommunaler Einrichtungen wie z.B. Sporthallen .

Hinsichtlich der Maßstäbe, die bei der Ausschöpfung eigener Mittel der Behörde anzulegen
sind, gilt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung folgendes:

• Die Ordnungsbehörde muss nicht für eine wohnungsmäßige Voll- und Dauerversorgung,
sondern lediglich für eine obdachmäßige Unterbringung („notdürftige,
menschenwürdige Unterkunft“) sorgen. Es reicht daher aus, wenn eine
Unterkunft bereitgestellt wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des
Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt.
Die Inanspruchnahme eines Nichtstörers im Wege der Beschlagnahme darf
deshalb nicht er-folgen, wenn die Ordnungsbehörde eine obdachlosenrechtlichen
Maßstäben genügende Unterkunft beschaffen kann. Es ist daher nicht zulässig,
dass die Behörde vor einer Beschlagnahme lediglich Möglichkeiten zu
einer wohnungsmäßigen Unterbringung prüft.

• Finanzielle Erwägungen sind bei der Beschaffung eines Obdachs durch die Behörde
unerheblich. Da die Inanspruchnahme eines Nichtstörers das letzte Mittel
zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit ist, ist sie nur zulässig, wie die Beschaffung
eines Obdachs auf Kosten der Allgemeinheit objektiv unmöglich
bleibt.
Sofern also noch anmietbare Räume oder Grundstücke auf dem Markt ersichtlich
sind, müssen diese auch zu einem ggf. erhöhten Preis vorrangig angemietet
werden, statt Wohnraum zu beschlagnahmen.

Für die Anordnung von Beschlagnahmen zur Flüchtlingsunterbringung folgt daraus, dass erst
dann eine Beschlagnahme privater Grundstücke erfolgen darf, wenn unabhängig von einem
eventuell auch hohen Kostenaufwand keine Möglichkeiten mehr bestehen, Flüchtlinge in
stadteigenen Gebäuden oder auf stadteigenen Grundstücken unterzubringen und auch der Ankauf
oder die Anmietung geeigneter Wohnungen/Gebäude/Grundstücke von Dritten objektiv
nicht mehr möglich ist.

Das Bestehen einer derartigen Notsituation ist nach der Rechtsprechung seitens der Behörde
nachzuweisen. Insbesondere müssen ernsthafte Anstrengungen,geeignete Unterkünfte zu beschaffen
und verwendbare Gebäude anzumieten, erkennbar sein (=Dokumentation „konkreter
Unterbringungsbemühungen“). Bei der Bewertung, ob gehörige Anstrengungen seitens der
Behörde unternommen worden sind, wird seitens der Rechtsprechung auch die Größe der
jeweiligen Stadt in den Blick genommen. Demnach sind bei Großstädten die Anforderungen
an das Bemühen, geeigneten Wohnraum in eigenen Gebäuden oder am Immobilienmarkt zu
beschaffen, höher anzusetzen als bei kleineren Gemeinden.

III. Kommen bei der Suche nach einem Ort für eine Obdachlosenunterkunft mehrere Grundstücke
von Nichtstörern für eine Beschlagnahme in Betracht, muss zwischen diesen eine ermessensgerechte
Auswahl erfolgen. Dabei ist die Intensität der Eingriffswirkung maßgeblich;
z.B. kann aufgrund der stärkeren Sozialbindung des Eigentums ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen vor anderen Privateigentümern in Anspruch zu nehmen sein.

B. Rechtliche Gesichtspunkte nach erfolgter Beschlagnahme

I. Nach § 19 Abs. 2 OBG dürfen ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen einen Nichtstörer nur
auf-rechterhalten werden, solange die Abwehr der Gefahr nicht auf andere Weise möglich ist.
Die Behörde muss daher nach einer Zwangseinweisung sogleich Maßnahmen einleiten, die
die Gewähr dafür bieten, dass der Obdachlose alsbald anderweitig untergebracht wird; insofern
sind die oben bereits genannten Bemühungen um Nutzung eigener Gebäude/Grundstücke
oder um die An-mietung bzw. den Neubau geeigneter Gebäude fortzusetzen .
In zeitlicher Hinsicht gibt es keine gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze, bis zu der eine Beschlagnahme
von Wohnraum zulässig ist. Aus diesem Grund haben Verwaltungsgerichte
bundesweit auch unterschiedliche Zeiträume – von zwei Monaten bis zu acht Monaten – als
zulässig angesehen. In der Regel ist ein Zeitraum von sechs Monaten als äußerste Grenze anzusehen,
sofern nicht ganz besonders gelagerte Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung
rechtfertigen.

II. Zu der Frage, ob bei der Beschlagnahme von Wohnraum seitens der Behörde ggf. Einoder
Umbauten an dem betroffenen Objekt vorgenommen werden dürfen, existiert keine gesetzliche
Regelung. Auch insoweit kann lediglich die ordnungsbehördliche Generalklausel
des § 14 Abs. 1 OBG herangezogen werden, wonach zur Gefahrenabwehr „die notwendigen
Maßnahmen“ getroffen werden können.

Im Rahmen des dabei zu betätigenden Ermessens hat die Behörde allerdings den Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. etwaige Ein- oder Umbauten müssen zur Erreichung
des da-mit angestrebten Zwecks (=Nutzung als Obdachlosenunterkunft) geeignet, erforderlich
und zumut-bar sein. Insbesondere das Erfordernis der Zumutbarkeit dürfte die Befugnis
der Behörde zu Einbauten bzw. Umbauten begrenzen.

Als zulässig werden deshalb nur solche Maßnahmen anzusehen sein, die die Gebäudesubstanz
nicht schwerwiegend beeinträchtigen, die den wesentlichen Charakter des Gebäudes nicht
dauerhaft verändern und die vor allem nach Beendigung der Beschlagnahme problemlos wieder
beseitigt werden können. Rechtsprechung zu dieser Frage ist allerdings bisher nicht ersichtlich,
so dass die Zulässigkeitsgrenzen derzeit nicht abschließend beurteilt werden können.
Aus Gründen der Vorsicht sollten diese jedoch als eher eng angesehen werden.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass es selbstverständlich der Ordnungsbehörde obliegt,
nach Beendigung der Beschlagnahme wieder einen ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes
herzustellen und etwaige Beschädigungen durch Einbauten oder Umbauten wieder zu beseitigen.
Dem Gebäudeeigentümer steht insoweit grundsätzlich ein Folgenbeseitigungsanspruch
zu.“


AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Kowalewski bedankt sich für die schnellen Stellungnahmen der Verwaltung und führt zum Thema „Satzung zur Zweckentfremdung“ an, dass ihm in der Stellungnahme der Verwaltung aufgefallen sei, dass es in diesem Jahr hierzu keine Anwendungsfälle gegeben habe. Wenn man dann die Passage der Stellungnahme der Verwaltung lese, aus welcher hervorgehe, aus welchen Gründen die Satzung nicht greife, dann komme man zum Kern des Problems. Aufgrund dieser zahlreichen Ausschlussgründe müsse man seiner Meinung überlegen, ob man nicht an der Satzung noch etwas ändern müsse, damit man hiermit tatsächlich Leerstände bekämpfen könne. Hierzu bittet er die Verwaltung um entsprechende Auskunft.
Darüber hinaus möchte er wissen, wie man als Fachausschuss generell mit dem Thema „Leerstand“ weiter umgehen wolle. Hierzu möchte er auch wissen, ob es so etwas wie ein „Leerstandskataster“ der Stadt Dortmund gebe, wonach die Verwaltung einen Überblick darüber habe, welche leerstehenden Gebäude eigentlich im Stadtgebiet vorhanden seien, um dann für die einzelnen Gebäude konkrete Überlegungen anstellen zu können.

Frau Rm Neummann-Lieven teilt mit, dass das Thema „Zweckentfremdung“ immer eine schwierige Gradwanderung darstelle. Sie sei froh, dass man mit dieser Satzung überhaupt eine Chance habe einzugreifen. Dass die Hürden hierbei sehr hoch seien, sei bekannt. In der zweiten, heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung werde auf die Beschlagnahmung eingegangen. Danach sei ihrer Fraktion schon eine „Lücke“ aufgefallen, wonach man dann letztendlich doch nichts tun könne, da das Eigentum hiernach so hoch gestellt werde. Hierin sehe man eine gewisse Problematik, allerdings könne man, so lange die Gesetzte so seien, auch nichts tun. Hinsichtlich der Zweckentfremdung wäre es natürlich positiv, wenn man hier mehr betroffene Personen belangen könne. Aufgrund des dadurch entstehenden, erhöhten Verwaltungsaufwand, sei dies aber offenkundig momentan nicht leistbar.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion dem heute vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten nicht zustimmen werde, da die vorliegenden Aussagen der Verwaltung hierzu plausibel und ausreichend erscheinen und man vom Grundsatz her auch ein Problem mit dem Thema „Beschlagnahmung/ Enteignung“ habe. Da der Antrag im Kontext zur Flüchtlingsthematik eingebracht wurde, sei es ihm dabei noch wichtig zu erwähnen, dass er den Zeitpunkt zu dem dieser Antrag eingebracht wurde, auch nicht für günstig halte, da man derzeit überall darum bemüht sei, eine „Willkommenskultur“ hoch zu halten, und hierbei Eingriffe in das Privateigentum einen großen Schaden anrichten würden.

Auf die Frage von Rm Kowalewski welche Möglichkeiten der Nachsteuerung es im Hinblick auf die bestehende Zweckentfremdungssatzung gäbe, erläutert Herr Wilde, dass man mit der bestehenden Satzung bereits die wohnungsrechtlichen Möglichkeiten solche Satzungen aufzustellen und die Dinge die hiermit geregelt werden können, ausgeschöpft habe. Zur Frage, wie die Stadt Dortmund mit dem Thema, „Leerstand bzw. Problemimmobilien “ umgehe, teilt er weiter mit, dass die Satzung hierfür nicht das geeignete Instrument sei, da es eher für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bzw. in Gewerbeimmobilien gehe und nicht darum, sog. „Schrott- bzw. Problemimmobilien“ wieder marktfähig zu machen. Für letzteres gebe es andere Instrumente wie z.B. das „Modernisierungsgebot“ sowie das „Abbruchgebot“ laut Baugesetzbuch. Diese seien allerdings ebenfalls an bestimmte Bedingungen geknüpft, welche wiederum einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würden. Im Segment „Problem bzw. Schrottimmobilien“ habe die Verwaltung inzwischen einen relativ guten Überblick. Es existiere auch ein entsprechendes Kataster hierzu. Derzeit sei sowohl die Stadt Dortmund, verschiedene Wohnungsbaugesellschaften als auch private Vermieter dabei, sich systematisch mit diesem Bestand auseinanderzusetzen und zu überprüfen, wie man die hierin aufgeführten Immobilien wieder aktivieren könne. Die sonstigen, im Moment leerstehenden Wohnungen, gerade wenn man hierbei an Wohnungen von Wohnungsgesellschaften denke, gäbe es eigentlich gar nicht mehr. Die dortigen Leerstandsquoten lägen derzeit bei etwa 2 %, so dass man hier von einer “Vollbelegung“ sprechen könne.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, ob unter Berücksichtigung dieser Umstände über den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten überhaupt noch abzustimmen sei, teilt Herr Rm Kowalewski mit, dass er sich hierzu erst nach Schluss der Debatte äußern werde. Ihm gehe es nicht nur allein um sog. „Schrottimmobilien“ sondern mehr darum, zu erfahren, mit welcher Handhabe bzw. mit welchem Instrument man gegen solche Vermieter angehen könne, die ihre Wohnungsbestände/Häuser als Abschreibungsobjekte benutzen.

Frau Rm Matzanke teilt daraufhin mit, dass es hierfür keine gesetzliche Handhabe gebe. Weiter bezieht sie sich noch einmal auf die Ausführungen in der letzten Ratssitzung zu diesem Thema als auch auf die heutigen Ausführungen von Herrn Wilde, wonach die bestehenden Möglichkeiten bereits ausgeschöpft seien. Einzig und allein das Finanzamt könne hinsichtlich solcher Vermieter irgendwann einmal eingreifen, indem diese keine Verluste mehr aus Vermietung und Verpachtung geltend machen könne. Da aber auch die Möglichkeiten der Finanzbehörde nur bedingt greifen würden, sehe sie keine Möglichkeit, dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten beitreten zu können.

Ergänzend zu den Äußerungen seiner Vorrednerin führt Herr Rm Waßmann aus, dass immer die rechtliche Hürde bestehe, dass Vermieter von leerstehenden Immobilien innerhalb einer bestimmten, vom Finanzamt festgesetzten Frist, eine Vermietungsabsicht nachzuweisen hätten. Da hierfür laut höchster Rechtsprechung aber bereits die Beauftragung eines Maklers oder die Aufgabe eines Inserates ausreichen würde, sehe er es als einen „Kampf gegen Windmühlen“ an, sich hiergegen aufzulehnen.

Unter Berufung auf den grundgesetzlichen Schutz des Eigentums bittet Herr Rm Bohnhof darum, es an dieser Stelle erstmal bei der zuvor geführten Diskussion zu belassen.

Herr Rm Thieme führt an, dass eine Enteignung von Immobilien nur dann stattfinden könne, wenn die entsprechende Immobilie gemeinschaftsschädigend missbraucht würde. Wenn man diese bewusst verwahrlosen lasse, sei dies seiner Meinung nach der Fall, nicht aber wenn man diese aus irgendwelchen politischen Gründen benötige.

Herrr Böhm stellt noch einmal klar, das laut Zweckentfremdungssatzung Leerstände dann geahndet werden, wenn leerstehender Wohnraum strategisch, definitiv nicht vermietet werden soll. Ausgehend von einer derzeitigen Dortmunder Leerstandsquote von ca. 2% (ca. 6000 Wohnungen) sei es legitim sich darüber Gedanken zu machen, diesen Wohnraum nicht auch zur Unterbringung von Menschen zu nutzen. Man unterstelle aber den betr. Vermietern zunächst erstmal nicht, dass diese Wohnung grds. nicht vermietet werden sollen. Sollte man allerdings konkrete Hinweise hierzu erhalten, würde die Verwaltung entsprechend hierauf reagieren. Die Intention, warum man 2012 diese Zweckentfremdungssatzung beschlossen habe, sei allerdings eine andere gewesen, nämlich um Zugriffsmöglichkeiten auf die großen ausländischen Investoren zu bekommnen, welche ganze Siedlungen in verschiedenen Stadtteilen haben leer stehen lassen. Hier habe dieses Instrument gegriffen. Im Übrigen verweist auch er noch mal auf die Ausführungen von Herrn Rm Waßmann, wonach der Behörde die Hände gebunden seien, sobald ein Vermieter eine Vermietungsabsicht nachweisen könne (durch Inserat etc.). In Bezug auf die Ausführungen von Herrn Wilde, teilt auch er noch mal mit, dass die Verwaltung inzwischen ganz andere Wege eingeschlagen habe um herauszufinden, wo Wohnungen bzw. Gebäude im größeren Stil leer stehen. Zu den jeweiligen Vermietern (über 120 Einzeleigentümer von Gebäuden, welche im größeren Stil Leerstände hatten) habe man inzwischen bereits Kontakt aufgenommen. Hiervon habe der größte Teil bereits zugesagt, dass sie dazu bereit wären, mit der Stadt Dortmund zusammen zu arbeiten.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler erklärt, dass die Erläuterungen der Verwaltung heute insgesamt plausibel und ausreichend deutlich gemacht hätten, dass in Dortmund neben der inzwischen vorhandenen Zugriffsmöglichkeiten auf die großen Investoren auch in ausreichendem Maße auf private Einzelimmobilienvermieter Einfluss genommen werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heute vorliegenden schriftlichen sowie die mündlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Durch diese schriftlich vorliegenden und heute mündlich ergänzten Informationen der Verwaltung ist man sich darüber einig, dass sich eine Beschlussfassung zum den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) erübrigt hat.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)


AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Kowalewski beantragt, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.

Herr Rm Klösel begrüßt die Vorlage ausdrücklich und betont, dass seine Fraktion dieser heute zugestimmt hätte. Allein die Tatsache, dass die Europäische Kommission 315 Milliarden zur Verfügung stellen wolle, solle man seiner Meinung nach mit dem Gedanken verbinden, dass man hierdurch sicherlich auch für die Stadt Dortmund in dem einen oder anderen Bereich (z. B. im Bereich des „Barrierefreien Wohnens“, im Bereich der „Sanierungen und Erweiterungen der ÖPNV-Anlagen“, oder zum Thema „Breitbandenergienetze“) Verbesserungen der derzeitigen Standards erzielen könne.

Frau Rm Weyer bittet aufgrund der Beratungsfolge der Vorlage darum, die Vorlage auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk (BPN) zur Kenntnis vorzulegen.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass gerade in der Akquise europäischer Fördermittel aus den Strukturfonds und Aktionsprogrammen oft die Schwierigkeit bestanden habe zu erkennen, welche Behörde hierfür eigentlich zuständig sei. Deswegen befürworte man, dass dafür jetzt ein gemeinsames Handlungskonzept existiere, welches ermögliche, Mittel zu akquirieren, die auf europäischer Ebene für die unterschiedlichen Ebenen, sei es um Fördermittel für „Integrationsarbeit“, für „benachteiligte Wohnviertel“ etc. zur Verfügung gestellt würden.

Frau Rm Löken-Mehring (Seniorenbeirat) betont, dass auch der Seniorenbeirat dieses Konzept ausdrücklich begrüße, weil hiermit die Intention verbunden sei, alle möglichen Fördermittel grundlegend zu beantragen. Dass dieses mit sehr viel Arbeit verbunden sei, sehe man auch. Sie gehe aber davon aus, dass es sowohl bei der Stadt Dortmund als auch in anderen Organisationen Mitarbeiter/-innen gebe, deren Haupttaufgabe das sein dürfte.
Gerade in Zeiten des demographischen Wandels würden auf Dortmund noch erhebliche Veränderungsprozesse zukommen und auch dafür sehe man die Möglichkeit, neue Fördermittel zu erschließen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ausdrücklich begrüße und dieser heute zugestimmt hätte. Im laufenden Verfahren habe man es immer so verstanden, dass man die Fördermitteleinwerbung schwerpunktmäßig in den Bereich der Wirtschaftsförderung verlagert habe. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung habe u. a. deshalb den Beinahmen „Europa“ bekommen, da der Schwerpunkt Arbeit und das Know-how der Wirtschaftsförderung in Sachen Fördermittelakquise dort vorhanden sei. Nach seinem Verständnis sei daher die hierfür erforderliche Arbeit in erster Linie dort zu leisten.

Frau Irle erläutert hierzu, dass es richtig sei, dass der Wirtschaftsförderungsausschuss sich mit dem Thema „Europa“ beschäftige und insofern auch zu beteiligen sei, sobald das Thema „Europa“ tangiert werde. Gleichwohl läge die Verantwortung für Förderanträge aus einzelnen Fachbereichen nach wie vor bei dem jeweils zuständigen Fachausschuss, wonach die je nach Thema zuständigen Fachbereiche ihre Förderanträge entsprechend in den Beratungsgang einzubringen hätten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Auf Bitte von Frau Rm Weyer soll die Vorlage auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis vorgelegt werden.


zu TOP 3.2
Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01436-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 26.08.2015:

„Herr Lenkeit von der Wirtschaftsförderung Dortmund nahm zu den aufgeworfenen Fragen ausführlich Stellung. Unter Verweis auf die in der Vorlage beschriebenen Ausführungen wird auf dem Gelände des ehem. Kraftwerks Knepper ein „UrbanEnergie-Pilotprojekt“ angestrebt. Dieses Entwicklungsmodell biete im Verhältnis zur Logistikbranche den Vorteil, dass deutlich mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können und weniger Lärm verursacht wird. Das Gesamtkonzept werde zusammen mit der Stadt Castrop-Rauxel entwickelt, wobei die Planungshoheit den jeweiligen Städten obliege.
Angaben über einen festgelegten Zeitrahmen konnte Herr Lenkeit nicht benennen; dies zumal der derzeitige Flächeneigentümer EON das Gesamtprojekt noch relativ zurückhaltend angehe. Man könne jedoch davon ausgehen, dass zwischen der Erarbeitung eines Konzeptes und dessen Entwicklung bzw. Realisierung sicherlich mehrere Jahre vergingen.

Nach Abschluss der Diskussion gaben die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig eine positive Empfehlung im Sinne des Beschlussvorschlages“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Gespräche mit dem Eigentümer
E.ON fortzusetzen und eine interkommunale Entwicklung des stillgelegten Kohlekraftwerkes
sowie der angrenzenden unbebauten Betriebsflächen des Bebauungsplangebietes Mg 116
vorzubereiten.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für das stillgelegte Kraftwerksgelände
gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel Planrecht für ein interkommunales Gewerbegebiet
zu schaffen.


zu TOP 3.3
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Gewinnverwendung 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02052-15)


AUSW, 23.09.2015:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Bezüglich des erwähnten Abfallzwischenlagers für organische Abfälle, welche aufgrund unplanmäßiger Ausfälle, Störungen sowie aufgrund von Revisionszeiten bei Müllverbrennungsanlagen anfallen, möchte sie wissen: „Wie oft kommt das vor? Welche Mengen fallen an? Besteht das Lager überhaupt schon?“
2. In der Risikoanalyse wurde benannt, dass die Rücklage des Deponiesondervermögens im Jahr 2025-2030 verbraucht sein wird und dann natürlich die Mehr- oder Minderausgaben durch die Stadt Dortmund im Rahmen des Gebührenhaushaltes ausgeglichen werden müssen.“ Hierzu führt sie an, dass man hoffe, dass bis 2025-2030 alle Deponiearbeiten abgeschlossen seien. Da es aber darüber hinaus sicherlich noch andere Anforderungen geben werde, bittet Sie um Mitteilung, welche Auswirkungen das dann tatsächlich für den Gebührenhaushalt habe.


Die o. a. Fragen sollen im Nachgang schriftlich (spätestens zur Ratssitzung am 01.10.2015) durch die Verwaltung beantwortet werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), folgenden Beschlus zu fassen:

Beschlussvorschlag

1. Der Lagebericht 2014 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine
Entnahme in Höhe von 7.939.247,25 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem
Jahresergebnis 2014 von -7.592.747,25 € verrechnet und der verbleibende Betrag
von 346.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2014
Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2015 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen
zu beauftragen.


zu TOP 3.4
Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Klösel führt an, dass es sich lohne, auf den einen oder anderen Punkt des Berichtes näher einzugehen und greift deshalb zum einen (siehe Seite 3 des Berichtes) eine Anregung aus der Verwaltung dazu auf, um zu beschreiben, dass z.B. der Punkt „Lebensqualität in der Stadt“ bei der Verteilung und Entwicklung des zielbezogenen Ressourceneinsatzes eigentlich sehr schlecht abschneide. Es lohne sich, seiner Meinung nach, auch aufgrund der Betroffenheit dieses Ausschusses, da einmal darauf hinzuweisen.
In dem Zusammenhang lohne es sich, auch noch mal, einen Punkt zur Kenntnis zu nehmen, von dem seine Fraktion sich wünsche, dass man diesbezüglich in den nächsten Jahren ein Stück weiter kommen werde. Hierzu verweist er auf Seite 55 des Berichtes auf den Punkt „Zufriedenheit mit den Toilettenanlagen“, welcher mit einem Befragungsergebnis von 4,36 im Vergleich zu Schulnoten sehr schlecht bewertet worden sei. Trotz dieser schlechten Bewertung komme seiner Meinung nach dieses Thema in der Stadt bisher deutlich zu kurz. Deshalb solle man für die Zukunft mit dem Beschluss entsprechender Maßnahmen darauf hinwirken, dass man im nächsten Jahresbericht zu einem Befragungsergebnis von 2,5 komme, wobei insbesondere die Senioren dieser Stadt und auch das Behindertenpolitische Netzwerk dieses ebenfalls sehr begrüßen würden.

Herr Rm Kowalewski bekräftigt die Ausführungen des Herrn Klösel und ergänzt, dass die schlechte Bewertung sicherlich nicht nur aufgrund der Qualität der Toiletten sondern auch wegen der zu geringen Anzahl der Toilettenanlagen zustande gekommen sei. Hierzu erläutert er, dass es spätestens seit der Abschaffung der Toiletten in S-Bahnen z.B. in vielen S-Bahnstationen an entsprechenden Toilettenanlagen mangeln würde.
Weiter führt er an, dass ihm das Thema „Erneuerbare Energien“ aufgefallen sei. Dies sei der einzige Punkt dieses Berichtes, zu dem erwähnt worden sei, dass die Ziele dort auf absehbare Zeit nicht erreicht werden können. Es handele sich hierbei um einen Punkt, mit dem sich sowohl der AUSW als thematisch betroffener Fachausschuss als auch der Rat intensiver auseinander setzen müsse, um hierbei doch noch eine Trendwende zu bewirken. Es reiche ihm hierzu nicht aus, dass die Verwaltung geäußert habe, dass es ggf. in Sachen Windenergie noch Möglichkeiten gäbe. Als nur ein Thema solle man z.B. noch mehr dahingehend unternehmen, um Fernwärme zu ersetzen.

Auch Herr Rm Dudde geht auf den Umweltbereich ein.
Er führt an, dass seine Fraktion hierzu festgestellt habe, dass in dem vorliegenden Bericht in zwei von drei definierten Zielfeldern „Umwelt“ der Ressourceneinsatz nicht voll ausgeschöpft worden sei. Die Mittel, die hierfür geplant gewesen wären, seien in den Istwerten unterschritten worden.
Hierzu möchte er wissen, woran das liege und wie sich dies erklären lasse.
Weiter fragt er nach, in wieweit man überhaupt Zielwerte definiert habe, bzw. in welchen Schritten man diese in den nächsten Jahren weiterentwickeln könne. Es sei ja positiv, dass die CO2 –Bilanz in Tonnen pro Einwohne sinke. Interessant wäre aber doch, in welchen Schritten man sich dies in den nächsten Jahren vornehmen wolle, um zu erkennen- und so verstehe seine Fraktion auch einen wirkungsorientierten Haushalt- dass sich der Euro, den man investiere auch lohne oder „ob man dasselbe Ziel nicht auch mit 50 Cent erreichen könne“.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Jahresbericht mit den o. a. kritischen Anmerkungen zum Wirkungsorientierten Haushalt 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Bericht für das Jahr 2014 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01591-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen nimmt den Jahresbericht 2014 und den ersten Quartalsbericht 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01901-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 2. Quartalsbericht 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 01.09.2015:

„Die Präsentation von Frau Vollmer mit den Ausführungen in verständlicher Sprache ist dem Protokoll beigefügt.

Herr Herkelmann weist auf den Entwurf der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks von Richard Schmidt und ihm hin.

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstreicht ausdrücklich die im Bericht dargestellten Handlungsansätze und wird seinen Beitrag zur Umsetzung leisten.

Folgende Handlungsansätze sollen besonders hervorgehoben werden:


Unterstützung für die ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge muss erweitert werden. Die Individuelle Assistenz für die Aktiven ist seit langem ein offener Punkt. Wenn eine gehörlose Aktivistin oder ein blinder Aktivist einen Ortstermin wahrnehmen möchten, für die Assistenz bzw. Dolmetschung erforderlich ist, geht dies zu Lasten der jeweiligen Person. Gleiches gilt auch für mobilitätseingeschränkte Aktivisten. Aktive mit kognitiven Einschränkungen benötigen fachgerechte Unterstützung und Begleitung, um sich auf Sitzungen und Termine vorzubereiten.

Standardisierung von Beteiligungsverfahren:

Planungsveränderungen und ihre Ursache bei wesentlichen Punkten zeitnah dem behindertenpolitischen Netzwerk mitzuteilen, sind eine wichtige Voraussetzung, um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Entscheidungsträgern zu ermöglichen. Transparenz und Kommunikation tragen wesentlich zum ehrenamtlichen Engagement der Aktiven in der Behindertenselbsthilfe bei.

Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

In der weiteren Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks wurde die Forderung eines Mobilitätskonzeptes für Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund entwickelt. Aktuell wird der dazu in den Rat der Stadt Dortmund eingebrachte Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks diskutiert.

Auf folgende wesentliche Bausteine möchten wir hinweisen:

1. Erhalt des Dortmunder Behindertenfahrdienstes mindestens im aktuellen Umfang

2. barrierefreier Umbau aller ÖPNV-Haltestellen.

3. Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV

Ein Begleitservice gerade an den zentralen Stadtbahnbahnhöfen würde sehr zu mehr Mobilität und somit Teilhabe beitragen.

4. Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen

In jahrelangen Entwicklungs- und Diskussionsprozessen wurde engagiert eine technische Lösung erarbeitet. Der Umsetzung stehen Förderrichtlinien auf Landesebene im Wege. Wir befürworten eindringlich den Vorschlag einer Initiative der Stadt Dortmund gemeinsam mit der DSW21 in Richtung Land, um hier Fördermöglichkeiten zur – gesetzlich verankert und politisch gewünschten - barrierefreien Nachrüstung zu schaffen.

Die Handlungsansätze „Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV“ und „:Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen“ sind zwei wesentliche Bausteine dieses Konzeptes. Die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) besonders an Halterstellen sind Voraussetzung dafür, dass blinde Menschen selbständig und mobil bleiben.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ zur Kenntnis.“


Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.09.2015:

Herr Rm Dudde bezieht sich auf Punkt 7 der Vorlage „Beteiligungsverfahren“ und bringt hierzu nachfolgende Anregungen an:

1. Die Bauverwaltung möge auf das Behindertenpolitische Netzwerk zugehen, um zu klären, inwieweit dieses zukünftig in die Beratungsfolge der regelmäßig einzubringenden Quartalsberichte aufzunehmen ist. Ergänzend hierzu führt er an, dass es für alle Beteiligten vom Vorteil wäre, wenn man sich in diesen Berichten zukünftig um eine barrierefreie Lesefreiheit bemühen könnte.
2. In Bezug auf Änderungen, die im Laufe eines Bauvorhabens aufgrund von politischen Entscheidungen einer Bezirksvertretung oder eines anderen Gremiums erfolgen, bittet er ebenso um zukünftige Einbeziehung in das Berichtswesen, um hierdurch eine zeitnahe Kommunikation dieser Änderungen zu gewährleisten.

Mit der o. a. Anregung nimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Waßmann betont, dass seine Fraktion der Vorlage mit den Ergänzungen aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zur Kenntnis nehmen werde.

Herr SB Auffahrt äußert, dass ihm in der Vorlage zwei Punkte aufgefallen seien:

Zum Punkt „Bodenindikatoren für Blinde“ sei als Handlungsvorschlag angeführt worden, dass man sich um die Bewilligung entsprechender Fördergelder bemühen wolle. Hierzu vertrete seine Fraktion eher die Meinung, dass man diese Indikatoren auf jeden Fall, also auch, dann, wenn keine Fördergelder bewilligt würden, installieren solle, um hier den heutigen Ansprüchen nach einer behindertengerechten Gestaltung unbedingt gerecht zu werden.

Bei dem zweiten Punkt, der ihm aufgefallen sei, handele es sich um den „Begleitservice für behinderte Personen“. Hierzu habe er u. a. heute auch der Presse entnommen, dass die hieran gestellten Anforderungen nicht in vollem Umfang erfüllt werden konnten. Daher halte er es für dringend erforderlich, sicherzustellen, dass dieser Begleitservice durch eine ausreichende Personalausstattung nicht nur erhalten bleibe, sondern bei entsprechenden Bedarfen sogar ausgebaut werde.

Frau Rm Weyer führt an, dass auch ihre Fraktion sich den Ausführungen des ABVG anschließen wolle. Gleichzeitig wolle sie allerdings auch das Erstaunen zum Ausdruck bringen, dass die Bauverwaltung immer noch dazu aufgefordert werden müsse, das Behindertenpolitische Netzwerk entsprechend mit einzubeziehen.
Zu der durch Herrn sB Auffahrt angeführten Äußerung zum „Begleitservice für behinderte Menschen“, teilt sie mit, dass DSW 21 inzwischen hierzu mitgeteilt habe, dass es zu entsprechenden Personaleinstellungen gekommen sei und daher dieser Service wieder funktioniere.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion sich den Anregungen des ABVG anschließen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ mit den o.a. Anregungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

AUSW, 23.09.2015:

Herr sB Auffahrt führt hierzu an, dass sich der Sinn und Zweck dieser Broschüre seiner Fraktion nicht erschlossen habe. Deshalb bitte er um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wer hat diese Broschüre in Auftrag gegeben?
2. Wie hoch sind die Kosten, die hierdurch entstanden sind?


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Broschüre „Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft“ zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird darum gebeten, die o. a. Fragen zur nächsten Sitzung des AUSW schriftlich zu beantworten.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

AUSW, 23.09.2015:

Frau Rm Lührs bittet um Informationen zu dem aktuell ergangenen Urteil des OVG Münster, wonach die Stadt Haltern nun noch mehr Flächen ausweisen soll, als sie bisher festgelegt hatten. Hierzu habe es geheißen, dass „Wald“ hierbei kein Tabuthema sein dürfe. Sie möchte daher wissen, welche Auswirkungen dieses Urteil auf das geplante Verfahren der Stadt Dortmund habe.

Vor dem Hintergrund, dass in der Brechtener Niederung ein Teilstück herausgenommen wurde
(u. a. wegen der Graureiher und Rohrweihen), welches ursprünglich Teil der Betrachtung gewesen sei, möchte Herr Rm Kowalewski wissen, warum dies nur für dieses Teilstück gelte und nicht auch für das restliche Gebiet, da er davon ausgehe, dass für Graureiher und insbesondere für Rohweihen
ein größerer Bewegungsradius berücksichtigt werden müsse.

Herr sB Tietz fragt nach, inwieweit Waldflächen Bestandteil des Konzeptes seien und welche Kriterien hier zugrunde gelegen hätten. Grundsätzlich sei es zwar so, dass Wald nicht mehr tabu sei.
Bei der Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen sei man aber sehr wohl an enge Grenzen, was z. B. Artenschutz, Wertigkeit des Waldes und Ähnliches angehe, gekoppelt.
Ein weiterer Punkt beträfe die Verzahnung mit den landesplanerischen Vorgaben. Man habe ja einen Landesentwicklungsplan, welcher sich in der Überarbeitung befände. Dieser Plan habe vorgegeben, dass in den Teilregionen des Landes (Regionalplanregionen) entsprechende Flächenkontingente
(1 oder 2 Prozent der Landesfläche) für Windkraftzonen vorzuhalten seien.
Hierzu möchte er wissen, inwieweit hier bereits eine Abstimmung mit dem RVR als Planungsträger für die Regionalplanung stattgefunden habe.
Zum Thema „Westfalenhütte“ teilt er mit, dass man diese ja jetzt aus dem Konzept herausgenommen habe, weil hier ein Bebauungsplan existent sei. Hierzu möchte er von der Verwaltung wissen, ob im Rahmen der Bauleitplanung auch vorgesehen sei, Windkraftanlagen zu sichern, damit die Westfalenhütte dort auch einen Beitrag leisten könne.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion vom Grundsatz her inzwischen große Bedenken dahingehend habe, überhaupt diesen Schritt weiter zu gehen. Man solle nicht aus dem Auge verlieren, dass man als Rat beschlossen habe, Klimaziele zu erreichen. Diese müsse man nicht zwingend durch Windenergieräder erreichen, welche ja auch entsprechende Wirkungen auf die Bevölkerung, Vogel- und Fledermauspopulationen hätten und andere Auswirkungen auf die Natur mit sich brächten. Die hierzu existierenden Widerstände seien durchaus ernst zu nehmen. Auch die Kosten im Verhältnis zum Nutzen müsse man hierbei im Blick behalten. Deshalb stelle sich seine Fraktion im weiteren Verfahren auch die Frage, ob man aus diesem Verfahren raus könne und sich besser andere Alternativen regenerativer Energie leisten wolle. Daher sei man bereits bei der heutigen Einbringung dieser Vorlage nicht dafür, diesen Weg weiterzugehen. Wichtig sei ihm hierbei, dass man nicht das Thema Klimaschutz verhindern wolle, sondern andere Alternativen deutlich favorisiere. Zu dem durch Frau Rm Lühr angeführten, aktuellen Urteil des OVG Münster, bittet auch er um entsprechende rechtliche Bewertung.

Herr Wilde teilt zu Thema „Westfalenhütte“ mit, dass die künftige Bebauungsplanung für diesen Bereich das Thema „Windkraft“ mit berücksichtigen werde. Man wisse, dass es dort auch potentielle Möglichkeiten gebe, um Windkraftanlagen aufzustellen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung der entsprechenden Bebauungspläne, werde dies alles Gegenstand der Abwägungen sein, welche hier im Ausschuss noch stattfinden werden.

Zu dem durch Frau Rm Lührs erwähnten gestrigen Urteil des OVG Münster führt Herr Wilde an, dass er dieses im Detail noch nicht kenne. Es gäbe bisher aber bereits hilfreiche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu dem Thema, über die man auf jeden Fall zur Ratssitzung näher berichten könne. Weiter informiert er grundsätzlich darüber, dass für den Fall, dass man die bisher für Dortmund ausgewiesenen drei Konzentrationszonen (an der Stadtgrenze Witten / Persebeck) nicht hätte, die Genehmigung gem. §35 BauGB, nach dem für den Außenbereich geltenden Kriterienkatalog (nach den „Spielregeln“ der Privilegierung) erfolgen würde. Danach seien Windkraftanlagen, ähnlich wie landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetrieb erstmal privilegiert und dürfen im Außenbereich aufgestellt werden. Der Kriterienkatalog, den solche Betriebe zu erfüllen hätten, sei weitaus niederschwelliger, als dass, was man bereits jetzt für die Konzentrationszonen niedergelegt habe. Daher sei es zunächst wichtig, dass man das Instrument der Konzentrationszonen nutze, um steuern zu können, wo überhaupt Windkraftanlagen aufgestellt werden dürfen. Wenn man so verfahre, dann müsse man dieser Nutzung allerdings auch Raum geben, um einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten zu können. Um steuerungsfähig bleiben zu können, müsse man weitere Konzentrationszonen ausweisen, was nicht bedeute, dass dort automatische ein Windkraftanlage gebaut werde, da dies nicht gegen den Willen der jeweiligen Grundstückseigentümer erfolgen könne.

Frau Bredemann (Gutachterin /Ökoplan) erläutert grundsätzlich noch mal, dass es sich vorliegend nicht um eine Positiv- sondern um eine Negativplanung handele. Vielmehr werde durch die Ausweisung der Konzentrationszonen im Großteil des Stadtgebietes die Errichtung von Windenergieanlagen unterbunden. Den Einwand, man habe in anderen Bereichen genügend regenerative Energien, die man besser fördern solle, könne man nicht mit in die Waagschale werfen, auch das Argument, wie viel Megawatt produziert würden bzw. wie viele Haushalte damit versorgt werden könnten, greife hier nicht. Da es sich hier um ein Gesamtlandesziel handele, hätten alle Kommunen, entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten entsprechende Flächen auszuweisen.
Deshalb sei es auch mit dem substantiellen Raum schwierig. Auch das werde immer im Einzelfall entschieden. Es kann nur eine Einschätzung sein, die im Einzelfall gerichtlich zu entscheiden sei, so wie in ein Haltern geschehen. Hierzu sei ihr nur die Pressemeldung bekannt, wonach es wohl so gewesen sei, dass von allen Potentialflächen im Stadtgebiet nur 3,6 Prozent ausgewiesen wurden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Haltern viel Waldfläche und landwirtschaftliche Fläche vorweise, wurde hier also nur ein verschwindend geringer Anteil der möglichen Flächen, die bei Privilegierung in Anspruch genommen werden könnten, ausgewiesen. Diese Gefahr sehe sie hier für Dortmund nicht. Man habe beim vorliegenden Plankonzept gut 50 Prozent der Potentialflächen noch mal hinsichtlich konkurrierender Belange weiter untersucht und habe dann knapp die Hälft ausgeschlossen und nicht eben über 90 Prozent.

Zum Thema „Waldflächen“ verweist Frau Bredemann auf den aktuell gültigen Windenergieerlass, wonach Waldflächen mit in die Betrachtung hineingenommen werden, weshalb es sich hier, im Gegensatz zu Haltern, nicht um eine harte Tabuzone handele. Für Dortmund würden die Waldflächen als weiches Tabu-Kriterium (= der Abwägung zugänglich) betrachtet, d.h. i m Rahmen der Abwägung könne man bestimmte Kriterien heranziehen, um beurteilen zu können, welche Flächen aus städtebaulicher, lokal betrachteter Sicht für das ganze Stadtgebiet nicht in Anspruch genommen werden können. Hierzu gehören in Dortmund die Waldflächen (Gesamtwaldfläche 13%).
Da aufgrund des aktuellen Windenergieerlasses, für Kommunen, mit weniger als 15 % Waldfläche völlig klar sei, dass hier aus städtebaulicher Sicht (Erholungsnutzung usw…) diese wenigen Waldflächen nicht für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen müssen, sehe sie hier keine Gefahr für Dortmund, dass das in Fall einer Klage angefeindet würde.
Zur Brechtener Niederung führt sie an, dass es sich hier um einen speziellen Fall der Artenschutzprüfung handele. Man habe im Rahmen der Flächennutzungsvorbereitung eine Artenschutzvorprüfung durchgeführt. Für die meisten der Flächen im Stadtgebiet konnten, unter Berücksichtigung möglicher Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen im folgenden Immissionsschutzverfahren, die Erfüllung von Verbotstatbeständen ausgeschlossen werden. Fledermäuse seien in der Tat ggf. durch Windenergieanlage betroffen. Der jeweilige Betreiber könne dem aber durch gewisse Abschaltszenarien (da Fledermäuse nur zu bestimmten Bedingungen fliegen) entgegenwirken, wodurch die Anlagen genehmigungsfähig würden. Unter dieser Voraussetzung können entsprechende Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Auf FNP-Ebene müsse nur geschaut werden, für welche Flächen sich in Bezug auf solche Maßnahmen im weiteren Verfahren ein Umsetzungshindernis ergäbe. Solche Flächen dürften dann im Flächennutzungsplan gar nicht erst ausgewiesen werden.
Bei der „Brechtener Niederung“ handele es sich um einen solchen Fall und zwar, wenn man dort alle vier Flächen ausweisen würde. Sollte die Fläche 3.4 frei gehalten werden, bestünden artenschutzrechtliche Möglichkeiten, die Flächen 3.1 bis 3.3 zur nutzen. Wie das genau auszusehen habe, wäre dann wieder Aufgabe des weiteren Verfahrens, in dem dann ja noch mal aufgrund des Windparkdesigns/der Einzelstandorte entsprechende Artenschutzuntersuchungen durchgeführt werden müssten. Für den Fall, dass man alle 4 Flächen ins Verfahren nehmen würde, sehe man ein Umsetzungshindernis, weshalb man empfohlen hätte, die Fläche 3.4 aus artenschutzrechtlichen Gründen herauszunehmen.

Herr Thabe informiert darüber, dass der Landesentwicklungsplan (LEP), welcher sich derzeit in der Aufstellung befände, auch einige Dinge zum Thema „Windenergie“ mit auf den Weg gebe. Auch die Regionalpläne würden derzeit in dieser Hinsicht überprüft. Der Regionalverband Rhein/Ruhr (RVR) stelle derzeit einen ganz neuen Plan auf. Man habe noch keinen Entwurf hierzu gesehen und habe daher noch keinen Überblick darüber, wo sich die Flächen (auch zur Windenergie) befinden werden.
Zum Thema „Westfalenhütte“ teilt er ergänzend mit, dass diese Fläche ursprünglich in der Planung enthalten gewesen sei. Man habe dann aber alle Flächen systematisch herausgenommen, zu denen bereits Bebauungspläne existieren bzw. sich in Aufstellung befänden. Ebenso habe man alle planfestgestellten Flächen herausgenommen.

Frau Rm Albrecht-Winterhoff möchte zur Potentialfläche A45 /Großholthausen ( Seite 21 der Vorlage) wissen, ob man die hierzu angedeutete Anpassung des Flächenzuschnitts, aufgrund der Verlegung von Hochspannungsleitungen bereits darstellen könne, da die Vorlage ja auch in der Bezirksvertretung Hombruch zu beraten sei und man sich dann schon entsprechend hiermit auseinandersetzen könne.

Herrr Rm Waßmann bezieht sich auf die Formulierung in der Vorlage, welche der Hintergrund für diesen Vorgang sei, nämlich das Ziel: „Klimaschutz Dortmund 2020-20 % regenerative Energie auf lokaler Ebene“. Es sei bisher noch nicht dargestellt worden, wo man eigentlich stehe und aus welchen regenerativen Energien sich die Ströme speisen würden. Daher bittet er für das weitere Verfahren darum, einmal darzustellen, wie sich die Erzeugung regenerativer Energien in Dortmund bisher darstelle.

Herr Rm Dudde möchte wissen, inwieweit der „landschaftsästhetische Wert“ überhaupt ein Ausschlusskriterium bei der Bewertung der einzelnen Flächen gewesen sei, oder ob sich dieser Aspekt letztendlich bei der Detailbewertung überhaupt nicht mehr ausgewirkt hätte.

Auf die von Herr Rm Waßmann gestellte Frage teilt Herr Wilde mit, dass man im weiteren Verfahren sicher darstellen könnte, wie viel Prozent regenerative Energie durch die Windkraftanlagen erzeugt werden. Dies allein wäre allerdings wenig zielführend. Er verweist hierzu auch noch mal auf seine zuvor getätigte Aussage, wonach Windkraftanlagen auch ohne die Ausweisung von Konzentrationszonen gebaut würden und verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf den § 35 BauGB, wonach diese Anlagen privilegiert seien. In diesen Fällen könne man aber nicht mehr steuern. Was man jetzt vorhabe, sei, wie Frau Bredemann ebenfalls erläutert habe, ein Negativplan. Mit der Ausweisung der Konzentrationszonen zeige man auf, wo überhaupt in dieser Stadt Windkraftanlagen errichtet werden könnten. Weise man gar nicht zu, so würden die Windkraftanlagen irgendwo entstehen. Weise man aber zu, so müsse dies in einer Art und Weise geschehen, die gerichtsfest sei. Das versuche man gerade mit den Plangrundlagen, die man gerade geschaffen habe. Man verfolge natürlich die Klimaschutzziele aber erhebe auch den Anspruch, das Landschaftsbild weitgehend zu erhalten und für den Städtebau etwas zu tun (Stichwort: Westfalenhütte). Er glaube hiermit eigentlich eine gute Lösung gefunden zu haben, um alle diese verschiedenen Belange berücksichtigen zu können und insgesamt gerichtsfest zu bleiben.

Herr Thabe informiert zur Fläche 9 (A45-Großholthausen) darüber, dass man hierzu selber sehr kurzfristig vom dortigen Betreiber der Leitungen den Hinweis erhalten habe, dass man dort eine Umplanung vorgenehmen werde. Diese habe man aber noch nicht gesehen. Deswegen habe man hierzu auch erstmal nur den Hinweis aufgenommen, dass diese Fläche evtl. zukünftig komplett herausgenommen werden müsse, je nachdem wie Leitungen geführt werden sollen. Nähere Details könne er heute hierzu aber noch nicht mitteilen.

Frau Bredemann versichert zur o.a. Anfrage des Rm Dudde, bezüglich des „landschaftsästhetischen Wertes“, dass bisher keine Fläche lediglich aufgrund eines durch einen Gutachter hoch eingeschätzten „landschaftsästhetischen Wertes“ aus der weiteren Betrachtung herausgenommen worden sei. Dies sei nur dann der Fall, wenn andere konkurrierende Belange hinzukämen. Hierzu verweist sie auch noch mal auf die als Anhang beigefügte Tabelle.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage (Drucksache Nr.: 01749-15) heute in den Beratungsgang ein und wird diese in der nächsten Sitzung (04.11.2015) erneut aufrufen und entsprechend behandeln.


zu TOP 4.2
Planfeststellung für den 4-streifigen Ausbau der B54 von der Einmündung der B236 (Stadtgrenze Dortmund bei Bau-km 0+080,000) bis zum DB-Bauwerk im Einmündungsbereich der Kupferstraße (Bau-km 2+809,829) sowie den hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz und Anlagen Dritter, den Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01944-15)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

Dem 4-streifigen Ausbau der B54 wird im Grundsatz zugestimmt. Die städtische
Stellungnahme mit Anregungen, Forderungen und Bedenken ist gemäß Anlage 2 im
laufenden Planfeststellungsverfahren zu vertreten.


zu TOP 4.3
Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beratung in die November-Sitzung,
aufgrund der komplexen Verkehrssituation mit Auswirkung auf den gesamten Stadtbezirk.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost regt einen Gesprächstermin mit der Verwaltung, den
Mitgliedern des AUSW, den örtlichen Ratsvertretern, den Mitgliedern der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost und der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Angelegenheit insgesamt in die nächste Sitzung.



zu TOP 4.4
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Angelegenheit insgesamt in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01903-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan VEP Hö 274 - nördlich Seekante - geprüft und beschließt, der
Stellungnahme unter der Ziffer 8 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA
213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW
2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 26.03.2015 entsprechend den
Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte
Begründung vom 31.07.2015 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 274
- nördlich Seekante - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 274
- nördlich Seekante - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7
und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02011-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:


Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis
der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161.

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des
Bebauungsplanes Ap 161 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, der
Stellungnahme unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage teilweise zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

III. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des
Rates vom 07.05.2015 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01863-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 25.08.2015:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 10 Nein-Stimmen bei 5 Ja-Stimmen folgendes nicht zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- (14-tägiger Planaushang) unter der Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- zur Kenntnis. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 20.07.2015 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB“


AUSW 23.09.2015:

Herr Thieme führt an, dass er der Vorlage aufgrund der darin zum Thema „Genderplaning“ vorhandenen Passage nicht zustimmen könne und dies für ihn auch für alle weiteren Vorlagen mit diesen Inhalten gelte.

Herr sB Tietz teilt mit, dass seine Fraktion das vorliegende Bauvorhaben kritisch sehe. Es gehe hier ja darum, den Bebauungsplan noch mal zu erneuern. Grundsätzlich habe man eine bauliche Nutzung an der besagten Stelle in Aplerbeck immer abgelehnt und werde deshalb auch der jetzigen Vorlage nicht zustimmen.

Frau Rm Spree kündigt an, dass ihre Fraktion die heutige Vorlage auf der Grundlage des Beschlusses vom 14.02.2013 empfehlen und somit nicht der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck folgen werde.

Herr Rm Waßmann erklärt, dass seine Fraktion diese Vorlage empfehlen und somit ebenfalls nicht der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck folgen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen und NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- (14-tägiger Planaushang) unter der Ziffer 7
dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter
Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zur
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten
Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 20.07.2015 zu
und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02019-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis
der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146.

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des
Bebauungsplanes Mg 146 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den
Stellungnahmen unter Punkt 8.1 und Punkt 8.2 nicht zu folgen sowie den
Stellungnahmen unter Punkt 8.3 und Punkt 8.4 teilweise zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des
Rates vom 07.05.2015 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.: Seite
02019-15 2
IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 die Begründung vom
13.03.2015 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB i. V. m.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße- , zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hom 246 – Hohle Eiche -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01971-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 50. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan Hom 281 – Klöcknerstraße – (14-tägiger Planaushang) unter der Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, die Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes wie unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben, zu ändern (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Entwurf der
50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung vom 31.07.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.


IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 281 – Klöcknerstraße –wie unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben, zu ändern und damit gleichzeitig die teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 246 – Hohle Eiche -.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hom 281 – Klöcknerstraße – für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 31.07.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.
VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, hier -„Entwicklungsziel 1 - Erhalt von Freiflächen“ sowie Teile des Landschaftsschutzgebietes Nr. 41- Kirchhörder Bachtal - mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 281- Klöcknerstraße - außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW S.791).


zu TOP 4.11
Bauleitplanung: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld - sowie Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld - hier: I. Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung für die Aufhebung des InW 216- Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld- und für den Einleitungsbeschluss In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; III. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01982-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.12
Bauleitplanung, Bebauungsplan Ap 203 – Adelenstraße –
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, II. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02372-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet darum, die Fläche nach Süden in Verlängerung
der Planstraße B mit den Festlegungen GFL und B zur Nutzung als öffentlichen Fußund
Radweg zu prüfen. Als Alternative bittet die Bezirksvertretung um Prüfung der
Anbindung als Fuß- und Radweg über die westlich angrenzende Ausgleichsfläche
Richtung DSW-Trasse bzw. südlich zum Emscherradweg.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet um Prüfung, ob die vorgesehene
Lärmschutzwand zur Adelenstraße entweder begrünt oder direkt als begrünte
Gambionenwand errichtet werden kann.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen einstimmig mit vorherigen Ergänzungen folgendes zu beschließen,

I. den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 203 – Adelenstraße –
wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
II. zur Kenntnis zu nehmen, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
Ap 203 – Adelenstraße – Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft
treten werden (siehe unter Punkt 4 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung
der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568/SGV NRW 791).
III. den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 203 –Adelenstraße -und der
Begründung vom 31.08.2015 zu zustimmen und die öffentliche Auslegung zu
beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB.“


AUSW, 23.09.2015:

Mit den o. a. Anregungen der Bezirksvertretung Aplerbeck fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 203 – Adelenstraße – wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

II. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ap 203 – Adelenstraße – Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten werden (siehe unter Punkt 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568/SGV NRW 791).

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 203 –Adelenstraße -und der Begründung vom 31.08.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB.





zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeord-nung (GO NRW)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01906-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Lü 180 – Ortszentrum Marten – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl., S. 2414 / FNA 213-1) und i. V. m. den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV.NRW.2023).

II. beauftragt die Verwaltung, Anträge von Bauvorhaben, die den Zielen des aufzu-stellenden Bebauungsplanes Lü 180 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für ein Jahr zurückzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.14
Bebauungsplanung: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 -Kortental-im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
II. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs.1 BauGB
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01795-15)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 206 - Kortental - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beauftragt die Verwaltung, Anträge für Bauvorhaben, die im rechtskräftigen Bebauungsplan In W 206 zulässig wären, jedoch den Zielen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für ein Jahr zurückzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.15
Bauleitplanung, Bebauungsplanverfahren Lü 172 - Gewerbegebiet nördlich Werner Hellweg - hier: Informationsvorlage zum Bauleitplanverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01883-15)

AUSW, 23.09.2015:

Frau Rm Neumann-Lieven führt hierzu an, dass ihre Fraktion diese Vorlage mit Bedauern zur Kenntnis nehme. Sie begründet dies damit, dass die Realisierung der ursprünglich auf Dortmunder Stadtgebiet geplanten Gewerbefläche, je nach Ausgang der Bochumer Planungen, ggf. gefährdet sei.

Herr Rm Waßmann möchte wissen, ob sich hierzu, seit der diesbezüglichen Debatte in der letzten Sitzung des Wirtschaftförderungsausschusses (AWBWEF) ein neuer Sachstand ergeben habe. Da es sich bei der in Rede stehenden Fläche um eine Fläche aus dem „Masterplan Wirtschaftsflächen“ handele, sehe man schon eine hohe Notwendigkeit darin, dass diese auch entsprechend realisiert werde.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass noch nicht wirklich eine Festlegung stattgefunden habe. Weiter erläutert er, dass die Flächen von Opel I und II zunächst rahmenplanerisch bearbeitet werden. Erschließungstechnisch gebe es zwei Varianten: hiernach sehe eine Variante vor, parallel zur Provinzialstraße, auf der Westseite, der westlich angrenzenden Bebauung durch den Freiraum hindurch bis zur A 40 hochzugehen und dort über einen neuen Anschluss den Schluss an das überregionale Netz zu finden. Diese neue Querung würde natürlich genau das Gebiet, welches man auf Dortmunder Stadtgebiet gewerblich entwickeln wolle, deutlich beschneiden, so dass es dann kaum noch Sinn machen werde, die Realisierung der Gewerbefläche weiter zu verfolgen. Aktueller Stand der Angelegenheit sei, dass man frühestens Mitte nächsten Jahres mit einer entsprechenden Bochumer Äußerung zu einer der beiden Alternativen rechnen könne. Erst danach wisse man, ob man die ursprüngliche Planung weiterführen könne oder nicht.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht sowie die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.







zu TOP 4.16
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2.Quartal 2015 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01882-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.17
Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund zu einer geänderten Planung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01835-15)

AUSW, 23.09.2015:

Frau Rm Lührs betont, dass man erwarte, dass nun wirklich mit der Realisierung des Bauvorhabens begonnen werde.

Herr Rm Dudde möchte zum geplanten Gepäck- und Posttunnel wissen, warum zu dem ursprünglichen Wunsch des Rates der Stadt Dortmund, wonach dieser möglichst als wichtige Nord/Süd/Verbindnung dem Radverkehr zugänglich gemacht werden sollte, nichts in der Vorlage erwähnt sei.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass die DB diesen Tunnel auch für einen Fahhradtunnel abgegeben hätte, wenn dieser durch die Stadt Dortmund mit allen Lasten und Risiken, die hiermit verbunden seien, übernommen worden wäre. Hiernach wäre man dann aber nicht nur für den Hohlraum des Tunnels sondern auch für die gesamte Statik inkl. der darüber liegenden Brücken, welche die Gleisanlagen und Bahnsteige tragen würden verantwortlich. Aufgrund der hierzu erfolgten Risikoabwägung sei die Verwaltung zu dem Ergebnis bekommen, dass man die hiermit verbunden Risiken nicht tragen könne. Daher habe man von der ursprünglichen Idee eines Fahrradtunnels Abschied genommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die im Rahmen der Benehmensherstellung am 08.06.2015 abgesandte Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt zur Kenntnis.


zu TOP 4.18
Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen ab 23:00 Uhr sowie die verspäteten Starts ab 22:30 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01970-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.








zu TOP 4.19
Information der Verwaltung zur Anwendbarkeit des §13 a Baugesetztbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02404-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02404-15):

„…für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist in § 13 a BauGB ein „beschleunigtes
Verfahren“ eingeführt worden, in dem beispielsweise in der Regel keine förmliche
Umweltprüfung erforderlich ist.

§ 13 a BauGB ist nach dem Gesetzeswortlaut dann nicht anwendbar, wenn Umweltbelange
nach Absatz 1 Sätze 3 und 4 berührt sind. Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 10.04.2014 (Az.: 7 D
57/12.NE) kann dies bei Vorhaben der Fall sein, die unter die Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes (UVPG Bund) oder des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) fallen und
deren Auswirkungen nur knapp unterhalb von umweltrechtlichen Grenzwerten liegen. Ist dies
für das betreffende Vorhaben nicht der Fall, so ist der § 13 a BauGB insoweit anwendbar.

Das beschleunigte Verfahren wäre ausgeschlossen, wenn Umweltbelange im Sinne des § 1
Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) betroffen wären. Da es auf dem Dortmunder
Stadtgebiet keine Natura-2000-Gebiete gibt, können diese Umweltbelange hier nicht betroffen
sein.

Aber auch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB sind Umweltbelange in der
Abwägung materiellrechtlich zu beachten. Der § 13 a Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB befreit nur von umweltrechtlichen Formalien wie dem
Umweltbericht etc. Eine ordnungsgemäße Abwägung auch von Umweltbelangen ist, wie bei
jedem anderen Bebauungsplanverfahren, durchzuführen. Im Falle des § 13 a Absatz 1 Satz 2
Nr. 2 BauGB (Bebauungspläne über 20 000 qm Grundfläche) wird auch nicht von der
Eingriffsregelung des § 1 a Absatz 3 BauGB befreit.“


AUSW 23.09.2015:

Herr sB Auffahrt verdeutlicht, dass die heute vorliegende Stellungnahme die Rechtsposition seiner Fraktion zum größten Teil übernehme. Lediglich zu dem Punkt der Stellungnahme, an dem gesagt werde, dass § 13 a nur dann anzuwenden sei, wenn Grenzwerte nahe der Grenzwertüberschreitung lägen, vertrete man eine andere Meinung. Aus der Sicht seiner Fraktion lasse das hierzu angeführte Urteil diese Interpretation nicht zu. Man habe hierzu eine entsprechende Ausarbeitung erstellt, die man allen Fraktionen zugänglich machen werde.

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.20
Inbetriebnahme der KV-Anlage
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02435-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 02435-15-E1):

„…im Januar 2016 geht die neue KV-Anlage am Hafen in Betrieb. Anlässlich dieses Ereignisses
bitten wir um die Beantwortung einiger Fragen:

1) Welche Maßnahmen des vom Rat am 25.6.2015 beschlossenen Verkehrskonzeptes
Hafen werden zur Inbetriebnahme der KV-Anlage bereits umgesetzt sein?

2) Welche LKW-Ströme werden nach den bisherigen Verkehrsgutachten durch die Inbetriebnahme
ausgelöst?

3) Über welche Routen innerhalb der Stadt und des Hafenumfeldes werden diese
Verkehre vorläufig abgewickelt?

4) Welche Belastung mit Lärm und Abgasen ergeben sich dadurch für die Mallinckrodtstraße
und die Huckarder Straße?

5) Wird Maßnahme 5 der Anlage von DS 00387-15 (Lenkung des Schwerverkehrs
durch eine geänderte Wegweisung) zur Inbetriebnahme bereits fertig gestellt sein?

Für wann ist eine Brückenertüchtigung an der Franz-Schlüter-Straße angedacht?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.21
Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02452-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02452-15-E1):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat sich heutet zu Beginn der Sitzung darauf geeinigt, diesen Punkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.


zu TOP 4.22
Masterplan Mobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02446-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02446-15-E1):

„….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zur ursprünglich für 2015 vorgesehenen Fortschreibung / Neuaufstellung des Masterplans
Mobilität und um die Beantwortung der Frage, welche Mittel in welcher Höhe dafür benötigt
werden.
Begründung:
In einer Stellungnahme der Verwaltung im Oktober 2014 wurde darauf hingewiesen, dass
in 2015 die Mittel für eine umfassende Neubearbeitung des Masterplans Mobilität nicht zur
Verfügung stehen.
Als 2004 der Masterplan erstmals erstellt wurde, wurde seine regelmäßige Fortschreibung
und Anpassung an die aktuellen Entwicklungen beschlossen. Ferner soll dem Rat der
Stadt Dortmund zu Beginn eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
berichtet werden. Der letzte Bericht erfolgte 2009.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Schallschutzfensterprogramm: Änderung der Förderrichtlinie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01471-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Förderrichtlinie für das
Schallschutzfensterprogramm


zu TOP 5.2
Wildschutzzäune im Stadtwald entlang der Autobahn A 45 und der Bundesstraße B 54
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01981-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Planfeststellungsverfahren "Ökologische Verbesserung Kirchderner Graben und Nebengewässer in Dortmund-Eving und Dortmund Scharnhorst"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01806-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, den Plan für den ökologischen Umbau des Kirchderner Grabens und seiner Nebengewässer Erlenbach, Böckelbach und Borlandgraben, auf insgesamt ca. 7.700 m Länge, entsprechend dem beigefügten Bescheid zu genehmigen.


zu TOP 5.4
Mobilfunk in Dortmund: Sachstand und aktuelle Entwicklungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01333-15)

AUSW, 23.09.2015:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass man hier den ursprünglich vom Rat beschlossenen sogenannten „Dortmunder Weg“ zur Kenntnis zu nehmen habe. Hierzu sei allerdings in der heutigen Vorlage nicht mehr all zuviel wiederzufinden. Dazu ließe sich konstatieren, dass man sich hier auf die Kleinkindbereiche (Kindergärten und Grundschulen) beschränke. Um diese Vorlage auch unter dem sozialen Aspekt diskutieren zu können, bittet sie darum, diese Vorlage auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zur Kenntnis vorzulegen.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage nicht so verstanden habe, als der „Dortmunder Weg“ bereits „vom Tisch“ sei. Sie möchte hierzu wissen ob geplant sei, entsprechende Messungen vorzunehmen und wie man dann weiter vorgehen könne.

Herr Rm Kowalewski weist darauf hin, dass Kindereinrichtungen im Stadtbezirk Hörde im Vergleich zu anderen Stadtbezirken besonders stark betroffen seien und bittet daher die Verwaltung darum, diesen Aspekt besonders im Auge zu behalten.

Herr Dr. Mackenbach führt an, dass zunächst einmal darauf hinzuweisen sei, dass die elektrischen Feldstärken in einer Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt seien. Diese Verordnung lasse Werte (je nach Sendefrequenz) von 38-61 Volt/m zu. Man sei hier in Dortmund bisher bei dem Bereich von 2 Volt/m gewesen d.h., dass die Werte gegenüber dem, was zulässig sei, nur zu einem Zehntel ausgeschöpft wurden. Man unternehme hier bisher und auch weiterhin viel mehr als der Gesetzgeber letztendlich den Mobilfunkbetreibern zugestehe. Weiter kündigt er an, dass geplant sei, Messungen mit den Mobilfunkbetreibern durchzuführen. Über die Ergebnisse werde die Verwaltung selbstverständlich in diesem Ausschuss berichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Vorlage ist dem ASAG zur Kenntnis zu überweisen.


zu TOP 5.5
Luftbelastung in Dortmund - Werte aus 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02056-15)

Herr sB Tietz führt an, dass er der Meinung sei, dass es schon noch die eine oder andere Verbesserungsmöglichkeit durch Veränderungen in der Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik gäbe und er sich daher entsprechende Ausführungen in der Vorlage gewünscht hätte.

Frau Rm Lührs gibt Herrn Tietz vom Grundsatz her Recht verdeutlicht aber auch, dass es, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse in der Automobilindustrie zum Thema „Abgaswerte“ nicht nur um die Einhaltung der Abgasnormen gehe. Sie wolle wissen, wie die Bezirksregierung jetzt reagiere, auch aufgrund der Vertragverletzungsverfahren auf europäischer Ebene. Konkret möchte sie wissen, ob die Bezirksregierung den Luftreinhalteplan jetzt ändert und ob man nun dazu gezwungen werde, bestimmte Verkehrsänderungsverfahren durchzuführen.

Herr Kösel appelliert in diesem Zusammenhang erneut daran, wieder mobile Abgasmessstationen einzuführen.

Herr Wilde merkt zu der von Frau Rm Lührs gestellte Frage an die Bezirksregierung an, dass er hierzu ein eindeutiges Votum aus diesem Ausschuss benötige, um diese an die Bezirksregierung weiterleiten zu können. Gleichzeitig erinnert er daran, dass die Verwaltung in der Vergangenheit bereits einen Vorschlag gemacht hatte, wie man tätig werden könne (Stichwort: LKW-Sperrung der B1). Hierzu habe allerdings der Rat der Stadt Dortmund einen anderen Beschluss gefasst.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.





zu TOP 5.6
Bolmke
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2015
(Drucksache Nr.: 01326-15)

Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 09.06.2015:

„Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 01326-15-E1):

In der Bolmke ist der südlich der Emscher liegende Ost-West-Hauptweg im Bereich des
kleinen Sees seit geraumer Zeit gesperrt. Laut Beschilderung der Sperrung besteht aufgrund
von Tagesbrüchen Einsturzgefahr. Die Sperrvorrichtungen sind inzwischen auf beiden
Seiten zu Seite geschoben und der Weg wird weiterhin als Fuß- und Radweg genutzt.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Welche akut aufgetretenen Tagesbrüche waren der Anlass der Sperrung?
2) Wo befinden sich diese Tagesbrüche genau?
3) Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Schäden zu beseitigen?
4) Wann ist mit der Behebung der Schäden und der Aufhebung der Sperrung zu rechnen?
5) Besteht eine Gefahr für die südlich befindliche Kleingartenanlage? Wenn ja, was ist
zur Sicherung geplant?
6) Wie kann bei tatsächlich akuter Gefahr dafür Sorge getragen werden, dass die Wegesperrungen
nicht beiseitegeschoben werden und der Weg nicht begangen wird?

ABVG 09.06.2015:

Herr Lürwer führt an, dass die Zuständigkeit für die o. a. Bitte um Stellungnahme beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt. Herr Wilde habe hierzu bereits signalisiert, dass die entsprechende schriftliche Stellungnahme zur ersten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nach der Sommerpause erfolgen werde und dass diese den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die Angelegenheit an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Auf Wunsch von Frau Rm Brunsing wird darum gebeten, diese Stellungnahme ebenfalls der Bezirksvertretung Hombruch zur Information zukommen zu lassen.“


Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01326-15-E2) (siehe auch: Anlagen zur Niederschrift):

„…zu der Anfrage der Fraktion B´90/Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung.

Hintergrund
Die Stadt Dortmund (Umweltamt, Forstabteilung) möchte im Naturschutzgebiet „Bolmke“
einen asphaltierten Waldweg entsiegeln und mit einer wassergebundenen Dolomitsanddecke
befestigen. In einigen Abschnitten soll die Wegetrasse um einige Meter nach Süden verlegt
werden. Im als Anlage beigefügten Plan ist die Wegeachse rot markiert.
Da beim Ausbau der Trageschicht und insbesondere beim Verlegen der Wegeachse in den
Oberboden eingegriffen wird, wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg angefragt, ob sich im
Bereich des Weges Kampfmittel befinden. Der Untersuchungsraum ist in der als Anlage
beigefügten Karte markiert. Die Untersuchung hat ergeben, dass sich auf den betroffenen
städtischen Grundstücken neun Bildgängerverdachtspunkte befinden. Die Lage der Punkte ist
ebenfalls in der Anlage dargestellt.
Im Zuge einer Ortsbesichtigung bat die Bezirksregierung ihre Abteilung 6 „Bergbau und
Energie in NRW“, um eine gutachtliche Einschätzung ob im Bereich der
Blindgängerverdachtspunkte Gefahren durch tagesnahen Bergbau bestehen. Insbesondere, ob
beim Sondieren mit einem ca. 8 Tonnen schweren Bagger besondere Vorsorgemaßnahmen
erforderlich sind.

Auf Nachfrage haben die Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg und die
Bergwerkseigentümerin, E.ON SE, mitgeteilt, dass sich im Untersuchungsraum mehrere
verlassene Tagesöffnungen befänden. Außerdem sei im Untersuchungsraum wahrscheinlich
tagesnaher und oberflächennaher Bergbau umgegangen. Die Lage der Tagesöffnungen und
die entsprechenden Sicherheitsradien sind in der als Anlage beigefügten Karte dargestellt.
Als Sofortmaßnahme hat der Forstbezirk Süd den gefährdeten Bereich gesperrt und eine
Umleitung ausgewiesen (Anlage: Lageplan). Die Absperrungen werden vom Forstbezirk Süd
regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf wieder zurecht gerückt.
Weiterhin wird der FB 60 ein Gutachten über mögliche Gefahren durch tagesnahen Bergbau
im Bereich des Weges und im Bereich der Blingängerverdachtspunkte in Auftrag geben. Das
Gutachten soll auf der Grundlage einer Grubenbildeinsicht eine gutachtliche Einschätzung der
Einwirkungsrelevanz der vorhandenen bergbaulichen Verhältnisse enthalten. Außerdem soll
es eine Aussage über ggf. notwendige Baugrunderkundungen bzw. notwendige bautechnische
Vorsorgemaßnahmen enthalten.

Insbesondere auf folgende Fragen soll das Gutachten Antworten geben:

1. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die von der Bezirksregierung genannten,
verlassenen Tagesöffnungen zu sichern?

2. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine Gefahr durch Bergschäden für die Nutzer
des Weges auszuschließen?

3. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine Gefahr durch Bergschäden bei der
Sondierung und ggf. Räumung der Blindgängerverdachtspunkte auszuschließen?
Das Gutachten ist im Vergabeverfahren.

Zu den Fragen

Zu Frage 1:
Akute Tagesbrüche sind nicht aufgetreten. Den Anlass der Sperrung ist oben im Text
erläutert.

Zu Frage 2:
Die Lage der Tagesöffnungen, deren Art der Sicherung nicht bekannt ist, ist in der als Anlage
beigefügten Karte eingezeichnet.

Zu Frage 3:
Art und Umfang eventuell notwendiger Sicherungsmaßnahmen sollen durch das o. g.
Gutachten ermittelt werden.

Zu Frage 4:
Eine Aussage zur Dauer einer eventuell notwendigen Sanierung von Bergschäden und zur
Dauer der entsprechenden Wegesperrung ist zur Zeit noch nicht möglich.

Zu Frage 5: Über eine mögliche Gefahr für die südlich angrenzende Kleingartenanlage liegen
hier keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 6:
Eine akute Gefahr besteht nach hier vorliegenden Erkenntnissen zur Zeit nicht. Wenn
Menschen trotz Hinweisen und Absperrbaken verbotswidrig den Gefährdungsbereich bewusst
betreten, tun sie dies auf eigene Gefahr.“

Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01326-15-E3):

„….ich nehme Bezug auf Ihre oben genannten Anfragen zur Sperrung einer Wegeverbindung im
Forstort Bolmke und mein Antwortschreiben vom 17.06.2015.

Das von der Verwaltung bestellte Gutachten über Gefahren durch tagesnahen Bergbau liegt
jetzt vor. Der Gutachter hat die Hinweise der Bezirksregierung bestätigt und präzisiert. Im
Bereich des zu sanierenden Waldweges liegen sechs Stollen und vier senkrechte Schächte,
sogenannte Lichtlöcher. Da in den Aufzeichnungen der Bergbehörde keine Hinweise auf eine
Sicherung der Lichtlöcher vorliegen, muss davon ausgegangen werden, dass die Lichtlöcher
ungesichert sind. Die Lage eines dieser einsturzgefährdeten Lichtlöcher vermutet der
Gutachter in einer geringeren Entfernung zum Bolmker Weg als die Bezirksregierung sie
angegeben hat. Daher hat die Verwaltung den betroffenen Wegeabschnitt vorsorglich
gesperrt. Um die Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung durch die Bolmke offen zu halten,
wurde parallel zum gesperrten Abschnitt eine Umleitung eingerichtet.
Die Bezirksregierung als zuständige Bergbehörde wurde gebeten, in eigener Zuständigkeit die
Lichtlöcher zu untersuchen und bei Bedarf zu sichern. Eine Antwort liegt noch nicht vor.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Baumfällungen Naturschutzgebiet Sanderoth
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01652-15-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) ( Drucksache Nr.: 01652-15-E1) :

„zu den im Naturschutzgebiet Sanderoth im Bezirk Dortmund-Scharnhorst längs der Flughafenstrasse
erfolgten Baumfällungen haben wir die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:

1) Im Rahmen einer Ortsbegehung konnte der Einschlag von 30-50 gesunden Eichen festgestellt
werden. Wie viele Bäume welcher Arten wurden darüber hinaus eingeschlagen?

2) Welche Begründung für die Baumfällungen im Naturschutzgebiet gibt es?

3) Warum wurde ausgerechnet der besonders artenreiche Waldrand entfernt?

4) Warum wurde der Einschlag in der Vogelbrutsaison vorgenommen?

5) Warum wurde durch den Einsatz von schweren Rückefahrzeugen keine Rücksicht auf daraus
resultierende Bodenverdichtungen und den Bestand an Frühjahrsgeophyten genommen?“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung ( Drucksache Nr.: 01652-15-E2):

„….die o.a. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Es handelt sich um Maßnahmen des Landesbetriebs Wald und Holz im Privatwald, die mit
der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurden. Dabei sind Maßgaben, die sich aus den
Naturschutzfestsetzungen und dem zugehörigen Biotopmanagementplan ergeben,
berücksichtigt worden.

Neben kurzfristig erforderlichen verkehrssichernden Arbeiten werden über einen Zeitraum
von 10 Jahren abschnittweise Auslichtungen in den Pappelhybridbeständen vorgenommen,
um eine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Holzarten zu unterstützen. Insbesondere
sind jedoch Höhlen- und Horstbäume, soweit von ihnen keine Gefahr für die Verkehrssicherung ausging, im Bestand belassen worden. Die Verkehrssicherung erstreckte sich auf einen 30 m - Streifen entlang der Flughafenstraße und der Wanderwege.

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden die diesjährigen Maßnahmen Ende Februar
2015, also definitiv außerhalb der Vogelbrutsaison abgeschlossen.
Näheres zu Einzelheiten kann aus der als Anlage beigefügten Pressemeldung des
Landesbetriebs vom 12.02.2015 entnommen werden.“ (siehe Anlage zur Niederschrift)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.8
Essbare Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02433-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 02433-15-E1) :

„…eine moderne Stadt in einem sozial angespannten Umfeld sollte sich auch mit neuen Wegen
im Umgang mit den eigenen Flächen befassen. Das Projekt „Essbare Stadt“ ist einen
zweiten Blick aus Sicht der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN durchaus wert.
Daher bitten wir die die Verwaltung zu prüfen,

1. welche Freiflächen für eine Bepflanzung mit essbaren Pflanzen in Frage kämen,

2. ob bei einer sukzessiven Nachbepflanzung des vorhandenen Stadtgrüns auf heimische
Obst und Gemüsesorten kostenneutral umgestellt werden kann,

3. welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Bepflanzung durch ehrenamtliches
Bürgerengagement zu ermöglichen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie interessierte
Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Schulen und Kindertagestätten für ein solches
Projekt gewonnen werden können.

Begründung
Öffentliche Grünflächen bestehen meist aus Rasenflächen, Blumenbeeten und Bäumen
ohne essbare Früchte. Es gibt viele Ideen, wie man unsere Stadt grüner und lebenswerter
machen kann. Das Konzept „Essbare Stadt“ ist dabei besonders interessant.
Unter einer „Essbaren Stadt“ versteht man die Entwicklung einer lebendigen und produktiven
Stadtlandschaft im Kontext von „Urban Gardening“, d.h. in der Stadt wird je nach Eignung
der Fläche der Anbau von Hecken (z.B. Himbeere oder Stachelbeere), Bäumen (z.B.
Esskastanie, Nuss- und Obstbäume) oder Gemüse und Kräuter angestrebt. Da jeder ernten
darf, wird so eine gewisse Selbstversorgung der Bevölkerung ermöglicht und eine gesündere
Lebensweise gefördert.
Die Bepflanzung hat viele Vorteile. Die Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur die Möglichkeit
sich kostenlos am Gemüse auf den öffentlichen Flächen zu bedienen, sondern aus
eigener Initiative Gemüse selbst anzupflanzen und zu pflegen. Nicht jeder kann sich
schließlich einen eigenen Schrebergarten leisten, sei es aus zeitlichen, gesundheitlichen
oder finanziellen Gründen. Besonders für Stadtkinder, die oft Obst und Gemüse höchstens
aus dem Supermarkt kennen, ist das eine echte Bereicherung. Durch die gemeinsame
Pflege und Arbeit entstehen neue soziale Strukturen, die das Zusammenleben bereichern.
Dadurch entsteht ein stärkeres Bewusstsein für die Natur, eine erhöhte Lebensqualität und
eine verstärkte Identifikation mit der Stadt. Auch sind generationsübergreifende Projekte
z.B. zwischen Seniorenheimen und Schulen denkbar.
Die „Essbare Stadt“ bietet die Möglichkeit, zu einem gesamtstädtischen Konzept zu kommen,
das Menschen jeden Alters und aus allen Bevölkerungsschichten anspricht und mitnimmt.
Unter dem Motto „Pflücken erlaubt, statt Betreten verboten“ könnte das Projekt zu
einem Markenzeichen und Aushängeschild unserer Stadt werden, das sowohl bei unseren
Bürgern und Besuchern gleichermaßen beliebt sein dürfte. Das Projekt „Essbare Stadt“
könnte sich als Teilprojekt im Rahmen der Kampagne „Nordwärts“ eignen.“


AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Kowalewski deklariert den o. a Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Herr Rm Waßmann befürwortet grundsätzlich das Anliegen seines Vorredners die Angelegenheit als Prüfauftrag zu verstehen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass ein solcher mit Wahrscheinlichkeit einen erhöhten Arbeitsaufwand zur Folge hätte, welcher enorme Kapazitäten der Verwaltung binden würde, die derzeit eher für andere, vorrangig zu behandelnde Themen benötigt würden.

Frau Rm Lührs kündigt an, dass ihre Fraktion den Antrag heute ablehnen werde. Weiter teilt sie mit, dass ihre Recherche zu dem Thema ergeben habe, dass es bereits in anderen Städten (Köln und Aachen) ähnliche Projekte gebe, allerdings mit dem Unterschied, dass die Initiative dort von einem Teil der Bevölkerung (Vereine etc.) ausgegangen sei und nicht von der Stadt. Wenn durch ein solches Projekt durch die Stadt Dortmund nur noch ein gewisses Maß an Hilfestellung zu leisten wäre (z. B. indem sie Flächen hierfür zur Verfügung stelle), wäre das aus ihrer Sicht noch in Ordnung, andernfalls jedoch nicht.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler verdeutlicht, dass sie den Antrag insbesondere deshalb begrüße, damit bewirkt werde, dass die Nutzung öffentlicher Flächen zukünftig einmal mehr unter sozialen und pädagogischen Aspekten betrachtet werde. Deswegen werde ihre Fraktion diesem Antrag zustimmen.

Herr Wilde führt an, dass die Verwaltung tatsächlich momentan andere Themen und Projekte priorisieren müsse und selbst dafür teilweise die Kapazitäten kaum ausreichen würden. Daher schlägt er vor, dass die Verwaltung etwa Mitte oder Ende nächsten Jahres aus den Projekten: „Soziale Stadt/Stadtumbau in Hörde und …Rheinische Straße“ einmal berichten werde, wie das Thema dort angenommen bzw. umgesetzt wurde und ob sich vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus diesen Bereichen ein Ansatz auf weitere Teile des Stadtgebiets übertragen ließe.

Herr Rm Kowalewski erläutert hierzu, dass keine Rede von einer flächendeckenden Analyse gewesen sei. Es gehe aber durchaus darum, zu überprüfen, welche Nutzergruppen man denn habe. Vielleicht könne man u. a. auch das eine oder andere Schulprojekt daran beteiligen. Vor dem Hintergrund der durch Herrn Wilde angesprochenen zeitlichen Perspektive könne das Ganze ruhig langfristiger angelegt werden. Es handele sich hier mehr um eine Angelegenheit, die man mal überprüfen könne, wenn etwas mehr Zeit zur Verfügung stehen würde.

Herr Dr. Mackenbach informiert darüber, dass es auch heute bereits viele Streuobstwiesen in Dortmund gebe, wo Bürgerinnen und Bürger sich kostenlos mit Obst versorgen könnten. Zum pädagogischen Aspekt teilt er mit, dass bereits viele Schulgärten existieren würden, die bereits rege in Anspruch genommen würden.

Herr Rm Waßmann regt an, dem Vorschlag von Herrn Wilde zu folgen, nämlich dann, wenn die Verwaltung Zeit dazu habe, einen Sachstandsbericht über die bereits vorhandenen Aktivitäten zu diesem Thema vorzulegen, um zunächst einmal Erfahrungswerte hierzu vorliegen zu haben. Für den Fall, dass der heutige Antrag in der ursprünglichen Form aufrecht erhalten bleiben würde, kündigt er an, dass dieser durch seine Fraktion abgelehnt würde.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass ihm eine Einladung zu einer Veranstaltung zum Thema „Urbane Landwirtschaft“ zum 01.10. 2015 vorliege. Dies zeige, dass das Thema auch in der Stadtgesellschaft virulent/aktiv sei. Insofern zeichne sich für ihn ab, dass es diesbezüglich zu einem dialogischen Prozess kommen werde. Daher sei der heutige Prüfauftrag auch nicht so zu verstehen, dass bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Bericht durch die Verwaltung vorzulegen sei, sondern es sich vielmehr um einen Gesamtprozess handele, im Rahmen dessen die Verwaltung zukünftig ohnehin mit derartigen Fragen konfrontiert werde. Von daher würde man den Antrag mit der Modifizierung durch Herrn Kowalewski weiter unterstützen.

Herr Rm Kowalewski konkretisiert seine Aussagen zum Antrag noch mal dahingehend, als dass es nicht darum gehe, das Ganze als prioritäres Projekt zu forcieren und auch nicht darum, das gesamte Stadtgebiet zu „screenen“, sondern darum, einmal zu schauen, an welchen Stellen hierzu mal beispielhaft Einiges realisiert werden könne. Herr Wilde habe angeboten, im Lauf des nächsten Jahres einen Sachstandsbericht vorzulegen. Dies halte er auch für durchaus hilfreich.
Sofern es in den zeitlichen Rahmen passe, bittet er im Zuge des angekündigten Sachstandsberichtes aber trotzdem schon mal um entsprechende Überprüfung der einen oder anderen Fläche.

Herr Wilde wiederholt hierzu noch mal, dass sein Vorschlag dahin gegangen sei, dass man sich zunächst Projekte anschauen könne, wo das heute bereits passiere. Die beiden von ihm bereits erwähnten Projekte „Stadtumbau Hörde“ und „….Rheinische Straße“ seien derzeit noch in der Entwicklungsphase. Daher könne man hierzu sicherlich im Laufe des nächsten Jahres auch Erkenntnisse sammeln, aus welchen man ggf. zu entsprechenden Vorschlägen kommen könne. Er macht deutlich, dass er ungern über diese Bereiche hinaus initiativ werden würde.

Hiernach lässt die Vorsitzende, Frau Rm Reuter über folgenden Verfahrensvorschlag der Verwaltung abstimmen:

Herr Wilde führt an, dass die Verwaltung tatsächlich momentan andere Themen und Projekte priorisieren müsse und selbst dafür teilweise die Kapazitäten kaum ausreichen würden. Daher schlägt er vor, dass die Verwaltung etwa Mitte oder Ende nächsten Jahres aus den Projekten: „Soziale Stadt/Stadtumbau in Hörde und …Rheinische Straße“ einmal berichten werde, wie das Thema dort angenommen bzw. umgesetzt wurde und ob sich vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus diesen Bereichen ein Ansatz auf weitere Teile des Stadtgebiets übertragen ließe.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihr jeweiliges Abstimmungsverhalten hierzu verdeutlicht haben, erfolgt die Abstimmung wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Vorschlag von Herrn Wilde einstimmig, bei eine Enthaltung (NPD) zu und beauftrag die Verwaltung entsprechend zu verfahren.


zu TOP 5.9
Umsetzung der Baumschutzsatzung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01573-15-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (B’90 De Grünen) (Drucksache Nr.: 01573-15-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand zur Umsetzung
und Einhaltung der Baumschutzsatzung unter besonderer Berücksichtigung folgender
Fragen:

1. Wie viele Anträge zur Genehmigung einer Ausnahme oder einer Befreiung zur Fällung
geschützter Bäume wurden 2014 in den vergangenen fünf Jahren jeweils gestellt? Bitte
nach den Kriterien der Baumschutzsatzung § 6 (1) a-c und 6 (2) a-c sowie nach
privaten und öffentlichen Grundstücken aufschlüsseln.

2. Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben und wie viele Anträge wurden abgelehnt?
Bitte nach den Kriterien der Baumschutzsatzung § 6 (1) a-c und 6 (2) a-c sowie nach
privaten und öffentlichen Grundstücken aufschlüsseln.

3. Wie häufig wurden Fällungen als unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr nach § 4
(3) der Baumschutzsatzung angezeigt? Bitte aufschlüsseln nach Anzeige bei der Stadt
vor und nach der Durchführung sowie nach privaten und öffentlichen Grundstücken.

4. Wie viele Fälle von widerrechtlichen Fällungen sind bekannt und welche rechtlichen
Schritte wurden unternommen?

5. Unter welchen Umständen kann ein im B-Plan festgelegter Erhalt vorhandener Bäume
nachträglich geändert werden?


AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe der o .a. Anfrage.

Hierauf verdeutlicht Herr Dr. Mackenbach, dass der in dieser Anfrage erwähnte Zeitraum von fünf Jahren einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen werde und allein der Erhebungszeitraum hierfür bereits 3 Monate betragen würde. Er schlägt daher vor, den Zeitraum der Betrachtung auf das Jahr 2014 zu beschränken.

Herr Dudde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anfrage seine Fraktion dahingehend modifiziert und dementsprechend von der Verwaltung bearbeitet werde.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 5.10
Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01540-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (B’90 De Grünen) (Drucksache Nr.: 01540-15):

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Gewährleistung der Kontrolle dauerhafter Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen.

Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Ausgleichsflächen wurden nach BNatSchG und BauGB in den vergangenen fünf Jahren in Dortmund ausgewiesen?

2. Wie wird sichergestellt, das Ausgleichs- und Ersatzflächen von Privateigentümern oder öffentlichen Eigentümern dauerhaft fachgerecht unterhalten und gepflegt werden? Welche Stadtämter (z.B. Umweltamt, Planungsamt, Liegenschaftsamt) sind hierfür zuständig?

3. Welche Kompensationsflächen befinden sich auf städtischen Flächen und welche auf privaten Flächen?

4. Wie viele MitarbeiterInnnen stehen für den Vollzug und die Einhaltung einer dauerhaften Kontrolle der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung?

5. Welches Budget wird für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen auf städtischen Flächen jährlich veranschlagt? Wieviel Geld wurde bisher für welche Kompensationsmaßnahmen ausgegeben?

6. Wie viele Ausgleichsflächen, die in den vergangenen fünf Jahren ausgewiesen wurden, wurden bisher vor Ort auf eine ordnungsgemäße Umsetzung kontrolliert?

7. In wie vielen Fällen wurde eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung festgestellt? Was waren die Konsequenzen?

8. Welche Festsetzungen in den bisherigen Landschaftsplänen Nord, Mittel und Süd sowie im neuen Landschaftsplan sind A+E-Maßnahmen, für die eine dauerhafte Pflege gewährleistet werden muss?

Begründung:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen dauerhaft - also zeitlich unbeschränkt - ihrem Schutzziel entsprechend erhalten werden. Für Streuobstwiesen z.B. bedeutet das, dass sie für die Dauer ihres Endalters (ca. 80 Jahre) dauerhaft zu erhalten (also auch zu beschneiden) sind. Nach Ablauf des Standalters muss ein neuer Baum gepflanzt werden.
Der zur A+-E-Maßnahme verpflichtete Privateigentümer oder öffentlicher Eigentümer wie Stadt, Land - z.B. der Straßenbaulastträger - muss dauerhaft gewährleisten, dass die Kompensationsmaßnahmen gepflegt und instand gehalten werden. Sofern die Stadt Dortmund für einen Eingriff die Verpflichtung für die Kompensationsmaßnahme übernommen hat, ist sie auch zur Überwachung der Einhaltung verpflichtet.“

Die Stellungnahme der Veraltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadterneuerungsprogramm 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01760-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 26.08.2015:

„Unter Hinweis auf die Diskussion in der letzten Sitzung der BV gab Frau Furkert vom Amt
für Wohnen und Stadterneuerung noch einige Hinweise. Insbesondere gab sie zu verstehen,
dass die als Anlage zum Projektbogen beschriebenen Maßnahmen eher aus formalen Gründen
dargestellt werden. Insoweit würden auch die Maßnahmen „Umbau KESS/ (Aus)bau
Bürgerzentrum“ unter einer Förderziffer – „Ertüchtigung öffentlicher Einrichtungen“
aufgeführt.
Hinsichtlich des gewünschten Bürgerzentrums werde sich die Standortfrage aus einer
Bestandsaufnahme i. V. m. der Bedarfsnachfrage ergeben. Sie machte auf Nachfrage
allerdings auch deutlich, dass sie den jetzigen Standort des Bürgergartens für die Errichtung
eines Bürgerzentrums aufgrund der vorhandenen Restriktionen für wenig realistisch halte.

Abschließend gaben die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig eine positive
Empfehlung im Sinne des Beschlussvorschlages.“

AUSW, 23.09.2015:

Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski erläutert Frau Linnebach, dass es in Bezug auf die heutigen Vorlagen unter TOP 6.1 „Stadterneuerungsprogramm 2016“ sowie TOP 6.4 „ Integriertes Handlungskonzept City 2.0“ und hierbei zu den von Herrn Rm Kowalewski angeführten beiden Projekten: „Ehemaliges Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ und „Königswall“ nicht zu einer von ihm vermuteten Doppelförderung kommen werde. Es handele sich hier lediglich um ein doppelte Aufführung in beiden Vorlagen, wobei es bei der Vorlage unter TOP 6.1 um die Darstellung der Förderanträge gehe, welche konkret in diesem Jahr gestellt würden und es sich in der Vorlage unter TOP 6.4 vorrangig um die Beschreibung der Fördervoraussetzungen, wie z.B. zum Stadteilkonzept „ Intensive Weiterentwicklung der City“ handele.

Herr Rm Waßmann weist in Erinnerung an den hierzu bereits ergangenen Ratsbeschluss noch mal darauf hin, dass das Meinungsbild seiner Fraktion zum Thema „Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ differenziert sei.

Herr SB Happe betont, dass dies für seine Fraktion genauso gelte.


Mit den o. a. Hinweisen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/BL empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Zusammenfassung der einzelnen Stadterneuerungsprojekte zum
Gesamtprogramm und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung diese Projekte
zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2016 zu beantragen.


zu TOP 6.2
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa"
Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa" und zur Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp (BwM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01929-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Fortschreibung der
Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Industriedenkmals „Kokerei Hansa“ zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp in Ergänzung zu
den Aktivitäten der Stiftung für Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) zu
qualifizieren.

Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, diese Vorlage auch dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnisnahme vorzulegen.






zu TOP 6.3
Sanierungsgebiet "Ortskern Lütgendortmund"
hier: Beschluss zur Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Lütgendortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01884-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf (Anlage 3) als Satzung über
die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern
Lütgendortmund“ vom 23.05.1991.


zu TOP 6.4
Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01865-15)

AUSW, 23.09.2015:

Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski erläutert Frau Linnebach, dass es in Bezug auf die heutigen Vorlagen unter TOP 6.1 „Stadterneuerungsprogramm 2016“ sowie TOP 6.4 „ Integriertes Handlungskonzept City 2.0“ und hierbei zu den von Herrn Rm Kowalewski angeführten beiden Projekten: „Ehemaliges Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ und „Königswall“ nicht zu einer von ihm vermuteten Doppelförderung kommen werde. Es handele sich hier lediglich um ein doppelte Aufführung in beiden Vorlagen, wobei es bei der Vorlage unter TOP 6.1 um die Darstellung der Förderanträge gehe, welche konkret in diesem Jahr gestellt würden und es sich in der Vorlage unter TOP 6.4 vorrangig um die Beschreibung der Fördervoraussetzungen, wie z.B. zum Stadteilkonzept „ Intensive Weiterentwicklung der City“ handele.

Herr Rm Waßmann weist in Erinnerung an den hierzu bereits ergangenen Ratsbeschluss noch mal darauf hin, dass das Meinungsbild seiner Fraktion zum Thema „Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ differenziert sei.

Herr SB Happe betont, dass dies für seine Fraktion genauso gelte.

Mit den o. a. Hinweisen der CDU- Fraktion und der Fraktion FDP/BL empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept City 2.0 zur Kenntnis
und beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Programms Aktive Stadtzentren,
dieses Konzept im Grundsatz.








zu TOP 6.5
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 03.09.2015 zur Kenntnis.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1. GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

II. ändert seinen am 25.06.2015 getroffenen Beschluss und beschließt die bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 150.000,00 € um 19.000,00 € auf die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 169.000,00 € zu erhöhen, für die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches.


zu TOP 6.6
Stadt der Zukunft
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2015
(Drucksache Nr.: 02219-15)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat:

„Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache
Nr.: 02219-15-E1) vom 02.09.2015 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt ein gesamtstädtisches Konzept zu erarbeiten, das dem
Wohnraumbedarf durch die Veränderungen des demographischen Wandels, als auch der
Zuwanderung und dem Zuzug von Studierenden Rechnung trägt.

Dabei sind im Besonderen folgende Überlegungen zu berücksichtigen:
- Wie schnell und durch wen kann neuer Wohnraum für die neuen Bedarfe realisiert werden.
- Die Planung soll darauf hinauslaufen, dass neu geschaffener Wohnraum für alle gesellschaftlichen
Schichten zugänglich und bezahlbar ist und sich gleichzeitig nicht nur auf wenige Stadtbezirke
beschränkt.
Begründung
Wir müssen den neuen Herausforderungen städtebaulich begegnen. Neuer Wohnraum wird dringend
benötigt und muss dabei auch bezahlbar sein. Zudem soll eine gleichmäßige Verteilung auf die
Stadtbezirke sicherstellen, dass eine gesellschaftliche Durchmischung gewährleistet ist.
Perspektivisch ist wünschenswert, dass der geschaffene Wohnraum auch in 20-30 Jahren noch
nutzbar oder aber kostengünstig rückbaubar ist. Für diese Ziele ist ein städtebauliches
Gesamtkonzept sinnvoll und wünschenswert.“

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und sprach sich
für eine Überweisung in den Fachausschuss aus.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.:
02219-15-E1) vom 02.09.2015 in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu
überweisen.“

Hierzu liegt vor Information der Verwaltung:

„..der Rat der Stadt Dortmund hat den in die Sitzung am 03.09.2015 eingebrachten Antrag der
Fraktion FDP/Bürgerliste an den AUSW zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen.
Die Verwaltung teilt die in dem Antrag formulierte Notwendigkeit zur Schaffung und Sicherung
von bezahlbarem Wohnraum in allen zwölf Stadtbezirken. Sie nutzt eine Vielzahl von
Instrumenten, um dieses Ziel zu erreichen. Die Erarbeitung einen zusätzlichen gesamtstädtischen
Konzeptes ist dabei entbehrlich. Es bindet unnötig Personal, das dann für die Umsetzung
fehlt.
Begründung:
Die Stadt Dortmund betreibt seit Beginn der 1990er-Jahre eine kontinuierliche kommunale
Wohnungsmarktbeobachtung zur Einschätzung der aktuellen Situation und zu den Entwicklungsaussichten
auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt unter Berücksichtigung unterschiedlicher
Zielgruppen und Preissegmente. Dieses Analyseinstrument ermöglicht es der Stadt und
verschiedenen Wohnungsmarktakteuren, frühzeitig wohnungspolitische und wohnungswirtschaftliche
(Investitions-) Entscheidungen zu treffen.
Auf Grundlage der Wohnungsmarktbeobachtung ist unter anderem das Kommunale Wohnkonzept
2009 erarbeitet worden. Das Kommunale Wohnkonzept fungiert als umsetzungsorientiertes
Steuerungsinstrument der Dortmunder Wohnungspolitik. Dabei stehen die zielgruppenorientierte
Wohnraumversorgung (Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit
Behinderung und Haushalte mit Marktzugangsproblemen) sowie die integrierte Quartiersentwicklung
im Mittelpunkt.
Neben dem Erhalt und der zukunftsfähigen Weiterentwicklung des vorhandenen Wohnungsbestandes
spielt die nachfragegerechte Wohnbauflächenbereitstellung in allen Stadtbezirken
eine wesentliche Rolle zur quantitativen und qualitativen Deckung des Wohnraumbedarfs.
Die Flächenentwicklung erfolgt auf der Basis des im Rahmen der Umsetzung des Kommunalen
Wohnkonzeptes entwickelten Baulandmonitoringsystems. Damit können sowohl sofort
aktivierbare Wohnbauflächen als auch weitere Potenzialflächen für den Wohnungsneubau
identifiziert werden.
Die Verwaltung führt vor dem Hintergrund der anhaltenden Zuwanderungen derzeit eine detaillierte
Prüfung der Flächenpotenziale aus dem Flächennutzungsplan, der rechtskräftigen
und der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne sowie der vorhandenen Baulücken
(§ 34 Baugesetzbuch) durch. Die Ergebnisse dieser Prüfung und eine Einschätzung zum Flächenbedarf
bis 2020 werden den politischen Gremien sobald wie mögliche, voraussichtlich
Anfang des Jahres 2016 vorgestellt. Eine allgemeine Übersicht über die bestehenden Wohnbauflächenpotenziale
in Dortmund ist dem Wohnungsmarktbericht 2015, der dem AUSW in
der Sitzung am 04.11.2015 vorgelegt wird, zu entnehmen.
Durch den Ratsbeschluss vom 10.04.2014 (DS-Nr. 11409-13-E4) wurde die Bedeutung der
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum besonders herausgestellt. Der Beschluss beinhaltet
unter anderem, dass bei der zukünftigen Wohnbauflächenausweisung in der Regel 25 % der
geplanten Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsneubau vorzusehen sind.
Die in Dortmund bestehenden wohnungspolitischen Konzepte und Beschlüsse waren ausschlaggebend
für die Zielvereinbarung des Landes NRW mit der Stadt Dortmund vom
16.04.2015. Darin garantiert das Land NRW der Stadt Dortmund bis einschließlich 2017 ein
jährliches Globalbudget zur sozialen Wohnraumförderung in Höhe von 30 Mio. Euro. Ziel der
Stadt Dortmund ist es, aus diesem Budget unter anderem jährlich rund 200 neue Mietwohnungen
zu fördern. Im Juni 2015 hat das Land NRW ein zusätzliches Förderprogramm zur
Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber aufgelegt (Neubau und Umbau).
Gefördert werden nachhaltig nutzbare Wohnungen, die später dem Wohnungsmarkt als
geförderte Mietwohnungen ohne besondere Zweckbindung zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung nutzt die vorhandenen Instrumente und ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten
aktiv, um den Wohnungsneubau in Dortmund zu forcieren. Es werden fortlaufend Maßnahmen
zur Aktivierung verfügbarer Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden durchgeführt.
Parallel besteht ein intensiver Kontakt zu den in Dortmund agierenden Wohnungsunternehmen
und Investoren zur Initiierung bzw. Realisierung von unterschiedlichen Wohnungsbauprojekten
– u. a. auch zur Schaffung von geförderten Wohnungen für Flüchtlinge. Darüber
hinaus wird derzeit verwaltungsseitig geprüft, ob und in wieweit die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft
(DSG mbH) eingesetzt werden kann, stadteigene Wohnungsbaumaßnahmen
zu realisieren.“


AUSW, 23.09.2015:

Auf Hinweis von Herrn sB Happe auf die derzeit starke Arbeitsbelastung der Verwaltung, einigt man sich darauf, diese Angelegenheit im Zusammenhang mit dem durch die Verwaltung angekündigten „ Wohnungsmarktbericht 2015“ aufzurufen.



zu TOP 6.7
Studentisches Wohnen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02457-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (DrucksacheNr.: 02457-15-E1):

„…die Zahl der Studenten in Deutschland wächst seit Jahren stetig an. Vor allem im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen, und auch in Dortmund, ist der Anstieg an Studienanfängern beziehungsweise die Zahl der Studenten besonders hoch.

Die Studentenwerke können im Zuge dieses massiven Anstiegs schon längst nicht mehr
ausreichend bezahlbaren Wohnraum in ihren Wohnheimen zur Verfügung stellen.
Auch der Dortmunder Wohnungsmarkt zeigt gerade in dem Segment der Singlehaushalte
erste Anspannungstendenzen auf. Andere (Groß-)Städte stehen in diesem Bereich noch
vor deutlich größeren Problemen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat
deshalb in diesem Jahr ein Modellprogramm auf den Weg gebracht, um Kommunen darin
zu unterstützen, neuen und bezahlbaren Wohnraum für Studenten und Auszubildende zu
schaffen.
Dabei hält das BMUB fest, dass „neben dem Anstieg der Studentenzahlen, (…) die Nachfrage
nach ähnlichen Wohnformen auch durch die steigende Anzahl Auszubildender in
Metropolregionen, durch Rentner und Flüchtlinge“ weiter steigt.
Zudem wird vom BMUB darauf hingewiesen, dass der demografische Wandel genauso
schon in der Planung mit berücksichtigt werden soll, wie ein nachhaltiges und energieeffizientes
Bauen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt Dortmund gegebenenfalls in Zusammenarbeit
mit DOGEWO21 ein Modellprojekt nach den Kriterien des BMUBSonderprogramms
entwickeln kann, um so zusätzliche Bundesmittel für bezahlbaren
Wohnraum in Dortmund abrufen zu können.“


AUSW, 23.09.2015:

Frau Rm Neumann-Lieven erläutert zunächst kurz den Antrag ihrer Fraktion, wonach es in erster Linie darum gehe, zusätzliche finanzielle Mittel für „Studentisches Wohnen“ zu bekommen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass auch seine Fraktion diesen Antrag für sinnvoll halte, zumal man ein hohes Interesse daran habe, Hochschulabsolventen perspektivisches, also auch nach ihrem Studium in Dortmund zu halten. Daher unterstütze man den Antrag von der Intention her.

Herr Rm Kowalwski teilt mit, dass auch seine Fraktion den Antrag unterstützen werde, da der Wohnungsmarkt in den letzten Jahren für Menschen mit geringem Einkommen, u.a. also auch für Studenten, immer mehr zu gehe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), zu und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Stadt Dortmund gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit DOGEWO21 ein Modellprojekt nach den Kriterien des BMUB Sonderprogramms entwickeln kann, um so zusätzliche Bundesmittel für bezahlbaren Wohnraum in Dortmund abrufen zu können.“



7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
- nicht besetzt -


8. Angelegenheiten des Agenda-Büros

zu TOP 8.1
Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02434-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 02434-15-E1):

„…wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

Um mit gutem Beispiel voranzugehen beantragen wir, die fair gehandelten und produzierten
Waren im Ausschank des Rathauses um den Bereich der Softdrinks zu
erweitern.

Begründung
Am 14.5.2009 ist Dortmund der Kampagne Fairtrade Towns beigetreten. Daher werden im
Rat, in den Ausschüssen und im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee und ein weiteres
Fairtrade-Produkt ausgeschenkt.

Die Unterstützung kleinerer Hersteller zu fairen Konditionen sollte ein Ziel des Rates sein,
das bereits durch den Beitritt zur Kampagne formuliert wurde. Gegenwärtig werden aller-
dings neben den genannten Produktionen nahezu ausschließlich Produkte internationaler
Großkonzerne ausgeschenkt. Diese Praxis ist aus Sicht unserer Fraktion zu hinterfragen.
Der Fairtrade-Markt bietet inzwischen eine große Vielfalt an fair gehandelten Produkten
aus biologischem Anbau, so z.B. Fruchtsäfte (z.B. Orangen-, Mango-, oder Bananensaft),
und bei den Mischgetränken bieten beispielsweise LemonAid oder Pfanner eine große
auch in der Gastronomie gern angenommene Auswahl an Getränken an.


AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Kowalewski erläutert kurz noch mal die Intention des o.a. Antrages.

Frau Rm Lührs führt an, dass es sicher begrüßenswert sei, sich mit dieser Thematik zu befassen. Man werde aber nicht mal eben darüber beschließen, ohne zu wissen, welche Folgekosten das nach sich ziehen werde. Mit dieser Kostenfrage möge man daher den Antrag insgesamt zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.

Herr Waßmann führt an, dass seine Fraktion den Antrag heute grundsätzlich, im Hinblick auf wahrscheinlich dadurch zu erwartende Mehrkosten, abgelehnt hätte. Diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, mit der Maßgabe, die hierdurch entstehenden Kosten detailliert aufzuführen, könne er sich aber anschließen.


Mit den o.a. Anmerkungen beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.


9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
- nicht besetzt -

10. Anfragen
- nicht besetzt -

11. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung endet um 17:51 Uhr.




Renkawitz Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin

Anlagen:


Zu TOP 5.6 "Bolmke": Anlage zur Stellungnahme der Verwaltung:(See attached file: Anlagen_01326-15-E2.pdf)

Zu TOP 5.7 "Baumfällungen Naturschutzgebiet Sanderoth" : Anlage zur Stellungnahme der Verwaltung:(See attached file: ~4107449.pdf)