01 Dortmund,19.04.2000
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 7. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 13. April 2000, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
81 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Bogdahn SPD


Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
LStVD Dieckerhoff
StVR Feuler
StVR Kienas




T A G E S O R D N U N G


1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt
am 09. März 2000



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Wahl von Beigeordneten der Stadt Dortmund

2.1 a) Wahl eines Beigeordneten für die Geschäftsbereiche Finanzen, Organisation und Personal

2.1 b) Wahl eines Beigeordneten für die Geschäftsbereiche Kultur, Sport und Freizeit


2.2 Wiederwahl des Beigeordneten Klaus Fehlemann


2.3 Bestellung einer/eines Beigeordneten zur/zum allgemeinen Vertreter/in des Oberbürgermeisters und Bestellung einer/eines Beigeordneten zur/zum Vertreter/in
der/des allgemeinen Vertreterin/Vertreters


2.4 Fusion der VEW Aktiengesellschaft, Dortmund, mit der RWE Aktiengesellschaft, Essen;
Aktientausch
Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre RWE-GmbH





3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma
Lidl & Schwarz


3.2 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begrün-
dung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-


3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen
und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung

3.4 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des
Kreuzungsumbaus B 1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss

3.5 Bauleitplanung
B-Plan Ap 206 – Aplerbeck-Süd -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)





3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 - Maienweg – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung


3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
”Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)”


3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
“Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes


3.9 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


3.10 Regionale Initiative ”Fluß – Stadt – Land”


3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


3.12 a) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem
Nebenzentrum Hörde
b) Entwicklung der Fläche Phoenix-West


3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Süd – und teilweise Änderung
des B-Planes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)


3.14 Bauleitplanung
39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia –
B-Plan In W 103 – Tremonia –
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum B-Plan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des B-Planes In W 103

3.15 PAK – Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule
Evinger Parkweg 8 in DO-Eving


3.16 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung
des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)

3.17 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kronenbrauerei – und Änderung
Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord –
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse


3.18 Bauleitplanung
B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss



3.19 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben “City-Gates” am Wallring


3.20 Entwicklung und Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek
Hansaplatz/Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzeptes


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
”Geruchsbelästigungen Rüpingsbach”


3.22 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen”

3.23 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung ”Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Dortmund”


3.24 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Dortmunder Süden”


3.25 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Denkmalschutz für den Steinernen Turm”


3.26 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung “Rekonstruktion und Wiederaufstellung des Dortmunder Trissels”


3.27 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Rekonstruktion des ursprünglichen Hohensyburg-Denkmals”


3.28 Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Öffentliche Lüge des Amtsleiters Grote”




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”


4.2 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
- Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!”


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Bedarfsplanung nach dem Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000


6.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung
”Entwicklung des Kommunalen Beschäftigungsprogrammes bei den Dortmunder
Diensten gGmbH im Jahr 2000”


7. Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1998/99 des Theater Dortmund


7.2 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ” Radikalenerlass bei der Volkshochschule”



8. Schule


8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in DO-Hombruch,
Am Hombruchsfeld 69

8.2 Neubau einer 3-fach Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58


8.3 Einrichtung der Fachrichtung Informatik innerhalb der bestehenden Fachschule
für Technik am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund


8.4 Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang der Erzieher/Erzieherin
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund


8.5 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraum-
bestandes und der Schulausstattung



9. Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999


10.2 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem .§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligt hat


10.4 Verleihung des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
am 25. November 2000 in Dortmund


10.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung ”Zukunft von NRW 1”


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 II. Halbjahresbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden

11.2 Bildung des Ausschusses für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der
Amtsperiode 2001 – 2004


11.3 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel


11.4 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Erhalt des Dortmunder Büchermarktes”


11.5 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung
”Umbesetzung in Gremien”




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte er zunächst fest, dass der Rat der Stadt zu seiner
Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.



Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Branghofer (DVU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und bat,
dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung um den Punkt

3.29 Sanierung der Tiefgarage Stadttheater
erweitert.


Weiterhin wurden die Punkte
3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
“Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)”

4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum
Dortmund”

von der Tagesordnung abgesetzt.

Des weiteren wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus ihren Vorschlag mit der Bezeichnung “Zukunft von NRW 2”, der
unter TOP 10.5 werden sollte, zurückgezogen habe, so dass auch dieser Tagesord-
nungspunkt abgesetzt wurde.

Außerdem beantragte für die DVU Rm Stanko, die Tagesordnung dahingehend zu er-
weitern, dass die Bestellung von beratenden Mitgliedern von Ausschüssen, die aufgrund
der am 01.04.2000 in Kraft getretenen Änderung der Gemeindeordnung möglich und
besonders für die fraktionslosen Ratsmitglieder, die bisher nicht in Ausschüsse vertre-
ten seien, wichtig sei, vorgenommen werden könne.

Dieser Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.


OB Dr. Langemeyer wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass der Ältestenrat
sich in seiner vorangegangenen Sitzung mit dieser Thematik beschäftigt und darauf verständigt habe, sich mit dieser Angelegenheit ordnungsgemäß in der Sitzung des
Rates der Stadt am 15.06.2000 zu beschäftigen.

Im übrigen wies er auf sein diesbezügliches Informationsschreiben, das den Mitgliedern
des Rates der Stadt als Tischvorlage überreicht wurde, hin.


Unter Einbeziehung der vom Rat der Stadt beschlossenen Veränderungen wurde die
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gebilligt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 09. März 2000

Für die DVU wies Rm Stanko daraufhin, dass die auf Seite 54, erste Zeile wiedergegebene Beschlussfassung seiner Auffassung nach richtigerweise wie folgt heißen müsse:

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU
folgenden Beschluss:


Unter Einbeziehung der o. a. Änderung genehmigt der Rat der Stadt einstimmig die Niedeschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 09.03.2000.









Zu Ziffer 2
-------------


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Wahl von Beigeordneten der Stadt Dortmund


OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass die Stellen der Beigeordneten für
die Geschäftsbereiche

- Finanzen, Organisation und Personal
- Kultur, Sport und Freizeit

vorschriftsgemäß ausgeschrieben worden seien, und dass es diesbezüglich insgesamt
132 Bewerbungen gegeben habe.

Weiterhin machte er darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung der Geschäfts-
bereiche der jeweiligen Derzenenten möglich sei.


Nachdem OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt über die nachfolgenden Wahlverfahren
informiert hatte, wurden von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen folgende Stimm-
auszähler benannt:

Rm Gerszewski SPD-Fraktion
Rm Knieling CDU-Fraktion
Rm Altunoglu Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus












2.1 a) Wahl eines Beigeordneten für die Geschäftsbereiche Finanzen, Organisation und Personal


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass für die Wahl eines Beigeordneten mit dem o. a.
Geschäftsbereich folgende Vorschläge vorliegen:

Vorschlag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:

Herr Guntram Pehlke

Vorschlag der CDU-Fraktion:

Herr Rm Hubert Jung


Die anschließend durchgeführte geheime Wahl führte zu folgendem Ergebnis:

stimmberechtigt: 83
zum Zeitpunkt der Wahl anwesend: 81
abgegebene Stimmen: 81
abzüglich ungültige Stimmen: --
abzüglich Stimmenthaltung: 1
gültige Stimmen: 80
davon stimmten für den Vorschlag
der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
(Herr Guntram Pehlke): 41
davon stimmten für den Vorschlag
der CDU-Fraktiohn
(Herr Rm Hubert Jung): 38
davon stimmten mit “NEIN”: 1


OB Dr. Langemeyer stellte fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden Beschluss
gefasst hat:

Der Rat der Stadt wählt

Herrn Guntram Pehlke

unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren
zum Beigeordneten (Stadtrat) der Stadt Dortmund.

Nachdem Herr Pehlke die Wahl zum Beigeordneten der Stadt Dortmund angenommen hatte, wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die Einführung von Herrn Pehlke in sein Amt als Beigeordneter voraussichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt am 15. Juni 2000 erfolgen werde.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Jung (CDU) nicht teil.


2.1 b) Wahl eines Beigeordneten für die Geschäftsbereiche Kultur, Sport und Freizeit


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass für die Wahl eines Beigeordneten mit dem o. a. Geschäftsbereich folgende Vorschläge vorliegen:

Vorschlag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:

Herr Jörg Stüdemann

Vorschlag der CDU-Fraktion:

Herr Dr. Thomas Adloff

Die anschließend durchgeführte geheime Wahl führte zu folgendem Ergebnis:

stimmberechtigt: 83
zum Zeitpunkt der Wahl anwesend: 82
abgegebene Stimmen: 82
abzüglich ungültige Stimmen: --
abzüglich Stimmenthaltungen: --
gültige Stimmen: 82
davon stimmten für den Vorschlag
der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
(Herr Jörg Stüdemann): 43
davon stimmten für den Vorschlag
der CDU-Fraktion
(Herr Dr. Thomas Adloff): 38
davon stimmten mit “NEIN”: 1





OB Dr. Langemeyer stellte anschließend fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden
Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt wählt

Herrn Jörg Stüdemann

unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum
Beigeordneten (Stadtrat) der Stadt Dortmund.

Nachdem Herr Stüdemann die Wahl zum Beigeordneten der Stadt Dortmund ange-
nommen hatte, machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die Einführung
von Herrn Stüdemann in sein Amt als Beigeordneter der Stadt Dortmund voraus-
sichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt am 15. Juni 2000 erfolgen wird.


2.2 Wiederwahl des Beigeordneten Klaus Fehlemann

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass er dem Rat der Stadt vorgeschlagen
habe, Herrn Stadtrat Klaus Fehlemann mit Wirkung vom 01.10.2000 wieder zu wählen.

Die diesbezüglich geheim durchgeführte Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

stimmberechtigt: 83
anwesend: 82
abgegebene Stimmen: 82
abzüglich ungültige Stimmen: --
abzüglich Stimmenthaltungen: 8
gültige Stimmen: 74
davon stimmten für
StR Fehlemann: 65
davon stimmten gegen
StR Fehlemann: 9


OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden
Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt

Herrn Stadtrat Klaus Fehlemann

mit Wirkung vom 01.10.2000 für die Dauer von acht Jahren erneut zum Beigeordneten.

2.3 Bestellung einer/eines Beigeordneten zur/zum allgemeinen Vertreter/in des Oberbürger-meisters und Bestellung einer/eines Beigeordneten zur/zum Vertreter/in der/des allge-
meinen Vertreterin/Vertreters


OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass hinsichtlich der o. a. Angelegenheit
folgende Vorschläge vorliegen:

a) Vorschlag der CDU-Fraktion vom 03.04.2000:
1. Allgemeiner Vertreter des OB StR Fehlemann
2. Vertreterin des allg. Vertreters des OB StR’in Greive


b) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 11.04.2000:
1. Allgemeiner Vertreter des OB StR’in Greive
2. Vertreter des allg. Vertreters des OB StR Fehlemann

Die anschließend durchgeführte geheime Abstimmung führte zu folgendem Ergebnis:

stimmberechtigt: 83
anwesend: 82
abgegebene Stimmen: 82
abzüglich ungültige Stimmen: 2
abzüglich Stimmenthaltungen: 7
gültige Stimmen: 73
davon stimmten für den Vorschlag
der SPD-Fraktion: 35
davon stimmten für den Vorschlag
der CDU-Fraktion: 37
davon stimmten mit “NEIN”: 1

OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden
Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt beschließt,

Herrn Stadtrat Fehlemann

zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters zu bestellen.
Er soll die Amtsbezeichnung “Stadtdirektor” führen.

Bei Verhinderung des Stadtdirektors soll die Beigeordnete Frau StR’in Greive die
allgemeine Vertretung wahrnehmen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 16.40 Uhr bis 17.15 Uhr für eine Pause unterbrochen.




2.4 Fusion der VEW Aktiengesellschaft, Dortmund, mit der RWE Aktiengesellschaft, Essen;
Aktientausch
Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre RWE-GmbH

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verschmelzung der VEW AG, Dortmund,
und der RWE AG, Essen, auf die RWE AG Neu unter folgenden Voraussetzungen
zu:
a) Für jede aufzugebende VEW-Aktie im Nennwert von 50,00 DM ist die
Gewährung von fünf Stückaktien der RWE AG Neu vorgesehen. (Diese
Umtauschelation kann noch in sehr geringer Bandbreite schwanken, da
das endgültige Bewertungsergebnis der Gutachter noch aussteht.)

b) Alternativ zum Aktientausch ist der Verkauf der VEW-Aktien an die
RWE AG zu einem Preis von 200 Euro je Aktie im Nennwert von
50,00 DM möglich. Soweit Namensaktien veräußert werden sollen,
werden die Kaufverträge erst dann wirksam, wenn zusätzlich zum
Eintritt der Kartellbedingungen die Hauptversammlung oder der
Aufsichtsrat der VEW AG der Übertragung der Namensaktien
zustimmt.

c) Grundlage des zwischen der VEW AG, der RWE AG und der RWE AG Neu abzuschließenden Verschmelzungsvertrages sind die im Sachverhalt dargestellten Aussagen zur zukünftigen Konzernstruktur, zu den Standorten, zurPersonalentwicklung und zu den Gremien des neuen Konzerns.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Umtausch der direkt gehaltenen 280
Namensaktien und 86 Inhaberaktien der VEW AG in 1 830 Aktien der RWE AG
Neu zu.


3. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Beschlussgremien der VEW AG werden
ermächtigt, den erforderlichen Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und in der
Hauptversammlungen der VEW AG und der RWE AG auf die RWE AG Neu
zuzustimmen. Die Vertreter werden ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen
abzugeben und zweckdienliche Vereinbarungen zu treffen.


4. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der DSW und der KEB werden
beauftragt, entsprechend zu verfahren.


5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung einer Dachgesellschaft
Kommunale Aktionäre RWE-GmbH zu.





Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma
Lidl & Schwarz

Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.04.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Be-
schluss:




Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemali-
gen Hoesch-Röhrenwerke in DO-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten
SB-Warenhaus der Firma Lidl & Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2
der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben und für das Maß der baulichen Nut-
zung generell eine Traufhöhe festzusetzen. Damit ist eine zeitnahe Realisierung von
Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses an-
zustreben.


3.2 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begrün-
dung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der
DVU folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 88. Änderung des Flächennutzungs-
planes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegten Erläuterungsbericht
vom 08.02.2000 der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. Der Rat der Stadt beschließt die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage
näher beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB




III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Er- schließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke – geprüft und beschließt,
- den unter den Punkten 10.1 bis 10.6 der Beschlussvorlage aufgeführten
Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes offengelegte Begründung vom 16.07.1999 entsprechend
den Ausführungen unter Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die ak- tualisierte Begründung vom 08.02.2000 dem Vorhaben- und Erschließungs-
plan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB


V. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige
Hoesch-Röhrenwerke – einschließlich den unter der vorstehenden Ziffer IV. auf-
geführten Änderungen für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage näher beschriebenen
Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO


VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt
Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage)
zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO



3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen
und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung


Zust. StA 67


Der Rat der Stadt fasst einstimig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neu-
gestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand
von 15 905 000,00 DM beschlossen.

Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste – Gesellschaft für Be-
schäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt bzw. durch Ver-
gabe von Aufträgen.

Der Rat beschließt in Ergänzung zu dem og. Beschluss vom 26.06.1997 zusätzlich
im Rahmen der Auftragsvergabe den Ausbau der Maßnahme
- An den Teichen
mit Kosten in Höhe von 70 000,00 DM.

Die bisher als Auftragsvergabe vorgesehene Maßnahme
- Kipsburg
wird als Eigenregiemaßnahme der Dortmunder Dienste durchgeführt.

Eine aktuelle Maßnahmeliste für die Vergabe von Aufträgen an Firmen des Garten-
und Landschaftsbaues ist als Bestandteil dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Da aufgrund von Kostenverschiebungen innerhalb der Maßnahme die Gesamtkosten
der AB-Maßnahme unberührt bleiben, kann der Austausch der og. Maßnahmen kosten-
neutral erfolgen.

Finanzierung:
(Keine Änderung gegenüber Ratsbeschluss vom 26.06.1997)


Ausgaben

Personalkosten 11 450 000,00 DM
Sachkosten 4 455 000,00 DM
Summe 15 905 000,00 DM

Einnahmen

Zuwendungen Personalkosten 11 150 000,00 DM
Zuwendungen Sachkosten 4 009 500,00 DM
Summe 15 159 500,00 DM

Eigenanteil 745 500,00 DM

Finanzpositionen 4390 7150 0000 und 4390 9850 001


3.4 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des
Kreuzungsumbaus B 1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss


Zust. StA 69


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich den Neubau der Haltestelle
Hauptfriedhof im Zuge der Niveaufreimachung der Kreuzung B 1/Gottesacker.





3.5 Bauleitplanung
B-Plan Ap 206 – Aplerbeck-Süd -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)


Zust. StA 61







Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbe-
reich des in der Aufstellung befindlichen B-Planes Ap 206 “Aplerbeck-Süd”. Der
Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 die-
ser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 - Maienweg – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
Satzungsbeschluss
Beifügung einer Begründung

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den B-Plan Ev 105 – Maienweg – in dem unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 10).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB vorgebrachten
Anregungen geprüft und beschließt, diesen Anregungen aus den unter Punkt 1.5
dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Nr. 2 BauGB

III. beschließt die Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 – Maienweg – (Reduzierung der Verkehrsfläche zwischen “Maienweg” und “Am Gulloh” bei gleichzeitiger Erweiterung und Reduzierung des Allgemeinen Wohngebietes) für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO

IV. beschließt, der Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 – Maienweg – die Begründung vom 16.02.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB


3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
”Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)”


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und an-
schließend im nichtöffentlichen Teil behandelt.


3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
“Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes DO-Mitte


Zust. StA 61


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des
B-Planes Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen – um die nachfolgenden
Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:
- Reduzierung um die Grundstücke Brache 121 bis 131 einschließlich
des westlich davor liegenden Teilstückes des Bövinghauser Dorfstraße
und einer ca. 15 m breiten Fläche westlich der Bövinghauser Dorfstraße
in Höhe der Grundstücke Brache 121 bis 125,

- Erweiterung um eine ca. 50 bis 60 m breite Fläche westlich der Böving-
hauser Dorfstraße, Flurstück 967 teilweise (Gemarkung Bövinghausen,
Flur 1),

- Erweiterung um die Grundstücke der Kindertagesstätte und der Haupt-
schule einschließlich der angrenzenden Teilflächen der Bövinghauser
Dorfstraße und der Bövinghauser Straße sowie einer Verbindung zum
Junoweg.

Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 und § 233 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)
i.V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-
falen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 3 des B-Planes Lü 120 geprüft und beschließt,
- die Anregungen unter Punkt 9.5 und 9.6 nicht zu berücksichtigen sowie
die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw. nicht zu berücksichtigen,

- die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw., 9.2 bis 9.4 gänzlich sowie die
unter Punkt 10 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und
den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen
Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu
ändern.



Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 GO



3.9 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
Stufe zum 01.01.2000
Stufe zum 01.01.2002


Zust. StA 32


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.04.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU
sowie der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Verwaltungsvorlage zu und beschließt die Einrichtung der im Sach-
verhalt beschriebenen Planstellen bei den StÄ 32, 30 und 21 im Vorgriff auf den Stellen-
plan 2001.


3.10 Regionale Initiative ”Fluß – Stadt – Land”


Zust. StA


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, nach Beratung mit den
Partnergemeinden der regionalen Initiative “Fluß-Stadt-Land” einen För-
derantrag an die Landesregierung zu richten.

Der Anteil der kommunalen Seite in Höhe von 50 000,00 DM ist von
Seiten der Stadt Dortmund zu tragen.

Eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel für Planungskosten ist hiermit
nicht verbunden.


2. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Dortmunder Einzelprojekte wird
die Verwaltung beauftragt, die bisher vorliegenden Projektkonzeptionen
zu verfeinern und sie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vorzulegen.


3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des
B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – offengelegte Begründung vom 22.11.1999
entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Ziffer 9 zu aktuali-
sieren und die aktualisierte Begründung vom 01.03.2000 der Änderung Nr. 1
des B-Planes Lü 130 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130
- Gecks Heide - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666,
SGV NW 2023)



3.12 a) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem
Nebenzentrum Hörde

b) Entwicklung der Fläche Phoenix-West


Zust. StA 61


Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte Rm Jung zum Ausdruck, dass die vorliegenden
Projekte “Phoenix-Ost” und “Phoenix-West” nicht nur für den Stadtbezirk Hörde, sondern für das gesamte Stadtgebiet enorme Entwicklungspotentiale beinhalten.

Insofern halte er den vorgeschlagenen Weg für richtig, die derzeit entwickelte Planung,
sowohl in der Bürgerschaft als auch gegenüber Investoren vorzustellen, um letztendlich
diesbezüglich die notwendige Akzeptanz in Erfahrung zu bringen.

Weiterhin forderte er die Verwaltung auf, umgehend die Frage der Grundstücksverfüg-
barkeit zu klären, da es seiner Einschätzung nach wichtig sei, dass beide Flächen jeweils
aus einer Hand entwickelt werden.

Weiterhin sollte man seiner Auffassung nach in diesem Zusammenhang auch darüber
nachdenken, inwieweit im vorliegenden Fall die Instrumente des baurechtlichen Sanie-
rungsrechts eingesetzt werden können.

Abschließend forderte Rm Jung (CDU) bezugnehmend auf das Projekt “Phoenix-Ost”
dazu auf, nach dem Erhalt der Machbarkeitsstudie, die seiner Ansicht auch die Kosten-
frage umfassen müsse, einen Wettbewerb auf den Weg zu bringen, in dem alle Entwick-
lungsmöglichkeiten dieser Flächen in Betracht gezogen werden sollten.


Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass auch er enorme Entwicklungspotentiale
in den Flächen “Phoenix-Ost” und “Phoenix-West” sehe. Insofern sei er auch erfreut darüber, dass die zuständige Landesministerin, Frau Brusis, die LEG beauftragt habe, dies bezüglich in konkrete Ankaufsverhandlungen einzutreten.


StR Sierau fügte hinzu, dass aufgrund des großen Investoreninteresses an beiden Projekten
die Verwaltung beabsichtige, weitere Beschlüsse diesbezüglich in der Sitzung des Rates
der Stadt am 15. Juni 2000 vorzulegen. Dass hierbei die Öffentlichkeit und auch die örtliche Bezirksvertretung entsprechend beteiligt werden, sei für ihn selbstverständlich.



Auch Rm Tech brachte für die SPD-Fraktion zum Ausdruck, dass die Entwicklung der
beiden Phoenix-Flächen eine riesen Chance für den Stadtteil Hörde sei und die diesbe-
züglich bisher vorliegenden Grobplanungen hoffen lassen, dass die in diesem Projekt
gesteckten Erwartungen und auch Hoffnungen sich erfüllen lassen, obwohl es noch ein
langer Weg bis zur Realisierung dieser Projekte sein werde.
Die SPD-Fraktion werde jedenfalls konstruktiv dazu beitragen, die Umsetzungsprozesse diesbezüglich zu forcieren. Wichtig dabei sei für ihn, dass die Projekte von der betroffenen
Bürgerschaft positiv mitgetragen werden.

Weiterhin machte Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich,
dass seine Fraktion eine positive Grundeinschätzung zu beiden Phoenix-Projekten habe.

Im weiteren Verlauf der Diskussion müsse man sich sicherlich mit weiteren Details dieser
Maßnahmen auseinandersetzen, um eine endgültige Einschätzung zu diesen Projekten vor-
nehmen zu können.

Ergänzend fügte Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinzu, dass
die beiden Flächen gut geeignet seien, um moderne Wege der Gewerbeflächenentwick-
lung zu gehen, indem man ein Miteinander von Wohnen, Freizeit und Gewerbe ermög-
licht.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit
dem Nebenzentrum Hörde

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.04.2000 dem Rat
der Stadt empfohlen, in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage zum o. a. Tages-
ordnungspunkt wie folgt zu beschliessen:
1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen umfassenden Sachstandsbericht
über den im Planungsamt entwickelten Vorschlag einer neuen Nutzung
des Geländes Phoenix-Ost abzugeben.


2. Für das weitere Verfahren zur Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost
wird empfohlen:
a) Der für die Entwicklung maßgebliche Sachverhalt wird innerhalb
der nächsten sechs Monate dargestellt.

b) Anschließend wird ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, zu
dessen Teilnahme auch auswärtige Büros, die sich im Bereich
der städtebaulichen Planung qualifiziert haben, eingeladen wer-
den. Dieser Wettbewerb ist in der Zeit bis Ostern 2001 durchzu-
führen. In dieses Wettbewerbsverfahren sind die Ergebnisse der
Entwicklungswerkstatt für das Gelände Phoenix-West als Infor-
mation einzuführen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das städtebauliche Konzept für die Entwicklung der Fläche Phoenix-Ost zur Kenntis und beauftragt die Verwaltung, die Machbarkei zu prüfen (siehe Punkt 3).

b) Entwicklung der Fläche Phoenix-West


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Be- Schäftigungsförderung vom 22.03.2000 sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 12.04.2000 fasst der Rat der Stadt mit Mehr-
heit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses folgende Beschlüsse:
- Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2000

Der Rat begrüßt, dass zügig an Konzepten zur künftigen Nutzung der
Brachflächen Phoenix-West gearbeitet wird und beschließt als Leit-
linien für die Ausarbeitung konkreter, ggfls. auch Alternativen auf-
zeigender Verwaltungskonzepte folgende Eckpunkte:
a) Es soll ein in sich abgestimmtes Gesamtkonzept vorgelegt werden,
dessen Hauptsäulen sind:
- ein Nutzungsprofil
- ein Gestaltungsprofil
- ein Finanzierungs- und Vermarktungskonzept


b) Über das Gesamtkonzept soll sichergestellt werden, dass
- unrentierliche Maßnahmen (Sanierung, Grünflächen,
Erschließung) und
- Vorlaufkosten für die Projektsteuerung und Vermarktung
finanziert werden können.

c) Da die Aufbereitung und Neunutzung der Gesamtfläche die Mit-
wirkung des bisherigen Eigentümers, der Landesregierung und
der Stadt erfordern, soll das Grundstück in den Grundstücksfond
Ruhr überführt und seine weitere Entwicklung von einer Koope-
ration dieser drei Partner bestimmt werden.

d) Dabei sollen Investitionsinteressen Dortmunder Unternehmen, ins- besondere auch der Firmen aus der Nachbarschaft zu Phoenix-West,
unterstützt werden. Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind
solche Nutzungs- und Investitionsinteressen zu berücksichtigen.

e) Der Rat wünschst eine schnelle Umsetzung aller konkreten Nutzungs- und Investitionsvorhaben, die mit dem Gesamtkonzept abstimmbar sind und erwartet die Vermarktung der wirtschaftlich nutzbaren Flächen noch in dieser Ratsperiode.

Mit dem Grundstückseigentümer und insbesondere mit dem Land
sind flexible Verfahren für sich rasch bietende Investitionsmöglich-
keiten anzustreben. Dies gilt insbesondere für schon jetzt angedeu-
tete Investitionsabsichten Dortmunder Unternehmen aus der Nach-
barschaft von Phoenix-West.

f) Das Standortprofil Phoenix-West ist deutlich vom Vermarktungsprofil für die Stadtkrone-Ost zu unterscheiden, um die zügige Realisierung des Projekts Stadtkrone-Ost nicht zu stören.

Inhaltliche und gestalterische Vorgaben macht der Rat zum jetzigen Arbeitsstadium nicht, um der Arbeit in der Entwicklungswerkstatt nicht vorzugreifen.









- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000
1. Der Rat dringt darauf, dass bei der planerischen Entwicklung der Fläche Phoenix-West die gesamträumliche Situation insofern berrücksichtigt wird, als mit der Entwicklung der Flächen Phoenix-West und Phoenix-Ost eine Aufhebung der Trennwirkung für Hörde und eine Schaffung von Entwicklungspotentialen für den Stadtteil verbunden sein muss.

2. Der Rat hält es für notwendig, dass bei allen inhaltlich noch nicht
festgelegten Planungen der Grundsatz des schonenden Umgangs
mit der vorhandenen Situation beachtet wird. Dabei sind insbeson-
dere die Ziele der naturräumlichen Entwicklung zu berücksichtigen,
die implizieren, dass Teile der vorhandenen Flächen der natürlichen
Sukzession überlassen werden.

3. Der Rat empfiehlt der Verwaltung, für die Entwicklung der Fläche
Phoenix-Ost eine Entwicklungswerkstatt (analog Phoenix-West)
durchzuführen, bei der die bereits erarbeiteten Vorschläge gleich-
wertige Berücksichtigung finden.


- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
vom 12.04.2000

Der Rat der Stadt beschließt, dass die in der Entwicklungswerkstatt dar-
gestellten Pläne im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Bevölkerung vor-
gestellt werden.

3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Süd – und teilweise Änderung
des B-Planes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)


Zust. StA 61






Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den B-Plan 177 – Kronenbrauerei-Süd – (Änderung Nr. 7) und teilweise den
B-Plan 169 in dem unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich
zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m.
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.14 Bauleitplanung
39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia –
B-Plan In W 103 – Tremonia –
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum B-Plan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes In W 103

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes In W 103 vorge-
tragenen Anregungen geprüft und beschließt

den Anregungen zu Pkt. 1.8.1, 1.8.4 und 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.2, 1.8.3, 1.8.5 und 1.8.6 aus den dort genannten Gründen teil-
weise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.7, 1.8.8, 1.8.10 und 1.8.11 aus den dort genannten Gründen
nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


I. b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3
Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen der Eigentümergemeinschaft Leierweg 24 aus den unter Punkt 1.9.7 genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 Satz 2 und 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
II. beschließt die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia – mit
aktualisiertem Erläuterungsbericht vom 01.03.2000 für den unter Punkt 1.1
dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Än-
derung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den B-Plan In W 103 – Tremonia – für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom
29.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.9.10 a – k
der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt, den B-Plan In W 103 die modifizierte Begründung vom 01.03.2000
beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 103
- Tremonia – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.15 PAK – Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule
Evinger Parkweg 8 in DO-Eving

Zust. StÄ 40/65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die PAK-Sanierung des Schulgebäudes der
Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in DO-Eving mit Gesamt-
kosten von 696 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000
bereitgestellten Sondermitteln finanziert.


3.16 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung
des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 94. Änderung des Flächennutzungs-
planes um den unter Ziffer 2 beschriebenen Bereich zu verkleinern und das Ände-
rungsverfahren für den verkleinerten Bereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit Erläuterungsbericht vom
08.03.2000 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


3.17 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kronenbrauerei – und Änderung
Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord –
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage dargelegten
Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zur Änderung Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord -.


II. beschließt, den Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Kronenbrauerei – mit Erläuterungsbericht vom 13.03.2000 öffentlich
auszulegen.



Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des B-Planes 177
- Kronenbrauerei-Nord - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage
genannten Planbereich und der Begründung vom 13.03.2000 zu und be-
schließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.18 Bauleitplanung
B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 105 n geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6 zu berücksich-
tigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)



II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung vom 10.11.1999 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 die-
ser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.03.2000
dem B-Plan Hom 105 n beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO




III. Der Rat der Stadt beschließt den B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
einschließlich der unter Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Än-
derungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Plan-
bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


3.19 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben “City-Gates” am Wallring

Zust. StA 03


Seitens der DVU beantragte Rm Branghofer, dass der Rat der Stadt die Verwaltung
auffordern möge, künftig anstelle von beispielsweise englischen Begriffen, deutsche
Begriffe in Verwaltungsvorlagen zu verwenden.

Die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt, bei der man anstelle von
“Stadttoren” von “City-Gates” spreche, sei für ihn ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.


In der nachfolgenden Diskussion verdeutlichten die Ratsmitglieder Kröger-Brenner
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bzw. Münch (Bürgerliste) die negative
Haltung ihrer Fraktion bzw. Gruppierung hinsichtlich der beabsichtigten Beschlussfassung.

Ihrer Auffassung nach sei die vorliegende Maßnahme nicht geeignet, um ein vernünftiges
City-Marketing zu betreiben.

Für die CDU-Fraktion bzw. die SPD-Fraktion machten die Ratsmitglieder Sauer und
Prof. Uhlmann deutlich, dass diese Hinweiszeichen Teil eines Gesamtkonzeptes seien,
in dem auf den Kernbereich der City hingewiesen werde. Insofern werde man auch der
Verwaltungsvorlage zum og. Tagesordnungspunkt zustimmen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit den o. a. Antrag von Rm Branghofer (DVU) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses
folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt der Installation von “City-Gates” am Wallring grundsätzlich zu.


3.20 Entwicklung und Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek
Hansaplatz/Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzeptes


Zust. StÄ 02, 23, 61, 63


Die Diskussion hinsichtlich der Änderung des Nutzungskonzeptes des Grundstücks der
ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek machte deutlich, dass der Rat der Stadt vom
Grundsatz her die geplanten Änderungen des Vorhabens begrüße.
Weiterhin wurde - wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen - ersichtlich, dass es besonders hinsichtlich der Planungen bezüglich des “Verbindungssteges” zwischen dem neuen Gebäude und dem bestehenden Karstadt-Gebäude bzw. der beabsichtigten “Ost-West-Passage” Nachbesserungsbedarf bestehe.


Insofern war man sich einig, dass man eine Beschlussfassung im Sinne der Empfehlung
des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen herbeiführen sollte.
Ergänzend hierzu beantragte Rm Prof. Uhlmann (SPD), diese Beschlussfassung wie folgt zu ergänzen:

Auf dem Verbindungssteg zwischen den Gebäuden wird verzichtet, es sei
denn, in den Nachverhandlungen ergibt sich eine architektonisch hochwer-
tige gestalterische Lösung. Es sollten aber mehrere Alternativen vorgelegt
werden.

Die endgültige Entscheidung hierüber wird im Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen getroffen.


Vor der Abstimmung gab Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
zu Protokoll, dass seine Fraktion die nachfolgende Beschlussfassung mit folgenden
Einschränkungen mittragen könne:
1. Es sollen keine neuen Stellplätze geschaffen werden, sondern stattdessen soll die
Stellplatzfrage im Wege einer Stellplatzablösung geregelt werden.

2. Grundsätzliche Ablehnung eines “Verbindungssteges”.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 12.04.2000 sowie des o. a. Antrages vom Rm Prof. Uhlmann (SPD) fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die geplanten Änderungen des Vorhabens zur Kenntnis.

In teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 29.04.1999 stimmt er Art und Maß sowie der baulichen Gestaltung des Vorhabens nach dem neuesten Planungsstand des Architekten Friesleben unter Berücksichtigung folgender Aspekte wie

- Auf dem Verbindungssteg zwischen den Gebäuden wird verzichtet, es sei denn, in den Nachverhandlungen ergibt sich eine architektonisch hochwertige gestalterische Lösung. Es sollten aber mehrere Alternativen vorgelegt werden.
Die endgültige Entscheidung hierüber wird im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestal-ung und Wohnen getroffen.

- Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag vom 08.09.1999 angedachte Lösung.

- Die endgültige Gestaltung der Fassade, einschließlich der Werbeflächen, ist im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzustellen.

- Auf die Realisierung einer Ost-West-Passage durch den Neubau, mit einer Breite von mindestens fünf Metern, wird nicht verzichtet; die Passagen in Ost-West-Richtung wie in Nord-Süd-Richtung sind durch Baulast zu sichern.

- Die Abwicklung der notwendigen Tief- und Hochbaumaßnahmen zur Errichtung des Hansa-Karrees sind baulogistisch so zu steuern, dass eine öffentliche Wegeverbindung zwischen dem Alten Markt und dem Hansaplatz über die gesamte Bauzeit in ausreichender Breite, d. h. mit einer Breite von mehr als fünf Metern, zur Verfügung steht.

- Die Verwaltung wird ermächtigt, den am 08. September 1999 beurkundeten Kaufvertrag entsprechend anzupassen. Etwaige Erweiterungen der wirtschaftlichen Vorteile für den Grundstückskäufer führen zu einem höheren Grundstückskaufpreis.


zu.




3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
”Geruchsbelästigungen Rüpingsbach”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.22 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen”


Die Antwort hinsichtlich der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.
Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), wie die Verwaltung selbst
die ökologische Bedeutung von Nadelbäumen einschätze, da sie ja letztendlich vor-
geschlagen habe, Nadelbäume aus der Baumschutzsatzung zu nehmen, erklärte
StR Sierau, dass sich die Verwaltung bei der Beantwortung der Anfrage an dem
hierin zitierten Schriftgut orientiert habe.



3.23 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung ”Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Dortmund”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.24 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Dortmunder Süden”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.25 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Denkmalschutz für den Steinernen Turm”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.26 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung “Rekonstruktion und Wiederaufstellung des Dortmunder Trissels”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

3.27 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Rekonstruktion des ursprünglichen Hohensyburg-Denkmals”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
3.28 Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Öffentliche Lüge des Amtsleiters Grote”

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.29 Sanierung der Tiefgarage Stadttheater


Zust. StÄ 23, 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die überprüften Gesamtkosten zur inneren und äußeren Sanierung
der Tiefgarage Stadttheater in Höhe von 6 820 00,00 DM zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme (Baubeschluss).

Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen der geltenden Finanzplanung bei der Finanz-
position 8720 9400 0101 – Sanierung Tiefgarage Stadttheater – zur Verfügung.






Zu Ziffer 4
-------------


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”

Zust. StA SVTZ

Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
4.2 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
- Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!”

Zust. StA WBF

Seitens der DVU erklärte Rm Branghofer, dass man die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da das hierin enthaltene Projekt seiner Ansicht nach
nicht geeignet sei, die eigentlich Probleme der Dortmunder Nordstadt zu lösen. Vielmehr werden hierdurch die multikulturellen Verhältnisse in diesem Stadtteil stabilisiert.

Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller, die hierfür veranschlagten Mittel von ca. 1 Mio. DM für die Ansiedlung mittelständischer Betriebe zu verwenden.


Im weiteren Verlauf der Diskussion brachten die u. a. die Ratsmitglieder Giese und Altunoglu zum Ausdruck, dass das Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der
Dortmunder Nordstadt entwickeln!” durchaus sinnvoll sei, um die positiven Poten-
tiale der Dortmunder Nordstadt zu nutzen und zu stärken.


Für die CDU-Fraktion brachten die Ratsmitglieder Jung und Hovermann zum Ausdruck,
dass man die Verwaltungsvorlage zum genannten Tagesordnungspunkt ablehnen werde,
da man den hierin enthaltenen Ansatz der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung für
nicht richtig erachte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.04.2000 mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Bürgerliste, der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Miteinander Leben e. V. eine Vertrag
über die Durchführung des Projektes “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln”” mit einer dreijährigen Laufzeit abzuschließen und hierfür Mittel in Höhe von max. 833 500,00 DM bereitzustellen. In diesem Betrag sind 300 000,00 DM zur Förderung von Teilprojekten wie Öffentlichkeitsarbeit, “Nordstadtmesse” u. a. enthalten, die dem Verein nicht in einem Betrag, sondern auf Antrag projektbezogen im Einzelfall bewilligt werden.

An den Gesamtprojektkosten i. H. v. 833 500,00 DM beteiligen sich das Stadtplanungsamt
mit 679 000,00 DM, die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-DO)
mit 154 500,00 DM.
Die auf das Stadtplanungsamt entfallenden Kosten i. H. v. 679 000,00 DM sind unter der
Haushaltsstelle 6150 9872 0101 – Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbe-
darf – Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte – wie folgt veranschlagt:

Haushaltssoll 2000 150 000,00 DM
Haushaltssoll 2001 225 000,00 DM
Haushaltssoll 2002 225 000,00 DM
Haushaltssoll 2003 79 000,00 DM


Der Anteil der WBF-DO i. H. v. 154 500,00 DM wird aus Mitteln des Kommunalen
Arbeitsmarktfonds finanziert, für den im Wirtschaftsplan der WBF-DO im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung Mittel bis zum 31.12.2003 bereitstehen.

Die inhaltliche Federführung für das Gesamtprojekt liegt bei der WBF-DO.

Nach der Hälfte der Projektzeit wird dem Ausschuss eine Zwischenevaluation über das
Projekt vorgelegt, in der sowohl inhaltlich, als auch zahlenmäßig die Ziele des Projektes
mit den Ergebnissen abgeglichen werden.




Zu Ziffer 5
-------------


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 6
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Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Bedarfsplanung nach dem Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000

Zust. StA 50

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nahm Rm Schneckenburger zum
vorliegenden Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund für 1999/2000 Stellung.

Nach Ansicht ihrer Fraktion erfülle die Stadt Dortmund durch den vorgelegten Plan zwar
ihre gesetzlichen Verpflichtungen, doch dies sei zu wenig.
Insofern habe man beantragt, die Pflegebedarfsplanung auf Basis eines erweiterten Pflege-
bedürftigkeits-Begriffs und unter Einbeziehung aller pflegebedürftigen Personengruppen
in Dortmund zu ergänzen.


Seitens der SPD-Fraktion erklärte Rm Giese, dass seine Fraktion den diesbezüglich vorge-
legten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nicht zustimmen werde.
Nach Einschätzung seiner Fraktion seien zwar die hierin enthaltenen inhaltlichen Aussa-
gen vom Grundsatz her richtig, doch können diese Leistungen nicht von der Verwaltung
erbracht werden. Die Parteien sollten sich von daher vielmehr dafür einsetzen, dass die
sicherlich notwendigen gesetzlichen Korrekturen geschaffen werden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus vom 29.03.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund hält eine Ergänzung der Pflegebedarfsplanung auf Basis eines erweiterten Pflegebedürftigkeits-Begriffs und unter Einbezug aller pflegebedürftigen Personengruppen in Dortmund für erforderlich.

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Bereiche und Fragestellungen in den
nächsten Jahren in die Pflegebedarfsplanung der Stadt Dortmund einzubeziehen:
1. Vorpflegerischer Bereich (hauswirtschaftliche und psychosoziale Hilfen)
2. Wohnangebote für Behinderte und selbstorientierte Pflege sowie notwen-
dige Weiterentwicklungen
3. Personal pro BewohnerIn in den Pflegeeinrichtungen


Ziel der kommunalen Pflegebedarfsplanung soll sein, nach Diskussion in der
Pflegekonferenz und im zuständigen Fachausschuss des Rates einen kommu-
nalen Handlungs- und Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Darin sollen die vor-
rangigen Handlungsfelder der kommenden Jahre identifiziert und für die Tätig-
keit der Stadtverwaltung geltende Zielvereinbarungen bezüglich der Versorgung
Pflegebedürftiger in Dortmund abgeschlossen werden.





2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund für 1999/2000.

6.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung ”Entwicklung des Kommunalen Beschäftigungsprogrammes bei den Dortmunder Diensten gGmbH im
Jahr 2000”


Wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 09.03.2000 entwickelte sich bei dem
o. a. Tagesordnungspunkt eine Grundsatzdiskussion hinsichtlich der künftigen Arbeit
der Dortmunder Dienste.

Hierbei bekräftigte für die CDU-Fraktion bezugnehmend auf die diesbezüglich von der
SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Anträge
Rm Hengstenberg nochmals die Auffassung seiner Fraktion hinsichtlich der Zukunft der
Dortmunder Dienste.

Er brachte dabei zum Ausdruck, dass aufgrund des aktuellen Ratsbeschlusses zum Pro-
gramm “Arbeit statt Sozialhilfe” es eigentlich keinen Handlungsbedarf diesbezüglich
mehr gebe. Insofern sei seiner Meinung nach der diesbezüglich von der SPD-Fraktion
vorgelegte Antrag von einer Art Uneinsichtigkeit geprägt.
Zustimmen werde man dagegen den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag, da dieser nochmals manifestiert und verdeutlicht, was ohnehin schon vom Rat der Stadt beschlossen worden sei.


Abschließend betonte Rm Hengstenberg (CDU) nochmals ausdrücklich, dass aufgrund
der derzeit gültigen Beschlussfassung des Rates der Stadt für die Dortmunder Dienste
alle Möglichkeiten gegeben seien, um auch künftig als Trägerin von Beschäftigungs-
maßnahmen aufzutreten.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Giese nochmals die sozialpolitische Bedeutung der
Dortmunder Dienste deutlich. Entgegen der Auffassung der CDU-Fraktion sehe man
seitens der SPD-Fraktion die Existenz der Dortmunder Dienste als durchaus gefährdet
an.

Insofern habe die SPD-Fraktion – so Rm Giese weiter – beantragt, die diesbezüglichen
Fakten vorzulegen, um dann letztendlich sachgerecht entscheiden zu können, wie es
mit den Dortmunder Diensten weitergehen solle.

Abschließend wies er daraufhin, dass man den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen werde. Zwar enthalte dieser Antrag einige Aus-sagen, denen die SPD-Fraktion vom Grundsatz her zustimmen könne, letztendlich aber
sei seiner Einschätzung nach dieser Antrag nicht geeignet, den bei den Dortmunder
Diensten Betroffenen zu helfen.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus forderte Rm Schneckenburger
die SPD-Fraktion auf, endlich die Beschlüsse des Rates der Stadt zu akzeptieren und dazu
beizutragen, dass das am 09.03.2000 vom Rat der Stadt beschlossene Verfahren vernünftig umgesetzt werde.

Weiterhin machte sie nochmals deutlich, dass der Fortbestand der Dortmunder Dienste auf
der Grundlage der genannten Beschlüsse ihrer Ansicht nicht gefährdet sei, auch wenn dies
immer wieder von der SPD-Fraktion propagiert werde, da neben den für das Jahr 2000 zugesicherten 21 Mio. DM es den Dortmunder Diensten möglich sein müsse, sich mit geeigneten Maßnahmen um die in Höhe von 9 Mio. DM bereitgestellten Mitteln zu bewerben.

Abschließend betonte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), dass der von ihrer Fraktion vorgelegte Antrag dazu beitragen solle, unter anderem die Verunsicherung bei den Beschäftigten der Dortmunder Diensten abzubauen. Insofern forderte sie die SPD-Fraktion auf, diesem Antrag zuzustimmen.

Nach weiterer Diskussion stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass die Verwaltung selbstver-
ständlich die getroffenen Entscheidungen zur kommunalen Beschäftigungsförderung um-
setzen werde, und dass es im Rat der Stadt einen grundsätzlichen Konsens hinsichtlich
des Fortbestandes der Dortmunder Dienste gebe.
Dass es aufgrund der gefassten Beschlüsse gewisse Übergangsprobleme gebe, liege in der
Natur der Sache. Die Verwaltung werde sich natürlich bemühen, diese zu bewältigen. Sollte dies nicht gelingen, werde man nochmals den Rat der Stadt diesbezüglich konsultieren.


Es bestand daraufhin Einigkeit im Rat der Stadt, die diesbezügliche Debatte zu beenden.







Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie
des Linken Bündnisses folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 11.04.2000 ab:
1. Die Verwaltung legt kurzfristig eine Darstellung vor, ob und wie die be-
gonnenen Beschäftigungsmaßnahmen aus dem Kommunalen Programm
bei den Dortmunder Diensten in 2000 weitergeführt werden können.

In ihrer Darstellung geht die Verwaltung insbesondere auf die Entwicklung
der kommunalen Beschäftigungsmaßnahmen aus den Bereichen Sauberkeit,
Sicherheit und Grünfpflege ein.

2. Die Verwaltung stellt sicher, dass aufgrund der Neuregelung der städtischen Finanzierung für die Dortmunder Dienste, weder für das Stammpersonal noch für die Beschäftigten in Maßnahmen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden müssen.


2. Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 13.04.2000 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund tritt für den Bestand der Dortmunder Dienste Beschäf-tigungsgesellschaft mbH (DoDi) als leistungsfähige Trägerin von Beschäftigungs-
maßnahmen ein.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Vorarbeiten, die zur
Vergabe der Mittel aus dem kommunalen Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” erforderlich sind, schnellstmöglich zu erledigen. Ziel ist ein Maßnahmebeginn für
das kommunale Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” am 01.09.2000.
Der Rat bittet den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie für Wirt-
schafts- und Beschäftigungsförderung, vor den Sommerferien 2000 die Entschei-
dung über die Ziele und Qualitätsstandards für die Vergabe der Maßnahmen an die
Träger zu treffen.

Für die Durchführung von Maßnahmen und die Zuweisung von Maßnahmeteilneh-
mern und – teilnehmerinnen aus dem kommunalen Programm .Arbeit statt Sozialhilfe” an die Dortmunder Dienste gelten die Verfahren und Kriterien, die für alle Maßnahmeanbieter in Dortmund verabschiedet werden.


Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Geschäftsführung der Dortmunder Dienste
auf, durch die Entwicklung geeigneter Arbeitsmarktprojekte und die Einwerbung
von Fremdmitteln (Arbeitsamt, ESF) die Weiterbeschäftigung der Stammkräfte
der Dortmunder Dienste bei den Dortmunder Diensten sicherzustellen und kon-
struktiv an der Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation durch Dosys mitzu-
wirken.







Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1998/99 des Theater Dortmund


Zust. StA 42


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss 1998/99 für das Theater Dortmund
mit einer Bilanzsumme von 60 342 112,11 DM und einem Jahresfehlbetrag von
398 502,40 DM fest.

Der für das Wirtschaftsjahr 1998/99 festgestellte Jahresfehlbetrag ist als Verlust-
vortrag in das Wirtschaftsjahr 1999/2000 zu übernehmen.


7.2 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Radikalenerlass bei der Volkshochschule”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.




Zu Ziffer 8
--------------

Schule



8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in DO-Hombruch,
Am Hombruchsfeld 69


Zust. StÄ 40, 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der
Robert-Koch-Realschule, Am Hombruchsfeld 69 in DO-Hombruch mit Ge-
samtkosten von 2 000 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 be-
reitgestellten Sondermitteln finanziert.

8.2 Neubau einer 3-fach Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58

Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung den Neubau
einer 3-fach Sporthalle in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58, für die
Martin-Luther-King-Gesamtschule.


8.3 Einrichtung der Fachrichtung Informatik innerhalb der bestehenden Fachschule
für Technik am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund

Zust. StA 40



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgenden Bildungs-
ganges am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Beginn
des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000).

Fachrichtung Informatik mit dem Schwerpunkt Technische Informatik
innerhalb der bestehenden Fachschule für Technik


8.4 Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang der Erzieher/Erzieherin
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund

Zust. StA 40

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgenden Bildungs-
ganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum
Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000):

Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang
der Erzieher/Erzieherin (Anlage D 3 APO-BK)
8.5 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraum-
bestandes und der Schulausstattung

Zust. StA 40


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.04.2000
fasst der Rat der Stadt unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderung der Verwal-
tungsvorlage vom 24.02.2000 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur quali-
tativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung zur Kenntnis
und stimmt dem Handlungskonzept für die Umsetung der Schulbau- und Fachraumsa-
nierung zu.

Die für das Haushaltsjahr 2000 vorliegenden Maßnahmeverschläge (Anlage 4) sind Be-
standteil der Veränderungslisten, die im Rahmen der bereitgestellten Sondermittel für
Schulsanierungen in Höhe von 30 Mio. DM zu berücksichtigen sind.

Die von den Bezirksvertretungen diesbezüglich vorgelegten Empfehlungen sollen in der
Sitzung des Schulausschusses im Mai weiter behandelt werden.




Zu Ziffer 9
--------------


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 10
---------------


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt vom Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 1999
Kenntnis.


10.2 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund

Zust. StA 37


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten
Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.


10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem .§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligt hat

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 1999
in Höhe von 49 333 257,43 DM

b) den im 4 Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligten Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von 27 000 000,00 DM.

10.4 Verleihung des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
am 25. November 2000 in Dortmund


Zust. StA 02


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,


1. in die Jury für die Vergabe des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk
Nordrhein-Westfalen 2000

Frau Rm Lührs SPD

als Mitglied zu entsenden;



2. der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 5 000,00 DM zur Verleihung
des Preises der Stadt Dortmund für die beste lokale Berichterstattung über ein kommunalpolitisches Thema zur Verfügung zu stellen.

10.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung ”Zukunft von NRW 1”


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.







Zu Ziffer 11
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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 II. Halbjahresbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden


Zust. StA 01

Der Rat der Stadt nimmt den II. Tätigkeitsbericht 1999 für die Sitzungen vom 24.08.1999 bis 30.11.1999 zur Kenntnis.



11.2 Bildung des Ausschusses für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der
Amtsperiode 2001 – 2004


Zust. StA 12


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Zu BeisitzerInnen bzw. zu deren VertreterInnen im Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen
und Schöffen für das Amts- und Landgericht werden die auf Blatt 2 genannten Personen
bestellt.


11.3 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

Herrn Wilhelm Giese

nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund und den Bestimmungen
der GO NW mit der Ehrennadel der Stadt Dortmund auszuzeichnen.

11.4 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Erhalt des Dortmunder Büchermarktes”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


11.5 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung
”Umbesetzung in Gremien”


Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 11.04.2000 fasst der Rat der
Stadt einstimmig folgende Umbesetzung:

Frau Rm Marion Bade wird im Kinder- und Jugendausschuss stellvertretendes Ausschussmitglied anstelle von Herrn Rm Jan Tech.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.30 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister
D r . L a n g e m e y e r B r a n g h o f e r
Ratsmitglied





F e u l e r
Schriftführer

01 Dortmund,19.04.2000
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 7. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 13. April 2000, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
81 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Bogdahn SPD


Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
LStVD Dieckerhoff
StVR Feuler
StVR Kienas




T A G E S O R D N U N G


1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt
am 09. März 2000



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Wahl von Beigeordneten der Stadt Dortmund

2.1 a) Wahl eines Beigeordneten für die Geschäftsbereiche Finanzen, Organisation und Personal

2.1 b) Wahl eines Beigeordneten für die Geschäftsbereiche Kultur, Sport und Freizeit


2.2 Wiederwahl des Beigeordneten Klaus Fehlemann


2.3 Bestellung einer/eines Beigeordneten zur/zum allgemeinen Vertreter/in des Oberbürgermeisters und Bestellung einer/eines Beigeordneten zur/zum Vertreter/in
der/des allgemeinen Vertreterin/Vertreters


2.4 Fusion der VEW Aktiengesellschaft, Dortmund, mit der RWE Aktiengesellschaft, Essen;
Aktientausch
Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre RWE-GmbH





3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma
Lidl & Schwarz


3.2 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begrün-
dung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-


3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen
und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung

3.4 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des
Kreuzungsumbaus B 1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss

3.5 Bauleitplanung
B-Plan Ap 206 – Aplerbeck-Süd -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)





3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 - Maienweg – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung


3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
”Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)”


3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
“Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes


3.9 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


3.10 Regionale Initiative ”Fluß – Stadt – Land”


3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


3.12 a) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem
Nebenzentrum Hörde
b) Entwicklung der Fläche Phoenix-West


3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Süd – und teilweise Änderung
des B-Planes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)


3.14 Bauleitplanung
39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia –
B-Plan In W 103 – Tremonia –
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum B-Plan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des B-Planes In W 103

3.15 PAK – Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule
Evinger Parkweg 8 in DO-Eving


3.16 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung
des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)

3.17 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kronenbrauerei – und Änderung
Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord –
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse


3.18 Bauleitplanung
B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss



3.19 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben “City-Gates” am Wallring


3.20 Entwicklung und Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek
Hansaplatz/Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzeptes


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
”Geruchsbelästigungen Rüpingsbach”


3.22 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen”

3.23 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung ”Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Dortmund”


3.24 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Dortmunder Süden”


3.25 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Denkmalschutz für den Steinernen Turm”


3.26 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung “Rekonstruktion und Wiederaufstellung des Dortmunder Trissels”


3.27 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Rekonstruktion des ursprünglichen Hohensyburg-Denkmals”


3.28 Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Öffentliche Lüge des Amtsleiters Grote”




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”


4.2 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
- Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!”


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Bedarfsplanung nach dem Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000


6.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung
”Entwicklung des Kommunalen Beschäftigungsprogrammes bei den Dortmunder
Diensten gGmbH im Jahr 2000”


7. Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1998/99 des Theater Dortmund


7.2 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ” Radikalenerlass bei der Volkshochschule”



8. Schule


8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in DO-Hombruch,
Am Hombruchsfeld 69

8.2 Neubau einer 3-fach Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58


8.3 Einrichtung der Fachrichtung Informatik innerhalb der bestehenden Fachschule
für Technik am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund


8.4 Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang der Erzieher/Erzieherin
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund


8.5 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraum-
bestandes und der Schulausstattung



9. Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999


10.2 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem .§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligt hat


10.4 Verleihung des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
am 25. November 2000 in Dortmund


10.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung ”Zukunft von NRW 1”


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 II. Halbjahresbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden

11.2 Bildung des Ausschusses für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der
Amtsperiode 2001 – 2004


11.3 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel


11.4 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Erhalt des Dortmunder Büchermarktes”


11.5 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung
”Umbesetzung in Gremien”




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte er zunächst fest, dass der Rat der Stadt zu seiner
Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.



Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Branghofer (DVU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und bat,
dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung um den Punkt

3.29 Sanierung der Tiefgarage Stadttheater
erweitert.


Weiterhin wurden die Punkte
3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
“Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)”

4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum
Dortmund”

von der Tagesordnung abgesetzt.

Des weiteren wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus ihren Vorschlag mit der Bezeichnung “Zukunft von NRW 2”, der
unter TOP 10.5 werden sollte, zurückgezogen habe, so dass auch dieser Tagesord-
nungspunkt abgesetzt wurde.

Außerdem beantragte für die DVU Rm Stanko, die Tagesordnung dahingehend zu er-
weitern, dass die Bestellung von beratenden Mitgliedern von Ausschüssen, die aufgrund
der am 01.04.2000 in Kraft getretenen Änderung der Gemeindeordnung möglich und
besonders für die fraktionslosen Ratsmitglieder, die bisher nicht in Ausschüsse vertre-
ten seien, wichtig sei, vorgenommen werden könne.

Dieser Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.


OB Dr. Langemeyer wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass der Ältestenrat
sich in seiner vorangegangenen Sitzung mit dieser Thematik beschäftigt und darauf verständigt habe, sich mit dieser Angelegenheit ordnungsgemäß in der Sitzung des
Rates der Stadt am 15.06.2000 zu beschäftigen.

Im übrigen wies er auf sein diesbezügliches Informationsschreiben, das den Mitgliedern
des Rates der Stadt als Tischvorlage überreicht wurde, hin.


Unter Einbeziehung der vom Rat der Stadt beschlossenen Veränderungen wurde die
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gebilligt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 09. März 2000

Für die DVU wies Rm Stanko daraufhin, dass die auf Seite 54, erste Zeile wiedergegebene Beschlussfassung seiner Auffassung nach richtigerweise wie folgt heißen müsse:

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU
folgenden Beschluss:


Unter Einbeziehung der o. a. Änderung genehmigt der Rat der Stadt einstimmig die Niedeschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 09.03.2000.









Zu Ziffer 2
-------------


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Wahl von Beigeordneten der Stadt Dortmund


OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass die Stellen der Beigeordneten für
die Geschäftsbereiche

- Finanzen, Organisation und Personal
- Kultur, Sport und Freizeit

vorschriftsgemäß ausgeschrieben worden seien, und dass es diesbezüglich insgesamt
132 Bewerbungen gegeben habe.

Weiterhin machte er darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung der Geschäfts-
bereiche der jeweiligen Derzenenten möglich sei.


Nachdem OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt über die nachfolgenden Wahlverfahren
informiert hatte, wurden von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen folgende Stimm-
auszähler benannt:

Rm Gerszewski SPD-Fraktion
Rm Knieling CDU-Fraktion
Rm Altunoglu Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus












2.1 a) Wahl eines Beigeordneten für die Geschäftsbereiche Finanzen, Organisation und Personal


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass für die Wahl eines Beigeordneten mit dem o. a.
Geschäftsbereich folgende Vorschläge vorliegen:

Vorschlag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:

Herr Guntram Pehlke

Vorschlag der CDU-Fraktion:

Herr Rm Hubert Jung


Die anschließend durchgeführte geheime Wahl führte zu folgendem Ergebnis:

stimmberechtigt: 83
zum Zeitpunkt der Wahl anwesend: 81
abgegebene Stimmen: 81
abzüglich ungültige Stimmen: --
abzüglich Stimmenthaltung: 1
gültige Stimmen: 80
davon stimmten für den Vorschlag
der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
(Herr Guntram Pehlke): 41
davon stimmten für den Vorschlag
der CDU-Fraktiohn
(Herr Rm Hubert Jung): 38
davon stimmten mit “NEIN”: 1


OB Dr. Langemeyer stellte fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden Beschluss
gefasst hat:

Der Rat der Stadt wählt

Herrn Guntram Pehlke

unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren
zum Beigeordneten (Stadtrat) der Stadt Dortmund.

Nachdem Herr Pehlke die Wahl zum Beigeordneten der Stadt Dortmund angenommen hatte, wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die Einführung von Herrn Pehlke in sein Amt als Beigeordneter voraussichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt am 15. Juni 2000 erfolgen werde.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Jung (CDU) nicht teil.


2.1 b) Wahl eines Beigeordneten für die Geschäftsbereiche Kultur, Sport und Freizeit


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass für die Wahl eines Beigeordneten mit dem o. a. Geschäftsbereich folgende Vorschläge vorliegen:

Vorschlag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:

Herr Jörg Stüdemann

Vorschlag der CDU-Fraktion:

Herr Dr. Thomas Adloff

Die anschließend durchgeführte geheime Wahl führte zu folgendem Ergebnis:

stimmberechtigt: 83
zum Zeitpunkt der Wahl anwesend: 82
abgegebene Stimmen: 82
abzüglich ungültige Stimmen: --
abzüglich Stimmenthaltungen: --
gültige Stimmen: 82
davon stimmten für den Vorschlag
der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
(Herr Jörg Stüdemann): 43
davon stimmten für den Vorschlag
der CDU-Fraktion
(Herr Dr. Thomas Adloff): 38
davon stimmten mit “NEIN”: 1





OB Dr. Langemeyer stellte anschließend fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden
Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt wählt

Herrn Jörg Stüdemann

unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum
Beigeordneten (Stadtrat) der Stadt Dortmund.

Nachdem Herr Stüdemann die Wahl zum Beigeordneten der Stadt Dortmund ange-
nommen hatte, machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die Einführung
von Herrn Stüdemann in sein Amt als Beigeordneter der Stadt Dortmund voraus-
sichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt am 15. Juni 2000 erfolgen wird.


2.2 Wiederwahl des Beigeordneten Klaus Fehlemann

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass er dem Rat der Stadt vorgeschlagen
habe, Herrn Stadtrat Klaus Fehlemann mit Wirkung vom 01.10.2000 wieder zu wählen.

Die diesbezüglich geheim durchgeführte Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

stimmberechtigt: 83
anwesend: 82
abgegebene Stimmen: 82
abzüglich ungültige Stimmen: --
abzüglich Stimmenthaltungen: 8
gültige Stimmen: 74
davon stimmten für
StR Fehlemann: 65
davon stimmten gegen
StR Fehlemann: 9


OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden
Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt

Herrn Stadtrat Klaus Fehlemann

mit Wirkung vom 01.10.2000 für die Dauer von acht Jahren erneut zum Beigeordneten.

2.3 Bestellung einer/eines Beigeordneten zur/zum allgemeinen Vertreter/in des Oberbürger-meisters und Bestellung einer/eines Beigeordneten zur/zum Vertreter/in der/des allge-
meinen Vertreterin/Vertreters


OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass hinsichtlich der o. a. Angelegenheit
folgende Vorschläge vorliegen:

a) Vorschlag der CDU-Fraktion vom 03.04.2000:
1. Allgemeiner Vertreter des OB StR Fehlemann
2. Vertreterin des allg. Vertreters des OB StR’in Greive


b) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 11.04.2000:
1. Allgemeiner Vertreter des OB StR’in Greive
2. Vertreter des allg. Vertreters des OB StR Fehlemann

Die anschließend durchgeführte geheime Abstimmung führte zu folgendem Ergebnis:

stimmberechtigt: 83
anwesend: 82
abgegebene Stimmen: 82
abzüglich ungültige Stimmen: 2
abzüglich Stimmenthaltungen: 7
gültige Stimmen: 73
davon stimmten für den Vorschlag
der SPD-Fraktion: 35
davon stimmten für den Vorschlag
der CDU-Fraktion: 37
davon stimmten mit “NEIN”: 1

OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden
Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt beschließt,

Herrn Stadtrat Fehlemann

zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters zu bestellen.
Er soll die Amtsbezeichnung “Stadtdirektor” führen.

Bei Verhinderung des Stadtdirektors soll die Beigeordnete Frau StR’in Greive die
allgemeine Vertretung wahrnehmen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 16.40 Uhr bis 17.15 Uhr für eine Pause unterbrochen.




2.4 Fusion der VEW Aktiengesellschaft, Dortmund, mit der RWE Aktiengesellschaft, Essen;
Aktientausch
Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre RWE-GmbH

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verschmelzung der VEW AG, Dortmund,
und der RWE AG, Essen, auf die RWE AG Neu unter folgenden Voraussetzungen
zu:
a) Für jede aufzugebende VEW-Aktie im Nennwert von 50,00 DM ist die
Gewährung von fünf Stückaktien der RWE AG Neu vorgesehen. (Diese
Umtauschelation kann noch in sehr geringer Bandbreite schwanken, da
das endgültige Bewertungsergebnis der Gutachter noch aussteht.)

b) Alternativ zum Aktientausch ist der Verkauf der VEW-Aktien an die
RWE AG zu einem Preis von 200 Euro je Aktie im Nennwert von
50,00 DM möglich. Soweit Namensaktien veräußert werden sollen,
werden die Kaufverträge erst dann wirksam, wenn zusätzlich zum
Eintritt der Kartellbedingungen die Hauptversammlung oder der
Aufsichtsrat der VEW AG der Übertragung der Namensaktien
zustimmt.

c) Grundlage des zwischen der VEW AG, der RWE AG und der RWE AG Neu abzuschließenden Verschmelzungsvertrages sind die im Sachverhalt dargestellten Aussagen zur zukünftigen Konzernstruktur, zu den Standorten, zurPersonalentwicklung und zu den Gremien des neuen Konzerns.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Umtausch der direkt gehaltenen 280
Namensaktien und 86 Inhaberaktien der VEW AG in 1 830 Aktien der RWE AG
Neu zu.


3. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Beschlussgremien der VEW AG werden
ermächtigt, den erforderlichen Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und in der
Hauptversammlungen der VEW AG und der RWE AG auf die RWE AG Neu
zuzustimmen. Die Vertreter werden ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen
abzugeben und zweckdienliche Vereinbarungen zu treffen.


4. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der DSW und der KEB werden
beauftragt, entsprechend zu verfahren.


5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung einer Dachgesellschaft
Kommunale Aktionäre RWE-GmbH zu.





Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma
Lidl & Schwarz

Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.04.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Be-
schluss:




Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemali-
gen Hoesch-Röhrenwerke in DO-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten
SB-Warenhaus der Firma Lidl & Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2
der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben und für das Maß der baulichen Nut-
zung generell eine Traufhöhe festzusetzen. Damit ist eine zeitnahe Realisierung von
Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses an-
zustreben.


3.2 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke –
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung
über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begrün-
dung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der
DVU folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 88. Änderung des Flächennutzungs-
planes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegten Erläuterungsbericht
vom 08.02.2000 der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. Der Rat der Stadt beschließt die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage
näher beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB




III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Er- schließungsplan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke – geprüft und beschließt,
- den unter den Punkten 10.1 bis 10.6 der Beschlussvorlage aufgeführten
Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes offengelegte Begründung vom 16.07.1999 entsprechend
den Ausführungen unter Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die ak- tualisierte Begründung vom 08.02.2000 dem Vorhaben- und Erschließungs-
plan – ehemalige Hoesch-Röhrenwerke – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB


V. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan – ehemalige
Hoesch-Röhrenwerke – einschließlich den unter der vorstehenden Ziffer IV. auf-
geführten Änderungen für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage näher beschriebenen
Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO


VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt
Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage)
zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO



3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen
und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung


Zust. StA 67


Der Rat der Stadt fasst einstimig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neu-
gestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand
von 15 905 000,00 DM beschlossen.

Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste – Gesellschaft für Be-
schäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt bzw. durch Ver-
gabe von Aufträgen.

Der Rat beschließt in Ergänzung zu dem og. Beschluss vom 26.06.1997 zusätzlich
im Rahmen der Auftragsvergabe den Ausbau der Maßnahme
- An den Teichen
mit Kosten in Höhe von 70 000,00 DM.

Die bisher als Auftragsvergabe vorgesehene Maßnahme
- Kipsburg
wird als Eigenregiemaßnahme der Dortmunder Dienste durchgeführt.

Eine aktuelle Maßnahmeliste für die Vergabe von Aufträgen an Firmen des Garten-
und Landschaftsbaues ist als Bestandteil dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Da aufgrund von Kostenverschiebungen innerhalb der Maßnahme die Gesamtkosten
der AB-Maßnahme unberührt bleiben, kann der Austausch der og. Maßnahmen kosten-
neutral erfolgen.

Finanzierung:
(Keine Änderung gegenüber Ratsbeschluss vom 26.06.1997)


Ausgaben

Personalkosten 11 450 000,00 DM
Sachkosten 4 455 000,00 DM
Summe 15 905 000,00 DM

Einnahmen

Zuwendungen Personalkosten 11 150 000,00 DM
Zuwendungen Sachkosten 4 009 500,00 DM
Summe 15 159 500,00 DM

Eigenanteil 745 500,00 DM

Finanzpositionen 4390 7150 0000 und 4390 9850 001


3.4 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des
Kreuzungsumbaus B 1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss


Zust. StA 69


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich den Neubau der Haltestelle
Hauptfriedhof im Zuge der Niveaufreimachung der Kreuzung B 1/Gottesacker.





3.5 Bauleitplanung
B-Plan Ap 206 – Aplerbeck-Süd -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)


Zust. StA 61







Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbe-
reich des in der Aufstellung befindlichen B-Planes Ap 206 “Aplerbeck-Süd”. Der
Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 die-
ser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 - Maienweg – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
Satzungsbeschluss
Beifügung einer Begründung

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den B-Plan Ev 105 – Maienweg – in dem unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 10).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB vorgebrachten
Anregungen geprüft und beschließt, diesen Anregungen aus den unter Punkt 1.5
dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Nr. 2 BauGB

III. beschließt die Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 – Maienweg – (Reduzierung der Verkehrsfläche zwischen “Maienweg” und “Am Gulloh” bei gleichzeitiger Erweiterung und Reduzierung des Allgemeinen Wohngebietes) für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO

IV. beschließt, der Änderung Nr. 10 des B-Planes Ev 105 – Maienweg – die Begründung vom 16.02.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB


3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
”Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)”


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und an-
schließend im nichtöffentlichen Teil behandelt.


3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
“Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes DO-Mitte


Zust. StA 61


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des
B-Planes Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen – um die nachfolgenden
Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:
- Reduzierung um die Grundstücke Brache 121 bis 131 einschließlich
des westlich davor liegenden Teilstückes des Bövinghauser Dorfstraße
und einer ca. 15 m breiten Fläche westlich der Bövinghauser Dorfstraße
in Höhe der Grundstücke Brache 121 bis 125,

- Erweiterung um eine ca. 50 bis 60 m breite Fläche westlich der Böving-
hauser Dorfstraße, Flurstück 967 teilweise (Gemarkung Bövinghausen,
Flur 1),

- Erweiterung um die Grundstücke der Kindertagesstätte und der Haupt-
schule einschließlich der angrenzenden Teilflächen der Bövinghauser
Dorfstraße und der Bövinghauser Straße sowie einer Verbindung zum
Junoweg.

Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 und § 233 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)
i.V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-
falen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 3 des B-Planes Lü 120 geprüft und beschließt,
- die Anregungen unter Punkt 9.5 und 9.6 nicht zu berücksichtigen sowie
die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw. nicht zu berücksichtigen,

- die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw., 9.2 bis 9.4 gänzlich sowie die
unter Punkt 10 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und
den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen
Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu
ändern.



Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 GO



3.9 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
Stufe zum 01.01.2000
Stufe zum 01.01.2002


Zust. StA 32


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.04.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU
sowie der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Verwaltungsvorlage zu und beschließt die Einrichtung der im Sach-
verhalt beschriebenen Planstellen bei den StÄ 32, 30 und 21 im Vorgriff auf den Stellen-
plan 2001.


3.10 Regionale Initiative ”Fluß – Stadt – Land”


Zust. StA


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, nach Beratung mit den
Partnergemeinden der regionalen Initiative “Fluß-Stadt-Land” einen För-
derantrag an die Landesregierung zu richten.

Der Anteil der kommunalen Seite in Höhe von 50 000,00 DM ist von
Seiten der Stadt Dortmund zu tragen.

Eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel für Planungskosten ist hiermit
nicht verbunden.


2. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Dortmunder Einzelprojekte wird
die Verwaltung beauftragt, die bisher vorliegenden Projektkonzeptionen
zu verfeinern und sie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vorzulegen.


3.11 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des
B-Planes Lü 130 – Gecks Heide – offengelegte Begründung vom 22.11.1999
entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Ziffer 9 zu aktuali-
sieren und die aktualisierte Begründung vom 01.03.2000 der Änderung Nr. 1
des B-Planes Lü 130 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 130
- Gecks Heide - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666,
SGV NW 2023)



3.12 a) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem
Nebenzentrum Hörde

b) Entwicklung der Fläche Phoenix-West


Zust. StA 61


Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte Rm Jung zum Ausdruck, dass die vorliegenden
Projekte “Phoenix-Ost” und “Phoenix-West” nicht nur für den Stadtbezirk Hörde, sondern für das gesamte Stadtgebiet enorme Entwicklungspotentiale beinhalten.

Insofern halte er den vorgeschlagenen Weg für richtig, die derzeit entwickelte Planung,
sowohl in der Bürgerschaft als auch gegenüber Investoren vorzustellen, um letztendlich
diesbezüglich die notwendige Akzeptanz in Erfahrung zu bringen.

Weiterhin forderte er die Verwaltung auf, umgehend die Frage der Grundstücksverfüg-
barkeit zu klären, da es seiner Einschätzung nach wichtig sei, dass beide Flächen jeweils
aus einer Hand entwickelt werden.

Weiterhin sollte man seiner Auffassung nach in diesem Zusammenhang auch darüber
nachdenken, inwieweit im vorliegenden Fall die Instrumente des baurechtlichen Sanie-
rungsrechts eingesetzt werden können.

Abschließend forderte Rm Jung (CDU) bezugnehmend auf das Projekt “Phoenix-Ost”
dazu auf, nach dem Erhalt der Machbarkeitsstudie, die seiner Ansicht auch die Kosten-
frage umfassen müsse, einen Wettbewerb auf den Weg zu bringen, in dem alle Entwick-
lungsmöglichkeiten dieser Flächen in Betracht gezogen werden sollten.


Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass auch er enorme Entwicklungspotentiale
in den Flächen “Phoenix-Ost” und “Phoenix-West” sehe. Insofern sei er auch erfreut darüber, dass die zuständige Landesministerin, Frau Brusis, die LEG beauftragt habe, dies bezüglich in konkrete Ankaufsverhandlungen einzutreten.


StR Sierau fügte hinzu, dass aufgrund des großen Investoreninteresses an beiden Projekten
die Verwaltung beabsichtige, weitere Beschlüsse diesbezüglich in der Sitzung des Rates
der Stadt am 15. Juni 2000 vorzulegen. Dass hierbei die Öffentlichkeit und auch die örtliche Bezirksvertretung entsprechend beteiligt werden, sei für ihn selbstverständlich.



Auch Rm Tech brachte für die SPD-Fraktion zum Ausdruck, dass die Entwicklung der
beiden Phoenix-Flächen eine riesen Chance für den Stadtteil Hörde sei und die diesbe-
züglich bisher vorliegenden Grobplanungen hoffen lassen, dass die in diesem Projekt
gesteckten Erwartungen und auch Hoffnungen sich erfüllen lassen, obwohl es noch ein
langer Weg bis zur Realisierung dieser Projekte sein werde.
Die SPD-Fraktion werde jedenfalls konstruktiv dazu beitragen, die Umsetzungsprozesse diesbezüglich zu forcieren. Wichtig dabei sei für ihn, dass die Projekte von der betroffenen
Bürgerschaft positiv mitgetragen werden.

Weiterhin machte Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich,
dass seine Fraktion eine positive Grundeinschätzung zu beiden Phoenix-Projekten habe.

Im weiteren Verlauf der Diskussion müsse man sich sicherlich mit weiteren Details dieser
Maßnahmen auseinandersetzen, um eine endgültige Einschätzung zu diesen Projekten vor-
nehmen zu können.

Ergänzend fügte Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinzu, dass
die beiden Flächen gut geeignet seien, um moderne Wege der Gewerbeflächenentwick-
lung zu gehen, indem man ein Miteinander von Wohnen, Freizeit und Gewerbe ermög-
licht.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit
dem Nebenzentrum Hörde

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.04.2000 dem Rat
der Stadt empfohlen, in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage zum o. a. Tages-
ordnungspunkt wie folgt zu beschliessen:
1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen umfassenden Sachstandsbericht
über den im Planungsamt entwickelten Vorschlag einer neuen Nutzung
des Geländes Phoenix-Ost abzugeben.


2. Für das weitere Verfahren zur Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost
wird empfohlen:
a) Der für die Entwicklung maßgebliche Sachverhalt wird innerhalb
der nächsten sechs Monate dargestellt.

b) Anschließend wird ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, zu
dessen Teilnahme auch auswärtige Büros, die sich im Bereich
der städtebaulichen Planung qualifiziert haben, eingeladen wer-
den. Dieser Wettbewerb ist in der Zeit bis Ostern 2001 durchzu-
führen. In dieses Wettbewerbsverfahren sind die Ergebnisse der
Entwicklungswerkstatt für das Gelände Phoenix-West als Infor-
mation einzuführen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das städtebauliche Konzept für die Entwicklung der Fläche Phoenix-Ost zur Kenntis und beauftragt die Verwaltung, die Machbarkei zu prüfen (siehe Punkt 3).

b) Entwicklung der Fläche Phoenix-West


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Be- Schäftigungsförderung vom 22.03.2000 sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 12.04.2000 fasst der Rat der Stadt mit Mehr-
heit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses folgende Beschlüsse:
- Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2000

Der Rat begrüßt, dass zügig an Konzepten zur künftigen Nutzung der
Brachflächen Phoenix-West gearbeitet wird und beschließt als Leit-
linien für die Ausarbeitung konkreter, ggfls. auch Alternativen auf-
zeigender Verwaltungskonzepte folgende Eckpunkte:
a) Es soll ein in sich abgestimmtes Gesamtkonzept vorgelegt werden,
dessen Hauptsäulen sind:
- ein Nutzungsprofil
- ein Gestaltungsprofil
- ein Finanzierungs- und Vermarktungskonzept


b) Über das Gesamtkonzept soll sichergestellt werden, dass
- unrentierliche Maßnahmen (Sanierung, Grünflächen,
Erschließung) und
- Vorlaufkosten für die Projektsteuerung und Vermarktung
finanziert werden können.

c) Da die Aufbereitung und Neunutzung der Gesamtfläche die Mit-
wirkung des bisherigen Eigentümers, der Landesregierung und
der Stadt erfordern, soll das Grundstück in den Grundstücksfond
Ruhr überführt und seine weitere Entwicklung von einer Koope-
ration dieser drei Partner bestimmt werden.

d) Dabei sollen Investitionsinteressen Dortmunder Unternehmen, ins- besondere auch der Firmen aus der Nachbarschaft zu Phoenix-West,
unterstützt werden. Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind
solche Nutzungs- und Investitionsinteressen zu berücksichtigen.

e) Der Rat wünschst eine schnelle Umsetzung aller konkreten Nutzungs- und Investitionsvorhaben, die mit dem Gesamtkonzept abstimmbar sind und erwartet die Vermarktung der wirtschaftlich nutzbaren Flächen noch in dieser Ratsperiode.

Mit dem Grundstückseigentümer und insbesondere mit dem Land
sind flexible Verfahren für sich rasch bietende Investitionsmöglich-
keiten anzustreben. Dies gilt insbesondere für schon jetzt angedeu-
tete Investitionsabsichten Dortmunder Unternehmen aus der Nach-
barschaft von Phoenix-West.

f) Das Standortprofil Phoenix-West ist deutlich vom Vermarktungsprofil für die Stadtkrone-Ost zu unterscheiden, um die zügige Realisierung des Projekts Stadtkrone-Ost nicht zu stören.

Inhaltliche und gestalterische Vorgaben macht der Rat zum jetzigen Arbeitsstadium nicht, um der Arbeit in der Entwicklungswerkstatt nicht vorzugreifen.









- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000
1. Der Rat dringt darauf, dass bei der planerischen Entwicklung der Fläche Phoenix-West die gesamträumliche Situation insofern berrücksichtigt wird, als mit der Entwicklung der Flächen Phoenix-West und Phoenix-Ost eine Aufhebung der Trennwirkung für Hörde und eine Schaffung von Entwicklungspotentialen für den Stadtteil verbunden sein muss.

2. Der Rat hält es für notwendig, dass bei allen inhaltlich noch nicht
festgelegten Planungen der Grundsatz des schonenden Umgangs
mit der vorhandenen Situation beachtet wird. Dabei sind insbeson-
dere die Ziele der naturräumlichen Entwicklung zu berücksichtigen,
die implizieren, dass Teile der vorhandenen Flächen der natürlichen
Sukzession überlassen werden.

3. Der Rat empfiehlt der Verwaltung, für die Entwicklung der Fläche
Phoenix-Ost eine Entwicklungswerkstatt (analog Phoenix-West)
durchzuführen, bei der die bereits erarbeiteten Vorschläge gleich-
wertige Berücksichtigung finden.


- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
vom 12.04.2000

Der Rat der Stadt beschließt, dass die in der Entwicklungswerkstatt dar-
gestellten Pläne im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Bevölkerung vor-
gestellt werden.

3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Süd – und teilweise Änderung
des B-Planes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)


Zust. StA 61






Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den B-Plan 177 – Kronenbrauerei-Süd – (Änderung Nr. 7) und teilweise den
B-Plan 169 in dem unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich
zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m.
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.14 Bauleitplanung
39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia –
B-Plan In W 103 – Tremonia –
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum B-Plan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes In W 103

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes In W 103 vorge-
tragenen Anregungen geprüft und beschließt

den Anregungen zu Pkt. 1.8.1, 1.8.4 und 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.2, 1.8.3, 1.8.5 und 1.8.6 aus den dort genannten Gründen teil-
weise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.7, 1.8.8, 1.8.10 und 1.8.11 aus den dort genannten Gründen
nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


I. b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3
Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen der Eigentümergemeinschaft Leierweg 24 aus den unter Punkt 1.9.7 genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 Satz 2 und 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
II. beschließt die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Tremonia – mit
aktualisiertem Erläuterungsbericht vom 01.03.2000 für den unter Punkt 1.1
dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Än-
derung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den B-Plan In W 103 – Tremonia – für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom
29.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.9.10 a – k
der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt, den B-Plan In W 103 die modifizierte Begründung vom 01.03.2000
beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 103
- Tremonia – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.15 PAK – Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule
Evinger Parkweg 8 in DO-Eving

Zust. StÄ 40/65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die PAK-Sanierung des Schulgebäudes der
Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in DO-Eving mit Gesamt-
kosten von 696 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000
bereitgestellten Sondermitteln finanziert.


3.16 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung
des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 94. Änderung des Flächennutzungs-
planes um den unter Ziffer 2 beschriebenen Bereich zu verkleinern und das Ände-
rungsverfahren für den verkleinerten Bereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit Erläuterungsbericht vom
08.03.2000 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


3.17 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kronenbrauerei – und Änderung
Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord –
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage dargelegten
Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zur Änderung Nr. 6 des B-Planes 177 – Kronenbrauerei-Nord -.


II. beschließt, den Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Kronenbrauerei – mit Erläuterungsbericht vom 13.03.2000 öffentlich
auszulegen.



Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des B-Planes 177
- Kronenbrauerei-Nord - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage
genannten Planbereich und der Begründung vom 13.03.2000 zu und be-
schließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.18 Bauleitplanung
B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 105 n geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6 zu berücksich-
tigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)



II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung vom 10.11.1999 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 die-
ser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.03.2000
dem B-Plan Hom 105 n beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO




III. Der Rat der Stadt beschließt den B-Plan Hom 105 n – Kirchhörder Kopf –
einschließlich der unter Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Än-
derungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Plan-
bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


3.19 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben “City-Gates” am Wallring

Zust. StA 03


Seitens der DVU beantragte Rm Branghofer, dass der Rat der Stadt die Verwaltung
auffordern möge, künftig anstelle von beispielsweise englischen Begriffen, deutsche
Begriffe in Verwaltungsvorlagen zu verwenden.

Die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt, bei der man anstelle von
“Stadttoren” von “City-Gates” spreche, sei für ihn ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.


In der nachfolgenden Diskussion verdeutlichten die Ratsmitglieder Kröger-Brenner
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bzw. Münch (Bürgerliste) die negative
Haltung ihrer Fraktion bzw. Gruppierung hinsichtlich der beabsichtigten Beschlussfassung.

Ihrer Auffassung nach sei die vorliegende Maßnahme nicht geeignet, um ein vernünftiges
City-Marketing zu betreiben.

Für die CDU-Fraktion bzw. die SPD-Fraktion machten die Ratsmitglieder Sauer und
Prof. Uhlmann deutlich, dass diese Hinweiszeichen Teil eines Gesamtkonzeptes seien,
in dem auf den Kernbereich der City hingewiesen werde. Insofern werde man auch der
Verwaltungsvorlage zum og. Tagesordnungspunkt zustimmen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit den o. a. Antrag von Rm Branghofer (DVU) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses
folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt der Installation von “City-Gates” am Wallring grundsätzlich zu.


3.20 Entwicklung und Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek
Hansaplatz/Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzeptes


Zust. StÄ 02, 23, 61, 63


Die Diskussion hinsichtlich der Änderung des Nutzungskonzeptes des Grundstücks der
ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek machte deutlich, dass der Rat der Stadt vom
Grundsatz her die geplanten Änderungen des Vorhabens begrüße.
Weiterhin wurde - wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen - ersichtlich, dass es besonders hinsichtlich der Planungen bezüglich des “Verbindungssteges” zwischen dem neuen Gebäude und dem bestehenden Karstadt-Gebäude bzw. der beabsichtigten “Ost-West-Passage” Nachbesserungsbedarf bestehe.


Insofern war man sich einig, dass man eine Beschlussfassung im Sinne der Empfehlung
des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen herbeiführen sollte.
Ergänzend hierzu beantragte Rm Prof. Uhlmann (SPD), diese Beschlussfassung wie folgt zu ergänzen:

Auf dem Verbindungssteg zwischen den Gebäuden wird verzichtet, es sei
denn, in den Nachverhandlungen ergibt sich eine architektonisch hochwer-
tige gestalterische Lösung. Es sollten aber mehrere Alternativen vorgelegt
werden.

Die endgültige Entscheidung hierüber wird im Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen getroffen.


Vor der Abstimmung gab Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
zu Protokoll, dass seine Fraktion die nachfolgende Beschlussfassung mit folgenden
Einschränkungen mittragen könne:
1. Es sollen keine neuen Stellplätze geschaffen werden, sondern stattdessen soll die
Stellplatzfrage im Wege einer Stellplatzablösung geregelt werden.

2. Grundsätzliche Ablehnung eines “Verbindungssteges”.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 12.04.2000 sowie des o. a. Antrages vom Rm Prof. Uhlmann (SPD) fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die geplanten Änderungen des Vorhabens zur Kenntnis.

In teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 29.04.1999 stimmt er Art und Maß sowie der baulichen Gestaltung des Vorhabens nach dem neuesten Planungsstand des Architekten Friesleben unter Berücksichtigung folgender Aspekte wie

- Auf dem Verbindungssteg zwischen den Gebäuden wird verzichtet, es sei denn, in den Nachverhandlungen ergibt sich eine architektonisch hochwertige gestalterische Lösung. Es sollten aber mehrere Alternativen vorgelegt werden.
Die endgültige Entscheidung hierüber wird im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestal-ung und Wohnen getroffen.

- Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag vom 08.09.1999 angedachte Lösung.

- Die endgültige Gestaltung der Fassade, einschließlich der Werbeflächen, ist im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzustellen.

- Auf die Realisierung einer Ost-West-Passage durch den Neubau, mit einer Breite von mindestens fünf Metern, wird nicht verzichtet; die Passagen in Ost-West-Richtung wie in Nord-Süd-Richtung sind durch Baulast zu sichern.

- Die Abwicklung der notwendigen Tief- und Hochbaumaßnahmen zur Errichtung des Hansa-Karrees sind baulogistisch so zu steuern, dass eine öffentliche Wegeverbindung zwischen dem Alten Markt und dem Hansaplatz über die gesamte Bauzeit in ausreichender Breite, d. h. mit einer Breite von mehr als fünf Metern, zur Verfügung steht.

- Die Verwaltung wird ermächtigt, den am 08. September 1999 beurkundeten Kaufvertrag entsprechend anzupassen. Etwaige Erweiterungen der wirtschaftlichen Vorteile für den Grundstückskäufer führen zu einem höheren Grundstückskaufpreis.


zu.




3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung
”Geruchsbelästigungen Rüpingsbach”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.22 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen”


Die Antwort hinsichtlich der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der
Stadt schriftlich vor.
Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), wie die Verwaltung selbst
die ökologische Bedeutung von Nadelbäumen einschätze, da sie ja letztendlich vor-
geschlagen habe, Nadelbäume aus der Baumschutzsatzung zu nehmen, erklärte
StR Sierau, dass sich die Verwaltung bei der Beantwortung der Anfrage an dem
hierin zitierten Schriftgut orientiert habe.



3.23 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung ”Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Dortmund”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.24 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Dortmunder Süden”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.25 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Denkmalschutz für den Steinernen Turm”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.26 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung “Rekonstruktion und Wiederaufstellung des Dortmunder Trissels”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

3.27 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Rekonstruktion des ursprünglichen Hohensyburg-Denkmals”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
3.28 Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Öffentliche Lüge des Amtsleiters Grote”

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.29 Sanierung der Tiefgarage Stadttheater


Zust. StÄ 23, 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die überprüften Gesamtkosten zur inneren und äußeren Sanierung
der Tiefgarage Stadttheater in Höhe von 6 820 00,00 DM zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme (Baubeschluss).

Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen der geltenden Finanzplanung bei der Finanz-
position 8720 9400 0101 – Sanierung Tiefgarage Stadttheater – zur Verfügung.






Zu Ziffer 4
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Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”

Zust. StA SVTZ

Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
4.2 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
- Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!”

Zust. StA WBF

Seitens der DVU erklärte Rm Branghofer, dass man die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da das hierin enthaltene Projekt seiner Ansicht nach
nicht geeignet sei, die eigentlich Probleme der Dortmunder Nordstadt zu lösen. Vielmehr werden hierdurch die multikulturellen Verhältnisse in diesem Stadtteil stabilisiert.

Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller, die hierfür veranschlagten Mittel von ca. 1 Mio. DM für die Ansiedlung mittelständischer Betriebe zu verwenden.


Im weiteren Verlauf der Diskussion brachten die u. a. die Ratsmitglieder Giese und Altunoglu zum Ausdruck, dass das Projekt “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der
Dortmunder Nordstadt entwickeln!” durchaus sinnvoll sei, um die positiven Poten-
tiale der Dortmunder Nordstadt zu nutzen und zu stärken.


Für die CDU-Fraktion brachten die Ratsmitglieder Jung und Hovermann zum Ausdruck,
dass man die Verwaltungsvorlage zum genannten Tagesordnungspunkt ablehnen werde,
da man den hierin enthaltenen Ansatz der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung für
nicht richtig erachte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.04.2000 mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Bürgerliste, der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Miteinander Leben e. V. eine Vertrag
über die Durchführung des Projektes “L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln”” mit einer dreijährigen Laufzeit abzuschließen und hierfür Mittel in Höhe von max. 833 500,00 DM bereitzustellen. In diesem Betrag sind 300 000,00 DM zur Förderung von Teilprojekten wie Öffentlichkeitsarbeit, “Nordstadtmesse” u. a. enthalten, die dem Verein nicht in einem Betrag, sondern auf Antrag projektbezogen im Einzelfall bewilligt werden.

An den Gesamtprojektkosten i. H. v. 833 500,00 DM beteiligen sich das Stadtplanungsamt
mit 679 000,00 DM, die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-DO)
mit 154 500,00 DM.
Die auf das Stadtplanungsamt entfallenden Kosten i. H. v. 679 000,00 DM sind unter der
Haushaltsstelle 6150 9872 0101 – Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbe-
darf – Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte – wie folgt veranschlagt:

Haushaltssoll 2000 150 000,00 DM
Haushaltssoll 2001 225 000,00 DM
Haushaltssoll 2002 225 000,00 DM
Haushaltssoll 2003 79 000,00 DM


Der Anteil der WBF-DO i. H. v. 154 500,00 DM wird aus Mitteln des Kommunalen
Arbeitsmarktfonds finanziert, für den im Wirtschaftsplan der WBF-DO im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung Mittel bis zum 31.12.2003 bereitstehen.

Die inhaltliche Federführung für das Gesamtprojekt liegt bei der WBF-DO.

Nach der Hälfte der Projektzeit wird dem Ausschuss eine Zwischenevaluation über das
Projekt vorgelegt, in der sowohl inhaltlich, als auch zahlenmäßig die Ziele des Projektes
mit den Ergebnissen abgeglichen werden.




Zu Ziffer 5
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Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 6
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Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Bedarfsplanung nach dem Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000

Zust. StA 50

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nahm Rm Schneckenburger zum
vorliegenden Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund für 1999/2000 Stellung.

Nach Ansicht ihrer Fraktion erfülle die Stadt Dortmund durch den vorgelegten Plan zwar
ihre gesetzlichen Verpflichtungen, doch dies sei zu wenig.
Insofern habe man beantragt, die Pflegebedarfsplanung auf Basis eines erweiterten Pflege-
bedürftigkeits-Begriffs und unter Einbeziehung aller pflegebedürftigen Personengruppen
in Dortmund zu ergänzen.


Seitens der SPD-Fraktion erklärte Rm Giese, dass seine Fraktion den diesbezüglich vorge-
legten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nicht zustimmen werde.
Nach Einschätzung seiner Fraktion seien zwar die hierin enthaltenen inhaltlichen Aussa-
gen vom Grundsatz her richtig, doch können diese Leistungen nicht von der Verwaltung
erbracht werden. Die Parteien sollten sich von daher vielmehr dafür einsetzen, dass die
sicherlich notwendigen gesetzlichen Korrekturen geschaffen werden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus vom 29.03.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund hält eine Ergänzung der Pflegebedarfsplanung auf Basis eines erweiterten Pflegebedürftigkeits-Begriffs und unter Einbezug aller pflegebedürftigen Personengruppen in Dortmund für erforderlich.

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Bereiche und Fragestellungen in den
nächsten Jahren in die Pflegebedarfsplanung der Stadt Dortmund einzubeziehen:
1. Vorpflegerischer Bereich (hauswirtschaftliche und psychosoziale Hilfen)
2. Wohnangebote für Behinderte und selbstorientierte Pflege sowie notwen-
dige Weiterentwicklungen
3. Personal pro BewohnerIn in den Pflegeeinrichtungen


Ziel der kommunalen Pflegebedarfsplanung soll sein, nach Diskussion in der
Pflegekonferenz und im zuständigen Fachausschuss des Rates einen kommu-
nalen Handlungs- und Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Darin sollen die vor-
rangigen Handlungsfelder der kommenden Jahre identifiziert und für die Tätig-
keit der Stadtverwaltung geltende Zielvereinbarungen bezüglich der Versorgung
Pflegebedürftiger in Dortmund abgeschlossen werden.





2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund für 1999/2000.

6.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung ”Entwicklung des Kommunalen Beschäftigungsprogrammes bei den Dortmunder Diensten gGmbH im
Jahr 2000”


Wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 09.03.2000 entwickelte sich bei dem
o. a. Tagesordnungspunkt eine Grundsatzdiskussion hinsichtlich der künftigen Arbeit
der Dortmunder Dienste.

Hierbei bekräftigte für die CDU-Fraktion bezugnehmend auf die diesbezüglich von der
SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Anträge
Rm Hengstenberg nochmals die Auffassung seiner Fraktion hinsichtlich der Zukunft der
Dortmunder Dienste.

Er brachte dabei zum Ausdruck, dass aufgrund des aktuellen Ratsbeschlusses zum Pro-
gramm “Arbeit statt Sozialhilfe” es eigentlich keinen Handlungsbedarf diesbezüglich
mehr gebe. Insofern sei seiner Meinung nach der diesbezüglich von der SPD-Fraktion
vorgelegte Antrag von einer Art Uneinsichtigkeit geprägt.
Zustimmen werde man dagegen den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag, da dieser nochmals manifestiert und verdeutlicht, was ohnehin schon vom Rat der Stadt beschlossen worden sei.


Abschließend betonte Rm Hengstenberg (CDU) nochmals ausdrücklich, dass aufgrund
der derzeit gültigen Beschlussfassung des Rates der Stadt für die Dortmunder Dienste
alle Möglichkeiten gegeben seien, um auch künftig als Trägerin von Beschäftigungs-
maßnahmen aufzutreten.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Giese nochmals die sozialpolitische Bedeutung der
Dortmunder Dienste deutlich. Entgegen der Auffassung der CDU-Fraktion sehe man
seitens der SPD-Fraktion die Existenz der Dortmunder Dienste als durchaus gefährdet
an.

Insofern habe die SPD-Fraktion – so Rm Giese weiter – beantragt, die diesbezüglichen
Fakten vorzulegen, um dann letztendlich sachgerecht entscheiden zu können, wie es
mit den Dortmunder Diensten weitergehen solle.

Abschließend wies er daraufhin, dass man den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen werde. Zwar enthalte dieser Antrag einige Aus-sagen, denen die SPD-Fraktion vom Grundsatz her zustimmen könne, letztendlich aber
sei seiner Einschätzung nach dieser Antrag nicht geeignet, den bei den Dortmunder
Diensten Betroffenen zu helfen.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus forderte Rm Schneckenburger
die SPD-Fraktion auf, endlich die Beschlüsse des Rates der Stadt zu akzeptieren und dazu
beizutragen, dass das am 09.03.2000 vom Rat der Stadt beschlossene Verfahren vernünftig umgesetzt werde.

Weiterhin machte sie nochmals deutlich, dass der Fortbestand der Dortmunder Dienste auf
der Grundlage der genannten Beschlüsse ihrer Ansicht nicht gefährdet sei, auch wenn dies
immer wieder von der SPD-Fraktion propagiert werde, da neben den für das Jahr 2000 zugesicherten 21 Mio. DM es den Dortmunder Diensten möglich sein müsse, sich mit geeigneten Maßnahmen um die in Höhe von 9 Mio. DM bereitgestellten Mitteln zu bewerben.

Abschließend betonte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), dass der von ihrer Fraktion vorgelegte Antrag dazu beitragen solle, unter anderem die Verunsicherung bei den Beschäftigten der Dortmunder Diensten abzubauen. Insofern forderte sie die SPD-Fraktion auf, diesem Antrag zuzustimmen.

Nach weiterer Diskussion stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass die Verwaltung selbstver-
ständlich die getroffenen Entscheidungen zur kommunalen Beschäftigungsförderung um-
setzen werde, und dass es im Rat der Stadt einen grundsätzlichen Konsens hinsichtlich
des Fortbestandes der Dortmunder Dienste gebe.
Dass es aufgrund der gefassten Beschlüsse gewisse Übergangsprobleme gebe, liege in der
Natur der Sache. Die Verwaltung werde sich natürlich bemühen, diese zu bewältigen. Sollte dies nicht gelingen, werde man nochmals den Rat der Stadt diesbezüglich konsultieren.


Es bestand daraufhin Einigkeit im Rat der Stadt, die diesbezügliche Debatte zu beenden.







Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie
des Linken Bündnisses folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 11.04.2000 ab:
1. Die Verwaltung legt kurzfristig eine Darstellung vor, ob und wie die be-
gonnenen Beschäftigungsmaßnahmen aus dem Kommunalen Programm
bei den Dortmunder Diensten in 2000 weitergeführt werden können.

In ihrer Darstellung geht die Verwaltung insbesondere auf die Entwicklung
der kommunalen Beschäftigungsmaßnahmen aus den Bereichen Sauberkeit,
Sicherheit und Grünfpflege ein.

2. Die Verwaltung stellt sicher, dass aufgrund der Neuregelung der städtischen Finanzierung für die Dortmunder Dienste, weder für das Stammpersonal noch für die Beschäftigten in Maßnahmen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden müssen.


2. Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 13.04.2000 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund tritt für den Bestand der Dortmunder Dienste Beschäf-tigungsgesellschaft mbH (DoDi) als leistungsfähige Trägerin von Beschäftigungs-
maßnahmen ein.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Vorarbeiten, die zur
Vergabe der Mittel aus dem kommunalen Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” erforderlich sind, schnellstmöglich zu erledigen. Ziel ist ein Maßnahmebeginn für
das kommunale Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” am 01.09.2000.
Der Rat bittet den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie für Wirt-
schafts- und Beschäftigungsförderung, vor den Sommerferien 2000 die Entschei-
dung über die Ziele und Qualitätsstandards für die Vergabe der Maßnahmen an die
Träger zu treffen.

Für die Durchführung von Maßnahmen und die Zuweisung von Maßnahmeteilneh-
mern und – teilnehmerinnen aus dem kommunalen Programm .Arbeit statt Sozialhilfe” an die Dortmunder Dienste gelten die Verfahren und Kriterien, die für alle Maßnahmeanbieter in Dortmund verabschiedet werden.


Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Geschäftsführung der Dortmunder Dienste
auf, durch die Entwicklung geeigneter Arbeitsmarktprojekte und die Einwerbung
von Fremdmitteln (Arbeitsamt, ESF) die Weiterbeschäftigung der Stammkräfte
der Dortmunder Dienste bei den Dortmunder Diensten sicherzustellen und kon-
struktiv an der Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation durch Dosys mitzu-
wirken.







Zu Ziffer 7
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Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1998/99 des Theater Dortmund


Zust. StA 42


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss 1998/99 für das Theater Dortmund
mit einer Bilanzsumme von 60 342 112,11 DM und einem Jahresfehlbetrag von
398 502,40 DM fest.

Der für das Wirtschaftsjahr 1998/99 festgestellte Jahresfehlbetrag ist als Verlust-
vortrag in das Wirtschaftsjahr 1999/2000 zu übernehmen.


7.2 Anfrage der Bürgerliste vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung mit der Bezeichnung ”Radikalenerlass bei der Volkshochschule”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.




Zu Ziffer 8
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Schule



8.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in DO-Hombruch,
Am Hombruchsfeld 69


Zust. StÄ 40, 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der
Robert-Koch-Realschule, Am Hombruchsfeld 69 in DO-Hombruch mit Ge-
samtkosten von 2 000 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 be-
reitgestellten Sondermitteln finanziert.

8.2 Neubau einer 3-fach Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule
in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58

Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung den Neubau
einer 3-fach Sporthalle in DO-Dorstfeld, Fine-Frau-Straße 56 – 58, für die
Martin-Luther-King-Gesamtschule.


8.3 Einrichtung der Fachrichtung Informatik innerhalb der bestehenden Fachschule
für Technik am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund

Zust. StA 40



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgenden Bildungs-
ganges am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Beginn
des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000).

Fachrichtung Informatik mit dem Schwerpunkt Technische Informatik
innerhalb der bestehenden Fachschule für Technik


8.4 Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang der Erzieher/Erzieherin
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund

Zust. StA 40

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgenden Bildungs-
ganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum
Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000):

Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im Bildungsgang
der Erzieher/Erzieherin (Anlage D 3 APO-BK)
8.5 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraum-
bestandes und der Schulausstattung

Zust. StA 40


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.04.2000
fasst der Rat der Stadt unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderung der Verwal-
tungsvorlage vom 24.02.2000 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur quali-
tativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung zur Kenntnis
und stimmt dem Handlungskonzept für die Umsetung der Schulbau- und Fachraumsa-
nierung zu.

Die für das Haushaltsjahr 2000 vorliegenden Maßnahmeverschläge (Anlage 4) sind Be-
standteil der Veränderungslisten, die im Rahmen der bereitgestellten Sondermittel für
Schulsanierungen in Höhe von 30 Mio. DM zu berücksichtigen sind.

Die von den Bezirksvertretungen diesbezüglich vorgelegten Empfehlungen sollen in der
Sitzung des Schulausschusses im Mai weiter behandelt werden.




Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften


10.1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt vom Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 1999
Kenntnis.


10.2 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund

Zust. StA 37


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten
Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.


10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem .§ 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligt hat

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 1999
in Höhe von 49 333 257,43 DM

b) den im 4 Quartal des Haushaltsjahres 1999 bewilligten Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von 27 000 000,00 DM.

10.4 Verleihung des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
am 25. November 2000 in Dortmund


Zust. StA 02


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,


1. in die Jury für die Vergabe des 9. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk
Nordrhein-Westfalen 2000

Frau Rm Lührs SPD

als Mitglied zu entsenden;



2. der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 5 000,00 DM zur Verleihung
des Preises der Stadt Dortmund für die beste lokale Berichterstattung über ein kommunalpolitisches Thema zur Verfügung zu stellen.

10.5 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.03.2000 mit der Bezeichnung ”Zukunft von NRW 1”


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.







Zu Ziffer 11
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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 II. Halbjahresbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden


Zust. StA 01

Der Rat der Stadt nimmt den II. Tätigkeitsbericht 1999 für die Sitzungen vom 24.08.1999 bis 30.11.1999 zur Kenntnis.



11.2 Bildung des Ausschusses für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der
Amtsperiode 2001 – 2004


Zust. StA 12


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Zu BeisitzerInnen bzw. zu deren VertreterInnen im Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen
und Schöffen für das Amts- und Landgericht werden die auf Blatt 2 genannten Personen
bestellt.


11.3 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

Herrn Wilhelm Giese

nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund und den Bestimmungen
der GO NW mit der Ehrennadel der Stadt Dortmund auszuzeichnen.

11.4 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Erhalt des Dortmunder Büchermarktes”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


11.5 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung
”Umbesetzung in Gremien”


Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 11.04.2000 fasst der Rat der
Stadt einstimmig folgende Umbesetzung:

Frau Rm Marion Bade wird im Kinder- und Jugendausschuss stellvertretendes Ausschussmitglied anstelle von Herrn Rm Jan Tech.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.30 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister
D r . L a n g e m e y e r B r a n g h o f e r
Ratsmitglied





F e u l e r
Schriftführer