N i e d e r s c h r i f t

über die 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 16.06.2004
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr


Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)
Georg Kaleck (LNU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband NRW)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Lothar Hahn (LNU)
Peter Halbsguth (LNU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
3. Verwaltung
Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Herr Sümer (Umweltamt)
Herr Finger (Planungsamt)
Herr Schnabel (Planungsamt)
4. Gäste
Dr. Dr. Karl Heinz Jacobs (Interessierter Bürger)
RM Detlef Münch




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 16.06.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Beirates am 12.05.2004

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - hier: I. Entscheidung über Anregungen II. Feststellungsbeschluss III. Satzungsbeschluss IV. Beifügung einer Begründung V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte VI. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05873-04)

2.2 Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Planes) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und
Teilplan) mit Erläuterungsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06357-04)

2.3 Stadtbahn nach Kirchlinde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05771-04)

2.4 Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06351-04)

2.5 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06044-04)


2.6 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06045-04)

2.7 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06053-04)

2.8 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06046-04)

2.9 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06049-04)

2.10 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06052-04)

2.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06048-04)

2.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06054-04)

2.13 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06050-04)

2.14 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06041-04)

2.15 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06042-04)

2.16 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06051-04)

2.17 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06570-04)




2.18 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06386-04)

3. Berichte

3.1 Planung der Beiratsexkursion am 14.07.2004

3.2 Golfplatzerweiterung - Sanierung Alter Flughafen - NSG Buschei, Zwischenstand

3.3 Stützungsmöglichkeiten des Kammmolchs in Dortmund

3.4 Baumaßnahmen auf dem Gelände des ehem. Flotationsbeckens der Schachtanlage Minister Achenbach, Groppenbruch

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Freudenberger benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellen Anlass wurden die Tagesordnungspunkte 2.4 und 2.2 vorgezogen. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgearbeitet.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Beirates am 12.05.2004
Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Beirates wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.



2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - hier: I. Entscheidung über Anregungen II. Feststellungsbeschluss III. Satzungsbeschluss IV. Beifügung einer Begründung V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte VI. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05873-04)

Herr Quittek wies auf den ausgehängten Plan hin und legte nochmals die Bedenken des Beirates zu der Vorlage dar.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er regt an, die Verlagerung der Kleingartenanlage Ardeyblick nochmals zu überdenken, da am neuen Standort an der Stockumer Straße ein Landschaftsschutzgebiet beansprucht würde, das derzeit als Fläche für ökologischen Landbau genutzt wird.

Nach Presseberichten besteht aktuell kein Handlungsbedarf, weil die Westfalenhallen GmbH die für Logistik vorgesehene Fläche kurzfristig weder als Stellplatz für LKWs der Aussteller noch für eine Erweiterung des Westfalenhallen-Komplexes benötigt.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Planes) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und
Teilplan) mit Erläuterungsbericht
(Drucksache Nr.: 06357-04)

Herr Finger stellte den neuen Entwurf des Flächennutzungsplanes vor. Er berichtete, dass die zum ersten Entwurf gemachten Anregungen geprüft und in den neuen zweiten Entwurf eingeflossen sind. Hinsichtlich der Wohnbauflächen gibt es nun ca. 40 ha mehr Wohnbauflächen, jedoch im Gegenzug ca. 850 ha weniger Gewerbeflächen und ca. 3 % mehr Grünflächen insgesamt. In der Bilanz ist es zu einer Abnahme von Bauflächen von über 500 ha gekommen. Herr Finger teilte außerdem mit, dass der neue Flächennutzungsplan noch vor der Kommunalwahl beschlossen werden soll. Die erneute Auslegung, nur bezogen auf die geänderten Bereiche des neuen Entwurfs, soll vom 05.07.2004 – 23.07.2004 stattfinden.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Im Rahmen der zweiten Offenlegung des F-Planes bittet der Beirat um Berücksichtigung folgender Punkte:

Die vom Beirat im bisherigen Verfahren zum Zielkonzept (18.12.2002) und zur ersten Offenlegung (17.09.2003) des F-Planes vorgetragenen und nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken werden aufrecht erhalten. Insbesondere die geplanten Bauflächen in Landschaftsschutzgebieten sind vollständig zurückzunehmen.

Auf die neu (bzw. erneut) aufgenommenen Wohnbauflächen in Brechten (östlich Wulfskamp), Lichtendorf (Schulstraße) und Huckarde (westlich Arminiusstraße) ist wegen ihres Eingriffs in die Landschaft zu verzichten (s. Anlage 1).

Ökologisch kritisch beurteilte Flächen, die aus formalen Gründen (Vorliegen eines Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses) in den F-Plan übernommen werden müssen, sind vollständig in die Liste der nachrangig zu realisierenden Bauflächen aufzunehmen (z.B. Wickede-West). Die Auflistung auf Seite 159 des Erläuterungsberichtes ist entsprechend zu ergänzen.

Der Beirat begrüßt die Rücknahme einiger von ihm als bedenklich eingestuften Wohnbauflächen zu Gunsten des Freiraumes:

Am Burhag (Lanstrop), Bienenstraße (Asseln), Am Kapellenufer, Zeche Freibergstraße (Sölde), nördlich Gruelsiepen (Aplerbeck), Am Kämpen (Persebeck), Gotthelf-/Schneiderstraße (Hombruch), Kaiser Friedrich/Am Rüggen (Menglinghausen), westlich Odemsloh (Bodelschwingh).

Ebenfalls begrüßt der Beirat, dass einige geplante Kleingartenanlagen einer erneuten Überprüfung unter ökologischen Gesichtspunkten unterzogen werden sollen (s. S. 194/195 des Erläuterungsberichtes). Hier hätte sich der Beirat allerdings - auch unter dem Aspekt eines zurückgehenden Bedarfs - eine Reduzierung der Darstellung im F-Plan gewünscht.

Positiv ist der Verzicht auf die Darstellung der verlängerten Kohlensiepenstraße als Haupterschließungsstraße durch die künftige Emscheraue östlich des Phoenix-Sees zu werten. Ein vollständiger Verzicht auch als innere Erschließungsstraße des geplanten Baugebietes ist im anstehenden Bebauungsplan-Verfahren vorzunehmen.

Kritisch sieht der Beirat weiterhin die bauliche Entwicklung folgender ökologisch bedeutsamer Flächen:

- Wickede-West/Nord, rund um Grevel, Kniepacker und Rhader Weg (Wohnen),
- Groppenbruch und Buddenacker (Gewerbe)
- Landesstraße L 663n / OW IIIa (Verkehr).

Insbesondere der Freiraum im Stadtbezirk Brackel würde bei Realisierung des F-Planes enormen Schaden nehmen. Dort sollen die mit Abstand meisten Wohnbauflächen aller Stadtbezirke entstehen. Besonders bedenklich ist die Streichung der Wohnbaufläche Wickede Nord aus der Liste der nachrangig zu realisierenden Flächen (Erläuterungsbericht S. 159).

Der Beirat fordert in diesem Zusammenhang die vollständige Berücksichtigung des Antrages von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen, insbesondere die Reduzierung folgender Bauflächen:

- Reinwardstraße (Hostedde)
- In der Dahlwiese (Scharnhorst),
- Ostenschleifweg (Asseln)
- südlich Ährenweg (Deusen).

Nach wie vor sieht der Beirat die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zwischen dem Reinoldus-Schiller-Gymnasium und der Wilhelm-Busch-Realschule in Dorstfeld äußerst kritisch. Hierbei handelt es sich um einen ökologisch wichtigen Korridor für das Naturschutzgebiet Hallerey. Die Grünfläche zwischen den Schulen ist eine wichtige Verbindungszone für Amphibien zwischen den beiden Teilen des Naturschutzgebietes (Bergsenkungsgewässer im Westen und Bergehalde im Osten). Der Beirat fordert hier, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern und diesen Bereich in das Naturschutzgebiet einzugliedern.


Anlage 1: Kommentierung neuer bzw. geänderter Einzelflächen des Flächennutzungsplanes aus der Sicht des Landschaftsbeirates (16.06.2004)

Abkürzungen:

+ akzeptable Fläche (detaillierte Ausgleichs-, Ersatz- und Grünplanung im weiteren Verfahren erforderlich. Erhalt von Gehölzen).
- Fläche aus ökologischer Sicht bedenklich. Verzicht erforderlich.
-- Fläche aus ökologischer Sicht sehr bedenklich. Verzicht erforderlich.

LP
Landschaftsplan (Schutzstatus)
UQZ
Umweltqualitätsziele
UP
Umweltplan
Bew
Bewertung (s.o.)

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
Wohnbebauung Lichtendorf Schulstraße
LSG


--
Verzicht. Landschaftsschutzgebiet
Ev
Wohnbebauung östlich Wulfskamp
LSG
LB
TR 2
FT 3.3
X
--
Verzicht. Gut strukturierte "münsterländische Parklandschaft": wertvoll für Vogelarten, Amphibien. Landschaftsschutzgebiet. UQZ: Erhalt qualitativ hochwertiger, durch die Landwirtschaft geprägter Ortsränder. Ausschluss weiterer baul. Entwicklung im Bereich des alten Ortskernes von Brechten. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Keine Siedlungsausdehnung
Ev
Wohnbebauung nördlich im Dorfe

TR 2
X
-
Verzicht auf die Randbebauung im Süden. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Erhalt vorhandener Grünflächen. UP: Schutzwürdige naturnahe Böden. Biotopkatasterfläche. Maßnahmen zur Aufwertung von Bächen
Hom
Gewerbegebiet westl. Luisenglück (ehemalige Hoesch Röhrenwerke)
-



besser: Beibehalten der Wohnbaudarstellung wegen optimaler ÖPNV-Erschließung und Wiedernutzung einer Industriebrache
Hu
Wohnbebauung westlich Arminiusstraße
(bisher: Darstellung Kleingartenanlage Im Loh)
-
FT 2.23
FT 7.24
X
-
Freihalten einer Pufferzone zum Rossbach. UQZ: Minderung des Versiegelungsgrades im direkten Einzugsbereich der Gewässer. UP: Grünzug freihalten.
Scha
Wohnbebauung Reinwardstraße
LSG


--
Verzicht. Strukturreicher Siedlungsrand in der Nähe des geplanten Naturschutzgebietes "Sanderroth". Schädigung der Vernetzung
Nähe zu einem § 62-Biotop (westlich Reinwardstraße, nördl. Sanderoth)
Mg
Gewerbegebiet westlich Dönnstraße
(ehem. Nickel & Eggeling)



+
Änderung der Darstellung von Grünfläche in Gewerbegebiet unproblematisch, da Wiedernutzung eines GE-Gebietes. Dadurch Verzicht auf GE Groppenbruch möglich.





zu TOP 2.3
Stadtbahn nach Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 05771-04)

Beschluss:

Der Beirat nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Weiterer Gesprächsbedarf besteht derzeit nicht, da eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet wird.


zu TOP 2.4
Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
(Drucksache Nr.: 06351-04)

Herr Sümer stellte die o.g. Vorlage vor. Die darauffolgende Diskussion ergab unten genannten Beschluss des Beirates.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum geplanten Gewässerumbau der Emscher zur Kenntnis.

Der Beirat verweist auf seine diversen Beschlüsse zum Zukunftsstandort Phoenix, zuletzt am 26.06.2003. Danach sollte ein breiter Emscherdurchlass unterhalb der Faßstraße Vorrang vor dem Erhalt der Eliasbahn haben.

Der nunmehr favorisierten Lösung mit dem Erhalt der Eliasbahn kann der Beirat zustimmen, wenn sicher gestellt ist, dass der Emscherdurchlass unterhalb der Faßstraße ausreichend breit und hoch ist, um Tierwanderungen (insbesondere für Amphibien) zu gewährleisten. Bei der Gestaltung der Uferbereiche sollte auf übermäßige Anpflanzungen verzichtet werden.

Der Beirat regt an zu prüfen, ob auf den unteren, uferbegleitenden Rad- und Fußweg verzichtet werden kann.


zu TOP 2.5
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
(Drucksache Nr.: 06044-04)

Herr Schnabel leitete kurz in die Behandlung der InSEKts der einzelnen Stadtbezirke ein. Er teilte nochmals mit, dass die Änderung der verschiedenen InSEKts immer im Zusammenhang stehen mit dem Flächennutzungsplan. Es darf keine Abweichungen zwischen diesen Planwerken geben. Herr Schnabel bedankte sich für die gute Zusammenarbeit bei der Entwicklung dieser einzigartigen Entwicklungskonzepte in der Bundesrepublik Deutschland.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 19.03.2003 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor sehr kritisch sieht der Beirat die Wohnbauflächendarstellung nördlich Asseln und Wickede. Die Wohnbaufläche Wickede-West (Wi 1) ist auch nach Auffassung städtischer Gutachten die ökologisch bedenklichste im ganzen Stadtgebiet und würde u.a. einen geschützten Landschaftsbestandteil mit alten Hecken zerstören. In jedem Fall muss sie – wie zunächst geplant – in die Liste der nachrangigen Bauflächen aufgenommen werden. Ebenfalls zurückgenommen werden muss die Wohnbaufläche Ostenschleifweg (As 3), da auch sie in den großen Naherholungsraum nördlich Asseln eingreift.

Ferner regt der Beirat an, die Grünanlage nördlich Grüningsweg (SB 3) im nördlichen Teil einer natürlichen Entwicklung ohne Wege zu überlassen. Bei der Ausführungsplanung der Wohnbaufläche Briefsweg (As 5) ist der Erhalt bzw. die Schaffung ökologisch wertvoller Kleinbiotope zu berücksichtigen.


zu TOP 2.6
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
(Drucksache Nr.: 06045-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 16.01.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Besonders bedenklich sieht der Beirat die Wiederaufnahme der Wohnbebauung Brechten-Ost östlich Wulfskamp (Br 4) an, da sie einen u.a. mit Hecken reich strukturierten geschützten Landschaftsbestandteil zerstören würde. Ferner regt der Beirat an, bei der geplanten Wohnbebauung Evinger Bach / Oberevinger Straße (Ev 4) die Bachaue als ein Element zur Biotopvernetzung zu erhalten und aufzuwerten.


zu TOP 2.7
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
(Drucksache Nr.: 06053-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 19.03.2003 einstimmig zur Kenntnis.

Besonders bedenklich sieht der Beirat nach wie vor die Planung eines Gewerbegebietes Groppenbruch (Sch 2), das einen regionalen Grünzug zerschneiden und in den Randbereich des Naturschutzgebietes Groppenbruch eingreifen würde. Ferner regt der Beirat an, die geplante Aufforstung Groppenbruch Nord (am Dortmund-Ems-Kanal) mit dem Beirat abzustimmen. Der Planungsraum ist Bruthabitat von zwei bis drei Greifvogelarten.

Der Beirat weist darauf hin, dass bei der Auflistung der Vogelarten im Naturschutzgebiet Mastbruch (S. 54) die Krickente als Brutvogel zu streichen ist.


zu TOP 2.8
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
(Drucksache Nr.: 06046-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 16.01.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor fordert der Beirat den Rückbau der Universitäts-Südtangente bis zum Hauert zur Erweiterung des Landschaftsparks Rahmkebachtal als zentralem Ausgleichsraum für die Bebauungen im Universitätsbereich. Gestützt wird diese Forderung auch durch die jüngsten Planungen des Emscher Landschaftsparks (Karte "Freiraum" im InSEKt).

Ferner sieht der Beirat die Ausdehnung der Universität östlich der Fachhochschule südlich Emil-Figge-Straße (Ei 1) sehr kritisch. Dieser Raum hat eine wichtige Freiraumfunktion (Frischluftschneise und Feldlerchenbiotop).

Der Beirat regt die Beibehaltung der Wohnbauflächendarstellung im Bereich des ehemaligen Hoesch-Röhren-Werkes (Ho 1) an, da es sich hier um einen Standort mit hervorragender Anbindung an den ÖPNV handelt.


zu TOP 2.9
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
(Drucksache Nr.: 06049-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 16.01.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Ausdrücklich begrüßt der Beirat die Darstellung der ehemaligen Schlammteiche auf dem Gelände Westfalenhütte-Nord östlich Feineisenstraße (Bo 2) als Grünfläche mit natürlicher Entwicklung. Der Beirat bittet hier wie auch bei der gesamten Fläche der Westfalenhütte (Bo 1) um eine intensive Abstimmung mit dem amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz bei der Planung und Gestaltung.


zu TOP 2.10
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 06052-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 18.09.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor sieht der Beirat die geplante Wohnbaufläche Rhader Weg (Bö 5) wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet "Dellwiger Bachtal / Deipenbecker Wald" äußerst kritisch.

Der Beirat regt bei der geplanten Wohnbaufläche Steinsweg (Oe 7) eine Reduzierung der Darstellung in Anpassung an den Gebietsentwicklungsplan an.

Bei der geplanten Wohnbaufläche in Kley südlich Feldacker (Kl 1) bittet der Beirat um Beteiligung bei der Ausführungsplanung und der floristischen Ausstattung.

Am Bezirksfriedhof Marten (Ma 3) sollte die Aue des Meilengrabens in einer Tiefe von 20 bis 30 Metern natürlich gestaltet werden und zukünftig einer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben.
zu TOP 2.11
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
(Drucksache Nr.: 06048-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 19.03.2003 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor sehr kritisch sieht der Beirat die geplanten Wohnbauflächen Kniepacker am Rahmer Wald (Ju 2), südlich Ährenweg (De 2), Kirchlinde-Nord (Ki 2) und westlich Arminiusstraße (Hu 4) sowie die Verlängerung der Stadtbahn durch das Wideybachtal (Bö 5) und die Gewerbedarstellung nördlich der Kokerei Hansa (Hu 1).

Die Gestaltung des Geländes der ehemaligen Kokerei Hansa (Hu 2) sollte unbedingt vom Beirat begleitet werden. Innerhalb der Planungsfläche und auch in ihrer direkten Nachbarschaft befinden sich wertvolle Kleinbiotope (Strauch- und Krautvegetation), die Bruthabitate von Nachtigall, Dorngrasmücke und Gartenrotschwanz (Rote-Liste-Arten) sind.

Der Beirat bittet um Beteiligung bei der Planung und Ausführung der Grünflächen "Deuser Holz " (De 5) und "Deusenberg" (De 6).


zu TOP 2.12
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 06054-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 15.05.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor sehr kritisch sieht der Beirat die geplanten Wohnbauflächen rund um Grevel (Gr 1 und Gr 2), Reinwardstraße (Ho 4) und Dahlwiese (Scha 5) sowie die Kleingartenanlage Baukamp (Scha 2).

Die Darstellung einer Aufforstungsfläche nördlich der Greveler Straße (Gr 4) entfällt und sollte an die aktualisierte Darstellung im Flächennutzungsplan angepasst werden.

Bei der Aufzählung von Tierarten im Naturschutzgebiet Lanstroper See (s. 43/44) ist für den Haubentaucher der Zwergtaucher einzusetzen. Die Rohrweihe ist dort kein Brutvogel.


zu TOP 2.13
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
(Drucksache Nr.: 06050-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) einstimmig zur Kenntnis.
zu TOP 2.14
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
(Drucksache Nr.: 06041-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 19.03.2003 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor kritisch sieht der Beirat insbesondere die Ausdehnung der Wohnbebauung in den Bereichen Auf dem Wüstenhofe (B3 1), nördlich Overgünne (Be 3), Benninghofer Straße Ost und West (Be 5) sowie die geplante Kleingartenanlage "Krummer Peter" (Ho 4).

Bei den Wohnbauflächen in Wichlinghofen (Wi 1 Heisterkamp und Wi 2 östlich Heisterkamp) ist eine Ausweitung des Siedlungsbereiches grundsätzlich abzulehnen. Eine Verdichtung der Bebauung sollte nur nach ökologischer Prüfung durch den Beirat erfolgen.

Beim Bebauungsplan Hö 212 "Bezirksfriedhof Wellinghofen" sollten Pufferzonen mit Niedrighecken und Baumgruppen zur ökologischen Anreicherung vorgesehen werden. Darüber hinaus sollte als Ausgleich die Wiese zwischen altem und neuem Friedhof extensiviert werden.

Im Zusammenhang mit dem Zukunftsstandort Phoenix (West und Ost) verweist der Beirat auf seine diversen Beschlüsse (Verzicht auf die nördlichen Bebauungsinseln im Bereich Phoenix-West, mindestens 50 m breite Emscheraue, Verzicht auf einen Wanderweg zwischen Phoenix-See und Emscher auf der Nordseite des Sees etc.).


zu TOP 2.15
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 06042-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 16.01.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Die Planung und Ausführung der Grünanlage Ostkirchstraße (Bh 5) sollte vom Beirat fachkundig begleitet werden. Bezüglich der Planung einer Seniorenwohnanlage Selzerstraße (Bh 11) sind die Bedenken und Anregungen des Beirates aus seiner Sitzung vom 24.03.2004 zu beachten.


zu TOP 2.16
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
(Drucksache Nr.: 06051-04)

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 16.01.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor sieht der Beirat die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zwischen dem Reinoldus-Schiller-Gymnasium und der Wilhelm-Busch-Realschule in Dorstfeld (Df 1) äußerst kritisch. Hierbei handelt es sich um einen ökologisch wichtigen Korridor für das Naturschutzgebiet Hallerey. Die Grünfläche zwischen den Schulen ist eine wichtige Verbindungszone für Amphibien zwischen den beiden Teilen des Naturschutzgebietes (Bergsenkungsgewässer im Westen und Bergehalde im Osten). Der Beirat fordert hier, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern und diesen Bereich in das Naturschutzgebiet einzugliedern.


zu TOP 2.17
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06570-04)

Herr Quittek verwies auf die ausgehängten Pläne und führte mit Unterstützung von Herrn Halbsguth die zur Vorlage erarbeiteten Bedenken bzw. Anregungen aus.

Herr Dr. Grote gab zu bedenken, dass es sich bei dem Phoenix-See um ein Projekt handele, dessen Standort sich mitten in einem Ballungsgebiet befinde. Hier habe man nicht die Zeit, um landschaftliche Entwicklungen sich selbst zu überlassen, vielmehr müsse man eine „landschaftsbildliche Illusion“ schaffen und selbst zunächst Bepflanzungen vornehmen. Im Laufe der Zeit würde sich eine natürliche Vegetation bilden. Laut Gutachten von Freizeitplanern wird mit einer Frequentierung von ca. 4000-6000 Besuchern pro Tag gerechnet. Hier müssen Lösungen gefunden werden zwischen Ökologie und Landschaftsentwicklung, ein Konsens zwischen Naturschützern und Erholungssuchenden.
Herr Höing regte an, dass man sich hier Synergieeffekte zu Nutzen machen könnte, da am Phoenix-See höherwertige Wohnflächen geschaffen werden sollen, deren Bürger sich ein ruhiges naturnahes Umfeld wünschten.

Der Beirat wird eine Arbeitsgruppe bilden, um ein Konzept zu erarbeiten, das sich mit verschiedenen Interessen von Erholungssuchenden und Naturschützern beschäftigt. Für diese Arbeitsgruppe meldete sich Herr Bernatzki, Herr Gährken, Herr Halbsguth, Herr Dr. Gelmroth und Herr Kaleck.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Beirat verweist auf seine diversen Beschlüsse zum Zukunftsstandort Phoenix, zuletzt am 26.06.2003, in denen er die Umgestaltung der Emscher und den Phoenix-See als Teil des Emscher Landschaftsparks grundsätzlich begrüßt hat. Gleichzeitig bittet er um die Verbreiterung der Emscheraue auf 50 Meter ohne Dämme und Wege. Der geplante Betriebsweg auf dem Damm am Nordufer des Sees ist zur Vermeidung von Störungen für die Tier- und Pflanzenwelt komplett für die Öffentlichkeit zu sperren (Tore im Westen und im Osten). Das Seegelände ist ausreichend durch den Rad-/Fußweg nördlich der Emscher erschlossen.

Ferner regt der Beirat für das kommende Verfahren die Berücksichtigung von folgenden Punkten an:

Die geplante Erschließungsstraße von der Weingartenstraße aus sollte nicht im Süden der vorgesehenen Wohnbebauung, sondern nördlich davon angelegt werden. Somit würde sich für die Bewohner ein breiterer Grünstreifen zur Emscher hin und die vom Beirat geforderte durchgängige Emscheraue von 50 Metern ergeben.

Die nördliche Erschließungsstraße von der Faßstraße in Richtung Osten sollte vor den öffentlichen Stellplätzen nach Süden abschwenken und vor den zentrumsergänzenden Nutzungsbauten die Stellplätze erschließen. Dadurch könne die Emscheraue an dieser Stelle um ca. 5 Meter erweitert werden.

Im Bereich des Südufers solle die geplante Bebauung zum See hin durch eine dichte Strauchzone (u.a. Schlehe, Brombeere) abgeschirmt werden.

Der Bereich der aufgeweiteten Emscheraue im Südosten des Sees sollte im Wesentlichen der natürlichen Entwicklung vorbehalten bleiben (nur Initialpflanzungen mit Erle und Weide). Dies gilt auch für den nordöstlichen Bereich. Dort sollten im Flachwasserbereich nur Initialpflanzungen mit Röhricht erfolgen.

Das nördliche Seeufer mit den vorgesehenen Naturinseln sollte durchgehend als Ruhezone für die Tier- und Pflanzenwelt ausgebildet und seeseitig von Freizeitnutzungen (Bootfahren etc.) ausgenommen werden. Eine nicht überfahrbare Schutzkennzeichnung sollte auf der Tiefenlinie 90,50 m installiert werden. Die Naturinseln sollten nur mit lockerem Strauchwerk (keine Bäume), die Uferzonen der Inseln mit Rohrkolben und Schilf bepflanzt werden.


zu TOP 2.18
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06386-04)

Herr Quittek verwies auf den ausgehängten Plan und leitete in die Diskussion zur Verwaltungsvorlage ein.

Herr Kaleck bat wiederholt darum, der Artenvielfalt Lebensraum zu bieten, besonders die Verwendung von Mutterboden einzuschränken.
Herr Dr. Grote bestätigte hier nochmals, dass kein Mutterboden verbracht wird, sondern letztlich nur Substrat von Phoenix-Ost nach Phoenix-West (Industrieböden) verschoben wird. Hierbei werden die Altlasten berücksichtigt. Die Kreuzkröte verbliebe bis zur entgültigen Fertigstellung der Sanierung in einem „Umzugsstatus“, würde danach aber ihr zusagende Lebensräume finden.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Beirat verweist auf seine diversen Beschlüsse zum Zukunftsstandort Phoenix, zuletzt am 26.06.2003, in denen er u.a. einen Verzicht auf die geplanten Bebauungsinseln nördlich der Werksbahntrasse (s. Seite 6 der Beschlussvorlage "Nutzungsstruktur") gefordert hatte. Der Landschaftskeil sollte nördlich der Werksbahnstrasse als Mager- und Trockenstandort mit einem entsprechenden Bodenmaterial aus Phoenix-Ost ausgestattet werden. Der Gasometer sollte wegen des Brutplatzes des Wanderfalken erhalten und von einer störenden Nutzung ausgenommen werden.

Der Beirat bittet um laufende Beteiligung bei der Planung des Bodenmanagements (Einbau der Bodenmassen von Phoenix-Ost auf dem Gelände Phoenix-West), um die Habitate für die europaweit geschützten Kreuzkröten sicherzustellen.

Der Beirat befürwortet die im Masterplan Mobilität geforderte Erschließung des Standortes Phoenix West durch die Stadtbahn (Abzweig und Verlängerung der Linie 49 über Hörde Bf nach Berghofen).





3. Berichte

zu TOP 3.1
Planung der Beiratsexkursion am 14.07.2004

Herr Dr. Marks und Herr Quittek schlugen als Ziel der Beiratsexkursion den Bereich „Alter Flughafen“ (Golfplatz Buschei, ehem. Napier-Kaserne, neues NSG Buschei, ehem. Bundeswehrschießstand) vor. Herr Dr. Marks erklärte den östlichen Bereich mit den aktuellen Problematiken als für den Beirat sehr interessant. Schwerpunkt der Exkursion sollte das Naturschutzgebiet mit den bis dato nicht begehbaren Bereichen sein. Durch die Exkursion könne sich der Beirat ein Bild von den geplanten Maßnahmen machen. Auch bestünde eventuell die Möglichkeit, dem Golfplatzbetreiber vorzuschlagen, einen Beauftragten für den Naturschutz zu benennen, um in Zukunft einen festen Ansprechpartner zu haben.

Herr Gährken will in Absprache mit den anderen Beiratsmitgliedern ein Pflegekonzept für den Golfplatzbetreiber erarbeiten. Dieses soll ein freiwilliges, sinnvolles Konzept sein, um dem Betreiber eine Hilfestellung zu geben. Es soll jedoch noch nicht im Rahmen der Beiratsexkursion diskutiert werden.

Die Sitzung könnte im Nachgang an die Beiratsexkursion im Besprechungsraum des Umweltamtes durchgeführt werden.


zu TOP 3.2
Golfplatzerweiterung - Sanierung Alter Flughafen - NSG Buschei, Zwischenstand

Herr Dr. Marks berichtete dem Beirat über den Ortstermin zur Entwicklung des Gebietes "Buschei“ – Ausgleich und Ersatz.

1. Sanierungsgebiet Napier/Alter Flughafen

Die Sanierungsarbeiten sind in Kürze beendet. Ende Juni wird das Umweltamt für den entstandenen Eingriff eine ökologische Bilanzierung durchführen und den Ausgleichsbedarf für den förmlichen Bescheid (Eingriffsregelung gemäß §§ 4-6 Landschaftsgesetz) berechnen. Hierbei werden die umfänglichen Entsiegelungen als Ausgleichsmaßnahme anerkannt, ebenso alle sonstigen Maßnahmen im Eingriffsgebiet, die zu einer Verbesserung des ursprünglichen Zustandes geführt haben. Altlastensanierung und Entmunitionierung führen zu einer Minderung des Eingriffs um 50%.

2. Baustelle Golfplatzerweiterung

Die Baustelle wurde besichtigt. Die Arbeiten schreiten ordnungsgemäß voran und bewegen sich im Rahmen der Vorgaben des landschaftspflegerischen Begleitplanes.

3. Baustraße

Herr Grotefeld bestätigte, dass die Straße nach Beendigung der Baumaßnahme wieder zurückgebaut wird.

4. Lagerplatz für Baumschnitt

Das Schnittmaterial war zum Teil geschreddert worden, so dass der Lagerplatz bereits stellenweise geräumt war. Auch der Rest ist noch zu beseitigen, wobei ein Totholzhaufen an Ort und Stelle verbleiben kann.





5. Erweiterungsfläche Naturschutzgebiet

Die vorhandenen Gebäude werden abgerissen; schadstoffhaltiges Material entfernt. Eine Übererdung ist nicht erforderlich; die (Bau-)Schutthaufen können – soweit unbedenklich – einplaniert an Ort und Stelle verbleiben. Auch diese Maßnahme wird als Ausgleichsmaßnahme anerkannt.

Die Türen der ehem. amerikanischen Bunker bleiben einen Spalt geöffnet, werden aber im unteren Teil mit Metallplatten so verschweißt, dass einerseits ein Betreten nicht möglich ist, Fledermäuse und Vögel aber aus- und einfliegen können. Zum Zeitpunkt der Besichtigung brütete im Bunker ein Mauersegler. Aus Verkehrssicherheitsgründen müssen die senkrechten Bunkerteile angeschüttet (= angeböscht) werden.

Die Betonpfähle der inneren Zaunanlagen können stehen bleiben oder umgeworfen werden. Das Zaummaterial wird entfernt.
Der äußere Zaun ist hingegen auf Dauer zu erhalten und notfalls regelmäßig zu reparieren, um ein Betreten des Geländes von außen zu verhindern.

Die versiegelten Flächen werden mit schwerem Gerät aufgeschlagen. Das Material kann – sofern es keine bedenklichen Schadstoffgehalte aufweist – an Ort und Stelle verbleiben und als Standort für eine Magerrasenvegetation dienen (keine Übererdung). Auch dies wird als Ausgleichmaßnahme angerechnet. Die vorhandenen Kanaldeckel werden ausgespart.

6. Wulfscher Teich

Besondere Maßnahmen am Teich sind momentan nicht erforderlich und können auf der Basis des landschaftspflegerischen Begleitplanes zu einem späteren Zeitpunkt verabredet werden. Dies gilt auch für die fischereiliche Nutzung des Teiches, über deren Intensität ebenfalls noch Absprachen zu treffen sind.

7. Beendigung der baulichen Arbeiten

Nach Auskunft der Golfplatzbetreiber sind die Arbeiten am Golfplatz Mitte August abgeschlossen. Danach soll die Baustraße zurück gebaut werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssten deshalb die Abriss- und Sanierungsarbeiten im Naturschutzerweiterungsgebiet ebenfalls beendet sein.

8. Ehemaliger Bundeswehrschießstand

Der Schießstand wurde besichtigt; Vereinbarungen wurden aber noch nicht getroffen. Hierzu müssen die Stadtwerke Vorschläge unterbreiten, die das Gelände als Ausgleichsfläche herrichten wollen.

Herrn Grotefeld wird noch einmal schriftlich bestätigt, welche Maßnahmen im einzelnen für den ökologischen Ausgleich angerechnet werden. Präzise Angaben sind allerdings erst nach Vorliegen der ökologischen Bilanzierung (Ende Juni) möglich.


zu TOP 3.3
Stützungsmöglichkeiten des Kammmolchs in Dortmund

Herr Dr. Marks bat um eine Beratung hinsichtlich der Anfragen von Herrn Neugebauer sowie von Herrn Dr. Dr. Jacobs (Interessierter Bürger und Amphibienkenner), in der Hallerey einen weiteren Teich westlich der Höfkerstraße speziell zur Erhaltung des Kammmolches anzulegen. Gemäß Vorschlag von Herrn Dr. Jacobs solle die Besiedlung des Teiches dadurch ermöglicht werden, dass die noch vorhandenen Tiere eingesammelt und in dem Teich konzentriert werden.

Herr Dr. Jacobs führte begründend für seine Anfrage aus, dass der Wachstum des Naturschutzgebietes Hallerey sich negativ auf die Entwicklung des Kammmolches auswirkt. Die Population wäre durch die Größe auseinandergerissen, Paare könnten nicht mehr zusammenfinden. Deshalb sei ein Teich von
500 qm – 1000 qm mit einer Tiefe von ca. 1,00 m – 1,50 m sinnvoll.

Laut Herrn Kaleck handelt es sich bei dem Kammmolch um eine vermehrungsschwache Art, die besonnte Ufer sowie waagerechte und senkrechte Vegetation bevorzugt. Seiner Meinung nach ist der Kammmolch im NSG Hallerey durchaus in der Lage, eine Population aufzubauen, der Rückgang der Kammmolche wäre eher auf den Wegfang durch Menschen zurückzuführen. Hier sollte die bestehenden Populationen eher durch spezielle Maßnahmen gefördert werden. Insbesondere sei von einem Eingriff in das bestehende Naturschutzgebiet abzuraten.

Der Beirat schlug zur Stützung des Kammmolchs vor, ein bestehendes Gewässer am Pumpwerk Wischlingen zu vertiefen, um dem Kammmolch einen verbesserten Lebensraum zu bieten.


zu TOP 3.4
Baumaßnahmen auf dem Gelände des ehem. Floationsbeckens der Schachtanlage Minister Achenbach, Groppenbruch

Der Beirat nahm das als Tischvorlage verteilte Schreiben von Herrn Stadtrat Sierau an die Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis. (Schreiben wird dem Protokoll zugefügt)


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

- „Agenda 21 in der Schule“ – Landeskampagne 2004/2005

Herr Quittek verteilte ein Schreiben des Agenda-Büros, in dem Jurymitglieder für die Landeskampagne "Agenda 21 in der Schule" gesucht werden. Aufgabe der Jury-Mitglieder ist es, mit einer festgelegten Check-Liste die Schulen innerhalb eines Zeitraumes von Herbst 2004 bis Frühjahr 2005 zu besuchen und zu bewerten. Herr Bernatzki und Herr Gährken erklärten sich bereit, für den Beirat in der Jury mitzuarbeiten.


- Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen die Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd -
hier: Vorbescheid für die Nutzungsänderung einer (ehem.) Polizeireiterstaffel zu einem Wohnhaus mit Pferdehaltung
Herr Dr. Marks teilte mit, dass die Verwaltung unter o.g. Titel eine Vorlage erstellt hat, die in die Bezirksvertretung Hörde sowie in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingebracht wird.


- Antrag des Hausmeisters des Reinoldus-Schiller-Gymnasiums

Dem Umweltamt liegt ein Antrag des Hausmeisters vom Reinoldus-Schiller-Gymnasium vor. Laut Antrag besteht der Wunsch den Lehrerparkplatz zu pachten, um am Hallerey-Teich westlich der Höfkerstraße zu angeln.

Hierzu erklärte Herr Dr. Marks, dass es einen Termin mit Herrn Neugebauer und einem Vertreter des Umweltamtes geben solle, um den Antragsteller über das Naturschutzgebiet und die damit verbundenen Verbote und Gebote aufzuklären. Es sei nicht beabsichtigt, ein Angeln zu erlauben.

- Bau und Betrieb einer Waldschule im Aplerbecker Wald

Es soll im Aplerbecker Wald (gegenüber der Gaststätte Waldesruh) eine sogenannte Waldschule betrieben werden.
Hierzu soll für die Septembersitzung des Beirates die Initiatorin Frau Blotenberg (Bündnis 90/Grüne) eingeladen werden.


- Baumfällungen - Schutz wildlebender Tiere

Herr Bernatzki berichtete über die Fällung einer Reihe von Robinien und kritisierte dabei den Zeitpunkt innerhalb der Vegetationsperiode und Brutzeit von Vögel.

Der Beirat wies darauf hin, dass dieses Vorgehen zwar nicht gegen das Landschaftsgesetz NRW (§ 64) verstoße, aber nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Er bat die Verwaltung darauf hinzuwirken, dass Baumfällungen nach Möglichkeit nicht innerhalb der Vegetationszeit erfolgen.


Quittek Scheffel-Heidrich Freudenberger
Vorsitzender Schriftführerin Mitglied