Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün


am 30.11.2021
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:27 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Heymann (SPD) i.V.f. Herrn RM Berndsen (SPD)


Frau sB Lührs (SPD) i.V.f. Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Keßler (SPD) i.V.f. Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU) i.V.f. Frau RM Becker (CDU)
Herr RM Weber (CDU) i.V.f. Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)

Herr sB Modler (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Evers - Seniorenbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez


Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Thabe - 61/FBL
Herr. Dr. Rath - 60/FBL

Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

Professor Dr.-Ing Mike Gralla




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 30.11.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26.10.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Halbjährliche Berichterstattung zur Rathaussanierung und aktueller Stand der Sanierungsarbeiten in Folge des Wasserschadens
(Drucksache Nr.: 22896-21)
Mündlicher Bericht der Verwaltung

3.2 Dritter Quartalsbericht 2021 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22897-21)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungs-verfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung (Drucksache Nr.: 22120-21)

3.4 Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)

3.5 Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)

3.6 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)

3.7 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

3.8 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

3.9 Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems für Turn- und Sporthallen an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19440-20)

hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 19440-20-E1)

3.10 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
(Drucksache Nr.: 22397-21)

3.11 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Untere Pekingstraße in Dortmund-Schüren nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22616-21)

3.12 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)

3.13 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22366-21)

3.14 Stadtumbau Dorstfeld Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)

3.15 Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22841-21)

3.16 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021
(Drucksache Nr.: 21641-21)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
(Drucksache Nr.: 21641-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
(Drucksache Nr.: 21641-21)

3.17 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)


3.18 Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)

3.19 Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22402-21)

3.20 Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -Drucksachen-Nummer 20947-21-
hier: Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 22439-21)

3.21 Förderung von Ladestationen für E-Autos
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20575-21)
lag bereits zur Sitzung des AMIG am 04.05.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20575-21-E1)

3.22 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)

3.23 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

3.24 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

3.25 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Sachstand zur weiteren Konkretisierung des Projektes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22471-21)

3.26 Leihfahrräder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22528-21)

3.27 Stadterneuerung Huckarde-Nord: Flächen für Aufenthalt und Spiel - Baubeschluss Spielachse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22339-21)

3.28 Sachstand Entfernung Schienen Beurhausstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22459-21)

3.29 Projekt NOX-Block
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23002-21)

3.30 Barrierefreiheit zwischen Osten und Westenhellweg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23001-21)

3.31 Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22266-21)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21998-21)

5.2 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22409-21)

5.3 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22519-21)

5.4 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22700-21)

5.5 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22850-21)

5.6 Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA 0065) Kaiserstraße / Manteuffelstraße/ Von-der-Tann-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22292-21)

5.7 Neubau einer Lichtsignalanlage LSA 0535 Kesselborn / Martener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22299-21)

5.8 Erneuerung einer Lichtsignalanlage (LSA 0315) Wickeder Hellweg / Dollersweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22437-21)


5.9 LTE-Anbindung von Funk-LSA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22446-21)

5.10 Hoesch-Hafenbahn-Weg
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21234-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21234-21-E1)

5.11 Beirat Nahmobilität
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22473-21)

5.12 Genderverteilung bei der Namensgebung im öffentlichen Raum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22475-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22475-21-E1)

5.13 In Bordsteine integrierte Sinkkästen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21231-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.06.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21231-21-E1)

5.14 Sachstand der Baumaßnahme „Boulevard Kampstraße“
4. Bauabschnitt / Pylon

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22574-21)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22455-21)

6.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22277-21)

6.3 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22461-21)

6.4 Möglichkeiten für muslimische Zeremonien auf dem Hauptfriedhof
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22883-21)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
nicht besetzt

9. Anfragen
nicht besetzt

10. Informationen der Verwaltung



Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Rm Hartleif - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

AMIG, 30.11.2021:

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Sonja Janet Lemke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

AMIG, 30.11.2021:

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

AMIG, 30.11.2021:

Ergänzung:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Vorgänge zu ergänzen:
- Neue Park & Ride Anlagen
Antrag der CDU-Fraktion in der 45. Sitzung des AMIG vom 01.09.2020
hier Stellungnahme der Verwaltung
Kenntnisnahme (Drucksache Nr. 18321-20-E1)
Neuer TOP 3.32

- Umlaufschranken
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23011-21)
Neuer TOP 5.15

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26.10.2021

Herr sB Rupflin (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet um folgende Ergänzungen:

Zu TOP 3.1 Überdachungen von Bushaltestellen:
Herr sB Rupflin fragt nach, ob das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) einbezogen wurde. Herr Hirschfeld bestätigt dies und sagt zu, dem BPN die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen.



Zu TOP 3.5 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen:
Herr sB Rupflin weist darauf hin, dass man wegen zweimaligen Wechsels der Behindertenbeauftragten und der Neukonstituierung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) derzeit nicht in der Lage ist, die Beteiligung des BPN´s nachvollziehen zu können und bittet daher um Nachweis der diesbezüglichen Aufzeichnungen.
Diese Bitte bezieht sich generell auch auf alle anderen Vorlagen, bei denen auf eine Abstimmung mit dem BPN in der Vergangenheit Bezug genommen wurde.


AMIG, 30.11.2021:

Mit diesen Ergänzungen wird die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26.10.2021 genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Halbjährliche Berichterstattung zur Rathaussanierung und aktueller Stand der Sanierungsarbeiten in Folge des Wasserschadens
(Drucksache Nr.: 22896-21)

AMIG, 30.11.2021:

Herr Prof Dr. Gralla informiert den Ausschuss mündlich über den aktuellen Stand der Rathaussanierung sowie über den aktuellen Stand der Behebung des Wasserschadens (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift).

Herr sB Rupflin fragt nach, wann die Bodenbeläge im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten wieder aufgebracht werden. Er erläutert, dass er bei der letzten Berichterstattung zur Rathaussanierung nachgefragt habe, ob es möglich sei, hier noch Ringschleifen/Induktionsschleifen einzubringen, mit denen der Ton in Hörgeräte drahtlos übertragen werden kann. Mit dem Hinweis auf einen eng getakteten Zeitplan und den bereits liegenden Bodenbelägen wurde dies seinerzeit abgelehnt. Aufgrund der zurzeit laufenden Sanierungsarbeiten in Folge des Wasserschadens sieht er die Möglichkeit, diese sinnvolle und auch gebotene Maßnahme jetzt doch noch durchzuführen.

Herr Prof. Dr. Gralla führt aus, dass, wenn der Bauherr es wünscht, über den Einbau von Induktionsschleifen nachgedacht werden könnte. Ob dies jetzt noch sinnvoll und möglich ist, wäre zunächst zu prüfen. Im Leistungssoll ist dies zurzeit nicht enthalten und würde somit zu Zusatzkosten führen.

Herr Rm Frank fragt, ob es aufgrund der Verzögerungen durch den Wasserschaden noch zu Preisaufschlägen auf die bereits vergebenen Aufträge kommen kann.

Herr Prof. Dr. Gralla führt aus, dass man zurzeit im Budget liegt; eine Baukostenerhöhung ist nicht zu befürchten.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.2
Dritter Quartalsbericht 2021 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22897-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) als Betriebsausschuss nimmt den dritten Quartalsbericht 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22120-21)

AMIG, 30.11.2021:

Herr sB Rupflin bittet, bei allen Planungsschritten rechtzeitig das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) hinzuzuziehen. Er bittet, dies zu Protokoll zu nehmen.

Herr StR Wilde nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis und weist darauf hin, dass es bei dieser Vorlage lediglich um eine Flächennutzungsplanänderung geht. An dieser Stelle wäre die Beteiligung des BPN´s deutlich zu früh. Sobald Planungen konkreter werden, wird man der Bitte nach Beteiligung des BPN´s selbstverständlich nachkommen.



Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat nimmt das Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gemäß
§ 13 Baugesetzbuch zur Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 2 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.04.2021 und stellt diese Änderung fest (Feststellungsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 6 Baugesetzbuch (BauGB)
zu TOP 3.4
Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22119-21)

AMIG, 30.11.2021:

Herr Rm Schreyer führt aus, dass es auch für ein Industriegebiet nicht mehr Standard sein sollte, lediglich einen kombinierten Fuß-/Radweg an einer so wichtigen Straße wie der hier geplanten Hoeschallee anzulegen. Zudem fragt er, ob es vom Grundsatz her noch möglich wäre, in dem hier vorliegenden städtebaulichen Vertrag noch weitere Punkte wie z.B. Pflicht zur Photovoltaiknutzung oder ähnlichen klimarelevanten Dingen einzubringen. Der Vorlage wird man zustimmen.

Herr StR Wilde weist darauf hin, dass der zurzeit in Vorbereitung befindliche städtebauliche Vertrag Anfang 2022 den Gremien vorgelegt werden soll. Dieser umfasst allerdings nicht das Wohngebiet, sondern den Straßenbau, die Grundstückstransaktionen und eine Vielzahl von Maßnahmen wie z.B. die Bodenaufbereitung. Der Vertrag hat allerdings keine Photovoltaikanlagen zum Gegenstand. Die Photovoltaikanlagen, die im Wohngebiet errichtet werden, werden Gegenstand eines separaten städtebaulichen Vertrages für das Quartier Stahlwerkstraße sein. Dieser wird dann ebenfalls den Gremien vorgelegt. Die Anregung nimmt er mit.

Herr Rm Gebel weist darauf hin, dass die Lärmbelastung für die Anwohner im Bereich Bornstraße/ Hildastraße erheblich ist. Daher werden Mittel aus einem Förderprogramm für neue Fenster bereitgestellt. Als Problem sieht er an, dass lediglich die Vermieter von diesem Programm profitieren, nicht aber die Mieter. Es ist zu beobachten, dass nicht alle Vermieter Mittel aus dem Programm nutzen. Daher bittet er um Auskunft darüber, welcher Teil der Fördermittel abgerufen wird, wieviel Maßnahmen dort umgesetzt werden und wie sich die Beschwerden über die Lärmbelastung dort insgesamt entwickeln. Über weitergehende Maßnahmen sei dann ggf. zu diskutieren. Der Vorlage wird man zustimmen.

Herr StR Wilde sagt zu, im ersten Halbjahr des nächsten Jahres dem Ausschuss zu berichten, für welche Maßnahmen diese Mittel, die tatsächlich nur durch den Vermieter/Eigentümer beantragt werden können, im vergangenen Jahr ausgegeben worden sind. Er weist darauf hin, dass es sich bei den Fördermitteln um ein einseitiges Angebot der Verwaltung handelt; man kann die Vermieter/ Eigentümer nicht verpflichten, von diesen Fördermitteln Gebrauch zu machen.

Herr sB Rupflin bittet auch hier, das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) vor Abschluss dieser Planung noch einmal zu beteiligen, um den aktuellen Stand und ggf. auch neue Erkenntnisse dieser Maßnahme reflektieren zu können. Er bittet, dies zu Protokoll zu nehmen.

Frau Rm Sassen fragt unter dem Aspekt der nachhaltigen Gewerbegebietsentwicklung, ob man in einem zusätzlichen oder in dem bereits vorliegenden städtebaulichen Vertrag z.B. eine PV-Pflicht, besondere Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung oder Mobilitätskonzepte etc. einfließen lassen kann.

Herr Rm Gebel fragt nach, ob der von Herrn Wilde für das erste Halbjahr 2022 angekündigte Bericht dann bereits die Daten zu der vorliegenden Maßnahme inkludiert. Dies verneint Herr Wilde. Herr Rm Gebel bittet daher, nach Umsetzung dieser Maßnahme die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen, sobald sie vorliegen.

Frau Rm Rudolf schließt sich den Ausführungen der Fraktion DIE LINKE+ an und bittet, bei zukünftigen Maßnahmen das Thema Schallschutz umfassend zu berücksichtigen. Der Vorlage wird man zustimmen.

Herr StR Wilde weist darauf hin, dass man für den im vorliegenden Bebauungsplan vorgesehenen Teilbereich für Gewerbe für solche Maßnahmen, die der Nachhaltigkeit dienen, ggf. noch ergänzende Regelungen im städtebaulichen Vertrag treffen kann und damit den Grundstückseigentümer verpflichtet, diese bei Veräußerung auch weiterzugeben. Soweit die Grundstücke noch nicht verkauft sind, wird man diese Regelungen in den städtebaulichen Vertrag ergänzend aufnehmen. Im Zusammenhang mit den Fördermitteln für Lärmschutzfenster schlägt Herr Wilde eine jährliche Berichterstattung an den Ausschuss über die Verwendung der Fördermittel vor.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).

II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
Rechtsgrundlage:
§§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.08.2021, mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

X. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 12 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW





zu TOP 3.5
Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie zu den Ergebnissen der Sanierung des Wehrturms zur Kenntnis und beschließt, den Lösungsvorschlag A (denkmalgerechte Sanierung) zu verfolgen (Anlage 4).

2) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie mit einem Kostenrahmen in Höhe von 695.000,00 € für die weitere Planung und bauliche Umsetzung der Sanierung des Wehrturms mit dem Einstieg in die Planungsphasen 1 bis 3 HOAI (Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung).

3) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft zur weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Wehrturms (Planungsphasen 4 ff. HOAI) mit der Vorbereitung eines Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Leistungsphase 3.

4) nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbereich Liegenschaften die Bedarfsfeststellung zur Schaffung einer viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) an dem Standort Alte Ellinghauser Str. 5/7 separat zur Beschlussfassung am 23.09.2021 vorlegte.


zu TOP 3.6
Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2021 (Drucksache Nr.: 21674-21):

Frau Dr. Tautorat (Linke+) gab zu Protokoll, dass ihre Fraktion kein Freund des Investorenmodells sei, räumte aber ein, dass es hier nicht anders gehe. Ihre Fraktion würde jedoch darauf bestehen, dass man lokale Investoren beauftrage, die der Stadt verbunden und mit denen die freien Träger zufrieden seien. Anstelle von extrem gewinnorientierten, externen Unternehmen, die keinen Bezug zur Region hätten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig mit der obigen Anmerkung den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. auf Basis der neuen TEK-Bauleitlinie die Umsetzung der Bauvorhaben für die sechs Standorte des Starterpakets-TEK mit einem Kostenrahmen von rd. 47,6 Mio. € (brutto).
Dies beinhaltet:

1.1 den Neubau einer sechsgruppigen TEK Burgweg zusammen mit dem Neubau einer viergruppigen Interims-TEK,

1.2 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Buschei 30 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der Dortmunder Logistik- und Objektbaugesellschaft mbH (DOLOG),

1.3 den Neubau einer viergruppigen TEK Kleyer Weg 90 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der DOLOG,

1.4 den Ersatz-Neubau einer achtgruppigen TEK Oberbeckerstraße 26, die Interimsunterbringung am Standort Gretelweg 35/37 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,

1.5 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Schragmüllerstr. 25, die Interimsunterbringung am Standort Breisenbachstraße 26 inkl. der Herstellung eines Interim-Außenspielgeländes sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,

1.6 den Neubau einer achtgruppigen TEK, sowie den Abriss des Bestandsgebäudes Steinkühlerweg 235 durch die Beauftragung der DOLOG.

2. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 5 u. 6) dargestellten investiven Mittelbedarfe, als Ausweitung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., für
2022 i.H.v. 1.930.206,00 €,
2023 i.H.v. 2.161.896,00 € zzgl. 240.000 €,
2024 i.H.v. 390.639,65 €,
somit insgesamt 4.722.741,65 € im Rahmen des endgültigen Haushaltsplan 2022 ff.

3. die Erhöhung des Trägeranteils im Jahr 2024 um 2.712.500 € zur Beschaffung der Erstausstattung der sechs neuen TEK.

4. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 12) dargestellten konsumtiven Mittelbedarfe für Betrieb und Unterhaltung, gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., als Verringerung für
2023 i.H.v. 124.815,06 € und als Ausweitung für
2024 i.H.v. 513.514,58 sowie für
2025 i.H.v. 1.253.577,48 €.
5. die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.
und beauftragt

6. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphase 1-3 der HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die sechs Neubauten.

7. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum oben genannten kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss sowie mit der Durchführung der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) der Abbrüche der Bestandsgebäude TEK Oberbeckerstr. 26 und TEK Schragmüllerstr.25 und der Herstellung des Interimsspielgeländes Breisenbachstraße 26.


zu TOP 3.7
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 für die Sanierungsbedarfe der Berufkollegs Leopold-Hoesch, Gisbert-von-Romberg und Paul-Ehrlich sowie die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 3.8
8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2021 zur Kenntnis.

2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigte Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 2.048.232,09 €.


3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 1.452.045,89 €, sowie die entsprechende Berücksichtigung im endgültigen Haushaltplan 2022 ff..

4) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in den finanziellen Auswirkungen weiteren dargestellten Veränderungen im endgültigen Haushaltsplan 2022ff. zur Umsetzung des Kreditprogramms zu berücksichtigen.


zu TOP 3.9
Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems für Turn- und Sporthallen an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19440-20)

Hierzu liegt vor Stellungnahme des Personalrates vom 15.11.2021 (DS-Nr. 19440-20-E1):

…..Ihr Fachausschuss wird in seiner nächsten Sitzung eine Empfehlung an den Schulausschuss der Stadt Dortmund geben müssen, damit dieser den angestrebten Beschluss der Verwaltung fassen kann.

Grundsätzlich begrüßt der Personalrat die Einführung eines elektronischen Schließsystems. Ebenso erhebt er keine Bedenken hinsichtlich der Durchführung des Modellversuches zur Einführung eines Schließsystems. Hier ist es für den Personalrat allerdings von besonderer Bedeutung festzustellen, dass bei Einführung dieser technischen Lösung die Schulhausmeister*innen keine Nachteile bei ihrer Aufgabenerledigung erleiden werden.

Was den Personalrat dennoch in Erstaunen setzen muss, dass eine mit einer Vielzahl von beteiligten Fachbereichen abgestimmte Vorlage, die sich zunächst einmal mit der Beibehaltung von Bereitschaftsstunden für Schulhausmeister*innen befasste, nun einen völlig anderen Ansatz verfolgt. Aktuell sollen sowohl der Fachbereich 65 und der Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe mit der Prüfung beauftragt werden. Auf die fachliche Kompetenz des Fachbereiches Schule scheint die Dienststelle leider verzichten zu wollen.

Ebenso enthält die Vorlage keinerlei Hinweise, die das Rechtsamt der Stadt Dortmund, bezüglich der Verkehrssicherungspflicht gegeben hat. Es erscheint mehr als bedenklich, dass maßgebliche Gründe, die zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine gesprochen haben, nicht in der Vorlage beschrieben werden. Hier sind die Dokumentationspflichten der Vereine zu nennen, die durch den Abschluss von Verträgen seitens der Verwaltung mit in die Verantwortung genommen werden.

Wenngleich der Personalrat die Einrichtung erforderlicher Stellen für Beschäftigte begrüßt, muss sich hier die Frage gestellt werden, ob diese künftigen Aufwende nicht vermeidbar sind. Vermeintliche Einsparungen im Budget des Fachbereiches Schule führt zu einer Budgetausweitung im Eigenbetrieb 52. Es kann trefflich darüber diskutiert werden, ob diese Budgetausweitungen im Eigenbetrieb, die zu steuerbaren Entlastungen des Haushaltes der Stadt Dortmund führen, sinnvoll sind.

Der Personalrat hätte sich gewünscht, dass alle Beteiligten im Vorfeld von der veränderten Absicht der Entscheidungsträger*innen Kenntnis erlangt hätten und auch die vorab erarbeiteten Inhalte den politischen Mandatsträger*innen nicht vorenthalten werden.

Aufgrund der gesamten Problematik erlauben wir uns, Ihnen diese Zuschrift mit der Erwartung zuzuleiten, unsere Ausführungen in Ihre politische Entscheidung mit einfließen zu lassen.

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf seine nächste Sitzung.


zu TOP 3.10
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 04.11.2021, Drucksache Nr.: 22397-21:

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, folgenden, unter 3.2 des Beschlussvorschlages aufgeführten Beschluss zu
fassen:

3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung
von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine
Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

Außerdem bittet der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Bezirksvertretungen in den Beratungsgang einzubinden.

Daher lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgenden,
verbliebenen Beschluss, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen:

1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030

1.1. Der Rat der Stadt nimmt das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Kenntnis, er stimmt der
vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung
und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.

1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2045 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität
anzustreben.

2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)

2.1. Der Rat der Stadt nimmt den Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo) zur
Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung
mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.

3. Klimabeirat

3.1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff
beschriebenen Form.

3.2. Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2
Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft
gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.


Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat vom 18.11.2021, Drucksache Nr.: 22397-21:

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.21 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden, unter 3.2 des Beschlussvorschlages aufgeführten Beschluss zu fassen:

3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
Außerdem bittet der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Bezirksvertretungen in den Beratungsgang einzubinden.

Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 04.11.2021:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:22397-21-E1):
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
...wir bitten um Beratung und Abstimmung über 2 Änderungsanträge.
1) Die Zusammensetzung des Klimabeirats wird wie folgt geändert:
Der Klimabeirat besteht aus 6 Vertreter*innen aus Wissenschaft und Forschung, 6 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 6 Vertreter*innen aus gesellschaftlichen Gruppierungen.
2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
Begründung
1) Der Bereich Wirtschaft ist überrepräsentiert, die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie gesellschaftliche Gruppierungen sind unterrepräsentiert. Die bisherige Zusammensetzung ist sehr wirtschaftlich geprägt mit 8 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 8 aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Zusammensetzung ist nicht geeignet, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, denn gerade die Stimmen der Wissenschaft, aber auch der Zivilgesellschaft, sind die, die im Bereich des Klimaschutzes zu wenig Gehör finden.
2) Das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ist wissenschaftlich nicht haltbar. Klimaneutralität muss in Deutschland deutlich vor 2045 erreicht werden um die 1,5°-Grenze aus dem Übereinkommen von Paris einzuhalten.
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen B‘90/Die Grünen/ CDU)
(Drucksache Nr.:22397-21-E2):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030:
1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen. Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht. 10.
Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.

Begründung:
Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren in vielfältiger Form für den Klimaschutz. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll jetzt die Stadt für die anstehenden Herausforderungen des zunehmend schneller fortschreitenden Klimawandels aufgestellt werden. Das Kernziel des Programms wurde in Anlehnung an die von der Bundesregierung beschlossenen deutschlandweiten Klimaschutzziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 definiert.
Die Bundesregierung hat jetzt in ihrem Klimaschutzgesetz die nationalen Zielwerte für den Klimaschutz schon verschärft: Klimaneutralität soll demnach bereits fünf Jahre früher erreicht werden. Das Umweltbundesamt legt in seinem jetzt vorliegenden »Projektions-bericht 2021 für Deutschland« dar, dass die verabschiedeten Maßnahmen, wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Konjunkturpaket aus Juni 2021 nicht ausreichen, um die deutschen Klimaziele, aber auch die Vorgaben der EU und des internationalen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen darf Deutschland insgesamt noch ein Restbudget von 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren, um mit 50- prozentiger Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Die Berichte des Bundesumweltamtes und des Sachverständigenrates belegen, dass wir das Engagement für den globalen Klimaschutz deutlich erhöhen und beschleunigen müssen. Dies gilt auch für die kommunale Ebene. So hat Dortmund im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch viel Nachholbedarf: Das Potenzial von Photovoltaik für die Stromgewinnung wird bislang nur zu etwa 2 Prozent ausgeschöpft. Auch im Wärmebereich und bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands können in Dortmund erhebliche THG- Einsparungen erzielt werden. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fernwärme). Weitere Einsparpotenziale gibt es bei den indirekten Emissionen (Produktion von Baustoffen, Bauteilen, Anlagentechnik etc.). Damit ist der Gebäudebereich einer der größten Stellschrauben auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der zweite große Sektor ist der Verkehrsbereich, der im Dortmunder CO2-Bericht sogar noch steigende Emissionswerte aufweist. Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und dem Projekt „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ hat die Stadt eine umfassende Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Über diesen Weg müssen in diesem weiterhin besonders CO2-lastigen Bereich jetzt die nötigen
Einsparungen erzielt werden.
Immer mehr Städte haben sich jetzt zum Ziel gesetzt, schon vor 2050 klimaneutral zu sein. Dazu braucht es neben den eigenen Anstrengungen insbesondere auch die entsprechenden Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Bei einer weiteren Verschärfung der Zielsetzungen, wie sie auch von der Bundesregierung gefordert sein wird, ergeben sich auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Notwendigkeiten für ein beschleunigtes Handeln. Auf diesem Weg muss und kann die Stadt jetzt schon selbst die nötigen Entwicklungen anstoßen.
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU)
(Drucksache Nr.:22397-21-E3):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

AKUSW, 10.11.2021:

Der AKUSW einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDUFraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.
Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIE LINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.

Der AKUSW empfiehlt den folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-21-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis
zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

Unter Einbeziehung dieser Änderung empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des AKUSW bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme der AfD-Fraktion.“

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU (DS Nr. 22397-21-E3):



Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird

a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:

b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

AMIG, 30.11.2021:

Dem Ausschuss liegt heute folgende, geänderte Protokollierung des AKUSW vom 10.11.2021 vor:

AKUSW, 10.11.2021:

Zunächst informieren die entsprechenden Gutachter, Herr Eimer zum Thema „MiKaDo“ sowie Herr Auge zum Thema „Klima-Luft“ (PP-Vorträge, siehe Anlagen zur Niederschrift).

Herr Dr. Rath ergänzt diese Ausführungen um einen Ausblick über die Maßnahmen 2022 (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift)

Nach ausführlicher Diskussion erinnert die Vorsitzende, Frau Rm Reuter den Ausschuss daran, dass die Vorlage nicht nur bis zur Dezembersitzung zunächst allen Bezirksvertretungen sondern aufgrund der heutigen Diskussion auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zur Beratung vorgelegt werde, da hierbei Bauen und Verkehr auch eine Rolle spiele.

Danach wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember Änderung: .. und Punkt 2. des Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.

Änderung : Punkt 1. des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIE LINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-21-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:

Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird

a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:

[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:

b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:

- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben,
sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

Unter Einbeziehung dieser Änderung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.


In Kenntnis dieser Änderung leitet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.11
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Untere Pekingstraße in Dortmund-Schüren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22616-21)

AMIG, 30.11.2021:

Herr sB Eltner bittet darum, die Vorlage in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen, da die BV Aplerbeck erst nach dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün tagt und man deren Reaktion abwarten möchte. Zudem fragt er, ob die Möglichkeit besteht, mehr als die vorgesehenen Bäume zu pflanzen.

Herr Rm Frank schlussfolgert aus den Gesprächen mit der BV Aplerbeck, dass man dort die Vorlage empfehlen wird. Seine Fraktion könnte die Vorlage heute empfehlen.

Frau Rm Rudolf hat ebenfalls den Gesprächen mit der BV Aplerbeck entnehmen können, dass man die Vorlage mehrheitlich empfehlen wird. Ihre Fraktion könnte die Vorlage heute ebenfalls empfehlen.

Herr Schmidtke-Mönkediek wird der Vorlage zustimmen, wäre aber auch damit einverstanden, diese durchlaufen zu lassen.


Herr StR Rybicki weist darauf hin, dass das Pflanzen von Bäumen in den Seitenstreifen durch die dort verlaufende Leitungsführung oft nicht in dem gewünschten Maße erfolgen kann. In der heutigen Sitzung ist eine exakte Antwort hierzu nicht möglich, da man im Rahmen dieser Vorlage nicht die genaue Leitungsführung vorhält. Allerdings ist die Pflanzung von vier neuen Bäumen vorgesehen.

Herr StR Wilde weist darauf hin, dass es sich hier um ein planrechtliches Verfahren handelt. Zunächst soll nur die öffentliche Verkehrsfläche in den äußeren Begrenzungen festgelegt werden.
Zu gegebener Zeit wird es hierzu eine Bürgerinformationsveranstaltung geben. Danach wird das Vorhaben mit den konkreten Planungen nochmals dem Ausschuss vorgelegt, um das planrechtliche Verfahren abzuschließen.

Herr sB Modler fragt, wie die Eigentümer auf die Umlage reagiert haben?

Frau Uehlendahl weist darauf hin, dass es aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgesehenen Bürgerbeteiligung keine Reaktionen gibt.


Herr sB Eltner bittet nochmals darum, dass die Stadt Dortmund ihr ambitioniertes Ziel, vielfach Bäume zu pflanzen, weiter verfolgt und dies möglichst schon bei diesem Vorhaben, aber auch bei den zukünftigen Planungen berücksichtigt.

Herr Dudde erklärt sich für seine Fraktion damit einverstanden, dass der AMIG bereits heute eine Empfehlung ausspricht. Man wird an der Abstimmung teilnehmen, sich dann aber aufgrund der noch nicht stattgefundenen Rücksprache mit der eigenen BV-Fraktion enthalten.

Frau Uehlendahl geht davon aus, dass es möglich sein wird, dort im Rahmen der dem Ausschuss noch vorzulegenden abschließenden Planung mehr Bäume vorzusehen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Die FRAKTION/DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage Untere Pekingstraße und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zwei-wöchigen Planaushang.

Rechtsgrundlage
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023)


zu TOP 3.12
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)



AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

A.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 15088-09 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp von 470.000,00 Euro auf 930.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 530.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 50.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.



zu TOP 3.13
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22366-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Bezirksvertretung Mengede einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

A.
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt -vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“- die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 13990-19 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 – Erdbeerfeld – von 4.800.000,00 Euro auf 6.000.000,00 Euro.



Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 – Erdbeerfeld – in Höhe von 6.000.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 4.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 400.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.



zu TOP 3.14
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem
Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19 und DS-Nr. 18009-20) eine zweite
Kostenerhöhung um insgesamt weitere 1.032.982 €, sowie die zeitlichen
Anpassungsnotwendigkeiten in der Baurealisierung bis zum Jahr 2023.
Damit steigen die Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadt-
erneuerung (FB 67) von bisher 5.755.000 € um 935.000 € auf insgesamt
6.690.000 €; die Aufwendungen in der Teilergebnisrechnung des FB 67 steigen
von bisher 102.165 € um 97.982 € auf nunmehr 200.147 €.

Die Maßnahme wird durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von
4.389.845 € und zusätzlich durch die „Bürgerhaus Dorstfeld Genossenschaft eG“
in Höhe von 50.000 € gefördert. Die Gesamtförderung beträgt 4.439.845 €, der städtische Eigenanteil insgesamt 2.450.302 € (es entfallen 2.390.258 € auf den investiven und 60.044 € auf den konsumtiven städtischen Eigenanteil).
Die aktivierbaren, nicht zahlungswirksamen Eigenleistungen betragen
121.634 €.


Der „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“
bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des Allgemeinen Grund-
vermögens (Amt 24) ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 94.999 €.

2. gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe
von insgesamt 3.359.760 € zu Lasten zukünftiger Haushaltsjahre.
Davon entfallen 2.809.760 € zu Lasten des Jahres 2022 und 550.000 € zu Lasten
des Jahres 2023 (Die Deckung erfolgt wie in Anlage -2- „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellt).

3. nach § 83 GO NRW die Deckung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 37.982 € durch Mehrerträge in Höhe von 26.587 €.
Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von 11.395 € wird gem. § 8 Haushalts-
satzung budgetneutral kompensiert.



zu TOP 3.15
Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22841-21)

AMIG, 30.11.2021:

Herr Rm Dudde deklariert Beratungsbedarf und bittet daher, die Angelegenheit in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen.

Herr Rm Frank, Frau Rm Rudolf und Herr Rm Schmidtke-Mönkediek sind damit einverstanden.

Herr (Änderung:) sB Rm Wagner würde es begrüßen, wenn der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bereits heute die Vorlage empfehlen würde.

Herr sB Rupflin regt an, dass auch hier das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) in die Beratungen einbezogen wird.

Herr Rm Gebel weist darauf hin, dass es seinerzeit eine Einbindung des BPN´s gegeben hat.
Auch er ist damit einverstanden, die Angelegenheit in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen.

Herr StR Wilde bietet an, dass sowohl Herr StR Rybicki als auch er für die fraktionellen Beratungen zur Verfügung stehen. Zudem weist er darauf hin, dass das BPN eingebunden wurde.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) darauf, die Angelegenheit ohne Empfehlung weiterzuleiten.








zu TOP 3.16
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung BV Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021, Drucksache Nr.: 21641-21:

Es besteht Unzufriedenheit mit dem Umgang bzw. mit der Umsetzung von im Stadtbezirk gemachten Projektvorschlägen. Die Leiterin des Projektes „nordwärts“ soll Anfang 2022 zu einer Berichterstattung in eine Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde eingeladen werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis ohne eine
Empfehlung auszusprechen.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netztwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021, Drucksache Nr.: 21641-21:

Frau Dr. Rothenberg weist darauf hin, dass es keine Ausführung zur Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderung und zur Barrierefreiheit gibt. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit dieser Anmerkung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit
der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

Hierzu liegt vor Empfehlung BV Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021, Drucksache Nr.: 21641-21:

Die CDU-Fraktion bemängelt die unvollständige Excelliste und würde diese gerne in digitaler
Form zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN findet es erstaunlich, dass einige Maßnahmen zu dem Projekt „nordwärts“ gezählt werden und welche angeblich bereits realisiert wurden. So wurde zum Beispiel der Ausbau des Gewerbegebiets Groppenbruch dazu gezählt, obwohl ein anderes Dezernat dafür zuständig ist. Des Weiteren ist von den genannten Projekten auf Seite 11 der Vorlage lediglich das Bodendenkmal saniert worden. Darüber hinaus findet die Fraktion es schade, dass die Fördergelder zwar schnell gezahlt wurden, die Geldgeber sich bisher keine Maßnahme vor Ort angeschaut haben
Die SPD-Fraktion moniert, dass manche Maßnahmen – gleichwohl es von politischer Seite abgelehnt wird – in das Projekt „nordwärts“ aufgenommen wurden/werden. Und die Maßnahme, die das Forsthaus betrifft, wird sowohl für Mengede als auch für Huckarde genannt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt unter den gemachten Anmerkungen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Knappmann und Herr Uttecht /B´90/DIE GRÜNEN) und
1 Enthaltung (Frau Petri / B´90/DIE GRÜNEN) die Zwischenbilanz zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.

Hierzu liegt vor Empfehlung BV Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021, Drucksache Nr.: 21641-21:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit 4 Ja-Stimmen(Fraktion Die Linke/Die Partei und Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 11 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), die Zwischenbilanz nicht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung nicht mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.




AMIG, 30.11.2021:

In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".



zu TOP 3.17
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21):

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wünscht sich eine Intensivierung der Werbung für das Projekt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit der gemachten Anmerkung den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte zu beauftragen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21):

Herr Wagner (Fraktion B90/die Grünen) fordert die Verwaltung auf, auch OpenSource-Software zu berücksichtigen.
Herr Preuss (Fraktionsvorsitzender CDU) weist darauf hin, dass es bei der Vorlage weniger um Software als denn um Mitwirkung geht.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21):

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss, „barrierearm“ reiche nicht aus.
Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte Menschen von besonderer Bedeutung sei.
Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“ werden die Inklusionsbeauftragte und die Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 23.11.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21):

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor:

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.

Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.

Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben.
Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 24.11.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21):

Frau Dr. Tautorat (Linke+) sieht die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, der auch die Einwände der anderen Ausschüsse und des BPN aufgreifen könne. Sie bat darum die Vorlage an den APOD durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung durchlaufen.

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.18
Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund. mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (FDP-Fraktion), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 5 Planstellen für den Bereich Mobilitäts-planung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Aufgabenbereiche ÖPNV-Planung, Verkehrs-prognosen, Verkehrsuntersuchung und Parkraummanagement sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 3.19
Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22402-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Beauftragung der audalis Treuhand GmbH als Prüfer für den Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund durch die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund bis auf Weiteres für maximal fünf Jahre.

zu TOP 3.20
Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
-Drucksachen-Nummer 20947-21-

hier: Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22439-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen zur bereits praktizierten und des Weiteren geplanten Vorgehensweise bei städtischen Vorhaben und Vergabeverfahren zur Förderung einer nachhaltigen und klimaschonenden Bauweise zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
Förderung von Ladestationen für E-Autos
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20575-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20575-21)

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen.
1. Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, wie das KfW-Förderprogramm zur Anschaffung/Anschluss von Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden in Dortmund angenommen wird?
2. Wenn ja, wie viele Förderanträge wurden bislang gestellt bzw. bewilligt?
3. Die Verwaltung wird gebeten, Informationen zu folgenden Punkten bei der DONETZ einzuholen und dem Ausschuss vorzustellen:
a) Wie viele Netzanschlüsse Elektromobilität wurden bereits beantragt?
b) Wie viele Netzanschlüsse Elektromobilität wurden bereits umgesetzt?
c) Mussten Anträge abgelehnt werden? Wenn ja, wie viele und was waren die ausschlaggebenden Gründe hierfür?
d) Wie weit ist das Dortmunder Stromnetz auf den weiteren Ausbau vorbereitet?
e) Welche kurz-, mittel- und langfristigen Investitionen in das Verteilernetz und die Steuerung der DONETZ sind Stand heute geplant bzw. notwendig, um den Ausbau voranzutreiben?
f) Welche Möglichkeiten sieht bzw. nutzt die DONETZ, um noch mehr BürgerInnen auf eine mögliche Installation aufmerksam zu machen?
4. Welche Möglichkeiten sieht bzw. nutzt die Verwaltung, um noch mehr BürgerInnen in Dortmund auf bestehende Förderprogramme aufmerksam zu machen?

Begründung
Im Rahmen eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt die KfW-Bank Zuschüsse für die Anschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektroautos im nichtöffentlichen Bereich an bestehenden Wohngebäuden bereit. Die Fördermaßnahme richtet sich an private EigentümerInnen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, MieterInnen und VermieterInnen, welche mit pauschalen Zuschüssen i.H.v. 900 € pro Ladepunkt rechnen können. Zu dem Ziel, einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau von Ladestationen für Elektroautos in Dortmund zu erreichen, tragen nicht nur Spots im öffentlichen Raum bei, sondern vor allem auch Installationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Von Interesse ist daher, ob der Verwaltung konkrete Zahlen vorliegen, wie das o.g. Förderprogramm in Dortmund angenommen wird und in welchem Umfang. Darüber hinaus bitten wir um Darstellung, ob und wie die Stadtverwaltung die Bürgerschaft über bestehende Förderprogramme informiert. Gleichzeitig muss das Dortmunder Stromnetz auf die Veränderungen vorbereitet werden und darauf ausgelegt sein, die laufende Mobilitätsveränderung zu ermöglichen.

AMIG, 04.05.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 29.10.2021 (Drucksache Nr.: 20575-21):




AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.22
3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.







zu TOP 3.23
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 3.24
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instand-haltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.25
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Sachstand zur weiteren Konkretisierung des Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22471-21)

AMIG, 30.11.2021:

Herr Rm Gebel bittet um einen kurzen Sachstandsbericht zu der Anfang November 2021 stattgefundenen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Herr StR Wilde sagt zu, das Protokoll dieser Veranstaltung dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung zu stellen (siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.26
Leihfahrräder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22528-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (Bitte um Stellungnahme) (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22528-21)

……Leihfahrräder sind ein Baustein umweltfreundlicherer Mobilität in Dortmund. Leihfahrräder und Leihfahrradstationen können an P+R/P+B-Stellplätzen bezogen auf ÖPNV und Autoverkehr das fehlende Glied sein, um die letzten Meter zum Ziel rasch zu bewältigen.
Leihfahrräder haben grundsätzlich ein großes Potential als schnelles, umweltfreundliches Fortbewegungsmittel in der City und im Bereich der Stadtbezirkszentren.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen Bericht zum Stand und der Entwicklung der Leihfahrradangebote in Dortmund. Insbesondere erbitten wir aussagekräftige, konkrete Zahlen zur tatsächlichen Inanspruchnahme/Auslastung der Leihfahrradangebote in den Jahren von 2016 bis heute.

AMIG, 26.10.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2021 (Drucksache Nr.: 22528-21):

…. die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Das Fahrradverleihsystem metropolradruhr besteht seit 2010 in zehn Städten der Metropole Ruhr. Es leistet besonders durch die Verknüpfung mit dem ÖPNV einen wertvollen Beitrag zu einer multi- und intermodalen Mobilität und einer nachhaltigen Nahmobilität in der Region.



Der Arbeitskreis zum metropolradruhr setzt sich seit 2010 zusammen aus Vertreter*innen der Städte Hamm, Dortmund, Bochum, Herne, Essen, Gelsenkirchen, Essen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop und Duisburg, des RVR und des VRR und der Universitäten bzw. Hoch-schulen. Daneben nehmen seit 2014 Vertreter*innen der Verkehrsbetriebe DSW21 und BOGESTRA sowie der Verkehrsgesellschaft VIA regelmäßig an den Sitzungen teil. Der RVR organisiert und moderiert den Arbeitskreis. Mit der der Firma Nextbike wurde ein Betreibervertrag geschlossen, der die Belange zwischen den Vertragspartnern RVR und Nextbike regelt und als Rahmenvertrag für das Gesamtsystem dient. Er kann durch weitergehende Vereinbarungen zwischen Nextbike und den jeweiligen Kommunen, Verkehrsbetrieben oder Hochschulen ergänzt werden.

Die Stadt Dortmund hat als erste Stadt Deutschlands im Jahr 2012 das „Mitarbeiterrad“ für alle Beschäftigten eingeführt. Für dienstliche Zwecke dürfen seither alle Beschäftigten nach vorheriger Registrierung das metropolradruhr bis zu 12 Stunden täglich kostenfrei nutzen.

Stand der Entwicklung von 2016 bis 10/2021:

2016:
In diesem Jahr stehen den Nutzer*innen 62 metropolradruhr-Stationen im gesamten Stadt-gebiet von Dortmund zur Verfügung. Mit 44.574 Ausleihen befindet sich Dortmund in der Jahresstatistik auf dem 3. Platz der zehn metropolradruhr-Städte.


2017:
Im Verlauf der Jahres 2017 sind die Ausleihzahlen in Dortmund im Vergleich zum Vorjahr weiterhin gestiegen, auf 50.249 Ausleihen.
Die beiden neuen Stationen im Umfeld der Firma Wilo werden sehr gut genutzt. Nach wie vor sind die Stationen HBF, Möllerbrücke und Saarlandstraße die verleihstärksten Stationen im Dortmunder Stadtgebiet. Die Anzahl der Werbebuchungen auf den Fahrrädern ist konti-nuierlich gestiegen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr nutzt die Stadt Dortmund regelmäßig die Werbeflächen auf den Rädern.
Nach mehreren Anläufen hat die Studentenschaft der Universität Dortmund nun auch den Beschluss gefasst, den Studierenden das Fahrradverleihsystem zugänglich zu machen. Im Frühjahr 2018 soll hier zunächst mit einem Probebetrieb begonnen werden.



2018:
Auch die Studierenden der Fachhochschule Dortmund nehmen im Mai 2018 einen Probe-betrieb auf, der genauso erfolgreich verläuft, wie der Test der Universität. Somit bestehen nun an den größten Universitäten bzw. Hochschulen der Region Verträge über das Campus-rad. Studierende dieser Hochschulen nutzen das metropolradruhr zu vergünstigten Konditionen (1,50 € Beitrag pro Semester; 60 Freiminuten pro Fahrt).

Der Betreibervertrag zwischen dem RVR und der Firma Nextbike ist zum Ende des Jahres 2018 bis zum 01.08.2023 verlängert worden. Hierdurch ist das Fahrradverleihsystem auf die Zukunft ausgerichtet und langfristig gesichert worden. In den Städten Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim an der Ruhr gibt es Kooperationen zwischen Nextbike und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Das Jahr 2018 bringt neue Rekordausleihzahlen mit sich. Die Zahlen der vorausgegangenen Jahre werden in allen Metropolstädten weit übertroffen. In 2018 sind in Dortmund insgesamt 137.076 Ausleihen zu verzeichnen. Damit belegt Dortmund in der Rangliste der metropolrad-Städte den 2. Platz. Mittlerweile stehen den Nutzer*innen 68 metropolradruhr-Stationen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet zur Verfügung.

2019:
Seit dem Sommer ergänzen neue sportliche und leichtere Radmodelle, die ausgestattet sind mit einem GPS-Sender und einem Rahmenschloss, welches sich beim Ausleihvorgang automatisch öffnet, die 600-Rad-starke Dortmunder metropolrad-Flotte. Seit Einführung der neuen Fahrräder können im Schnitt 700 Ausleihen pro Tag verzeichnet werden. Im Ausleih-Ranking der metropolrad-Städte liegt Dortmund 2019 an 2. Stelle. Insgesamt sind 2019 über 204.023 Ausleihen getätigt worden. Im Laufe des Jahres 2019 hat sich die Anzahl der metropolrad-Stationen auf 87 Stationen erweitert. Mit einer Werbebuchung zu dem Slogan „Dortmund steigt auf“ auf den Fahrrädern unterstützt die Stadt Dortmund Ende 2019 wie in jedem Jahr das Leihradsystem. Hierfür ist das Budget aufgestockt worden auf 12.500 €, in 2018 standen hierfür 7.500 € zur Verfügung.

2020:
Die Feierstunde zum 10-jährigen Jubiläum des metropolradruhr im Mai 2020 kann Corona bedingt nicht stattfinden und soll im kommenden Jahr Im Rahmen der Mobilitätskonferenz Ruhr nachgeholt werden.
Im Jahr 2020 setzt sich der Trend der letzten Jahre fort und übertrifft erneut die Vorjahres-ausleihen, trotz oder vielleicht gerade wegen der Pandemie. Im Vergleich zu 2019 ver-zeichnen die Metropolstädte in diesem Jahr 31% mehr ausgeliehene Fahrräder.
In Dortmund steigern sich die Ausleihzahlen sogar um 56 % auf 318.792 Vorgänge. Dortmund ist damit Spitzenreiter unter den Städten, gefolgt von Duisburg mit 176.665 Aus-leihen und Bochum mit 164.486 Ausleihen. Im November 2020 ist am S-Bahnhof in Dortmund-Barop eine neue metropolrad-Station eingerichtet worden, womit die Anzahl der Stationen im Stadtgebiet auf 88 steigt.

2021:
Mit den Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Leihradsystems in einem integrierten Master-plan metropolradruhr 2.0 mit den vier Säulen 1. Stationsnetzplanung, 2. Technische Entwick-lung, 3. Betriebsorganisation und 4. Kommunikation unter Federführung des RVR wird be-gonnen.
Ein Tagesordnungspunkt auf der Mobilitätskonferenz Ruhr ist die Feierstunde zu 10+1 Jahre metropolradruhr. Ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Jahre beschreibt die Erfolgsge-schichte des Leihradsystems in der Metropole Ruhr.
Seit Mai diesen Jahres bieten die DSW21 Ihren Kund*innen mit einer Abo-Aktion 30 Frei-minuten pro Fahrt mit den metropolrädern an. Mit dem Amazon-Standort in Dortmund ist eine neue Kooperation geschlossen worden. Die Anzahl der Stationen im Stadtgebiet erhöht sich auf 91 Stück.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Ausleihzahlen bis einschließlich Oktober 2021 vor. Die komplette Jahresbilanz wird im Januar 2022 vorliegen.
Erkennbar ist bereits jetzt, dass sich die Ausleihzahlen in diesem Jahr ähnlich wie in 2020 entwickeln. Die Summe der Ausleihvorgänge in Dortmund von Januar 2021 bis Oktober 2021 beträgt 292.882 (Wert für 2020 in diesem Zeitraum: 276.726), womit wiederum der 1. Platz unter den metropolrad-Städten erreicht ist.


Übersicht 2019 bis 10/2021


Ausleihen Dortmund
Anzahl der Stationen in Dortmund
Platzierung unter den mrr-Städten
Ausleihen aller mrr-Städte
2016
44.574
62
3. Platz
243.240
2017
50.249
63
3. Platz
272.581
2018
137.076
68
2. Platz
460.012
2019
204.023
87
2. Platz
632.157
2020
318.792
88
1. Platz
830.857
2021 (x)
292.882
91
1. Platz
542.871

(x) Werte von Januar 2021 bis Oktober 2021


AMIG, 30.11.2021:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.27
Stadterneuerung Huckarde-Nord: Flächen für Aufenthalt und Spiel - Baubeschluss Spielachse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22339-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt die weitere Umsetzung der unter der laufenden Nummer 3 des „Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord“ (DS-Nr. 05934-16) beschriebenen Maßnahme „Flächen für Aufenthalt und Spiel“ mit einer Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens um 269.389 € auf insgesamt 2.028.989 €.

Das mit der bisherigen Planung (Leistungsphasen 1 – 5) betraute Büro „ARGE LAVALAND GmbH und Treibhaus Berlin“ soll auf Grundlage der Ausführungsplanung mit den weiteren Planungsleistungen (Leistungsphasen 6 – 9) beauftragt werden.

Sollten sich zukünftig die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung nochmals um bis zu max. 20 % erhöhen erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Huckarde.






zu TOP 3.28
Sachstand Entfernung Schienen Beurhausstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22459-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (Bitte um Stellungnahme) (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22459-21)

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Information zu folgendem Punkt:

Die Verwaltung wird bis zur nächsten AMIG-Sitzung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Entfernung der Schienen in der Beurhausstraße gebeten.

Begründung:
In der Vergangenheit hat es (u.a. insbesondere in der BV Innenstadt-West) eine Reihe von Anfragen und Anträge zu den Schienen in der Beurhausstraße und deren Entfernung gegeben. Bis zum heutigen Tag sind die heutzutage ungenutzten Schienen nur verfüllt, aber nicht entfernt worden und stellen insbesondere für Radfahrer*innen eine Gefahrenquelle dar.

AMIG, 26.10.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


AMIG, 30.11.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung liegt noch nicht vor und erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün.


zu TOP 3.29
Projekt NOX-Block
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23002-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 19.11.2021 (Drucksache Nr.: 23002-21-E1):

….ein wesentlicher Aspekt für die weitere Verbesserung der Luftqualität in Dortmund ist die kontinuierliche Steigerung der E-Mobilität im Bereich des motorisierten Individualverkehrs. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen entsprechende Infrastrukturen in Dortmund weiter ausgebaut werden. Ein zentrales Thema hierbei ist die Schaffung von weiteren Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum. Im Rahmen des Projektes NOX-Block haben sich die Städte Dortmund, Schwerte und Iserlohn zusammen mit den städtischen Versorgern sowie den Universitäten Dortmund und Wuppertal zum Ziel gesetzt, die Stickoxidwerte im Ballungsgebiet zu verringern und Elektromobilität zu fördern. Bis 2022 werden vor diesem Hintergrund bis zu 400 Ladepunkte in die bestehende Straßenbeleuchtung im öffentlichen Raum in Dortmund integriert. Zielgruppe sind insbesondere Privatpersonen, die keine Lademöglichkeit auf dem eigenen Grundstück haben oder als "Straßenparker" im öffentlichen Raum parken. Bei der Standortwahl liegt der Fokus deshalb auf verdichteten Wohngebieten mit Nähe zu öffentlichem Nahverkehr. Das Projekt ist eingebettet in die Smart City-Strategie der Stadt Dortmund und ist vom Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 beschlossen worden.

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Projekt NOX-Block. Hierbei sollen unter andere folgende Fragen beantwortet werden:

1.) Wie sind die Rückmeldungen von Nutzern von E-Autos in Bezug auf die bereits bestehenden NOX- Block-Einheiten?
2.) Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung die Nutzung, der bereits länger bestehenden Einheiten bewertet?
3.) Gibt es bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse der beteiligten Universitäten zum Projekt?


AMIG, 30.11.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 3.30
Barrierefreiheit zwischen Osten und Westenhellweg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23001-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 19.11.2021 (Drucksache Nr.: 23001-21-E1):

….die CDU-Fraktion bittet den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie kurzfristig eine barrierefreie Verbindung zwischen Osten- und Westenhellweg hergestellt werden kann, um somit auch mobilitätseingeschränkten Bürgern die Nutzung der beiden zentralen Einkaufsstraßen in der Dortmunder Innenstadt zu erleichtern.

Begründung:
Als Stadt Dortmund fühlen wir uns in besonderem Maße der Inklusion von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Ein zentraler Aspekt bei der Inklusion und Teilhabe ist der Abbau von Barrieren im Alltag für mobilitätseingeschränkte Menschen. Ein oftmals wenig bedachter Aspekt hierbei ist die Beschaffenheit des Pflasters auf öffentlichen Wegen und Plätzen. So sind sowohl der Osten- als auch der Westenhellweg mit einem glatten und barrierearmen Belag gepflastert. Im Bereich der Kirche St. Reinoldi (höhe Kaufhaus C&A) findet sich jedoch ein sehr raues Kopfsteinpflaster. Eine Möglichkeit zum Abbau dieser Barriere könnte beispielsweise darin liegen, auf einem Streifen in diesem Bereich das Pflaster hochzunehmen und durch einen glatten Belag zu ersetzen. Die bei der Umsetzung von Barrierefreiheit an dieser Stelle gesammelten Erfahrungen könnten auch eine Grundlage für den Rückbau weiterer Barrieren im Dortmunder Straßenbild dienen.


AMIG, 30.11.2021:

Herr Rm Frank erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr sB Rupflin bittet, die Antwort der Verwaltung dem Behindertenpolitischen Netzwerk (BPN) zuzuleiten.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek gibt an, dass man dem vorliegenden Antrag zustimmen wird. Zugleich beantragt er, die Antwort der Verwaltung auch dem BPN zuzuleiten.


Herr Rm Gebel gibt für seine Fraktion ebenfalls an, dem Antrag zustimmen zu wollen.

Herr Rm Dudde gibt an, dass auch seine Fraktion dem Antrag zustimmen wird.

Frau Rm Rudolf signalisiert für ihre Fraktion ebenfalls Zustimmung.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Zuleitung des Prüfergebnisses an das BPN) einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie kurzfristig eine barrierefreie Verbindung zwischen Osten- und Westenhellweg hergestellt werden kann, um somit auch mobilitätseingeschränkten Bürgern die Nutzung der beiden zentralen Einkaufsstraßen in der Dortmunder Innenstadt zu erleichtern.


zu TOP 3.31
Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

AMIG, 30.11.2021:

Herr Rm Nienhoff schlägt vor, die Vorlage wegen des Klärungsbedarfs aufgrund der Nichtbeteiligung der Politik nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Herr Rm Stieglitz führt aus, dass er die Vorgabe von Stadtzielen als eine Aufgabe der Politik sieht. Es entspreche nicht seinem Verständnis von Kommunalpolitik, dass die Verwaltung und der Oberbürgermeister die Stadtziele ohne Beteiligung der Politik festlegen. Er sei nicht damit einverstanden, der Politik die Stadtziele auf diesem Wege vorzugeben. Vielmehr sei die Politik einzubeziehen und ihr sei auch ggf. die Möglichkeit der Beschlussfassung einzuräumen. Zudem hält er eine grundsätzliche Diskussion im Rat für erforderlich.

Herr sB Rupflin merkt kritisch an, dass die Vorlage nicht dem BPN vorgelegt wurde. Die Belange der Menschen mit Behinderungen sieht er hier nicht berücksichtigt.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schließt sich der Kritik seiner Vorredner an. Zudem hält auch er eine Diskussion der Vorlage, ggf. im Ältestenrat, für erforderlich.

Herr Rm Gebel teilt für seine Fraktion mit, dass man „missbilligend“ zur Kenntnis nehmen würde.

Herr Rm Nienhoff schlägt vor, die Vorlage ohne Kenntnisnahme durchlaufen zu lassen.

Frau Rm Rudolf führt aus, dass die SPD-Fraktion einverstanden ist, die Vorlage durchlaufen zu lassen, der „Missbilligung“ aber nicht zustimmen werde.

Herr sB Wagner schlägt vor, die Vorlage „missbilligend“ durchlaufen zu lassen.

Nachdem auch die vorangehenden Beiträge der Fraktionen als Anträge entgegengenommen wurden, stellt der Vorsitzende Herr Rm Hartleif diesen Antrag als den weitgehendsten zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt mehrheitlich bei 8 Gegen-stimmen (SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE+) und 2 Enthaltungen Fraktion Die FRAKTION – DIE PARTEI und die Fraktion FDP/Bürgerliste), die Vorlage „missbilligend“ durchlaufen zu lassen.


Anmerkung der Geschäftsführung AMIG:
Die Geschäftsführung Rat teilte am 02.12.2021 mit, dass die Vorlage zurückgezogen wurde.





zu TOP 3.32
Neue Park-and-Ride-Anlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18321-20-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 18321-20-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift).

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22266-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Beitritt zu vollziehen und die Stadt Dortmund in der Generalversammlung zu vertreten.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21998-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Erneuerung des Tunnels Ardeystraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 18435-20 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.800.000,00 Euro um 920.000,00 Euro auf 2.720.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202015060 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 40.256,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.000.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 1.600.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 100.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.


zu TOP 5.2
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22409-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro

Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022: 2.500.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023: 5.800.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024: 1.059.037,70 Euro


Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 67.000,00 Euro.


zu TOP 5.3
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22519-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes in Höhe von 1.375.000,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden.




zu TOP 5.4
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22700-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22700-21-E1)

..die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bitte um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Änderungen in der Straßenreinigungssatzung:

Für den Mehmet-Kubaşık-Platz wird ein - wie schon mit der Stadtspitze, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und der Familie Kubaşık besprochen - erhöhtes Reinigungsintervall (tägliche Platzreinigung) beschlossen.


AMIG, 30.11.2021:

Herr Rm Schreyer erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Uehlendahl schlägt vor, die gemäß Satzung festgelegte Reinigung von einmal wöchentliche auf dreimal wöchentliche Reinigung zu erhöhen unter Beibehaltung der sieben Mal wöchentlichen Intensivreingung durch die Dorlog. Dadurch würde die Sondervereinbarung mit der EDG in die Straßenreinigungssatzung einfließen.

Herr Rm Gebel signalisiert für seine Fraktion Einverständnis für den Vorschlag der Verwaltung.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek erhebt diesen Vorschlag der Verwaltung zum Antrag.

Herr Rm Frank führt aus, dem Vorschlag der Verwaltung mittragen zu können.


Herr Rm Schreyer stimmt für seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung ebenfalls zu.

Frau Rm Rudolf stimmt für ihre Fraktion diesem Vorschlag auch zu.

Dem zum Antrag erhobenen Vorschlag der Verwaltung wird mehrheitlich bei einer Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI) zugestimmt.


Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)








zu TOP 5.5
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22850-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW.
Der Rat der Stadt beschließt, für „geringfügige Baumaßnahmen“ anstelle von Anliegerversammlungen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung (z. B. Online- oder Rückfrageformate) zuzulassen.


zu TOP 5.6
Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA 0065) Kaiserstraße / Manteuffelstraße/ Von-der-Tann-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22292-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0065 Kaiserstraße / Manteuffelstraße / Von-der-Tann-Straße mit einem Gesamtinvestitions-volumen in Höhe von 133.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2021 133.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 8.680,67 Euro.


zu TOP 5.7
Neubau einer Lichtsignalanlage LSA 0535 Kesselborn / Martener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22299-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0535 Kesselborn / Martener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 110.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2021 110.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 6.963,33 Euro.




zu TOP 5.8
Erneuerung einer Lichtsignalanlage (LSA 0315) Wickeder Hellweg / Dollersweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22437-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0315 Wickeder Hellweg / Dollersweg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 122.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2021 122.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.859,33 Euro.


zu TOP 5.9
LTE-Anbindung von Funk-LSA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22446-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Durchführung des Vorhabens LTE-Anbindung von Funk-LSA mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 226.600 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 23.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 202.800,00 Euro

Die Investition führt zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 36.479,20 Euro.


zu TOP 5.10
Hoesch-Hafenbahn-Weg
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21234-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21234-21)

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Stellungnahme zu folgenden Punkten:
1. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der folgenden Punkte gebeten zu prüfen, wie die Beleuchtung des Hoesch-Hafenbahn-Wegs sichergestellt werden kann:
a) Wie hoch wären die Kosten für die Beleuchtung des Hoesch-Hafenbahn-Radwegs und wer hat diese Kosten zu tragen?
b) Wie kann die Beleuchtung konzipiert sein vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen Verkehrssicherheit/Beseitigung von Angsträumen und der Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen? Stellen Bewegungsmelder oder individuell (saisonal) angepasste Leuchtzeiten eine Möglichkeit dar, das Spannungsfeld aufzulockern?
c) Sofern aktuell eine Beleuchtung nicht realisierbar ist, können bei den Arbeiten Leerrohre verlegt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt einfach nachrüsten zu können?
d) Wie hoch sind im Allgemeinen ungefähr bzw. im Mittel die Kosten für die Beleuchtung eines Kilometers Radwegs?
e) Gibt es Erkenntnisse über Verkehrsunfälle in Tagesrandlagen aufgrund von schlechter Beleuchtung auf dem städtischen Radwegenetz und helfen nach Einschätzung der Verwaltung beleuchtete Radwege die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
2. Der RVR hat für die Zufahrt Freie-Vogel-Straße zwei Varianten in Planung. Die Zufahrt soll barrierefrei gebaut werden. In der Präsentation des RVR wird eine entsprechende Planung mit bis zu 6% Steigung vorgeschlagen, wird diese realisiert? Ist auch eine maximale Steigerung von 4% realisierbar?
3. An welchen Stellen des Radweges sind die Auf- und Abfahrten für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen vorgesehen?
4. Ist geplant, dass der Tunnel Richtung Aplerbeck ertüchtigt und in Betrieb genommen wird? Wenn ja, wann soll dies erfolgen?
5. Werden bei den Planungen die Belange hinsichtlich des Freiraummobiliars mit Bänken, Abfallkörben und Informationstafeln in Abstimmung mit der Bürgerschaft bzw. der Bezirksvertretung berücksichtigt?
6. Wann ist die Beteiligung im Rahmen eines Bürgerspaziergangs geplant? Ist die Stadt an der Terminfindung beteiligt?
7. Wurden die Naturschutzverbände im Planungsverfahren beteiligt? Wurden Vorschläge der Naturschutzverbände berücksichtigt? Welche Vorschläge wurden nicht berücksichtigt?
8. Bestehen entlang der gesamten Strecke Möglichkeiten für zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die weggefallenen und versiegelten Flächen zur naturnahen Aufwertung?
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag ist ebenfalls dem AKUSW vorzulegen.


Begründung:
Die Planungen für den Hoesch-Hafenbahn-Weg, für die der RVR zuständig ist, sehen vor, dass der Radweg in einigen Teilen rund zwei Meter tiefer als die angrenzenden Grundstücke verlaufen wird. Bisher ist für den Hoesch-Hafenbahn-Weg allerdings keine Beleuchtung eingeplant, so dass in den Abend- und Nachstunden sehr dunkle Teilbereiche entstehen. Wir bitten daher um Information, wie eine Beleuchtung berücksichtigt bzw. realisiert werden kann und gleichzeitig eine Abwägung zwischen ausreichender Beleuchtung und der Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen erfolgen kann. Auch bitten wir um Klarstellung verschiedener Aspekte der Planung, da vor Ort einige Unklarheiten hierüber bestehen.

AMIG, 08.06.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2021 (Drucksache Nr.: 21234-21-E1)

…die o.g. Anfrage hat zu einer Befassung im Tiefbauamt und im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
geführt. Der RVR war in die Beantwortung eingebunden.

Zu 1: Das Tiefbauamt hat eine Kostenschätzung für die Beleuchtung der Trasse
vorgenommen. Die Kosten stellen sich wie folgt dar:

Kostenschätzung Wegebeleuchtung
Kostenschätzung für eine vollständige normgerechte Beleuchtung:
Orte a) Wegstrecke ca. 3,7 km 116 Leuchtpunkte
b) Rampen, Zufahrten ca. 1 km 24 Leuchtpunkte
c) Rastplätze Aufenthalt 7 Bereiche 7 Leuchtpunkte
147 Leuchtpunkte

Kosten pro Lichtpunkt (inkl. Tiefbau Gräben, Leerrohre, Kabel, Netzanschluss, Zählerschränke,
Fundamente, Masten, Leuchten, Bewegungsmelder, Einbindung in die Betriebssteuerung der
allgemeinen Straßenbeleuchtung):

Mit Kostensatz pro Lichtunkt: ca. 6.000,-€ x 147 Stück = 882.000,00 €

Trägerschaft der Kosten

Nach Auskunft des RVR hat der Fördergeber bislang die Position vertreten, dass der Streckenverlauf
weitestgehend unbeleuchtet bleibt und einen Förderzugang verneint. In dem Zuwendungsbescheid des RVR ist daher keine Streckenbeleuchtung enthalten. Enthalten sind nur punktuelle Maßnahmen:
a) B1- Tunnel (Länge ca. 50m)
Das Tiefbauamt hat hierzu eine Kostenschätzung vorgenommen bei der, neben der
Funktionalbeleuchtung auch die Illumination der im Tunnel parallel zum Weg verlaufenden
Gasleitung vorgesehen ist.
Geschätzte Kosten:
Funktionalbeleuchtung 70.000,00 €
Illumination (Anstrahlung) 30.000,00 €
b) Übergang / Wegekreuzung Defdahl
Das Tiefbauamt hat hierzu eine Kostenschätzung für eine normgerechte Übergangsbeleuchtung vorgenommen.
Geschätzte Kosten: 12.000,00 €
c) Übergang / Wegekreuzung Am Zehnthoff
Das Tiefbauamt hat hierzu eine Kostenschätzung für eine normgerechte
Übergangsbeleuchtung vorgenommen.
Geschätzte Kosten: 12.000,00 €

1.b: Konzeption der Beleuchtung im Spannungsfeld zwischen Angstraumbeseitigung und
Umweltschutz
Das in Dortmund bislang praktizierte Konzept einer adaptiven Beleuchtung im naturnahen Bereich
(Bewegungsmelder gesteuerte Mastleuchten mit intelligenter Gruppenbildung) wurde bislang am
Phoenixsee, im Gustaf Heinemann Park und auf dem Rad-/ Fußweg parallel zur Schlagbaumstraße in
Aplerbeck erprobt.
Eine Untersuchung der Auswirkungen auf Bürger und Umwelt hat bislang nicht stattgefunden. Zu
einem vergleichbaren Aufbau in der Stadt Münster gibt es jedoch bereits positive Ergebnisse zu der
Wirkung dieser Technik auf Mensch und Natur.
https://www.stadt-muenster.de/tiefbauamt/strassen/bewegtes-licht

Die bislang in Dortmund gemachten Erfahrungen hierzu lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Die durch Bewegungsmelder hervorgerufenen Lichtstärkeveränderungen müssen sehr
langsam erfolgen, um Aufmerksamkeitseffekte und Irritationen bei den Anwohnern zu
vermeiden.
- Die Beleuchtung muss sicherstellen, dass der beleuchtete Bereich um den jeweiligen
Aufenthaltsort des Nutzers, hinreichend groß ist, um ein ständiges betreten und verlassen von Dunkelzonen zu vermeiden. Vielmehr muss es das Ziel sein, ein möglichst gleichmäßig
beleuchtetes Umfeld zu gewährleisten.
- Das Optimum von Umweltschutz und Emissionsvermeidung wird immer dann erreicht, wenn
die künstliche Beleuchtung ausgeschaltet ist. Adaptive Beleuchtung muss also konsequent
Abschalten, wenn kein Nutzer auf dem Weg ist. Das wiederum erfordert ein Höchstmaß an
Zuverlässigkeit der eingesetzten Technik.
- Die anziehende Wirkung der Straßenbeleuchtung auf Insekten ist generell bei jeder
Lichtquelle zu beobachten. Die schädliche Wirkung der Lichtanreize auf Insekten ist
nachgewiesen. Die Verwendung von Lichtquellen mit warmen Licht (zwischen 3000 und
2700 Kelvin) kann hier in geringem Umfang helfen die Lockwirkung zu verringern.
- Leuchten die horizontalen Lichtaustritt (oder gar Lichtaustritt nach oben) ermöglichen, sorgen
für eine starke Aufhellung des Nachthimmels und sind deshalb zu vermeiden.
- Aufgrund der gültigen Stromnetzregularien ist für jede adaptive Beleuchtungsanlage ein
eigener Stromzähler erforderlich. Dies macht die Verwendung dieser Technik teuer und
unwirtschaftlich.
Zur endgültigen Bewertung der adaptiven Beleuchtung bedarf es einer gründlichen Untersuchung zur
Wirkung auf Bürger und Natur, sowie eine Untersuchung der langfristigen betrieblichen Funktionalität
der Einrichtungen.

1.c: Verlegung von Leerrohren
Das Tiefbauamt hat dem RVR für den gesamten Wegeverlauf die Planung und Errichtung einer
Leerohrtrasse aufgegeben. Die Zustimmung des Fördergeldgebers zu den Beleuchtungsmaßnahmen
und den vorbereitenden Beleuchtungsmaßnahmen ist jedoch noch nicht erfolgt.

In Anbetracht der wachsenden Bedeutung von gut ausgebauten Radwegenetzen und aufgrund
geänderter Förderrichtlinien erscheint aktuell ein Förderzugang möglich. Der RVR hat diesbezüglich
Gespräche mit der Bezirksregierung aufgenommen. Um das Projekt zeitlich nicht noch weiter zu
strecken, wird der RVR jedoch keinen neuen Förderantrag stellen. Es obliegt dann der Stadt
Dortmund, hierzu einen ergänzenden Antrag zu stellen. Die Verwaltung wird den Gremien hierzu
zeitnah berichten.

1.d: mittlere Kosten für einen Kilometer beleuchtete Bahntrasse
Die mittleren Kosten eines Radwegs betragen somit ca. 240.000,-€ inkl. der Anpassungen an den
Bestand.

1.e: Verkehrsunfälle aufgrund von schlechter Beleuchtung
Der Verwaltung sind keine spezifischen Unfalllagen und auch keine Statistiken speziell zu dieser
Gefahrenlage bekannt. Die gängige Praxis ist hier im Einzelfall Gefahren zu identifizieren und zu
beseitigen.

Zu 2:
Bereits bei Rampenneigungen von 6 % hätte die Variante mit gestreckter (also nicht gewendeter)
Trasse dazu geführt, dass sich der Anschluss an den Rad-Fußweg mit der Rampe an die Straße Am
Remberg geschnitten hätte, eine Rampe mit 4 % Neigung wäre demzufolge hier nicht realisierbar.
Bezüglich des Ausbaustandards der Rampen ist in einem gemeinsamen Ortstermin am 07.09.2021 mit Vertretern des RVR, der sachberührten Stadtämter sowie Vertretern des behindertenpolitischen
Netzwerkes entschieden worden, dass die Anschlüsse an die B1 und die Freie Vogel Straße nicht
barrierefrei, sondern lediglich barrierearm ausgebaut werden. Die Rampe an der Freien Vogel Straße
wird zudem einmal gewendet, um den Eingriff in den Naturraum zu minimieren.

Zu 3:
siehe hierzu die Anlage.


Zu 4:
Die Verbindung ist geplant. Mit den Planungsarbeiten soll noch in diesem Jahr begonnen werden.


Zu 5:
Der RVR nimmt eine Grundausstattung in Abstimmung mit der Verwaltung vor. Darüber hinaus
gehende Wünsche sind, nach Übernahme der Trasse durch die Stadt Dortmund, von der Stadt selbst zu realisieren. In dem Zwischenstück von Hoesch-Hafenbahn-Weg bis zur Anbindung an den Bestand
östlich der B 236 sind keine Möblierungselemente vorgesehen.


Zu 6:
Coronabedingt und aufgrund damit zusammenhängender Planungsverzögerungen konnte der
angestrebte Bürgerspaziergang bislang nicht durchgeführt werden. Angedacht ist nunmehr ein Termin
Mitte / Ende November vsl. aber in Form einer Videokonferenz. Die Detailabstimmungen mit dem
RVR erfolgen zurzeit.


Zu 7:
Der Natur- und Artenschutz stellt einen wichtigen Belang bei der Entwicklung der Radwegeprojekte
des RVR dar. Vor Beginn der bereits durchgeführten Maßnahmen beim Projekt Hoesch-Hafenbahn-
Weg wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund sowie der
Höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg ein artenschutz-rechtlicher Fachbeitrag
angefertigt. Im Anschluss an die Freischnitt- und Rodungsarbeiten stand eine ökologische Baube-gleitung im Vordergrund, bei der die Standorte für die Anbringung von 30 Fledermauskästen als
Ersatzquartiere bestimmt wurden. Die Fledermauskästen wurden bereits 2020 entlang der Strecke des ersten Bauabschnittes angebracht.
Zurzeit befindet sich ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) in Bearbeitung, dessen
Ergebnisse Eingang im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess finden werden. Vorschläge für
geeignete Ausgleichsmaßnahmen seitens der Naturschutzverbände wurden an das beauftragte
Planungsbüro zur Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes weitergeleitet, mit der Bitte
diese fachlich zu prüfen und in fachlich geeignetem Rahmen zu berücksichtigen.
Insgesamt will der RVR seine Infrastrukturprojekte in möglichst großem Einklang mit den Belangen
des Natur- und Artenschutzes bringen und lässt sich dabei immer wieder von externen Fach-planenden begleiten. Auch hausintern sucht der RVR zurzeit den Austausch und die zukünftige Kooperation mit dem „Netzwerk Urbane Biodiversität Ruhrgebiet“ im Rahmen der Offensive Grüne Infrastruktur 2030.


Zu 8:
Es stehen an der Trasse ausreichend Flächen für den notwendigen Ausgleich zur Verfügung.




Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 26.11.2021 (Drucksache Nr.: 21234-21-E2):

……die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung
und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
zu 1.)
Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass entlang der Trassenführung des Hoesch-
Hafenbahn-Wegs Leerrohre für eine Beleuchtung verlegt werden. Ziel soll sein, zeitnah
eine insektenfreundliche adaptive Beleuchtung zu installieren, die bestehende Angsträume
beseitigt und gleichzeitig die Qualität für die Radfahrer*innen erhöht.
zu 2.)
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Schwarze-Becker-Straße ergänzend zur
bestehenden Planung eine zweite Rampe auf der schräg gegenüber liegenden Seite zur
Anbindung der Straße und der südlich gelegenen Gesamtschule errichtet werden kann.
Das dort bestehende Gichtgasrohr müsste in diesem Fall für eine kurze Wegstrecke unterirdisch
verlegt werden. Sofern dies realisierbar ist, wird die Verwaltung gebeten sich für
diese Variante gegenüber dem RVR einzusetzen.
zu 6.)
Die Verwaltung wird gebeten, beim RVR auf eine transparente Planung und Umsetzung
des 1. Bauabschnitts des Radwegs mit Beteiligung der örtlichen Gremien sowie zeitnaher
Informationen über Veränderungen einzuwirken.
zu 7.)
Wünschenswert wäre eine "Aufforstung" mit zahlreichen beerentragenden Büschen, Obstgehölzen,
insektenfreundlichen, blühenden Sträuchern, die Erhaltung von möglichst vielen
Bäumen (auch bei den Auf- und Abgängen) und eine spätere naturerhaltende Pflege.
Die Verwaltung wird gebeten, dies spätestens mit Übernahme der Trasse zu berücksichtigen


AMIG, 30.11.2021:

Frau Rm Rudolf erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rm Frank teilt mit, dass man Punkt 1 ablehnen werde, da dieser aufgrund der zu erwartenden aber nicht abschätzbaren Kosten haushaltsrelevant sei; ggf. könne die SPD-Fraktion diesen Punkt als separaten Antrag in die Haushaltsberatungen einbringen.
Zudem schlägt er vor, die Punkte 2 - 4 (Anmerkung: zu 2., zu 6. und zu 7.) als Prüfauftrag zu erteilen, der dann seitens seiner Fraktion Zustimmung erhielte.

Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde.

Herr Dudde fragt nach, ob der AMIG zu Punkt 1 einen Beschluss fassen kann oder ob die Zuständigkeit nicht eher beim RVR liegt. Zu den anderen drei Punkten bittet er um nähere Information zum Hintergrund dieser Prüfaufträge.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schließt sich zu Punkt 1 den Ausführungen des Herrn Rm Dudde an. Den Prüfaufträgen zu den anderen drei Punkten würde man zustimmen.


Herr Rm Gebel weist darauf hin, dass er den Punkt 1 so auslegt, dass die Verwaltung – versehen mit einem entsprechenden Votum – die Durchführung dieser Maßnahme ggf. auch ohne eine Förderung und ohne weitere Rückfrage sicherstellt. In diesem Sinne würde seine Fraktion dem Antrag zustimmen.

Frau Uehlendahl erläutert, dass der RVR durchaus gewillt ist, dem Ansinnen aus Punkt 1 nachzukommen, macht dies aber von einer Förderung abhängig. Sollte diese ausbleiben, so hätte die Stadt Dortmund die Kosten von ca. 300.000 € für diese ca. 5 Km lange Leerrohrtrasse zu tragen. Ein entsprechendes Votum für den Fall des Ausbleibens der Förderung wäre auch für die Verwaltung wichtig und sicherlich auch sehr hilfreich, um sich dann verwaltungsseitig um eine entsprechende Gegenfinanzierung bemühen zu können; zu gegebener Zeit wird hierzu aber doch ein entsprechender Beschlussvorschlag vorzulegen sein.

Frau Rm Sassen erkundigt sich im Zusammenhang mit Punkt 1 dieses Antrages nach dem Sachstand des noch dem AMIG vorzulegendes Konzepts zur Vermeidung von Lichtemissionen.

Frau Uehlendahl verweist hierzu auf Teil 1.b der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung. Sie bittet aber auch um Verständnis dafür, dass die Aufstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes zum Thema Beleuchtung sehr aufwändig ist und aus Kapazitätsgründen noch nicht vorgelegt werden kann.

Frau Rm Rudolf erläutert zu den Punkten 2 - 4, dass diese als Beiträge aus den Bezirksvertretungen sehr detailliert sind und man daher diese auch als Prüfauftrag vorgelegt habe, dessen Ergebnis abzuwarten ist. Zu Punkt 1 schließt sie sich den Ausführungen des Herrn Rm Gebel an und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass man sich dem Votum im Sinne der von Frau Uehlendahl gemachten Ausführungen anschließen kann. Haushaltsrelevanz liegt momentan nicht vor, da die Entscheidungsprozesse noch ausstehen. Da aufgrund der kurzfristigen Vorlage des Antrags eine Vorbereitung in der Fraktion nicht mehr möglich war, bittet er, die drei anderen Punkte in die nächste Sitzung des AMIG´s zu vertagen. Die Vorlage eines entsprechenden Beschlussvorschlages zu gegebener Zeit begrüßt er.

Herr Rm Frank schließt sich den Ausführungen des Herrn Rm Dudde an. Um sich zu gegebener Zeit einen Überblick über zu erwartende Kosten machen zu können, hält auch er eine entsprechende Beschlussvorlage für erforderlich.

Frau Rm Rudolf ist ebenfalls damit einverstanden, heute den Punkt 1 abzustimmen und die Punkte 2 - 4 auf die nächste Sitzung des AMIG zu vertagen. Einen zu gegebener Zeit vorzulegenden Beschlussvorschlag hält auch sie für erforderlich.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2021 zur Kenntnis.

Man einigt sich darauf, die Punkte 2 – 4 des Antrags der SPD-Fraktion vom 26.11.2021 in die nächste Sitzung des AMIG zu vertagen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:


Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass entlang der Trassenführung des Hoesch-
Hafenbahn-Wegs Leerrohre für eine Beleuchtung verlegt werden. Ziel soll sein, zeitnah
eine insektenfreundliche adaptive Beleuchtung zu installieren, die bestehende Angsträume
beseitigt und gleichzeitig die Qualität für die Radfahrer*innen erhöht.










zu TOP 5.11
Beirat Nahmobilität
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22473-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22473-21)

…die CDU-Fraktion stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung am 30.11.2021 um einen Vorschlag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zu § 7 Absatz 6, durch den Folgendes gewährleistet wird: Den anlassbezogenen Mitgliedern des Beirates Nahmobilität wird im Vorfeld jeder Sitzung die jeweilige Tagesordnung rechtzeitig zur Kenntnis gegeben. Resultiert daraus der individuelle Wunsch der Teilnahme, so ist diese zu ermöglichen.

Begründung

Nach der aktuellen Regelung in § 7 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität trägt die Geschäftsführung des Beirates Nahmobilität dafür Sorge, dass die anlassbezogenen Mitglieder des Beirates rechtzeitig über die Betroffenheit informiert und eingeladen werden. Es mag Fälle geben, in den sich die Betroffenheit nicht ohne Weiteres erschließt. Hier sollte anlassbezogenen Mitgliedern durch die rechtzeitige Übersendung der Tagesordnung die Möglichkeit eröffnet werden, von selbst den Wunsch anmelden zu können, zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt Stellung zu beziehen.



AMIG, 26.10.2021:

Herr Rm Nienhoff erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Gebel bittet um nähere Erläuterung des Antrages.

Frau Rm Meyer teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen wird, da man die aktuelle Regelung zur Hinzuziehung anlassbezogener Mitglieder für völlig ausreichend hält und die Nichtöffentlichkeit des Gremiums gefährdet sieht.



Herr Rm Nienhoff erläutert den Hintergrund des Antrages. Hierbei geht es darum, den anlassbezogenen Mitgliedern die Tagesordnung zukommen zu lassen, sodass diese entscheiden können, ob sie sich an die Sitzungsleitung zwecks Einladung zu den betreffenden Tagesordnungs-punkten wenden, was dann sicherlich noch individuell zu entscheiden ist.. Man hält es für sinnvoll, diese Mitglieder informativ mit einzubinden.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung am 30.11.2021 um einen Vorschlag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zu § 7 Absatz 6, durch den Folgendes gewährleistet wird: Den anlassbezogenen Mitgliedern des Beirates Nahmobilität wird im Vorfeld jeder Sitzung die jeweilige Tagesordnung rechtzeitig zur Kenntnis gegeben. Resultiert daraus der individuelle Wunsch der Teilnahme, so ist diese zu ermöglichen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22473-21-E1):



…. mit dem o. g. Antrag haben sich zwischenzeitlich das Tiefbauamt und der Beirat Nahmobilität befasst.

Eine mögliche Ergänzung der Geschäftsordnung, die durch den Rat zu beschließen wäre, würde wie folgt lauten:



Geschäftsordnung Beirat Nahmobilität - Stand Januar 2021
Mögliche ergänzte Formulierung
§ 7 Einberufung, Tagesordnung und Sitzungsablauf
6) Die Geschäftsführung trägt dafür Sorge, dass die anlassbezogenen Mitglieder des Beirates aus Anlage 1 rechtzeitig über die Betroffenheit informiert und eingeladen werden.
§ 7 Einberufung, Tagesordnung und Sitzungsablauf
6) Die Geschäftsführung trägt dafür Sorge, dass die anlassbezogenen Mitglieder des Beirates aus Anlage 1 rechtzeitig über die Betroffenheit informiert und eingeladen werden.

Unabhängig davon wird allen anlassbezogenen Mitgliedern die Tagesordnung auf elektronischem Wege zwei Wochen vor dem Sitzungstermin zur Kenntnisnahme zugesandt. Resultiert daraus der individuelle Wunsch zur Teilnahme an der Sitzung, so ist nachträglich einzuladen und eine Teilnahme an der Sitzung zu ermöglichen.


Die Tiefbauverwaltung hat den Beirat Nahmobilität zur Sitzung am 04.11.2021 über o. g. Bitte des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) um eine eventuelle Ergänzung der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zu § 7 Absatz 6 informiert.

Der Beirat hat sich in seiner Sitzung am 04.11.2021 gegen eine Änderung der Geschäftsordnung ausgesprochen:



„Der Beirat Nahmobilität empfiehlt, keine Änderung der Geschäftsordnung vorzunehmen und bei der bestehenden Vorgehensweise hinsichtlich der Involvierung anlassbezogener Institutionen zu bleiben. Der Beirat beschließt, die Empfehlung in die Vorlage für den AMIG einfließen zu lassen.“

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.12
Genderverteilung bei der Namensgebung im öffentlichen Raum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22475-21)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (Bitte um Stellungnahme) (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22475-21):

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Genderverteilung bei der Namensgebung im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Gebäude, Brücken etc.).
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch ist der Anteil der nach Personen benannten Straßen und Plätze in Dortmund?

2. Wie viele Straßen wurden seit 2010 in Dortmund neu- bzw. umbenannt?

3. Wie wird bei der Neuvergabe von Namen im öffentlichen Raum auf das
Zahlenverhältnis von Geschlechtern geachtet?

4. Inwieweit hat sich die Praxis der Namensgebung seit Veröffentlichung der Broschüre
„Durch Raum und Zeit. Dortmund: Frauen, Namen, Straßen“ aus dem Jahr 2001
verändert?

5. Ist eine Aktualisierung der unter Punkt 4 genannten Broschüre geplant?

Die Antwort der Verwaltung wird dem AMIG bis zur Sitzung am 30. November 2021 vorgelegt und auch dem AKSF zur Kenntnis gegeben.

Begründung:
Die im Juni 2001 veröffentlichte Broschüre „Durch Raum und Zeit. Dortmund: Frauen, Namen, Straßen“ informiert, dass es vor 20 Jahren in Dortmund rund 3.500 Straßen gab, von denen ca. 1 000 nach Männern benannt, aber nur rund 100 mit Frauenleben zu tun hatten oder nach Frauen benannt waren. Die Broschüre wies damals auf die quantitativen Unterschiede hin, die deutlich zeigten, dass die Leistungen von Frauen nicht geschlechterdemokratisch behandelt würden. Es war schon aus Sicht des damaligen Oberbürgermeisters und der Gleichstellungsbeauftragten wünschenswert, der Präsenz von Frauengeschichte in Form von Denkmälern, Gedenktafeln, Kunst sowie Gebäude- und Straßennamen mehr Raum im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik zu geben. Mit einem Sachstand zur aktuellen Situation soll deutlich werden, inwieweit sich das historisch bedingte Ungleichgewicht bei der geschlechtergerechten Namensgebung im öffentlichen Raum in den vergangenen 20 Jahren in Dortmund tatsächlich abgebaut hat.

AMIG, 26.10.2021:Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22475-21)
:
….nach Sichtung und Auswertung des vorhandenen Datenmaterials wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

Zu 1.
Zum 01.10.2021 sind 1.249 Straßen und Plätze nach Personen benannt. Das sind 30,55 % der 4.088 benannten Straßen im Dortmunder Stadtgebiet.
Diese Angabe erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da insbesondere der historische Datenbestand noch nicht umfassend erfasst worden ist. Es könnte zu Veränderungen kommen, da fehlende Vornamen im Straßennamen den Sachbezug zum Teil nicht erkennen lassen (Bsp.: Davidisstraße – benannt nach Henriette Davidis).

Zu 2.
Seit 2010 wurden in Dortmund 119 Straßen neu benannt und 12 Straßen umbenannt.


Zu 3.
Ein möglicher Straßenname und der daraus resultierende Namensvorschlag an das zuständige politische Gremium wird größtenteils in Anlehnung an § 4 der Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund primär von historischen Flur- und Gewannbezeichnungen oder bedeutsamen Ereignissen und Entwicklungen hergeleitet.
Dies geschieht, um die Ortsgeschichte lebendig zu halten und vermindert darüber hinaus das Risiko einer erforderlichen Umbenennung, wenn neue historische Bewertungen eine geschichtliche Belastung der durch einen Straßennamen geehrten Person zeigen.

Gleichwohl werden Straßen und Plätze nach Personen benannt. Zum einen aufgrund von Eingaben und Anregung von Dritten, zum anderen zur Weiterführung eines Namensgebietes (z.B. Dichtende, Musizierende, o.ä.).

Gerade im Zusammenhang mit thematischen Straßennamensgruppen werden dem politischen Gremium, das über die jeweilige Namensgebung beschließt, vermehrt weibliche Persönlichkeiten zur Benennung vorgeschlagen. In diesem Jahr kam es darauf hin zu folgenden Benennungen:

Benennung Kronprinzenviertel (Nähebeziehung zur jüdischen Synagoge)
4Hertha-Hoffmann-Straße
4Julius-Hirsch-Straße
4Charlotte-Temming-Straße
4Anne-Frank-Straße

Benennung Baugebiet Pleckenbrink (Schriftsteller*innen)
4Clara-Viebig-Weg
4Hedwig-Dohm-Weg

Grundsätzlich werden in den Beschlussvorlagen jedoch unterschiedliche Straßennamen aus verschiedenen Bereichen von der Verwaltung zur Abstimmung vorgeschlagen.
Inwieweit in diesem Zusammenhang bei der konkreten Beschlussfassung über die Namens-gebung auf das Zahlenverhältnis der Geschlechter geachtet wird, ist hier nicht bekannt.

Zu 4.
Die Praxis der Namensgebung ist durch die Veröffentlichung der Broschüre “Durch Raum und Zeit. Dortmund: Frauen, Namen, Straßen“ nicht berührt, gleichwohl hat die Verwaltung die Veröffentlichung der Broschüre zum Anlass genommen, in den Fällen einer Straßenbenennung nach Persönlichkeiten, vorrangig weibliche Personen vorzuschlagen.

Zu 5.
Die in Rede stehende Broschüre wurde seinerzeit durch das Frauenbüro der Stadt Dortmund veröffentlicht
Nach telefonischer Auskunft des Fachbereichs 1/IV Gleichstellung- Öffentlichkeitsarbeit ist eine Aktualisierung / Neuauflage nicht geplant.

AMIG, 30.11.2021:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.13
In Bordsteine integrierte Sinkkästen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21231-21)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr.: 21231-21)

die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrages:

Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen bei zukünftigen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in die Bordsteine integrierte Sinkkästen mit seitlichem Einlauf verbaut werden können. Das Ergebnis wird dem AMIG vorgelegt.

Begründung

In die Bordsteine integrierte Sinkkästen mit seitlichem Einlauf sind in den Niederlanden, aber auch in Teilen Deutschlands üblich. Für Radfahrer sind sie vorteilhaft, da sie keine Rillen im Boden aufweisen und von Radfahrern weniger stark umfahren werden müssen.



Ein anlassloser Umbau aller bestehenden Sinkkästen ist unrealistisch. Wenn aber Straßen, Gehwege und Regenwasserrohre gemeinsam gebaut oder erneuert werden, lassen sich die neuen Sinkkästen einplanen.

AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen bei zukünftigen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in die Bordsteine integrierte Sinkkästen mit seitlichem Einlauf verbaut werden können. Das Ergebnis wird dem AMIG vorgelegt.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 (Drucksache Nr.: 21231-21):

….das Tiefbauamt hat sich zwischenzeitlich mit dem Prüfauftrag des Ausschusses befasst.
Gerade vor dem Hintergrund des stetig ansteigenden Anteils an Radfahrenden und der
zunehmenden Bedeutung der Überflutungsschutzvorsorge wird im Tiefbauamt im Bereich der
Straßenentwurfsplanung besonderes Augenmerk auf diesbezügliche Verbesserungen gerichtet.
Tatsächlich sind in der Vergangenheit örtlich Sinkkästen in Radwegbereichen angelegt worden, welche ggf. ein Sicherheitsrisiko für Radfahrer bergen können. Oftmals wurden Radwege auch nachträglich im Straßenraum mittels Markierung angelegt und die hier bereits vorhandenen Abläufe blieben existent. Diese Stellen werden sukzessiv behoben, wobei ein funktionierendes Straßenentwässerungssystem jedoch auch weiterhin gewährleistet sein muss.
Die Stadt Dortmund setzte bisher auf den Einbau von Abläufen innerhalb der Fließrinnen. Diese genügten in ausreichend bemessener Anzahl den zu erwartenden Regenereignissen und boten bautechnische Vorteile.
Die Verwendung von Seitenabläufen wurde in Dortmund bislang eher nicht verfolgt, da insbesondere ein nachträglicher Einbau technisch nicht möglich ist, zumal in den vorhandenen Straßen die Kabel-trasse zur Telekommunikation größtenteils direkt hinter dem Bordstein im Gehweg liegt.
Bei zukünftigen Straßenplanungen wird die Tiefbauverwaltung in diesen Zusammenhängen
den Einbau von Seitenabläufen oder alternativ von barrierefreien Sinkkastenaufsätzen prüfen.
Inwiefern sich Seitenabläufe auch positiv gegenüber der abzuleitenden Wassermenge bewähren, wird ebenfalls betrachtet. Grundsätzlich besteht ein optimales Entwässerungssystem allerdings aus vielen Komponenten, wie z. B. der Kanalanlage und möglicher Versickerungsflächen /Überlaufbecken im örtlichen Umfeld.

AMIG, 30.11.2021:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.









zu TOP 5.14
Sachstand der Baumaßnahme „Boulevard Kampstraße“
4. Bauabschnitt / Pylon
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22574-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Sachstandsbericht der Baumaßnahme „Boulevard Kampstraße“ 4. Bauabschnitt / Pylon zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22455-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2022. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.


zu TOP 6.2
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22277-21)

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


zu TOP 6.3
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22461-21)

AMIG, 30.11.2021:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.




zu TOP 6.4
Möglichkeiten für muslimische Zeremonien auf dem Hauptfriedhof
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22883-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (Bitte um Stellungnahme) der SPD-Fraktion vom 04.11.2021 (Drucksache Nr.: 22883-21):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Prüfung der folgenden Punkte:

Auf dem Hauptfriedhof soll am muslimischen Grabfeld die Umsetzung der folgenden Maßnahmen geprüft werden:
· Errichtung einer Hinweistafel zum islamischen Grabfeld
· Errichtung einer angemessenen Waschstelle für die Teilnehmer*innen der Beerdigungszeremonien
· Errichtung einer überdachten, offenen Andachtstelle mit Tisch, an der Grabzeremonien durchgeführt werden können.

Begründung:
In den vergangenen Jahren sind die Beisetzungen von muslimischen Mitbürger*innnen auf dem Dortmunder Friedhof stark angestiegen. Während in der Vergangenheit insbesondere türkische Mitbürger*innen nach ihrem Tod in die Türkei überführt und dort begraben wurden, werden diese nun vermehrt in Deutschland begraben. Ein muslimisches Grabfeld besteht auf dem Hauptfriedhof bereits und die muslimischen Gemeinden wünschen sich verbesserte Möglichkeiten zur Durchführung der Begräbniszeremonien. Daher sollten angemessene Möglichkeiten zur Durchführung der Begräbniszeremonien geschaffen werden.

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stimmt dem o. a .Prüfauftrag einstimmig zu beauftragt die Verwaltung, entsprechend zu verfahren.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung - nicht besetzt -


8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

zu TOP 8.1
Umlaufschranken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23011-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 19.11.2021 (Drucksache Nr.: 23011-21-E2):

…die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:


Die Verwaltung wird beauftragt, Umlaufschranken dort sukzessive abzubauen und durch alternative (bauliche) Lösungen sowohl zum Ausschluss von Kraftfahrzeugen als auch zum Schutz von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern vor Gefahrensituationen zu ersetzen, wo dies rechtlich möglich ist.

Der Beschluss wird den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorgelegt um dort priorisierte Standorte abzufragen. Die die Verwaltung prüft anhand der Antworten, welche Einzelmaßnahmen in den Bezirken kurzfristig umgesetzt werden können.

Begründung:
Umlaufschranken stellen eine Barriere für den Radverkehr, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Personen mit besonderen Mobilitätsansprüchen (Eltern mit Kinderwagen, Lastenfahrräder, Fahrradanhänger, usw.) dar. Sie sollten zurückgebaut und durch alternative Lösungen, wie einer ausreichenden Beschilderung, Fahrbahnverengungen, Poller mit einem Mindestabstand von 2,00 m oder andere modale Filter ersetzt werden. Entsprechende Empfehlungen finden sich auch im Positionspapier des ADFC:
https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Touristik_und_Hotellerie/Positionspapiere/ADFC_Positionspapier_Umgang_Poller_Umlaufsperren.pdf

AMIG, 30.11.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Umlaufschranken dort sukzessive abzubauen und durch alternative (bauliche) Lösungen sowohl zum Ausschluss von Kraftfahrzeugen als auch zum Schutz von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern vor Gefahrensituationen zu ersetzen, wo dies rechtlich möglich ist.

Der Beschluss wird den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorgelegt, um dort priorisierte Standorte abzufragen. Die Verwaltung prüft anhand der Antworten, welche Einzelmaßnahmen in den Bezirken
kurzfristig umgesetzt werden können.


9. Anfragen - nicht besetzt -


10. Informationen der Verwaltung - nicht besetzt -





Die öffentliche Sitzung endet um 18:27 Uhr.




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Lemke Hartleif Braun
Ratsmitglied stv. Vorsitzender Schriftführer


(See attached file: Anlage zu TOP 3.1 ö.pdf) (See attached file: Anlage zu TOP 3.25 ö.pdf) (See attached file: Anlage zu TOP 3.32 ö.pdf)