Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Schulausschusses


am 27.01.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen) bis 16.15 Uhr i. V. f. Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen) ab 16.30 Uhr
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)

Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger


Roger Kiel
Martina Raddatz-Nowack
Volker Werner
Manfred Hagedorn
Dorottya Mitsalis
Catharina Schulze

4. Schulaufsicht

Peter Rieger

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Herr Skubinn i. V. f. Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Professor Klemm
Dr. Schwarz
Dr. Garbe
Bianca Eikermann (Stadteltern)
Volker Maibaum (GEW)

6. Abwesend:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Ralf Dallmann
Reiner Limberg
Ahmet Mustafa Gönen
Bernhard Nolte
Bernd Bruns
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Schulausschusses,
am 27.01.2016, Beginn Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Schulausschusses am 30.09.2015

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 11.11.2015


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02040-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Referenzrahmen "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03306-15)

3.2 Abschlussbericht zum Projekt "SchubiDo" und Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03305-15)
3.3 Einschulung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02190-15-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

5.2 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

5.3 Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03184-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015
(Drucksache Nr.: 03184-15)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Auffangklassen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03337-15)

6.2 Auspendelnde und einpendelnde Schüler
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03033-15)

6.3 Gemeinsames Lernen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03292-15)

6.4 Liebig-Grundschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03293-15)

6.5 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03453-16)

6.6 Winfried Grundschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03454-16)




1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Schauenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende bat darum, die vorgesehene Diskussion zum Thema Inklusion als TOP 3.0 in die Tagesordnung aufzunehmen.

Die Politik bat im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des folgenden TOP:
Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen
Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion)
(DS Nr.: 03601-16)
Der TOP wurde unter TOP 6.7 in die Tagesordnung aufgenommen.

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden, die TOPs 3.0 und 3.1 vor dem TOP 2.1 zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Schulausschusses am 30.09.2015

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Schulausschusses am 30.09.2015 wurde genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 11.11.2015

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 11.11.2015 wurde genehmigt.
zu TOP 3.0
Schulische Inklusion
zu TOP 3.1
Referenzrahmen "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03306-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03306-15-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03306-15-E2)

TOP 3.0 und TOP 3.1 wurden im Zusammenhang vor dem TOP 2.1 behandelt.

Zu TOP 3.0

Frau Altundal-Köse sprach den zeitlichen Ablauf der Präsentationen und Diskussionen an.

Frau Schneckenburger führte kurz in das Thema ein und stellte die Situation in Dortmund dar.

Frau Dr. Schwarz bedankte sich für die Einladung in den Ausschuss (auch im Namen von Herrn Professor Klemm). Sie begrüßte es, die aktuelle Arbeit und die Ergebnisse vorstellen und damit ggfs. einen Impuls an die kommunale Politik geben zu können. Sie dankte der Stadt Dortmund und allen Beteiligten, insbesondere dem Fachbereich Schule, für die Möglichkeit, das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“ zu evaluieren. Sie stellte den aktuellen Stand dieser Evaluation anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift beigefügt) vor.

Der Schulausschuss dankte Frau Dr. Schwarz und Herrn Professor Klemm für die Präsentation.

Herr Spieß fragte nach der zukünftigen Perspektive und Entwicklung der persönlichen Unterstützung, die an allgemeinbildenden Schulen höher sei als an Förderschulen.

Frau Dr. Schwarz stellte fest, dass eine Zunahme der Inanspruchnahme von Integrations-helfern festgestellt worden sei. Der Unterschied der Zahlen an den Schulformen könne daran liegen, dass die Integrationshelfer an den allgemeinbildenden Schulen andere Unterstützung gewähren als an Förderschulen. Die weitere Zukunft sei abhängig vom weiteren Gestaltungs-
Prozess. Dortmund habe einen vorbildlichen Kurs mit SchubiDo eingeschlagen.

Herr Professor Klemm führte aus, dass es einen individuellen Anspruch auf Integrationshilfe nach SBG VIII oder XII gebe. In Förderschulen finde man häufig einen Integrationshilfe-Pool, so dass ein Integrationshelfer für mehrere Kinder zuständig sei. Es gebe Bestrebungen, den Individualanspruch gem. SGB XIII und SGB XII dahingehend zu ändern, dass die Möglichkeit einer Poolbildung besteht, ohne dass Eltern dem widersprechen können.

Frau Schneckenburger führte aus, dass Herr Professor Klemm und Frau Dr. Schwarz den Auftrag hatten, die fiskalische Betrachtung des Gesetzes durchzuführen. Im Hintergrund stand noch die Frage, ob die kommunalen Spitzenverbände gegen das Schulrechtsänderungsgesetz aus Konnexitätsgründen klagen. Man habe sich auf ein Verfahren neutraler Evaluation verständigt, um irgendwann zu Pauschalen zu kommen, die den tatsächlichen Bedarf ab-decken. Auch Dortmund habe einen Anstieg des Bedarfs an Schulbegleitung zu verzeichnen. Die Stadt habe eine gemeinsame Anlaufstelle im FB Schule geschaffen, um die Frage der Rechtskreiszugehörigkeit (SGB XIII oder XII) für die Eltern zu klären. Es stelle sich die Frage, wie Schulbegleitung/Integrationshilfe mit dem pädagogischen System verzahnt werden könne. Man müsse zu einer Zusammenarbeit kommen, die im Unterricht hilfreich ist.

Weitere Fragen von Frau Dr. Schauenberg und Frau Rößler beantwortete Frau Dr. Schwarz wie folgt:
Diese Evaluation sei an Integrationshelfern nur als Hilfsmittel interessiert. Die Integrations-pauschale von 10 Mio €, die jährlich an die Städte und Gemeinden in NRW verteilt werden, dürfe nicht für Integrationshilfen ausgegeben werden, die nach SGB VIII und XII beantragt wurden. Diese Integrationshelfer dienten nur zur Abschätzung dafür, wieviel zusätzliches Personal benötigt werde. Mit zusätzlichem Personal außerhalb des SGB sei anderes Personal wie Schulsozialarbeiter, -pädagogen und Schulbegleiter gemeint, die nicht für Einzelfälle abgestellt werden.
Die Aufschlüsselung (Teil der Evaluation) orientiere sich im Wesentlichen an der Wohnbevölkerung:
- für die Inklusionspauschale die relevante Wohnbevölkerung im Alter von 6–18 Jahren ohne
Berücksichtigung weiterer Merkmale.
- für den Belastungsausgleich die Schüler an allgemeinen Schulen in Primar- und
Sekundarstufe, nicht die Schüler mit Förderbedarf. Das Ziel sei ja, die Förderquote zu
senken.
Die Berücksichtigung des Sozialraumes sei grundsätzlich möglich. Es könne dann ggfs. geprüft werden, ob dort besondere Bedarfe bestehen oder sich die Bedarfe unterscheiden.
Die Integrationshelfer nach Schulformen wurden nicht erfasst, da das für die beteiligten Kommunen zu aufwendig gewesen wäre.

Die Frage von Frau Staar nach der Berücksichtigung von freiwilligen Leistungen bei der nächsten Evaluation wurde verneint, da dieses im Gesetz nicht enthalten sei.

Frau Eikermann/Stadteltern und Herr Maibaum/GEW stellten den Inklusionsprozess aus Sicht der Eltern und der Lehrer dar. (Die Präsentationen werden der Niederschrift beigefügt.)

Der Schulausschuss dankte Frau Eikermann und Herrn Maibaum für die Präsentationen.
Es folgte eine kurze Diskussion.

Frau Altundal-Köse fasste zusammen, dass geeignete Rahmenbedingungen zum Gelingen der schulischen Inklusion beitragen. Man sei in Dortmund auf einem guten Weg und werde diesen weiterhin mit gestalten und voran bringen.


Zu TOP 3.1

Frau Altundal-Köse führte kurz in das Thema ein und erklärte, dass der vorliegende Referenzrahmen gemeinsam mit Herrn Dr. Garbe, Frau Raddatz-Nowack und dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten, Herrn Rieger, sowie der Beteiligung der Landes-Inklusionskoordinatorinnen, Frau Mitsalis und Frau Schulze, des Integrationsbeauftragten der Stadt Dortmund, Herrn Hilsmann, und vielen mehr erstellt wurde.

Herr Dr. Garbe stellte den Referenzrahmen „Inklusive Schulentwicklung“ in Dortmund (die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt) dar.

Der Schulausschuss bedankte sich bei Herrn Dr. Garbe für den Vortrag.

Frau Dr. Schauenberg bezeichnete den Referenzrahmen als Orientierung und Sachstand. Der Weg der Inklusiven Schulentwicklung sei nicht einfach.
Die Frage der Schwerpunktschulen sei nur perspektivisch erwähnt. Sie stelle sich die Frage, ob es organisatorisch und pädagogisch nicht sinnvoll sei, entsprechende Förderschwerpunkte an bestimmten Schulen zu sammeln und räumlich aufzuteilen. Die CDU-Fraktion wünsche sich, dieses in den Vordergrund zu stellen und zu betrachten.

Herr Dr. Garbe erklärte, dass der Referenzrahmen nicht alle Themen aufgegriffen und in den Vordergrund gestellt habe. Dieses sei zeitlich nicht möglich gewesen.

Frau Schneckenburger bat darum, das nicht als Kritik anzusehen. Die Diskussion um Schwerpunktschulen müsse geführt werden, es gebe auch dazu unterschiedliche Sichtweisen.

Herr Rieger erklärte, dass die Mitarbeit von sonderpädagogischen Lehrkräften an den Schulen einen anderen Blickwinkel auf Schülerinnen und Schüler eröffne. Es sei wichtig, das auch in die Schulleitung einfließen zu lassen.
Schwerpunktschulen einzurichten heiße nicht, dass es künftig Schulen geben werde, an denen kein gemeinsames Lernen stattfinde. Schwerpunktschulen sollten den besonderen Förderbedarf von z. B. geistigen oder körperlichen Behinderungen neben den Lern- und Entwicklungsstörungen von Schülerinnen und Schülern abdecken. Man müsse sehen, ob neben dem Angebot an Förderschulen auch ein Angebot an Schwerpunktschulen etabliert werden könne, um z. B. Schulwege zu kürzen, Ressourcen und Expertisen zu bündeln und Gebäude angemessen auszustatten.

Die Frage von Frau Rößler nach stadtbezirksbezogenen Beratungszentren beantwortete Herr Dr. Garbe damit, dass es eine Diskussion um solche Unterstützungszentren gegeben habe, allerdings lag der Schwerpunkt der Themen in der Frage der Netzwerke und nicht auf einer räumlich organisatorischen Einheit. Die Netzwerker hatten die Verpflichtung, die Informationen an das Schulkollegium zurück zu geben. Schulen, die ein solches Netzwerk einrichten wollen, erhalten Unterstützung vom Schulamt bzw. dem Fachbereich Schule. Ziel sei, solche Netzwerke über die Schulformen und in den Stadtteilen verteilt einzurichten.

Frau Altundal-Köse bedankte sich nochmals bei allen anwesenden Gästen. Das Thema werde immer wieder aufgegriffen werden.

Herr Drolshagen bat zum Schluss darum, die formulierten Handlungsfelder des Referenz-rahmens gemeinsam umzusetzen. Inklusion werde ein langer Prozess sein, dem gemeinsamen Lernen nähere man sich jetzt erst an.

Der Schulausschuss nahm den Referenzrahmen „Inklusive Schulentwicklung“ in Dortmund zur Kenntnis.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… die Fraktion Die LINKE & PIRATEN bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. An welchen Dortmunder Schulen wird inklusiv unterrichtet?

Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen, Zahl der Inklusionsklassen pro Schule, Zahl und Förderschwerpunkt der inkludierten Schüler_innen.
2. Wurden von Schulen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Inklusionsklassen Probleme angemessener räumlicher Unterbringung angesprochen? Wie wurden diese ggf. behoben?

3. Wie viele Verfahren auf Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung wurden im laufenden Schuljahr durch Eltern, wie viele durch Schulen beantragt?

4. Wie sieht dieses Zahlenverhältnis für die Schuljahre 2012/13, 2013/14 und 2014/15 aus?

5. Lassen sich für den Rückgang der an Förderschulen beschulten Schüler_innen mit LES-Schwerpunkten noch andere Gründe als das Elternwahlverhalten ausmachen? Wenn ja, welche?

6. Gibt es Schüler_innen, die nach der Entscheidung für die Regelschule zu einer Förderschule zurückgekehrt sind oder - sofern sie vor dem Besuch der Regelschule dort nicht Schüler_innen gewesen waren – erstmals um Aufnahme dort nachgesucht haben? Wurden ggf. die Gründe einer solchen Umentscheidung untersucht?

7. Wie viele Inklusionsklassen mit zieldifferent unterrichteten Schüler_innen gibt es insgesamt an Dortmunder Schulen?

8. Wie viele solcher Klassen werden ganz oder überwiegend in einem Raum unterrichtet?

9. Wie viele solcher Klassen haben neben ihrem Stammraum einen mit diesem verbundenen bzw. unmittelbar benachbarten, stets verfügbaren zweiten Raum?

10. Im zweiten Bericht „Inklusive Schulentwicklung in Dortmund“ wird auf Seite 17 dargestellt, dass Schüler_innen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung eine vergleichsweise geringe Bereitschaft besitzen, die Regelschule statt einer Förderschule zu besuchen. Die zuletzt erhobene absolute Zahl von 66 stellt nur eine geringe Erhöhung gegenüber dem Schuljahr 2009/2010 dar. Die Zahl der Schüler_innen, die eine geeignete Förderschule besuchen, verharrt seit 2008/2009 auf ziemlich konstantem Niveau.


Wir bitten um eine Darstellung der Verwaltung, worauf die nur geringe Erhöhung zurück zu führen ist?“
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Abstimmung über folgenden Änderungsantrag:



Der auf Seite 2 formulierte Satz:

„Im Zuge des Umsetzungsprozesses des Referenzrahmens sollte das Thema bauliche Maßnahmen aufgenommen werden.“

wird geändert in:

„Im Zuge des Umsetzungsprozesses des Referenzrahmens muss das Thema bauliche Maßnahmen aufgenommen werden.“

Begründung:
Die in der Vorlage gewählte Formulierung verschiebt das Thema der baulichen Maßnahmen auf einen völlig nebulösen Zeitpunkt („Im Zuge der Umsetzung des Referenzrahmens“) und formuliert außerdem eine „sollte“-Bestimmung; macht diese Aufgabe mithin in doppelter Weise unverbindlich.

Tatsache ist aber, dass das Gelingen inklusiver Beschulung gerade auf das Vorhandensein geeigneter Raumressourcen unbedingt angewiesen ist: Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie geistige Entwicklung geschieht erklärtermaßen zieldifferent.

Der Unterricht muss neben dem für die Stammgruppe also ein weiteres, von diesem sich unterscheidendes Unterrichtsangebot mit anderen Materialien bereitstellen. Sofern eine zweite Lehrkraft in der Gruppe ist, benötigt diese Raum, um ihre Instruktionen überhaupt tätigen zu können. Ein solcher Unterricht ist zwingend darauf angewiesen, mehr als nur einen klassischen Unterrichtsraum üblicher Größe zur Verfügung zu haben.

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung werden zielgleich unterrichtet. Ihre erfolgreiche Förderung bedingt jedoch die Möglichkeit, sich mit ihnen gelegentlich zu klärenden Gesprächen zurückzuziehen. Gesprächspartner sind hier LehrerInnen aber auch IntegrationshelferInnen. Für die Arbeit mit diesen SchülerInnen müssen Räume vorgehalten werden (die in diesem Fall auch klein sein können), in denen mit ihnen in angemessener Umgebung Gespräche geführt werden können.

An anderer Stelle (Auf dem Weg zur inklusiven Schullandschaft; Referenzrahmen – Verfahren und Handlungsempfehlungen; S.4) wird durchaus eingeräumt, dass ausreichender Raum Bestandteil einer gelingenden Inklusion ist: „… Bauliche Maßnahmen in den Schulen auch unter Berücksichtigung der Konsequenzen, die aus einer möglichen oder notwendigen Festlegung von Schwerpunktschulen resultieren. (…). Die mit Baumaßnahmen zusammenhängenden Fragestellungen konnten wegen der zum Teil parallel laufenden Förderschulentwicklungsplanung und der mit diesen Fragestellungen verbundenen verwaltungsinternen Abstimmungen während des Dialogs zum Referenzrahmen noch nicht aufgegriffen werden. Dennoch sind sie Rahmenbedingung einer inklusiven Schullandschaft.“ Auch hier werden Hindernisse dafür ins Feld geführt, dass man sich der Frage der baulichen bzw. räumlichen Voraussetzungen zurzeit noch nicht zuwenden könne.

Gängiger Praxis entsprechen die Aussagen im ersten Bericht zum Prozess Inklusive Schulentwicklung in Dortmund, hier heißt es unter 5.2, Sächliche Ressourcen: „Fragen der sächlichen Ausstattung beziehen sich an einzelnen Schulstandorten auf Fragen
der Barrierefreiheit sowie aus Sicht der Schulen erforderliche zusätzliche Räume, die für die äußere Differenzierung als notwendig erachtet werden. Pragmatische Lösungen können nur in enger Abstimmung von Schulaufsicht und Schulträger gefunden werden.“ Diese Formulierung äußert unverkennbar Zweifel daran, dass differenzierter Unterricht zusätzlichen Raum benötigt.“

Frau Konak erläuterte kurz den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Landgraf führte aus, dass die Wortwahl im Referenzrahmen festgelegt worden sei und nicht geändert werden könne.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es sich um eine Handlungsempfehlung an die verantwortliche Politik handele, diese dann entsprechend in eine politische Auftragslage zu bringen. Der Ausdruck sei so gewählt worden, weil es bisher für die Kommune keine Vorgaben des Landes über verbindliche Raumprogramme gebe.

Herr Spieß erklärte für seine Fraktion, dass diese den Ausführungen von Frau Raddatz-Nowack zustimme und den Antrag ablehnen werde.

Frau Dr. Schauenberg schloss sich der Aussage von Herrn Spieß an.

Frau Konak erklärte, dass ihre Fraktion aufgrund der Ausführungen von Frau Raddatz-Nowack den Antrag zurückziehe.






2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02040-15)
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)
Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015
(Drucksache Nr.: 02040-15)


Der Schulausschuss nahm die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Schulausschuss nahm den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.0
Schulische Inklusion

Der TOP wurde zusammen mit TOP 3.1 und vor dem TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 3.1
Referenzrahmen "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03306-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03306-15-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03306-15-E2)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 3.0 und vor dem TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 3.2
Abschlussbericht zum Projekt "SchubiDo" und Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03305-15)

Der Schulausschuss nahm den Bericht zum Projekt „SchubiDo“ und zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Einschulung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02190-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu der Sitzung des Schulausschusses am 30.09.2015 wurde die oben angeführte Anfrage
gestellt. Da die dort berührten Themen nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Schulträgers fallen, wurde Frau Blasberg-Bense von der Bezirksregierung Arnsberg
gebeten, die Anfrage zu bearbeiten.

Die Beantwortung lautet wie folgt:

Bezug nehmend auf Ihre o.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass seitens der
Bezirksregierung Arnsberg zu den dort aufgeworfenen Fragen leider keine Antwort bzw.
Stellungnahme erfolgen kann. Die erbetenen Informationen liegen hier nicht vor, da alle
im Zusammenhang mit den gestellten Fragen getätigten Maßnahmen o.ä. allein im
Zuständigkeitsbereich der einzelnen Schule liegen.“

Herr Strack zeigte sich unzufrieden mit der Antwort. Er war der Meinung, dass die Schulverwaltung dazu eine Stellungnahme abgeben müsse und nicht die Bezirksregierung Arnsberg.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es sich eindeutig um eine innere Schulangelegenheit handele, die der Beantwortung der Oberen Schulaufsichtsbehörde unterliege.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit einer Neinstimme (AFD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung des Konzeptes Netzwerk INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt.


zu TOP 5.2
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

Frau Plieth bat um einen Sachstand der aktuellen Entwicklungen zur Schullandschaft in der Nordstadt und der Positionierung der Bezirksregierung Arnsberg.

Frau Schneckenburger führte aus, dass es keine Veränderungen gebe. Die Bezirksregierung habe das Votum der Schulen zur Kenntnis genommen. Entscheidend sei, dass die Schulentwicklung im Stadtbezirk Innenstadt Nord weiter gehe.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht (Stand: November 2015) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03184-15)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015
(Drucksache Nr.: 03184-15)

Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.12.2015 vor:

„“Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

„Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Ansinnen für die Reinoldi
Sekundarschule in Westerfilde, Fördermittel zu beantragen, nicht folgen werde, dem Neubau einer 3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule, dagegen sehr wohl. Unter Berücksichtigung dieses Hinweises werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich der Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des o. g. Hinweises, einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“


Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) führt an, dass seine Fraktion dem Ansinnen für die Reinoldi Sekundarschule in Westerfilde, Fördermittel zu beantragen, nicht folgen werde, dem Neubau einer 3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule, dagegen sehr wohl. Unter Berücksichtigung dieses Hinweises werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nach-folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einemRatsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g
folgenden Inhalts:

Der Rat nimmt Kenntnis von der erfolgten Anmeldung der Projekte Sanierung der Reinoldi
Sekundarschule in Westerfilde und Neubau einer 3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in der Nordstadt für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und beschließt, die Förderanträge zu stellen.

Unter dem Vorbehalt, des Nachweises der Wirtschaftlichkeit und Bewilligung der Fördermittel wird zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Bundesprogramms verzichtet.
Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.“

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass der Rat unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der CDU- und FDP-Fraktionen entschieden habe.

Der Schulausschuss nahm die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Auffangklassen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03337-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Nach welchem Verfahren werden Schülerinnen und Schüler in Auffangklassen über das Stadtgebiet verteilt?
2. Ist es möglich, an Standorten in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften für die dort lebenden Kinder Plätze vorzuhalten, um diese prioritär an Schulen im Stadtbezirk zu unterrichten?
Falls nicht, bitte begründen warum nicht - denn eine Integration auch am
Nachmittag wäre so leichter möglich.

3. a) Ist das Schulamt über die Pläne zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften informiert?
b) Inwieweit wird bei der Einrichtung von Auffangklassen gezielt die Nähe zu diesen Orten berücksichtigt?“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.2
Auspendelnde und einpendelnde Schüler
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03033-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… vor dem Hintergrund der sich verändernden Schulsituation in Schwerte, den sich ggf. ergebenden Änderungen der Möglichkeit des Schulbesuchs in der Nachbarstadt und daraus resultierenden Fragen betroffener Eltern erbittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss von der Verwaltung eine schriftliche Antwort zu folgenden Fragen:
1. Wie viele einpendelnde Schüler/innen aus anderen (welchen) Städten und Gemeinde besuchen derzeit Dortmunder Schulen? (Bitte nach Schulformen differenzieren)
2. Wie viele auspendelnde Schüler/innen aus Dortmund besuchen derzeit Schulen in anderen (welchen) Städten und Gemeinden? (Bitte nach Schulformen differenzieren)
3. In welcher Form sind Beschulungen außerhalb der Wohnort-Kommune zwischen den Kommunen bisher abgestimmt und organisiert?
4. Wie beurteilt die Verwaltung (auch finanzielle) Vor- bzw. Nachteile durch ein- und auspendelnde Schüler/innen?
5. In welcher finanziellen Höhe werden die pauschalierten Landesmittel pro Schulkind gezahlt – und wie wird im Kontext ein- und auspendelnder Schüler/innen damit verfahren?
6. Hat die Stadt Dortmund aufgrund des § 80 Schulgesetz NRW der Stadt Schwerte eine Empfehlung zur Veränderung der Schulstruktur ausgesprochen?
7. Wie ist der Sachstand bezüglich einer möglichen Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte?
8. Wie schätzt die Verwaltung mögliche Auswirkungen, Vor- und Nachteilen einer solchen Beschulungsvereinbarung für die Stadt Dortmund ein?“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.3
Gemeinsames Lernen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03292-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der nachfolgenden Frage in der nächsten Sitzung des Schulausschusses.

Vorbemerkung
Eine am 24. November 2015 vorgestellte repräsentative Onlineumfrage im Auftrag der Gewerkschaft Bildung und Erziehung (GEW) zur systematischen Bestandsaufnahme an allen Schulen in NRW zur schulischen Inklusion sagt aus, dass 80 Prozent der Förderschulen in NRW „Rückkehrer“ aus dem „Gemeinsamen Lernen“ (GL) aufnehmen.
In den Schuljahren 2014/2015 sowie 2015/2016 sind der Befragung zufolge im Mittel jeweils 3 Schülerinnen und Schüler aus dem GL an den Förderschulen angemeldet worden.

Frage
Wie stellt sich die Situation in Dortmund im Hinblick auf „Rückkehrer“ aus dem GL dar?
In welche Förderschulen (bitte genaue Benennung) sind wie viele Schülerinnen und Schüler nach dem GL gewechselt?“


Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.4
Liebig-Grundschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03293-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu der Entwicklung der Schülerzahlen an der Liebig-Grundschule u. a. zu folgenden Fragen:
1. Wie viele Schüler/innen besuchen derzeit die Liebig-Grundschule?
2. Für wie viele Schüler/innen ist das Bestandsgebäude auch unter Berücksichtigung des offenen Ganztags ausgelegt?
3. Mit welchen Anmeldezahlen bzw. Entwicklung der Schülerzahlen ist nach Einschätzung der Verwaltung in den nächsten Jahren zu rechnen?
4. Wäre nach Meinung der Verwaltung ein Umzug der Liebig-Grundschule in die am 31.07.2017 zu schließende Langermannschule möglich und wirtschaftlich zu vertreten?
5. Für wie viele Schüler/innen wäre die Langermannschule als offene Ganztags Grundschule ausgelegt?“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.5
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03453-16)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 27. Januar.

Die Verwaltung wird gebeten, die Kosteneinschätzung eines barrierefreien Umbaus der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West sowie einen Zeitplan für die geplanten Grundsanierungen der Grundschulen bzw. von Neubauüberlegungen im Stadtbezirk vorzulegen.

Begründung:
In seiner Sitzung am 6. Mai 2015 hat der Ausschuss das Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund beraten und die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt weiteren sechs Grundschulen beschlossen. Nach den Planungen war dabei der Stadtbezirk Innenstadt-West der einzige Bezirk, der auf unbestimmte Zeit ohne mindestens eine barrierefreie Grundschule auskommen muss. Die Verwaltung hatte das damit begründet, dass keine der sieben Grundschulen durch einfache bauliche Lösungen bzw. mit vertretbarem Aufwand umgebaut werden kann. Konkrete Summen wurden allerdings nicht genannt. Stattdessen sollte im Rahmen geplanter Grundsanierungen bzw. Neubauüberlegungen eine barrierefreie Grundschule in Innenstadt-West entstehen.

Der Ausschuss hatte daraufhin die Verwaltung gebeten, eine Kosteneinschätzung eines barrierefreien Umbaus der einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West zu ermitteln und dem Ausschuss vorzulegen. Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten, einen Zeitplan für die geplanten Grundsanierungen der Grundschulen in Innenstadt-West sowie hinsichtlich der erwähnten Neubauüberlegungen vorzulegen.
Beides liegt noch nicht vor.“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.6
Winfried Grundschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03454-16)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 27. Januar.

Die Verwaltung wird gebeten, den Stand der Dinge hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule darzustellen. Dabei ist die Beschusslage des Ausschusses vom 30. September des vergangenen Jahres zu berücksichtigen.

Begründung:
In seiner der Sitzung am 30. September hat der Ausschuss die Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule diskutiert. Der Schulausschuss hatte dabei darum gebeten, dass der in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vorgeschlagene Ortstermin
mit dem Schulverwaltungsamt, dem Liegenschaftsamt, dem Hochbauamt, der Schulleitung und der Schulpflegschaft zur Klärung, ob die östlich an das Schulgebäude angrenzende Fläche als Schulhof nutzbar ist, unbedingt stattfinden und das Ergebnis in die weitere Planung einbezogen werden soll.
Außerdem sollte geprüft werden, ob der Grünstreifen im östlichen Bereich des Grundstückes für die Schule genutzt werden kann. Zusätzlich ist angeregt worden, dass im Zuge der Umgestaltung der Schulhof eine gute und für die Schüler und Schülerinnen attraktive Ausgestaltung erhalten soll.“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.7
Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03601-16)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt im Wege der Dringlichkeit zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Schulverwaltung wird aufgefordert das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips aller Schulen zu korrigieren.

Begründung:
Der Gesetzgeber bietet den Schulträgern in NRW die Möglichkeit, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren zu genehmigen.
„Ist zu erwarten, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer oder mehrere Schulen einer Schulform übersteigen wird (Anmeldeüberhang), kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schulträgers ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Schulen dieser Schulform zulassen.“ (VVzAPO-S I; Neufassung, VV zu § 1, Absatz 1.1.2)
Seit einigen Jahren wird in Dortmund ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen praktiziert. Begründung für dessen Einführung war, dass die Anmeldezahlen höher waren als die vorhandenen Aufnahmekapazitäten an diesen Schulen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass auch an anderen Schulformen Anmeldezahlen höher liegen als Plätze zur Verfügung stehen; beispielsweise bei der Marie-Reinders-Realschule.

Unterschiedliche Anmeldetermine nach Schulformen gegliedert, zementieren zudem eine vorrangige Betrachtung von Schulen hinsichtlich der Schulform statt einzelner Schulen unabhängig der Schulform.
Daher soll die Schulaufsichtsbehörde das derzeitige Anmeldeverfahren in Dortmund ändern um dem Gleichheitsanspruch aller Schulen gerecht zu werden.“


Frau Dr. Schauenberg begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Die Vorsitzende bat um kurze Information der Verwaltung zu dem Thema.

Frau Raddatz-Nowack erklärte das seit Jahren praktizierte vorgezogene Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen mit dem absoluten Anmeldeüberhang an einer einzigen Schulform, nicht um den Anmeldeüberhang einer einzelnen Schule. Das Verfahren sei mit der Schulaufsichtsbehörde abgesprochen.

Frau Staar sprach an, dass andere Schulformen ein gemeinsames Anmeldeverfahren ohne Ausnahmen bevorzugen würden, um auch den Elternwillen transparenter zu machen.

Herr Spieß schloss sich den Ausführungen der Verwaltung an.

Frau Staar führte aus, dass es nur um einige Schulen der Schulform gehe. Andere Schulen hätten keinen Anmeldeüberhang, sondern kämpften um SchülerInnen. Es sei vielfach so, dass SchülerInnen, die an einer bestimmten Gesamtschule abgelehnt würden, sich eher an einer anderen Schulform orientieren.

Herr Barrenbrügge verwies auf den Gesetzestext, der sich nicht explizit an eine Gesamtschule wende. Er halte das Verfahren für eine Ungleichbehandlung, Eltern müssten sich auf unterschiedliche Anmeldetermine einstellen, an denen man sich auf eine Schulform festlegen müsse.

Frau Raddatz-Nowack führte aus, dass das Verfahren rechtlich abgesichert sei. Ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 08.01.2016 mache nochmals fest, dass das Verfahren Schulen einer Schulform betreffe, und zwar nicht nur einzelne Schulen, sondern auch mehrere Schulen einer Schulform. Es werde die freie Schulwahl der Eltern berücksichtigt, und in Konformität der Erlasslage und der Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg habe sich Dortmund für dieses Verfahren entschieden. Der Schulträger sei auch gehalten, die vorhandenen Schulplätze auszuschöpfen.

Frau Dr. Schauenberg erklärte, dass der Erlasstext die Freiheit lasse, zu fragen, ob die jetzige Verfahrensweise zwingend notwendig sei oder ob es eine andere Möglichkeit gebe. Das vorgezogene Anmeldeverfahren müsse ja nicht zwingend erfolgen, sondern solle die Ausnahme sein.

Herr Urbanek schloss sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an.

Frau Plieth äußerte weiteren Beratungsbedarf und bat, den Antrag zu schieben.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die rechtliche Situation klar sei. Zurzeit gebe es nur an den Gesamtschulen einen Anmeldeüberhang. Das vorgezogene Verfahren komme den Eltern bei der Findung der passenden Schule entgegen.

Herr Baran forderte um 18.53 Uhr das Ende der Debatte.

Der Schulausschuss stimmte dem Ende der Debatte einstimmig zu.

Der Schulausschuss stimmte dem Vorschlag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu, den Antrag der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung zu schieben.









Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 18.50 Uhr.












A l t u n d a l – K ö s e D r. S c h a u e n b e r g F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin