Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 27.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:32 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Brandt i. V. für Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Giebel i. V. für Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Buchloh i. V. für Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Frau Böker, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Arndts, FB 30
Herr Veen, FB 60
Herr Nolte, FB 66


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 27.09.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2016


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.06.2016


2. Beratung von Eingaben

2.1 Ausweisung der östlichen Teilfläche des Bereiches Sinteranlage/ Westfalenhütte als Naturschutzgebiet
Eingabe
(Drucksache Nr.: 04614-16)

2.2 Beschilderung Ostenhellweg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05192-16)

2.3 Antrag auf Ausweisung einer Parkverbotszone Glückaufsegenstr.
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05356-16)

3. Anträge

3.1 Gabionenwand in Brünninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05369-16)

3.2 Graffiti-Beseitigung im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05370-16)


3.3 Gutachtendatenbank im GIS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04440-16-E2)

3.4 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03760-16-E2)

3.5 Feierabendmarkt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05580-16)

3.6 Spielhallen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05581-16)

3.7 Äußerungen der Rechtsdezernentin zu Abschiebungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04605-16-E1)

3.8 Baderegeln in von der Stadt betriebenen öffentlichen Bädern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05779-16)

3.9 Sexuelle Belästigung bzw. sexuellen Missbrauch von Frauen bzw. Kindern durch Zuwanderer bzw. Ausländer in von der Stadt Dortmund betriebenen öffentlichen Bädern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05780-16)

3.10 Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05781-16)

3.11 Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05782-16)

3.12 Kostenloser Sperrmülltag
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05785-16)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme/
(Vorlage und Broschüre wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)

(Drucksache Nr.: 05472-16)

4.2 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05090-16)

4.3 Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05477-16)


4.4 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04555-16)

4.5 Organisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05748-16)

4.6 Änderung der Stimmbezirkseinteilung für die Dortmunder Stadtbezirke
Kenntnisnahme/
(Die Vorlage wird mit gesonderter Post verschickt)

(Drucksache Nr.: 05693-16)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Reinbold benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und um folgenden Punkt erweitert.


TOP 3.13 Drohende Hilfsfristverlängerung im Rahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes
Zusatz-/ Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05847-16)


Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016

zu TOP 1.4.1
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Personal und Organisation mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.06.2016
Hier: Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2016


Den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgende Ergänzung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Niederschrift vor:

..Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Niederschrift wie folgt zu verbessern:

TOP 2.1.3, Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 04522-16-E3)
„ … Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt klar, dass ein Personaldezernent sich immer mit dem Kämmerer auseinander setzen müsse, egal ob dies zwei oder eine Person seien. Ein Spannungsfeld entstehe immer. Eine Erforderlichkeit für eine zusätzliche Einrichtung eines kompletten Dezernates inklusive Dezernenten sehe sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht. …“

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Personal und Organisation mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.06.2016 genehmigt

Herr sB Wallrabe merkte an, dass er sachkundiger Bürger sei und nicht wie im Protokoll vermerkt Ratsmitglied.

Die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.06.2016 wurde mit der Ergänzung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2016 und der Anmerkung von Herrn Wallrabe einstimmig genehmigt.




zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.06.2016

Die Niederschrift über die 15 Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.06.2016 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Ausweisung der östlichen Teilfläche des Bereiches Sinteranlage/ Westfalenhütte als Naturschutzgebiet
Eingabe
(Drucksache Nr.: 04614-16)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Ausweisung der östlichen Teilfläche des Bereiches Sinteranlage/Westfalenhütte als
Naturschutzgebiet
Drucksache Nr. 04614-16
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Anregung zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf dem Gelände der ehemaligen
Sinteranlage kann nicht entsprochen werden, weil das Gelände auf der Grundlage des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans InN 222 als Gewerbefläche vorgesehen ist und die
bauliche Herrichtung hierfür bereits seit geraumer Zeit läuft. Dem Bebauungsplan und den
laufenden Bauarbeiten liegt eine umfassende artenschutzrechtliche Prüfung zugrunde, die im
Ergebnis feststellt, dass bei Ausweisung von geeigneten Ausgleichsflächen und einer
ökologischen Baubegleitung keine grundsätzlichen artenschutzrechtlichen Bedenken gegen
die gewerbliche Nutzung bestehen.
Entsprechend dieser gutachtlichen Vorgaben sind externe Funktionsflächen für die bekannten
planungsrelevanten Arten zugeordnet und hergerichtet worden. Aufgrund der noch mehrere
Jahre andauernden Bauphase mit einer vollständigen Neugestaltung der Geländeoberfläche ist
durchaus damit zu rechnen, dass sich zwischenzeitlich geschützte Arten auf noch
verbleibenden Brachflächen einfinden. Die ökologische Baubegleitung wird dann darauf
reagieren und sicherstellen, dass kein Zugriff auf etwaig vorkommende Arten erfolgt. Mit
diesen Maßnahmen wird der gesetzliche Auftrag, den Erhaltungszustand der Populationen
planungsrelevanter Arten sicher zu stellen, erfüllt.
So verständlich der Wunsch nach Ausweisung eines Naturschutzgebietes sein mag, würde
damit der sich im Bebauungsplan ausdrückende stadtpolitische Beschluss nach
Wiedernutzung der stahlindustriellen Brachen unmöglich gemacht….



Herr Heimel erläuterte sein Anliegen.

Herr Veen vom Umweltamt erklärte, dass es aufgrund des Antrages schon eine Ortsbegehung gegeben habe. Der Flächenentwickler hat von der Landschaftsbehörde die Auflage, auf die Arten zu achten und hat eine ökologische Bauaufsicht installiert. Dies ist aus rechtlicher Sicht erstmal ausreichend um den Artenschutz zu gewährleisten. Es wird eine intensive Weiteruntersuchung und Begleitung während der Baumaßnahme geben. Dies sei ausreichend.

Frau Rm Brunsing bedankte sich für die Eingabe und das Engagement. Sie ist jedoch der Meinung, dass industriell genutzte Flächen auch im Nachgang gewerblich genutzt werden sollen, da es sonst irgendwann einen Flächenengpass gebe. Die Begehung der Fläche habe auch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Naturschutz ergeben.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und folgt der Empfehlung der Verwaltung.


zu TOP 2.2
Beschilderung Ostenhellweg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05192-16)
Den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..Aktualisierung der Beschilderung des Ostenhellwegs Richtung Nebenfahrbahn
Schwanenwall
Eingabe des Herrn Norbert Paul vom 25.06.2016, DS-Nr. 05192-16
sowie Nachtrag vom 27.07.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o. g. Anfrage befasste sich das Tiefbauamt.
Die von Herrn Paul im Rahmen seiner Eingabe vom 25.06.2016 bemängelte Beschilderung
wurde durch Mitarbeiter des Tiefbauamtes entsprechend korrigiert und ergänzt. Daraufhin
legte Herr Paul am 27.07.2016 Erweiterungsvorschläge vor. Diese wurden inzwischen von
der Straßenverkehrsbehörde geprüft. Im Folgenden informiere ich über den Sachstand:
Bei dem besagten Bereich des Ostenhellweg/Nebenfahrbahn handelt es sich tatsächlich nicht
um einen Straßenabschnitt mit der Beschilderung ‚Einbahnstraße’. Hier ist das Verbot der
Einfahrt durch die Ausschilderung als Fußgängerzone geregelt, so dass gemäß dem Vorschlag von Herrn Paul auf die Beschilderung des Zeichens 'Verbot der Einfahrt' verzichtet wird. Der Übergang von der verkehrsrechtlich zu unterscheidenden Fußgängerzone in die Tempo-30-Zone wird durch die bestehende Beschilderung verdeutlicht, so dass diese beibehalten wird.
Dem Wunsch von Herrn Paul, die Zeiträume zu ändern, an denen der Fahrradverkehr in der
Fußgängerzone frei gegeben wird, kann im Zuge der Umgestaltung des 3. Abschnittes des
Boulevard Kampstraße gefolgt werden. Dann wird eine einheitliche Ausschilderung der
Freigabe des Fahrradverkehres für alle City-Fußgängerzonen erfolgen. Ob, wie von Herrn
Paul gewünscht, die zeitliche Freigabe sich auch auf sonn- und feiertags ausweiten lässt, wird dann in diesem Rahmen geprüft.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Nolte vom
Tiefbauamt zur Verfügung…

Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Petent nicht anwesend sei.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und folgen der Empfehlung der Verwaltung.




zu TOP 2.3
Antrag auf Ausweisung einer Parkverbotszone Glückaufsegenstr.
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05356-16)
Den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


..Verkehrssituation Glückaufsegenstraße zwischen Hausnummern 44/ 55 und 69/ 77
hier: Eingabe des Herrn Prein vom 21.07.2016; DS Nr. 05356-16
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 21.07.2016 beantragt Herr Prein die Ausweisung einer Parkverbotszone
(Z 290.1 mit Zusatzzeichen „Parken auf gekennzeichneten Flächen frei“). In der Eingabe
wird zusätzlich auf die prekäre Parksituation im Bereich der Glückaufsegenstraße nördlich
der Hacheneyer Straße aufmerksam gemacht.
Das Tiefbauamt als Straßenverkehrsbehörde und die Verkehrsüberwachung (VÜ) des Ordnungsamtes haben das Begehren geprüft.
Bezüglich des Antrages auf Einrichtung einer Parkverbotszone hat das Tiefbauamt im Rahmen einer Untersuchung festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen allgemein als gering zu bezeichnen ist und ausschließlich durch den Anliegerverkehr verursacht wird.
Die Glückaufsegenstraße nördlich der Hacheneyer Straße befindet sich innerhalb einer Tempo-30 Zone. Der Straßenabschnitt der Glückaufsegenstraße zwischen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und dem Wendehammer verfügt über eine Straßenbreite von ca. 5,00 m. Zwischen der Hacheneyer Straße und der EAE beträgt die Straßenbreite 6,00 m.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet bereits eindeutige Vorschriften, die das Parken auf öffentlichen Flächen regeln. Laut § 12 StVO ist das Parken am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung erlaubt, wenn mindestens eine Restfahrbahnbreite von 3,00 m verbleibt. Ausweichflächen, um Begegnungsverkehr zulassen zu können, sind in Höhe der Grundstückszufahrten vorhanden. Auch das Parken im Wendehammer ist erlaubt, solange dort am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung geparkt wird. Von daher sind verkehrsregelnde Maßnahmen in Form einer Haltverbotzone nicht notwendig.
Die gesetzlichen Regelungen sind hier ausreichend.


Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Petent nicht anwesend sei.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Eingabe zur Kenntnis, folgen aber der Einschätzung der Verwaltung und lehnen die Halteverbotszone ab.
Die nachgereichten Fragen werden durch den Fachbereich direkt beantwortet.



3. Anträge

zu TOP 3.1
Gabionenwand in Brünninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05369-16)

Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05369-16-E1)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05369-16-E2)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05369-16-E1) vor:

…auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärte Herr Dr. Falk am 17. März 2015, dass man an der Gabionenwand in Brünninghausen bereits damit begonnen habe, Wilden Wein anzupflanzen, da eine Reinigung der Wand zu kostspielig sei. Im September 2015 erläuterte Herr Dr. Falk erneut, dass bis September bereits 430 Pflanzen des Wilden Weins gepflanzt wurden und weitere auf den Stufen gepflanzt werden sollen, so dass weit mehr als 500 Pflanzen gesetzt würden.

Aufgrund der Tatsache, dass keinerlei Bewuchs der Gabionenwand erkennbar ist, wollte sich die CDU-Fraktion bei einem „vor Ort-Termin“ ein Bild von der Anpflanzung des Wilden Weins machen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass von den gut 500 gesetzten Pflanzen des Wilden Weins mal gerade ca. 10 an der Wand ranken. Von den übrigen Pflanzen ist allerdings nichts mehr vorzufinden bzw. zu erkennen, dass diese überhaupt gepflanzt wurden. Somit kann die Anpflanzung des Wilden Weins als Abdeckung und Verhinderung weiterer Schmierereien als gescheitert angesehen werden.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu erläutern,
1. wie es sich erklären lässt, dass 500 gesetzte Pflanzen keinen Wachstumstrieb zeigen,
2. wie hoch die Kosten für die Anpflanzung waren und
3. was die Verwaltung gedenkt zu unternehmen, um das Problem der beschmierten Gabionenwand in den Griff zu bekommen…

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05369-16-E2) vor:

..die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung prüft, ob und wie die Gabionenwand im Rahmen eines Wettbewerbs künstlerisch gestaltet werden kann. Eine entsprechende Bewertung wird dem Ausschuss in der kommenden Sitzung vorgelegt.

Begründung:
Alle bisherigen Versuche, das Besprühen der Gabionenwand in Brünninghausen mit Graffitis zu verhindern, haben keinen Erfolg gehabt. Auch die Pflanzung von Wildem Wein scheint gescheitert zu sein. Deshalb macht es Sinn, eine dauerhafte Gestaltung im Rahmen eines Wettbewerbs zu prüfen. Erfahrungen zeigen, dass eine vorhandene künstlerische Gestaltung als solche respektiert und nicht übersprüht wird…

Herr Rm Weber von der CDU Fraktion erklärte, dass er das Projekt Wilder Wein als gescheitert ansehe und die Verwaltung um Alternativvorschläge bittet.

Frau Rm Brunsing von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erläuterte, dass man alternativ zu den Pflanzen eine künstlerische Gestaltung, evtl. in Form eines Ideenwettbewerbs, in Betracht ziehen könnte, da es ihrer Meinung nach ein stillschweigendes Abkommen der Sprayer untereinander gebe, nicht zu übersprayen.

Herr Rm Reinbold von der FDP Fraktion fand die Idee des Antrages gut, gab aber zu bedenken, dass man erstmal eine Kostenaufstellung dazu benötige, da er glaube, dass diese nicht unerheblich seien. Er bat die Verwaltung verschiedene Modelle der Gestaltung vorzustellen, vielleicht auch mit anderen Grünpflanzen, die für Sprayer eine Hürde darstellen.

Herr Rm Zweier von der Fraktion Die Linke & Piraten gab zu Bedenken, dass viele dieser Schmierereien in der Stadt vorhanden seien und es zu weiteren Anträgen kommen kann, wenn die Gabionenwand neu gestaltet wird. Er ist auch der Meinung, dass den Künstlern der Graffitiszene die Möglichkeit gegeben werden sollte künstlerisch tätig zu werden. Wegen der Kosten könne man vielleicht beim WDR anfragen, ob es die Aktion West ART goes Street art, bei der man Gestaltungsflächen für zur Verfügung stellt noch gibt.

Frau Rm Noltemeyer erklärte, dass es im Unionviertel Aktionen gegeben habe, die durch die Street-Art-Galery begleitet wurden und stadtimagefördernd waren. Sie ist der Meinung, dass die Gabionenwand Brünninghausen eine exponierte Lage hat, da es das erste Bild der Stadt sei, wenn man von Süden komme. Deshalb ist sie der Meinung dass es Wert sei Geld zu investieren. Sie bat darum auch die Möglichkeit der Besprühung mit Moosspray in den Prüfauftrag aufzunehmen.

Herr Goosmann von der SPD-Fraktion sagte, dass er den Prüfantrag mittragen könne, jedoch ebenfalls der Meinung sei, dass die Kostenfrage der verschiedenen Modelle wichtig sei, zumal die letzte Reinigungsaktion nicht lange angehalten habe.

Die Mitglieder des Ausschusses kamen überein, die gesamte Fragestellung, mit den Aspekten der Diskussion, als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass es sein kann, je nachdem wie das Ergebnis der Prüfung ausfällt, dass die Zuständigkeit zukünftig beim Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün liege.

zu TOP 3.2
Graffiti-Beseitigung im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05370-16)

Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05370-16-E1)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05370-16-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:


..immer wieder finden sich im Dortmunder Stadtgebiet Stellen, an denen Graffiti und sonstige
Schmierereien zu sehen sind. Die Erfahrung zeigt – wie beispielsweise die Vorgehensweise bei
der DSW21 – dass sofortige Entfernungen auf Dauer für saubere Flächen sorgen. Wo erst einmal
Schmierereien sind, kommen schnell neue dazu.
Die CDU-Fraktion möchte gerne von der Verwaltung wissen,
- inwieweit die Einrichtung einer „Graffiti-Task Force“, die sich ausschließlich mit der Entfernung
von beschmierten Wänden, Brunnen und sonstigen Objekten im öffentlichen Raum befasst,
auch in Dortmund möglich ist. Dabei können die bereits bestehenden Beispiele der Städte Idar-
Oberstein und Heidelberg Ideen liefern und Vorbild sein.
- ob die Möglichkeit bestünde, dass die Entfernung von Graffiti künftig seitens der EDG oder
durch externe Dienstleister, die sich auf das Aufgabenfeld spezialisiert haben, übernommen
werden kann.
- ob seitens der Verwaltung schon einmal die Möglichkeit des Anbringens von Schutzanstrichen
nachgedacht wurde. Werden Graffiti auf diesen Schutzanstrich aufgetragen, lässt sich die Farbe
einfach mit warmen Wasser beseitigen.
Dies könnte auch eine prüfbare Alternative für die Gabionenwand in Brünninghausen sein.
- wie der momentane Verwaltungsweg ist, wenn Graffiti im öffentlichen Raum vorgefunden werden.
Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um eine Aufstellung der Kosten, die für Graffiti-
Entfernungen und die Entfernung von Aufklebern auf öffentlichen Flächen in 2015 aufgewandt wurde…

Herr Rm Dr. Reinbold bat um Ergänzung der Stellungnahme durch die Verwaltung um eine Kostenaufstellung der letzten Jahre über die Entfernung von Graffitis.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der Erweiterung zu. Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.






Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschuss stellt zur nächsten Sitzung am 27.09.2016 folgenden Antrag
und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Graffiti und sonstigen Schmierereien am Brunnen auf
dem Hansaplatz umgehend zu entfernen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, mit dem bzw. den Vermieter(n) der Arkaden-
Immobilie(n) in der Straße Friedhof Kontakt aufzunehmen und diese zu bitten, die Schmierereien und Aufkleber auf bzw. an den Säulen zu entfernen.
Begründung
Der Brunnen auf dem Hansaplatz ist Mittelpunkt öffentlichen Geschehens, beispielsweise
jeden Mittwoch und Samstag, wenn der Wochenmarkt auf dem Platz stattfindet oder aber
auch bei Festen wie à la carte. Die Schmierereien an dem Brunnen machen das Objekt
eher zu einem Makel, als zu einem Blickfang, an dem gerne im Sommer auch Menschen
verweilen. Gerade im Bereich hoch frequentierter Bereiche sollte sehr darauf geachtet
werden, dass diese von Graffiti und sonstigen Schmierereien befreit sind.
Die Immobilie(n) an der Straße Friedhof, direkt am Platz von Leeds angrenzend, bilden
u.a. mit das Eingangstor zur Brückstraße. Da gerade dieser Bereich mit seinem Image zu
kämpfen hat, sollten die Eigentümer dazu angehalten werden, die Säulen der Arkaden zu
säubern….


Herr Rm Weber erklärte zu dem Antrag, dass dazu nicht mehr abgestimmt werden müsse, da die Schmierereien am Brunnen Hansastraße in der Zwischenzeit beseitigt seien. Er bittet aber um Weiterleitung an die Verwaltung, damit sie mit dem Eigentümer der Arkaden Kontakt aufnehmen und sich um Beseitigung der Aufkleber bemüht.



zu TOP 3.3
Gutachtendatenbank im GIS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04440-16-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Gutachtendatenbank im GIS;
Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2016
(Drucksache Nr. 04440-16)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf die Sitzung des Ausschusses für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.06.2016 und
möchte Ihnen nachfolgend zunächst die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu
diesem Thema darstellen:
Gutachten, die die Verwaltung zu einem bestimmten Thema einholt, sind zunächst
Teil der Verwaltungsvorgänge in den jeweiligen Fachbereichen. Der Oberbürgermeister
entscheidet im Rahmen seiner allgemeinen Unterrichtungspflicht (§ 55 Abs. 1
S. 1 GO NRW) bzw. innerhalb der ihm obliegenden Beschlussvorbereitung (§ 62
Abs. 2 S. 1 GO NRW), welche Informationen aus den Verwaltungsvorgängen er dem
Rat oder anderen städtischen Gremien zukommen lässt, um eine sachgerechte
Information und Entscheidungsfindung der Gremienmitglieder zu gewährleisten.
Dabei steht dem Oberbürgermeister hinsichtlich der Frage, wie er die Gremien
informiert, grundsätzlich ein Ermessen zu. Im Rahmen dieses Ermessens hat er das
Interesse der Gremienmitglieder an einer sachgerechten Information einerseits sowie
etwaige entgegenstehende schutzwürdige Interessen Dritter (z.B. Schutz personenbezogener
Daten, Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) andererseits
gegeneinander abwägen. Demnach muss er auch vor der Weiterleitung eines
Gutachtens an Mitglieder politischer Gremien prüfen, ob der Weiterleitung derart
schutzwürdige Interessen Dritter gegenüberstehen.
Die vorgenannte Abwägungspflicht des Oberbürgermeisters gilt auch in den Fällen, in
denen § 55 GO NRW für bestimmte Gremien bzw. einzelne Gremienmitglieder ein
grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht vorsieht. Die in § 55 GO NRW geregelten
Akteneinsichtsrechte bestehen nicht uneingeschränkt. So ist z.B. der Anspruch des
einzelnen Ratsmitgliedes auf Akteneinsicht gemäß § 55 Abs. 5 GO NRW ausdrücklich
durch entgegenstehende schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter beschränkt.
In den übrigen Absätzen des § 55 GO NRW, die ebenfalls Akteneinsichtsrechte regeln
(Absätze 2 – 4) sind diese schutzwürdigen Belange Betroffener oder Dritter zwar nicht
2
ausdrücklich als Einschränkungen des Akteneinsichtsrechts erwähnt, sind aber
ebenfalls zwingend zu berücksichtigen, weil es sich bei diesen Belangen um
grundrechtliche geschützte Rechtspositionen handelt, die im Einzelfall höher zu
bewerten sein können als das nur einfachgesetzlich geregelte Akteneinsichtsrecht der
Gremien bzw. einzelner Gremienmitglieder. Darüber hinaus kann ein
Akteneinsichtsrecht auch deshalb beschränkt oder ausgeschlossen sein, weil das
betreffende Gremienmitglied wegen eines Interessenwiderstreits von der Beratung und
Entscheidung der jeweiligen Angelegenheit ausgeschlossen ist
(vgl. § 55 Abs. 4 S. 4 und Abs. 5 S. 5 GO NRW).
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass Gutachten im Einzelfall auch urheberrechtlich
geschützte Inhalte enthalten können. Das Vervielfältigungsrecht an einem
urheberrechtlich geschützten Werk steht grundsätzlich dem Urheber selbst zu (§ 16
Urheberrechtsgesetz). Ein Gutachten darf also nur dann in eine für Gremienmitglieder
allgemein zugängliche Datenbank eingestellt werden, wenn der Urheber dem vorher
zugestimmt hat.
Aus den dargestellten Gesichtspunkten folgt im Einzelnen:
Soll der Inhalt von Gutachten gegenüber Gremien oder einzelnen Gremienmitgliedern
offenbart werden, muss zuvor jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob insoweit
rechtliche Hinderungsgründe bestehen.
Mit dem Erfordernis einer derartigen Einzelfallprüfung ist eine allgemeine
Gutachtendatenbank, die sämtlichen Gremienmitgliedern einschränkungslos einen
umfassenden und ständigen Zugriff auf den Inhalt aller bei der Verwaltung
vorhandenen Gutachten vermittelt, nicht vereinbar.
Dagegen ist es zulässig, einzelne Gutachten in eine allgemein für Gremienmitglieder
zugängliche Datenbank einzustellen, bei denen – jeweils nach Einzelfallprüfung –
einer Offenbarung des Inhaltes keinerlei schutzwürdigen Interessen Dritter und auch
sonst keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Dies können z.B. Fälle sein, in
denen das Gutachten keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- bzw.
Geschäftsgeheinisse enthält, personenbezogene Daten ohne Möglichkeit eines
Rückbezuges auf betroffene Personen anonymisiert werden können oder eine
wirksame Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt.
Grundsätzlich zulässig ist es auch, für alle Gremienmitglieder ein reines Verzeichnis
der bei der Verwaltung vorhandenen Gutachten zu erstellen, ohne dass dabei die
Gutachten selbst hinterlegt sind. Allerdings muss ein auch derartiges Verzeichnis so
gestaltet sein, dass schutzwürdige Interessen Dritter gewahrt bleiben (insbesondere im
Hinblick auf den Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen)….


Die Vorsitzende Frau Rm Krause fasste nach kontroverser Diskussion zusammen, dass es noch keinen Antrag an die Verwaltung gebe und dieser noch überlegt werden könne.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.4
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03760-16-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Anfrage zu TOP 3.7 der Ausschusssitzung vom 14.06.2016
Wirkungsorientierter Haushalt 2016, Seite 55 – Ressourceneinsatz für die Abfallpatenschaften und Kurzbericht über die Abfallpatenschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer erneuten Nachfrage zum Thema: Ressourceneisatz für die Maßnahme „Abfallpatenschaften“gebe ich Ihnen folgende detailliertere Informationen.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, fällt der Ressourceneinsatz für die Abfallpatenschaften
deutlich geringer aus, als im aktuellen WOH ausgewiesen.
Der im WOH 2016 genannte Betrag von rd. 71.000 € resultiert aus der Auswertung eines versehentlich falsch zugeordneten Buchungsobjektes und ist somit nicht relevant. Der korrekte Wert für den Ressourceneinsatz liegt für das Jahr 2016 bei rd. 11.000 €. Dieser Wert umfasst die Personalkosten, welche für die Betreuung der Abfallpatenschaften seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beim Umweltamt anfallen. Die entsprechenden Korrekturen werden im Jahresbericht und bei der Berechnung des Ziel und Ressourceneinsatzes für 2017 berücksichtigt….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis



zu TOP 3.5
Feierabendmarkt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05580-16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05580-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Besteht die Möglichkeit im Rahmen der Attraktivitätsoffensive für Märkte zu überprüfen, ob im nächsten Jahr noch einmal ein Feierabendmarkt in der Innenstadt angeboten werden kann?
2. Welche Möglichkeiten gibt es, das Angebot auf dem Markt zu erweitern und somit für die Kunden attraktiver zu gestalten?
3. Gibt es Einschätzungen, ob ein alternativer Wochentag oder ein anderer Standort für einen Feierabendmarkt ggf. besser geeignet wären?
4. Ist es möglich, Leerstände unbürokratisch durch vorhandene Marktstände zu belegen und hierdurch Lücken auf dem Markt zu vermeiden?
5. Welche Möglichkeiten bestehen, verstärkt Werbung für ein solches Marktkonzept zu platzieren?
6. Wie könnten die Marktbeschicker verstärkt und verbindlich in ein zukünftiges Marktkonzept eingebunden werden?

Begründung:
Der Freitagsmarkt wurde nach nur 3-monatiger Laufzeit kurzfristig eingestellt. Dies geschah offensichtlich auf Wunsch der Markthändler wegen ausbleibender Kundschaft. Dieser kurze Zeitraum für das neue Angebot in der Dortmunder Innenstadt ist aus Sicht der SPD-Fraktion zu gering, um ein solches Konzept dauerhaft zu etablieren. Generell haben die Erfahrungen aus anderen Städten gezeigt, dass die Ausweitung der Marktöffnungszeiten eine Innenstadt beleben kann….


Diese Fragen sollen im Rahmen des Attraktivitätskonzeptes, das die Verwaltung mit Hilfe eines externen Beraters erstellt mitbeantwortet werden.

zu TOP 3.6
Spielhallen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05581-16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05581-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen :
1. Wie bewertet die Verwaltung die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen beim Betrieb von Spielhallen?
2. Wie viele Spielhallen müssen mit dem Auslaufen der Übergangsfristen des Glücksspielstaatvertrags (GlüStV NRW) zum Ende des Jahres 2017 auf Dortmunder Stadtgebiet neue Konzessionen beantragen?
3. Gibt es erste Einschätzungen der Verwaltung zur Anzahl möglicher Konzessionsverweigerungen?
4. Gibt es Ankündigungen von Betreibern, auf dem Klageweg eine Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Dortmund erwirken zu wollen?
5. Haben die neuen rechtlichen Verordnungen Auswirkungen auf die städtebaulichen ergänzenden Vorgaben im Rahmen des Masterplans Vergnügungsstätten?
Begründung:
Am 30. November 2017 enden die Übergangsfristen aus dem GlüStV NRW zur Errichtung und Betrieb von Spielhallen. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist dürfen nur noch Spielhallen betrieben werden, wenn dem Betreiber eine Konzession nach den neuen gesetzlichen Vorschriften bewilligt wurde. Eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist nur noch durch eine Einzelfallentscheidung bei besonderen Härtefällen zulässig (z.B. geographische oder bauliche Besonderheiten, langfristige Bindung finanzieller Mittel unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände des Betreibers)…..

Die Fragen werden schriftlich durch die Verwaltung beantwortet.



zu TOP 3.7
Äußerungen der Rechtsdezernentin zu Abschiebungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04605-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


…Drucksache-Nr.: 04605-16
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die ersten beiden Fragen wurden in der Sitzung des Ausschusses am 10.05.2016 mündlich
beantwortet. Die unter 3. geforderten Erlasse wurden im Nachgang zur Sitzung elektronisch
übersandt.
Zu Frage 4:
Seit der Ausschusssitzung am 10.05.2016 hat sich die Erlasslage zu Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen in die Westbalkan-Republiken Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo geändert. Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat mit Erlass vom 21.06.2016 auf die Notwendigkeit der Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen hingewiesen und damit seine bisherigen Erlasse zu Schutzregelungen für Minderheiten modifiziert. Der Erlass stellt nun klar, dass in den als sicher eingestuften Westbalkanstaaten keine politische Verfolgung oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung droht. Diese gesetzgeberische Klarstellung bezieht sich dabei auf alle Asylsuchenden, einschließlich der Minderheitengruppen dieser Herkunftsländer. Lediglich für besonders schutzbedürftige Personen, sog. vulnerable Personen (beeinträchtige Personen, alte Personen, Schwangere), gilt eine Einzelfallbetrachtung.
Zur Ermessensausübung und Sicherung der Einzelfall-Entscheidung bei besonders schutzbedürftigen Personen wie Menschen über 65 Jahren, Menschen mit Behinderung oder Schwangeren stehen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Handlungsanleitungen zur Verfügung. Grundsätzlich führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit allen ausreisepflichtigen Personen Ausreisegespräche und beraten zur Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und Rückkehrförderung.
Der bis zum 21.06.2016 geltende Erlass vom 22.12.2014 zur Rückführung ausreisepflichtiger
Personen in die Westbalkan-Republiken Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien,
Montenegro und Serbien mit Hinweis auf die erforderliche Einzelfallprüfung vor Rückführung
ethnischer Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter wurde damit abgelöst.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis

zu TOP 3.8
Baderegeln in von der Stadt betriebenen öffentlichen Bädern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05779-16)


Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05779-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:


..die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle auch in anderen Städten um die Beantwortung folgender Fragen:

Ist in öffentlichen Bädern, die von der Stadt betrieben werden, Erwachsenen oder Kindern das Schwimmen in Ganzkörper-Bekleidung - „Burkini“ o.ä. - während des offenen Badebetriebes gestattet?

Wenn ja: In welchen Einrichtungen, seit wann und warum wurde das gestattet?

Ist Erwachsenen oder Kindern das Schwimmen in Ganzkörper-Bekleidung - „Burkini“ o.ä. – das Schwimmen in diesen Bädern außerhalb der regulären Badezeiten gestattet? Wenn ja: In welchen Einrichtungen, seit wann und warum wurde das gestattet?...

Die Mitglieder des Ausschusses sehen die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und überweisen die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland an den zuständigen Fachausschuss.


zu TOP 3.9
Sexuelle Belästigung bzw. sexuellen Missbrauch von Frauen bzw. Kindern durch Zuwanderer bzw. Ausländer in von der Stadt Dortmund betriebenen öffentlichen Bädern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05780-16)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05780-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:


..die AfD-Fraktion bittet vor dem Hintergrund aktueller Vorkommnisse in Dortmund und in anderen Städten um die Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Themenkomplex:

In den zurückliegenden Monaten hat es verschiedentlich sexuellen Missbrauch in öffentlichen Bädern diverser deutscher Städte und Kommunen durch Zuwanderer bzw. Ausländer gegeben.

Gab es in Dortmunder Bädern, die von der Stadt betrieben werden, Vorfälle dieser Art?

Wenn ja: Wie viele? Wurden in diesen Fällen Anzeigen gestellt?

Was wurde unternommen, um ähnliche Fälle künftig zu vermeiden?

Sind sexuelle Belästigung bzw. sexueller Missbrauch von Frauen bzw. Kindern durch Zuwanderer bzw. Ausländer aus öffentlichen Bädern in Dortmund bekannt, die nicht von der Stadt betrieben werden?

Wenn ja: Wie viele? Wurden in diesen Fällen Anzeigen gestellt?

Was wurde unternommen, um ähnliche Fälle künftig zu vermeiden?..


Der Ausschuss kam überein, dass die Beantwortung der Fragen nicht durch die Verwaltung erfolgen kann, da der Sachverhalt in die Zuständigkeit der Polizei fällt.
Herr Bohnhof (AfD) bat um Protokollierung und erklärte sich damit einverstanden.

zu TOP 3.10
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05781-16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05781-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

….die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, in den Städten Bonn, Leverkusen, Paderborn, Soest und Siegen Erfahrungsberichte über die dortigen kommunalen Verordnungen zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen einzuholen und die Berichte dem Ausschuss vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Sachverhalte nachzufragen:

1. Seit wie vielen Jahren existiert die jeweilige Verordnung bereits?



2. Wie sind die für den Erlass einer Verordnung notwendigen Voraussetzungen festgestellt worden, insbesondere die Feststellung von erheblichen Leiden, Schmerzen oder Schäden von und durch freilebende(n) Katzen?

3. Bezieht sich die Verordnung auf das gesamte Stadtgebiet oder nur auf bestimmte Bereiche?

4. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme und/oder Sanktionen gegen Katzenhalter*innen hinsichtlich der Einhaltung der Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht sieht die Verordnung vor?

5. Wie wird die Einhaltung der Verordnung überwacht?

6. Wie hat sich die Zahl der Katzenkastrationen seit Inkrafttreten der Verordnung entwickelt?

7. Wie werden grundsätzlich die Erfahrungen hinsichtlich der Umsetzung und Erreichung der Ziele der Verordnung bewertet?

Begründung:

Der Tierschutzverein Dortmund fordert seit mehreren Jahren die Einführung einer kommunalen Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen. Hintergrund ist die aus Sicht des Tierschutzvereins existierende hohe Katzenpopulation und die damit verbundene Problematik einer unkontrollierten Vermehrung. Die Verwaltung hat dieses Anliegen bisher mit der Begründung abgelehnt, dass die zum Erlass einer Verordnung notwendigen Vorrausetzungen nicht vorliegen. Dazu zählt insbesondere, dass sich in einem bestimmten, abgrenzbaren Gebiet freilebende Katzen in hoher Anzahl aufhalten müssen, bei denen sich durch die hohe Population erhebliche Leiden und Schmerzen feststellen lassen.

Viele Kommunen in NRW haben bereits die vom Tierschutzverein beantragte Verordnung erlassen, darunter auch die oben genannten größeren Städte. Das Umweltministerium des Landes hat zusätzlich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, Katzen- und Tierschutzvereinen eine kommunale Musterverordnung und Verwaltungsvorschriften erarbeitet. Eine Diskussion im Ausschuss über das Anliegen des Dortmunder Tierschutzvereins sollte auf der Grundlage von Erfahrungen der bereits mit einer Verordnung arbeitenden Städte erfolgen….

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.11
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05782-16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05782-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschuss-Sitzung:
1. Wie setzt die kommunale Ausländerbehörde die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge in Dortmund um?

2. Wie dem schriftlichen Bericht des MIK zur Sitzung des Innenausschusses am 08.09.2016 zum „Integrierten Rückkehrmanagement NRW“ zu entnehmen ist, hat das Land NRW zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro für 40 zusätzliche Planstellen und technische Ausstattungen in den Zentralen Ausländerbehörden bereitgestellt. Welche Anstrengungen wurden von der Verwaltung unternommen, damit ein Teil dieser Mittel nach Dortmund fließt und hierdurch die Arbeit der kommunalen Ausländerbehörde verbessert werden kann?


3. Während die ZAB in Bielefeld zum 01.06.2016 als zusätzliche Aufgabe die Zentrale Rückkehrkoordination NRW übernommen hat und sich gemeinsam mit der ZAB in Köln an der Organisationseinheit Passersatzbeschaffung bei der Bundespolizei beteiligt, werden in Dortmund derzeit keine zusätzlichen Aufgaben wahrgenommen. Hat die Verwaltung beim Land die Bereitschaft erklärt, auch in Dortmund zusätzliche Leistungen bei der ZAB zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörde zu übernehmen? ……


Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass das Dezernat 5 für das Thema zuständig sei. Die Mitglieder des Ausschusses entschieden, die Fragen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

zu TOP 3.11.2
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05782-16-E2)

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zum Integrationsgesetz des Bundes, das am 6. August in Kraft getreten ist. Dabei sollten vor allem die Regelungen zur Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge und Inhaber*innen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel erläutert werden.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie setzt die Verwaltung die gesetzlichen Bestimmungen der Wohnsitzzuweisung um?
2. Wie verfährt die Verwaltung grundsätzlich mit betroffenen Personen, die ihren Wohnsitz in Dortmund zwischen dem 1. Januar und dem 6. August aufgenommen haben?
3. Ist betroffenen Personen, die zwischen dem 1. Januar und dem 6. August nach Dortmund gezogen sind, rückwirkend die Erlaubnis zur Wohnsitzaufnahme entzogen worden? Wenn ja, wie vielen?
4. Wie vielen Personen ist bisher aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine neue Wohnsitzaufnahme in Dortmund nach dem 6. August verwehrt worden?....


Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass das Dezernat 5 für das Thema zuständig sei. Die Mitglieder des Ausschusses entschieden, die Fragen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.


zu TOP 3.12
Kostenloser Sperrmülltag
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05785-16)

Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05785-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…die Beseitigung illegaler Müllablagerungen kostet die Gebührenzahler pro Jahr gut 500.000 Euro und verschandelt das Stadtbild. Die EDG beseitigt jährlich rund 2.000 illegale Müllkippen, wobei rund 300 Tonnen Abfall zusammen kommen. Die Kosten für die Beseitigung des Unrats durch die EDG werden von dieser auf die Haushalte in Dortmund umgelegt.
Zur Reduzierung von illegalen Müllablagerungen wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob ein kostenloser Sperrmülltag eingerichtet werden kann.


Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit in Dortmund jährlich und pro Stadtbezirk ein kostenloser Sperrmülltag installiert wird?

2. Wäre eine solche Installation bereits für das nächste Jahr planbar?

3. Wie hoch wären in etwa die Kosten für einen solchen kostenlosen Sperrmülltag, die für die EDG entstünden?...
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.13
Drohende Hilfsfristverlängerung im Rahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05847-16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05847-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…wie den örtlichen Medien zu entnehmen war, konnte in den Verhandlungen zwischen der Feuerwehr Dortmund und den Vertretern der Krankenkassen zur auskömmlichen Finanzierung eines neuen Rettungsdienstbedarfsplanes bislang kein Einvernehmen erzielt werden. Dringend erforderliche strukturelle Veränderungen zur Einhaltung der im Rettungsgesetz NRW empfohlenen Sicherstellung der achtminütigen Hilfsfrist in 90% der Einsatzfälle können derzeit nicht durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung folgender Punkte:
1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden spricht sich dafür aus, eine flächen- und bedarfsdeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung unter Berücksichtigung der Landesnorm (Erreichung der Hilfsfrist innerhalb von 8 Minuten in mindestens 90% der Fälle) dauerhaft sicherzustellen.
2. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt eine Ausweitung der Hilfsfrist von 8 auf 10 Minuten in der Notfallrettung strikt ab.
3. Aufgrund des bisher eingetretenen Verzuges wird die Verwaltung aufgefordert, dringend notwendige und unaufschiebbare Maßnahmen zur Sicherstellung eines leistungsfähigen und rechtskonformen Rettungsdienstes als „Notfallmaßnahmen II“ zusammenzustellen und dem Rat kurzfristig zur Entscheidung vorzulegen. Verwaltung und Krankenkassen werden aufgefordert, dieses Maßnahmenpaket zeitnah und einvernehmlich zu verhandeln.
4. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden appelliert an die Aufsichtsbehörde die notwendigen Festlegungen zur Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 zeitnah zu treffen.

Begründung:
Bereits im Juni 2015 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der Vorlage „Notfallmaßnahmen Rettungsdienst (00842-15)“ die Notwendigkeit zur Umsetzung von Sofort- und Notfallmaßnahmen festgestellt. Über die daraufhin unter Federführung der Feuerwehr Dortmund erstellte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans 2015 wird nunmehr seit August 2015 ergebnislos verhandelt. Daher gilt seit Jahresbeginn 2016 lediglich eine Vereinbarung zwischen der Feuerwehr Dortmund und den Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen über die Refinanzierung unabdingbarer Sofortmaßnahmen. Weitere Planungen, z.B. zur Aufstockung von Personal, die Anschaffung weiterer Rettungsfahrzeuge oder die Durchführung von Baumaßnahmen, können derzeit nicht erfolgen. Durch die nachweisliche Erhöhung der Einsatzzahlen und ergibt sich bereits jetzt eine Verschlechterung bei der Einhaltung festgelegter Hilfsfristen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, ist eine unverzügliche Beschlussfassung über die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplan 2015 unverzichtbar. …


Herr Rm Goosmann erklärte noch einmal, dass er den Antrag als Appell an alle beteiligten Parteien sieht. Es erscheine ihm logisch, dass die Kosten mit den Einsätzen steigen. Die Hilfsfrist von 8 auf 10 Minuten zu verlängern ist sparen auf Kosten der Bürger. Man müsse allerdings auf die Kosten schauen und z.B. versuchen Fehleinsätze zu vermeiden.

Herr sB Krummacher erklärte dass seine Fraktion dies mittrage.

Herr Rm Weber signalisierte auch für seine Fraktion Zustimmung zu dem Antrag.

Herr Rm Bohnhof stimmte dem ebenfalls zu, ist aber wie Herrn Goosmann der Meinung, dass man an anderer Stelle auf die Kosten schauen müsse.

Herr Rm Dr. Reinbold gab an, dass dem Antrag zuzustimmen sei. Er jedoch nicht an eine Reduzierung der Einsätze und sei der Meinung, dass es sich eine Stadt leisten muss, an der Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen nicht zu sparen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag einstimmig zu.



4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme/
(Vorlage und Broschüre wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 05472-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Broschüre „Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements“ zur Kenntnis.



zu TOP 4.2
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05090-16)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.






zu TOP 4.3
Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05477-16)
Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück und wird sie zu einem späteren Zeitpunkt, in überarbeiteter Fassung, erneut in die Beratungsfolge geben.



zu TOP 4.4
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04555-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund



zu TOP 4.5
Organisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05748-16)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zum Sachstand der Organisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.



zu TOP 4.6
Änderung der Stimmbezirkseinteilung für die Dortmunder Stadtbezirke
Kenntnisnahme/
(Die Vorlage wird mit gesonderter Post verschickt)
(Drucksache Nr.: 05693-16)

Auf die Nachfrage von Herrn Rm Bohnhof warum nur die Stimmbezirkseinteilung von Hörde im Ausschuss behandelt wird, antwortete Frau Stadträtin Jägers, dass die Vorlage die Einteilung der gesamten Stadtbezirke beschreibt und die Karte von Hörde, wie in der Vorlage erklärt, als Beispiel gedacht ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Änderung der Stimmbezirkseinteilung für die Dortmunder Stadtbezirke zur Kenntnis.


Die Ausschussvorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:32 Uhr






Christiane Krause Dr. Thomas Reinbold Sabine Weber
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin