Niederschrift (öffentlich)
über die 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
am 05.05.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:30 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Heymann
Rm Ixkes-Henkemeier
Rm Keßler
Rm Rüther
Rm Schlienkamp
Rm Worth
CDU-Fraktion
Rm Bahr
Rm Becker
sB Dr. Küpper
Rm Hartleif i. v. für Rm Nienhoff
Rm Reppin
Fraktion B90/Die Grünen
sB Brenker
Rm Dr. Neumann
Rm Noltemeyer
Rm Schultze bis 18:45 Uhr
Rm Stackelbeck
Fraktion DIE LINKE +
Rm Karacakurtoglu
sB Siebert
Fraktion Alternative für Deutschland AfD
Rm Garbe bis 18:00 Uhr
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Dr. Klug
Die Fraktion Die Partei
sB Stock ab 15:25 Uhr
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Wille Seniorenbeirat
sE Alyou Integrationsrat
c) Beratende Mitglieder:
Frau Bettermann Agentur für Arbeit
Herr Ehrich IHK
Herr Kaczmarek Handwerkskammer
Herr Prof. Dr. Clausen windo e. V.
d) Verwaltung:
Frau StR´in Zoerner 5/Dez.
Frau Tiews Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Corzilius Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Korbmacher Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Hobucher Büro 5/Dez.
Frau Märtin FB 1
Herr Meder Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Nehm Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau vom Hagen-Hülsberg Wirtschaftsförderung Dortmund
e) Gast:
Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Waldmann
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung,
am 05.05.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Rheinlanddamm, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 10.03.2021
2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
2.1 Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
2.2 Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung
2.3 Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung
2.4 Aktuelle Angelegenheiten Europa
2.5 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
2.6 Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)
2.7 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)
2.8 Bericht über die Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20553-21)
3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
3.1 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)
3.2 Ergebnisse der IFH-Studie „Vitale Innenstädte 2020"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20344-21)
3.3 Sperrstunde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20198-21)
4. Anfragen, Anträge
4.1 Europaaktive Kommune
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20191-21-E2)
4.2 Gemeinwohlbilanz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20829-21)
4.3 Beirat "Neue Stärke"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20789-21)
4.4 Handwerk zurück in die City
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20837-21)
4.5 Sachstand Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 19698-21-E1)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Rm Rüther - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die CDU-Fraktion hat den Punkt
4.3 Beirat „Neue Stärke“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20789-21)
zurückgezogen. Er wird somit von der Tagesordnung abgesetzt.
Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 10.03.2021
Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 10.03.2021 wird einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
zu TOP 2.1
Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Tiews weist darauf hin, dass im Rahmen des Programms „Neue Stärke“ der Veranstaltungsfonds als ein weiterer Baustein auf den Weg gebracht wurde. Damit werden Fehlbedarfe für Veranstaltungen aus dem Bereich Kultur und Sport mit einer Summe von insgesamt bis zu 300.000 € unterstützt.
Herr Corzilius verweist auf den Gastrowettbewerb Geschmackstalente. Dieser ist ausgelegt auf Gründer*innen mit gastronomischen Ideen. Sie erfahren dort Unterstützung, um das Konzept umsetzen zu können. In dem zweiphasigen Wettbewerb kommen erst in der 2. Phase finanzielle Unterstützungen zum Tragen, die für die Anmietung gastronomischer Objekte in Dortmund eingesetzt werden.
In den Osterferien hat die sogenannte Praktikumsoffensive stattgefunden. Es konnten 46 zusätzliche Praktika vermittelt werden, einige davon haben bereits direkt zum Abschluss eines
Ausbildungsvertrages geführt.
Herr Meder stellt den aktuellen Sachstand zum Thema „Breitbandausbau in Dortmund“ vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
sB Siebert bezeichnet es als falsch, dass die Breitbandversorgung nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge zählt.
Herr Meder führt aus, dass die gesetzliche Definition dessen, was zur Daseinsvorsorge gehört, festgelegt ist und sich auch die Stadt Dortmund über diese Gesetzeslage nicht hinwegsetzen dürfe. Da natürlich die Stadt ein hohes Interesse habe, einen möglichen Standortnachteil über nicht vorhandene Netzstrukturen zu haben, auszugleichen, sei genau der Grund, warum man die Mittel für den Breitbandausbau beantragt habe. Er betont, dass jeder Einzelne – egal ob Privatperson oder Unternehmer*in – gewillt sein muss, die notwendigen Kosten für den Anschluss aufzubringen. Natürlich stehe er mit allen Telekommunikationsunternehmen im engen Kontakt, um möglichst in allen Bereichen des Stadtgebietes ein schnelles Internet zur Verfügung stellen zu können.
Der Anschluss in das Gebäude hinein liegt dann in der Entscheidung der Eigentümer*innen. Gerade große Wohnungsbaugesellschaften haben Exklusivverträge mit einzelnen Telekommunikationsunternehmen, so dass die Mieter*innen keine Wahlmöglichkeit haben.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens laufen Absprachen zur Baustellenkoordination mit den beteiligten Stellen, um die Straßenbautätigkeiten so gering wie möglich zu halten.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung
Frau Bettermann berichtet zu „1 Jahr Eindämmungsmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf den Dortmunder Arbeitsmarkt“. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Auf Nachfrage führt Frau Bettermann aus, dass die Maßnahmen im Digitalisierungsbereich auch nur digital angeboten werden. Darüber hinaus gibt es dem Angebot von Einzelgesprächen auch Unterstützung bei Online-Bewerbungen sowie finanzieller Unterstützung für die Beschaffung von Hardware. Die Gründungszuschüsse für Arbeitslose werden sowohl von der Agentur für Arbeit als auch vom Jobcenter gezahlt.
Die Zahlen der Kurzarbeit sind insgesamt stark zurückgegangen.
Ein Zusammenhang mit möglichen Insolvenzen von Unternehmen bestehe dabei nicht. Insgesamt sei derzeit noch kein erhöhtes Insolvenzgeschehen festzustellen.
Viele Unternehmen haben ein hohes Interesse, ihre Fachkräfte weiter zu halten.
Auch die Agentur versuche, ihre Angebote an Jugendliche digital anzubieten, werde jedoch nur begrenzt genutzt. Dies könne u. a. auch mit dem Online-Unterricht an Schulen zusammenhängen und kein Interesse besteht, weitere Zeit vor dem Computer zu verbringen.
Rm Stackelbeck merkt an, dass Unternehmen sich verstärkt digital präsentieren müssen. Dies gelte insbesondere für Ausbildungsmöglichkeiten.
Ein großes Problem seien auch die Praktika, die auch von Studierenden im Rahmen des Studiums zu absolvieren sind. Hierzu müssten Sonderregelungen geschaffen werden, damit diese auch in Pandemiezeiten weiterhin möglich sind.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung
keine aktuellen Themen
zu TOP 2.4
Aktuelle Angelegenheiten Europa
keine aktuellen Themen
zu TOP 2.5
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Es lagen zur Beratung folgende Empfehlungen vor:
-> Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
Darin enthalten:
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
-> Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 13.04.2021 vor: Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 10.03.21 vor: Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei legt einen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt vor und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung diesem zuzustimmen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bemängelt die sehr geringen internationale Anbindungen außerhalb des logistischen Bereichs. Doch gerade diese sind überlebenswichtig.
Die SPD-Fraktion findet die Formulierungen teilweise auch sehr fachspezifisch und für Laien nicht gut verständlich. Jedoch sind teilweise sehr gute Ideen dabei, die besonders in der politischen Arbeit sehr präsent sind. Zum Beispiel iResilience. Außerdem hält die Fraktion die Zusammenarbeit mit akademischen Strukturen für sinnvoll.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei steht der Gestaltung des Masterplans sehr kritisch gegenüber. Der Text liefert nicht das, was sie erwartet hat. Zudem stellt sich die Fraktion die Frage, wie die Arbeit der Wissenschaft zukünftig zu berücksichtigen ist. Die AfD stimmt dem Masterplan zu; dem Antrag wird sie allerdings nicht folgen. Es soll die ursprüngliche Empfehlung beibehalten werden.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Antrag als Anmerkung der Empfehlung beizufügen und abzuwarten, ob und welche Punkte daraus realisiert werden. Die FDP unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei Masterplänen immer nur um grobe Umrisse handelt und viele Ausführungen stark komprimiert dargestellt werden. Eine Neuschreibung – wie sie die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei beantragt – hält die CDU-Fraktion für unwahrscheinlich. Allerdings hofft die CDU-Fraktion darauf, dass die Steckbriefe noch ausführlicher werden. Es gilt zunächst einmal die Einzelprojekte abzuwarten.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die drei einzelnen Teile des Antrages jeweils separat abzustimmen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass ein Masterplan gar nicht den Anspruch hat, für jedermann verständlich zu sein. Die Teilhabe erfolgt erst in den einzelnen Projekten, deren Projektblätter in der Regel auch detaillierter sind.
Die SPD-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Einzelabstimmung zu, da insbesondere Punkt 3 des Antrages aus Erfahrung sehr wichtig ist.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei wünscht sich zum besseren Verständnis Links, die zu den einzelnen Projekten verweisen.
Die AfD hält den Vorschlag, den Antrag als Anlage beizufügen, nicht für sinnvoll und zielführend. Der Masterplan ist als Rahmen zu sehen. Weitere Ausführungen zu den einzelnen Projekten würden diesen sprengen.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei als Anlage der Empfehlung beigefügt werden soll.
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Bohnhof (AFD), Herr Kunstmann, Herr Utecht ??? und Frau Knappmann (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN)) und einer Enthaltung (Frau Petri /Fraktion B´90/DIE GRÜNEN), dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei der Empfehlung beigefügt werden soll.
An die Dortmund den 08.03.2021
Bezirksvertretung Mengede
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Kunstmann,Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10. März 2021 bittet die Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan WissenschaftDie Bezirksvertretung Mengede möge folgenden Beschluss fassen:
Die Bezirksvertretung Mengede verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft 2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
1. Der Text wird gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht.
2. Die Projektsteckbriefe als wesentlicher mit zu beschließendem Teil werden ausführlicher und aufschlussreicher gefasst.
3. Fehlende Aspekte wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren werden angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt.
Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt.
Begründung:
Zu 1:
Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker*innen, sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger*innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2:
Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen.
Zu 3:
Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen.
Wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen nicht aufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort.
Eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.
Mit freundlichen Grüßen,
Kevin Götz Jennifer Pätsch
Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE/DIE Partei) und einer Enthaltung (FDP) mit den gemachten Anmerkungen und dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 09.03.21 vor:
zu TOP 11.5
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI stellte einen mündlichen Antrag. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Antrag mit Zustimmung der Antragstellerin abgeändert und folgender Beschluss gefasst.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass zukünftig der Masterplan Wissenschaft in überarbeiteter Version vorzulegen ist. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden:
1. Der Text sollte gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht werden.
2. Die Projektsteckbriefe sollen als wesentlicher mit zu beschließender Teil ausführlicher und aufschlussreicher gefasst werden.
3. Fehlende Aspekte, wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren sollen angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt werden.
Eine Technikfolgenabschätzung soll vorgelegt werden.
Begründung:
Zu 1: Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker / innen sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger / innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2: Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen
Zu 3: Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen, wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen. Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen unaufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Beschluss, den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sich ihre Fraktion ganz besonders für die Themengruppe 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ interessiert und den Round Table, der hierfür eingerichtet werde und ein- bis zweimal stattfinden solle, interessiert. Ihre Fraktion würde sich sehr wünschen, wenn hierüber mehr berichtet würde, damit auch in der Politik mehr Diskussion stattfinden könne. Aus den Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie den Bezirksvertretungen habe ihre Fraktion unter anderem erreicht, dass bei einer möglichen Überarbeitung des Masterplans Wissenschaft eine leichte Sprache gewählt werden solle und eine kürzere Fassung mit aufgelegt werden solle. Dieser Aussage schließe sich ihre Fraktion an.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) hält es für gut, dass das Thema Kultur im Masterplan Wissenschaft ausführlich vorkomme. Wenn Dortmund allerdings in den oberen Ligen des Bereiches Kultur mitspielen möchte, müssten Talente auch sinnvoll gefördert werden. Für die weitere Bearbeitung möchte ihre Fraktion der Verwaltung die Aufgabe mitgeben zu schauen, wie in Dortmund die Themen Bildung – auch die schulische Bildung - und Kultur in unterschiedlichsten Bereichen verankert seien.
Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass der Masterplan Wissenschaft 2.0 nicht die Informationen gibt, die gefragt seien. Dies machten die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits deutlich. Arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Aspekte müssten aus seiner Sicht auf jeden Fall mit einbezogen werden. Er schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede anschließt.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass er Herrn Götz so verstanden habe, dass Herr Götz beantragt habe, über die Empfehlung der Bezirksvertretung zu beschließen.
Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Masterplan Wissenschaft 2.0 zustimmen werde. Der Masterplan sei allerdings zur Zeit eher unspezifisch und die Projektarbeit ergebe sich später.
Herr Ehinger (41/GfD) führt aus, dass sich das Theater Dortmund während der Coronapandemie überlegt habe, wie man aus der Krise eine Chance machen könne. Es seien drei große strategische Ziele erarbeitet worden. Dies seien Digitalisierung/Digitalität, zeitgemäße Führungs- und Leitungsstrukturen und die Verbindung von Bildung und Kultur. Man habe sich hierzu viele Gedanken gemacht. Er schlägt vor, im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Gedanken und Ideen vorzustellen. Dies würde einen besseren Überblick geben, als die Antwort, die er heute geben könne.
Frau Märtin (FB 1) führt aus, dass sie die heute gemachten Anregungen auch in die entsprechenden Gruppen und Gremien mitnehmen werde. Sie weist darauf hin, dass es eine Homepage geben werden, auf der die Inhalte in komprimierter Form dargestellt würden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede an.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
-> Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Frau Lögering fragte nach den konkreten Folgen für Schulen und Bildungslandschaft in Dortmund sowie zukünftig der weiteren Einbindung von Politik in den Prozess. Wie waren Schülerinnen und Schülern (SuS) in die Entwicklung und Konzeptionierung des Masterplans eingebunden?
Frau Schneckenburger erklärte, dass für die Vorlage das OB-Büro verantwortlich sei und der Schulausschuss diese Fragestellungen nicht behandeln könne. Die Diskussion sollte im Rat geführt werden. Auf die Frage der stärkeren Einbindung von Politik und SuS könne man jetzt nicht unbedingt Einfluss nehmen.
Herr Hagedorn führte aus, dass der Fachbereich Schule in zwei Arbeitsgruppen eingebunden sei: zum einen Experimentelle Stadt, zum anderen die Weiterentwicklung von Dortmund als Wissenschafts-Stadt. Außerdem durch das Übergangsmanagement Schule – Universität.
Frau Schneckenburger stellte nochmals klar, dass die Frage nach der Einbindung der Politik nicht im Schulausschuss beantwortet werden könne.
Frau Dr. Goll sprach die Verantwortlichkeit des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an, in dem der Masterplan Wissenschaft 2.0 bereits im Vorfeld intensiv diskutiert worden sei. Es handle sich um die Fortführung des ersten Masterplans Wissenschaft, der sehr erfolgreich war und in dem viele Projekte durchgeführt und abgeschlossen wurden. Das Masterplan-Projekt diene der generellen und grundsätzlichen Vernetzung und Kooperation zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen und der Stadtgesellschaft. Der Masterplan setze zum jetzigen Zeitpunkt erstmal einen Prozess in Gang, weitere Projekte klar zu spezifizieren. Es bleibe abzuwarten, ob und wie sich aus der Arbeit heraus weitere Beteiligungen ergeben. Das werde die Zeit zeigen.
Der Schulausschuss verständigte sich darauf, die Fragestellungen an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen, um die Beteiligung zu überprüfen und in welchem Format das möglich ist. Es sei ein Brückenschlag zum Masterplan und der Schulausschuss wäre entsprechend beteiligt.
Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zu fassen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
-> Empfehlung Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021:
Herr Djine (Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass speziell unter Punkt 3.3. des Masterplans wenige Aussagen dazu getroffen werden wie die in Dortmund lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in die verschiedenen Prozesse eingebunden werden. Weiterhin wird betont, dass Menschen aus ca. 180 verschiedenen Nationen in Dortmund leben und daher genau darin enormes Potential liege was genutzt werden sollte.
Empfehlung:
Der Integrationsrat empfiehlt, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen, dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.
AWBEWF 05.05.2021
Neben den Empfehlungen lagen noch folgende zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
- SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19577-21-E4):
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet die Verwaltung folgende Aspekte im weiteren Konkretisierungsverlauf zu berücksichtigen:
Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole
Die Kulturlandschaft in dieser Stadt ist lebendig und vielfältig. Sie kann und muss deutlich stärker als bislang geschehen für Studierende und Wissenschaftler*innen erschlossen werden. Und umgekehrt gibt es in den Hochschulen viele kreative Köpfe sowie eine gut nutzbare technische und räumliche Infrastruktur, die einen Beitrag zur weiteren Belebung der Kulturlandschaft in unserer Stadt erbringen können.
Die Verwaltung wird daher gebeten, im weiteren Prozess der Konkretisierung des Masterplans im Bereich Wissenschaft und Kultur mit möglichst vielen Akteuren der kreativen Bereiche deutlich nachzulegen.
1. Wissenschaft und Sport
Der Bereich Sport – auch Behinderten- und Reha-Sport – fehlt im Masterplan komplett, sowohl als Angebot wie auch als wissenschaftliches Betätigungsfeld (z.B. technologische Entwicklungen für Reha- und/oder Behindertensport). Immerhin verfügt Dortmund als Sportstadt z.B. über ein Sport-Internat, ein Gymnasium mit Sport-Schwerpunkt und verschiedene Sport-Leistungszentren. Auch die TU bietet im Bereich der Lehrer*innen-Ausbildung etliche Sportangebote an.Die Verwaltung wird daher gebeten, den Bereich Sport ebenfalls im Masterplan zu berücksichtigen.
2. Verortung der Projekte
Die Projekte des Themenfelds 1, aber auch des Themenfelds 4 „Experimentelle Stadt“ sind durchgängig in der Nordstadt verortet. Das ist stadtentwicklungs-politisch nachvollziehbar Die Verwaltung wird dennoch gebeten, Projekte darüber hinaus auch dort zu entwickeln und stattfinden zu lassen, wo die Hochschulen angesiedelt sind bzw. wo die Studierenden und Wissenschaftler*innen präsent sind. Eine Sichtbarkeit unserer Hochschulen über Projekte und Aktivitäten auch in anderen Regionen der Stadt ist wünschenswert.3. Wissenswirtschaft - Transfer
Der Transfer von Wissen in die Praxis darf sich nicht auf Unternehmen beschränken, für die Kontakte zur Wissenschaft bereits zum Alltag gehören. Auch kleine Unternehmen und insbesondere das Dortmunder Handwerk sind mehr denn je gefordert, am Innovationsgeschehen teilzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, das Handwerk stärker mit einzubeziehen - auch in Form niederschwelliger Angebote sowie dem weiteren Ausbau wechselseitiger Netzwerkstrukturen.
Begründung:
Ein Masterplan bleibt in der Regel abstrakt und vage und ist ein Konstrukt, dass in seiner Arbeit ergänzt wird um weitere Teil- und Einzelplanungen. So bleibt der Raum, der es den diversen Akteur*innen erlaubt, diesen Plan in den kommenden Jahren mit Inhalt zu füllen. Genau hier setzen die vorliegenden Ergänzungen an.
Das Themenfeld 2 „Exzellenz und Vernetzung“ nimmt bisher, zumindest in der Themenliste den breitesten Raum ein. Das Themenfeld 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ kommt im Vergleich hierzu allzu stiefmütterlich weg, denn Dortmund hat sicherlich viel mehr zu bieten als eine Theater-Flatrate für Studierende. Daher sollte hier ein deutliches Mehr in der weiteren Ausgestaltung folgen.
Der Bereich Sport kommt zudem überhaupt nicht vor, weder im Masterplan noch in den Projektblättern. Dortmund ist Sportstadt und nicht nur aus diesem Grunde bietet dieser Bereich gute Entwicklungschancen für Dortmund – auch jenseits der Fußballbundesliga.
Zusätzlich ist eine stärkere Einbeziehung des Handwerks wünschenswert, da das Handwerk nicht nur wirtschaftlich in Dortmund eine große Rolle spielt und eine Verquickung von Wissenschaft und Handwerk für die weitere Entwicklung sowie Nachwuchsgewinnung durchaus wechselseitig befruchtend sein kann.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Nordstadt ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass viele Projekte dort verortet sind, vor allem auch, um Bildungshürden weiter abzubauen. Dennoch sollte Wissenschaft gesamtstädtisch betrachtet werden, damit sie auch gesamtstädtisch wahrgenommen werden kann.“
- Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 19577-21-E5):
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Folgende Formulierung wird unter Punkt 1 des Antrags hinzugefügt. Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“
Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Waldmann stellt den Masterplan Wissenschaft 2.0 den Mitgliedern des Ausschusses vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
sB Siebert bittet darum, über den Antrag der Bezirksvertretung Mengede abzustimmen, da insbesondere die unter Punkt 3 genannten Aspekte von besonderer Bedeutung sind.
Herr Prof. Dr. Waldmann weist darauf hin, dass sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch prekäre Verhältnisse seit Jahren ein großes Thema in den wissenschaftlichen Institutionen sind, die angegangen werden. Da es sich zugleich um einen Umwandlungsprozess in der gesamten Gesellschaft handelt, habe man es nicht explizit aufgeführt.
Auch habe man sich dazu entschieden, dieses Mal bereits zu Beginn auf die Festlegung der Maßnahmen zu verzichten, um im Laufe der Umsetzung des Masterplans (in den nächsten zehn Jahren) flexibel aktuelle Themen einfließen lassen zu können.
Rm Ixkes-Henkemeier begrüßt, dass es sich um einen agilen Prozess handelt, der zunächst nur eine strategische Ausrichtung vorgibt. Dementsprechend sei auch der Antrag der SPD-Fraktion zu verstehen, mit dessen Anmerkungen bestimmte Themen konkretisiert oder angeregt werden sollen.
Herr Prof. Dr. Waldmann bestätigt, dass die Punkte entweder bereits mitgedacht werden oder sicherlich eine sinnvolle Ergänzung darstellen und man diese im Prozess berücksichtigen könne.
Rm Noltemeyer betont die Wichtigkeit der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess, die nicht ausdrücklich genannt, aber sehr wohl gewünscht sei.
Rm Reppin beschreibt, dass der vorgelegte Masterplan 2.0 die sinnvolle Ergänzung des ersten Masterplans sei, die der Rat der Stadt auch so gewünscht habe. Der dynamische Prozess verdeutliche, wie viel Leben in diesem Thema stecke. Da die in den Anträgen genannten Punkte – wie von Herrn Prof. Dr. Waldmann beschrieben – bereits mitgedacht werden, sei eine zusätzliche Beschlussfassung nicht notwendig. Die CDU-Fraktion werde die Anträge daher ablehnen.
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede abzulehnen.
- Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie des Integrationsrates, Antrag der SPD-Fraktion
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion den Empfehlungen des ASAG sowie des Integrationsrates zuzustimmen und den Antrag der SPD-Fraktion begleitend in das Verfahren aufzunehmen.
- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
Der Ausschuss für Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien
angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“
- Vorlage der Verwaltung
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ sowie Die Fraktion Die Partei unter Einbeziehung der vorgenannten Empfehlungen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Die Sitzung wurde von 16:45 bis 17:00 Uhr für eine Pause unterbrochen.
zu TOP 2.6
Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)
Rm Noltemeyer weist auf die Bedeutung des StadtbezirksMarketings hin, durch welches es gelungen sei, trotz der Corona-Krise kleinere Projekte vor Ort umzusetzen.
Sie bittet um Rückmeldung, warum aus der zweiten Säule so wenig Geld geflossen sei. Auch seien für die Umsetzung des Projektes „Nette Toilette“ 180.000 € eingestellt worden, aber nur 25.000 € ausgegeben.
Rm Dr. Neumann fragt nach, ob die übrigen Mittel in das nächste Jahr übertragen werden und warum es eine so deutliche Diskrepanz zwischen den Stadtbezirken untereinander gibt.
Herr Corzilius sichert die Beantwortung der Fragen mit dem Protokoll zu.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.
Beantwortung der Fragen:
Dem Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. stehen jährlich 420.000 € zur Verfügung. Die Finanzmittel verteilen sich wie folgt:
1. Säule (Förderung für stadtbezirksübergreifende Projekte und Projekte von besonderer Bedeutung)
Die Mittel der 1.Säule sind dafür gedacht, besondere stadtbezirksübergreifende oder sogenannte Leuchtturmprojekte zu finanzieren. Hierfür stehen dem Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. jährlich 80.000 € zur Verfügung. Im Jahr 2020 wurden rd. 38.000 € verausgabt.
2. Säule (Förderung stadtbezirksbezogener Projekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements):
Jährlich werden den zwölf Stadtbezirken jeweils 12.000 € und damit insgesamt 144.000 € p. a. zur Finanzierung von Projekten der 2. Säule zur Verfügung gestellt; zusätzlich stehen 16.000 € zur Begleichung von Gemeinkosten im Ansatz der Geschäftsstelle.
Die "Corona-Pandemie" mit ihren Lockdowns ließ die Durchführung geplanter Veranstaltungen für 2020 nicht oder nicht vollumfänglich zu. Dennoch ist es den engagierten Akteur*innen des Stadtbezirksmarketings im Geschäftsjahr 2020 durch einen kreativen Umgang mit der Situation gelungen, zahlreiche Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von rd. 260.200 € (inkl. Mittel aus dem Vorjahr) erfolgreich umzusetzen.
Somit ist es im Geschäftsjahr 2020 gelungen, die städtischerseits zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 160.000 € vollständig für stadtbezirksbezogene Projekte zu verwenden.
Nette Toilette:
Zur Umsetzung des Konzeptes "Nette Toilette" in den Stadtbezirken erhält der Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. - erstmals in 2020 - einen jährlichen Betrag in Höhe von 180.000 € mit dem Ziel, zukünftig 120 Nette Toiletten im gesamten Dortmunder Stadtgebiet anzubieten. Bis zum ersten Lockdown im März 2020 konnten die Akteur*innen des Stadtbezirksmarketing in den Stadtbezirken für das Projekt Nette Toilette 34 Standorte akquirieren. Von Anfang Juni 2020 bis zum zweiten Lockdown konnten weitere gastronomische Betriebe für die Nette Toilette gewonnen werden, so dass im Jahr 2020 insgesamt 55 Standorte zur Verfügung standen. Bedingt durch die Lockdowns belief sich der Mittelabruf in 2020 auf lediglich rd. 25.000 €, da die Netten Toiletten in dem genannten Zeitraum nicht oder nicht durchgehend geöffnet waren. Selbstverständlich wird die durch die Corona-Lage eingeschränkte Betriebsakquise baldmöglichst erneut aufgenommen und vorangetrieben.
Diskrepanzen zwischen den Stadtbezirken / Übertragung nicht verausgabter Mittel:
Um die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten der Stadtbezirke optimal berücksichtigen zu können, sind die Stadtbezirke in der Planung, Entwicklung und Durchführung ihrer Projekte selbstständig; daraus ergeben sich unterschiedliche Sachstände in den einzelnen Bezirken.
Ziel aller Akteur*innen ist es, nach den Lockerungen das bürgerschaftliche Engagement in ihrem Stadtbezirk wie in der Vergangenheit zu stärken und zu fördern. Die bislang nicht verausgabten Mittel werden übertragen und stehen weiterhin für Projekte zur Verfügung.
zu TOP 2.7
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)
Die Präsentation von Frau vom Hagen-Hülsberg und Herrn Nehm ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.
Rm Noltemeyer zeigt sich erfreut über die Entwicklung eines Energiecampus, würde sich aber inhaltlich noch verstärkte Positionen in Bezug auf Energie wünschen. Es sei bereits heute wichtig, Weichen zu stellen und ein starkes Konzept vorzulegen, wie Klimaanpassung und innovationsfördernde Energiekonzepten mit regenerativen Ideen, die nicht nur auf Wasserstoff bauen, verbunden werden können.
Für die Beratung im AKUSW wolle man folgenden ergänzenden Beschlusstext vorschlagen:
„Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.“
Auf Nachfrage von Rm Noltemeyer führt Herr Nehm aus, dass eine Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Wasserstoff noch nicht gebe, weil die Konzeptionsphase noch nicht abgeschlossen sei. Man befinde sich aber schon im Austausch mit einigen der dort aktiven Akteure.
Zum Bahnhof Mooskamp habe man bereits Kontakt aufgenommen und werde den Aspekt der Ver- und Entsorgung mit bedenken. Das Thema Wohnen gestalte sich hingegen schwieriger, da dieses in einem Gewerbegebiet nicht verwirklicht werden könne, werde aber an anderer Stelle mitgedacht.
Herr Nehm verweist darauf, dass es sich um einen ersten Vorentwurf handelt, der nun in das weitere Verfahren qualifiziert und von einer Jury dann abschließend bewertet werde. In die Jury werde man selbstverständlich, wie in dem geänderten Beschlussvorschlag beschrieben, auch die Politik einbinden.
sB Dr. Küpper merkt an, dass für den Fall, das tatsächlich eine Anbindung an die H-Bahn erfolgen sollte, dies zu zusätzlichen Erschütterungen führen werde, die bei der Planung der hochsensiblen Labors und Gerätschaften frühzeitig berücksichtigt werden müssen.
Herr Nehm versichert, dass diese bekannt ist und auch umgesetzt würde. Allerdings sei die Verlängerung der H-Bahn nur eine erste Idee, die noch nicht geprüft oder finanziell darstellbar sei.
Es herrscht einhellig die Meinung, dass der von Rm Noltemeyer bereits von diesem Ausschuss als Fachausschuss beschlossen werden sollte.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden, geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.
Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.
Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.
zu TOP 2.8
Bericht über die Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20553-21)
Auf Nachfrage von Rm Dr. Neumann führt Herr Nehm aus, dass das Sondervermögen über eine ausreichende Eigenkapitalquote verfügt, um auch in Zukunft Projekte durchführen zu können. Der Verlust des Vorjahres resultiere aus einer Buchwertberichtigung, weil ein Grundstückskauf seitens der DSW 21 rückgängig gemacht wurde.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 31.12.2020 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zur Kenntnis.
3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 3.1
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)
Rm Stackelbeck lobt die Fortschreibung des Masterplans. Aufgrund des geänderten Einkaufsverhaltens sollte man jedoch ein besonderes Augenmerk auf die City sowie die Nebenzentren legen.
Herr Reuber erläutert, dass die wesentliche Zielsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sei, es al städtebauliches Konzept zu beschließen, damit daraus Dinge für die Bauleitplanung abgeleitet werden können. Parallel dazu gebe es noch das Sofortprogramm für die Innenstadt, bei dem man auch die Nebenzentren in die Betrachtung einbeziehe.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
zu TOP 3.2
Ergebnisse der IFH-Studie „Vitale Innenstädte 2020"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20344-21)
Rm Ixkes-Henkemeier führt aus, dass die fehlende Aufenthaltsqualität in der Dortmunder Innenstadt aus der Studie hervorgehe. Sie merkt an, dass eine Überarbeitung der Planungen zum Boulevard Kampstraße, die aus dem Jahr 1998 stammen, dringend erforderlich sei.
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Ergebnisse der Untersuchung „Vitale Innenstädte 2020“ (Anlage) zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Sperrstunde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20198-21)
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht der Verwaltung zur probeweisen Aufhebung der Sperrstunde für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 zur Kenntnis. Nach Beendigung der Pilotphase erfolgt eine Evaluierung.
Sofern die pandemiebedingte Schließung von gastronomischen Betrieben über den 01.04.2021 verlängert wird, würde der neunmonatige Pilotversuch unmittelbar nach Wiedereröffnung der Gaststättenbetriebe beginnen.
4. Anfragen, Anträge
zu TOP 4.1
Europaaktive Kommune
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20191-21-E2)
sB Brenker betont, dass eine regelmäßige Berichterstattung zu den Aktivitäten im Bereich Europa wünschenswert ist.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Gemeinwohlbilanz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20829-21)
Es liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.
Die Wirtschaftsförderung Dortmund wird beauftragt,
1. ein Beratungsangebot zur fachlichen Unterstützung für unternehmensgerechte Nachhaltigkeitszertifizierungen zu schaffen.
2. ein Beratungsangebot zu schaffen und fachliche Unterstützung bzw. Hilfen anzubieten, die ortsansässigen Unternehmen die Aufstellung einer Gemeinwohlbilanz ermöglicht und erleichtert.
3. für den Fall, dass zur Etablierung dieser Angebote intern keine entsprechenden fachlichen Kompetenzen und/oder personelle Ressourcen vorhanden sind, externes Knowhow zur Unterstützung für das Bereitstellen der Beratungsleistungen hinzuzuziehen.
4. Die Angebote werden zunächst auf eine erste Testphase von 3 Jahren ausgerichtet. Die Nutzung der Angebote soll fortlaufend dokumentiert und halbjährlich evaluiert werden. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ist zeitnah über die Ergebnisse zu informieren. In Abhängigkeit von Akzeptanz und Nutzung der Angebote entscheidet der Fachausschuss rechtzeitig vor Ablauf der vorläufigen Projektlaufzeit über eine Verlängerung bzw. dauerhafte Fortführung.
5. Die Angebote sollen durch eine Kampagne öffentlichkeitswirksam begleitet und an interne Strukturen der Wirtschaftsförderung angedockt werden. Sie sollen auch für Klein- und Kleinstbetrieben attraktiv sein.
Begründung
Sinnstiftung ist auf vielen Ebenen ein entscheidender Faktor: Beim Kauf stellt sich immer häufiger die Frage nach den Bedingungen, unter welchen die Produkte hergestellt wurden, die wir konsumieren; in der Arbeit suchen mehr Menschen nach dem Sinn ihrer Tätigkeit und denken über den reinen Gelderwerb hinaus; bei Investitionen legen viele einen größeren Fokus auf die Frage, was mit dem angelegten Geld passiert. Nachhaltigkeitszertifikate und Gemeinwohlbilanzen sind hier geeignete Instrumente. Das Engagement von Unternehmungen im Bereich Nachhaltigkeit wirkt sich bereits jetzt schon auf die Risikobewertung bei vereinzelten Finanzinstituten aus und hat damit unmittelbare Auswirkungen auf Finanzierungskosten.
Finanzmärkte erkennen immer mehr, dass auch sie maßgeblichen Einfluss auf eine nachhaltige Zukunft haben. Im sogenannten Bereich der „sustainable finance“ sind die ESG-Kriterien (für Umwelt „Environment“, soziale Erwägung („Social“) und nachhaltige Unternehmensführung („G wie Governance“) maßgeblich, da nur nachhaltige Unternehmen nachhaltige Gewinne erwirtschaften können. Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister sind seit Jahresbeginn dazu verpflichtet das Interesse der Anlegenden an nachhaltigen Produkten vor der Ausgabe von Empfehlungen abzufragen und in der Beratung zu berücksichtigen.
Denn: Bei der Geldanlage ist für viele Menschen die Sinnstiftung neben der reinen Rendite ein immer größerer Faktor. Häufig wird gezielt nach nachhaltigen Möglichkeiten gesucht, um Geld anzulegen. Dabei haben sich die ESG-Kriterien als Ratingmethode durchgesetzt. Sie ergänzen klassische Bonitätskriterien um Nachhaltigkeitswerte. Mittlerweile ist anerkannt, dass Anlagen, die das Label ESG tragen, sich sogar positiv auf die Rendite auswirken.
Der Markt der Zertifizierungen ist groß, so gibt es mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie anderen renommierten Zertifikaten einige anerkannte Siegel, die Werbung nach außen und innen machen und häufig die Grundlage dafür bilden, ob Geld, welches nach ESG-Kriterien angelegt werden soll, in diese Unternehmen fließen darf. Hier kann die Wirtschaftsförderung eine Übersicht schaffen und maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen anbieten.
Gemeinwohlbilanzen stellen nicht nur wirtschaftlich harte Kennzahlen wie Umsatz und Gewinn dar, sondern beziehen weitere Faktoren wie Beschaffungsmanagement, Arbeitsplatzqualität oder die Reduktion ökologischer Auswirkungen mit ein. Viele erfolgreiche Unternehmen wie die Sparda-Bank München, der Outdoorhersteller VauDe oder auch städtische Unternehmen wie die Stadtentwässerung Stuttgart bilanzieren mit dieser Methode. Durch einheitliche Kriterien können Unternehmen sowohl ihre Stärken und Schwächen erkennen, gleichzeitig aber auch Entwicklungen nachverfolgen. Gemeinwohlbilanzen erweitern Nachhaltigkeitsberichte sogar und können die Pflicht von einem Nachhaltigkeitsbericht ersetzen.
Gerade im Start-Up-Bereich verfolgen viele Gründungen neben Gewinnerzielungsabsichten den Willen, die Welt ein Stück weit zu verbessern. Hier bieten ESG-Zertifizierungen und/oder Gemeinwohlbilanzen die Chance, attraktiv für neue Kundschaft, Mitarbeitende und Anlegende/ Kapitalgebende zu werden. Auch haben diese Unternehmen einen Vorteil, wenn (städtische) Vergabe- oder Anlagekriterien verstärkt auf ökologische und soziale Faktoren setzen.
Die Anzahl nachhaltig agierender Unternehmen wächst stetig. Schon heute sind viele Dortmunder Unternehmen auf soziales und nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet. Dortmund soll in Zukunft die Heimat sozial und ökologisch bewusst agierender Unternehmen werden. Dies sorgt nicht nur für nachhaltige und krisenfestere Jobs, sondern hilft der Stadt auch, sich hin zu einem Standort für Zukunftstechnologien zu entwickeln.“
Rm Dr. Neumann verweist in der Begründung des Antrages darauf hin, dass die Erstellung einer Gemeinwohlbilanz für Dortmunder Unternehmen selbstverständlich sein sollte. Es lassen sich viele Vorteile daraus ableiten, so z. B. eine höhere Mitarbeiter*innenbindung oder günstigere Kredite für Startups.
Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, den Antrag um die städtischen Beteiligungen zu ergänzen.
Rm Reppin führt aus, dass man dies bei der Antragsstellung auch diskutiert habe, hierfür die Zuständigkeit aber im Ausschuss für Beteiligungen und Liegenschaften sehe.
Rm Dr. Neumann ergänzt, dass aber natürlich in der Begrifflichkeit „Dortmunder Unternehmen“ auch die städtischen Beteiligungen gemeint sind, ohne dies explizit hervorzuheben.
sB Dr. Klug signalisiert, dass seine Fraktion sich enthalten werde, da dies ein Thema sei, welches auf Unternehmensebene entschieden werden müsse.
Herr Ehrich merkt an, dass bereits viele Dortmunder Unternehmen sich freiwillig einer solchen Zertifizierung unterziehen. Allerdings sei die Gemeinwohlbilanz nur einer von vielen Kodexen zum Thema Nachhaltigkeit. Man spreche vielmehr von der Nachhaltigkeitszertifizierung.
Rm Keßler schlägt vor, für kleinere Betriebe finanzielle Unterstützungen anzubieten, damit auch sie eine solche Bilanz erstellen können.
Rm Dr. Neumann bestätigt, dass der Punkt 1. des Antrages eben diese Begrifflichkeit verwendet. Die Beratung soll die Möglichkeit schaffen, eventuelle Hemmnisse, insbesondere bei kleinen Unternehmen, abzufedern. Er weist darauf hin, dass auch dem AFBL ein ähnlicher Antrag vorgelegt werde.
Der Ausschuss für Wirtsschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden ergänzten Beschluss:
Die Wirtschaftsförderung Dortmund wird beauftragt,1. ein Beratungsangebot zur fachlichen Unterstützung für unternehmensgerechte Nachhaltigkeitszertifizierungen zu schaffen.
2. ein Beratungsangebot zu schaffen und fachliche Unterstützung bzw. Hilfen anzubieten, die ortsansässigen Unternehmen die Aufstellung einer Gemeinwohlbilanz ermöglicht und erleichtert.
3. für den Fall, dass zur Etablierung dieser Angebote intern keine entsprechenden fachlichen Kompetenzen und/oder personelle Ressourcen vorhanden sind, externes Knowhow zur Unterstützung für das Bereitstellen der Beratungsleistungen hinzuzuziehen.
4. Die Angebote werden zunächst auf eine erste Testphase von 3 Jahren ausgerichtet. Die Nutzung der Angebote soll fortlaufend dokumentiert und halbjährlich evaluiert werden. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ist zeitnah über die Ergebnisse zu informieren. In Abhängigkeit von Akzeptanz und Nutzung der Angebote entscheidet der Fachausschuss rechtzeitig vor Ablauf der vorläufigen Projektlaufzeit über eine Verlängerung bzw. dauerhafte Fortführung.
5. Die Angebote sollen durch eine Kampagne öffentlichkeitswirksam begleitet und an interne Strukturen der Wirtschaftsförderung angedockt werden. Sie sollen auch für Klein- und Kleinstbetrieben attraktiv sein. Sollten diese finanzielle Probleme mit der Erstellung einer solchen Bilanz haben, soll eine entsprechende finanzielle Förderung angeboten werden.
zu TOP 4.3
Beirat "Neue Stärke"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20789-21)
Der Punkte wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 4.4
Handwerk zurück in die City
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20837-21)
Es liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
„….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob Konzepte zur Nutzung von Gängen, Innenhöfen, Nischen, Plätzen usw. für die Ansiedlung von z.B. Kunstgewerbe, kleinen Handwerksbetrieben, Gastronomie uvm., wie es sie als gewachsene Strukturen in einigen Städten zu finden gibt, zu einer Attraktivierung der Dortmunder City und auch der Nebenzentren realisiert und die erforderlichen Strukturen dafür geschaffen werden können. Dabei wäre auch der Einsatz von Tiny-Werkstätten, beispielsweise auf Plätzen oder anderen Orten ohne passende Immobilien, denkbar.
Begründung
Die Corona-Pandemie wird die Veränderung des Einkaufsverhaltens und den damit einhergehenden Wandel von Einkaufsstraßen bzw. Innenstadtbereichen schneller vorantreiben, als es durch den zunehmenden Online-Handel ohnehin schon vorangegangen ist. Das bedeutet aber auch, es müssen alternative Konzepte für die Innenstadt und die Nebenzentren geprüft und gefunden werden. Gerade, Innenhöfe, Gänge und Nischen bieten sich zur Ansiedlung verschiedenster Branchen wie Kunstgewerbe, kleine innenstadt- und wohnort-kompatible Handwerksbetriebe (z.B. Goldschmiede, Schusterei, Hutmacherei, Schneiderei, Käserei, Metzgerei etc.) sowie Gastronomie führen in vielen Städten zur Belebung, da dort die Aufenthaltsqualität besonders groß ist und eine Sogwirkung für die gesamte Innenstadt hat. Das könnte auch ein Modell für die Dortmunder City und ihre Nebenzentren sein. Hohe Immobilienpreise oder auch ein Mangel passender Immobilien könnte den Einsatz von Tiny-Werkstätten oder Tiny-Kunstgewerbeläden möglich machen. Große Glasfronten könnten zusätzlich zu Sichtbarkeit und Transparenz sorgen. Handwerk wieder zurück in die Städte zu holen sorgt ferner dafür, das traditionelle Handwerk wieder sichtbarer zu machen und zu attraktiveren, um junge Menschen für diese Berufe neu zu gewinnen.“
Rm Reppin bezeichnet den Antrag als eine gute Ergänzung dem Masterplan, der derzeit für die City entwickelt wird. Da Handwerksbetreibe häufig als störendes Gewerbe gemäß der Bauordnung bezeichnet werden, hat es sich in den letzten Jahren entwickelt, dass diese eher in den Randlagen zu finden sind. Über längerfristig angelegte Veranstaltungen sei es möglich, Flächen für Kunstgewerbe zur Verfügung zu stellen. So könnte auch die Aufenthaltsqualität in der City oder in den Nebenzentren nach Beendigung der Pandemie verbessert werden.
Rm Noltemeyer könnte sich vorstellen, ein solches Thema breiter anzugehen. Wichtig sei die Einbindung der Kreativwirtschaft, die für Innenhöfe besonders geeignet ist. Berücksichtigen müsse man auf jeden Fall, dass Geruchs- und Lärmbelästigungen frühzeitig mitzudenken sind.
Rm Ixkes-Henkemeier bestätigte, Ziel des Antrags sei es, das Thema nachbarschaftsverträglich umzusetzen.
Herr Corzilius führt aus, dass dies im Gesamtkonzept des City-Managements mitgedacht werde. Auch eine mögliche Nutzung freistehender Handelsimmobilen werde in die Betrachtung einfließen. Im Vordergrund müsse dabei aber auch stehen, dass es sich für die Unternehmen wirtschaftlich darstellen lasse.
Der Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stimmt dem o. g. Prüfauftrag einstimmig zu.
zu TOP 4.5
Sachstand Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 19698-21-E1)
Die Beantwortung der Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die öffentliche Sitzung wird um 19:30 Uhr vom Vorsitzenden Rm Rüther beendet.
Rüther Ixkes-Henkemeier Korbmacher
Ausschussvorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin
Zu TOP 2.1
zu TOP 2.2
zu TOP 2.5 (See attached file: MPW_2.0_Ausschuss_Rat_Mai_2021.pptx)
zu TOP 2.6 (See attached file: 300421 PPT Sitzung AWBEWF 050521.002.pdf)(See attached file: 210505_Auswirkungen.002.pdf)