Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Schulausschusses


am 27.08.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:07 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD) bis 16 Uhr
Rm Daniel Naumann (SPD) ab 16 Uhr i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. f. Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Peter Bohnhof (AfD) i. V. f. sB D.T. (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)


Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Isabel Koepchen (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Reiner Limberg
Ahmet Mustafa Gönen

4. Schulaufsicht

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Ulrich Lenßen (F.-Henßler-BK) zum TOP 2.2

Abwesend:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Leon Moka
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Schulausschusses
am 27.08.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 14.05.2014


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12774-14)

2.2 Sanierung und Erweiterung Fritz-Henßler-Berufskolleg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11957-14)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12797-14)

3.2 Anmeldungen an Förderschulen für den fünften Jahrgang zum Schuljahr 2014/15;
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung vom 02.04.2014 zu TOP 3.8

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13216-14)

3.3 Schulische Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12240-14-E1)

4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 3. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13116-14)

4.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Aufstellen eines Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12301-14)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Wiederholte Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13185-14)

6.2 SchulbegleiterInnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13228-14)

6.3 Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13227-14)

6.4 Unterrichtsausfall
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13232-14)

6.5 Dortmunder Jugendverbände im "Offenen Ganztag"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13241-14)





1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Die Vorsitzende begrüßte die Mitglieder des nach der Kommunalwahl neu zusammengesetzten Schulausschusses zur 1. Sitzung.
Sie stellte sich kurz vor und erläuterte die anstehenden Aufgaben und Arbeitsbereiche für die kommenden 6 Jahre. Sie wünschte dem Ausschuss ein gutes und erfolgreiches Arbeitsklima.

Herr Dingerdissen bedankte sich für die freundliche Einführung der Vorsitzenden und bat darum, das Erreichen von höheren Bildungsqualitäten als Anspruch in die Ausschussarbeit aufzunehmen.

Frau Monika Rößler und Herr Tobias Erstfeld wurden als stimmberechtigte Mitglieder sowie Herr Pastor Tobias Ebert als beratendes Mitglied verpflichtet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

TOP 5.2 EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-14)

TOP 5.3 EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13138-14)
Die VorlageAgenda 21 – 14. Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. 13101-14)“
wurde unter TOP 5.4 aufgenommen.

Die Vorlagen wurden mit Schreiben vom 20.08.2014 nach versandt.

Die Mitglieder des Schulausschuss folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden, den

TOP 3.1 Verlegung des Abendgymnasiums – Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund
zum Schulstandort Möllerstr. 3
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12797-14) und den

TOP 6.6 Verlegung des Abendgymnasiums …
Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 12797-14-E1)

sowie dem Vorschlag der CDU-Fraktion, den

TOP 3.3 Schulische Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr. 12240-14-E1) und den

TOP 6.7 Schulische Inklusion
Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr. 12240-14-E2)

im Zusammenhang zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 14.05.2014

Frau Staars Rückfrage zu Spenden- bzw. Sponsorengeldern auf Schulkonten wird Frau Raddatz-Nowack direkt mit der Fragestellerin klären.

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 14.05.2014 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12774-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen i. H. v. insgesamt 619.650,- Euro die weitere Planung und Umsetzung der Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße durch die Städtische Immobilienwirtschaft (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für die Erneuerung der Wärmeversorgung erfolgen aus dem Budget des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) auf der Investitionsfinanzstelle 65_00138004002, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 15.000,- Euro
Haushaltsjahr 2015: 430.000,- Euro
Haushaltsjahr 2016: 46.850,- Euro
Gesamt: 491.850,- Euro
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung i. H. v. 127.800,- Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung des FB 65 i. H. v. 6.322,75 Euro.


2. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Sanierung und Erweiterung Fritz-Henßler-Berufskolleg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11957-14)

Der Schulausschuss zeigte sich erfreut über den Beschluss, die Sanierung und Erweiterung des Fritz-Henßler-Berufskollegs in Angriff zu nehmen.

Der Schulausschuss nahm den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden erweiterten Kostenschätzung i.H.v. 25.947.827 € die Sanierung und Erweiterung des Fritz-Henßler Berufskollegs am Brügmannzentrum und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss). Die Finanzierung erfolgt durch das Sondervermögen.

2. beschließt die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens für die Einrichtung des Berufskollegs durch den FB 40 (Schulverwaltungsamt) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen auf Basis einer Kostenschätzung des FB 40 in Höhe von 3.000.000 €.

Die Auszahlungen für das bewegliche Vermögen erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301074171:

Haushaltsjahr 2015 250.000,00 €
Haushaltsjahr 2016 750.000,00 €
Haushaltsjahr 2017 2.000.000,00 €

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 230.769,23 €.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für die Sanierung und Erweiterung (Baukosten + bewegliches Vermögen) beläuft sich auf 28.947.828 €.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden erweiterten Kostenschätzung mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 3.926.950 € die Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebs in ein Interimsquartier an der Weißenburger Straße und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Umsetzung.
Die Aufwendungen für die Herrichtung des Grundstücks, die Aufstellung und Anmietung der Containermodule sowie die Umzüge (Auslagerung in das Interimsquartier und Rückverlagerung nach Abschluss der Sanierung und Erweiterungsmaßname) sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) unter dem Auftrag 650138011000 wie folgt zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2014 1.069.747,32 €
Haushaltsjahr 2015 1.211.634,27 €
Haushaltsjahr 2016 1.056.295,12 €
Haushaltsjahr 2017 589.273,29 €
In der bisherigen Ergebnisplanung sind in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 3 Mio. € für die Interimsaufwendungen im Haushaltsplan veranschlagt. Der Mehraufwand in 2014 unter Konto 541107 i.H.v. 1.069.747,32 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung gem. § 8 Haushaltssatzung durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe unter Konto 521207, Auftrag 650138011000, gedeckt.

Die sich in 2015-2017 ergebenden Aufwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. in der Ergebnisplanung des FB 65 zur Verfügung zu stellen.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12797-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2014
(Drucksache Nr.: 12797-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 25.06.2014
(Drucksache Nr.: 12797-14)
Zu TOP 6.6
Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12797-14-E1)

Der Tagesordnungspunkt 3.1 wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 6.6 behandelt


Die Empfehlungen der Bezirksvertretungen wurden von der Vorsitzenden mündlich mitgeteilt:

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2014 vor:

„Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden
Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Verlegung des Abendgymnasiums – Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund
zum 01.02.2015 zum Schulstandort „Möllerstraße 3“
2. die Aufgabe des bisherigen Schulstandortes „Kleyer Weg 90“

Außerdem beschloss die BV einstimmig, die Verwaltung aufzufordern:

- die Möglichkeiten für einen Jugendtreff aufzuzeigen
- die Möglichkeiten für einen Nachbarschaftstreff darzulegen,
- die Verwertung des Altgebäudes darzustellen.“


Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2014 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 11
Gegenstimmen, 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Frau Klausmeier nahm an der
Abstimmung nicht teil) folgende Beschlussvorschlag abzulehnen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Verlegung des Abendgymnasiums – Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund
zum 01.02.2015 zum Schulstandort „Möllerstraße 3“
2. die Aufgabe des bisherigen Schulstandortes „Kleyer Weg 90““


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (TOP 6.6) vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1.) Wie viele Quadratmeter Nutzfläche bzw. Bruttogeschossfläche sind an dem Schulstandort "Kleyer Weg 90" vorhanden?
2.) Wie hoch ist der Buchwert der Immobilie "Kleyer Weg 90"?
3.) Wie viele Quadratmeter Nutzfläche bzw. Bruttogeschossfläche sind an dem Schulstandort "Fritz-Kahl-Straße 15" vom Abendgymnasium genutzt worden?
4.) Ist eine Rückeingliederung der ausgelagerten Sekundarstufe II (derzeit im Schulzentrum Renninghausen) der GE Brünninghausen an den Standort "Fritz-Kahl-Straße 3" beabsichtigt?
5.) Wenn ja, was soll mit den dortigen und dann frei werdenden Räumlichkeiten geschehen?
6.) Wie hoch ist der Buchwert der Immobilie "Möllerstraße 3"?
7.) Wie viele Quadratmeter Nutzfläche bzw. Bruttogeschossfläche sind an dem Schulstandort "Möllerstraße 3" vorhanden bzw. für eine mögliche Nutzung des Abendgymnasiums nutzbar?
8.) Wie ist bei dem von der Stadtverwaltung avisierten Umzugsprozess und tendenziell zurückgehenden Schülerzahlen eine Reduzierung der bewirtschafteten Fläche zu erzielen?
9.) Wäre eine Unterbringung der Abendrealschule am Standort Möllerstraße 3 – parallel zum Abendgymnasium – möglich?
Mit einer ggf. auch teilweisen Beantwortung im nicht-öffentlichen Teil sind wir einverstanden.“


Herr Barrenbrügge bat um mündliche Beantwortung und nahm zum Fragenkatalog wie folgt Stellung:
- Die in der Vorlage genannten Umzugskosten erschienen ihm sehr günstig.
- Für die Liegenschaft Kleyer Weg 90 gebe es einige Nutzungsbegehren (Entscheidung bereits
gefallen?).
- Der Beschluss der CDU-Fraktion sei abhängig von der Beantwortung der Fragen.

Herr Spieß sprach ebenfalls die Frage der weiteren Nutzung an. Außerdem fragte er nach dem Beschluss der Schulkonferenz im Juni, ob dieser vorliege und es ein abweichendes Abstimmungsverhalten der Studierenden gebe.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass insbesondere die Fragen zum Immobilienwert nicht direkt beantwortet werden könnten. Diese würden in Abstimmung mit der Liegenschaftsverwaltung zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.
Sie beantwortete die Fragen von Herrn Barrenbrügge und Herrn Spieß wie folgt:
- Der Umzugswert sei so günstig wie angegeben.
- Es gebe von der Liegenschaftsverwaltung noch keine konkrete Entscheidung zur
Folgenutzung.
- Die Schulkonferenz habe mehrheitlich beschlossen. Es sei keine Differenzierung zwischen
Studierenden und Lehrern bekannt.

Es folgte eine kurze Diskussion über die Abstimmung der Vorlage.

Frau Raddatz-Nowack verwies darauf, dass die Vorlage die Verlegung eines Schulstandortes beinhalte. Es gehe nur um die Entscheidung, den Schulstandort aus Brünninghausen in das leere Gebäude der Hauptschule Innenstadt-West zu verlegen.

Die Fraktionen Die Linke & Piraten und B’90/Die Grünen signalisierten Zustimmung zu der Vorlage.

Herr Spieß erklärte, dass die Vorlage unter diesen Umständen ohne Empfehlung weitergeleitet werden könne. Dem würde seine Fraktion zustimmen. Die CDU-Fraktion solle die Abstimmung nicht von der Beantwortung der Fragen abhängig machen.

Die CDU-Fraktion stimmte diesem Vorschlag auf Nachfrage der Vorsitzenden zu.


Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung weiter an den Rat.
Die Fragen der CDU-Fraktion werden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.


zu TOP 3.2
Anmeldungen an Förderschulen für den fünften Jahrgang zum Schuljahr 2014/15;
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung vom 02.04.2014 zu TOP 3.8
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13216-14)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… bei der Vorstellung der Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2014/15 in der Schulausschusssitzung im April 2014 (TOP 3.8) wurde auch die Anmeldezahlen zum neuen Schuljahr an den Förderschulen nachgefragt.

Für den Förderschulbereich gibt es kein vergleichbares Anmeldeverfahren für den Wechsel in den 5. Jahrgang, wie es für den Sekundarbereich I üblich ist.

Es erfolgt in der Regel kein Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe, da die Förderschulen mit den Schwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ durchgehend die Jahrgänge 1 bis 10 beschulen. Die Schülerinnen und Schüler bleiben also grundsätzlich an den Schulen.
Förderschulen nehmen oft sog. „Quereinsteiger“ auf. Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen, die Unterstützungsbedarfe zeigen, wechseln häufig nicht zu Beginn des neuen Schuljahrs an eine Förderschule.

Der Unterstützungsbedarf stellt sich vielmehr im laufenden Schuljahr während des Unterrichtsbetriebs fest. Erst dann wechseln diese Kinder die Schulform und werden an der entsprechenden Förderschule und im entsprechenden Jahrgang aufgenommen. Eine Aufnahme ist grundsätzlich in jedem Jahrgang möglich.

Aktuelle Schülerzahlen für das neue Schuljahr liegen erst nach Beginn des neuen Schuljahres zum Stichtag 15.10. mit Erstellen der Amtlichen Schulstatistik vor.

Die Schulen haben daher aufgrund ihrer Erfahrungswerte die voraussichtliche Anzahl der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler für den 5. Jahrgang zum Stand 01.07.2014 prognostiziert (s. Anlage).

Für den Förderschulbereich kann ich Ihnen folgendes Datenmaterial zur Verfügung stellen:
- Auszug aus der Amtlichen Schulstatistik vom 15.10.2013 (SJ 2013/14)

- Prognosedaten des Schulamtes für das Schuljahr 2014/15 zum Stand 26.03.2014
- Voraussichtliche Aufnahmezahl von Schüler/innen in den 5. Jahrgang zum SJ 2014/15 (Stand 01.07.2014)

Die Tabellen habe ich als Anlage beigefügt.“



Anlage

Amtliche Schulstatistik, Stand 15.10.2013, Jahrgang 5 und Summe Schüler/innen Jhg. 1-10 an Förderschulen Schwerpunkt „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“





Prognosedaten des Schulamtes vom 26.03.2014 (voraussichtliche Gesamtschülerzahl je Förderschule zum SJ 2014/15)





Voraussichtliche Schülerzahl im 5. Jahrgang zum SJ 2014/15 (Stand: 01.07.2014)



Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Schulische Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12240-14-E1)
zu TOP 6.7
Schulische Inklusion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12240-14-E2)

Der Tagesordnungspunkt 3.3 wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 6.7 behandelt.
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die von der SPD-Fraktion gestellte Anfrage zum Tagesordnungspunkt „Schulische Inklusion“ beantworte ich wie folgt:

Vorbemerkung zur Beantwortung der Fragen Ziffer 1--4

Bei den in der Bitte um Stellungnahme angefragten Daten handelt es sich ausschließlich um solche, die mit der Amtlichen Schulstatistik des Landes erhoben werden. Die Amtliche Statistik wird im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erstellt. Für die Erhebung der Daten gilt als Stichtag der 15. Oktober des Jahres. Die gewünschten Informationen für das Schuljahr 2014/15 können daher erst gegeben werden, wenn die Amtliche Statistik mit dem Stichtag 15.10.2014 vorliegt. Dies ist in der Regel zum Jahresende der Fall.

Sofern dies durch Auswertung eigener temporärer Erhebungen im Fachbereich Schule möglich ist, werden die Fragen beantwortet, um Orientierungsdaten zur Verfügung zu stellen. Bei den genannten Daten handelt es sich um Planungsdaten, welche zur Vorbereitung des Schuljahres 2014/15 erhoben wurden. Bis zum ersten Schultag im Schuljahr 2014/15 (20. August 2014) können Änderungen eingetreten sein. Valide Daten können erst mit der Amtlichen Schulstatistik (Stichtag 15.10.2014) vorgelegt werden.

1. Wie viele Einschulungskinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind zum Schuljahr 2014/15 an einer (Regel)Grundschule angemeldet worden?

Die Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs werden im Zuständigkeitsbereich des Landes von der staatlichen Schulaufsicht (Schulamt für die Stadt Dortmund) durchgeführt. Nach Auskunft des Schulamtes für die Stadt Dortmund gab es für den Grundschulbereich zum neuen Schuljahr 2014/15 rund 300 Neuanträge mit dem Wunsch der Teilnahme am Gemeinsamen Lernen.

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden zu allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I wechseln? Welche Schulformen nehmen wie viele inklusiv zu beschulende Kinder auf?
Aus dem Primarbereich wechseln zum Schuljahr 2014/15 rund 300 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (zielgleiche und zieldifferente Förderung) in die Sekundarstufe I.
Diese Schülerinnen und Schüler verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulformen (Quelle: Schulamt, Stand 25.03.2014):
Hauptschulen 67
Realschulen 65
Gymnasien 54
Sekundarschule 7
Gesamtschulen 103
3. Wie viele inklusiv geförderte Kinder werden dann insgesamt an
a) Dortmunder Grundschulen
b) Sekundarschulen
vorhanden sein?
Nach Auskunft des Schulamtes wird zum Schuljahr 2014/15 mit insgesamt 1.146 Kindern gerechnet, die im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL) an Dortmunder Grundschulen unterrichtet werden.
Für den Sekundarbereich wird von insgesamt 1.166 Schülerinnen und Schülern im GL ausgegangen.
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen zum Vergleich eine Förderschule und wie werden sich dort voraussichtlich die Schülerzahlen entwickeln?

Um einen Orientierungswert zu vermitteln, kann bis zur Veröffentlichung der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2014/15 nur auf die Daten des letzten Schuljahres zurückgegriffen werden. Im Schuljahr 2013/14 wurden die Städtischen Förderschulen von insgesamt 1.984 Schülerinnen und Schülern besucht (Primarstufe und Sekundarstufe I). Die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen ist maßgeblich von den individuellen Schulwahlentscheidungen der Eltern abhängig. Da sich der Rechtsrahmen zum Schuljahr 2014/15 durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz grundlegend verändert hat, lässt sich auch aus bisherigen Entwicklungen keine belastbar begründete Prognose ableiten.

5. Wie sieht die Verwaltung den Trend in den nächsten Jahren, wenn in Dortmund bereits jetzt 43 % aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden?

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ("5-Jahres-Vergleich": 2009/10 = 2.494 / 2013/14 = 1.984). Der absolute Rückgang um 530 Schülerinnen und Schüler verteilt sich wie folgt auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte:

Schülerzahlenrückgang 2009/10 bis 2013/14
Förderschulen "Lernen" - 370
Förderschulen "Soziale und emotionale Entwicklung" - 57
Förderschule "Sprache" - 55
Förderschulen "Geistige Entwicklung" - 48

Für die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Maße sich diese Entwicklung fortsetzt, fehlen aktuell belastbar begründete Annahmen (siehe auch Antwort zu Ziffer 4.).
6. Über die Finanzierung und die Anerkennung der Konnexität von Inklusion an Schulen gibt es bislang keine verbindlichen Zusagen vom Land. Gemäß einem Gutachten sollen die zusätzlichen Kosten auf 113,5 Mio. Euro beziffert sein. Aktuell befinden die Städte- und Gemeindespitzenverbände sich in Verhandlungen mit dem Land, das bislang 175 Mio. Euro verteilt auf drei Jahre angeboten hat.
a) Von welchen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen geht die Verwaltung im Umsetzungsprozess der schulischen Inklusion in Dortmund aus, um sowohl die räumlichen als auch die sächlichen Voraussetzungen zu schaffen?
b) Inwieweit sind personelle Mehrbedarfe für den inklusiven Unterricht an sich, aber auch für Schulsozialarbeit, Schulbegleiter(innen) oder Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu beziffern?“
Aussagen zur Höhe der finanziellen Mehrbedarfe können zurzeit für die Stadt Dortmund nicht gemacht werden, da die Rahmenbedingungen für eine inklusive Schule durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz nicht beschrieben werden. Nachdem nunmehr die finanzrechtlichen Fragestellungen (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion) geklärt sind, kann in einem dialogischem Prozess mit allen am Schulleben Beteiligten ein Orientierungsrahmen „Inklusive Schulentwicklung in der Bildungsregion Dortmund“ erarbeitet werden.“.


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (TOP 6.7) vor:

„…die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung
der folgenden Frage:
Wie gewährleistet die Stadtverwaltung, dass die nun an den Regelschulen inklusiv beschulten
Kinder mit unterschiedlichsten sonderpädagogischem Förderbedarfen dort ihre
optimale schulische Förderung erhalten, obwohl die dort eingesetzten Sonderpädagogen
(sowohl für den zieldifferenten als auch zielgleichen Gemeinsamen Unterricht (GU)) in der
Regel eine Ausbildung für spezifische Förderschwerpunkte besitzen?
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten dazulegen, wie viele Schülerinnen und Schüler
aktuell mit welchem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte pro öffentlicher Schule
auf Dortmunder Stadtgebiet beschult werden, sowie um Aufstellung der dort tätigen
Sonderpädagogen mit deren ausgebildeten Förderschwerpunkten.“


Der Schulausschuss diskutierte kurz die Zuständigkeit des Ausschusses zu dem Thema und die Umsetzung des Inklusionsbeschlusses. Es gebe verschiedenste Aspekte, die berücksichtigt und differenziert betrachtet werden müssten.
Die Verwaltung sei mit der Umsetzung des Inklusionsprozesses befasst und werde dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzung darüber berichten.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
3. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13116-14)

Der Schulausschuss nahm den 3. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

Der Schulausschuss nahm den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 01.06.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Aufstellen eines Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12301-14)

Herr Rüding merkte an, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund künftig mehr eingebunden und ein Konzept entwickelt werden sollte.

Frau Schnittker betonte die Wichtigkeit des Konzeptes. Das Thema Einbindung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund werde die Bezirksvertretung Lütgendortmund aufgreifen.

Herr Strack erklärte, dass man die Mobilität nicht verallgemeinern könne. Es gebe immer individuelle Maßgaben, z. B. außerschulischer Sport- und Musikunterricht, Unterrichtszeiten, die eine individuelle Beförderung notwendig machten.

Frau Staar erklärte, dass die Öffnung der Schulbezirksgrenzen ein Grund dafür sei, dass Schüler mit dem PKW zur Schule gefahren werden. Außerdem seien Schulbusse oft überfüllt, der zunehmende Individualverkehr habe zugenommen, so dass Eltern den Schulweg mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß nicht für zumutbar halten.
Der Stadtelternrat halte es für wünschenswert, den Schülerausweis als allgemeine Fahrkarte für alle Schüler innerhalb des Stadtbezirkes Dortmund gelten zu lassen.

Herr Bohnhof betonte ebenfalls die ggf. notwendige Individualität.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass es sich um ein Modellkonzept handele, das in einem Bereich zur Erprobung anstehe.


Die Schulausschuss nahm die Aufstellung des Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität als Umsetzung der Maßnahmen Mob i + j aus dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 und dessen Umsetzung in den Modell-Stadtteilen Oespel und Kley zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-14)

Frau Wittig-Flick führte kurz in die Vorlage ein und erklärte, dass ursprünglich in der Antragstellung an die Bezirksregierung bzw. das Land ein Stadtteilzentrum in der Albertus-Magnus-Kirche geplant worden sei. Die Bereitstellung der Mittel sei jedoch abgelehnt, aber die Förderung einer Machbarkeitsstudie für ein Stadtteilzentrum sowie eine konkretisierende Untersuchung des Gebäudes eröffnet worden. Mit einer Förderung sei immer die Umsetzung verbunden. Das Stadtteilzentrum wurde aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt. Eine Prüfung der Städtischen Immobilienwirtschaft habe ergeben, dass das Gebäude nicht einer städtischen Nutzung zugeführt werden könne, da die Investitionen zu hoch seien.
Es handele sich um eine Formalität, den Ratsbeschluss zur Umsetzung der Albertus-Magnus-Kirche zurückzunehmen.

Der Schulausschuss diskutierte kurz die Vorlage unter Berücksichtigung der o. g. Informationen.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (mit 2 Ent-haltungen der Fraktion Die Linke/Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung der gutachterlichen Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der 1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche (DS-Nr.: 03496-11).


zu TOP 5.3
EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13137-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (mit 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke/Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung des Projektes „1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 13.500 Euro (DS.Nr. 14678-09) in der Teilergebnisrechnung von StA 61.


zu TOP 5.4
Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

Der Schulausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.


6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Wiederholte Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13185-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… in den letzten Tagen ist wiederholt über Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule berichtet worden. Wir bitten Sie, das Thema für die nächste Sitzung des Schulausschusses vorzusehen und die Verwaltung zu bitten, eine Stellungnahme zu geplanten oder beabsichtigten Sicherungsmaßnahmen des Schulstandortes vorzulegen.“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.2
SchulbegleiterInnen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13228-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Sie Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele SchulbegleiterInnen sind zum Start des Schuljahres 2014/15 an Dortmunder Schulen eingesetzt?

2. Wie viele SchulbegleiterInnen sind zu Beginn des Schuljahres in der Offenen Ganztagsschule eingesetzt?

3. Wie viele Anträge auf Schulbegleitung sind für das Schuljahr 2014/15 insgesamt gestellt worden?

4. Welche erkennbaren Auswirkungen hat die am 1. August in Kraft getretene 9. Schulrechtsänderung auf die Anzahl der aktuell eingesetzten SchulbegleiterInnen?

5. Wie ist die aktuelle Entwicklung des Kostenvolumens einschließlich des OGS-Bereichs?


Begründung:
Anfang April hat der Schulausschuss den Zwischenbericht der Verwaltung zur Schulbegleitung in Dortmund zur Kenntnis genommen. Inzwischen ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten, mit dem Eltern das Recht bekommen, für ihr Kind eine Förderschule oder ein Allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung zu wählen. Dies gilt zum Schuljahr 2014/2015 zunächst für alle Schüler/innen, bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde – das betrifft vor allem Erstklässler – sowie bereits in der Primarstufe geförderte Schüler/innen, die in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule oder in die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe wechseln wollen.
Im Zwischenbericht hatte die Verwaltung festgestellt, dass das Kostenvolumen einschl. des OGS-Bereichs die 5 Mio. Euro-Marke voraussichtlich übersteigen wird.“


Frau Staar sprach folgende Punkte an, die im laufenden Prozess bedacht werden sollten:
- Qualifizierungsmaßnahmen für SchulbegleiterInnen
- definierte Standards wie z. B. bei den Tageseltern
- Abstimmung innerhalb der Schulen, um die Verteilung der SchulbegleiterInnen zu
koordinieren
- rechtliche Absicherung der SchulbegleiterInnen bei der Verabreichung von Medikamenten
an SchülerInnen

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.3
Schulsozialarbeit
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13227-14-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der im April beschlossen befristeten Verlängerung von 81 Stellen von SchulsozialarbeiterInnen. Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, über den Stand der Klagen gegen die von der Bundesregierung verlangte Rückzahlung von Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaktes sowie die aktuelle Finanzierungssituation der Stellen und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu berichten.

Begründung:
Der Rat hat im April die Verlängerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bis zum 31. Juli 2015 beschlossen. Damit konnte die befristete Weiterbeschäftigung von 81 SchulsozialarbeiterInnen gesichert werden, weil das Land Nordrhein-Westfalen es den Kommunen ermöglicht hatte, aus Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) des Jahres 2012 die Schulsozialarbeit weiter zu finanzieren. Diese Vorgehensweise hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gestoppt und von den Ländern verlangt, genannte Restmittel an den Bund zurückzuzahlen. In NRW müssen die Kommunen auf 70 Millionen Euro verzichten, auch für Dortmund hätte das gravierende Folgen. Das Land hat inzwischen beschlossen, gegen die Rückzahlung zu klagen.“


Die Beantwortung der Verwaltung unter Berücksichtigung der o. g. Klage des Landes NRW erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.4
Unterrichtsausfall
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13232-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen

1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Verwaltung über Unterrichtsaufall an Dortmunder Schulen im abgelaufen Schuljahr 2013/14 (bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen sowie besonders betroffenen Fächern)?

2. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Einbeziehung Dortmunder Schulen in die vom Schulministerium angekündigte, landesweite stichprobenartige Ermittlung von Unterrichtsausfall?

Begründung:
Immer wieder wird unter anderen von Schulpflegschaften auf Unterrichtsausfall an Dortmunder Schulen hingewiesen. Gleichzeitig plant das Schulministerium noch in diesem Jahr eine stichprobenartige Ermittlung des Stundenausfalls.“


Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich. Da es sich um eine sogenannte „innere Schulangelegenheit“ handelt, sollte eine Stellungnahme der BR Arnsberg einbezogen werden.


zu TOP 6.5
Dortmunder Jugendverbände im "Offenen Ganztag"
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13241-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… wie aus dem Arbeitsbericht 2013 der Dortmunder Jugendverbände hervorgeht, engagiert
sich die „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“ derzeit an sechs Dortmunder
Schulen als Träger im „Offenen Ganztag“. Dazu schreiben die Falken u.a.:
„Falken machen Schule steht für aktive Schulgestaltung. […] Die Verzahnung von „Falken
machen Schulen“, der traditionellen Verbandsarbeit und der Offene Tür verlieren wir nicht
aus den Augen, auch dann nicht, wenn die Inhalte unserer Kurse und AGs an den Schulen
nicht immer den direkten Falkenzielen entsprechen. Wir versuchen, Verbandspädagogik
und Verbandsvielfalt in den Schulalltag einfließen zu lassen, also Schule nicht verwalten
sondern gestalten. […] Wir sind Teil der Schule.“
Das Schulgesetz des Landes NRW sieht jedoch für Schule den Status klarer Unparteilichkeit
vor (vgl. v.a. §2 (8), §56, §57/58 (4)).

Die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund zu o.
g. Tagesordnungspunkt um eine schriftliche Stellungnahme u.a. zu folgenden Fragen:

1. Wodurch ist bei den durch die Falken verantworteten Ganztagsprogrammen die
nach dem Schulgesetz vorgesehene Unparteilichkeit der öffentlichen Schulen
sichergestellt?

2. Wie werden Inhalte des „Offenen Ganztags“ der entsprechenden Träger überprüft
und bewertet?
3. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen gegen die Unparteilichkeit schulischer
Angebote verstoßen worden ist?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.6
Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12797-14-E1)

Der Tagesordnungspunkt wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 3.1 behandelt.


zu TOP 6.7
Schulische Inklusion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12240-14-E2)

Der Tagesordnungspunkt wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 3.3 behandelt.






Die Vorsitzende bedankte sich für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.07 Uhr.




A l t u n d a l – K o e s e B a r r e n b r ü g g e F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin