Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 15.06.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend) i. V. f. Tina Malguth (DGB-Jugend)
Tobias Falke (BDKJ) i. V. f. Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Andreas Hibbeln i. V. f. Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde) i. V. f. Rainer Nehm
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Peter Finkensiep (Die Brücke e. V.)
i. V. f. Gunther Niermann (Der Paritätische)

Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Birgit Färber
Elisabeth Hoppe
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz


Jürgen Skaliks 57/FABIDO
Martina Raddatz-Nowack StA 40
Manfred Hagedorn StA 40
Reiner Limberg 65/Immobilienwirtschaft

4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 15.06.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
(Drucksache Nr.: 04620-16)

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 11.05.2016


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2016
(Drucksache Nr.: 03359-15)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E2)

2.2 Jugendförderung in Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02732-15-E2)

2.3 XI. Sachstandsbericht zur Lage im Arbeitsbereich "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04826-16)

2.4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04488-16-E1)

2.5 Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04752-16)

2.6 Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für außerschulische Nachhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04007-16-E1)

2.7 Pädagogische Begleitung für § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04111-16-E1)

2.8 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04804-16)

2.9 Anerkennung von neuen Kindertageseinrichtungen als plusKita-Einrichtungen außerhalb der Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04821-16)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04104-16)

3.2 Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

3.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

3.4 Freistellung von der Mittagessenspauschale für alle Kinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen die unter die Förderumgebung plusKita und Sprachförder-Kita fallen.
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2016
(Drucksache Nr.: 04664-16)


3.5 Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen und Hochschulen für das Ruhrgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04798-16)


4. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stellv. stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Tobias Falke


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Grohmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden,
-> aufgrund der Presseberichterstattung die Tagesordnung zu erweitern um den

TOP 3.6 Offener Ganztag
- mdl. Bericht –


-> die TOP 3.3 „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund ….“, Drucksache Nr.: 04621-16, TOP 3.5 „Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur …“, Drucksache Nr.: 04798-16 und TOP 3.6 „Offener Ganztag“ vorzuziehen und nach TOP 2.1 zu behandeln.

Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Herr Sohn mit, auch er habe aus der Presse von der Umgestaltung der Außenfläche Dietrich-Keuning-Haus erfahren. Er gehe davon aus, dass die Vorlage dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zugeleitet wird. Unabhängig davon habe er den Punkt für die nächste Sitzung des Ausschusses am 28.09.2016 vorgesehen.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
(Drucksache Nr.: 04620-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bestellte einstimmig Frau Birgit Färber zur stellvertretenden Schriftführerin (ohne Geschäftsführung Unterausschuss; diese verbleibt beim Jugendamt).


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 11.05.2016

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 11.05.2016 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)
Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2016
(Drucksache Nr.: 03359-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E2)
Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2015
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E4)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03359-15-E5)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E6)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 03359-15-E7)


I. Es lag folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung am 19.05.2016 vor:

A. Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 vor:

Es lag folgende Vorlage vor:
Änderung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungen
Empfehlung
Drucksache Nr.: 03359-15


Dazu lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 03359-15-E1):


„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1) Der Ausschuss lehnt eine Erstattung von Elternbeiträgen erst ab dem 6. Tag bzw. 11. Streiktag ab.
2) Der Ausschuss empfiehlt stattdessen, dass die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag erstattet werden. Die Satzung ist entsprechend in § 2, Absatz 7 zu ändern.

Begründung

Eine Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund streikbedingter Schließungszeiten begründet sich damit, dass für Eltern bereits ab dem 1. Tag der Schließung einer Kindertageseinrichtung das Problem besteht, ihr(e) Kind(er) anderweitig betreuen bzw. unterbringen zu lassen. Gerade für berufstätige Eltern stellen die Streiktage eine besonders große Herausforderung dar, da sie entweder schnell einen adäquaten Betreuungsersatz finden oder selbst zu Hause bleiben müssen – was oft für Unmut beim Arbeitgeber sorgt. Im Falle einer anderweitig organisierten Betreuung müssen Eltern auch oft für diese zahlen – sie zahlen somit also sowohl ihren Beitrag für die Kita, als auch die Kosten für die Ersatzbetreuung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert eine Stadt nicht dadurch, dass sie Eltern im Falle streikbedingter Schließungszeiten von Kitas erst frühestens ab dem 6. Tag ihre Beiträge zurück erstatten will. Hinzu kommt, dass nur ein geringer Teil der Eltern, die ihr(e) Kind(er) in einer Kita betreuen lassen, dafür auch Beiträge zahlen. Eine Erstattung der Beiträge ab dem 1. Tag wäre daher für die Stadt sowohl finanziell, als auch verwaltungstechnisch leicht umzusetzen.“



Außerdem lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor
(Drucksache Nr.: 03359-15-E2):


„… wir bitten folgenden Antrag zur o.g. Vorlage zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

1. Anstelle der beiden vorgeschlagenen Alternativen, eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten vom sechsten oder elften Tag an vorzusehen, soll auch in Zukunft eine Erstattung bereits ab dem ersten Streiktag erfolgen.

2. Ein Erstattungsanspruch aufgrund streikbedingter Schließungszeiten soll nicht nur für Eltern von FABIDO-Einrichtungen, sondern auch für die Einrichtungen anderer Träger gelten.

3. Eingesparte Personalkosten der Stadt Dortmund aufgrund von Streiks verbleiben auch zukünftig wie beim Streik im Jahr 2015 im Eigenbetrieb FABIDO und sollen für konkrete Verbesserungen und die Ausstattung der Einrichtungen eingesetzt werden. Die nichtstädtischen Träger von Tageseinrichtungen werden aufgefordert, dieses gleichermaßen umzusetzen.


Begründung:

Eigentlich gibt es keinen Anlass, die Satzung für die Elternbeiträge zu ändern.


Auch ohne Regelungen in der Satzung wurde in der Vergangenheit immer eine zufriedenstellende Lösung gefunden, die eine Erstattung ab dem ersten Streiktag zum Inhalt hatte.

Der Punkt, dass ausschließlich Eltern der städtischen FABIDO-Einrichtungen von einer Rückerstattung im Streikfall profitieren sollen, ist ungerecht und muss angepasst werden, weil die Elternbeitragssatzung für alle Eltern und für alle Träger gültig ist.

Eingesparte Personalkosten wegen des Streiks zweckgebunden in die Ausstattung der Kitas fließen zu lassen, hat sich im letzten Jahr bewährt und es haben FABIDO-Einrichtungen davon profitiert.“

Frau Schneckenburger begründete die Dringlichkeit.

Frau Schütte-Haermeyer sprach sich gegen die Dringlichkeit aus

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie lehnten einstimmig (14 Nein) die Aufnahme der Vorlage auf die Tagesordnung ab.

Herr Sohn brachte mit Nachdruck zum Ausdruck, dass die Behandlung einer Satzungsänderung auf jeden Fall zunächst im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu erfolgen hat. Es könne nicht sein, dass weitere beteiligte Ausschüsse oder der Rat ohne Votum des Ausschusses empfehlen bzw. entscheiden.
Darüber bestand Einvernehmen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie


Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.“

B. Es lag folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

„…in seiner Sitzung am 11.05.2016 lehnte der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Beratung der Vorlage im Wege der Dringlichkeit ab. Im Rahmen der fraktionellen Beratungen zeigte sich, dass der Beschlussvorschlag nicht mehrheitsfähig ist.


Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

§ 2 Abs. 7 der Satzung lautet zukünftig wie folgt:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag.

Zu Ihrer Information darf ich anmerken, dass diese Änderung der Satzung für alle Träger (also z.B. FABIDO, AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Lebenshilfe, Elterninitiativen) gelten würde. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer Erstattung führen. Die Elternbeiträge würden ab dem ersten Tag erstattet werden, sofern die Arbeitskampfmaßnahme in Summe mehr als drei Tage umfasst.“

C. Herr Sohn wies noch einmal auf das Erfordernis hin, die Vorlage zunächst noch einmal im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu beraten, bevor der Rat endgültig entscheidet.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sowie das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis“



II. Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion,
Drucksache Nr.: 03359-15-E4:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet die Verwaltung zur nächsten Ausschusssitzung am 15.06.2016 um schriftliche Darstellung, wie viel Personalkosten pro Streiktag für die Mitarbeiter in Fabido-Einrichtungen eingespart werden. Dies möge bitte am Beispiel der Streikphase in 2015 dargestellt werden.“

Dazu die folgende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03359-15-E5):
„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
Pro Streiktag wurden in 2015 bei FABIDO Personalkosten in Höhe von 163.900 € eingespart.“



III. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03359-15-E6):

„…die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Der § 2 Abs. 7 der oben genannten Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen und ähnliches haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die auch zur Schließung von Einrichtungen führen, besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag und trägerunabhängig ein Rückerstattungsanspruch für gezahlte Beiträge.
Anteilig zum Monatsbeitrag wird für jeden Schließungstag, der durch Arbeitskampfmaßnahmen an einer einzelnen Kita verursacht ist, der Beitragsanteil erstattet.

Begründung
Für die Tage, an denen Kita-Einrichtungen geschlossen sind, haben Eltern zum Teil einen hohen organisatorischen und finanziellen Zusatzaufwand. Um diesen ansatzweise kompensieren zu können, sollen die Eltern pro Tag, an dem die zuständige Einrichtung wegen Arbeitskampfmaßnahmen geschlossen ist, ihre bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen.
Die Summen der Rückerstattung, die hier in Rede stehen können nicht die wahrscheinlichen alternativen Betreuungskosten der Elternhäuser ersetzen, allerdings sind sie als symbolischer Akt der Kompensation zu sehen.
Da es sich hier um eine Satzungsänderung der Elternbeiträge handelt, ist es nicht vereinbar, dass Elternteile, die beitragsbefreit sind, etwaige „Entschädigungszahlungen“ bekommen.
Bei der Rückzahlung ist eine Verrechnung des verwaltungsseitigen Arbeitsaufwandes der beteiligten Ämter unzulässig. Organisatorische Verwaltungskosten können mit den jeweils nicht ausgezahlten Kita-Personalkosten verrechnet werden, die bisher in allen Aufstellungen nicht erwähnt wurden. Die bisher in der Gegenrechnung aufgestellten Verwaltungskosten müssen in voller Höhe in die Rückerstattung fließen, die dadurch höher würde.“


IV. Gemeinsamer Antrag der SPD/Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03359-15-E7):
„… die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und LINKE/PIRATEN bitten um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die in der Summe mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag. Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.
2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.

Begründung:
Die momentane Satzung sieht eine Erstattung von Elternbeiträgen während einer Tarifauseinandersetzung und daraus resultierenden Streiks in den Kindertageseinrichtungen nicht vor. In den Jahren 2009 und 2105 wurde während der bereits laufenden mehrwöchigen Arbeitskampfmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen der politische Beschluss gefasst, die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag vorzunehmen. Das war eine richtige und wichtige Entscheidung, um die Eltern zumindest anteilig von den ihnen anderweitig entstehenden Betreuungskosten zu entlasten.
Mit der jetzt vorgeschlagenen Veränderung der Satzung wird vor einem Streik eine rechtssichere Grundlage geschaffen und in der Satzung verankert, die unabhängig von politischen Mehrheiten während einer Tarifauseinandersetzung Bestand hat.
Dabei bleibt die Erstattung pro Tarifauseinandersetzung ab dem ersten Tag bestehen, wenn die Streikmaßnahmen in der Summe länger als drei Tage dauern, also über einen kurzen Warnstreik hinausgehen. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer Erstattung führen, wohl aber in ihrer Addition.
Diese Regelung bezieht auch ein, dass die Ermittlung der Erstattungen durch die Verwaltung einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand nach sich zieht. Darüber hinaus sollen alle im Eigenbetrieb eingesparten Gelder zur Verbesserung der Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen verwendet werden. Das kommt auch den Kindern zu Gute, deren Eltern von der Zahlung der Beiträge befreit sind.“


Herr Barrenbrügge begründete den Antrag seiner Fraktion (s. unter III.).
Den Vorschlag der Verwaltung (s. I., B.) und auch den 1. Punkt des gemeinsamen Antrages (s. IV.) könne die CDU-Fraktion nicht mittragen, da sich Politik aus Tarifauseinandersetzungen heraushalten sollte.

Frau Schütte-Haermeyer begründete den gemeinsamen Antrag (s. unter IV.).
Es werde nicht die Auffassung geteilt, dass die vorgeschlagene Regelung einen einseitigen Eingriff in den Tarifkonflikt bedeute. Gleiches gelte für die Aussage, die Abrechnungskosten der Rückzahlung durch die Verwaltung mit den beim Eigenbetrieb FABIDO eingesparten Personalkosten zu verrechnen. Es werde vielmehr beabsichtigt, die eingesparten Gelder beim Eigenbetrieb zu belassen und für die Verbesserung der Ausstattung in den Tageseinrichtungen zu nutzen – wie es auch bisher bereits durch Ratsbeschluss gehandhabt wurde.

Auch Herr Grohmann warb um Unterstützung des gemeinsamen Antrages.

Herr Gora signalisierte vom Grundsatz her Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag.
Er wies aber darauf hin, dass nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ausgezahlte Gehälter spitz gegenüber dem Land und dem Jugendamt abgerechnet werden müssten. Eine Erstattung erfolge nur im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes. Wenn es die ernsthafte Absicht wäre, dem Eigenbetrieb die eingesparten Mittel zur Verfügung zu stellen, dann müsste dieses Geld zusätzlich aus kommunalen Mitteln gezahlt werden. Eine bessere finanzielle Ausstattung des Eigenbetriebes könne nicht über den 2. Punkt des gemeinsamen Antrages geregelt werden.

Herr Rennert zeigte sich überrascht von dem gemeinsamen Antrag. Er sei davon ausgegangen, dass auch in der Politik Einigkeit darüber bestanden hätte, die Erstattung der Elternbeiträge wie in der Vergangenheit zu handhaben.
Sollte der Verwaltungsaufwand zu hoch sein, sei man gern bereit, eine Lösung zu unterstützen, mit der diese Kosten reduziert werden können (z. B. Abrechnung am Ende des Kindergartenjahres).
Die über die Erstattung der Elternbeiträge hinausgehende Entschädigungszahlung sei von den freien Trägern an den Stadtelternrat herangetragen worden.
Abschließend warb er für die Unterstützung des Antrages der CDU-Fraktion.

Herr Ortmann führte aus, der Kindergarten stelle bereits den Einstieg in das Bildungssystem dar. Bei einer streikbedingten Schließung seien alle Eltern/-teile betroffen, unabhängig davon, ob ein Elternbeitrag gezahlt wird oder nicht. Aus seiner Sicht wäre eine Rücküberweisung von streikbedingten Einsparungen an alle Geschädigten sinnvoll. Schließlich müssten auch die Geringverdiener, die keinen Elternbeitrag zahlen, dafür sorgen, dass ihre Kinder anderweitig untergebracht werden (verbunden mit wahrscheinlich auftretenden Mehrkosten).

Frau Schneckenburger ging noch einmal kurz auf den Streik im vorigen Jahr ein.
Um eine grundsätzliche Regelung zu treffen, habe sich die Verwaltung zu der Vorlage entschlossen. Nach der rechtlichen Prüfung bestehe kein Rechtsanspruch der Eltern auf Rückforderung der Elternbeiträge. Gleichwohl könne der Rat der Stadt Dortmund eine entsprechende Regelung durch Satzung treffen.
Unabhängig davon, ob 1 oder 100 Tag/e gestreikt werde, der Verwaltungsaufwand sei in jedem Fall gleich (z. B. Prüfung der Anwesenheit des Kindes, warum war es abwesend, Änderung der Software, Zahlbarmachung der Beträge). Es sei ein enormer Personalaufwand (zwischen 40.000 und 50.000 €).
Die Frage, ob die nicht erfolgten Personalaufwendungen beim Eigenbetrieb verbleiben können, müsse noch einmal getrennt betrachtet werden.

Frau Schütte-Haermeyer erläuterte noch einmal die Intention des gemeinsamen Antrages hinsichtlich der Streiktage.

Herr Gora wies nachdrücklich darauf hin, dass „öffentliche“ Träger keine Gewinne erzielen. Wenn diese Träger die im Bewilligungsjahr genehmigten Landesmittel/kommunalen Mittel nicht verbrauchen, sind sie der Rückstellung zuzuführen. Sobald die Rückstellung eine definierte Höhe annimmt, wird sie mit den Mitteln verrechnet, die das Land anschließend zur Verfügung stellt.
Private Träger können Gewinne erzielen.

Herr Oppermann teilte mit, im Prinzip halte er eine Satzungsänderung für nicht erforderlich. Die in der Vergangenheit getroffene Regelung sei eine gute Lösung gewesen.
Bei der gesamten Diskussion müsse man zur Kenntnis nehmen, dass die eigentliche Finanzierungslast des Kindergartenwesens in öffentlicher Hand liege. Der Elternbeitrag sei nur ein minimaler Anteil am Gesamtsystem.
Weiterhin müsse gesehen werden, dass die Betreuung in den TEK nicht mit der in den Schulen gleichgesetzt werden kann (Stichwort frühkindliche Bildung). Wenn dies gewünscht wäre, müsse das gesamte System entsprechend umgebaut werden.
Letztlich stehe auch der verwaltungsseitig zu betreibende Aufwand in keinem Verhältnis zu den Erstattungsbeträgen.
Von daher unterstütze er den vorliegenden gemeinsamen Antrag.

Frau Dr. Tautorat machte darauf aufmerksam, dass auch die Erzieher/-innen nicht gerade zu den Großverdienern zählen und für durchaus nachvollziehbare Forderungen gestreikt haben.
Aus ihrer Sicht sei es eine Sache der Logik, dass nur diejenigen Eltern Beitragsrückerstattung erhalten können, die auch Beiträge gezahlt haben.
Sie bat, bis zur Ratssitzung die Zulässigkeit des Verbleibs der Mittel bei FABIDO zu prüfen.
Abschließend ging sie auf die Intention des gemeinsamen Antrages ein.

Herr Barrenbrügge sah eine Satzungsänderung vor allem vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Stadt Dortmund als erforderlich an.
Hinsichtlich der angeführten Verwaltungskosten sollte aus seiner Sicht verwaltungsseitig über die Möglichkeit einer Kostensenkung nachgedacht werden (z. B. Pauschalierungen).
Abschließend bat er um Unterstützung des Antrages der CDU-Fraktion.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass Rechtssicherheit bestehen müsse und keine willkürlichen Entscheidungen getroffen werden können.

Herr Bahr konnte sich nicht erinnern, dass er für seine Kinder im Kindergarten seinerzeit einen Nachweis bei Krankheit erbringen musste.
Der gemeinsame Antrag habe für ihn lediglich Symbolcharakter.
Er erläuterte noch einmal den Antrag der CDU-Fraktion.

Für Herrn Grohmann wäre reine Symbolik dann gegeben, wenn der gemeinsame Antrag auf eine Resolution Richtung Bund gerichtet wäre, ein Milliardenprogramm aufzulegen, um den Kommunen bzw. einkommensschwachen Menschen Bildungschancen/-gleichheit ab frühkindlichem Alter zu ermöglichen. Das sei aber nicht der Fall.


Es bestand Einvernehmen, dass die Anträge der CDU-Fraktion (s. I. A, Drucksache-Nr.: 03359-15-E1) sowie der SPD-Fraktion (s. I. A, Drucksache Nr.: 03359-15-E2) als hinfällig anzusehen sind.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (4 Ja – CDU-Fraktion und Herr Ortmann, 11 Nein) folgenden Antrag der CDU-Fraktion (s. III., Drucksache Nr.: 03359-15-E6) ab:

Der § 2 Abs. 7 der oben genannten Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen und ähnliches haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.

Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die auch zur Schließung von Einrichtungen führen, besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag und trägerunabhängig ein Rückerstattungsanspruch für gezahlte Beiträge.
Anteilig zum Monatsbeitrag wird für jeden Schließungstag, der durch Arbeitskampfmaßnahmen an einer einzelnen Kita verursacht ist, der Beitragsanteil erstattet.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss folgenden geänderten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (s. IV., Drucksache Nr. 03359-15-E7; Einzelabstimmung der Punkte):

1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die zu einer Schließung der Einrichtung führen und die in der Summe mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungs-anspruch ab dem ersten Streiktag. Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.
(Abstimmung: mehrheitlich beschlossen;
11 Ja, 4 Nein – CDU-Fraktion, Herr Ortmann)

2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.
(Abstimmung: einstimmig beschlossen;
mit der Empfehlung an den Rat, dieser Empfehlung beizutreten nach Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit/Vereinbarkeit mit dem KiBiz – bis zur Ratssitzung am 07.07.2016)



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (12 Ja, 3 Nein – CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, die Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund entsprechend dem gemeinsamen Antrag (s. o.) zu beschließen.


zu TOP 3.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zur Kenntnis und

2. beschließt für vier Projekte die weitere Planung und Ausführung notwendiger baubegleitender Maßnahmen (nicht förderfähig im Rahmen des KIF):
· SPOHA Brügmannblock
· SPOHA Johann-Gutenberg RS
· SPOHA Anne-Frank GES
· SPOHA Albrecht-Dürer RS
Die Arbeiten werden zur Ausnutzung von Synergieeffekten zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen ausgeführt und sind jeweils zwingend erforderlich, um gesetzliche und technische Anforderungen zu erfüllen. Durch dieses Vorgehen werden eine nachhaltige Durchführung der Maßnahme und weitere Nutzung der Objekte gewährleistet.

Für die Abwicklung der Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. unter den jeweiligen Einzelinvestitionsfinanzstellen im Profit-Center 24_0080501, Finanzposition 780800, insgesamt 2,225 Mio. € berücksichtigt.

zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen und Hochschulen für das Ruhrgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04798-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen und Hochschulen für das Ruhrgebiet zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Offener Ganztag
- mdl. Bericht -

Frau Schneckenburger wies eingangs darauf hin, dass der Bedarf an OGS-Plätzen im schulischen Bereich in den vergangen Jahren gewachsen ist und auch künftig weiter wachsen wird. Das hänge zum einen mit der Veränderung der Lebensmodelle zusammen und zum anderen mit dem Bedürfnis der Eltern, die verlässliche Betreuung im Kita-Bereich im schulischen Bereich fortzusetzen.

Frau Raddatz-Nowack berichtete:
Es gebe keine verbindlichen Raumvorgaben des Landes. Die von der Stadt konzipierten Raumvorgaben/-programme seien der Politik bekannt und würden die Standards der Mittagsverpflegung gewährleisten.
Durch den gestiegenen Bedarf an OGS-Plätzen komme es teilweise an verschiedenen Schulstandorten zu einer Mangelsituation. Die Schulen seien aber dankenswerter Weise bereit, die nachmittags nicht benötigen Räume für die OGS-Betreuung zur Verfügung zu stellen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet seien. So habe man in den vergangen Jahren immer wieder Lösungen finden können. Schwieriger sei es hinsichtlich der Verpflegungssituation.
Die Ermittlung der Bedarfe an den Schulen erfolgt mit zwei Abfragen: Im November melden die Schulen eine grobe Einschätzung der benötigen Plätze. Im Februar wird um verbindliche Mitteilung gebeten, um bei der Bezirksregierung/Land – nach Ratsbeschluss – den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Das Land reagiert aber verzögert. D. h., es gebe eine Spanne zwischen dem Ratsbeschluss und der Möglichkeit einer verbindlichen Zusage an die Eltern vor der Sommerpause. Solange keine verbindliche Förderzusage des Landes vorliege, sei die Kommune gehalten, den Eltern zunächst eine Absage zu erteilen. Das sei auch bei der Erich-Kästner-Grundschule so gewesen.
Um zukünftig die Eltern nicht unnötig zu beunruhigen, soll das Verfahren etwas verändert werden. Derzeit werde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt geprüft, inwieweit die Bescheide anders gefasst werden können (evtl. mit Vorbehalten arbeiten).
Bei aller Flexibilität auch aufgrund des Entgegenkommens der Schulen stoße man aber an Grenzen. Daher erfolge derzeit für den weiteren Ausbau der OGS-Betreuung eine systematische Überprüfung – auch im Kontext der Mittagsverpflegung - und eine Benennung der Standorte, die dann den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Das Ausschreibungsverfahren ist sehr positiv verlaufen. Lediglich an zwei Schulstandorten gab es Veränderungen, die aber innerhalb der bewährten Trägerschaft stattgefunden hat. Die Auswertung der vorgelegten Konzepte nach den 12 Kriterien hätte – auch in der Schulbewertung – eine hohe Qualität gezeigt.

Herr Sohn dankte herzlich für die Informationen. Er begrüßte, dass das Verfahren zur Zufriedenheit aller geregelt werden konnte und für die nächsten Jahre Rechtssicherheit besteht. Es gebe weiterhin einen großen Bedarf an Plätzen, von daher sollten die notwendigen Finanzmittel auch beim Land eingefordert werden.


zu TOP 2.2
Jugendförderung in Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02732-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt ergänzend beantwortet:

Trotz der Umstellung von Schulstrukturen (G9 auf G8) und auch der Einführung von OGS werden konstante Besucherzahlen in den Einrichtungen und konstante Teilnehmerzahlen an den Angeboten verzeichnet. Es sind keine signifikanten Auswirkungen auf Besucher-strukturen erkennbar, und Änderungen von Angebotszeiten sind nicht notwendig geworden.

Die Kinder- und Jugendförderung hat generell die Aufgabe, den aktuellen Bedarfslagen und Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen. So werden regelmäßig die Angebote unter Beteiligung der jungen Menschen verändert und Jugendtrends angepasst. Aktuell zeigen sich hier spezielle Wünsche nach erlebnispädagogischen und sportlichen Aktivitäten wie Klettern, Slag-Line oder Calisthenics (Körpergewichtsübungen).

Auch jugendkulturelle Entwicklungen werden aufgegriffen. So konnte z. B. das Jugendkulturcafé in der Rheinischen Straße mit seinen partizipativen Events eine neue Zielgruppe junger Menschen erreichen. Hier wird auch dem Wunsch der zunehmenden digitalen Vernetzung junger Menschen nachgekommen. Im dienstlichen Rahmen ist es aufgrund von Haftungsfragen nicht möglich, dass Mitarbeitende der Jugendfreizeitstätten mit Jugendlichen über soziale Netzwerke Kontakt aufnehmen bzw. für ihre Angebote werben. Mit einer Ausnahmegenehmigung erfolgt zurzeit ein Pilotprojekt im Jugendkulturcafé Rheinische Straße. Hier werden über eine sogenannte „Gefällt-Mir-Seite“ bei facebook® die Angebote und Programme der Einrichtung vorgestellt und beworben. Die ersten Erfahrungen innerhalb dieses Pilotprojektes zeigen eine positive Resonanz und steigende Anzahlen der Seitenaufrufe, die in einer begleitenden Statistik bei facebook® erhoben werden können.

Auch hinsichtlich der Nutzung von „offenen“ WLan-Zugängen in den Jugendfreizeit-einrichtungen ist ein Pilotprojekt in Vorbereitung. Hierbei soll die Kinder- und Jugend-förderung durch die DOKOM21 mit geschützten Zugängen (Jugendschutzfilter) und Hardware unterstützt werden.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
XI. Sachstandsbericht zur Lage im Arbeitsbereich "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04826-16)

Frau Schneckenburger führte kurz in die Vorlage ein.
Sie teilte mit, dass derzeit pro Woche 8 – 10 junge Menschen vorläufig in Obhut genommen werden.
Abschließend wies sie darauf hin, dass nach Abschluss der Diskussion zwischen Land und den jeweiligen Spitzenverbänden über die Standards der Jugendhilfe für UMF der Ausschuss über die Ergebnisse informiert wird.

Auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge, Frau Dr. Tautorat und Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Hibbeln mit:
- Hinsichtlich der Fristenregelungen seien zwischenzeitlich Erleichterungen eingetreten. So würden vom Land nicht mehr bestimmte Detailinformationen im Rahmen der Abrechnung gefordert. Ob es noch zu veränderten Fristenregelungen kommt, müsse abgewartet werden, da diese mit dem Bundesrecht zusammenhängen.
- Westfälische Pflegefamilien wurden bisher nicht für die Unterbringung von UMF herangezogen. Diese begrenzte Anzahl an Familien sei auf Kinder und Jugendliche mit besonderem Betreuungsbedarf ausgerichtet.
- Die rückläufige Quote der Unterbringungen (s. S. 4) hänge mit den rückläufigen Fallzahlen zusammen. Es bestehe selbstverständlich nicht die Absicht, Jugendliche vermehrt außerhalb von Dortmund unterzubringen.
Frau Schneckenburger ergänzte, die rückläufigen Zahlen hingen auch damit zusammen, dass die Jugendlichen volljährig werden.

Frau Dr. Tautorat teilte mit, dass in Hamm UMF ausschließlich bei Westfälischen Pflegefamilien untergebracht werden. Gerade bei UMF gebe es viele traumatisierte Jugendliche. Von daher sollte noch einmal das Augenmerk darauf gerichtet werden, ob nicht eine adäquate Unterbringung in diesen Familien initiiert werden könne.

Frau Schneckenburger sagte zu, diesen Hinweis aufzunehmen.
Sie wies darauf hin, dass sich die Verwaltung intensiv bemühe, Gastfamilien zu finden, die durch das Jugendamt begleitet werden. Bisher gebe es mehrere Gastverhältnisse und weitere Interessenten, wobei man sich darüber im Klaren sein müsse, dass es sich um eine komplexe Aufgabe handele, die auch eine Veränderung der Lebensplanung beinhalte (z. B. kein Auslandsurlaub möglich).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den XI. Sachstandsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04488-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der CDU-Fraktion vom 25.04.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wird es zu "Bündelungen" an einen kleinen Kreis von Trägern kommen, wenn die Quote zukünftig erreicht sein wird?

Die Belegung der einzelnen Träger richtet sich in erster Linie nach den konzeptionellen Inhalten und Professionen der einzelnen Träger. Hier muss eine passgenaue Unterbringung für den Bedarf eines jedes Jugendlichen gefunden werden. Da jeder Träger in seiner pädagogischen Arbeit verschiedene Leitlinien und Ansätze verfolgt, wäre eine Beschränkung auf einige Träger im Hinblick auf den individuellen pädagogischen Bedarf des einzelnen Jugendlichen hinderlich und ist deswegen derzeit nicht vorgesehen.

2. Wird es einen gesteuerten Prozess geben, der mit den Trägern abgestimmt ist und damit den Trägern auch Planungssicherheit für die Zukunft bietet?

Das Jugendamt steht in regelmäßigen Kontakt zu den Trägern der Jugendhilfe, es wird über die Erfordernisse und aktuellen Entwicklungen berichtet. Eine Planungssicherheit kann nur eingeschränkt gegeben werden. Obwohl es sich hier um das sogenannte sozialrechtliche Dreiecksverhältnis handelt, tragen auch die freien Träger der Jugendhilfe eine eigene unternehmerische Verantwortung.

3. Wird, nachdem mittelfristig die Überkapazitäten in Bezug der UMFs in Dortmund abgebaut sein werden, das Dortmunder Jugendamt mit den Trägern dahingehend zusammen beraten und steuern, dass in Dortmund keine weiteren UMFs aus anderen Kommunen untergebracht werden? Eine sinnvolle Integration kann bei einer geringeren Größenordnung besser gelingen und auch die städtische Infrastruktur wäre dann nicht so sehr überbelastet.

Im Rahmen der Möglichkeiten versucht das Jugendamt immer vorrangig die Kapazitäten der Dortmunder Träger auszulasten und berät auch nur auf Grundlage der aktuellen Bedarfe in Dortmund. Eine grundsätzliche Steuerung, welche Jugendlichen bei den Trägern aufgenommen werden, wenn die Kapazitäten nicht vollends ausgenutzt wurden, läuft der unternehmerischen Verantwortung der einzelnen Träger zuwider.


In der Jugendhilfe werden die Entgelte je Platz in Anlehnung an den ehemaligen Rahmenvertrag auf Grundlage einer Kostenkalkulation vereinbart. Die Vereinbarung ist für alle öffentlichen Jugendhilfeträger bindend. Dabei spielt es keine Rolle, welches Jugendamt die Plätze belegt.

4. Mit welchen Fachstandards darf nach der Übergangsphase die Arbeit und Betreuung mit UMFs von den Trägern geleistet werden? Nach welchen Kriterien werden zukünftig UMF-Träger beauftragt, welche Voraussetzungen sind trägerseitig zu erfüllen?

Spätestens mit Beginn des nächsten Jahres sollen alle Einrichtungen und Träger wieder nach den allgemeingültigen Jugendhilfestandards handeln und betreuen. Diese sind zum Erlangen einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt vorgegeben.

Allgemeingültige Voraussetzung für die Beauftragung eines Trägers wird dann eine entsprechende Betriebserlaubnis des überörtlichen Landesjugendamtes sowie ein aussagekräftiges Konzept sein. Weitere Kriterien hängen, wie bereits ausgeführt, von dem Hilfebedarf eines Einzelnen ab.

5. Sollen weiterhin GmbHs statt anerkannter Träger nach §75 KHJG bei der UMF-Betreuung zum Zuge kommen, oder war dieses nur in den Notzeiten des großen Andrangs angedacht?

Das SGB VIII (vormals KJHG) schließt die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe für privat-gewerbliche Träger ohne bescheinigte Gemeinnützigkeit aus. Ob ein Träger gemeinnützig und ggf. anerkannt ist, lässt jedoch nicht auf die Qualität der Arbeit oder den voraussichtlichen Hilfeverlauf schließen.

Das Jugendamt arbeitet grundsätzlich mit gemeinnützigen und anerkannten Trägern zusammen. In Einzelfällen kann es dann zu einer Zusammenarbeit mit privatgewerblichen und nicht anerkannten Trägern kommen, wenn die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen dies erfordern.“

Herr Barrenbrügge dankte für die Beantwortung.


Er bat um Mitteilung, welche Kriterien man sich bei den konzeptionellen Inhalten bei 1. vorstellen müsse (Leistungskatalog, Anforderungsprofile u. a.). Auch fehle ihm eine Erläuterung hinsichtlich der Fachstandards (s. 4.).

Abschließend stellte er folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, vorbehaltlich einer juristischen Prüfung, dass ab dem 01.01.2017 für die UMF-Betreuung in Dortmund nur noch anerkannte Träger nach § 75 SGB VIII eingesetzt werden.

Herr Gora konnte zwar den Sinn der Ausführungen zu 2. (letzter Satz) nicht nachvollziehen. Gleichwohl würde er sich wünschen, dass neben den regelmäßigen Kontakten zu den Trägern der Jugendhilfe mit dem Jugendamt eine wirkliche Steuerung/stärkere Abstimmung stattfinden würde.

Auf die Nachfragen von Herrn Gora teilte Herr Hibbeln mit:
- Wie in den mündlichen Berichten zum UMF-Komplex dargelegt, finden mit den UMF-Trägern regelmäßige Gespräche zum Leistungsangebot, der Fallzahlentwicklung usw. statt. Anhand der bekannten Fallzahlentwicklungen können dann gemeinsam möglichst ziel- und passgenaue Angebote entwickelt werden.
- Die Themen „Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe“ und „in der Jugendhilfe tätige freie Träger“ müssen getrennt voneinander betrachtet werden.
Mit der Anerkennung nach § 75 SGB VIII erlangt ein Träger einen „besonderen“ Status, der z. B. den Zugang zum Jugendhilfeausschuss oder die Beteiligung an der Jugendhilfeplanung eröffnet.
Davon zu unterscheiden sind die freien Träger, die sich in beliebigen Rechtsformen (Stiftung, e. V., gGmbH) im Bereich der freien Hilfen betätigen können. Diese Träger müssen nicht zwingend anerkannt sein und sie agieren in den unterschiedlichen Rechtsformen. Ganz entscheidend ist dabei, dass der Träger eine Betriebserlaubnis des LJA als Aufsichtsbehörde besitzt. Diese erhält er in der Regel nur dann, wenn er Fachkräfte beschäftigt und eine schlüssige Konzeption vorlegt, die erkennen lässt, dass die Jugendlichen adäquat behandelt, vernünftig betreut und pädagogisch begleitet oder erzogen werden.
Herr Sohn schlug vor, dem Ausschuss eine Informationsvorlage zukommen zu lassen (rechtliche Grundlagen, Folgen dieser Grundlagen, Auswirkungen u.a.).

Frau Schneckenburger sagte zu, unter Einbeziehung der Fragen von Herrn Barrenbrügge eine „Anerkennungsvorlage“ für dem Ausschuss vorzulegen.
Nach ihrer Information gebe es derzeit Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Landesjugendämtern hinsichtlich der Veränderung der Heimaufsicht (Stichwort Auslandsaufenthalt). Dazu könne dann zeitlich getrennt von der Informationsvorlage im Ausschuss berichtet werden.

Herr Grohmann bat darum, mit Blick auf die Vorlage den Antrag der CDU-Fraktion heute nur als eingebracht anzusehen.

Herr Barrenbrügge unterstützte den Vorschlag des Vorsitzenden, eine generelle Abhandlung zum § 75 SGB VIII durch die Verwaltung erstellen zu lassen und regte an, auch das Rechtsamt einzubeziehen. Dann gebe es eine umfassende Darstellung.
Mit der Einbringung des Antrages erklärte er sich einverstanden. Aufgrund der weiteren Diskussion müsste abgewartet werden, ob er weiterhin aktuell ist.

Auf die Nachfragen von Herrn Oppermann und Herrn Gora teilte Herr Hibbeln mit:
- Wenn HzE-Leistungen nach § 27 ff oder § 41 SGB VIII für junge Erwachsene erbracht werden, müssen auch privat-gewerbliche Träger eine Betriebserlaubnis des LJA haben.
- European Homecare hatte seinerzeit keine Betriebserlaubnis, sondern in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt als betriebserlaubnisgewährender Stelle eine Duldung. Das war der Situation im vorigen Jahr geschuldet, dass UMF-Jugendhilfeleistungen darin bestanden, Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04752-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss;

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2016.


zu TOP 2.6
Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für außerschulische Nachhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04007-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Außerschulische Nachhilfe spielt in der politischen und pädagogischen Diskussion eine wichtige Rolle. Sie führt zur Verbesserung der schulischen Leistungen und ist damit ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit im Erwerb von Kompetenzen und dem Abbau von Bildungsarmut. In verschiedenen Fachbereichen der Stadt Dortmund gibt es bereits viele Einrichtungen, die im Bereich der außerschulischen Nachhilfe tätig sind.

Fachbereich Schule:
Schulräume können für außerschulische Zwecke nach Maßgabe der "Benutzungsordnung zur Vergabe von Räumen und Pausenflächen der Schulen der Stadt Dortmund" zur Verfügung gestellt werden. Eine Inanspruchnahme für außerschulische Nachhilfe ist ein zulässiger Nutzungszweck. Ein Antrag auf Überlassung (Vermietung) von Schulräumen sollte vier Wochen vor dem geplanten Benutzungstermin schriftlich an den Fachbereich Schule gerichtet werden. Für die Nutzung werden grundsätzlich Entgelte nach der Entgeltordnung vom 01.02.2010 erhoben. Alle gemeinnützig anerkannten Vereine, die als jugendpflegerisch und jugendfördernd anerkannten Organisationen oder caritative Verbände (AWO, Innere Mission, Caritas etc.) können von der Entgeltzahlung für die Nutzung von Klassenräumen befreit werden, wenn kein Geld umgesetzt wird (z. B. durch die Einnahme von Teilnahmegebühren).

Kulturbetriebe Dortmund:
Im Dietrich-Keuning-Haus (DKH) finden unterschiedliche außerschulische Unterstützungsangebote / Nachhilfeangebote statt. So bietet der Verein KommKids e.V. Nachhilfe / Hausaufgabenbetreuung sowie Mittagessen für Kinder und Jugendliche im Dietrich-Keuning-Haus an (Dienstag bis Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr). Ferner bietet der Verein Krone e.V. für Kinder mit Zuwanderungshintergrund aus den ehem. GUS-Staaten verschiedene Förderangebote im DKH an, speziell jedoch Russischkurse. In Zusammenarbeit mit der VHS finden montags bis freitags jeweils von 09:00 – 13:00 Uhr ein Sprachkurs für Flüchtlinge sowie zwei Integrationskurse statt und montags bis freitags jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr wird ein weiterer Sprachkurs für Flüchtlinge (insgesamt vier Kurse) angeboten. Weitere Angebote zur außerschulischen Nachhilfe können im DKH mangels geeigneter zusätzlicher Räumlichkeiten nicht vorgehalten werden.

Jugendamt:
Seit Dezember 2015 kooperiert die Erlebniswelt Fredenbaum mit dem freien Träger der Jugendhilfe ECHT. Von Dienstag bis Samstag, in der Zeit von 10:00 – 13:00 Uhr führen Mitarbeiter/innen von ECHT einen Deutschkurs für junge Flüchtlinge in den Räumlichkeiten der Einrichtung durch.

In der Jugendfreizeitstätte Hörde führt die EUbia GmbH aus Düsseldorf im Auftrag von St. Elisabeth und St. Bonifatius - freie Träger der Jugendhilfe im Caritasverbund – von Montag bis Freitag im Vormittagsbereich Sprachkurse für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch.

Verschiedene Kooperationspartner und freie Träger der Jugendhilfe haben ihren festen Sitz im Fritz-Henßler-Haus (FHH). So z. B. das Projekt "Jugend & Demokratie", die Geschäftsstelle des Landesjugendjazzorchesters, Africa Positive, die alevitische Jugend NRW, die Bezirksschülervertretung und das "JuLeiCa Büro". Der schwul-lesbische Arbeitskreis Dortmund (SLADO) unterhält an drei Tagen/Woche den Jugend- und Beratungstreff "Sunrise". Des Weiteren finden viele soziokulturelle Veranstaltungen und Projekte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinen, Trägern der freien Jugendhilfe und vielen anderen Kooperationspartnern im Fritz-Henßler-Haus statt.
Weitere Angebote zur außerschulischen Nachhilfe können aufgrund der maximalen Auslastung des FHH nicht vorgehalten werden.

Die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten von städtischen Jugendfreizeitstätten in den Stadtbezirken ist nach einer vorherigen Absprache und im Rahmen einer zu schließenden Kooperationsvereinbarung möglich. Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord bestehen bis auf das Big Tipi keine weiteren Einrichtungen des öffentlichen Trägers.

FABIDO:
In den FABIDO - Familienzentren können Räumlichkeiten von externen Anbietern und Kooperationspartnern genutzt werden. Familienzentren sind für "Maßnahmen außerschulischer Lernorte" grundsätzlich sehr geeignet. Die inhaltliche Arbeit der Familienzentren und die Grundwerte von FABIDO, Kinder und Jugendliche in ihrer Bildungsbiografie zu begleiten, decken sich mit den Zielen dieser Angebote. In diesem Sinne unterstützt FABIDO gemeinnützige Organisationen bei der Raumfrage. Alle Angebote werden mit den Leitungskräften der Familienzentren vor Ort nach Bedarfslage der Kinder und Familien geprüft und mit dem aktuellen Familienzentrumsangebot abgeglichen. Die Übersicht der FABIDO-Familienzentren ist auf der FABIDO-Homepage einzusehen. Für eine Raumnutzung ist eine sogenannte Nutzungsvereinbarung zwischen dem Familienzentrum und der externen Organisation abzuschließen.“


Herr Barrenbrügge zeigte sich enttäuscht von der Stellungnahme. Er vermisste konkrete Hinweise auf Örtlichkeiten, Gebührensätze o. ä.

Nach Auskunft von Frau Schneckenburger können keine weiteren Örtlichkeiten genannte werden, weil sie nicht zur Verfügung stehen. Sie bestätigte, dass es keinen Stadtbezirk in Dortmund gebe, der in so hohem Maße räumlich ausgelastet sei wie der Stadtbezirk In-Nord. Die Verwaltung wäre wirklich für jeden Hinweis – auch seitens der Mitglieder - dankbar.


zu TOP 2.7
Pädagogische Begleitung für § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04111-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:

1. In welcher Art und Weise werden nach § 75 SGB VIII anerkannte freie Träger der Jugendhilfe durch das Dortmunder Jugendamt nach der Anerkennung begleitet?

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung erfolgt die pädagogische und organisatorische Begleitung der freien Träger der Jugendhilfe zum einen über die Heimaufsicht der Landesjugendämter und zum anderen über die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit dem zuständigen Jugendamt sowie über die regelmäßige Hilfeplanung im Einzelfall.
Qualitätsentwicklungsprozesse werden über die AG „§78 SGB VIII Hilfen zur Erziehung“ in Fachgruppen initiiert und umgesetzt.

Die Arbeitsgruppe des Jugendamtes „Förderung und Beratung der Träger von Kindertageseinrichtungen“ berät die Träger von Kindertageseinrichtungen in allen Belangen zur Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und zu investiven Förderungen des Bundes und des Landes.

Im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ist über die verpflichtende Teilnahme der Fachreferenten/-innen für die Stadtbezirke an den Sitzungen der AG nach § 78 SGB VIII eine Betreuung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sicher gestellt. Darüber hinaus findet auf Anfrage eine Beratung über Fördermöglichkeiten beim Jugendamt der Stadt Dortmund und dem Landesjugendamt Münster durch das Fachcontrolling statt.

2. Existiert ein festgelegtes Verfahren, mit dem seitens des Jugendamtes überprüft wird, ob nach der Anerkennung die Voraussetzungen weiterhin vorliegen?
Es besteht kein festgelegtes Verfahren zur Überprüfung der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 25 Abs. 4 AG – KJHG – Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes kann die öffentliche Anerkennung durch das Jugendamt widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Die Voraussetzungen sind im § 75 SGB VIII „Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe“ festgelegt. Demnach sind Grundvoraussetzungen:
- Ausübung einer Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
- Verfolgung gemeinnütziger Ziele
- fachliche und personelle Voraussetzungen lassen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe erwarten
- Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit wird geboten
- mindestens 3jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
- Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII Abs. 3)
Darüber hinaus werden im Rahmen des Anerkennungsbescheides die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe verpflichtet, dem Jugendamt grundsätzliche Veränderungen mitzuteilen
(z. B. Wegfall von Jugendhilfeaufgaben, Vereinsauflösung, Vereinssitzwechsel oder Vereinsnamensänderungen, u.a.).

Gegenwärtig arbeitet das Jugendamt an der Entwicklung von Verfahrensanweisungen zur Überprüfung der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

3. Wenn ja, in welchem Takt wird dies praktiziert?

Siehe Beantwortung Pkt. 1 und 2

4. Wenn nein, wurde in Dortmund der Titel „Freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII“ schon einmal aberkannt?

Im Bereich des Jugendamtes Dortmund wurde bisher noch keine Aberkennung ausgesprochen.

5. In welcher pädagogischen, zeitlichen und strukturellen Form werden die Träger freier anerkannter Jugendhilfe seitens des Jugendamtes begleitet, die ohne langjährige Vorerfahrung den Betrieb einer Kindertagesstätte/-einrichtung neu gestartet haben?

Jeder neue Träger einer Kindertageseinrichtung ist Mitglied in einem Dachverband. Die inhaltliche Begleitung und Beratung der Träger erfolgt in erster Linie über die Dachverbände durch die entsprechenden Fachberatungen. Das Jugendamt steht mit den Dachverbänden und dem Landesjugendamt im engen Austausch.

Fortbildungen für neue Träger werden zu unterschiedlichen Themenkreisen über die Dachverbände oder über das Landesjugendamt angeboten.

Das Jugendamt berät im Bedarfsfall:
- Elternbeschwerden werden in Kooperation mit dem Träger und der Fachberatung des Dachverbandes in gemeinsamen Gesprächen mit den Beschwerdeführern bearbeitet. Weiterführende Gespräche erfolgen zusätzlich in Kooperation mit der Fachberatung des Landesjugendamtes als überörtlichem Träger, der die Heimaufsicht wahrnimmt.
- Das Jugendamt berät den Träger zu allen Fragen der Betriebserlaubnis und leitet die entsprechenden Anträge mit einer Stellungnahme an das Landesjugendamt weiter. Von dort erfolgt die Erteilung der Betriebserlaubnis und ggf. eine weitere Beratung.
- Bei der Erstellung oder Veränderung von Konzepten berät das Landesjugendamt zusammen mit dem örtlichen Jugendamt.“
Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Herr Hibbeln mit, mit der Fertigstellung der 1. Fassung der Verfahrensanweisung (s. 2., letzter Abs.) sei wahrscheinlich noch vor der Sommerpause zu rechnen, so dass für die September-Sitzung des Ausschusses darüber berichtet werden könne (in Verbindung mit der Informationsvorlage, s. TOP 2.4)


zu TOP 2.8
Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04804-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den Trägern von Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder gemäß den “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ einen städtischen Zuschuss von bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Ergänzung der Bewilligung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu gewähren.

Er ermächtigt die Verwaltung des Jugendamtes, die entsprechenden Zuschüsse im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Einzelantrag zu gewähren.

Dem Ausschuss wird jeweils zum Ende eines Kalenderjahres eine Liste der erfolgten Bewilligungen vorgelegt.

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, den Beschluss vom 09.05.2012 (Drucksache Nr. 07090-12) dahingehend zu ändern, dass er nur für Kindertageseinrichtungen gilt, die entsprechende Förderzeiträume von Investitionsförderprogrammen des Landes und des Bundes nicht erfüllen können oder bei denen keine solchen Fördermittel zur Verfügung stehen.


zu TOP 2.9
Anerkennung von neuen Kindertageseinrichtungen als plusKita-Einrichtungen außerhalb der Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04821-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die in der Vorlage genannten 5 Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen außerhalb des Kinderbildungsgesetzes anzuerkennen und ab dem 01.08.2016 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 am 31.07.2019 je Kindergartenjahr mit den ausgewiesenen Fördersummen aus Mitteln des Jugendamtes analog der KiBiz-Förderung zu fördern.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04104-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (14 Ja, 1 Enthaltung – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt dieses im Grundsatz.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gebiet Dorstfeld, dessen Geltungsbereich in der Anlage 6 dargestellt ist, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB.

Die Durchführung aller Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Dorstfeld steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.


zu TOP 3.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

TOP 3.3, 3.5 und 3.6 wurden nach TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 3.4
Freistellung von der Mittagessenspauschale für alle Kinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen die unter die Förderumgebung plusKita und Sprachförder-Kita fallen.
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2016
(Drucksache Nr.: 04664-16)

Es lag folgender Antrag (neu: Bitte um Stellungnahme, s. Überweisung Integrationsrat) der Internationalen SPD-Liste im Integrationsrat vor:

Der Integrationsrat regt eine Freistellung von der Mittagessenspauschale für alle Kinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen, die unter die Förderumgebung plusKita und Sprachförder-Kita (siehe auch Plus Kita und Sprachförderung – Drucksache Nr. 12682-14) fallen an. Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Betriebsausschuss FABIDO die Anregung aufzunehmen, zu beraten und die Verwaltung damit zu beauftragen die Umsetzbarkeit zu prüfen.
Begründung….“ (s. dazu den mit der Überweisung übersandten Text)

Es lag folgende Überweisung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung am 24.05.2016 vor:

„Herr Schaefer erklärt, dass jeder Teil der dazu führt, dass Kinder länger in der Kindertageseinrichtung bleiben ein Schritt in die richtige Richtung sei. U.a. wird dadurch auch ein besseres Kinder – Erzieherinnen/Erzieher-Verhältnis erzielt.

Herr Sohn erklärt, dass der Antrag auf Annahmen beruht und er froh darüber sei, dass dieser Antrag gestellt wird um der Sache auf den Grund zu gehen.
Herr Sohn teilt mit, dass sofern der Integrationsrat es möchte, im Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie das Thema bearbeitet wird um u.a. auch die Fragestellung klar herauszubekommen, warum gerade in der Nordstadt die Stundenzahl von 35 Stunden gewählt wird.
Herr Sohn erklärt, im Rahmen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie der Sache gerne nachzugehen.

Frau Erdmann teilt mit, dass sie den Antrag sehr begrüßt da u.a. darauf abgezielt wird Bildungsgerechtigkeit zu erzielen. Weiterhin erklärt sie, dass ihr aus der Praxis bekannt ist, dass es oftmals für Familien welche sehr gläubig sind aus dem muslimischen Bereich eine zusätzliche Hürde darstellt, dass die Eltern die Teilnahme an der Mittagsverpflegung oftmals nicht sehr begrüßenswert finden, weil keine halal Verpflegung in den Einrichtungen angeboten wird. Frau Erdmann erklärt, dass es sich hier um einen Anspruch handelt welcher schwierig zu gewährleisten ist. Man könnte dieses aber umgehen indem man neben einer fleischhaltigen Verpflegung eine vegetarische Verpflegung anbietet.

Herr Taranczewski teilt mit, dass der Inhalt des Antrags inhaltlich schlüssig ist und schlägt eine Weiterleitung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mit der Bitte um Beratung und Aufforderung der Verwaltung um entsprechende Stellungnahme im Ausschuss und Berichterstattung im Integrationsrat vor.

Herr Baran erklärt, dass es sich nunmehr um eine Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie handelt. Ergänzend zum bisherigen Inhalt, soll die Fachverwaltung durch den Ausschuss aufgefordert werden, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben und diesbezüglich auch im Integrationsrat darüber berichten.

Die Internationale SPD-Liste stimmt den Ausführungen von Herrn Baran zu.

Die Vorsitzende teilt abschließend mit, dass die Bitte um Stellungnahme nunmehr nur an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie überwiesen wird.“


Herr Sohn bat die Verwaltung, zu den dargelegten Annahmen Stellung zu nehmen, damit evtl. daraus resultierende Konsequenzen ggf. gezogen werden können.

Frau Schneckenburger sagte zu, eine entsprechende Vorlage als Entscheidungsvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses am 28.09.2016 erstellen zu lassen.

Herr Sohn wies darauf hin, dass auch der Integrationsrat in Kenntnis zu setzen ist.

Frau Dr. Tautorat bat, die Informationen in normale Tageseinrichtungen und plus.Kitas zu unterteilen.

Auch das wurde von der Verwaltung zugesagt.


zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen und Hochschulen für das Ruhrgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04798-16)

TOP 3.3, 3.5 und 3.6 wurden nach TOP 2.1 behandelt.
zu TOP 3.6
Offener Ganztag
- mdl. Bericht -

TOP 3.3, 3.5 und 3.6 wurden nach TOP 2.1 behandelt.



4. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -




zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Aus organisatorischen Gründen konnten keine Informationen vorgelegt werden.



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Einweihung Haus des Jugendrechts
Der voraussichtliche Termin (27.05.2016, 15.00 Uhr) liegt nach Auffassung von Herrn Sohn wegen der Fraktions-Sitzungen ausgesprochen ungünstig. Er regte an, ggf. einen andern zu finden.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, neben den 3 Behörden mussten auch noch 2 Ministerien einbezogen werden. Die Terminabsprache mit den beiden Ministerien habe sich ihres Wissens bereits extrem schwierig gestaltet. Von daher glaube sie nicht, dass eine Änderung noch möglich ist.

Herr Sohn erinnerte daran, dass dem Ausschuss der Kooperationsvertrag (sowie Feinkonzeption) zur Beratung vorgelegt werden sollten.

Frau Schneckenburger sagte entsprechende Informationen für die Sitzung des Ausschusses am 28.09.2016 zu.


- Spielgelände Dietrich-Keuning-Haus
Herr Sohn teilte mit, dass er die Vorlage erst für die Sept.-Sitzung vorgesehen habe (s. auch zu TOP 1.3), damit sich die Mitglieder entsprechend vorbereiten können (nicht als Tischvorlage).



Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:20 Uhr.




Sohn Grohmann Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin