Niederschrift

über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 27.05.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 13:00 - 13:20 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU

SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke.
Rm Stammnitz

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer (DVU)

c) Verwaltung


StD Pogadl
StR´in Bonekamp
StR Steitz
StK Stüdemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler



Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.03.2010

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Kommunales Bündnis für biologische Vielfalt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00758-10)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2010
(Drucksache Nr.: 00727-10)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Rhein-Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00148-10)

Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2010
(Drucksache Nr.: 00192-10)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00446-10)

3.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00747-10)



3.4 Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00824-10)

3.5 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Erneuter Offenlegungsbeschluss II. Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00793-10)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219; II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 218; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00807-10)

3.7 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00570-10)

3.8 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Sachstandsbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00696-10)

3.9 Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00852-10)

3.10 Verkehrsgerechter Umbau der Erschließungsanlagen im Umfeld der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund - Innenstadt-West nach dem Bebauungsplan InW 125n
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00778-10)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16406-09)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00816-10)



4.3 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00647-10)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 - unbesetzt -

7.2 - unbesetzt -

7.3 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00470-10)

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00827-10)

10.2 Überörtliche Prüfung der Staatszuweisungen der Stadt Dortmund im April / Mai 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01028-10)

10.3 Jahresabschluss 2009 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2
Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des
Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01049-10)

10.4 DEW21 - hier: Gründung einer Tochtergesellschaft für grünen Strom
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01098-10)

10.5 DEW21 - hier: Gründung von Tochtergesellschaften zur Erzeugung regenerativer Energie, insbesondere aus Windkraft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01101-10)

10.6 DEW21 - hier: Gründung einer neuen Tochtergesellschaft für den Vertrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01103-10)

10.7 Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsratsvorsitz der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01141-10)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Feststellung der Gültigkeit der Integrationsratswahl vom 07.02.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00847-10)

11.2 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 07.11.2010, 05.12.2010 und 02.01.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00835-10)

12. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr von Bm´in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses und Ältestenrates fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Monegel (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

11.3 Einstellung von Nachwuchskräften 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01179-10)

Die Dringlichkeit wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.

Darüber hinaus wurde vereinbart die Tagesordnungspunkte

3.1 Rhein-Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00148-10)

und

3.8 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00696-10)

wegen ihrer sachlichen Nähe zusammen zu behandeln.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.03.2010

Der Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.03.2010.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Kommunales Bündnis für biologische Vielfalt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00758-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 14.04.2010 vor:

Es liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr. 00727-10):

„1. Die Stadt Dortmund unterzeichnet die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und tritt zugleich dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ bei (siehe Anlage)).

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, zum Erhalt der biologischen Vielfalt („Biodiversität“) die „Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung in Dortmund“ aus dem Jahr 1997 fortzuschreiben und aktuellen Entwicklungen anzupassen. Dabei sollen Ansätze einer Landschaftsplanung im baulichen Innenbereich und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Stadtgebiet berücksichtigt werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den o. g. Antrag.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 12.05.2010 vor:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung beschließt einstimmig den in der Empfehlung des AUSWI beschriebenen Antrag der SPD-Fraktion.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Stadt Dortmund unterzeichnet die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und tritt zugleich
dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ bei (siehe Anlage)).

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, zum Erhalt der biologischen Vielfalt („Biodiversität“) die
„Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung in Dortmund“ aus dem Jahr 1997 fortzuschreiben und
aktuellen Entwicklungen anzupassen. Dabei sollen Ansätze einer Landschaftsplanung im baulichen
Innenbereich und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Stadtgebiet berücksichtigt
werden.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Rhein-Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00148-10)
zu TOP 3.8
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Sachstandsbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00696-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag zum Tagesordnungspunkt 3.1 folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Wegen der offenen Fragen und laufenden Verhandlungen wurde in Ziffer 1 der o.g. Vorlage
eine ergänzende Tischvorlage angekündigt:
Das mehrfach verschobene Spitzengespräch von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper und dem Vorstandsvorsitzenden der DB AG Dr. Rüdiger Grube hat nunmehr am 31. März 2010 in
Düsseldorf stattgefunden.

Der Bund hat in diesem Gespräch zugesagt, entgegen früherer Absichten den RRX möglichst
abschnittsweise zu bauen, sobald die baurechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.
Der Bund hat die Finanzierung der Planungskosten sichergestellt und drängt nun seinerseits
die Geschäftsbereiche der DB AG, die Planungsarbeiten mit Hochdruck voranzutreiben. Um
die Abläufe zu beschleunigen, werden die Planfeststellungsverfahren abschnittsweise durchgeführt.

Die Beteiligten haben sich darauf verständigt, Anfang 2011 mit den Planfeststellungsverfahren für den Teilabschnitt Köln-Leverkusen zu beginnen. Danach folgen die Strecken Dortmund-Bochum und Bochum-Essen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Dortmunder Hauptbahnhofs sei bei optimalem Verlauf der Planungen nach einer Äußerung der DB AG gegenüber dem Land NRW für Juni 2012 vorgesehen. 2013 könnten erste Baumaßnahmen beginnen. Im Rahmen des Umbaus des Dortmunder Hauptbahnhofs wird der Bund 48 Millionen Euro zur Anbindung des RRX zur Verfügung stellen. Darüber hinaus haben Bund und Land ein
Maßnahmenpaket mit einem Gesamtvolumen von rund 680 Millionen Euro vereinbart, mit
dem die verkehrliche Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen verbessert werden soll. Einer der
zahlreichen Schwerpunkte ist der Ausbau und die Modernisierung des Hauptbahnhofs in
Dortmund.

Was im Einzelnen im Dortmunder Hbf entwickelt werden soll unterliegt jetzt den Verhandlungen der direkt Betroffenen, vor allem der DB AG und den Fördergebern in Bund und Land. Die Stadt Dortmund steht mit den Geschäftsbereichen DB Netz AG und DB Station&Service sowie dem planenden Büro, der DB ProjektBau im Kontakt, um die bisherigen oder alternative Planungen weiterhin frühzeitig aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Dies soll u.a. durch Vermittlung bei schwierigen Interessenslagen zwischen den projektberührten Stellen und Partnern erfolgen.

Damit wird das Ziel verfolgt und die Erwartung verbunden, letztlich abgewogene, finanzierbare, zeitlich vorteilhafte sowie für alle Projektbeteiligten tragbare Lösungen zu finden und alle Teilplanungen zu einer stimmigen Gesamtplanung zum Nutzen der Stadt zusammenzuführen.

Außerdem lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Empfehlung vom 03.03.2010

Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00192-10) liegt vor:

„Im Rahmen einer Stellungnahme der Verwaltung wird um Auskunft darüber gebeten, in welchem Umfang die Planungen für den RRX als Nachfolger des Metrorapidprojektes den kompletten Umbau des Hauptbahnhofs verzögern können und welche Informationen ihr von der Bahn AG vorliegen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten darzulegen, welche Schritte sie unternehmen wird, um den Drück auf die Bahn AG zu erhöhen, dass eine Grundsanierung des Dortmunder Hauptbahnhofes zügig vorgenommen wird.“

Des Weiteren liegt folgende Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 16.02.2010 vor (Drucksache Nr. 00223-10):

„Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Rat den folgenden Beschluss zu empfehlen:

Der Rat der Stadt Dortmund wünscht einen zeitnahen Umbau der Verkehrsstation am Dortmunder Hauptbahnhof. Die Stadt Dortmund setzt sich für die Einhaltung von Förderzusagen und die Sicherstellung der Finanzierung bei Bund und Land ein.

Der Umbau der Verkehrsstation soll von den Planungen zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) abgekoppelt werden. Auf Basis einer verbindlichen Aussage dazu, welcher Abschnitt des Hauptbahnhofs von den Planungen für den RRX betroffen sein wird, soll der Umbau des anderen Teils der Verkehrsstation beginnen, sobald die Finanzierung sichergestellt ist.

Ziel ist es, den Dortmunder Hauptbahnhof im Interesse der Kund/innen und als Visitenkarte der Stadt schnellstmöglich in allen seinen Teilen barrierefrei zu gestalten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes zu beschließen.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch die Verwaltung im Rahmen einer Vorlage schriftlich zur nächsten Ausschusssitzung am 14.04.2010 beantwortet. Die Befassung des Rates mit der Vorlage ist für die Sitzung am 27.05.2010 vorgesehen.

Empfehlung vom 12.05.2010

Es lagen vor:
- Vorlage Rhein Ruhr-Express, Sachstand und Planungen in Dortmund (Drucksache Nr. 00148-10)
- Vorlage Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof – Sachstandsbericht – (Drucksache Nr. 00696-10)
- Ergänzungsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr. 00696-10-E1)
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 05.05.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 00696-10-E2)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 00696-10-E3)
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes (Drucksache Nr. 00192-10)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00192-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die vorgelegten Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Zusatz/-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion sowie der Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion werden zurückgezogen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu folgen:

„Folgende mündliche Vereinbarungen der Stadt Dortmund mit der DSW21 liegen vor:
- die geplante Baustufe 1 wird mit dem Ziel eines schnellst möglichen Baubeginns der Stadtbahnanlage vorangetrieben
- der stadtbahnseitige Anschluss an eine nördliche Verknüpfung der DB AG wird vorbereitet

- die Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Tunnelstrecke erfolgt z. Zt. nicht

- für zukünftig mögliche Stadtbahngleiserweiterungen sind entsprechende Trassen und Öffnungen baulich frei zu halten

- die Klärung der Fördermöglichkeiten beim Land wird stadtseitig fortgeführt

- die Bahnhofsinnenarchitektur wird unter Einbeziehung eines wettbewerblichen Verfahrens ohne gestalterische Vorfestlegungen entwickelt.

Dem Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, entsprechend weiter zu verfahren.“

Zum Tagesordnungspunkt 3.8 lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungsnahme der Verwaltung vom 23.04.2010 vor:

Die Berichtsvorlage zum Stadtbahnvorhaben am Dortmunder Hauptbahnhof stellt das Ergebnis der Planung durch die Verwaltung auf Grundlage der bisherigen Ratsbeschlüsse dar. Die Abstimmung des weiteren Vorgehens mit DSW21 konnte zu einigen Punkten noch nicht vollständig abgeschlossen werden, daher sind weitere Gespräche terminiert, die sich im wesentlichen auf nachfolgend erläuterte Themen beziehen.

Gleiserweiterungen
Während über das Ziel der Realisierung der ersten Baustufe (Bahnsteigerweiterung) Einvernehmen besteht, lehnen DSW21 jegliche Gleiserweiterungen ab, da noch betriebliche Kapazitätsreserven gesehen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist – auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherung von Fördermöglichkeiten durch den Bund – zunächst eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit der hier betroffenen, am stärksten belasteten Strecke im Dortmunder Netz bei zukünftig verändertem Verkehrsgeschehen unabdingbar (Punkt 3.1.3 der Vorlage). Von DSW21 Ende 2009 durchgeführte Verkehrszählungen konnten dies nicht hinreichend beantworten.



Für den Fall, dass zukünftig tatsächlich infrastrukturseitige Kapazitätsengpässe entstehen,
wäre die jetzige Sicherung eines Zugang zur Bundesförderung für entsprechende Investitionen unabdingbar. Diese grundsätzliche, ergebnisoffene Klärung unter Mitwirkung
DSW21 ist noch abzustimmen.

Galerie Verteilerebene
Die bergmännische Erweiterung des Bahnhofsbauwerkes schafft neben der Verbreiterung der
Bahnsteige auch seitlichen Raumzugewinn auf der Verteilerebene. Dies entspricht den Zielen
der Planung aus dem Ratsbeschluss vom 15.07.2004. Dieser Raum wird zum einen nach dem
Brandschutzkonzept zur Aufnahme von Rauchvolumen im Brandfall genutzt, wodurch auf
eine maschinelle Entrauchungsanlage verzichtet werden kann. Zum anderen entsteht hierdurch die Möglichkeit, in den neuen „Seitenschiffen“ des Bahnhofes eine gewisse Transparenz zwischen Bahnsteig- und Verteilerebene zu schaffen (Anlagen 1.5.1 – 1.5.5 der Vorlage).

DSW21 lehnen eine Öffnung der Bahnsteige zur Verteilerebene in Form einer Galerie ab (Sicherheitsgründe im Veranstaltungsverkehr und in den Tagesrandzeiten, hohe Vandalismusanfälligkeit, hoher Instandsetzungsaufwand, hoher Betriebsaufwand für Sicherungsmaßnahmen). Zu dieser Thematik werden auch von dem geplanten Architekturwettbewerb für den Bahnhofsausbau Lösungsvorschläge erwartet, sodass erst nach der weiteren Detaillierung und Abstimmung der Ausbauplanung mit DSW21, der Feuerwehr, u. a. qualifiziert entschieden werden kann.

Die generelle Beteiligung bei diesem Vorhaben durch DSW21 wird – ebenso wie mit anderen
Fachämtern und externen Stellen – in der beim Stadtbahnbau bewährten Weise analog zum
Planungsprozess fortgeführt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 03.03.2010 und 12.05.2010 zu beschliessen.

Außerdem nimmt der Hauptausschuss und Ältestenrat die Sachstandsberichte in den Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.8 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00446-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 14.04.2010 vor:

RM Kaeder teilt die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Punkt 10 der Vorlage, Seite 10) vorgebrachten Einwendungen des „Hellwegmarktes“ sowie der Grundstückseigentümerin. Das Argument der „Verhinderungsplanung“ könne er nachvollziehen. Die enge Auslegung des Masterplans Einzelhandel hält er im Einzelfall für zu unverhältnismäßig. Als Kompromisslösung könnte er sich die Erweiterung eines der zwei geplanten SB-Lebensmittelmärkte auf eine Fläche von ca. 2000 Quadratmeter vorstellen.

RM Weber kündigt die Zustimmung der Bezirksvertretung für die Änderung des Bebauungsplanes an, da vor Ort überwiegend eine städtebauliche Fehlentwicklung durch die erfolgte Ansiedlung des Lebensmittelmarktes sowie des Baumarktes gesehen wird. Die planungsrechtliche Verhinderung von einer weiteren Vergrößerung des Einzelhandels bezeichnet er als geeignetes Mittel, um dem entgegenzuwirken.

Herr Wilde gibt an, dass die vorhandenen Nutzungen nicht eingeschränkt werden. Für zukünftige (Erweiterungs-)Planungen wird jedoch zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen. Das betroffene Grundstück ist nicht Bestandteil des Zentrums Hörde. Im Zentrum Hörde sind durchaus noch Kapazitäten verfügbar, um Einzelhandelsansiedlungen zu platzieren. Am Beispiel von Aplerbeck lässt sich feststellen, dass sich die Entwicklung von Grundstücken in Zentrenrandlage negativ auswirken kann. Dies gilt es hier zu vermeiden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen (unter Einbeziehung einer redaktionellen Änderung unter I.) :

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, und Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 11.11.2009 02.12.2009 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 11 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- geprüft und beschließt, diese Stellungnahmen nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.10.2009 entsprechend Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.02.2010 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit § 1 Abs.8 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich der Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 14.04.2010 zu beschliessen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00747-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 12.05.2010 vor:

Es liegt nachfolgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 27.04.2010 vor:

„Die SPD-Fraktion merkt an, bei anstehenden Baumaßnahmen den Bauverkehr nicht über die Rüschebrinkstraße/Im Karrenberg fließen zu lassen.

Die FDP-Fraktion moniert, dass der Baumbestand an der Rüschebrinkstraße durch das Forstamt Schwerte gefällt wurde, ohne dass die Stadt Dortmund und die Eigentümergesellschaft darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Die FDP-Fraktion bittet den Rat der Stadt Dortmund dafür Sorge zu tragen, dass eine nichtregionale Institution nicht ohne weitere Information Bäume fällen kann. Herr Schreurs gibt hierzu den Hinweis, dass er informiert war, dass die Bäume aufgrund von Verkehrsgefährdungen entfernt werden mussten.

Die FDP-Fraktion merkt weiterhin an, dass sie der Vorlage im Grundsatz zustimmen wird - mit der Ausnahme des Anlageteil (Seite 55) in dem die Kostenträger nicht festgelegt sind. Aufgrund dessen können sie hier keine generelle Zustimmung erteilen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig - mit der im letzten Absatz gemachten Einschränkung - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.“

Des Weiteren liegt folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 05.05.2010 vor:

„Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

Der Beirat kritisiert, dass der Bebauungsplan ohne Einbindung in das in Aufstellung befindliche Gesamtkonzept für das Westfalenhüttengelände, das eine Änderung des Regional- und Flächennutzungsplans erfordert, betrieben wird. Der Beirat befürchtet, dass nach Art einer „Salamitaktik“ Vorfestlegungen für die spätere Gesamtplanung getroffen werden.

Gerade die artenschutzrechtlichen Belange (z.B. für den Flussregenpfeifer) sind nur im größeren räumlichen Kontext fachgerecht zu behandeln.

Besonders kritisch sieht der Beirat die geplante verlegte Rüschebrinkstraße; sie greift in einen ökologisch wertvollen Bereich mit dem Hauptvorkommen der Kreuzkröte ein. Die geplanten Grünflächen („Grüner Ring“) sind zu klein und zu schmal und werden mit zu vielen Nutzungsansprüchen belegt, u.a. als Regenrückhalteraum, Wald sowie für Freizeitaktivitäten. Konflikte sind vorprogrammiert. Insbesondere freilaufende Hunde würden einen erheblichen Störfaktor für die wildlebende Tier- und Pflanzenwelt darstellen.

Der Bereich der ehemaligen Sinteranlage ist ein wichtiger Rückzugsraum für seltene und planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten (Kreuzkröte, Flussregenpfeifer etc.). Die Kreuzkröte kommt auf der kompletten Sukzessionsfläche im östlichen Bereich der Westfalenhütte im Dreieck zwischen den beiden Bahnlinien und der Rüschebrinkstraße vor und nutzt dort fast alle Pfützen als Laichgewässer.

Zusätzlich zur erfolgten bzw. geplanten Anlage von Ersatzgewässern schlägt der Beirat zum Schutz und zur Stabilisierung der Kreuzkrötenpopulation eine Vernetzung des Bereichs der ehemaligen Sinteranlage mit dem nördlich gelegenen Naturschutzgebiet „Kirchderner Wald“ und den südlich angrenzenden früheren Schlammteichen vor. Hierzu ist eine mindestens 10-20 Meter breite Grünverbindung als Durchlass unterhalb der Bahnstrecke Dortmund-Münster anzulegen. Ebenfalls sollte eine Vernetzung unterhalb der verlegten Rüschebrinkstraße zum östlich gelegenen Waldbereich geschaffen werden.

Die geplanten Maßnahmen für den Flussregenpfeifer (Schaffung von Ersatzlebensräumen auf der Halde Ellinghausen) reichen aus der Sicht des Beirates nicht aus. Auf dem Westfalenhüttengelände und der nördlich anschließenden ehemaligen Deponie sowie auf den Flachdächern von Fabrik- und Logistikhallen sollten günstige Habitatstrukturen (z.B. durch das Aufbringen von Kies) für diese geschützte Vogelart geschaffen werden.

Der Beirat lehnt die Vernichtung von Wald im nordwestlichen Bereich des B-Planes InN 222 für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) ab. Es sollte ein anderer Standort für das RRB gefunden werden unter Schonung des Waldes. Das RRB ist artenschutzgerecht anzulegen.“

Folgende Stellungnahme der Verwaltung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 10.05.2010 liegt außerdem vor (Drucksache-Nr. 00747-10-E1):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 die Vorlage DS-Nr. 00747-10 „Bauleitplanung; Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage - ...“ einstimmig zur Kenntnis genommen“... Er hat jedoch mehrere Kritikpunkte formuliert und beschlossen. Zu diesen Kritikpunkten wird wie folgt Stellung genommen:

Einbindung in das Gesamtkonzept für das Westfalenhüttengelände

Zum Einstieg in die Umweltprüfung für die das gesamte Westfalenhüttenareal umfassende 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Bebauungspläne InN 219 - 226 wurde in einem Scoping-Termin am 04.06.2009 mit den Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, schwerpunktmäßig über die Umweltprüfung für die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung sowie die Festlegung des Untersuchungsumfangs, der Untersuchungsmethode und des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung gesprochen.

Zum Zeitpunkt des Scoping-Termins war davon ausgegangen worden, dass die Umweltprüfung auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wird, um dann auf Bebauungsplanebene konkretisiert zu werden (sog. Abschichtung). Da jedoch der Bebauungsplan InN 222 als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen ist, konnte das Bebauungsplanverfahren vom Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren abgekoppelt werden. Der Betrachtungsraum der Umweltprüfung wurde daher auf den Bebauungsplanbereich und die im Norden und Osten angrenzenden Bereiche bezogen. Insbesondere die Belange des Artenschutzes
haben die Abgrenzung des Betrachtungsraumes wesentlich mit beeinflusst.

Im Zuge der weiteren Planverfahren InN 219, 221 - 226 wird auch parallel die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes weiter betrieben. Damit werden auch der Vorentwurf des Umweltberichts, der den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgelegen hat, und die artenschutzrechtlichen Prüfungen fortgeschrieben. Somit wird der größere räumliche Kontext der artenschutzrechtlichen Belange bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.

Artenschutz für Kreuzkröte und Flussregenpfeifer

Die Reaktivierung der Industriebrache der ehemaligen Sinterfläche, wie sie durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erreicht werden soll, ist anders zu bewerten als die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Freiraum. Die Wiedernutzung einer Industriebrache hat im Gegensatz zu einer möglichen „Freiraum-Variante“ auch Umwelt entlastende Wirkungen, die bei der Wertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen zum Tragen kommen. Selbstverständlich ist für die Reaktivierung der ehemaligen Industrieflächen eine Erschließung erforderlich. Bereits der Flächennutzungsplan 2004 hat die Voraussetzungen für Reaktivierung
und Erschließung geschaffen.

Die für die Beanspruchung dieser Flächen erforderlichen Ersatzlebensräume für Flussregenpfeifer und Kreuzkröte werden außerhalb des Bebauungsplan-Gebietes geschaffen; die Grünflächen im „Grünen Ring“ stellen ein zusätzliches Angebot dar. Bei der Anlage der für die Regenrückhaltung vorgesehenen Mulden wird auf eine amphibiengerechte Gestaltung geachtet. Gemäß Aussage des Gutachters stellt der nördliche Bahndamm keine Barriere für die Wanderung der Kreuzkröte zu den Lebensräumen auf der Deponie Westfalenhütte bzw. Kirchderner Wäldchen dar. Von daher ist die gesonderte Anlage einer Unterführung der Bahnlinie entbehrlich und unverhältnismäßig.

Die Artenschutzmaßnahmen für den Flussregenpfeifer wurden zwischen Gutachter und Unterer Landschaftsbehörde abgestimmt. Ein Habitatsangebot auf den Kuppen der Deponie Westfalenhütte erwies sich aus technischen, für die Funktionsfähigkeit des Deponiekörpers erforderlichen Gründen leider nicht durchführbar: Für den Betrieb der Deponie ist eine bewachsene und durchwurzelte Bodenschicht erforderlich. Es verbietet sich eine Ausgestaltung mit Kiesflächen, die wiederum als Habitat für den Flussregenpfeifer erforderlich wäre.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die Dächer der Logistikhallen eine ausreichende Statik aufweisen, um z.B. Photovoltaikanlagen aufnehmen zu können. Sofern diese Dachflächen nicht damit belegt sind, kann auf freiwilliger Basis Kies aufgebracht werden, um für den Flussregenpfeifer zusätzliche Habitatstrukturen zu schaffen.

Waldvernichtung im nordöstlichen Planbereich

Im nordwestlichen Bereich des Bebauungsplanes wird kein Regenrückhaltebecken angelegt.
Die geplanten RRB befinden sich im Norden und Nordosten. Um die im Norden des Planbereich festgesetzten RRB amphibien- und landschaftsgerecht gestalten zu können, ist vorgesehen, sie nur als flache Mulden mit geringer Einstautiefe von 30 cm herzustellen.

Zur Aufnahme des insgesamt erforderlichen Volumens der Retention wird nördlich der verlängerten Friedrich-Hölscher-Straße ein tiefer gelegener Bereich mit einem weiteren Retentionsbecken besetzt. Das Regenrückhaltebecken kann ggf. im Rahmen der Ausbauplanung in der Fläche minimiert werden. Maßgeblich hierfür sind eine evtl. erhöhte Einleitungswassermenge sowie eine geänderte Aufteilung der anfallenden Niederschlagswässer auf die Vorfluter. Nach Möglichkeit soll auf diesen nicht in Anspruch zu nehmenden Randflächen der vorhandene Gehölzbestand erhalten bleiben, um eine landschaftsgerechte Einbindung des RRB und eine Fortführung der den Geltungsbereich umrahmenden Gehölzkulisse zu ermöglichen und auch die übrigen Funktionen des Naturhaushalts dort zu erhalten.

Aufgrund der geringen ökologischen Wertigkeit des hier vorhandenen Waldbestandes in seiner zukünftigen Insellage zwischen Straßen und Bahnlinie ist die notwendige Beanspruchung als nicht so gravierend einzuschätzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Sierau“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf ohne Diskussion durchlaufen an den Hauptausschuss, Ältestenrat und Rat.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.4
Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00824-10)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





zu TOP 3.5
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Erneuter Offenlegungsbeschluss II. Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00793-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

den Entwurf des B-Planes In N 229 –südlich Brackeler Straße – und die Begründung vom 10.03.2010 erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 02.04.2009 für den unter Punkt dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße – um ein Jahr bis zum 09.06.2011 zu verlängern.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219; II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 218; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00807-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 28.11.2001 zum Bebauungsplan In O 219
- Rheinlanddamm/ Westfalendamm - für den unter Pkt. 1 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 218 – östlich Schnettkerbrücke – wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen geringfügig zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. hat die vor und im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In W 218 (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) sowie im Nachgang im Rahmen eingeschränkter Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 11.4, 11.7, 11.8 und 11.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 11.1, 11.2, 11.3, 11.5, 11.6 und 11.10 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt den Bebauungsplan In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.06.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


V. beschließt, dem Bebauungsplan In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 07.04.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.7
Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00570-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Hohe Straße von Hiltropwall / Südwall bis Markgrafenstraße / Gerstenstraße.

zu TOP 3.8
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Sachstandsbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00696-10)

Die Behandlung erfolgte unter dem TOP 3.1 (Drucksache Nr.: 00148-10).





zu TOP 3.9
Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00852-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Es werden von den Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu der Verwaltungsvorlage u. a. folgende Anregungen und Kommentare vorgetragen:

SPD-Fraktion: Die Verwaltungsvorlage stellt eine Zusammenfassung von Maßnahmen ohne eine entsprechende Zeitschiene dar.

Der Alkoholkonsumraum wird von der SPD-Fraktion abgelehnt.

Die Vorraussetzungen für eine Freizügigkeitsbescheinigung (Krankenkasse) sind generell nachzuweisen.

CDU-Fraktion:Die Vorlage wird als Stückwerk betrachtet. Es fehlen konkrete Zielvorgaben, Controlling und es sollen regelmäßige Berichterstattungen erfolgen.

Herr Bahr regt an, Ergänzungen zu der Verwaltungsvorlage fraktionsübergreifend zu erarbeiten.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Die Verwaltungsvorlage stellt eine Bestandsaufnahme dar. Es fehlen Perspektiven.

Der Fraktion ist unangenehm aufgefallen, dass die Verwaltungshaltung gegenüber den Akteuren in der Nordstadt teilweise herablassend formuliert ist.

Die Verwaltung wird gebeten, dass Konzept anhand eines Vorschlagkataloges zu überarbeiten (siehe Anlage zum Protokoll).

Die Linke:Herr Manz legt Wert darauf, dass die Mitarbeiter des Alkoholkonsumraumes angemessen bezahlt und die für das Projekt bereitgestellten Mittel nicht zu Lasten anderer Sozialer Projekte des Stadtbezirkes Innenstadt-Nord finanziert werden.

Darüber hinaus unterstreicht er den Bedarf von 5 Kindertageseinrichtungen. Die Zustandsbeschreibung hierzu ist nicht akzeptabel. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bezüglich der Zweisprachigkeit in den Kindertageseinrichtungen.

FDP/Bürgerliste: Die Verwaltungsvorlage stellt eine lückenhafte Bestandsaufnahme dar. Es besteht Handlungsbedarf der in Form eines Steuerungsgremiums umgesetzt werden soll.

Die Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwarten, dass die von der Bezirksvertretung formulierten unterschiedlichen Anregungen und Kommentare, die sich auf das Integrierte Stufenkonzept beziehen, eingearbeitet werden. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird folgender Beschluss bei 10 Ja-Stimmen und 7 Gegenstimmen mehrheitlich gefasst:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmt dem Integrierten Stufenkonzept für eine „Lebenswerte Nordstadt“ mit der Maßgabe zu, dass der Alkoholkonsumraum gemäß Ziffer 2.4.2 auf Seite 10 der Vorlage gestrichen wird.“



Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen und 7 Gegenstimmen mit oben genanntem Zusatz folgende Beschlussfassung:

„Der Rat stimmt dem integrierten Konzept für eine „Lebenswerte Nordstadt“ zu und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Umsetzung vorzubereiten, sodass die einzelnen aufgeführten Teilmaßnahmen zu den Themen Sauberkeit, Sicherheit, Soziales, Image, Wohnen, Integration, Kinder und Jugend, Bildung, Arbeit/Lokale Ökonomie und Stadterneuerung entsprechend des Stufenkonzepts durchgeführt werden können.“

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2010 vor:

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und der o.g. Antrag haben zu einer Befassung durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt – Abt. Stadterneuerung – geführt. Dazu ist Folgendes mitzuteilen:

Das integrierte Stufenkonzept für eine „Lebenswerte Nordstadt“ ist eine Zusammenfassung für bisherige und zukünftige Aktivitäten und Maßnahmen. Die Zusammenstellung dieser Maßnahmen beruht auf Informationen von Akteuren vor Ort, wie Trägern, Quartiersmanagement, Bürgern, Initiativen und der Verwaltung und erhebt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mit Hilfe des o.g. Konzepts soll ein Prozess angestoßen werden, um die Nordstadt zu einem „lebenswerten“ Stadtteil zu entwickeln. Ergänzungen, wie sie z.B. in dem vorliegenden Empfehlungsschreiben formuliert worden sind oder aber auch noch weitergehende Ideen können jederzeit in diesen
offenen Prozess mit eingebracht werden.

Die intensiven Diskussionen in den unterschiedlichen Gremien und die ausführliche Befassung aller Fraktionen mit dem integrierten Stufenkonzept für eine „Lebenswerte Nordstadt“ macht die Wichtigkeit der Funktion dieses Stadtteils deutlich. Dieses ist als positives Signal zu werten und zeigt, dass die Absicht, die Nordstadt „lebenswerter“ zu entwickeln, als gemeinsames Ziel intensiv weiter verfolgt werden sollte. Durch die Fachbereichsleitung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes wurde bereits in der Bezirksvertretungssitzung am 28.04.2010 zugesichert, dass die Einbeziehung der Politik in den Prozess dadurch sichergestellt wird, dass eine Arbeitsgruppe mit den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksvertretung Innenstadt Nord eingerichtet wird. Die aufgeführten Details aus der Empfehlung der Bezirksvertretung werden innerhalb dieser Arbeitsgruppe diskutiert und das weitere Vorgehen festgelegt.

Im weiteren Verfahren soll nach Ratsbeschluss das vorliegende Konzept konkretisiert und umgesetzt werden. Bei der Konkretisierung werden die Ergebnisse aus der interfraktionellen AG einbezogen und die vorliegenden Fragen der DS-Nr. 00852-10 sowie
DS-Nr. 00852-10-E3 beantwortet.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.10
Verkehrsgerechter Umbau der Erschließungsanlagen im Umfeld der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund - Innenstadt-West nach dem Bebauungsplan InW 125n
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00778-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgende vom Stadtdirektor und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die folgende nach § 60 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 23 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister, bzw. seinem Stellvertreter und einem Mitglied des Rates getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die unten genannten Maßnahmen durchzuführen.

Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Verkehrsgerechter Umbau der Hövelstraße inklusive Herstellung aller Nebenanlagen und Einmündung in den Straßenzug Hoher Wall,
· Verkehrsgerechter Umbau des Knotenpunktes Hövelstraße / Silberstraße / Kolpingstraße / Eisenmarkt als Kreisverkehr,
· Verkehrsgerechter Umbau der Einmündung der Straße Grafenhof in den Straßenzug Hoher Wall,
· Umbau der Straßenzüge Silberstraße zwischen Potgasse und Kreisverkehrsplatz Hövelstraße, Potgasse und Martinstraße, einschließlich Minikreisverkehrsplatz Martinstraße,
· Anpassung der LSA-Steuerung an Hövelstraße / Ecke Hiltropwall sowie Integration neuer LSA an Knotenpunkt Grafenhof / Hoher Wall und mögliche spätere Anpassung neuer Knotenpunkte,
· Einbeziehung der Stellplätze des Parkhauses in das Parkleitsystem der Stadt Dortmund.
Die Maßnahmen werden durchgeführt im Zuge der Entwicklung des Einkaufszentrums auf der Fläche des Thier-Areals in Dortmund, Stadtbezirk Innenstadt-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.770.000,00 Euro.

Die Finanzierung ist im städtebaulichen Vertrag in voller Höhe durch die Firma ECE sichergestellt

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
zu TOP 4.1
Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16406-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.03.2010 vor:

Zu den gestellten Fragen bezüglich „Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln“
nehme ich wie folgt Stellung:

1. Vollständige Darlegung der ökologischen Auswirkungen der Errichtung eines
interkommunalen Gewerbegebietes auf der vorgesehenen Fläche. Dabei sollten
sowohl die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Klimafunktion
der Fläche berücksichtigt werden.

Die Umweltberichterstattung erfolgt gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches im Rahmen der notwendigen Planverfahren.

2. Darstellung des rechtlichen Risikos für das Gesamtprojekt unter Berücksichtigung
der fehlenden Umweltprüfung nach dem europäischen Umweltrecht bei dem Verfahren
zur Änderung des Regionalplans sowie dem Urteil des OVG zum E.on - Kraftwerk in Datteln.

Die Bezirksregierung Münster prüft als zuständige Behörde, ob eine strategische Umweltprüfung (SUP) erforderlich ist. Das Ergebnis war, dass keine SUP notwendig ist. Dieser Auffassung hat sich die Landesregierung angeschlossen.

3. Darstellung der Gesamtkosten der einzelnen Planungs-, Entwicklungs-, und Bauphasen
bis zur vollständigen Realisierung des Projektes differenziert nach den Gesamtkosten
für die newPark – Projektgesellschaft sowie die auf die Beteiligung anfallenden
Kosten entsprechend dem Anteil der Stadt an der Projektgesellschaft.

In der Vorlage Seite 5, Kapitel 5 „Finanzierung“ wird auf die Kosten für die Planungs- und
Erschließungsphase verwiesen:
In der Planungsphase 2009-2011 entstehen rd. 3,3 Mio. € Aufwendungen (ohne MWSt.).
Das Land NRW hat im Dezember 2008 bereits Fördermittel in Höhe von 2,9 Mio. € bewilligt.
428.350 € werden durch die Gesellschafter aufgebracht. Die gesamten Aufwendungen für die Erschließungsphase (ohne MWSt.) werden sich voraussichtlich auf 95,8 Mio. € belaufen. Davon entfallen auf Grunderwerb, Finanzierungskosten und Projektleitung 32,5 Mio. € und auf die Erschließung der beiden Bauabschnitte 63,3 Mio. €. Die Kostenanteile in der Planungsphase sind in der Vorlage unter „finanzielle Auswirkungen“ beschrieben:

Stammkapital: 100.000 €
Stadt Dortmund mit 15 % 15.000 €
Kapitalrücklage im Verhältnis 1 : 3,3 Stammkapital
Stadt Dortmund mit 15 % 49.500 €
Verluste am Stammkapital bis zu max. 30 % der gesamten Einzahlung.
Stadt Dortmund maximale Zahlung von 19.350 €

Insgesamt können sich die Kosten für die Stadt Dortmund in der Planungsphase bis zu 83.850 € belaufen.

Gemäß der Präambel zum Gesellschaftsvertrag betreffen die Regelungen zur Stammkapitalausstattung, zur Kapitalrücklage und zur Abdeckung von Verlusten am Stammkapitel lediglich die Planungsphase. Diese werden vor Beginn der Erschließungsphase angepasst und erfordern eine erneute Beschlussfassung der Räte der Gesellschafter.

4. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für das gesamte Projekt, die detailliert anhand einer Erfolgsrechnung eine dauerhafte Beteiligung des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung Dortmund bzw. des städtischen Haushalts an der newPark-Projektgesellschaft aussagekräftig dargestellt.

In der Vorlage Seite 5, Kapitel 5 „Finanzierung“ wird auf die Kosten für die Planungs- und
Erschließungsphase verwiesen:

Den Aufwendungen stehen prognostizierte Einnahmen in Höhe von 98,5 Mio. € gegenüber, so dass sich am Ende der Projektlaufzeit ein Überschuss von 2,6 Mio. € ergibt. Die Einnahmen setzen sich aus den Verkaufserlösen und Erstattungen (u.a. für die Entwässerung) in Höhe von 86,5 Mio. € sowie aus Fördermitteln und Eigenanteilen der Gesellschaft von 12,0 Mio. € zusammen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der 15 % - Beteiligung an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu.

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund vertreten wird. Seine Stellvertretung wird durch den stellvertretenden Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund wahrgenommen.

Die Stadt Dortmund wird entsprechend dem Ratsbeschluss vom 26.11.2009 in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt. Der Leiter der Beteiligungsverwaltung ist sein 1. Stellvertreter, der zuständige Beteiligungsreferent sein 2. Stellvertreter.






zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00816-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende geänderte Beschlussfassung vom 06.05.2010 vor:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2009 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 443.880,27 € festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 443.880,27 € wird anteilig mit 363.880,27 € an den städtischen Haushalt abgeführt.

3. 80.000,00 € werden der Kapitalrücklage der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Gegenfinanzierung der notwendigen Erneuerung der City-Beschilderung durch DORTMUNDtourismus zugeführt.

4. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgender aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesener Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.05.2010 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte in der Sitzung den folgenden schriftlichen Antrag, der von Herrn Monegel (Vorsitzender, CDU) verlesen wurde.

Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften 20. Mai 2010

Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die der Kapitalrücklage der Wirtschaftsförderung Dortmund zugeführten 80.000 € sind zum Erhalt des Arbeitslosenzentrums Dortmund zu verwenden.
Der Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung und die Sozialverwaltung werden aufgefordert, die auslaufende Förderung der ARGE zu übernehmen und einen Weiterbetrieb des Arbeitslosenzentrums zunächst für die nächsten zwei Jahre sicherzustellen.
Auf Erneuerung der vorgeschlagenen City-Beschilderung wird verzichtet.

Begründung:

Nach der Streichung der Landesförderung vor drei Jahren ist die Finanzierung des ALZ über die ARGE nur noch bis zum 30.09.2010 gesichert. Als unabhängige und kompetente Beratungsstelle ist der Erhalt des ALZ auch über diesen Zeitpunkt hinaus notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und
den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat
passieren.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 4.3
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00647-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresverlust in Höhe von –2.282.726,54 EUR festgestellt.

Der Jahresverlust in Höhe von –2.282.726,54 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
- unbesetzt -

zu TOP 7.2
- unbesetzt -

zu TOP 7.3
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00470-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die energetische und baulische Sanierung des Museums für Naturkunde sowie die Modernisierung der Dauerausstellung.
Zur Finanzierung der Maßnahme sind Anträge beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu stellen. Gleichzeitig ist der förderungsunschädliche vorzeitige Beginn zu beantragen. Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn dieser Bescheid vorliegt.

Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, die für den investiven Teil der Maßnahme notwendige Darlehensaufnahme in Höhe von 1,75 Mio. Euro zu tätigen. Durch die Darlehensaufnahme wird der Wirtschaftsplan für die Jahre 2011 ff. nicht überschritten.

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder, Jugend und Familie
- keine Vorlagen -

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00827-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2010 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 7.500,00 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 0,00 €.

zu TOP 10.2
Überörtliche Prüfung der Staatszuweisungen der Stadt Dortmund im April / Mai 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01028-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Jahresabschluss 2009 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2
Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des
Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01049-10)

Nach kurzer Diskussion bestand Einvernehmen, die Vorlage auf die Sitzung des Hauptausschusses und des Ältestenrates am 08.07.2010 zu vertagen.

An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht teil.

zu TOP 10.4
DEW21 - hier: Gründung einer Tochtergesellschaft für grünen Strom
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01098-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgesehenen Gründung einer Grünstromgesellschaft zur Vermarktung der eigenerzeugten regenerativen Energien (Arbeitstitel: „EnergiePlus GmbH“ – im Folgenden: EP) durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu.

zu TOP 10.5
DEW21 - hier: Gründung von Tochtergesellschaften zur Erzeugung regenerativer Energie, insbesondere aus Windkraft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01101-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgesehenen Gründung, dem Erwerb von und der Beteiligung an Tochtergesellschaften zur Erzeugung regenerativer Energie durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu.

Insbesondere stimmt der Rat der Stadt den folgenden Gründungen bzw. Beteiligungen durch DEW21 zu:
- „DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH“ (Arbeitstitel – im Folgenden: WBG)
- „DEW21 Verwaltungsgesellschaft mbH“ (Arbeitstitel – im Folgenden: VG )
- Betriebsgesellschaft „Windkraft Alsleben 1 GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel – im
Folgenden: WPA)

- Betriebsgesellschaft „Windkraft Netzbetrieb GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel – im
Folgenden: WPN)

- „Betriebsgesellschaft Windpark Waltrop“ (Arbeitstitel – im Folgenden: WPW)

zu TOP 10.6
DEW21 - hier: Gründung einer neuen Tochtergesellschaft für den Vertrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01103-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgesehenen Gründung einer „Neuen Vertriebsgesellschaft“ (Arbeitstitel – im Folgenden: NVG) insbesondere zur Vermarktung von Strom und Erdgas durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) zu.

zu TOP 10.7
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsratsvorsitz der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01141-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, den Oberbürgermeister als Vertretung des Trägers im Verwaltungsrat und als Vorsitzenden des Verwaltungsrates zu wählen.







11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 11.1
Feststellung der Gültigkeit der Integrationsratswahl vom 07.02.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00847-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Wahl des Integrationsrates vom 07.02.2010 wird für gültig erklärt.

zu TOP 11.2
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 07.11.2010, 05.12.2010 und 02.01.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00835-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 11.05.2010 vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 05.05.2010 vor:

„Die Dorstfelder Gewerbetreibenden sind auf die Termine und ihre Beteiligungsmöglich-keiten hinzuweisen.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von sB Tekin und bei Enthaltung von Rm Frebel und RM Noltemeyer, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Dortmunder Hansemarkt“, „Weihnachtsmarkt“ und einem „Verkaufsoffenen Sonntag“ im neuen Jahr auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West die Ladenöffnung an den Sonntagen 07.11.2010, 05.12.2010 und 02.01.2011 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freizugeben.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu beschliessen.

zu TOP 11.3
Einstellung von Nachwuchskräften 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01179-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 25.05.2010 vor:

In Ergänzung der Vorlage „Einstellung von Nachwuchskräften 2010“ vom 20.05.2010 übersende ich in der Anlage die Zuschrift der Bezirksregierung Arnsberg vom 16.04.2010.

Die Bereitstellung dieser Zuschrift wurde in der Sitzung für die weitere Beratung gewünscht.

OB Sierau kündigte an, er werde den Mitgliedern des Rates für die nachfolgende Sitzung außerdem eine Auflistung über die Übernahme der Auszubildenden nach deren Ausbildungsabschluss im Sommer 2010 vorlegen.

StK Stüdemann ergänzte, bei der Feuerwehr sei die bisherige Arbeitszeit durch die europäische Arbeitszeitverordnung auf 48 Stunden in der Woche reduziert worden. Das bedeute, dass bis 2013 achtzig Mitarbeiter neu eingestellt werden müssten. Dafür würden zur Zeit 37 Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet. Deren Einstellung stehe allerdings erst später an.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) informierte, dass seine Fraktion sich bei der folgenden Abstimmung der Stimme enthalten werde, da man noch Beratungsbedarf habe.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von bis zu 100 Nachwuchskräften für das Jahr 2010.

12. Anfragen
- keine Anfragen -





Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:20 Uhr von Bm´in Jörder beendet.





Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Birgit Jörder Ulrich Monegel
Bürgermeisterin Ratsmitglied




Wolfgang Weber
Schriftführer