Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 18.10.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Sascha Mader (CDU)


Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen))
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Petra Dresler-Döhmann (DIE LINKE+)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen)
Rm Carsten Giebel (SPD) i.V. für Rm Dominik De Marco (SPD) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Dirk Hartleif (CDU)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)
sB Mattias Hechler (SPD)
Rm Heidemarie Lyding-Lichterfeld (SPD) i.V. für Rm Uwe Kaminski
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
Rm Leander Schreyer (B 90/Die Grünen)
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Gerda Haus (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
sE Makham Safaei-Shahverdi (Integrationsrat)

3. Beratende Mitglieder:

Mathias Grasediek (StadtSportBund)


4. Beschäftigtenvertreter:

Horst Kortwittenborg, 41/Archiv


Raphael Westermeier, 42
Carsten Krause, 52/2



5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann – 2/Dez


StR`in Birgit Zoerner – 5Dez
Rainer Lahn 41/BGL
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Isabell Pfarre – 41/KB
Sophie Schmidt – 41/KB
Stefan Prophet - 41/MS
Stephan Straub – 41/VHS
Stefan Heitkemper – 41/U
Tobias Ehinger – 42/GfD
Daniel Buess – 42/BRV
Thomas Meissner – 42/TD
Marcus Lobbes – 42/ATD
Bernd Kruse – 52/GF
André Knoche - 52/1 GBL
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.
Roxanna-Lorraine Witt – 2/Dez
Lisa Schulz – 51/5
Simone Hülsmann 11/stellv. Amtsleiterin

6. Gäste:

Jens Heitjohann (Künstlerische Leitung Theater im Depot)


Katharina Heib (Verwaltungsleitung Theater im Depot)
Hanke Hack (Orchestervorstand, Dortmunder Philharmoniker)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 18.10.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 30.08.2022

2. Angelegenheiten besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

3.1 Pläne für das Theater im Depot
mündlicher Bericht

3.2 Opernhaus, Platz der Alten Synagoge
Fehlende Geländer

Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2022
(Drucksache Nr.: 25211-22)


3.3 Runder Tisch zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25395-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08.22 vor.

3.4 Zukunftskonzept der Musikschule
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 18.01.22 erhalten .
hierzu -> Zukunftskonzept der Musikschule
(Drucksache Nr.: 23311-22-E3)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08. vor.
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E5)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08. vor.

3.5 Förderung junger Nachwuchs-DJs
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25956-22)

3.6 Sachstand VHS Königswall/Brinkhoffstraße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08.22 vor.

3.7 Benennung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25841-22)

3.8 Eröffnung der Kunst Aus(leihe) Dortmund und Beendigung der Dauerausleihen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25885-22)

3.9 Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25837-22)






4. Angelegenheiten des Theaters

4.1 Akademie für Theater und Digitalität - Sachstand
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25358-22-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08.22 vor.

5. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

5.1 Sportstützpunkt Phoenix-See
mündlicher Bericht

5.2 Bitte um Bezuschussung zur Aufstellung von 4 Bürocontainern als Vereinsräume (Gesellschaftsraum, Kraftraum, Trainingsraum u. Sanitärräume)
Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
(Drucksache Nr.: 24637-22)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 30.08.22 erhalten.

5.3 Nutzung des Sportgutscheins
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25386-22-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 30.08.22 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25386-22-E2)

5.4 Konzept für eine „Energie“-Krisenstrategie für Sportvereine
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25428-22-E2)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08.22 vor.

5.5 Parkplatzsituation am Rombergpark
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25360-22-E1)

5.6 Sachstand Sonnensegel
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25964-22)

5.7 Nutzung Roland-Platz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25962-22)

5.8 Turnhallen-Schließungen - Weitergabe der Information an Sportvereine
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25966-22)

5.9 Freier Eintritt von Kindern und jungen Menschen in den Westfalenpark und in den Zoo in den Sommerferien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25412-22-E2)

5.10 Förderantrag BSV Deusen DAM e.V. / "Die bessere Ausstattung hilft die Ziele zu erreichen"
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
(Drucksache Nr.: 25434-22)

5.11 Förderantrag BSV Deusen DAM e.V. / "Wettkämpfe meistern"
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
(Drucksache Nr.: 25436-22)

5.12 Anmeldung des Projektes "Sanierung Freibad Stockheide" beim Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25845-22)

5.13 Stadion Rote Erde - Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25312-22)

5.14 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)

5.15 Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)

5.16 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25293-22)

6. Sonstige Angelegenheiten

6.1 "Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21680-21-E1)

6.2 Abruf von Fördermitteln des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25431-22-E2)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 30.08.22 vor.

6.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

6.4 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

6.5 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

6.6 Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)

Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schreyer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Geschäftsführung bittet, folgenden Tagesordnungspunkt, neu zuzuordnen:

Opernhaus, Platz der Alten Synagoge
Fehlende Geländer
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2022
(Drucksache Nr.: 25211-22)
Die Angelegenheit wird unter TOP 4.2 behandelt.

Die SPD-Fraktion bittet folgenden Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu verschieben:

Runder Tisch zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25395-22)

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 30.08.2022

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 30.08.2022 wird nachgereicht.


2. Angelegenheiten besonderer Bedeutung
- Nicht besetzt-

3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 3.1
Pläne für das Theater im Depot

Herr Heitjohann (künstlerischer Leiter des Depots) und Frau Heib (Verwaltungsleitung des Depots) erläutern die Pläne für das Theater im Depot anhand einer Präsentation (Anlage 1) und antworten im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 15.11.22
zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.22

Frau Schenk (Geschäftsführung des Depot e.V.) hat sich im Nachgang der Sitzung per E-Mail an den Ausschussvorsitzenden Herrn Mader gewandt und bittet um folgende Korrektur:

Bei Herrn Heitjohann handle es sich nicht um den künstlerischen Leiters des Depots und bei Frau Heib nicht um die Verwaltungsleitung des Depots. Herr Heib sei der künstlerische Leiter des Theaters im Depot und Frau Heib die Verwaltungsleitung des Theaters im Depot.

zu TOP 3.2
Opernhaus, Platz der Alten Synagoge
Fehlende Geländer
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2022
(Drucksache Nr.: 25211-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirats aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2022 vor:
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag des Arbeitskreises „Wohnen, Leben und Pflege“ vor:
Opernhaus, Platz der Alten Synagoge
Fehlende Geländer

Sehr geehrter Herr Mader,

der Seniorenbeirat bittet den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit darum, die Nachrüstung der fehlenden Geländer zu beschließen.

Begründung:
Bei der Mehrzahl der Besucher des Opernhauses handelt es sich um Personen, die der älteren Altersgruppe angehören und oftmals gehbehindert sind. Um ihnen einen weitestgehend sicheren Besuch des Opernhauses zu ermöglichen, wäre die Anbringung von zusätzlichen Geländern angebracht.

Dies ist für folgende Bereiche erforderlich:

- Platz der Alten Synagoge
a) Geländer beidseitig an den zwei Treppenzugängen von der Hansastraße aus
b) Je ein Geländer mittig an den zwei, ca. 5m breiten Treppenzugängen vom Hiltropwall aus
- Opernhaus
a) Geländer beidseitig an den zwei Treppen nach Betreten des Hauses
b) Geländer beidseitig an den zwei Treppen von Garderobenschränken und Toiletten zum Wandelgang
c) Geländer an den zwei Treppen und dem Schrägaufgang vom Wandelgang zum Eingang in den Zuschauerraum
d) Je ein Geländer mittig an den Aufgängen zu den oberen Zuschauerräumen

Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater Dortmund) erklärt, dass nachdem eine Begehung stattgefunden habe, aus Sicht des Theaters keine Baumaßnahme notwendig sei und kein Handlungsbedarf bestehe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den o.g. Empfehlung des Seniorenbeirats vom 16.09.2022 zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Runder Tisch zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25395-22)

Die SPD-Fraktion verschiebt den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.

zu TOP 3.4
Zukunftskonzept der Musikschule
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E1)
hierzu - Zukunftskonzept der Musikschule
(Drucksache Nr.: 23311-22-E3)
hierzu - Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E5)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU-Fraktion aus der Sitzung am 18.01.2022 vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und
Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine langfristige Strategie (inhaltliche und personelle
Ausstattung, Ausrichtung sowie Finanzierung) für die Musikschule für die nächsten Dekaden
aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird im Zuge des gerade verabschiedeten und am 01. Januar 2022 in Kraft
tretenden Kulturgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Zertifizierung
“Anerkannte Musikschule NRW” nach § 45 KulturGB NRW für die Musikschule Dortmund zu
erlangen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 08. März 2022 über Auswirkungen des neuen Kulturgesetzbuches NRW und damit den gesetzlichen Rahmen für die Musikschulen in NRW sowie die neue Richtlinie zur Förderung von Musikschulen zu unterrichten.
Begründung
Die Musikschule Dortmund, die eine der größten in Deutschland ist und auf eine 70-jährige
Geschichte zurückblickt, ist eine wichtige kulturelle Institution unserer Stadt. Die Mitarbeitenden leisten eine wichtige Arbeit, um musikalisch-künstlerische Inhalte zu vermitteln und jungen Menschen musische, soziale und emotionale Schlüsselqualifikationen mit auf den Weg zu geben. Die Musikschule Dortmund leistet kompetente und qualifizierte Bildungsarbeit für alle sozialen und kulturellen Schichten in Dortmund. Vor dem Hintergrund des novellierten
Kulturgesetzbuches NRW soll die Dortmunder Musikschule die Zertifizierung „Anerkannte
Musikschule NRW“ erlangen, um potentielle Förderungen zu erhalten. Im diesem Zuge soll die
Musikschule ein Zukunftskonzept aufstellen, wie sie sich in Zukunft finanziert und personell
ausgestattet sein muss, um den Ansprüchen gerecht zu werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit war sich in seiner Sitzung am 08.03.22 einig, das angekündigte Konzept der Verwaltung abzuwarten und dann die noch ausstehenden Punkte 2. Und 3. des o. g. gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, abzustimmen.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.2022 folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.08.2022 vor:
ich beziehe mich auf die im Betreff bezeichnete Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen und CDU und lege das Zukunftskonzept der Musikschule Dortmund vor (Anlage 4).

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut von der Sitzung am 30.08.2022 folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Faktion vor:
die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt das vorgelegte „Zukunftskonzept
Musikschule“ (23311-22) zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss erwartet, dass einzelne Umsetzungsschritte des Zukunftskonzepts
dem Ausschuss im Vorfeld zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

3. Handlungsfeld Dezentralität: Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Darstellung
aller derzeit genutzten dezentralen Unterrichtsstätten der Musikschule und eine Offenlegung
des Gesamtkonzepts dezentraler Unterrichtsstätten bevor neue Immobilien
für die Musikschule gekauft werden.

4. Handlungsfeld Markenkommunikation: Der Ausschuss begrüßt die Vorlage
DS-Nr. 25224-22 „Markenkonzeption / neuer Außenauftritt Musikschule“ und beschließt
die Umsetzung des Markenauftritts mit seinen sieben Sparten. Die neue
Bezeichnung der Musikschule Dortmund lautet nunmehr „DORTMUND MUSIK“.

Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion von der Sitzung am 30.08.22 nun beraten werden solle.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung der Verwaltung, gibt jedoch an, dass ein richtiges Konzept noch nicht zu erkennen sei und im Bereich der Personalentwicklung einige Informationen fehlen würden.

Frau Ixkes-Henkemeyer (SPD-Fraktion) erläutert, dass ihre Fraktion das Konzept und die strategische Neuausrichtung begrüße. Die strategische Neuausrichtung weise auf, wie sich die Musikschule auch dezentral etablieren könne und wie die einzelnen Bereiche aufgestellt seien. Die SPD-Fraktion empfinde die Dezentralität als wichtig, damit die Kinder und Jugendlichen keinen langen Weg zu ihrer Musikschule hätten. Weiterhin erklärt sie, dass das Nutzen von Schulen aufgrund von Nachmittagsunterricht auch erschwert sei. Sie frage sich, was mit der Immobilie in Mengede passieren würde und wieso in dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hierzu keine Entscheidung falle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Musikschule in Dortmund im Vergleich zu anderen großen Städten in Nordrhein-Westfalen den größten Teil an Honorarkräften habe. Die Musikschule sei ein riesiges, hoch frequentiertes Institut mit vielen Abteilungen. Er schildert, dass eine bessere inhaltliche Profilierung perspektivisch nicht möglich sei und dass der Weg der Musikschule unterstützt werden solle. Die Raumsituationen vor Ort hätten sich verändert, da es in der Stadt immer mehr Kinder gebe. Die Stadt Dortmund sei verpflichtet Schulräume, Sprachunterricht für ukrainische Kinder und die Nachmittagsbetreuung zu organisieren. Da die Stadt die Räume nicht in solch hoher Geschwindigkeit nachrüsten könne, sei es schwierig, nachmittags die Räume in den Schulen mitnutzen zu können. Nun müsse überlegt werden, wie man das dezentrale Konzept der Musikschule räumlich umsetzen könne. Aus diesem Grund sei es vernünftig, Gebäude, die bereits der Stadt gehörten, zu prüfen. Im Objekt am Nollendorfplatz solle auch Musikschulunterricht angeboten werden. Die Immobilie in Mengede gehöre der Stadt Dortmund bereits und könne nach einer Renovierung als Musikschule genutzt werden. Er erklärt, dass 20.000-22.000 Menschen die Musikschule nutzen würden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion das dezentrale Konzept erläutert haben wolle. Es spreche nichts dagegen dem Antrag zuzustimmen, um das Projekt vorantreiben zu können.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Grundschule in Mengede, in der der Musikunterricht stattfinde, zu überlastet sei. Die Immobilie in Mengede werde renoviert und dann als Musikschule zur Verfügung stehen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schildert, dass ihre Fraktion gerne eine strukturelle Linie in dem Konzept hätte und hierbei der Fokus nicht nur auf Mengede liegen solle, sondern auf der Musikschule als Großes und Ganzes mit dem Personal und der Fläche.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es Objekte in Eving, Mengede und Dorstfeld gebe, die benutzt werden könnten. Die Verwaltung würde in Zukunft schauen, ob es weitere Objekte gebe, die eingesetzt werden können.

Frau Ixkes-Henkemeyer (SPD-Fraktion) schildert, dass laut Konzept eine Dezentralität gewünscht sei. Ihrer Meinung nach sei klar, dass dem Ausschuss, falls vorhanden, weitere Immobilien vorgelegt würden. Die SPD-Fraktion wolle das Konzept gerne zum Abschluss bringen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, dass dem Ausschuss weitere Handlungsschritte vorgelegt werden. Ihrer Meinung nach spreche nichts gegen den Antrag.

Herr Prophet (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Musikschule) ergänzt, dass die Dezentralität
aufzeigt werden könne. Neben Schulkooperationen oder Kita Aktivität habe die Musikschule 94 Standorte im Stadtgebiet, wobei der größte Standort in der Steinstraße, der zweitgrößte Standort im Fritz Henßler Haus und der drittgrößte Standort im Haus Schulte-Witten sei. Die restlichen 91 Standorte seien zum größten Teil Schulen. Die durchschnittliche Belegung in den dezentralen Standorten beträge 9 Jahreswochenstunden. Für das Gesamtsystem der Musikschule und zur Entlastung der Schulen sei es besser bestimmte Bereiche zusammenzulegen. Er schildert, dass alle Lehrkräfte qualifiziert und examiniert seien. Während der letzten beiden Schuljahre seien es 26 Honorarkräfte weniger gewesen und es bestehe eine große Fluktuation, welche die Unterrichtkontinuität gefährde. Im Ruhrgebiet sei die Musikschule in Dortmund die einzige, die noch mit Honorarlehrkräften arbeite.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU-Fraktion aus der Sitzung am 18.01.2022 ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 30.08.22 einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.



zu TOP 3.5
Förderung junger Nachwuchs-DJs
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25956-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE Linke+ und DIE FRAKTION – DIE PARTEI vor:
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE Linke+ und DIE FRAKTION – DIE PARTEI im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Inwiefern werden Club-Künstler*innen bzw. DJs und MCs durch Programme der Stadt Dortmund bereits gefördert? Sind der Stadt Dortmund vergleichbare Förderprogramme in anderen Städten bekannt?
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie und in welcher Höhe ein Nachwuchsförderprogramm für die Zielgruppe DJs und MCs ausgestaltet sein muss, um insbesondere junge Dortmunder Club-Künstler*innen in anerkannten Clubs zu fördern.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE Linke+ und DIE FRAKTION – DIE PARTEI in die nächste Sitzung.

zu TOP 3.6
Sachstand VHS Königswall/Brinkhoffstraße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E1)
hierzu - Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25393-22-E2)
hierzu - Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25393-22-E3)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.22 folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um einen aktuellen
Sachstand zur Umsetzung des neuen Standorts der Volkshochschule Dortmund an der
Ecke Königswall / Brinkhoffstraße.

Begründung:
Da der Standort Löwenhof aufgrund von Baumängeln nicht mehr für die VHS nutzbar war,
hat der Rat der Stadt 2018 beschlossen, dass im Bereich Ecke Königswall / Brinkhoffstraße
ein neuer Standort für die Volkshochschule Dortmund entstehen soll. Im Anschluss
wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Wir bitten um einen aktuellen Sachstand zur
Umsetzung der Planungen.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.10.2022 vor:
Für die zukünftige Entwicklung der Volkshochschule ist ein Gebäude in zentraler Lage von großer Bedeutung. Nach der Räumung der Gebäudetrakts Löwenhof in der Hansastraße in 2015 und diversen Interimsnutzungen (Brückstraße, Kleppingstraße) ist die VHS z.Zt. an zwei Standorten in der Innenstadt präsent.
In der Hansastraße 2-4 befinden sich zahlreiche Unterrichtsräume, darunter die Fachräume für EDV, Fitness, Tanzen und Musik sowie in den oberen Etagen Teile der Abteilung 1 mit 6087 m² Bruttogeschossfläche. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der VHS, die Zweckbindung für die Förderung des Schulhausbaus ist zum Jahresende 2018 erloschen und zum 23.11.2023 sind alle Kreditverpflichtungen erfüllt. Die VHS benötigt bis zur finalen Fertigstellung und des Bezuges eines zentralen Gebäudes die beiden funktionsfähigen Gebäudeteile der Hansastr. 2-4 (Stahlturm und Gnadenort) für die Durchführung von Unterricht. Die beiden Gebäudeteile bleiben solange im Vermögensplan aktiviert. Es erfolgen nur die laufenden Abschreibungen. Die beschränkte Nutzungsgenehmigung für die verbleibenden Gebäudeteile der Hansastraße 2-4 "Stahlhaus" (IT-Fachräume) und "Gnadenort" (Gesundheitsfachräume) ist auf 8 Jahre bis 10.09.2027 begrenzt. Die Interimsnutzung erfolgt auf Grundlage der genehmigten Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen.
Der Standort Kampstraße 47 wird auf zwei Etagen für Kursangebote, darunter die Lehrküche, genutzt und auf 1,5 Etagen sind zwei Abteilungen sowie die VHS-Leitung untergebracht. Von der Gesamtfläche mit 12.000 m² des Gebäudes nutzt die VHS aktuell ca. 5.100 m².
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.12.2018 (Drs. 12269-18) zum Neubau der VHS fand ein Architektenwettbewerb mit der Auswahl der Preisträger am 05.03.2020 statt. Mit der Umsetzung des Neubauprojekts wurde StA 23 beauftragt.


Drucksache Nr.: 25429-22-E1
Sachstandbericht VHS
1. Welche Fördermittel (Bund und Land) erhält die VHS für Pflichtaufgaben? In welcher Höhe erhält die VHS Fördermittel (Bund, Land) für freiwillige Leistungen?
2. Welche räumlichen Kapazitäten sind für die Umsetzung der Pflicht- und freiwilligen Aufgaben notwendig?
3. Wie können die notwendigen räumlichen Kapazitäten langfristig sichergestellt werden


a) Bundesmittel (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Gefördert werden DaF/DaZ Sprachbildungsangebote für Zugewanderte und Geflüchtete auf unterschiedlichen Sprachniveaustufen des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) zum Zwecke des Spracherwerbs, als Zugang zum weiteren Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und als Nachweis betreffend Aufenthaltsangelegenheiten.


Förderung für
Erwartete Förderung* 2022
Benötigte räumliche Kapazitäten
Integrationskurse
ca. 500.000 €
11 Klassenräume (für 20 Personen) ganztags und abends nutzbar
Berufssprachkurse
ca. 600.000 €
10 Klassenräume (für 20 Personen) ganztags und abends nutzbar
Zertifikatsprüfungen (inkl. Einbürgerungsnachweis)
ca. 70.000 €
2 Räume tagsüber für mind. 20 Personen, 1 Raum für mind. 30 Personen
*es gilt zu beachten, dass alle angebotsbezogenen Ausgaben (Honorare, Sachkosten für Lehrmittel, Fahrtkosten der Teilnehmenden, etc.) über die Förderung finanziert werden.



b) Landesmittel/kommunale Mittel (Fördermittel über das MAGS, städt. Förderung im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie, Förderung über das WbG)

Gefördert werden Bildungsangebote zur Alphabetisierung von schulpflichtigen Zugewanderten zur Vorbereitung auf die Beschulung auf einer Regelschule sowie begleitende Bildungsangebote an Ganztagsschulen und in den Ferien. Hinzu kommen Fördermittel für Angebote zur beruflichen Bildung sowie Berufsberatung.

Förderung für
Erwartete Förderung* 2022
Benötigte räumliche Kapazitäten
Landesförderung Weiterbildungsgesetz (WbG)
1.427.211,19 €

Landesförderung für den zweiten Bildungsweg (ZBW))
ca. 400.000 €

OGS
(Übermittagsangebote)
ca. 180.000 €
Durchführung extern an Schulen
FiD
(Ferienprogramme)
ca. 180.000 €
Durchführung extern an Schulen
AlphaFit
(Alphabetisierung)
ca. 135.000 €
5-6 Klassenräume (kind/jugendgerecht!) mindestens für den Vormittagsbereich + 2 parallel nutzbare Aufenthalts-, Besprechungsräume für Sozialpädagogen / Dozent*innen
Lernförderung (Dortmunder Modell, Students@school (rvr))
ca. 800.000 €
Durchführung extern an Schulen
Beratungsangebote (Bildungsscheck, Perspektiven im Erwerbsleben, offene Bildungsberatung)
ca. 42.000 €
Mind. 3 parallel nutzbare Beratungsräume für Einzelberatungen + Aufenthalts- und Wartebereich (ganztägig und abends nutzbar)
*es gilt zu beachten, dass alle angebotsbezogenen Ausgaben (Honorare, Sachkosten für Lehrmittel, Fahrtkosten der Teilnehmenden, etc.) über die Förderung finanziert werden.














c) Weitere freiwillige Leistungen (mit Förderung über Mittel der Bundesagentur für Arbeit und ohne Förderung)

Förderung für
Erwartete Förderung* 2022
Benötigte räumliche Kapazitäten
Coachingmaßnahmen
(Zertifizierte Maßnahmen mit Förderung über Förderinstrumente der BA)
ca. 64.500 €
Mind. 3 parallel nutzbare Beratungsräume für Einzelberatungen + Aufenthalts- und Wartebereich (vorrangig nachmittags nutzbar)
Unternehmensangebote
(keine Fördermittel)
ca. 65.000 €
4-5 Räume in unterschiedlicher Größe ganztägig und abends nutzbar; weitere Angebote können zum Teil auch extern beim Auftraggeber stattfinden
*es gilt zu beachten, dass alle angebotsbezogenen Ausgaben (Honorare, Sachkosten für Lehrmittel, Fahrtkosten der Teilnehmenden, etc.) über die Förderung finanziert werden.

Zusammenfassung Fragen 1) und 2):

Erwartete Förderung* 2022 insgesamt
Benötigte räumliche Kapazitäten
4.463.711,19 €
30-35 Unterrichtsräume (i. d. R. für ca. 20 Personen; 1 Raum für mind. 30 Personen) + 6-8 Beratungsräume + Aufenthalts- und Warteräume


Frage 3

Wie bereits in der Antwort auf Drucksache-Nr.: 25393-22-E1 beschrieben, benötigt die VHS mittelfristig ein modernes, bildungsadäquates Gebäude mit einer Nutzungsfläche von min. 12.000 m² um den steigenden Bedarfen, primär im Bereich der Integration/Inklusion und Beratung, gerecht zu werden und um den Umfang der eingeworbenen Fördermittel zu sichern und ggf. weiter auszubauen.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen aktuellen Sachstandsbericht zum kommunalen Handlungsprogramm „Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse“. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Haben die entsprechenden Sprachkurse der VHS inzwischen begonnen?

2. Wie viele Menschen nehmen aktuell daran teil? (bitte aufschlüsseln nach Herkunft, Geschlecht und Aufenthaltsstatus)

3. Durch welche Maßnahmen kann der Zugang zu den Kursen weiter gesteigert werden?

4. Mit welchen Ausgaben der für die Sprachkurse im Jahr 2022 zur Verfügung gestellten 300.000 Euro rechnet die Verwaltung bis Ende des Jahres?

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um eine Beantwortung der Fragen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung.

zu TOP 3.7
Benennung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25841-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt die Beauftragung der
Märkischen Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dortmund als Prüfer für den Jahresabschluss 2022 der Kulturbetriebe Dortmund.

zu TOP 3.8
Eröffnung der Kunst Aus(leihe) Dortmund und Beendigung der Dauerausleihen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25885-22)

Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt, ob Mängel existent seien und wie der Zugriff sei.

Frau Pfarre (Stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin Geschäftsbereich Kulturbüro) schildert, dass das Kulturbüro an den Anfangsschwierigkeiten arbeite und dass immer ein*e Mitarbeiter*in vor Ort sei, um zu beraten und helfen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit begrüßt die Eröffnung der Kunst Aus(leihe) Dortmund und beschließt, dass die Dauerausleihe für alle städtischen Mitarbeitenden beendet wird.

zu TOP 3.9
Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25837-22)

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass ihre Fraktion die Ordnung aufgrund der 10 prozentigen Preiserhöhung der Kulturbetriebe ablehne, da im Zuge der Inflation die Gefahr bestehe, dass die Kultur unter dieser Erhöhung leiden werde.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) schildert, dass die Erhöhung aus einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 hervorgehe, welche erlaube, die Preise in der Höhe der Inflation anzupassen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass
a) die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund und
b) die neue Schulordnung für die Musikschule
die bisherigen Regelungen zum 01.01.2023 ersetzt.



4. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 4.1
Akademie für Theater und Digitalität - Sachstand
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25358-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.22 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

im März 2019 beschloss der Rat der Stadt Dortmund die Gründung der „Akademie für Theater und
Digitalität“ als 6. Sparte des Theater Dortmund. Im Dezember 2020 wurde dann Marcus Lobbes,
der bereits der künstlerische Leiter der Akademie war, vom Rat zum Direktor benannt.

Die CDU-Fraktion bittet in der Sitzung am 30.08.2022 Herrn Lobbes um Vorstellung der bisherigen
Arbeit der Akademie bzw. um Konzeptvorstellung. Auch bitten wir in diesem Zusammenhang um
Darstellung, wie viele Teilnehmer die Akademie bisher gewinnen konnte.

Herr Lobbes (Direktor der Akademie für Theater und Digitalität) stellt die Arbeit der Akademie für Theater und Digitalität vor (Anlage 2) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 4.2
Opernhaus, Platz der Alten Synagoge
Fehlende Geländer
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2022
(Drucksache Nr.: 25211-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirats aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2022 vor:
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag des Arbeitskreises „Wohnen, Leben und Pflege“ vor:
Opernhaus, Platz der Alten Synagoge
Fehlende Geländer

Sehr geehrter Herr Mader,

der Seniorenbeirat bittet den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit darum, die Nachrüstung der fehlenden Geländer zu beschließen.

Begründung:
Bei der Mehrzahl der Besucher des Opernhauses handelt es sich um Personen, die der älteren Altersgruppe angehören und oftmals gehbehindert sind. Um ihnen einen weitestgehend sicheren Besuch des Opernhauses zu ermöglichen, wäre die Anbringung von zusätzlichen Geländern angebracht.

Dies ist für folgende Bereiche erforderlich:

- Platz der Alten Synagoge
a) Geländer beidseitig an den zwei Treppenzugängen von der Hansastraße aus
b) Je ein Geländer mittig an den zwei, ca. 5m breiten Treppenzugängen vom Hiltropwall aus
- Opernhaus
a) Geländer beidseitig an den zwei Treppen nach Betreten des Hauses
b) Geländer beidseitig an den zwei Treppen von Garderobenschränken und Toiletten zum Wandelgang
c) Geländer an den zwei Treppen und dem Schrägaufgang vom Wandelgang zum Eingang in den Zuschauerraum
d) Je ein Geländer mittig an den Aufgängen zu den oberen Zuschauerräumen

Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater Dortmund) erklärt, dass nachdem eine Begehung stattgefunden habe, aus Sicht des Theaters keine Baumaßnahme notwendig sei und kein Handlungsbedarf bestehe, da eine Barrierefreiheit gegeben sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die o.g. Empfehlung des Seniorenbeirats vom 16.09.2022 zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 5.1
Sportstützpunkt Phoenix-See

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) berichtet wie folgt zum Thema Sportstützpunkt Phoenix-See:

Die Vorgaben des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2013 wurden jetzt umgesetzt und ein Nutzungsvertrag mit dem Yacht-Club Phoenixsee (YCP) geschlossen. Aufgrund langer Verzögerungen beim Bau des Stützpunktes durch einen privaten Investor konnte der Stützpunkt erst 2022 in Betrieb genommen werden. Die Nutzungsrechte beziehen sich auf einen Vereinsraum, eine Lagerraum für Boote und die außerschulische Nutzung eines Klassenraums für sportspezifische Weiterbildungen und Kurse.
Die in den letzten Jahren nach intensiven Verhandlungen mit den anderen am Phoenixsee aktiven Segel- und Rudervereinen erzielten Absprachen nur Mitnutzung der o.g. Räumlichkeiten werden über Untermietverträge durch den YCP umgesetzt. Auch das Parkplatzproblem wurde gelöst - den Sportvereinen stehen außerhalb des Schulsports 5 Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung
Diese bisher einvernehmliche Regelung wird jetzt von einigen Vereinen (tlw. neue Vorstände) in Frage gestellt. Sie verlangen eine neue vertragliche Regelung in Unabhängigkeit vom YCP. Diesen Begehrlichkeiten wird die Verwaltung nicht nachkommen. Eine andere als die bisher umgesetzte Regelung entspricht weder dem Ratsbeschluss, noch ist sie praktikabel.

zu TOP 5.2
Bitte um Bezuschussung zur Aufstellung von 4 Bürocontainern als Vereinsräume (Gesellschaftsraum, Kraftraum, Trainingsraum u. Sanitärräume)
Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
(Drucksache Nr.: 24637-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.22 folgende Überweisung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vm 21.06.22 vor:
Beschluss:
Auf Vorschlag von Herrn Lieven (SPD-Fraktion), beschloss die BV Lütgendortmund
einstimmig, die u. a.Eingabe an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weiterzuleiten, da
die Kosten den finanziellen Rahmen der Bezirksvertretung sprengen würden.
Zum anderen wird um Überprüfung gebeten, ob der Standort an der Steinhammer
Grundschule der richtige ist, oder ob – wie im Evaluationsbericht Marten aufgeführt, das
Gelände von Arminia Marten in Frage kommt.
Des Weiteren ist zu überprüfen, ob eine Containerbauweise, oder vielleicht sogar eine andere
Bauweise für solche Vereinsräume in Frage kommt und die Kosten hierfür sollten der BV
Lütgendortmund vorgestellt werden.
Drucksache Nr.24637-22

Sehr geehrte Frau Bogun,
eine Vereins- und Kulturförderung unseres KSV Jahn Marten 05 e.V. setzt voraus, dass entsprechende Vereinsräume für Zusammenkünfte und sportliche Betätigung vorhanden sind. In dem Zusammenhang wurde uns von der Städtischen Immobilienwirtschaft Dortmund in einem Brief vom 30.09.20 mitgeteilt, dass die Turnhalle der Steinhammer Grundschule in die Bedarfs- und Maßnahmenliste bereits geplant ist. Daraufhin hat sich der Herr Krrauskopf bei uns gemeldet und letztes Jahr erklärt, dass eine grundlegende und umfangreiche Sanierung dieser Turnhalle geplant ist, wenn diese Planungen angeschlossen sind, werden wir als Verein dazugeholt, damit wir unsere Wünsche und unseren Bedarf mitteilen und dieser entsprechend berücksichtigt/gewürdigt wird. Nun ist es so, dass mit mündlicher Auskunft des Herrn Krauskopf an unseren Geschäftsführer und sportlichen Leiter Nima Habibiwand mitgeteilt wurde, dieses Jahr sei nur vorgesehen die Duschräumlichkeiten zu sanieren. Dies ist für uns sehr depremierend, da wir schon über 4 Jahrzehnten auf Veränderungen warten. Unser Vorschlag ist daher, dass Sie uns als Bezirksvertretung dabei unterstützen auf dem großzügigen Schulgelände der Grundschule, links neben der Turnhalle die Möglichkeit zu schaffen s.g. Bürokontainer aufzustellen, die an Entwässerung, Frischwasser und Strom der Sporthalle angeschlossen werden. Die tragbare finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, entweder durch eine langjährige Nutzung durch den Verein KSV Jahn Marten 05 oder Überlassung durch die verantwortlichen Stellen, werden angestrebt, da die moneteren Bedingungen eines solchen Vorhabens durch den Verein nur im geringen Umfang getragen werden können und zwar durch Spendenaktionen oder Eigenleistungen der Vereinsmitglieder. Es ist u.E. bei vielen Sportvereinen in Dortmund in dieser Richtung vorgegangen worden, z.B. bei unseren Ringer-Nachbarn dem KSV Kirchlinde, die über solche Container verfügen. Über die Realisierung von Bauvorhaben bei vielen Fußballvereinen wollen wir erst garnicht sprechen, da dort andere Strukturen vorherrschen. Daher sind wir der Meinung, dass dieses Vorhaben, was möglichst kurzfristig realisiert werden sollte, durch Gespräche mit den verantwortlichen Stellen angegangen werden muss, aber auch durch Ihre Unterstützung in Form von Zuwendungen. PROJEKT 4 s.g. Bürocontainer, 2 Container auf einer Lang-Seite vollflächig geöffnet, ddie beiden Mittelcontainer auf beiden Langseiten vollflächig geöffnet, im Verbund ergeben eine Gesamtfläche von 12 m x 12 m. Darin werden ein Kraftraum, ca. 30 m2, ein Gesellschaftsraum ca. 30 m2, ein Sportraum 40 m2 und Sanitärräume mit Umkleiden ca. 20 m2 enthalten sein. Gesamtprojektkosten geschätzt 150.000 €. Wir bitten um Unterstützung. Viele Grüße
Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) versichert eine schriftliche Beantwortung bis zur nächsten Sitzung.

zu TOP 5.3
Nutzung des Sportgutscheins
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25386-22-E1)
hierzu - Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25386-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.22 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:
seit September 2020 gibt es die Möglichkeit, seitens der Stadt mithilfe des StadtSportBundes, Kinder mit einem Sportgutschein im Wert von 50 € bei einem Sportverein anzumelden bzw. Mitglied zu sein.
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE+ folgende Fragen:

1. Wie viele Sportgutscheine wurden eingelöst bzw. von den Kindern genutzt?
Wir bitten um eine Auflistung unterteilt in Stadtbezirke.

2. Welche Vereine werden am häufigsten mit dem Sportgutschein bedient?
Wir bitten um eine Auflistung nach Stadtbezirken.

3. Gibt es schon Erkenntnisse, ob die Mitgliedschaft im Verein auch nach Ablauf des Sportgutscheins weiter besteht?

4. Welche Möglichkeiten nutzt die Stadt, Eltern, deren Kinder keine Kita besuchen, über das Angebot des Sportgutscheins zu informieren?

5. Wie hoch sind die Kosten für das Aufrechterhalten des Sportgutscheins?

6. Besteht seitens der Stadt das Bestreben, das Angebot des Sportgutscheins auf ältere Kinder auszuweiten, zum Beispiel bei der Schuleinführung?

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.09.2022 vor:

zu Frage 1 und 2:


Seit Projektbeginn im Jahr 2020 wurden ca. 300 Sportgutscheine bei den Dortmunder
Sportvereinen eingelöst. Das Gutscheinsystem wurde während der Coronapandemie aufgrund
fehlender Sportangebote kaum genutzt, erst in den letzten Monaten kann eine deutliche
Zunahme der eingelösten Sportgutscheine festgestellt werden. Von den eingelösten
Sportgutscheinen sind mehr als 2/3 für Neumitgliedschaften eingesetzt worden. Insgesamt
haben bisher 60 verschiedene Vereine im Rahmen des Projekts Gutscheine eingelöst. Kein
Stadtteil oder Verein sticht besonders hervor. Die Vereine liegen über das gesamte
Stadtgebiet verteilt.
zu Frage 3:
Bisher gibt es noch keine Erkenntnisse, ob die Mitgliedschaft auch im Anschluss an die
Förderung durch den Sportgutschein fortgesetzt wird.
zu Frage 4:
Familien mit Kindern, die keine Betreuungseinrichtung in Dortmund besuchen, haben die
Möglichkeit den Gutschein über das jeweilige Familienbüro im entsprechenden Stadtbezirk
zu erhalten. Informationen werden via Newsletter oder bei den Willkommensbesuchen an die
Familien weitergegeben.
zu Frage 5:
Pro Kindergartenjahr werden ca. 6.000 Gutscheine mit Infomaterial im Turnbeutel an die
Dortmunder Kitas ausgegeben. Die Kosten für die Auszahlung des Gutscheinwerts an die
Vereine sind abhängig von der Einlöse-Quote. Aus anderen Kommunen ist bekannt, dass ein
solches Projekt auch ohne Corona eine Anlaufzeit von 2-3 Jahre benötigt.
Dort wo dieses Projekt schon länger existiert, beträgt die Einlöse-Quote ca. 20 %. Diese
Quote würde für Dortmund Kosten in Höhe von ca. 60.000,- € pro Jahr bedeuten.
Der Gutschein ist bis zum 6. Lebensjahr gültig. Aus sportfachlicher Sicht sind diese frühen
sensiblen Phasen für eine gesunde Bewegungsförderung besonders wertvoll. Deshalb berät
der StadtSportBund Vereine hinsichtlich weiterer sportartübergreifender Angebote für die
Kleinsten, damit langfristig möglichst für alle Kinder wohnortnahe Sportangebote entstehen.
Der Sportgutschein 4.0 ist ein sehr gutes System dem Bewegungsmangel entgegenzuwirken
und Kinder nachhaltig für Bewegung im Sportverein zu begeistern.
zu Frage 6:
Die Einlösezeit im vorhandenen Gutscheinsystem wird bereits bis zum Schulkindalter flexibel
gehandhabt. Eine grundsätzliche Ausweitung des bisherigen Systems, beispielsweise bis zum
8. Lebensjahr, würde durch den StadtSportBund gegrüßt werden. Ein zusätzliches oder
komplett neues Gutscheinsystem müsste in Zusammenarbeit der SFB und dem
StadtSportBund besprochen werden. Aus Sicht der SFB würde eine Ausweitung des
bisherigen Systems die Einlösequote erhöhen und eine bessere Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel ermöglichen. Bislang erfolgen hierzu aber noch keine Gespräche.

Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass sich seine Fraktion über die Antwort der Verwaltung freue, jedoch intern beraten werde, wie man die Ausweitung des bisherigen Systems im Zuge der Haushaltsberatungen erweitern könne.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass das Projekt des Bildungs- und Teilhabepakets die Vereinsbeiträge für Kinder in Höhe von 15€ übernehme. Er gibt an, dass der Sportgutschein bei einem Vereinsbeitrag in Höhe von 15€ jedoch nach 3 Monaten verbraucht sei. Er fragt weiterhin nach Optimierungsmöglichkeiten.

Herr Grasediek (Stadtsportbund) merkt an, dass die Vereinsbeiträge durchschnittlich nicht bei 15€ lägen, sondern viele Vereine auch niedrigere und höhere Beiträge fördern würden. Der Stadtsportbund würde sich über eine Anpassung freuen, jedoch müsse man das Gesamtkonzept dann überdenken.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Konzept für eine „Energie“-Krisenstrategie für Sportvereine
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25428-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von Sitzung am 30.08.22 folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:

die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fordert die Verwaltung auf, umgehend – spätestens bis zur Ausschusssitzung am 18.10.2022 – ein Konzept zu erstellen, wie Sportvereine gemeinschaftlich die Problemlagen – ausgelöst durch stark erhöhte Energiepreise und inflationär gestiegener Preise für Verbrauchsgüter – bewältigen können.

In dem Konzept soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
· Mögliche Sonderkonditionen vom Energieversorger DEW21 Alternativ eventuelle Energiekostenzuschüsse seitens der Stadt
· Anhebung der Betriebskostenzuschüsse
· Anhebung der Zuschüsse für vereinsbetriebene Sportanlagen
· Eine mögliche Anhebung der Kostenhöhe unter 10.2.1 der Sportförderrichtlinien auf 50.000 €
· Vorgabe von Firmen, die energetische Sanierungen durchführen, damit nicht erst drei Angebote eingeholt werden müssen.
Begründung
Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens und eine wichtige Säule einer Kommune. Gerade in Krisenzeiten sind Vereine eine wahre Stütze für das gesellschaftliche Leben. Daher ist es wichtig, dass Vereine die nötige Unterstützung bekommen, um durch diese Zeiten zu navigieren. Sportvereine haben einen enormen Energieverbrauch, denkt man z.B. an warmes Wasser beim Duschen, beheizte Sporträume oder auch Flutlichter. Wichtig ist nun, dass den Sportvereinen Unterstützung zukommt, damit diese auch trotz enorm steigender Energie- und Verbraucherpreise in die Lage sind, den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten.

Ebenfalls müssen Erleichterungen greifen, damit energetische Sanierungen nun zügig umgesetzt werden können.


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass es 540 Sportvereine gebe, die über den Stadtsportbund organisiert würden. Zusätzlich gebe es auch ca. 500 Kulturvereine. Einige dieser Vereine nutzen städtische Liegenschaften, welche die Energiepreisentwicklung nach oben finanziert bekämen, wovon sie profitieren würden. Schließlich gebe es Vereine, die eigene Vereinsanlagen nutzen, Vereine, die private Immobilien nutzen und schließlich Vereine, die bisher nicht in der kommunalen Sportförderung vorgekommen seien. Diese Vereine hätten alle verschiedene organisatorische Voraussetzungen und somit auch verschiedene Belastungssituationen. Bei der Krisenbewältigung müsse man die Ausgangslage im Blick haben und dabei alle Vereine gleich behandeln. Gleichzeitig müsse man die Initiativen des Energiefonds „Kultur“ im Blick behalten, die die Energiemehrkosten eventuell tragen würden. Er rechne für die Bewältigung der Energiemehrkosten mit einem Ertrag von ca. 7 Millionen Euro für die Stadt Dortmund. Das Land habe angekündigt, dass man abhängig von den Bundesmitteln, eine Kombination mitbestreiten wolle. Zusätzlich gebe es die Gaspreisbremse. Er merkt an, dass es keine Sonderkonditionen der DEW21 geben werde. Abhängig von den Aktionen auf Bundes- und Landesebene sollen zusätzliche Finanzierungen angestrengt werden, was jedoch von den Bedingungen und Förderungen abhängig gemacht werde. Es hänge zudem davon ab, ob Nachweise von der Verbrauchseinsparungen in Höhe von 20% gebraucht würden. Es könne ausgeschlossen werden, dass aus kommunaler Sicht das Paket alleine bezahlt werden könne. Im nächsten Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit soll die Thematik erneut besprochen werden.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) merkt an, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass neben den Sportvereinen, auch die Kultur- und Sozialvereine beachtet werden sollen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt zur Energielage einzuführen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) stimmt dem Vorschlag von Frau Brunsing zu.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion ziehen ihren Antrag zurück.

zu TOP 5.5
Parkplatzsituation am Rombergpark
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25360-22-E1)
hierzu - Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25360-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.22 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Besucher des Rombergparks, die mit dem Auto anreisen, können die Parkplätze „Am Romberpark“, am Zoo und auch in Dortmund-Hacheney, wo jetzt das Paul-Ehrlich Berufskolleg gebaut wird, nutzen. Da die Parkmöglichkeiten in Hacheney künftig durch den Bau des Berufskollegs wegfallen und der Parkplatz „Am Rombergpark“ auch von Besuchern/Gästen der Wihoga und der Johanniter Klinik genutzt wird, finden BesucherInnen des Rombergparks oft keinen kostenfreien Parkplatz.

Die CDU-Fraktion bittet um Darstellung,

- wie viele Parkplätze den Besuchern des Rombergparks insgesamt zur Verfügung stehen,

- ob der Wegfall der Parkfläche in Hacheney durch andere Parkflächen kompensiert wird,

- ob eine Schrankenregelung/Regelung durch Vergabe des Parkraums am Parkplatz „Am Rombergpark“ sinnvoll erscheint.


Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt eine Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022 vor:
Für die Besucher*innen des Botanischen Gartens Rombergpark, welche den
Individualverkehr mit eigenem PKW zur Anfahrt nutzen, stehen an der Straße "Am
Rombergpark" zwei Stellplatzanlagen zur Verfügung. Parkplatz P1 (180 Stellplätze, südlich
der Straße gelegen) und Parkplatz P2 (70 Stellplätze, nördlich der Straße).

Der Parkplatz P2 liegt direkt vor der Johanniterklinik am Rombergpark und wird
weitestgehend von den Klinikmitarbeiter*innen und den Besucher*innen der Klinik genutzt.

Der größere Parkplatz P1 wird werktags von den Schüler*innen der WIHOGA, den
Besucher*innen der Johanniterklinik und Pendlern auf dem Weg in die Innenstadt genutzt.
Die Besucher*innen des Botanischen Gartens Rombergpark finden häufig erst freie
Stellplätze nach Schulschluss der WIHOGA oder während der Ferien.

Der Parkplatz an der Mergelteichstraße (Zoo Dortmund) wird meist von den Besucher*innen
des Zoos genutzt. Teile dieses Parkplatzes sind seit 2015 mit (Wohn-)Containern belegt. An
den Wochenenden und in den Ferien ist der Parkplatz an der Mergelteichstraße
gebührenpflichtig.

Die teils "wilden" Parkplätze am Berufsförderungswerk und dem Paul-Ehrlich-Berufskolleg
werden durch Baumaßnahmen der Kollegs und Planungen des Berufsförderungswerks
zukünftig vermutlich nicht mehr als Parkplatzflächen nutzbar sein. Kompensationen für die
Besucher*innen des Botanischen Gartens Rombergpark und des Zoo Dortmund sind nach
aktueller Kenntnis nicht geplant.

Eine Bewirtschaftung der Stellplätze P1 und P2 ist aktuell nicht möglich, da für
Schrankenanlagen entsprechende Rückstauflächen beachtet werden müssen, da die Straße
"Am Rombergpark" eine Landesstraße ist.

Die Bewirtschaftung des Parkplatzes P2 ist aufgrund der geringen Stellplatzzahlen nicht
wirtschaftlich. Die Klinik des Johanniter-Ordens am Rombergpark ist aber im Zuge der
dortigen Expansionswünsche sehr an einer dauerhaften Vermietung interessiert. Mögliche
Mieteinnahmen und Mittel aus dem Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
(Ratsbeschluss 4. Juli 2019 DS. 13448-19) können für eine Erweiterung des
Stellplatzangebotes auf Parkplatz P1 von derzeit 180 auf 325 Stellplätze genutzt werden. Das
ist ein Plus von 145 Stellplätzen (P3). Im Zuge der geplanten Parkplatzerweiterung kann auch
die Zu- und Abfahrtssituation den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Rückstauflächen
angepasst werden.

Die erweiterte Parkplatzanlage (P1 + P3) kann dann über ein Kassen- und Schrankensystem
bewirtschaftet werden. Besucher*innen der Bildungsangebote (Vorträge, Führungen,
Seminare etc.) im Botanischen Garten Rombergpark sollten von einer Gebührenpflicht befreit
werden.

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der Antwort eine Bewirtschaftung der Parkplätze nicht möglich sei, da man aufgrund des Rückstaus keine Schranken aufbauen könne. Er führt fort, dass man alternativ einen Parkscheinautomat oder auch Parkscheiben verwenden könne, falls man die Schranken nicht bauen könne.

Frau Mais (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Antwort zeige, dass dort ein Problem herrsche und ihre Fraktion in Zukunft einen Antrag einbringen werde.

Herr Kruse (Geschäftsleitung der Sport und Freizeitbetriebe) schildert, dass geprüft worden sei, ob eine Schrankenanlage oder ein Parkraumbewirtschaftungssystem vor der Parkraumerweiterung das Problem lösen könne. Dabei kam man jedoch zu dem Ergebnis, dass dies nicht möglich sei. Er erklärt, dass es sobald wie möglich eine Vorlage zur Parkraumerweiterung geben werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.6
Sachstand Sonnensegel
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25964-22)
hierzu - Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25964-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit im April diesen Jahres hatten wir nach dem Sachstand Sonnensegel gefragt, nachdem bekannt wurde, dass am Sonnensegel im Westfalenpark Schäden festgestellt wurden, die eine Nutzung des Geländes nach einer dreijährigen Sanierungsphase nicht ermöglichen.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Haben die Sanierungsarbeiten am Sonnensegel bereits begonnen? Wenn nein, wann beginnen diese?
- Liegen mittlerweile die gutachterlichen Feststellungen vor, wer für den Schaden verantwortlich ist?
- Gibt es hinsichtlich der Reparatur und der dadurch finanziellen Auswirkungen mittlerweile genauere Aussagen?

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt den Antrag der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung.

zu TOP 5.7
Nutzung Roland-Platz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25962-22)
hierzu - Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25962-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die Sportanlage Rolandplatz an der Lindenhorster Straße wurde bisher von Türkspor Dortmund genutzt, die mittlerweile aber zum Mendeplatz an der Burgholzstraße gewechselt sind.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Ausführung, welche Nachnutzung für den Rolandplatz von der Verwaltung diskutiert wird.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) gibt an, dass der Roland-Platz möglicherweise eine Option für den Neubau des Nordbades sei. Aktuell gebe es keine weiteren Pläne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.8
Turnhallen-Schließungen - Weitergabe der Information an Sportvereine
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25966-22)
hierzu - Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25966-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Vergangenheit kam es immer mal wieder vor, dass Sportvereine trotz vorheriger Anmeldung vor verschlossenen Turnhallen standen.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung auszuführen, welche formellen Wege eingehalten werden müssen - wer also im Falle einer Turnhallen-Schließung wen informiert – damit Sportvereine rechtzeitig über Schließungen informiert werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt den Antrag in die nächste Sitzung.

zu TOP 5.9
Freier Eintritt von Kindern und jungen Menschen in den Westfalenpark und in den Zoo in den Sommerferien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25412-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2022 vor:

zu Frage 1 und 2:

Zoo:
Die Aktion wurde gut angenommen. Das Verhalten einiger Besucher*innen war gegenüber
den Mitarbeiter*innen, den Pachtnehmer*innen und den Tieren teilweise unangebracht.
Ebenso zeigte sich ein erhöhter Reinigungsbedarf durch eine stärkere Vermüllung des
Zoogeländes. Diese Erfahrung ist mit sonstigen besucherstarken Tagen außerhalb dieser
Aktion vergleichbar, wird jedoch von der Zooleitung als zunehmend wahrgenommen.

Westfalenpark:
Die Aktion wurde gut angenommen. Bei den Besucher*innenzahlen ist allerdings auch das
neue Ferienprojekt „ParkSommer“ zu berücksichtigen. Im Westfalenpark gab es im Sommer
2022 keine besonderen Ereignisse bezüglich des Verhaltens der Besucher*innen.

zu Frage 3:

Zoo:


Westfalenpark:
Eine Differenzierung gemäß der vorliegenden Anfrage ist nur für das Jahr 2022 möglich, da
das Preisgefüge des Westfalenparks keine Splittung in den gewünschten Altersgruppen
vorhält. So bezahlt jede Person ab 6 Jahren den gleichen Preis. Die Gruppentarife lassen
lediglich eine ungefähre Ermittlung der Anzahl der Kinder von 6-17 Jahren zu. Hilfsweise
können folgende Zahlen zur Verfügung gestellt werden:

Kinder und Jugendliche (ohne Kinder unter 6 Jahren, ohne Veranstaltungen außerhalb des
ParkSommers und den Aktionen des Regenbogenhauses)*



zu Frage 4:

Zoo:
In den Sommerferien 2018 beliefen sich die Einnahmen aus Ticketverkäufen auf 290.492 €,
in 2019 auf 336.010 €.

Westfalenpark:
In den Sommerferien 2018 beliefen sich die Einnahmen aus Ticketverkäufen auf 140.827 €,
in 2019 auf 127.462 €.

zu Frage 5:

Zoo:
Auf Grundlage der Mindereinnahmen in 2021 und 2022 ist davon auszugehen, dass mit
Mindereinnahmen von rund 270.000 € bei einem dauerhaften kostenfreien Eintritt von
Kindern und jungen Menschen bis 27 Jahren in den Sommerferien zu kalkulieren ist.
Personalkosten:
Im Rahmen der Ferienaktion muss werktags zusätzliches Personal an den Kassen vorgehalten werden, die Kosten belaufen sich hier auf 144 € pro Tag bzw. 5.050 € für die Werktage im Zeitraum der Sommerferien. Das zusätzlich erforderliche Sicherheitspersonal führt zu Mehrkosten von 420 € pro Tag bzw. 18.500 € für jeden Tag der gesamten Sommerferien. Ebenso müssen höhere Kosten für zusätzliche Reinigungen der Sanitäranlagen und des Zoogeländes berücksichtigt werden.

Westfalenpark:
Ausgehend von den ermittelten Mindereinnahmen für die Sommerferien in 2020-2022 ist
schätzungsweise mit Mindereinnahmen von ca. 40.000 € - 50.000 € bei einer dauerhaften
kostenfreien Eintrittsregelung in den Sommerferien für Kinder und Jugendliche zu rechnen.
Hierbei wurde bereits die wahrscheinliche Tarifanpassung der Entgelte berücksichtigt.
Personalkosten:
Der Westfalenpark verfügt im Normalbetrieb über 6 Eingänge, von denen 4 Eingänge
vollautomatisiert betrieben werden könnten. Eine Umsetzung des freien Eintritts bedingt eine
Kontrolle des Zugangs durch Personal. In den Ferienzeiten werden mindestens 1 - 2 Eingänge zusätzlich besetzt. Eine Kalkulation der Personalkosten ist abhängig von mehreren Faktoren wie Umfang der Kassenbesetzung, Jahreszeit und Witterung und damit ohne konkrete Festlegungen nicht zu beziffern. Etwaige Ausgaben für zusätzliches Personal müssten folglich bei der Berechnung der Mindereinnahmen ergänzend berücksichtigt werden.

zu Frage 6:

Die Beantwortung dieser Frage erfolgt exemplarisch nur für den Zoo. Hier würden sich auf
Grundlage von Auswertungen der jeweils letzten Ferien anhand der gekauften, ermäßigten
Tageskarten folgende Einnahmeverluste ergeben:
Osterferien 48.000 €
Weihnachtsferien 12.100 €
Herbstferien 24.000 €.
Analog sind die zur Frage 5 dargestellten Mehraufwände für Personal für die übrigen
Ferienzeiten ebenso zu berücksichtigen.
Die Besucher*innenzahlen im Zoo und im Westfalenpark sind stark witterungsabhängig, so
dass diese Schätzung valide nicht darstellbar ist. Es bleibt ferner zu berücksichtigen, dass
durch die Ausweitung der Aktion auf andere Ferien und über einen längeren Zeitraum hinaus
Einnahmeverluste auch bei den Verkäufen von Jahreskarten und „normalen“ Eintrittskarten
zu befürchten sind. Es ist davon auszugehen, dass durch häufige Angebote der kostenfreien
Nutzung der Einrichtungen die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Besuchen spürbar
sinkt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.10
Förderantrag BSV Deusen DAM e.V. / "Die bessere Ausstattung hilft die Ziele zu erreichen"
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
(Drucksache Nr.: 25434-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 5.10 und 5.11 zusammen zu behandeln.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022 vor:
Es liegt zur Beschlussfassung vor:
Förderantrag BSV Deusen DAM e.V. – Projekt „Die bessere Ausstattung hilft die Ziele zu erreichen“. Antragssumme 2.200 €

Seitens des Integrationsrates besteht Einigkeit darüber die Tagesordnungspunkte 6.3 und 6.4. aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen zu beraten.

Frau Benedikter (Migranten in der CDU) teilt mit, in dem vorliegenden Antrag keinen integrativen Zweck erkennen zu können. Ihrer Meinung nach wäre der Förderantrag bzw. das beschriebene Vorhaben im Bereich einer Sportförderung einzuordnen. Das gleiche würde auch auf den Förderantrag zu Top 6.4 zutreffen welcher auch vom Verein BSV Deusen DAM e.V. Dortmund gestellt wurde.

Herr Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) merkt für seine Fraktion an, keinen integrationsspezifischen Charakter der beantragten Maßnahme erkennen zu können. Er sei ebenfalls der Meinung, dass die Angelegenheit unter Sportförderung fallen könnte. Das Vorhaben habe nichts mit Integration zu tuen.

Frau Bürstinghaus (Einzelmandatsträgerin) erklärt, dass sie von Herrn Chraga (Internationale SPD-Liste wisse, dass es in dem Verein viele Kinder mit Migrationshintergrund gäbe. Herr Chraga sei aber leider nicht anwesend um nähere Informationen zu geben.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD Fraktion) merkt nochmals an, dass in der beabsichtigten Maßnahme der integrative Moment fehle und auch keine diesbezügliche Begründung im Antrag stehe. Ebenso weise sie für ihre Fraktion daraufhin, dass die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen nach den Förderrichtlinien nicht möglich sei. Es könnten seitens des Antragstellenden Vereins auch Bezirksvertretungen angesprochen werden welche sich mit dem Thema Vereinsförderung befassen.

Der Gremiengeschäftsführer Herr Korkus erklärt, dass der Verein mehrfach darauf hingewiesen wurde den integrativen Charakter der beabsichtigten Maßnahme weiter auszuarbeiten und zu verdeutlichen damit die politischen Entscheidungsträger*innen möglichst vollständige und aussagekräftige Informationen erhalten.

Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) beantragt für ihre Fraktion, dass die Angelegenheit bzw. der Förderantrag des BSV Deusen DAM e.V. – Projekt „Die bessere Ausstattung hilft die Ziele zu erreichen“ und auch der Förderantrag zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt (Förderantrag BSV Deusen DAM e.V. – Projekt „Wettkämpfe meistern“) an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weitergeleitet bzw. überwiesen werden soll. Dort könnten die Anträge sportpolitisch bewertet werden.

Der Integrationsrat stellt fest, dass eine Förderung zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen aufgrund der Förderrichtlinien nicht möglich ist. Ebenso wird festgestellt, dass in dem Vorhaben kein integrationsspezifischer Charakter erkennbar sei.


Beschluss
Der Integrationsrat beschließt einstimmig (bei Enthaltung Hr. Zrodlowski) die Angelegenheiten an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen damit diese dort sportpolitisch beraten werden können.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag eine zusätzliche Hantelbank für das Boxzentrum fordere. Er habe das Boxzentrum vor kurzem besucht und dort sei alles vorhanden.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) merkt an, dass das Boxleistungszentrum komplett ausgestattet sei. Aus diesem Grund solle dieser Antrag nicht weiterverfolgt werden. In dem anderen Antrag der BSV Deusen DAM e.V. ginge es um die Kostenerstattung für die Teilnahme an Sportveranstaltungen. Die Sportförderrichtlinien seien eindeutig und enthalte nicht den Fördertatbestand.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schildert, dass es bei den Sportförderrichtlinien eine Ausstattung für Grundsportgeräte gebe. Aus diesem Grund sollen die Anträge zurück an den Integrationsrat überwiesen werden.

Frau Ixkes-Henkemeyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Integrationsrat die Anträge an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überwiesen habe, da der integrative Aspekt nicht ersichtlich gewesen sei. Sie bittet Herrn Knoche die Antwort auch an den Integrationsrat zu richten.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) erklärt sich damit einverstanden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig.

zu TOP 5.11
Förderantrag BSV Deusen DAM e.V. / "Wettkämpfe meistern"
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
(Drucksache Nr.: 25436-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 5.10 und 5.11 zusammen zu behandeln.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.22 vor:
Es liegt zur Beschlussfassung vor:
Förderantrag BSV Deusen DAM e.V. – Projekt „Wettkämpfe meistern“.
Antragssumme 400 €

Da der Tagesordnungspunkt bzw. die Angelegenheit zusammen mit Top 6.3. der Tagesordnung der Integrationsratssitzung (Förderantrag des BSV Deusen DAM e.V. – Projekt „Die bessere Ausstattung hilft die Ziele zu erreichen“) behandelt wurde ist die Protokollnotiz deckungsgleich zu Top 6.3.
Frau Benedikter (Migranten in der CDU) teilt mit, in dem vorliegenden Antrag keinen integrativen Zweck erkennen zu können. Ihrer Meinung nach wäre der Förderantrag bzw. das beschriebene Vorhaben im Bereich einer Sportförderung einzuordnen. Das gleiche würde auch auf den Förderantrag zu Top 6.4 zutreffen welcher auch vom Verein BSV Deusen DAM e.V. Dortmund gestellt wurde.

Herr Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) merkt für seine Fraktion an, keinen integrationsspezifischen Charakter der beantragten Maßnahme erkennen zu können. Er sei ebenfalls der Meinung, dass die Angelegenheit unter Sportförderung fallen könnte. Das Vorhaben habe nichts mit Integration zu tuen.

Frau Bürstinghaus (Einzelmandatsträgerin) erklärt, dass sie von Herrn Chraga (Internationale SPD-Liste wisse, dass es in dem Verein viele Kinder mit Migrationshintergrund gäbe. Herr Chraga sei aber leider nicht anwesend um nähere Informationen zu geben.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD Fraktion) merkt nochmals an, dass in der beabsichtigten Maßnahme der integrative Moment fehle und auch keine diesbezügliche Begründung im Antrag stehe. Ebenso weise sie für ihre Fraktion daraufhin, dass die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen nach den Förderrichtlinien nicht möglich sei. Es könnten seitens des Antragstellenden Vereins auch Bezirksvertretungen angesprochen werden welche sich mit dem Thema Vereinsförderung befassen.

Der Gremiengeschäftsführer Herr Korkus erklärt, dass der Verein mehrfach darauf hingewiesen wurde den integrativen Charakter der beabsichtigten Maßnahme weiter auszuarbeiten und zu verdeutlichen damit die politischen Entscheidungsträger*innen möglichst vollständige und aussagekräftige Informationen erhalten.

Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) beantragt für ihre Fraktion, dass die Angelegenheit bzw. der Förderantrag des BSV Deusen DAM e.V. – Projekt „Die bessere Ausstattung hilft die Ziele zu erreichen“ und auch der Förderantrag zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt (Förderantrag BSV Deusen DAM e.V. – Projekt „Wettkämpfe meistern“) an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weitergeleitet bzw. überwiesen werden soll. Dort könnten die Anträge sportpolitisch bewertet werden.

Der Integrationsrat stellt fest, dass eine Förderung zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen aufgrund der Förderrichtlinien nicht möglich ist. Ebenso wird festgestellt, dass in dem Vorhaben kein integrationsspezifischer Charakter erkennbar sei.

Beschluss
Der Integrationsrat beschließt einstimmig (bei Enthaltung Hr. Zrodlowski) die Angelegenheiten an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen damit diese dort sportpolitisch beraten werden können.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag eine zusätzliche Hantelbank für das Boxzentrum fordere. Er habe das Boxzentrum vor kurzem besucht und dort sei alles vorhanden.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) merkt an, dass das Boxleistungszentrum komplett ausgestattet sei. Aus diesem Grund solle dieser Antrag nicht weiterverfolgt werden. In dem anderen Antrag der BSV Deusen DAM e.V. ginge es um die Kostenerstattung für die Teilnahme an Sportveranstaltungen. Die Sportförderrichtlinien seien eindeutig und enthalte nicht den Fördertatbestand.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schildert, dass es bei den Sportförderrichtlinien eine Ausstattung für Grundsportgeräte gebe. Aus diesem Grund sollen die Anträge zurück an den Integrationsrat überwiesen werden.

Frau Ixkes-Henkemeyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Integrationsrat die Anträge an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überwiesen habe, da der integrative Aspekt nicht ersichtlich gewesen sei. Sie bittet Herrn Knoche die Antwort auch an den Integrationsrat zu richten.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) erklärt sich damit einverstanden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig.

zu TOP 5.12
Anmeldung des Projektes "Sanierung Freibad Stockheide" beim Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25845-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Beschluss des Rates vom 22.09.2022 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 5.13
Stadion Rote Erde - Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25312-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die Modernisierung des Stadions Rote Erde um 850.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von 2,5 Mio. € auf 3,35 Mio. €.

zu TOP 5.14
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet die Vorlage zu schieben, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion für die Sporthalle sei, jedoch noch Beratungsbedarf bestehe, weswegen er bittet, die Vorlage zu schieben.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet die Fraktionen, ihre Fragen so schnell wie möglich an die Verwaltung zu geben, damit diese bis zum Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen beantworten werden können. Ein Teil erkläre sich aus der konzeptionellen Veränderung, wozu auch die Tiefgarage zähle, welche Mehrkosten in Höhe von 6 Millionen Euro verursache. Aufgrund der Größe der Halle und der Mehrfachnutzung in dem Quartier, solle die Platzzahl erhöht werden. Baukonzeptionell seien von der Verwaltung 8 Millionen Euro für die Veränderungen ausgelöst worden, während der Rest durch die konventionelle Preissteigerung ausgelöst worden sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 5.15
Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)
hierzu - Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25427-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE+ stellt folgenden Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung unter TOP 5.15 "Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen" und legt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit diesen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgeändert in:

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des damaligen Haushaltsbeschlusses anhand Variante 1 der Vorlage zum kostenlosen Eintritt aller Nutzer*innen des DO-Passes in allen Bädern.

2) Die Stadt Dortmund erarbeitet mit den Betreibern der Sportwelt gGmbH und den vereinsgeführten Badbetreibern ein Konzept zur technischen Umrüstung und/oder zum zusätzlichen Personalaufwand in den Bädern, um den kostenlosen Eintritt zu gewährleisten.

Begründung


Erfolgt mündlich

Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) erläutert, dass seine Fraktion dafür gekämpft habe, dass allen Inhaber*innen des DO-Passes ein freier bzw. ermäßigter Eintritt in die Hallen- und Freibäder ermöglicht werde. Aus diesem Grund könne seine Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht nachvollziehen, da es dementsprechend Haushaltsbeschlüsse gegeben habe. Seine Fraktion habe den Antrag gestellt, damit sich die Verwaltung mit den Badbetreiber*innen zusammensetzt, um ihnen bei der Umstellung des Kassensystems und dem Personalaufwand zu helfen. Hiermit könnten damalige Forderungen umgesetzt werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage folgen wolle.

Herr Heymann (Fraktion SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage folgen wolle und den Antrag der Fraktion DIE LINKE+ ablehnen wolle.

Frau Mais (Fraktion CDU-Fraktion) schildert auch, dass ihre Fraktion der Vorlage folgen wolle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den o.g. Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ ­­­­mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die Partei ab.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung des bisherigen Systems. Demnach wird Do-Pass-Inhaber*innen in den städtisch geführten Bädern auf Grundlage der aktuellen Preisliste die Badnutzung zu ermäßigten Preisen angeboten.

zu TOP 5.16
Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25293-22)

Herr Hechler (SPD-Fraktion) merkt Punkt 6.3 der Richtlinien an, welcher Zuschüsse zu Fahrt- und Übernachtungskosten bei der Teilnahme von Meisterschaften beinhalte. Die Antragsberechtigung sei hierbei an die Mitgliedschaft geknüpft. Er weist darauf hin, dass man auch Mitglied in mehreren Vereinen sein könne, weswegen er um eine nähere Erläuterung in der Antragsberechtigung bittet.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) schildert, dass er sich bei der Empfehlung enthalten wolle, da sich der Stadtsportbund nicht um alle Vereine in Dortmund kümmern dürfe. Er führt fort, dass nicht alle Dortmunder Sportvereine Mitglied beim Stadtsportbund sein dürften, wenn sie außerhalb von Nordrhein-Westfalen aktiv seien.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) antwortet, dass ihr diese Regelung nicht bekannt sei und sie Teil des Alpenvereins der Sektion Dortmund sei und dieser Verein auch außerhalb von Dortmund tätig sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt:

Die Neufassung der „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“.






6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
"Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21680-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2022 vor:


Eine Förderung von Kindern mit Dyskalkulie aus Mitteln des Aktionsplans ist grundsätzlich
möglich. Hier könnte das Instrument des „Bildungsgutschein“ greifen. Ebenso sind bei entsprechender Diagnostik über eine Antragstellung beim Jugendamt Fördermöglichkeiten gem. § 35 a SGB VIII gegeben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Abruf von Fördermitteln des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25431-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut von der Sitzung am 30.08.22 folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf darzustellen, welche Projekte/Bereiche am Förderpro-gramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für eine Förderung in Frage kommen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Formulierungsmöglichkeiten in Anträgen so auszuschöpfen, dass Fördermittel abgegriffen werden können und Anträge zeitnah einzureichen, damit die entsprechende Einreichungsfrist eingehalten wird.

Des Weiteren bitten wir um Darstellung, auf welche Förderprogramme in 2021 und 2022 sich die Sport- und Freizeitbetriebe beworben haben und, für welche Projekte – bei Zusage einer Förderung – die Gelder verwendet wurden.

Auch bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:


- Inwiefern wird die Verwaltung sich beim Bundesprogramm bewerben? (Getrennter Bericht nach den Förderbereichen Sport, Jugend und Kultur)

- Inwiefern ist eine Bewerbung beim Bundesprogramm für die Sanierung des Freibads Stockheide (DS 23597-22) geeignet, um Fördermittel zu akquirieren?


Begründung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Bis Ende September können sich deutschlandweit Städte und Gemeinden beim Bund um Fördermittel für eine klimagerechte Sanierung ihrer Sportstätten, Schwimmbäder sowie Jugend- und Kultureinrichtungen bewerben. Insgesamt stehen 476 Millionen Euro für die Unterstützung der Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus dieser Einrichtungen zur Verfügung.



In Dortmund gibt es stadtweit viele kommunale Einrichtungen, die durch ihr Tun eine Aufwertung des Quartiers erreichen und die soziale und gesellschaftliche Integration fördern. Eine Sanierung von entsprechenden Einrichtungen mit Fördermitteln im Bereich Sport und Kultur durch Stellung entsprechender Anträge kann somit nur angestrebt werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu.

zu TOP 6.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand zum 31.07.2022 zur Kenntnis

2) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 893.275,43 € gem. § 83 II GO NRW der Fachbereiche 40 und 75

3) beschließt die Berücksichtigung die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehr- und Minderaufwendungen und –erträge der Fachbereiche 40 und 75 mit einem Gesamtsaldo von 0,00 € zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.

4) beschließt die Änderung der Planwerte des Investitionssaldos des Gute Schule 2020 Programms zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

5) beschließt die Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 3.048.833,69 € sowie die entsprechende Berücksichtigung der Änderung der Planwerte des Investitionssaldos im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

6) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 7.618,81 € gem. § 83 II GO NRW

zu TOP 6.6
Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass alle Honorarverträge angeschaut und bewertet worden seien. Das Personal- und Organisationsamt habe mit den Fachbereichen Rücksprache gehalten und nachgefragt, welche der Honorarverträge in ein festes Beschäftigungsverhältnis geführt werden könnten. Die Verwaltung ermuntere, in diese Richtung voranzuschreiten, da es immer schwieriger werde Honorarverträge abzuschließen. Bei der Außenprüfung durch Sozialversicherungsträger fordern die Finanzämter jedes Mal eine Nachbesserung. Dafür müsse man entweder Honorarverträge in feste Tarifbeschäftigungen umwandeln oder die Nachberechnung zahlen. Die Institutsleitungen der Bereiche hätten auch Schwierigkeiten mit den Honorarkräften, da es sich um keine weisungsgebundene Aufgabenerledigung handeln würde. Die Musikschule in Dortmund habe die geringste Anzahl an Festbeschäftigten in der Ruhrregion. Mit der schrittweisen Errichtung von 69 Stellen würde eine Rechtsklarheit und eine Rechtskonformität über alle Risiken hinweg geschaffen werden und das vorgegebene Vorgehen auf Landesebene decken. Aus diesem Grund ermuntere er die Fraktionen die Anlagen, trotz Finanzbelastung, zu empfehlen. Er weist darauf hin, dass es im Bereich der Ferienspiele im Jugendamt, im Theater oder bei einzelnen Erlebnissen in der musikalischen Bildung weiterhin Honorarkräfte geben werde. Es sei ein großes Risiko Honorarverträge über Jahre zu erhalten.

Frau Ixkes-Henkemeyer (SPD-Fraktion) schildert, dass ihre Fraktion bereits gefordert habe, dass Musikschullehrer*innen einen höheren Lohn erhalten. Sie finde, dass die Vorlage der Verwaltung ein guter Anfang sei. Die SPD-Fraktion wolle die Vorlage in die Haushaltsberatungen verschieben, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet auch um eine Verschiebung in die Haushaltsberatungen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass ihre Fraktion die 69 Stellen begrüße, da hierdurch vernünftige Arbeitsverhältnisse geschaffen würden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Vorlage auch in die Haushaltsberatungen verschieben würde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 15.11.22
zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.10.22

Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärt, dass in der Niederschrift vom 18.10.2022 unter TOP 6.6 des öffentlichen Teils, Frau Ixkes-Henkemeyer falsch zitiert worden sei, da kein Beratungsbedarf bestehe und die SPD-Fraktion die Vorlage ausdrücklich positiv in die Haushaltsberatungen begleiten wolle.




Mader Schreyer Bosnjak
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1:

(See attached file: Theater im Depot.pdf)

Anlage 2:

(See attached file: Paper Akademie 2022 .pdf)