Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung


am 25.11.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm Keßler i. V. für Rm De Marco
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann
Rm Goosmann i. V. für Bm Schilff

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Denzel ab 16:50 Uhr
Rm Gurowietz
Rm Schreyer abwesend
Rm Stackelbeck

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Vogeler
Rm Wallrabe bis 18:30 Uhr
Rm Waßmann bis 18:35 Uhr
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Bohnhof abwesend

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
sB Klünner abwesend


b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat abwesend



c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Frau Hülsmann, FB 11/stv. FBL
Frau Heidler, FB 1/ FBL
Frau Feldmann, FB 1 - Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schulz, FB 3/4, Agenturleitung
Herr Mülle, Personalrat
Herr Schefers, Personalrat

Her Bernecker (FB 11)
Frau Bonan (FB 1)
Herr Hagedorn (FB 40)
Herr Jödicke (FB 11)
Herr Jürgens (FB 3)
Herr Kieper (FB1)
Herr Kurtz (FB 13)
Herr Dr. Rettberg (FB 1)
Herr Rostohar (FB 13)
Frau Schween (FB 11)
Frau Siekmann (FB 32)
Herr Spoo (FB 3)
Herr Thabe (FB 61)
Frau Weinberg (FB 11)

Herr Hartmann, 8/DEZ-Büro/BL
Frau Jenks, stv. Schriftführerin, 3/DEZ
Frau Wosny, Schriftführerin, 8/DEZ

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 25.11.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8

3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

- unbesetzt -

3.2 Personal und Organisation (FB 11)

3.2.1 Personal- und Organisationsbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22413-21)

3.2.2 Auswahlverfahren für die Nachwuchskräfte des Einstellungsjahrgangs 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22592-21)

3.2.3 Personalentwicklung heute: Die Praxis in der Aus- und Fortbildung digital unterstützen!
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22605-21)

3.2.4 Personalentwicklung heute: Die Praxis mit zukunftsorientierten Kompetenzen unterstützen!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22308-21)

3.2.5 Arbeitsplatz der Zukunft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22684-21)

3.2.6 Sachstand bürger*innenorientierte Sprache bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22534-21)

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

3.4.1 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Die Vorlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 04.11.2021 vor.

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)


3.5.2 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
(Drucksache Nr.: 21641-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
(Drucksache Nr.: 21641-21)


3.5.3 Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

3.5.4 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

3.5.5 Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems für Turn- und Sporthallen an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19440-20)

3.5.6 Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)

3.5.7 Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)

3.5.8 FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22414-21)

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Unbesetzte Planstellen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22541-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22541-21-E1)

4.1.2 Inklusive Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22680-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22680-21-E2)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Umgang mit der Beamtenbesoldung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22946-21)

4.2.2 Fremdvergaben bei der Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22947-21)

4.2.3 Schulhausmeisterdienst
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22967-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

- unbesetzt -

5. Mitteilungen der Vorsitzenden


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 16:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Karadas benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet um Behandlung der folgenden Vorlagen im Wege der Dringlichkeit:

ggfs. 3.5.9 Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)



Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Aufnahme der Vorlage
auf die Tagesordnung einstimmig.


ggfs. 3.5.10 Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)



Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lehnt die Aufnahme der Vorlage
auf die Tagesordnung einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion ab.


ggfs. 3.5.11 Betrieb Infrastruktur Stadt-App
Kenntnisnahme
(Drucksache 20996-21)


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Aufnahme der Vorlage
auf die Tagesordnung einstimmig.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand Coronavirus

StR Uhr berichtet über die Schwerpunkte zur aktuellen Corona-Lage:
Herr Uhr führt aus, dass allseits zur Kenntnis genommen wurde, dass der Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz erlassen habe. Seit Dienstag gebe es auch eine neue Coronaschutzverordnung NRW. Seit Mittwochmorgen gelten bestimmte Regularien, insbesondere die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Zur Umsetzung der Kontrolle dieser Regel wurde den Führungskräften bereits Dienstagnachmittag ein Instrumentarium an die Hand gegeben. Er könne berichten, dass dies gut angelaufen wäre – es habe keine Beschwerden oder Auffälligkeiten gegeben. Hier und da seien noch Fragen offen und man erwarte auch noch Konkretisierungen zur Coronaschutzverordnung. Die 3-G-Regel werde konsequent angewendet und notfalls würden auch arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft. Das Thema Booster-Impfung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehme auch weiter Fahrt auf. Die Stadt Dortmund habe als gute Arbeitgeberin ein Interesse, dass es ihren Beschäftigten gut ginge und sie möglichst von der Ansteckung verschont würden. Man mache sich – wie schon bei den Erst- und Zweitimpfungen – augenblicklich auf den Weg, Booster-Impfungen einzukaufen. Eine Priorisierung werde dabei nicht vorgenommen. Herr Uhr greift abschließend die Frage nach dem Impfstatus aus der letzten Sitzung auf und wiederholt zunächst noch einmal die Ergebnisse aus der freiwilligen Umfrage bei den Mitarbeitenden, der bei ca. 90 % lag. Bei der verpflichtenden Abfrage für bestimmte Beschäftigungsgruppen nach § 36 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz, insbesondere aus dem Bereich Schule, Erziehung, Gesundheitsamt und Rettungsdienst habe man zum Stand 16.11.2021 bei 3.973 auskunftpflichtigen Personen, Rückmeldung von 3.430 Personen bekommen. Aufgrund dessen habe man einen Impfstatus von 94,1 % und von knapp 1 % Genesener ermittelt. Einige Rückmeldungen fehlten aus verschiedenen Gründen noch. Die 3-G-Regel müsse darüber hinaus natürlich jetzt auch in diesen Bereichen nachgewiesen werden.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.




3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

- unbesetzt -

3.2 Personal und Organisation (FB 11)

zu TOP 3.2.1
Personal- und Organisationsbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22413-21)

Herr Müller (FB 11) stellt den Personal- und Organisationbericht - der Tradition folgend - anhand einer Präsentation vor. Das Motto sei in diesem Jahr „digital, agil und mobil“. Herr Müller erklärt, hierzu einige Themen für die Präsentation herausgegriffen zu haben, auf die er näher eingeht.
Abschließend bedankt er sich bei den Mitgliedern des Ausschusses. Durch die im Ausschuss getroffenen Entscheidungen wurde das Personalamt letztlich in die Lage versetzt so erfolgreich zu arbeiten, dass die Arbeit im Ergebnis von den Fachbereichen als gut benotet wurde.

Rm Vogeler (CDU) bedankt sich für den Vortrag. Herr Uhr habe freundlicherweise eine Datei mit den Personalaufwüchsen zur Verfügung gestellt und das wolle er an dieser Stelle gerne aufgreifen. Die CDU habe schon einmal zum Personalaufwuchs beim Dezernat 1 nachgefragt. Damals habe es geheißen, dass 5 weitere erforderliche Planstellen zum Stellenplan 2022 eingerichtet würden. Man sei verwundert dass sich dort jetzt 21,5 Stellen befänden. Daher wolle seine Fraktion darauf aufmerksam machen, dass es schön gewesen wäre, wenn man über eine solche Entwicklung informiert worden wäre und dies nicht über eine Tabelle selbst hätte herausfinden müssen. Insgesamt solle man - wie schon häufiger erwähnt - beim Stellenplan mehr Verlässlichkeit für die Politik herstellen.

Rm Brunner (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt, wie der Zeitrahmen für die gesamtstädtische Sitzungsdatenbank aussehe. Des Weiteren interessiere sie der Start der Digitalen Zeiterfassung sowohl in den Pilotämtern als auch gesamtstädtisch. Außerdem vermisse sie Zahlen zu den Mitarbeitenden mit einem sogenannten Migrationshintergrund.

Herr Müller berichtet zunächst in Richtung Herrn Vogeler, dass es im Stadtamt 1 zu Verlagerungen aus anderen Ämtern gekommen sei. So seien mehrere Stellen aus der Kämmerei, mit ihren Aufgabengebieten in das Stadtamt 1 hineingegangen. Dies könne man gerne im Einzelnen analysieren. Zum Thema Migration erklärt Herr Müller in Richtung Frau Brunner, dass man bei den Auszubildenden im Rahmen der Einstellungsgespräche - auf freiwilliger Basis - nachfrage. Ansonsten sei dies schwer zu erfassen, da rechtlich gar nicht möglich. Er vermute, dass die Zahl bei ca. 24 % (plus/minus 5%) liege.

Rm Waßmann (CDU) bedankt sich für die Erläuterungen und möchte daran erinnern, dass sich der Ausschuss mit dem Organigramm des Oberbürgermeisteramtes bereits befasst habe und eine verlässliche Aussage darüber haben wollte, wie sich der Personalkörper abbilden werde, zu der nun eine riesen Differenz vorläge. Er gehe davon aus, dass seine Fraktion dies an anderer Stelle noch einmal aufbereiten und darauf zurückkommen werde, da es eklatant sei und nicht mit der vom Oberbürgermeister getätigten Aussage übereinstimme.

Frau Hülsmann (FB 11) berichtet zum Wissensmanagement, dass man eine neue Software einsetzen wolle, um vom Kopfmonopol wegzukommen. Die Vorstudie sei abgeschlossen und ein Auswahlprojekt gestartet. Es sei geplant, die Vergabe im Frühjahr 2022 herauszugeben. Zur Zeitwirtschaft erklärt Frau Hülsmann, dass die Pilotierung in den Fachbereichen abgestimmt sei und man im März 2022 an den Start gehen wolle, weil dann das Dortmunder Systemhaus in etwa so weit sei, dass die Vorgaben in SAP genutzt werden könnten.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bezieht sich auf die Höhergruppierungen und Beförderungen und zeigt auf, dass die Männer bei den Beförderungen der Beamten immer noch deutlich überrepräsentiert seien. Besonders hoch sei der prozentuale Unterschied beim Einstiegsamt. Sie bedauere dies sehr und hoffe, dass sich bei den Zahlen im zweiten Halbjahr noch etwas verändere. Insgesamt ginge es in die richtige Richtung, die Differenz würde kleiner, sei aber immer noch zu groß. Bei den Höhergruppierungen der Tarifbeschäftigten sei das Ganze sehr viel ausgeglichener – allerdings sei im höheren Dienst der Anteil der höhergruppierten Frauen geringer und im einfachen Dienst sei es umgekehrt. Sie appelliere daher darauf zu achten, Frauen zu motivieren in höhere Positionen gehen zu wollen und insgesamt das Thema Gleichstellung in den Blick zu nehmen.

Herr Müller gibt an, im nächsten Jahr eine differenzierte Darstellung zur Geschlechterverteilung bei den Beförderungen/Höhergruppierungen mit der besonderen Berücksichtigung der Feuerwehr und FABIDO präsentieren zu wollen, um eine bessere Übersicht zu erlangen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Personal- und Organisationsbericht 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.2
Auswahlverfahren für die Nachwuchskräfte des Einstellungsjahrgangs 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22592-21)

Rm Brunner (B‘ 90/Die Grünen) fragt ob eine Aussage dazu getroffen werden könne, wie die Geschlechterverteilung bei den Bewerbenden bei der Feuerwehr aussähe.

Herr Jödicke (FB 11) gibt an diese Zahlen zu Protokoll nachzuliefern.

Diese Zahlen stellt Herr Jödicke im Nachgang zum Protokoll wie folgt dar:
Brandmeisteranwärter*innen: 493 Bewerbungen davon 35 Frauen und 458 Männer
Brandoberinspektoranwärter*innen: 69 Bewerbungen davon 9 Frauen und 60 Männer


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie der Integrationsrat nehmen den Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.3
Personalentwicklung heute: Die Praxis in der Aus- und Fortbildung digital unterstützen!
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22605-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt das Konzept „Personalentwicklung heute: Die Praxis in der Aus- und Fortbildung digital unterstützen!“ zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt, das Traineeprogramm um den thematischen Schwerpunkt „Digitalisierung“ zu ergänzen.







zu TOP 3.2.4
Personalentwicklung heute: Die Praxis mit zukunftsorientierten Kompetenzen unterstützen!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22308-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Ausführungen zur zukunftsorientierten Kompetenz- und Personalentwicklung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.5
Arbeitsplatz der Zukunft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22684-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 24.11.2021 vor:
„… Ihrem Fachausschuss wurde das Konzept „Arbeitsplatz der Zukunft“ zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Vertreter*innen des Personalrates haben verschiedene Workshops oder Gesprächsrunden zum geplanten Modellversuch begleitet. Das Konzept wurde dem Personalrat gem. § 72 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 4 Nr. 10 LPVG NRW zur Mitbestimmung vorgelegt. Die Zustimmung hat der Personalrat ereilt. Die Zustimmung zu dem Pilotbereich Hospitalstraße macht allerdings die Beteiligung des Personalrates für künftige Pilot- oder Fachbereiche nicht entbehrlich.

Im Rahmen der Beteiligung wurde das Konzeptpapier mit dem gesamten Gremium diskutiert. Hierbei waren durchaus kritische Stimmen zu vernehmen, auch wenn grundsätzlich der Gedanke „Arbeitsplatz der Zukunft“ positiv gesehen wird.

Unter dem Eindruck der Personalversammlung am 17.11.2021 nehmen wir jedoch die Gelegenheit wahr, uns an Sie zu wenden.

Der Vorlagenbegründung kann u. a. auch entnommen werden, dass mit der Gestaltung der „Arbeitsplätze der Zukunft“ Raumbedarfe eingespart werden könnten. Herr Oberbürgermeister Westphal hat in der Personalversammlung deutliche Worte dahingehend gefunden, dass neue Raumkonzepte niemals das Ziel zur Einsparung von Flächen habe. Der damit Beauftragte habe dann ganz viel nicht verstanden. Explizit verwies er auf die Raumgestaltung der Wirtschaftsförderung am Standort Grüne Straße. Mit der Umsetzung wurde mehr Fläche benötigt.

Der Gedanke „mehr Köpfe als Plätze“ wird seitens des Personalrates aktuell deutlich abgelehnt.

Folgende Aspekte wird der Personalrat auch künftig verstärkt im Fokus behalten, damit das Projekt „Arbeitsplatz der Zukunft“ sinnhaft und lösungsorientiert umgesetzt werden kann;
· In der weiteren Konzipierung wird zwischen "Büroarbeitsplätzen" und "weiteren Bereiche (z.B. gewerblich-technisch)" unterschieden.
> Es sollte eine weitere Differenzierung betont werden. Obwohl es beispielsweise alles "Büroarbeitsplätze" sind, arbeiten Projektmanager*innen anders, als Kollegen*innen im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste.
> Der Fokus auf die Aufgaben sollte nicht nur "beachtet werden" (vgl. Seite 12) - er ist maßgeblich für die weitere Entwicklung.

· Hinweise zum Schema auf Seite 5:
> "DMS" und "eFachakten" sollten ebenso parallel laufend mit aufgegriffen werden - das sind Grundlagen für räumliche Flexibilität.
> Zu "BYOD" ist noch keine abschließende Grundsatzentscheidung getroffen worden, ob und für welche Gerätetypen es konzipiert wird.

· Die fachbereichsspezifischen Entwürfe zum Arbeitsplatz der Zukunft sollen anlassbezogen diskutiert und umgesetzt werden.
Hier ist das konkrete Verfahren zur Umsetzung, unter Beteiligung der Beschäftigten, noch nicht eindeutig definiert.

· Insgesamt wird suggeriert, dass im Rahmen eines kulturellen Wandels viele Arbeitsplatzbedingungen für die Aufgabenerledigung nicht mehr passend sind.
> Zu welchem Zeitpunkt werden die Beschäftigten hier konkret eingebunden und befragt?
> Die frühzeitige Einbindung ist vor allem relevant, damit die Anforderungen dann bei (z.B.) anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt werden können.
> Nach welcher Gewichtung balancieren hier Wirtschaftlichkeit, Zufriedenheit, fachliche Anforderungen oder "Hauptsache: schick"?

· Hinweise zum Schema auf Seite 13:
> Wie repräsentativ bzw. realistisch sind die aufgezeigten Potentiale für einen Großteil der „klassischen“ Verwaltung? Was lässt sich für wen tatsächlich ausschöpfen?
> In der Praxis könnte die Nichterfüllbarkeit von Potentialen zu einer weiteren, gefühlten Ungleichbehandlung führen.

· In der Praxis werden in vielen Bereichen aufgrund von rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen einige Konzepte kaum umsetzbar sein.
> Risiko weiterer Neiddebatten - analog dem Beispiel der Flexibilisierung durch mobile Arbeit.
> Risiko, dass die optimierten und modernen Bereiche tatsächlich deutlich attraktiver werden - und andere Bereiche im Gegenzug deutlich unattraktiver, was den Personalmangel dort nur noch weiter verhärtet.

· Einbindung weiterer Bereiche
> Eine frühzeitige Einbindung ist zwingend erforderlich, damit die Anforderungen dann bei (z.B.) anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt werden können.
> Wie wird damit umgegangen, wenn sich verschiedene, moderne Ideen nicht umsetzen lassen?
> Gibt es ein "zurück"? Also, was passiert, wenn nach Umbauten und anderen Investitionen doch festgestellt wird, dass es für die Arbeit nicht so sinnvoll war?

· Sonstiges
> Der konzeptionelle Vorschlag einer Open Space - Lösung (samt Shared / Clean Desk etc.) wird relativ häufig als modernes Beispiel benannt. Es muss klar sein, dass dies (aufgabenabhängig) nicht immer das "Allheilmittel" ist.
> Über allem sollte stets als Prämisse gelten: "Entsteht durch die Vorhaben ein Mehrwert - vor allem für die Beschäftigten und ihre Arbeit?" - Vermeintlich "schicke" Konzepte aus der Privatwirtschaft müssen nicht zwangsläufig sinnhaft für viele öffentliche Bereiche sein.

Der Personalrat wird im Rahmen seiner Beteiligungsrechte insbesondere die vorab kritisch betrachteten Aspekte beleuchten. Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass das Konzept lediglich die Basis für die Modellbereiche darstellt und nicht pauschaliert angewendet werden kann. Für jeden weiteren Fachbereich müssen passende Lösungen unter Beteiligung der Beschäftigten gesucht werden. …“




StR Uhr erklärt einleitend, dass es sich um einen Meilenstein handele, den man mit dieser Vorlage setze. Das Projekt Arbeitsplatz der Zukunft wird ein Arbeitstitel sein, der uns die nächsten Jahre und vielleicht sogar Jahrzehnte in der Stadtverwaltung begleiten wird. Den 2018 beschlossenen Masterplan Digitale Verwaltung Arbeiten 4.0 habe man gemeinsam auf den Weg gebracht und dieser müsse nun weiterentwickelt werden. Die verbliebenen 21 Teilprojekte würden unter dem Dach Arbeitsplatz der Zukunft zusammengefasst und hiermit vorgelegt. Die Umsetzung erfolge erstmalig in hybrider Projektstruktur. Das Projekt habe - als eines der Top-Projekte - Eingang in die Roadmap gefunden.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion den ganzheitlichen Ansatz, mit dem man das Thema für die Zukunft allumfassend bearbeiten wolle begrüße und erläutert dies. Er habe bezüglich der Hardwareausstattung die Frage, ob es unterschiedliche Ausstattungen an den Arbeitsplätzen geben werde?

Herr Zilian (FB 10) antwortet, dass dies tatsächlich unterschiedlich sei. Man habe inzwischen deutlich über 7.000 mobile Geräte ausgerollt. Wo mobiles Arbeiten möglich ist, erfolge die Ausstattung der Standardgeräte mit Docking-Stations, die mittlerweile sehr klein seien. Der Rahmenvertrag bezüglich der Monitore beinhalte Docking-Stations, d. h. die Docking-Stations seien bereits im Monitor vorhanden. Er könne die Frage daher mit Ja beantworten, es sei dabei letztlich immer das Zusammenspiel mit den Aufgaben im Blick zu halten.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage mit dem gesamtheitlichen Ansatz sehr gerne zur Kenntnis nehme. Er wolle auf die Stellungnahme des Personalrates zurückkommen, insbesondere auf den Punkt „Mehr Köpfe als Plätze“, wo es offenbar eine Diskrepanz gebe. Er bittet dazu um eine Stellungnahme der Verwaltung.

Frau Hülsmann (FB 11) erläutert, dass der Arbeitsplatz der Zukunft in der Verwaltung nicht als Schablone gelten solle. Vielmehr würde dies jetzt als Pilotprojekt, punktuell in zwei Teams ausprobiert, um Erfahrungen zu sammeln. Es könne dann an der einen oder anderen Stelle tatsächlich so sein, dass man weniger Arbeitsplätze als Köpfe habe. Die Zielsetzung sei jedoch nicht Fläche zu sparen – im Gegenteil würde die Fläche nur anders genutzt – beispielsweise seien Besprechungsräume hybrid ganz anders ausgestattet. Der Fokus liege auf der Art der Tätigkeit. Im Personalamt habe man jetzt eine solche Situation, dass man nur durch einen enormen Umzugsaufwand, nach neu geschafften Stellen, über genügend Plätze verfügen würde. Das Projekt sei in Abstimmung mit dem Personalrat erfolgt und begleitet worden. Auch die Beschäftigten wollten hier - durch die verstärkte Nutzung Mobiler Arbeit - von sich aus gar keinen festen Arbeitsplatz mehr.

Rm Waßmann (CDU) fragt nach, warum es sich bei einem – von Herrn Uhr dargestellten – Meilenstein, nur um eine Kenntnisnahme handele. Hier hätte man im Ausschuss ein stärkeres Zeichen setzen können.

Frau Hülsmann ergänzt, dass man den neuen Ansatz, mit den zwei kleineren Pilotbereichen, nun mit agilen Arbeitsmethoden, mit neuer Ausstattung und einer ganz anderen Arbeitsweise erprobe. Sie schlägt vor, diese Pilotierung abzuwarten, zu evaluieren und aus den Erfahrungen heraus im Rat oder im Ausschuss einen Beschluss zu fassen.

Herr Schefers (Personalrat) bestätigt, dass der Personalrat das Projekt mitbestimmt habe, weil er der Meinung ist, dass es sich um ein gutes Projekt handele. Mit der Stellungnahme wollte man deutlich machen, dass es Aspekte gebe, die kritisch zu bedenken seien, hier geht er insbesondere auf die Aussage „Mehr Köpfe als Plätze“ ein.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zum „Arbeitsplatz der Zukunft“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.2.6
Sachstand bürger*innenorientierte Sprache bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22534-21)

Rm Vogeler (CDU) gibt an, dass Anliegen grundsätzlich zu begrüßen. In der Umsetzung – gemäß der Anlage – sei keine Verbesserung zu erkennen. Die Anregung der CDU-Fraktion sei, das Schreiben kürzer zu fassen und wichtige Unterlagen anhand einer Anforderungsliste abzuarbeiten.

Rm Gebel (Die Linke +) bestätigt, dass seine Fraktion dies ähnlich sehe. Sicherlich könne man nicht an jedem Text etwas ändern, wenn es beispielsweise entsprechende rechtliche Vorgaben für Formulierungen gebe. Jedoch seien im Text irritierende Abkürzungen und Einschübe in Klammern mitten im Satz, die in einer ohnehin schon schwer nachvollziehbaren Materie den Lesefluss unterbrächen. Dies ließe Zweifel an der Wirksamkeit der Workshops aufkommen. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, ob die Inhalte des Workshops den Mitarbeitenden schon zur Verfügung gestellt würden und ob sie außerdem auf zentrale Formatvorlagen zur Umsetzung zugreifen könnten.

StR Uhr gibt an, mit dieser Vorlage ein Versprechen einzulösen und erläutert dies. In der letzten Ratsperiode habe man den genderorientierten Leitfaden in der Stadtverwaltung eingeführt. Dieser finde Anklang und habe sich gut etabliert. Das Thema bürger*innenorientierte Sprache sollte in der Stadtverwaltung die gleiche Beachtung finden. Herr Uhr sei dankbar, dass es diese Workshops gebe und sich bereits 90 Beschäftigte gefunden hätten, um daran teilzunehmen. Außerdem begrüße er auch die wissenschaftlich fundierte Begleitung des Projekts durch das germanistische Institut der Ruhr-Universität Bochum. Das Feedback zu den als Anlage beigefügten Beispielen bedauere er. Man werde dies mitnehmen und weiter am Ball bleiben. Sprache sei im Wandel, und um sich möglichst bürgerorientiert auszudrücken würde der Umgang der Verwaltung damit auch immer wieder aufgegriffen und Beschäftigte weiter geschult.

Frau Hülsmann (FB 11) geht auf die Fragen des Herrn Gebel ein und erläutert dass sich das ZAK auf den Weg gemacht und die Inhalte des Workshops als E-Learning-Sequenz für alle Mitarbeitenden eingestellt habe. Der Workshop sei etwas intensiver, da an praktischem Modell gearbeitet würde. Neben diesen Inhalten gebe es aber auch noch andere Seminare, mit teilweise abgeänderten Schwerpunkten.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) wirbt für Mehrsprachigkeit (zumindest Englisch) für Erstkontakte bei Formularen.

Rm Gebel greift den Aspekt der Mehrsprachigkeit bzw. allgemein der Migration und des genderorientierten Leitfadens auf. Er fragt nach, ob berücksichtigt werde, das Vor- und Zunamen manchmal schwer einem Geschlecht zur Ansprache zugeordnet werden könnten.

Rm Waßmann (CDU) geht noch einmal darauf ein, dass für die Bürgerinnen und Bürger ein Sprachgebrauch gefunden werden müsse, der das Resultat bringe, ein verständliches Schreiben einer Verwaltung zu bekommen.

Frau Hülsmann gibt an, dass die Angaben „Frau“, „Herr“ und Vor- und Zuname heute bereits Standard seien. Im Bereich der Bürgerbeteiligung in Richtung OZG (Online-Zugangsgesetz) und anderen Digitalisierungsleistungen müssten bezüglich der Einbindung der Vordrucke, Mehrsprachigkeit und Bürger*innenbezug noch einmal berücksichtigt werden.

StR Uhr ergänzt in diesem Zusammenhang - zur in der letzten Sitzung vorgelegten Vorlage „Sachstand OZG“ -, dass gemeinsam mit der Dortmund Agentur Anfang nächsten Jahres versucht werde, Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, um die Online-Formulare, die über den Formular-Server entwickelt werden sollen, abzustimmen und auszuprobieren.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstand zur bürger*innenorientierten Sprache bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

zu TOP 3.4.1
Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Herr Spoo (FB 3) stellt die Vorlage anhand einer Präsentation vor. Er beantwortet im Anschluss daran die Fragen aus dem Ausschuss.

Die CDU-Fraktion meldet laut Rm Vogeler zunächst Beratungsbedarf an, da ein Vorstellungs-Termin in seiner Fraktion vor der Sitzung nicht mehr zustande gekommen sei.

Nach erfolgter, ausführlicher Diskussion im Ausschuss schlägt Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) vor, die Fakten, die zur Entscheidung in der kommenden Ratssitzung noch benötigt werden, von Herrn Spoo noch vor der Ratssitzung zu erhalten.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat (Die Linke +) fasst zusammen, dass der Ausschuss die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen lässt und Herr Spoo den Fraktionen die zur Entscheidung relevanten Fakten vor der kommenden Ratssitzung zur Verfügung stellt.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung vom Behindertenpolitischen Netzwerk aus seiner Sitzung vom 28.10.2021 vor:
zu TOP 4.8
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.

Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.

Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem folgende Empfehlung von der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung vom 03.11.2021 vor:
zu TOP 11.3
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wünscht sich eine Intensivierung der Werbung für das Projekt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit der gemachten Anmerkung den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte zu beauftragen.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 23.11.2021 vor:
zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor:

Siehe oben!

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt weiterhin folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 24.11.2021 vor:
zu TOP 4.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Frau Dr. Tautorat (Linke+) sieht die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, der auch die Einwände der anderen Ausschüsse und des BPN aufgreifen könne. Sie bat darum die Vorlage an den APOD durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung durchlaufen.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an die Vorlage grundsätzlich empfehlen zu können. Den Punkt des Beteiligungsportals würde er jedoch zunächst einmal herausnehmen aus der Empfehlung. Irritiert hätten die aufgeführten technischen Aspekte bezüglich des Beteiligungsportals, die Herr Gebel im Folgenden ausführlich erläutert. Er fordere zumindest die Information, nach welchen Kriterien die Empfehlung für ein bestimmtes Produkt gefallen sei, da es keine Entscheidungsmatrix gebe, um sich hierzu im Rat verhalten zu können.

Frau Bonan (FB 1) erläutert, dass die Auswahl des Beteiligungsverfahrens gar nicht abschließend getroffen worden wäre, es handele sich vielmehr um eine Empfehlung. Man habe sich die Auswahl – diese Plattform bei der Stadt zu erproben – nicht leicht gemacht und sie sei in enger Abstimmung mit dem Dortmunder Systemhaus erfolgt. Es sei eine verwaltungsweite Bedarfsanalyse durchgeführt worden, die aufzeige mit welchen Systemen die einzelnen Fachbereiche arbeiten können und möchten und welche Anforderungen eine solche Beteiligungsplattform haben müsse. Dabei habe man herausgefunden, dass es Wunsch sei die formelle Beteiligung mit der informellen zu koppeln, damit die Auswertung beider Formate mit technologischer Unterstützung erfolgen könne. Sie erläutert den großen Vorteil des Beteiligungsportales NRW im Vergleich zu den Plattformen DIPAS und CONSUL, die schnittstellenoffen zu weiteren – auch regionalen – Plattformen sein wird. Es habe sich mittlerweile ein Entwicklungsteam gebildet, an dem mehrere Städte beteiligt seien. Das Ziel sei, dass die Kommunen ihre Anforderungen in der Erprobungsphase benennen können und die Plattform entsprechend angepasst werde. Die Kosten betreffend, habe man eine Analyse gemacht. Die Landesplattform habe den Vorteil, dass sie weder in der Anschaffung noch im Hosting oder im Update Kosten verursachen werde. Außerdem seien Aspekte, die die Deutsche Datenschutzgrundverordnung automatisch mit abgedeckten und somit den Anforderungen einzelner Beteiligungsformate, berücksichtigt. Die Erprobungsphase diene dazu, Stärken und Schwächen aufzudecken und mit dem Land zu diskutieren, ob die entsprechenden Anpassungen nach unseren Bedürfnissen erfolgen könnten. Neben NRW hätten sich noch zwei andere Länder bereit erklärt die Plattform auszuprobieren. Nach Abschluss würde den Gremien eine Entscheidungsvorlage, mit einer Risikoanalyse und einer Einschätzung ob die Plattform anwendbar sei, vorgelegt.

Rm Gebel bittet um eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur internen Beratung.

Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man sich nun interfraktionell abgestimmt habe und folgende drei Punkte zu berücksichtigen seien: Zum einen sei unabdingbar, wenn etwas Neues gemacht würde, dass dies barrierefrei sein müsse. Zum anderen fordere man eine schriftliche Darlegung dessen, was Frau Bonan soeben mündlich dargelegt habe, bis zur kommenden Ratssitzung. Außerdem wolle man sich ausdrücklich die Entscheidung über die Technik offen halten.

Frau Bonan bestätigt auf Nachfrage der Vorsitzenden, diese Darlegung noch vor der Ratssitzung zu liefern.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage - in Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen und unter Berücksichtigung der erfolgten Zusicherung - ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5.2
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung vom Behindertenpolitischen Netzwerk aus seiner Sitzung vom 28.10.2021 vor:
zu TOP 4.9
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Frau Dr. Rothenberg weist darauf hin, dass es keine Ausführung zur
Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderung und zur
Barrierefreiheit gibt.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit dieser Anmerkung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem folgende Empfehlung von der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung vom 03.11.2021 vor:
zu TOP 11.4
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Die CDU-Fraktion bemängelt die unvollständige Excelliste und würde diese gerne in digitaler Form zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN findet es erstaunlich, dass einige Maßnahmen zu dem Projekt „nordwärts“ gezählt werden und welche angeblich bereits realisiert wurden. So wurde zum Beispiel der Ausbau des Gewerbegebiets Groppenbruch dazu gezählt, obwohl ein anderes Dezernat dafür zuständig ist. Des Weiteren ist von den genannten Projekten auf Seite 11 der Vorlage lediglich das Bodendenkmal saniert worden. Darüber hinaus findet die Fraktion es schade, dass die Fördergelder zwar schnell gezahlt wurden, die Geldgeber sich bisher keine Maßnahme vor Ort angeschaut haben

Die SPD-Fraktion moniert, dass manche Maßnahmen – gleichwohl es von politischer Seite abgelehnt wird – in das Projekt „nordwärts“ aufgenommen wurden/werden. Und die Maßnahme, die das Forsthaus betrifft, wird sowohl für Mengede als auch für Huckarde genannt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt unter den gemachten Anmerkungen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Knappmann und Herr Uttecht / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Frau Petri / B´90/DIE GRÜNEN) die Zwischenbilanz zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt außerdem folgende Empfehlung von der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung vom 09.11.2021 vor:
zu TOP 11.8
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke/Die Partei und Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 11 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), die Zwischenbilanz nicht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung nicht mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.

Rm Vogeler (CDU) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an, die aber nicht als Blankoscheck verstanden werden dürfe.

Rm Gebel (Die Linke +) tut sich schwer die Vorlage zu empfehlen, da ihn insbesondere die Empfehlung aus Eving nicht erreicht habe. Grundsätzlich sehe man positiv, dass dort etwas passiere, aber es gebe noch Kritikpunkte. Aufgrund dessen würde sich seine Fraktion an dieser Stelle zunächst enthalten.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke + folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

zu TOP 3.5.3
Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt nimmt den 1. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.4
8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

Rm Gebel (Die Linke +) bittet in diesem Kontext um einen detaillierteren Sachstand zum Thema Digitalisierung in einer der nächsten Sitzungen.

Herr Zilian (FB 10) ergänzt, dass man diese Hausaufgabe aus der Projektgruppe mitgenommen habe und die Absicht mehr als gegeben sei und sogar weiter gehe. Das Ausstattungsprogramm 2 stehe bevor und daher ginge er davon aus, dass nicht nur eine Vorlage zur Information kommen wird, sondern ein Ratsbeschluss hierüber erfolgen müsse.

Rm Giebel (SPD) schließt sich Herrn Gebel an und bestätigt, dass es sich um eine Erfolgsgeschichte handele. So habe man sich in der Projektgruppe verständigt.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2021 zur Kenntnis.

2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigte Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 2.048.232,09 €.


3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 1.452.045,89 €, sowie die entsprechende Berücksichtigung im endgültigen Haushaltplan 2022 ff.

4) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in den finanziellen Auswirkungen weiteren dargestellten Veränderungen im endgültigen Haushaltsplan 2022ff. zur Umsetzung des Kreditprogramms zu berücksichtigen.

zu TOP 3.5.5
Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems für Turn- und Sporthallen an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19440-20)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 15.11.2021 vor:

Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems für Turn- und Sporthallten an Dortmunder Schulen
hier: DS-Nr. 19440-20

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Fachausschuss wird in seiner nächsten Sitzung eine Empfehlung an den Schulausschuss der Stadt Dortmund geben müssen, damit dieser den angestrebten Beschluss der Verwaltung fassen kann.

Grundsätzlich begrüßt der Personalrat die Einführung eines elektronischen Schließsystems. Ebenso erhebt er keine Bedenken hinsichtlich der Durchführung des Modellversuches zur Einführung eines Schließsystems. Hier ist es für den Personalrat allerdings von besonderer Bedeutung festzustellen, dass bei Einführung dieser technischen Lösung die Schulhausmeister*innen keine Nachteile bei ihrer Aufgabenerledigung erleiden werden.

Was den Personalrat dennoch in Erstaunen setzen muss, dass eine mit einer Vielzahl von beteiligten Fachbereichen abgestimmte Vorlage, die sich zunächst einmal mit der Beibehaltung von Bereitschaftsstunden für Schulhausmeister*innen befasste, nun einen völlig anderen Ansatz verfolgt. Aktuell sollen sowohl der Fachbereich 65 und der Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe mit der Prüfung beauftragt werden. Auf die fachliche Kompetenz des Fachbereiches Schule scheint die Dienststelle leider verzichten zu wollen.

Ebenso enthält die Vorlage keinerlei Hinweise, die das Rechtsamt der Stadt Dortmund, bezüglich der Verkehrssicherungspflicht gegeben hat. Es erscheint mehr als bedenklich, dass maßgebliche Gründe, die zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine gesprochen haben, nicht in der Vorlage beschrieben werden. Hier sind die Dokumentationspflichten der Vereine zu nennen, die durch den Abschluss von Verträgen seitens der Verwaltung mit in die Verantwortung genommen werden.

Wenngleich der Personalrat die Einrichtung erforderlicher Stellen für Beschäftigte begrüßt, muss sich hier die Frage gestellt werden, ob diese künftigen Aufwende nicht vermeidbar sind. Vermeintliche Einsparungen im Budget des Fachbereiches Schule führt zu einer Budgetausweitung im Eigenbetrieb 52. Es kann trefflich darüber diskutiert werden, ob diese Budgetausweitungen im Eigenbetrieb, die zu steuerbaren Entlastungen des Haushaltes der Stadt Dortmund führen, sinnvoll sind.

Der Personalrat hätte sich gewünscht, dass alle Beteiligten im Vorfeld von der veränderten Absicht der Entscheidungsträger*innen Kenntnis erlangt hätten und auch die vorab erarbeiteten Inhalte den politischen Mandatsträger*innen nicht vorenthalten werden.

Aufgrund der gesamten Problematik erlauben wir uns, Ihnen diese Zuschrift mit der Erwartung zuzuleiten, unsere Ausführungen in Ihre politische Entscheidung mit einfließen zu lassen.


Die Vorlage wird aufgrund von Beratungsbedarf unter TOP 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.5.6
Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt den Verfahrensvorschlag zur Verwendung der Fördermittel.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der operativen Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ die Einrichtung einer fachbereichsübergreifend agierenden Koordinierungsstelle, die organisatorisch dem Fachbereich (FB) Schule zugeordnet wird, bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen 4,0 Planstellen (vollzeitverrechnet, vzv), zunächst befristet bis 12/2022.
3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehraufwendungen i. H. v. 526.500,00 € sowie die Deckung dieser Mehraufwendungen durch entsprechende Mehrerträge i. H. v. 526.500 € des FB 40 für das Haushaltsjahr 2021.
4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Mehraufwendungen i. H. v. 1.235.373,45 € und Mehrerträge i. H. v. 1.235.373,45 € aus den Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familien und Integration (MKFFI) und die Mehraufwendungen i. H. v. 147.825,00 € und Mehrerträge i. H. v. 147.825,00 € aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des FB 51 für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.
5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die finanziellen Auswirkungen der Verwendung der Fördermittel für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen und Erträge i. H. v. jeweils 5.075.753,00 € für den FB 40 in den endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. aufzunehmen.





zu TOP 3.5.7
Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)

Frau Siekmann (FB 32) erläutert und beantwortet erschöpfend offene Fragen aus dem Ausschuss.

StR Uhr bedankt sich bei Frau Siekmann für die ausführliche Darstellung, insbesondere des Wirtschaftsportals. Herr Uhr nutzt die Gelegenheit um mitzuteilen, dass auch andere Fachbereiche einer externen Begutachtung unterzogen würden. Es sei bekannt, dass eine solche Begutachtung aktuell im Tiefbauamt beauftragt würde, auch das Dortmunder Systemhaus ließe sich auf dem Weg zum Digitalen Bauhaus extern beraten, das Ordnungsamt mache sich nun auch auf den Weg und im Bereich der Abwasserabteilung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sei eine Firma mit an Bord, die die Entwässerung untersuche. Er fügt hinzu, dass aber auch der Fachbereich 11 zur Verfügung stünde und über eine eigene Abteilung mit organisatorischem Sachverstand verfüge. Bezüglich der Kosten greift Herr Uhr auf, dass es sich dort in der Tat um einen Erfahrungswert handele, der sich am Verfahren des FB 66 orientiere. Herr Uhr bestätigt weiter, dass es sich bezüglich des Titels bei der genannten Jahreszahl um einen Arbeitstitel -angelehnt an die Ratsperiode - handele und er damit rechne, dass man dort schneller sein werde und erläutert das Verfahren, das aber einige Zeit in Anspruch nehme.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zur Durchführung einer ergebnisoffenen Organisationsuntersuchung des FB 32 zur Weiter-entwicklung einer leistungsfähigen Ordnungsbehörde mit den nachfolgenden Schwerpunkt-themen zur Kenntnis. Die Organisationsuntersuchung soll mit einer externen Unterstützung erfolgen.

Im Rahmen dieser Organisationsuntersuchung sollen folgende Punkte betrachtet werden:
· Organisations- und Weiterentwicklung leistungsfähiger Außendienste des Ordnungs-amtes, Betrachtung und Analyse der Außendiensttätigkeiten, insbesondere des kom­munalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Verkehrsüberwachung (VÜ) sowie Bündelungen von Außendienstaufgaben, Optimierungspotentiale erkennen.

· Schnittstellen des FB 32 zu anderen Fachbereichen mit Bündelung ordnungsbehörd-licher/-politischer Aufgaben (z.B. Infektionsschutz, Müll/Sauberkeit, etc.) sowie Prüfung und Einsatz agiler und flexibler Strukturen im Ordnungsamt.

· Strategische und organisatorische Ausrichtung der Ausländerbehörde, Optimierung der Kundenorientie­rung, zielgerichteter Aufbau und effiziente Kunden­betreuung der Ausländerbehörde inklusive optimierter Erreichbarkeiten, Digitali­sierung mit notwendigem Aufbau der IT-Systeme ergänzend zu den Maßnahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

· Personalakquise und Personalbindung, Bewertung der Abläufe und der Personalausstattung sowie zukünftiger Personalbedarfe.

zu TOP 3.5.8
FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22414-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Betriebsausschuss FABIDO durchlaufen.
zu TOP 3.5.9
Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)

Rm Vogeler (CDU) gibt an, sich wiederholen zu müssen. Es handele sich erneut um einen Fall von Stellen, die nicht in den Stellenplan aufgenommen wurden, dies summiere sich. Die CDU-Fraktion fordere daher die Verwaltung auf, alle Stellen, die noch nicht im Stellenplan 2022 berücksichtigt sind bis zu Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aufzuarbeiten und eine Aufstellung zu machen, was noch gebraucht werde. Die Empfehlung werde allerdings mitgetragen.

StR Uhr erklärt, dass StD Stüdemann als Kämmerer dem Rat zur finalen Entscheidung am 16.12.2021 noch sogenannte Veränderungslisten vorlegen müsse. Diese beinhalteten alle Veränderungen, die nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 stattgefunden hätten. Darin wird sich auch ein Anteil „Personalkosten“ befinden. Er schlägt vor diesen Anteil transparent zu hinterlegen und aufzubereiten, sofern dies noch nicht aus den Veränderungslisten hervorgehe.

Rm Vogeler stimmt dem Vorschlag als ausreichend zu und begründet, warum seine Fraktion hier für mehr Planungsverlässlichkeit plädiere.

Frau Hülsmann (FB 11) erläutert die Veränderungen, die bezüglich Stellenschaffungen und den entsprechenden Vorlagen stattgefunden hätten. Der Zeitraum sei heute nicht mehr so langlebig. Die Alternative sei, nach Einbringung der Stellenplanvorlage einen Cut bis zum Beschluss des Rates im Dezember zu machen. Dies sei allerdings nicht wirklichkeitsnah, ohne die Veränderungslisten könne es nicht mehr funktionieren und daher aus ihrer Sicht alternativlos.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 5 Planstellen für den Bereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Aufgabenbereiche ÖPNV-Planung, Verkehrsprognosen, Verkehrsuntersuchung und Parkraummanagement sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 3.5.10
Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

Die Aufnahme des TOP im Wege der Dringlichkeit wird unter TOP 1.3 bei Feststellung der Tagesordnung einstimmig, bei Enthaltung der SPD-Fraktion abgelehnt.

zu TOP 3.5.11
Betrieb Infrastruktur Stadt-App
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22966-21)

Herr Dr. Rettberg (CIIO) bestätigt auf Nachfrage des Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen), dass man mit dosys und der Dortmund Agentur in enger Abstimmung stünde. Im Rahmen des BMI Projektes habe man die Entwicklung und die ersten Piloten zu sich genommen, der dauerhafte Betrieb werde, wenn es laufe, dahin übergeben, wo es hinpasse.

Rm Vogeler (CDU) fragt nach, warum es sich hier nur um eine Kenntnisnahme handele.

Herr Dr. Rettberg antwortet, dass die Hauptsatzung der Stadt Dortmund unter § 24 Abs. 1 vorsehe, dass Verträge mit einer Laufzeit von 5 oder mehreren Jahren, grundsätzlich dem Rat oder zuständigen Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden, daran habe man sich orientiert.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Vergabe des Betriebes der Infrastruktur für die Stadt-App (Open-Smart-City-App) zur Kenntnis.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Unbesetzte Planstellen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22541-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 04.11.2021 vor:
„… es wird Bezug genommen auf die Anfrage der CDU Fraktion vom 07.10.2021 hinsichtlich des Tagesordnungspunktes „Unbesetzte Planstellen“. Zur Beantwortung dieser Anfrage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Der Anlage sind die Anzahl der Planstellen, die besetzen und unbesetzten Planstellen sowie
die Besetzungsquoten – aufgeschlüsselt nach Fachbereichen – zu entnehmen.
Bei den Eigenbetrieben sowie dem Jobcenter enthält die Übersicht jeweils zwei Angaben. Das
liegt daran, dass sich die Anfrage der CDU Fraktion auf die Übersichten zum Stellenplan als
Pflichtanlage des Haushaltsplans bezieht. Die darin ausgewiesen Zahlen weisen die
Planstellen der Eigenbetriebe sowie des Jobcenters Dortmund jedoch nur anteilig aus (= grau
hinterlegt). Bei einer Betrachtung der Besetzungsquoten wären sie daher nicht aussagekräftig.
Diese Zahlen werden deshalb unterjährig auch in keiner anderen stadtinternen Auswertung
aufgeführt.
Um ein vollständiges Bild zu den Besetzungsquoten zu erhalten, werden daher zusätzlich alle
Planstellen inkl. der vollständigen Planstellen der Eigenbetriebe sowie des Jobcenters
Dortmund ausgewiesen. Diese finden sich in den blau hinterlegten Gesamtsummen wieder.
Von den vollzeitverrechnet 1.005,95 vakanten Planstellen entfielen 570,94 auf die
Kernverwaltung. Die übrigen unbesetzten Stellen werden von den Eigenbetrieben und dem
Jobcenter eigenverantwortlich bewirtschaftet. Zum 30.06.2021 standen darüber hinaus
46 vakante Servicearbeitsplätze zur Verfügung, die sukzessive sowohl mit Beschäftigten aus
der Kernverwaltung als auch den Eigenbetrieben besetzt werden.
Bezieht man nun in diese Betrachtung die überplanmäßig Beschäftigten der Kernverwaltung
in der Kategorie „In Planstellen zu bringen“ im Umfang von rund 200 Mitarbeiter*innen ein
(siehe hierzu im elektronischen Stellenplan: „Personalwirtschaftliche Zusatzinformationen –
planmäßig und überplanmäßig Beschäftigte“), so verringert sich das Delta zwischen besetzten
Planstellen und den Planstellen insgesamt auf rund 370.
Erfahrungen zeigen, dass in rund 75 % aller Fälle vakante Planstellen innerhalb eines
Jahres nach Eintritt der Vakanz wiederbesetzt werden. Gleichwohl sind hier die
Auswirkungen auf die Entwicklung der Besetzungsquote in den Blick zu nehmen, sobald
Stellen im Umfang der letzten Jahre zusätzlich geschaffen werden. Beispielsweise wirkten
sich die rund 320 neuen Planstellen im Jahr 2020 mit rund fünf Prozentpunkten auf die Quote
der Besetzungen aus. Diese Veränderungen werden dann durch die sukzessive Besetzung der Stellen ausgeglichen. Ähnlich verhält es sich, wenn durch die Übernahme von
Auszubildenden gebündelt Planstellen nachbesetzt werden können. So ist es im
Wesentlichen zu erklären, dass die Besetzungsquote von rund 90 % im Juni um einen
Prozentpunkt auf 91 % im Oktober gestiegen ist.
Bezogen auf eine bis auf Fachbereiche herunter gebrochene Darstellung sollte außerdem nicht unerwähnt bleiben, dass bereits geringe Veränderungen bezüglich des Besetzungsstandes je nach Größe des Bereiches deutliche Veränderungen der Besetzungsquote nach sich ziehen können.
Dabei ist vor allem in Bezug auf die fachbereichskonkreten Quoten festzustellen, dass der
überwiegende Teil der unterdurchschnittlichen Quoten nah an der durchschnittlichen
Besetzungsquote liegt. Bezogen auf die unterdurchschnittlich besetzten Fachbereiche fällt
außerdem auf, dass die fachbereichsbezogene Quotenentwicklungen teilweise positive
Tendenzen aufweisen.
Die derzeitigen Besetzungsquoten fast aller technischen Fachbereiche, die regelmäßig im
Kontext von Fachkräftemangel und demographischem Wandel im Fokus stehen, weisen
gegenwärtig jedoch erfreulicherweise einen Besetzungsstand oberhalb der Besetzungsquote auf.
Im Kontext der – vor allem externen – Personalgewinnung sind Begriffe wie
Fachkräftemangel, demografische Entwicklung und Digitalisierung die bekanntesten
Schlagworte und beschreiben kurz aber präzise die personalwirtschaftlichen
Herausforderungen. Die Stadt Dortmund befindet sich bei der Suche nach den besten Köpfen,
Fachkräften und Talenten nicht nur im Wettstreit mit privaten Unternehmen, sondern
auch innerhalb des öffentlichen Dienstes konkurrieren die Kommunen und Städte
untereinander. Um Planstellen zukünftig unter den o. g. Rahmenbedingungen besetzen zu
können, ist ein moderner und an den Bewerbenden ausgerichteter Einstellungsprozess
erforderlich (vgl. Vorlage „Personalgewinnung bei der Stadt Dortmund - Konzept zur
candidate journey; DS-Nr.: 21562-21). Die dort aufgeführten und geschilderten Maßnahmen
sollen dazu dienen, auch zukünftig qualifiziertes Personal für die Stadtverwaltung Dortmund
gewinnen zu können und Planstellen zügiger wiederzubesetzen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die erwähnten unterjährigen Entwicklungen bei
einer Großstadtverwaltung wie Dortmund in einem durchaus üblichen Rahmen bewegen.
Dafür spricht zudem auch die Tatsache, dass sich Dortmund hinsichtlich der
Besetzungsquote im interkommunalen Vergleich mit Städten gleicher Größenordnung
auf einem ähnlichen Niveau bewegt.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.2
Inklusive Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22680-21-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.10.2021 zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 02.09.2021 vor:
„…zu den Fragestellungen in der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung und erlaube mir, die Frage 3 und Frage 4 gemeinsam zu beantworten, da sie thematisch eng miteinander verbunden sind.

Die Auswertungen beziehen sich auf schwerbehinderte Beschäftigte bzw. Auszubildende der Stadtverwaltung Dortmund. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben. Zudem werden den Schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte bzw. Auszubildende mit einbezogen.

1) Wie viele Auszubildende mit Behinderungen sind in der Stadtverwaltung Dortmund und in den städtischen Eigenbetrieben zum Stand 30. Juni 2021 in Ausbildung? Wir bitten um eine Aufstellung nach Jahren ab 2018 sowie getrennt nach Geschlecht. Wie viele Auszubildende hatten die Stadtverwaltung und die städtischen Eigenbetriebe im gleichen Zeitraum insgesamt?

Der jährliche Personalbedarf der Stadt Dortmund steigt aufgrund des demographischen Wandels in den letzten Jahren stetig an. Hinzu kommt ein flächendeckender Fachkräftemangel, der auch den öffentlichen Dienst und somit alle Einstellungsbehörden gleichermaßen trifft. Um dem entgegenzuwirken hat die Stadt Dortmund seit einigen Jahren ihr Ausbildungsplatzangebot kontinuierlich erhöht.


Den Anteil der Auszubildenden sowie Anwärter*innen in der Stadtverwaltung Dortmund mit Behinderungen, getrennt nach Jahrgängen und Geschlecht, können Sie folgender Tabelle entnehmen:



Die Quote schwerbehinderter Nachwuchskräfte im Vergleich zur Gesamtanzahl der Auszubildenden aus dem Jahr 2018 in Höhe von 0,88% konnte in den Folgejahren gesteigert und gehalten werden. Im Jahr 2019 lag der Anteil bei 1,32%, im Jahr 2020 bei 1,28% und bis Mitte des Jahres 2021 waren 1,24% der Auszubildenden und Anwärter*innen schwerbehindert.


Bei der Zahl des Jahres 2021 ist zu berücksichtigen, dass zum gewünschten
Stichtag 30.06.2021 der Einstellungsjahrgang 2021 erst zum 30.08.2021 eingestellt wurde und dieser Anteil im Vergleich zu den Stichtagen 12/2018 – 12/2020 nicht berücksichtigt werden konnte.

Im Vergleich zu den o.g. Zahlen der Stadt Dortmund gibt das Statistische Bundesamt für das Jahr 2019 an, dass ca. 2% der schwerbehinderten Personen in Deutschland unter 18 Jahre alt waren.


2) Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen bei Neueinstellungen in der Stadtverwaltung Dortmund und in den städtischen Eigenbetrieben zum Stand
30. Juni

Den Anteil von Menschen mit Behinderung bei Neueinstellungen der Stadtverwaltung Dortmund, getrennt nach Jahrgängen und Geschlecht, können Sie folgender Tabelle entnehmen:


Die Quote schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen liegt im Vergleich zu dem Anteil bei den Nachwuchskräften höher. Im Jahr 2018 waren 1,60% der Neueinstellungen Menschen mit Behinderung. Im Jahr 2019 lag diese Quote bei 1,92% und verbesserte sich im Jahr 2020 auf 2,99%. Bis zum Stichtag 30.06.2021 erfolgten 2,20% der Neueinstellungen von Menschen mit Behinderung.

3) Wie hat sich die Quote von Schwerbehinderungen beim Stammpersonal in den letzten Jahren verändert?

4) Welche Entwicklungen sind erkennbar und worauf führt die Verwaltung diese Entwicklungen zurück?


Die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten, inklusive der einer Schwerbehinderung gleichgestellten Mitarbeiter*innen in der Stadtverwaltung Dortmund der Jahre 2018 – 2020 können Sie folgender Tabelle entnehmen:



Sie verweisen in Ihrer Anfrage auf den Personal- und Organisationsbericht der Stadt Dortmund zum Stichtag 30.06.2020, worin die Statistik nur noch eine Quote von knapp 6,65% ausweisen würde. Dies ist zutreffend, wenn rein die schwerbehinderten Beschäftigten mit einem Grad der Schwerbehinderung von mehr als 50% betrachtet werden.
In die Schwerbehindertenquote in Höhe von 7,3%, die ebenfalls im Personal- und Organisationsbericht ausgewiesen wird, finden über die Auswertung hinaus noch weitere Beschäftigte (sog. Gleichgestellte) in der offiziellen Quote Berücksichtigung. Dies erklärt die Diskrepanz zwischen den beiden Zahlen.

Im Vergleich der Jahre 2018 – 2020 lässt sich erkennen, dass die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten auf einem recht stabilen Niveau bleibt und im Jahr 2020 nur leicht abgesunken ist. Auch für das erste Halbjahr 2021 (siehe aktueller Personal- und Organisationsbericht) bleibt die Quote stabil bei 7,3%.

Die Gründe für die leicht abnehmende Tendenz schwerbehinderter Beschäftigter sind sicherlich vielschichtig. Fest steht jedoch, dass bedingt durch den demographischen Wandel derzeit eine übermäßige Anzahl von Mitarbeiter*innen am Ende des Berufslebens altersbedingt ausscheiden. Zwar werden neue Kolleg*innen durch Ausbildung oder externe Stellenbesetzungen gewonnen, jedoch ist grundsätzlich davon auszugehen, dass lebensältere Mitarbeitende den größten Anteil der Schwerbehinderten in der Stadtverwaltung darstellen. Zwar gibt es bereits im Rahmen der Nachwuchskräftegewinnung schwerbehinderte Bewerber*innen, doch ist dies erfahrungsgemäß eher ein kleiner Anteil. Viele Erkrankungen, die zu einer anerkannten Schwerbehinderung führen oder derer gleichgestellt werden, treten erst im Laufe des Lebens auf.


Diese Einschätzung wird auch durch Angaben des Statistischen Bundesamtes unterstützt (Pressemitteilung Nr. 230 vom 24. Juni 2020):


„Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war circa ein Drittel (34 %) der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter. 44 % gehörten der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. 2 % waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Mit nahezu 89 % wurde der überwiegende Teil der Behinderungen durch eine Krankheit verursacht, rund 3 % der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf. Nur knapp 1 % der Behinderungen war auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Die übrigen Ursachen summieren sich auf 6 %.“


5) Mit welchen Maßnahmen motiviert die Verwaltung insbesondere junge Menschen mit Behinderung, eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung Dortmund anzufangen bzw. eine Anstellung anzustreben?

Chancengleichheit für Bewerbende ist der Arbeitgeberin Stadt Dortmund besonders wichtig. Und so wird auch bei den Ausschreibungen zu jedem Ausbildungsberuf darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von (unter anderem) schwerbehinderten Bewerber*innen ausdrücklich erwünscht sind.
Zur Erhöhung der Chancen im Auswahlverfahren bestehen ausreichende gesetzliche Regelungen. Schwerbehinderte Bewerbende sind gem. § 165 Satz 3 SGB IX von einem öffentlichen Arbeitgeber stets zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Einzig zulässige Ausnahme ist die offensichtlich fehlende fachliche Eignung, was im Rahmen der Nachwuchskräftegewinnung nur der fehlende, mindestens notwendige Schulabschluss für die Ausbildung oder für das duale Studium sein kann. Erfüllt die Bewerbung des schwerbehinderten Menschen jedoch alle notwendigen Voraussetzungen, so wird er bzw. sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind einige Ausbildungen und duale Studiengänge schon heute in Teilzeit möglich. Derzeit werden im „Team Ausbildung (11/3-3)“ des Personal- und Organisationsamtes zudem Standards definiert, wie in Zukunft die Ausbildungen und dualen Studiengänge für Verwaltungsberufe in Teilzeit ausgestaltet werden können. Ziel ist es dabei insbesondere, dadurch auch die Belange schwerbehinderter -
oder einer Schwerbehinderung gleichgestellter - Nachwuchskräfte berücksichtigen zu können. Die Ausgestaltung erfolgt nach Abschluss der konzeptionellen Vorbereitungen unter Beteiligung des Personalrates.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 18.11.2021 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aktionsplan mit zielgerichteten Maßnahmen zur Förderung der inklusiven Ausbildung auszuarbeiten und in das Personalentwicklungskonzept der Stadt zu integrieren.
In Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung der Stadt und Vertreter*innen des Behindertenpolitischen Netzwerks sollen auch die notwendigen Rahmenbedingungen für inklusive Ausbildungsplätze definiert werden.

2. Die Verwaltung wird gebeten, u.a. über die Internetpräsenz der Stadt Dortmund, proaktive Formate aufzulegen, um im Rahmen der Nachwuchskräftegewinnung die inklusiven Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit einer Behinderung bei der Stadt Dortmund niederschwellig bekannt zu machen.

Begründung
Auf dem Ausbildungsmarkt haben es besonders benachteiligte Gruppen wie Frauen, Migrant*innen oder Menschen mit Behinderungen, schwer. Besonders für Menschen mit Behinderungen ist es eine Herausforderung, eine inklusive Ausbildungsstelle zu finden und ggf. zu erhalten. Es ist begrüßenswert, dass die Verwaltung derzeit im Team Ausbildung Standards für schwerbehinderte Menschen definiert. Doch insgesamt ist das Angebot an inklusiven Ausbildungsstellen, die sich an den Bedürfnissen jener (besonders jungen) Menschen orientieren, nicht breit. Umso stärker ist die Stadt in der Verantwortung inklusive Ausbildungsplätze anzubieten und überproportional Menschen mit Behinderungen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Deshalb sollte die Erhöhung des Anteils inklusiver Ausbildungsplätze bei der Stadt Dortmund ein erklärtes Ziel des Ausbildungskonzepts der Stadt sein.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen, die sehr hilfreich und ausführlich gewesen sei. Sie erläutert den Antrag gemäß des Fazits ihrer Fraktion, dass noch Potential nach oben sei.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, dass der Antrag den Ausschuss sehr kurzfristig erreicht habe und seine Fraktion noch nicht beschlussfähig sei.

Rm Heymann (SPD) schlägt vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zu entscheiden.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden Frau Dr. Tautorat (Die Linke +) stimmt auch die Fraktion B‘90/Die Grünen dem Vorschlag zu.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung betrachtet den Antrag als eingebracht und verschiebt die Entscheidung in seine nächste Sitzung.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Umgang mit der Beamtenbesoldung in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22946-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgenden Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 22.11.2021 vor:
„… nach erster und zweiter Lesung hat der Landtag am 09.09.2021 das „Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ beschlossen.

Damit hat die Landesregierung die Grundlage für die Umsetzung bei den Arbeitgeber:innen geschaffen.


Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE + um die Beantwortung folgender Fragen:




1. Wie ist das Verfahren hierzu in der Stadtverwaltung geregelt?
2. Gab es Informationsschreiben an die betroffenen Beamtinnen und Beamten zum weiteren, aber auch zum rückwirkenden Vorgehen?
3. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung in der Stadtverwaltung?
4. In der Stadtverwaltung sind ca. 2.700 Beamtinnen mit ein bis zwei Kindern beschäftigt. Gelten für diese noch die früheren Kollektivvereinbarungen oder müssten diese ihre Ansprüche individuell geltend machen?
5. Wie ist der Sachstand in den Widerspruchsverfahren? …“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.2
Fremdvergaben bei der Stadt Dortmund
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion DIE LINKE+, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22947-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Die Linke + und SPD vom 18.11.2021 vor:

vor dem Hintergrund des Bestrebens die Arbeitsverhältnisse in Dortmund in Richtung der
„Guten Arbeit“ zu verbessern stellen wir die nachfolgenden Fragen:
1. Wie viele Fremdvergaben führen die Stadtverwaltung Dortmund und ihre Eigenbetriebe durch?
2. Werden die Möglichkeiten der Vergabe an Inhouse-fähige Gesellschaften (EDG,
DSW Holding, Klinikum Dortmund) vollumfänglich genutzt? Wenn ja, wie wird das Vergabeverfahren an Inhouse-fähige Gesellschaften sichergestellt?
3. Wie viele vollzeitverrechnete Stellen werden derzeit durch Fremdvergaben abgedeckt?
4. Was sind derzeit die größten 10 Einzelposten bei den Fremdvergaben in Bezug auf
a. das Arbeitsvolumen?
b. den Auftragswert der Fremdvergabe?
5. Welche dieser Fremdvergaben betrachtet die Verwaltung aus welchen Gründen als
optional und welche als obligatorisch?
6. Gibt es innerhalb der Verwaltung und ihrer Eigenbetriebe sogenannte Werkverträge
oder Leiharbeitsverhältnisse?
a. Wenn ja, in welchem Umfang?
b. Wie viele Honorarkräfte werden eingesetzt?
7. Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse sind innerhalb der Stadtverwaltung und ihrer
Eigenbetriebe vorhanden? Wie viele dieser befristeten Arbeitsverhältnisse sind als sachgrundlos einzustufen?
8. Für das neue Ausbildungsjahr ist vorgesehen, zwanzig Jugendliche mit Benachteiligungen in eine assistierte Ausbildung aufzunehmen.
a. Ist geplant, diese Anzahl sukzessive zu erhöhen?
b. Welche Parameter würden der Entscheidung dazu zugrunde gelegt?
9. Kann die Beteiligungsverwaltung bezüglich der Fragestellungen 5 – 7 auch den
kommunalbeherrschten Gesellschaften diese Fragen zur Beantwortung vorlegen
und entsprechende Antworten erwarten?

StR Uhr erklärt, diese Bitte um Stellungnahme gerne gewissenhaft und ernsthaft beatworten zu wollen. Dies werde jedoch aufgrund der Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen.

Rm Gebel (Die Linke +) bestätigt, dass die Qualität der Antworten deutlich wichtiger sei, als das Tempo.

Rm Heymann (SPD) schlägt vor, dass eine Beantwortung aufgrund des Umfangs zur zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres ausreiche.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich nach der Sommerpause des Jahres 2022.

zu TOP 4.2.3
Schulhausmeisterdienst
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22967-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.11.2021 vor:
die CDU-Fraktion bittet zur Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25. November 2021 zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Stellen an HausmeisterIinnen und HausmeisterhelferInnen gibt es beim Fachbereich 40?
2. Wie hoch ist aktuell der Anteil bei den Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern sowie SchulhausmeisterhelferInnen die planmäßig besetzt sind?
3. Wie groß ist der Pool an HausmeisterspringerInnen, die als Vertretungsreserve vorgesehen sind? Ist der Personal-Pool komplett besetzt?
4. Kommt es zu Stellenausschreibungen bei HausmeisterInnen und HausmeisterhelferInnen, wie groß ist in der Regel die Anzahl der Bewerber auf die offene Stelle?
5. Wie viele Inhaberinnen und Inhaber von schulhausmeisterlichen Planstellen besitzen zum 01.10.2021 eine handwerkliche und abgeschlossene Berufsausbildung?
6. Aus welchen Gründen wurden bisher Planstellen besetzt, obwohl keine qualifizierte handwerkliche Berufsausbildung vorlag?
7. Ist die Annahme zutreffend, dass mit einer Erhöhung der Anzahl von handwerklich berufsgebildeten Personen Kosten und Fremdvergabe von Reparaturen im Fachbereich Schule zu reduzieren sind?
Die Stellungnahme der Verwaltung ist dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.



4.3 Überweisungen anderer Gremien

- unbesetzt -


5. Mitteilungen der Vorsitzenden

- unbesetzt -






Dr. Petra Tautorat Cüneyt Karadas Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin