Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 29.06.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:58 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Bartsch (CDU) i. V. f. Herr RM Dr. Eigenbrodt
Frau RM Grollmann (CDU) i. V. f. Herr RM Frank
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i. V. f. Frau RM Neumann-Lieven
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i. V. .f. Frau RM Löffler

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten) bis 17:30 Uhr
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Bonkowski - DSW 21

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing - 60
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe - 61
Frau Linnebach - 64/stv. AL
Herr Kollmann – 20
Herr Dr. Striegler (51-Ärtzlicher Dienst)
Herr Keßling – 51
Herr Limberg - 65
Herr Ellerkamp - 23
Herr Kerschek - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 29.06.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung












2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Dorstfeld Süd

hierzu -> Mündliche Berichterstattung der Verwaltung (Gesundheitsamt und Umweltamt)

hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04956-16)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04956-16-E1)

hierzu -> Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04962-16)



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

3.2 Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)

3.3 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)
Hinweis: Die Vorlage haben die Ratsmitglieder, die Fraktionsgeschäftsstellen, der Personalrat und die Pressestellte bereits im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

3.4 Bericht für das Jahr 2015 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04502-16)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04710-16)

4.2 Bereichsplanung Umfeld Dortmund Hbf
hier: Durchführung einer Planungswerkstatt

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04039-16)

4.3 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten im Brückstraßenviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04923-16)


4.4 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Bündnis für regionale Baukultur in Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04952-16)

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Beifügung der aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04779-16)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 03.06.2016

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04758-16)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 180 – Ortszentrum Marten – im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 9 Abs. 2 b BauGB
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04738-16)

4.8 Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Feststellungsbeschluss mit der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04355-16)

4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 4); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04058-16)

4.10 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Ap 191 -Herrenstraße-
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des gefassten Beschlusses

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04427-16)

4.11 Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I - Stadtkrone Ost -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Beifügung der aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung; IV. Feststellungsbeschluss; V. Beifügung der aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04744-16)

4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 30.05.2016; III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04793-16)

4.13 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-,
hier: Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04443-16)

4.14 Bauleitplanung;
Aufstellung der Bebauungspläne
Br 216 -Wambeler Hellweg/ Rüschebrinkstraße-, Ev 144 -nördlich Fredenbaumpark-, Scha 120 -Droote 1. Änd.-, Scha 135 -südl. Westholz-,
Scha 140 -Einzelhandelsstandort Lanstrop-, Scha 145 -Sportplatz Husen/Kurl-, InW -Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Erschließungsanlage Trippestraße-
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04151-16)

4.15 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 - Pleckenbrink - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 - Dollersweg -
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04558-16)

4.16 Bauleitplanung; 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04556-16)

4.17 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1. des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04557-16)

4.18 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße - sowie 62. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Kenntnisnahme vom aktuellen städtebaulichen Konzept, II. Beschluss zur Aufhebung der Beschlüsse zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192 sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 224 vom 09.07.2003, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, IV. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192, V. Beschluss zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04759-16)

4.19 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
hier: I. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dortmund-Grevel,
II. Einleitungsbeschluss zum Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
III. Beschluss zur Anordnung einer Umlegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04787-16)

4.20 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04207-16)

4.21 Verkehrsprobleme Wittbräucker Straße/Benninghofer Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04644-16)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04644-16-E1)

4.22 Bananenradweg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04982-16)

4.23 Westfalenhütte/Sinteranlage
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05049-16)

4.24 Neuaufstellung Regionalplan
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05061-16)

4.25 Ehemalige HSP-Fläche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05062-16)

4.26 Fahrrad-Boulevard Gronaustraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05066-16)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)
-lag bereits zur Sitzung am 20.04.2016 vor-

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2016

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2016

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2016


5.2 Nachwahl der Vertretung für die Vorsitzende der Jury zur Vergabe des Umweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04713-16)

5.3 Bericht zur Belastung der Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01442-15)
-lag bereits zur Sitzung am 20.04.2016 vor-

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01442-15-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 20.04.2016 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01442-15-E3)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

6.2 Stadterneuerung Huckarde
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet "Huckarde-Nord"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04770-16)

6.3 Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04778-16)

6.4 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Durchführungsbeschluss Hof- und Fassadenprogramm Einzeleigentümer/innen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04810-16)

6.5 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Derne"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-16)

6.6 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)

6.7 Ausschüttungen DOGEWO
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05014-16)

6.8 Studentisches Wohnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02457-15-E2)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt


10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Heymann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet darum, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.







zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:

Zu 4.24 Neuaufstellung Regionalplan
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05061-16)


Zu 4.25 Ehemalige HSP-Fläche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05062-16)

Aufgrund der hierzu angekündigten Stellungnahme der Verwaltung, wonach schutzwürdige
Belange Dritter betroffen sein könnten, einigt man sich darauf, die beiden o. a.
Tagesordnungspunke im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.



ZU TOP 4.16 „Bauleitplanung; 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -…“
(Drucksache Nr.: 04556-16)

Auf Antrag der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, TOP 4.16 mit den heute hierzu vorliegenden Fragen der Fraktion B’90 /Die Grünen in die nächste Sitzung zu schieben.

Absetzung:


Zu TOP 6.7 Ausschüttungen DOGEWO Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 05014-16)

Auf Antrag der Fraktionen (CDU und SPD), einigt man sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen (B’90/ Die Grünen u. Die Linke & Piraten) darauf, TOP 6.7 von der Tagesordnung abzusetzen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen und einer Absetzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.04.2016

Die Niederschrift über die 13 Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.04.2016 wird genehmigt.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Dorstfeld Süd


Hierzu liegt vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04956-16-E1):

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwartet von
der Verwaltung zur Sitzung am 29.06.2016 einen umfassenden Bericht zu den derzeit vorliegenden
Erkenntnissen hinsichtlich der besorgniserregend hohen Anzahl von Tumorerkrankungen
innerhalb des Baugebietes „Dorstfeld-Süd“.
Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen zur Sitzung am 29.06.2016 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich ein externes Bodengutachten in Auftrag
zu geben, um zu ermitteln, ob trotz der seinerzeitigen sieben Meter tiefen Auskofferung
mit anschließender Abdichtung dennoch Altlasten im Boden vorhanden
sind, die für die hohe Anzahl von Tumorerkrankungen verantwortlich seien könnten.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, die Benzol-Luftmessungen fortzuführen.
Mittels weiterer Benzol-Luftmessstationen sollen die Messergebnisse noch
engmaschiger und detaillierter ermittelt werden.

3. Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in Dorstfeld-Süd wird möglichst
zeitnah eine Bürgerinformationsveranstaltung einberufen, um so möglichst Transparenz
zu schaffen und somit bestenfalls die berechtigten Ängste und Sorgen der
Bevölkerung vor Ort ausräumen zu können.“


Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache
Nr.: 04962-16):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine umfassende Vorstellung
der Ergebnisse der Anwohner*innenbefragung in Dorstfeld-Süd durch das Gesundheitsamt
und die daraus erfolgte Analyse sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen.

Des Weiteren bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gab es nach Abschluss der Sanierung des Kerngebiets 1992 und des Randgebiets
1997 regelmäßige Kontrollen, ob die eingeleiteten Maßnahmen die nötige Wirkung
gezeigt haben? Wenn ja, welche, wann, wer hat sie durchgeführt und mit welchen
Ergebnissen?

2. Wann wurden die letzten Bodenproben in der Siedlung Dorstfeld-Süd, sowohl im
Kern- als auch im Randgebiet, erstellt? Mit welchen Ergebnissen?

3. Gibt es regelmäßige Luftmessungen? Wenn ja, seit wann und mit welchen Ergebnissen?

4. Wie sind die Gutachtereinschätzungen von 1991 bezüglich der nicht sanierten Böden
unter der Kellersohle der Häuser aus heutiger Sicht zu bewerten? Würde man
ein solches Vorgehen nach heutigen Erkenntnissen für ausreichend halten?

5. Wie werden die Anwohner*innen über die bisherigen Ergebnisse informiert sowie in
die weiteren Schritte eingebunden?

Begründung:
Die Anwohner*innenbefragung in Dorstfeld-Süd hat eine auffällige Häufung von Krebsfällen
gezeigt, die zu einer Verunsicherung der Bewohner*innen führt. Deshalb ist neben der
Untersuchung möglicher Zusammenhänge eine grundlegende Aufklärung über die Wirksamkeit
der damaligen Sanierung und eventuell notwendiger Kontroll- und weiterer Sanierungsmaßnahmen
nötig, um eine Gesundheitsbelastung der Menschen vor Ort auszuschließen.“


Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 04962-16-E1) :

„…zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1:
Gab es nach Abschluss der Sanierung des Kerngebietes 1992 und des Randgebietes 1997
regelmäßige Kontrollen, ob die eingeleiteten Maßnahmen die nötige Wirkung gezeigt haben?
Wenn ja, welche, wann, wer hat sie durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?

Antwort:
Bodenuntersuchungen zur Kontrolle des Sanierungserfolges erfolgten zum Abschluss der
Aushubmaßnahmen in Form von Sohl- und Wandbeprobungen. Die Ergebnisse sind
dokumentiert in den Sanierungsabschlussberichten für das Kerngebiet (Jessberger, Juni 1988) und das Randgebiet (Jessberger, August 1991). Schädliche Bodenkontaminationen wurden in den Freiflächenbereichen vollständig beseitigt. Unter Gebäuden verbliebene Schadstoffe stellten nach hygienisch-toxikologischer Einschätzung aufgrund nur geringer Konzentrationen und fehlender Wirkungspfade (Direktkontakt) dauerhaft keine Gefährdung für den Menschen und die Umwelt dar.
Als Vorsorgemaßnahme ist die Freifläche der ehemaligen Kläranlage nach Beseitigung der
Bodenkontaminationen mit einem Gasflächenfilter und eingelegten Dränagerohren versehen
worden. Die Dränagerohre wurden auch unter den Bodenplatten der angrenzenden EFH und
MFH installiert, um mögliche Restmengen an leichtflüchtigen Schadstoffen in der Bodenluft
(Benzol, Naphthalin …) abzuführen. Über der Flächendränage wurde eine Dichtungsschicht
bestehend aus einer Kunststoffdichtungsbahn/mineralischen Dichtung hergestellt. Das
Absaugsystem wurde vom Februar 1988 bis September 1991 aktiv betrieben. Die
begleitenden Messungen zeigten schon nach wenigen Monaten deutliche Abnahmen der
Gehalte, so dass dann im September 1991 nach Einschätzung des Sachverständigen und
Toxikologen eine dauerhaft unbedenkliche Konzentration erreicht war und die Absaugung
sowie das Monitoring nicht mehr erforderlich waren.

Frage 2:
Wann wurden die letzten Bodenproben in der Siedlung Dorstfeld-Süd, sowohl im Kern- als
auch im Randgebiet, erstellt? Mit welchen Ergebnissen?

Antwort:
siehe Antwort zu Frage 1

Frage 3:
Gibt es regelmäßige Luftmessungen? Wenn ja, seit wann und mit welchen Ergebnissen?

Antwort:
Bodenluftmessungen wurden – wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt – nicht mehr
durchgeführt. Potentiell ausgasende Bodenkontaminationen wurden im Rahmen der
Sanierungen (Kern- und Außengebiet) bereits beseitigt.
Nach der Berichterstattung des WDR im September 2015 sind durch das Umweltamt
Messungen der Umgebungsluft im Bereich der Wohnsiedlung Dorstfeld-Süd und
Vogelpothsweg beauftragt worden. Im WDR-Bericht wurden indirekt Zweifel am Erfolg der
im Bereich Dorstfeld-Süd und Vogelpothsweg durchgeführten umfangreichen Sanierungsund
vorsorglichen Sicherungsmaßnahmen geäußert. Auch wurden u.a. Fragen zu möglichen
ursächlichen Zusammenhängen zwischen Krebserkrankungen und Bodenkontaminationen
gestellt.
Um diese Zweifel auszuräumen und den Nachweis zu bringen, dass auch im Bereich des
ehemaligen und sanierten Bergbaustandortes keine Benzolgehalte in der Umgebungsluft über den Landesmittelwerten/städtischen Jahresmittelwerten vorliegen, sind an drei repräsentativen Standorten für Immissionsmessungen von leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) Passivsammler installiert worden, die für die Dauer von 1 Jahr monatlich ausgewertet werden.
Mit der Installation sowie der Analytik und Auswertung wurde das anerkannte Büro Müller-
BBM GmbH, Gelsenkirchen, beauftragt. Die Messungen wurden im Oktober 2015
aufgenommen und werden bis einschließlich September 2016 durchgeführt, um eine für den
Jahresverlauf repräsentative Benzolmessreihe vorliegen zu haben und einen fundierten
Jahresmittelwert (JMW) ermitteln zu können.
Bis dato liegen die Messergebnisse von 7 Monaten (10/15 bis 4/16) vor. Die Werte können
der folgenden Tabelle entnommen werden.

Mittelwerte im Messzeitraum 01.10.2015 bis zum 02.05.2016
Messpunkt/Stoff Benzol Toluol Ethylbenzol Xylole
MP 01 – Vogelpothsweg 36
μg/m³ 0,9 1,6 0,4 1,2
MP 02 – Oberbank 22 μg/m³ 0,8 1,2 0,3 1,0
MP 03 – Südflügelweg 12 μg/m³ 0,7 1,0 0,2 0,8
Beurteilungswert 51 30 880 30
1 nach TA Luft und 39. BImSchV

Je nach Messpunkt und Jahreszeit schwanken die monatlichen Benzol-Gehalte zwischen 0,4
μg/m³ (min) und 1,2 μg/m³ (max). Der rechnerische Mittelwert über die sieben Monate hat
eine Spanne von 0,7 μg/m³ bis 0,9 μg/m³.
Zur Einordnung der Werte kann der Bericht über die Luftqualitäten im Jahr 2015 des
Landesumweltamtes (LANUV) vom 23.03.2016 herangezogen werden. Dieser Bericht
berücksichtigt landesweit verteilte Messstellen des LANUV, an denen u.a. der Parameter
Benzol (an 34 Messstellen) gemessen wird. Im Stadtgebiet Dortmund liegen die LANUV Messstellen VDOR und VDOM, die sog. Verkehrsstandorte repräsentieren. An diesen
Messstellen wurden JMW von 1,1 bzw. 1,5 μg/m³ ermittelt. Die im Bereich Dorstfeld-Süd
gemessenen Werte liegen unterhalb dieser Hintergrundbelastung. Der Grenzwert (JMW) der
39. BImSchV für Benzol von 5 μg/m³ wird deutlich unterschritten.

Frage 4:
Wie sind die Gutachtereinschätzungen von 1991 bezüglich der nicht sanierten Böden unter
der Kellersohle der Häuser aus heutiger Sicht zu bewerten? Würde man ein solches Vorgehen nach heutigen Erkenntnissen für ausreichend halten?

Antwort:
Zu den unter den Kellersohlen der Häuser im Kernbereich verbliebenen Schadstoffen gibt es
ein Gutachten von Prof. Jessberger und eine Einschätzung des Toxikologen Prof. Selenka.
Darin wird ausgeführt, dass unter den Häusern zum Großteil sehr niedrige Konzentrationen an
Schadstoffen in den Bodenproben ermittelt wurden. Von 1.400 Analysen zeigen lediglich 11
Analysen erhöhte Schadstoffwerte (nach der Holländischen Liste, Kat.B).
Vergleicht man diese erhöhten Werte mit den heutigen Bewertungsmaßstäben der im Jahr
1998 bundesweit zur Beurteilung von Bodenbelastungen eingeführten Bundes-
Bodenschutzverordnung (BBodSchV), so stellt man fest, dass die Maßstäbe zum Zeitpunkt
der Sanierung vergleichbar oder strenger waren.
Festzustellen ist daher, dass man bei der Sanierung Dorstfeld-Süd nach heutigen
Bewertungsmaßstäben auf die „deutlich sichere“ Seite gegangen ist. Auch nach den aktuell
geltenden gesetzlichen Prüf- und Maßnahmenwerten, die auch eine Langzeitexposition von
Mensch und Umwelt berücksichtigen, sind die durchgeführten Sicherungs- und
Dekontaminierungsmaßnahmen als völlig ausreichend zu bezeichnen.

Frage 5:
Wie werden die Anwohner*innen über die bisherigen Ergebnisse informiert sowie in die
weiteren Schritte eingebunden?

Antwort:
Für Dienstag, den 05.07.2016 um 19:00 Uhr ist eine gemeinsame
Bürgerinformationsveranstaltung des Gesundheitsamtes und des Umweltamtes in den
Räumlichkeiten der DASA in Dortmund-Dorstfeld geplant.“



AUSW, 29.06.2016:


Nach einleitenden Worten durch Herrn Wilde informieren Herr Keßling und Herr Dr. Striegler (Gesundheitsamt) zum aktuellen Sachstand sowie zum Vorgehensmodell des Robert-Koch-Institutes (siehe Anlage).Herr Dr. Mackenbach(Umweltamt) berichtet anschließen, mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage), über den aktuellen Sachstand und aktuelle Messungen.

Nach der Beantwortung einiger Nachfragen durch die Berichterstatter appelliert Herr Wilde an den Ausschuss, sich möglichst darauf zu einigen, dass es das vorrangige Ziel sein müsse, dahingehend aufzuklären, ob das Wohnen in Dorstfeld-Süd aktuell gesundheitsschädlich sei oder nicht.
Die Verwaltung habe bereits zwei weitere Untersuchungen angekündigt. Zum einen von Seiten des Gesundheitsamtes, unter Einschaltung eines externen Gutachters, die vertiefte Überprüfung aller Krebsfälle im Hinblick darauf, ob es eine Korrelation zu den Belastungs-
situationen vor oder auch nach der Sanierung gebe. Sobald die Ergebnisse hierzu vorliegen, werde man hierüber erneut in diesem Ausschuss berichten.
Das zweite sei der Boden. Hierzu bezieht Herr Wilde sich auf die Ausführungen von Herrn Dr. Mackenbach, wonach man sich hierzu mit dem Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) kurzschließen bzw. bei Bedarf auch eines externen Gutachterbüros bedienen werde, um die Art der damaligen Sanierung noch mal auf all die Dinge untersuchen zu lassen, die heute im Hinblick darauf angesprochen wurden, ob sich ggf. eine neue Gefährdungslage entwickelt haben könnte oder nicht (z.B. durch Bewuchs, durch Grundwasser, ..).
Sollte von Gutachterseite die Situation so eingeschätzt werden, dass hier eine Gefährdungslage entstanden sein könnte, werde man sofort entsprechende Bodenproben veranlassen.
Die Verwaltung werde alle Untersuchungen kurzfristig angehen, so dass man bereits in den nächsten Sitzungen fortlaufend über die dann vorliegenden Erkenntnisse berichten werde. Er sei davon überzeugt, dass dies insgesamt ein guter Weg sei, welcher evtl. auch kurzfristig in erneuten Bodenuntersuchungen münden würde. Man wolle aber gerne, die eben beschriebene Stufe der Vorabeinschätzung durch das LANUV oder ein externes Büro vorschalten.

Vor dem Hintergrund, dass es ihm wichtig sei, heute auch als Ausschuss ein politisches Signal in die Richtung zu geben, dass man an einer kurzfristigen Aufklärung interessiert sei, regt Herr Rm Waßmann an, Punkt 1. des heutigen Antrages seiner Fraktion „vorbeugend“ zu beschließen, was hieße, dass die Verwaltung für den eben durch Herrn Wilde beschriebenen Fall, dass man nach der Vorabeinschätzung durch Externe, zu dem Ergebnis komme, dass Bodenuntersuchungen hier erforderlich seien, auch umgehend handeln könne.

Herr Wilde befürwortet diese Art der Vorgehensweise, da man somit das Verfahren umso mehr verkürzen könne.

Herr Rm Kowalewski bittet um Erweiterung des Antrages, wonach die Verwaltung aufgefordert werde, die durch Herrn Dr. Mackenbach zugesicherte Untersuchung der Obstbaumbepflanzungen so kurzfristig wie möglich (noch vor der Erntezeit) durchzuführen.

Man einigt sich darauf, heute über den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, unter Einbeziehung der o. a. Beschreibung der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise sowie zu den Änderungs- und Ergänzungswünschen des Herrn Rm Waßmann und des Herrn Rm Kowalewski abzustimmen.

Mit den oben beschriebenen Änderungen und Ergänzungen stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04956-16-E1) mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE) zu und bittet die Verwaltung darum, entsprechend zu verfahren.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.





3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.06.2016:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes weist BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) auf folgenden Beschluss der BV-Hombruch aus dem Jahre 2013 hin:

Auszug aus der genehmigten Niederschrift zu TOP 14.3 der 12. BV-Sitzung vom 12.11.2013:

Zu TOP 14.3
Einrichtung eines beidseitigen Radfahrschutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11124-13)



-56-

Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013 als Prüfauftrag zu beschließen.

Antrag der SPD-Fraktion:

Einrichtung eines beidseitigen Radfahr-Schutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße

Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird gebeten, auf der Hagener Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße beidseitig einen Radfahrer-Schutzstreifen einzurichten.

Begründung:
Dieser Straßenabschnitt ist einer der verkehrlich wichtigsten Nord-Süd-Achsen des Stadtbezirks Hombruch. Für Radfahrer ist lediglich in nördlicher Richtung der Gehweg zur Benutzung freigegeben, weitere Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs fehlen.
Die Fahrbahn ist mit Ausnahme der Einmündung Stargarder Weg (Linksabbiegerspur) und dem Bereich auf Höhe des Hauses Nr. 48 mindestens 8,50 m breit, so dass beidseitig ein Schutzstreifen aufgebracht werden kann.
Wir regen zudem an, nach Einrichtung der Schutzstreifen in nördlicher Richtung weiterhin die Radnutzung des Gehweges zu gestatten („Radfahrer frei“), damit sich unsichere Radfahrer wegen der Steigung der Straße auf dem Gehweg sicherer fühlen.

Darin werde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob ein Radfahrschutzstreifen auf der Hagener Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße eingerichtet werden könnte. Bisher habe die Verwaltung diesen Beschluss der BV mit folgender Begründung nicht umgesetzt:

Auszug aus der Beschluss- und Auftragsverwaltung des Gremieninformationssystems (GIS):

„Die Maßnahme wird ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Es sind umfangreiche Untersuchungen zum Bestand erforderlich, um daraus in sich schlüssige Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dies wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten abgewickelt Kurzfristige Ergebnisse sind nicht zu erwarten. (21.11.2013).

Der fortgeschriebene Eintrag vom 25.04.2016 lautet, „dass mit den erforderlichen Untersuchungen noch nicht begonnen werden konnte.“

Da nach der Vorlage, Anlage 3, Ziffer 17, der Ausbau der Hagener Straße von der Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße in Vorbereitung ist, macht BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) den Vorschlag, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen, ob nicht im Rahmen des Ausbaus der oben aufgeführte Prüfauftrag ausgeführt werden könnte. Begründung: ein Teilstück der seitens der Bezirksvertretung gewünschten Radfahrschutzstreifen sei identisch mit dem geplanten Ausbau der Hagener Straße von der Mergelteichstraße bis zur Bozenerstraße.

Nach kurzer Diskussion ist sich die BV-Hombruch einig, dem Vorschlag von Herr Twardon zu folgen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Städtischen Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften vom 31.05.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge des Ausbaus der Hagener Straße von der Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße den oben aufgeführten Vorschlag von BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) zu prüfen.



AUSW, 29.06.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zur Kenntnis und

2. beschließt für vier Projekte die weitere Planung und Ausführung notwendiger baubegleitender Maßnahmen (nicht förderfähig im Rahmen des KIF):
· SPOHA Brügmannblock
· SPOHA Johann-Gutenberg RS
· SPOHA Anne-Frank GES
· SPOHA Albrecht-Dürer RS
Die Arbeiten werden zur Ausnutzung von Synergieeffekten zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen ausgeführt und sind jeweils zwingend erforderlich, um gesetzliche und technische Anforderungen zu erfüllen. Durch dieses Vorgehen werden eine nachhaltige Durchführung der Maßnahme und weitere Nutzung der Objekte gewährleistet.

Für die Abwicklung der Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. unter den jeweiligen Einzelinvestitionsfinanzstellen im Profit-Center 24_0080501, Finanzposition 780800, insgesamt 2,225 Mio. € berücksichtigt.



zu TOP 3.2
Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 21.06.2016:

Man einigt sich auf Bitte von Herrn Rm Mader darauf, die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion noch deutlichen Beratungsbedarf habe.

Herr sB Jütte schließt sich dieser Bitte, aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auch seiner Fraktion, an und fragt nach, auf welcher Grundlage die in der Vorlage angegebenen Kostenschätzungen basieren. Diese Kostenschätzungen seien ihm nicht deutlich genug beschrieben, da es sich vorrangig nur um die Baukosten handele. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, inwiefern auch noch mal andere Varianten hinsichtlich einer genaueren Kostenprüfung untersucht werden (z. B „Variante 4: Sanierung Maximalvariante“), hinsichtlich der Prüfung der Umsetzung von Maßnahmen der Energieeinspar-verordnung , welche sich hauptsächlich auf den Austausch von Fenstern und die komplette Dämmung bezieht, ob sich diesbezüglich nicht langfristig evtl. Kosten rentieren würden, obwohl es anfänglich teurer sei. Weiter fragt er nach, inwiefern sich voraussichtlich die Mitarbeiterzahl im Sozialamt entwickelt oder auch der Leistungsumfang. Hinsichtlich dieser Tatsache fragt er nach, ob sich evtl. auch die Wahl einer „Variante 5: Abriss und Neubau des Gebäudes“ mit höherer Nutzfläche langfristig rentieren würde und somit nicht nur die Kosten beachte, sondern auch diese Entwicklungen.

Herr Rm Gebel teilt mit, dass in der präferierten Variante der Vorlage die Rede davon sei, dass die Barrierefreiheit „in Teilen“ sichergestellt sei. Hierzu hätte er gerne eine konkretisierte Aussage.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass auch seine Fraktion zu dieser Angelegenheit noch Klärungsbedarf habe. Insbesondere würde seine Fraktion sich für die bestimmte Kennzahlen interessieren (z.B.: Nutzfläche, Bruttogeschossfläche, Bruttorauminhalt in qm³ umbauter Raum). Diese Angaben wären hilfreich, um mit Hilfe von Kennzahlensystemen einzuschätzen zu können, ob die angegebenen Sanierungskosten in der Höhe so realistisch seien. Weiter teilt er mit, dass seine Fraktion den präferierten Vorschlag der Variante 3, mit einer „weitgehenden Barrierefreiheit“, kritisch sehe, da es sich hierbei um einen sehr unbestimmten Begriff handele und er insofern glaube, dass dies so nicht zielführend sei.

Herr Herkelmann schließt sich seinen Vorrednern an und sieht die hier beschriebene Barrierefreiheit ebenfalls sehr kritisch. Zudem sei ihm das Gebäude auch bekannt und es würde dort zurzeit mehrere Ebenen geben, welche nur mit Treppen verbunden seien und diese könne man beispielsweise mit Rollatoren oder Rollstühlen nicht überqueren.


Einen Teil der o.a. Fragen beantwortet Herr Ellerkamp heute wie folgt mündlich:

Zum Thema Kostenrahmen erläutert er, dass es sich um den allgemeinen Baukostenindex handele, welcher in dieser Planungsphase eine Abweichung von 40% nach unten und oben hat. Dies sei die übliche erste Annäherung, um einen Kostenrahmen zu bestimmen. Man habe das Gebäude mit verschiedenen Gutachtern besichtigt, um sich über die dortigen technischen Einrichtungen, mögliche Entsorgungsprobleme (bezüglich der in der Vergangenheit dort verbauten, verschiedenen Materialen, welche man heute nicht mehr verbauen könne) ein genaues Bild zu machen. Gleichwohl sei es so, dass man bei einer Altbausanierung immer mit „Überraschungen“ rechnen müsse. Wenn die Architekten die ausgewählte Variante in der Planungsstufe 1 bis 4 durcharbeiten, werde man auch entsprechend nach DIN-Form die voraussichtlichen tatsächlichen Baukosten ermitteln. Auf dieser Grundlage erfolgt dann durch die Immobilienwirtschaft die eigentliche Investitionsvorlage. Die in dieser Vorlage vorgestellten Kosten verdeutlichen den zu erwartenden Kostenrahmen der verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung.

Momentan seien für dieses Gebäude 250 Mitarbeiter vorgesehen. Im Rahmen der Ausbauvarianten sei eine Unterbringung von 300 bis 350 Mitarbeitern denkbar. Dies ist im Detail zu überprüfen. Das Sozialamt ist kein typisches Bürogebäude. Man benötige hier erhebliche Flächen als Wartezone. Normalerweise rechne man mit 20 bis 25 qm² pro Person BGF. Das sei bei einem Sozialamt mit den entsprechenden Wartezonen deutlich anders. Man hoffe aber trotzdem, mehr als 250 Mitarbeiter in dem Gebäude unterbringen zu können. In den Obergeschossen gibt es noch Ausbaureserven.

Zu der Barrierefreiheit teilt er mit, dass das Sozialamt aus verschiedenen Baukörpern besteht, welche über mehrere Jahre erstellt worden seien. In dem Gebäude befänden sich verschiedene Übergänge durch Treppen. Die Aufzuganlage, welche sich im Hauptgebäude befände, sei zu schmal, und nicht rollstuhlgerecht. Eine weitgehende Barrierefreiheit stellt sicher, dass man in Zukunft jeden Baukörper erreichen könne. Dies wird durch Außenaufzüge gewährleistet. Somit könne man dann alle Räume in den Gebäuden erreichen. Innerhalb der Gebäude wird allerdings ein barrierefreier Durchgang mit dieser Variante nicht herstellbar sein. Dies sei ein Nachteil, der in aller Klarheit zu benennen ist.

Die Kennzahlen bezüglich der BGF, Nutzfläche usw. werde man nachreichen.

Ergänzend hierzu führt Herr Ellerkamp an, dass die Verwaltung die noch offenen Fragen im weiteren Beratungsgang beantworten werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.



AUSW, 29.06.2016:

Herr Rm Waßmann führt an, dass man sich eine Gesamtkonzeption des Liegenschaftsamtes zu allen entwicklungsbedürftigen Gebäuden gewünscht hätte.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Die in der Vorlage dargestellten verschiedenen Varianten zur Entwicklung des Bürostandortes Luisenstraße werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante „Sanierung einfacher Ausstattungsstandard“ weiter zu verfolgen und zur Beschlussfassung vorzulegen.




zu TOP 3.3
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.






zu TOP 3.4
Bericht für das Jahr 2015 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04502-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen nimmt den Jahresbericht 2015 und den
ersten Quartalsbericht 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04710-16)

Die Vorlage wird heute zunächst in den Beratungsgang eingebracht. Eine
Empfehlung hat der AUSW erst in seiner Sitzung am 21.09.2016 auszusprechen.




zu TOP 4.2
Bereichsplanung Umfeld Dortmund Hbf
hier: Durchführung einer Planungswerkstatt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04039-16)



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Stand zur Umfeldplanung Dortmund Hbf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer Planungswerkstatt. Diese verursacht in der städtischen Ergebnisrechnung Aufwendungen in Höhe von 70.000,00 € in den Haushaltsjahren 2016 bis 2017.




zu TOP 4.3
Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten im Brückstraßenviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04923-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten im Brückstraßenviertel“ als Satzung.

Rechtsgrundlage
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV NRW 2023 in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S 256/SGV. NRW. 232)

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Ziffer 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 05.04.2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2012.

Die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf der Grundlage des § 37 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Buchstabe f der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 05.04.2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2012




zu TOP 4.4
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Bündnis für regionale Baukultur in Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04952-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Bündnis für regionale Baukultur in Westfalen.




zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Beifügung der aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04779-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter Ziffer 7.1 und 7.2 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 offengelegte Begründung vom 21.09.2015 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 04.04.2016 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB.
III. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).





zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 03.06.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04758-16)


AUSW, 29.06.2016:

Herr Rm Dudde erläutert hierzu, dass seine Fraktion bezüglich der Baum- und Baumersatzpflanzung immer noch nicht zufrieden sei und sich daher hierzu enthalten werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Änderung Nr. 8
- nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.2 und 7.4 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen sowie die Kenntnisnahme der Stellungnahmen zu den Punkten 7.1, 7.3, 7.5 und 7.6.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1).

II. beschließt die Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 12.11.2015 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 und 9 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes
In O 201 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 03.06.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 180 – Ortszentrum Marten – im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 9 Abs. 2 b BauGB
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04738-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – unter dem Punkt 6 dieser Vorlage zur
Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV.NRW.2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, dem Bebauungsplan Lü 180 die aktualisierte Begründung
vom 18.04.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 180 – Ortszentrum Marten - für den
unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.: Seite
04738-16 2

Finanzielle Auswirkungen
Keine.



zu TOP 4.8
Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Feststellungsbeschluss mit der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04355-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/DIE RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 vorgebrachte Anregung geprüft und beschließt, der Anregung zu Punkt 6.1 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1).


II. beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 10.12.2015 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 die aktualisierte Begründung vom 20.04.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 4); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04058-16)
Herr sB Auffahrt führt an, begründet die ablehnende Haltung seiner Fraktion hierzu wie folgt:

1. Im Flächennutzungsplan (FNP) sei hier ursprünglich eine Kleingartenanlage vorgesehen worden. Man könne nicht nachvollziehen, dass es sich bei der geplanten Maßnahme, mit der Begründung, dass es sich hier lediglich um eine kleine Teilfläche handele, nur um eine redaktionelle Änderung des FNP handeln solle.

2. Im Vorlagentext sei von drei Vollgeschossen, in der Begründung dann allerdings von drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss die Rede.

3. Die vorgelegten Pläne geben nichts dazu her, wie der Baukörper später aussehe, man also nichts zu evtl. Überschattungen der Kleingärten oder Ähnliches erfahre.

4. Die laut Vorlage zu erwartende extrem hohe Verkehrslärmbelastung sei so heftig, dass man ein Wohnen an der Stelle nicht zumuten könne.

5. Außerdem vermisse man Aussagen darüber, ob sich hier noch eine Kirche befände und welche möglicherweise negativen Folgen (Lärm, Staub…) für die Anwohner durch den Abriss zu erwarten seien.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass die geplante Qualität dieser Architektur sehr gelungen und durch den Gestaltungsbeirat ausdrücklich begrüßt worden sei. Bezüglich des Verkehrs führt er an, dass das durch Herrn sB Auffahrt angeführte Verkehrsaufkommen an dieser Stelle nicht durch das neue Gebäude sondern durch die angrenzende Hauptverkehrsstraße verursacht würde und sämtliche Hauseigentümer dieses Areals hiergegen selber durch passive Lärmschutzmaßnahmen anzugehen hätten. Im vorliegenden Fall habe der Bauherr entsprechende Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Bezüglich der Anmerkung zum Flächennutzungsplan (FNP) erinnert Herr Wilde daran, dass es sich vorliegend um ein beschleunigtes Verfahren gem. §13 a BauGB handele, wonach der FNP nachträglich angepasst werden kann. Zum Thema „Abrissfolgen“ informiert er darüber, dass diese nicht schon im Vorfeld im Bebauungsplanverfahren sondern erst später im Rahmen der entsprechenden Abrissbeantragung geregelt würden.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage gerne empfehlen werde, da man im Gestaltungsbeirat erkannt habe, dass es sich in der gefundenen Form um eine sehr gute Lösung an dieser Stelle handele.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 103 – Tremonia – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes
In W 103 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 02.06.2016 zu und beschließt die öffentliche Auslegung:

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.


III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 4.10
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Ap 191 -Herrenstraße-
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des gefassten Beschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04427-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion, (DS-Nr.: 04427-16-E1)

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g.
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt (in kursiv):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Ap 191 -Herrenstraße- (gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes Ap 129) einzustellen
und den Aufstellungsbeschluss vom 14.05.1992 aufzuheben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als gemäß Delegationsvorlage
des Rates zuständiger Ausschuss beschließt, für den Teilbereich westlich der Herrenstraße
und östlich der Diemelstraße ein erneutes Planverfahren einzuleiten, um die städtebauliche
Ordnung neu zu regeln und eine Arrondierung der bisherigen Bebauung herbeizuführen.

Begründung
Gemäß der Verwaltungsvorlage „Wohnungsmarktbericht 2015“ wird für Dortmund bis 2040
ein Bevölkerungswachstum um 5,1 % vorhergesagt. In absoluten Zahlen bedeutet dies
eine Zunahme der Bevölkerung um über 29.000 Personen auf 605.100. Dortmund liegt
damit auf dem sechsten Rangplatz der kreisfreien Städte mit Bevölkerungswachstum. Ei-
ne weitere Ausweisung von neuen, auch qualitativ höherwertigen Wohnbauflächen ist somit
nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig.
Auch bei kleinräumigerer Betrachtung erscheint gerade der Stadtbezirk Aplerbeck ein
hochinteressanter Standort für Einzel- und Mehrfamilienhäuser zu sein. Zum Satzungsbeschluss
für das Neubaugebiet „Tulpenstraße“ macht die Verwaltung hierzu folgende Aussagen:

„…Diese Einschätzung wird durch die hohe Nachfrage nach Eigenheimen im Stadtbezirk
Aplerbeck bestätigt. Die Liegenschaftsverwaltung hat aktuell 843 Bewerber für das
südöstliche Stadtgebiet (zum Satzungsbeschluss in 2013 noch 660 gesamtstädtisch);….“

Von daher ist es sinnvoll, für den derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzten Teilbereich
ein erneutes Planverfahren in Gang zu setzen, um einerseits dem zu erwartenden
Bevölkerungswachstum Rechnung zu tragen und andererseits auch die hohe Nachfrage
nach Eigenheimen im Stadtbezirk Aplerbeck befriedigen zu können, zumal die Teilfläche
im derzeit gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004 ausdrücklich als Wohnbaufläche
ausgewiesen ist.“


AUSW 29.06.2016:

Herr Rm Waßmann begründet kurz mündlich die Hintergründe für den Antrag seiner Fraktion und appelliert an den Ausschuss, diesem zuzustimmen.

Herr sB Auffahrt führt an, dass seine Fraktion die Vorlage befürworte, den Antrag der CDU-Fraktion aber ablehne, da man hiermit in bestimmten Teilen dann doch wieder weitere Wohnbebauung herbeiführen wolle. Außerdem möchte er wissen, inwieweit beabsichtigt sei, über die, heute ebenfalls vorgelegten acht Wohnbebauungsaufhebungen hinaus, auch alle weiteren, noch nicht bearbeiteten, Bebauungspläne auf den Prüfstand zu stellen.

Frau Rm Weyer teilt mit, dass Ihre Fraktion die Vorlage befürworte und den Antrag der CDU-Fraktion ablehne.

Herr Nickisch erläutert zum Bebbauungsplan Ap 191-Herrenstraße, dass es sich hierbei um ein Verfahren handele, welches inzwischen 20 Jahre andauere und aufgrund der sehr guten Wohnlage bereits viele Investoren versucht hätten, diese Fläche zu entwickeln. Das große Problem bei dieser Fläche sei, dass man faktisch die gesamte Erschließung für neue Wohnungseinheiten auf der Westseite der Herrenstraße neu planen müsste. Dadurch würden extrem hohe Kosten für den Straßenbau entstehen, da die heute bestehende Herrenstraße viel zu klein und nicht gut genug ausgebaut sei. Außerdem habe man hier eine derartig schwierige Entwässerungssituation, die den Bau von riesigen Regenrückhaltebecken erfordern würde. Es sei daher insgesamt mit sehr hohen Erschließungskosten zu rechnen, welche bisher der Hauptgrund dafür gewesen wären, dass sich keine entsprechenden Investoren gefunden hätten.

Herr Rm Logermann führt an, dass seine Fraktion die Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens befürworte und den Antrag der CDU -Fraktion ablehne, da die hierfür vorgebrachte Begründung nicht für ausreichend schlüssig gehalten werde.

Herr Wilde informiert zur Frage von Herrn sB Auffahrt, bezüglich weiterer Aufhebungen älterer Bebauungsplanverfahren darüber, dass derzeit kein systematischer Ansatz hierzu existiere, die Verwaltung künftig aber immer mal wieder nicht weiterführbare Verfahren zu einem „Paket“, zwecks Aufhebung, zusammenfassen werde.

Hiernach erfolgt nachstehende Abstimmungsverhalten:

Zum Antrag der CDU-Fraktion:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und einer Enthaltung (Fraktion AfD), ab.

Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 191 -Herrenstraße- (gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes Ap 129) einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 14.05.1992 aufzuheben.

Rechtsgrundlage

§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I - Stadtkrone Ost -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Beifügung der aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung; IV. Feststellungsbeschluss; V. Beifügung der aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04744-16)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des städtebaulichen Vertrages):

ein Ortstermin im Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I
hat ergeben, dass auf eine Fassadenbegrünung des geplanten Parkhauses westlich „Pariser
Bogen“ verzichtet werden kann, weil das Parkhaus von der B 236 nicht einsehbar ist.

Der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger (Anlage der o. g.
Beschlussvorlage) wird daher entsprechend geändert:

-In § 1 (1) des Vertrages entfällt der Text hinter dem zweiten Aufzählungszeichen
- § 3 (2) e) des Vertrages entfällt
-In § 3 (3) des Vertrages entfällt „e)“.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und Beachtung bei der Beschlussfassung.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig

1. die Fassadenbegrünung des Parkhauses im städtebaulichen Vertrag zu belassen
2. die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Anzahl und Orte) in den städtebaulichen Vertrag
Aufzunehmen

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit
vorgenannten Ergänzungen zu beschließen.“


AUSW, 29.06.2016:

Frau Rm Weyer bittet darum, die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck mit in das Verfahren zu nehmen.

Hierzu berichtet Herr Nickisch, dass die Verwaltung die Situation bezüglich der Parkhausbegrünung inzwischen noch mal geprüft habe. Hierbei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bewuchs auf dem dortigen Lärmschutzwall mittlerweile so hoch sei, dass die Rückseite des Parkhauses nicht mehr einsehbare sei. Daher halte man es nicht für angezeigt, den Investor zu veranlassen, diese Seite des Parkhauses zu begrünen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage, ohne die Beschlusslage der Bezirksvertretung Aplerbeck empfehlen werde.

Herr Rm Taranczewski teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage auch ohne die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zustimmen werde.

Herr Rm Loger bittet um Aufklärung zu dem durch die Bezirksvertretung angeführten 2. Punkt bezüglich der Fahrradabstellmöglichkeiten.

Herr Nikisch erläutert, dass er hierzu heute keine detaillierte Antwort geben könne, grundsätzlich aber immer eine ausreichende Anzahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Anzahl und Orte) im Bauleitplanverfahren vorgesehen sei. Es bestehe hier aber noch die Möglichkeit diese im Bauantrag abschließend zu regeln.

Mit den o. a. Erläuterungen der Verwaltung, erfolgt nachfolgendes Abstimmungsverhalten zur Vorlage:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebene Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. hat die vorgebrachte Anregung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I –Stadtkrone Ost – geprüft und beschließt, der Anregung unter Punkt 12.1 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes die aktualisierte Begründung vom 20.05.2016 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

IV. beschließt, die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

V. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I –Stadtkrone-Ost– die aktualisierte Begründung vom 20.05.2016 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.
VI. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I – Stadtkrone-Ost – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VII. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.






zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 30.05.2016; III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04793-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 10 Nein-
Stimmen bei 3 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung nicht zu beschließen.“


AUSW 29.06.2016:


Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion einerseits gerne der Bezirksvertretung folgen wolle, andererseits aber auch den Argumenten der Bezirkregierung, die man doch für stichhaltig halte.
Da man bereits in der Vergangenheit zum Thema „Tulpenstraße“ eine kritische Haltung eingenommen habe, werde man diese hier auch beibehalten.

Herr Rm Waßmann erläutert, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle, um hier auch stringent zu bleiben; hier gehe es ja um die Bewertung der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung. Die Beschlusslage der Bezirksvertretung Aplerbeck teile man an dieser Stelle nicht.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion B‘90/Die Grünen und vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt
hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ap 162n – Tulpenstraße – die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:

- die Anregungen zu Punkt 7.3 dieser Beschlussvorlage zu berücksichtigen sowie die Anregungen zu Punkt 7.2 teilweise zu berücksichtigen
- die Anregungen zu den Punkten 7.1, 7.4 und 7.5 dieser Beschlussvorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, dem Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße - die aktualisierte Begründung vom 30.05.2016 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt den Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.




zu TOP 4.13
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-,
hier: Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04443-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Rat der Stadt stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 14.04.2016 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).














zu TOP 4.14
Bauleitplanung;
Aufstellung der Bebauungspläne
Br 216 -Wambeler Hellweg/ Rüschebrinkstraße-, Ev 144 -nördlich Fredenbaumpark-, Scha 120 -Droote 1. Änd.-, Scha 135 -südl. Westholz-,
Scha 140 -Einzelhandelsstandort Lanstrop-, Scha 145 -Sportplatz Husen/Kurl-, InW -Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Erschließungsanlage Trippestraße-
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04151-16)


AUSW 29.06.2016:

Herr Rm Dudde weist daraufhin, dass seine Fraktion der Vorlage ohne Punkt 4.
„Bebauungsplanverfahren Scha 135 -südl. Westholz-/ Aufstellungsbeschluss vom 09.06.2004“
des Beschlussvorschlages zustimmen werde, da man diese für sehr kritisch halte und appelliert an den Ausschuss, dieser Haltung zu folgen. Hintergrund sei, dass man bei der Regelung über eine Ortssatzung die Bebauung der dahinterliegenden Dahlwiese befürchte oder dass dies ein Schritt in diese Richtung sein könnte. Da man diese Wiese für ökologisch wertvoll halte, würde seine Fraktion gerne an der Bauleitplanung (Nichtbebauung) festhalten.

Herr Nickisch erläutert, dass sich mit diesem Vorhaben eine „34 er Satzung“ in der Aufstellung befände, die exakt nur den Straßenrand ermögliche. Man wolle mit dieser Satzung nicht in die zweite Bautiefe, welche aufgrund dieser Satzung auch definitiv ausgeschlossen sei. Sollte ein Investor auf die Verwaltung zukommen, um in die zweite oder dritte Bautiefe zu wollen, würde man automatisch wieder mit einem Bebauungsplanverfahren starten. Er betont noch mal, dass diese Satzung die zweite und dritte Baustiefe ausschließe.

Frau Rm Matzanke führt an, dass ihre Fraktion genau aus diesem Grund der Vorlage zustimmen werde.

Herr sB Tietz möchte zu diesem Sachverhalt wissen, was man durch die Ortssatzung gewinne.

Herr Nickisch teilt darauf mit, dass man dadurch ein wesentlich verkürztes und einfacheres Verfahren habe, mit dem man trotzdem die städtebauliche Zielsetzung erreiche.


Unter Berücksichtigung dieses Hinweises fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung in Bezug auf Punkt 4. des Beschlussvorschlages mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/ Die Grünen) und ansonsten einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Verfahren zur Aufstellung der im Betreff genannten Bebauungspläne einzustellen. Folgende Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschlüsse werden aufgehoben:

1. Bebauungsplanverfahren Br 216 -Wambeler Hellweg-/ Rüschebrinkstraße-/ Aufstellungsbeschluss vom 17.10.2007
2. Bebauungsplanverfahren Ev 144 -nördlich Fredenbaumpark-/ Aufstellungsbeschluss vom 02.04.2003
3. Bebauungsplanverfahren Scha 120 -Droote 1. Änd,-/ Aufstellungsbeschluss vom 07.06.2006
4. Bebauungsplanverfahren Scha 135 -südl. Westholz-/ Aufstellungsbeschluss vom 09.06.2004
5. Bebauungsplanverfahren Scha 140 -Einzelhandelsstandort Lanstrop-/ Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2007
6. Bebauungsplanverfahren Scha 145 -Sportplatz Husen-Kurl/ Aufstellungsbeschluss vom 02.12.2009
7. Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB InW -Trippestraße/ Einleitungsbeschluss vom 03.12.2008

Rechtsgrundlage

§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).



zu TOP 4.15
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 - Pleckenbrink - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 - Dollersweg -
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04558-16)

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 23.06.2016:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig nachfolgende Änderungen bzw. Ergänzungen in der Vorlage:

„Punkt 6 -Baumschutz-:
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Brackel möchte über regulär notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren Konsequenzen (zeitlich, finanziell) informiert werden, ehe sie einem Verzicht darauf zustimmen kann.

Punkt 6 -Klimaschutz-:
Änderung im letzten Satz:
Darüber hinaus muss ein Teil der Neubebauung für die Realisierung von EnergiePlusHäusern reserviert werden.

Punkt 9 -Öffentlichkeitsbeteiligung-:
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Brackel wird nach der Sommerpause eine Bürgerinformationsveranstaltung organisieren.“

Unter Berücksichtigung der o. a. Änderungen/Ergänzungen empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem u. a. Ausschuss einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 216 - Pleckenbrink - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 - Dollersweg -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).“


Der Antrag des Herrn Wesnigk (SPD-Fraktion), die Verwaltung aufzufordern, aus dem Erlös des Grundstücksverkaufs den Bau des Vereinsheimes bei TuRa Asseln über die bereits genehmigten 100.000,00 € hinaus zu fördern, wird mit 6 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen abgelehnt.“


AUSW 29.06.2016:

Herr Rm Kowalewski möchte zunächst wissen, wie der „Schorlemmer Bach“ künftig in den Heimbach“ geführt werden soll.
Weiter merkt er an, dass der „S 4 Takt“ meisten bei 20 Minuten und nicht, wie in der Vorlage angegeben, bei 30 Minuten liege.
Außerdem treibe ihn um, dass man das höhere Verkehrsaufkommen, welches durch die Erschließung
auf dem Pleckenbrink zu erwarten sei, möglichst nicht dazu nutze, eine weitere Ampelkreuzung am Wickeder Hellweg zu erzeugen. Hier erwarte er intelligentere Lösungen als dort einfach eine zusätzliche Ampel zu installieren, da sich 10 Meter weiter bereits die nächste große Ampelkreuzung befände.

Herr Rm Dudde führt an, dass eine Fraktion sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel anschließe und bittet den Ausschuss darum, diesen hierin angeführten Änderungen/Ergänzungen ebenso zu folgen.

Frau Rm Weyer teilt mit, dass ihre Fraktion ebenfalls die Empfehlung der Bezirksvertretung mit aufnehmen möchte.
Sie halte allerdings eine zusätzliche Ampellösung für eine gute Möglichkeit, um den Verkehr besser regeln zu können und die Fußgängersicherheit zu erhöhen.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Bezüglich der Vorschläge aus der Bezirksvertretung werde man dem Punkt 6 -Klimaschutz- nicht folgen, da man sich hierzu gewünscht hätte, dass dieser nicht dieses „muss“ enthalte, sondern dass es hierzu lieber einen entsprechenden Prüfauftrag gegeben hätte, dass EnergierPlusHäuser auch dabei sein sollen. Dieses „muss“ halte man für zu verpflichtend und daher mit Blick auf zukünftige Investoren für nicht optimal.

Herr sB Auffahrt teilt mit, dass seine Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel unterstütze.

Herr Wilde informiert zu den drei Vorschlägen der Bezirksvertretung Brackel wie folgt:


ZU „Punkt 6 -Baumschutz-:
Hierzu führt er an, dass es sich vorliegend um ein beschleunigtes Verfahren handele. Der Gesetzgeber sehe hierzu ausdrücklich vor, dass man sich zwar mit der Umweltverträglichkeit auseinanderzusetzen aber für einen Eingriff keine Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen habe. Die Verwaltung beabsichtige ohnehin, den Eingriff hier so vorzunehmen, dass man diesen als verträglich einstufen könne. Er bittet daher darum, der Verwaltung zu ersparen, hier nun theoretisch einen ökologischen Ausgleich zu errechen, den man letztendlich nicht vollziehen werde.

Zu Punkt 6 -Klimaschutz- schlägt er vor, das Wort „muss“ durch „soll“ zu ersetzen. Das bedeute, dass man für den Fall, dass die Planung ergebe, dass dort EnergiePlusHäuser untergebracht werden können, dies dann auch realisieren werde.

Zu Punkt 9 –Öffentlichkeitsbeteiligung sagt er zu, dass die Verwaltung die hierin geforderte Bürgerbeteiligung entsprechend durchführen werde.

Zur Frage von Herrn Rm Kowalewski bezüglich des zukünftigen Bachlaufes teilt Herr Wilde mit, dass diese Angelegenheit im weiteren Verfahren noch aufbereitet und anschließend hierüber detailliert informiert werde.

Herr Rm Waßmann führt an, dass man die Vorlage, mit den Ergänzungen durch Herrn Wilde hinsichtlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, so beschließen werde.

Herr Rm Dudde erläutert, dass man den Ausführungen des Herrn Wilde zum ersten Punkt (Baumschutz) folgen könne. Zum zweiten Punkt (Klimaschutz) würde man gerne, aufgrund der „Pariser Klimaschutzvereinbarungen“, wonach man ein ambitioniertes Ziel verfolge, noch mal dagegen halten. Man müsse diesen Druck auch an die weitergegeben werden, die dort bauen wollen. Daher halte man hier an dem Wort „muss“ fest.

Herr Rm Kowalewski möchte wissen, ob nun ernsthaft angedacht sei, eine zusätzliche Ampelkreuzung am Wickeder Hellweg zu installieren.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass auch die Verwaltung beabsichtige, eine Lösung zu finden, damit der Verkehr an dieser Stelle flüssig bleibe und nicht durch eine unnötige Ampellösung zusätzlich blockiert werde. Die entsprechenden Prüfungen hierzu seien aber zunächst noch Gegenstand im weiteren Verfahren.

Frau Weyer führt an, dass man den Vorschlägen von Herrn Wilde folgen werde.



Danach wird zu den drei Änderungen bzw. Ergänzungen der Bezirksvertretung Brackel vom 23.06.2016 wie folgt verfahren:

Man einigt sich darauf, den Punkt 6 -Baumschutz- nicht zum Antrag zu erheben.

Die beiden anderen Punkte werden zum Antrag erhoben und es wird wie folgt, getrennt hierzu abgestimmt:


Zu Punkt 6 -Klimaschutz-:
Änderung im letzten Satz:
Darüber hinaus muss soll ein Teil der Neubebauung für die Realisierung von EnergiePlusHäusern reserviert werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dieser Änderung mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen), zu.

Zu Punkt 9 -Öffentlichkeitsbeteiligung-:
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Brackel wird nach der Sommerpause eine Bürgerinformationsveranstaltung organisieren.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dieser Ergänzung einstimmig zu.


Unter Berücksichtigung der o. a. Änderung/Ergänzung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:




Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 216 - Pleckenbrink - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 - Dollersweg -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



zu TOP 4.16
Bauleitplanung; 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04556-16)

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (BuLB)
vom 22.06. 2016:

„Der Beirat lehnt die Vorlage aus ökologischen Gründen einstimmig ab.

Der Grünzug endlang der neu entstandenen Emscheraue hat eine große Bedeutung im Rahmen des Biotopverbundsystems und sollte erhalten bleiben. Dieser Freiraumcharakter ist entsprechend zu schützen und eine Bebauung wird aus Naturschutzgründen abgelehnt.

In der von der Planung betroffenen Anlage mit Grabelandstrukturen kommen u.a. Teich - und Bergmolch, Erdkröte und Wasserfrosch vor. In der Anlage sind mehrere Teiche vorhanden. Es sollte hier eine entsprechende Begehung mit Fachleuten wie Ornithologen und Herpetologen durchgeführt werden, um bereits im Stadium der Planung eine fundierte Aussage über die Arten vor Ort zu erhalten.“

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 28.06.2016:

„Die Bezirksvertretung Hörde verschiebt eine Beschlussfassung über die Vorlage in die
Sitzung am 13.09.2017 und ggf. noch weiter, wenn die vielen unklaren Sachverhalte bis
dahin nicht transparent gemacht werden konnten.

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, die beteiligten Fachverwaltungen der Stadt
Dortmund, den Stadtverband der Gartenvereine, Vertreter des Grablands in der
Seydlitzstraße und Vertreter der Fraktionen in der Bezirksvertretung Hörde zu einem
Gespräch an einen „Runden Tisch“ – Ende August 2016 – einzuladen, um möglichst eine
Klärung herbeiführen zu können.

Die Bezirksvertretung Hörde fordert den AUSW auf, die Vorlage ebenfalls zu schieben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen Alle anwesenden Fraktionen der Bezirksvertretung stellten Fragen.

Folgende Fragen (der Fragenkatalog ist noch nicht vollständig und wird noch ergänzt)
wurden in der Sitzung beispielhaft gestellt:

1. Warum gibt es unterschiedliche Verträge des Stadtverbandes der Kleingärtner
mit den Nutzern, einmal bezogen auf Grabeland und einmal bezogen auf eine
Kleingartenanlage?

2. Welche anderen Grundstücke im Stadtbezirk Hörde sind grundsätzlich für
Wohnbebauung vorgesehen?

3. Die aufgegebenen Schulen in der Skellstraße sollen abgerissen und dort soll auch
ein Neubaugebiet entstehen. Wie groß wird dieses Neubaugebiet in
unmittelbarerer Nachbarschaft zur Seydlitzstraße sein?

4. Gibt es Überlegungen, wie eine Zuwegung/Erschließung zum Baugebiet in der
Seydlitzstraße aussehen soll?

5. War der oberflächennahe Bergbau der Grund für die Entscheidung, bislang dort
nur Grabeland vorzusehen?“

Hierzu -> Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (DSNr.: 04556-16-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt im Sinne
der von dem Bebauungsplan betroffenen Grabeländern „Auf der Kluse“ zunächst sämtliche
Optionen zum Erhalt der Anlage als Kleingartendaueranlage zu prüfen.
Wir bitten zudem um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Warum wurde die ursprünglich als Grabeland gekennzeichnete Anlage trotz erfüllter
Auflagen seitens der Pächter bisher nicht in eine Kleingartenanlage nach den Richtlinien
des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine e.V. umgewandelt?

2. Gab es Zusagen bezüglich einer Umwidmung gegenüber den Kleingärtnern und
wenn ja von welcher Stelle?

3. Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass die Anlage „Auf der Kluse“ seit
rund 100 Jahren bewirtschaftet wird, während eine Grundlage für die Einordnung
als Grabeland die „temporäre Nutzung“ ist?

4. Fand ein Informationsgespräch mit den Nutzern der Kleingärten zur Aufstellung des
Bebauungsplans statt?

5. Gab es im Rahmen der Renaturierung der Emscher Auflagen der EU im Zusammenhang
mit angrenzender Siedlungsbebauung?

Begründung:
Bei den Kleingärten am Standort „Auf der Kluse“ handelt es sich um seit vielen Jahrzehnten
bestehende Gärten, deren Nutzer sich seit Jahren um die Anerkennung als eingetragener
Kleingartenverein bemühen. Eine entsprechende Umwandlung und Sicherung hat
bisher nicht stattgefunden, obwohl die Vorgaben des Stadtverbandes der Kleingärten e.V.
bei Neupächtern umgesetzt werden mussten.“
der Emscher sind für das Plangebiet nicht bekannt.“


AUSW, 29.06.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung, mit der Bitte, dass die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung zu allen Fragestellungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen möge.


zu TOP 4.17
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1. des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04557-16)

AUSW 29.06.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich in einem beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 und dem Entwurf der Begründung vom 20.05.2016 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das geplante Vorhaben vor Rechtskraft der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 -Godekinsiedlung - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.18
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße - sowie 62. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Kenntnisnahme vom aktuellen städtebaulichen Konzept, II. Beschluss zur Aufhebung der Beschlüsse zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192 sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 224 vom 09.07.2003, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, IV. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192, V. Beschluss zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04759-16)



Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen, DrucksacheNr.:04759-16-E1):

die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um Beratung
und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags:

1. Die auf Grund des Schallschutzes für das Baugebiet nötige 10 m hohe Lärmschutzwand
entlang des Fuß- und Radweges von der Feldstraße zur Deggingstraße
soll für die Nordseite des Weges geplant werden.

2. Die DSW21 wird unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 10.04.2014 dafür
Sorge tragen, dass im Bebauungsplan In O 224n die 25%-Regelung für öffentlich
geförderten Wohnungsbau eingehalten wird.

Begründung:
Die Verlegung der Schallschutzwand auf die nördliche Seite des Fuß- und Radweges von
der Feldstraße zur Deggingstraße ermöglicht den Anwohner*innen des neuen Quartiers
einen direkten Zugang zum Weg. Gleichzeitig wird für die Nutzer*innen des Rad- und
Fußwegs ein höheres Sicherheitsgefühl gewährleistet.

Die 25%-Regelung für geförderten Mietwohnungsneubau auf aktuellen Entwicklungsflächen
wurde eingeführt, um eine ausgewogene Sozialstruktur in Dortmund aufrechtzuerhalten
und zugleich auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum gewährleisten. Die Anwendung
sollte auch hier für das entstehende Neubaugebiet gelten.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 28.06.2016:

„Herr Nickisch (StA 61) stand für Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen der Vorlage der Verwaltung zu folgen.
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob es möglich ist, den Verbindungsweg nach Süden
zu versetzen und die Lärmschutzwand nach Norden zu verlegen.“


AUSW 29.06.2016:

Herr Rm Dudde erläutert die beiden Anträge seiner Fraktion kurz mündlich.

Herr SB Auffahrt teilt mit, dass seine Fraktion ausdrücklich beiden Anträgen folgen wolle.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man wolle aber, mit Blick auf das DOEGO-Gebiet noch wissen, ob es bereits Ideen für Folgenutzungen gebe. Da es sich um Gewerbegebiet handele, sei dies sei für seine Fraktion, auch hinsichtlich der Schallschutzlösungen an dieser Stelle, von Interesse.
Da man zudem bei diesem Gebiet dafür werbe, hier in einzelnen Fällen auch einmal von der 25 % Regelung abzuweichen, werde man den zweiten Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen ablehnen. Alternativ habe DSW 21 hierzu Alternativflächen im Visier, wo man in größerem Format sozial geförderten Wohnungsbau etablieren könnte.

Frau Rm Renkawitz führt an, dass ihre Fraktion dem Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen folgen werde und zusätzlich darum bitte, die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mit in das Verfahren aufzunehmen.

Bezüglich der „ 25 % Regelung“, erinnert Herr Rm Kowalewski daran, dass man gerade mit dieser Regelung beabsichtige, eine ausgewogene Sozialstruktur in den Wohngebieten zu erzielen und betont, dass diese Regelung möglichst für alle Baugebiete Anwendung finden solle.

Herr Nickisch teilt mit, dass die Lärmschutzwand auf der Südseite des Radweges aus entsprechenden Abstandsflächen resultiere. Derzeit sei diese Lärmschutzwand in einer Höhe von 10 Metern erforderlich, weil sich die DOEGO noch dort befände. Sobald man weiter im Verfahren sei und auch bereits einen anderen Kenntnisstand zur zukünftigen Nutzung habe, könne man über ganz andere Höhen der Lärmschutzwand reden, habe dann geringere Abstandsflächen und könne dann auch die wirklich sinnvolle Anordnung der Lärmschutzwand auf der Nordseite des Radweges, wie gewünscht, vorsehen. Er betont an dieser Stelle, dass er den vorliegenden Antrag der Fraktion B’90 /Die Grünen für sinnvoll erachte und dieser auch mit in die weitere Prüfung gehen werde. Es hänge aber derzeit alles davon ab, wie die Entwicklung mit der DOEGO weitergehe. Er habe die Hoffnung, dass man von der 10 Meter Regelung abkomme, wenn man wisse, wie sich die Nachfolgnutzung auf dem DOEGO - Grundstück darstelle.
Man werde im Laufe der nächsten Verfahrensschritte aktuelle Sachstände darstellen, um beurteilen zu können, ob man den Weg auf die richtige Seite legen könne.
Zur 25 % Regelung teilt er mit, dass diese hier Anwendung finden werde, es hierzu derzeit aber noch Abstimmungsgespräche gebe. Sobald diese Regelungen hierzu schriftlich fixiert seien, werde man auch diese dem Ausschuss vorlegen.

Herr Rm Waßmann regt hiernach an, beide Punkte des Antrages der Fraktion B’90 /Die Grünen als Prüfauftrag zu werten.

Herr Rm Dudde wendet ein, dass man grundsätzlich planerisch überlegen müsse, ob man diesen Weg zu den Wohngebieten verschwenke und dann die Mauer gedanklich vorsehe oder zwischen Weg und Wohnsiedlung eine, wie auch immer, hohe Mauer vorsehe. Insofern wäre es schon schön, wenn der Antrag seiner Fraktion nicht nur als Prüfauftrag gewertet würde sondern auch wirklich geschaut werde, inwieweit diese Wegeverbindung eher Richtung Wohnsiedlung und weniger Richtung Gewerbefläche vorgesehen werde.

Herr Nickisch teilt hierauf mit, dass die Verwaltung hierzu grundsätzlich dieselbe Meinung vertrete, weist aber darauf hin, dass eine 10 Meter hohe Wand so große Abstandsflächen auslöse, dass diese dann Einfluss auf den städtebaulichen Entwurf nehme. Deshalb habe er vorgeschlagen, den Antrag als Prüfauftrag mitzunehmen.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, ob er den Antrag seiner Fraktion aufrechterhalte, äußert Herr Rm Dudde, dass man nach den heutigen Ausführungen der Verwaltung und auch der Offenheit, dass man noch keinen aktuellen Kenntnisstand zu DOEGO habe, dem Vorschlag der Verwaltung, diesen als Prüfauftrag zu werten, so folgen könne.

Herr Rm Kowalewski fragt nach, ob der 2. Punkt des Antrages (25 % Regelung) auch als Prüfauftrag zu werten sei.

Herr Rm Dudde teilt hierauf mit, dass dieser in seiner ursprünglichen Form bestehen bleiben soll.


Zu dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag B‘90/Die Grünen, wird danach wie folgt, getrennt abgestimmt:

Zu Punkt 1. mit den o. a. Erläuterungen der Verwaltung (als Prüfauftrag):

1. Die auf Grund des Schallschutzes für das Baugebiet nötige 10 m hohe Lärmschutzwand
entlang des Fuß- und Radweges von der Feldstraße zur Deggingstraße
soll für die Nordseite des Weges geplant werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), zu.

Zu Punkt 2. (in der ursprünglichen Form) :

2. Die DSW21 wird unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 10.04.2014 dafür
Sorge tragen, dass im Bebauungsplan In O 224n die 25%-Regelung für öffentlich
geförderten Wohnungsbau eingehalten wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) und einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), zu.



Mit diesen Ergänzungen fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. nimmt den aktuellen Stand des städtebaulichen Konzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen Bebauungsplan zu erarbeiten.
II. beschließt, die Beschlüsse zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192 sowie Aufstellung des Bebauungsplanes In O 224 vom 09.07.2003 aufzuheben.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1).
III. beschließt, den Bebauungsplan In O 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. beschließt, den Bebauungsplanes 192 teilweise zu ändern.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

V. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (62. Änderung).
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
VI. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.19
Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
hier: I. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dortmund-Grevel,
II. Einleitungsbeschluss zum Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
III. Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04787-16)

AUSW 29.06.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt
I. den Einleitungsbeschluss für die Änderung und Ergänzung der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB vom 24.09.2014 (für den in Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich) aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
Analog nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. das Verfahren zur Aufstellung der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs 4 Nr. 1 und 3 BauGB (für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich) einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
III. die Anordnung einer Umlegung für den unter der Ziffer 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel -.

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs.1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.










zu TOP 4.20
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04207-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.21
Verkehrsprobleme Wittbräucker Straße/Benninghofer Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04644-16)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 04644-16):

„…am 16. Februar 2016 nahm die Bezirksvertretung Hörde die Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 12.8 (Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 01217-15-E2)
zur Kenntnis und fasste folgende 2 Beschlüsse:

1. Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, die Fachverwaltung zu beauftragen, kurzfristig die 2. Stufe (Linksabbiegespur in der Höchstener Straße und Verlängerung der Linksabbiegespur in der Benninghofer Straße) unabhängig von der Aufstellung des B-Plans umzusetzen.

2.Nach der Auswertung des Erfolgs oder Misserfolgs dieser Maßnahme möchte die BV Hörde über die Ergebnisse informiert werden und behält sich vor, danach einen weiteren Beschluss zu fassen.


Wir bitten um einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Punkts 1 dieser Beschlüsse. „


HierzuStellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 04644-16-E1):


„die 2. Stufe des Kreuzungsumbaus mit der Einrichtung einer Linksabbiegespur in der
Höchstener Straße ist im vorhandenen öffentlichen Straßenraum nicht möglich. Vielmehr ist
dafür die Inanspruchnahme privater Flächen erforderlich, so dass zunächst vom
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt
werden.

Die politischen Gremien werden durch die Fachverwaltung über die Ergebnisse zu gegebener
Zeit erneut informiert.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 4.22
Bananenradweg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04982-16)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (DrucksacheNr.: 04982-16-E1):

„…die Verbindungsstrecke zwischen den beiden Güterbahnhöfen Ost und Eving ist seit Jahren
stillgelegt. Durch den Ausbau zu einem attraktiven Fuß- und Radweg könnte die bahntechnisch
nicht mehr benötigte Strecke wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Über
die bisherigen Planungen für eine Verlängerung des wegen seiner Streckenführung „Bananenradweg“
genannten Radweges entlang des alten Güterbahnhofs Ost hinaus, könnte man
die stillgelegte Bahntrasse nutzen, um die Stadtbezirke Innenstadt Ost, Innenstadt Nord und
Eving besser miteinander zu vernetzen.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie schätzt die Verwaltung die Machbarkeit einer Verlängerung des Bananenradweges
vom ehemaligen Güterbahnhof Ost über die Eisenbahnbrücke am Oestermärsch
und den ehemaligen Güterbahnhof Eving ein?

2. Welche Nutzungsmöglichkeiten als Fuß- und Radweg gibt der bauliche Zustand der
Eisenbahnbrücke am Oestermärsch her?

3. Welche Konflikte auf dem ehemaligen Güterbahnhof Eving könnten bei der oben
genannten Streckenführung mit dem zukünftigen Betriebswerk des RRX entstehen?

4. Welche Alternativen gibt es in nördlicher Richtung zu der Route?

5. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung des Projektes
ein?“



AUSW, 29.06.2016:

TOP 4.22 und TOP 4.26 werden heute, wie folgt. zusammen behandelt:


Frau Rm Renkawitz erläutert mündlich die o. a. Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion.

Herr Rm Dudde geht, wegen des Sachzusammenhanges, bereits an dieser Stelle erläuternd auf den unter TOP 4.26 aufgeführten Antrag seiner Fraktion DrucksacheNr.: 05066-16-E1 ein.

Vor dem Hintergrund des Sachzusammenhangs und mit dem Hinweis, dass der Antrag ihrer Fraktion eher als Prüfauftrag zu werten sei, schlägt die Vorsitzende, Frau Rm Reuter vor, dass beide Punkte von der Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden mögen.

Herr Wilde befürwortet diese Vorgehensweise und sichert zu, dass die Verwaltung so verfahren werde.

Die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.




zu TOP 4.23
Westfalenhütte/Sinteranlage
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05049-16)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen) (DrucksacheNr.: 05049-16-E1):

„Im Zusammenhang mit der Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der
Westfalenhütte bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN um eine aktuelle Berichterstattung
der Verwaltung zur Artenschutzprüfung.

Des Weiteren bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Maßnahmen für die diversen geschützten Arten sind nach Einschätzung der
Verwaltung trotz des rechtskräftigen B-Plans In-N 222 noch nötig?

2. Wurden mit der Rewe Dortmund Großhandel eG im Rahmen der Verlagerung des
Frischelagers vom jetzigen Standort in Asseln auf das Betriebsgelände der Westfalenhütte
über die Gestaltung der Freiflächen bereits Gespräche geführt?

3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4. Die Stadt Dortmund hat im April 2003 in einem Erörterungstermin mit der Bezirksregierung
Arnsberg zum Gebietsentwicklungsplan zugesagt, dass im Falle der Aufgabe
des Logistikbetriebes der REWE in Asseln die gesamte Fläche wieder dem regionalen
Grünzug zugeführt werden soll. (s. Anlage vom 15.4.2003). Mit der Verlegung
des REWE Frischelagers zur Westfalenhütte wird die Fläche nun freigezogen.
Wann wird die Stadt Dortmund einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Regionalplans
zur Rücknahme der GIB-Darstellung in Asseln stellen?

Begründung:
Auf dem Gebiet der ehemaligen Sinteranlage wurde nach einem Ortstermin mit den Naturschutzverbänden
und dem Umweltamt im Mai dieses Jahres das Vorkommen geschützter
Arten wie Kreuzkröte, Flussregenpfeifer und weitere Rote-Liste-Arten bestätigt. Der
Schutz dieser gefährdeten Tierarten ist beim weiteren Sanierungs- und Bebauungsfortschritt
zu beachten und muss über entsprechende, sachgerechte Maßnahme gesichert
werden. Auch für die Folgenutzung des Geländes muss eine entsprechende Lösung gefunden
werden.“

AUSW, 29.06.2016:


Herr Rm Dudde erläutert kurz die Hintergründe der o.a. Bitte um Stellungnahme und zieht die hierin enthaltende Frage 2. zurück.

Zu Punkt 1.- 4. erfolgt die Stellungnahme der Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.24
Neuaufstellung Regionalplan
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05061-16)

Man hat sich zu Beginn der Sitzung (siehe TOP 1.3) darauf geeinigt, diesen Punkt im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln.


zu TOP 4.25
Ehemalige HSP-Fläche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05062-16)

Man hat sich zu Beginn der Sitzung (siehe TOP 1.3) darauf geeinigt, diesen Punkt im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln.



zu TOP 4.26
Fahrrad-Boulevard Gronaustraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05066-16)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion B’90/Die Grünen) (DrucksacheNr.: 05066-16-E1):

derzeit erstellt die Stadt ein Radwegekonzept, das die schon bestehenden Wege berücksichtigen
und durch eine Weiterführung sinnvoll ergänzen soll. Unter anderem ist die Weiterführung
des sogenannten Bananenradwegs über das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs
Ost und dann entlang der Gronaustraße als wichtige Radwegeverbindung zwischen
östlicher und nördlicher Innenstadt wünschenswert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund zu
prüfen, unter welchen Bedingungen der Bahndamm entlang der Gronaustraße abgetragen
und die Fläche für den Radverkehr und andere städtebauliche Nutzungen bereitgestellt
werden kann.

Begründung:
Eine Nutzung des entlang der Gronaustraße verlaufenden Bahndamms als Radweg, der
auf das ehemalige Ostbahnhofgelände führt, ist wenig praxistauglich für den Alltagsradverkehr.
Einschränkungen ergeben sich z. B. durch notwendige Rampenanlagen an vielen
verkehrlich wichtigen Stellen und bilden gerade in der Innenstadtlage zusätzliche Barrieren.
Niveaugleiche Wege können dagegen an jedem beliebigen Punkt angefahren oder
verlassen werden.
Durch eine Abtragung des hohen Damms entlang der Gronaustraße würde nicht nur eine
praxistaugliche Radwegeverbindung geschaffen. Im Bereich der Straße „Lütgenholz“ würde
sich auch eine städtebaulich interessante große Fläche öffnen, die im Osten von dem
zweiten, zum laufenden Bahnbetrieb gehörenden Bahndamm, begrenzt wird. Außerdem
würde die meist aufwendige Instandhaltung von Brückenbauwerken entfallen.“


AUSW, 29.06.2016:

TOP 4.22 und TOP 4.26 werden heute, wie folgt. zusammen behandelt:


Frau Rm Renkawitz erläutert mündlich die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion (Drucksache Nr.: 04982-16-E1).

Herr Rm Dudde geht, wegen des Sachzusammenhanges, bereits unter TOP 4.22 erläuternd auf den unter TOP 4.26 aufgeführten Antrag seiner Fraktion DrucksacheNr.: 05066-16-E1 ein.

Vor dem Hintergrund des Sachzusammenhangs und mit dem Hinweis, dass der Antrag ihrer Fraktion eher als Prüfauftrag zu werten sei, schlägt die Vorsitzende, Frau Rm Reuter vor, dass beide Punkte von der Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden mögen.

Herr Wilde befürwortet diese Vorgehensweise und sichert zu, dass die Verwaltung so verfahren werde.

Die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.





5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 13.04.2016:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat stimmt der Vorlage zu, empfiehlt die Prüfung folgender weiterer Bäume auf Aufnahme in die Naturdenkmalverordnung:
- Trauerbuche in Dortmund-Dorstfeld, Innenstadt-West, im Schulte-Witten-Park, nördlich des OV 028 B,
- Zwei Bäume mit entsprechender Größe, ebenfalls in Dortmund-Dorstfeld, im Bereich des Straßenknicks Sachsenwaldstraße/Rheinische Straße,
- Trauerbuche sowie 3 weitere Buchen im Bereich der Max-Eyth-Straße, Ecke Stadtrat-Cremer-Allee.

Der Beirat bittet um Weitergabe dieser Anregungen an die weiteren beteiligten Gremien.


Hierzu liegt vor Empfehlung: BV Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom
24.05.2016:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schloss sich dem Votum (siehe oben) an (insbesondere Punkt 3).“


Hierzu liegt vor Empfehlung: BV Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2016:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“ und die Aufhebung der bisherigen Naturdenkmalverordnung vom 14.12.1998.

Zusätzlich empfiehlt die Bezirksvertretung Eving auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – einstimmig – die Waldecker Straße im Stadtbezirk Eving in die Liste der Naturdenkmalverordnung aufzunehmen.
Die Waldecker Straße entspricht in ihrem Erscheinungsbild und schützenswertem Baumbestand, der in der Liste als Naturdenkmal ausgewiesenen Württemberger Straße und sollte daher auch entsprechend unter Schutz gestellt werden.

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Hombruch vom 14.06.2016:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes schlägt Rm Detlef Münch (FBI) vor, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen, ob folgende den Stadtbezirk DO-Hombruch prägende Alleen als Naturdenkmale eingestuft werden können:
· Die Allee am Hombrucher Friedhof
· Platanen in der Domänenstraße ab Christianstraße bis Grotenbachstraße

Der Vorschlag trifft auf Zustimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 08.03.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Dabei soll der oben aufgeführte Vorschlag von Rm Detlef Münch (FBI) seitens der Verwaltung geprüft werden.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03928-16-E4):

„in der vorlaufenden Beratung der „Naturdenkmalverordnung“ durch den Beirat bei der
unteren Landschaftsbehörde und den Bezirksvertretungen sind folgende Ergebnisse erzielt
worden:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage als Empfehlung an den Rat ist
grundsätzlich gefolgt worden. Vereinzelt ergaben sich aber auch Nachfragen zu entfallenden
ehemaligen Schutzobjekten und Wünsche zu redaktionellen Anpassungen. Diese Eingaben
wurden zwischenzeitlich beantwortet bzw. umgesetzt.

Weiterhin erbrachte der Gremiengang zahlreiche Vorschläge zur Aufnahme weiterer
Schutzobjekte in die „Naturdenkmalverordnung“. So formulierten der Beirat bei der unteren
Landschaftsbehörde, einzelne Bezirksvertretungen, aber auch das Ratsmitglied Münch hier
entsprechende Empfehlungen.

Die eingereichten Vorschläge befinden sich aktuell in der Prüfung durch die Verwaltung.
Hierzu bedarf es neben einer Ortsbesichtigung und der fachlichen Beurteilung allerdings auch
einer direkten Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer. Dazu ist ein angemessener
Zeitrahmen einzuplanen.

Aus den dargelegten Gründen bietet es sich daher als Empfehlung an den Rat an, diese
Beschlussvorlage lediglich als eingebracht zu betrachten. Nach erfolgter Prüfung wird die
Verwaltung die Vorlage entsprechend ergänzen und dem Rat im Herbst zur abschließenden
Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

AUSW 29.06.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt dem o. a. Vorschlag der Verwaltung und vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 21.09.2016.

zu TOP 5.2
Nachwahl der Vertretung für die Vorsitzende der Jury zur Vergabe des Umweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04713-16)

AUSW 29.06.2016:

Frau Rm Weyer schlägt für ihre Fraktion Frau Rm Albrecht-Winterhoff vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
· schlägt ein neues Mitglied für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises vor und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dieses in die Jury zu bestellen.

Der Rat der Stadt Dortmund
· beruft die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen benannte Person als persönliche Stellvertreterin / persönlichen Stellvertreter der Juryvorsitzenden Bürgermeisterin Birgit Jörder in die Jury zur Vergabe des Umweltpreises.



zu TOP 5.3
Bericht zur Belastung der Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01442-15)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01442-15-E2)-lag bereits zur Sitzung am 20.04.2016 vor-

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01442-15-E3):

„die Problematik der „Mikroschadstoffe“ oder „Medikamentenrückstände“ im Wasser ist nicht
zuletzt aufgrund des hinlänglich bekannten Systems des Wasserkreislaufes sehr komplex. Um
wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, ist zum einen die Schmutzwasser- bzw.
Abwasserseite zu betrachten, zum anderen haben die Schadstoffe eine große Relevanz für die
Trinkwassernutzung. In Ergänzung der Vorlage des FB 60 „Bericht zur Belastung der
Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände“ zur AUSW-Sitzung am 20.04.2016
(TOP 5.2, DS-Nr. 01442-15) werden unter Berücksichtigung der Fragen und
Diskussionsbeiträge gemäß dem Sitzungsprotokoll durch die Verwaltung nachfolgende
Informationen gegeben.

1. Wasserwirtschaftlicher Situation in Dortmund (Ruhrgebiet)

Seit Beginn der Industrialisierung und dem damit verbundenen gestiegenen Bedarf
nach Trinkwasser findet im Ruhrgebiet ein Wassertransfer aus der Ruhr in das
Emschersystem statt. Dieses spiegelt sich auch im System der Dortmunder Abwasserbeseitigung wieder. Lediglich ca. 10 % des im Stadtgebiet produzierten Abwassers fließt zurück in die Ruhr. Die restlichen ca. 90 % gelangen in das Emscher und in das Lippeeinzugssystem. Nahezu 100 % des in Dortmund genutzten Trinkwassers stammen aber aus der Ruhr. Wenige Stadtteile im Dortmunder Norden werden über das Wasserwerk Haltern mit Trinkwasser versorgt. Die im Dortmunder
Stadtgebiet noch zu treffenden Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserbehandlung kommen damit nicht der Trinkwassergewinnung für das Dortmunder Stadtgebiet aber den Gewässerunterliegern von Emscher/Lippe/Rhein zu gute.

2. Gewinnung und Aufbereitung des Dortmunder Trinkwassers

Die Wasserwerke Westfalen, der Wasserlieferant der DEW21 und damit der Lieferant
des Dortmunder Trinkwassers, betreiben bisher an den vier Wassergewinnungsstandorten (Villigst, Witten, Hengsen und Westhofen) eine naturnahe Wasseraufbereitung aus dem Uferfiltrat der Ruhr. Die gesetzlich geforderte hohe Qualität des Trinkwassers wird damit sicher gewährleistet.
Die aktuellen Trinkwasseranalysen können auf der Internetseite der DEW 21 unter
(https://www.dew21.de/privatkunden/wasser/trinkwasseranalyse/) abgerufen werden.
Hier sind neben anderen Stoffen die Arzneistoffe nach Art der Anwendungen aufgeführt und mit den aktuellen Analysenergebnissen und Jahresmaximal- und – minimalwerten versehen. Für einige Stoffe, wie z.B. Diclofenac oder Röntgenkontrastmittel, hat das Umweltbundesamt Leitwerte festgelegt. Für die anderen (nicht bewerteten Wirkstoffe) gilt der strenge Vorsorgewert von 0,1 Mikrogramm pro Liter [μg/l]. Aus den o.g. Analysenübersichten kann entnommen werden, dass alle Stoffe unterhalb der Leitwerte bzw. Vorsorgewerte liegen. Bei den Stoffen Carbamazepin und Diclofenac ist aber eine Konzentrationssteigerung in der letzten Zeit festzustellen. Um zukünftig in der Ruhr vorkommenden organischen Spurenstoffen oder auch möglicherweise neuen, heute noch nicht als problematisch erkannten Mikroschadstoffen optimal entgegentreten zu können, haben sich die Wasserwerke
Westfalen für eine Ergänzung der Wasseraufbereitung um weitere technischen Module
entschieden. Diese vorsorglichen, noch nicht gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen beinhalten eine Ozonung mit einer anschließenden Mehrschichtfiltration und einer Festbett-Aktivkohle-Filtration (Adsorption z.B. mittels Kokosnusskohle). Diese Module werden sukzessive in den nächsten 3 bis 4 Jahren realisiert, wobei die Ausbaustufen bei der Wassergewinnung Villigst fertig gestellt sind und sich bei den übrigen Standorten im Bau bzw. in der Planung befinden. Weiterhin ist zur Schonung der Leitungen und Vorhaltebehälter des Dortmunder Trinkwassernetzes (pH-Wert- Anpassung) eine neue Entsäuerungstechnik vorgesehen.

3. Reinigung des Dortmunder Abwassers

Durch das Land NRW wird der Ausbau der Kläranlagen im Rahmen des Förderprogramms „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung in NRW“ mit einer Zuwendung in Höhe von 70 % gefördert. Die kommunalen Anlagenbetreiber und die Abwasserverbände sind aufgefordert ihre Anlagen um die sogenannte 4. Reinigungsstufe (Ozonung, Aktivkohle, UV/H2O2 …) nachzurüsten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung der Kläranlagen ist vom zuständigen
Bundesgesetzgeber bislang nicht erlassen worden. Über die Schmutzwasserkanalisation im Stadtgebiet Dortmund wird der überwiegende Anteil des häuslichen und gewerblichen Abwassers den zentralen Klärwerken Deusen (Emschergenossenschaft), Scharnhorst (Lippeverband) und Schwerte (Ruhrverband) zugeleitet. Für die Kläranlage Deusen ist gemäß des nach Wasserrahmenrichtlinie
aufgestellten Maßnahmenplans die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beabsichtigt.
Die Beauftragung einer Studie für die Kläranlage Scharnhorst ist in der behördlichen
Abstimmung. Die Anlage in Schwerte wurde bereits mit einer 4. Reinigungsstufe
nachgerüstet.

4. Eintragspfade von Medikamenten in den Wasserkreislauf

Mikroschadstoffe, Arzneimittel und Medikamentenrückstände werden hauptsächlich
in den Wasserkreislauf eingetragen durch Abwässer aus

 privaten Haushalten (u.a. Fehlverhalten der Verbraucher und Arzneimittelkonsumenten),

 Gesundheitseinrichtungen (Abwässer aus Krankenhäusern, Altenheimen,
ambulanten Arztpraxen etc.) und

 Tiermastbetriebe und deren Rückstände (u.a. Düngung durch Gülle und Festmist).

Lediglich die ersten beiden Eintragspfade unterliegen der unmittelbaren Zuständigkeit
der Wasserwirtschaft. Hier bestehen die grundsätzlichen Möglichkeiten, z.B. durch
technische Maßnahmen bei der Abwasserbeseitigung, die eingetragenen Stoffmengen
zu reduzieren.
Bezogen auf den letztgenannten Eintragspfad werden die rechtlichen und technischen
Rahmenbedingungen maßgeblich durch die Landwirtschaft geprägt. Häufig werden
strenge wasserwirtschaftliche Kriterien durch die gesetzlich legitime „gute
landwirtschaftliche Praxis“ im wahrsten Sinne des Wortes verwässert. Um auch im
Bereich dieser potenziellen Eintragspfade spürbare Verbesserungen zu erzielen, sind
wasserwirtschaftliche und landwirtschaftliche Notwendigkeiten stärker als bisher zu
harmonisieren und aufeinander abzustimmen (Stichworte: Uferrandstreifen,
wasserwirtschaftlich begründete Aufbringungsobergrenzen …).

5. Möglichkeiten der Reduzierung der Stofffrachten

Die Möglichkeiten für eine Reduzierung der Frachten von Mikroschadstoffen sind in der Verbesserung der Abwasserbehandlungstechnik zu sehen. Darüber hinaus und entscheidender sind die Maßnahmen, die an den „Quellen“ ansetzen und darauf abzielen die Schadstoffeinträge erst gar nicht in das Schmutzwasser bzw. in die Gewässer gelangen zu lassen. Damit kommt der Einflussnahme auf das Nutzerverhalten durch Aufklärung und Info-Kampagnen eine sehr hohe Bedeutung zu.
Auch wenn es bis dato auf Bundes- und Landesebene noch keine gesetzlich bindenden Vorgaben zur technischen Umrüstung von Abwasser- und Trinkwasseraufbereitungsanlagen gibt, so hat sich die Landesregierung mit ihrem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKLUNV) auf vielfältige Weise des Themas angenommen. Genau an dieser Stelle setzt die Arbeit des Kompetenzzentrums Mikroschadstoffe.NRW an, das im Auftrag des MKULNV tätig ist (http://www.masterplan-wasser.nrw.de/das-kompetenzzentrum/). Bereits seit 2012
wertet das Kompetenzzentrum Studien zur Entwicklung der Anlagentechnik aus, auf deren Grundlage sich Anlagentechniker und -betreiber mit Behörden über geeignete Lösungen zur Mikroschadstoffelimination austauschen können. Dazu steht das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW auch im aktiven Dialog mit vergleichbaren Einrichtungen in Baden-Württemberg, der Schweiz und den Niederlanden. Die Kommunikation mit den Kommunen und der Wasserwirtschaft wird in enger Abstimmung mit dem DWA Landesverband NRW geführt.


5.1 Techniken zur Mikroschadstoffelimination

 Das von der EU initiierte und finanzierte Projekt PILLS (pharmaceutical
input and elimination from local sources) beschäftigte sich von 2008 bis
2012 mit der Forschung und Entwicklung von Klär- und Eliminationsanlagen speziell für Krankenhausabwässer. Neben Kliniken in der Schweiz und den Niederlanden wurde das Marienhospital in Gelsenkirchen modellhaft mit einer Abwasserbehandlungsanlage ausgestattet. Die Anlage wird von der Emschergenossenschaft (EG) betrieben und besteht aus einer biologischen Behandlung in einem Membranbioreaktor (MBR) und einer nachgeschalteten Behandlung mit
Ozon und Pulveraktivkohle sowie anschließender Sandfiltration. Die Ergebnisse des Projektes zeigten, dass es technisch möglich ist, die Abwässer aus den Krankenhäusern wirkungsvoll zu behandeln. Die Studie machte aber auch deutlich, dass dezentrale Anlagen energie- und
kostenintensiv sind. Gleichzeitig konnte nachgewiesen werden, dass Krankenhäuser zwar aufgrund des großen Umfangs an verwendeten Arzneimitteln ein „hot spot“ sind, dass aber der absolute Anteil an Pharmaka im Vergleich zum Konsum in den Haushalten relativ gering ist
(rund 20% des Gesamtkonsums).

 In der Veröffentlichung „Anleitung zur Planung und Dimensionierung von
Anlagen zur Mikroschadstoffelimination“ (Kompetenzzentrum
Mikroschadstoffe.NRW, Stand: 20.03.2015) werden alle derzeit bekannten
und erprobten chemisch/physikalisch/biologische Behandlungstechniken
für Abwasser beschrieben.

 Veröffentlichung „Mikroschadstoffentfernung machbar? Wesentliche
Inhalte einer Machbarkeitsstudie für Anlagen zur
Mikroschadstoffelimination“ (Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW,
Stand: 20.10.2015

5.2 Aufklärung und Information

 Mit dem vom Lippeverband (LV) koordinierten Projekt NoPILLS, DSDAS Projekt (den Spurenstoffen auf der Spur) sollten technische Innovationen insbesondere aber auch soziale Faktoren am Beispiel der Modellstadt Dülmen erforscht werden. Neben der technischen Aufrüstung der kommunalen Kläranlage wurde das Ziel verfolgt, das Bewusstsein der Menschen für das Problem zu schärfen und ein Umdenken im Umgang mit Medikamenten zu fördern. Die Auswertung der Studie 2016 zeigt, dass
dieses Ziel erreicht werden kann. Die Akteure von DSADS (Stadt Dülmen, Schulen, Apotheken, Arztpraxen, VHS, Stadtwerke Dülmen, Sportvereine, Lippeverband) unterzeichneten eine gemeinsame Absichtserklärung zur weiteren Sensibilisierung der Bevölkerung für einen wasserschonenden Umgang mit Spurenstoffen.
 Außer dem MKLUNV, den großen Wasser- und Abwasserverbänden in NRW und weiteren Organisationen und Verbände informiert auch die Verbraucherzentrale in vielfältiger Art und Weise über das Thema, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und ein Umdenken im Umgang mit
Medikamenten und Arzneirückständen zu erreichen. In den vorgenannten PILLS Projekten wurden jeweils bezogen auf die Akteure und Beteiligten deren unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten aufgezeigt:

Gesetzgeber - Schaffung von Anreizen, die eine Nutzung umweltfreundlicher Substanzen bei der Herstellung von Arzneimitteln fördern, Festsetzen von Anforderungen an Emissionen pharmazeutischer Rückstände

Pharmazeutische Industrie - Berücksichtigung von möglichen Umwelteffekten von einzelnen Wirkstoffen bereits bei deren Entwicklung sowie gezielte Forschung in diesem Bereich

Medizinisches Fachpersonal - Weiterbildung zur Veränderung der derzeitigen Verschreibungspraktiken, so dass insgesamt weniger Arzneimittel verwendet werden

Medizinische Zentren - Abwasserseparierung in Krankenhäuser und Pflegeheimen
sowie dezentrale Behandlung des Abwassers bei hohen Konzentrationen von
pharmazeutischen Rückständen

Abwasserentsorger und Trinkwasserversorger - Weitergehende
Abwasserbehandlung in zentralen Kläranlagen sowie verbesserte
Trinkwasseraufbereitung zur Eliminierung von Rückständen
Fazit
Solange es keine bundesgesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Mikroschadstoffen
gibt, sind der Handlungsspielraum und die „Forderungsmöglichkeiten“ der behördlichen
Institutionen stark eingeschränkt.
Trotz vieler Bemühungen bei der Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung über/für
das Thema scheint die Problematik im Bewusstsein der Menschen, der Unternehmen, der
Interessensverbände und Akteure im Gesundheitswesen u.v.a.m. noch nicht in ausreichendem
Maße angekommen sein.
Der negative Beitrag der Massentierhaltung an den Einträgen von Arznei- und Medikamentenrückständen in die Oberflächengewässer und das Grundwasser scheint derzeit
noch nicht erkannt und in ausreichendem Maße untersucht worden zu sein.



Weiter liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01442-15-E4) :

„in der aktuellen Stellungnahme der Verwaltung zur Belastung der Oberflächengewässer
durch Medikamentenrückstände heißt es, dass die Problematik der Entsorgung von Medikamenten
im Bewusstsein der Menschen, der Unternehmen, der Interessensverbände und der Akteure im Gesundheitswesen noch nicht in ausreichendem Maße angekommen zu sein
scheint.
Technisch sollen die Wasseraufbereitungsanlagen nach und nach aufgerüstet werden und
durch weitere Filtrationssysteme, um unter anderem auch die Medikamentenrückstände in
Oberflächengewässern weiter zu reduzieren, ergänzt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen (AUSW) folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den AUSW über Fortschritte in der Abwasserbehandlung
mit Medikamentenrückständen sowie über Fortschritte on der Trinkwasseraufbereitung
fortlaufend zu unterrichten.

2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, gemeinsam mit den Abwasserverbänden,
den Trinkwassergewinnern, den Abfallentsorgern und dem LANUV über eine wirkungsvolle Öffentlichkeitskampagne im Hinblick auf die Entsorgung von Medikamenten zu beraten.“


AUSW, 29.06.2016:


Herr Rm Klösel erläutert kurz die Hintergründe für den heute vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Herr Dudde bezieht sich auf die Ausführungen der Verwaltung zum Thema der sog. „4. Reinigungsstufe“, wonach ausgeführt werde, dass eine Machbarkeitsstudie für Deusen beabsichtigt sowie eine Studie für Scharnhorst beauftragt worden sei. Hierzu bittet er die Verwaltung, diese Angaben mit zeitlichen Vorstellungen und zu erwartenden Abläufen detaillierter zu hinterlegen.

Herr Rm Kowalewski möchte zum Antrag der SPD-Fraktion wissen, welches Budget man sich für diese Kampagne vorstelle, da man hierzu mit entsprechend fixierten Zahlen in die Haushaltsberatungen gehen müsste.

Herr Rm Waßmann bittet zum SPD- Antrag um zeitliche Konkretisierung der hierin enthaltenen Forderung nach einer „fortlaufenden“ Berichterstattung (z.B. einmal oder zweimal im Jahr?). Zum Thema „ Budget“ appelliert er daran, dass man sich hierzu heute nicht festlegen sollte.

Herr Rm Klösel teilt zur Frage, in welchem Turnus seine Fraktion sich die eine fortlaufende Berichterstattung konkret vorstelle mit, dass man es aufgrund der Komplexität des Themas für ausreichend halte, wenn durch die Verwaltung einmal im Jahr ein aktueller Sachstandbericht vorgelegt werde.
Zur Frage des Budgets gehe er davon aus, dass die Verwaltung nach entsprechender Prüfung darüber berichten werde, in welcher Höhe hierfür Haushaltsmittel erforderlich seien und ob diese hierfür zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund der Wichtigkeit des Themas, gehe er davon aus, dass alle Beteiligten hiermit sachgerecht und verantwortlich umgehen werden.

Herr Höing führt zur o.a. Frage von Herrn Rm Dudde zum Thema „4. Reinigungsstufe“ an, dass diese im Nachgang zur Sitzung schriftlich beantwortet werde (siehe Anlage).

Herr Rm Dudde erklärt sich hiermit einverstanden und kündigt an, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.

Herr Rm Kowalewski möchte ergänzend zum Thema der „4. Reinigungsstufe“ wissen, warum man hier nicht auf Partikelfilter gehe.

Herr Höing teilt mit, dass auch diese Frage nach entsprechender fachlicher Abklärung, im Nachgang zur Sitzung, beantwortet werde (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Danach beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01442-15-E4) mehrheitlich bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/DIE RECHTE):


1. Die Verwaltung wird beauftragt, den AUSW über Fortschritte in der Abwasserbehandlung
mit Medikamentenrückständen sowie über Fortschritte on der Trinkwasseraufbereitung
fortlaufend (einmal im Jahr) zu unterrichten.

2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, gemeinsam mit den Abwasserverbänden,
den Trinkwassergewinnern, den Abfallentsorgern und dem LANUV über eine wirkungsvolle Öffentlichkeitskampagne im Hinblick auf die Entsorgung von Medikamenten
zu beraten.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 21.06.2016:

„Herr Rm Frebel führt an, dass auf Seite 20 zur Anlage der Vorlage die Rede davon sei, dass die Verwaltung in Bezug auf die Situation rund um den Wilhelmsplatz ggf. Bedarf für einen zusätzlichen Vollsortimenter sehe. Hierzu verdeutlicht er, dass seine Fraktion diese Vorgehensweise zukünftig nicht mittrage.

Herr sB Auffahrt führt an, dass sich seine Fraktion dieser Aussage anschließe.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“


AUSW 29.06.2016:

Herr sB Auffahrt und Herr Rm Logermann teilen beide mit, dass sie die heutige Empfehlung unter Einbeziehung der bereits im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gemachten Aussagen ihrer jeweiligen Fraktion (siehe o.a. Empfehlung des ABVG vom 21.06.2016) aussprechen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt dieses im Grundsatz.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gebiet Dorstfeld, dessen Geltungsbereich in der Anlage 6 dargestellt ist, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB.

Die Durchführung aller Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Dorstfeld steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.

zu TOP 6.2
Stadterneuerung Huckarde
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet "Huckarde-Nord"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04770-16)

AUSW 29.06.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs.1 BauGB das Stadtumbaugebiet „Huckarde-Nord“ festzulegen. Der räumliche Geltungsbereich „Huckarde-Nord“ ist der Anlage 1 zu entnehmen.

zu TOP 6.3
Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04778-16)

AUSW 29.06.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB das Stadtumbaugebiet „Derne“ festzulegen. Der räumliche Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Derne“ ist der Anlage 1 zu entnehmen.



zu TOP 6.4
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Durchführungsbeschluss Hof- und Fassadenprogramm Einzeleigentümer/innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04810-16)

AUSW 29.06.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt im Rahmen der Projektes „Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh“ die Durchführung der Teilmaßnahme „Hof- und Fassadenprogramm Einzeleigentümer/innen“ mit Gesamtkosten in Höhe von 145.000 €.


zu TOP 6.5
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Derne"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Derne“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 - zur Kenntnis.


zu TOP 6.7
Ausschüttungen DOGEWO
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 05014-16)

Man hat sich zu Beginn der Sitzung (siehe TOP 1.3) darauf geeinigt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.


zu TOP 6.8
Studentisches Wohnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02457-15-E2)

„…zu dem auf Grundlage des o. g. Antrages gefassten Beschluss des AUSW vom 23.09.2015
nehme ich wie folgt Stellung:
Im November 2015 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit das im Antrag genannte Förderprogramm in Form eines Modellvorhabens
zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen aufgelegt.
Ziel der Förderung ist es, den Bau und die Nutzung von sogenannten Variowohnungen zu
evaluieren. Durch Forschung und Untersuchung sollen Grundlagen zur Weiterentwicklung
und nachhaltigen Nutzung von Gebäuden mit Variowohnungen zur Verfügung gestellt
werden. Gefördert wird der forschungsbedingte Mehraufwand von Konzepten für
Modellvorhaben, die den nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen vorsehen.
Es werden Kosten für Forschungsleistungen und anteilig Investitionen von Innovationen
übernommen. Antragsberechtigt sind Bauherren, die die Errichtung und anschließende
Vermietung von Variowohnungen planen. Der Förderzeitraum begann am 01.01.2016 und
endet am 31.12.2018. Antragsstellung ist bis zum 30.06.2016 möglich.
Das Dezernat für Planen, Umwelt und Wohnen hat Anfang des Jahres 2016 verschiedene in
Dortmund agierende Wohnungsunternehmen, Investoren sowie das Studierendenwerk
Dortmund über die Inhalte des Förderprogramms informiert und signalisiert, die Entwicklung
und Durchführung eines innovativen Modellprojektes in Dortmund zu unterstützen.
Die Geschäftsführung des Studierendenwerkes Dortmund zeigte im Rahmen eines
persönlichen Gespräches grundsätzliches Interesse an der Thematik des Modellvorhabens.
Allerdings wurde der Stadt Dortmund im Nachgang mitgeteilt, dass eine Teilnahme des
Studierendenwerkes an dem Forschungsprojekt aus organisatorischen und wirtschaftlichen
Gründen nicht infrage kommt. Auch wenn nach aktuellem Kenntnisstand kein Dortmunder Projektvorschlag für das Modellvorhaben des Bundes eingereicht wird, konnte im Dialog mit dem Studierendenwerk der Bedarf an studentischem Wohnraum als wichtige Rahmenbedingung für den
Hochschulstandort Dortmund erörtert werden. Das Studierendenwerk prüft derzeit die Realisierbarkeit verschiedener Neubau- und Sanierungsprojekte zur Schaffung und Sicherung von Wohnheimplätzen für Studierende. Dies geschieht im Austausch mit den zuständigen Fachbereichen der Stadt Dortmund. So hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Campus
2030 bereits untersucht, welche Flächen sich potenziell für eine Bebauung eignen. Darüber
hinaus hat unter Beteiligung des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung ein Gespräch mit
dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW über die Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln des Landes für die Modernisierung sanierungsbedürftiger Wohnheimanlagen aus den 1970er-Jahren stattgefunden. Die Geschäftsführung des Studierendenwerkes hat zugesagt, die Verwaltung im dritten Quartal 2016 über die konkreten, von den dortigen Kontrollorganen genehmigten Planungen zu informieren und den Abstimmungsprozess mit der Stadt Dortmund fortzusetzen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung endet um 17:58 Uhr.



Heymann Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin




Zu TOP 2.1: "Dorstfeld-Süd":
Vortrag Dr. Striegler: (See attached file: doc09827120160726125208.pdf)
Vortrag Dr. Mackenbach: (See attached file: Sanierungsfall Dorstfeld aktuell.pdf)



Zu TOP 5.3: " Bericht zu Belastung der Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände": Beantwortung der Verwaltung zum verabschiedeten Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion sowie der noch offenen mündlichen Fragen aus der Sitzung am 29.06.2016 (See attached file: 2016-08-15 Antwort AUSW.pdf)