Niederschrift (öffentlich)

über die 39. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 03.07.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:30 Uhr



Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking i. V. f. Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Peter Finkensiep i. V. f. Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Alfred Hennekemper


Mark Becker
Ingolf Sinn
Annette Stromberg
Daniel Binder
Heiko Just (66/5)
Corinna Hoffmann (50/7)
Andre´Deutschmann (80 WF)

Ivonne Gambal
Sabine Ebbert (50/7)
Norbert Enters
Michael Bonan



4. Gäste




5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Daniel Kunstleben 57/FABIDO
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 39. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 03.07.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.05.2019


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Planung und Bau von Kinder- und Jugendspielplätzen; Hier: Erfahrungsbericht zum Beschaffungsverfahren für Spielgeräte
Mündlicher Bericht

2.2 Die Dortmunder Kinderstuben im Sozialraum als Unterstützungssystem der Hilfen zur Erziehung
Mündlicher Bericht

2.3 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit freier Träger in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14346-19)

2.4 Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14166-19)

2.5 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

3.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

3.3 Musik fördert Bildungschancen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14350-19)

3.4 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)

3.5 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Handlungsrahmen "Schulbegleitung in Dortmund"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14233-19-E1)

4.2 Förderung der Miete in der Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14785-19)

4.3 Schließung von Tageseinrichtungen für Kinder; hier Rübenkamp 33
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14383-19-E1)

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden




Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste sowie Frau Hawighorst-Rüßler als neues Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss, Frau Schütte-Haermeyer in neuer Rolle als Vertreterin der Diakonie und Herrn Hennekemper als neuen stellvertretenden Leiter des Jugendamtes.
Anschließend verabschiedete er Herrn Hibbeln und bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Frau Uta Schütte-Haermeyer


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Bahr benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.05.2019

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.05.2019 wurde einstimmig ( bei 1 Enthaltung Frau Schütte-Haermeyer) genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Planung und Bau von Kinder- und Jugendspielplätzen; Hier: Erfahrungsbericht zum Beschaffungsverfahren für Spielgeräte

Herr Binder erläuterte die Erfahrungen des vereinfachten Verfahrens, des Jugendamtes, des Tiefbauamtes und des Vergabe- und Beschaffungsamtes, zum Beschaffungsprozess für Spielgeräte anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zum Protokoll).

Herr Grohmann dankte für den Bericht. ER ermunterte beharrlich zu sein und auch die Bezirksvertretungen mit einzubeziehen. Er lobte den ganzheitlichen Ansatz für die Rechtfertigung der zwei neuen Stellen, die eine klare Zielvorgabe für ihre Planungen haben. Es seien in den letzten Jahren viele tolle Spielplatzanlagen gebaut worden aber man müsse auch ein großes Augenmerk auf die älteren Anlagen haben, um eine Attraktivitätssteigerung, nicht nur durch Austausch von Spielgeräten zu erreichen. Er bat darum in einem Jahr erneut über die Erfahrungen zu berichten.

Auf die Frage von Frau Dr. Tautorat nach der inklusiven Gestaltung der Spielplätze antwortete Herr Binder, dass bei den neu geplanten Spielplätzen Inklusion immer berücksichtigt werde. Zu den älteren Plätzen werde es in diesem Jahr einen Termin mit dem BPN geben, um sich Spielplätze anzusehen und einen Kriterienkatalog festzulegen.

Frau Hawighorst-Rüßler fragte wieviel Geld zur Verfügung stehe, wieviel Rahmenverträge es gebe und wieviel planerische Leistung benötigt werde und ob man das nicht auf die Hersteller der Geräte übertragen könne.

Herr Bahr bedankte sich für die Darstellung, und fragte ebenfalls wieviel Geld zur Verfügung stehe und wie viele Aufgaben man noch vor sich her schiebe.

Zu den Finanzen antwortete Herr Binder, dass man sich im Jugendamt bei den Haushaltsplanberatungen stark gemacht habe, weil viele Geräte aus Holz seien und nach 15 Jahren ausgewechselt werden müssen. Das jährliche Budget wird von momentan 460.000,-- Euro bis 2024 schrittweise auf 800.000,-- Euro angehoben. Damit könne man dann auch größere Projekte finanzieren und nicht nur den Austausch von Altspielgeräten.

Herr Just erklärte zu den geplanten neuen Stellen, dass mit der Gründung des Grünflächenamtes eine Personalbedarfsbemessung durchgeführt werde. Da werden die Bedarfe des Jugendamtes, Fabido und des Schulverwaltungsamtes rund um das Thema Spielgeräte ein wesentlicher Baustein sein. Die zwei neuen Stellen sollen im Grünflächenamt angesiedelt sein und sich ausschließlich um die Planung, Beschaffung und Bauleitung von Spielgeräten kümmern. Im Moment sei die Marktsituation so, dass sich die Lieferzeiten von Spielgeräten von 8-10 Wochen auf 20-22 Wochen verlängert haben. Viele Firmen würden aufgrund der guten Auftragslage nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, da sie nicht zeitnah anfangen könnten. Auf die Frage zu den Rahmenverträgen antwortete er, dass es diese zu Spielschiffen, kleinen Spielhäusern, Trampolinen, Spielzäunen, Spielgerätehäusern und Sonnenmarkisen gebe.
Ein wichtiger Punkt der Verbesserung sei, dass es ein Frühwarnsystem dadurch gebe, dass das Tiefbauamt wöchentliche Sichtkontrollen durchführt und bei denen festgestellt wird, ob ein Gerät abgängig sei und wann Geräte ausgetauscht werden müssen. Dies werde dem Jugendamt mitgeteilt, damit sich frühzeitig gekümmert werden kann.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Die Dortmunder Kinderstuben im Sozialraum als Unterstützungssystem der Hilfen zur Erziehung


Herr Sinn berichtete, anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zum Protokoll) über das Projekt „Die Dortmunder Kinderstuben im Sozialraum als Unterstützungssystem der Hilfen zur Erziehung“.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit freier Träger in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14346-19)

Auf die Nachfrage von Frau Hawighorst-Rüßler, warum zwei der geförderten Einrichtungen keine Landesmittel erhalten, antwortete Herr Becker, dass diese Einrichtungen nach 1998 eingerichtet wurden und deshalb bei der damals üblichen Verteilung nicht berücksichtigt wurden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Fördermittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2019.


zu TOP 2.4
Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14166-19)

Herr Barrenbrügge regte an, die Jugendforen auch mal in Schulen, mit Schulklassen stattfinden zu lassen, um den Blickwinkel zu erweitern.

Frau Dr. Tautorat zeigte sich erfreut über die breite Fächerung dessen, was in den Jugendforen stattfindet und wie viele Jugendliche erreicht werden.

Frau Hawighorst-Rüßler betonte, dass sie besonders wichtig fände, das Augenmerk auf die Qualitätssicherung zu legen. Sie findet es gut, dass die Ergebnisse in die Fortschreibung des nächsten Kinder- und Jugendförderplanes einfließen sollen.

Herr Spangenberg erklärte, dass es immer wieder Entwicklungen gäbe, auf die man reagieren müsse. Der Prozess müsse sich stetig weiterentwickeln. Bei den stadtweiten Jugendforen sei der Jugendring Partner des Jugendamtes und entwickle das System auch weiter.

Frau Beckmann plädierte dafür, auch an die Schulen für Kinder mit Behinderungen zu denken.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)

Herr Rennert erklärte, dass Dortmund zu den teuren Kommunen in NRW gehöre und eine Abfrage des JAEB ergab dass z.B. in vielen anderen Kommunen (Dormagen, Eschweiler, Neuss u.a.) die Elternbeiträge gesenkt und die beitragsfreien Einkommensgrenzen erhöht wurden. Auch die Landesregierung und die Bundesregierung tendieren ebenfalls dazu Elternbeiträge für Kitas in näherer Zukunft abzuschaffen.

Frau Dr. Tautorat teilte mit, dass ihre Fraktion Kitagebühren grundsätzlich ablehne und sie deshalb gegen die Vorlage stimmen werde.

Frau Hawighorst-Rüßler merkte an, dass die Grundsatzfrage diskutiert werde, es aber bei dieser Vorlage um die Anpassung des Gute-Kita-Gesetzes an die Beitragsbedingungen ginge.

Frau Schneckenburger erläuterte, dass es sich bei der Vorlage um einen Nachvollzug des Gute-Kita-Gesetzes auf kommunaler Ebene handelt. Es sei eine Anpassung der Dortmunder Beitragssatzung an die Novellierung des § 90 SGB VIII, demzufolge das Baukindergeld nicht mehr bei der Festsetzung der Elternbeiträge berücksichtigungsfähig sei. Es gebe eine sozialgerechte Staffelung der Elternbeiträge, bei der Eltern erst ab einem bestimmten Haushaltseinkommen Beiträge zahlen müssten. Das sei auch der Grund für eine überdurchschnittlich hohe Ausfallquote bei den Beiträgen in Dortmund. In der Struktur sehe das KiBiz einen Finanzierungsanteil durch Beiträge der Eltern vor, mit Ausnahme des dritten Kindergartenjahres. Wenn zukünftig weitere Regelungen erfolgen, werde die Stadt Dortmund sie berücksichtigen. Sie erklärte, dass man darüber hinaus darauf hingewiesen habe, dass man als Stadt Dortmund gerne eine einheitliche Entgelttabelle in NRW haben möchte und dann aber auch von Seiten des Landes einen Ausgleich der entfallenen Beiträge erwarte, damit auch der Deckungsbeitrag für den Haushalt der Stadt Dortmund erfolgt. Das wurde von Seiten des Landes nicht eingelöst.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen 1 Stimme Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2019 zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.04.2019).


zu TOP 3.3
Musik fördert Bildungschancen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14350-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Musikschule Dortmund über das Projekt TRANSI MUS zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)

Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2019
(Drucksache Nr.: 14353-19)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

…Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 25.06.2019 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines sogenannten KdU-Fonds und legt dem Ausschuss einen Entwurf von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eines solchen Fonds vor. In den Fonds fließen die durch die Teilnahme langzeitarbeitsloser Menschen an den Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes eingesparten Kosten der Unterkunft ein. Die Einsparsumme wird als kommunaler Förderfonds zur Begleitung und Unterstützung des Teilhabechancengesetzes in Dortmund eingesetzt. Vorrangig sollen damit Kosten übernommen werden, die nicht durch das Bundesprogramm gedeckt sind (Eigenleistungen der Träger im 3., 4. und 5. Jahr der Maßnahmen). Das betrifft insbesondere gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen.
Begründung:
Die Regelungen zum Teilhabechancengesetz sehen vor, dass Unternehmen und Beschäftigungsträger, die sich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen, während der fünfjährigen Laufzeit auch Eigenanteile der Lohnzahlungen übernehmen müssen. Im dritten Jahr der Maßnahmen sind das 10 Prozent, im vierten Jahr 20 Prozent und im fünften Jahr 30 Prozent des entsprechenden Lohns. Insbesondere für gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen, ist das ein Problem. Eine Bezuschussung durch einen kommunalen Förderfonds könnte dazu beitragen, dass auch diese Träger vermehrt Einstellungen langzeitarbeitsloser Menschen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vornehmen. In den Förderfonds können die durch die Reduzierung der Kosten der Unterkunft eingesparten Gelder einfließen und mit einer eventuell pauschalen Finanzierung ausgezahlt werden. Die Stadt Bielefeld hat inzwischen ein entsprechendes Verfahren beschlossen….

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:

..die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, „mehrfach-Förderstrukturen“ innerhalb eines Wirkungsbereiches mit gleicher Zielsetzung zu vermeiden...


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigte sich darauf, die Anträge und die Vorlage einzeln abzustimmen und bei dem Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste Punkt 1 und Punkt 2 gesondert abzustimmen.
I. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 14353-19-E1).

II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (bei Enthaltung der AfD-Fraktion) folgenden geänderten Punkt 1 des Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2):
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen alle drei Jahre einen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
III. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit lehnt den Punkt 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2) mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion FDP-Bürgerliste und der CDU-Fraktion) ab.

IV. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten) folgend Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS
2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.

2.Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.

3.Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern…..


Frau Hoffmann vom Sozialamt führte in die Vorlage ein.

Auf Rückfrage von Herr Barrenbrügge zu Seite 3 des Berichtes, auf der stehe das im Jugendamt 45.000,-- Euro weniger für das BigTippi benötigt werden und woran das liege, antwortete Frau Hoffmann, dass eine Umfinanzierung vorgenommen wurde. Die Mittel des Eigenanteils des BigTippi wurden verlagert, ohne Verschlechterung für das Jugendamt.

Herr Grohmann fragte nach, wer die Hauptverantwortung habe, wie das begleitet werde und was man Erfolg ansehe. Frau Hoffmann antwortete, dass die Projekte einer dauerhaften Kontrolle unterliegen und wenn man im Laufe der 10 Jahre zu dem Ergebnis komme, dass es Projekte gebe, die nicht den gewünschten Erfolg haben, würde man diese auch beenden. Die Koordination erfolgte bisher über den Steuerungskreis, bestehend aus den Dezernentinnen Frau Zoerner und Frau Schneckenburgen sowie Herrn Westphal von der Wirtschaftsförderung. Zukünftig soll eine Stelle für die verstärkte interdisziplinäre Arbeit geschaffen werden, es sei aber noch nicht geklärt, wo die angesiedelt wird.

Frau Hawighorst-Rüßler fragte nach, ob der Antrag aus dem ASAG neu gestellt werden müsste, da der AFBL ihn nicht mit beschlossen habe. Frau Hoffmann erklärte dazu, dass der Antrag aus dem Sozialausschuss der Verwaltung als Prüfauftrag vorliegen würde.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Arbeitsauftrag des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit an die Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.

2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.

3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.


zu TOP 3.5
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)

Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme des Behindertenpolitischen aus der Sitzung vom 11.06.2019 vor:

…Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:

Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.

Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.

Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Handlungsrahmen "Schulbegleitung in Dortmund"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14233-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.06.2019 vor:

…Sachstandsbericht der Verwaltung über die Leistungen zur Sicherstellung von Schulbegleitungen nach Verabschiedung des Handlungsrahmens „Schulbegleitung in Dortmund“ im Schulausschuss am 07.03.2018;
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks am 30.04.2019 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (Drucksache Nr. 13864-19) sowie am 22.05.2019 im Schulausschuss (Drucksache Nr. 14332-19) und am 22.05.2019 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Drucksache Nr. 14233-19)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anfrage aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk wird mit dem folgenden, tabellarisch gestalteten, gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung für alle drei damit befassten Gremien beantwortet.

Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2018 und das Jahr 2019 bis heute bzw. bis zum Ende des laufenden Schuljahres.





„Schubido“ - Leistungen im Rahmen des freiwilliges Leistungsangebots
durch den Fachbereich Schule
Leistungen des Jugendamtes
für Kinder mit ausschließlich seelischer Behinderung, für die ein Verwaltungsverfahren eröffnet wurde
Leistungen des Sozialamtes für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung, für die ein Verwaltungsverfahren eröffnet wurde

Antwort FB 40
Antwort FB 51
Antwort FB 50
Anzahl der Schüler*innen mit Schulbegleitung
1064 Schüler*innen
6 Schüler*innen; Zwei Fälle befinden sich aktuell in der Überprüfung
12 Schüler*innen
Durchschnittl. Begleitungsumfang
5,8 Stunden täglich
Auf die Antwort des FB 40 wird
verwiesen
7,2 Stunden täglich
Schulformen, an denen Schulbegleitung eingesetzt wird
Alle Schulformen
Auf die Antwort des FB 40 wird
verwiesen
Auf die Antwort des FB 40 wird verwiesen
Anzahl der Schulbegleitungen, die nicht bedient werden konnten
1 (Hier handelt es sich um einen Einzelfall. Der Bedarf bestand in einem Umfang von 2 Std. wöchentl., für dieses geringe Zeitkontingent konnte kein Schulbegleiter eingestellt werden.) In allen anderen Fällen wurde eine klassenübergr. Lösung gefunden.


Qualität der Begleitung
Nichtfachkräfte
FSJL*innen
Fachkräfte
Auf die Antwort des FB 40 wird
verwiesen
Krankenpfleger*innen/
Pflegefachkräfte
Anzahl der gewünschten, aber nicht eingeführten Schulbegleitungen
125
Auf die Antwort des FB 40 wird
verwiesen
Die Anträge von 17 Schüler*innen wurden zur verantwortlichen Entscheidung an zuständige Rehabilitationsträger weitergeleitet.

Die Anträge von 3 Schüler*innen mussten abgelehnt werden.

Antwort FB 40
Antwort FB 51
Antwort FB 50
Häufigste Begründungen der Ablehnungen
Die Teilhabe am Unterricht war auch ohne Einsatz einer Schulbegleitung möglich.
Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen
Keine Zugehörigkeit zum für Leistungen der Eingliederungshilfe berechtigten Personenkreis und/oder
Zuständigkeit anderer Kostenträger.
Anzahl der Kontaktaufnahme/Weiterleitung an das Sozialamt
7
Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen

Anzahl Ablehnungen in Abstimmung mit dem Sozialamt
0
Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen

Anzahl der Vertragspartner*innen zur Bereitstellung von Schulbegleitungen
Regional 9
Überregional 21
Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen
Über die Leistungen im Einzelfall hinausgehend wurden keine Verträge oder Leistungs- /Vergütungsvereinbarungen geschlossen.
Zeitpunkt
Qualitätszirkel
Verfahren zur Beauftragung einer Prozessbegleitung über FB 11 wurde eingeleitet. Terminplanung Qualitätszirkel: zeitnah nach Sommerferien 2019
Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen

Berichterstattung/Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen
Auswertung im 1. Quartal 2020
Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen

….

Auf die diversen kleinteiligen Nachfragen Frau Beckmanns bezüglich der 6 Fälle des Jugendamtes, erklärte Frau Schneckenburger, nach kontroverser Diskussion des Ausschusses, dass die Verwaltung prüfen werde, ob es bei der geringen Fallzahl aus Datenschutzgründen möglich sei, dem BPN seine Fragen zu beantworten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Förderung der Miete in der Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14785-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14785-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion die LINKE & PIRATEN vor:

…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachstehenden Antrags:
Bei der Förderung der Miete für Großpflegestellen in der Kindertagespflege ab dem 1.6.2019 wird die Bruttokaltmiete zugrunde gelegt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 31.1.2019 beschloss der Auschuss für Kinder, Jugend und Familie auf Anfrage die maximale Förderung der „Kaltmiete“ in der Kindertagespflege in sogenannten anderen geeigneten Räumen von bedarfsgerechten Einzelpflegestellen bis zu 500 Euro monatlich und von Großpflegestellen bis zu 1.000 Euro monatlich ab dem 1.6.2019 zu gewähren.
In Folge kam es zu Irritation bei den Tagesmüttern über den Begriff „Kaltmiete“. Bislang wurden 50% der Bruttokaltmiete von Großpflegestellen gefördert, gedeckelt auf 600 Euro.
Bruttokaltmiete enthält per Definition alle Nebenkosten außer Heizung und Strom.
Nun erscheint die oben erwähnte auf 1.000 Euro erhöhte Obergrenze zunächst sehr erfreulich für die Tagesmütter. Es stellte sich aber heraus, dass hierbei vom Jugendamt nur noch die „Nettokaltmiete“ gefördert wird, also die reine Grundmiete, im o. g. Beschluss einfach „Kaltmiete“ genannt. Die oft sehr hohen Nebenkosten gerade bei Großpflegestellen, die gewerbliche Räume anmieten, werden somit nicht mehr gefördert.
Die Grundmiete bei gewerblichen Räumen ist auf 10 Jahre festgelegt, die Nebenkosten können innerhalb dieses Zeitraums regelrecht „explodieren“ und sind damit nicht mehr unterhalb der Deckelung von 1.000 Euro. Für die Großpflegestellen wäre es daher besser, bei der „alten“ Förderung der Bruttokaltmiete zu verbleiben.
Vor dem Hintergrund, dass gerade auch die Großpflegestellen zum Abbau der Platznot im Bereich der Kindertagesbetreuung maßgeblich beitragen und dies politisch auch so gewünscht ist, bitten wir um eine positive Entscheidung…..


Frau Dr. Tautorat erklärte sich damit einverstanden, dass die Verwaltung die von Frau Bornemann mündlich vorgetragenen Erläuterungen schriftlich zur nächsten Sitzung vorlegt und dass der Antrag erstmal als eingebracht zu sehen sei.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmte der Vorgehensweise zu.


zu TOP 4.3
Schließung von Tageseinrichtungen für Kinder; hier Rübenkamp 33
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14383-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.06.2019 vor:

….Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion zur Schließung von Tageseinrichtungen für Kinder; hier Rübenkamp 33
Drucksache Nr.: 14383-19
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 06.05.2019 wird wie folgt beantwortet:
1. Wie stellt sich die Einstellung des Betreuungsbetriebs im Gebäude Rübenkamp 33 im April 2019 auf die örtliche Betreuungssituation im neuen Kindergartenjahr im Wickeder Raum dar?

Der Betrieb der evangelischen Kindertageseinrichtung am Standort Rübenkamp 33 musste aufgrund von Schimmelbefall eingestellt werden. Die 40 Plätze dieser Einrichtung für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt können an der evangelischen Kindertageseinrichtung Meylantstraße fortgeführt werden. Hierfür hat die evangelische Gemeinde Räume und den Kirchensaal im angrenzenden Gemeindehaus kindgerecht hergerichtet und zur Verfügung gestellt. Das Landesjugendamt des LWL und die Gemeindeunfallkasse haben sich von der aktuellen Raumsituation ein Bild gemacht und den Betrieb für drei Jahre genehmigt. Innerhalb dieser drei Jahre werden die 40 Plätze sukzessive durch den Schuleintritt der Kinder abgebaut, bis wieder die reguläre Kinderzahl am Standort Meylantstraße mit 3 Gruppen erreicht wird. Die 40 abgebauten Plätze werden durch alternative Betreuungsangebote kompensiert (s. Punkt 3).
2. Kommt es zu Kündigungen/Beendigungen von Betreuungsverhältnissen zum neuen Kindergartenjahr durch den Träger?

Kündigungen oder Beendigungen von Betreuungsverhältnissen sind nicht erforderlich. Sowohl die Kinder, die zuvor in der Kindertageseinrichtung Rübenkamp bereits betreut wurden, als auch die neu angemeldeten Kinder, deren Betreuungsverhältnisse zum Kindergartenjahr 2019/20 am 01.08.2019 am Standort Rübenkamp 33 begonnen hätten, erhalten am Standort Meylantenstr. einen Betreuungsplatz.
3. Gibt es zeitnah neue alternative Betreuungsangebote in diesem Bereich?

Aufgrund der allgemeinen angespannten Betreuungssituation im Ü3-Bereich wurden mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen Überbelegungen für das Kindergartenjahr 2019/20 für mindestens 2 Jahre vereinbart. In Wickede entstehen dadurch 21 zusätzliche Ü3-Plätze.
Im Bebauungsplan Br213 Pleckenbrink ist eine neue Tageseinrichtung für Kinder geplant. Die neue TEK war ursprünglich für 4 Gruppen geplant und soll nunmehr auf 6 Gruppen angepasst werden, um den Verlust der 2 Gruppen der TEK Rübenkamp dauerhaft zu kompensieren.
4. Bleibt die Liegenschaft Rübenkamp 33, ggfs. auch in anderer Trägerschaft, für die Kindertagesbetreuung perspektivisch erhalten?

Nach heutigem Stand bleibt der Standort für eine Nutzung als Kindertageseinrichtung nicht erhalten…..
5. Gibt es auch weitere Tageseinrichtungen für Kinder, die in den letzten 12 Monaten unplanmäßig geschlossen werden mussten? Wenn ja, welche und wie viele Betreuungsplätze waren dabei betroffen?
Unplanmäßig wurde in den letzten 12 Monaten keine Kita geschlossen und Plätze dauerhaft abgebaut.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die Übersicht wird mit dem Protokoll versandt.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

Der Sozialbericht wird vom AKJF und vom ASAG in getrennten Sitzungen abgehandelt, da kein gemeinsamer Termin gefunden wurde.

Verschickt an die Fraktionssprecher wurde ein Schreiben von, “Care Leaver“ mit einem Fragenkatalog.

Verteilt wurde das „Handbuch Zusammenarbeit Kinderstuben und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) sowie der „AWO Jahresbericht Offene Kinder- und Jugendarbeit & Streetwork“

Herr Barrenbrügge erklärte zum Ende der Sitzung, dass dies seine letzte Sitzung sei, da er beruflich eine Auszeit nehme und sein Ratsmandat niederlegen würde.



Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:30 Uhr.







Sohn Bahr Weber
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: TOP 2.1 Ausgangslage Beschaffungsprozess von Spielgeräten.pptx) (See attached file: TOP 2.2 AKJF_ Kinderstube_Stand_24.05.19.pdf) (See attached file: Aufstellungen BV Juni 2019.pdf)