Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 08.02.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 15:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD-Fraktion) i. V. für Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Ralf Rüddenclau – StA 20
Heinz Hansmeier – StA 20
Markus Neuhaus – StA 21
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Harriet Ellwein – 1/GB III
Jörg Zilian – 10/T
Martin Depenbrock – 40/5
Peter Externbrink – 50/8
André Knoche – 52/1 GBL
Jörg Thurm – 66/1
Pascal Ledune – 8/GF stellv.
Jürgen Krause – 1/GB I

3. Gäste:

---




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 08.02.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017


2. Finanzen

2.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09761-17)

2.2 Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09186-17)

2.3 Bettensteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09950-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09950-18-E1)

2.4 Gute Schule 2020
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10083-18)


3. Beteiligungen

3.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09775-17)

3.2 DEW21: Änderung der Windparkgesellschaftsverträge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09901-18)

3.3 STEAG Energy Services
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09953-18)
3.4 Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09910-18)

3.5 Umbenennung der Westfalenhallen Dortmund GmbH und ihrer Tochtergesellschaften und Anpassung der Gesellschaftsverträge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09807-18)


4. Liegenschaften

4.1 1. Beschluss zur Ergänzung / Anpassung des Erschließungsvertrages II - Phoenix-West um den Bau der Südspange Hörde
2. Planungsbeschluss zum Bau der Südspange Hörde auf dem Phoenix-West Gelände

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07552-17)

4.2 Neubau des Kinder- und Jugendsportparks Hombruch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09479-17)

4.3 Übertragung von verschiedenen landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08508-17)

4.4 Städtische Grundstücke
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09952-18)

4.5 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09964-18)


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.


6. Sonstiges

6.1 Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)

6.2 Wirtschaftsförderung 4.0
Neuorganisation der Wirtschaftsförderung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09191-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018
(Drucksache Nr.: 09191-17)

6.3 Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Naumann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09761-17)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass sich für ihn nicht erschließe, wie die Gesamtentlastung in Höhe von 2,5 Mio. Euro zustande kommen solle. Weiterhin frage er sich, wie hoch der Anteil der Selbstzahler sei.

Herr Externbrink (50/8) teilt mit, dass die formalrechtlichen kommunalen Rahmenbedingungen in regelmäßigen Abständen aktualisiert würden. Der Anteil der Selbstzahler liege bei ca. 5 %. Die 2,5 Mio. Euro würden aus den Kassen des Jobcenters und denen der Leistungsträger (Kosten der Unterkunft) als Einnahme verbucht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

zu TOP 2.2
Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09186-17)

Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass die vorgesehenen Kosten für das Marketing in Höhe von 295.000,-- € aus seiner Sicht zu hoch seien. Den Maßnahmen würde er zwar für seine Fraktion zustimmen, jedoch möchte seine Fraktion die Marketingkosten nicht verausgabt sehen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich in Derne dank der vielen Beteiligten eine große Zahl von Aktivitäten erfolgten und der Ort zu einem blühenden Vorort geworden sei.

Herr Rettstadt (FDP-Fraktion/Bürgerliste) teilt mit, dass einige der aufgeführten Aktivitäten aus seiner Sicht nicht sehr zielgenau seien. Auch er sehe die Kosten des Marketings in Höhe von 295.000,-- € als sehr hoch an. Er werde der Vorlage jedoch trotzdem zustimmen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die Anlage der Beschlussvorlage auf Seite 50 und 51 ff. in ausreichender Weise auch im Hinblick auf die Zielgenauigkeit Auskunft gebe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Derne mit den lfd. Nrn. -1- bis -11- in Höhe von insgesamt 6.050.000 € während der Jahre 2020 bis 2026 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.

Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden die Fachbereiche gemäß ihrer Zuständigkeit und Erfordernisse, den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.

zu TOP 2.3
Bettensteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09950-18)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09950-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:


Seit dem Jahr 2017 gibt es einen Vertrag zwischen dem Community-Marktplatz Airbnb und der Stadt Dortmund. Laut Berichterstattung in der lokalen Presse soll sich Airbnb verpflichtet haben, die fällige Bettensteuer, die bei der Vermietung eines privaten Zimmers oder einer Privatwohnung an Privatpersonen anfällt, direkt an die Stadt Dortmund zu überweisen.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

a) Wie viele Betten / Übernachtungen hat das Portal Airbnb im Jahr 2017 gemeldet und wie hoch sind die Einnahmen, die aus den Vermietungen dieser privaten Unterkünfte generiert werden konnten?

b) Wie viele Betten / Übernachtungen wurden insgesamt für die Bettensteuer gemeldet (damit sind alle Betten in Jugendherbergen, Hotels oder Pensionen usw. gemeint)? Wie hoch waren die Einnahmen?

c) Wie hoch ist der Anteil der privaten Übernachtungen im Vergleich zu den Übernachtungen von Geschäftsreisenden?

d) Der Hotelbau boomt in Dortmund. Wie viele Betten werden voraussichtlich im Jahr 2018 hinzukommen?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor:
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Betten / Übernachtungen hat das Portal Airbnb im Jahr 2017 gemeldet und wie hoch sind die Einnahmen, die aus den Vermietungen dieser privaten Unterkünfte generiert werden konnten?

Das Portal "Airbnb" hat im Jahr 2017 noch keine Übernachtungen gemeldet. Die abgeschlossene Vereinbarung gilt erst ab dem 01.01.2018. In 2017 wurde die Beherbergungsabgabe noch durch die einzelnen Beherbergungsbetriebe bei den Übernachtungsgästen eingezogen und abgeführt.

Zur Höhe der Einnahmen kann keine Auskunft erteilt werden, weil diese in der Gesamtheit
erklärt werden, d.h. direkt durch den Übernachtungsgast gebuchte Übernachtungen sowie
portalgenerierte bzw. vermittlerbasierte Buchungen werden für ein Kalendervierteljahr in
Summe gemeldet und abgeführt.

2. Wie viele Betten / Übernachtungen wurden insgesamt für die Bettensteuer gemeldet (damit sind alle Betten in Jugendherbergen, Hotels oder Pensionen usw. gemeint)? Wie hoch waren die Einnahmen?

Die Anzahl der Betten wird für die Berechnung der Beherbergungsabgabe vom Fachbereich
Stadtkasse und Steueramt -FB 21- nicht benötigt und somit auch nicht nachgehalten. Die Anzahl der Übernachtungen ist für die Besteuerung ebenfalls nicht relevant, weil Steuergegenstand der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einen Beherbergungsbetrieb ist. Vielleicht können andere Fachbereiche, z. B. die Wirtschaftsförderung oder Dortmund Tourismus, hierzu Angaben machen.
Somit können keine Zahlen zu Betten oder Übernachtungen gemeldet werden.
Die voraussichtliche Höhe der Steuereinnahmen für die Beherbergungsabgabe beträgt 2017
etwa 1.900.000,00 Euro.

3. Wie hoch ist der Anteil der privaten Übernachtungen im Vergleich zu den Übernachtungen von Geschäftsreisenden?

Der Anteil der privaten Übernachtungen beträgt ca. 45 %. Diese Erkenntnis wurde aus den vor
Ort vorgenommenen Prüfungen gezogen.

4. Der Hotelbau boomt in Dortmund. Wie viele Betten werden voraussichtlich im Jahr 2018 hinzukommen?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, siehe hierzu die Antwort zur Frage 2.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Gute Schule 2020
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10083-18)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10083-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, nachstehende Fragen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu beantworten:
1. Trifft es zu, dass in Dortmund aus den Fördermitteln des Programms „Gute Schule 2020“ der städtische Eigenanteil für die Teilhabe am KIF finanziert wird?
2. Wie hoch ist der Eigenanteil in Dortmund, der für die Teilhabe am KIF zu leisten ist?
3. Ist es rechtlich zulässig, Fördergelder aus dem einen Topf zu benutzen, um Fördergelder aus einem anderen Topf zu erhalten?
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort zur nächsten Sitzung zu.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09775-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss nachträglich zur Kenntnis:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung des Theaters wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 39.530, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.064 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.063.632,23 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.704.061,37 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust in Höhe von 359.570,86 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.2
DEW21: Änderung der Windparkgesellschaftsverträge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09901-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat genehmigt die Änderung der Gesellschaftsverträge der
Windpark Alsleben GmbH & Co.KG,
Windpark Alsleben Netzanschluss GmbH & Co.KG,
Windpark Alzheim GmbH & Co.KG,
Windpark Plauerhagen GmbH & Co.KG und
Windpark Schneverdingen GmbH.

zu TOP 3.3
STEAG Energy Services
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09953-18)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09953-18-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09953-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Die STEAG-Tochter „STEAG Energy Services“ hat zum 1.1.2018 den Geschäftsbereich Krantz des Konzerns Caverion übernommen. Unter dem Namen Kranz werden Lüftungs-, Kühl- und Heizsysteme, Filter- und Absperrsystem sowie Anlagen zur Abluftreinigung hergestellt.

STEAG Energy Services schreibt in einer Presseinformation von 27.11.2017 wörtlich:


„Krantz ist führend in der Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Vermarktung von technisch anspruchsvollen Luftführungs-, Heiz-, Kühl- und Reinraumsystemen (HVAC-Markt). Zu den Endkunden zählen neben Unternehmen der Nukleartechnik auch Industriekunden anderer Branchen im In- und Ausland.

[…]

Mit der Integration der Produkte und Dienstleistungen von Krantz baut SES vor allem ihre Marktstellung als Ingenieur-Dienstleister und Lieferant im Segment Nuclear Technologies weiter aus. Hier hat SES in Deutschland und der Schweiz bereits eine breite Kundenbasis und ist im Segment Kerntechnik gut positioniert.“

Dazu hat die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die nachstehenden Fragen:
1) Ist STEAG die Gültigkeit der politischen Begleitbeschlüsse zum STEAG-Erwerb durch ein Konsortium kommunaler Stadtwerke bewusst? Am 16.12.2010 hat der Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Passus beschlossen, an den wir nunmehr erinnern möchten:

„Im Steag-Profil enthaltene weitere Unternehmensanteile, die der Atomindustrie zugerechnet werden können, sollen zum frühmöglichsten Zeitpunkt abgestoßen werden.“
In der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN des letzten Jahres gibt die Verwaltung folgende abgestimmte Antwort:

„Der Bereich Nuclear Technologies der STEAG Energy Services GmbH (SES-NT) als 100%ige Tochtergesellschaft der STEAG GmbH ist ein Ingenieurdienstleister für die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen. Als Dienstleister erbringt SES-NT Leistungen mit dem Schwerpunkt sicherheitsgerichteter Lagerung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen. SES-NT bewirbt sich regelmäßig um Aufträge bei kerntechnischen Anlagen, die sich im Rückbau befinden oder die bereits Planungsleistungen zum Rückbau ausschreiben. Grundsätzlich war SES-NT für die vier Betreiber der deutschen Kernkraftwerke (Leistungsreaktoren) und die in Rückbau befindlichen Anlagen der öffentlichen Hand (DDR-Reaktoren und Forschungsanlagen) tätig. In diesem Rahmen hat SES-NT Leistungen für Rückbaukonzepte, Anlagenplanungen für die Zerlegung und Konditionierung von radioaktiven Abfällen des Rückbaus, Anlagenplanungen für die Lagerung von Rückbauabfällen und Rückbauplanungen von Kernkraftwerkskomponenten und Systemen von Forschungsanlagen erbracht.“

Welche Tätigkeiten als Lieferant und Ingenieurdienstleister für die Atomindustrie übt SES derzeit über die beschriebenen Rückbautätigkeiten für atomare Anlagen hinaus aus? Welche Bereiche kommen hier durch den Erwerb von Krantz neu dazu?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor:
Auf der Grundlage der von DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
Aus Sicht der STEAG bezog sich der o.g. politische Begleitbeschluss auf die Beteiligung an der Brennelement Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA). Diese Beteiligung wurde im Zuge der strategischen Neuausrichtung der STEAG nach der Anteilsübernahme durch die KSBG verkauft.

Krantz ist ein spezialisierter Lieferant und Dienstleister für komplexe Lüftungssysteme und Komponenten für Lüftungssysteme in allen Anwendungsbereichen. Unter anderem liefert, installiert und wartet Krantz auch Lüftungssysteme für kerntechnische Anlagen, an die hohe Anforderungen gestellt werden. Zur Einordung der Leistungen von Krantz verweisen wir auf unsere Antwort zur Frage 2.

Zu Frage 2)
Schwerpunkte der Leistungen des Bereichs Nuclear Technologies der STEAG Energy Services GmbH sind weiterhin Planungsleistungen rund um kerntechnische Anlagen.

Dazu zählen u.a.
• Sicherheitsanalysen,
• Sicherheitsüberprüfungen,
• Umweltverträglichkeitsprüfungen und
• Stilllegung und Rückbau von kerntechnischen Anlagen.

Die STEAG Energy Services GmbH gehört damit zu den wenigen deutschen Unternehmen, die in der Lage sind, die Stilllegung und den Rückbau der deutschen Kernkraftwerke mit hochspezialisierten Mitarbeitern planerisch zu begleiten.
Neben dem eigentlichen Rückbau der Anlagen sind auch rückbaubegleitende Umbau- oder sogar Neubaumaßnahmen (z.B. Abfalllager) notwendig. STEAG Energy Services beteiligt sich an der Planung und Errichtung von Umbaumaßnahmen im Bestand von kerntechnischen Einrichtungen oder an der Planung und Errichtung von Neubaumaßnahmen von Anlagen der kerntechnischen Abfallbehandlung/Abfalllagerung z.B. als Generalplaner oder als Lieferant von Krananlagen/Lüftungsanlagen. Diese Wertschöpfungskette wird mit Krantz noch vertieft, die ebenfalls Lüftungssysteme oder spezielle Komponenten dazu liefern.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) hält es für grenzwertig, was in dieser Angelegenheit geschehe. In den Begleitbeschlüssen sei festgelegt worden, dass alles was von der Atomindustrie gefördert werde, im Hinblick auf die STEAG nicht erwünscht sei. Akzeptabel seien die Aktivitäten, die in Richtung Rückbau gingen. Es müsse ggf. in einen Dialog mit STEAG eingetreten werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09910-18)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob die Drainage nicht in die vorherigen Planungen bereits hätte eingeplant werden können. Desweiteren möchte er wissen, weshalb die Beachvolleyballanlage in die 1. Baustufe genommen wurde.

Herr Knoche (52/1 GBL) führt aus, dass die Begründung zur Beachvolleyballanlage in der Vorlage bereits formuliert sei. Der ortsansässige Verein TV Hörde habe sich bereits vor 1 ½ Jahren als Landesleistungszentrum beworben. Im Mai 2018 läuft hierzu eine Frist ab. Um Landesleistungszentrum für Volleyball werden zu können, sei die Einrichtung einer Beachvolleyballanlage Voraussetzung und die kurzfristige Herstellung daher erforderlich. Über weitere Baustufen in Phase 3 wolle man zu einem Veranstaltungsort mit einer neuen Tribünenanlage und neuen Umkleideräumen kommen. Das Planungsamt habe im Zusammenhang mit der Auflage eines B-Plans im Bereich der alten Feuerwache entschieden, den Sportplatz mit in das Planverfahren einzubeziehen. Ab diesem Zeitpunkt war das Thema Regenrückhaltung planrechtlich zu berücksichtigen. Dies war auch einer der Punkte, der bei einer Bürgerversammlung am 18.01.2018
thematisiert wurde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Baukosten zur Realisierung der ersten Ausbaustufen in Höhe von ca. 500.000 € (Netto).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Bau der Beachvolleyballanlage bereits in der ersten Ausbaustufe zu realisieren.

zu TOP 3.5
Umbenennung der Westfalenhallen Dortmund GmbH und ihrer Tochtergesellschaften und Anpassung der Gesellschaftsverträge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09807-18)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt die Frage, ob die Umbenennung erforderlich ist und wie hoch die Kosten hierfür seien.

Herr Rüddenclau (20/1) teilt mit, dass die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat das Thema diskutiert und sich dafür entschieden hätten. Die Kosten müssten falls erforderlich gesondert erfragt werden.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass er die Umbenennung der Namen für sinnvoller halte und das Standing am Markt nach außen hin positiver und prägnanter werde .

Herr Stüdemann (Stdtkämmerer) teilt mit, dass der Wirtschaftsplan der Westfalenhallen GmbH betroffen sei und man dieser eine Umbenennung bzw. ein neues Logo zubilligen solle. Die Kosten ließen sich sicher erst später benennen, weil die Bildmarke erst sukzessive umgesetzt werden müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Umbenennung der Westfalenhallen Gesellschaften wie folgt zu:
a. Aus der Muttergesellschaft „Westfalenhallen Dortmund GmbH“ wird die
„Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH“
b. Aus der Tochtergesellschaft „Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH“ wird die
„Messe Dortmund GmbH“
c. Aus der Tochtergesellschaft „KHC Westfalenhallen GmbH“ wird die
„Kongress Dortmund GmbH“
d. Aus der Tochtergesellschaft „Veranstaltungszentrum Westfalenhallen GmbH“ wird die
„Westfalenhalle GmbH“

Die Gesellschaftsverträge sind anzupassen.



4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
1. Beschluss zur Ergänzung / Anpassung des Erschließungsvertrages II - Phoenix-West um den Bau der Südspange Hörde
2. Planungsbeschluss zum Bau der Südspange Hörde auf dem Phoenix-West Gelände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07552-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss zu 1:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die Ergänzung / Anpassung des auf dem Ratsbeschluss vom 25.04.2002 (DS-Nr.: 02345-02) und auf der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG (heute NRW.URBAN GmbH & Co. KG) vom Juni / Juli 2002 basierenden Erschließungsvertrages II zur Erschließung des Geländes Phoenix-West vorzunehmen. Ziel ist die Anpassung des Vertrages an den bis zum Jahr 2017 baulich realisierten Erschließungszustand sowie eine Ergänzung um weitere zukünftige Erschließungsvorhaben. Die Ergänzung des Erschließungsvertrages II beinhaltet im Einzelnen folgende Punkte:

a. Zusätzliche, bereits verwirklichte, öffentliche Erschließung des Baufeldes 1 (Stich zum Gelände der Nordwest AG).

b. Zusätzliche, bereits verwirklichte, öffentliche Erschließung des Baufeldes 24 (Stich südlich der Martha-Neumann-Straße).

c. Planung und zukünftiger Bau der Südspange Hörde im Einzugsbereich des Erschließungsvertrages II.

d. Anpassung der in den §§ 12 und 13 des Erschließungsvertrages II festgehaltenen Zahlungsmodalitäten für bereits im Rahmen des Erschließungsvertrages II durch die NRW.URBAN in der Vergangenheit gebaute Erschließungsanlagen mit Blick auf den tatsächlichen Realisierungsstand und zur vertraglichen Klarstellung.


Beschluss zu 2:
Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung im Rahmen der Erschließung des Phoenix-West Geländes die gemeinsame Planung der Südspange Hörde auf Phoenix-West von der Robert-Schuman-Straße bis zum Kreisverkehr Gildenstraße mit dem Kooperationspartner NRW.URBAN durchzuführen. Die Planung, sowie der spätere Bau der Südspange betreffen dabei sowohl Erschließungsflächen im Projektgebiet Phoenix-West als auch zukünftige städtische Flächen.

Die Verwaltung wird, wie bereits unter Punkt 1. dargestellt, ermächtigt den Erschließungsvertrag II zum Zwecke der unter Punkt 2. beschlossenen Planung und später zum Zwecke des Baus der Südspange auf dem Erschließungsgebiet und somit zur weiteren Erschließung des Geländes nach den neuesten Erschließungsplänen anzupassen.

Aus der Anpassung des Erschließungsvertrages ergeben sich für die Punkte 1 a, b und d des Beschlussvorschlages keine neuen oder zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ursprungsvertrag. Der unter Punkt 1 c und Punkt 2 des Beschlussvorschlages dargelegte Bau der Südspange Hörde wird zu weiteren – in der Höhe noch im Zuge des Planungsprozesses zu ermittelnden – finanziellen Verpflichtungen führen.

Das vorläufige Investitionsvolumen für die Planung beträgt 300.000,00 Euro. Die Planungskosten werden dabei auf das Erschließungsgebiet im Einzugsbereich des Erschließungsvertrages II und die ÖWG-Flächen aufgeteilt. Da im Moment nicht abschätzbar ist, wie die Anteile an Planungskosten aufzuteilen sind, ist die Finanzierung der Planung der Südspange aus dem Budget des FB 66 vorerst aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014425 – Südspange Hörde – mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2017: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 145.000,00 Euro

Die Investition in den Bau der Südspange bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Die detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen und der Folgeaufwendungen, die sich aus dem geänderten Erschließungsvertrag und dem Bau der Südspange Hörde ergeben, erfolgt in einer späteren Baubeschlussvorlage.

zu TOP 4.2
Neubau des Kinder- und Jugendsportparks Hombruch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09479-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich folgenden Beschluss zur Kenntnis:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Neubau des Kinder- und Jugendsportparks Hombruch auf den städtischen Flächen an der Kieferstr. 32 und den Planungsauftrag für eine Umsetzung in mehreren Bauabschnitten extern auszuschreiben.
zu TOP 4.3
Übertragung von verschiedenen landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08508-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, verschiedene landwirtschaftliche Flächen gemäß Anlage 1 rückwirkend zum 01.01.2018 auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu übertragen.

zu TOP 4.4
Städtische Grundstücke
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09952-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Das Angebot an Mietwohnungen, vor allem an günstigen Mietwohnungen, wird in Dortmund zunehmend knapper.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

a) Wie viele Grundstücke in welcher Größenordnung befinden sich im Besitz der Stadt Dortmund, die für eine Bebauung mit Mietwohnungsbau geeignet wären?

b) Wie viele Grundstücke in welcher Größenordnung befinden sich im Besitz des SV GVVF, die für eine Bebauung mit Mietwohnungsbau geeignet wären?

Wir bitten um eine Beantwortung sowohl nach Stadtbezirken als auch nach Status (B-Plan rechtskräftig, B-Plan in Aufstellung, Lückenschluss im Bestand usw.)


Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort zur nächsten Sitzung zu.





zu TOP 4.5
Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09964-18)

Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass die seinerseits noch offenen Fragen in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen von der Verwaltung beantwortet worden seien. Herr Wilde und Herr Limberg seien u.a . der Auffassung gewesen, dass bei der Sanierung des Rathauses kein Controlling von beispielsweise einem Gutachter oder Architekten benötigt werde. Die Systeme und Verantwortlichkeiten seien so bemessen, dass dies nicht erforderlich sei.

Herr Ellerkamp (23/FBL) erläutert, dass die Fragen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen von Herrn Limberg sehr ausführlich beantwortet worden seien, auch wie möglicherweise bestehende Risiken begleitet werden können.

Herr Rettstadt (FDP-Fraktion/Bürgerliste) weist auf die spätere höhere Miete hin, die sich fast verdoppeln werde. Dies seien Schulden, die ins Sondervermögen gingen und nach und nach abbezahlt würden. Das sei eine hohe Belastung des städtischen Haushaltes. Wenn man sich den Gesamthaushalt ansehe, sei das aber trotzdem ein gangbarer Weg der Finanzierung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion in der kommenden Ratssitzung zur Vorlage noch einen Antrag stellen werde und bittet, die Vorlage ohne Beschluss zum Rat durchlaufen zu lassen.

Dies wird auch von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

5. Sondervermögen

Nicht besetzt.



























6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 07.02.2018 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
30.01.2018:
Hierin enthalten:
Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes vom
14.11.2017:
Das BPN gibt nach einstimmiger Beschlussfassung folgende ergänzende Empfehlung:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Kuratorium des Projekts Nordwärts, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW aufzunehmen, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Begründung:
Ziel des Projekts Nordwärts ist die Verbesserung der Lebensumstände in den betroffenen Gebieten. Dazu zählt unserer Ansicht nach auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Agentur Barrierefrei NRW hat die Kompetenz, darin umfassend zu beraten. Sie ist auch in der Lage Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen.“

Empfehlung des Seniorenbeirates vom 30.11.2017:
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden, um Punkt c) erweiterten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 29.11.2017:
Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede beklagten sich über fehlende Informationen. Daher soll zur nächsten Sitzung am 07.02.2018 ein/e BerichterstatterIn eingeladen werden, um über alle Nordwärts-Projekte in Mengede zu berichten. Der Hintergrund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass nicht sämtliche vorgeschlagenen oder beschlossenen Projekte in dem Sachstandsbericht aufgelistet wurden. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Mengede bei der Internationalen Gartenausstellung der Metropole Ruhr 2027 nicht fehlen darf.

Somit wurde folgende Empfehlung abgegeben:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl bei 1 Enthaltung (Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die Grünen) mit den o. g. Anmerkungen dem Rat
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.

Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 06.12.2018:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte

b)die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a)analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b)die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.


Empfehlung des ASAG vom 23.01.2018:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Anmerkungen der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlungen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk, des Seniorenbeirates und der Bezirksvertretung Eving einstimmig folgenden, um die Punkte c) und d) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
d) Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.

Empfehlung des BuNB vom 24.01.2018:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt das Projekt ˮnordwärts“ grundsätzlich und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.

Der Beirat regt an, dass im Projektsteckbrief „Grüner Ring Westfalenhütte“ neben der Erholungs- und Freizeitfunktion der Aspekt des Artenschutzes und des Biotopverbundes aufgenommen wird. U.a. sollten dort vorkommende seltene Arten durch geeignete Maßnahmen vor Störungen geschützt werden.

Empfehlung des APO vom 25.01.2018:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der vorangegangenen Empfehlungen einstimmig folgenden, um Punkt c) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Aufgrund von Beratungsbedarf lässt der Ausschuss für Personal und Organisation den Punkt d) (Empfehlung der Bezirksvertretung Eving) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen:
d) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.

ABVG, 30.01.2018:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die vorliegenden Empfehlungen der anderen Gremien zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den ursprünglichen Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.

Weiter liegt hierzu vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 06.02.2018:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einstimmig an.


AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe/NPD/Die Rechte), ebenfalls der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) an.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich ebenfalls einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation an.

zu TOP 6.2
Wirtschaftsförderung 4.0
Neuorganisation der Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09191-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018
(Drucksache Nr.: 09191-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2018
(Drucksache Nr.: 09191-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 25.01.2018 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018 vor:

21


Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09191-17-E1):
„... die Förderung von Frauen für und in Führungspositionen ist ein besonderes Anliegen von Politik und Verwaltung in Dortmund. Von den derzeit zehn Teamleitungen des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung sind bisher jedoch nur 3 weiblich, eine Zahl die zwingend steigerungsbedürftig und ausbaufähig ist. Auch die grundsätzliche Thematik der Frauenförderung in den Aufgabenfeldern „Frau, Innovation, Wirtschaft“ und Diversity sollte innerhalb der Wirtschaftsförderung einen höheren Stellenwert erhalten.
Mit dem Gründerinnenzentrum hat die Stadt Dortmund in diesem Bereich im Ruhrgebiet ein Alleinstellungsmerkmal und ein bedeutendes Aushängeschild für den Wirtschaftsstandort. Seinen Wert für die Stadt Dortmund hat das Gründerinnenzentrum bereits bewiesen und es sollte daher auch weiterhin als eigenständige Organisationseinheit betrieben werden.
Der Bereich der Sozialen Innovationen schließlich leistet auch auf lokaler Ebene einen wichtigen Beitrag bestimmte gesamtgesellschaftliche Probleme mit anderen Praktiken zu lösen und muss in der Stabsstelle angesiedelt bleiben und auch zukünftig erhalten werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Wirtschaftsförderungsausschuss spricht sich für eine verstärkte Förderung von Frauen im Eigenbetrieb aus. Neben dem aktuellen Status Quo muss mindestens eine der Bereichsleitungsfunktionen noch zusätzlich mit einer weiblichen Führungskraft besetzt werden.
2. Die Verwaltung wird korrespondierend zu Punkt 1 dazu aufgefordert, die Themenbereiche „Frau, Innovation, Wirtschaft“ und Diversity in der Stabsstelle „Soziale Innovation“ anzusiedeln.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gründerinnenzentrum im neuen Gründungscampus als eigenständige Organisationseinheit zu führen.

4. Der Wirtschaftsförderungsausschuss begrüßt die Ansiedelung des Themenbereichs
„Soziale Innovation“ als Stabsstelle innerhalb des Eigenbetriebs und fordert die Verwaltung auf, das Feld „Soziale Innovation“ auch für die Zukunft als eigenständigen Bereich, der operativ tätig werden kann, zu sichern.“


Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09191-17-E2):

„1. Der Bereich „Soziale Innovation“ wird ein eigenständiger Geschäftsbereich,
in den auch die Themen „Arbeit und Qualifizierung“ sowie „Beschäftigungsförderung“
integriert werden.
Hier wird der Fokus auf die Zukunftsherausforderungen gesetzt, die sich aus Veränderungen
von Arbeit und Arbeitsmarkt, Anforderungen an Arbeitskräfte und deren Qualifikationen, so wie Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ergeben.

2. Das DLZW, FamUnDo und das Gründerinnenzentrum bleiben erkennbar als
eigenständige Einheiten in der neuen Organisationsstruktur erhalten.
Das DLZW ist bereits seit vielen Jahren zukunftsfähig aufgestellt, weil es durch seine Vernetzung mit den relevanten Ämtern der Stadtverwaltung Unternehmen in den wichtigen Fragen einen Service aus einer Hand liefert.
Work-Life-Balance ist ein Thema, das schon jetzt über die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt wesentlich mitentscheidet. Dortmunder Unternehmen können sich durch das Beratungsangebot von FamUnDo besser aufstellen, weshalb FamUnDo weiterhin in diesem Bereich aktiv sein soll.
Frauen gründen anders - sie haben andere Fragen und stoßen auf andere Probleme und Widerstände bei der Gründung eines Unternehmens. Dies ist nach wie vor der Fall, weshalb das Gründerinnenzentrum mit seinem Unterstützungsangebot für gründungswillige Frauen aktiv bleibt. Es wird erkennbarer Teil des neuen Gründungszentrums im Hafen.
3. Die Themen „Digitalisierung“ sowie „Gender und Diversity“ werden als Stabsstellen unmittelbar der Geschäftsführung zugeordnet.
Beide Themen sind Querschnittsthemen von besonderer Bedeutung und bedürfen deshalb auch Expert*innen in der Wirtschaftsförderung.
4. Mindestens einer der vier neuen Geschäftsbereiche wird von einer Frau geleitet; die Anzahl der weiblich besetzten Teamleitungen wird nicht reduziert.
Der Anteil an Frauen in Führungspositionen ist in Dortmund in der Verwaltung und den Betrieben des Konzerns Dortmund gering; in Dortmunder Unternehmen liegt er Ruhrgebiets- und NRW- sowie bundesweit zurück. Mit der vorgeschlagenen Besetzung von Führungspositionen sorgt die Wirtschaftsförderung dafür, intern den Frauenanteil in Führungspositionen nicht zu reduzieren. Gleichermaßen sendet sie damit auch Signale nach außen.
5. Unter Berücksichtigung der oben genannten Prämissen startet die Wirtschaftsförderung einen Prozess, in dem gemeinsam mit den zentralen Dortmunder Akteuren (z. B. IHK, Handwerkskammer, DGB, Arbeitsagentur, Gründerinnenzentrum, Arbeitgeberverbände, Unternehmer*innen, Beschäftigungsträger) diskutiert wird, wohin sich die Dortmunder Wirtschaft entwickeln soll und welchen Herausforderungen sie sich stellen muss.
Daraus abgeleitete Unterstützungsbedarfe für eine erfolgreiche Wirtschaft und einen prosperierenden Arbeitsmarkt in Dortmund, muss die Wirtschaftsförderung so weit wie möglich decken.
Hierauf ist die Organisationsstruktur am Ende des Prozesses anzupassen.
Mit dem von der Wirtschaftsförderung in dieser Vorlage dargestellten Prozess wurde bisher eine große Chance vertan, sich bei der Entwicklung einer neuen Struktur der Wirtschaftsförderung mit wichtigen Wirtschaftsakteur*innen der Stadt stärker zu vernetzen und das, obwohl in der Vorlage Vernetzung als wesentliche Herausforderung für eine Wirtschaftsförderung angeführt wird.“

Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09191-17-E3):
„In der Organisationseinheit, in der nach der Umstrukturierung zukünftig die Aufgaben des DLZWs wahrgenommen werden, soll die Genehmigung von Bauanträgen beschleunigt und die Vernetzung mit den entsprechenden städtischen Ämtern (Bauordnungs-, Bauplanung-, Tiefbauamt und Feuerwehr) sowie die Unterstützung und Begleitung von Unternehmen bei der Beantragung, Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen verstärkt und optimiert werden.

Begründung:
Zentrale Frage bei der Ansiedlung von Unternehmen auf dem Dortmunder Stadtgebiet oder der Expansion bestehender Dortmunder Unternehmen ist die Zeit, die seitens der Verwaltung für die Genehmigung von Bauanträgen notwendig ist. Diese entscheidet über die Errichtung der notwendigen Firmengebäude und den Start der Produktion, sprich die Erzielung von Umsätzen, als auch letztendlich über die Einstellung von Arbeitskräften. Die Dortmunder Wirtschaftskraft ist wiederum Indikation einer gesunden städtischen Struktur und entscheidet bei entsprechendem Steueraufkommen letztendlich auch über die Möglichkeiten der Lösung arbeitsmarktpolitischer und sozialer Fragen.
Baugenehmigungen sind zudem die Ader des Dortmunder Handwerks.
In dem Verständnis eines Dienstleisters (DLZW - Dienstleistungszentrum Wirtschaft) hatte sich die Wirtschaftsförderung bereits in der Vergangenheit bemüht, in der Rolle eines Scharniers langwierige Genehmigungsprozesse durch Vorprüfungen auf dem Weg in die Verwaltung zu beschleunigen, jedoch keine nennenswerten Erfolgen erzielen können.
Dies zeigte die jährlich durchgeführte Befragung von Unternehmerinnen und Unternehmern in der Stadt im Hinblick auf deren Zufriedenheit bei der Erteilung von Baugenehmigungen.
Im Rahmen der Umstrukturierung soll die Wirtschaftsförderung Dortmund daher ihre Bemühungen für die vorbezeichneten Vorhaben erhöhen, auf der Grundlage eines Konzepts mit intelligenten Lösungen ihre Dienstleistung verbessern und so die Zeit für die Erteilung von Baugenehmigungen spürbar verkürzen. Das Konzept und die Eruierung der Ergebnisse – durch Evaluationen – sind dem Ausschuss regelmäßig vorzustellen.
Die Verwaltung wird korrespondierend dazu beauftragt, in sämtlichen betroffenen Ämtern den dienstleistungsorientierten Ansatz betreffend die Baugenehmigungen sowohl von ansiedlungswilligen aber auch bestehenden und erweiterungswilligen Unternehmen zu leben und durch entsprechende Schnittstellen die Unterstützung der Wirtschaftsförderung sicherzustellen, aber auch der Dortmunder Unternehmen wohlwollend zu begleiten und zu fördern.“

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Neuorganisation der Wirtschaftsförderung zur Kenntnis und beschließt den in der Vorlage dargestellten neuen Aufbau der Wirtschaftsförderung Dortmund.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt nach ausführlicher Diskussion folgende Beschlussfassung der Anträge:

Der Antrag der SPD-Fraktion wird empfohlen.
(Pkt. 1 einstimmig,
Pkt. 2 mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste,
Pkt. 3 + 4 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste)

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.
(Pkt. 1, 3 und 5 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Pkt. 2 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und PIRATEN,
Pkt. 4 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion)
Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und PIRATEN empfohlen.

Des Weiteren wird auf Seite 5 der Vorlage unter Pkt. 3.1 (Geschäftsbereich Kundenservice) im Bereich der Beschäftigungsförderung das Themenfeld „Qualifizierung“ ergänzt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Neuorganisation der Wirtschaftsförderung zur Kenntnis und beschließt den in der Vorlage dargestellten neuen Aufbau der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass noch Fachfraktionen zum Thema tagen und bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

zu TOP 6.3
Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.




Monegel Naumann Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin