N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 13.05.2015
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Siegfried Wittwer (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Barbara Brunsing (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Torsten Kluck-Markus (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)

Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Herr Oberbürgermeister Sierau

Herr Stadtrat Wilde

Herr Dr. Mackenbach (60/AL)

Herr Höing (60/2)

Herr Dr. Rath (60/2)

Herr Diedrich (60/2)

Frau Viets (60/ 2)

Herr Veen (60/2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2), anwesend bis ca. 16.20 Uhr

Herr Disselhoff (60/2)

Herr Fischer (60/4)
4.
Gäste

Sabine Pezely (GF Fraktion B90/Grüne)

Herr/Frau Stricke

Susanne Lohse (BV Hombruch B90/Grüne)

Dorothee Scharping-Hammad (NABU)

Gerhard Hötzel

Frau Marciniak (NABU)

Detlef Münch (Rat)

Prof. Dr. Lothar Finke

Marina Kreutzer (BI-Rhader Hof)

Dr. Robert Marks

Hans-Otto Wolf (BV-Hörde)



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 13.05.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00934-15)



Die Sitzung wurde vom Beiratsvorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein – eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.






1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Horn benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Otterbein stellt die Tagesordnung wie folgt fest:

Aus aktuellem Anlass wird die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt

3. Anfragen, Hinweise und Mitteilungen

erweitert.

Der Beirat stimmt dieser Feststellung einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen zu.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00934-15)

Der Vorsitzende begrüßt den anwesenden Oberbürgermeister Ullrich Sierau und den Beigeordneten Ludger Wilde zu der heutigen Sitzung.

Herr Oberbürgermeister Sierau begrüßt die Aufstellung des neuen Landschaftsplanes für Dortmund und weist auf die positiven Entwicklungen und positiven Prozesse der vergangenen Jahre hin. Er nennt dabei u. a. die Erstellung des Umweltplanes, den Emscherumbau und das radial-konzentrische Freiraummodell.

Ihm ist bewusst, dass innerhalb dieses Verfahrens, auch im Hinblick auf die Gebietskulisse des Flächennutzungsplanes, gewisse Konflikte nicht vermeidbar sind. Deshalb ist für ihn eine hohe Transparenz unter den Prozessbeteiligten und ein fairer Umgang miteinander unbedingt notwendig. Er setzt dabei aber auf die Dortmunder Prozesskultur und hat Vertrauen in die handelnden Personen.

Im Vorfeld der Beiratssitzung sind bereits Themen an ihn herangetragen worden. Er führt aus, dass er hier nicht im Detail auf alle eingehen kann, möchte aber im folgenden drei Punkte ansprechen.
· Hundeführung in der Landschaft und den Schutzgebieten
Eine einheitliche Regelung in den Naturschutzgebieten wäre aus der Sicht des Oberbürgermeisters sehr erstrebenswert.


· Personelle Ausstattung der Unteren Landschaftsbehörde im Bereich Artenschutz
Herr Sierau weist auf die schwierige Situation der Stadt Dortmund und die hierzu ergangenen Beschlüsse des Rates hin. In vielen Bereichen ergeben sich durch den Arbeitsanfall und neue Aufgaben eine Vielzahl an Konflikten und Problemen. Er sieht aber die Notwendigkeit einer Verstärkung im Bereich Artenschutz und sichert im Rahmen der Möglichkeiten seine Unterstützung zu. (Biologenstelle)

· Erweiterung der Naturschutzgebiete
Die Erweiterung bestehender und die Ausweisung neuer Naturschutzgebiete (z.B. Erweiterung des NSG Wickeder Ostholz um den Pleckenbrinksee) sowie die Möglichkeiten von stadtübergreifenden Naturschutzgebieten sind positiv für Dortmund.
Dadurch wird den Menschen in Dortmund die Möglichkeit gegeben, Natur vor Ort zu erleben. Die Fragen der Begehbarkeit und Zugänglichkeit müssen dabei mit dem Belangen des Naturschutzes in Einklang gebracht werden.
Nach seiner Auffassung dokumentiert die geplante Erweiterung der Naturschutzgebietsfläche auf 10 Prozent die Entwicklung der letzten Jahre und ist eine eindeutige Qualitätsaussage für Dortmund.


Herr Stadtrat Wilde stellt sich als neuer Beigeordneter vor und betont ausdrücklich, dass die Themen Natur- und Artenschutz von ihm sehr ernst genommen werden. Er hofft auch für die kommenden Jahre auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde.

Herr Höing stellt das bisherige Verfahren und den weiteren Verfahrensablauf für die Neuaufstellung des Landschaftsplans dar und erläutert die Kernziele der Planung.

Herr Quittek blickt auf eine 30-jährige Erfahrung zurück und sieht den Naturschutz in Dortmund auf einem guten Weg. Gleichwohl gibt es Konflikte, z.B. durch den weiteren Freiflächenverbrauch und die intensive Freizeitnutzung . Bezüglich der Hundeführung in den Naturschutzgebieten sei eine strikte Anleinpflicht erforderlich. Die im Vorentwurf vorgesehene Regelung, dass Hunde im Wald auf den Wegen unangeleint laufen dürfen, sei nicht akzeptabel und führe zu einem geteilten Recht in Naturschutzgebieten innerhalb und außerhalb des Waldes. Er begrüße deshalb die Aussage von Herrn Sierau zu einheitlichen Regelungen in Naturschutzgebieten.
Besorgniserregend sei der dramatische Rückgang der Feldbrüter. Hier sollten Maßnahmen zur Extensivierung und Anreicherung landwirtschaftlicher Flächen (z.B. Blühstreifen) ergriffen werden. Die Stadt könne hier auf ihren eigenen Flächen Vorreiter sein und die Pachtverträge entsprechend anpassen. Er bemängelte ferner, dass – anders als bei den früheren Landschaftsplänen - Aussagen zur Finanzierung der Landschaftsplanmaßnahmen fehlen Insgesamt begrüßt er aber die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und dankt Herrn Dr. Marks für die hervorragende Arbeit.

Herr Oberbürgermeister Sierau verwies nochmals auf die Finanzsituation der Stadt Dortmund. Dortmund hat einen genehmigten Haushalt, ist aber in einer Phase der Konsolidierung.
Ihm sind die Gegensätze durchaus bewusst. Aber Dortmund wächst weiter und deswegen muss es auch Neubaugebiete (u. a. Wohnbaufläche Rhader Hof) und Infrastruktur geben, die wiederum die Kaufkraft in der Stadt beeinflussen.
Aber gleichzeitig gilt auch die Ökologie zu beachten, da Umweltqualität ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor sei.

Herr Wilde wies auf das Verfahren und die dabei geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben hin.
Die Erhaltung von Offenlandstrukturen für Feldbrüter fließe in den Landschaftsplan ein. Da nicht alle Fragen über den Landschaftsplan gelöst werden können, sollten auch die Möglichkeiten von Artenschutzprogrammen genutzt werden.
Bezüglich der Anregung des Beirates, die Deponie Westfalenhütte in das NSG Kirchderner Wald einzubeziehen, müsse das Abfallrecht und dessen rechtlichen Vorgaben beachtet werden.
Er sagte zu, den Naturschutzverbänden eine Karte der städtischen Grundstücke als Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen.

Herr Dr. Gelmroth wies auf den Bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskatalog für die Stadt Dortmund als Basis von Herrn Dr. Blana für den Naturschutz in Dortmund hin.

Anschließend stellt Herr Quittek umfassend und im Detail den vorliegenden Beschlussentwurf vor.

Herr Dr. Mackenbach sagt eine sorgfältige Prüfung der Bedenken und Anregungen, unter Beachtung der rechtlichen Normen, zu.

Nach eingehender Beratung und intensiver Diskussion beschließt der Beirat einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen den folgenden Beschluss.
Dem Beschluss sind die folgenden Anlagen beizufügen.
Anlage 1 : Situation der Feldvögel in Dortmund
Tabelle 1 : Gefährdete Offenlandarten in Dortmund
Anlage 2 : Festsetzungen im Vergleich zum „Alten Landschaftsplan“
Tabelle 2 : Entwicklung der Landwirtschaftsflächen in Dortmund
Anlage 3 : Schreiben der AG der Bundesnaturschutzverbände vom 02.01.2014


Einstimmiger Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger.

Der Beirat begrüßt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund. Er sieht darin eine Chance zur Umsetzung der vom Rat der Stadt im Jahr 2010 beschlossenen Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und dem Beitritt der Stadt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ im Jahr 2012.

Die Situation für die Tier- und Pflanzenwelt hat sich seit der Aufstellung des ersten Landschaftsplans (DO-Nord) im Jahr 1990 sowohl verbessert als auch verschlechtert. Der ökologische Umbau des Emschersystems mit dem Phoenixsee hat sich positiv ausgewirkt. So kann man an einigen Bächen den früher seltenen Eisvogel wieder antreffen. Andererseits haben die Brutvögel der offenen Landschaft dramatische Bestandsrückgänge zu verzeichnen (s. Anlage 1). Der Nutzungsdruck auf den Freiraum hat teilweise stark zugenommen, durch neue Bauflächen und die zunehmende Beunruhigung der Landschaft z.B. durch freilaufende Hunde.

Aus der Sicht des Beirates müssen sich die Inhalte des Landschaftsplans daran orientieren, inwiefern er dieser negativen Entwicklung entgegensteuert. Hier ist der Qualität der Vorzug vor der Quantität zu geben. Nicht die Gesamtgröße der Naturschutzfläche ist der Maßstab, sondern die mit dem Schutzstatus und den Maßnahmen verbundene Sicherung der Artenvielfalt. Eine Erweiterung der Wald-Naturschutzgebiete bei gleichzeitiger Aufweichung des strengen Leinenzwangs ist kontraproduktiv. Die Reduzierung der Anpflanzungen in der Landschaft mag noch akzeptabel sein, die drastische Rücknahme der Pflegefestsetzungen (z.B. von Kleingewässern) und der Extensivierung landwirtschaftlicher Randbereiche z.B. durch Saumbiotope (herbizidfreie Ackerrandstreifen) ist es in keiner Weise.

Vor diesem Hintergrund regt der Beirat folgende Punkte an, die im weiteren Diskussionsprozess im öffentlichen und politischen Raum noch konkretisiert werden sollten.


1. Ausweisung von Naturschutzgebieten

Die Ausweitung der Naturschutzgebiete wird vom Beirat begrüßt, insbesondere bezüglich der bereits früher vom Beirat angeregten Flächen „Kruckeler Wald“, „Wickeder Holz“ und „Bodelschwingher Wald“. Darüber hinaus sollten weitere vom Beirat bereits mehrfach angeregte Erweiterungen für folgende Gebiete erfolgen (Beispiele):

- Dellwiger Bachtal (Erweiterung um die Fläche „Rhader Hof“ = Kernzone des Biotopverbundsystems der LANUV)

- Groppenbruch (Erweiterung südlich Königsheide bis Herrentheyer Bach)

- Kirchderner Wald (Erweiterung um ehemalige Deponie Westfalenhütte – Die Beurteilung des Schutzgutes „Flora/Fauna“ mit 1=unbedeutend ist nicht nachvollziehbar)

- Im Siesack (Erweiterung um die ehemalige Hoesch-Deponie am Kanal)


2. Maßnahmen zum Schutz der Feldbrüter

· Ausweisung von Flächen zur Durchführung von Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplans

· Keine Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen, sei es durch Überbauung oder durch Aufforstungen

· Erstellung eines artenbezogenen Schutzkonzeptes zur Stützung der lokalen Populationen der Offenlandarten.


Es wird vorgeschlagen, einen Workshop gemeinsam mit der Umweltverwaltung und der Landwirtschaft unter externer Moderation und Beteiligung externer Experten durchzuführen, um einvernehmliche Lösungen zum Thema „Landwirtschaft und Naturschutz“ zu entwickeln.

3. Ökologisch wirksame Maßnahmen im Wald

In Bezug auf die Waldnaturschutzgebiete sollten Qualitätskriterien für die entsprechenden Ver- und Gebote und konkrete Schutz- und Optimierungsmaßnahmen festgesetzt werden, um einer Ausweisung als Naturschutzgebiet gerecht zu werden:


· Berücksichtigung der Ansprüche aller besonders geschützten Arten im Rahmen der Waldbaumaßnahmen

· Entwicklung von Waldpflegeplänen (Biotopmanagementplänen) in Abstimmung mit den Forstbehörden, den Naturschutzverbänden und der Biologischen Station

· Entwicklung einer naturnahen Altersstruktur mit entsprechendem Alt- und Totholzanteil

· Gebietsspezifische Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die einzelnen Naturschutzgebiete

· Strikte Hundeanleinpflicht in allen Naturschutzgebieten

· Erstellung einer Karte mit einem Vorbehaltsnetz der Wege, bei denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Das Betreten außerhalb der Wege (auch von Trampelpfaden) ist nicht gestattet.

· Durchführung der forstlichen Arbeiten ausschließlich von bestehenden Forstwegen aus mittels Winden und Rückepferden - außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit sowie der Zeit der Amphibienwanderungen.


Es wird vorgeschlagen, einen Workshop gemeinsam mit der Umwelt- und Forstverwaltung unter externer Moderation und Beteiligung externer Experten durchzuführen, um einvernehmliche Lösungen zum Thema „Wald und Naturschutz“ zu entwickeln.



4. Finanzierung / Evaluation / Kartendarstellung

Der Beirat hält die Angabe eines Realisierungszeitraums und der notwendigen Finanzmittel für erforderlich. Zu den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd hatte der Rat seinerzeit einen 10-Jahres-Zeitraum für die Realisierung und eine entsprechende Finanzierung (Nord: 10 Mio DM, Mitte: 8 Mio DM) verabschiedet.

Der Beirat bittet um eine Bilanzierung/Evaluation der Maßnahmen (s. Anlage 2) aus den drei bestehenden Landschaftsplänen. (Welche Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. nicht umgesetzt – aus welchen Gründen?).

Ferner bittet der Beirat um eine kartografische Darstellung der im Besitz der Stadt befindlichen Flächen, damit dort insbesondere Maßnahmen in der Feldflur vorrangig realisiert werden können.

Der Beirat bittet um Kennzeichnung der Festsetzungen/Maßnahmen im Textteil, bei denen es sich um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt. Diese unterliegen einer dauerhaften Verpflichtung zum Erhalt und zur Pflege, anders als „freiwillige“ Landschaftsplanmaßnahmen.


Anlage 1: Situation der Feldvögel in Dortmund

Die Situation der Feldvögel in Dortmund zeigt durchgehend schlechte Erhaltungszustände der lokalen Populationen mit zum Teil dramatischen Bestandsrückgängen (siehe Tab. 1), so dass ein vollständiges Verschwinden einzelner Arten in den nächsten paar Jahren zu erwarten ist, wenn nicht äußerst kurzfristig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um den starken Rückgang der Biodiversität im Bereich der Offenlandlebensräume einzudämmen (vgl. Stellungnahme Neuaufstellung des Landschaftsplans in Dortmund - Erste Stellungnahmen; Nabu Dortmund –Stand 08.Januar 2015). Beispielsweise:

Feldlerche

Drei bis vier Brutpaare der Art brüten auf Ackerflächen im Bereich des Ölbachtals, die übrigen Vorkommen befinden sich überwiegend auf Halden (z.B. 6 bis 7 Brut­paare auf der Halde Ellinghausen). Viele der ursprünglich besiedelten landwirtschaftlichen Flächen werden somit nicht mehr besiedelt, der Bestands­rückgang der Art seit dem Erfassungszeitraum 1997 bis 2002 beträgt ca. 90 %.


Kiebitz

Von den etwa 10 Kiebitz-Brutpaaren im Stadtgebiet brüten 5 Brutpaare im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens in Mengede und somit im Bereich eines Sonderstandortes.


Auch bezüglich dieser Art zeigt sich eine Räumung der landwirtschaftlichen Nutzflächen verbunden mit einem Bestandsrückgang um mehr als 90 % seit 1997 bis 2002.

Rebhuhn

Das Rebhuhn war in früheren Zeiten mit mehreren 100 Brutpaaren in Dortmund vertreten. Bereits im Erfassungszeitraum 1997 bis 2002 war der Bestand auf 10 bis 11 Brutpaare zurückgegangen. Aus dem Jahr 2013 erfolgte noch eine Einzelbeobachtung im Bereich des Flughafens. Ob die Art in Dortmund noch als Brutvogel vorkommt, ist unbekannt.


Tabelle 1: Gefährdete Offenlandarten in Dortmund
Art (deutsch)
Art (wissenschaftl.)
RL NRW
EHZ NRW
atlant.
EHZ NRW
kont.
Bestand DO 1997-2002
Bestand DO aktuell
EHZ lok. Pop.
Braunkehlchen
Saxicola rubetra
1S
S
S
1 BP
0
Ausge­storben
Feldlerche
Alauda arvensis
3S
U-
U-
173 – 334 BP
20 BP
C
Feldschwirl
Locustella naevia
3
U
U
15 – 17 BP
Ca. 10 BP
C
Feldsperling
Passer montanus
3
U
U
502 – 1104 BP
50 – 500 BP
Starker Rückgang
C
Kiebitz
Vanellus vanellus
3S
U-
S
98 – 168 BP
10 BP
C
Neuntöter
Lanius collurio
VS
U
G-
1 BP
7 - 8 BP
C
Rebhuhn
Perdix perdix
2S
S
S
10 – 11 BP
0 - 1 BP?
C
Rohrweihe
Circus aeruginosus
3S
U
U
Unregelm.
1 - 2 BP
C
Schafstelze
Motacilla flava
*
k.A.
k.A.
39 – 66 BP
10 – 20 BP
C
Schleiereule
Tyto alba
*S
G
G
35 – 41 BP
4 BP
(2013)
C
Schwarz­kehlchen
Saxicola rubicola
3S
G
U-
0 BP
1 – 3 BP
C
Steinkauz
Athene noctua
3S
G-
S
15 – 16 BP
12 BP
(2013)
C
Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
1S
S
S
1 BP
1 BP
C
Wachtel
Coturnix coturnix
2S
U
U
?
0 – 1 BP
?
Wiesenpieper
Anthus pratensis
2
S
S
29 – 48 BP
< 10 BP
C

Erhaltungszustand (EHZ) in NRW (LANUV 2014) Erhaltungszustand (EHZ) lokale Population
(atlant./kontinent. biogeogr. Region) (Stadtgebiet Dortmund)

G günstig A hervorragend


U unzureichend B gut
S schlecht C mittel – schlecht
- negativer Trend

Rote Liste NRW (RL NRW): Sudmann et al. (2009)

1 vom Aussterben bedroht


2 stark gefährdet
3 gefährdet
V Vorwarnliste
S Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen
* nicht gefährdet

Abkürzungen: BP – Brutpaare


DO – Dortmund

Anlage 2: Festsetzungen im Vergleich zum „alten Landschaftsplan“




LP neu
LP-Nord
LP-Mitte
LP-Süd
Differenz
Anlage (und Pflege) von Feuchtbiotopen
9
43
10
27
-71
Pflege von Streuobstwiesen
78
16
5
12
+45
Renaturierung von Bachläufen und Rückhaltebecken
2
(Klärbecken)
31
8
14
-53
Entwicklung von Waldrändern und Saumbiotopen
0
32
30
16
-78
Anlage von Schutzpflanzungen und Aufforstungen
36
39
22
10
-35
Anlage von Amphibiendurchlässen
0
5
0
13
-18
Zweckbestimmung für Brachflächen

- Natürliche Entwicklung
- Pflege
- Bewirtschaftung in bestimmter
Weise

19

davon:

0
19
0

25

davon:

12
8
5

17

davon:

8
9
0

85

davon:

41
44
0

-100
Besondere Festsetzungen einzelner Waldflächen
0
40
15
0
-55
Nutzungseinschränkungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen
0
32
0
0
-32
Natürliche Entwicklung auf derzeit noch genutzten Flächen
0
23
0
0
-23
Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Gehölzstreifen, Gehölzgruppen, Hecken, Einzelbäumen, Baumreihen (inkl. Obstbaumreihen) und Flurgehölzen
151

davon:
45 Gehölzstreifen
102 Baumreihen
4 Baumgruppen
264
117
89
-319
Pflege von Hecken
0
67
2
11
-80
Entwicklung und Pflege von Saumbiotopen
0
40
0
16
-56
Pflege von Kleingewässern und Bachläufen
0
10
1
2
-13
Pflege von Uferrandstreifen
0
0
0
40
-40
Pflege von (Extensiv-)Grünland u. Halden, Steinbrüchen etc.
4

davon:
2 Steinbrüche
4 Talwiesen

4
1
21
-20
SUMME
301
671
228
356
-954




Tabelle 2

Entwicklung der Landwirtschaftsfläche in Dortmund in Hektar
(Quelle: IT.NRW – Landesdatenbank)



Jahr
Gesamtfläche (ha)
Landwirtaftliche Fläche (ha)
Anteil an Gesamtfläche
Veränderung in Hektar
1992
28024
8823
31,8

1993
28024
8862
31,6
-61
1994
28026
8803
31,4
-59
1995
28027
8695
31
-108
1996
28027
8626
30,8
-69
1997
28028
8558
30,5
-68
1998
28029
8488
30,3
-70
1999
28029
8418
30
-70
2000
28029
8353
29,8
-65
2001
28030
8296
29,6
-57
2002
28032
8222
29,3
-74
2003
28035
8176
29,2
-46
2004
28037
8059
28,7
-117
2005
28039
7882
28,1
-177
2006
28040
7840
28
-42
2007
28041
7465
26,6
-375
2008
28041
7319
26,1
-146
2009
28042
7300
26
-19
2010
28070
7293
26
-7
2011
28070
7280
25,9
-13
2012
28070
7254
25,8
-26
2013
28070
7044
25,1
-210





zu TOP 3.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

3.1 Flussregenpfeifer auf Phoenix-West
Herr Veen stellt den Sachstand zum Thema Flussregenpfeifer auf Phoenix-West ausführlich dar. Er erläutert eingehend die Situation und die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der dort brütenden Flussregenpfeifer. Die derzeitige Rechtssituation lässt aber, wenn keine Verbote verletzt werden, eine Ausübung von Bautätigkeit zu.

Dabei weist er ausdrücklich auf die bisherige Zusammenarbeit mit den beteiligten Firmen/Investoren sowie den beteiligten Gutachtern hin. Ebenso hat Herr Veen bereits Gespräche mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz geführt.

Der Beirat bittet – mit 11 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen ohne Gegenstimme - die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass das gesamte Baufeld während der Bruttätigkeit und der Führung der Jungtiere durch die Alttiere von jeglicher Bautätigkeit freigehalten wird. Der Beirat und der Beiratsvorsitzende sollen über den weiteren Fortgang des Verfahrens laufend informiert werden.





Dr. Otterbein Disselhoff Horn
Vorsitzender Geschäftsführung Mitglied