Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Schulausschusses


am 08.02.2023
Messe Westfalenhallen, Halle 1 U




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:59 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)


RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD, in Vertretung für Andrea Keßler)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
sB Matthias Hechler (SPD, in Vertretung für Alisa Löffler)
RM Svenja Noltemeyer (B’90/Die Grünen, in Vertretung für Julian Jansen)
RM Jenny Brunner (B’90/Die Grünen, in Vertretung für Jacques Armel)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
sB Ingo Schwenken (B’90/Die Grünen)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB André Buchloh (CDU)
RM Emmanouil Daskalakis (CDU, in Vertretung für Michaela Uhlig)
sB Felix Krahn (CDU)
sB Petra Dresler-Döhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
sB Mike Barthold (AfD)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Julia Rüding (DIE PARTEI)


2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Agnes Klais (Vertreterin der kath. Kirche)
Demet Celikadam (IR)
Nadja Wiedenhöft (Stadteltern)

Susanne Gröne (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Monika Nienaber-Willaredt (Dezernentin)


Maren Schickentanz (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Martin Depenbrock (FB40)
Anne Cloosters-Brodrick (FB40)
Phyllis Paul (FB40)
Christina Luchmann (FB40)
Manuel Waschik (FB40)
Felix Wevering (FB40)
Christiane Zorc (FB65)

4. Schulaufsicht

Uta Doyscher-Lutz


Margit Dreischer
Anja Kästner

5. Schulformensprecher

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Michael Saul (Sprecher der Förderschulen)
Markus Vorspohl (Sprecher der Berufskollegs)

6. Gäste

Corinna Theymann-Schröder


Janine Wiewel

7. Abwesend
Markus F. Drolshagen (BPN)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Schulausschusses,
am 08.02.2023, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1 U



1. Regularien

1.1 Bestellung eines Schriftführers
(Drucksache Nr.: 26970-23)

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.4 Feststellung der Tagesordnung


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Schulausschusses am 07.12.2022


2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

2.1 Aktueller Bericht zur Zuwanderungslage
Mündlicher Bericht

2.2 Mitteilung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des Schulausschusses (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)

Mitteilung der Geschäftsführung/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26989-23)

2.3 Aufbewahrung von Tablets in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26590-22-E2)

2.4 Bildung integriert
Mündlicher Bericht

2.5 LernDort - die ganze Stadt ein Lernort
Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung/ lag bereits zur Sitzung vom 07.12.2022 vor
(Drucksache Nr.: 26071-22)

3.2 Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

3.3 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 26093-22)

3.4 UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

3.5 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26505-22)

3.6 Barrierefreiheit in Sporthallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25804-22)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Grundschulplatz-Situation Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 27032-23)

4.2 Überbrückungsangebote für Schüler*innen ohne Schulplatz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27044-23)

4.3 Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule in eine Gesamtschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27045-23)

5. Mitteilungen und Berichte

5.1 Kinderkommission
Mündlicher Bericht




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Britta Gövert - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Gemäß der für den Rat geltenden Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW verpflichtet die Vorsitzende Frau Britta Gövert die sachkundige Bürgerin, Frau Agnes Klais, in feierlicher Form ihre neuen Aufgaben als Vertreterin der katholischen Kirche
in dem Schulausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Bestellung eines Schriftführers
(Drucksache Nr.: 26970-23)

Der Schulausschuss beschließt einstimmig die Bestellung von Stephan Klingebiel zum Schriftführer.


zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kirsch benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der TOP 4.3, Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule in eine Gesamtschule, durch die Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen wurde.

Weiter sollte die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit durch den

TOP 5.2 Mitteilung und aktueller Sachstand zum Thema „Schule mit kulturellem Profil“
mündlicher Bericht der Dezernentin Frau Nienaber-Willaredt

erweitert werden.

Die Tagesordnung wurde mit den genannten Änderungen einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Schulausschusses am 07.12.2022

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Schulausschusses am 07.12.2022 wird einstimmig bei fünf Enthaltungen (B90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, SPD) genehmigt.


2. Angelegenheiten der Schulverwaltung


zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Zuwanderungslage

Die Vorsitzende ruft den TOP auf und übergibt das Wort an Frau Nienaber-Willaredt, die ausführlich über die aktuelle Zuwanderungslage berichtet. Zudem wurden verschiedene Nachfragen der Ausschussmitglieder im Anschluss an den Bericht durch Frau Nienaber-Willaredt beantwortet.

Hervorzuheben ist der Punkt über Kompensatorische Angebote, bzw. Brückenangebote zur Sprachförderung. Dieser ist im Rahmen des TOP 4 und der untergeordneten TOPe von besonderer Bedeutung. Frau Nienaber-Willaredt schildert die Situation, es gebe zwei Angebote der Träger Grünbau Nord und Dobeq mit aktuell jeweils 15 Kindern.

Frau Lögering bittet um weitere Ausführungen zu den Kompensatorischen Angeboten, der Wunsch der Verwaltung nach mehr Angeboten solle näher erläutert werden. Frau Nienaber-Willaredt führt hierzu aus, es gehe um niedrigschwellige Angebote. Es sollen bereits Fertigkeiten wie das Erlernen der Sprache oder das Kennenlernen der Stadt ermöglicht werden. Hierdurch solle im Allgemeinen und im Besonderen für die Primarstufe die Wartezeit auf einen Schulplatz überbrückt und eine Struktur geboten werden. Diese Thematik solle zudem im Februar mit Frau Ministerin Feller erneut besprochen werden.

Frau Dresler-Döhmann erwähnt eine Ansprache des Vereins Train of Hope, der von erheblichen Wartezeiten auf einen Schulplatz berichtet. Ähnlich ist die Meldung von Frau Rüding gelagert. Sie sieht eine Wartezeit von 8 Monaten als üblich, vier Monate markiere die untere Grenze. Zudem gebe es unter Eltern, insbesondere aus der Nordstadt, das Gerücht, ukrainische Kinder würden bei der Schulplatzvergabe bevorzugt. Hierzu erläutert Frau Nienaber-Willaredt, dass die Vergabe nach Listenplatz durchgeführt werde, ein Ranking finde keine Anwendung. Dieser Eindruck entstünde auf Grund des verstärkten Zuzuges in die Nordstadt. Hier sei die Nachfrage dementsprechend höher, freie Plätze an anderer Stelle könnten wegen den zu langen Schulwegen nicht genutzt werden. Einzelfälle sollten zur weiteren Prüfung an das Dienstleistungszentrum Bildung gemeldet werden.


zu TOP 2.2
Mitteilung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des Schulausschusses (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)
Mitteilung der Geschäftsführung/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26989-23)
Es wird kurz über verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten der Berichterstattung diskutiert, die im Rahmen der Möglichkeiten bei der nächsten Berichterstattung umgesetzt werden sollen. Der Schulausschuss nimmt den halbjährlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Aufbewahrung von Tablets in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26590-22-E2)

Dem Schulausschuss liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

(…) die Fragen zu Tagesordnungspunkt 5.2 der Sitzung des Schulausschusses vom 07.12.2022 möchte
ich wie folgt beantworten:
1. Gibt es Planungen seitens der Stadt Dortmund, allen Schüler*innen an den Dortmunder
Schulen sichere Unterbringungsmöglichkeiten für die iPads und andere Wertgegenstände
zur Verfügung zu stellen?
Bei der Verwaltung besteht bereits seit mehreren Jahren ein abgestimmtes Verfahren, um
in Schulen einzelne Räume einbruchshemmend auszustatten. Vorhandene Trolleys für
iPads können in diesen Räumen zwischen den Unterrichtseinheiten aufbewahrt werden.
Schulen, denen entsprechende Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, können ihren
Bedarf an den Schulträger melden.
2. Ist die Stadt Dortmund mit Anbietern in Verhandlungen, die sichere Schließfächer
kostenlos aufstellen und dann zu geringen Kosten vermieten incl. Wartung und
Versicherung der Wertgegenstände?
Die Stadt Dortmund führt derzeit keine Verhandlungen mit Anbietern von Schließfächern.
In mehreren Schulen sind bereits Schließfächerschränke vorhanden. Sofern weitere
Schulen das Aufstellen von Schließfächerschränken beantragen möchten, gestattet der
Fachbereich Schule nach voriger Prüfung (Standort / Genehmigungslage) per Vertrag
potentiellen Anbietern das Aufstellen dieser Schränke gegen Gebühr. Die einzelnen (Miet-
)Verträge, bei denen in der Regel ein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist,
werden direkt zwischen der Schulgemeinschaft (Schule / Eltern) und dem Anbieter
geschlossen.
3. Gibt es Lösungen zur Aufbewahrung an Grundschulen - dies ist insb. in den ersten 2
Schuljahren wichtig, da diese nicht den Schüler*innen zugeordnet werden, sondern meist
in der Schule verbleiben. Ein sicheres Lagern mit gleichzeitiger Aufladung z.B. über
Nacht, würde eine sichere und zügige Nutzbarkeit am nächsten Tag gewähren.
Die Aufbewahrung von iPads der Klassen 1 und 2 kann über vorhandene iPad-Trolleys in
den Grundschulen erfolgen. Sollten die Trolleys nicht in ausreichender Stückzahl
vorhanden sein, kann eine Neubeschaffung – soweit finanzierbar – in Erwägung gezogen
werden. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob weiterführende Schulen nicht mehr
benötigte Trolleys an die Grundschulen abgeben können.
4. Eine erhebliche Anzahl an iPads wird derzeit in den Schulen eingesetzt,
die einen nicht unerheblichen Gegenwert haben. Auch an Grundschulen
werden diese Geräte eingesetzt. Bei iPads die nicht an die Schüler*innen ausgehändigt
werden, sondern an den Schulen verbleiben:
Welche Aufbewahrungsmöglichkeit sieht die Stadt Dortmund für den Verbleib dieser
Geräte an den Grundschulen vor, die auch den versicherungsrechtlichen Vorschriften
gerecht werden?
Auf die Antwort zu 3. wird verwiesen.
Wie ist die Haftung bei Verlust geregelt?
Bei Verlust von Geräten, die in den Schulen eingesetzt und nicht ausgeliehen sind, stellt
die Stadt Dortmund den Ersatz sicher. Eine Versicherung existiert für die Geräte nicht.
Gemäß der Geschäftsanweisung für Rechts-, Bußgeld- und Versicherungsangelegenheiten
vom 01.12.2005 dürfen Versicherungen nur vom Rechtsamt abgeschlossen werden.
Aus der Geschäftsanweisung ergibt sich, dass der Abschluss einer Versicherung zum
Schutz vor finanziellen Risiken eine sorgfältige Risiko- und Wirtschaftlichkeitsanalyse
erfordert. Dieses Risiko wurde vom Rechtsamt im Zuge der Beschaffung der iPads erneut
geprüft und Abschluss einer iPad-Versicherung als nicht wirtschaftlich bewertet.
Die Stadt Dortmund hat daher für die Ersatzbeschaffung entsprechende Haushaltsmittel
(s.a. DS-Nr. 23241-21 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des
Landes NRW (REACT-EU
und Digitale Ausstattungsoffensive) eingeplant.
Zwischen Februar 2020 und November 2022 wurde der Verlust von insgesamt 41 iPads
gemeldet, diese 41 Fälle sind als Diebstahl zu bewerten. Bei anderen Fällen handelt es
sich um Einbrüche, dazu wird im Rahmen des jährlichen Berichts zur
Medienentwicklungsplanung berichtet.
Die Kosten für weitere bauliche Sicherungsmaßnahmen oder auch die Versicherung der
Geräte würden in einem groben Missverhältnis zum entstandenen Schaden stehen und
würden dementsprechend einen eklatanten Verstoß gegen die allgemeinen
Haushaltsgrundsätze des §75 Gemeindeordnung NRW darstellen (…)

Herr Barrenbrügge (Fraktion CDU) stellt für seine Fraktion die Nachfrage, wie viele Geräte durch Einbrüche abhanden gekommen seien, da nur die Diebstähle quantifiziert wurden. Herr Depenbrock erläutert die unterschiedliche Qualität, die bei Diebstählen im Zusammenhang mit Einbrüchen vorliegt. Hier stünden Fragen wie die Sicherung des Schulgebäudes im Vordergrund. In diesem Zusammenhang lägen 370 Fälle im Zeitraum von Februar 2020 bis November 2022 vor.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Bildung integriert

Frau Christina Luchmann (FB 40) und Herr Manuel Waschik (FB 40) berichten anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift) zum vorliegenden TOP.

Frau Dresler-Döhmann erkundigt sich, nach den Konsequenzen aus den gesammelten Daten und ob hierdurch Betreuungsressourcen automatisiert zur Verfügung gestellt werden sollen.

Frau Joest schließt sich an und wünscht, dass die gesammelten Daten auch über die Verwaltung hinaus zur Verfügung gestellt werden. Auch sie stellt die Frage nach der Umsetzung von Maßnahmen, die aus den Daten abgeleitet werden können.

Auch Herr Barrenbrügge schließt sich den Fragen der Vorrednerinnen an, insbesondere bezüglich der Auswertungsmöglichkeiten durch politische Entscheidungsträger.

Herr Spieß erkundigt sich nach der strategischen Planung, hier insbesondere nach der Steuerung hinsichtlich der Aufbau- und Ablaufstruktur, ob bspw. Stabsstellen etabliert werden sollen.

Frau Nienaber-Willaredt erklärt, dass es sich um ein Instrument handele, auf dessen Basis die Arbeit des Dezernats ausgerichtet werde. Die Etablierung neuer Stellen sei nicht geplant. Die Daten würden zunächst durch die bestehenden Strukturen genutzt, weitere Anwendungsmöglichkeiten im Rahmen des Datenschutzes könnten sich im weiteren Verlauf ergeben.

Abschließend regt Herr Klösel an, dass die Erfassung und zielgerichtete Nutzung der gesammelten Daten des Schulabsentismus einen weiteren empfehlenswerten Anwendungsbereich des Instrumentes darstelle.

Der Schulausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
LernDort - die ganze Stadt ein Lernort

Frau Cloosters-Brodrick (FB 40) berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift).

Frau Dresler-Döhmann erkundigt sich nach dem Nutzungsverhalten bzw. der Nutzungshäufigkeit außerschulischer Lernangebote und ob eine zu geringe Nutzung der Angebote in der Vergangenheit zur Installation von LernDort führte. Frau Cloosters-Brodrick führt aus, dass hierzu noch kein Datenmaterial zur Verfügung stehe. Weiter erkundigt sich Frau Dresler-Döhmann, ob es Tipps zu Kosten der Lehrangebote und der Fahrten zum Lernort gebe, wenn bspw. andere Stadtteile angefahren werden müssen. Frau Cloosters-Brodrick bestätigt dies. Frau Dr. Goll geht weiter auf das Thema Fahrtkosten ein, diese Fragestellung solle im laufenden Jahr geklärt werden. Herr Hagedorn erläutert zudem, dass aktuell Gespräche mit der DSW21 geführt werden, um kostenlose Transfers zu außerschulischen Lernangeboten zu ermöglichen. Für die Kostenübernahme von Transfers zu schulischen Angeboten sei der Träger zuständig.

Frau Joest fragt nach der Kostenfreiheit, betreffe diese die Angebote oder die Plattform und ob es eine Bewertungsfunktion geben werde? Herr Hagedorn berichtet, dass auch entgeltliche Veranstaltungen aufgeführt werden. Frau Cloosters-Brodrick erklärt, dass eine Bewertungsfunktion nicht geplant sei.

Frau Wiedenhöft erkundigt sich, ob dies nur von Fachpersonal genutzt werden könne, da es auch für Eltern ein gewinnbringendes Angebot sei. Frau Cloosters-Brodrick erklärt, dass die Plattform frei zugänglich sei.

Frau Dr. Goll bittet, dass die Einladung für die Veranstaltung im April auch an den Schulausschuss und andere Bildungseinrichtungen, wie die Universität verschickt wird.

Frau Lögering sorgt sich, dass wichtige Lernorte wie bspw. der Wald nicht für LernDort gemeldet werden könnte, da der Förster ihn nicht als einen solchen Lernort wahrnehmen könnte. Weiter empfiehlt sie eine Weiterentwicklung des Tools, bspw. zum Erfahrungsaustausch von Lehrpersonen. Zudem erkundigt sie sich nach Evaluationsmöglichkeiten.

Herr Schwenken fragt danach, wie die Datenaktualität gesichert werde. Frau Cloosters-Brodrick erklärt, dass einmalige Angebote anschließend gelöscht würden, fortlaufende Angebote blieben im Journal als Informationsquelle.

Der Schulausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung/ lag bereits zur Sitzung vom 07.12.2022 vor
(Drucksache Nr.: 26071-22)
Die Vorsitzende Frau Gövert ruft den TOP mit der Information auf, dass der AKUSW den Wirkungsmonitor hat durchlaufen lassen.

Herr Spieß empfiehlt das gleiche Vorgehen für den Schulausschuss.

Frau Wiedenhöft sieht, insbesondere für Punkt 2.1, ein Konkretisierungserfordernis. Das angestrebte Ziel würde auf Basis der Zahlen sehr spät erreicht werden. Dementsprechend könnte ein Vergleich mit ähnlichen Städten sinnvoll sein. Frau Gövert bestätigt die Anregung zu interkommunalen Vergleichen grundsätzlich als richtig und wichtig, dies sei für den Wirkungsmonitor jedoch nicht vorgesehen. Zudem seien die Wirkungszusammenhänge im konkret genannten Punkt andere. Das Plenum reagiert zustimmend, sieht die Zuständigkeit dafür im AKJF.

Der Schulausschuss lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.2
Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das Starterpaket konsumtiver Hochbaumaßnahmen 2023 gem. der Anlage 1 mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 11.142.722,69 Euro.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird für das Starterpaket der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur verkehrssicher zu stärken. Das Maßnahmenpaket beinhaltet ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse. Der Rat wird im Rahmen von jährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt und beschließt in diesem Zusammenhang jeweils die Folgepakete 2023 ff und ggfls. entstehende Mehrbedarfe.


zu TOP 3.3
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Hierzu: Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023
(Drucksache Nr.: 26093-22)

Dem Schulausschuss liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 vor:

(…) Frau Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich bei der Abstimmung zu der Vorlage enthalten werde.
Sie gibt an, dass die Vorlage innerhalb der Fraktion noch nicht ausreichend besprochen worden sei und regt an, dass die Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte in der Lenkungsgruppe aktiv beteiligt werden.

Herr Rupflin (BPN) merkt an, dass bei Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung (Quartierslabore/Bürgerdialoge) auf akustische Barrierefreiheit zu achten ist. Zumindest sollte bei Einladungen zu entsprechenden Veranstaltungen der Unterstützungsbedarf abgefragt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit diesen Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund. (…)

Zusätzlich liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Vorlage, die dahingehend eingereichten Empfehlungen (Integrationsrat und Behindertenpolitisches Netzwerk) sowie die beiden Anträge der Fraktion Die Linke/Die Partei zur Kenntnis und diskutiert kontrovers.

Von mehreren Parteien werden Kritikpunkte zu Aufbau und Inhalt des Masterplans geäußert. Diese betreffen:
· Erfordernis der Einrichtung einer Beschwerdestelle für Polizeigewalt
· Die Sinnhaftigkeit eines Masterplans vor dem Hintergrund einer rückläufigen Kriminalitätsstatistik
· Unberücksichtigte Folgen von Videoüberwachung (Verdrängung in nicht überwachte Bereiche)
· Die unterbliebene Evaluation des Masterplans Sicherheit 1.0
· Die unterlassene Einbindung von sozialen und freien Trägern
· Die fehlende Berücksichtigung von Diversität und Inklusion sowie der Beteiligung von entsprechenden Vertreter*innen
· Die nicht nachvollziehbare Schwerpunktsetzung auf den Linksextremismus
· Die nicht berücksichtigte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
· Unzureichende Berücksichtigung des Themenfeldes Prostitution in seiner ganzen Bandbreite

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Die Linke/Die Partei ihre beiden Anträge zurück. Die Bezirksvertreter*innen appellieren daher an den Rat, entsprechende Verbesserungen und Abänderungen vornehmen zu lassen und dabei die Bezirksvertretung(en) einzubeziehen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird selbst weiter zum Thema beraten.

Aus den vorgenannten Gründen beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 AfD) dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den nachfolgenden Beschluss nicht zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Weiter liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023 vor:

Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit folgenden Bemerkungen den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Bemerkungen:

Bündnis 90/ Die Grünen geben folgende zu Protokoll:

„Die zuständigen Fachausschüsse werden gebeten, einen weiteres Themenfeld unter Handlungsfeld 2 -Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufzunehmen. Nach den Ereignissen der vergangenen Monate um die Tötung von Mohammed D. ist die Polizei Dortmund erneut in die Kritik geraten. Besonders Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zeigen ein geringeres Vertrauen gegenüber der Polizei, da sie vermehrt mit Diskriminierungserfahrungen konfrontiert sind. Der Masterplan Sicherheit birgt die Möglichkeit, in einem öffentlichen Diskurs über die Institution Polizei zu sprechen und Konzepte zu entwickeln, das Vertrauen insgesamt, aber besonders für Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Diese Erweiterung der Themenfeldes entspricht der Zielsetzung des Masterplans: „Die Weiterentwicklung des Masterplans Kommunale Sicherheit soll die bisherigen Zielsetzungen aufnehmen und geeignete Maßnahmen erarbeiten mit dem Ziel, das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnendender Stadt Dortmund stetig zu verbessern […]“

Beim Handlungsfeld 2, unter 2.4 sollten Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“ nicht in einem Atemzug genannt werden. Das erscheint nicht als Sinn der Sache. Es gibt unterschiedliche Gründe warum die Menschen in diese Situation kommen, und dem muss Rechnung getragen werden.

Weiterhin kann es nicht angehen, dass die Einbindung der Politik, respektive der Bezirksvertretungen überhaupt nicht bei der Erstellung vorgesehen ist.


Die Fraktion die LINKE macht folgende Anmerkungen zur Vorlage:
1) Die Kriminalitätsstatistik gibt insbesondere für den Bereich der Gewaltdelikte deutlich rückläufige Zahlen an. Welcher Anlass besteht vor diesem Hintergrund angesichts knapper Kassen mehr Geld in den kommunalen Ordnungsdienst zu stecken?
2) 2.4. Die Politik der Stadt Dortmund und BVen müssen im Lenkungskreis aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Lenkungskreises lässt befürchten, dass einseitige Maßnahmen gegen Teile der Bevölkerung durchgesetzt (z.B. Menschen ohne Obdach oder Suchtkranke Menschen) werden.
3) 2.4 Prostitution: Nach der Schließung des regulierten Straßenstrichs in der Ravensberger Straße hat sich die nunmehr illegale Prostitution in die Wohngebiete verlagert. Die Sicherheit der im Sexgewerbe arbeitenden Frauen ist seitdem nicht mehr gegeben. Zudem wird erneut repressiv mit den Frauen umgegangen.
4) Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir wegen der Einschränkung der Freiheitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung ab. Verdrängungseffekte erzeugen keine Sicherheit.
5) 2.6.1 Linksextremismus
Die bürgerliche Extremismustheorie lehnen wir ab. Der sogenannte Linksextremismus (u.a. Antifaschismus) ist häufig eine Reaktion auf rechtsextreme Bedrohungen. Eine Sicherheitsbedrohung für die Bevölkerung geht von Aktivitäten im Linken Spektrum nicht aus – damit ist das Kapitel vollständig entbehrlich.
6) Völlig fehlt in der Vorlage die Sicherheit von Frauen. Gewalt in Partnerschaften oder bei Beendigung derselben sind immer noch die häufigsten Gewaltdelikte. 80% der Täter sind Männer / 80% der Opfer sind Frauen. Damit setzt sich der Masterplan bislang an keiner Stelle auseinander.


Der Schulausschuss schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung.


zu TOP 3.4
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2023
(Drucksache Nr.: 26729-22)

Dem Schulausschuss liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2023 vor:

(…) Die Vorsitzende fand in der Vorlage und Anlage widersprüchlich, ob die Zielgruppe Menschen, die sich für Kinder einsetzen sein soll, oder Kinder und Jugendliche. Sie schlug vor, dass der Ausschuss sich dafür ausspricht, die Mittel tendenziell eher Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen und es bei den Menschen mit JuLeiCa-Ausbildung im Bereich Kinder und Jugend als „Dankeschön-Anreiz“ zu sehen.

Die Mitglieder stimmten dem zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der obigen Anmerkung einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein. (…)


Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss mit der Empfehlung des AKJF zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein.


zu TOP 3.5
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26505-22)
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2023
(Drucksache Nr.: 26505-22)

Es liegt folgende Empfehlung des AMIG vor

(…)
AKUSW, 31.01.2023:

Herr Rm Frank führt an, dass eine Fraktion die Vorlage heute empfehlen könne. Dies solle aber kein „Freifahrtschein“ für die zukünftige Bauvorhaben und Erhöhungen, die noch kommen werden, darstellen.
Weiter möchte er wissen, wie sich die Vorlage bezüglich des in der Anlage 1 beschriebenen Szenario Nr. 6 unterscheide und was dieses Szenario für die weitere Zeitschiene bedeute, z. B., ob eine Förderung ggf. in Betracht komme.

Hierzu erläutert Herr Rybicki. dass für den Fall, dass der Beschluss zur Kostenerhöhung gefasst werden sollte, die Verwaltung das Projekt, wie bisher, weiterbetreiben würde, und zwar so, wie in der Variante 6 beschrieben.
Das sei nicht ganz das Vorgehen, was man sich zu Beginn in den Zeitplan geschrieben hätte, weil man davon ausgegangen sei, dass die Maßnahme durchfinanziert wäre. Man hätte die Vergabeverfahren leider aufheben müssen. Dies bedeute, dass man einen Zeitverzug haben werde, was hier konkret heiße, dass das Projektende erst bei Ende 2025 liegen werde. Ansonsten würde man aber die bisher vorliegenden Leistungsverzeichnisse noch einmal dem Wettbewerb unterstellen und
auch beauftragen und bauen wollen. Das bedeute, man könnte den Beschlussvorschlag um eine Variante als Ziffer ergänzen. Wenn es die Variante 6 sein sollte, wäre es so, dass man das Projekt, wie vorgesehen, mit der Unterbrechung durch die fehlenden Finanzmittel durchführen würde.
Falls es eine andere Variante sein sollte, könne man diese auch unter Ziffer 4 beschließen.

In Kenntnis der Erläuterungen der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstand zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen zur Kenntnis,

2. beschließt die Anpassung des Investitionsvolumens für den Neubau von bisher 18.523.800 Euro um 8.724.552 Euro auf 27.248.352 Euro,

3. beschließt die Berücksichtigung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Erhöhung der investiven Mittelbedarfe 2023 – 2026 zur Aktualisierung im Rahmen des endgültigen Haushalts 2023 ff.
(…)

Frau Dr. Goll (CDU) schlug vor, wie bereits im AMIG besprochen, den Beschlussvorschlag zu ergänzen und stellt mündlich den Antrag, dass der Beschlussvorschlag um Ziffer „4“ auf Grund der Kostenerhöhung wie folgt ergänzt wird: 4. beschließt die weitere Planung und Realisierung zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen gemäß Szenario 6 der Anlage 1 – Aufheben der bisherigen Ausschreibungen und Neuausschreibung (nach Kostenerhöhungsbeschluss).

Herr Spieß (SPD) signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion.

Frau Remiszewski (Linke +) zeigte sich irritiert, dass in der Vorlage zur Klimarelevanz angegeben sei, dass der Bau sich positiv auf den Klimaschutz auswirke, da der Bauantrag die Fällung von 70 Bäumen beinhaltet.

Frau Lögering (B´90/Die Grünen) geht auf den Umgang mit Paragraphen ein, dass diese in Abhängigkeit von den Fachbereichen nicht einheitlich angewendet würden. Hier sollen Standards etabliert werden.

Der Schulausschuss nimmt die Empfehlung des AMIG zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten (Änderung fett) Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstand zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen zur Kenntnis,

2. beschließt die Anpassung des Investitionsvolumens für den Neubau von bisher 18.523.800 Euro um 8.724.552 Euro auf 27.248.352 Euro,

3. beschließt die Berücksichtigung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Erhöhung der investiven Mittelbedarfe 2023 – 2026 zur Aktualisierung im Rahmen des endgültigen Haushalts 2023 ff.

4. beschließt die weitere Planung und Realisierung zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen gemäß Szenario 6 der Anlage 1 – Aufheben der bisherigen Ausschreibungen und Neuausschreibung (nach Kostenerhöhungsbeschluss)



zu TOP 3.6
Barrierefreiheit in Sporthallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25804-22)


Der Schulausschuss nimmt die beschriebene Vorgehensweise zur barrierefreien Planung und Realisierung von Sporthallen zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Grundschulplatz-Situation Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 27032-23)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 27032-23-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

(…) bezugnehmend auf den Brief des Dienstleistungszentrums Bildung vom 10.01.2023 (unterschriftlich Hagedorn) an die Erziehungsberechtigten der Kinder, die an den Schulen in der Nordstadt keinen Schulplatz erhalten können, bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Eltern mussten angeschrieben werden im Zuge fehlender Schulplätze an den Grundschulen der Nordstadt? Wie viele Kinder sind von den fehlenden Wunsch-Grundschulplätzen in der Nordstadt betroffen?
2. Wieso fallen die fehlenden Schulplätze erst im Januar 2023 auf? Wir bitten um eine Darstellung, wie es zu diesem Missstand kommen konnte.
3. Wieviel Fahrzeit wird für den maximale Schulweg der Schülerinnen und Schüler eingeplant?
4. Welche Vorkehrungen werden getroffen, wenn Schüler und Schülerinnen den Schulbus verpassen oder es kurzfristig zu Stundenplanänderungen kommt? Es wird eine grundlegende Darstellung des konkreten Schulbus-Konzeptes erbeten.
5. Nach welchem Konzept wird die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die entsprechenden Schulen außerhalb der Nordstadt vorgenommen?
6. Welche Kosten entstehen durch den Betrieb der Transporte der Schülerinnen und Schüler?
7. Wann glaubt die Verwaltung diesen Zustand beenden zu können? (…)


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.

Die Sitzung wird von 16.30 Uhr bis 16.38 Uhr unterbrochen.


zu TOP 4.2
Überbrückungsangebote für Schüler*innen ohne Schulplatz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27044-23)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27044-23-E3)

Dem Schulausschuss liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Ausschuss begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Verwaltung zur schulischen Integration von neu zugewanderten Schüler*innen. Das betrifft insbesondere die Schaffung neuer zusätzlicher Schulplätze prioritär dort, wo sie auch perspektivisch am dringendsten benötigt werden.

2) Die Verwaltung wird gebeten, aufzuzeigen, wie und mit welchen Möglichkeiten Zuwanderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen und ihren Familien im Stadtgebiet gesteuert werden kann. Zielsetzung muss es sein, dass sich Angebot und Nachfrage von Schulplätzen so annähern, dass Grundschulkinder in ihrem Stadtbezirk zur Schule gehen können.

3) Der Ausschuss unterstützt die Verwaltung darin, Überbrückungsangebote für Schüler*innen ohne aktuellen Schulplatz insbesondere in der Nordstadt zu schaffen. Die Verwaltung wird gebeten, den dafür benötigen Bedarf in der nächsten Sitzung des Ausschusses aufzuzeigen.


Begründung:
Im gesamten Jahr 2022 ist die Zahl zugewanderter Kinder und Jugendlicher erheblich gestiegen. Ein großer Teil von ihnen ist mit ihren Familien vor den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine geflohen. Aber auch die Zahlen zusätzlicher Schüler*innen aus anderen Ländern hat deutlich zugenommen. Trotz der inzwischen geschaffenen zusätzlichen Plätze an Ersatzstandorten reichen die Kapazitäten nicht für alle Kinder und Jugendlichen aus. Dazu kommt die Problematik, dass der größte Teil der betroffenen Kinder im Bereich der Innenstadt-Nord lebt und viele von ihnen schon jetzt in andere Stadtbezirke gefahren werden, in denen es teilweise noch Plätze für Schulanfänger*innen gibt.

Die Vorsitzende ruft den TOP 4.2 auf, im Folgenden werden die Anträge 4.2 und 4.2.1 gemeinsam diskutiert und getrennt voneinander abgestimmt.

Frau Lögering (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) macht Ausführungen ihrer Fraktion zum Antrag. Sie spricht sich dafür aus, den Prüfauftrag weiterhin aufrecht zu halten. Aufgrund der Dringlichkeit, wird die Verwaltung bereits im Rahmen der Sitzung um Stellungnahme gebeten. Herr Hagedorn schildert daraufhin die Situation und nennt zunächst die zwei unter TOP 2 diskutierten Überbrückungsangebote. Eine Verdopplung der vorhandenen Angebote könne kurzfristig helfen.

Frau Dresler-Döhmann (Linke +) signalisiert Zustimmung, auch vor der Hintergrund, dass ein Antrag ihrer Fraktion mit dem gleichen Thema vorliegt.

Auch Frau Dr. Goll (CDU) macht die Zustimmung ihrer Fraktion zu den Prüfanträgen deutlich.

Frau Joest (FDP/Bürgerliste) zeigt auch die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, er sei weitergehender und berücksichtige die Schaffung und Steuerung und beinhalte den später unter TOP 4.2.1 behandelten Antrag der Fraktion DIE LINKE+.

Herr Spieß (SPD) bestätigt für seine Fraktion die Unterstützung beider Anträge, die Ergebnisse der Prüfungen werden Grundlagen für mögliche Beschlussvorschläge der Fraktionen sein.

Der Schulausschuss beschließt den Antrag mehrheitlich (gegen die AFD) als Prüfauftrag an die Verwaltung.


zu TOP 4.2.1
Überbrückungsangebote für Schüler*innen ohne Schulplatz
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 27044-23-E2)

Dem Schulausschuss liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:

Die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Prüfauftrags:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Stadt Dortmund mit anerkannten Jugendhilfeträgern aus den Stadtteilen zwecks Gewährleistung des Rechts auf Bildung für Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz (Auffangsystem) gestaltet werden kann und dahingehend geeignete Konzepte mit den anerkannten Jugendhilfeträgern entwickeln.

Begründung:

Derzeit haben viele Kinder und Jugendliche aufgrund des Platzmangels keinen Zugang zu Schulplätzen und werden zum Teil bereits von Vereinen und Initiativen aufgefangen.


Dabei leisten diese Vereine eine großartige Arbeit insbesondere bei der Entwicklung der Sprache. In den meisten Fällen findet dies aber ehrenamtlich statt und einige Kinder fallen durch das Raster, da die Eltern keine Anbindung haben.

Dabei können die Vereine als anerkannte Jugendhilfeträger für eine Entlastung der angespannten Lage sorgen und den Kindern und Jugendlichen einen Zugang zur Bildung, hier insbesondere auch bei der sprachlichen Entwicklung, bieten.

Die Vorsitzende ruft den TOP 4.2 auf, im Folgenden werden die Anträge 4.2 und 4.2.1 gemeinsam diskutiert und getrennt voneinander abgestimmt.

Frau Lögering (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) macht Ausführungen ihrer Fraktion zum Antrag. Sie spricht sich dafür aus, den Prüfauftrag weiterhin aufrecht zu halten. Aufgrund der Dringlichkeit, wird die Verwaltung bereits im Rahmen der Sitzung um Stellungnahme gebeten. Herr Hagedorn schildert daraufhin die Situation und nennt zunächst die zwei unter TOP 2 diskutierten Überbrückungsangebote. Eine Verdopplung der vorhandenen Angebote könne kurzfristig helfen.

Frau Dresler-Döhmann (Linke +) signalisiert Zustimmung, auch vor der Hintergrund, dass ein Antrag ihrer Fraktion mit dem gleichen Thema vorliegt.

Auch Frau Dr. Goll (CDU) macht die Zustimmung der Fraktion zu den Prüfanträgen deutlich.

Frau Joest (FDP/Bürgerliste) zeigt auch die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, er sei weitergehender und berücksichtige die Schaffung und Steuerung und beinhalte den später unter TOP 4.2.1 behandelten Antrag der Fraktion DIE LINKE+.

Herr Spieß (SPD) bestätigt für seine Fraktion die Unterstützung beider Anträge, die Ergebnisse der Prüfungen werden Grundlagen für mögliche Beschlussvorschläge der Fraktionen sein.

Der Schulausschuss beschließt den Antrag mehrheitlich (gegen die AFD und bei Enthaltung der FDP) als Prüfauftrag an die Verwaltung.


zu TOP 4.3
Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule in eine Gesamtschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27045-23)

Wurde zurückgezogen.


5. Mitteilungen und Berichte

zu TOP 5.1
Kinderkommission

Frau Nienaber-Willaredt berichtet ausführlich über den aktuellen Stand zur Kinderkommission.

zu TOP 5.2
Schule mit kulturellem Profil

Frau Nienaber-Willaredt berichtet ausführlich über den aktuellen Sachstand zur Schule mit kulturellem Profil und die Besonderheiten des hier angewendeten Kulturbegriffes. Zudem wird ein Ausblick auf den nächsten Termin mit der Ministerin im Juni gegeben, in dem die Thematik angesprochen werden soll.

Die Vorsitzende beendet die öffentliche Sitzung um 16.59 Uhr.




(See attached file: TOP 2.4 BildungIntegriert.pdf) (See attached file: TOP 2.5 LernDort.pdf)