Niederschrift

über die 26. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 30.08.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:30 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 82 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Sohn (SPD)
Rm Dr. Eiteneyer (CDU)
Rm Knieling (CDU)
Rm Reppin (CDU)
Rm Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Becker (FDP/Bürgerliste)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
LStRD Dr. Reetz
StVD Weber
StOVR Feuler

Als Gast war anwesend:

Frau Mechthild Greive (Hauptgeschäftsführerin der Klinikum Dortmund gGmbH) zu TOP 2.1





Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.05.2007

Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 14.06.2007

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 - unbesetzt -

3.2 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08636-07)

3.3 Kanalbau und verkehrsmäßige Erschließung des Wohngebietes EV 138 - Brechtener Heide -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08470-07)

3.4 Neubau eines Haltepunktes "Dortmund - PHOENIX West" an der DB-Strecke Dortmund Hbf -Hörde – Unna – Soest.
- Zusammenführung und Bewertung vorliegender Untersuchungsergebnisse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08642-07)

3.5 Wohnungsmarktbericht 2007 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09055-07)

3.6 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-, -; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09044-07)


3.7 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Plätze und öffentliche Räume
hier: Ausführungsbeschluss Aufwertung Lortzingstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08618-07)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09062-07)

3.9 Freianlagenplanung und Gestaltfamilie PHOENIX See - Bemusterung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09252-07)

3.10 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Mittelverlagerung zu den Projekten Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-, Hoesch-Park und Jugendtreff Stollenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09104-07)

3.11 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
1.3.2 Ökologische Modernisierung
Ausführungsbeschluss
- Aufbau einer Thermosolaranlage an der Sporthalle Nord
- Regenwasserversickerung an der Sporthalle Anne-Frank Gesamtschule
- Aufbau einer Klimastation an der Erlebniswelt Fredenbaum
- Gerätebeschaffung und Einrichtung des Klima- und Umweltpfades
- Erneuerung des Beleuchtungssystems an der Sporthalle Nord
- Einsatz einer zusätzlichen pädagogischen Kraft für Nordstädter Schulen
- Internetauftritt „Ökologische Modernisierung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09195-07)

3.12 - unbesetzt -

3.13 Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09224-07)

3.14 Lärmschutzmaßnahmen an der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09557-07)






4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Vergabe von Ausbildungsplätzen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09596-07)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Nutzungsorientierte Ertüchtigung von Dortmunder Sporthallen - Maßnahmen in 2008-2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08935-07)

7.2 Aufstockung Dachgeschoss der Musikschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09119-07)

7.3 Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung, Teil I - Außenanlagen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08686-07)

7.4 Dortmunder Veranstaltungssommer bis zur Kulturhauptstadt RUHR.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09041-07)

7.5 Neufassung der Satzung für das Stadtarchiv Dortmund und der Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09245-07)

7.6 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08791-07)

7.7 Landesfestival „scene: österreich in nrw" – 39. Internationale Kulturtage der Stadt Dortmund 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09305-07)

7.8 Bewerbung der Stadt Dortmund um die Einrichtung einer NRW-Sportschule am Goethe-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09512-07)

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder und Jugend
- unbesetzt -

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Verkauf des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der GVZ Projektgesellschaft Feineisenstraße mbH an die Krupp Hoesch Stahl GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09192-07)

10.2 Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) - hier: Verkauf der Beteiligung an der evu.it
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09433-07)

10.3 Zukunft des Klinikums
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09595-07)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Sachstandsbericht des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08983-07)

11.2 Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09126-07)

11.3 Wiederbestellung eines Mitgliedes für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09155-07)

11.4.a Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09184-07)

11.4.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09366-07)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

(Drucksache Nr.: 09069-07)

(Drucksache Nr.: 09068-07)

(Drucksache Nr.: 09070-07)

(Drucksache Nr.: 09091-07)
(Drucksache Nr.: 09114-07)

(Drucksache Nr.: 09113-07)

(Drucksache Nr.: 09111-07)

(Drucksache Nr.: 09110-07)

(Drucksache Nr.: 09123-07)

(Drucksache Nr.: 09124-07)

(Drucksache Nr.: 09204-07)

(Drucksache Nr.: 09378-07)

(Drucksache Nr.: 09379-07)

(Drucksache Nr.: 09462-07)

(Drucksache Nr.: 09465-07)


12.2 Anfragen Linkes Bündnis

(Drucksache Nr.: 09383-07)

(Drucksache Nr.: 09382-07)

(Drucksache Nr.: 09255-07)

(Drucksache Nr.: 09567-07)


12.3 Anfragen DVU

(Drucksache Nr.: 09591-07)

(Drucksache Nr.: 09594-07)

(Drucksache Nr.: 09593-07)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Hetmeier (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

8.1 Schulorganisatorische Veränderungen am Standort "Eierkampstraße 2-4" in Dortmund-Hombruch;
hier: Erweiterung des Schulgebäudes und Folgenutzung durch die Max-Wittmann-Schule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08740-07)

10.4 Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 2004 bis 2009
hier: Gewährung von Zuwendungen für die neu gebildete Fraktion "Die Linken im Rat"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09581-07)
11.4c Umbesetzung von Gremien
Antrag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 09795-07)

erweitert.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass der Punkt

10.3 Zukunft des Klinikums
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09595-07)

so wie er dies bereits im Haupt- und Finanzausschuss angekündigt habe, als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse und damit als TOP 2.1 behandelt werde.

Des weiteren wurde auf Vorschlag der Fraktion „Die Linken im Rat“ die Thematik „Sitzordnung im Rat“ mit Zustimmung des Rates der Stadt als TOP 1.5 behandelt.

Außerdem machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 29.08.2007 darum gebeten habe, die Tagesordnung um den Punkt

Bargeld-Affäre

zu erweitern.

Der Rat der Stadt verständigte sich darauf, diese Angelegenheit als TOP 11.5 zu behandeln.

Abschließend beantragte Rm Münch seine einzelnen mit einer Drucksachen-Nr. versehenen Anfragen in der Tagesordnung mit einer Sachbezeichnung aufzuführen.

In diesem Zusammenhang erklärte OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, dass in dieser Vorschrift genau festgelegt sei, wie Anfragen zu gestalten seien.
Da in der Vergangenheit des öfteren Anfragen eingereicht wurden, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, da diese z. B. unsachliche wertende Feststellungen beinhalteten, habe er die Anfragen lediglich mit einer Drucksachen-Nr. in der Tagesordnung aufgeführt.

Wenn man sich darauf verständigen könnte, dass Anfragen künftig den Vorgaben des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung entsprechen, sei er bereit, künftig diese Anfragen wieder mit einer Sachbezeichnung in die Tagesordnung aufzunehmen.

Anfragen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werde er in dieser Form nicht auf die Tagesordnung nehmen.

Nachdem Rm Münch diese Verfahrensweise begrüßt hatte, lehnte der Rat der Stadt bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.05.2007

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.05.2007.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 14.06.2007
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der Protokollierung des Tagesordnungspunktes

3.32 „Luftreinhalteplanung Brackeler Straße: Maßnahmenkatalog der Bezirksregierung und Umstellung von Fahrzeugflotten der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen“

folgender Änderungswunsch der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

1. Das Protokoll der Ratssitzung vom 14.06.2007 wird wie folgt ergänzt:

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben durch ihren im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat beschlossenen Antrag vom 31.05.2007 deutlich gemacht, dass sie den Punkt b) des Beschlussvorschlages der Verwaltung nicht mittragen.

2. Dies ist dem Regierungspräsidenten sowie weiteren damit befassten Gremien und Personen auf Landesebene in dieser Form mitzuteilen.

Nachdem Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) den o. a. Antrag kurz erläutert hatte, genehmigte der Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung einstimmig die Niederschrift über die 25. Sitzung des Rates der Stadt am 14.06.2007.

zu TOP 1.5
Sitzordnung im Rat
Antrag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 09819-07)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vor:

Der Rat nimmt die Konstituierung einer fünften Fraktion mit dem Namen "Die Linken im Rat" zur Kenntnis.
Der Rat beschließt, seine Sitzordnung den neuen Gegebenheiten gemäß so zu ändern, dass die neue Fraktion geschlossen und entsprechend den anderen Fraktionen Platz nimmt.

Für die neugebildete Fraktion „Die Linken im Rat“ brachte Rm Stammnitz zum Ausdruck, dass es nach Ansicht seiner Fraktion den demokratischen Grundsätzen und dem Gleichbehandlungsprinzip entsprechen würde, wenn seine Fraktion, sowie man dies auch beantragt habe, entsprechende Sitzplätze zugeteilt bekommen würde.

Von daher zeigte er sich auch enttäuscht darüber, dass entsprechende Gespräche mit den anderen Fraktionen nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt haben. Seiner Meinung nach dürfe es nicht Fraktionen erster und zweiter Klasse geben.

Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass es Angelegenheit des Rates der Stadt sei, über Veränderungen in der Sitzordnung, sofern dies erforderlich sein sollte, zu entscheiden. Da es keine rechtliche Grundlage gebe, aus der hervorgehe, wer wo im Ratssaal sitze, sei dies letztendlich eine Sache der Vereinbarung, die vom Rat der Stadt, sofern es keine Verständigung gebe, mit Mehrheit beschlossen werden müsste. Von daher bat er
Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) den vorgelegten Antrag zu konkretisieren.

Weiterhin sprach sich Rm Münch dafür aus, dass man einer neu gegründeten Fraktion, egal welche politische Auffassung diese vertrete, entsprechend den demokratischen Geflogenheiten angemessene Plätze im Ratssaal zuteile.

Des weiteren brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Unger zum Ausdruck, dass die bei der Konstituierung des Rates der Stadt vereinbarte Sitzordnung letztendlich ein Abbild des bei der Kommunalwahl geäußerten Wählerwillens gewesen sei. Insofern wäre es ihrer Auffassung nach nicht richtig, diese Sitzordnung aufgrund des Wechsels eines Ratsmitgliedes und der dadurch bedingten Gründung einer neuen Fraktion komplett zu verändern.

Im Verlauf der weiteren Diskussion konkretisierte seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“
Rm Stammnitz den o. a. Antrag seiner Fraktion dahingehend, dass seine Fraktion wünscht entweder links neben der SPD-Fraktion, zwischen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oder zwischen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
CDU-Fraktion zu sitzen. Wenn dies nicht möglich sei, wäre man – so Rm Stammnitz
(Die Linken im Rat) auch damit einverstanden, auf einen Platz in erster Reihe zu verzichten, sofern man in den zuvor genannten Bereichen sitzen könnte.

Weiterhin wies Rm Prüsse (SPD) in seinen Ausführungen die von Rm Stammnitz
(Die Linken im Rat) geäußerte Kritik zurück, da es für ihn selbstverständlich sei, dass die neue Fraktion mit den gleichen ihnen zustehenden Rechten ausgestattet werde, wie die anderen Fraktionen auch. Von daher habe seine Fraktion auch einen Raum abgetreten.
Diese Rechte beinhalten jedoch seiner Auffassung nach nicht, dass eine in der laufenden Wahlperiode neu hinzugekommene Fraktion einen Anspruch auf bestimmte Sitzplätze habe.

Nach weiterer Diskussion lehnte der Rat der Stadt letztendlich bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die von der Fraktion „Die Linken im Rat“ unterbreiteten Vorschläge hinsichtlich der Sitzordnung im Rat der Stadt ab.

Anschließend verließ die Fraktion „Die Linken im Rat“ den Ratssitzungssaal und nahm an der restlichen Sitzung des Rates der Stadt nicht mehr teil.







2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Zukunft des Klinikums
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09595-07)

Nachdem OB Dr. Langemeyer zunächst die Hauptgeschäftsführerin der Klinikum Dortmund gGmbH, Frau Mechthild Greive, die als Gast zum o. a. Tagesordnungspunkt anwesend war, begrüßt hatte, wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass dem Rat der Stadt zu der o. a. Angelegenheit folgende Anträge vorliegen:

1. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 27.08.2007

1. Der Rat stellt fest, dass die derzeitigen strukturellen Rahmenbedingungen für zentrale Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft nicht geeignet sind, nachhaltig zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Klinikums Dortmunds beizutragen.

2. Der Rat ist der Auffassung, dass die Letztverantwortung für die Gesundheitsversorgung durch Krankenhäuser und damit über die Festlegung von Schwerpunkten dem Land obliegt. Auf dieser Grundlage müssen Entscheidungen über die Finanzierung von Projekten getroffen werden.

3. Die Umstellung von der Förderung einzelner Bauvorhaben und Einkäufe auf eine Pauschalförderung muss sicherstellen, dass die Mittel in der ursprünglich vorgesehenen Höhe fließen und die Planungssicherheit gewährleistet bleibt.
4. Der Rat kritisiert die Art und Weise des Vorgehens der Landesregierung, die Finanzierungszusagen durch die Umstellung der Förderpraxis obsolet macht und dringend notwendige Investitionen verzögert.
5. Das Land wird aufgefordert, die Planungssicherheit für das Zentrale
OP-Zentrum am Klinikum Dortmund durch die Bereitstellung entsprechender Landesfördermittel zu erhalten und damit eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit des Klinikums zu schaffen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, das neue Pauschalierungssystem in der Krankenhausinvestitionsförderung des Landes rechtlich zu prüfen und dem Rat darzulegen, wie eine seit 2006 erhöhte Krankenhausumlage in Höhe von 6,4 Mio. Euro durch die Stadt Dortmund mit einer wesentlich niedrigeren Investitionspauschale vereinbar ist.



7. Der Rat fordert die Landesregierung darüber hinaus auf, darauf einzuwirken, dass baldmöglichst ein bundeseinheitlicher Basiswert eingeführt wird und die besonderen Leistungen der Krankenhäuser der Maximalversorgung angemessen vergütet werden.
8. Der Rat spricht sich dafür aus, die kommunale Trägerschaft am Klinikum Dortmund zu erhalten und eine Privatisierung des Klinikums zu verhindern.
9. Der Rat begrüßt die Erfolge bei den Konsolidierungsbemühungen der Klinikleitung, die unter anderem auf eine erhebliche Leistungssteigerung bei den Beschäftigten zurückzuführen sind.
10. Der Rat hält es für unerlässlich, dass die Klinikleitung Dortmund die wirtschaftliche Lage des Klinikums und die Entwicklung seit dem in Kraft getretenen Zukunftsabkommen transparent und nachvollziehbar darstellt. Es muss deutlich werden, auf welcher Grundlage Zukunftsprognosen erstellt werden können.

11. Eine Entscheidung des Rates über einen kommunalen Beitrag zur Konsolidierung erfolgt erst nach einer umfassenden Risikoanalyse, die entscheidungsrelevante Informationen im Hinblick auf verschiedene Planungsvarianten beinhaltet. Diese sind nachvollziehbar mit einem differenzierten Risikomanagementsystem zu koppeln, dass eine permanente Risikosteuerung ermöglicht.

2. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.08.2007

Anlässlich der Umstellung von der Investitionsförderung zu einer Baupauschale wird die Verwaltung gebeten, den geplanten Modellwechsel und dessen Folgen für die finanzielle Lage des Klinikums darzustellen.

3. Antrag der CDU-Fraktion vom 28.08.2007

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation der Klinikum Dortmund gGmbH in keiner Weise mit der Umstellung der Förderpraxis der Landesregierung von einer Investitionsförderung auf eine Baupauschale ursächlich in Verbindung steht .
2. Der Rat ist der Auffassung, dass eine reine Fokussierung der Diskussion auf die Klinikum Dortmund gGmbH hinsichtlich der Veränderung der Landesinvestitionsförderung völlig außer Acht lässt, dass in den letzten 10 Jahren insgesamt tatsächlich 18 Projekte in Dortmund mit 56 Mio. Euro vom Land gefördert wurden.
3. Der Rat begrüßt, dass zukünftig jährlich mehr als 21 Mio. Euro, davon 8 Mio. Euro aus der Baupauschale und 13 Mio. Euro aus der kurzfristigen Pauschale, für die Dortmunder Krankenhäuser zur Verfügung stehen.
4. Der Rat fordert die Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH auf, die Auswirkungen der Umstellung der Landesförderung von einer Investitionsförderung auf eine Baupauschale in das Zukunftsabkommen einzuarbeiten sowie dieses fortzuschreiben und ein mittelfristig greifendes dauerhaft belastbares Sanierungskonzept vorzulegen. Das Ergebnis ist dem Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH und dem Haupt- und Finanzausschuss unverzüglich vorzustellen.
5. Die Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH wird darüber hinaus gebeten, dem Aufsichtsrat und dem Haupt- und Finanzausschuss als Beteiligungsausschuss unverzüglich die konkrete Entwicklung des Personalkörpers seit Abschluss des Zukunftsabkommen darzulegen. Dabei soll die Geschäftsleitung auch Stellung dazu nehmen, inwieweit der Vorschlag des Oberbürgermeisters und der CDU-Fraktion, einen Notlagentarifvertrag einzuführen, ein unverzichtbares Mittel zur weiteren Reduzierung der Kosten sein kann.
6. Zur dringend notwendigen Konsolidierung der Klinikum Dortmund gGmbH wird der Gesellschafter erneut aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Hinzuziehung privaten Kapitals und Sachverstandes im Rahmen einer privat-öffentlichen Partnerschaft ein geeignetes Mittel darstellen kann, die wirtschaftliche Situation, Leistungsspektrum und Zukunftsfähigkeit deutlich zu verbessern und nachhaltig zu sichern.
7. Die Geschäftsführung wird gebeten darzustellen, ob die Klinikum Dortmund gGmbH bereits ein belastbares Risikomanagementsystem implementiert hat. Sollte dies noch nicht der Fall sein, möge die Geschäftsführung die Gründe hierfür nennen.

In der ausgiebigen Diskussion hinsichtlich der Zukunft des Klinikums Dortmund brachte auf Seiten der SPD-Fraktion Rm Prüsse zum Ausdruck, dass sich die Situation des Klinikums durch die zuletzt bekannt gewordenen Entscheidungen der Landesregierung NRW dramatisch verschlechtert habe. Seiner Meinung nach könne es nicht angehen, dass die Sanierungsbemühungen des Klinikums Dortmund und ihrer Beschäftigten, die zum Teil bis an die Grenze des Zumutbaren gegangen seien, hierdurch zunichte gemacht werden.



In seinen weiteren Ausführungen machte Rm Prüsse (SPD) deutlich, dass die Gesellschafter des Klinikums Dortmund ihrer Verantwortung bewusst seien. Ob es jedoch zu einem Notlagentarifvertrag komme, sei seiner Meinung nach keine politische Frage, sondern Aufgabe der Tarifparteien.

Außerdem erläuterte Rm Prüsse (SPD) die Eckpunkte des gemeinsam von seiner Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrages, der seiner Meinung nach eine gute Grundlage für die Bewältigung der anstehenden Probleme sei.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte Rm Krüger deutlich, dass die schwerwiegenden Probleme am Klinikum Dortmund nur bewältigt werden können, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

In seinen weiteren Ausführungen machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass seit dem Inkrafttreten des Zukunftsabkommens für das Klinikum Dortmund im Jahre 2004 sowohl von den Klinikum-Beschäftigten, als auch von der Klinikum-Geschäftsführung hervorragende Leistungen erbracht worden seien. Dies müsse man anerkennen. Insofern sei für ihn eine Privatisierung oder Teilprivatisierung nicht akzeptabel, da dies letztendlich, wie Beispiele in anderen Städten deutlich machen, zu Lasten des Personals ginge.

Bezüglich der Thematik „Notlagentarifvertrag“ brachte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass es für ihn darum gehe, die Beschäftigten mitzunehmen, anstatt diesbezüglich eine Art Druck aufzubauen.

Nachdem sich Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) kritisch mit dem Verhalten der Landesregierung und der CDU-Fraktion bei dieser Angelegenheit auseinandergesetzt hatte, brachte er letztendlich zum Ausdruck, dass der gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegte Antrag für ihn eine gute Grundlage sei, um den bevorstehenden Herausforderungen entgegen zutreten.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dr. Reinbold, dass seine Fraktion bewusst zum jetzigen Zeitpunkt keinen Antrag mit Forderungen hinsichtlich der Zukunft des Klinikums Dortmund vorgelegt habe, da man im Dezember ohnehin nochmals über diese Angelegenheit beraten werde. Man habe vielmehr in dem vorgelegten Antrag darum gebeten, darzustellen, welche Auswirkungen die Förderumstellung des Landes auf das Klinikum Dortmund habe.

Weiterhin wies Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) daraufhin, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion mit Ausnahme des Punktes 2 folgen könne und den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Ausnahme der Punkte 1, 6, 7, 10 und 11 ablehnen werde. Außerdem sei seine Fraktion nach wie vor der Auffassung, dass man eine Teilprivatisierung des Klinikums Dortmund zumindest prüfen sollte.

Abschließend brachte Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) in einer persönlichen Anmerkung zum Ausdruck, dass man die sicherlich nicht geringen Probleme am Klinikum Dortmund möglichst ohne Notlagentarifvertrag bewältigen sollte.


Seitens der CDU-Fraktion setzte sich Rm Hengstenberg zunächst kritisch mit dem Verhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dieser Angelegenheit auseinander, die seiner Meinung nach nicht in der Lage sei, klare Aussagen diesbezüglich zu treffen.

Des weiteren machte Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass man die Aussage von
OB Dr. Langemeyer, dass das Klinikum Dortmund dringend frisches Kapital benötige, mittrage. Dies sei seiner Meinung nach nur möglich - und auch da stimme man mit
OB Dr. Langemeyer überein -, wenn ein Notlagentarifvertrag abgeschlossen werde.

Von daher sei seiner Meinung nach der von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag in wesentlichen Teilen nicht geeignet, um die prekäre Situation des Klinikums Dortmund zu lösen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass ein Umdenken beim Klinikum Dortmund dringend erforderlich sei, damit das Klinikum künftig wirtschaftlich auf gesunden Beinen stehe. Von daher habe die CDU-Fraktion auch entsprechende Eckpunkte hierfür in dem vorgelegten Antrag formuliert.


Anschließend erläuterte die Hauptgeschäftsführerin der Klinikum Dortmund gGmbH, Frau Mechthild Greive, wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2007, dem Rat der Stadt nochmals die Situation am Klinikum Dortmund.

In ihren Ausführungen machte Frau Greive nochmals die Bedeutung des Klinikums als Krankenhaus der Maximalversorgung für Dortmund und das Umland deutlich.

Im Verlauf ihrer weiteren Darlegungen nahm Frau Greive zu den vorhergehenden Wortbeiträgen und den darin gestellten Fragen Stellung, in dem sie unter anderem nochmals die Grundprinzipien der Krankenhausfinanzierung und der entsprechenden Auswirkungen auf das Klinikum Dortmund verdeutlichte.

Des weiteren setzte sich Frau Greive in ihrem Wortbeitrag kritisch mit der Umstellung der Förderpraxis des Landes NRW auseinander und zeigte sich dabei persönlich besonders enttäuscht und empört von dem Verhalten des zuständigen Landesministers Laumann in dieser Angelegenheit. Ihrer Meinung nach könne es nicht sein, dass dies zu Lasten des neuen OP- und Funktionzentrums gehe.

Hinsichtlich der in dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste gestellten Frage, wie der geplante Modellwechsel der Krankenhausfinanzierung des Landes NRW sich auf Dortmund auswirke, machte Frau Greive deutlich, dass aufgrund der bisherigen Erkenntnisse dies zu weiteren negativen finanziellen Auswirkungen für das Klinikum Dortmund führen werde.

Außerdem brachte Frau Greive zum Ausdruck, dass die Akteure des Klinikums Dortmund gemeinsam alle Maßnahmen des Zukunftsabkommens umgesetzt haben. Damit konnte die finanziell negative Entwicklung des Klinikums deutlich verbessert werden. Dies müsse man ihrer Meinung nach als Erfolg werten. In diesem Zusammenhang würdigte Frau Greive die Leistungen der Beschäftigten des Klinikums Dortmund.

Abschließend erklärte Frau Greive bezugnehmend auf den Antrag der CDU-Fraktion, dass das Klinikum Dortmund über ein ausreichendes Managementsystem verfüge.


Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2007 setzte sich anschließend OB Dr. Langemeyer nochmals mit der Situation der Klinikum Dortmund gGmbH auseinander.

In seinen Ausführungen begrüßte OB Dr. Langemeyer die sachliche und konstruktive Behandlung dieser sicherlich nicht einfachen Problematik im zuständigen Aufsichtsrats des Klinikums Dortmund, um letztendlich das Klinikum in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.

Im weiteren Verlauf seiner Darlegungen zeigte OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt nochmals die Eckpunkte und auch die Risiken der Finanzierung des Klinikums Dortmund auf. Hierbei machte er auch deutlich, dass das Klinikum als Maximalversorger hervorragende Arbeit leiste. Damit dies auch weiterhin möglich sei, müssen auch künftig die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit das Klinikum letztendlich konkurrenzfähig bleibe.

Seiner Meinung nach sei es auch erforderlich, diesbezüglich offen Klartext zu reden, denn nur so könne das Klinikum als hervorragende Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft für die Bürgerschaft erhalten bleiben.

Des weiteren erläuterte OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt die weiteren Maßnahmen, die diesbezüglich notwendig seien. Er werde von daher dem Rat der Stadt für die Sitzung des Rates der Stadt im Dezember die notwendigen Entscheidungen diesbezüglich vorlegen.

Nachdem sich OB Dr. Langemeyer kritisch mit dem Verhalten der Landesregierung auseinandergesetzt und dabei deutlich gemacht hatte, dass das System der Landesfinanzierung rechtlich überprüft werden müsse, zog er folgendes Fazit:

1. Der Rat der Stadt Dortmund steht zu seinem Klinikum.
2. Der schwierige Sanierungskurs muss gemeinsam fortgesetzt werden.
3. Die berechtigten Belange gegenüber der Landesregierung müssen gewahrt werden.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte Rm Branghofer (DVU), dass man den Punkten 8 bis 11 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 27.08.2007 zustimmen werde und die Punkte 1 bis 7 des genannten Antrages wohlwollend zur Kenntnis genommen habe.

Anschließend brachte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bezugnehmend auf ihre Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss zum Ausdruck, dass nach Auffassung der FDP das Zukunftsabkommen des Klinikums Dortmund gescheitert sei. Von daher sollte man nach Auffassung von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) darüber nachdenken, ob man einen privaten Träger mit hinein nimmt.

Abschließend erklärte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass ihre Fraktion den jetzt vorliegenden Jahresabschluss 2006 des Klinikums Dortmund an private Träger mit der Bitte um ein indikatives Angebot für das Dortmunder Krankenhaus zuleiten werde.
OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass Rm Dr. Littmann an dieser Stelle mal wieder ihre Kompetenzen überschreite und ein solches indikatives Angebot bei ihm sofort in den Papierkorb landen würde, da es nicht durch einen Auftrag des Rates der Stadt gedeckt sei.

Vor der Abstimmung erklärte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass man den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag zurückziehe, da die hierin gestellte Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden könne. Außerdem erinnerte sie daran, dass die Frage 3 ihrer im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Fragen noch nicht beantwortet sei.

Bezugnehmend auf seine Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss erklärte anschließend OB Dr. Langemeyer nochmals, dass Fragen, die städtische Unternehmen betreffen, direkt an die Geschäftsführung dieser Unternehmen zu richten seien. Von daher werden diese auch regelmäßig zur Berichterstattung in den Haupt- und Finanzausschuss eingeladen.

Abschließend erklärte Rm Hengstenberg (CDU), dass man den Punkten 1, 2, 6, 7, 10 und 11 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen und die Punkte 3, 4, 5, 8 und 9 ablehnen werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkungen zum Abstimmungsverhalten fasste der Rat der Stadt daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.08.2007:

1. Der Rat stellt fest, dass die derzeitigen strukturellen Rahmenbedingungen für zentrale Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft nicht geeignet sind, nachhaltig zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Klinikums Dortmunds beizutragen.

2. Der Rat ist der Auffassung, dass die Letztverantwortung für die Gesundheitsversorgung durch Krankenhäuser und damit über die Festlegung von Schwerpunkten dem Land obliegt. Auf dieser Grundlage müssen Entscheidungen über die Finanzierung von Projekten getroffen werden.

3. Die Umstellung von der Förderung einzelner Bauvorhaben und Einkäufe auf eine Pauschalförderung muss sicherstellen, dass die Mittel in der ursprünglich vorgesehenen Höhe fließen und die Planungssicherheit gewährleistet bleibt.

4. Der Rat kritisiert die Art und Weise des Vorgehens der Landesregierung, die Finanzierungszusagen durch die Umstellung der Förderpraxis obsolet macht und dringend notwendige Investitionen verzögert.
5. Das Land wird aufgefordert, die Planungssicherheit für das Zentrale
OP-Zentrum am Klinikum Dortmund durch die Bereitstellung entsprechender Landesfördermittel zu erhalten und damit eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit des Klinikums zu schaffen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, das neue Pauschalierungssystem in der Krankenhausinvestitionsförderung des Landes rechtlich zu prüfen und dem Rat darzulegen, wie eine seit 2006 erhöhte Krankenhausumlage in Höhe von 6,4 Mio. Euro durch die Stadt Dortmund mit einer wesentlich niedrigeren Investitionspauschale vereinbar ist.

7. Der Rat fordert die Landesregierung darüber hinaus auf, darauf einzuwirken, dass baldmöglichst ein bundeseinheitlicher Basiswert eingeführt wird und die besonderen Leistungen der Krankenhäuser der Maximalversorgung angemessen vergütet werden.

8. Der Rat spricht sich dafür aus, die kommunale Trägerschaft am Klinikum Dortmund zu erhalten und eine Privatisierung des Klinikums zu verhindern.

9. Der Rat begrüßt die Erfolge bei den Konsolidierungsbemühungen der Klinikleitung, die unter anderem auf eine erhebliche Leistungssteigerung bei den Beschäftigten zurückzuführen sind.

10. Der Rat hält es für unerlässlich, dass die Klinikleitung Dortmund die wirtschaftliche Lage des Klinikums und die Entwicklung seit dem in Kraft getretenen Zukunftsabkommen transparent und nachvollziehbar darstellt. Es muss deutlich werden, auf welcher Grundlage Zukunftsprognosen erstellt werden können.

11. Eine Entscheidung des Rates über einen kommunalen Beitrag zur Konsolidierung erfolgt erst nach einer umfassenden Risikoanalyse, die entscheidungsrelevante Informationen im Hinblick auf verschiedene Planungsvarianten beinhaltet. Diese sind nachvollziehbar mit einem differenzierten Risikomanagementsystem zu koppeln, dass eine permanente Risikosteuerung ermöglicht.

b) Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der
CDU-Fraktion vom 28.08.2007 ab:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation der Klinikum Dortmund gGmbH in keiner Weise mit der Umstellung der Förderpraxis der Landesregierung von einer Investitionsförderung auf eine Baupauschale ursächlich in Verbindung steht .


2. Der Rat ist der Auffassung, dass eine reine Fokussierung der Diskussion auf die Klinikum Dortmund gGmbH hinsichtlich der Veränderung der Landesinvestitionsförderung völlig außer Acht lässt, dass in den letzten 10 Jahren insgesamt tatsächlich 18 Projekte in Dortmund mit 56 Mio. Euro vom Land gefördert wurden.

3. Der Rat begrüßt, dass zukünftig jährlich mehr als 21 Mio. Euro, davon 8 Mio. Euro aus der Baupauschale und 13 Mio. Euro aus der kurzfristigen Pauschale, für die Dortmunder Krankenhäuser zur Verfügung stehen.


4. Der Rat fordert die Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH auf, die Auswirkungen der Umstellung der Landesförderung von einer Investitionsförderung auf eine Baupauschale in das Zukunftsabkommen einzuarbeiten sowie dieses fortzuschreiben und ein mittelfristig greifendes dauerhaft belastbares Sanierungskonzept vorzulegen. Das Ergebnis ist dem Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH und dem Haupt- und Finanzausschuss unverzüglich vorzustellen.
5. Die Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH wird darüber hinaus gebeten, dem Aufsichtsrat und dem Haupt- und Finanzausschuss als Beteiligungsausschuss unverzüglich die konkrete Entwicklung des Personalkörpers seit Abschluss des Zukunftsabkommen darzulegen. Dabei soll die Geschäftsleitung auch Stellung dazu nehmen, inwieweit der Vorschlag des Oberbürgermeisters und der CDU-Fraktion, einen Notlagentarifvertrag einzuführen, ein unverzichtbares Mittel zur weiteren Reduzierung der Kosten sein kann.
6. Zur dringend notwendigen Konsolidierung der Klinikum Dortmund gGmbH wird der Gesellschafter erneut aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Hinzuziehung privaten Kapitals und Sachverstandes im Rahmen einer privat-öffentlichen Partnerschaft ein geeignetes Mittel darstellen kann, die wirtschaftliche Situation, Leistungsspektrum und Zukunftsfähigkeit deutlich zu verbessern und nachhaltig zu sichern.
7. Die Geschäftsführung wird gebeten darzustellen, ob die Klinikum Dortmund gGmbH bereits ein belastbares Risikomanagementsystem implementiert hat. Sollte dies noch nicht der Fall sein, möge die Geschäftsführung die Gründe hierfür nennen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17:50 Uhr bis 18:15 Uhr für eine Pause unterbrochen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
- unbesetzt -

zu TOP 3.2
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08636-07)

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Gerber, dass seine Fraktion den Punkten 1 bis 3 des Beschlussvorschlages nicht zustimmen werde, da man, wie man dies bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dargelegt habe, die in der Vorlage enthaltene Begründung für den weiteren Rückgang der Fallzahlen und der Umsatzerlöse für nicht stichhaltig halte. Weiterhin brachte Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass die ergriffenen Maßnahmen offensichtlich nicht ausreichen, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Von daher halte es man es auch für bedenklich, dass die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung weiterhin unter Verschluss bleiben sollen und noch nicht mal dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er das von Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) angesprochene Gutachten für nicht brauchbar halte, da es die Problematik der Friedhöfe nicht in Gänze betrachte und bewerte.

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2006, abschließend mit einer Bilanzsumme von 78.298.332,10 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 660.523,88 EUR, und der Lagebericht 2006 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 660.523,88 EUR wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.3
Kanalbau und verkehrsmäßige Erschließung des Wohngebietes EV 138 - Brechtener Heide -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08470-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Kanalbau und die verkehrsmäßige Erschließung des Wohngebietes EV 138 –Brechtener Heide- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 8.175.000 Euro. Gleichzeitig beschließt der Rat die Finanzierung der Erschließung des Wohngebietes EV 138 –Brechtener Heide- aus dem Sondervermögen. Das Investitionsvolumen für den Kanalbau beläuft sich auf 2.050.000 Euro, das für die Erschließung auf 6.125.000 Euro.

Die Finanzierung des Kanalbaus erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 210 bei der Investitionsfinanzstelle 66E21001014871 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2007: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2008: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 250.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 58.618,75 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2007: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2008: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 900.000 Euro
Haushaltsjahr 2014: 900.000 Euro
Haushaltsjahr 2015: 900.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 525.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 168.781,25 Euro, der bis auf den Aufwand für Betrieb und Unterhaltung durch entsprechende Erträge aus der Schenkung durch das Sondervermögen ausgeglichen wird.

zu TOP 3.4
Neubau eines Haltepunktes "Dortmund - PHOENIX West" an der DB-Strecke Dortmund Hbf –Hörde – Unna – Soest.
- Zusammenführung und Bewertung vorliegender Untersuchungsergebnisse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08642-07)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt ergänzt:

„Darüber hinaus wird zur Schienenanbindung des Zukunftsstandortes optional eine Stadtbahntrasse gem. Abs. 2 Ziffer 3 vorgehalten.“

Unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, auf den Bau des zusätzlichen Haltepunktes „PHOENIX West“ wegen der betrieblichen Nachteile derzeit zu verzichten, die Möglichkeit als langfristige Option aber aufrecht zu erhalten. Bis dahin wird als Alternative eine Busanbindung gemäß Ziffer 3 realisiert.


zu TOP 3.5
Wohnungsmarktbericht 2007 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09055-07)

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-, -; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09044-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
den unter Punkt 14.1 und 14.2 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen und den unter Punkt 14.3 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 8, § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 21.03.2007 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 15 genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 BauGB

III. beschließt, der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 11.06.2007 beizufügen.







zu TOP 3.7
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Plätze und öffentliche Räume
hier: Ausführungsbeschluss Aufwertung Lortzingstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08618-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufwertung der Lortzingstraße mit einem Gesamtvolumen von 120.000,00 Euro. Die Finanzierung im Budget des Amtes 86 (Projektgruppe URBAN II) bei Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

HJ 2007
20.000,00 €
HJ 2008
100.000,00 €



Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städt. Ergebnisrechnung i.H.v. 2.925,00 €.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09062-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 16.1 vorgebrachten Anregungen zu folgen, den unter Punkt 16.2 vorgebrachten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und den unter Punkt 16.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 15.02.2007 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 17 genannten Änderungen als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 29.06.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.9
Freianlagenplanung und Gestaltfamilie PHOENIX See - Bemusterung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09252-07)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Gestaltungselemente der Freianlagen:

Beleuchtung :
Lichtstele 1 (Stele A + G Schreder) und Mastleuchte 5 (Bega auf Mast Dortmund)
=> einstimmig

Sitzmöbel:
Es besteht im Ausschuss Einigkeit, dass heute noch nicht festgelegt werden kann, wo Sitzmöbel mit und wo Sitzmöbel ohne Rückenlehne stehen werden. Grundsätzlich sollen Bänke mit Rückenlehne aufgestellt werden, nur im Einzelfall sollen die Sitzmöbel keine Rückenlehne haben. Die Sitzhöhe sollte mindestens 50 cm betragen.

=> einstimmig

Abfallbehälter:
Nr. 14 (Hahne + Lückel offen) => einstimmig

Poller:
Nr. 15 (Karschau Farbe 1) => einstimmig
Geländer:
Nr. 19 (mit Edelstahl) => einstimmig

Sitzpoller:
Der Sitzpoller sollte breiter und höher sein. Die Verwaltung wird aufgefordert, dies entsprechend vorzusehen.

Pflasterbelag:
Pflasterbelag Nr. 26 => einstimmig

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dieser Auswahl zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die Verwendung der entsprechenden Materialien bei der Ausführung der Freianlagenplanung zu veranlassen.

Weiterhin stellte in der Diskussion Rm Münch folgenden Änderungsantrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund entscheidet heute nicht über das Pflastermaterial, sondern lässt sich noch weitere alternative farbige, z. B. blaue, grüne und blass blaue Beläge, zeigen.“

Dagegen vertrag Rm Hengstenberg (CDU) die Auffassung, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die auch die Bezirksvertretung Hörde hinsichtlich der o. g. Angelegenheit einstimmig einen seiner Meinung nach guten Beschluss diesbezüglich gefasst habe, der als Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegt. Von daher empfahl er dem Rat der Stadt, entsprechend zu votieren.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Vorzugsvarianten der Gestaltungselemente der Freianlagen zu und entscheidet sich bezüglich des Pflastermaterials für die Material-Nr. 26. Er beauftragt die Verwaltung, die Verwendung der entsprechenden Materialien bei der Ausführung der Freianlagenplanung zu veranlassen.







zu TOP 3.10
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Mittelverlagerung zu den Projekten Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-, Hoesch-Park und Jugendtreff Stollenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09104-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN II steht für den Fredenbaumpark ein Budget in Höhe von 1.514.891,59 Euro zur Verfügung. Nach weiterer Konkretisierung des Projektes Fredenbaumpark reduziert sich das benötigte Budget auf 1.314.891,59 Euro. Damit können 200.000,00 Euro verlagert werden.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlagerung der Mittel innerhalb der Maßnahme „Erweiterung wohnungsnaher Freizeit- und Naherholungsangebote“ wie folgt:

132.000,00 Euro werden zum Projekt Erlebniswelt Fredenbaum- Big Tipi- im Rahmen der vom Rat am 29.03.2007 beschlossenen Mehrauszahlungen verlagert.
33.000,00 Euro werden zum Projekt Hoesch-Park verlagert und erhöhen das Projektbudget von 1.000.000,00 Euro auf 1.033.000,00 Euro.
35.000,00 Euro werden zum Projekt Jugendtreff Stollenpark verlagert und erhöhen das Projektbudget von 750.000,00 Euro auf 785.000,00 Euro.

Die Finanzierung zu b) und c) ist im Budget des Amtes 86 (Projektgruppe URBAN II) bei Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2007 68.000,00 Euro

Sollten sich weitere freie Projektmittel im Rahmen von weiteren positiven Submissionsergebnissen und Schlussrechnungen ergeben, sollen diese im Hoesch-Park eingesetzt werden.
Die Investition (68.000,00 Euro) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.403,33 Euro inkl. aktivierbarer Eigenleistung.













zu TOP 3.11
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
1.3.2 Ökologische Modernisierung
Ausführungsbeschluss
- Aufbau einer Thermosolaranlage an der Sporthalle Nord
- Regenwasserversickerung an der Sporthalle Anne-Frank Gesamtschule
- Aufbau einer Klimastation an der Erlebniswelt Fredenbaum
- Gerätebeschaffung und Einrichtung des Klima- und Umweltpfades
- Erneuerung des Beleuchtungssystems an der Sporthalle Nord
- Einsatz einer zusätzlichen pädagogischen Kraft für Nordstädter Schulen
- Internetauftritt „Ökologische Modernisierung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09195-07)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausführung folgender konsumtiver Maßnahmen:
- Änderung der Beleuchtungsanlage der Sporthalle Nord
- Zeitlich befristeter Einsatz eines pädagogisch geschulten Experten für die Nordstädter Schulen
mit einem Aufwand in Höhe von 150.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haus­haltsjahre wie folgt:

HJ 2007 32.000,00 Euro
HJ 2008 118.000,00 Euro
Gesamt 150.000,00 Euro

Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA86 (6/URBAN II) im Produkt 86_1300401.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Ausführung folgender Investitions­maßnahmen:
- Aufbau einer Thermosolaranlage auf das Dach der Sporthalle Nord,
- Regenwasserversickerung an der Turnhalle Anne-Frank Gesamtschule,
- Aufbau einer Klimastation an der Erlebniswelt Fredenbaum
- die Erstellung eines Internetauftritts für das Projekt „Ökologische Modernisierung“
- Gerätebeschaffung und Einrichtung des Klima- und Umweltpfades
mit einem Investitionsvolumen von 298.000,00 €.

HJ 2007 152.000,00 Euro
HJ 2008 146.000,00 Euro
Gesamt 298.000,00 Euro

Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Investitionen und Aufwände bedingt der Aufbau der Thermosolaranlage und die Änderung der Beleuchtung eine jährliche Entlastung der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 8551,25 Euro.

Die investiven und konsumtiven Auszahlungen verteilen sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:
HJ 2007 184.000,00 Euro
HJ 2008 264.000,00 Euro
Gesamt 448.000,00 Euro

zu TOP 3.13
Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09224-07)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass die von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 06.08.2007 erbetene Stellungnahme den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vorliege.

Anschließend begründete seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Weiterentwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes.

Bei der Begründung machte sie deutlich, dass der von ihrer Fraktion vorgelegte Antrag letztendlich dazu dienen solle, die Interessen des Rates der Stadt beim weiteren Fortgang dieser Angelegenheit zum Ausdruck zu bringen. Letztendlich gehe es der Fraktion FDP/Bürgerliste darum, unter Leitung durch den Oberbürgermeister, im Dialog mit allen Beteiligten (Bahn, Land, Bund) ein Lösungsmodell zu erarbeiten, dass eine schnellstmögliche und funktionale Realisierung dieses Projektes gewährleiste.

In der nachfolgenden Diskussion machten Rm Harnisch (SPD), Rm Reuter
(Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass der vorliegende Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht geeignet sei, um diesbezüglich voran zukommen. Von daher werde man diesen Antrag auch ablehnen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion machte OB Dr. Langemeyer in seinen Ausführungen deutlich, dass er nach wie vor zuversichtlich sei, dass seine intensiven Bemühungen in dieser Angelegenheit Früchte tragen werden. Gleichzeitig machte er aber auch darauf aufmerksam, wie abhängig man hierbei von der Bahn AG ist, da diese schließlich für die Baumaßnahme zuständig sei.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass trotz des Scheiterns von „3 Do“ die rechtswirksamen Bindungen zwischen Bahn und Stadt nicht ohne größeren finanziellen Schaden zu kündigen sind (bilaterale Rahmenvereinbarung, Vorbescheid für den Umbau des Hauptbahnhofes). Diese Rechtslage führt dazu, dass die Beteiligten, Stadt und Bahn AG, wenig Anreize zum Handeln haben. Leidtragende dieser „Mikado-Lage“ ist die bahnnutzende Dortmunder Bevölkerung.

­Der Rat spricht sich für eine zügige Bahnhofssanierung aus. Im Falle von Zielkonflikten (etwa: Städtebauliche Entwicklung durch einen Bahnhofsbau versus Zeit) ist dem Zeitfaktor Priorität einzuräumen. Dies gilt auch für die Frage der Erreichbarkeit der Bahngleise (von oben oder unten mit verbreitertem Tunnel).

Der Rat fordert die Bahn AG auf, ihren Vorteil (Vorbescheid für den Umbau des Hauptbahnhofes inkl. 36.000 qm Einzelhandelsfläche) nicht gegen Dortmund auszunutzen, sondern das gemeinsame Interesse an einer raschen Sanierung der Verkehrsstation in den Vordergrund zu stellen.
Der Rat begrüßt die Initiative der Bundes- und der NRW-Landesregierung, in dieser Situation Moderationsrolle zu übernehmen.

Die Verwaltung unter ausschließlicher Leitung des OBs wird beauftragt, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, um eine realistische, funktionale und optisch ansprechende Bahnhofserneuerung so schnell wie möglich zu erreichen.

zu TOP 3.14
Lärmschutzmaßnahmen an der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09557-07)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lagen folgende Stellungnahmenwünsche der Fraktionen vor:

a) Gemeinsames Schreiben der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.08.2007:

Mit welcher Begründung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine Zulassung der Berufung abgelehnt und welche Handlungskonsequenzen ergeben sich daraus für die Stadt Dortmund?
Welche Schritte hat die Verwaltung seit der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.06 unternommen, um die Punkte zwei und drei des Antrages von SPD und GRÜNEN zum Nachtfahrverbot für LKW auf der B 1 umzusetzen?
b) Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.08.2007:

1. Ist der Beschluss des AUSW vom 20.9.2006 bereits umgesetzt worden und welche Erkenntnisse hat die Verwaltung daraus gewinnen können?

2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zu ergreifen, um –gerichtsfest und somit fehlerfrei- den Antrag der B1-Anwohner auf Einführung eines nächtlichen Fahrverbotes für Schwerlastverkehr nachzukommen?



Hierzu nahm StD Sierau wie folgt Stellung:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

angesichts der freundlichen Worte beim vorherigen Punkt ist es eine besondere Herausforderung, diesen Punkt auch ordentlich darzustellen. Ich bedanke mich jedenfalls für die freundliche Bewertung.

Wir haben in der Tat mit der B1 ein Projekt in der Stadt, das wichtig ist in Zusammenhang mit dem Infrastrukturaufbau, nicht nur für die Stadt, sondern für die gesamte Region. Infrastruktur ist so auszubauen, dass sie umweltverträglich und stadtverträglich ist. Ich glaube darüber besteht auch im Grundsatz Konsens. Und das ist auch verwaltungsseitig im Zusammenhang mit der B1 in der angesprochenen Problematik verfahrensleitend gewesen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 25.07.2007 den Antrag des Oberbürgermeisters auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 21.06.06 abgelehnt. Der Beschluss ist mit weiteren Rechtsmitteln nicht angreifbar. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 21.06.2006 rechtkräftig geworden. Damit ist die Stadt Dortmund rechtskräftig verpflichtet worden den Antrag auf Anordnung eines Nachfahrtverbotes für den LKW-Durchgangsverkehr sowie einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der B1 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu bescheiden. Diese Neubescheidung unter Beachtung der vom Verwaltungsgericht dargelegten erforderlichen Ermessenerwägungen hat nunmehr in angemessener Frist zu erfolgen.

Was angemessen ist, wird vielleicht noch einmal zu diskutieren sein. Auf jeden Fall so angemessen, dass uns hier kein schuldhaftes Verzögern vorgeworfen werden kann.

Was Handlungskonsequenzen angeht ist uns aufgegeben worden, auch wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Immissionen voll zu berücksichtigen.

Es ist nach den quantitativen Erhebungen des Bundesverkehrsministers durchaus nachvollziehbar, dass es auf der B1 eine Zunahme auch des LKW-Verkehrs gibt, im zeitlichen Zusammenhang mit der Bemautung des umliegenden Autobahnnetzes.

Wir haben von daher jetzt die Notwendigkeit zu überlegen, welche belastbaren Möglichkeiten bestehen, das Nachfahrtverbot zu installieren. Und belastbar ist im Prinzip eine Lösung nur, die im Netzzusammenhang eine Durchfahrt verbietet. Im Netzzusammenhang heißt, ich muss die Abfahrten an der A1 und an der A45 in die Betrachtung einführen, weil es nicht sein kann, dass wir erst an den Stadtgrenzen Dortmunds Durchfahrtsverbotschilder aufstellen. Das heißt mit anderen Worten: wir müssen als Kommune in den Dialog treten mit den Nachbarkommunen, aber insbesondere auch mit der Behörde, die dafür zuständig ist: Die Bezirksregierung in Arnsberg, Dezernat Verkehr. Auch der Landesbetrieb Straßenbau, mit seiner Niederlassung in Bochum hat bei diesem Thema mitzubestimmen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Polizeibehörde Dortmund, die Direktion Verkehr.

Es stellt sich eine ganze Reihe von Fragen. Wie ist eigentlich das Verhältnis von Durchgangsverkehr zu Ziel- und Quellverkehr? Wie gehen wir mit den Verkehren um, die das Ziel Dortmund, Dortmund-City oder auch Gewerbegebiete und Wirtschaftsstandorte auf Dortmunder Stadtgebiet anfahren? Wie geht es mit der Anlieferung für den Großmarkt? Wie kriegen wir generell innerstädtische Anlieferverkehre in den Griff?

Dann gibt es die Frage: Umgang mit der Missachtung des Nachfahrtverbots? Wir müssen rechtsbeständig für den Fall einer Verwaltungsgerichtsklage eine Systematik finden, die auf der einen Seite nachvollziehbar ist, auf der anderen Seite aber die berechtigten Interesse anderer berücksichtigt.

Der nächste Termin diesbezüglich wird am 10. September 2007 bei der Bezirksregierung Arnsberg stattfinden. Eins ist auf jeden Fall klar, wenn es eine Regelung gibt, wird es dann sehr stark darum gehen, wie man sie kontrolliert und wie man sie durchsetzt. Hier sind wie wiederum auf die Unterstützung der Polizei angewiesen.

Wenn das Nachfahrtverbot auf der Durchfahrt B1/A40 durchgesetzt würde, würde es dazu führen, dass im existierenden Netz LKW-Verkehre anders wohin verdrängt würden. Und vor diesem Hintergrund ist eine Bewertung durchgeführt worden im Rahmen eines Lärmgutachtens. Und siehe da, wenn das Nachfahrtverbot wirken würde, bedeutet das, dass an der A45 durch die Umverteilung der LKW-Verkehre eine stärkere Belastung erfolgt, als es gegenwärtig der Fall ist. Mit anderen Worten: Wenn wir an der B1/A40 ein Nachfahrtverbot etablieren, dann laufen wir Gefahr, dass diejenigen die von diesem administrativen Akt betroffen sind, an der A45 gegen dieses Nachfahrtverbot vor dem Verwaltungsgericht klagen. Sie sehen, meine Damen und Herren, dass das ein Thema ist, bei dem man eine ganze Reihe von Sachverhalten aufzuarbeiten hat, bevor man einen Vorschlag vortragen kann.

Es ist auch die Frage gestellt worden, was denn eigentlich geschehen ist, seit dem der AUSW am 20.09.2006 einen Beschluss gefasst hat, der sich auch bezogen hat auf die Feststellung der LKW-Frequenz auf der B1. Die Kolleginnen und Kollegen in der Planungsverwaltung haben sich sehr schnell damit befasst, was denn wohl getan werden kann, um hier tatsächlich zu solch einer entsprechenden Feststellung zu kommen, Geschwindigkeitsmessungen auf der B1 durchzuführen und eine Auswertung vorzunehmen.

Es wurde versucht, eine aufwändige Eigenerfassung zu vermeiden. Das ist aus unterschiedlichen Gründen verworfen worden. Insofern sehen wir jetzt keine andere Möglichkeit mehr, als Geschwindigkeitsmessungen zu beauftragen. Das muss aller Voraussicht nach aus Mitteln des Stadtplanungsamtes geschehen. Wir gehen davon aus, dass solch ein Auftrag ungefähr 40.000 € pro Jahr kosten wird.“

In der anschließenden Diskussion brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen seine Verwunderung zum Ausdruck, dass die Verwaltung quasi gedrängt werden müsse, ein Gerichtsurteil, aus dem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Rechte gegenüber der Stadt Dortmund herleiten können, endlich umzusetzen.

In der weiteren Diskussion empfahl Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen) der Verwaltung, einmal Kontakte z. B. mit der Stadt Kassel aufzunehmen, da man hinsichtlich der Problematik „Nachtfahrtverbote“ bereits vielfältige Erfahrungen gesammelt habe.

Weiterhin erklärte Rm Follert (CDU), dass man einerseits die berechtigten Interessen der Anwohner sehen müsse, aber andererseits denjenigen, die sich schon länger mit dieser Problematik beschäftigen, bekannt sein müsste, wie schwierig es sei, diese Interessen auch durchzusetzen.

Man werde im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dieses Thema weiter verfolgen.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Vergabe von Ausbildungsplätzen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09596-07)

Bei der Begründung des gemeinsam von ihren Fraktionen vorgelegten Antrag hinsichtlich der Thematik „Ausbildungsplätze“ machten die Ratsmitglieder Unger (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Radtke (SPD) deutlich, dass es aufgrund der immer schlechter werdenden Ausbildungsplatzsituation es erforderlich sei, jede Chance zu nutzen, um die Lage am Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Man wolle von daher durch den vorgelegten Antrag sich dafür einsetzen, dass endlich die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die Möglichkeit einer generellen bevorzugten Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben eröffne.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dingerdissen, dass seine Fraktion dem Punkt 1 des gemeinsamen Antrages zustimmen könne und die Punkte 2 bis 4 des Antrages ablehnen werde, da man u. a. skeptisch sei, ob man den Begriff Ausbildungsbetriebe zutreffend definieren könne.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Monegel, dass es sicherlich für alle wünschenswert wäre, wenn man durch den vorgelegten Antrag tatsächlich die Ausbildungsplatzsituation verbessern könnte.

Da es sich bei dem vorgelegten Antrag im wesentlichen um Prüfaufträge handele, werde die CDU-Fraktion diesem Antrag zustimmen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei der Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste (Punkte 2 bis 4) folgenden Beschluss:




1) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Ausbildungssituation in Dortmund in Zusammenarbeit mit ARGE, Agentur für Arbeit, Kammern, Innungen und Verbänden verbessert werden kann.
Hierbei prüft die Verwaltung, ob bei längerfristigen Rahmenverträgen (z.B. bei Bau- und Straßenunterhaltung) und in Anlehnung an § 279a SGBIII (Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung – BSI) Fördermöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe möglich sind.

2) Die Verwaltung möge des weiteren prüfen, ob eine Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben vergaberechtlich zulässig ist.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer positiven Prüfung der vergaberechtlichen Zulässigkeit entsprechende Regelungen als Entwurf zu formulieren und den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

4) Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien (insbesondere des Kriteriums Ausbildungsplätze)bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Gesetz gegen Wettbewerbsverzerrungen einzusetzen bzw. eine entsprechende Rechtsgrundlage auf Landesebene zu schaffen.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen –

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen –

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Nutzungsorientierte Ertüchtigung von Dortmunder Sporthallen - Maßnahmen in 2008-2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08935-07)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Böhm, dass seine Fraktion selbstverständlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimmen werde, wobei man der Auffassung sei, dass die hierin veranschlagten 1,5 Mio. Euro jährlich nicht ausreichend seien. Insofern forderte er alle Verantwortlichen auf, darüber nachzudenken, in wie weit diese Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgestockt werden können.





Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das Programm zur Ertüchtigung der Dortmunder Sporthallen in dem in dieser Vorlage genannten Rahmen weiterzuführen.

zu TOP 7.2
Aufstockung Dachgeschoss der Musikschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09119-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW nachstehende vom Oberbürgermeister und von einem Ratsmitgleid getroffene

D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufstockung des Dachgeschosses der Musikschule der Kulturbetriebe Dortmund.

zu TOP 7.3
Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung, Teil I - Außenanlagen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08686-07)

Im Zusammenhang mit der o. a. Angelegenheit regte Rm Böhm (CDU) an, dem Beispiel der Stadt Bochum zu folgen und diesbezüglich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten nachzudenken.

Hierauf erwiderte für die SPD-Fraktion Rm Utech, dass man bereits Anfang 2007 Kontakt zu der Stadt Bochum aufgenommen habe.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen brachte Rm Utech (SPD) zum Ausdruck, dass die Schaffung von Kunstrasenplätzen der richtige Weg sei. Dies müsse jedoch mit Konzept erfolgen.

In der weiteren Diskussion brachte StR Stüdemann zum Ausdruck, dass die Stadt Dortmund seit 2001 58 Mio. Euro in Sportanlagen investiert habe, was für ihn ein gewaltiges Volumen sei. Auf diese Entwicklung könne man stolz sein.

Nachdem auch Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) die vorliegende Sportstättenentwicklungsplanung, Teil I - Außenanlagen -, ausdrücklich begrüßt hatte, fasste der Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Sportstättenentwicklungsplanung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Sanierungsausrichtung bei Sportplatzanlagen und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die notwendigen Gespräche mit Vereinen zu führen und Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.

3. Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 26. 06. 2003 hinsichtlich der Reihenfolge der zu sanierenden Anlagen unter Punkt 1. und 4. des Beschlussvorschlags auf und beauftragt die Verwaltung, sich an der neuen Priorisierung gemäß Kapitel 2.1 in der Begründung zu orientieren.

a) Die Rangfolge der Sportplatzanlagen, die in Kunstrasenausführung modernisiert werden
sollen (Seite 15 der Vorlage) wird wie folgt geändert:

Neu
Alt
Sportplatzanlage
Stadtbezirk
9
10
Oesterstraße
Brackel
10
11
Blumenkamp
Huckarde
11
12
Friedrich-Hölscher-Straße
Scharnhorst
12
13 + 14
Am Hallenbad oder
Volksgarten Mengede
Mengede
13
9
Im Dorney
Lütgendortmund




b) Über den vorgeschlagenen Standort Blumenkamp im Stadtbezirk Huckarde wird erst entschieden, wenn der Meinungsprozess vor Ort mit den örtlichen Vereinen abgeschlossen ist.
c) Weitere Kunstrasenplätze dürfen die Rangfolge dieser Prioritätenliste nicht verändern, falls dafür Mittel aus der Sportpauschale erforderlich sind, weil die allein der Abarbeitung der Prioritätenliste vorbehalten sind.
d) Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Anlagen aufgrund der in dieser Vorlage genannten Kriterien mit welchem Finanzierungsmodell in eine Kunstrasensportanlage umgewandelt werden können bzw. als Sportplatz in Tennenausführung saniert werden.
4. Die Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung, Teil I – Außenanlagen -, soll dem
Rat der Stadt nach Ablauf von drei Jahren wieder vorgelegt werden.






zu TOP 7.4
Dortmunder Veranstaltungssommer bis zur Kulturhauptstadt RUHR.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09041-07)

Im Zusammenhang mit der o. a. Verwaltungsvorlage forderte Rm Sauer (CDU) die Verwaltung auf, künftig Verwaltungsvorlagen so sprachlich zu gestalten, dass diese für jedermann verständlich seien. Trotz alledem werde man dieser Vorlage zustimmen, da es sich hierbei um eine gute Angelegenheit handele.

Weiterhin setzte sich Rm Sauer (CDU) kritisch mit dem vorgelegten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinander und machte dabei deutlich, dass dieser seiner Ansicht nach inhaltslos sei. Er forderte von daher die Antragssteller auf, diesen Antrag zurück zu ziehen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Krüger bezugnehmend auf den gemeinsamen Antrag, dass es seiner Fraktion schon darauf ankam, über die Bereitstellung der Mittel für die Jahre 2008 bis 2010 abschließend im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2007 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat begrüßt im Grundsatz die Absicht, mit einem Programm Dortmunder Veranstaltungssommer, Aktivitäten zu koordinieren und rechtzeitig auf besondere Ereignisse reagieren zu können.
Der Rat erachtet es gleichfalls als sinnvoll, das Programm Dortmund 20 10 – Kulturhauptstadt Europas in ein Gesamtkonzept zu integrieren und die entsprechenden Profile weiterzuentwickeln.

Der Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen zu treffen, die bereits jetzt unabdingbar für die Umsetzung von Programmpunkten notwendig sind.

Über die Bereitstellung von Mitteln für die Jahre 2008, 2009 und 2010 wird abschließend im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.





2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung des Programms „Dortmunder Veranstaltungssommer“ zunächst für den Zeitraum von 2007-2010.
· Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Profile für das Programm „Dortmund 2010 – Kulturhauptstadt Europas“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Programmpunkte.
· Für die Realisierung der Einzelprojekte und den organisatorischen Aufbau des Kulturhauptstadtbüros werden die erforderlichen Mittel in Höhe von
1,4 Mio. Euro in 2008, 1,1 Mio. Euro in 2009 und 2 Mio. Euro für das Jahr 2010 im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt. Das Dezernat für Kultur, Sport, Freizeit ist ermächtigt, im Rahmen der Mittelbereitstellung Verpflichtungen einzugehen.

zu TOP 7.5
Neufassung der Satzung für das Stadtarchiv Dortmund und der Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09245-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund
Der Rat der Stadt nimmt die anliegende Benutzungsordnung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 7.6
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08791-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2006, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 71.993.311,63 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 277,81 €, und der Lagebericht 2006 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 277,81 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 7.7
Landesfestival „scene: österreich in nrw" – 39. Internationale Kulturtage der Stadt Dortmund 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09305-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Landesfestivals
„scene: österreich in nrw – 39. Internationale Kulturtage der Stadt Dortmund 2008“.


zu TOP 7.8
Bewerbung der Stadt Dortmund um die Einrichtung einer NRW-Sportschule am Goethe-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09512-07)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte Rm Blotenberg die Bewerbung der Stadt Dortmund um die Einrichtung einer NRW-Sportschule am Goethe-Gymnasium.

Weiterhin bat Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) die Verwaltung die finanziellen Auswirkungen dieser Angelegenheit weiter zu konkretisieren.

Nachdem auch Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) die Bewerbung der Stadt Dortmund um die Einrichtung einer NRW-Sportschule am Goethe-Gymnasium begrüßt hatte, erklärte bezugnehmend auf die Äußerung von Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) seitens der Verwaltung StR Stüdemann, dass der zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium zugesagt habe, dass für den Fall, dass diesbezüglich Baumaßnahmen, wie zusätzliche Sportanlagen oder ein Internat erforderlich seien, diese mit 70% vom Land NRW bezuschusst werden. Ansonsten seien nach Aussage von StR Stüdemann die finanziellen Risiken überblickbar.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt die Rahmenvorgaben für NRW-Sportschulen des Innenministeriums NRW vom 13.10.2006 zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt beschließt, nach den Rahmenvorgaben für NRW-Sportschulen eine Bewerbung um eine NRW-Sportschule am Goethe-Gymnasium in der als Anlage 2 beigefügten Form an das Innenministerium NRW zu richten.








8. Schule

zu TOP 8.1
Schulorganisatorische Veränderungen am Standort "Eierkampstraße 2-4" in Dortmund-Hombruch;
hier: Erweiterung des Schulgebäudes und Folgenutzung durch die Max-Wittmann-Schule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08740-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,

die Errichtung einer Dependance der Max-Wittmann-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) am Standort „Eierkampstraße 2-4“ zum Schuljahr 2009/10 mit dem Ziel, dort innerhalb von 2 Schuljahren eine organisatorisch und rechtlich eigenständige Förderschule mit dem genannten Förderschwerpunkt zu entwickeln,

den bedarfsgerechten Umbau und die Erweiterung des Schulgebäudes und des Außengeländes am Standort „Eierkampstraße 2-4 für die Zwecke einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.700.000 €,

und beauftragt die Verwaltung

einen Baubeschluss mit dem Zeitziel eines Baubeginns im 3. Quartal 2008 vorzubereiten,

eine angemessene Zwischenunterbringung des Bildungsgangs „Abitur für Erwachsene am Vormittag“ des Abendgymnasiums bis zur dauerhaften Verlegung an den Standort „Rheinische Straße 69“ zu organisieren.

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -











10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Verkauf des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der GVZ Projektgesellschaft Feineisenstraße mbH an die Krupp Hoesch Stahl GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09192-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt den Verkauf und die Abtretung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der GVZ Projektgesellschaft Feineisenstraße GmbH an die Krupp Hoesch Stahl GmbH (KHS), Dortmund

zu TOP 10.2
Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) - hier: Verkauf der Beteiligung an der evu.it
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09433-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verkauf der Beteiligung der EDG an der evu.it GmbH zu.

zu TOP 10.3
- unbesetzt -

zu TOP 10.4
Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 2004 bis 2009
hier: Gewährung von Zuwendungen für die neu gebildete Fraktion "Die Linken im Rat"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09581-07)

Nachdem sich Rm Münch kritisch mit der Finanzierung der Fraktionen auseinandergesetzt hatte, die seiner Meinung nach die größeren Fraktionen bevorzugen, stellte er folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschliesst, für alle Fraktionen bei den finanziellen Zuwendungen keinen Sockelbetrag mehr zu zahlen, sondern ausschließlich nur noch die Kopfbeträge nach Anzahl der Mandatsträger zu geben.

„Dies würde eine gerechtere Zuwendungsverteilung bedeuteten und eine Kostenersparnis von jährlich 600.000 € erbringen.“



Nach kurzer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschliesst finanzielle Zuwendungen für die Fraktion “Die Linken im Rat“ zur Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstelle ab August 2007 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und unter Einbeziehung der Verfahrensregelungen im Ratsbeschluss vom 18.11.2004.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Sachstandsbericht des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08983-07)

1. Der Rat nimmt

a) den Erfahrungsbericht des Bürgerbüros und
b) die Umbenennung des Namens „Bürgerbüro – Anregungen, Beschwerden,
Chancengleichheit“ in „Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit“

zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Bürgerbüro die Funktion einer „internen Beschwerdestelle“ für Beschäftigte und Bewerber/innen bei der Stadtverwaltung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wahrnimmt.

zu TOP 11.2
Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09126-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.



zu TOP 11.3
Wiederbestellung eines Mitgliedes für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09155-07)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NRW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird der jetzige Amtsinhaber

Herr Dipl.-Ing. Hartwig Tiemann

in seiner jetzigen Funktion für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund wiederbestellt.

Die Amtszeit beträgt weitere 5 Jahre.

zu TOP 11.4.a
Umbesetzung in Gremien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09184-07-E1)

Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.08.2007 beschliesst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgende Umbesetzungen in den Gremien:

1. Im Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH wird Petra Zielazny anstelle von Gerhard Schmitt Mitglied.
2. Frau Zielazny, s.B, verlässt den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Mitglied in diesem Ausschuss wird Lars Rettstadt (s.B).
3. RM Hans-Josef Tokarski gibt seine stellvertretende Mitgliedschaft im Sozialausschuss auf und wird anstelle von RM Hannes Fischer Mitglied im Sozialausschuss.
4. RM Dr. Thomas Reinbold wird stellvertretendes Mitglied für Herrn Rettstadt (s.B.) im Sozialausschuss.
Henning Müller-Späth wird als sachkundiger Bürger Mitglied im AUSW.

zu TOP 11.4.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09366-07)

Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 21.08.2007 beschliesst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgende Umbesetzung in den Gremien:

1. Ratmitglied Middendorf verlässt den Schulausschuss, Sachkundiger Bürger Rüding wird Mitglied des Schulausschusses
2. Sachkundiger Bürger Rüding verlässt den AUSW, Ratsmitglied Dr. Eigenbrod wird Mitglied des AUSW
3. Ratsmitglied Dr. Eigenbrod verlässt den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, Ratsmitglied Knieling wird Mitglied des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
4. Ratsmitglied Liedschulte verlässt den Schulausschuss, Ratsmitglied Menzebach wird Mitglied des Schulausschusses
5. Ratsmitglied Frank verlässt den Wirtschaftsförderungsausschuss, Ratsmitglied Reppin wird Mitglied des Wirtschaftsförderungsausschusses
6. Ratsmitglied Reppin verlässt den Ausschuss FABIDO, Ratsmitglied Frank wird Mitglied im Ausschuss FABIDO
7. Ratsmitglied Monegel gibt seine stellvertretende Mitgliedschaft im Sozialausschuss auf, Ratsmitglied Liedschulte wird stellvertretendes Mitglied im Sozialausschuss
8. Ratsmitglied Dr. Eigenbrod gibt seine stellvertretende Mitgliedschaft im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen auf, Ratsmitglied Monegel wird stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
9. Ratsmitglied Menzebach gibt ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendausschuss auf, Ratsmitglied Strucker wird stellvertretendes Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss

zu TOP 11.4c
Umbesetzung von Gremien
Antrag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 09795-07)

Nach kurzer Diskussion fasste OB Dr. Langemeyer diese wie folgt zusammen:

„Ich glaube es ist erkennbar, dass die Mehrheit des Rates nicht die Struktur der Ausschüsse wieder grundsätzlich zur Debatte stellen will. Insofern wird vermutlich der Punkt 1 keine Mehrheit finden. Das zweite, eine beratende Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendausschuss ist rechtlich nicht möglich. Das haben wir auch im Ältestenrat dargestellt. Herr Stammnitz hat dem nicht widersprochen. Insofern würde ich vorschlagen, dass wir jetzt erst förmlich über den Punkt 1 abstimmen und dann in dem zweiten Schritt die Bestellung der beratenden Mitglieder, da die neue Fraktion einen Rechtsanspruch darauf hat, dass sie diese benennen kann.“









Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 28.08.2007 beschliesst der Rat der Stadt folgendes:

a) Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Antrag ab:

1. Der Rat beschließt in Anpassung an die Bildung einer fünften Fraktion, die folgend genannten Ausschüsse um je ein stimmberechtigtes Mitglied zu vergrößern, das gemäß § 50 (3) GO NRW der Fraktion "Die Linken im Rat" zufällt:

Haupt- und Finanzausschuss

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Schulausschuss
b) Der Rat der Stadt beschliesst einstimmig entsprechend der Namensvorschläge der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgende beratende Mitglieder für die Ausschüsse zu benennen:
Haupt- und Finanzausschuss: Wolf Stammnitz stellv. Prof. Wolfgang Richter

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen: Prof. Wolfgang Richter stellv. Hannes Fischer

Schulausschuss: Hannes Fischer stellv. Nursen Konak

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit: Hannes Fischer stellv. Prof. Wolfgang Richter

Ausschuss für Soziales, Familien und Gesundheit: Prof. Wolfgang Richter stellv. Wolf Stammnitz


Betriebsausschuss FABIDO: Nursen Konak stellv. N. N.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung: Wolf Stammnitz stellv. N. N.



zu TOP 11.5
Bargeld-Affäre
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09804-07)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit brachte OB Dr. Langemeyer in seiner Stellungnahme zum Ausdruck, dass die in der Berichterstattung der Westfälischen Rundschau genannte Größe des Schadens von der Verwaltung weder bestätigt, noch dementiert werden könne.

Weiterhin erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes gebeten habe, das Thema Barauszahlungen, das Gegenstand der in Rede stehenden kriminellen Handlungen gewesen sei, vorab in einem Bericht zusammen zufassen. Er erwartet diesen Bericht in den nächsten 2 – 4 Wochen und werde diesen dann umgehend zur Verfügung stellen.

Des weiteren brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass er von Anfang an Wert darauf gelegt habe, dass der gesamte Vorgang rückhaltlos aufgeklärt werde. Insofern habe er veranlasst, dass der Untersuchungszeitraum ausgedehnt werde und im Jahre 2001 beginne.

Abschließend wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass er sehr viel Verständnis dafür habe, dass nach wie vor über die Frage gerätselt werde, warum ein solches Vorgehen überhaupt möglich gewesen sei. Doch müsse man dabei ein paar ganz allgemeine Dinge beachten.

Eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, die mit hohem Vertrauen ausgestattet in der Buchhaltung sitze, sei auch die Person, die auch Buchungen in Konten vorgenommen habe. Die Beschuldigte hat augenscheinlich die Barauszahlungen, die sie abgeholt habe, in den unterschiedlichsten Sachkonten plaziert. Insofern war an der Kontenbewegung nicht erkennbar, dass dort Auffälligkeiten gewesen sind.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seine Fraktion darum gebeten habe, diese Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen, damit der Rat und auch die Öffentlichkeit aufgrund der gestrigen Medienberichterstattung hierüber sachlich informiert werde. Insofern bedankte sich Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) bei
OB Dr. Langemeyer für die sachlichen Informationen.

Weiterhin bat Rm Hengstenberg (CDU) das Rechnungsprüfungsamt, den Überprüfungszeitraum dahingehend auszuweiten, dass man ein Jahr rückwirkend vom Zeitpunkt der Besetzung der Stelle mit der betreffenden Person ausgesehend, diese Angelegenheit überprüft werde.

Hinsichtlich der weiteren von Rm Hengstenberg (CDU) gestellten Fragen erklärte anschließend OB Dr. Langemeyer, dass man erst Konsequenzen aus dieser Angelegenheit ziehen könne, wenn der diesbezügliche Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliege, der dann umgehend an die Disziplinarstelle des Personalamtes gehe, um letztendlich die Frage zu klären, welche Personen in dieser Angelegenheit Mitverantwortung tragen bzw. nicht. Von daher sollte man diesen Bericht zunächst abwarten.

Abschließend forderte auch Rm Sauer (CDU) dazu auf, diese Angelegenheit nach dem Grundsatz „Qualität vor Eile“ zu behandeln. Schließlich erwarte man von dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Antworten auf alle diesbezüglich wichtigen Fragen. Erst dann könne auch dieser Vorgang politisch bewertet werden, um dann die sachlichen und personell notwendigen Konsequenzen fordern zu können.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Kopftuchtragende Sozialarbeiterin an der Hauptschule Am Ostpark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09069-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Diesbezüglich stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„In der islamischen Türkei wird eine Lehrerin gerichtlich eine Beförderung versagt, weil sie kopftuchtragend zur Arbeit erscheint und sie laut Gerichtsauffassung damit ein schlechtes Beispiel für die Jugend geben würde.

Warum tolerieren Sie trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Kopftuchsverbotes an Schulen eine kopftuchtragende Beschäftigte in einer Dortmunder Schule?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass die betreffende Person nicht zum Lehrkörper gehöre.

zu TOP 12.1.2
Einladungspraxis zur Veranstaltung "Politische Partizipation von Migranten"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09068-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Da ich zufällig im Workshop neben Frau Menzebach saß, habe ich gesehen, dass sie eine persönliche Einladung von Herrn Steitz an ihre Wohnadresse erhalten hat.

Warum haben Sie in der Beantwortung meiner Anfrage die Unwahrheit geschrieben und welche Ratsmitglieder sind außer Frau Menzebach noch persönlich von Herrn Steitz eingeladen worden.“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er seiner Antwort nichts hinzuzufügen habe.

zu TOP 12.1.3
Mehr Flop statt Top: Die Veranstaltung "Politische Partizipation von Migranten"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09070-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Diesbezüglich stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Wie kann man so eine Veranstaltung als Erfolg verkaufen, wenn doch fast nur berufsmäßige Integrationstätige, wie vom Ausländerbeirat dar gewesen sind und sie mit dieser Veranstaltung das Ziel, eine möglichst breite Migrationsschicht zu erreichen, nicht erreicht haben?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er diese Veranstaltung anders beurteile.

zu TOP 12.1.4
Sicherheit der Dortmunder Wahlautomaten
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09091-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.5
Penetrante Benachteiligung der fraktionslosen Ratsmitglieder bei der Festsetzung der Tagesordnung durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09114-07)

OB Dr. Langemeyer erklärte, dass er die o. a. Anfrage nicht beantworten werde, da diese wertende Feststellungen beinhalte.

zu TOP 12.1.6
Ablehnung eines weiterer Radarwagens in Dortmund durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09113-07)

OB Dr. Langemeyer erklärte, dass er die o. a. Anfrage nicht beantworten werde, da diese wertende Feststellungen beinhalte.

zu TOP 12.1.7
Nichtinformierung der politischen Gremien durch den Stadtdirektor über das Planänderungsverfahren zum Neubau der Kanalbrücke Schwieringhauser Straße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09111-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 12.1.8
Konsequenzen der Stadt Dortmund aus dem Gefahrgutunfall am Autobahnkreuz
BAB 45 / 42
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09110-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Diesbezüglich stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Handelt die Stadt Dortmund nicht fahrlässig, wenn sie keine Maßnahmen ergreift, noch nicht einmal mit einer Art Petition sich an die Verantwortlichen wendet, um diesen Unfallgefahrenschwerpunkt zu entschärfen?“

Hierauf antwortete OB Dr. Langemeyer mit nein.

zu TOP 12.1.9
Wiederholte Nichteinladung zu Einweihungsveranstaltungen der Stadt Dortmund im Stadtbezirk Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09123-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hiezu stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Es ist nicht eine völlige merkwürdige Einladungspraxis, dass nur die stimmberichtigten Mitglieder der Bezirksvertretung eingeladen wurden und die wenigen fünf Ratsvertreter nicht. Kann da nicht der Eindruck entstehen, dass bewusst versucht werden soll ,die Ratsvertreter bei solchen Terminen auszugrenzen?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass dies eine Nachfrage sei, bei der es um seine Einschätzung gehe, die er hierzu nicht abgebe.

zu TOP 12.1.10
Neues Telefonbuch der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09124-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Diesbezüglich stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Da das Telefonbuch nur für den Dienstgebrauch herausgegeben wird, ist dem Datenschutz doch Genüge getan. Warum werden nicht die entsprechenden Sachbearbeiter dort namentlich erwähnt?“
OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass diese Frage bereits beantwortet sei.

zu TOP 12.1.11
Parteienwerbung am Dortmunder Rathaus durch die SPD- Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09204-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.12
Überflüssige Asphaltierung des Verbindungsweges von der Hacheneyer Straße zur B 54 im Rombergpark konterkariert das Dortmund Park Projekt
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09378-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.13
3. Erinnerung zwecks Aufstellen eines Entenfütterungs- Verbotsschildes im Rombergpark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09379-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.14
Nichtbeteiligung des AUSW und der BV Hombruch bei dem Bau einer landschaftsverschandelnden Mehrzweckhalle an der Persebecker Straße im Landschaftsschutzgebiet Nr. 40 Menglinghausen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09462-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Ist es nicht vernünftig, wenn Sie ein Bauvorhaben der Größe eines Einkaufszentrums in einem Landschaftsschutzgebiet planen, dass vielleicht zumindest der Gestaltungsbeirat informiert wird?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass dies nicht zwingend sei.






zu TOP 12.1.15
Bau eines Minaretts an dem Gebäude der Moschee Hessische Straße 1, Dortmund-Eving
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09465-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Linkes Bündnis

zu TOP 12.2.1
Grand Hotel Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 09383-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Ein-Euro-Jobs – Ästhetische Reinigung
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 09382-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.3
- unbesetzt -

zu TOP 12.2.4
Anfrage an die Zentrale Ausländerbehörde
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 09567-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.3 Anfragen DVU

zu TOP 12.3.1
Bleiberecht für geduldete Ausländer
Anfrage zur Tagesordnung (DVU))
(Drucksache Nr.: 09591-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 12.3.2
Sachbeschädigung, Nötigung und Morddrohung gegen den Inhaber und seine Familie beim Bekleidungsladen „Goliat“ in der Hohen Straße
Anfrage zur Tagesordnung (DVU), Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 09594-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Beantwortung der o. a. Anfrage stellte Rm Thieme (DVU) folgende Nachfrage:

„Beabsichtigt die Verwaltung, so wie dies von Bm´in Jörder im vorliegenden Fall gefordert worden sei, auch zum Beispiel die Betreiber von Trachtenwaren mit einem Boykott zu belegen?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass dies eine Frage sei, die die Verwaltung nicht beantworten könne.

zu TOP 12.3.3
Orientalisierung Dortmunds: ‚Bau eines Minaretts an der Moschee in der Hessischen Straße in Eving‘
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 09593-07)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:30 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.





Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Dr. Hetmeier
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
in Vertretung





Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer