Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 25.09.2000
StA 01
F 2 60 21
N i e d e r s c h r i f t

über die 18. öffentliche Sitzung (außerplanmäßig) des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 13.09.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Frau RM Müller-Jobst (16.00 - 17.15 Uhr) i. V. für Herrn RM Drabig
Herr RM Drabig (17.15 - 17.30 Uhr)
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Herr RM Krüger
Frau RM Zupfer i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Frau RM Bade i. V. für Herrn RM Ollech
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Frau s. E. Blind i. V. für Herrn s. E. Oshege
Herr s. E. Ucar

b) beratende Mitglieder
./.





c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL zu TOP 3
Herr Wilde, 61/stellv. AL zu TOP 4
Herr Staschik, 23/AL
Herr Keune, 66/AL zu TOP 8
Herr Lopin, 66/2 zu TOP 8
Herr Blume, 67/AL zu TOP 9
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
./.


Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 16.00 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr s. B. Schilff benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 - unbesetzt -

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 - unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 - unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49, in Dortmund-Hörde
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage
7.2 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, in Do-Wellinghofen
- hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Ratsvorlage
7.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Errichtung einer Biomasseanlage im Bereich des Hallenbades und des Schulzentrums Hörde"

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede
Bebauungsplan Mg 153
Antragsteller: Behr + Partner GmbH
- Ausschussvorlage
8.2 Kanalbau Franziusstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Kanalbau Bolmker Weg
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.4 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.5 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.6 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Canarisstraße" in Dortmund-Aplerbeck
Antragsteller: R-bau Träger GmbH & Co KG
- Ausschussvorlage
8.8 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage
8.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches
- Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.11 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen
- Ratsvorlage






9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen"
hier: Glückaufsegenstraße - Sachstandsbericht -
- Ausschussvorlage

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss
- Ratsvorlage

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage
12.2 Neuplanungen im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals - Modernisierung des Freibades Hardenberg -
- Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 06.06.2000)
- Auf die Eingabe des Herrn Migdalski vom 14.02.2000 sowie die Anlagen und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2000 wird verwiesen.
12.3 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes
- Ratsvorlage
12.4 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.08.2000 mit der Bezeichnung "Grundsatzuntersuchung Südbad"

TOP 6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik wird von der Verwaltung zurückgezogen.

TOP 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede
Bebauungsplan Mg 153, Antragsteller: Behr + Partner GmbH, wurde bereits in der Sitzung des AUSW am 06.09.2000 einstimmig beschlossen.

Aufgrund abweichender Beschlüsse der Bezirksvertretungen ist eine nochmalige Behandlung der Ratsvorlagen erforderlich:
- Bauleitplanung; 119. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-, I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes -F-Planes- 119. Änderung, II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld-,
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131, VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord (als TOP 4.1),

- Bauleitplanung; 94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone-Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungs-beschluss (als TOP 4.2) und

- Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
III. Satzungsbeschluss (als TOP 4.3).

Der AUSW ist mit einer Erweiterung der TO einverstanden.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.



Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede
Bebauungsplan Mg 153
Antragsteller: Behr + Partner GmbH
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 nachversandt)

Der AUSW hat die Vorlage in der Sitzung des AUSW am 06.09.20000 einstimmig beschlossen.

Zu 8.2 Kanalbau Franziusstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Franziusstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0422 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 50.000,-- DM
Ausgaben 2001 900.000,-- DM
Ausgaben 2002 690.000,-- DM
Ausgaben 2003 360.000,-- DM

Zu 8.3 Kanalbau Bolmker Weg
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erneuerungen der Kanäle in der Straße Bolmker Weg mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0761 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 200.000,-- DM
Ausgaben 2001 300.000,-- DM
Ausgaben 2002 300.000,-- DM
Ausgaben 2003 200.000,-- DM

Zu 8.4 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:



Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erneuerungen der Kanäle im Bereich Gneisenaustr./Feldherrnstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0781 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 2.224,-- DM
Ausgaben 2000 280.000,-- DM
Ausgaben 2001 380.000,-- DM
Ausgaben 2002 400.000,-- DM
Ausgaben 2003 415.000,-- DM
Ausgaben 2004 500.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 1.022.776,-- DM

Zu 8.5 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von der Geleitstraße bis zum Wieckesweg und im Wieckesweg vom Brackeler Hellweg bis zur Straße Breierspfad eine Kostenerhöhung um 350.000,-- DM. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 1.300.000,-- DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von 1.650.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0799 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 1.300.000,-- DM
Ausgaben 2000 (überplanmäßig) 350.000,-- DM

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt nach Beschlussfassung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Zu 8.6 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Abriss und Neubau der Brücke über den Nettebach im Zuge der Bodelschwingher Straße in Dortmund-Nette mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.500.000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0135 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2000 400.000,-- DM
Ausgaben 2001 1.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.100.000,-- DM

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst dann begonnen, wenn entweder eine Genehmigung zum vorzeitigen zuschussunschädlichen Baubeginn oder eine entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.






Zu 8.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Canarisstraße" in Dortmund-Aplerbeck
Antragsteller: R-bau Träger GmbH & Co KG
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.09.2000

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Aplerbeck - Bau der Stichstraße südlich der "Canarisstraße" einschließlich des erforderlich Kanals wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 12141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. R-bau Träger GmbH & Co KG übertragen.

Zu 8.8 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsbeschluss (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Aplerbeck - West beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 10.600.000,-- DM den Bau des Vorfluters von der Hüttenstr. bis zur Ostkirchstr. (II. BA) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5,85 Mio DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den Vorfluter von der Emscher bis zur Hüttenstr. (I. BA) von ca. 4.745 Mio DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 10.600.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 4.744.735,-- DM
Ausgaben 2000 474.700,-- DM
Ausgaben 2001 1.185.000,-- DM
Ausgaben 2002 935.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.475.000,-- DM
Ausgaben 2004 1.240.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 545.565,-- DM

Zu 8.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches
- Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschuss (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Lohbach / Marksbach beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 4.000.000,-- DM die Durchführung des I. Bauabschnitts (Einbau eines Drosselschiebers, Schließung von zwei Regenüberläufen, Herstellung eines neuen Regenüberlaufes, 70 m Kanalrohre) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 527.000,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Planungskosten von ca. 173.000,-- DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 173.232,-- DM
Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 200.000,-- DM
Ausgaben 2002 26.768,-- DM

Zu 8.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Für den Kanalbau im Bereich Hörde-Mitte beschließt der Hauptausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 3.000.000,-- DM die Kanalerneuerungen in den Straßen Am Richterbusch und Burgunderstr. mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.900.000,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für Kanalerneuerung in der Straße Am Heedbrink von ca. 1.100.000,- DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 3.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 1.092.780,-- DM
Ausgaben 2001 400.000,-- DM
Ausgaben 2002 300.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 500.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 207.220,-- DM

Zu 8.11Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr RM Krüger stellt fest, dass aus der Vorlage nicht deutlich wird, wie die veränderte Gebührensituation im Vergleich zum bisherigen Verfahren ist. An § 3 Absatz 2 der Entgeltordnung zeigt er auf, dass die Entgeltordnung nicht allgemeinverständlich ist.

Herr RM Tech fordert zum besseren Verständnis Beispiele für eine Entgeltberechnung.

Herr Keune verdeutlicht, dass durch die vorgelegte Entgeltordnung eine größere Gerechtigkeit geschaffen werden soll. Die, die Flächen über den öffentlichen Flächen stark nutzen, werden mehr zur Entgeltzahlung herangezogen als die, die z. B. nur ein Vordach in den öffentlichen Raum hineinragen lassen.

Herr Lopin erklärt, dass Anlass für die Überlegungen die Situation in der Innenstadt innerhalb der Wälle ist. Bisher war es zum Teil so, dass die erhobene Nutzungsentschädigung höher war als die entstandenen Rohbaukosten. In Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt wurde ein Verfahren entwickelt, das auf die Rohbaukosten abgestellt ist. Von den Rohbaukosten werden 10% als Entgelt erhoben. Mit der in der Vorlage dargestellten Einteilung in Zonen ist vorgesehen, innerhalb der Wälle höhere Entgelte einzufordern als außerhalb. Er gibt dafür folgendes Beispiel:
bei Rohbaukosten von 14.000,-- DM wäre nach dem alten Verfahren von einer Nutzungsent-schädigung von 18.000,-- DM auszugehen. Nach dem neuen Verfahren ist ein Entgelt von 2.100,-- DM zu zahlen.

Herr RM Krüger beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Dies wird mit Mehrheit abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt bei zwei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur
sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt durch Über- und Unterbauungen.


Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Verfahrens- und Namensvorschlage der SPD-Fraktion vom 14.06.2000 (zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)

Herr RM Jostes schlägt vor, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen, so dass die CDU-Fraktion dem Rat in einem Antrag noch Veränderungen für die Jury sowie die Namen für die Jury benennen kann.

Herr RM Tech benennt zur Niederschrift als Vertreter für die von der SPD-Fraktion benannten Jury-Mitglieder Frau RM Lührs: Vertreter Herr RM Tech, für Herrn RM Harnisch: Vertreter Herr RM Berndsen und für Frau RM Brauer: Vertreterin Frau RM Steins.

Herr RM Münch stellt einen Änderungswunsch zur Finanzierung dar. Er ist nicht damit einverstanden, dass der Bürgerumweltpreis von 20.000,-- DM auf 10.000,-- DM reduziert werden soll, da dieses Geld als Preis in der Regel in Naturschutzprojekte zurückfließt. Auch der Jugendumweltpreis sollte auf insgesamt 5.000,-- DM erhöht werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

Zu 3.2 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr RM Berndsen stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu. Er gibt zur Niederschrift, dass der "Gingko biloba", der zum Nadelgehölz zählt, aber Laubabfall hat, unter die Baumschutzsatzung fallen sollte, obwohl ansonsten Nadelgehölz aus der Satzung ausgenommen ist.

Herr RM Grote hält die geänderte Baumschutzsatzung für nicht so weitgehend wie die im Januar 2000 vorgelegte Satzung, stimmt aber im Namen der CDU-Fraktion der Neufassung der Satzung zu.

Herr RM Münch fordert für das Umweltamt mehr Personal. Er bittet um Auskunft darüber, wie viele Anträge auf Baumfällung jährlich beim Umweltamt gestellt werden und wie viele davon zugelassen werden. Außerdem sind Nadel- und Obstbäume aus der Satzung ausgenommen. Herr RM Münch fragt nach der fachlichen Begründung.

Herr Grote stellt dar, dass die personelle Problematik im Umweltamt dadurch verbessert wird, dass freiwerdende Kapazitäten im Baumschutz bei den Naturdenkmalen wieder eingesetzt werden. Auf die Fragen des Herrn RM Münch gibt er an, dass er zwar die Antragsanzahl nicht benennen könne, aber er erläutert, dass Anträge erst dann gestellt werden, wenn eine Verständigung mit Bauherren oder mit Grundstückseigentümern nicht mehr möglich ist. Viele Bäume bleiben aufgrund von Verhandlungen durch das Umweltamt erhalten. Obstwiesen entstehen im Außenbereich, diese werden durch Landschaftsplanverfahren, Landschaftsschutzgebiete oder besonders geschützte Landschafts- bestandteile geschützt. Nadelbäume werden aus der Baumschutzsatzung auch aus ökologischen Gründen herausgenommen. Nadelgehölze sind hier weder standortgerecht noch heimisch, sie gehören immer noch aufgrund der Luftbelastung nicht hier hin. Sie werden in Hausgärten spätestens durch Alterszuwachs zum Problem.

Herr RM Münch stellt mündlich den Antrag, das Wort "Laubbäume" in § 3 Abs. 1 der Satzung durch "Bäume" zu ersetzen, dadurch könnte § 3 Abs. 3 der Satzung entfallen.

Aufgrund weiterer mündlicher Anträge des Herrn RM Münch fordert Herr RM Jung Herrn RM Münch dazu auf, Anträge künftig schriftlich vorzulegen, um sicherzustellen, dass das Beantragte auch abgestimmt wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mehrheitlich den Antrag ab, das Wort "Laubbäume" in § 3 Abs. 1 der Satzung durch "Bäume" zu ersetzen.

Herr RM Jostes macht den Vorschlag, schriftliche Anträge zur Baumschutzsatzung zur Ratssitzung zu stellen.

In einer weiteren Abstimmung lehnt der AUSW den Antrag des Herrn RM Münch einstimmig ab, im § 9 der Satzung die Ersatzpflanzung mit zwei Bäumen statt mit einem Baum vorzusehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund.

Zu 3.3 Inhalt und Auswirkungen des Landesbodenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LbodSchG)
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 3.4 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Lichtverschmutzung" (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr Grote stellt eine Aufnahme aus einem Satelliten vor, die Mitteleuropa bei Nacht darstellt. Nach seinen Angaben zeigt die Lichtverschmutzung zwei Komponenten. Zum einen beschweren sich Astronomen und Naturliebhaber, dass das Nachtgestirn in bestimmten Bereichen nicht mehr zu sehen sei. Zum anderen hat der "Lichtmüll" Auswirkungen im wesentlichen auf die Fauna. Weitere Auswirkungen sind derzeitig in der Verwaltung nicht bekannt. Herr Grote wird entsprechende Sachverhalte aufbereiten und in einer der nächsten Sitzungen des AUSW vorstellen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutert die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Insbesondere an den Siedlungsrändern und in Richtung der Parks sollten andere Beleuchtungskörper verwendet werden, z. B. mit Natriumdampfniederdrucklampen.

Herr Grote sagt dies bei Ersatzbeschaffungen zu.



Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung;
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes -F-Planes- 119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld-
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des
F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage (wurde in der Sitzung am 06.09.2000 behandelt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 06.09.2000
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 06.09.2000
- Tischvorlage 61/4-W vom 11.09.2000, hier: Abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Mengede

Herr RM Brunstein schlägt vor, sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Mengede anzuschließen.

Herr Wilde stellt die Abweichung zwischen den Beschlüssen der Bezirksvertretung Mengede und dem AUSW dar, die in der Reduzierung einer Festsetzung besteht. Die Verwaltung hatte im Bebauungs-plan eine Bebauung von drei bis vier Geschossen vorgesehen, die Bezirksvertretung Mengede hatte sich bei der Höhe der Stadtvillen auf maximal drei Geschosse festgelegt. Das bedeutet, dass auch ein- oder zweigeschossig gebaut werden könnte. Die Verwaltung schlägt jetzt vor, die Höhe der Stadtvillen auf drei Geschosse festzusetzen, da dies städtebaulich so vertretbar ist.

Herr RM Harnisch verdeutlicht, dass eine einheitliche Linie bei der Bebauung verfolgt werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung mit der Maßgabe, den Geltungsbereich um die Flächen zu reduzieren, die in der Planurkunde als Dauerkleingärten festgesetzt werden, und die Höhe der geplanten Stadtvillen zwingend auf drei Geschosse festzusetzen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Flächennutzungsplan für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (119. Änderung -Erdbeerfeld-);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).

II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-.


IV. beschließt den Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes -Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 10.08.2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 10.08.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VI. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 131
-Erdbeerfeld- die unter Punkt 1.9 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791)


Zu 4.2 Bauleitplanung;
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone-Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des
Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss
- Ratsvorlage (wurde in der Sitzung am 06.09.2000 behandelt)
- Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 01.09.2000 (wurde am 06.09.2000 verteilt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 07.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.09.2000

Frau RM Brauer erklärt, dass die SPD-Fraktion trotz der ablehnenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen weiterhin der Vorlage zustimmen wird. Die Anbindung an die Marsbruchstraße wird für erforderlich gehalten.

Herr RM Münch bittet darum, den Ablehnungen der Bezirksvertretungen zu folgen.

Herr RM Zuch verweist auf die Einrichtungen, wie Gehörlosenschule und Kinderkrankenhaus, die an der Marsbruchstraße liegen. Von dort wird der Verkehr angezogen. Um den Verkehr Richtung B 1 abfließen zu lassen, muss ein Anschluss an den Verkehrknoten B 1/Am Gottesacker erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost - geprüft und beschließt:

a) der Anregung unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu folgen und den offengelegten Änderungsentwurf entsprechend zu korrigieren,

b) den Anregungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage nicht zu folgen,

c) der Anregung unter Ziffer 10.3 dieser Vorlage zu folgen und den Erläuterungsbericht entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. § 233 BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 08.03.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 07.07.2000 der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen:

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1und 4 BauGB.

Zu 4.3 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ap 202 Verkehrsknoten am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (wurde in der Sitzung am 06.09.2000 behandelt)
- Schreiben des Seniorenbeirates vom 06.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 07.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.09.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 202 - V Verkehrsknoten am Gottesacker - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 bis 9.13 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter der Ziffer 10 dieser Vorlage zu ändern (u. a. Verlegung des Standortes der Stadtbahnhaltestelle).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.04.2000 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.08.2000 dem Bebauungsplan Ap 202 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 202 einschließlich der unter der Ziffer 10 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 nachversandt)

Die Vorlage wird zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen.


Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

Zu 7.1 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49, in Dortmund-Hörde
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstr. 49 in Dortmund-Hörde mit Gesamtkosten von 755.000,00 DM.

Die Finanzierung der Baukosten aus dem Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.

Zu 7.2 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, in Do-Wellinghofen
- hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

Herr RM Krüger hält die Baunebenkosten, die auf Blatt 1 der der Kostenberechnung mit einer Höhe von 270.000,-- DM angegeben sind, für nicht gerechtfertigt.

Herr StD Fehlemann erläutert auf die Frage des Herrn RM Krüger, dass seit zwei Jahren Inspektions- bücher für Schulen erstellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss wie folgt zu treffen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 60 GO NW die vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied unterzeichnete Dringlichkeitsentscheidung.



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen mit Mehraufwendungen von 1.090.000,-- DM.
Damit betragen die Gesamtkosten 1.610.000,-- DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des Haushaltsjahres 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

Zu 7.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der
Bezeichnung "Errichtung einer Biomasseanlage im Bereich des Hallenbades und des
Schulzentrums Hörde" (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr StD Fehlemann erklärt, dass eine Berechnung für drei Alternativen einer Wärmeerzeugungs-anlage (Holz/konventionell/Kraftwärmekopplung) gefertigt wurde. Diese wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt, anschließend sollte dazu das Umweltamt eine Stellungnahme hinsichtlich der Aussagequalität fertigen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt, ob bereits die Entscheidung für eine Variante zur Wärmeerzeugung für das Hallenbad und das Schulzentrum Hörde gefallen sei.

Herr StD Fehlemann gibt an, dass die derzeitige Berechnung noch keine eigene Bewertung vorsieht. Eine Bewertung der günstigsten Alternative im Hinblick auf Kosten und Investitionen erfolgt anschließend durch das Umweltamt.


TOP 8 mit TOP 8.1 bis 8.11 wurde auf den Sitzungsbeginn vorgezogen.


Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen"
hier: Glückaufsegenstraße - Sachstandsbericht -
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr StD Fehlemann zeigt die Problematik hinsichtlich der Sicherheitsaspekte am Beispiel des Florianturmes auf, für den erhebliche Nachforderungen des Brandschutzgutachters nach Turmeröffnung vorliegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 - unbesetzt -


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Die Namen der Mitglieder für den Werksausschuss des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" werden bis zur Ratssitzung am 21.09.2000 von den Fraktionen vorgelegt.




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 einen aus Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gebildeten Ausschuss als Werksausschuss des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" einzusetzen.

Diesem Ausschuss gehören folgende Personen an:

_____________________________ (CDU)
_____________________________ (CDU)
_____________________________ (CDU)
_____________________________ (SPD)
_____________________________ (SPD)
_____________________________ (SPD)
_____________________________ (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

§ 5 Abs. 1 der Betriebssatzung des Sondervermögens vom 30.05.2000 ist wie folgt zu ändern:

Werksausschuss im Sinne von § 5 EigVO ist eine aus Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen des Rates der Stadt Dortmund gebildeter Ausschuss. Die Bestimmung der Mitglieder des Werksausschusses erfolgt durch den Rat der Stadt.

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Ratsvorlage "Unterstützung für die Stadtbezirke - Stadtbezirksmarketing" ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Zu 12.2 Neuplanungen im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals - Modernisierung des Freibades Hardenberg -
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 06.06.2000)
- Auf die Eingabe des Herrn Migdalsky vom 14.02.2000 sowie die Anlagen und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2000 wird verwiesen.
(wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr RM Jung stellt dar, dass die Eingabe zunächst zur Kenntnis zu nehmen ist.

Herr RM Tech verweist auf die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 27.04.2000, die den Intentionen der SPD-Fraktion entspricht und die gesamtstädtische Sicht aufzeigt.

Herr RM Krüger schlägt vor, die Eingabe bei künftigen Beratungen einzubeziehen. Gleichzeitig sollte Herrn Migdalsky in einem Schreiben mitgeteilt werden, welche Punkte nicht realisiert werden und welche Maßnahmen sich finanziell nicht realisieren lassen, z. B. die Brückensituation Fredenbaum Richtung Deusen.




Herr RM Tech ist der Meinung, dass die Maßnahmen nicht in das Projekt "Fluss-Stadt-Land" passen. Das Freibad Hardenberg wird mit kleineren Maßnahmen verbessert. Herr RM Tech hält die Forderungen des Herrn Migdalsky für Maximalforderungen, die bei Blick auf die Gesamtsituation eine Realisierung der Maßnahmen nur im beschränkten Rahmen ermöglichen.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, Herrn Migdalsky schriftlich mitzuteilen, dass die Eingabe zur Kenntnis genommen und festgestellt wurde, dass im Rahmen des Projektes Fluss-Stadt-Land Anregungen aufgegriffen werden können. Dies wird von den Fraktionen zu gegebener Zeit gemacht. Es ist gleichzeitig auf die Bedenken hinzuweisen, dass manche Maßnahmen zwar wünschenswert, aber finanziell nicht machbar sind.

Hierin besteht Übereinstimmung.

Zu 12.3 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung des AWBF am 30.08.2000 (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 verteilt)

Herr RM Jung schlägt vor, die Flächenentwicklung bis in den Indupark hinein zu betreiben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der Sitzung am 30.08.2000 sowie unter Berücksichtigung und Erweiterung des SPD-Antrages vom 30.08.2000 im AWBF folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Wirtschaftsflächenprogramm zur Kenntnis.

Der Ausschuss bittet die WBF-DO, die Flächenentwicklung zu Punkt 2.9 Sorbenweg weitergehend zu präzisieren.
Die Fläche Sorbenweg wie auch die Teilfläche östlich Overhoffstraße sollten insbesondere in Richtung technologieorientiertes Gewerbe entwickelt werden. Die Verwaltung wird gebeten, insoweit diese Vorlage zu ergänzen.

Es bietet sich an, dass dies bis zur abschließenden Beratung im Rat geschieht.

Die Flächenentwicklung in Richtung technologieorientiertes Gewerbe sollte zudem die Flächen bis in den Indupark hinein, die zur Zeit für Handel nicht benutzt werden, umfassen.

Zu 12.4 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.08.2000 mit der Bezeichnung "Grundsatzuntersuchung Südbad" (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion:

"Die Verwaltung wird gebeten, eine Grundsatzuntersuchung vorzulegen, die zum einen die Kosten der technischen Erneuerung feststellt und zum anderen Ideen zur Standortsicherung und zur Modernisierung aufweist."

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende, Herr RM Jung, schließt die öffentliche Sitzung um 17.25 Uhr.





J u n g S c h i l f f S k o d z i k
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 25.09.2000
StA 01
F 2 60 21
N i e d e r s c h r i f t

über die 18. öffentliche Sitzung (außerplanmäßig) des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 13.09.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Frau RM Müller-Jobst (16.00 - 17.15 Uhr) i. V. für Herrn RM Drabig
Herr RM Drabig (17.15 - 17.30 Uhr)
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Herr RM Krüger
Frau RM Zupfer i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Frau RM Bade i. V. für Herrn RM Ollech
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Frau s. E. Blind i. V. für Herrn s. E. Oshege
Herr s. E. Ucar

b) beratende Mitglieder
./.





c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL zu TOP 3
Herr Wilde, 61/stellv. AL zu TOP 4
Herr Staschik, 23/AL
Herr Keune, 66/AL zu TOP 8
Herr Lopin, 66/2 zu TOP 8
Herr Blume, 67/AL zu TOP 9
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
./.


Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 16.00 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr s. B. Schilff benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 - unbesetzt -

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 - unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 - unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49, in Dortmund-Hörde
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage
7.2 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, in Do-Wellinghofen
- hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Ratsvorlage
7.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Errichtung einer Biomasseanlage im Bereich des Hallenbades und des Schulzentrums Hörde"

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede
Bebauungsplan Mg 153
Antragsteller: Behr + Partner GmbH
- Ausschussvorlage
8.2 Kanalbau Franziusstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Kanalbau Bolmker Weg
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.4 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.5 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.6 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Canarisstraße" in Dortmund-Aplerbeck
Antragsteller: R-bau Träger GmbH & Co KG
- Ausschussvorlage
8.8 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage
8.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches
- Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.11 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen
- Ratsvorlage






9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen"
hier: Glückaufsegenstraße - Sachstandsbericht -
- Ausschussvorlage

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss
- Ratsvorlage

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage
12.2 Neuplanungen im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals - Modernisierung des Freibades Hardenberg -
- Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 06.06.2000)
- Auf die Eingabe des Herrn Migdalski vom 14.02.2000 sowie die Anlagen und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2000 wird verwiesen.
12.3 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes
- Ratsvorlage
12.4 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.08.2000 mit der Bezeichnung "Grundsatzuntersuchung Südbad"

TOP 6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik wird von der Verwaltung zurückgezogen.

TOP 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede
Bebauungsplan Mg 153, Antragsteller: Behr + Partner GmbH, wurde bereits in der Sitzung des AUSW am 06.09.2000 einstimmig beschlossen.

Aufgrund abweichender Beschlüsse der Bezirksvertretungen ist eine nochmalige Behandlung der Ratsvorlagen erforderlich:
- Bauleitplanung; 119. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-, I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes -F-Planes- 119. Änderung, II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld-,
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131, VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord (als TOP 4.1),

- Bauleitplanung; 94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone-Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungs-beschluss (als TOP 4.2) und

- Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
III. Satzungsbeschluss (als TOP 4.3).

Der AUSW ist mit einer Erweiterung der TO einverstanden.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.



Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede
Bebauungsplan Mg 153
Antragsteller: Behr + Partner GmbH
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 nachversandt)

Der AUSW hat die Vorlage in der Sitzung des AUSW am 06.09.20000 einstimmig beschlossen.

Zu 8.2 Kanalbau Franziusstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Franziusstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0422 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 50.000,-- DM
Ausgaben 2001 900.000,-- DM
Ausgaben 2002 690.000,-- DM
Ausgaben 2003 360.000,-- DM

Zu 8.3 Kanalbau Bolmker Weg
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erneuerungen der Kanäle in der Straße Bolmker Weg mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0761 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 200.000,-- DM
Ausgaben 2001 300.000,-- DM
Ausgaben 2002 300.000,-- DM
Ausgaben 2003 200.000,-- DM

Zu 8.4 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:



Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erneuerungen der Kanäle im Bereich Gneisenaustr./Feldherrnstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0781 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 2.224,-- DM
Ausgaben 2000 280.000,-- DM
Ausgaben 2001 380.000,-- DM
Ausgaben 2002 400.000,-- DM
Ausgaben 2003 415.000,-- DM
Ausgaben 2004 500.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 1.022.776,-- DM

Zu 8.5 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von der Geleitstraße bis zum Wieckesweg und im Wieckesweg vom Brackeler Hellweg bis zur Straße Breierspfad eine Kostenerhöhung um 350.000,-- DM. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 1.300.000,-- DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von 1.650.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0799 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 1.300.000,-- DM
Ausgaben 2000 (überplanmäßig) 350.000,-- DM

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt nach Beschlussfassung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Zu 8.6 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Abriss und Neubau der Brücke über den Nettebach im Zuge der Bodelschwingher Straße in Dortmund-Nette mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.500.000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0135 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2000 400.000,-- DM
Ausgaben 2001 1.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.100.000,-- DM

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst dann begonnen, wenn entweder eine Genehmigung zum vorzeitigen zuschussunschädlichen Baubeginn oder eine entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.






Zu 8.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Canarisstraße" in Dortmund-Aplerbeck
Antragsteller: R-bau Träger GmbH & Co KG
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.09.2000

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Aplerbeck - Bau der Stichstraße südlich der "Canarisstraße" einschließlich des erforderlich Kanals wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 12141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. R-bau Träger GmbH & Co KG übertragen.

Zu 8.8 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsbeschluss (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Aplerbeck - West beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 10.600.000,-- DM den Bau des Vorfluters von der Hüttenstr. bis zur Ostkirchstr. (II. BA) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5,85 Mio DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den Vorfluter von der Emscher bis zur Hüttenstr. (I. BA) von ca. 4.745 Mio DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 10.600.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 4.744.735,-- DM
Ausgaben 2000 474.700,-- DM
Ausgaben 2001 1.185.000,-- DM
Ausgaben 2002 935.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.475.000,-- DM
Ausgaben 2004 1.240.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 545.565,-- DM

Zu 8.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches
- Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschuss (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Lohbach / Marksbach beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 4.000.000,-- DM die Durchführung des I. Bauabschnitts (Einbau eines Drosselschiebers, Schließung von zwei Regenüberläufen, Herstellung eines neuen Regenüberlaufes, 70 m Kanalrohre) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 527.000,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Planungskosten von ca. 173.000,-- DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 173.232,-- DM
Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 200.000,-- DM
Ausgaben 2002 26.768,-- DM

Zu 8.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Für den Kanalbau im Bereich Hörde-Mitte beschließt der Hauptausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 3.000.000,-- DM die Kanalerneuerungen in den Straßen Am Richterbusch und Burgunderstr. mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.900.000,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für Kanalerneuerung in der Straße Am Heedbrink von ca. 1.100.000,- DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 3.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 1.092.780,-- DM
Ausgaben 2001 400.000,-- DM
Ausgaben 2002 300.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 500.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 207.220,-- DM

Zu 8.11Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr RM Krüger stellt fest, dass aus der Vorlage nicht deutlich wird, wie die veränderte Gebührensituation im Vergleich zum bisherigen Verfahren ist. An § 3 Absatz 2 der Entgeltordnung zeigt er auf, dass die Entgeltordnung nicht allgemeinverständlich ist.

Herr RM Tech fordert zum besseren Verständnis Beispiele für eine Entgeltberechnung.

Herr Keune verdeutlicht, dass durch die vorgelegte Entgeltordnung eine größere Gerechtigkeit geschaffen werden soll. Die, die Flächen über den öffentlichen Flächen stark nutzen, werden mehr zur Entgeltzahlung herangezogen als die, die z. B. nur ein Vordach in den öffentlichen Raum hineinragen lassen.

Herr Lopin erklärt, dass Anlass für die Überlegungen die Situation in der Innenstadt innerhalb der Wälle ist. Bisher war es zum Teil so, dass die erhobene Nutzungsentschädigung höher war als die entstandenen Rohbaukosten. In Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt wurde ein Verfahren entwickelt, das auf die Rohbaukosten abgestellt ist. Von den Rohbaukosten werden 10% als Entgelt erhoben. Mit der in der Vorlage dargestellten Einteilung in Zonen ist vorgesehen, innerhalb der Wälle höhere Entgelte einzufordern als außerhalb. Er gibt dafür folgendes Beispiel:
bei Rohbaukosten von 14.000,-- DM wäre nach dem alten Verfahren von einer Nutzungsent-schädigung von 18.000,-- DM auszugehen. Nach dem neuen Verfahren ist ein Entgelt von 2.100,-- DM zu zahlen.

Herr RM Krüger beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Dies wird mit Mehrheit abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt bei zwei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur
sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt durch Über- und Unterbauungen.


Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Verfahrens- und Namensvorschlage der SPD-Fraktion vom 14.06.2000 (zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)

Herr RM Jostes schlägt vor, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen, so dass die CDU-Fraktion dem Rat in einem Antrag noch Veränderungen für die Jury sowie die Namen für die Jury benennen kann.

Herr RM Tech benennt zur Niederschrift als Vertreter für die von der SPD-Fraktion benannten Jury-Mitglieder Frau RM Lührs: Vertreter Herr RM Tech, für Herrn RM Harnisch: Vertreter Herr RM Berndsen und für Frau RM Brauer: Vertreterin Frau RM Steins.

Herr RM Münch stellt einen Änderungswunsch zur Finanzierung dar. Er ist nicht damit einverstanden, dass der Bürgerumweltpreis von 20.000,-- DM auf 10.000,-- DM reduziert werden soll, da dieses Geld als Preis in der Regel in Naturschutzprojekte zurückfließt. Auch der Jugendumweltpreis sollte auf insgesamt 5.000,-- DM erhöht werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

Zu 3.2 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr RM Berndsen stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu. Er gibt zur Niederschrift, dass der "Gingko biloba", der zum Nadelgehölz zählt, aber Laubabfall hat, unter die Baumschutzsatzung fallen sollte, obwohl ansonsten Nadelgehölz aus der Satzung ausgenommen ist.

Herr RM Grote hält die geänderte Baumschutzsatzung für nicht so weitgehend wie die im Januar 2000 vorgelegte Satzung, stimmt aber im Namen der CDU-Fraktion der Neufassung der Satzung zu.

Herr RM Münch fordert für das Umweltamt mehr Personal. Er bittet um Auskunft darüber, wie viele Anträge auf Baumfällung jährlich beim Umweltamt gestellt werden und wie viele davon zugelassen werden. Außerdem sind Nadel- und Obstbäume aus der Satzung ausgenommen. Herr RM Münch fragt nach der fachlichen Begründung.

Herr Grote stellt dar, dass die personelle Problematik im Umweltamt dadurch verbessert wird, dass freiwerdende Kapazitäten im Baumschutz bei den Naturdenkmalen wieder eingesetzt werden. Auf die Fragen des Herrn RM Münch gibt er an, dass er zwar die Antragsanzahl nicht benennen könne, aber er erläutert, dass Anträge erst dann gestellt werden, wenn eine Verständigung mit Bauherren oder mit Grundstückseigentümern nicht mehr möglich ist. Viele Bäume bleiben aufgrund von Verhandlungen durch das Umweltamt erhalten. Obstwiesen entstehen im Außenbereich, diese werden durch Landschaftsplanverfahren, Landschaftsschutzgebiete oder besonders geschützte Landschafts- bestandteile geschützt. Nadelbäume werden aus der Baumschutzsatzung auch aus ökologischen Gründen herausgenommen. Nadelgehölze sind hier weder standortgerecht noch heimisch, sie gehören immer noch aufgrund der Luftbelastung nicht hier hin. Sie werden in Hausgärten spätestens durch Alterszuwachs zum Problem.

Herr RM Münch stellt mündlich den Antrag, das Wort "Laubbäume" in § 3 Abs. 1 der Satzung durch "Bäume" zu ersetzen, dadurch könnte § 3 Abs. 3 der Satzung entfallen.

Aufgrund weiterer mündlicher Anträge des Herrn RM Münch fordert Herr RM Jung Herrn RM Münch dazu auf, Anträge künftig schriftlich vorzulegen, um sicherzustellen, dass das Beantragte auch abgestimmt wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mehrheitlich den Antrag ab, das Wort "Laubbäume" in § 3 Abs. 1 der Satzung durch "Bäume" zu ersetzen.

Herr RM Jostes macht den Vorschlag, schriftliche Anträge zur Baumschutzsatzung zur Ratssitzung zu stellen.

In einer weiteren Abstimmung lehnt der AUSW den Antrag des Herrn RM Münch einstimmig ab, im § 9 der Satzung die Ersatzpflanzung mit zwei Bäumen statt mit einem Baum vorzusehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund.

Zu 3.3 Inhalt und Auswirkungen des Landesbodenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LbodSchG)
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 3.4 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Lichtverschmutzung" (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr Grote stellt eine Aufnahme aus einem Satelliten vor, die Mitteleuropa bei Nacht darstellt. Nach seinen Angaben zeigt die Lichtverschmutzung zwei Komponenten. Zum einen beschweren sich Astronomen und Naturliebhaber, dass das Nachtgestirn in bestimmten Bereichen nicht mehr zu sehen sei. Zum anderen hat der "Lichtmüll" Auswirkungen im wesentlichen auf die Fauna. Weitere Auswirkungen sind derzeitig in der Verwaltung nicht bekannt. Herr Grote wird entsprechende Sachverhalte aufbereiten und in einer der nächsten Sitzungen des AUSW vorstellen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutert die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Insbesondere an den Siedlungsrändern und in Richtung der Parks sollten andere Beleuchtungskörper verwendet werden, z. B. mit Natriumdampfniederdrucklampen.

Herr Grote sagt dies bei Ersatzbeschaffungen zu.



Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung;
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes -F-Planes- 119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld-
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des
F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage (wurde in der Sitzung am 06.09.2000 behandelt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 06.09.2000
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 06.09.2000
- Tischvorlage 61/4-W vom 11.09.2000, hier: Abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Mengede

Herr RM Brunstein schlägt vor, sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Mengede anzuschließen.

Herr Wilde stellt die Abweichung zwischen den Beschlüssen der Bezirksvertretung Mengede und dem AUSW dar, die in der Reduzierung einer Festsetzung besteht. Die Verwaltung hatte im Bebauungs-plan eine Bebauung von drei bis vier Geschossen vorgesehen, die Bezirksvertretung Mengede hatte sich bei der Höhe der Stadtvillen auf maximal drei Geschosse festgelegt. Das bedeutet, dass auch ein- oder zweigeschossig gebaut werden könnte. Die Verwaltung schlägt jetzt vor, die Höhe der Stadtvillen auf drei Geschosse festzusetzen, da dies städtebaulich so vertretbar ist.

Herr RM Harnisch verdeutlicht, dass eine einheitliche Linie bei der Bebauung verfolgt werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung mit der Maßgabe, den Geltungsbereich um die Flächen zu reduzieren, die in der Planurkunde als Dauerkleingärten festgesetzt werden, und die Höhe der geplanten Stadtvillen zwingend auf drei Geschosse festzusetzen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Flächennutzungsplan für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (119. Änderung -Erdbeerfeld-);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).

II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld-.


IV. beschließt den Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes -Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 10.08.2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 10.08.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VI. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 131
-Erdbeerfeld- die unter Punkt 1.9 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791)


Zu 4.2 Bauleitplanung;
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone-Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des
Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss
- Ratsvorlage (wurde in der Sitzung am 06.09.2000 behandelt)
- Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 01.09.2000 (wurde am 06.09.2000 verteilt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 07.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.09.2000

Frau RM Brauer erklärt, dass die SPD-Fraktion trotz der ablehnenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen weiterhin der Vorlage zustimmen wird. Die Anbindung an die Marsbruchstraße wird für erforderlich gehalten.

Herr RM Münch bittet darum, den Ablehnungen der Bezirksvertretungen zu folgen.

Herr RM Zuch verweist auf die Einrichtungen, wie Gehörlosenschule und Kinderkrankenhaus, die an der Marsbruchstraße liegen. Von dort wird der Verkehr angezogen. Um den Verkehr Richtung B 1 abfließen zu lassen, muss ein Anschluss an den Verkehrknoten B 1/Am Gottesacker erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost - geprüft und beschließt:

a) der Anregung unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu folgen und den offengelegten Änderungsentwurf entsprechend zu korrigieren,

b) den Anregungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage nicht zu folgen,

c) der Anregung unter Ziffer 10.3 dieser Vorlage zu folgen und den Erläuterungsbericht entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. § 233 BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 08.03.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 07.07.2000 der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen:

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1und 4 BauGB.

Zu 4.3 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ap 202 Verkehrsknoten am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (wurde in der Sitzung am 06.09.2000 behandelt)
- Schreiben des Seniorenbeirates vom 06.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 07.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.09.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 202 - V Verkehrsknoten am Gottesacker - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 bis 9.13 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter der Ziffer 10 dieser Vorlage zu ändern (u. a. Verlegung des Standortes der Stadtbahnhaltestelle).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.04.2000 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.08.2000 dem Bebauungsplan Ap 202 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 202 einschließlich der unter der Ziffer 10 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 nachversandt)

Die Vorlage wird zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen.


Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

Zu 7.1 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49, in Dortmund-Hörde
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstr. 49 in Dortmund-Hörde mit Gesamtkosten von 755.000,00 DM.

Die Finanzierung der Baukosten aus dem Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.

Zu 7.2 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, in Do-Wellinghofen
- hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

Herr RM Krüger hält die Baunebenkosten, die auf Blatt 1 der der Kostenberechnung mit einer Höhe von 270.000,-- DM angegeben sind, für nicht gerechtfertigt.

Herr StD Fehlemann erläutert auf die Frage des Herrn RM Krüger, dass seit zwei Jahren Inspektions- bücher für Schulen erstellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss wie folgt zu treffen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 60 GO NW die vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied unterzeichnete Dringlichkeitsentscheidung.



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen mit Mehraufwendungen von 1.090.000,-- DM.
Damit betragen die Gesamtkosten 1.610.000,-- DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des Haushaltsjahres 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

Zu 7.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der
Bezeichnung "Errichtung einer Biomasseanlage im Bereich des Hallenbades und des
Schulzentrums Hörde" (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr StD Fehlemann erklärt, dass eine Berechnung für drei Alternativen einer Wärmeerzeugungs-anlage (Holz/konventionell/Kraftwärmekopplung) gefertigt wurde. Diese wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt, anschließend sollte dazu das Umweltamt eine Stellungnahme hinsichtlich der Aussagequalität fertigen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt, ob bereits die Entscheidung für eine Variante zur Wärmeerzeugung für das Hallenbad und das Schulzentrum Hörde gefallen sei.

Herr StD Fehlemann gibt an, dass die derzeitige Berechnung noch keine eigene Bewertung vorsieht. Eine Bewertung der günstigsten Alternative im Hinblick auf Kosten und Investitionen erfolgt anschließend durch das Umweltamt.


TOP 8 mit TOP 8.1 bis 8.11 wurde auf den Sitzungsbeginn vorgezogen.


Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen"
hier: Glückaufsegenstraße - Sachstandsbericht -
- Ausschussvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr StD Fehlemann zeigt die Problematik hinsichtlich der Sicherheitsaspekte am Beispiel des Florianturmes auf, für den erhebliche Nachforderungen des Brandschutzgutachters nach Turmeröffnung vorliegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 - unbesetzt -


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Die Namen der Mitglieder für den Werksausschuss des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" werden bis zur Ratssitzung am 21.09.2000 von den Fraktionen vorgelegt.




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 einen aus Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gebildeten Ausschuss als Werksausschuss des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" einzusetzen.

Diesem Ausschuss gehören folgende Personen an:

_____________________________ (CDU)
_____________________________ (CDU)
_____________________________ (CDU)
_____________________________ (SPD)
_____________________________ (SPD)
_____________________________ (SPD)
_____________________________ (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

§ 5 Abs. 1 der Betriebssatzung des Sondervermögens vom 30.05.2000 ist wie folgt zu ändern:

Werksausschuss im Sinne von § 5 EigVO ist eine aus Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen des Rates der Stadt Dortmund gebildeter Ausschuss. Die Bestimmung der Mitglieder des Werksausschusses erfolgt durch den Rat der Stadt.

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Ratsvorlage "Unterstützung für die Stadtbezirke - Stadtbezirksmarketing" ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Zu 12.2 Neuplanungen im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals - Modernisierung des Freibades Hardenberg -
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 06.06.2000)
- Auf die Eingabe des Herrn Migdalsky vom 14.02.2000 sowie die Anlagen und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2000 wird verwiesen.
(wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Herr RM Jung stellt dar, dass die Eingabe zunächst zur Kenntnis zu nehmen ist.

Herr RM Tech verweist auf die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 27.04.2000, die den Intentionen der SPD-Fraktion entspricht und die gesamtstädtische Sicht aufzeigt.

Herr RM Krüger schlägt vor, die Eingabe bei künftigen Beratungen einzubeziehen. Gleichzeitig sollte Herrn Migdalsky in einem Schreiben mitgeteilt werden, welche Punkte nicht realisiert werden und welche Maßnahmen sich finanziell nicht realisieren lassen, z. B. die Brückensituation Fredenbaum Richtung Deusen.




Herr RM Tech ist der Meinung, dass die Maßnahmen nicht in das Projekt "Fluss-Stadt-Land" passen. Das Freibad Hardenberg wird mit kleineren Maßnahmen verbessert. Herr RM Tech hält die Forderungen des Herrn Migdalsky für Maximalforderungen, die bei Blick auf die Gesamtsituation eine Realisierung der Maßnahmen nur im beschränkten Rahmen ermöglichen.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, Herrn Migdalsky schriftlich mitzuteilen, dass die Eingabe zur Kenntnis genommen und festgestellt wurde, dass im Rahmen des Projektes Fluss-Stadt-Land Anregungen aufgegriffen werden können. Dies wird von den Fraktionen zu gegebener Zeit gemacht. Es ist gleichzeitig auf die Bedenken hinzuweisen, dass manche Maßnahmen zwar wünschenswert, aber finanziell nicht machbar sind.

Hierin besteht Übereinstimmung.

Zu 12.3 Bericht zum Sachstand des Wirtschaftsflächenprogrammes
- Ratsvorlage (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung des AWBF am 30.08.2000 (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 verteilt)

Herr RM Jung schlägt vor, die Flächenentwicklung bis in den Indupark hinein zu betreiben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der Sitzung am 30.08.2000 sowie unter Berücksichtigung und Erweiterung des SPD-Antrages vom 30.08.2000 im AWBF folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Wirtschaftsflächenprogramm zur Kenntnis.

Der Ausschuss bittet die WBF-DO, die Flächenentwicklung zu Punkt 2.9 Sorbenweg weitergehend zu präzisieren.
Die Fläche Sorbenweg wie auch die Teilfläche östlich Overhoffstraße sollten insbesondere in Richtung technologieorientiertes Gewerbe entwickelt werden. Die Verwaltung wird gebeten, insoweit diese Vorlage zu ergänzen.

Es bietet sich an, dass dies bis zur abschließenden Beratung im Rat geschieht.

Die Flächenentwicklung in Richtung technologieorientiertes Gewerbe sollte zudem die Flächen bis in den Indupark hinein, die zur Zeit für Handel nicht benutzt werden, umfassen.

Zu 12.4 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.08.2000 mit der Bezeichnung "Grundsatzuntersuchung Südbad" (wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion:

"Die Verwaltung wird gebeten, eine Grundsatzuntersuchung vorzulegen, die zum einen die Kosten der technischen Erneuerung feststellt und zum anderen Ideen zur Standortsicherung und zur Modernisierung aufweist."

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende, Herr RM Jung, schließt die öffentliche Sitzung um 17.25 Uhr.





J u n g S c h i l f f S k o d z i k
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)