Niederschrift (öffentlich)
über die 7. Sitzung des Schulausschusses
am 03.11.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB André Buchloh (CDU)
Bürgermeisterin Ute Mais (CDU) bis 16.40 Uhr i. V. f. RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Michaela Uhlig (CDU) ab 16.40 UhrsB Felix Krahn (CDU)
RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
sB Ingo Schwenken (B’90/Die Grünen)
sB Petra Dresler-Dröhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD) RM Stefan Dondrup (DIE PARTEI) i. V. f. sB Julia Rüding (DIE PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Thomas Minor (Stadteltern)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Gernot Willeke (FB40)
Martin Depenbrock (FB40)
4. Schulaufsicht
Anja Kästner
5. Gäste
Andrea Peters i. V. f. Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)
6. Abwesend:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Markus F. Drolshagen (BPN)
Demet Celikadam (IR)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Holger Nolte
Heike Raffalski
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 7. Sitzung des Schulausschusses,
am 03.11.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Schulausschusses am 01.09.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht
3.2 Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)
3.3 Umwandlung der Grafen-Grundschule in eine offene Ganztagsschule (OGS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22417-21)
3.4 Information zu Änderungen im Verfahren Schulbegleitung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21057-21-E3)
3.5 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 - hier: Digitale Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15415-19-E28)
4. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
4.1 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
4.2 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)
4.3 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
4.4 Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
hierzu -> Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
4.5 Vorstellung der Kinderkommission
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22503-21)
4.6 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)
5. Anträge / Anfragen
5.1 Außerschulische Lernorte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22454-21)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22454-21-E1)
5.2 Personal in der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22626-21)
5.3 Schopenhauer Grundschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22653-21)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22653-21-E1)
5.4 Ganztagsangebot in Dortmunder Schulen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22657-21)
5.5 PIA-Quantitätsausweitung an Berufskollegs in Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22668-21)
5.6 Schuleingangsuntersuchungen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22678-21)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden Herr André Buchloh und Herr Felix Krahn als sachkundige Bürger für den Schulausschuss von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Lögering benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Frau Dr. Goll mahnte die Stellungnahme zu Luftfiltergeräten an.
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Schulausschusses am 01.09.2021
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Schulausschusses am 01.09.2021 wurde einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Herr Hagedorn präsentierte kurz die Erläuterungen zum Teilergebnisplan des Fachbereichs Schule. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt, vorab erhalten die Fraktionen die Präsentation per Mail für die Haushaltsberatungen.
Frau Dr. Goll machte den Vorschlag, die Präsentation zum Haushalt des Fachbereiches 40 möglichst schon mit dem Versand der Unterlagen zu verschicken, um diese rechtzeitig für die Haushaltsberatungen in den Fraktionen zu erhalten.
Frau Schneckenburger ist der Meinung, dass die Präsentation in der Vergangenheit immer erst nach Vorstellung im Ausschuss an die Fraktionen verschickt worden sei. Die aktuelle Präsentation werde den Fraktionen direkt morgen früh zugeschickt. Man müsse prüfen, ob künftig eine frühere Zustellung an alle Fraktionen möglich sei. Wichtig sei im Grunde eine Erläuterung der Zahlen durch den Fachbereich im Ausschuss.
Die Vorsitzende schlug vor, im kommenden Jahr die Präsentation bereits vor der Sitzung zum Haushalt zu verschicken.
Herr Jansen sprach die Zahlen zu den Schulbaumaßnahmen an. Liegen die Gelder für diesen Bereich im Etat der Schulverwaltung oder werden sie nur abgerufen?
Herr Hagedorn erklärte, im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung verwalten die Kostenstellenverantwortlichen den Zugriff und verantworten die Zahlungsanweisung.
Frau Schneckenburger führte aus, dass der Fachbereich Schule nicht Eigentümer der Liegenschaften sei. Es sei ein Zusammenspiel verschiedener Fachbereiche der Verwaltung, wie Liegenschaften und Bauverwaltung. Leistungen werden intern verrechnet.
Frau Dr. Goll bezog sich nochmals auf den Versand der Präsentation zum Haushalt. Man sollte sich im Laufe des nächsten Jahres nochmals darüber verständigen.
Die Vorsitzende bat um Aufnahme folgender Anmerkung zum Protokoll:
Für die Haushaltsberatungen 2022 soll die Präsentation möglichst mit den Sitzungsunterlagen verschickt werden, um den Fraktionen die Möglichkeit zur Vorbereitung zu geben.
Der Schulausschuss betrachtet den Haushaltsplanentwurf 2022 als eingebracht und leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Frau Schneckenburger gab einen Sachstand zur Corona-Situation.
Die Verwaltung wird für die nächste Sitzung einen Vergleich der Infektionszahlen 11/2020 und 11/2021 erstellen und dem Ausschuss berichten.
Auf die Frage von Herrn Barthold nach der Aufhebung der Maskenpflicht in Schulen erklärte Frau Schneckenburger, dass die Stadt Dortmund die gesetzlichen Regelungen umsetzen muss. Der Persönlichkeitsschutz umfasse auch die Unversehrtheit der Person.
Frau Kästner wies darauf hin, dass es eine eindeutige Schulmail gebe zur Aufhebung der Maskenpflicht am Platz, das freiwillige Maskentragen sei davon nicht betroffen. Die Schulleitung habe jedoch kein Recht, das Tragen von Masken wieder zur Pflicht zu machen.
Herr Jansen sprach nochmals das Thema Luftfilter an und bat um kurzen Sachstand.
Frau Schneckenburger erklärte, dass man mit dem Gesundheitsamt an den im Rat gestellten Fragen und Aufgaben arbeite.
Der Schulausschuss nahm den Bericht von Frau Schneckenburger dankend zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)
Die von Herrn Schwenken erbetene Übersicht über geförderte Projekte wird der Niederschrift beigefügt.
Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des FB 40 zur Förderung im Rahmen des innovativen Schulprojektes „Starke Bildung in Dortmund“ im Schuljahr 2021/2022 zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Umwandlung der Grafen-Grundschule in eine offene Ganztagsschule (OGS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22417-21)
Frau Dr. Goll stellte klar, dass es sich bei der Umwandlung der Grafen-Grundschule in eine OGS nicht um bauliche Maßnahmen handele und bat darum, die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis weiterzuleiten.
Frau Dr. Goll führte aus, dass die Grafen-Grundschule überplant und neu gebaut werden müsse. Bei der Vorlage handele es sich um die Umsetzung zur Offenen Ganztagsschule ohne bauliche Konsequenzen. Baulich geplant werde ja. (Bestätigung der Verwaltung)
Der Schulausschuss beschließt einstimmig die dauerhafte Umwandlung der Grafen-Grundschule in eine offene Ganztagsschule.
zu TOP 3.4
Information zu Änderungen im Verfahren Schulbegleitung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21057-21-E3)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… 1. Die Anzahl der bearbeiteten Anträge „Bestandsfälle“ Schulbegleitung beträgt 647 für
das Schuljahr 2021/2022.
Die Anzahl der Neuanträge für das laufende Schuljahr beläuft sich auf 83 Anträge.
2. Von den 647 Bestandsfällen wurden 538 Fälle bewilligt und 109 Fälle wurden
abgelehnt.
Von den 118 Neuanträgen wurden 58 Neuanträge seit Mai 2021 bewilligt, 6 Anträge
wurden abgelehnt 5 Fälle an die Erziehungsberatungsstellen weitergeleitet, 2 Fälle
endeten mit einer Beratung, 2 wurden an das Sozialamt weitergeleitet und 45 Fälle
sind derzeit in Bearbeitung (Stand 28.09.2021).
3. Es gab Teilgenehmigungen. Diese wurden aufgrund von spezifischen Anforderungen
und aus fachlichen Gründen erteilt. Eine Auflistung, welche Anträge z.B. ohne
zusätzliche Stunden für die OGS Betreuung gestellt wurden, kann leider nicht erstellt
werden, da diese vom System nicht gefiltert werden können.
4. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass das Stundenkontingent der Schulbegleitung
durch die Schulen anhand des Schulfragenbogens vorgegeben wird. Sind durch die
Schulen diesbezüglich keine Angaben gemacht worden, wird ein vorab abgestimmter
Durchschnittswert verwendet.
Nur in Einzelfällen werden Leistungen, wie z.B. eine Reduzierung der Stunden, durch
die Mitarbeitenden festgelegt. Nach fachlicher Prüfung der Unterlagen werden die
Begründungen individuell angefertigt. Diese sind dann an die Bedürfnisse des
jeweiligen Kindes angepasst (z.B. „Ausschleichen“ der Hilfe um die Kinder in ihrer
Selbstständigkeit zu fördern).
5. Grundlegende Aufgabe der Eingliederungshilfe ist im schulischen Kontext die
Leistung an Bildung und zur sozialen Teilhabe zu gewährleisten. Die Prüfung der
Anträge geschieht anhand folgender Unterlagen:
- Schulfragebogen - Elternfragebogen
- ICD 10 Diagnosen
- ggf. Dokumente aus den vergangenen Antragsunterlagen und persönlichen
Rückfragen bei den Antragsstellern. Kinder haben Anspruch auf Hilfen nach §35a,
wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate
von dem führ ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu
erwarten ist.
6. Die Antragsunterlagen wurden u.a. auf Grundlage der „Arbeitshilfe – Zusammenarbeit
von Jugendämtern und Schulen im Kontext von Eingliederungshilfen gemäß § 35a
SGB VIII und (Sonder-)pädagogischer Förderung“ der Bezirksregierung Münster
erarbeitet.“
Frau Lögering fragte nach den unterschiedlichen Zahlen der Neuanträge unter 1. und 2.
Herr Hagedorn begründete dies mit dem geänderten Verfahren, das jetzt von den Fachbereichen 50 und 51 übernommen worden sei. Das Antragsverfahren wurde neu aufgelegt, das Förderprogramm „Starke Bildung in Dortmund“ übernehme einige Fälle.
Frau Schneckenburger sagte zu, die Zahlen zu überprüfen.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 - hier: Digitale Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15415-19-E28)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stellte im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse den Antrag Nr. 13 – Digitale Schule: „In Dortmund wird eine der Gesamtschulen als Pilotschule eingerichtet mit dem Schwerpunkt „Digitales Lernen" “, die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt.
Die Anregung habe ich dankbar aufgenommen und geprüft.
Der am 28.9.2017 beschlossene Medienentwicklungsplan sieht jedoch eine ganzheitliche Vorgehensweise der digitalen Entwicklung der Dortmunder Schulen vor. Dieser Gedanke setzt sich auch im Masterplan Digitale Bildung fort, den der Rat am 17.12.2020 beschlossen hat.
Im Bereich der Digitalisierung ist die Einrichtung einzelner Pilotschulen aus meiner Sicht zudem nicht zielführend, da ein solches Vorgehen mit der Agilität der digitalen Entwicklung nicht Schritt halten könnte.
Mit ca. 7.600 Endgeräten für 9.500 Schüler*innen, umfassender Präsentationstechnik, flächendeckendem WLAN, breitbandiger Internetanbindung sowie der Nutzungsmöglichkeit moderner Lernplattformen sind alle Dortmunder Gesamtschulen sehr gut aufgestellt. Der Schulträger hat hier alle Voraussetzungen für einen modernen, digital gestützten Unterricht geschaffen. Deshalb wäre die Einrichtung einer Pilotschule mit dem Schwerpunkt „Digitales Lernen" nicht zielführend.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 4.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21619-21-E10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21619-21-E15)
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021:
„… Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte
Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu
realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und
beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken,
insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der
Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung
wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden
Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf
(mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden
Freibäder.“
Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
„Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021 (Drucksache Nr. 21619-21):
s. o.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante
mit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint. - Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder. Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.“
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
s. o.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich mehrheitlich (3 Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an.“
Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Fraktion B‘90/Die Grünen:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Begründung
Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“
SPD-Fraktion:
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Begründung
Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“
Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept
integriert wird.
Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.
Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.
Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.
Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.
Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.
Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.
Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert
wird.
Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der
Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint. - Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder. Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
zu TOP 4.2
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
(Drucksache Nr.: 20365-21)
Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021 vor:
„Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem Hinweis, ausreichend Fahrradstellplätze einzuplanen, folgenden Beschluss zu fassen: s. u.“
Frau Gövert sprach an, dass 3 Küchen in dem Zentrum vorhanden sind und bat um Antwort, warum das so ist. (Hinweis: Die Verwaltung teilte Folgendes mit:
- Küche OGS
Die Küche wird vom Küchenpersonal für die Ausgabe der Mittagessen an die Kinder, die über
Mittag betreut werden, genutzt werden. Die OGS Küche wird im Bürgerhaus angesiedelt, da
die Schulspeisung in der Aula im Bürgerhaus stattfinden wird.
- Teeküche OGS
Diese Küche wird direkt neben den Betreuungsräumen der OGS im Verwaltungstrakt der
Schule liegen und dient dem Personal der OGS Betreuung sowohl als Teeküche als auch zur
Zubereitung von Obst-/Gemüsesnacks für die Kinder.
Die Betreuer der OGS sind nicht dieselben Personen, die in der Küche der OGS arbeiten
werden. Dort ist nur geschultes Personal zulässig.
- Küche Bürgerverein
Diese Küche wird exklusiv vom Bürgerverein zur Versorgung der Mitglieder des Bürgervereins
im Klubraum genutzt werden. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der OGS Küche nicht
zulässig.
- Teeküche Schule
Für die Lehrer wird es im Verwaltungstrakt der Schule eine kleine Teeküche für den täglichen
Kaffeebedarf geben.
In der Entwurfsplanung des Grundrisses EG (Anlage 6.2 der Vorlage DS-Nr.: 20365-21) ist drei mal der Begriff "Küche" und einmal der Begriff "Teeküche" eingezeichnet.)
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18.523.600 €, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 7-8), den Abbruch und den Neubau der Wichlinghofer Grundschule. 2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mittelbedarfe für 2022 in Höhe von 2.990.877,00 €
2023 in Höhe von 6.297.198,00 €
2024 in Höhe von 4.847.780,00 €
2025 in Höhe von 2.041.431,00 €
gesamt 16.177.286,00 € im Rahmen des endgültigen Haushalts 2022 ff.
4. beschließt für den Neubau des SBZ exklusiv Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 694.549,00 € im Amt 40 auf der Investitions-finanzstelle 40H00301014001, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.5. beschließt für den Neubau der Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 282.965,00 € im Amt 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24H00805014835, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.6. beschließt gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von insgesamt 2.990.877,00 € z. L. 2022, 6.297.198,00 € z. L. 2023 und 4.242.580,00 z. L. 2024. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.7. nimmt den „unter Punkt 5, Anlage 1 Ausführlichen Sachverhalt“ dargestellten Mehrbedarf für die Herstellung des Ausweichquartiers Loh-Grundschule mit zusätzlicher Containerstellung für die OGS-Betreuung in Höhe von 162.100 € zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Es liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021 vor:
Die Fraktion die Linke kritisiert dass weder die Arbeitslosenquote noch die Zahlen zur Bildung- und Teilhabe berücksichtigt werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die grundsätzliche Überarbeitung der Parameter, da z.B. das strategische Ziel die Bekämpfung politischen Extremismus nicht mit der Besucherzahl der Steinwache zu messen ist.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
zu TOP 4.4
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021:
„Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass die Planung so aufzustellen sei, dass es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen diese Anlage (auch gemeinsam) nutzen können. Richtiger wäre es davon zu sprechen, dass die Barrierefreiheit für alle gegeben sein müsse. Sie bittet, diesen Hinweis in die Niederschrift mit aufzunehmen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Hinweises von Frau Opitz einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“. 3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des
Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose –
investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive
Baunebenkosten) bereit zu stellen.“
Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021:
„Dem Integrationsrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 05.10.2021 vor:
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass die Planung so aufzustellen sei, dass es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen diese Anlage (auch gemeinsam) nutzen können. Richtiger wäre es davon zu sprechen, dass die Barrierefreiheit für alle gegeben sein müsse. Sie bittet, diesen Hinweis in die Niederschrift mit aufzunehmen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Hinweises von Frau Opitz einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des
Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit
einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung
einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der
Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des o.a. Hinweises des Behindertenpolitischen Netzwerks einstimmig bei Enthaltung der AFD folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss wie vor.“
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
Hierzu liegt vor Empfehlung AKSF vom 05.10.2021 (Drucksache Nr. 21664-21):
s. o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Integrationsrat vom 06.10.2021 (Drucksache Nr. 21664-21):
s. o.
AMIG, 26.10.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des Integrationsrates und unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. 5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“. 6. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen. „
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Integrationsrates aus öffentlicher Sitzung vom,06.10.21 vor:
s. o.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgt einstimmig der Empfehlung des Integrationsrates.“
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der vorgenannten Empfehlungen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes
Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer
Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung eine
Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit
des neuen „Sportparks Scharnhorst“. 3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des
Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose –
investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive
Baunebenkosten) bereit zu stellen.
zu TOP 4.5
Vorstellung der Kinderkommission
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22503-21)
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 22503-21)
Es liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021 vor:
„Die Vorsitzende erklärte, dass sie keine Berichterstatter eingeladen hätte, dies aber im nächsten Jahr plane, um sich die Arbeit, die gerade erst begonnen habe, vorstellen zu lassen und wie man die zuständigen Ausschüsse einzubinden gedenke.
Herr Gehrmann (Caritas) zeigte sich irritiert über die Vorlage, da der Ausschuss heute das erste Mal über die Kinderkommission informiert würde und dies das zentrale Gremium für Kinder- und Jugendbelange sei. Die Kommission sei fachlich und wissenschaftlich hochrangig besetzt und habe u. a. die Aufgabe der Mitarbeit bei einem pädagogischen Konzept, zur Weiterentwicklung des schulischen Ganztages. Da frage er sich, warum man nicht die Träger einbeziehe, die schon jahrelange Erfahrung in schulischen Ganztagsbetreuung haben. Er würde beantragen, dass die Expertisen der Träger, die in dem Bereich tätig sind, in die Kinderkommission mit einbezogen werden sollten.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) findet, dass die Vorlage einige Informationen gebe, aber immer noch viele Fragen offen seien. Zum Beispiel, welchen Stellenwert die Kommission habe, welche zeitliche Schiene angedacht sei, wie oft das Gremium sich treffe und warum es beim OB und nicht im Fachdezernat angesiedelt sei. Da bedarf es noch einiger Klärung.
Frau Niehaus (Jugendverbände) begrüßte, dass der Jugendring als Expertise mit einbezogen wurde, um die Verknüpfung zwischen Jugendverbandsarbeit und schulischer Betreuung besser in Betracht zu ziehen.
Frau Düwel (AWO) stimmte Herrn Gehrmann zu, dass es unverständlich sei, dass diese Vorlage, diesem Gremium erst jetzt vorliegt. Wenn Visionen entworfen würden, wie zukünftig Kinder- und Jugendhilfe gestaltet werden soll, dann kann der Ausschuss nicht erst informiert werden, wenn es läuft, sondern müsste in die Planungen mit einbezogen werden. Sie sehe die Wohlfahrtsverbände auch als Teil dieser Kommission und würde erwarten, dass bei der Besetzung nachgearbeitet würde.
Herr Schade-Homann (Ev. Kirchenkreis) als Vertreter des größten Anbieters des offenen Ganztages empfindet es als Ohrfeige, dass die Träger nicht in der Kommission vertreten seien. Es würde von bewährter Trägerlandschaft in Dortmund gesprochen, aber davon sei in der Kinderkommission nichts wiederzufinden. Das finde er wenig wertschätzend und auch entmutigend.
Herr Bahr (CDU) stimmte Herrn Schade-Homann zu und fragte sich, ob der OB den AKJF als überflüssig ansehe oder ob die Kommission parallel Vorschläge für die Kinder- und Jugendarbeit machen soll, denen der AKJF zu folgen habe. Er finde das Vorgehen, die Kommission zu gründen, freihändig zu besetzen und das dann nur zu Kenntnis zu geben, sehr fragwürdig.
Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) gab für die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und die Träger zu Protokoll, dass sie die Vorlage missbilligend zur Kenntnis nehmen.
Frau Dr. Tautorat (Linke+) wies darauf hin, dass in der Vorlage auf Seite 2 Fachgespräche, auch mit den Fachausschüssen, angekündigt seien. Sie geht davon aus, dass durch die Facharbeitskreise auch die Praktiker einbezogen würden.
Die Vorsitzende fasste den Antrag der Wohlfahrtverbände mit der Diskussion zusammen:
Die in dem Bereich tätigen Träger sollen als Expert*innen, in die Kinderkommission einbezogen werden und der AKJF erwartet eine deutlich intensivere Beteiligung der Fachausschüsse.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Vorstellung der Kinderkommission mit dem ergänzenden Antrag der Wohlfahrtsverbände einstimmig zur Kenntnis.“
Frau Gövert sprach die Diskussion im AKJF an. Auch für den Schulausschuss wünschte sie sich, dass die Ausschüsse besser mitgenommen werden und es eine Diskussion mit den zuständigen Verantwortlichen gebe.
Herr Spieß erklärte, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen, fragte aber nach der Bildungskommission. Sei diese dann obsolet?
Frau Dresler-Döhmann monierte, dass keine Praktiker in der Kinderkommission beteiligt seien.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass es sich bei der Bildungskommission ebenso wie der Kinderkommission um Projekte des jeweiligen Oberbürgermeisters handele. Der jetzige Oberbürgermeister habe entschieden, keine Bildungskommission einzuberufen, sondern eine Kinderkommission. Diese behandele eines der strategischen Stadtziele – „Stark aufwachsen in Dortmund“. Ein Thema, das unter einer anderen Perspektive als nur Bildung bearbeitet werde.
Frau Dr. Goll fragte nach Vernetzung in dem Themenfeld und der Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben. Oder sei es etwas ganz Neues. Ihrer Meinung nach seien noch viele Fragen offen.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass der Oberbürgermeister in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsvorstand, aber unter seiner Federführung, neun strategische Stadtziele identifiziert hat, hinterlegt mit Teilprojekten. Die Kinderkommission bearbeite eben dieses Stadtziel „Stark aufwachsen in Dortmund“, fokussiert auf einen Handlungsbereich – die Auseinandersetzung mit dem schulischen Ganztag. Die operative Ebene dieser Umsetzung sind die jeweils beteiligten Fachämter. Wenn dann aus diesem Bereich konkrete Handlungsaufträge an die Verwaltung formuliert werden, die dann in Vorlagen münden, werden diese in den zuständigen Fachausschüssen wie AKJF und Schulausschuss behandelt werden. Rechtlich zuständig für den offenen Ganztag ist in Dortmund das Jugendamt. Es gebe aber eine enge Verzahnung mit Schulen. Die Kinderkommission sei die strategische Steuerungsebene des Oberbürgermeisters vor dem Hintergrund der strategischen Stadtziele.
Frau Dresler-Döhmann sprach den gebundenen Ganztag an. Werde dieser auch berücksichtigt?
Frau Schneckenburger erklärte, dass es in Dortmund nur drei Grundschulen mit gebundenem Ganztag gebe. Offener und gebundener Ganztag werde diskutiert, die Regelform in Dortmund sei offener Ganztag.
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Unterscheidung zwischen den Ganztagsformen nicht Gegenstand der Vorlage sei.
Sie hielt abschließend fest, dass diese Themen in den Ausschüssen politisch diskutiert werden sollten. Leider seien die Fachausschüsse im Vorfeld nicht beteiligt worden.
Der Schulausschuss nimmt den Bericht zur Vorstellung der Kinderkommission zur Kenntnis.
zu TOP 4.6
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)
Der Immobilien-Managementbericht wird vom Schulausschuss zur Kenntnis genommen.
5. Anträge / Anfragen
zu TOP 5.1
Außerschulische Lernorte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22454-21)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22454-21-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… unter Bezugnahme auf die Drucksache Nr. 19295-20-E1, Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage bezüglich der Information über außerschulische Lernorte in Dortmund und die Protokolle der Sitzungen des Schulausschusses vom 22.04.2020 und 11.03.2020, bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann ist mit der Fertigstellung der Übersicht über außerschulische Lernorte in Dortmund auf den Internetseiten der Stadt Dortmund zu rechnen? Dies war für Mitte 2021 angekündigt, ist aber bisher nicht erfolgt. Gleichzeitig ist der Bedarf gerade jetzt, angesichts des neuen Lehrplans für Grundschulen und der damit verbundenen Überarbeitungen der schuleigenen Lehrpläne, groß.
- An welcher städtischen Stelle können Lehrkräfte die Kostenübernahme für Fahrten zu außerschulischen Lernorten beantragen?
- Ist die seinerzeit vorgestellte Liste der kostenfrei anzufahrenden außerschulischen Lernorte in der Zwischenzeit verändert worden? Der Zoo scheint zusätzlich dazu zu gehören, während die Möglichkeit der kostenfreien Anfahrt zum Kitz.do in der Praxis zumindest nicht bekannt zu sein scheint.“
Frau Dr. Goll fragte nach, ob die Antwort auf die 2. Frage ihrer Fraktion direkt mündlich beantwortet werden könne.
Frau Schneckenburger teilte mit, dass diese Frage aus dem Kreis der Schulformensprecher*innen an die Verwaltung herangetragen worden sei. Diese sei gemeinsam mit den Stadtwerken geprüft worden mit der Bitte, ein Verfahren zu finden, eine Pauschalabrechnung für Fahrten zu außerschulischen Lernorten kommunal zu finanzieren und abzurechnen. Der Schulausschuss müsse letztendlich beschließen, ob diese Kosten übernommen werden sollen.
Frau Dr. Goll fragte nach dem Status Quo. Es gebe eine Zahl von außerschulischen Lernorten, die jetzt auch schon angefahren werden können. In der Praxis sei nicht ganz bekannt, welche das sind und an wen man sich wenden muss, um eine solche Fahrt durchzuführen.
Frau Schneckenburger empfahl die interaktive Karte mit den außerschulischen Lernorten.
Herr Willeke verwies auf die Schülerfahrtkostenabteilung der Schulverwaltung, die immer ansprechbar sei in solchen Fällen.
Frau Schneckenburger hielt abschließend fest, dass es ein vereinfachtes Verfahren geben solle, um die Schwelle zur Anfahrt eines außerschulischen Lernortes abzusenken.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 5.2
Personal in der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22626-21)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung.
In der Sitzung des Schulausschusses vom 28.04.2021 berichtete die Verwaltung, dass es Gespräche mit dem Land NRW gebe über die Ausweitung von Stellen in der Schulpsychologischen Beratungsstelle. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Welche konkreten Ergebnisse haben sich aus den Gesprächen mit dem Land NRW ergeben?
2. Welche Auswirkungen hat dies auf die künftige Personalsituation in der Schulpsychologischen Beratungsstelle?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 5.3
Schopenhauer Grundschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22653-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22653-21-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt vor dem Hintergrund des Schreibens der Schulpflegschaft um einen Sachstandsbericht zum baulichen Zustand der Schopenhauer Grundschule.
Die Verwaltung wird gebeten, dabei insbesondere auf die im Schreiben erwähnten Punkte einzugehen:
- Sperrung von Spielgeräten auf dem Schulhof
- Streichung der Außenfassade
- Feuchtigkeit im Treppenhaus
- Zustand der Eingangstüren, Rollladen und Deckenleuchten
- Rettungswege
- Beseitigung von Bauschutt
Zusätzlich wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Räumlichkeiten des angrenzenden evangelischen Kindergartens durch die OGS der Schopenhauer Grundschule
Anlage:
Schreiben der Schulpflegschaft“
Herr Spieß zeigte sich über den Wortlaut des Schreibens der Schulpflegschaft – „Uns ist bewusst, dass wir keine Lobby haben.“ – beunruhigt und schlug einen Ortstermin des Schulausschusses an der Schule vor, um der Schulpflegschaft zu zeigen, dass sie doch eine Lobby habe.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass die Schopenhauer Grundschule ebenso eine Lobby habe wie andere Grundschulen, die teilweise auch Problemlagen haben. Die Verwaltung sei dabei, das herausfordernde Bau- und Sanierungsprogramm abzuarbeiten, man müsse aber auch die noch kommenden Aufgaben im Blick behalten.
Frau Dr. Goll fragte nach, warum es noch keine Stellungnahme der Verwaltung gebe.
Frau Schneckenburger sagte zu, ihre Antwort an die Schulpflegschaft ebenfalls den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. (Hinweis: erfolgte durch die Geschäftsführung per Email am 05.11.2021) Die Informationen wurden der Schulverwaltung durch die städtische Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt. Sie merkte an, dass Mängel, die der Schulverwaltung bekannt gegeben werden, auch durch diese bearbeitet und verfolgt werden. Es bestehe ein hohes Interesse daran, dass die Schulgebäude in Ordnung sind.
Frau Gövert hielt abschließend fest, dass der Schulausschuss Eltern ernst nehme und grundsätzlich etwas getan werde, um Abhilfe zu schaffen.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen, die nicht durch das Schreiben von Frau Schneckenburger beantwortet wurden, erfolgt schriftlich.
zu TOP 5.4
Ganztagsangebot in Dortmunder Schulen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22657-21)
Es liegt folgender gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung/Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht zum Thema gebeten, der insbesondere auf folgende Fragen Antworten gibt:
1. Wie ist die derzeitige Situation: An welchen Schulen gibt es einen Ganztag? Wir bitten um eine Übersicht inklusive Namen der Schulen, Schulform, Form des Ganztags (OGS, gebundener Ganztag u. a.), Anzahl der OGS-Plätze, Angabe zu den nicht erfüllten Platzwünschen im laufenden und letzten Schuljahr und den Trägern des Ganztagsangebots.
2. Im Bereich des OGS-Ausbaus hat der Rat der Stadt ambitionierte Beschlüsse gefasst und der Bund eine Platzgarantie ab 2026 bis 2029 beschlossen. - Wie sieht der Plan aus, vom Status quo zum Ziel zu kommen?
- In welchen Etappen können welche Teilziele erreicht werden – wo liegen aus Sicht der Verwaltung die Herausforderungen, welche Rahmenbedingungen gibt es seitens des Bundes und des Landes hinsichtlich des Rechtsrahmens und der Finanzierung, die sich auf die Kommunen auswirken, und welche Kosten sind auf kommunaler Ebene zu erwarten?
3. Gibt es Erhebungen zum Verhältnis von Bedarf und Angebot im Stadtgebiet Dortmund? Zeigen sich dabei bezüglich einzelner Stadtteile Besonderheiten hinsichtlich des Bedarfs /Angebots?
4. Wie stellt sich die Raumsituation in den bereits existierenden Ganztagsangeboten dar? An welchen Schulen gibt es Räume, die ausschließlich von der OGS genutzt werden?
5. Wie stellt sich die Verpflegungssituation in den bereits existierenden Ganztagsangeboten dar? An welchen Schulen gibt es multifunktionale Mensen? (Bitte inkl. bereits beschlossener Bauvorhaben darstellen).
6. Welche Pläne für die Generierung von Bewegungsräumen und multifunktionalen Umbauten gibt es für Bestandsschulgebäude, bei denen keine eigenständigen OGS-Räume angebaut werden können?
7. Wie stellt sich die Personalsituation in den bereits existierenden Ganztagsangeboten dar? (In der Darstellung bitten wir um Bezugnahme auf Beschäftigungsverhältnisse, Zahl der Beschäftigten und das Betreuungsverhältnis).8. Wie stellt sich in Bezug auf Zuständigkeiten und Finanzierung derzeit Inklusion in der OGS dar?
9. Ließe sich im Primarbereich ein Ganztag denken, dessen Beschäftigte gleichzeitig im Vormittagsbereich als Schulbegleitung eingesetzt sind, so dass dieses Arbeitsfeld, in dem fast nur Teilzeitarbeitsplätze existieren, für Bewerber*innen attraktiver wird?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 5.5
PIA-Quantitätsausweitung an Berufskollegs in Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22668-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22668-21-E1)
Es liegt folgender Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:
„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Die Verwaltung initiiert zeitnah Gespräche sowohl mit den städtischen und freien Berufskollegs als auch der oberen Schulaufsicht mit dem Ziel - möglichst zum Beginn des kommenden Schuljahres 2022/23 - weitere Klassen für die Praxis-integrierte-Ausbildung zur Erzieherin bzw. Erzieher zu ermöglichen. Parallel dazu ist insbesondere die auskömmliche Lehrpersonalversorgung zu realisieren.
Die Antwort wird auch dem AKJF zur Verfügung gestellt.
Begründung
Die wachsende Anzahl von Kindergärten und TEKs verbunden mit einer stets wachsenden Anzahl von Erzieherinnen, die mittelbar in Rente gehen, verursacht einen erheblichen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern. Der Weg über PIA ist da ein erfolgreicher Teilschlüssel in der Bewältigung des aktuellen und zukünftigen Fachkräftemangels. PIA ist insbesondere für Erwachsene interessant, die auch mit deutlichem Abstand zur eigenen Schulausbildung den Quereinstieg in das pädagogische Berufsfeld wagen wollen.
Auch mit Beginn dieses Schuljahres gab es wieder mehr Bewerbungen an den städtischen Berufskollegs als Plätze, sodass hier Nachsteuerungsbedarf besteht.“
Der Schulausschuss stimmt dem o. g. Antrag einstimmig zu.
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Entwicklung der Praktikumsplätze für die Praxis-integrierte Ausbildung (PIA) zum/zur Erzieher*in sowie die Notwendigkeit weiterer Plätze darzustellen.
2) Die Verwaltung wird gebeten, die aktuelle Raumsituation an den entsprechenden Berufskollegs sowie eventuelle Erweiterungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Klassen für die PIA darzustellen.
Begründung:
Zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten sind sowohl zusätzliche Praktikumsplätze als auch die benötigten Räume zur Verfügung zu stellen.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.
zu TOP 5.6
Schuleingangsuntersuchungen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22678-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22678-21-E1)
Frau Joest formuliert mündlich folgende Fragen ihrer Fraktion und bittet um Stellungnahme der Verwaltung:
„Die Fraktion FDP/BL bittet die Verwaltung um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen
1. Wie viele Schulanfänger gab es jeweils in den Jahren 2020 und 2021?
2. Wie viele Schuleingangsuntersuchungen haben in den Jahren 2020 und 2021 fristgerecht, das heißt vor der Einschulung, stattgefunden?
3. Wie viele Schuleingangsuntersuchungen wurden in den Jahren 2020 und 2021 nachgeholt, also nach Einschulung noch durchgeführt?
4. Wenn noch Schüler und Schülerinnen gänzlich ohne Schuleingangsuntersuchung geblieben sind, welche Pläne gibt es, diese nachzuholen?
5. Wie viele Rückstellungen vom Schulbesuch gab es in den Jahren 2020 und 2021?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele der einzuschulenden Kinder wurden bis zum Einschulungstag untersucht? Bitte die Angabe in absoluten Zahlen sowie prozentual.2. Bei wie vielen der untersuchten Kinder wurde ein Unterstützungsbedarf im Bereich
a. Hören und Kommunikation
b. Sehen
c. Motorische Entwicklung
d. Sprache
e. Lernen
f. Soziale und emotionale Entwicklung
festgestellt. Bitte die Angaben zu a. bis f. in absoluten Zahlen sowie prozentual.
3. Wie viele Kinder wurden aufgrund von mangelnder Reife vom Schulbesuch zurück gestellt?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.45 Uhr.
A l t u n d a l – K ö s e L ö g e r i n g F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
(See attached file: zu_TOP_3.2_Niederschrift_Liste für Ausschuss.pdf)