Niederschrift (öffentlich)

über die 36. Sitzung des Schulausschusses


am 25.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm F.-W. Weber (CDU) i. V. f. Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten) i. V. f. Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)

Cedric Rouven Herzog-Limberg (Bezirksschülervertretung)
Rainer Schiffers (Stadteltern)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Gernot Willeke (FB 40)
Sandra Fitzen (FB 40)
Martin Depenbrock (FB 40)

4. Schulaufsicht

Holger Nolte

5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)


6. Abwesend:

Anke Starr (Stadteltern)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Anja Kästner
Peter Rieger






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 36. Sitzung des Schulausschusses,
am 25.09.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Schulausschusses am 26.06.2019

2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2019
(Drucksache Nr.: 14783-19)

2.2 Fälle von Krätze an Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13988-19-E1)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Schulversuch nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (Kurzbezeichnung RBZ-Dortmund)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14825-19)
hierzu -> Information zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 14825-19-E1)

3.2 Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15246-19)

3.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15056-19)

3.4 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 4. Zwischenbericht für Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, Gymnasien und Gesamtschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15069-19)
3.5 Bildungsintegration von Kindern aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15172-19)

3.6 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15099-19)

3.7 Medienkompetenzrahmen NRW
Mdl. Bericht

3.8 Schulhofsituation am Robert-Bosch-Berufskolleg
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 02.07.2019 zur Kenntnis
(Drucksache Nr.: 13891-19)

3.9 Schulhofgestaltung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14528-19-E1)

3.10 Fehlende Einführungsphase an Gymnasien im Schuljahr 2024/25
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14607-19-E1)

3.11 Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14333-19-E1)

3.12 Unterhaltung bestehender Medientechnik in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14614-19-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule inkl. der Ofenwerkstatt (Burgholzstraße 150)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14790-19)

5.2 4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14767-19)

5.3 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

5.4 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
5.5 Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)

5.6 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schüler*innen mit Förderbedarf an den Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14839-19)



6.2 Aufklärungskampagne der Mitternachtsmission gegen „Loverboys“ an Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15398-19)

6.3 Schulische Aufklärungsarbeit über Zwangsheiraten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15397-19)

6.4 Digitalisierung der Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15450-19)

6.5 Fördermittel Digitalpakt Bund
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15453-19)

6.6 Umfeld des Robert-Bosch-Kollegs / Störung geregelter Unterrichtsverhältnisse
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15454-19)





Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Landgraf benannt


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, die Tagesordnungspunkte

3.5 Bildungsintegration von Kindern aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15172-19) und
5.6 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

sowie

3.8 Schulhofsituation am Robert-Bosch-Berufskolleg
Überweisung Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
(Drucksache Nr.: 13897-19) und
6.6 Umfeld des Robert-Bosch-Kollegs / Störung geregelter Unterrichtsverhältnisse
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15454-19)

jeweils im Zusammenhang zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Schulausschusses am 26.06.2019

Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Schulausschusses am 26.06.2019 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)

Dem Schulausschuss lagen folgende Empfehlungen vor:

Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen
Sitzung vom 05.09.2019 (Drucksache Nr.: 14783-19):

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage in die Haushaltsberatungen
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus
der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019 (Drucksache Nr.: 14783-19):
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am
05.09.2019 vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage in die Haushaltsberatungen
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 17.09.2019 vor:

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er von dem Mitwirkungsverbot gem. §§
31 und 43 Abs. 2 GO NRW betroffen sei und daher weder an der Diskussion noch an der
Abstimmung teilnehmen werde.
Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage heute ohne Empfehlung
durchlaufen zu lassen.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Die
Vorlage an sich würde ausdrücklich begrüßt, aufgrund der Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt wolle er dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aber nicht
vorgreifen.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage inhaltlich heute zu
empfehlen, vorbehaltlich der Finanzierung, die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften noch zu prüfen sei.
Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt für ihre Fraktion an, dass die Vorlage begrüßt werde und die
Empfehlung dazu ausgesprochen werden könnte. Sie stellt mündlich den Antrag, über die
Vorlage heute abzustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den mündlich gestellten Antrag
von Frau Weyer auf heutige Abstimmung gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die
LINKE & PIRATEN, ohne Beteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne
Beschlussempfehlung durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage in die
Haushaltsberatungen zu schieben.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) schließt sich dieser Auffassung an.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019.“


Dem Schulausschuss lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… unter dem o.g. Punkt bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss begrüßt das Projekt „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“. Gleichzeitig ist der Ausschuss der Auffassung, dass durch das Projekt keine Doppelstrukturen in der Verwaltung entstehen sollten.
2. Um die koordinierte Weiterentwicklung des gesamten Übergangsmanagements von der Schule in die Arbeitswelt zu gewährleisten und Doppelstrukturen entgegenzuwirken, wird die Federführung für das Projekt beim Regionalen Bildungsbüro des Fachbereich Schule angesiedelt.

Begründung:
Bereits 2005 hat der Rat das Projekt „Zeitgewinn“ mit dem Ziel der Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt beschlossen. Mit dem Projekt sollten in Verantwortungsgemeinschaft mit den relevanten Partnern und Partnerinnen in Schule und Ausbildung die Voraussetzungen für die Verbesserung der Integration Jugendlicher in das Berufsleben geschaffen werden. Mit der kommunalen Koordinierung des Vorhabens wurde das Regionale Bildungsbüro im
Fachbereich Schule beauftragt, das das Projekt bis heute organisiert: Begleitet wird es dabei durch den Beirat „Übergang Schule-Arbeitswelt“.
Es existiert also bereits seit vielen Jahren eine funktionierende und erfolgreiche Struktur in der Verwaltung zur Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt. Das zusätzliche neue Projekt sollte sich deshalb in die vorhandenen Prozesse und Strukturen eingliedern, statt damit eine neue Einheit innerhalb der Verwaltung aufzubauen und eine Doppelstruktur zu schaffen.“


Frau Dr. Goll bat darum, die Vorlage in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Frau Plieth äußerte Zustimmung zur Vorlage, stimmte aber dem Schieben der Vorlage einschl. des Antrages ihrer Fraktion zu.

Frau Löffler erklärte, ihre Fraktion würde der Vorlage zustimmen, den Antrag jedoch ablehnen.
Frau Dr. Tautorat schloss sich der Auffassung an.

Herr Dingerdissen erklärte, der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen könne als Notiz ins Protokoll aufgenommen werden.

Nach weiterer Diskussion und einer kurzen Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 15.53-15.55 Uhr zur Beratung auf Wunsch von Herrn Spieß verständigte sich der Schulausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten darauf, die Vorlage und den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in die Haushaltsberatungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.


zu TOP 2.2
Fälle von Krätze an Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13988-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den Fragen der CDU-Fraktion vom 27.03.2019 nehmen wir wie folgt Stellung:

Frage 1:
Eine Erfassung der Daten zu Krätze wird erst seit 2015 durchgeführt. Die Datenlage stellt sich
wie folgt dar:

2015
2016
2017
2018
2019*
Meldungen von Schulen
5
19
32
39
12
Fallzahlen
5
28
52
60
24
*Stand: 23.05.2019

Frage 2:
Die Rechtslage ergibt sich im Wesentlichen aus dem § 34 des Infektionsschutzgesetzes.
Demnach haben von Krätze betroffene Personen oder die Sorgerechtsinhaber dies der
Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitzuteilen.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist verpflichtet, dies unverzüglich dem
Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies gilt ebenso für den Fall, dass andere Tatsachen bekannt
werden, die das Vorliegen von Krätze annehmen lassen. Dabei hat die Leitung der
Gemeinschaftseinrichtung bereits erste krankheits- und personenbezogene Angaben zu
machen.
Personen, die an Krätze erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer solchen Erkrankung
besteht, dürfen in den Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-,
Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten
haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr
zu befürchten ist.
Dieses gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe,
dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten,
Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der
Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.

Frage 3:
Es werden sowohl in Gemeinschaftseinrichtungen als auch in den Familien selber Beratungen
auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes durchgeführt.
Die Beratungen beziehen sich auf:
- präventive Maßnahmen
- Maßnahmen bei Einzelerkrankungen bzw. Ausbrüchen
- den Umgang mit Kontaktpersonen
- Umgebungsmaßnahmen
- einrichtungsspezifische Maßnahmen“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Schulversuch nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (Kurzbezeichnung RBZ-Dortmund)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14825-19)
Information zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 14825-19-E1)


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund beschließt auf Basis des genehmigten Schulversuchs durch das Land NRW - Ministerium für Schule und Bildung - die Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund samt Geschäftsstelle nach § 25 SchulG NRW gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.








zu TOP 3.2
Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15246-19)

Frau Schneckenburger führte kurz in die Vorlage ein. Sie erklärte, der Schulausschuss der Stadt Schwerte habe mit Mehrheit für die Beschulungsvereinbarung gestimmt, der Rat der Stadt Schwerte werde sich dem hoffentlich anschließen.

Frau Plieth begrüßte die Vorlage, fand es aber wünschenswert, ebenfalls die Gesamtschulen einzubeziehen. Wichtig sei auch die Dauer der Vereinbarung bis zum Jahr 2025/26, das gebe Planungssicherheit.

Frau Dr. Goll äußerte ebenfalls Zustimmung.

Herr Dingerdissen stimmte auch zu und fragte nach, ob Schwerter Haupt- und Realschülerinnen und -Schüler in Dortmund eine entsprechende Schule besuchen könnten.

Frau Schneckenburger erklärte, die Hauptschul- bzw. Realschulabschlüsse seien in Schwerte an den beiden Gesamtschulen möglich. Da es die freie Schulwahl gebe, könnten Schwerter Schülerinnen und Schüler (SuS) jedoch auch Dortmunder Haupt- bzw. Realschulen besuchen. Es sei denn, der Schulträger schränke die freie Schulwahl mit einem Beschluss ein.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte entsprechend des beigefügten Beschlusstextes abzuschließen.


zu TOP 3.3
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15056-19)

Frau Landgraf bat darum, die Sitzung kurz verlassen zu dürfen (16.05 Uhr), um im Integrationsrat mit ihrer Anwesenheit die Beschlussfähigkeit herzustellen.
Die Vorsitzende stimmte dem zu. Frau Landgraf kehrte um 16.16 Uhr in die Schulausschuss-Sitzung zurück.

Herr Schiffers fragte nach dem Mehraufwand für Fortbildungsleistungen.

Frau Plieth fragte nach dem Mehraufwand bei der OGS und der gegenüber gestellten Summe der Landeszuweisungen. Wohin gehe der Differenzbetrag?
Außerdem gebe es bei den Erzieherischen Hilfen Minderaufwendungen, was passiere mit den nicht benötigten Geldern.

Die Vorsitzende bat darum die Vorlage ebenfalls dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben. Begründung sei die Information, dass es im SIEH Minderaufwendungen gegeben habe.

Frau Schneckenburger antwortete wie folgt: wenn sich in einem Handlungsbereich ein Mehrbedarf ergebe, müsse im existierenden Haushaltsplan Deckung für diese Mehraufwendungen gefunden werden. In einem großen Haushalt wie dem der Stadt Dortmund gebe es immer budgetierte Positionen, die beschlossen sind, aber nicht voll ausgeschöpft werden. Die Aufgabe für die Beigeordneten bestehe darin, im eigenen Dezernatsbereich die Deckung für Mehraufwendungen zu finden. In diesem Falle seien im Städtischen Institut für erzieherische Hilfen (SIEH) Minderaufwendungen entstanden, die dort nicht benötigten Gelder werden dann zur Deckung genutzt.
Bei der OGS gebe es einerseits erhöhte Aufwendungen, andererseits habe das Land NRW die Re-Finanzierung der OGS angepasst, wovon Dortmund auch profitiere.
Zu den Fortbildungsleistungen führte Frau Schneckenburger aus, dass es häufiger Sammelansätze gebe. Es gehe im Kern um SchuBiDo, es entstehe kein Fortbildungsaufwand in dieser Höhe, sondern Ausgaben für Schulbegleitung in diesem Sammelansatz.

Frau Dr. Goll bat um Antwort auf folgende Frage: wenn die OGS-Zuweisungen vom Land höher ausfallen als die Mehraufwendungen, die wir hier haben, stelle sich die Frage, ob die Landeszuweisungen zweckgebunden sind oder zur Kompensation von anderen Mehraufwendungen verwendet werden können.

Herr Hagedorn antwortete, die Landeszuweisung erfolge zweckgebunden pro OGS-Platz. In diesem Falle handele es sich um eine Dynamisierung um 3 %, die normalerweise immer schuljahresbezogen erfolgt. In diesem Jahr erfolgte nochmal eine Zuweisung im Februar, zum Schulhalbjahr. Daraus ergaben sich Verschiebungen bei der Gesamtplanung. Es gebe eine bestimmte Landeszuweisung pro ausgewiesenem OGS-Platz, der kommunale Anteil entspreche der Staffelung, die die Stadt Dortmund additiv zusteuern müsse. Der städtische Anteil falle geringer aus, wenn der Landeszuschuss höher wird.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 4.517.062 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2019 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 3.4
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 4. Zwischenbericht für Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, Gymnasien und Gesamtschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15069-19)

Dem Schulausschuss lagen folgende Empfehlungen vor:

Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 11.09.2019:

„Die Bezirksvertreter waren sich einig, dass es hinsichtlich der Umwandlung der Reinioldi-Sekundarschule noch Beratungsbedarf gibt.

Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede nimmt mehrheitlich bei einer Enthaltung (B 90/ Die Grünen) den 4. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, die Gymnasien und Gesamtschulen zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt, um die notwendigen Kapazitätserhöhungen zu erreichen, dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, insbesondere die Fachbereiche Schule und Liegenschaften, alle notwendigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen sowie entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Aktuell werden die unter a) bis d) genannten Szenarien favorisiert. Im weiteren Prozess können sich, insbesondere auch im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeiten, Veränderungen ergeben.
a) Errichtung von jeweils einer neuen Grundschule in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost mit jeweils vier Schulzügen,

b) bauliche Erweiterungen an 17 Grundschulstandorten (Punkt 2 dieser Vorlage),

c) bauliche Erweiterung an acht Gymnasien zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt zehn Schulzüge (Punkt 3 dieser Vorlage),

d) bauliche Erweiterung an drei Gesamtschulen zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt fünf Schulzüge (Punkt 4 dieser Vorlage),

e) Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule (Punkt 4 dieser Vorlage).

Ziffer 2.e) wird geschoben. Hier wünscht die Bezirksvertretung Mengede in einer interfraktionellen Sitzung eine Beratung mit der Leitung der Reinoldi-Sekundarschule und dem Schulverwaltungsamt (FB 40).“


Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung am17.09.2019:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an, im Stadtbezirk ein weiteres Gymnasium zu bauen.

Beschluss: …“


Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am
18.09.2019:

"Die Fraktion Die Linke kritisiert, das hier nur Statistiken hochgerechnet wurden und offensichtlich sei, das im Unionviertel eine Grundschule fehle.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Verwaltung auf, eine weitere Grundschule im Unionviertel einzurichten und empfiehlt hier die Reaktivierung des Schulgebäudes in der Langen Straße (ehemalige Elsa Brandström Schule).



Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat nimmt den 4. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, die Gymnasien und Gesamtschulen zur Kenntnis.
2. Um die notwendigen Kapazitätserhöhungen zu erreichen beauftragt der Rat die Verwaltung, insbesondere die Fachbereiche Schule und Liegenschaften, alle notwendigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen sowie entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Aktuell werden die unter a) bis e) genannten Szenarien favorisiert. Im weiteren Prozess können sich, insbesondere auch im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeiten, Veränderungen ergeben.
a) Errichtung von jeweils einer neuen Grundschule in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost mit jeweils vier Schulzügen,

b) bauliche Erweiterungen an 17 Grundschulstandorten (Punkt 2 dieser Vorlage),

c) bauliche Erweiterung an acht Gymnasien zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt zehn Schulzüge (Punkt 3 dieser Vorlage),

d) bauliche Erweiterung an drei Gesamtschulen zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt fünf Schulzüge (Punkt 4 dieser Vorlage),

e) Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule (Punkt 4 dieser Vorlage).

f) Errichtung einer weiteren Grundschule im Unionviertel-Bereich (Reaktivierung
Schule in der Lange Str.)“


Außerdem lag dem Schulausschuss folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 15069-19-E3) vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt folgenden Antrag zu o.g. Tagesordnungspunkt und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Erhebung des zusätzlichen Raumbedarfs an Gymnasien im Zuge der Rückkehr zu G9, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Vorstellungen zu entwickeln, an welchen Standorten in Dortmund ein bzw. zwei zusätzliche Gymnasien entstehen können. Die Ergebnisse der Prüfung potenzieller Standorte sind diesem Gremium zeitnah vorzustellen.

Begründung

Erfolgt mündlich.“




Frau Dr. Goll begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Schneckenburger stimmte zu, dass die ggfs. die Option eines Schulneubaus offen gehalten werden solle, wenn ein Anbau an einer Schule nicht möglich wäre. Das müsse baulicherseits geprüft werden. Voraussetzung sei auch Grundstücksverfügbarkeit.

Herr Strack dankte für die Vorlage, äußerte jedoch den Wunsch nach einer weiteren Gesamtschule im Dortmunder Süden. Seiner Meinung nach sei der Bedarf gegeben.

Frau Schneckenburger erklärte, der Bericht zur Schulentwicklungsplanung sei schulformenbezogen betrachtet. Einerseits sei es eine Betrachtung der Schülerzahlen in Relation zu den Übergangsquoten für die Gymnasien und eine für die Gesamtschulen. Daraus entstehe ein gesamtstädtischer Bedarf an Schülerplätzen in den Schulformen. Man könne sehen, wie viele Gesamtschulplätze stadtweit „unterdeckt“ seien. Es gebe viele Faktoren für Eltern die Schulwahl betreffend. Insofern müsse im nächsten Schritt über die weitere Vorgehensweise – Bau einer weiteren Schule, Verfügbarkeit von Grundstücken – nachgedacht werden.

Herr Schiffers führte aus, dass es in den einzelnen Stadtbezirken Unterschiede bei den Schülerzahlen gebe, die berücksichtigt werden müssen. Es gebe allerdings auch durch das gemeinsame Lernen und Inklusion den Bedarf an weiteren Räumlichkeiten.

Herr Willeke erklärte, dass die anstehenden Fragen zu Räumlichkeiten nicht Thema dieses Zwischenberichtes sind. Dieser stellt dar, wie der Bedarf an Zügigkeiten sich darstellt. Dabei gehe man vom vorgesehenen Klassenfrequenzrichtwert aus. Das habe nichts damit zu tun, wie viel Räumlichkeiten die Schule hat, und ob dabei der Faktor Inklusion z. B. berücksichtigt werde. Auf Basis der Zügigkeit werde berechnet, wie groß die Schule sein muss, um diese Züge aufzunehmen.

Frau Landgraf stimmte der Vorlage zu, es sei aber wichtig, die Verteilung der SuS auf die Schulen der Stadt zu beobachten und ggfs. zu Steuerungsmaßnahmen zu greifen.

Frau Löffler stimmte der Vorlage und den Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu, äußerte jedoch Ablehnung des Antrags der CDU.

Frau Dr. Goll erklärte, dass es ihrer Meinung nach mehr Sinn mache, zuerst die Raumfrage zu klären und danach die Zügigkeiten zu berechnen.

Auf die Frage von Frau Dr. Goll nach weiteren Zwischenberichten antwortete Frau Schneckenburger, es handele sich hier um eine schulstufenbezogene Betrachtung und ergänzend schulformenbezogen. Man komme dabei zu dem Schluss, dass für Haupt- und Realschulen kein Handlungsbedarf bestehe.
Sie äußerte die Bitte, in Bezug auf Schulneu- oder anbauten offen zu reagieren. Nach Einwendungen des Liegenschaftsbereiches sollten beide Varianten offen gelassen werden.
Herr Dingerdissen lobte die Vorlage und äußerte Zustimmung.

Frau Dr. Goll bat um folgenden Zusatz zum Protokoll:
„Für die CDU-Fraktion insbesondere sei wichtig, dass die Zügigkeit bei den Gymnasien die Rückkehr zum G9 und den daraus erfolgenden Raumbedarf berücksichtige.“


Nach kurzer Diskussion lehnte der Schulausschuss den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 15069-19-E3) mehrheitlich mit 6 Ja (CDU), 13 Nein (SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten) und 2 Enthaltungen (FDP/Bürgerliste, AfD) ab.

Der Schulausschuss nahm die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede, Hörde und Innenstadt West zur Kenntnis

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den 4. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, die Gymnasien und Gesamtschulen zur Kenntnis.
2. Um die notwendigen Kapazitätserhöhungen zu erreichen beauftragt der Rat die Verwaltung, insbesondere die Fachbereiche Schule und Liegenschaften, alle notwendigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen sowie entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Aktuell werden die unter a) bis e) genannten Szenarien favorisiert. Im weiteren Prozess können sich, insbesondere auch im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeiten, Veränderungen ergeben.
a) Errichtung von jeweils einer neuen Grundschule in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost mit jeweils vier Schulzügen,

b) bauliche Erweiterungen an 17 Grundschulstandorten (Punkt 2 dieser Vorlage),

c) bauliche Erweiterung an acht Gymnasien zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt zehn Schulzüge (Punkt 3 dieser Vorlage),

d) bauliche Erweiterung an drei Gesamtschulen zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt fünf Schulzüge (Punkt 4 dieser Vorlage),

e) Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule (Punkt 4 dieser Vorlage).


zu TOP 3.5
Bildungsintegration von Kindern aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15172-19)
zu TOP 5.6
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

Die Tagesordnungspunkte 3.5 und 5.6 wurden im Zusammenhang behandelt.
Der Schulausschuss nahm die Teilprojekte zur Bildungsintegration von Kindern aus Südosteuropa zur Kenntnis. (TOP 3.5)

Der Schulausschuss nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis. (TOP 5.6)


zu TOP 3.6
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15099-19)

Herr Helferich stellte die Frage nach den Mitgliedern der Expertenjury.

Herr Hagedorn erklärte, dass sich diese Jury wie folgt zusammensetze:
- 1 Vertreter der Schulaufsicht
- 3 Mitglieder der Bildungskommission
- 2 Mitglieder aus der Verwaltung (Mitarbeiterin des Landes, die ins Bildungsnetz abgeordnet
ist; Leitung des Bildungsbüros)

Der Schulausschuss nimmt die aus dem Schulentwicklungsfonds geförderten, innovativen Schulprojekte im Schuljahr 2019/20 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Medienkompetenzrahmen NRW

Der Schulausschuss dankte Herrn Nolte für die Ausführungen und nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis. (Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.)


zu TOP 3.8
Schulhofsituation am Robert-Bosch-Berufskolleg
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 02.07.2019 zur Kenntnis
(Drucksache Nr.: 13891-19)
zu TOP 6.6
Umfeld des Robert-Bosch-Kollegs / Störung geregelter Unterrichtsverhältnisse
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15454-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15454-19-E1)

Die Tagesordnungspunkte 3.8 und 6.6 wurden im Zusammenhang behandelt.

Dem Schulausschuss lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden vor (TOP 3.8):



„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Braun (Schülervertretung am Robert-Bosch-Berufskolleg) vor:


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
Sehr geehrter Herr Braun,

mit Ihrem Brief vom 11.03.2019 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beklagen Sie sich zurecht über den oftmals schlechten Zustand Ihres Schulhofes am Robert-Bosch-Berufskolleg. Insbesondere nach Wochenenden seien der Verschmutzungsgrad und die Intensität der Vandalismusschäden sehr hoch, der Schulhof sei in der Folge als Pausenhof nicht nutzbar. Aus Ihrer Sicht sind die Verschmutzungen und verursachten Schäden auf schulfremde Personen zurückzuführen, welche den Schulhof widerrechtlich nutzen würden. Zuletzt beanstanden Sie die fehlende Umsetzung der von Stadtseite zugesagten Einfriedung Ihres Schulhofs.

Ich möchte Ihnen hierauf Folgendes entgegnen:

Der Stadt Dortmund und mir persönlich sind die Zustände an Ihrer Schule bekannt und wir sind permanent bemüht, dieser zum Teil untragbaren Zustände „Herr zu werden“. Dass dies für Außenstehende nicht immer so wahrgenommen wird, da die Beseitigung von Schäden häufig eine längere Zeit in Anspruch nimmt, als ich dies üblicherweise gewohnt bin, ist mir bewusst. Dies hängt jedoch mit der besonderen Eigentumssituation an dem Standort Ihrer Schule zusammen: Die Stadt Dortmund als Schulträger ist hier nur Mieter und kann in bestimmten Fällen nicht immer so agieren, wie es an anderen Schulstandorten der Fall ist.

Ganz aktuell hat jedoch auch Herr Oberbürgermeister Sierau in einem Schreiben an Ihren Schulleiter Herrn Manegold vom 11.04.2019 zu den von Ihnen angesprochen Missständen Stellung bezogen und den aktuellen Sachstand mitgeteilt, den ich Ihnen so weitergeben möchte:

Mit dem Eigentümer konnte endlich vereinbart werden, den Planungsprozess für die zugesagte Einfriedung des Schulhofs anzustoßen. Ich hoffe, dass die Ausführungsplanung in wenigen Wochen abgeschlossen ist. Solange die Einfriedung noch nicht umgesetzt wurde, soll die Bewachung am Dortmunder U auch auf die Schulhofflächen der Berufskollegs am Dortmunder U ausgeweitet werden. Der Rahmen der Bewachung wird noch mit den einzelnen Schulleitungen final abgestimmt und die Aufträge hierfür kurzfristig erteilt.

Ich hoffe, dass mit diesen Maßnahmen dem Vandalismus an Ihrer Schule Einhalt geboten wird und dass Sie Ihren Schulhof zukünftig so nutzen können, wie er eigentlich gedacht ist: Zur Erholung und zum Aufenthalt zwischen dem anstrengenden Schulalltag!

Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den Petenten Herrn Schumacher (stellv. Schülersprecher am Robert-Bosch-Berufskolleg) und gibt ihm die Gelegenheit die Eingabe zu erläutern.

Herr Schumacher schildert die Situation am Robert-Bosch-Berufskolleg. Die Wirkung des von der Stadt eingesetzten Sicherheitsdienstes sei spürbar, aber nicht ausreichend und kein Ersatz für die zugesagte Einfriedung. Der Petent bittet daher darum, der Schülervertretung am Robert-Bosch-Berufskolleg schnellstmöglich den Termin des Baubeginns mitzuteilen.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion das Anliegen der Schülervertretung teile und man sich auch eine möglichst schnelle Einfriedung wünsche. Die Ausführungsplanung habe ja jetzt begonnen, in der Regel würde dann bis zur Ausführung noch einige Zeit vergehen. Man wolle auch mit der Verwaltung darüber sprechen wie die Beobachtungen des Personals seien, dass ja eigentlich die Sicherheits-Bewachung am Dortmunder U verrichte, dies müsse eventuell noch verstärkt werden. Man wolle außerdem wissen wer die Kosten für das Personal übernehme.

Frau Raddatz-Nowack (FB 40) teilt mit, dass man im intensiven Austausch mit der Schule stünde. Der geschilderte Zustand sei bedauerlich. Man versuche dem mit verschiedenen Maßnahmen etwas entgegenzusetzen. Dies sei zum einen die Beauftragung eines zusätzlichen Wachdienstes, der aber nicht personenidentisch mit dem Wachdienst am Dortmunder U sei. Zum anderen werde man nach den jüngsten Vorfällen die Einsatzzeiten des Wachdienstes verstärken. Man habe der Schule und der Schülervertretung bereits mitgeteilt, dass die Einsätze täglich von 15 Uhr bis 6 Uhr morgens, sowie an den Wochenenden ganztägig erfolgen sollen. Darüber hinaus werde die Pforte auf Wunsch der Schule und auch der Schulhausmeister während der kompletten Schulzeit durch einen Wachdienst besetzt. Die vertraglichen Regelungen dazu erfolgten zeitnah und die Umsetzung könne wohl nach der Sommerpause erfolgen. Darüber hinaus gebe es Vereinbarungen mit der EDG was die Säuberungen der Flächen anginge, hier habe man zusätzliche Säuberungsinterwalle sowohl für das Robert-Bosch-Berufskolleg, als auch für das Robert-Schumann-Berufskolleg, das gleichermaßen von den inakzeptablen Zuständen betroffen sei.

Herr Gruber (FB 23/2-1) erklärt, dass man seit dem letzten Jahr im Gespräch mit der Schulleitung sei. Überdies sei man sich seit September 2018 mit allen Beteiligten darüber einig wie die Einfriedung auszuführen sei. Seit März dieses Jahres läge auch die grundsätzliche Zustimmung des Vermieters über die planerische Umsetzung der Einfriedung vor. Die Ausführung habe man sich dabei ausdrücklich vorbehalten, diese sei zum einen abhängig von den Kosten. Zum anderen sei die Ausführung auch nicht profan, da man hier vorhabe auf einem Platz der ursprünglich offen konzipiert war eine dauerhafte Absperrung vorzunehmen. Dies bedeute erhebliche Anpassungen an den baulichen Begebenheiten. Einen Ausführungstermin könne Herr Gruber leider nicht benennen. Der Vermieter sei gerade dabei die Ausführung in Kosten zu übertragen, was bedeute dass eine Firma für die Einfriedung mit überwiegend schweren Toranlagen gefunden werden müsse, um diese dann auch die Kosten ermitteln zu lassen. Hier würde man sicherlich auch kostenerstattend tätig werden müssen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) unterstützt das Anliegen der Schülervertretung und weiß zu berichten, dass die geschilderte Situation für das ganze Umfeld am Dortmunder U zuträfe. Es sei möglicherweise sinnvoll das ganze Gebiet vor diesem Hintergrund zu überplanen. Er bittet die Verantwortlichen darauf einzuwirken, dass die Einfriedung möglichst zügig umgesetzt werde.

Frau Dr. Goll (CDU-Fraktion) beantragt, dass dem Schulausschuss sowohl die Unterlagen als auch die Antwort der Verwaltung als Protokollnotiz zur Kenntnis gegeben werden, um die Angelegenheit auf diesem Wege im Auge behalten zu können.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt nach, ob bei der Umwandlung des Geländes die Rechte des Architekten berücksichtigt wurden?

Herr Gruber teilt mit, dass man sich an das zuständige Architekturbüro als Rechtinhaber gewandt habe und das Architekten-Büro den Vorentwurf und Pläne für die Umwandlung sogar gefertigt habe.

Frau Krause fasst zusammen, dass dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen werde und hebt hervor, dass es besonders erfreulich sei, dass die Schülerschaft einen solchen Wert auf ihr Lern-Umfeld legte.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Schülervertretung am Robert-Bosch-Berufskolleg und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“


Frau Schneckenburger verwies auf die von der Schulleitung des Robert-Bosch-Berufskollegs an die Fraktionen des Schulausschusses versandten Schreiben.
Man sei im Gespräch mit den Schulleitungen der betroffenen Berufskollegs und habe bisher folgende Maßnahmen eingeleitet:
- Ausweitung des Bewachungsdienstes werktags in der Zeit von 20 – 6 Uhr, an Wochenenden 2
Stunden, stdl. Bestreifung. Außerdem wurde im Robert-Bosch-Berufskolleg ein Pfortendienst
eingerichtet.
- Einfriedung des Schulgeländes. Es handele sich um einen längeren Prozess, da der Architekt
zustimmen muss, der das Copyright auf seinen Entwurf hat. Die Gespräche mit dem
Architekten sindabgeschlossen, das Büro Gerber hat einen Vorschlag zur Einfriedung
bestimmter Bereiche erarbeitet, der Vermieter hat seine endgültige Zustimmung erteilt. Die
Stadt Dortmund wird in Abstimmung mit dem Vermieter und dem Büro Gerber ein
Unternehmen mit der Umsetzung und Planung einer Einzäunung beauftragen.
- Graffiti wird entfernt.
- Die Einzäunung des Skaterareals ist bereits erfolgt. Es gab allerdings über einen Erdhügel die
Möglichkeit, auf die Anlage zu gelangen. Diese Lücke wurde inzwischen geschlossen. Es gibt
einen Nutzungsvertrag mit den Skatern hinsichtlich der Nutzungszeiten, mit Einschränkungen
zu den üblichen Schulzeiten, bis 15.30 Uhr. Schilder mit den Nutzungszeiten sind vor Ort
vorhanden.
Man könne hoffen, dass sich die Lage an den beiden Berufskollegs so entwickelt, dass sie zufriedenstellend für alle Beteiligten ist. Sollte es darüber hinaus weitere Nutzungskonflikte geben, muss man miteinander im Gespräch bleiben.

Frau Landgraf informierte darüber, dass sich die Fraktion B‘90/Die Grünen am 02.10.2019 mit den Schulleitungen einen Überblick vor Ort verschaffen werde.

Der Schulausschuss nahm die Informationen der Dezernentin zur Kenntnis.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor (TOP 6.6):

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste nimmt die Beschwerden seitens des RBB (Schulleitung vom 18.07.2019) über gravierende Störungen des Unterrichtsbetriebs zum Anlass, die Verwaltung zu fragen, seit wann und in welchem Umfang die dortigen Missstände bekannt sind.

Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, wie die beklagte Situation kurzfristig verbessert werden kann. Im Zentrum der Kritik stehen die Begleitumstände im Zusammenhang mit der Skater-Anlage.

Im Einzelnen bittet die Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

Ist es zutreffend, dass:

die südlich des RBB eingerichtete Skater-Anlage baurechtlich als Sportanlage (noch) nicht genehmigt ist?
entgegen der Zusage am 05.06.2018 von Herrn Stadtrat Stüdemann die Skater-Anlage immer noch nicht komplett eingezäunt ist?
es keinen Hinweis auf den Betreiber der Anlage und auf die Betriebszeiten gibt?
die Skater-Anlage oft schon ab 11 Uhr statt wie vereinbart ab 15 Uhr genutzt wird (bei nachmittäglicher Nutzung mit Beschallungsanlage)?
die Geräuschimmissionen der Anlage die Immissionswerte derart überschreiten, dass ein geregelter Unterricht, vor allem abends, beeinträchtigt wird?
der Skate-Park zunehmend als Treffpunkt für Drogenhandel und- Konsum missbraucht, und darüber hinaus vermüllt wird?
der Skate-Park sich inzwischen zur Übernachtungsstätte für obdachlose Menschen entwickelt hat und als „offene Toilettenanlage“ dient?
sich mittlerweile weibliche Lehrkräfte weigern, im Abendunterricht eingesetzt zu werden, um nicht den sexualisierten Zurufen oder Attacken der Jugendlichen und alkoholisierten Obdachlosen ausgesetzt zu sein?
mündliche Prüfungen und Klausuren, zum Teil von Externen vorgegeben (z.B., IHK), bei Nutzung der Sportanlage in den südlichen Klassenräumen nicht stattfinden können?
entgegen der Zusage noch immer keine Toilettenanlage installiert ist (zwei Dixi-Toiletten sind in unzumutbarem Zustand)?
die momentane Parksituation am Dortmunder U einen pünktlichen Unterrichtsbeginn (bei notwendigem Pendelverkehr tagsüber) häufig verhindert?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 3.9
Schulhofgestaltung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14528-19-E1)

Dem Schulausschuss lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:

Gibt es ein ganzheitliches Konzept für die Erneuerung bzw. Umgestaltung der Schulhöfe und
wenn ja in welcher Form und mit welcher Priorität geplante Maßnahmen realisiert werden
sollen oder an welchen Standorten bereits erfolgreich umgesetzt worden sind?
Ein ganzheitliches Konzept für die Erneuerung bzw. die Umgestaltung der Schulhöfe besteht
nicht. Der Grund hierfür ist, dass sich Neugestaltungen und Umgestaltungen nach den
individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Schule und den verschiedenen Altersklassen der
Schülerinnen und Schüler richten. Hierbei sind die Anforderungen an die Schulhofgestaltung
unterschiedlich und die Geländestruktur sowie die Grundstücksgröße zu berücksichtigen. Im
Rahmen der Planung werden die Wünsche und Anregungen der Schülermitverwaltung bzw.
von Planungsgruppen der Schülerschaft so weit möglich berücksichtigt um ein optimales
Ergebnis zu erreichen.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Fehlende Einführungsphase an Gymnasien im Schuljahr 2024/25
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14607-19-E1)

Frau Schneckenbürger berichtete, dass ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen sei, in dem folgendes mitgeteilt werde:
Das Problem sei dort bekannt und auch bereits Gegenstand von Erörterungen mit dem Ministerium für Schule und Bildung gewesen. Da es sich um ein landesweites Problem handelt, wird an einer landesweiten Lösung gearbeitet. Sobald eine landesweite Lösung gefunden wird, werde die Bezirksregierung wieder auf die Stadt Dortmund zukommen.


zu TOP 3.11
Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14333-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… für die verzögerte Beantwortung möchte ich mich entschuldigen und zu Ihrer Anfrage vom 13.03.2019 folgenden Sachstand mitteilen:

Schulbegleitung:
Die Arbeitsgruppe SchubiDo steht allen Beteiligten als zentraler Ansprechpartner zum Thema Schulbegleitung zur Verfügung. Gemäß dem Handlungsrahmen „Schulbegleitung in Dortmund“ wurde eine Mustervereinbarung (Leistungs- und Qualitätsvereinbarung) entwickelt, in der die Standards der Leistungserbringung definiert sind. Diese Standards wurden von allen Trägern und Anbietern von Schulbegleitung, mit denen SchubiDo zusammenarbeitet, durch Unterzeichnung einer entsprechenden Leistungsvereinbarung anerkannt. Aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen des BTHG können im Rahmen eines Prozesses Organisationsanpassungen erforderlich sein.

Schulpsychologische Beratungsstelle
Die Schulpsychologische Beratungsstelle bringt sich in die Planung und Umsetzung des neuen Dortmunder Beratungshauses Inklusion ein. Je nach Zielgruppe der zu Beratenden aus dem System Schule ist geplant, im Rahmen einer regulären Anmeldung individuelle Fragestellungen zu bearbeiten oder darüber hinaus Unterstützung für Lehrpersonen und Schulen anzubieten. Die Schulpsychologische Beratungsstelle kooperiert ebenfalls mit dem Büro Inklusion des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Dortmund. Die Angebote für Fortbildung und Schulentwicklung, welche die Schulpsychologische Beratungsstelle macht, werden laufend angepasst und in einem halbjährlich erscheinenden Katalog publiziert.
Darin wird deutlich, dass auch passgenaue Schulentwicklungsprozesse - z. B. für den Themenbereich Inklusion - für die jeweiligen Schulen angeboten werden können. Dieser 2
Katalog wird an sämtliche Schulen im Stadtgebiet verteilt, so dass von einer Bekanntheit des Angebots auszugehen ist und die entsprechenden Schulen bei Bedarf nachfragen werden.
Sachmittel – Bereitstellung von Budgets
Es steht dauerhaft Budget für die Sachmittel, die im Rahmen der Inklusion benötigt werden, zur Verfügung. In der Regel ist auch die ausgelieferte Standardtechnik ausreichend. Sollte aufgrund einer individuellen Behinderung eine spezielle Technikausstattung erforderlich sein, so erfolgt die Beschaffung in Abstimmung mit dem Schulamt und dem Medienzentrum. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel oder aus den MEP-Mitteln (Medienentwicklungs-planung).
Bauliche Maßnahmen
Neu zu errichtende Schulen werden als öffentliche Gebäude barrierefrei geplant und gebaut. Bei bestehenden Schulgebäuden von Schulen des Gemeinsamen Lernens werden individuell auf Basis des jeweiligen Gutachtens des betroffenen Schulkindes entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Einstufung, ob eine Schule als Schule des Gemeinsamen Lernens geführt wird, obliegt in enger Abstimmung mit dem Schulträger der Bezirksregierung. Aktuell werden für die Stadt Dortmund Schulbaurichtlinien erarbeitet, bei denen der Aspekt der Barrierefreiheit einfließen wird.
Inklusionskoordinatorin FB 40
Inklusionsthemen sowie die Koordination der Schulbegleitung werden evaluiert und in Zusammenarbeit zwischen Schule, Schulverwaltung und Schulaufsicht weiter entwickelt. In der Projektgruppe Inklusion werden Handlungsbedarfe und Arbeitsaufträge aus der Projektgruppensitzung erfasst, Zwischenergebnisse dokumentiert und Vereinbarungen über das weitere Vorgehen getroffen.
Information und Transparenz
Eine regelmäßige Aktualisierung der Internetplattform erfolgt durch die Inklusionsfach-beraterinnen und die Koordinatorinnen für Inklusion im Büro Inklusion des staatlichen Schulamtes. Die Umsetzung des Referenzrahmens wird in enger Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten (Schulamt, Schulaufsicht, Büro Inklusion) gesteuert. Ein Flyer mit Informationen zu den Unterstützungsangeboten des „Büro Inklusion“ liegt vor und wird jährlich aktualisiert.“

Frau Dr. Goll fragte nach, ob bauliche Maßnahmen in Einzelfällen in kurzer Zeit erfolgen können und ob es sich bei diesen Maßnahmen dann auch um eine längerfristige bzw. dauerhafte Nutzung handle.

Herr Willeke erklärte, dass ein Bau für ein einzelnes Schulkind zeitlich nicht schnell realisierbar sei und auch so nicht vorgenommen werde. Bei Neu-/Anbauten werden die Richtlinien der Barrierefreiheit berücksichtigt. In der o. g. Stellungnahme ging es um sächliche Ausstattung, die zur Verfügung gestellt werde, um eine Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Dabei handele es sich um technische Geräte, aber auch um raumakustische Maßnahmen, die dann schon eine leichte bauliche Komponente haben, indem Elemente an den Decken angebracht werden. Das sei dann in dem Moment Schülerbezogen, werde aber nicht mehr entnommen und für weitere Schüler und Schülerinnen (SuS) mit dem gleichen Förderbedarf genutzt. Bei entsprechendem Bedarf werde SuS dann diese Schule empfohlen.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, das Antwortschreiben wird dem Behindertenpolitischen Netzwerk zugeleitet.


zu TOP 3.12
Unterhaltung bestehender Medientechnik in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14614-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… vom Rat der Stadt Dortmund wurde am 28.9.2017 die aktuelle Medienentwicklungsplanung (Drucksache Nr.: 06580-16) und damit unter Pkt. 8.3 des Medienentwicklungsplans auch folgende Regelung beschlossen:

8.3 Einbindung von Sponsoring

Sponsoring, das technische Belange betrifft, unterliegt besonderen Regelungen. Der Schulträger strebt an, Wartung und Support sowie die Einbindung in die Infrastruktur auch für Geräte sicher zu stellen, die aus Sponsoring stammen. Dazu eignen sich folgende Festlegungen:
- Von Sachspenden wird dringend abgeraten, in Ausnahmefällen sind sie zulässig. Die Entscheidung obliegt dem Medienzentrum.

- Es ist erforderlich, dass Sachspenden vor der Annahme durch das Medienzentrum oder die Supportdienstleister geprüft und „akzeptiert“ werden.

- Finanzielle Zuwendungen sind möglich. Soll davon zusätzliche Hardware beschafft werden, so erfolgt dies über den Schulträger und dessen Beschaffungsweg. Dieser stellt sicher, dass die Hardware zu den Spezifikationen und Anforderungen der übrigen eingesetzten Geräte passt.

- Eine einmalige Investition durch Sponsoring bedingt keine Reinvestition durch den Schulträger. Reinvestition kann nur durch Drittmittel realisiert werden.


Vor dem Hintergrund dieser Regelung erfolgt die Beantwortung Ihrer Fragen:

Frage 1: An wie vielen Schulen sind technische Geräte (Computer, Laptop, Tablet, Beamer, Dokumentenkamera, Whiteboard, etc.) aus Mitteln der Fördervereine oder anderweitig aus Spendenmitteln finanziert worden?
Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung der aktuell an den Schulen vorhandenen technischen Geräte, des Anschaffungszeitpunktes sowie eine genaue Zuordnung der jeweiligen Finanzgeber (z.B. Stadt, Bezirksvertretung, Förderverein,…).

Eine Liste der in den Schulen der Stadt Dortmund vorhandenen technischen Geräte, die nicht von der Stadt Dortmund selbst beschafft wurden, liegt dem Fachbereich Schule nicht vor. Zwar wurden teilweise die von Fördervereinen oder anderen Dritten beschafften und den Schulen überlassenen Vermögensgegenstände in das Inventar der Stadt Dortmund aufgenommen. Dies kann aber nicht für jeden Einzelfall garantiert werden, so dass eine entsprechende Liste unvollständig bliebe. In den Fällen, in denen es geschehen ist, liegen dem Fachbereich Schule nicht die gewünschten Informationen zu den Institutionen oder Personen vor, die die Anschaffung finanziert haben.
Frage 2: Welche Regelung / Absprache / Verfahrensweise gab es bisher für Serviceleistungen wie die Wartung und ggf. nötige Instandsetzung der Geräte?

Geräte, die analog zum Standard der städtisch bereitgestellten Geräte beschafft wurden, werden vollständig durch StA 10 betrieben, gewartet und supported.

Voraussetzung ist, dass die Beschaffung vorher mit StA 10 und dem Medienzentrum abgestimmt wird und die beschafften Geräte ordnungsgemäß inventarisiert sind.

Fallen diese Geräte aus und ist eine Reparatur unwirtschaftlich, wird durch den Schulträger kein Ersatz gestellt.

Geräte, die dem Standard nicht entsprechen, werden durch die Schulen selbst betrieben. Eine Ausnahme bilden Drucker, die - soweit technisch möglich - über Printserver erschlossen und betrieben werden, um eine bessere Verfügbarkeit zu gewährleisten.


Frage 3: Sind die aus städtischen Mitteln (z.B. aus BV-Mitteln) finanzierten Geräte bezüglich Serviceleistungen z.B. durch Einheitlichkeit der Geräte „einfacher“ zu handhaben?

Eine Einheitlichkeit der Geräte ist unerlässlich. Die Schul-IT wird mit sehr geringem Personalaufwand betrieben. Dies ist nur möglich, wenn die IT vollständig standardisiert ist. Nur so können Wartungs- und Aktualisierungsaufgaben automatisch durchgeführt werden.

Die Serviceleistungen für nicht städtisch beschaffte Geräte sind deutlich zeitaufwändiger. Als Beispiel können Garantiefälle dienen: Der Kaufvertrag wurde dann bspw. vom Förderverein geschlossen, damit liegt auch der Garantieanspruch dort und StA10 muss dann erst die genauen Ansprüche klären.


Frage 4: Wie groß ist der Zeitraum der Übergangsphase anzusetzen, in der diese jetzt bereits installierten Geräte und einheitlich im Rahmen des Medienentwicklungsplans angeschaffte Geräte parallel betrieben und daher auch technisch betreut werden müssen?“
Nach aktueller Einschätzung werden dauerhaft über Drittmittel beschaffte Geräte im Einsatz sein. Dies ist trotz des höheren Serviceaufwandes sinnvoll, da die Mittel für die Medienausstattung der Schulen gemäß Medienentwicklungsplan begrenzt sind.

Wichtig ist es, dass der erforderliche Abstimmungsprozess
vor der Beschaffung erfolgt. Diese Aufgabe haben die Schulleitungen in Verbindung mit den Drittmittelgebern, da der FB 40 in vielen Fällen keine Kenntnis von beabsichtigten Beschaffungen der Drittmittelgeber erhält.“


Frau Dr. Goll bat um Antwort auf folgende Fragen:
Was ist mit den Geräten, die vor 2017 angeschafft worden waren? Es wurde in der Stellungnahme darauf verwiesen, dass es seit 2017 spezifische Regelungen gibt. War die Informationslage an den Schulen vorher anders? Und wie ist die Informationslage jetzt? Sind die Schulleitungen über das Verfahren informiert sind, denn Fördervereine, die etwas spenden wollen, werden die Schule kontaktieren und nicht die Verwaltung.

Herr Depenbrock stellte klar, dass alle Schulleitungen informiert wurden. Es gebe allerdings die Problematik, dass nicht alle Schulleitungen diese Informationen im Einzelfall genau befolgen. Im Falle einer Spende solle diese direkt mit dem Medienzentrum/dosys. abgesprochen werden, damit alles technisch passt und somit der Support erfolgen kann.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –










5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule inkl. der Ofenwerkstatt (Burgholzstraße 150)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14790-19)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt
1) den Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule einschließlich der Turnhalle und der ehemaligen Ofenwerkstatt an der Burgholzstraße 150 (Gemarkung Innenstadt-Nord, Flur 50, Flurstück-Nr. 1154) sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für eine Interimslösung für entfallende Lagerflächen der Stadtteilwerkstatt des Sozialamts mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 3,32 Mio. € und ermächtigt den Fachbereich Liegenschaften die entsprechenden Planungs- und Bauaufträge für den Abbruch zu erteilen.
2) die außerplanmäßige Mehrauszahlung gem. § 83 GO NRW für die Beschaffung des Containers als Interimslager für die Stadtteilwerkstatt i. H. v. 19.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung in gleicher Höhe unter Finanzstelle 50_00507010002, Finanzposition 780800. Eine Budgetausweitung erfolgt nicht.


zu TOP 5.2
4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14767-19)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Technisches Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF)

1. mit der Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Realisierung einer Vierfachsporthalle inklusive Tribüne für ca. 3.250 Zuschauer auf dem Grundstück Unionstraße/Übelgönne Gemarkung Dortmund Flur 55 Flurstücke 238, 171 und 172.

2. mit der anschließenden Durchführung des Verhandlungsverfahrens für die weitere Objektplanung.






zu TOP 5.3
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


zu TOP 5.4
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)

Der Schulausschuss nimmt den Zwischenbericht Zukunftsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)

Der Schulausschuss nimmt den 17. Zwischenbericht für die Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

Der TOP wurde im Zusammenhang mit TOP 3.5 behandelt.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schüler*innen mit Förderbedarf an den Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14839-19)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… wir bitten Sie, den o. g. Tagesordnungspunkt mit Bitte um Stellungnahme für die nächste Sitzung vorzusehen:

Aus den Anmeldezahlen zu den Grundschulen (Sitzung vom 13.03.2019 DS-Nr. 13154-19) und den weiterführenden Schulen (Sitzung vom 22.05.2019 DS-Nr. 14162-19 und DS-Nr. 13827-19) geht die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht hervor. Wir bitten darum, die Daten diesbezüglich für dieses Anmeldejahr nachzureichen und auch für die Zukunft in eine regelmäßige Berichterstattung mit aufzunehmen. Dabei geht es um die Aufschlüsselung jeweils nach Schulform, Förderschwerpunkt jeder einzelnen Schule zu folgenden Fragen:

Primarstufe:
1. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf sind für das Schuljahr 2019/2020 an den Grundschulen angemeldet?
2. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf sind für das Schuljahr 2019/2020 an den Förderschulen (Klasse 1 - 4 und an GG-Schulen für Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) in der Vor- und Unterstufe angemeldet?
3. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf befinden sich pro Schuljahr / Eingangsphase (Klasse 1 - 2) im gemeinsamen Unterricht an den Grundschulen?
4. Inwieweit ist eine wohnortnahe Beschulung an den Förderschulen sichergestellt?

Übergang Sek I
5. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf sind für das Schuljahr 2019/2020 an den Schulen der S1 für die 5. Klasse (Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen und Gymnasien) angemeldet?
6. Wie viele Schüler*innen werden für das Schuljahr 2019/2020 in den Klassen der Förderschulen erwartet? (auch GG-Schule für Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Weiterführende Schulen Sek I
7. Wie viele Schüler*innen mit Förderbedarf befinden sich pro Schuljahr / Orientierungsstufe im gemeinsamen Unterricht an den Schulen der S1 (Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen und Gymnasien)?
8. Wie viele Schüler*innen werden für das Schuljahr 2019/2020 in der Sek I voraussichtlich erwartet? (auch GG-Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
9. Nimmt die Schulverwaltung durch Beratung Einfluss auf die Verteilung der Schüler*innen mit Förderbedarf auf die verschiedenen Schulen und Schulformen um die bestmögliche Förderung zu gewährleisten und die Anforderungen des Inklusionserlasses der Landesregierung zu erfüllen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.2
Aufklärungskampagne der Mitternachtsmission gegen „Loverboys“ an Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15398-19)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 15398-19-E1)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vor:

„… vor dem Landgericht Wuppertal müssen sich derzeit zwei Deutsch-Türken und ein Mazedonier wegen Zwangsprostitution verantworten. Die Angeklagten werden beschuldigt, als sogenannte „Loverboys“ mehrere junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben. Dabei sollen sie den Frauen Liebesverhältnisse vorgespielt und deren Zuneigung missbraucht haben. Sobald sich die Frauen gegen die Zwangsprostitution wehrten, wurden sie mittels Gewalt und Drohungen gefügig gemacht.

Die Dortmunder Mitternachtsmission führt derzeit eine Aufklärungskampagne zum Phänomen der meist südländischen „Loverboys“ an Schulen durch. Unter dem Titel „Liebe macht süchtig“ werden Schülerinnen der Johann-Gutenberg-Realschule über die kriminelle Praxis der „Loverboys“ informiert.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:

Die Mitternachtsmission Dortmund wird zu einer der kommenden Sitzungen des Schulausschusses eingeladen, um das Projekt „Liebe macht süchtig“ vorzustellen. Der Ausschuss kann sodann weitere Unterstützungsmaßnahmen durch die Politik beraten.“

Hierzu der gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten:

„… die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke & Piraten bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Zusatz- und Ergänzungsantrages:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstand zu aktuellen Maßnahmen im Kinder und Jugendschutz in der Schule mit dem Themenschwerpunkt "Sexualisierte Gewalt" im Schulausschuss darzustellen. Hierbei ist sowohl auf Präventionsmaßnahmen wie auf Unterstützungsangebote aller Beteiligten (z. B. Schulen, Jugendamt, Jugendhilfeeinrichtungen) einzugehen.

Begründung:
Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion ist aus Sicht der o. g. Fraktionen nicht weitgehend genug. Unsere Kinder müssen vor „sexualisierter Gewalt“ geschützt werden. Der Missbrauchsskandal in Lügde, wo mehrere Männer über Jahre hinweg mindestens 40 Mädchen und Jungen im Alter zwischen vier und 13 Jahren in mehr als 200 Fällen sexuell missbraucht haben, zeigt sehr deutlich, dass sowohl in der Aufklärungsarbeit als auch bei der weiteren Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen Bedarf besteht. Dies nur an dem Thema „Loverboys“ zu verankern ist zu kurz gefasst.“


Herr Helferich begründete kurz seinen Vorschlag zur Tagesordnung.

Frau Schneckenburger erklärte, die Mitternachtsmission führe diese Workshops an 22 Dortmunder Schulen in Absprache mit dem Jugendamt durch. Es handele sich um ein Angebot für bestimmte Schulstufen.

Frau Löffler erklärte, der Antrag der AfD ginge ihrer Fraktion nicht weit genug und würde abgelehnt. Deshalb gebe es den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, der den Schwerpunkt „Sexuelle Gewalt“ habe. Außerdem bat sie darum, den gemeinsamen Antrag an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Beteiligung zu überweisen.

Herr Dingerdissen stimmte beiden Anträgen zu, da sie es wert seien, verfolgt zu werden. Es sei auch von Interesse, über die Tätigkeiten der Mitternachtsmission mehr zu erfahren.
Zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen führte er aus, dass es seiner Meinung nach formal kein weitergehender, sondern ein eigener Antrag sei. Auch der Landtag habe sich bereits mit dem Thema „Loverboys“ befasst, es sei nicht nur eine Dortmunder Angelegenheit.

Frau Landgraf hielt die Erweiterung des gemeinsamen Antrags für sehr sinnvoll.

Herr Helferich hielt an seinem Antrag fest, er halte den Hinweis auf die Fälle von Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit dem Phänomen „Loverboys“ für falsch, da es sich um verschiedene Dinge handele. Er sagte jedoch die Unterstützung des gemeinsamen Antrages zu.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass das Dortmunder Jugendamt einen Schutzauftrag Kinder und Jugendliche habe und diesen als kommunale Behörde eigenständig verfolge. Die genannten Workshops würden jährlich in den Jahrgängen 7 an den Schulen durchgeführt. Sinnvoll sei, das Gesamtpaket der Maßnahmen darzustellen, weil es sich um unterschiedliche kriminelle Phänomene handele.

Frau Plieth erklärte, dass das Thema „Loverboys“ seit Jahren an den Schulen behandelt werde. Ihre Fraktion werde den Antrag der AfD ablehnen.


Der Schulausschuss lehnte den Antrag der AfD mehrheitlich (2 Ja - AfD, FDP/Bürgerliste, 19 Nein – SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten) ab.

Der Schulausschuss stimmte dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten einstimmig zu.

Frau Löffler bat darum, diesen Antrag ebenfalls dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu überweisen. Dieses wurde zugesagt.

Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag einstimmig zu.


zu TOP 6.3
Schulische Aufklärungsarbeit über Zwangsheiraten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15397-19)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vor:
„… zu Ferienbeginn warnte die Frauenorganisation „Terre de Femmes“ vor der Zwangsverheiratung junger Mädchen in den Herkunftsländern ihrer Familien. Der Verein forderte, dass sich die Politik dem Problemkomplex von Zwangsheiraten und kultureller Gewalt verstärkt anzunehmen habe. Speziell für das Thema Heiratsverschleppung ins Ausland beim Sommerurlaub möchte die Organisation sensibilisieren.

Laut der Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ (2011) des Bundesfrauenministeriums sind insbesondere Migrantinnen türkischer Herkunft, aus dem Kosovo und dem Irak betroffen. In Nordrhein-Westfalen informierte das Mädchenhaus Bielefeld als Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat landesweit die Schulen. Die Leiterin der Bielefelder Beratungsstelle, Sylvia Krenzel, sieht sich jährlich mit rund 150 Fällen konfrontiert, wobei die betroffenen Mädchen immer jünger werden.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Inwiefern wurde die Informationskampagne des Mädchenhauses Bielefeld an Dortmunder Schulen umgesetzt?

- Welche Maßnahmen werden in Schulen getroffen, damit Mädchen über das Beratungsangebot der „Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat“ informiert werden?

- Führt die Stadt Dortmund in Kooperation mit bürgerschaftlichen Akteuren ähnliche Informationskampagnen durch? Wenn nein, warum nicht?



Ferner beantragt die AfD-Fraktion:

Der Schulausschuss beschließt, die Stadt Dortmund zu beauftragen, eine Kampagne zu gestalten, die junge Migrantinnen über Beratungsangebote gegen Zwangsheirat informiert. Die Ausarbeitung soll dem Ausschuss vor dem nächsten Ferienstart vorgelegt werden.“


Der Schulausschuss verständigte sich darauf, dass die Verwaltung zuerst die o. g. Fragen möglichst zur nächsten Sitzung beantwortet. Danach werde über den Antrag entschieden.


zu TOP 6.4
Digitalisierung der Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15450-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15450-19-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele und welche Dortmunder Schulen sind inzwischen mit WLAN ausgestattet?
2. Wie viele und welche Schulen haben bereits einen Zugang zum Glasfasernetz?

3. Wie kann gewährleistet werden, dass bei Schulen, die bereits mit der hohen Zahl an digitalen Geräten ausgestattet worden sind, das Netz (WLAN / Netzanbindung) nicht zusammenbricht?

4. Wie ist der Sachstand der Ausschreibungen bezüglich der digitalen Präsentationsmedien und Endgeräte?

5. Werden Präsentationsmedien und Endgeräte in einem Los/ in einer Ausschreibung für alle Schulen ausgeschrieben?

6. Wäre es sinnvoll, Ausschreibungen in mehrere Lose zu packen bzw. mehrere Ausschreibungen durchzuführen, damit eventuelle Unstimmigkeiten zwischen (einzelnen) Schulen und Stadt hinsichtlich der Ausstattung mit digitalen Endgeräten nicht den Gesamtablauf verzögern?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.5
Fördermittel Digitalpakt Bund
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15453-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15453-19-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… Schulträger können ab dem 15. September Mittel aus dem Digitalpakt-Bund bei der Bezirksregierung beantragen.

1. Welche Projekte, mit welchen Mittelabrufen sind im Rahmen des Digitalpakt-Bund schon geplant?
2. Gibt es einen Verteilungsschlüssel für die unterschiedlichen Schulformen?
3. Wie sieht die Verwaltung die Chance für die Umsetzung der von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgeschlagenen digitalen Modellschule im Rahmen des Digitalpakt-Bund.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.6
Umfeld des Robert-Bosch-Kollegs / Störung geregelter Unterrichtsverhältnisse
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15454-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15454-19-E1)

Der TOP wurde im Zusammenhang mit TOP 3.8 behandelt.


Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.50 Uhr.





A l t u n d a l – K ö s e L a n d g r a f F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: TOP_3.7_Präsentation MKR Schulausschuss.pdf)