Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 19.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 16:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B´90/Die Grünen) i. V. für Ulrich Langhorst
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Matthias Helferich (AfD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Friedrich Fuß (B’90/Die Grünen)
sB Janina Kleist (SPD)
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Harry Göress (VdK)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Nils Back (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Steffens, 5/Dez
Josephin Tischner, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Sylvia Schadt, StA 50
Catharina Niemand, StA 50
Sven Robert, StA 50
Lukas Grunewald, StA 50
Michael Ißbrücker, StA 50
Julia Schimmelpfennig, StA 50
Jennifer Caris, StA 50
Ulrich Piechota, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Dr. Thomas Lenders, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Stephan Siebert, StA 53
Sandra Heinsch, StA 53
Ingo Stephan, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter


5. Gäste:
Prof. Dr. Heinze, Ruhr-Universität-Bochum




Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 17.09.2019


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Sozialer und ökonomischer Mehrwert durch Wohlfahrtsverbände in Dortmund
Berichterstatter: Herr Professor Heinze (Ruhr-Universität Bochum)

mündlicher Bericht

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)


2.3 Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19-E1)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19)


2.4 Antrag auf Unterstützung des Dortmunder Kinder- und Jugendhospizdienstes Löwenzahn
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 14883-19)


2.5 Sicherstellung des Angebots einer Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019
(Drucksache Nr.: 15224-19)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Dortmund für den Berichtszeitraum 2017-2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15883-19)

4.2 Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15884-19)

4.3 Pflegebedürftigkeit U65
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15266-19-E1)

4.4 Finanzielle Mehrbelastungen für Dortmund durch das geplante „Angehörigen-Entlastungsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15357-19-E1)

4.5 Demenzstrategie für Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15355-19-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15355-19)
Antrag aus der letzten Sitzung vom 17.09.2019

4.6 Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15861-19)

4.7 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15794-19)

4.8 Männerübernachtungsstelle
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15360-19-E2)

4.9 Aufstockung des Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15840-19)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und Deckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Verfahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14937-19)

5.2 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14680-19-E1)

5.3 Diamorphin-Vergabe an chronisch Drogenabhängige
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 14824-19-E3)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14824-19-E1)
Antrag aus der letzten Sitzung vom 17.09.2019

5.4 Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15324-19)
Der Antrag wurde bereits zur Sitzung am 17.09.2019 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15324-19-E1)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

6.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Rückreisehilfe für Südosteuropäer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15826-19)

7.2 Kosten und Verbreitung von Tuberkulose
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15827-19)

7.3 Klinische Versorgung von Kindern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15953-19)

7.4 Weiterentwicklung städtischer Seniorenarbeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15983-19)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Albrecht-Winterhoff (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärte vorab, dass sie sich bei den Punkten TOP 2.3 und TOP 4.7 nicht beteiligen werde, da sie befangen sei.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 17.09.2019

Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 17.09.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Sozialer und ökonomischer Mehrwert durch Wohlfahrtsverbände in Dortmund
Berichterstatter: Herr Professor Heinze (Ruhr-Universität Bochum)

Herr Ortmann (DRK) leitet in das Thema ein. Herr Prof. Heinze erläutert den sozialen und ökonomischen Mehrwert anhand einer Präsentation (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) fragt nach, ob es nicht möglich sei, die Erfolge in der Arbeit in irgendeiner Form messbar zu machen. Dabei ginge es ihm nicht um betriebswirtschaftliche Erfolge.

Herr Prof. Heinze stimmt dem zu. Allerdings müssten dafür zuvor Kriterien entwickelt werden.

Herr Taranczewski stellt in Aussicht, evtl. über dieses Thema im nächsten Jahr erneut zu diskutieren.


zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) und Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) stellen die haushaltsrelevanten Eckdaten anhand von Präsentationen (Anlage 2 und 3) vor.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt dazu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:
zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Die CDU-Fraktion merkt an, dass ein Haushaltsausgleich bis 2024 nicht erreicht wird. Sowohl die Liquiditäts- als auch die Investitionskredite steigen ebenso wie die Zinsbelastung. Dies führt zu Unwägbarkeiten im Haushalt.

Auch ist auffällig, dass die hohen Transferleistungen den Haushalt belasten und dass das Eigenkapital / die Rücklagen aufgezehrt werden.

Auch die Fraktion B´90/Die Grünen sehen die finanzielle Zukunft bedenklich. Der Rat möge darauf hinwirken, dass durch Bund und Land übertragenen Aufgaben/Kosten für die Kommunen auch entsprechend kompensiert werden.

Auch berge der Doppelhaushalt die Gefahr, dass nach der Kommunalwahl bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr geändert werden können.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate mit den gemachten Anmerkungen zu beraten und zu beschließen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis, sieht den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.3
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
Schreiben der Verwaltung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19-E1)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu der Verwaltungsvorlage ein Ergänzungsschreiben vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung vom 31.10.2019 vor:
zu TOP 4.3
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)

Der Seniorenbeirat hatte in seiner Sitzung vom 29.11.2018 einstimmig einen Antrag zur „Zukunftssicherung der Begegnungsstätten für ältere Menschen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege“ gefasst, in dem die Unterstützung der ehrenamtlichen Leitungen der Begegnungsstätten durch hauptamtliche Fachkräfte in den Verträgen mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025 Niederschlag finden sollte.

Dieser Antrag ist in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 29.01.2019 positiv aufgenommen worden, ohne der Ratsvorlage vorgreifen zu wollen.

Der Seniorenbeirat stellt fest, dass in der vorliegenden Drucksache Nr.: 15143-19 zwar eine Stellenvermehrung wegen der zunehmenden Aufgabenstellungen der Seniorenbüros Berücksichtigung findet, die vom Seniorenbeirat gewünschte Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Leitungen der Seniorenbegegnungsstätten durch die zusätzlichen Personalkapazitäten auf den ersten Blick jedoch nicht erkennbar sind.
Gleichwohl geht der Seniorenbeirat davon aus, dass die zusätzlich geschaffenen 6 Vollzeitstellen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtsverbände und den Sozialbüros auch zur Unterstützung der ausschließlich ehrenamtlich geführten Leitungen der Begegnungsstätten herangezogen werden.

Mit diesem Zusatz empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019 als Tischvorlage vor:
zu TOP 5.2
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)

Herr Herkelmann verweist auf ein ergänzendes Schreiben der Verwaltung und die Empfehlung des Seniorenbeirats.

Auf Nachfrage erläutert Herr Niermann, dass die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und Migrationsgeschichte nicht in die Verträge aufgenommen wurde und bisher auch nicht in den sonstigen Haushaltsplanungen berücksichtigt ist. Beratung von Menschen mit Behinderungen wurde durch die Verbände in den Vertragsgesprächen thematisiert, die Stadt vertrat die Ansicht, dass dies Sache der Eingliederungshilfe sei. Lebenshilfe, AWO und Caritasverband bieten ein Beratungsangebot aus Eigenmittel bzw. eingeworbenen Zuschüssen, aber ohne finanzielle Zuwendungen der Stadt. Herr Niermann begrüßt die Aufnahme dieses Tätigkeitsfeldes in der Verträge im Grundsatz. Er verweist darauf, dass die Entscheidung darüber bei der Politik liegt.

Frau Landgraf hat das Thema in ihre Fraktion getragen.

Frau Beckmann spricht dafür, das Thema höher anzusiedeln. In der Rahmenvereinbarung gehe es um Fürsorge für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, zu diesen gehören nach ihrer Ansicht Menschen mit Behinderungen. Diese Gruppe komme im vorliegenden Vertrag nicht vor, lediglich einzelne Personenkreise. Beratung in der Eingliederungshilfe kommt im Bereich des ambulant betreuten Wohnens vor und werde dort auch über die fachleistungsstunden bezahlt, es gebe jedoch auch andere Gruppen von Menschen mit Behinderungen mit Beratungsbedarf. Es fehlt psychosoziale und sozialrechtliche Beratung. Auch die EUTB bieten diese Beratungsleistungen nicht an.

Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls Leistungen, die aktuell überwiegend aus Eigenmitteln der Träger finanziert werden.

Auch Netzwerkaufbau und -pflege für Menschen mit Behinderungen ist ein nicht über das BTHG finanzierter Aufwand; diese Frage kommt spätestens mit dem Auslaufen der Aktion-Mensch-Förderung für das FASD-Netzwerk auf die Entscheidungsträger in Dortmund zu.

Im bisherigen Volumen des Vertrages sind keine weiteren Aufgaben finanzierbar, also sei zusätzliches Budget erforderlich, wie es auch mit dem jetzt vorliegenden Vertragsentwurf für andere Handlungsfelder geschehen sei.

Frau Vollmer plädiert dagegen, den vorliegenden Vertragsentwurf grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie schlägt vor, dem Sozialausschuss eine Zustimmung zu den jetzt vorliegenden Verträge zu empfehlen. Gleichzeitig sollen die Vertragspartner gebeten werden, die Veränderungen durch das BTHG im Hinblick auf ungedeckte Bedarfe und Versorgungslücken und auf das Ziel der Entwicklung inklusiver Sozialräume in Dortmund zu betrachten und im Hinblick auf erforderliche Veränderungen zunächst auf entsprechende Veränderungen in den gesetzlichen und Vereinbarungsgrundlagen zu drängen, aber auch eine Finanzierung so nicht finanzierbarer aber notwendiger Ausgaben für Menschen mit Behinderungen als freiwillige Leistung in den nächsten Vertrag mit aufzunehmen.

Frau Beckmann betont, dass die Vertragsinhalte richtig und deren Umsetzung wichtig sei.

Herr Niermann erläutert die Geschichte der Zuwendungsverträge und betont, wie wichtig eine solche Verabredungen für die Wohlfahrtspflege und die Planbarkeit deren Arbeit sind. Das Vertragsvolumen wurde vergrößert, wichtige Aufgaben besser unterstützt. Fachlich sei der Vertragsentwurf hervorragend; kommunal werden hier Lücken geschlossen, die der Gesetzgeber zulässt. Der jetzt vorliegende Vertragsentwurf wird nicht mehr verhandelt werden. Die Wirkungen des BTHG auf die Bedarfslagen der Menschen mit Behinderungen solle regelmäßig betrachtet und eventuell Verwerfungen akut, ggf. aber auch im nächsten Zuwendungsvertrag bearbeitet werden.

Mit einer Enthaltung empfiehl das Behindertenpolitzische Netzwerk:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen

a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und

b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume

und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.
2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden.
3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.
4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.
5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.
6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk schließt sich dem nachstehenden Zusatz aus der Sitzung des Seniorenbeirates vom 31.10.2019 an:

Der Seniorenbeirat stellt fest, dass in der vorliegenden Drucksache Nr.: 15143-19 zwar eine Stellenvermehrung wegen der zunehmenden Aufgabenstellungen der Seniorenbüros Berücksichtigung findet, die vom Seniorenbeirat gewünschte Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Leitungen der Seniorenbegegnungsstätten durch die zusätzlichen Personalkapazitäten auf den ersten Blick jedoch nicht erkennbar sind.
Gleichwohl geht der Seniorenbeirat davon aus, dass die zusätzlich geschaffenen 6 Vollzeitstellen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtsverbände und den Sozialbüros auch zur Unterstützung der ausschließlich ehrenamtlich geführten Leitungen der Begegnungsstätten herangezogen werden.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit einer Enthaltung den nachstehenden ergänzten Beschluss:

Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.

Ergänzung:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen

a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und

b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume

und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.
2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden.
3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.
4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.
5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.
6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ergänzung und die Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion AfD, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.

Ergänzung:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen

a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und

b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume

und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.
2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden.
3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.
4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.
5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.
6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.


zu TOP 2.4
Antrag auf Unterstützung des Dortmunder Kinder- und Jugendhospizdienstes Löwenzahn
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 14883-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vor:
zu TOP 5.2
Antrag auf Unterstützung des Dortmunder Kinder- und Jugendhospizdienstes Löwenzahn
Eingabe einer Organisation
(Drucksache Nr.: 14883-19)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Antrag auf Unterstützung des Dortmunder Kinder- und Jugendhospizdienstes Löwenzahn zur Kenntnis und überweist die Eingabe an den Sozialausschuss, um eine gesamtstädtische Lösung herbeizuführen.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) geht auf die Situation zu der Versorgung mit Hospizdiensten ein. In Dortmund gebe es zurzeit 6 Akteure, die dem Thema verpflichtet seien. Diese Ausstattung sei bezogen auf die Kommunen im Lande gut. Der Gesetzgeber habe bei der Frage, wie stationäre, teilstationäre oder auch ambulante Hospizleistungen zu handhaben seien im Recht der Krankenversicherungen in § 39 a SGB V eine ziemlich umfängliche Regelung getroffen und damit deutlich gemacht, wie bundespolitisch, ordnungsrechtlich, das Thema auch finanziell zu bearbeiten sei. Ihm fehlten daher hier die rechtlichen Grundlagen um als Sozialhilfeträger agieren zu können.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Eingabe im Grunde kein Förderantrag sei. Die förderwürdige Arbeit stünde außer Zweifel. Seiner Meinung nach diene man allerdings der Sache nicht, wenn man einen Akteur bevorzugt bedienen würde. Seine Fraktion würde sich langfristig für eine Unterstützung der Hospizdienste auf Basis einer paritätischen oder gleichgerechten Verteilung einsetzen. Einer Förderung aufgrund eines Spendenaufrufes könne er nicht entgegenkommen.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erklärt, dass ihre Fraktion sich sehr eingehend mit dieser Eingabe beschäftigt habe. Da es noch mehrere andere ambulante Dienste gebe, die auf diesem Feld in Dortmund tätig seien, habe sich die Frage ergeben, wie diese sich finanzieren würden. Vor diesem Hintergrund könne sie dem Wunsch nicht folgen, da ihre Fraktion die Gleichbehandlung aller Träger in Dortmund sehe.

Frau Altundal-Köse (Fraktion B`90/Die Grünen) merkt an, dass auch ihre Fraktion sich umfassend mit der Eingabe beschäftigt habe. Ihr Wunsch sei es, als Prüfauftrag festzuhalten, wie viele Hospize es im Kinder- und Jugendbereich gebe, wie viele Plätze das seien und ob es einen zusätzlichen Bedarf gebe.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) gibt an, dass er von der Hospizarbeit grundsätzlich zutiefst beeindruckt sei, er aber eine finanzielle Unterstützung hier nicht sehe. Dies sei, wie berichtet, Aufgabe der Krankenkasse.

Herr Helferich (Fraktion AfD), äußert sein Unverständnis darüber, dass der fehlende Finanzbedarf von lediglich 45.000 Euro hier keine Unterstützung findet, während Millionen für ausreisepflichtige Ausländer ausgegeben würden, die lediglich geduldet seien. Seine Fraktion würde jede Förderung, die dieser ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst benötige, unterstützen.

Herr Fuß (Fraktion B`90/Die Grünen) äußert seine Verwunderung darüber, dass dieser Antrag dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vorliege. Er gehe davon aus, dass dieser Antrag auch in der Bezirksvertretung hätte gelöst werden können. Er schlägt daher vor, den Antrag an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zurück zu überweisen.

Herr Back (Diakonisches Werk) unterstützt die Aussage von Herrn Taranczewski aus Trägersicht. Das Diakonische Werk sei selbst Träger eines ambulanten Hospizdienstes. Die Finanzierung erfolge durch die Krankenkasse und sei tatsächlich nicht auskömmlich. Dieses Thema ginge man bewusst an und unterstütze diesen Bereich mit Kirchensteuermitteln und Spenden. Da in der Begleitung Sterbender christliche Identität stecke, halte er einen Eigenbeitrag unbedingt für erforderlich. Daher würden auch Ehrenamtliche motiviert, sich mit ihrer Zeit und ihrem Engagement einzubringen. Er halte das für eine insgesamt gut gewählte Konstruktion.

Herr Taranczewski schlägt vor, der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mitzuteilen, warum der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit keine Förderung unterstützt. Es sei darüber nachzudenken, ob im Rahmen einer einmaligen Beilhilfe im Sinne der Vereinsförderung eine Zuwendung gegeben werden könnte.

Herr Niermann (Der Paritätische) gibt an, dass der Kinder- und Jugendhospizdienst seit diesem Jahr Mitglied im Paritätischen sei. Er sei über dieses Anliegen informiert und sei mit dem Vorschlag einverstanden, den Vorgang an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zurückzugeben.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist mit dem Vorschlag von Herrn Taranczewski einverstanden und beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion AfD, den Vorgang an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zurück zu überweisen mit dem Vorschlag, eine einmalige Beihilfe im Sinne der Vereinsförderung zu überprüfen.



zu TOP 2.5
Sicherstellung des Angebots einer Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019
(Drucksache Nr.: 15224-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk vor:
zu TOP 3.10
Sicherstellung des Angebots einer Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15224-19)

Herr Volkert berichtet, dass dieses Angebot von der Lebenshilfe vorgehalten und deutlich erforderlich ist. Diese Arbeit soll fortgesetzt werden.

Bei zwei Enthaltungen beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk:

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und den Integrationsrat auf, die Arbeit der Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund über das Auslaufen der Finanzierung durch die Aktion Mensch am 31.03.2020 sicher zu stellen.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) verweist zu diesem Thema auf das Bundesteilhabegesetz. Die Beratung behinderter Menschen sei originäre Aufgabe des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe. Und das Land NRW habe als zuständigen Träger ab 01.01.20 den Landschaftsverband Westfalen-Lippe bestellt. Es sei unstrittig, dass der Landschaftsverband keine bisher vorhandenen Strukturen übernehme. Die Förderung dieses Beratungsangebotes laufe im März 2020 aus. Er rät daher dazu, dass der überörtliche Träger der Sozialhilfe, also jetzt der Träger der Eingliederungshilfe, diesen Antrag zur weiteren Befassung zuständigkeitshalber direkt erhalte.

Herr Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk) erklärt sich damit einverstanden.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) findet diese Lösung gut und bittet die Verwaltung, diesen Antrag an den Landschaftsverband weiterzuleiten.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -







4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Dortmund für den Berichtszeitraum 2017-2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15883-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Dortmund für den Berichtszeitraum 2017-2018 zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15884-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die durch die Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW eingetretenen rechtlichen Änderungen und deren Auswirkungen zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Pflegebedürftigkeit U65
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15266-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen der CDU-Fraktion sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.4
Finanzielle Mehrbelastungen für Dortmund durch das geplante „Angehörigen-Entlastungsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15357-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen der AfD-Fraktion sind hinreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.5
Demenzstrategie für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15355-19)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15355-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen der Fraktion AfD sind damit beantwortet.

Über den folgenden Antrag der Fraktion AfD aus der letzten Sitzung vom 17.09.2019 ist noch abzustimmen.
Die AfD-Fraktion stellt folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept des Hilfsnetzwerks „Dein Nachbar e.V.“ vorzustellen und gegebenenfalls Herrn Thomas Oeben, den Vereinsvorsitzenden, in den Ausschuss einzuladen.“

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion AfD mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD ab.


zu TOP 4.6
Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15861-19)

Durch die vorliegende Vorlage sind die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der letzten Sitzung vom 17.09.2019 zu TOP 7.3 beantwortet.

Aufgrund des mündlichen Antrages von Frau Grollmann (CDU-Fraktion), dass der Fahrdienst Georg das neue Konzept vorstellen solle und des Wunsches von Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nach einem Sachstandsbericht, schlägt der Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) vor, den Punkt für März/April 2020 auf die Tagesordnung zu nehmen, um sich dann das Konzept des Fahrdienstes vorstellen zu lassen. Es könne dann evtl. im Dezember 2020 ein erster Erfahrungsbericht folgen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und nimmt den Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15794-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die letzte Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes „lokal willkommen“ auf die Zielregion Innenstadt Nord.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der Schrittfolge in der Begründung zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe im Frühjahr 2020 realisiert werden kann.




zu TOP 4.8
Männerübernachtungsstelle
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15360-19-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste sind hinreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.9
Aufstockung des Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15840-19)

Herr Ossau (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage unterstützen werde. Er merkt an, dass Empfängnisverhütung nicht nur Frauensache sei, sondern auch Männersache. Als der Fonds ins Leben gerufen worden sei, habe man sich entschieden, die Pille danach nicht darüber zugänglich zu machen. Er fragt nach, ob das heute immer noch so sei. Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) sagt zu, die Antwort dazu nachzureichen (Anlage 5).

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den bestehenden „Verhütungsmittelfonds“ zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen ab dem 1. Januar 2020 um 30.000 Euro auf dann insgesamt 80.000 Euro jährlich aufzustocken.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und Deckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Verfahren.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14937-19)
Schreiben der Verwaltung vom 18.11.2019
(Drucksache Nr.: 14937-19-E1)

Herr Dr. Lenders (Leiter Sozialpsychiatrischer Dienst) erläutert das Thema anhand einer Präsentation (Anlage 4). Zu der Vorlage liegt ein Ergänzungsschreiben als Tischvorlage vor.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt Herrn Dr. Lenders für die Berichterstattung. Er äußert seine Bedenken im Hinblick auf die Personalsituation und gibt an, dass er unter personalpolitischen Aspekten dieser Vorlage nicht zustimmen könne.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass sie das anders sehe. Das Konzept sei gut und baue auf die nächsten drei Jahre auf.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion der Vorlage auf jeden Fall zustimmen werde, auch vor dem Hintergrund, dass ihr die Thematik aus dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss des LWL bekannt sei und in dem Bereich niederschwellige Angebote gebraucht würden.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) erläutert noch mal die Problematik und geht auf die Personalstellen ein. Die Aufgabenbereiche seien zum Teil nicht den klassischen Aufgabenbereichen des Sozialpsychiatrischen Dienstes zuzurechnen, zeigten aber sehr deutlich, welche besonderen Problemstellungen und Personengruppen es in Dortmund gebe.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ergänzung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Festlegung des unter der Rubrik „Begründung“ näher beschriebenen Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund und die Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vzv. Planstellen sowie die stufige Besetzung der Planstellen in den Kalenderjahren 2020 bis 2022. Die Zuordnung der einzelnen Planstellen zu den benötigten Berufsgruppen sowie die Besetzungszeitpunkte ergeben sich aus der Rubrik „Personelle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Organisations-verfügung zur Einrichtung der Planstellen zu fertigen und das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten. Sollten die Planstellen nicht im Rahmen des internen Stellenbesetzungsverfahrens besetzt werden können, beschließt der Rat die externe Besetzung.



zu TOP 5.2
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14680-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) geht auf die Stellungnahme ein und bedankt sich. Die Fragen der CDU-Fraktion sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 5.3
Diamorphin-Vergabe an chronisch Drogenabhängige
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 14824-19-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) aus der Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 14824-19-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14824-19-E4)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

In der letzten Sitzung wurde vereinbart, über den folgenden Antrag der CDU-Fraktion abstimmen zu lassen, wenn die Stellungnahme der Verwaltung vorliegt.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des Ergänzungsantrags zur Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept der „Diamorphin-Ambulanz“ in der nächsten (19.11.2019) oder übernächsten (21.01.2020) Sitzung dieses Ausschusses vorzustellen.

Begründung
Im Jahr 2009 ist das „Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ bundes-weit in Kraft getreten. Seitdem hat sich die Diamorphinsubstitution in den kommunalen Drogenhilfesystemen zahlreicher deutscher Großstädte wie Köln, Bonn, Düsseldorf, Ber-lin, Frankfurt, München, Stuttgart oder Hamburg fest etabliert. Die positiven Behandlungs-ergebnisse der Diamorphinsubstitution bei Schwerstabhängigen hinsichtlich deren persön-licher und sozialer Situation sind in einer wissenschaftlichen Modellstudie des Bundesmi-nisteriums für Gesundheit (2006) bestätigt worden. Da Schätzungen zufolge etwa 4.000 bis 5.000 heroinabhängige Menschen in Dortmund leben, ist es aus unserer Sicht sinnvoll und geboten, ergänzende Angebote zur Optimierung des Drogen- und Suchthilfesystems in unserer Stadt zu prüfen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der folgende Antrag der SPD-Fraktion als Tischvorlage vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer Diamorphin-Vergabe in städtischer Trägerschaft in Auftrag zu geben. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen mögliche Standorte geprüft werden, eine Klärung baulicher und rechtlicher Fragen sowie eine erste Kosteneinschätzung erfolgen. Alle dafür erforderlichen finanziellen Mittel, auch gegebenenfalls zusätzlich notwendige Personalkosten, sollen dem Gesundheitsamt im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Fragen aus der letzten Sitzung durch die Stellungnahme der Verwaltung ausreichend beantwortet seien. Sie erläutert den vorliegenden Antrag, in der die Verwaltung beauftragt wird, eine Machbarkeitsstudie vorzulegen.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) geht auf den noch offenen Antrag aus der letzten Sitzung ein, in dem ihre Fraktion ein Konzept fordere.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er den Antrag der SPD-Fraktion nicht habe vorher beraten können, da er als Tischvorlage eingegangen sei. Aus diesem Grunde könne er heute nicht zustimmen und würde sich allenfalls enthalten. Er äußert seine Bedenken und befürchtet destruktive Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen.

Herr Taranczewski antwortet dazu, dass genau das verhindert werden soll. Die Diamorphin-Vergabe solle in kommunale Trägerschaft gebracht werden, um zu verhindern, dass die vorhandenen Strukturen durch freie Träger kaputt gemacht würden.

Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf einen Antrag seiner Fraktion, in dem bereits 2014 ein solches Konzept gefordert werden sollte. Seine Fraktion werde den Anträgen daher zustimmen.

Herr Taranczewski gibt dazu an, dass die Bedingungen damals völlig anders gewesen seien.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) äußert die Zustimmung ihrer Fraktion.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen könne, äußert aber seine Bedenken dazu.

Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf die fehlenden Ressourcen zur Machbarkeitsstudie ein und erläutert das mögliche Verfahren dazu.

Nach ausführlicher Diskussion der beiden vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, ob zuerst ein Konzept oder die Machbarkeitsstudie beschlossen werden soll, merkt Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) an, dass ein Konzept erst nach einer Machbarkeitsstudie erfolgen könne. Zudem müssten die notwendigen Mittel im Haushalt 2020 berücksichtigt werden.

Die CDU-Fraktion signalisiert, dass sie dem Antrag der SPD-Fraktion grundsätzlich folgen könne, bittet aber darum, den letzten Satz zu streichen.

Herr Taranczewski schlägt vor, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag dahingehend überarbeiten werde und unter Berücksichtigung der vorangegangenen Diskussion einen neuen Antrag zu den Haushaltsberatungen stellen werde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist mit diesem Vorschlag, den letzten Satz des Antrages der SPD-Fraktion zu streichen und einen neuen Antrag zum Haushalt einzureichen einverstanden und beschließt dieses Vorgehen einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion AfD.


zu TOP 5.4
Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15324-19)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15324-19-E1)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15324-19-E2)

In der letzten Sitzung wurde vereinbart, den folgenden Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen und zuvor die Stellungnahme des Gesundheitsamtes abzuwarten.

Die Stellungnahme der Verwaltung liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor.

Zudem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine weitere Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
bezugnehmend auf die Stellungnahme der Verwaltung zu unserem Antrag „Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene“ vom 17.09.2019 und die angehängte Stellungnahme der ACM Selbsthilfegruppen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V bitten wir um eine schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur nächsten Sitzung:
1) Laut einer Erhebung des BfArM sind ca. 70% der Cannabispatient*innen Schmerzpatient*innen. Unter Schmerzpatient*innen sind Cannabisblüten die am zweithäufigsten verschriebene Arzneimittel, ca. jede 5. Patient*in ist betroffen. Diese Zahlen beziehen sich auf ganz Deutschland.
· Gibt es Erhebungen dazu, wie die Situation sich vor Ort in Dortmund gestaltet?
· Falls es diese nicht gibt, wäre es möglich, diese Daten in Zukunft zu erheben?
2) Laut einer tagesaktuellen Online-Abfrage diverser Apotheken in Deutschland (leider ist uns keine Dortmunder Apotheke bekannt, die über eine solche Abfragefunktion verfügt) sind in keiner von diesen alle Cannabissorten verfügbar, die dort theoretisch im Programm wären.

Siehe:
https://24uhrmedikamente.de/suche/Cannabis%20flos?fbclid=IwAR1d8O_FjwlSSmmqBpBI1kLAafJbM-6GwOofMA1FXs74yBXARl0p0vH3Rq4

https://cannabis-apotheke.de/?fbclid=IwAR11fLMhbZaJdKCpaEesqtTsS0vlSNaE_-Td7_xLk4QsYSnMmv79--hSTBM

Auch in der im Schreiben der AMC Selbsthilfegruppe erwähnte Apotheke in Werl sind nicht alle dort gelisteten Sorten verfügbar.
· Hat die Stadt Dortmund Informationen darüber, welche Sorten in welchen Dortmunder Apotheken zu Verfügung stehen bzw. wie schnell diese lieferbar sind?
3) Stimmt es, dass Lieferengpässe von Arzneimittelrohstoffen dem BfArM nicht gemeldet werden müssen und dass es sich bei Cannabisblüten um einen solchen Arzneimittelrohstoff handelt?
Ab wann besteht offiziell ein Lieferengpass?
4) Gibt es eine spezielle Vereinbarung o.ä. zwischen Dortmunder Ärzt*innen oder Apotheker*innen und der HAPA Pharm GmbH oder ist davon auszugehen, dass diese nach einem möglicherweise erfolgten Anbau wie allgemein üblich das ganze Bundesgebiet beliefern wird?
5) Laut einer Anfrage der Linken im Bundestag wurden 2018 nur 3,1 Tonnen an Medizinalcannabis eingeführt, obwohl aber Genehmigungen für den Import von insgesamt 42,8 Tonnen vorlagen. Dies hat eine ausreichende Versorgung natürlich unmöglich gemacht. Laut Patient*innenaussagen hat sich die Lage in Dortmund auch in diesem Jahr im Vergleich zu den letzten beiden zumindest gefühlt nicht wirklich verbessert.
· Gibt es Belege dafür, dass die Versorgung vor Ort aktuell ausreichend ist?
Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung. Der noch ausstehende Antrag aus der Sitzung vom 17.09.2019 wird bis zur Beantwortung erneut in die nächste Sitzung geschoben.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2018.


zu TOP 6.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Rückreisehilfe für Südosteuropäer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15826-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme sowie ein Antrag der Fraktion AfD vor:
alljährlich präsentiert die Stadt Dortmund den „Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa“ und versucht dabei die wesentlichen Entwicklungen, Problemlagen sowie Lösungsansätze für die anhaltende Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren zu erfassen. Insbesondere das Ruhrgebiet ist Zielort vieler Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien. Vornehmlich Roma zieht es dabei nach Duisburg, Hagen und auch Dortmund.

Auf Seite 17 des Sachstandsberichts heißt es:
„Sowohl die Überbrückungs- als auch Rückreiseleistungen werden nach dem SGB XII gewährt, sind aber – ähnlich wie in 2017 – in 2018 kaum nachgefragt worden. Es sind lediglich in zehn Fällen solche Leistungen beantragt worden.“

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch sind Überbrückungsleistungen nach dem SGB XII?

- Wie verhindert die Stadt Dortmund, dass Überbrückungsleistungen, die grundsätzlich nur alle 2 Jahre zu gewähren sind, in anderen Kommunen bezogen werden? Findet beispielsweise ein interkommunaler Austausch zwischen den Behörden statt?

- Wie hoch sind Rückreiseleistungen nach dem SGB XII?

- Werden diese derzeit noch als Darlehen gewährt? Wenn ja, wie hoch liegt die Quote der Rückzahlungen dieser Darlehen?

- Wie werden südosteuropäische Zuwanderer über die Möglichkeit der Gewährung von Rückreisehilfen informiert?

- Wie erklärt sich die Stadt Dortmund, dass Rückreisehilfen kaum in Anspruch genommen werden?



Die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Der Sozialausschuss beauftragt die Stadtverwaltung im Rahmen einer der kommenden Ausschusssitzungen das System des Sozialleistungsbezugs durch Unionsbürger und die Gewährung von Überbrückungs- und Rückreiseleistungen darzustellen.“

Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung. Der Antrag wird bis zur Stellungnahme zurückgestellt.


zu TOP 7.2
Kosten und Verbreitung von Tuberkulose
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15827-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion AfD vor:
laut „Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa“ gehören die Länder in Südosteuropa zu den Gebieten, in denen die Erkrankungshäufigkeit bis zu zehnmal höher liegt, als in Deutschland. Die derzeitigen Zahlen der Tuberkulosefälle in Dortmund geben diese Erkenntnis wieder.

Unter den 59 Neuerkrankungsfällen im Jahr 2018 fanden sich mit rund 65 % Personen aus unterschiedlichsten Ländern weltweit, darunter auch acht Personen aus Südosteuropa.

Das Gesundheitsamt ist für die Bekämpfung der Tuberkulose zuständig und die öffentliche Hand muss die Kostenübernahme für die Behandlung nach § 19 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes tragen. Die Ermittlung „ansteckungsverdächtiger Kontaktpersonen“ gestaltet sich dabei laut Bericht immer schwieriger, da die Wohnverhältnisse teils chaotisch sind und eine Mitarbeit der Erkrankten häufig verweigert wird.

Im Bericht heißt es dazu: „Da teilweise Verständnis von Gesundheit und Krankheit und das Wissen um Krankheitsbilder, wie z.B. Tuberkulose, gering sind, ist die Einsicht in die vom Gesundheitsamt empfohlenen oder verordneten Maßnahmen nur mit großem Aufwand vermittelbar.“ (S. 70)

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. In wie vielen Fällen übernahm die Stadt Dortmund die Kosten für die Behandlung einer Tuberkulose gem. § 19 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz im Zeitraum 2014-2018 (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der Patienten)?

2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Behandlungskosten für einen Patienten, der mit Tuberkulose infiziert ist?

3. Wie hoch lagen die Kosten für die Behandlung von Tuberkulosepatienten, die von der öffentlichen Hand übernommen werden mussten, in den Jahren 2014-2018? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Anzahl der Patienten und Kosten.)

4. Sind der Stadt Dortmund Fälle von Tuberkulosepatienten bekannt, die sich unbehandelt in Dortmund aufhalten und/oder die sich einer Behandlung entziehen?

5. Wenn ja, wie gedenkt die Stadt Dortmund dieser Personen habhaft zu werden?

6. Aus welchen Ländern stammen die 51 neuerkrankten Tuberkulosepatienten, die nicht aus Südosteuropa stammen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland des Erkrankten und Anzahl der Erkrankten.)


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.3
Klinische Versorgung von Kindern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15953-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion AfD vor:
laut einer Studie des Kölner CERES-Instituts unter Beschäftigten in der Kinder- und Jugendmedizin sind viele Kinderkliniken finanziell und personell unterfinanziert. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Kliniken werden insbesondere akut erkrankte Kinder immer häufiger abgewiesen.

Dass die Versorgung von Kindern trotz wachsenden Bedarfs auch in NRW abgebaut wird, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Vor 20 Jahren gab es in der Kindermedizin etwa 5.300 Betten bei rund 213.000 Fällen, 2017 dagegen nur noch 4.500 Betten für 236.000 Fälle. Auch bundesweit sind die Fallzahlen gestiegen, die Bettenzahl ist seit 1997 um fast 60 Prozent gesunken.

Die Ursache hierfür sehen die Initiatoren der Studie in der einheitlichen Vergütung von erwachsenen Patienten und Patienten im Kindesalter. Durch Zahlung einer Durchschnittspauschale durch die Krankenkassen würde der erhöhte Versorgungsaufwand von erkrankten Kindern nicht berücksichtigt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
· Wie gestaltet sich die Situation an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Dortmund?
· Gibt es Berichte über abgelehnte Patienten im Kindesalter, die sodann an andere Kliniken verwiesen wurden?
· Benötigt die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin derzeit Drittmittel um die Versorgung der jungen Patienten sicherzustellen?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.4
Weiterentwicklung städtischer Seniorenarbeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15983-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme inkl. eines Antrages der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes zur Tagesordnung, um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie hoch ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Dortmund?
2. Wie viele Personen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren beziehen in Dortmund besondere Rentenleistungen (gemeint sind alle gesetzlichen Rentenarten außer der Regelaltersrente)?
3. Welche Angebote und Leistungen offerieren die städtischen Seniorenbüros?
4. Inwieweit überschneidet und in welchen Punkten unterscheidet sich das Angebots- und Leistungsspektrum der ZWAR-Zentralstelle Dortmund inhaltlich von jenem der städtischen Seniorenbüros?
5. Welche räumlichen Kapazitäten stehen den städtischen Seniorenbüros aktuell zur Verfügung? Bitte um Auflistung: Büroflächen in m²/ Stadtbezirk.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung:
1. Eine Angliederung der ZWAR-Zentralstelle Dortmund an die städtischen Seniorenbüros unter Berücksichtigung finanzieller, konzeptioneller, personeller sowie rechtlicher Aspekte zu prüfen und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzulegen.
2. Die Möglichkeiten zum Einwerben von Fördergeldern für dieses Projekt bei Bund, Land NRW sowie Europäischer Union zu prüfen.

Begründung
Die finanzielle Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen für die ZWAR-Zentralstelle in Dortmund läuft Ende 2019 aus. Auslastung und Effizienz der Einrichtung haben sich nach gewissenhafter Prüfung durch das zuständige Landesministerium als nicht ausreichend erwiesen. Zielvorgaben, auf die sich ZWAR-Zentralstelle und das seinerzeit von Barbara Steffens geführte Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter im Jahr 2015 verständigt haben, wurden zuletzt immer wieder deutlich verfehlt. Eine Landesförderung im hohen sechsstelligen Bereich ist unter diesen Bedingungen nicht gerechtfertigt.

Die strukturellen Schwächen der Organisation resultieren vor allem aus dem anachronistischen Zielgruppenzuschnitt: Menschen werden heute älter und arbeiten länger als zur Gründungszeit des Netzwerks. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland lag im Jahr 2017 bei etwa 62 Jahren, was unter anderem darauf schließen lässt, dass Menschen im Alter „55plus“ heutzutage mehrheitlich sehr aktiv sind und keiner besonderen Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedürfen. Das ZWAR-Konzept ist insofern modernisierungsbedürftig, weil der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand heute weit jenseits der 60 Jahre stattfindet in Zukunft stattfinden wird.

Die CDU-Fraktion ist jedoch trotz vorgenannter Defizite grundsätzlich der Auffassung, dass das Angebots- und Leistungsspektrum der ZWAR-Zentralstelle zuträglich für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die Aktivierung und Inklusion älterer Menschen ist. Der Erhalt sozialer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Vermeidung von sozialer Ausgrenzung sind nicht nur ein Kernanliegen unserer nordrheinwestfälischen Landesregierung, sondern ebenso der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund.

Auf Grundlage der Erkenntnis, dass die Arbeit von Netzwerken wie der ZWAR grundsätzlich erhaltenswert, aber in ihrer jetzigen Organisationsform ineffektiv und modernisierungsbedürftig ist, schlägt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor, die personellen, finanziellen und fachlichen Ressourcen der Seniorenbüros und der ZWAR-Zentralstelle soweit möglich zu bündeln, Doppelstrukturen im Bereich der Seniorenarbeit abzubauen, Synergieeffekte zu heben und zentrale Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren zu schaffen. Durch eine Angliederung der ZWAR an städtische Fachstellen wird zudem ein besseres Controlling ermöglicht und die Fachkompetenz der (ehemaligen) ZWAR-Mitarbeiter am Standort Dortmund gebunden.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet daher um Zustimmung zu o.g. Antrag, der einen weiteren wichtigen Beitrag zur zielgruppengerechten Seniorenarbeit in Dortmund leisten kann.


Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung. Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.






Taranczewski
Albrecht-Winterhoff
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


Anlage 1 zu TOP 2.1
(See attached file: Heinze 1911 Dortmund WFV-Kurzvortrag.pdf)

Anlage 2 zu TOP 2.2
(See attached file: Eckdaten Gesundheitsamt HPL 2020-21.pdf)

Anlage 3 zu TOP 2.2
(See attached file: FB 50_Haushaltsplanentwurf 2020_2021.pdf)

Anlage 4 zu TOP 5.1
(See attached file: Präsentation ASAG Sozialkompensatorische Medizin.pdf)

Anlage 5 zu TOP 4.9 (Nachfrage von Herrn Ossau)

(See attached file: Anlage 5 zu TOP 4.docx) (See attached file: Anlage zu Anlage 5 zu TOP 4.9.pdf)