Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 28.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Berndsen
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR´in Jägers
StR’in Schneckenburger
StR´in Zoerner
StR Lürwer

StR Wilde
Herr Westphal
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.07.2017

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08655-17)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08524-17)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08427-17)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2017
(Drucksache Nr.: 05846-16-E1)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 13.07.2017 versandt. -

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 13.07.2017 versandt. -
3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08345-17)

3.7 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche
Oespel -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08428-17)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 – westlich Erlenkamp –
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08638-17)

3.9 Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07508-17)

3.10 Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2016

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08044-17)

3.11 Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV,
Abschluss einer Qualitätsvereinbarung mit den bedienenden ÖPNV-Unternehmen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08705-17)

3.12 Förderung der Pflege von Denkmälern in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05492-16)

3.13 Lärmaktionsplanung - Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06821-17)

3.14 Interessentengesamtheiten - Änderung des Rezesses über die Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08629-17)

3.15 Wohnungsmarktbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08466-17)

3.16 Stadterneuerungsprogramm 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08495-17)
3.17 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)

3.18 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08365-17)

3.19 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

3.20 Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)

3.21 Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-17)

3.22 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08529-17)

3.23 Planungsbeschluss "Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07600-17)

3.24 Überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW; hier: Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08578-17)

3.25 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08077-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 CSR Kompetenzzentrum Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08596-17)

4.2 Geförderter Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08751-17)



4.3 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder: Alle Kinder in Dortmund wachsen -auch unter schwierigen Lebensbedingungen- gesund auf.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07617-17)

5.2 Dortmunder Inklusionsplan 2020; Zusammensetzung des Inklusionsbeirates, Geschäftsordnung und Entschädigungszahlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08904-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 13.07.2017 versandt. -

6.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2017/2018 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07645-17)

6.3 Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08507-17)

6.4 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-17)

6.5 Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07903-17)

6.6 Mahnmal für ehemalige Zwangsarbeiter am PHOENIX See -Ausführungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07190-17)

7. Schule

7.1 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

7.2 Interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung;
hier: Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08760-17)
8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08525-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08314-17)

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08383-17)

9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08443-17)

9.4 Betriebsleistungen der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08585-17)

9.5 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)

9.6 Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08405-17)

9.7 Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08514-17)

9.8 Jahresabschlussentwurf 2016 des Haushaltes der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08594-17)

9.9 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08546-17)

9.10 Beteiligungsbericht 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08621-17)

9.11 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08526-17)

9.12 Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08590-17)

9.13 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)

9.14 Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08434-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08117-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2017
(Drucksache Nr.: 08117-17)

10.2 Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)

10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08398-17)

10.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08627-17)

10.5 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08628-17)

10.6 Jahresbericht der Feuerwehr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08513-17)

10.7 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08562-17)

10.8 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)

10.9 Benennung von Delegierten für die 12. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 28.11.2017 in Köln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08782-17)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist und wies auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Garbe (AfD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

9.15 Außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Teilfinanzrechnung des Amtes 24 für den Kapitalzuschuss Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08897-17)

9.16 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08896-17)
zu erweitern.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um die genannten Punkte.


Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, die Vorlage

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom

220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur
Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages,
Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)
von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.

Ferner wies OB Sierau darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage

10.8 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)
zurückgezogen habe.

Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.07.2017

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.07.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt –

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08655-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08524-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08427-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 20.09.2017 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 13.09.2017:

Der Beirat bittet, neben der vorgesehenen Dachbegrünung und den Vorgaben für die Verwendung heimischer Gehölze und Pflanzen den Hinweis auf den Artenschutz an Gebäuden in den B-Plan aufzunehmen. Ohne großen finanziellen Zusatzaufwand kann dieser Aspekt bei der Gebäudeplanung von Architekten und Bauherren berücksichtigt werden. Dies kommt Brutvögeln und Fledermäusen zugute.
Informationen hierzu u.a. unter: http://www.artenschutz-am-haus.de oder www.artenschutz-am-bau.de

AUSW, 20.09.2017:

Frau Rm Lührs erhebt die Anregungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (siehe o.a. Empfehlung) sowie der Bezirksvertretung Hörde zum Antrag. (Die Bezirksvertertung Hörde empfahl die Vorlage einstimmig und forderte den Vorhabenträger auf, bei der Realisierung des Bauvorhabens auch darauf zu achten, dass Ladestationen für Elektroautos und E Bikes Berücksichtigung finden.)



Nachdem Herr Wilde darüber informiert hat, dass die Verwaltung diese Anregungen im weiteren Verfahren im städtebaulichen Vertrag mit aufnehmen könne, wird eine Abstimmung zum o. a Antrag nicht mehr für erforderlich gehalten und zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hö 275 und dem Entwurf der Begründung vom 10.08.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 275 - Auf der Kluse - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 20 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 in der Fassung vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 568 / SGV. NRW. 791)

V. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Hö 275 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2017 vor:
„die Befassung der Vorlage (Drucksache Nr. 05846-16) in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 wurde zur Klärung von Fragen, die im Rahmen der Sanierung der Godekinsiedlung von der Presse thematisiert wurden, vertagt. In diesem Zusammenhang hat das Amt für Wohnen und Stadterneuerung im Einvernehmen mit den Beteiligten

- Wohnbau Berke,


- DMB Mieterbund Dortmund e. V. und
- Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V.

einen Moderationsprozess zur sozialverträglichen Sanierung des Wohnungsbestandes durchgeführt. Im Verlauf dieses Prozesses hat die Vorhabenträgerin den Vorschlag der Mietervereine aufgegriffen und die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft NRW beauftragt, einen Sozialplan für die drei Bauphasen der Sanierungsmaßnahme zu erstellen. Der vorliegende Sozialplan stellt eine ausführliche Prozessbeschreibung dar, dokumentiert die Absichten von Wohnbau Berke im Sinne eines sozialverträglichen Umganges mit der Mieterschaft und stellt die bislang vermisste Transparenz her. Anliegend wird im Einvernehmen mit Wohnbau Berke der Sozialplan zur Kenntnis gereicht.

Kurzinformationen zum aktuellen Sachstand

- Vor dem Hintergrund der deutlich unterschiedlichen Positionen der Beteiligten begrüßt die Verwaltung die Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft sowie die Aufstellung eines Sozialplans zum Sanierungsvorhaben.


- Inhaltliche Änderungs- und Ergänzungswünsche der Mietervereine und der Verwaltung wurden im Sozialplan berücksichtigt.
- Nach den Regelungen des Mietrechts muss jede Einzelfallsituation individuell betrachtet und geklärt werden. Generelle Vereinbarungen für alle betroffenen Haushalte sind nicht erziel- bzw. regelbar.
- Mit 35 Mietparteien der 1. Bauphase (48 Wohnungen) hat die Eigentümerin einvernehmliche Vereinbarungen über den Freizug der Wohnungen erzielt. Für die noch nicht abschließend geklärten 13 Fälle (juristische Vertretung durch die Mietervereine) wurde im Moderationsprozess Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zugesagt.
- Wohnbau Berke hat sich verpflichtet, in der Wohnsiedlung 30 geförderte Wohnungen zu errichten. Diese Wohnungen haben im Rahmen der Betrachtung sozialer Härtefallsituationen eine Schlüsselfunktion.
- Der individuelle mietrechtliche Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist hoch.
- Die Klärung der vielfältigen zivilrechtlichen Fragestellungen (z. B. Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen, Differenzierung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, Mietpreis- und Vertragsgestaltung) obliegt ausschließlich den Mietvertragsparteien. Die öffentliche Hand ist hier außen vor.

Vor dem Hintergrund dieses Sachstandes bitte ich nunmehr über die im Betreff genannte Vorlage zu befinden.



Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 20.09.2017 vor:
Hierzu liegt vor Ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05846-16-E1) inkl. Anlage „Sozialplan zum Sanierungsvorhaben Godefriedstraße“ (lag bereits zur Sitzung am 05.07.2017 vor)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08235-2/ (Lag bereits zur Sitzung am 05.07.2017 vor):

„….wir bitten darum, den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert, mit dem Inhaber der Gebäude in der
Godekinstraße ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das auf eine Gentrifizierung verzichtet
und es den Mieterinnen und Mietern erlaubt, ihre Wohnungen zu halten. Die Verwaltungsvorlage
wird bis zur Vorlage eines solchen Konzeptes weiterhin zurückgestellt

Begründung
Das derzeitige Sanierungskonzept sieht eine Erhöhung der Mieten von 5,10 Euro (laut
Niederschrift des AUSW vom 30.11.2016 – Aussage von Herrn Wilde) auf über 13 Euro
pro qm vor. Damit kann nur eine absolute Minderheit der bisherigen Mieterinnen und Mieter
ihre Wohnung auch weiterhin bezahlen.
Als Alternative ist nun geförderter Wohnungsbau vorgesehen. Die Errichtung von geförderten
Wohnungen ist zwar begrüßenswert, es ist aber nicht die Aufgabe der Wohnbauförderung
es privaten Miethaien zu ermöglichen ihre Gewinne im bisherigen Bestand zu maxi-
mieren. Der Einsatz öffentlicher Gelder der Wohnungsbauförderung darf daher ein für Mieterinnen
und Mieter verträgliches Sanierungskonzept für die Bestandswohnungen nicht
ersetzen. Das derzeit vorliegende Konzept erfüllt diese Voraussetzungen auch nach Aussage
des Mietervereins Dortmund nicht. Daher ist durch Vorlage eines auch mit dem Mieterverein
positiv abgestimmten Sanierungskonzeptes sicherzustellen, dass öffentliche
Gelder nicht in dieser Weise missbräuchlich zweckentfremdet werden.

AUSW, 20.09.2017:

Frau Rm Neumann-Lieven und Herr Rm Waßmann führen für ihre jeweilige Fraktion an, dass sie heute zur gesamten Angelegenheit beschlussfähig seien.



Nachdem Herr Böhm noch einmal über den aktuellen Sachstand berichtet hat, deklariert Herr Rm Kowalewski weiteren Beratungsbedarf und bittet darum, die Angelegenheit zum Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Herr Waßmann betont, dass seine Fraktion nicht damit einverstanden sei, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlag ohne Empfehlung weiter.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Stellungnahme der Verwaltung und dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08345-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche
Oespel -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08428-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 – westlich Erlenkamp –
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08638-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07508-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung am 19.09.2017 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost:

„Den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise wird von Frau Stork (StA 61) vorgestellt und von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beratung in die Sitzung am 19.09.2017 und fordert die Verwaltung auf, aussagekräftige Pläne vorzulegen aus denen Details des Radschnellwegs Ruhr hervorgehen. Vor der nächsten Sitzung am 19.09.2017 wird es einen „Runden Tisch“ mit der Fachverwaltung zur Feinabstimmung der Vorlage geben.

Anfrage der SPD-Fraktion zu TOP 11.2

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu folgender Frage bis zum „Runden Tisch“ Stellung zu nehmen:


Besteht die Möglichkeit, die auf Seite 7 im vorletzten Absatz angekündigte Prüfung einer Trassierung, östlich der S-Bahn Haltestelle Körne aufzugeben und stattdessen die Führung der Trasse über die Peter-Paul-Rubens-Straße für die Planung und spätere Ausführung verbindlich festzulegen?

Begründung:

Eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie erfordert unverhältnismäßig hohe Investitionen und ignoriert den bereits seit längerer Zeit in diesem Straßenabschnitt gefahrlosen Radverkehr.



Folgende Argumente sprechen gegen eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie:

1. Direkt am östlichen Rad- und Fußgängertunnel des Haltpunktes Körne befindet sich die bebaute Immobilie Albrecht-Dürer-Str. 2a, die der beabsichtigten Trassierung durch Abriss weichen müsste.

2. Die Trasse würde im weiteren Verlauf an der Grundstücksgrenze der Immobilie Matthias-Grünewald-Str. 17 -19 verlaufen und zu nicht akzeptablen zusätzlichen Immissionen durch Planierung des bewaldeten Hügels ( Verlust Lärmschutz zur S4 ) und bisher nicht vorhandenem Radverkehrs führen. Außerdem müsste die Immobilie einen gesonderten Lärmschutz zur S 4 erhalten und eingezäunt/-gefriedet werden.

3. Im östlichen Abschnitt müsste der komplette Grünzug zwischen S-Bahn-Brücke Nußbaumweg und in Höhe der kleinen Platzes an der Arnold-Böcklin-Straße bestehend aus dichten Gehölzen, Sträuchern und Bäumen ( Nistplätze für viele Vogelarten ) weichen.

4. Der bisherige und aktuelle Radverkehr auf der Peter-Paul-Rubens-Straße als Teil der Nord-Ost-Radfahrroute funktioniert reibungslos und störungsfrei und wird durch das partnerschaftliches Verkehrsverhalten der Anwohner unterstützt.

5. Die Ampelquerung über den Nussbaumweg erfolgt aufgrund einer optimalen Grüntaktung der Ampel problemlos und ermöglicht Fußgängern und Radfahrern ein zügiges Überqueren der Straße.

6. Gleichzeitig sorgt die Ampelschaltung auf dem Nußbaumweg für Anhaltephasen des Kfz-Verkehrs, die zu einer Regulierung der Geschwindigkeit des Verkehrs auf dem Nußbaumweg führen.

7. Auf der östlichen Seite des Nussbaumwegs befindet sich bereits ein komfortabel ausgebauter Radweg, der keine im Vergleich zum Wieckesweg oder innerstädtischen Straßenabschnitten kostspielige und unwirtschaftliche, zusätzliche Baumaßnahmen entlang der S-Bahn-Linie incl. Brückenbauwerks über den Nußbaumweg benötigt.

Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung außerdem auf, bis zum Termin des „RundenTisches“, detaillierte Informationen zur angedachten Trasse zwischen Hohe Straße und Ruhrallee/Güterbahnhof zur Verfügung zu stellen. Leider finden sich in dem vorliegenden Papier für diesen Abschnitt z. B. keine Angaben zur Parkraumsituation oder zur geplanten Vorgehensweise bei den angedachten Brückeninstallationen“

ABVG 19.09.2017:

Man einigt sich darauf, dass Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu diesem Thema als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet werden sollen.



Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung



- die weiteren Planungsschritte auf der Basis des von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Trassenverlaufes vorzunehmen (Anlage 1)
- eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu schließen
- die Planungen für einen ersten Bauabschnitt (Kreuzviertel) voranzutreiben und kurzfristig die notwendigen ersten Förderanträge zu stellen

Es entstehen für diese Maßnahme insgesamt förderfähige Gesamtauszahlungen in der städtischen Finanzrechnung in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 29.06.2017 vor:
Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) bei 6 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt der Verwaltung dringend, die Kreuzung Steinbrinkstraße/Webershohl/Stemmering zügig zu überplanen und bereits in der Anfangsphase umzubauen!

Begründung:

Die versetzte Kreuzung vor dem einspurig zu befahrenden Tunnel mit Ampellösung ist bereits heute für Radfahrer auf der Trasse gefährlich und gefährdet auch Fußgänger!



Von Westen kommend fahren die Radler in eine Warteschlange hinein. Oftmals steht auch der Bus wartend vor der Ampel. Sollen sie auf der linken Seite bleiben? Sollen sie sich zwischen den Autos eine Lücke suchen, sich ggf. mit einem breiten Rad mit Satteltaschen durchzwängen und seitlich am Bordstein aufstellen oder bis vorne durchfahren? Nach der StVO müssten die Radler warten, bis der Stau vor der Ampel abgeflossen ist (dauert oft mehrere Ampelphasen) oder sie jemand in die Warteschlange hinein winkt – eine Lösung fern jeder Realität.

Von Osten kommend geraten sie in eine noch unübersichtlichere Situation, da die eigentliche Einfahrt auf die Steinbrinkstraße durch die Kombination aus rotem Signallicht und Stoppschild geregelt ist und der Verkehr unvermittelt aus dem Tunnel auftaucht. Dazu kommt die Extra Ampelphase für Fußgänger (Schulweg!). Von Osten kommend ist die jetzige Regelung eigentlich nur akzeptabel, weil sie bislang allein die wenigen Kraftfahrzeuge der Anlieger sowie den normalen innerörtlichen Radverkehr betraf, alles Menschen mit Ortskenntnis. Fußgänger (viele Schulinder, KITA-Kinder in Kinderwagen usw.) haben hier das Problem, dass sie nicht nur wegen der Passage durch den Tunnel, sondern auch noch wegen der Überquerung des Stemmerings aufpassen müssen. Sie müssen an dieser gefährlichen Stelle sehr oft ausweichen.

Der Durchgangs-Radverkehr hat bereits in den letzten Jahren deutlich zugenommen, es kommt immer wieder zu kritischen Situationen eben wegen dieser Gemengelage. Aus diesem Grunde halten wir eine Entschärfung dieses neuralgischen Punktes für unbedingt notwendig, da der Radverkehr auf einem RS1 auch viele ortsunkundige Fahrer an diese Kreuzung bringen wird.“

Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

- die weiteren Planungsschritte auf der Basis des von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Trassenverlaufes vorzunehmen (Anlage 1)
- eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu schließen
- die Planungen für einen ersten Bauabschnitt (Kreuzviertel) voranzutreiben und kurzfristig die notwendigen ersten Förderanträge zu stellen

Es entstehen für diese Maßnahme insgesamt förderfähige Gesamtauszahlungen in der städtischen Finanzrechnung in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der beiden Empfehlungen aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und der Bezirksvertretung Brackel ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08044-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV,
Abschluss einer Qualitätsvereinbarung mit den bedienenden ÖPNV-Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08705-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 20.09.2017 vor:

AUSW, 20.09.2017:

Durch Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Gebel wurden folgende Fragen hierzu aufgeworfen:



1. In welcher Form erfolgt die Berichterstattung zur Evaluation? (Wunsch: jährlich!)

2. Wie wird die Politik in den Qualifizierungs-und Evaluationsprozess eingebunden? Gibt es hierzu einen Arbeitskreis?

3. Wie kann das subjektive Sicherheitsempfinden quantifiziert bzw. objektiviert werden?

Nachdem Herr Wilde zugesichert hat, dass die Verwaltung diese Fragen schriftlich zur Ratssitzung beantworten werde, erfolgt folgende Abstimmung zur Vorlage:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung des vorliegenden Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV zum 01.01.2018 (Fachbeitrag zum Nahverkehrsplan Dortmund 2014).

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Oberbürgermeister, die beigefügte Qualitätsvereinbarung mit den auf dem Stadtgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.12
Förderung der Pflege von Denkmälern in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05492-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Lärmaktionsplanung - Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06821-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 20.09.2017 vor:

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung zur Lärmaktionsplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), Bündnis 90/Die Grünen (4), bei Enthaltung von Fraktion Die Linke&Piraten (2) und Herrn Klein-Endebrock (SPD) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) wie folgt zu beschließen, in Verbindung mit dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.



Lärmaktionsplan
Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:

1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,

Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist.

Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom
28.06.2017:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.

Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom 17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen:

„Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße /
Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom
05.07.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird keine Tempo 30-Zone.


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom
11.07.2017:

Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn Ortsteilverbindende Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydecke zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDU-Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an.

Beschluss

Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPD-Fraktion, 1x AfD, 5x CDU-Fraktion, 4 Jastimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke), aus den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.


Frau Möller (SPD-Fraktion) nahm an der Abstimmung nicht teil.


hierzu ->Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06821-17-E1:

die Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für 16 Straßenabschnitte auf 30 km/h ist Bestandteil des rechtskräftigen Lärmaktionsplans. Diese Straßenabschnitte wurden

a. wegen der hohen Lärmbelastung und
b. wegen der hohen Anzahl lärmbetroffener Menschen

benannt.

In mehreren Gesprächen mit den Stadtämtern 61 und 66 wurden 9 Straßenabschnitte als nicht geeignet für die Einführung von Tempo-30 erachtet. Hier die Begründung dazu aus der Vorlage:

Es bestand Einigkeit, dass Tempo 30 in Straßen mit mehr als einer Spur je Richtung aufgrund der (optischen) Breite von den Autofahrern nicht akzeptiert wird, und der Lärmminderungseffekt dadurch nicht zum Tragen käme. Für diese Straßen ist der Einbau von lärmminderndem Asphalt die bessere Lösung.

Daher wird vorgeschlagen, die Straßen mit der laufenden Nummer 2,4, 8 und 12 nicht weiter zu verfolgen.
Bei der Brackeler Straße wird der Luftgrenzwert für das Stickstoffdioxid überschritten. Zum Einfluss von Tempo-30 auf die Luftschadstoffbelastung gibt es unterschiedliche Einschätzungen. So sieht das Umweltbundesamt bei Tempo-30 keinen negativen Einfluss auf die Luftschadstoffbelastung. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat bei einer modellbasierten Betrachtung eine Erhöhung der Luftbelastung errechnet. Wegen dieser Unklarheit wird vorgeschlagen, für die Brackeler Straße die Einführung von Tempo-30 nicht vorzuschlagen.

Bei den laufenden Nummern 14 und 15 handelt es sich um Landesstraßen, die eine wichtige Verbindungsfunktion wahrnehmen. Würden diese über die längere Strecken (rd. 500 m) als Tempo-30 Strecken ausgewiesen, besteht zudem das Risiko einer Verkehrsverdrängung ins untergeordnete Netz. Dies gilt es zu vermeiden.

Die Bergstraße und die Hostedder Straße werden nach Vorliegen der diesjährigen Lärmkartierung erneut geprüft.

Zu den Vorschlägen / Beschlüssen der 4 Bezirksvertretungen nehme ich anhand der folgenden Übersicht Stellung:



Gremium
Beschluss
Stellungnahme
BV Innenstadt Ost
Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:
1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,
Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.
Zu 1) Saarlandstraße Dieser Straßenabschnitt gehört zu den Belastungsschwerpunkten, weist aber zumindest in Teilen mehr als eine Spur je Richtung auf. Gleichwohl wäre die Festsetzung von Tempo-30 möglich.

Zu 2) Klönnestraße
Dieser Straßenabschnitt gehört nach der Kartierung nicht zu den Belastungsschwerpunkten und wird im Lärmaktionsplan nicht zur Prüfung von Tempo-30 empfohlen.
Nur für den nördlichen Teil der Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und Güntherstraße wird eine Tempo-30 empfohlen.
BV Innenstadt
Nord
Die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt
einstimmig wie folgt zu beschließen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom
17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen: „Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße / Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.“
Immermannstraße / Eberstraße
Die Immermannstraße gehört nach der Lärmkartierung zu den Belastungsschwerpunkten; zwischen Schützenstraße und Münsterstraße darf zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur 30 km/h gefahren werden. Die Eberstraße gehört nicht zu den Belastungsschwerpunkten. Gleichwohl wurde für einen 600m langen Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kindergarten, Sportplatz) Tempo-30 für den Zeitraum 07:00 – 20:00 Uhr festgesetzt.

Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass eine Erweiterung des „Tempo-30-Zeitraums“ für die Eberstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei
BV Innenstadt West
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU) bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird keine Tempo 30-Zone.
Kreuzstraße: Von der Kreuzstraße zählt nur der Abschnitt zwischen Hoher Straße und Vinckeplatz zu den Belastungsschwerpunkten, jedoch werden auch im westlichen Teil der Kreuzstraße punktuell die Auslösewerte für einen Lärmaktionsplan überschritten.

In der Sitzung am 02.11.2016 hat die BV Innenstadt-West für die Kreuzstraße zwischen Vinckestraße und Lindemannstraße die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gefordert. In Ihrer Empfehlung zu der Vorlage „Lärmaktionsplanung…..“ wird nun geäußert, dass die Kreuzstraße keine Tempo-30-Zone werden soll.

Im Detail möchte die BV zwar Tempo-30 auf der Kreuzstraße jedoch nicht als Tempo-30-Zone sondern nur als Tempo-30-Strecke. Dies ist auch die Intention der Vorlage.
BV Lütgendortmund
Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn, ortsteilverbindende
Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das
Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydeckel zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDU- Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an.

Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPD, 1x AfD, 5x CDU, 4 Ja-Stimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke) aus den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.
Im Stadtbezirk Lütgendortmund wurden Abschnitte des Lütgendortmunder Hellwegs und der Lütgendortmunder Straße für die Einführung von Tempo-30 vorgeschlagen. Bei beiden Straßen handelt es sich um Belastungsschwerpunkte.
Über die Sitzung der Bezirksvertretung Lütendortmund wurde in der Lokalpresse berichtet.

Gleichwohl erschließt sich letztendlich nicht, was die BV zu der Ablehnung von Tempo-30 auf den beiden betroffenen Straßen bewegt hat.

Nach Mitteilung des Tiefbauamtes besteht aus dortiger Sicht keine Verpflichtung, gegen den Wunsch der Bezirksvertretung 30 km/h anzuordnen.


hierzu ->Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr: 06821-17-E2):

„…..die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g.
Tagesordnungspunkt folgenden Änderungsantrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10. Auf den laufenden Nummern 5, 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen.
Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.

Begründung

Die laufende Nummer 5 (Kreuzstraße 1-29) ist lediglich knapp 200 Meter lang und eine der Haupteinfallsstraßen in die Dortmunder City, wenn man von Westen kommend über Wittekindstraße / Vinckeplatz / Kreuzstraße und Hohe Straße in die Innenstadt möchte. Sie sollte daher in diesem kurzen, von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschnitt nicht auf Tempo 30 km/h reduziert werden.



Bei den laufenden Nummern 7 (Lütgendortmunder Hellweg 257-267) sowie 13 (Lütgendortmunder Straße 1-133) hat die Bezirksvertretung Lütgendortmund einstimmig beschlossen, dass auf diesen Straßen weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten soll. Diesem Wunsch der Bezirksvertretung sollte sich der Rat anschließen.“


AUSW, 20.09.2017:

Herr Rm Kowalewski stellt folgenden mündlichen Antrag:



Wir führen auf der Brackeler Straße, zwischen Spähenfelde und Borsigplatz, „Tempo 30“ ein, sobald die Nordspange befahrbar ist und als Alternativstrecke infrage kommt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten) und Enthaltung (Fraktion B’90 Die Grünen) ab.

Nachdem man sich grundsätzlich darüber einig ist, die Vorlage der Verwaltung zu befürworten, findet zu den Empfehlungen der Bezirksvetretungen, der hierzu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung sowie zum Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zunächst noch eine kontroverse Diskussion statt.

Anschließend einigt man sich auf folgende getrennte Abstimmung:

1. Zur Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen Innenstadt Ost und Nord (Über die Stellungnahme der Verwaltung zu den Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt West und Lütgendortmund mit den Themen „Kreuzstraße“ und „ Lütgendortmund“ wird nicht abgestimmt!):
Der AUSW schließt sich folgender Stellungnahme der Verwaltung mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), an:

Gremium
Beschluss
Stellungnahme
BV Innenstadt Ost
Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:
1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,
Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.
Zu 1) Saarlandstraße Dieser Straßenabschnitt gehört zu den Belastungsschwerpunkten, weist aber zumindest in Teilen mehr als eine Spur je Richtung auf. Gleichwohl wäre die Festsetzung von Tempo-30 möglich.

Zu 2) Klönnestraße
Dieser Straßenabschnitt gehört nach der Kartierung nicht zu den Belastungsschwerpunkten und wird im Lärmaktionsplan nicht zur Prüfung von Tempo-30 empfohlen.
Nur für den nördlichen Teil der Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und Güntherstraße wird eine Tempo-30 empfohlen.
BV Innenstadt
Nord
Die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt
einstimmig wie folgt zu beschließen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom
17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen: „Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße / Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.“
Immermannstraße / Eberstraße
Die Immermannstraße gehört nach der Lärmkartierung zu den Belastungsschwerpunkten; zwischen Schützenstraße und Münsterstraße darf zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur 30 km/h gefahren werden. Die Eberstraße gehört nicht zu den Belastungsschwerpunkten. Gleichwohl wurde für einen 600m langen Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kindergarten, Sportplatz) Tempo-30 für den Zeitraum 07:00 – 20:00 Uhr festgesetzt.

Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass eine Erweiterung des „Tempo-30-Zeitraums“ für die Eberstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei
2. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion:
2.1 Der AUSW lehnt den Antrag bezüglich der Kreuzstraße mehrheitlich, bei Gegenstimmen, (CDU-Fraktion und Fraktion FDP) ab.

2.2 Der AUSW stimmt dem Antrag bezüglich des Ortsteils Lütgendortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) zu.

2.3 Der AUSW stimmt dem Vorschlag bezüglich eines zukünftigen Evaluationsberichtes mehrheitlich, bei Gegenstimmen, (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) zu.

Mit den o. a. Anmerkungen aus der Stellungnahme der Verwaltung und unter Berücksichtigung der Abstimmung zum CDU-Antrag empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten, aus Gründen des Lärmschutzes, lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10.

Auf den laufenden Nummern 5, 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen. Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Interessentengesamtheiten - Änderung des Rezesses über die Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08629-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Wohnungsmarktbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08466-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Wohnungsmarktbericht 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Stadterneuerungsprogramm 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08495-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung am 27.09.2017 vor:
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:


Beschluss

Nach längerer Diskussion werden folgende Zusätze einstimmig beschlossen:

1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.

2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den Gartenstadtradweg realisiert werden kann.



Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze einstimmig gemäß der Vorlage zu beschließen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:

AUSW, 20.09.2017:

Herr Rm Logermann bittet darum, sicherzustellen, dass auch Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der Jury vertreten sein werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) gemäß der Vorlage zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und damit den u. a. Zusätzen (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.

Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen. Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).



1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der
Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.

2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den
Gartenstadtradweg realisiert werden kann.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, entsprechend der Vorlage der Verwaltung zu beschließen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08365-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 3. Sachstandsbericht der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Energiebericht 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.22
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08529-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.23
Planungsbeschluss "Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07600-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.24
Überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW; hier: Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08578-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.25
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08077-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
CSR Kompetenzzentrum Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08596-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 21.09.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der verbleibende Eigenanteil von 20 % (100.000 €) sich auf insgesamt 4 Projektpartner verteilt. In den finanziellen Auswirkungen waren versehentlich 5 Projektpartner genannt.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Alternative für Deutschland folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster –die Durchführung des Projekts „CSR Kompetenzzentrum Ruhr“ für den Zeitraum von 2017 – 2020 (36 Monate).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster –die Durchführung des Projekts „CSR Kompetenzzentrum Ruhr“ für den Zeitraum von 2017 – 2020 (36 Monate).


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Geförderter Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08751-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.3
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung am 13.09.2017 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen:
„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung: Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.

Begründung:


Eines der vier Kernelemente der Dortmunder Kommunalen Arbeitsmarktstrategie ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Hier könnte das Projekt ansetzen: Das Ziel könnte darin bestehen, zum Beispiel Hauptschülern die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der lokalen Unternehmen nahe zu bringen. Durch diese intensive Vernetzung und Kooperation einer noch näher zu bestimmenden Schule mit lokalen Unternehmen soll der Übergang dieser Zielgruppe in eine Berufsausbildung verbessert werden.
Ein zentraler Ansprechpartner an der Schule, der die Lehrer unterstützt und nachhaltig unternehmensnahe Strukturen aufbaut, könnte dabei im Zentrum des Projektes stehen. Die Federführung des Projektes sollte bei der Wirtschaftsförderung Dortmund liegen, da durch die enge Kooperation mit der heimischen Wirtschaft auf bestehende Netzwerke zu den Unternehmen zurückgegriffen werden kann.

Der Beginn des Projektes sollte schnellstmöglich erfolgen und über die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 laufen.

Rm Matzanke erinnerte daran, dass die Vorlage zum Jahresabschluss in der letzten Sitzung des Rates bereits beschlossen wurde, der Ausschuss aber vor einer Beschlussfassung zum Antrag die Verwaltung gebeten habe, ein mögliches Projekt vorzustellen, welches mit den Mitteln des Jahresüberschusses verwirklicht werden könnte.


Herr Beyer stellte das Projekt „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“ ausführlich vor. Ein wichtiger Baustein sei es, den sicheren Übergang von Jugendlichen in den Beruf zu begleiten. Es werde ein anderer Zugangsweg sowohl zu den Jugendlichen als auch zu den Unternehmen, die sich in einer erreichbaren Nähe befinden, hergestellt. Diese Aufgabe soll durch eine Person übernommen werden, die nicht aus dem pädagogischen, sondern aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich kommt und in der Schule tätig ist. Die Wirtschaftsförderung nutze ihre guten Kontakte in die Wirtschaft und fungiere somit als Unterstützungs-/Wissenscoach.

Rm Reigl regte an, das Projekt, sofern es umgesetzt wird, auch dem Schulausschuss vorzustellen. Rm Rühter begrüßte das vorgestellte Projekt, welches genau der Intention des Antrages seiner Fraktion entspreche. Hervorzuheben sei, dass es auf die bereits vorhandenen Erfahrungen mit der Hauptschule Husen aufbaue.


Auf Rückfrage von sB Dr. Dettke, wie sich die Kosten zusammensetzen, stellte Herr Beyer dar, dass es sich in erster Linie um kalkulatorische Personalkosten handele, die für die nach E11 bewertete Stelle einzusetzen sind. Das Neue zu dem bereits abgelaufenen Projekt ist die direkte Kontaktaufnahme zu den örtlichen Betrieben. Gerade für kleinere Handwerksbetriebe sei es nicht leistbar, in die Schulen hineinzugehen und dort geeignete Auszubildende zu finden.

Rm Stackelbeck bewertete das Projekt positiv. Es findet auch die volle Unterstützung ihrer Fraktion. Die Bereitstellung der Mittel aus dem Haushalt heraus sei für sie jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Vielmehr sollte eine Befassung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen erfolgen. Für den Fall einer Beschlussfassung in der heutigen Sitzung werde man den Antrag der SPD-.Fraktion daher ablehnen müssen.

Rm Penning bestätigte die Bewertung des Projektes. Bei dem SPD-Antrag sei die Verwendung der Begrifflichkeit der „Erhöhung des Betriebskostenzuschusses“ missverständlich. Man plädiere dafür, einmalig einen außerordentlichen Ertrag in Höhe des eingesparten Jahresüberschusses aus dem städtischen Haushalt an die Wirtschaftsförderung zurückzuführen. Darüber hinaus müsse eine Evaluation des Projektes erfolgen aus der erkennbar wird, welcher Benefit mit den eingesetzten Mitteln erreicht werden konnte.


Wie auch Rm Stackelbeck befürworte man eine Einbindung in die Haushaltberatungen, werde das Projekt dort wohlwollend begleiten.

Herr Westphal verwies auf die festen Begrifflichkeiten, so dass man von einer Erhöhung des Betriebskostenzuschusses sprechen müsse. Man könne aber den Beschlussvorschlag wie folgt ändern:

„Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.“

Herr Westphal erinnerte daran, dass es sich um eingesparte Mittel der Wirtschaftsförderung handele und es durchaus Aufgabe des Betriebsausschusses sei, über deren Verwendung mit zu entscheiden.

Rm Rüther gab zu bedenken, dass das Projekt kurzfristig umgesetzt werden soll und die Beschlussfassung im Rahmen der HH-Beratungen eine unnötige Verzögerung bedeute. Wenn man sich dennoch dafür entscheide, sollte der Fachausschuss zumindest ein entsprechendes Voting in die Beratungen einbringen.

Die Sitzung wurde in der Zeit von 15:33 – 15:39 Uhr zur Beratung unterbrochen. Rm Penning signalisierte als Ergebnis der Beratungen in der CDU-Fraktion, dass man dem Antrag nun zustimmen werde unter der Maßgabe des geänderten Beschlussvorschlages und der Festlegung, dass eine Evaluation zu erfolgen habe.


Rm Rüther bestätigte, dass die SPD-Fraktion dem geänderten Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.
Rm Stackelbeck wies noch einmal darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Zustimmung ihrer Fraktion zur Verwendung der Mittel nicht erteilt werden könne, man aber inhaltlich voll hinter dem Projekt stehe.
Rm Waßmann wies darauf hin, dass für den Fall der Einbindung in die Haushaltsberatungen mit einem zeitlichen Verzug von mindestens 6 Monaten zu rechnen sei, da zunächst die Genehmigung des Haushaltes abzuwarten sei. Zu bedenken sei ebenfalls, dass die Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren immer einen Jahresüberschuss erwirtschaftet habe, der in den städtischen Haushalt eingeflossen sie, so dass man bereit sei, in diesem Fall davon abzuweichen.
Rm Matzanke führte aus, dass der Antrag nach der Abstimmung im Ausschuss nun an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat zu weiteren Beratung und Beschlussfassung überwiesen werde.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die


Grünen und der Fraktion Alternative für Deutschland folgenden Beschluss zu fassen:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.

Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.

Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus nimmt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung das vorliegende Projektkonzept „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“ zur Kenntnis. Nach Abschluss des Projektes erfolgt eine Evaluation, die dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wird.“


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder: Alle Kinder in Dortmund wachsen -auch unter schwierigen Lebensbedingungen- gesund auf.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07617-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.2
Dortmunder Inklusionsplan 2020; Zusammensetzung des Inklusionsbeirates, Geschäftsordnung und Entschädigungszahlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08904-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2017/2018 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07645-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08507-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07903-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 21.09.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) ( Druckache Nr.: 07903-17-E1):

„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor. Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/ Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate wie z.B.

- Kirche im Park


- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenanalyse.“

AUSW, 20.09.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig, den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag in der folgenden, geänderten Fassung:



Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt
die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor.

Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/ Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate wie z.B.

- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenanalyse.“
Unter Berücksichtigung dieses beschlossenen Antrages, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Millionen Euro.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt den Hinweis, dass er nur unter der Bedingung, dass das Sonnensegel weiterhin ein Veranstaltungsort bleibe, zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und damit der darin vorgeschlagenen Ergänzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung (fett), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Millionen Euro.

Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/


Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.

- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.6
Mahnmal für ehemalige Zwangsarbeiter am PHOENIX See -Ausführungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07190-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06580-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung;
hier: Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08760-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie




zu TOP 8.1
Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08525-17)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


zu TOP 9.1
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08314-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08383-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08443-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat, zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Betriebsleistungen der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08585-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.





zu TOP 9.5
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08405-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08514-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Jahresabschlussentwurf 2016 des Haushaltes der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08594-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Jahresabschlussentwurf 2016 des Haushaltes der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 9.9
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08546-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Beteiligungsbericht 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08621-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Beteiligungsbericht 2016/2017 zur Kenntnis.



zu TOP 9.11
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08526-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.12
Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08590-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.13
Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 9.14
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08434-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.15
Außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Teilfinanzrechnung des Amtes 24 für den Kapitalzuschuss Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08897-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.16
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08896-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08117-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung am 07.09.2017 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und CDU- Fraktion vor:

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Änderungen zur Beschlussvorlage zu beschließen:

1. Das neue Dezernat 8 umfasst lediglich die Fachbereiche 10 und 11 sowie die Stabsstelle „Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement“. Das Vergabe- und Beschaffungszentrum einschl. Mobilitätszentrum verbleibt im Dezernat 7.

2. In der Stellenausschreibung wird deshalb im zweiten Absatz das Vergabe- und Beschaffungszentrum gestrichen. Zudem erhält der vierte Absatz der Stellenausschreibung folgende neue Fassung:

Gesucht wird eine engagierte, einsatzfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die ausgeprägte Fähigkeiten im Management großer Organisationseinheiten besitzt und die fachlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbereich erfüllt. Ferner ist die Befähigung zur Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (ehemals höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst) erforderlich. Erfahrungen in der Kommunalverwaltung und Kenntnisse im Bereich der Informationstechnologie sind wünschenswert.

Begründung :

Zu TOP 1 :
Das Vergabe und Beschaffungszentrum (StA 19) nimmt mittlerweile fast alle Vergaben und Beschaffungen der anderen Fachbereiche und Eigenbetriebe wahr. Die Hälfte aller Vergaben sind Bauvergaben. Deshalb ist es sinnvoll, dass StA 19 im Dezernat für Bauen und Infrastruktur verbleibt, um keine neue Schnittstellenproblematik zu schaffen.
So können auch Kommunikationsprobleme, die in letzter Zeit sehr häufig mit dem Tiefbauamt aufgetreten sind (z.B. bei der Beschaffung von Kinderspielgeräten) direkt aufgelöst und politische Beschlüsse schneller in die Tat umgesetzt werden.
Zudem ist das neue Dezernat 8 in der og. Zusammensetzung zum Ausschuss für Personal und Organisation kongruent und es ergeben sich keine Überschneidungen mit dem AFBL, dem StA 19 zugeordnet ist.

Zu TOP 2 :
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.06.17 beschlossen, dass die Funktion eines CIO in der Verwaltungsspitze beim Oberbürgermeister angesiedelt wird. Dort ressortiert ebenfalls schon das Projekt Smart City.
Eine Verlagerung dieses Bereiches auf die Dezernatsebene ist vom Rat nicht beabsichtigt.
Im Zuge der Besetzung der CIO-Funktion ist die organisatorische Ansiedlung der Geschäftsführung für den Masterplan Digitale Stadt zu klären.Diese Geschäftsführung könnte auch bei 8/Dez. angesiedelt werden.
Die anderen Dezernate und die Wirtschaftsförderung bleiben in der Verantwortung, den Masterplan zur Digitalisierung mit umzusetzen.
Deshalb sind diese besonderen Fachkenntnisse der/des neuen Dezernenten/in nicht erforderlich.
Zudem würde dieses spezialisierte Anforderungsprofil die Bewerberlage unnötig einschränken.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme des Personalrates vor:

der Personalrat hat die oben genannte Drucksache, insbesondere den Ausschreibungstext, beraten und möchte die nachfolgenden Anmerkungen machen.

Es ist uns aufgefallen, dass das Bewerberprofil sehr kurzgefasst formuliert ist. Weiterhin mussten wir verwundert feststellen, dass zum umfangreichen Aufgabengebiet Personal keine Anforderungen gestellt werden.

Nachdem sich der Personalrat in der Vergangenheit stark für die Einrichtung eines Personaldezernates engagiert hat, möchten wir Sie bitten unsere nachfolgenden Anregungen und Aspekte in dem Ausschreibungstext zu berücksichtigen.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte bereit sein, das Thema Wissenstransfer ernsthaft anzugehen und bezüglich des demografischen Wandels über Visionen verfügen und diese auch sozialverträglich und human unter Einbeziehung der Menschen umsetzen.

Weiterhin sollte die Person über Kooperationsbereitschaft mit den Gremien sowie über Konfliktbereitschaft und Durchsetzungsvermögen verfügen, um die von ihr vertretenen Interessen auch gegen andere Dezernate zu behaupten.

Erfahrungen im Bereich Personalentwicklung wären wünschenswert. Wenn dazu noch Kenntnisse im Beamten- und Tarifrecht vorhanden wären, würde dies den Einstieg sicher erleichtern.

Für uns stellt sich abschließend die Frage, ob der Verzicht auf den Hinweis
„Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“ bewusst erfolgte.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion.
Er halte es für sinnvoll, das Vergabe und Beschaffungszentrum nah bei den Bereichen angesiedelt zu belassen, die viel mit komplizierten Beschaffungsvorgängen zu tun hätten.
Weiterhin sei in der letzten Ratssitzung die Einrichtung einer Stelle des CIO für das Thema Digitale Stadt beschlossen worden, mit Ansiedlung an das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates. Der Bereich Smart City sei ebenfalls dort und nicht in dem neuen Dezernat angesiedelt.
Bezüglich des Anschreibens des Personalrates erklärt er, dass der Gleichstellungspassus nur in Ausschreibungen aufgenommen werden müsse, in denen Frauen unterrepräsentiert seien. In diesem Fall könne er das derzeit nicht erkennen. Würde man in dieser Ausschreibung den Gleichstellungspassus aufnehmen, würde man hingegen die Männer diskriminieren. Seiner Meinung nach sei die rechtliche Grundlage des Landesgleichstellunggesetzes hier nicht gegeben.
Er bittet die Verwaltung für diesen Einzelfall zu überprüfen, ob die Anmerkungen des Personalrates zu berücksichtigen seien. Sollte dies der Fall sein, spräche aus seiner Sicht nichts dagegen, den Passus aufzunehmen.
Er stelle sich weiterhin die Frage, ob die gesuchte Person über spezielles/weiterreichendes Fachwissen im Arbeits- und Tarifrecht verfügen müsse. Grundlegende Kenntnisse auf diesem Gebiet wären sicherlich von Vorteil, aber als zwingend erforderlich empfinde er sie an dieser Stelle nicht. Das Personal- und Organisationsamt sei auf diesem Gebiet sehr weitreichend ausgebildet und habe gegenüber dem Beigeordneten eine beratende Funktion. Die Beratung, ob Entscheidungen rechtskonform seien, werde durch die entsprechenden Fachbereichsleitung erfolgen. Er halte es für sinnvoll, die Anmerkungen des Personalrates durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Hier könne er lediglich seine Sicht auf den Sachverhalt äußern.

Herr Plätz (Fachbereichsleiter des Personal- und Organisationsamtes) weist darauf hin, dass in der Anlage zur Vorlage, sowie dem Ausschreibungstext ein redaktioneller Fehler aufgetreten sei. Die benannte Stabsstelle „Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement“ müsse richtigerweise „Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement“ heißen. Er bittet diesen Hinweis für den weiteren Beratungsgang zu berücksichtigen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion grundlegend der Vorlage zustimme. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen werde in der Vorlage allerdings nur auf die entstehenden Ausschreibungskosten hingewiesen. Er fragt nach, in welcher Höhe die laufenden Personalkosten für das neue Dezernat lägen und bittet um Zurverfügungstellung dieser Information bis zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 28.09.2017.
Dem gemeinsamen Zusatzantrag von den Fraktionen SPD und CDU stimme seine Fraktion zu.

Die Anmerkungen des Personalrates halte er für berechtig und genau dies sei auch die Aufgabe des Personalrates. Eine ausführliche Prüfung durch die Verwaltung sollte eine unanfechtbare Ausschreibung ermöglichen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt vor, das Schreiben des Personalrates heute zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an die Verwaltung weiterzuleiten. Die Ergebnisse der Prüfung bittet er bis zur Ratssitzung am 28.09.2017 vorzulegen und gegebenenfalls in den Ausschreibungstext einzuarbeiten.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion das Schreiben des Personalrates unterstütze. Zu dem Verbleib des Vergabe- und Beschaffungszentrums teilt er mit, dass gute Gründe dafür sprächen es im derzeitigen Dezernat zu belassen, ebenso aber auch gute Gründe, um es in dem neu zu bildenden Dezernat anzusiedeln. Seiner Fraktion sei daran gelegen, aufgrund der Schnittstellenproblematik den Fachbereich an der sinnvollsten Stelle anzusiedeln. Diese Entscheidung werde seine Fraktion mittragen und sich heute zu dem Punkt enthalten.
Er unterstreicht, dass das Thema Digitalisierung thematisch und sinngemäß in das neue Dezernat gehöre. Nur, wenn alle drei Bereiche in dem Dezernat angesiedelt würden, könne das Thema Mitarbeitermitnahme, Personalentwicklung und das Thema der Digitalisierung aus einer Hand bearbeitet werden.
Seiner Meinung nach, sollten die jeweiligen Fachbereiche die fachliche Qualifikation für ihren Bereich verantworten. Der Gestalter der Digitalisierung sei immer der/die Dezernent/-in des neuen Dezernates. Deshalb halte seine Fraktion es für sinnvoll, dass der/die zukünftige Dezernent/-in über Erfahrung in den Bereichen Personalentwicklung und IT verfüge.
Damit sei eine größere Informationsbreite und ein feinfühligeres Gespür für Entscheidungen gewährleistet.

Seine Fraktion stimme der Verwaltungsvorlage mit dem redaktionellen Hinweis auf den „Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement“ zu.
Zum Antrag von SPD und CDU werde seine Fraktion sich enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich der Meinung an, die Anmerkungen des Personalrates an die Verwaltung weiterzuleiten.
Hinsichtlich des Vergabe- und Beschaffungszentrums sei es unproblematisch, dies im Dezernat 7 zu belassen.
Das Thema Digitalisierung und dem Zusammenhang zur Smart City sehe er hingegen etwas problematischer.
Smart City sei nicht primär die Verwaltungsdigitalisierung, sondern gehe weit darüber hinaus. Die Arbeit nach außen nehme hier einen großen Teil ein, die Digitalisierung der Verwaltung beinhalte dagegen viel mehr die Arbeit nach innen. Wenn man die Stelle des CIO gemeinsam mit Smart City beim Oberbürgermeister ansiedele, müsse man die Zuständigkeiten sehr genau definieren. Auch die Kompetenzen müssten genau festgehalten werden, sodass nicht der CIO dem zukünftigen Personaldezernenten sagen könne, was dieser zu tun habe, oder umgekehrt. Es sollte eher so sein, dass der CIO lediglich beratend dem Personaldezernenten zur Seite stehe. Eine Regelung sei durch den vorliegenden Antrag nicht abgedeckt, sodass die genauen Strukturen in einer der nächsten Sitzungen dargestellt werden müssten. Seiner Meinung nach erfordere das eine Absprache mit dem Oberbürgermeister, um eine Vernünftige Aufgaben- und Zuständigkeitsaufteilung herzustellen.

Der Verwaltungsvorlage stimme seine Fraktion zu.
Bei dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU werde sich seine Fraktion bezüglich dem CIO enthalten, dem Rest stimme seine Fraktion zu.

Frau Feldmann (Gleichstellungsbeauftragte) merkt bezüglich des Gleichstellungspassus an, dass aus ihrer Sicht keine Parität unter den Beigeordneten gegeben sei.
Es sei zwar so, dass im Landesgleichstellungsgesetz die kommunalen Beigeordneten nicht erfasst seien, dennoch würden viele Verwaltungen sich auch bei den Beigeordneten nach dem Landesgleichstellungsgesetz richten. Am Ende würde die Bestenauslese greifen und eine Frau nur bei gleichen Qualifikationen bevorzugt werden.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimme.
Zum Antrag von SPD und CDU stimme seine Fraktion dem Punkt 1 zu, dem Punkt 2 könne er ebenfalls zustimmen, wenn die Anmerkungen des Herrn Kowalewski berücksichtigt würden.
Bezüglich des Gleichstellungspassus folge er den Ausführungen von Herrn Tölch.

Herr Suck (CDU-Fraktion) geht auf den Bereich der Digitalisierung des gemeinsamen Antrages seiner Fraktion mit der SPD-Fraktion ein und führt weiter folgendes aus:

Die Stelle des CIO decke den Bereich der Digitalisierung quer für die ganze Verwaltung ab. Die logische Folgerung daraus sei, dass diese Stelle beim Oberbürgermeister angesiedelt werde, um den Blick über die gesamte Verwaltung und alle Dezernate zu haben. Die Digitalisierung betreffe die Verwaltung insgesamt. Heruntergebrochen auf die Ausgestaltung des neuen Dezernates, würden hier die Themen Personal, Organisation und Umsetzung der Digitalisierung, geleistet durch das Dortmunder Systemhaus, angesiedelt. Nach seinem Verständnis werde durch den hier vorliegenden Zusatzantrag eine widerspruchsfreie Beschlussfassung gewährleistet, passend zum Ratsbeschluss vor der Sommerpause. Eine solche konsistente Beschlussfassung wäre so, wie die Verwaltungsvorlage sich darstelle nicht gegeben, da bewusst ein Widerspruch zwischen dem CIO und dem Personal- und Organisationsdezernat entstehen würde.



Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt bezüglich des Gleichstellungspassus den mündlichen Antrag, dass folgender Satz des Schreibens des Personalrates zum festen Bestandteil des Ausschreibungstextes wird:

„Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“

Herr Tölch erklärt, dass seine Fraktion gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen werde. In dem Fall, dass das Landesgleichstellungsgesetz Wahlämter vom Passus ausnehme, ergäbe sich eine Diskriminierung von Männern. Die Benachteiligung eines Geschlechtes sei nur dann zulässig, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Dies sei hier nicht der Fall und somit könne seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Das LGG sagt, wenn in einem Bereich Frauen unterrepräsentiert seien, müssten sie gefördert werden. In dem hier vorliegenden Eingruppierungsbereich seien folgende Personen berücksichtigt:

weiblich: Frau Jägers, Frau Zoerner und Frau Schneckenburger
männlich: Herr Stüdemann, Herr Lürwer und Herr Wilde
Herr Sierau ist gewählter Oberbürgermeister
Herr Westphal ist Geschäftsführer des Eigenbetriebes „Wirtschaftsförderung Dortmund“

Demnach gäbe es bei der Stadt Dortmund drei weibliche Beigeordnete und drei männliche. Eine Benachteiligung eines Geschlechtes liege somit nicht vor.

Frau Jägers (Stadträtin) teilt mit, dass die Gemeindeordnung dem Oberbürgermeister, durch Urwahl gewählt, eine besondere Stellung gäbe. Der Oberbürgermeister habe eine repräsentative Funktion und eine Funktion als Chef der Verwaltung. Ihm angesiedelt sei in der Regel ein Dezernat, aber er gelte nicht als Beigeordneter im Sinne der Gemeindeordnung.
Somit könne man den Oberbürgermeister nicht zu den Beigeordneten zählen.
Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung sei ebenfalls nicht mitzuzählen, da er als Geschäftsführer eines Eigenbetriebes zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zähle.

Frau Brunsing merkt an, dass es der Stadtverwaltung gut täte, wenn man den Fokus auf den Verwaltungsvorstand lege und eine Frau in den Kreis aufgenommen werden könnte. Sie sei der Meinung, dass man zumindest einer Frau die Chance geben solle und das sei ohne den Antrag ihrer Fraktion nicht möglich.

Herr Suck gibt an, dass er den vorliegenden Ausschreibungstext so verstehe, dass es Frauen nicht untersagt sei sich zu bewerben.
Seine Fraktion lehne den mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Herr Bohnhof erklärt, dass er sich der rechtlichen Bewertung von Frau Jägers und Herrn Tölch anschließe. Er sehe es aus rechtlichen Gründen als problematisch an, den Passus aufzunehmen und plädiere dafür keine, anfechtbare Ausschreibung zu veröffentlichen.

Herr Schilff weist darauf hin, dass die Stellenausschreibung geschlechterneutral sei, sodass Frauen sich durchaus bewerben könnten.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis und leitet sie zur Prüfung an die Verwaltung weiter.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rat bis zum 28.09.2017 vorgelegt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt den o.g. mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion mehrheitlich mit Hinweis auf das oben genannte Abstimmungsverhalten (fett/kursiv) der einzelnen Fraktionen zu.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 01.04.2018 zu.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Ausschreibungstext einer Beigeordnetenstelle für das Dezernat Personal und Organisation zur Kenntnis.




Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 28.09.2017 vor:
„… zu den Anmerkungen des Personalrates nehme ich wie folgt Stellung:

Der aktuell vorgelegte Ausschreibungstext zur externen Einstellung eines Beigeordneten für das neu zu gründende Dezernat 8 orientiert sich im Wesentlichen an Ausschreibungstexten aus der Vergangenheit für Stellen gleicher Art und hat sich in dieser Form bewährt.

Die im Text geforderten persönlichen und sozialen Kompetenzen Engagement, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein sowie Fähigkeiten im Management großer Organisationseinheiten sind auf Ebene des Verwaltungsvorstandes unabdingbare Eigenschaften und implizieren die vom Personalrat geforderten Kompetenzen der/des neuen Beigeordneten. Hingegen können die ernsthafte Aufgabenwahrnehmung samt regelmäßigem Wissenstransfers und ein kooperativer Führungsstil von jeder/jedem Bewerberin/ Bewerber erwartet werden. Im Ausschreibungstext solche Erwartungshaltungen zu verschriftlichen, wird einerseits als unangemessen bewertet und impliziert andererseits, dass an anderen Stellen der Verwaltung eine entsprechende Ernsthaftigkeit in der Aufgabenerledigung nicht von Nöten ist. Visionen bzgl. des demografischen Wandels dienen dabei nicht der Akquise einer/eines geeigneten Personaldezernenten/-dezernentin.

Die Nennung von Kriterien wie der Erfahrung im Bereich Personalentwicklung und Kenntnisse im Beamten- und Tarifrecht kann möglicherweise sehr gute Kandidatinnen/Kandidaten, die zwar über solche speziellen Kenntnisse nicht verfügen, dafür aber hervorragende persönliche Kompetenzen und sehr gute Managementqualitäten mitbrächten, an einer Bewerbung hindern. Insofern sind Kenntnisse im Bereich Personalentwicklung und Beamten- und Tarifrecht keine zwingende Voraussetzung. Zumal es Aufgabe der zugeordneten Fachbereichsleitungen und deren Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern ist, entsprechende fachliche Unterstützung und Beratung zu leisten.

Die Fähigkeit potenzielle Konflikte zu erkennen und bestehende Konflikte kompetent und kooperativ zu lösen sowie Kooperationsbereitschaft sind wichtige Eigenschaft der/des zukünftigen Personaldezernenten/-dezernentin und werden im Ausschreibungstext über die geforderten Managementkompetenzen abgedeckt. Die Einschränkung der Kooperationsbereitschaft der/des zukünftigen Beigeordneten allein auf die Gremien ist daher nicht opportun.

Weitergehende Fähigkeiten und Kenntnisse können in persönlichen Gesprächen festgestellt werden, zumal es die Bewerber/innenauswahl nicht schon bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen unnötig einschränkt.

Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung stehenden Fragen, ob

- bei der Besetzung einer Beigeordnetenstelle grundsätzlich eine geschlechterparitätische


Betrachtung erfolgen muss (vgl. dazu nachfolgend Ziffer 1).

- der Passus „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“, zwingend in den Ausschreibungstext der Beigeordnetenstelle aufgenommen werden muss (vgl. dazu nachfolgend Ziffer 2)

hat das Rechtsamt geprüft und dazu folgendes ausgeführt:

„1) Bei der Besetzung einer Beigeordnetenstelle muss keine geschlechterparitätische Betrachtung


erfolgen.

Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind bei der der Begründung eines Beamten- oder Richterverhältnisses Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der § 14 Absatz 2 und § 120 Absatz 21 des Landesbeamtengesetzes (LBG) bevorzugt zu berücksichtigen.

Der hierdurch in Bezug genommene § 14 Absatz 2 LBG bestimmt folgendes2:

„(2) Soweit im Zuständigkeitsbereich der Ernennungsbehörde in der angestrebten Laufbahn innerhalb der Ämtergruppe mit gleichem Einstiegsamt weniger Frauen als Männer sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen; ist die Landesregierung die für die Ernennung zuständige Behörde, so ist maßgebend der Zuständigkeitsbereich der obersten Landesbehörde, die den Einstellungsvorschlag macht; Beamtinnen und Beamte in einem Vorbereitungsdienst, der auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, werden bei der Ermittlung der Beschäftigungsanteile nicht berücksichtigt. Für die Verleihung laufbahnfreier Ämter gilt Satz 1 Halbsatz 1 und 2 entsprechend; in diesen Fällen treten an die Stelle der Laufbahn die jeweiligen Ämter mit gleichem Endgrundgehalt und gleicher Amtsbezeichnung. Weitere Abweichungen von dem gemäß Satz 1 maßgeblichen Bezugsbereich oder in Bezug auf die Vergleichsgruppenbildung regelt die oberste Dienstbehörde durch Rechtsverordnung.Für Beförderungen gilt § 19 Absatz 6.“

Demnach gilt die Vorgabe zur geschlechterparitätischen Betrachtung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 LBG zwar grundsätzlich auch für die Verleihung laufbahnfreier Ämter. Die Besetzung von Beigeordnetenstellen wird von dieser Vorschrift gleichwohl nicht erfasst. Die Beigeordneten bekleiden zwar ein laufbahnfreies Amt, werden jedoch gemäß § 119 Absatz 2 Satz 1 LBG für die Dauer von acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Für Beamtinnen und Beamte auf Zeit gilt der § 14 Absatz 2 LBG aber ausdrücklich nicht. Dies ergibt sich aus § 9 Absatz 2 LBG.

Wenn demnach § 14 Absatz 2 LBG für die Besetzung von Beigeordnetenstellen nicht anwendbar ist, hat auch keine entsprechende geschlechterparitätische Betrachtung im Rahmen des § 7 Absatz 1 Satz 1 LGG zu erfolgen.



2) Der Passus „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“, ist nicht zwingend in den Ausschreibungstext der Beigeordnetenstelle aufzunehmen.

Die gesetzliche Regelung zu diesem Passus befindet sich in § 8 Absatz 4 Satz 2 LGG. Diese Vorschrift bezieht sich auf die zuvor geregelten Ausschreibungen im Sinne des § 8 Absätze 1 – 3 LGG. § 8 Abs. 7 Nr. 4 LGG regelt aber ausdrücklich, dass bei Stellen der kommunalen Wahlbeamtinnen und -wahlbeamten von einer Ausschreibung im Sinne der Absätze 1 und 2 abgesehen werden kann3. Demnach besteht auch keine Verpflichtung, die weiteren Vorgaben des § 8 – und damit auch des § 8 Abs. 4 Satz 2 LGG – bei der Ausschreibung zu berücksichtigen.

Die Ausschreibungspflicht für die Neubesetzung von Beigeordnetenstellen ergibt sich demnach lediglich aus § 71 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die GO NRW enthält jedoch zu den Einzelheiten der Ausschreibung keine Vorgaben. Daher bestimmt der Rat den Inhalt der Ausschreibung letztlich nach seinem Organisationermessen durch Beschluss.4 Im Rahmen dieses Ermessens kann er sich deshalb auch freiwillig dafür entscheiden, der Stellenbesetzung eine geschlechterparitätische Betrachtung nach dem Rechtsgedanken des § 7 Absatz 1 Satz 1 LGG und des § 14 Absatz 2 LBG zugrunde zu legen und die Ausschreibung entsprechend zu formulieren. Allerdings wären dabei – gemäß dem Rechtsgedanken des § 14 Absatz 2, 2. Halbsatz LBG – nur die Beigeordneten mit der gleichen Amtsbezeichnung („Stadträtin“/„Stadtrat“) und dem gleichen Endgrundgehalt in die Betrachtung einzubeziehen. Der Oberbürgermeister sowie der Stadtdirektor fielen aus dieser Betrachtung heraus. Gleiches gilt für den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund, der – obwohl er an den regelmäßigen Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teilnimmt – nicht Beigeordneter im Sinne des § 71 GO NRW, sondern Betriebsleiter einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (§§ 107 Abs. 2 Satz 2, 114 GO NRW in Verbindung mit § 2 Eigenbetriebsverordnung) ist.“


______________________________

1 § 120 Absatz 2 LBG betrifft Personal an Hochschulen.


2 Hervorhebungen durch Unterstreichung seitens des Verfassers
3 § 8 Absatz 3 LGG regelt die Ausschreibung von Ausbildungsplätzen und ist deshalb für die
Ausschreibung von Beigeordnetenstellen ohnehin nicht einschlägig.
4 Vgl. Plückhahn in: Held/Becker u.a., Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Kommentar), Stand: 37. Nachlieferung (Dezember 2016), § 71, Anmerkung 6.2

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation sowie der Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Verkaufsoffene Sonntage 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08398-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08627-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 zur Kenntnis.


zu TOP 10.5
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08628-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Integrationsrates aus der Sitzung am 26.09.2017 vor:

Dem Integrationsrat liegt im Wege der Erweiterung der Tagesordnung gem. § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Die SPD im Integrationsrat bittet darum die Tagesordnung für die Sitzung des Integrationsrates am 26.09.2017 gem. § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern und bittet um Beratung und Beschlussfassung. Die Angelegenheit duldet keinen Aufschub, da bereits im Rahmen der Ratssitzung am 28.09.2017 über die Besetzung des Beirats der JVA Dortmund beraten wird.

Tagesordnungspunkt
Benennung eines Mitglieds des Integrationsrates für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, dass auch weiterhin ein Mitglied des Integrationsrates im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund vertreten ist und bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung.

Frau Pieper (SPD) erklärt, dass in der Ratssitzung am 28.09.2017 Mitglieder für den Beirat der JVA Dortmund benannt werden sollen. Der Integrationsrat soll zukünftig leider nicht mehr berücksichtigt werden. Fr. Pieper erklärt, dass sie es für wichtig erachtet, dass der Integrationsrat, wie bisher auch im Beirat der JVA Dortmund vertreten ist. Herr Taranczewski hält es ebenfalls für sinnvoll.

Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt einstimmig, dass das Integrationsratsmitglied, Frau Ute Cüceoglu, als Mitglied für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund vorgeschlagen wird.
Der Integrationsrat fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, dass auch weiterhin ein Mitglied des Integrationsrates im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund vertreten ist und bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung.


Ebenfalls lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Namensvorschläge vor:
1. MdL Anja Butschkau
2. Rm Renate Weyer (SPD-Fraktion)
3. Rm Regine Stephan (CDU-Fraktion)
4. Rm Kathrin Klausmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
5. Rm Nadja Reigl (Fraktion Die Linke & Piraten)
6. … (AfD-Fraktion)
7. sB Marc Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste)
8. Frau Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit Dortmund)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Integrationsrates und den Namensvorschlägen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.6
Jahresbericht der Feuerwehr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08513-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Jahresbericht der Feuerwehr 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 10.7
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08562-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 10.8
Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen..


zu TOP 10.9
Benennung von Delegierten für die 12. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 28.11.2017 in Köln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08782-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu folgende Namensvorschläge vor:

1. Rm Friedhelm Sohn (SPD)
2. Rm Thomas Bahr (CDU)
3. Rm Svenja Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt den o.g. Namensvorschlägen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:06 Uhr durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Heinrich Theodor Garbe
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer