N i e d e r s c h r i f t
über die 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks der Stadt Dortmund am 16.05.2006,
Rathaus, Saal Westfalia
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 17.00 – 18.45 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Von den 15 stimmberechtigten Mitgliedern sind 13 Personen anwesend.
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Drolshagen
Herr Klein
Frau Opitz
Frau Schmidt, stv. Vorsitzende
Herr Schwohnke
Herr Stockhaus
Herr Volkert
Herr Knoll, Seniorenbeirat
Herr Beckmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Mertens, Fraktion FDP/Bürgerliste
Herr Offermann, CDU-Fraktion
Herr Taranczewski, SPD-Fraktion
Herr Kürpick und Herr Ünal (Ausländerbeirat) fehlen entschuldigt. Ihre Vertreter konnten eine Teilnahme kurzfristig nicht mehr ermöglichen.
Beratende Mitglieder:
Herr von Kölln, AG der Wohlfahrtsverbände
Herr Kremer, Bürgerbüro
Verwaltung:
Frau Helfer, Dezernatsbüro 7
Herr Stankewitz, Dezernatsbüro 5
Frau Vollmer, Dezernatsbüro 5
Herr Zube, StA 50
Sonstige Anwesende:
Zwei Schriftdolmetscher/innen und drei Gäste
Tagesordnung
1. Regularien
1.1 Benennung eines Netzwerkmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.03.2006
2. Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerkes – Entwurf -
3. Ratsvorlage zur Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerkes und zur Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung
4. Besetzung der Stelle des/der Behindertenbeauftragten – Sachstand -
5. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
5.1 Stellungnahmen nach dem GVFG
5.2 Auswirkungen der Föderalismusreform auf das GVFG
6. Zukünftige Sitzungen des Netzwerkes
6.1 Termine
6.2 Themen
7. Mitteilungen des Vorsitzenden
Ergebnisse:
TOP 1 Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Netzwerkmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Herr Herkelmann benennt Herrn Beckmann zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Herkelmann weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Herr Herkelmann stellt die Tagesordnung fest.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.03.2006
Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.03.2006 wird genehmigt.
Zu TOP 2
Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerkes – Entwurf –
Die Versammlung beschließt den von einer Arbeitsgruppe gefertigten Entwurf einer Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks einstimmig in offener namentlicher Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen mit folgenden Änderungen (fett):
§ 3, Abs. 4: Eine Einladung der von den Dezernaten und der Wirtschaftsförderung benannten Ansprechpartner/innen zu Tagesordnungspunkten über die in (3) genannten hinaus erfolgt durch die/den Vorsitzende/n oder durch Beschluss des Netzwerks.
§ 22, Abs. 2: Abgestimmt wird durch offene namentliche Abstimmung. Der/Die Vorsitzende hat das Ergebnis festzustellen und bekannt zu geben. Wird das Ergebnis von einem Mitglied angezweifelt, so wird noch einmal abgestimmt und das Ergebnis mit Zahl der Gegenstimmen und Stimmenthaltungen festgehalten. Auf Antrag eines der Mitglieder ist geheim abzustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 23, Abs. 1: Wahlen werden durch offene namentliche Abstimmung vollzogen.
§ 25, Abs. 3: In dringenden Angelegenheiten oder falls der Beratungsgang einer Vorlage eine Befassung des Netzwerks nicht mehr möglich macht, nimmt die/der Vorsitzende für das Netzwerk Stellung. Darüber ist das Netzwerk in seiner nächsten Sitzung zu informieren.
Es wird kritisch angemerkt, dass der Entwurf der Geschäftsordnung nicht allgemein verständlich sei.
zu TOP 3
Ratsvorlage zur Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerkes und zur Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung
Herr Stankewitz teilt mit, dass der Entwurf der Geschäftsordnung dem städtischen Rechtsamt zur fachlichen Beurteilung vorgelegt werde. Danach wird eine Ratsvorlage zur Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerkes und zur Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung gefertigt. Die Änderung der Satzung sei erforderlich, (1) weil in § 3, Abs. 2 der Satzung die Einbeziehung des Behindertenpolitischen Netzwerkes bei Stellungnahmen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht vorgesehen ist. Vorgeschlagen wir folgende Formulierung: „Abgabe der erforderlichen Testate und Bestätigungen an die zuständigen Landes- und/oder Bundesbehörden unter Einbeziehung des Behindertenpolitischen Netzwerkes“ (Formulierung zum GFVG entfällt). Neu in der Satzung müsste die Frage des Anspruchs der Mitglieder des Netzwerks auf Sitzungsgelder und Fahrkostenerstattungen geregelt werden.
zu TOP 4
Besetzung der Stelle des/der Behindertenbeauftragten – Sachstand –
Herr Kremer berichtet, dass sich die Stelle einer/eines städtischen Behindertenbeauftragten gerade im verwaltungsinternen Auswahlverfahren befinde. Die Bewerbungsfrist ist am Freitag, dem 12.05.2006 abgelaufen. Der städtischen Personalverwaltung liegen fünf Bewerbungen vor. Das Behindertenpolitische Netzwerk wird auf einer außerordentlichen Sitzung in einem nichtöffentlichen Teil an dem Auswahlverfahren beteiligt. Diese Sitzung ist für Juni/Juli 2006 geplant. Hier stellen sich die Bewerber/innen um die Stelle der/des Behindertenbeauftragten vor. Eine genaue Terminierung und Einladung erfolgt, sobald das verwaltungsinterne Verfahren abgeschlossen ist.
TOP 5 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
zu TOP 5.1
Stellungnahmen nach dem GVFG
Herr Herkelmann teilt mit, dass das städtische Tiefbauamt die Unterlagen für zwei Projekte zur Anhörung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorgelegt habe. Hierzu werde eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Vor der für Juni/Juli 2006 geplanten außerordentlichen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks können beide Projekte präsentiert und Nachfragen beantwortet werden.
zu TOP 5.2
Auswirkungen der Föderalismusreform auf das GVFG
Herr Herkelmann spricht über die möglichen Folgen der Förderalismusreform für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Den Mitgliedern des Netzwerkes liegt eine entsprechende Stellungsnahme des Deutschen Behindertenrates zur Kenntnisnahme vor.
Herr Herkelmann schlägt vor, eine positive schriftliche Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes zum Erhalt der bundeseinheitlichen Zuständigkeiten im Rahmen des GVFG und insbesondere zum bisher praktizierten Anhörungsrecht nach dem GVFG zu verfassen. Hierzu wird er einen Entwurf fertigen und ihn zwecks Rückmeldung per Email den Mitgliedern des Netzwerkes zukommen lassen.
Die Versammlung stimmt dem Vorschlag von Herrn Herkelmann einstimmig in offener namentlicher Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.
TOP 6 Zukünftige Sitzungen des Netzwerkes
zu TOP 6.1
Termine
Folgende Termine für die nächsten Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes werden festgelegt:
Dienstag, 05.09.2006, 17:00 Uhr, Rathaus, Saal Westfalia
Dienstag, 10.10.2006, 17:00 Uhr, Rathaus, Saal Westfalia
Dienstag, 12.12.2006, 17:00 Uhr, Rathaus, Saal Westfalia
Für Juni/Juli 2006 ist zusätzlich eine außerordentliche Sitzung geplant.
zu TOP 6.2
Themen
Folgende Themen für die nächsten Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes werden vorgeschlagen:
1) Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung (SGB IX) – Septem-
ber -
Herr von Kölln überbringt das Angebot von Herr Gora, zum Thema „Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung“ einen Fachreferenten zu gewinnen. Dieses Thema soll auf der September-Sitzung des Netzwerkes behandelt werden.
2) Kommunikationsbarrierefreiheit – Oktober -
Herr Stockhaus schlägt das Thema „Kommunikationsbarrierefreiheit“ vor. Die ses Thema wird für die Oktober-Sitzung des Netzwerkes vorgesehen.
3) Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude – Dezember -
Frau Schmidt schlägt das Thema „Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude“ vor. Hier gehe es darum, die Konzepte der Verwaltung kennen zu lernen. Von daher ergebe es Sinn - so Herr Beckmann - hierzu Mitarbeiter/innen themenbezogen einzuladen. Dieses Thema soll auf der Dezember-Sitzung des Netzwerkes erörtert werden.
AK „Barrierefreies Bauen“
Zur Vorbereitung dieses Themas wird ein Arbeitskreis des Behindertenpolitischen Netzwerkes gebildet. Zur Mitarbeit erklären sich Frau Schmidt, Herr Drolshagen, Herr Herkelmann und Herr Volkert bereit. Frau Schmidt appelliert an die Nicht-Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes, sich an diesem Arbeitskreis zu beteiligen.
4) Behindertenbeauftragte/r – Termin noch offen
S. hierzu TOP 4.
5) Anhörung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) – Termin noch offen
S. hierzu TOP 5.1.
6) Allgemeine Anmerkung zu den Themen
Herr Taranczewski bittet darum, bei allen entscheidungsrelevanten Themen des Behindertenpolitischen Netzwerkes mit Vorlagen (einschl. Tischvorlagen) zu arbeiten.
zu TOP 7
Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Herkelmann gibt folgende Mitteilungen:
Er weist auf eine Veranstaltung von ver.di am 16.05.2006 zur Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung hin.
Er kündigt ein Treffen des Beratungsnetzwerkes für Menschen mit Behinderung am 31.05.2006 an, auf dem u. a. ein Ringbuch mit den Beratungsangeboten aus dem Internet als Hardcopy verteilt wird.
Er macht auf eine Veranstaltung der AWO am 05.06.2006 zum persönlichen Budget für Menschen mit Behinderung aufmerksam.
Er berichtet von der Vorbereitung einer Verfassungsklage von VdK und SoVD gegen die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebssrenten.
Er teilt mit, dass es jetzt eine Veröffentlichung der Deutschen Bahn AG im Internet zu barrierefreien Bahnhöfen gibt.
Herr Herkelmann schließt die Sitzung um 18:45 Uhr.
Protokollführung: Herr Kremer
Herkelmann
Vorsitzender | Beckmann
Mitglied |
Anhang
Auszug aus dem Entwurf der Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks:
§ 24
Niederschriften
(1) Über die Sitzungen des Netzwerks ist durch die Geschäftsführung des Netzwerks eine Niederschrift zu fertigen.Die Niederschrift muss insbesondere enthalten:
- Ort, Tag sowie Zeitpunkt des Beginns, einer etwaigen Unterbrechung und der Beendigung der Sitzung,
- die Namen der anwesenden und der fehlenden Mitglieder,
- die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen,
- die Tagesordnung,
- den Inhalt der Beschlüsse, Anträge und Anfrage, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse,
- persönliche Erklärungen.
(2) Die Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden und einem vom Netzwerk zu bestimmenden Mitglied, das an der Beratung und Beschlussfassung aller Tagesordnungspunkte teilgenommen hat zur vorläufigen Genehmigung zu unterzeichnen.(3) Die Mitglieder des Netzwerks, die in der Sitzung anwesend waren, erhalten die vorläufig genehmigte Niederschrift in einer für sie individuell barrierefreien Form. Die Mitglieder teilen der Geschäftsstelle ihre Berichtigungswünsche innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Niederschrift mit.
(4) Die Niederschrift soll in der nächsten Sitzung des Netzwerks zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden.
(5) Die endgültig genehmigte Niederschrift wird in geeigneter Weise veröffentlicht.