Niederschrift

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 08.04.2008
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)


Rm Michael Taranczewski (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Frau Britta Clemens-Wienand (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Andreas Gora (SPD)
Rm Helga Hilbert (B`90/Die Grünen)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
sB Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
sB Uta Schütte-Haermeyer (B’90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Hans-Josef Tokarski (FDP/Bürgerliste)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Max Branghofer (DVU) i.V. für Rm Gerald Branghofer (DVU)


sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
Rm Prof. Wolfgang Richter (Die Linken im Rat)

3. Beratende Mitglieder:

Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)


Frank Czwikla (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas) i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Marianne Schobert (DPWV)

4. Verwaltung:

Stadtrat Siegfried Pogadl


Peter Bartow
Elke Beißner
Dr. Annette Düsterhaus
Detlef Münz
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt

5. Gäste:

Martin Kaiser




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 08.04.2008, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 29.01.2008

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 04.03.2008


2. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

2.1 Dortmunder Netzwerk Essstörungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11423-08)


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Service-Team „ ... anders wohnen - anders leben ... “
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)

4. Angelegenheiten der JobCenterARGE Dortmund

4.1 Weiterentwicklung der JobCenterARGE Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11467-08)

4.2 Bericht der "Dortmunder Initiative gegen Langzeitarbeitslosigkeit" (DOGELA) zur Job-Perspektive
mündlicher Vortrag von Herrn Neukirchen-Füsers


5. Anfragen / Anträge

5.1 Pflegestützpunkte in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11381-08)

5.2 Neuorganisation der JobCenterARGE Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11382-08)

5.3 Städtische Seniorenheime gGmbH
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11403-08)

5.4 Kontrolle von Sozialleistungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11322-08)

5.5 Ravensberger Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11424-08)

5.6 Städtisches Seniorenheim "Weiße Taube"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11428-08)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Unger (B’90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Die Vorsitzende verpflichtet die sachkundige Bürgerin Uta Schütte-Haermeyer (B’90/Die Grünen), die fortan als stimmberechtigtes Mitglied an den Ausschusssitzungen teilnimmt.

zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Balzer (SPD) benannt.

zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 5.2 sowie die Tagesordnungspunkte 5.3 und 5.6 werden im Zusammenhang behandelt.

Mit dieser Veränderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 29.01.2008

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 29.01.2008 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 04.03.2008

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 04.03.2008 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 2.1
Dortmunder Netzwerk Essstörungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11423-08)

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) berichtet, dass in der Gesundheitskonferenz 2006 der Impuls gegeben wurde, sich einmal näher des Themas Essstörungen anzunehmen. Die KISS beschrieb seinerzeit, dass Ratsuchende oft gar nicht wüssten, wo man Hilfe bekommen könne, weil es bei Essstörungen nämlich nicht, wie bei vielen anderen Erkrankungen, gleich offensichtlich ist, welchen Arzt man aufsuchen muss. Das Gesundheitsamt hat das aufgegriffen und zu einem Netzwerktreffen eingeladen, zu dem viele Akteure kamen, die sich bereits fachkundig mit dem Thema beschäftigen. Der vorliegende Flyer wurde zunächst in einer Auflage von 5.000 Exemplaren publiziert und insbesondere in den Bereichen verteilt, wo sich Jugendliche auch aufhalten. Das hat viel Anklang gefunden. Auch im Internet wird dieses Netzwerk präsentiert, damit das Ganze etwas mehr Nachhaltigkeit bekommt, und schließlich wird es in Kürze eine gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer, des Gesundheitsamtes sowie des ganzen Netzwerkes zum Thema Essstörungen geben, bei der man sowohl über die medizinischen fachlichen Informationen diskutieren kann sowie auch über Antragsverfahren usw.

Frau Menzebach (CDU) hält die Vorlage für ein sehr gutes Beispiel für die erfolgreiche Arbeit der Dortmunder Gesundheitskonferenz. Der Flyer ist sehr übersichtlich, und sie regt an, ihn den SchulleiterInnen der Sek I mit der Bitte zur Verfügung zu stellen, ihn zu Beginn des neuen Schuljahres zu verteilen.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) will diesen Hinweis gern aufgreifen.

Auch Herr Taranczewski (SPD) begrüßt die Bemühungen des Netzwerkes und schlägt vor, im Internet bei den einzelnen Akteuren auch die Schwerpunkte ihrer Beratung oder Betreuung zu nennen. Ihm ist das bei der Beratung einer muslimischen Jugendlichen mit Essstörungen durch einen christlich orientierten Träger aufgefallen, dass das nicht unbedingt der Kreis war, in dem sich diese Muslima wohl gefühlt hat.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) geht davon aus, dass das eigentlich kein Problem sein dürfte, weil im Flyer schon sehr viele verschiedene Möglichkeiten und Träger genannt werden.

Weil überwiegende Mädchen betroffen sind, ist es für Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) vorrangig wichtig, ihnen eine frauenspezifische Beratung angedeihen zu lassen.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) informiert, dass die Beratungsstellen und auch die Kliniken das sehr genau wissen und dem auch Rechnung tragen. Sie räumt auch ein, dass es bisher nicht immer gelungen ist, bei den vielen Fragestellungen zur Beratung und Behandlung auch kulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Darauf wird man in Zukunft generell mehr Wert legen müssen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Bericht des Gesundheitsamtes zum Dortmunder Netzwerk Essstörungen zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Service-Team „ ... anders wohnen - anders leben ... “
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) weist darauf hin, dass das Amt für Wohnungswesen auch schon früher experimentellen Wohnungsbau begleitet und gefördert hat, z.B. Ährenkorn, den Beginenhof oder jetzt Hangeneystraße. Das jetzige Procedere kennzeichnet die veränderte Aufgabenstellung, mit der das Fachamt zu tun hat. Für ihn ist es wichtig, Angebote zu kreieren, die kundenorientiert und auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind.

Frau Beißner (stellv. Leiterin des Amtes für Wohnungswesen) informiert, dass der Rat der Verwaltung im März 2007 den Auftrag gegeben hat, ein Angebot für gemeinschaftliche Wohnformen zu schaffen. Das wurde gern aufgegriffen, weil sich das Amt auch in der Vergangenheit schon um andere Wohnformen gekümmert hat. Sie berichtet dann über die sehr unterschiedlichen Projekte und die vielfältigen Wünsche der BürgerInnen, die das Amt für Wohnungswesen versucht zu begleiten, und die Bemühungen, Investoren für die Errichtung anderer Wohnformen zu gewinnen. Damit hat man sehr großen Erfolg gehabt und im vergangenen Jahr zwei weitere Projekte anstoßen können. In Zukunft wird das Informationsangebot im Internet noch weiter ausgebaut, laufende und bereits bestehende Projekte und Gruppen begleitet und verstärkt versucht, Investoren zu finden, die bereit sind mitzumachen.

Für Frau Weyer (SPD) hat die große Presseresonanz auf die Vorlage gezeigt, wie wichtig das Vorhaben für Dortmund ist. Ihre Fraktion begrüßt die innovativen Möglichkeiten ausdrücklich. Vor dem Hintergrund des Vortrags des LWL in der letzten Sitzung zur Eingliederungshilfe würde sie aber gern daran erinnern, wie wichtig es ist, sich auch mit Wohnformen für behinderte Menschen, die das eigenständige Leben ermöglichen, zu beschäftigen. In der Vorlage ist vorrangig von älteren Menschen die Rede, daher appelliert sie daran, verstärkt auch die Zielgruppe der behinderten Menschen zu berücksichtigen.

Frau Schmidt (AK „Der behinderte Mensch“) unterstützt das und geht davon aus, dass die bereits erwähnten speziellen Wohnformen für behinderte Menschen barrierefrei sind. Im BPN wurde dazu angemerkt, dass es nur noch sehr wenige Mehrfamilien-Wohnprojekte gibt und es wichtig ist, private Investoren darauf hinzuweisen, dass es mittel- und langfristig sinnvoll ist, barrierefrei zu bauen, unabhängig davon, ob da einmal behinderte Menschen wohnen werden oder nicht. Sie interessiert, ob Investoren auf dieses Thema hingewiesen werden.

Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) möchte wissen, welche Vorstellungen es im Team gibt, überhaupt Initiativen zu entwickeln bzw. wie Investoren gefunden werden.

Frau Beißner (stellv. Leiterin des Amtes für Wohnungswesen) erläutert zur Barrierefreiheit, dass bereits seit 10 Jahren nur Wohnungen mit Mitteln des Landes NRW gefördert werden dürfen, die barrierefrei sind, d.h. alle Mietwohnungen, die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden, sind per se barrierefrei, aber nicht unbedingt immer rollstuhlgerecht. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass man nicht an jeder Stelle rollstuhlgerechten Wohnraum errichten kann, weil er auch nicht nachgefragt wird. Im Rahmen des gemeinschaftlichen Wohnungsbaus wurden auch Objekte für Menschen mit Behinderungen gefördert, z.B. für eine Gruppe von Blinden, für die allerdings nicht das gemeinschaftliche Wohnen im Vordergrund stand, sondern die spezielle Ausstattung. Das Amt für Wohnungswesen arbeitet sehr eng mit den karitativen Organisationen zusammen und handelt selbstverständlich, wenn angetragen wird, dass solcher Wohnraum benötigt wird. Die Stadt Dortmund baut selbst nicht, tritt aber dann an private Investoren heran. Es gibt genügend private Bauherren, die bereit sind, in den Mietwohnungsbau zu investieren, und vom gemeinschaftlichen Wohnen hellauf begeistert sind.

Herr Taranczewski (SPD) ist über die Definition von Barrierefreiheit etwas irritiert und bittet dazu um weitere Informationen.

Herr Knoll (Seniorenbeirat) ist über die hervorragenden Leistungen der Wohnungsbaugesellschaften auf diesem Gebiet froh und regt an, sich das auch in der Musterwohnung der DOGEWO in der Markgrafenstraße anzusehen.

Frau Beißner (stellv. Leiterin des Amtes für Wohnungswesen) stellt klar, dass die DIN 18025 zwei Teile hat. Der erste Teil sagt, was barrierefrei ist, und der zweite Teil, was Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer bedeutet. Im Sinne des 1.Teils sind alle geförderten Wohnungen barrierefrei., d.h. sie haben keine Schwellen, Duschen müssen ebenerdig sein usw. Für Rollstuhlfahrer müssen noch andere Kriterien hinzukommen, wie z.B. Bewegungsflächen, besondere Tür- und Fenstermaße usw.

Herr Herkelmann (SoVD) dankt für die Aufklärung. Zur Musterwohnung der DOGEWO möchte er diejenigen einladen, die nicht behindert sind, sich in einen Rollstuhl zu setzen und zu versuchen, ohne fremde Hilfe in diese Wohnung hineinzukommen. Die Rampe, die dort hineinführt, ist viel zu steil, insofern muss er auch die Musterwohnung rügen.

Auf die Frage von Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) zur Zusammenarbeit des Wohnungsamtes mit den Familienbüros antwortet Frau Beißner (stellv. Leiterin des Amtes für Wohnungswesen), dass es zwar den ein oder anderen Kontakt zu den Familienbüros gibt, dass es aber insgesamt schwierig ist, jüngere Menschen in einer Kleinfamilie anzusprechen, eher noch allein Erziehende, weil die sich durchaus vorstellen können, dass es sehr wohl einen Vorteil hat, mit anderen Menschen zusammen zu leben. Es wird also am Amt für Wohnungswesen liegen, für diese Wohnformen verstärkt Werbung zu machen.

Frau Krämer-Knorr (SPD) schlägt vor, diese Vorlage auch an das BPN zu geben.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Einhellig vertritt er die Auffassung, dass die Vorlage auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis gegeben wird.


4. Angelegenheiten der JobCenterARGE Dortmund

zu TOP 4.1
Weiterentwicklung der JobCenterARGE Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11467-08)
zu TOP 5.2
Neuorganisation der JobCenterARGE Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11382-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11382-08-E1)

Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 5.2 werden im Zusammenhang behandelt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) ergänzt zur Verwaltungsvorlage, dass 2004 ein 5-Jahres-Vertrag auf der Basis des damaligen Mustergründungsvertrages der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen ARGE abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2009. Es war damals schon klar, dass man aus den gesammelten Erfahrungen letztlich ableiten muss, wie es weiter geht. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr mit Urteil vom 20.12.07 festgestellt, dass die gewählte Organisationsform so nicht Bestand haben kann, weil der Bundesgesetzgeber den Kommunen keine Aufgaben zuweisen kann. Die Aufgabenerledigung ist daher neu zu konzipieren, und dafür wurde eine großzügige Frist bis zum 31.12.2010 eingeräumt. Insofern schlägt die Verwaltung vor, diesen Zeitraum auch zu nutzen und den Vertrag an diesen Termin anzupassen, so dass den politischen Gremien in der Tat die künftige Konstruktionsform rechtzeitig vorgelegt werden kann. Ausdrücklich betont er, dass die bisherigen Erfahrungen so gut waren, dass man die Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzen möchte.

Für Herrn Spieß (SPD) ist der Beschlussvorschlag zustimmungsfähig, weil er auf die Übergangsfrist eingeht und sinnvoll schildert, was man unter einer kooperativen JobCenter-Maßnahme zu verstehen hat. Ausdrücklich dankt er der Verwaltung dafür, wie verständlich sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dargestellt hat. Aber auch Entscheidungen des obersten Gerichtes bedürfen einer pragmatischen Umsetzung. Zu den damit zwangsläufig verbundenen Problemen hat Rot-Grün einen Antrag formuliert, den er im Einzelnen begründet und um dessen Zustimmung er wirbt.

Herr Offermann (CDU) bittet, da heute nur eine Kenntnisnahme vorliegt und der Auftrag erst im Rat erteilt wird, darum, den Antrag ohne Beschlussfassung weiterzuleiten.

Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) stellt im Einvernehmen mit Herrn Pogadl (Sozialdezernent) fest, dass der Verwaltung ein Irrtum unterlaufen ist, so dass es sich durchaus um eine Empfehlung handelt, die der Ausschuss aussprechen muss.

Das nimmt Herr Offermann (CDU) zur Kenntnis und bittet darum, dann die gesamte Vorlage mit dem Antrag zu schieben.

Für Herrn Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hat das Bundesverfassungsgericht den machbaren Weg ganz klar aufgezeigt, nämlich im Rahmen der freiwilligen Kooperation. Das geht auch aus der Verwaltungsvorlage hervor, der er deshalb ohne Bedenken zustimmen könnte. Allerdings fragt er, ob ggf. eine komplette Kommunalisierung möglich wäre oder ob die Arbeitsagentur ein wichtiger Baustein ist, der unbedingt mit im Boot bleiben sollte.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert, dass bundesweit die Diskussion läuft, auch die Zielmarken anzupassen und die angesprochene Option ebenfalls bis 2010 zu verlängern, damit man gleiche Termine für Entscheidungen hat, die in den Kommunen getroffen werden müssen. Und dass Dortmund mit der ARGE-Entscheidung in der Vergangenheit sehr gut gefahren ist, ist kein Geheimnis. Er wird im weiteren Verfahren jedenfalls vorschlagen, die Kooperationsform mit der BA zu wählen und die integrierte Form der Zusammenarbeit beizubehalten.

Auch Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) findet die Anpassung der Laufzeiten sinnvoll. Sie weiß, dass die ARGE mit sehr viel zeitlich befristetem Personal arbeitet und Schwierigkeiten hat, die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen anders zu klären. Um das Thema Qualität der Arbeit zu halten und weiterentwickeln zu können, ist das ganz entscheidend, daher wüsste sie gern, ob es weiterführende Überlegungen und Perspektiven gibt.

Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) betont, dass Leistungsgewährung aus einer Hand politische Absicht gewesen ist. Das SGB II hat dafür drei Möglichkeiten vorgesehen, wovon eine die Optionskommune war. Die Landkreise, die geklagt haben, waren zumindest anteilig Optionskommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht die Zuständigkeitsregelung kritisiert, sondern den Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Der andere ganz wichtige Punkt für sie ist die politische Begleitung des Prozesses, der zum kooperativen Center führen wird, weil dahinter ja auch wieder enorme Kosten stecken. Deswegen schlägt sie vor, in einer Art Gesprächskreis mit dem Trägerausschuss und den Parteien zu einem Konsens zu kommen, damit Politik nicht irgendwann Ende des Jahres mit einer fertigen Ratsvorlage konfrontiert und damit evtl. Mitbestimmungs-möglichkeiten beraubt wird.

Herr Taranczewski (SPD) will nicht mehr zu dem zurück, was vor dem Inkrafttreten der sog. Hartz-Gesetze gewesen ist, weil er der festen Überzeugung ist, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als Herzstück der ganzen Sache endlich auch die Menschen in den Fokus gebracht hat, die immer außerhalb von Arbeitsweltbetrachtungen gewesen sind. Und das muss erhalten bleiben, genau wie die politische Partizipation. Zum Verfahren würde er ungern in den Rat oder HFA ohne eine Empfehlung dieses Ausschusses gehen, weil das das ureigenste Geschäft dieses Gremiums ist, deshalb bittet er um Beschlussfassung am heutigen Tage.

Für Herrn Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hat der rot-grüne Antrag in einigen Teilen Resolutionscharakter. Das hält er nicht für sinnvoll. Seine Fraktion wird sich daher sowohl bei der Verwaltungsvorlage als auch bei dem Antrag enthalten.

Für Herrn Spieß (SPD) ist der gemeinsame Antrag nur konsequent, denn wenn die Vorlage vorsieht, untergesetzlich möglichst viele der anerkannten Arbeitsweisen umsetzen zu wollen, dann ist der Weg der richtige. Er kann sich im Übrigen weder vorstellen, dass es in dieser Republik zur Bildung einer Bundesbehörde kommt, oder dass eine Kommunalisierung über die Länder gelingt. Und eine Verfassungsänderung bei erforderlicher 2/3-Mehrheit ist praktisch undenkbar. Deswegen sollte man die untergesetzliche Regelung wählen, diese mit Leben füllen und die politischen Ansprüche auch entsprechend dokumentieren.

Frau Schobert (DPWV) hält die Verlängerung der Laufzeit des ARGE-Vertrages für erforderlich, um eine gewisse Personalsicherheit bei der ARGE zu behalten, denn dann kann man zumindest einen Teil der MitarbeiterInnen mit sachlichem Grund zeitlich befristen. Der zweite wesentliche Aspekt ist für sie, die Verwaltung und die ARGE zu beauftragen, ein Konzept für eine untergesetzliche Regelung mit den positiven Erfahrungen aus Dortmund zu entwickeln. Am vergangenen Freitag gab es im Beirat der ARGE ein einstimmiges Votum zu diesen beiden Zielen der Vorlage, um damit die Qualität der Arbeit der ARGE und damit auch die Qualität für die arbeitslosen Menschen in Dortmund zu gewährleisten.

Herr Offermann (CDU) wiederholt seine Bitte, den Beschluss zu schieben.

Herr Neukirchen-Füsers (Geschäftsführer der JobCenterARGE) macht deutlich, dass er bei der Umsetzung von Organisationsfragen und Arbeitsmarktpolitik bislang immer auch die Unterstützung des Ausschusses hatte. Insofern wäre es sehr schade, wenn es heute nicht zu einer Empfehlung käme, weil das in der jetzigen nicht so ganz einfachen Situation, auch in der innerbetrieblichen Diskussion, ein Stück Rückenwind geben würde. Das heutige Votum des Ausschusses wäre auch deswegen sehr hilfreich, weil es eine Unterstützung in der Diskussion um die Sache bedeutete. Natürlich gibt es bundespolitisch ganz unterschiedliche Einschätzungen der Erfolge von Arbeitsgemeinschaften, getrennten Trägerschaften oder Optionskommunen. Und es gibt nach wie vor keine einheitliche Aussage dazu, welche Organisationsform wirklich die bessere ist, weil das Bundesverfassungsgericht dazu keine Aussage getroffen hat. Es hat nur gesagt, die Ausführung im Rahmen einer Mischverwaltung ist nicht verfassungskonform, gleichzeitig aber auch festgestellt, dass andererseits die Zuständigkeitsregelung zwischen Agentur und Kommune der Verfassung entspricht. Insofern müsste man, wenn man das noch einmal auflösen wollte, eine andere große Lösung finden und damit dann auch noch einmal in den Bundesrat. Für die ARGE wäre ein positives Votum heute ein Signal dafür, dass alles, was bislang gemacht wurde, vom Grundsatz in Ordnung ist und Ansporn, sich darum zu bemühen, in Form eines entsprechenden Modellversuches so viel Gemeinsames wie möglich zu erhalten und so wenig Trennendes wie nötig aufzubauen. Was die aktuelle Stellen- und Mitarbeitersituation angeht, gibt es im Moment ein Problem, das aus der gegenwärtigen Situation heraus geboren ist. Die Stadt Dortmund ist vorübergehend eingesprungen und bereit, für über 60 Stellen, die im Moment vakant sind, Mitarbeiter einzustellen. Leider gibt es im Moment bei der Stadt keinen genehmigten Haushalt, und vor dem Hintergrund können die Einstellungen auch nicht erfolgen. Auf Bundesseite geht das auch nicht, weil dort seit November letzten Jahres ein entsprechendes Moratorium besteht. Und auch die Diskussion über die Verfassungskonformität überlagert im Moment etwas unheilvoll die ganze Gemengelage. Gar nicht weiter hilft eine intensive Debatte auf der Basis der Ausgangssituation von 2003 und 2004.

Herr Taranczewski (SPD) kann das nur unterstreichen und besteht deshalb entgegen der üblichen Gepflogenheiten dieses Hauses darauf, dass heute abgestimmt wird, weil ein Votum des ASFG von immenser Signalwirkung ist.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, in der sich die CDU-Fraktion zur Beratung zurückzieht, nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag an:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sieht in dem ersten Vorschlag zu den Eckpunkten eines kooperativen Job-Centers eine Diskussionsgrundlage für den weiteren Beratungsprozess auf Bundes- und Landesebene. Die genauen Auswirkungen des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit auf die kommunale Seite müssen jedoch genau untersucht werden. Dies gilt insbesondere für mögliche Nachteile aus der freiwilligen Personalgestellung der Kommunen, den zukünftigen Aufgaben der Kommunen neben der Gewährung von Kosten der Unterkunft sowie die Besetzung des vorgeschlagenen Kooperationsausschusses.

2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert den Bundesgesetzgeber deshalb auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften vorzulegen. Es ist schnell Klarheit für die Träger der Arbeitsarbeitsgemeinschaften, für die Kundinnen und Kunden sowie für die Beschäftigten zu schaffen, wie die Arbeitsgemeinschaften nach 2010 arbeiten werden.

Dieser Gesetzesentwurf sollte sich an folgenden Eckpunkten orientieren:


· Bürgerfreundliche Arbeitsstrukturen unter einem Dach
(Fördern und Fordern und Hilfe aus einer Hand)
· Keine Kommunalisierung des Risikos Arbeitslosigkeit
· Stärkung der dezentralen Verantwortungs- und Finanzstrukturen der Arbeitsgemeinschaften vor Ort vor dem Hintergrund der Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes

· Garantie seitens des Bundes für die Finanzzusagen an die Kommunen in
mindestens gleicher Höhe
· Weitere Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz in den
Arbeitsgemeinschaften
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet zudem, dass der Bundesgesetzgeber bei der Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften die Ausschreibungsvorgaben der Bundesagentur hinsichtlich der Beschäftigungsmaßnahmen novelliert. Im Rahmen des Wettbewerbsrechts sind anerkannte Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger vor Ort zu stärken und Vergabekriterien wie z.B. Regionalität der Anbieter, Qualität und Kompetenz der Anbieter oder soziale und ökologische Kriterien in den Vordergrund zu stellen. Die langjährige Erfahrung und die lokale Ausrichtung von Beschäftigungsträgern in den Netzwerken vor Ort darf bei der Vergabe von Beschäftigungsmaßnahmen nicht unberücksichtigt bleiben.

3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt der Verwaltungsvorlage zu und begrüßt die Absicht der JobCenterArge Dortmund ein Modell zur kooperativen Aufgabenwahrnehmung in Dortmund zu entwickeln. Der Fachausschuss begrüßt dabei insbesondere die offenkundige Bereitschaft der JobCenterArge, möglichst viele Regelungen auf freiwilliger Basis zu treffen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ermächtigt die Verwaltung entsprechende Kooperationsgespräche mit der Bundesagentur für Arbeit zu führen.
Ein neuer Kooperationsvertrag mit dem Modell eines kooperativen JobCenters ist auf der kommunalen Seite durch den Rat der Stadt und den zuständigen Fachausschüssen zu beschließen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet kontinuierlich über den Sachstand der Kooperationsverhandlungen informiert zu werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass ein erstes Konzept nicht bis Mitte des Jahres vorgelegt werden kann.
In Ergänzung und Abänderung der in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Prämissen für Kooperationsgespräche fordert der Fachausschuss die Umsetzung der folgenden Eckpunkte für die Erarbeitung eines neuen Kooperationsmodells :
- Der Kooperationsausschuss (bisher Trägerversammlung) sollte zwischen der Bundesagentur und der Kommune partnerschaftlich und auf Augenhöhe besetzt werden und die kommunale Entscheidungskompetenz wie bisher erhalten.
Eine Beteiligung von stimmberechtigten politischen Vertretern im neuen Kooperationsausschuss ist sicherzustellen.

- Für den Fall, dass eine Beteiligung von politischen Vertretern im neuen Kooperationsausschuss nicht zu realisieren ist, ist der bisherige Trägerausschuss zu erhalten.

- Die fachliche Kompetenz der kommunalen Beschäftigten in der JobCenterArge ist auch zukünftig unverzichtbar.
Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenwechsel gegen den Willen der Beschäftigten sind in Dortmund auszuschließen.
Die zukünftige Personalgestellung ist auf den bewährten Zuweisungsregelungen im Benehmen mit dem Personalrat aufzubauen.
Die Beschäftigten der JobCenterArge sind regelmäßig über den Sachstand der Neuorganisation zu informieren.

Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung im SGB II zur Kenntnis und begrüßt, dass die JobCenterARGE ein Modell zur kooperativen Aufgabenwahrnehmung in Dortmund entwickeln wird.

Der Rat der Stadt beschließt, die Laufzeit des ARGE-Vertrages zeitlich an die Revisionsfrist des Gesetzgebers sowie der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangsfrist bis zum 31.12.2010 anzupassen.

zu TOP 4.2
Bericht "Von der Dortmunder Initiative gegen Langzeitarbeitslosigkeit" (DOGELA) zur Job-Perspektive mündlicher Vortrag von Herrn Neukirchen-Füsers

Herr Neukirchen-Füsers stellt den Sachstand dar und beantwortet die Fragen des Gremiums. Die Ausführungen werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


5. Anfragen / Anträge

zu TOP 5.1
Pflegestützpunkte in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11381-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11381-08-E1)

Bei 22 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden gemeinsamen Antrag an:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit begrüßt den Beschluss des
Deutschen Bundestages zum Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Das Gesetz wird zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stellt fest, dass Ziele der Reform sind, die pflegerische Versorgung der Menschen auch für die Zukunft sicher zu stellen und den Pflegebedürftigen den Verbleib in der gewohnten Umgebung zu erleichtern. Die wichtigsten Punkte dieser Weiterentwicklung sind die Anhebung der Leistungsbeträge, vor allem im Bereich der häuslichen Pflege, die Verankerung des Anspruchs auf Pflegeberatung sowie die Einführung einer Pflegezeit zur Stärkung der Pflege in der Familie. Als zentrale, wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen Pflegestützpunkte eingeführt werden, in denen Hilfe aus einer Hand angeboten werden soll. Die Entscheidung über die Einrichtung und die Ausgestaltung der Pflegestützpunkte liegt bei den Ländern.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bedauert, dass die Trägerschaft für diese Pflegestützpunkte nicht den Kommunen übertragen wird. Mit der Federführung durch die Kommunen wäre hervorragend zu gewährleisten gewesen, dass die bereits bestehenden vielfältigen Beratungsangebote der Kommunen sachgerecht weitergeführt und die vorhandenen Erfahrungen im Bereich der Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter etc. in den Aufbau der Pflegestützpunkte einbezogen werden.
2. Vor diesem Hintergrund fordert der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Landesregierung NW auf,

- ihr Bestimmungsrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten engagiert
wahrzunehmen

- dabei die bestehenden erfolgreichen Strukturen auf kommunaler Ebene zu
nutzen und fortzuentwickeln und

- dabei die Kommunen als Altenhilfe-, Sozialhilfe- und Rehabilitationsträger
nach den Sozialgesetzbüchern IX und XII einerseits sowie als Strukturverantwortliche im Sinne des Landespflegegesetzes schnellstmöglich und federführend einzubinden.
- ihren Einfluss auf die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen in NRW auszuüben, damit die im Gesetz vorgesehenen Rahmenverträge „über die Arbeit und Finanzierung von Pflegestützpunkten“ zustande kommen.
3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stellt fest, dass sich die Seniorenbüros in Dortmund, die als Tandemmodell zwischen der Stadt Dortmund und den Wohlfahrtsverbänden betrieben werden, hervorragend für eine Fortentwicklung der vernetzten und trägerunabhängigen Pflegeberatung- und Begleitung im Sinne von Pflegestützpunkten eignen.
Die Verwaltung wird beauftragt,

- den ASFG nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen im SGB XI
und XII über alle relevanten Änderungen zur Reform zu informieren,
- die weiteren Aktivitäten der Akteure auf Bundes- und Landesebene im Kontext der speziellen Themen „Pflegeberatung und Pflegestützpunkte“ zu beobachten und

- die entsprechende themenbezogene Kommunikation und Interaktion mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege als Träger-Partner der Seniorenbüros zu intensivieren.

An dieser Stelle beantragt Herr Taranczewski (SPD), die Tagesordnungspunkte 5.4 und 5.5 vorzuziehen und erst im Anschluss über die Städtischen Seniorenheime zu reden, damit die Abstände zwischen den Dialogen im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Sitzung nicht so groß sind.

Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

zu TOP 5.4
Kontrolle von Sozialleistungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11322-08)

TOP 5.4 wird vorgezogen behandelt. Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.


zu TOP 5.5
Ravensberger Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11424-08)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11424-08-E1)
Gemeinsamer Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion/B90)
(Drucksache Nr.: 11424-08-E2)

TOP 5.5 wird vorgezogen behandelt.

Frau Clemens-Wienand (CDU) weist darauf hin, dass sich der Container in der Ravensberger Straße in einem äußerst desolaten Zustand befindet. KOBER stellt an dieser Stelle ein Beratungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung, was auch von vielen dort arbeitenden Prostituierten in Anspruch genommen wird. Aus den genannten Gründen bittet sie die Verwaltung zu prüfen, wie diese Container ersetzt werden können.

Auch Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) hat sich mit ihrer Fraktion angesehen, wie die KOBER-Mitarbeiterinnen arbeiten müssen. Nach deren Schätzung besuchen regelmäßig etwa 500 Prostituierte die Beratungsstelle. Der Zustand des Containers ist wirklich katastrophal, es tropft durch die Decke, es gibt keinen fest installierten Heizkörper usw. Daher sollte man sich darauf verständigen, dort schnellstmöglich im Sinne von KOBER und der betroffenen Frauen eine Lösung zu finden. Der AUSW und die BV In-Nord haben morgen zeitgleich eine Bauvoranfrage der Firma Berke auf der Tagesordnung. Da der gemeinsamer Antrag in diesem Sinne etwas weiter geht, weil damit der Investor entweder verpflichtet wird, im ersten Bauabschnitt Sozialräume zu schaffen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten, bittet sie die CDU-Fraktion, ihren Antrag zurückzuziehen und dem gemeinsamen Antrag zuzustimmen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert über die aktuelle Entwicklung: in der Vorlage für AUSW und BV geht es um einen positiven Vorbescheid für die Planungen, die Fiat Berke jetzt eingereicht hat. In der Vorlage sind die Sozialräume nicht mehr erwähnt, weil es dafür bereits eine vertragliche Regelung gibt. Gleichwohl ist es an dieser Stelle wichtig, auf Einhaltung dieses Vertrages zu pochen. Das wurde heute auch im Verwaltungsvorstand sehr intensiv diskutiert. Dabei wurde festgehalten, dass kein Bruch entstehen darf , d.h. wenn die jetzige Anlage entfernt werden muss, dann muss das Betreuungsangebot ohne zeitliche Verzögerung wie auch immer erhalten bleiben. Deshalb hält er es für äußerst hilfreich, das auch noch einmal politisch zu stützen.

Herr Offermann (CDU) versteht nicht, warum er seinen Antrag zurückziehen sollte. Der rot-grüne Antrag ist zustimmungsfähig, weil die Stadt Dortmund auf eingegangene Verträge pochen sollte, weil privates Geld auch eine private Verpflichtung hat, und wenn seine Fraktion eine privatwirtschaftliche Kooperation einfordert, ist damit auch Vertragstreue gemeint. Deshalb besteht er darauf, auch über den CDU-Antrag abstimmen zu lassen.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bittet um folgende Ergänzung im zweiten Absatz des gemeinsamen Antrags: „Der Investor ist, entsprechend des bestehenden Vertrages entweder …“. Dann würde er dem gern zustimmen, genau wie dem CDU-Antrag.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion an:

Beschluss:

Wie die Dortmunder Medien berichtet haben, befindet sich der Container der KOmmunikatons- und BERatungstelle für Prostituierte an der Ravensberger Straße in einem desolaten Zustand.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie fordert die Verwaltung auf, diesen Zustand umgehend zu ändern und der Beratungsstelle KOBER einen ansprechenden Beratungs- und Betreuungsraum zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung hat zu prüfen, ob KOBER ein neuer Container zur Verfügung gestellt wird oder ob sich andere Alternativen beispielsweise in Kooperation mit Fiat Berke und dem Liegenschaftsamt ergeben.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt darüber hinaus einstimmig folgenden, während der Sitzung geänderten (siehe fette Ergänzung) gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion/B’90 an:

Beschluss:

Der Ausschuss erwartet, dass im Zuge der Errichtung des Gewerbeparks auf dem Grundstücksareal Bornstraße/Mindener Straße/Ravensberger Straße /Juliusstraße, auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarung Sozialräume für Kober errichtet werden.

Der Investor ist, entsprechend des bestehenden Vertrages, entweder zu verpflichten, im ersten Bauabschnitt Räume für Kober zu erstellen oder aber eine Vorabzahlung zu leisten, die es ermöglicht, Sozialräume für Kober noch vor dem ersten Bauabschnitt zu errichten und damit eine kontinuierliche Weiterarbeit in der Prostitutionshilfe zu ermöglichen.

Darüber hinaus ist sich der Ausschuss einig, den AUSW und die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über diese Beschlussfassung zu informieren, damit das Votum in die dortigen Beratungen einfließen kann.

zu TOP 5.3
Städtische Seniorenheime gGmbH
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11403-08)
Gemeins. Stellungnahme zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11403-08-E1)
zu TOP 5.6
Städtisches Seniorenheim "Weiße Taube"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11428-08)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11428-08-E1)

TOP 5.3 und 5.6 werden im Zusammenhang behandelt.

Als Vorabinformation führt Herr Kaiser (Geschäftsführer der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH) folgende grundlegende Stellungnahme aus:

„In allen acht Häusern der Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH, die insgesamt ca. 960 pflegebedürftige Dortmunder Bürger betreuen, wird von den über 800 Fachkräften jeden Tag aufs Neue eine gute Pflege und Betreuung geleistet. Dazu gehören selbstverständlich ausreichende, geschmackvolle, abwechslungsreiche und auf die Wünsche der Bewohner abgestimmte Mahlzeiten. Dazu gehört weiter eine intensive Pflege und Betreuung nach Vorgabe der Pflegestandards einschließlich einer wohnlichen Einrichtung der Zimmer verbunden mit angemessener Pflege und Hygiene. Bei der Pflege durch unsere Fachkräfte ist Willkür oder Vorsatz auszuschließen, die Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH verfügt über gut ausgebildete und permanent fortgebildete Fachkräfte, die mit großer Wertschätzung die Rechte der Bewohner, deren Wohlergehen und Selbstbestimmung achten. Dies gilt natürlich auch für das Seniorenheim WEIßE TAUBE. Die Auswertung der MDK-Begutachtungen einzelner Bewohnerinnen und Bewohner mit insgesamt 36 Einzelbegutachtungen im Zeitraum 2001 – 2008 weisen eine gute Pflege, einen guten Ernährungszustand, eine gute Betreuung sowie einen guten Allgemeinzustand aus. MDK-Begutachtungen finden grundsätzlich bei Aufnahmen bzw. Veränderung des Pflegezustandes statt.
Gleichwohl geschehen Fehler, die uns immer wieder Anreiz zur Überprüfung und Verbesserung unserer Leistungen geben.“

Im Anschluss beantwortet er die Fragen 1 – 4 und 6 der gemeinsamen Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion/Fraktion B’90/Die Grünen wie folgt:

Frage 1) - Zu welcher Bewertung der Vorwürfe kommen Sozialverwaltung und Geschäftsführung?
Antwort:
Die angeblichen Vorkommnisse können so nicht nachvollzogen werden. Der MDK kommt bei dem Abschlussgespräch am 03.04.2008 zu Erkenntnis: „Es wird eine gute Pflege geleistet. Das Haus kann empfohlen werden.“

Frage 2) - Welches interne Beschwerdemanagement existiert in den städtischen Seniorenheimen und wie wird es BewohnerInnen, Angehörigen und MitarbeiterInnen bekannt gemacht?

Antwort:
Die Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH verfügt über ein eingeführtes und für alle MitarbeiterInnen verbindliches QS-System. Innerhalb dieses Systems finden sich Regeln für den Umgang mit Beschwerden von Mitarbeitern/Innen, Bewohnern/Innen und Angehörigen. Die Bekanntmachung erfolgt durch regelmäßigen Informationsaustausch z.B. bei Angehörigenabenden.

Frage 3) - In welcher Weise werden MitarbeiterInnen sowie BewohnerInnen und ihre Angehörigen darüber hinaus aktiv in die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung eingebunden?
Antwort:
Für Mitarbeiter/Innen: regelmäßige QS-Zirkel
Für Bewohner/Innen: Bewohnerbefragungen (z.B. auch bei monatlichen QS-Prüfungen)
Für Angehörige: bei regelmäßig stattfindenden Angehörigentreffen

Frage 4) - Welche Reaktionen auf die öffentlichen Vorwürfe hat die Geschäftsführung insbesondere von BewohnerInnen und ihren Angehörigen sowie den MitarbeiterInnen der Seniorenheime erhalten?

Antwort:
Bei der Geschäftsführung sind über 50 positive Rückmeldungen über die gute Pflege in dem Seniorenheim WEIßE TAUBE eingegangen. Oft wurde Unverständnis über die Berichterstattung in den Medien geäußert.

Die Beantwortung von Frage 5 übernimmt Herr Pogadl (Sozialdezernent).

Frage 5) - Wie und in welcher zeitlichen Abfolge erfolgen die Überprüfungen der Seniorenheime durch die zuständige Heimaufsicht?

Antwort:
Der Focus der ersten Begehung richtete sich auf die Vorwürfe der mangelhaften medizinischen und pflegerischen Versorgung. Das Nachvollziehen der einzelnen Sachverhalte wurde dadurch erschwert, dass die erhobenen Vorwürfe teilweise bis zu 12 Monate zurückliegen und einzelne Bewohner mittlerweile verstorben sind bzw. aufgrund einer demenziellen Erkrankung keine adäquaten Auskünfte (mehr) geben konnten.



Es erfolgte eine

- umgehende Kontaktaufnahme mit Geschäftsführung, Qualitätsbeauftragter sowie Heimleitung und einzelner im Dienst befindlicher Mitarbeiter (Wohnbereichsleitung des WB 2 und Pflegekräfte)

- Herstellung von Bezügen zu Bewohnern aufgrund der in anonymisierter Form erhobenen Vorwürfe (begrenzt auf Bewohner des Wohnbereich 2)

- Einsichtnahme in die Dokumentation der v.g. Bewohner sowie eine in Augenscheinnahme von nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bewohnern.

- Befragung der Heim-/Pflegedienstleitung, Qualitätsbeauftragten, Wohnbereichsleitung und Mitarbeiter zu den einzelnen Sachverhalten sowie fernmündl. Kontakt zur Heimfürsprecherin

- Eruierung der Sachverhalte nach Fehlverhalten von Mitarbeitern

- Überprüfung des Mahlzeitenangebotes sowie die Vorratshaltung von Inkontinenzmaterial

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die medizinische Versorgung aufgrund ärztlicher Verordnungen (Anordnungen) erfolgt(e) und nicht zu beanstanden war. Darüber hinaus konnten bei den in Augenschein genommenen Bewohnern keine pflegerischen Defizite festgestellt werden.

Frage 6) - Welche Maßnahmen für ein Risikomanagement existieren?

Antwort:
Es gibt ein umfassendes Risikomanagement Pflege, das im monatlichen Rhythmus überprüft und angepasst wird. Dieses Risikomanagement Pflege ist eingebunden in ein Gesamt Risikomanagement für das Unternehmen. Der Wirtschaftsprüfer testiert seit Jahren, dass die Qualität und der Umfang dieses Risikomanagements für ein Unternehmen unserer Größe außergewöhnlich umfassend, aktuell und zielorientiert sei. Die Risiken des Unternehmens würden exakt und überprüfbar abgebildet.


Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste beantwortet Herr Kaiser (Geschäftsführer der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH) wie folgt:

Frage 1) - Wie beurteilt die Verwaltung / Geschäftsführung die Vorwürfe der Mitarbeiterin? Sind diese in der Krankendokumentation nachvollziehbar?
Antwort:
Nein. Aus der Dokumentation, bestehend aus Pflegeplanung und Pflegedokumentation, ergibt sich kein Anlass, den angeblichen Vorkommnissen nachvollziehbare Bedeutung zu schenken.

Frage 2) - Soweit zutreffend: Warum erfolgt die Dokumentation nicht computergestützt? Inwieweit und durch wen erfolgt eine laufende Kontrolle der Dokumentation auf Richtigkeit und Vollständigkeit?

Antwort:
Die gewählte Form der Dokumentation – handschriftlich – ist eine gute, bewährte, juristisch nachvollziehbare und nachhaltige Form der Anforderungen an die Leistungserbringung und deren Nachweise. Nach Erfahrungen des MDK ist diese Form der Führung der Dokumentation gängige Praxis in Pflegeheimen in NRW. Die Kontrolle der Dokumentation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch Pflegedienstleitung, Heimleitung und die Qualitätssicherungsbeauftragte des Unternehmens. Das im Unternehmen seit Jahren eingeführte Risikomanagement Pflege wird monatlich ausgewertet und zusammen mit der Geschäftsführung analysiert. Soweit erforderlich werden Steuerungsmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungserbringung eingeleitet.

Frage 3) - Wurden aktuell von der Mitarbeiterin interne Beschwerden erhoben, bevor diese über die Presse an die Öffentlichkeit gelangten? Wenn ja: An wen, wie wurde damit umgegangen und welche Maßnahmen wurden getroffen?

Antwort:
Nein. Über den Inhalt interner Beschwerden wird an dieser Stelle nicht berichtet, nur soweit: sie waren nicht fachlichen Inhalts, sondern bezogen sich auf unterschiedliche persönliche Erwartungen und ein Verständnis des Umgangs miteinander. Grundsätzlich werden interne Beschwerden von Mitarbeitern, die oftmals über den Betriebsrat eingereicht werden, zusammen mit der Personalabteilung abgearbeitet und grundsätzlich gelöst.

Frage 4) - Welche Maßnahmen wurden aufgrund etwaiger früherer Beschwerden von Mitarbeitern getroffen, um eine nachhaltige Verbesserung in der Pflege zu erzielen? Warum ist es in der Vergangenheit trotz Fehlern in der Krankendokumentation nicht zu Abmahnungen gekommen?

Antwort:
In der Fragestellung wird eine Unterstellung getroffen, die in dieser Form nicht zutrifft. Insoweit wird die Frage nicht weiter kommentiert. Grundsätzlich ist festzustellen: unsere Fachkräfte arbeiten auf einem hohen Standard, gleichwohl sind im Umgang mit Menschen Fehler, Missverständnisse und unterschiedliche Erwartungshaltungen auch ein Teil des Pflegealltags. Wir sehen Fehler oder Kritik als Anreiz, unsere Leistungen zu überprüfen und, soweit möglich, zu verbessern. Die unterstellte Verknüpfung bzw. ein Automatismus zwischen Fehler und Abmahnung ist nicht gegeben.

Frage 5) - Wann ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit der Prüfung beauftragt worden und liegen bereits Ergebnisse vor? Falls ja, sind diese entsprechend darzustellen. Andernfalls: Wann liegen die Ergebnisse vor?

Antwort:
Der MDK wurde am 13. März 2008 zunächst telefonisch mit einer Sonderprüfung beauftragt. Diese Prüfung fand dann am 02. und 03. April 2008 mit einer Vorankündigung von ½ Stunde statt. Ein schriftlicher Abschlussbericht liegt noch nicht vor. Über das mündliche Abschlussgespräch berichtet der Geschäftsführer in der Sitzung wie folgt:

Der MDK stellt eine offene und transparente Aufnahme fest. Die Bewohner äußern sich durchgehend zufrieden über Betreuung, Pflege und Versorgung. Die Pflegedokumentation ist zufriedenstellend. Die Einrichtung ist grundsätzlich empfehlenswert.

Zu Frage 6) - Zu welchen Ergebnissen ist die Heimaufsicht bei ihrer Prüfung gelangt und welche Prüfungen wurden konkret vorgenommen? – wird auf die Antwort von Herrn Pogadl (Sozialdezernent) zu Frage 5 der gemeinsamen Bitte um Stellungnahme verwiesen.

Frage 7) - Wie beurteilt die Verwaltung die (Personal-) situation der städtischen Seniorenheime, und welche Konsequenzen sind daraus abzuleiten, um Vorfälle dieser Art künftig zu vermeiden?

Antwort:
Die Fragestellung ist wiederum in Form einer Unterstellung platziert, nämlich in der Form, dass die behaupteten Vorfälle tatsächlich stattgefunden haben. Was tatsächlich stattgefunden hat ist eine, auch von der Presse ungeprüfte Behauptung über angebliche Pflegefehler. Hieraus Konsequenzen abzuleiten, um zu vermeiden, dass sich Mitarbeiter mit irgendwelchen Behauptungen an die Presse wenden, liegt nicht in der Zuständigkeit und Verantwortung der Geschäftsführung.


Frage 8) - Welche arbeitsrechtlichen Schritte planen die Seniorenheime – über die Suspendierung hinaus – gegen die Mitarbeiterin zu ergreifen?

Antwort:
Frau Vogel hatte in einer Zeitungsmitteilung am 26.03.08 verkündet, dass ihr Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers aufgekündigt sei. Aufgrund der aktuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung kann zurzeit dazu nicht mehr berichtet werden.

Einvernehmen besteht darüber, dass evtl. Nachfragen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gestellt werden. Damit sind beide Bitten um Stellungnahme erledigt.




Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um
17.55 Uhr.





U n g e r
B a l z e r
S t a h n k e
Vorsitzende
sachkundiger Bürger
Schriftführerin


Anlage: (See attached file: Stellungnahme_ARGE_fuer_ASFG_080407.pdf)