Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 19.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:03 - 19:22 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Alisa Spree i.V.f. RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Claudia Plieth i.V.f. RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus i. V. f. Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

Klaus Burkholz


Peter Prause (Richter)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (DPWV)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Alfred Hennekemper


Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Daniel Kolb
Rainer Siemon

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Arno Lohmann 57/FABIDO


4. Gäste

Willehad Rensmann aidshilfe dortmund e. V.
F.-W. York de Terra aidshilfe Dortmund e. V.
Alexander Lenz aidshilfe Dortmund e. V.


5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Tina Malguth (DGB-Jugend)
StR’in Waltraud Bonekamp
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Andrea Claßen (Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
N.N. (Islamische Gemeinden)
N.N. (Integrationsrat)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 19.11.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag des „aidshilfe dortmund e.v.“, Möllerstr. 15, 44137 Dortmund, auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14004-14)

2.2 Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12448-14)

2.3 Inobhutnahme / Bereitschaftspflege
- mdl. Bericht -

2.4 Umsetzung des § 72a SGB VIII zwischen dem Jugendamt und den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14150-14)

2.5 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14100-14)

2.6 Zertifizierung des FABIDO Familienzentrums Münsterstraße 158c
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14275-14)

2.7 Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten - Barrierefreie/-arme Jugendfeizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13433-14-E2)

2.8 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
Drucksache Nr.: 14257-14
- wird nachversandt -


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

3.2 Integration des Regenbogenhauses in den Geschäftsbereich 3/ Parkanlagen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und Erstellung eines Konzeptes für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Angebote für Kinder im Westfalenpark / "Aktionskonzept Kinder im Park"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13579-14)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Übersicht und Bestandsentwicklung der Kindergärten bzw. Kindertagesstätten in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14277-14)

4.2 Maßnahmen gegen Salafismus
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14369-14)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden herzlich, insbesondere Herrn Rensmann, Herrn Lenz und Herrn de Terra.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten Mitglieder (stimmberechtigt sowie stellv. stimmberechtigt und beratend sowie stellv. beratend) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:
Herr Gunther Niermann



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Martin Grohmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde erweitert:

- im Wege der Dringlichkeit

TOP 2.9 Verträge mit den freien Trägern von Erziehungs-, Ehe und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Empfehlung
Dr. Nr. 14154-14

TOP 2.10 Umstrukturierung im Bereich der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
Dr. Nr. 14029-14
. -Hierzu: Anfrage der Jugendverbände -

TOP 2.11 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfe des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
Dr. Nr. 14085-14

TOP 2.12 Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-. Armutszuwanderung
Empfehlung



- auf Vorschlag des Vorsitzenden

TOP 2.13 Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtbezirken
Stellungnahme der Verwaltung
Dr. Nr.: 13498-14) Anfrage Bündnis 90/ Die Grünen


TOP 4.3 2. Quartalsbericht 2014 zum 30.06.2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung
v. 06.11.2014
Drucksache Nr.: 13159-14-E2

Mit diesen Erweiterungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Antrag des „aidshilfe dortmund e.v.“, Möllerstr. 15, 44137 Dortmund, auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14004-14)
Der Geschäftsführer des aidshilfe dortmund e.V. Herr Rensmann gab eine kurze Einführung in die Aufgaben und Arbeitsfelder des Vereins.

Anschließend stellte Herr de Terra das Projekt Youthwork und Herr Lenz das Projekt Neonlicht der aidshilfe dortmund vor (die Power-Point-Präsentation liegt dem Protokoll bei).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des „aidshilfe dortmund e.v.“, Möllerstr. 15, 44137 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.


zu TOP 2.2
Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12448-14)

Herr Sohn führte kurz in Vorlage ein und erläuterte, dass die finanziellen Auswirkungen bereits in der Haushaltsplanung des Jugendamtes eingestellt sind.

Frau Plieth begrüßte die Erhöhung der Entgelte und fragte nach dem Sachstand der Erhebung von Essensbeiträgen.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz erklärte dazu, dass im Januar Gespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen stattfinden um ein Meinungsbild einzuholen und sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese im Ausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt.

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion aufgrund der noch stattfindenden Haushaltsklausur bei allen Haushaltsvorlagen enthalten wird.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (11 ja/ 3 Enthaltungen der CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderungen der Entgeltleistungen für Kindertagespflegepersonen in Dortmund und die Einführung eines Mietzuschusses für Großpflegestellen mit Wirkung zum 01.01.2015.


zu TOP 2.3
Inobhutnahme / Bereitschaftspflege

Herr Hibbeln berichtete zu den noch aus der Sitzung vom 09.04.2014 offenen Fragen zu Arbeitsaufträgen aus dem Prüfbericht Inobhutnahme/ Bereitschaftspflege des Rechnungsprüfungsamtes anhand einer Power Point Präsentation, die dem Protokoll beigefügt wird.


zu TOP 2.4
Umsetzung des § 72a SGB VIII zwischen dem Jugendamt und den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14150-14)
Herr Oppermann begrüßte die Vorlage und fragte nach, was es konkret heißt, dass die Verwaltung nach § 9 jederzeit die Einhaltung überprüfen kann.

Frau Hoppe erläuterte dazu, dass die Fachreferenten vor Ort Kontakt zu den freien Trägern, den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 und zu den Jugendverbänden haben und nach der Umstrukturierung auch ein Mitarbeiter zentral für diese Aufgabe geschult wird.

Herr Gora warf die Frage auf, ob es wirklich ein Ungleichgewicht zwischen den kommerziellen Anbietern und freien Trägern der Jugendhilfe gibt, in Bezug auf die Umsetzung des § 72a SGB VIII.

Frau Hoppe antwortete, dass es keine klaren Aussagen zu kommerziellen Anbietern gäbe. Hier müsste man sich vereinbaren, dass der Ausschuss der Meinung ist, dass auch diese Anbieter ein Führungszeugnis vorlegen müssten.
Herr Gora erwiderte, dass der Ausschuss dies nicht beschließen könne. Er bat darum, noch einmal zu initiieren, ob Kinder bei kommerziellen Trägern nicht das gleiche Schutzbedürfnis haben.

Herr Sohn erläuterte, dass dies Aufgabe der Landesregierung ist.

Herr Niermann regte an, sich als Ausschuss dahingehend zu positionieren, die Führungszeugnisse nicht alle fünf, sondern jährlich verlängern zu lassen.

Frau Hoppe bot an, beim Landesjugendamt nachfragen, ob es eine Verfahrensanweisung zu kommerziellen Anbietern gibt bzw. ob das Thema dort aufgegriffen werden kann, da es nicht nur Dortmund betrifft. Was die Dauer der Führungszeugnisse betrifft, gibt es jedoch eine gesetzliche Regelung und kürzere Laufzeiten sind dem Träger überlassen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die beigefügte Vereinbarung mit den zugehörigen Anlagen als verbindliche Grundlage für die Umsetzung des §72a SGB VIII zwischen dem Jugendamt und den örtlichen freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Einrichtungen der Jugendhilfe in öffentlicher und freier Trägerschaft.


zu TOP 2.5
2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14100-14)

Herr Sohn erläuterte, dass es sich um einen regelmäßigen Bericht handelt, der auch dem Regierungspräsidenten in Arnsberg geschickt wird.

Frau Dr. Tautorat fragte nach den baulichen Verzögerung auf der Seite 3 und den nichtverausgabten Mitteln, warum bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf Seite 4 und 5 die Mittel heruntergesetzt wurden, ob das mit dem Altersfeststellungsverfahren zu tun habe und wie dieses abläuft, was mit der Aussage auf der letzten Seite, dass die Defizite durch andere Produktgruppen des Jugendamtes ausgeglichen werden, gemeint ist und welche das sind.

Herr Hibbeln beantwortete die Fragen:
Die Bauverzögerung hat viele Gründe, z.B. keine geeigneten Grundstücke.
Der Bereich UMF hatte bis Juni rückläufige Zahlen, der Trend hat sich wieder verändert. Das Altersschätzungsverfahren wurde noch einmal kurz erläutert (der Bericht aus der Februarsitzung hierzu wird Frau Dr. Tautorat zur Verfügung gestellt). Zu den Budgetverbesserung wird es noch einen Rechnungsprüfungsbericht geben, der die Veränderungen im Jugendamt untersucht und bei positiver Tendenz auch auf Planungsdefizite hinweist, was zu planungstechnischen Systemverbesserungen führte und durch z.B. höhere Kostenerstattung im Bereich UMF dafür sorgt, dass das Defizit im Jahr 2014 intern ausgeglichen werden kann.

Die Frage von Herrn Niermann nach der marginalen Absenkung der ambulanten Hilfen 2012/13 (Seite 4 Punkt 6.4) und der vorherigen Diskussion zur stetigen Steigerung der Hilfen zur Erziehung beantwortetet Herr Hibbeln mit der Verschiebung von Fallzahlen von stationären zu ambulanten Hilfen und der umfassenderen Abwicklung durch SoPart.

Der Ausschuss für Kinder-, Jugend- und Familie nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand 30.09.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Zertifizierung des FABIDO Familienzentrums Münsterstraße 158c
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14275-14)
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz erklärte auf Nachfrage von Frau Dr. Tautorat, die Entscheidung welche Einrichtung Familienzentrum wird, liege beim Ausschuss (auf Vorschlag des Jugendamtes, das sich in einer Arbeitsgruppe mit den freien Trägern abstimmt).


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Kindertageseinrichtung in der Münsterstraße 158c des Trägers FABIDO an Stelle der Einrichtung im Biehleweg zu einem Familienzentrum zu qualifizieren.


zu TOP 2.7
Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten - Barrierefreie/-arme Jugendfeizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13433-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… bezugnehmend auf die Anfrage von Frau Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) in der Sitzung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 29.10.2014, welche Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung barrierefrei bzw. barrierearm gestaltet sind, möchte ich Ihnen nachfolgende Übersicht gerne zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass es nach dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) eine genaue Definition von Barrierefreiheit (§ 4) gibt:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“


Einrichtung
barrierearm
barrierefrei
weder noch
Erlebniswelt Fredenbaum
X


JKC Rheinische Str.
X


Heinz-Werner-Meyer-Treff


X
JFS Hörde
X


LZ Wellinghofen


X
JFS Scharnhorst
X


ASP Scharnhorst
X


JT Körne
X


Regenbogenhaus
X


JFS Schüren


X
JFS Aplerbeck


X




KJT Berghofen


X
JFS Marten


X
JFS Lütgendortmund


X
Treff Bövinghausen
X


JFS Westerfilde


X
JFS Hombruch
X


JFS Eichlinghofen


X
JFS Eving


X
JT Brechten


X
JFS Brackel


X
JFS Wickede


X
ASP Rahm
X


JFS Rahm
X


Respektbüro
X


Fritz-Henßler-Haus
X


Frau Beckmann bedankte sich für die ausführliche Beantwortung.
Frau Hoppe wies noch einmal auf das mehrjährige Projekt Inklusion des Landesjugendamtes hin (der Konzeptentwurf wird auf der Homepage des JA veröffentlicht).

Die Frage von Herrn Gora nach den Einrichtungen der freien Träger beantwortete Herr Burkholz unter Hinweis auf die Sitzung v. 29.14.14 TOP 2.2 „Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten“. Er sagte zu, eine Übersicht auf für die Einrichtungen freier Träger nachzureichen.

Frau Beckmann wies noch einmal darauf hin, dass auf der Internetseite der Stadt Dortmund Informationen zu Begehungen verschiedener öffentlicher Gebäude, Spielplätze mit der Aussage zu Barrierefreiheit und Nutzung aufgeführt sind und bat um Übernahme auf die Homepage des Jugendamtes. Dies sagte Herr Burkholz zu.


zu TOP 2.8
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)
Herr Burkholz führte kurz in den Haushaltsplanentwurf des Jugendamtes ein. Anschließend stellte Herr Hibbeln den Haushalt des Jugendamtes in Form einer Power Point Präsentation vor, die dem Protokoll beigefügt wird.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie betrachtet den Haushaltsplanentwurf als eingebracht und vertagt den TOP auf die nächste Sitzung am 18.02.2015


Herr Barrenbrügge übernahm um 17:45 Uhr die Sitzungsleitung.


zu TOP 2.9
Verträge mit den freien Trägern von Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14154-14)
Herr Gora, Herr Niermann und Herr Sohn nahmen weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teil.


Die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge nach dem Teilhaushalt zu dieser Vorlage beantwortete Herr Hennekemper: Die Gesamtsumme aller Verträge beläuft sich momentan auf ca. 1 Mio. € mit der entsprechenden Erhöhung um 1,5%.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der Verträge mit den Trägern der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftsberatungsstellen für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 analog der Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege einschließlich einer jährlichen Entgeltanpassung von 1,5%.


Herr Sohn übernahm um 17:50 Uhr die Sitzungsleitung.


zu TOP 2.10
Umstrukturierungen im Bereich Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14029-14)
Anfrage der Jugendverbände

(Drucksache Nr.: 14029-14-E1)

Herr Sohn las die zum TOP als Tischvorlage verteilte Frage der Jugendverbände vor:

„Wir bitten die Verwaltung des Jugendamtes, den aktuellen Sachstand darzustellen und zu erläutern, welche Ideen und Konzepte für selbstverwaltete Jugendzentren vorliegen“.

Frau Dr. Tautorat fragte nach, ob es z. B. bei den Freizeiteinrichtungen in Aplerbeck und Renninghausen aufgrund der Nähe zu Schulzentren keine Kooperationsmöglichkeiten gibt. Des Weiteren bat sie um Auskunft, warum nach der Überführung an freie Träger nicht das städtische Personal in den Einrichtungen verbleiben soll, sondern anderweitig eingesetzt wird. Sie erinnerte daran, dass der Ratsbeschluss von 2011 berücksichtigt werden muss, der nur eine Überführung an Träger vorsieht, die nach TVöD bezahlen.

Herr Barrenbrügge merkte an, dass er es merkwürdig findet, dass hier nicht erst ein Konzept und danach die Ausführungs- und Umsetzungsbeschlüsse gefasst werden. Des Weiteren gab er zu bedenken, ob die selbstverwalteten Jugendzentren pädagogisch noch aktuell sind. Er bittet um Auskunft, ob die Planstellen real oder nur gebuchte nicht besetzte Stellen sind.

Herr Oppermann gab zu bedenken, dass die Verwaltung von Selbstverwaltung redet, jedoch keine Kriterien benennt, wie sie sich Selbstverwaltung vorstellt. Ohne ein Konzept mit den Trägern zu sprechen, kann nicht Entscheidungsgrundlage einer Vorlage sein. Die Verwaltung möge wenigsten 2-3 Eckpunkte benennen, wie sie Selbstverwaltung versteht und benennt.
Des Weiteren ist er nicht einverstanden, die Jugendforen mit den selbstverwalteten Jugendzentren gleichzusetzen. Er sieht hier Einsparungen im Vordergrund mit dem Deckmantel der Selbstverwaltung. Er gibt zu bedenken, dass der Prozess der Selbstverwaltung mit der Mitnahme der Jugendlichen aufwändig ist und kein Billigverfahren.
Viele freie Träger wären bereit, darüber nachzudenken, wie man Angebote mit Unterstützung der Jugendlichen aufrechterhalten kann - im Rahmen von ehrenamtlichem Engagement, nicht als Selbstverwaltung.

Herr Grohmann sah noch Informationsbedarf, würde aber vorschlagen, die Vorlage als eingebracht zu betrachten und vor der Ratssitzung im Februar endgültig zu entscheiden.

Frau Plieth sah die Vorlage als Bestandteil der HH-Beratung, hatte ebenfalls noch Beratungsbedarf und schloss sich der Vertagung der Entscheidung an

Herr Gora merkte noch an, Ziel der Selbstverwaltung sei, dass die Jugendlichen Partizipation, Demokratie und Organisation lernen. Das sei ein langer Prozess und könne nicht dazu dienen kurzfristig Geld einzusparen. Des Weiteren würde er es gut finden, wenn die Begründung Teil des Beschlusses würde und somit das Interessenbekundungsverfahren und die konzeptionelle Abstimmung im Beschluss festgehalten würden.

Frau Beckmann bat darum, im Konzept mit zu erläutern, welche Anwesenheitszeiten (bei den 0,7 angegebenen Stellen) des pädagogischen Personals möglich sind.

Herr Oppermann merkte an, dass die Personal- und Sachkosten deckungsgleich sein müssten, damit die Entscheidungsmöglichkeiten der selbstverwalteten Einrichtung über das Personal frei sind. Des Weiteren bemängelte er, dass die in der Vorlage zur Selbstverwaltung benannten Einrichtungen nicht barrierefrei sind und somit Menschen mit Behinderungen von der Selbstorganisation ausschließen.

Der Ausschuss sah die antworten zu den gestellten Fragen und die Erstellung des Konzeptes als verbindlichen Arbeitsauftrag an. Herr Burkholz sagte die Erledigung bis 3 Wochen vor der nächsten Sitzung zu. Eventuell müsse dann noch nachgebessert werden.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie betrachtet die Vorlage als eingebracht und wird nach Erstellung eines Konzeptes der Verwaltung für „selbstverwaltete Jugendfreizeitstätten“, in seiner Sitzung am 18.02.2015 erneut beraten.


zu TOP 2.11
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14085-14)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige
Mehraufwendungen für den zahlungswirksamen Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes in Höhe von 6.200 T€ sowie 700 T€ für den nicht zahlungswirksamen Bereich.

Die Deckung des zahlungswirksamen Bereichs der ambulanten und stationären Hilfen erfolgt innerhalb des Jugendamtsbudgets.

Für den nicht zahlungswirksamen Bereich erfolgt die Deckung aus dem Teilergebnisplan von StA 66 (Tiefbauamt).


zu TOP 2.12
"Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)
Frau Averbeck begründete die Kurzfristigkeit der Vorlage und erläuterte ausführlich die Vorlage.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung, die Ergebnis der bundesweiten Kinderschutzkonferenz am 05.09.2014 in Dortmund waren, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese dem Deutschen Städtetag mit der Bitte zuzuleiten, das Thema bundesweit zu platzieren und weiter zu verfolgen.


zu TOP 2.13
Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtbezirken
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13498-14-E1)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 13498-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Beantwortung der Anfrage war für die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie in 2015 vorgesehen. Auf Bitte der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird die Beantwortung in der heutigen Sitzung als Tischvorlage vorgelegt.

Die Fragen

1. Eine Aufstellung sämtlicher Jugendfreizeiteinrichtungen mit Angaben zu den Öffnungszeiten, differenziert nach Stadtbezirken und Trägern

2. Eine Aufsummierung aller Öffnungszeiten/ wöchentlich auf Stadtbezirksebene
Soziale Stadt

4. Angaben zum Einzugsbereich der einzelnen Einrichtungen (stadtweite Bedeutung /
stadtbezirks- bzw. quartiersbezogene Bedeutung)

5. Pädagogische Schwerpunkte der einzelnen Einrichtungen, sowohl thematisch als
auch nach Altersgruppen (Kinder 6-10 Jahre, Teens 11-15 Jahre, Jugendliche ab
16 Jahre)

werden durch die Anlagen „Einrichtungen in den Stadtbezirken“ sowie „Zentrale Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ beantwortet.

Zur Frage

3. Eine Karte mit der Lage der Einrichtungen und gleichzeitiger Darstellung der Aktionsräume

wird eine Karte über die Lage der Jugendfreizeiteinrichtungen in den Stadtbezirken dem Protokoll digital beigefügt. Die Aktionsräume sind in der Anlage „Aktionsräume Soziale Stadt“ dargestellt.

Die Frage

6. Anzahl und Anteil der oben beschriebenen Altersgruppen in den Stadtbezirken, (

unterschieden in „mit und ohne Migrationshintergrund“)


wird durch die Anlage „Aufstellung Altersgruppen nach Stadtbezirk und Gesamtstadt“ beantwortet.“

Frau Plieth bedankte sich für die vorzeitige, schnelle Beantwortung der für die Februarsitzung vorgesehenen Anfrage.

Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die in der Anlage 2 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4,171 Mio. Euro zur Kenntnis.



zu TOP 3.2
Integration des Regenbogenhauses in den Geschäftsbereich 3/ Parkanlagen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und Erstellung eines Konzeptes für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Angebote für Kinder im Westfalenpark / "Aktionskonzept Kinder im Park"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13579-14)

Auf Nachfrage von Herrn Spangenberg nach dem Vorteil für die Jugendlichen und Kinder dieser Stadt bei der Integration des Regenbogenhauses in den Westfalenpark und der zukünftigen Arbeit des Spielbogen e.V. antwortete Frau Hoppe, dass es für das Jugendamt als Betreiber des Regenbogenhauses und Nutzer des Westfalenparks mit Reibungsaufwand verbunden war hinsichtlich Sanierung, Neubeschaffung usw. Des Weiteren sind die Angebote an die Eintrittsregelung des Parks gebunden und somit nicht allen Kindern und Jugendlichen des Stadtbezirkes zugängig. Die BV Innenstadt-Ost hat in den letzten Jahren Mittel zur Verfügung gestellt, um einigen Kindern im Grundschulalter des Stadtbezirkes den Zugang zu ermöglichen, aber auch hier haben sich die Signale gemehrt, dies nicht weiter zu fördern.
Das Jugendamt wird weiter fachlich pädagogisch die Angebote mit begleiten. Der Spielbogen e.V. hat bereits Verhandlungen mit dem Westfalenpark aufgenommen und wird weiter am Regenbogenhaus tätig sein.

Auf die Frage von Frau Beckmann, wer in der Projektgruppe mitarbeitet, teilte Herr Burkholz mit, dass für die zukünftige Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen ein völlig neues Konzept entwickelt wird. Es gibt bereits andere Angebote, die in der Zuständigkeit des Parks liegen. Von daher ist die Zielsetzung, ein einheitliches Aktionskonzept in Zuständigkeit des Westfalenparks gemeinsam mit mondo mio! und allen anderen Partnern für die zukünftigen Aktivitäten im Park zu entwickeln.



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (gegen die Stimmen der Jugendverbände) dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Kultur, Sport- und Freizeit beschließt die Verlagerung der Zuständigkeit für das Regenbogenhaus vom Jugendamt auf den Geschäftsbereich 3/ Parkanlagen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2015 und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund mit der Erstellung eines Konzeptes für die zukunftsorientierte Entwicklung der Angebote für Kinder im Westfalenpark / „Aktionskonzept Kinder im Park“.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Übersicht und Bestandsentwicklung der Kindergärten bzw. Kindertagesstätten in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14277-14)

Es lag folgende Anfrage der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 19.11.2014:

1. Wie viele Kitas/Kindergärten gibt es zum 1.11.2014 in Dortmund? Es wird dabei um Darstellung der verschiedenen Träger gebeten (religiöse Träger, Elterninitiativen, freie Träger, AWO, FABIDO, etc).

2. Wie viele Kitas/Kindergärten werden nach heutigem Stand in den nächsten Jahren neu gebaut und in Betrieb genommen? Hier bitten wir um Differenzierung der Träger.

3. Wie ist die Trägerlandschaft aktuell bei den Kinderstuben in Dortmund? Auch hier bitten wir nach Trägern differenziert aufführen.

4. Aufgrund von Diskussionen bei der Betreibung von weiteren Kitas in Dortmund, dass der städtische Träger FABIDO mittelfristig nicht ausreichend berücksichtigt wird, wird um eine Übersicht gebeten, wann welche Einrichtung neu eröffnet wurde. Hierbei bitten wir um eine Auflistung, bei der chronologisch (mindestens seit 1990) und auch nach Trägern die Eröffnung von Kitas/Kindergärten aufgezeigt wird.

5. Wie hat sich seit 1990 der Anteil der Kitaplätze – aufgelistet nach den einzelnen Trägern – in Dortmund entwickelt?“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 18.02.2015.


zu TOP 4.2
Maßnahmen gegen Salafismus
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14369-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet o. g. TOP für die nächsten AKJF-Sitzung vorzusehen.

Aktuellen Erhebungen nach steigt die Anhängerzahl der radikalislamistischen Salafisten-szene in unserem Land sehr stark an. Man rechnet mit einem Anstieg von 2800 gewaltbereiten Anhängern noch vor wenigen Jahren bis auf 7000 Salafisten bis zum Ende dieses Jahres.

Immer häufiger kommt es bei öffentlichen Auftritten dieser Gruppierungen zu Ausschreitungen mit gewaltbereiten Rechtsradikalen oder Hooligans.

Vor dem Hintergrund der beunruhigenden Entwicklung bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu der Situation in Dortmund:
1. Wie viele Salafisten sind in Dortmund bekannt? Wie hat sich diese Szene in den letzten Jahren entwickelt?

2. Wie wird gesamtstädtisch gegen den wachsenden Zulauf zu dieser radikalislamistischen Szene reagiert? Wie kann gegen verfassungsfeindliche Aktionen oder Handlungen dieser Gruppe vorgegangen werden?

3. Wie und durch wen wird diese Bewegung „beobachtet“ und durch wen werden Maßnahmen/Aktionen verantwortlich begleitet und koordiniert?

4. Welche präventiven Maßnahmen werden ergriffen oder können ergriffen werden, damit solche extreme Systeme keine negativen Einflüsse auf unser Rechtsstaatssystem nehmen können und insbesondere Jugendliche oder junge Erwachsene geschützt sind?

5. Inwieweit gibt es Aufklärungsarbeit an Schulen oder in Jugendfreizeiteinrichtungen, um junge Menschen vor der Gefahr dieser extremistischen Bewegung zu warnen?

6. Das Land NRW hat mit dem Projekt „Wegweiser“ ein Präventionsprogramm in den Modellkommunen Bochum, Bonn und Düsseldorf begonnen, das ausgeweitet werden soll. Dort wird das Ziel verfolgt, vornehmlich bei jungen Menschen frühzeitig einen Einstieg in den gewaltbereiten Salafismus zu verhindern. Wie werden die Chancen eingeschätzt, dass Dortmund sich für das Modell bewerben und dort aufgenommen werden kann?“


Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 18.02.2015.


zu TOP 4.3
2. Quartalsbericht 2014 zum 30.06.2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2014

(Drucksache Nr.: 13159-14-E2)
Es lag folgende Überweisung aus dem Betriebsausschuss FABIDO vor:

„Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…Bezugnehmend auf die Anfrage der SPD Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

1. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine Erläuterung, warum die Investitions­kostenzuschüsse trotz großer gesamtstädtischer Anstrengungen um mehr Kita-Plätze noch nicht eingesetzt worden sind.

Der investive Zuschuss der Stadt Dortmund soll grundsätzlich für die Anschaffung von hochwertigen Anlagegütern verausgabt werden, die sich über mehrere Jahre abschreiben. Es ist daher mit der Kämmerei vereinbart, dass wir den Mittelabruf der investiven Mittel dann vornehmen, wenn die Ausgaben für hochwertige Anlagegüter in Höhe des Zuschusses erfolgt sind. Im Berichtzeitraum sind für hochwertige Anlagegüter 139.503,02 Euro verausgabt wor­den, so dass der Mittelabruf erst später vorgenommen wird. FABIDO geht zwar in Vorleis­tung hat aber wegen dem Anschluss an das städtische Cash-Pool-Management keine finan­ziellen Nachteile daraus.

2. Weiterhin bitten wir um Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang FABIDO als Träger bei dem Ausbauprogramm von Kindertageseinrichtungen durch Investoren auf städtischen Grundstücken vorgesehen ist (vgl. Drucksachen-Nr. 08799-13)?

FABIDO ist derzeit nicht als Träger neuer Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Investo­ren­modells vorgesehen.

3. Ob und wenn ja, welche neuen Kindertageseinrichtungen in Zukunft von FABIDO betrieben werden sollen?

Es sollen derzeit keine neuen Kindertageseinrichtungen durch FABIDO betrieben werden.


4. Ob es Stadtteile gibt, in denen es heute bzw. zukünftig keine (bzw. nur sehr geringfü­gig) städtischen Kindertageseinrichtungen gibt. Was bedeutet dies für die Elternschaft dort?

In 5 Sozialräumen von insgesamt 39 Sozialräumen gibt es keine FABIDO Einrichtungen.

Die 5 Sozialräume sind:
Brechten/Holthausen
Asseln
Berghofen
Oespel/Kley
Marten

In allen anderen Sozialräumen gibt es Kindertageseinrichtungen von FABIDO.

In einigen Stadtteilen kommt es aufgrund ihrer Größe und den damit verbundenen Kinder­zahlen dazu, dass hier lediglich eine Kindertageseinrichtung eines Trägers betrieben werden kann.

Dies führt gesamtstädtisch zu Nachteilen.

FABIDO hatte in der Vergangenheit einen Bestand von ca. 30 % aller Kindertages­einrich­tungen im Stadtgebiet Dortmund. Mit der Nichtteilnahme am Investorenmodell sowie der Schließung alter maroder Gebäude reduziert sich der Anteil der städt. Kindertagesein­rich­tungen zusehens unter 30 % mit einem Anteil von unter 40 % aller Plätze in Kindertagesein­richtungen in Dortmund. Im Stadtbezirk Innenstadt Ost betreibt FABIDO lediglich 3 von ins­gesamt 19 Einrichtungen, im Stadtbezirk Brackel betreibt FABIDO lediglich 5 von 27 Ein­richtungen. Damit werden durch den städtischen Träger dort nur 16% bzw. 27% an Plätzen angeboten. Da FABIDO grundsätzlich eine generell Aufnahmeverpflichtung, unabhängig vom Einkommen, Herkunft, Religion, Kultur etc. leistet, kann dies in diesen Stadtbezirken und grundsätzlich für die Zukunft für die anmeldenden Eltern zu Problemen führen, da Sie entweder keinen Platz erhalten oder weite Entfernungen in Kauf nehmen müssen.

Es sollte daher weiterhin ein Bestand an städt. Einrichtungen (FABIDO) von 30 % aus fol­genden Gründen vorgehalten werden:

o der Rechtsanspruch auf einen U3 Platz sowie eine Priorisierung der Elternbedarfe kann besser in städt. Einrichtungen durchgesetzt werden,

o besserer Ausgleich von Interessenlagen,

o durch neue Einrichtungen können Konsolidierungen im Bestand vorgenommen werden, d.h. überaltete Gebäude, die nicht mehr entwicklungsfähig sind oder im Angebot nicht mehr der Bedarfsplanung des Jugendamtes entsprechen, können zusammengeführt wer­den. So können Investitionen zur Instandhaltung der alten gebrauchten Immobilien ver­mieden werden.

o Da FABIDO über langjährige Erfahrungen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen ver­fügt, reduziert sich der Bearbeitungsaufwand bei StA 51 (Jugendamt).“


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, auch zukünftig einen gesamtstädtischen FABIDO-Anteil von ca. 30 % aller Kindertageseinrichtungen zu erhalten bzw. zu erreichen.
2. Bevorzugt berücksichtigt werden sollen dabei insbesondere die 5 Sozialräume ohne FABIDO-Einrichtung sowie die Stadtbezirke, in denen FABIDO momentan unterprozentual mit Einrichtungen vertreten ist.
3. Bei allen weiteren Ausbauplänen ist FABIDO als Träger neuer Kindertageseinrichtung entsprechend zu berücksichtigen.

Begründung:
Die Verwaltung nennt in ihrer Stellungnahme die wesentlichen Gründe für einen Erhalt des 30-Prozent-Anteils von FABIDO:

- Der Rechtsanspruch auf einen U3 Platz sowie eine Priorisierung der Elternbedarfe kann besser in städt. Einrichtungen durchgesetzt werden.

- Interessenlagen können besser ausgeglichen werden.
- FABIDO hat grundsätzlich eine Aufnahmeverpflichtung, unabhängig von Einkommen, Herkunft, Religion, Kultur etc.
In Stadtbezirken ohne ausreichende FABIDO-Einrichtungen kann dies für die anmeldenden Eltern zu Problemen führen, da sie entweder keinen Platz erhalten oder weite Entfernungen in Kauf nehmen müssen.
- Durch neue Einrichtungen können Konsolidierungen im Bestand vorgenommen werden, d.h. überaltete Gebäude, die nicht mehr entwicklungsfähig sind oder im Angebot nicht mehr der Bedarfsplanung des Jugendamtes entsprechen, können zusammengeführt werden. So können Investitionen zur Instandhaltung der alten gebrauchten Immobilien vermieden werden.
- Da FABIDO über langjährige Erfahrungen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen verfügt, reduziert sich der Bearbeitungsaufwand bei StA 51 (Jugendamt).“

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD Fraktion beantragt, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in folgender geänderter Fassung im Punkt 1 zur Beschlussfassung zu stellen:

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, auch zukünftig einen gesamtstädtischen FABIDO-Anteil an Kindertageseinrichtungen im bisherigen Umfang zu erhalten bzw. zu erreichen.
Darüber hinaus soll die Beschlussempfehlung um folgende Punkte ergänzt werden:

1. Sollte es stadtweit FABIDO-Einrichtungen geben, die heute schon bzw. auf Sicht aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind (Instandhaltung, Energie, etc.), so sollten diese Einrichtungen durch Neubauten im Investorenmodell bzw. Anbauten an bestehenden Einrichtungen ersetzt werden.

2. Bei den zukünftigen Neubauten im Investorenmodel mit dem Träger FABIDO ist zu prüfen, ob es nicht im räumlichen Umfeld eine FABIDO-Einrichtung gibt, die sich aufgrund des baulichen Zustandes (Instandhaltung, Energie, etc.) nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt. In diesem Fall sollte ein Neubau um die dort entfallenden Plätze bzw. Gruppen erweitert werden und die unwirtschaftliche Einrichtung geschlossen werden.
Der FABIDO-Betriebsausschuss bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

Begründung:

Der Rat hatte am 21.03.2013 beschlossen, dass auch FABIDO als Betreiber am Investorenmodell für Neubauten in Betracht kommen kann. Bislang ist FABIDO in diesem Programm jedoch noch nicht berücksichtigt worden.

Neben den von der Verwaltung bereits aufgezeigten wesentlichen Gründen für einen Erhalt des gesamtstädtischen Anteils von FABIDO-Einrichtungen ergibt sich durch die o. a. Punkte auch ein wirtschaftlicher Vorteil für den Träger FABIDO und damit eine Entlastung für den städtischen Haushalt.“

Herr Barrenbrügge meldete für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an und bat die Anträge als eingebracht anzusehen und in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses abschließend zu behandeln.

Nach Abschluss der Diskussion zog Herr Grohmann den geänderten Vorschlag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück (s.1.).

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO beschlossen einstimmig (7 Ja, 4 Enthaltungen) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13159-14-E3):

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, auch zukünftig einen gesamtstädtischen FABIDO-Anteil von ca. 30 % aller Kindertageseinrichtungen zu erhalten bzw. zu erreichen.
2. Bevorzugt berücksichtigt werden sollen dabei insbesondere die 5 Sozialräume ohne FABIDO-Einrichtung sowie die Stadtbezirke, in denen FABIDO momentan unterprozentual mit Einrichtungen vertreten ist.

3. Bei allen weiteren Ausbauplänen ist FABIDO als Träger neuer Kindertageseinrichtung entsprechend zu berücksichtigen.


Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO beschlossen einstimmig (6 Ja, 5 Enthaltungen) folgenden geänderten Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:
13159-14-E4):

1. Sollte es stadtweit FABIDO-Einrichtungen geben, die heute schon bzw. auf Sicht aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind (Instandhaltung, Energie, etc.), so sollten diese Einrichtungen durch Neubauten im Investorenmodell bzw. Anbauten an bestehenden Einrichtungen ersetzt werden.


2. Bei den zukünftigen Neubauten im Investorenmodell mit dem Träger FABIDO ist zu prüfen, ob es nicht im räumlichen Umfeld eine FABIDO-Einrichtung gibt, die sich aufgrund des baulichen Zustandes (Instandhaltung, Energie, etc.) nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt. In diesem Fall sollte ein Neubau um die dort entfallenden Plätze bzw. Gruppen erweitert werden und die unwirtschaftliche Einrichtung geschlossen werden.

Der FABIDO-Betriebsausschuss bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.“



Nach kontroverser Diskussion nahm der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Überweisung aus dem Betriebsausschuss FABIDO einstimmig zur Kenntnis, hatte allerdings Bedenken, ob mit der Einschätzung nicht die sich aus den Vorschriften ergebenden Grundsätze des Subsidiaritätsprinzip verletzt werden.
Eine Abstimmung über die Anträge erfolgte nicht.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (siehe Anlage).


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn verwies auf folgende Infos

- Übersandt wurde:

Die Zeitschrift Selbsthilfe-Forum, 2. Halbjahr 2014, Der Paritätische

- Verteilt wurden:

Flyer der durch den aidshilfe e.V. vorgestellten Projekte


Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.22 Uhr.




Sohn Barrenbrügge Grohmann
Vorsitzender stellv. Vorsitzender Ratsmitglied






Weber
stellv. Schriftführerin

Anlage: TOP 2.3
(See attached file: AKJF 19.11.2014_TOP 2_3 Iona.pdf)


Anlage: TOP 2.1
(See attached file: TOP 2.1 Präsentation Anerkennung JH-Träger.pdf)

Anlage: TOP 2.8
(See attached file: AKJF 19.11.201_TOP 2_8 Haushalt.pdf)



Anlage: TOP 5
(See attached file: BV-Wiedervorlage Oktober 2014.pdf)