Niederschrift

über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 23.03.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:15 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in JörderSPD
Bm MikschCDU
SPD
Rm Harnisch
Rm Hoffmann
Rm Nolte
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer
CDU
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Knieling
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 23.03.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2006

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Beendigung der Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04653-06)

2.1.2 Südbad
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04761-06)

2.1.3 städtische Verordnungen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04854-06)

2.1.4 Fußball-WM 2006
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04767-06)

2.1.5 Berufskollegs
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04868-06)

2.2 Finanzen
- unbesetzt -

2.3 Personal
- unbesetzt -

2.4 Kommunalwirtschaft
- unbesetzt -

2.4.1 Wechsel von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03636-05-E1)

2.4.1 Einsatz von Abschlussprüfern bei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Sondervermögen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04350-06)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 –ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Satzungsbeschluss zur Aufhebung;
II. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-06)

3.2 63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung einer bestehenden Sportanlage durch Errichtung von vier Ecktribünen, Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 14, Flurstücke 94, 529, 652, 653 und 654
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Hier: weitere Aussetzung zur Schaffung von notwendigen Stellplätzen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04472-06)

3.3 Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02239-05)

3.4 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -; I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04493-06)




3.5 Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04382-06)
Broschüre
(Drucksache Nr.: 04382-06-E1)

3.6 Verkehrs- und Gestaltungskonzept Ravensberger Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04430-06)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04536-06)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04367-06)

3.9 Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)
hier: Erhöhung der Anteilssätze der Beitragspflichtigen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04518-06)

3.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch-Röhrenwerke Teil I -
hier: Verkleinerung des Planbereiches, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04566-06)

3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 22.02.2006; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04734-06)

3.12 Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 - Klinikzentrum Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04733-06)

3.13 Neubau der Feuerwache 4, Dortmund-Hörde
hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer ÖPP-Realisierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04645-06)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport, Freizeit
- unbesetzt -

8. Schule

8.1 Familien-Projekt Dortmund-
I. Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich- Umsetzung der Prioritätenliste
II. Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04534-06)

8.2 Ganztagsbetrieb an Hauptschulen; hier: Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ab 01.08.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04576-06)

9. Kinder und Jugend

9.1 Zukünftige Nutzung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugendhilfe.
-Überlassung des Freizeitzentrum-West (FZW) an die Arbeiterwohlfahrt/Unterbezirk Dortmund (AWO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03395-05)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Entlastung des Oberbürgermeisters aus den Jahresechnungen 2002 - 2004 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund; PB 47/05
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04188-06)

10.2 - unbesetzt -

10.3 Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung zu Dortmund für das Haushaltsjahr 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04579-06)

10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04300-06)





10.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04353-06)

10.6 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04604-06)

10.7 Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Gründung einer Tochtergesellschaft der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb durch die Stadt Hagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04750-06)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stellenbesetzung bei der Brandinspektion Flughafen im Vorgriff auf den Stellenplan 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04565-06)

11.2 Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04612-06)

12. Anfragen
- unbesetzt -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- unbesetzt -

13.2 Dortmunder Systemhaus

13.2.1 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 4. Quartal 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04774-06)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.









zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Monegel (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.0 Flughafen Dortmund GmbH

3.14 Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses,
Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in
44135 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04559-06)

7.3 Jahresabschluss zum 31. Juli 2005
-Wirtschaftsplan 2004/2005 –
des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04647-06)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig
festgestellt.

Der Punkt

2.1.2 Südbad
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04761-06)

wurde von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.








zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2006

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2006.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

zu TOP 2.0
Flughafen Dortmund GmbH

OB Dr. Langemeyer wies auf die Presseveröffentlichungen der letzten Tage über angebliche Ausbauplanungen des Flughafens Dortmund hin und stellte fest, dass die Entscheidungen des Rates der Stadt zum Ausbau des Flughafens das Ergebnis eines langen Diskussions- und Abwägungsprozesses sowie der Abstimmung in der Region seien. Die gefassten Beschlüsse müssten Bestand haben und auch von städtischen Unternehmen respektiert werden. Damit würden selbstverständlich aber keine Denkverbote erteilt.

Er lege heute dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag vor, der nichts Neues beinhalte, sondern eine öffentliche Bekräftigung der bestehenden Geschäftsgrundlage sei:

Flughafen Dortmund GmbH
Fast täglich berichten die Medien derzeit über angebliche Erweiterungsabsichten des Flughafens Dortmund. Durch diese Berichterstattungen wird der Eindruck erweckt, dass die politisch Verantwortlichen in der Stadt bereit seien, von ihren Positionen und damit der bestehenden Beschlusslage abzurücken.

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt dazu fest, dass es sich bei der Diskussion um eine Erweiterung des Dortmunder Flughafens um Spekulationen handelt, die zudem nicht in Einklang stehen mit den entsprechenden Beschlüssen des Rates der Stadt. Es gibt derzeit bei der Stadtverwaltung Dortmund keine Überlegungen hinsichtlich der Erweiterung der Start- und Landebahn. Planungen in diese Richtung – beispielsweise durch die Flughafen GmbH – sind entbehrlich, da es für ein solches Vorhaben keine politischen Mehrheiten gäbe.

Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt deshalb auch die Presseinformation der Flughafen Dortmund GmbH vom heutigen Tage, in der der Flughafen Ausbaugerüchte als Phantasien bezeichnet und sich davon distanziert.

Rm Prüsse (SPD) machte deutlich, dass es eine verbindliche Beschlusslage zum Flughafen gebe, die bis zum Jahre 2009 festgeschrieben sei. Bis dahin werde es mit seiner Fraktion keine Verlängerung der Start- und Landebahn geben. Ob danach Änderungen in Betracht kämen, müsse der neue Rat entscheiden. Er halte es für legitim, wenn in einem Unternehmen Überlegungen angestellt würden hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Zukunft. Das sei ein normaler Vorgang.

OB Dr. Langemeyer fügte an, er werde in seiner Amtszeit keiner Verlängerung der Start- und Landebahn zustimmen.

Rm Dr. Littmann (FPD/Bürgerliste) begründete, dass Sie der vorliegenden Beschlussempfehlung nicht zustimmen werde. Sie könne nicht beurteilen, ob es sich tatsächlich bei der Diskussion um eine Erweiterung des Flughafens um Spekulationen handele. Gleichwohl wolle Sie darauf hinweisen, dass ihre Partei beschlossen habe, den Flughafen in der bestehenden Größe und Betriebszeit mitzutragen.

Rm Hengstenberg (CDU) kündigte an, man werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Auch er halte es für unabdingbar, dass sich die Geschäftsführung eines Unternehmens mit Planungen für den Markt der Zukunft auseinandersetze. Seine Fraktion sehe keinen Anlass, über die bestehende Beschlusslage zum Flughafen in absehbarer Zeit neu zu beraten.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hielt es für erforderlich, die Beschlusssituation zum Flughafen noch einmal klarzustellen. Seine Fraktion werde – wie mit der SPD vereinbart – bis zum Jahre 2009 keine weiteren Planungen vornehmen. Die Grünen würden darüber hinaus aber auch für die Zeit nach 2009 keine baulichen oder betriebsbedingten Veränderungen akzeptieren.

Der von OB Dr. Langemeyer vorgelegte Beschlussentwurf wurde vom Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen.

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Beendigung der Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04653-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft e.V. zum 31.12.2006.

zu TOP 2.1.2
Südbad
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04761-06)

Der Vorschlag wurde von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.


zu TOP 2.1.3
städtische Verordnungen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04854-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.03.2006 vor:

Die Verwaltung wird zur Vervollständigung der auf der Homepage der Stadt Dortmund eingestellten Datenbank „Ortsrecht“ beauftragt, folgende Verordnungen und Satzungen kurzfristig in ihr Internetportal einzustellen:
3 - Rechts-; Sicherheits- und Ordnungsverwaltung
1. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit in Schank und Speiswirtschaften bei Volksfesten und Kirmesveranstaltungen sowie über den Schutz der Nachtruhe in der Stadt Dortmund (gültig ab: 24.10.1995)
2. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (gültig ab: 19.07.1996).

6 - Bauverwaltung

3. Denkmalbereichssatzung „Werkssiedlung Oberdorstfeld“ (gültig ab: 03.05.1993).

4. Entgelttarif für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund, die nicht Über- und Unterbebauungen betreffen (gültig ab: 01.11.2002).

5. Gebührensatzung für die Behebung von Verstopfungen in Hausanschlüssen im Stadtgebiet Dortmund (gültig ab: 17.12.1996)

6. Gestaltungssatzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten in der Harkortstraße in Dortmund-Hombruch (gültig ab: 01.10.1989).

7. Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Bereich der historischen Siedlung „Oberdorstfeld“ (gültig ab: 10.01.1994).

8. Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Bereich der zum Baudenkmal erklärten historischen Siedlung „Tremonia“ (gültig ab: 10.01.1984).

9. Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, die bauliche Gestaltung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen im Ortsteil Scharnhorst (gültig ab: 14.06.1968).

10. Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen der Bergarbeitersiedlung beidseitig der Wickeder Straße und nördlich der Straße "Lohheide" in Dortmund-Husen (gültig ab: 27.07.1984).

11. Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen der Müser-Siedlung in Dortmund-Derne (gültig ab: 11.12.1990).

12. Satzung der Stadt Dortmund zur Bestimmung eines Ausschusses für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz (gültig ab: 13.04.1982).

13. Satzung der Stadt Dortmund zur Erhaltung baulicher Anlagen im Bereich der Siedlung "Oberdorstfeld" in Dortmund-Dorstfeld (gültig ab: 07.09.1979).

14. Satzung der Stadt Dortmund zur Erhaltung baulicher Anlagen im Bereich der Siedlung "Tremonia" (gültig ab: 10.01.1984).

15. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflußlosen Sammelgruben in der Stadt Dortmund mit Änderungen aus 1995 (gültig ab: 01.11.1991).

16. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (gültig ab: 06.04.1998).

17. Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (gültig ab: 14.04.2004).
18.Verordnung über den Verkehr mit Taxis (Taxiordnung) für das Gebiet der Stadt
Dortmund (gültig ab: 25.04.1984).
OB Dr. Langemeyer machte zunächst deutlich, dass es sich bei der Angelegenheit um ein Geschäft handele, dass in seinen Zuständigkeitsbereich falle.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) berichtete, dass nach dem Stand vom 21.03.2006 bis auf sieben Verordnungen alle Vorschriften in die Datenbank eingestellt worden seien. Eine Liste mit den noch fehlenden Vorschlägen könne Sie zur Verfügung stellen.

Rm Starke (SPD) bat die Verwaltung zunächst zu prüfen, ob die noch nicht eingestellten Verordnungen auch noch in Kraft seien.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.03.2006.


zu TOP 2.1.4
Fußball-WM 2006
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04767-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.03.2006 vor:

Die CDU-Fraktion bittet Sie, den o.g. Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzusehen.

Gleichzeitig erbitten wir von der Verwaltung eine generelle und ausführliche Stellungnahme zu den kommunalen Vorbereitungen im Zuge der Fußball-WM 2006.

Detailliert eingegangen werden sollte auf folgende Themenkomplexe:

· Bericht über geplante Veranstaltungen im Bereich der Innenstadt.


· Erteilung von Sondergenehmigungen, u.a. bei Lärmproblemen und Öffnungszeiten.
· Organisatorische Maßnahmen, wie Verkehrsleitsysteme, Zugangswege für Fußballfans zum Stadion bzw. vom Stadion in Richtung Innenstadt und bei durchzuführenden Bauarbeiten.
· Anforderungskatalog für den Personenfluss der FIFA.

Auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer wurde vereinbart, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung eine aktuelle Übersicht über den Vorbereitungsstand der Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-WM vorlegen wird.

zu TOP 2.1.5
Berufskollegs
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04868-06)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.03.2006 vor:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Abstimmung folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag
Aufgrund der aktuellen Diskussion um den Berufsschulstandort Sckellstraße wird die Verwaltung gebeten ausführlich darzulegen, welche Alternativstandorte zur Neustrukturierung der Berufskolleglandschaft in Betracht kommen. Die möglichen Standorte sollen in Form einer Synopse gegenübergestellt werden. Ziel ist es, Vor- und Nachteile der Standorte aufgrund von Lage, Planungsrecht sowie Kosten gegenüberzustellen.

Dabei sollen insbesondere die drei Standorte Sckellstraße, Dortmunder „U“ und Hacheney (Grundstück B-Plan WE 135 ) ergebnisoffen miteinander verglichen werden; weitere Vorschläge können ggf. auch aufgenommen werden.

Der Vergleich ist dem Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen möglichst zeitnah vorzulegen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 21.03.3006 vor:

Beschlussvorschlag

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Sämtliche Neubauplanungen sowie die Bebauungsplanänderung für die Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs vom Standort „Brügmannblock“ zum Standort „Sckellstraße“ werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Der Punkt 3 des Ratsbeschlusses vom 21.04.2005


„Der Rat beschließt den Neubau eines Schulgebäudes für das IT- und Medien-Berufskolleg mit insgesamt ca. 50 Klassen am Standort „Sckellstraße“ sowie die Erstellung eines Raumprogramms und die notwendige Durchführung eines Planungswettbewerbs (Grundsatzbeschluss)“

und der Punkt 4 des Ratsbeschlusses vom 21.04.2005


„Der Rat beschließt die Grundinstandsetzung der 8 vorhandenen Berufskollegs
a) am Schulstandort „Sckellstraße“
b) am Schulstandort „Brügmannblock“
c) am Schulstandort „Hacheney“

werden aufgehoben.


Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, alle planerischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, zur Flächenentspannung das Robert-Bosch-Berufskolleg sowie mindestens ein weiteres Berufskolleg vom Standort Brügmannblock auf die brachliegende Fläche der ehemaligen Dortmunder Union-Brauerei zu verlagern.

Die Erstellung eines Raumprogramms sowie die Durchführung eines Investitions- und Planungswettbewerbs ist noch vor der Sommerpause vorzulegen.

Die Grundinstandsetzung der verbliebenen Berufskollegs am Standort Brügmannblock, des vorhandenen Berufskollegs am Standort Sckellstraße sowie der vorhandenen Berufskollegs am Standort Hacheney wird fortgesetzt.


Rm Dr. Littmann (FPD/Bürgerliste) und Rm Knieling (CDU) begründeten zunächst die Anträge ihrer Fraktionen.

Rm Nolte (SPD) bat, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste an den Rat der Stadt weiterzuleiten, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) verwies auf die bestehende Beschlusslage. Die Verwaltung habe eine Reihe von Aufträgen abzuarbeiten und die Ergebnisse zu gegebener Zeit vorzulegen. Einen weiteren Handlungsbedarf sehe man bei seiner Fraktion derzeit nicht.

Entsprechend äußerte sich auch Rm Prüsse (SPD). Er fügte an, dass seine Fraktion den CDU-Antrag ablehnen werde.

Rm Dr. Littmann (FPD/Bürgerliste) kündigte an, ihre Fraktion werde den CDU-Antrag ebenfalls ablehnen, da mit ihm eine Standortfestlegung erfolge.

Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion machten die Fraktionen ihre unterschiedlichen Auffassungen in der Sache deutlich. OB Dr. Langemeyer erläuterte detalliert, dass die Verwaltung derzeit damit befasst sei, die bestehenden Beschlüsse des Rates zügig umzusetzen. Den vorliegenden Anträgen sollte nicht gefolgt werden. Sie erforderten neue Planungen und damit einen erheblichen zusätzlichen Mittel- und Zeitaufwand.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 21.03.2006 wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt. Die CDU stimmte für den Antrag.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.03.2006 wurde einvernehmlich an den Rat der Stadt überwiesen.

2.2 Finanzen
- unbesetzt -

2.3 Personal
- unbesetzt -

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Einsatz von Abschlussprüfern bei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Sondervermögen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04350-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Vertretern der Stadt in Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterversammlungen oder ähnlichen Organen städtischer Beteiligungsgesellschaften sich für einen regelmäßigen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in ihrer jeweiligen Gesellschaft einzusetzen. Der Wechsel sollte jeweils nach etwa fünf Jahren erfolgen.

Analog dazu sollen auch die Wirtschaftsprüfer in den städtischen Eigenbetrieben im gleichen Rhythmus gewechselt werden. Dazu beauftragt der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, dies bei der Erstellung von Ratsvorlagen zur Bestellung von Wirtschaftsprüfern zu berücksichtigen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.2006 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Vertretern der Stadt in den Organen der Beteiligungsgesellschaften, bei der Bestellung von Abschlussprüfern regelmäßig zu prüfen, ob ein Wechsel des Prüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft angebracht ist. Unter Beachtung der Besonderheiten der jeweiligen Gesellschaft sollte ein turnusmäßiger Wechsel angestrebt werden.
In den städtischen Eigenbetrieben soll entsprechend verfahren werden.

Nachdem Rm Dr. Eiteneyer (CDU) und Rm Starke (SPD) die Anträge ihrer Fraktionen begründet hatten, erklärte StK Pehlke, dass die Beteiligungsverwaltung mit dem aktuellen Verfahren gute Erfahrungen gemacht habe und deshalb nicht beabsichtigt sei, daran etwas zu ändern.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass im gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen lediglich gefordert werde zu überprüfen, ob ein Wechsel des Prüfers angebracht sei. Die CDU wolle dagegen einen regelmäßigen Wechsel der Prüfungsgesellschaft. Diesem Antrag werde man zustimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ab. Die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmten für den Antrag.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.03.2006.

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Stadt Köln vom 27.12.2005 zur Kenntnis.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 –ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Satzungsbeschluss zur Aufhebung;
II. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- im vereinfachten Verfahren für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 6 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2141/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRWS. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- die offengelegene Begründung zur Aufhebungsabsicht vom 12.09.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 9 Abs.8 BauGB.

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.

zu TOP 3.2
63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung einer bestehenden Sportanlage durch Errichtung von vier Ecktribünen, Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 14, Flurstücke 94, 529, 652, 653 und 654
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Hier: weitere Aussetzung zur Schaffung von notwendigen Stellplätzen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04472-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Absicht der Verwaltung, den Nachweis von 350 notwendigen Stellplätzen unter Berücksichtigung des eingerichteten Shuttle-Verkehrs auszusetzen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung der weiteren Aussetzung.

An der Behandlung der Angelegenheit nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

zu TOP 3.3
Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02239-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 22.03.2006 vor:

Herr RM H. Fischer macht im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage an die weiteren Gremien durchlaufen zu lassen.

Herr RM Hengstenberg macht darauf aufmerksam, dass die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 22.03.2006 (Drucksache-Nr. 03741-05-E5) zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2006 zu beantworten ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an die weiteren Gremien.

Auch folgende Unterlagen werden damit ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet:

a) die Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2006
Der Wortlaut der Empfehlung lautet:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, die LKW-Entlastungszone gemäß der kartographischen Darstellung in Anlage 1 einzurichten.

Einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgend fasst die Bezirksvertretung Eving nachstehenden Zusatzbeschluss:

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Zusatzbeschluss zu fassen:

§ Drei Monate nach Einrichtung der Entlastungszonen ist auf allen drei Ost-West-Achsen eine Lkw-Verkehrszählung durchzuführen.
§ Gegenüber der jetzigen Verkehrssituation müssen die Lkw-Verkehre um 90 % reduziert werden.
§ Sollte eine Reduzierung der Lkw-Verkehre nicht in dem oben genannten Umfang erreicht werden, muss unverzüglich der Aktionsplan Steinstraße in Kraft treten bzw. umgesetzt werden. Die Auswirkungen, der sich dann auf die Immermannstraße konzentrierenden Belastungen, müssen dargestellt und ggf. weitere Konsequenzen gezogen werden.
§ Es muss sichergestellt werden, dass mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung die Grenzen der dann einzurichtenden Umweltzonen, nicht zwangsläufig mit den Grenzen der Lkw-Entlastungszonen identisch sein werden.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – erinnert in diesem Zusammenhang an Forderung der Bezirksvertretung Eving einen Lkw-Verkehrwegeplan, als Arbeits- und Planungsgrundlage, für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen. „

b) die Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 15.03.2006
Die Empfehlung lautet:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis ´90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und DVU, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen und – inklusive der folgenden Ergänzung – zu beschließen, die LKW-Entlastungszone gemäß der kartographischen Darstellung in Anlage 1 einzurichten:

Ergänzung:
Drei Monate nach Einrichtung der Entlastungszone muss eine LKW-Verkehrszählung auf den drei Ost-West-Achsen durchgeführt werden (a. Treibstraße/ Steinstraße/ Heiligegartenstraße; b. Mallinckrodtstraße/ Borsigstraße/ Brackeler Straße; c. Immermannstraße/ Eberstraße/ Eisenstraße).

Es muss eine 60%-ige Reduzierung des LKW-Verkehrs gegenüber der jetzigen Situation stattgefunden haben. (Es gibt hierzu eine Karte mit einer 24-Stunden-Verkehrszählung. Diese ist im Protokoll der AUSW-Sitzung vom November 2005 zu finden.)
Wenn keine Reduzierung in diesem Umfang stattgefunden hat, werden der Aktionsplan Steinstraße sowie die nächste Stufe des Aktionsplans Brackeler Straße umgesetzt.
Die Auswirkungen der sich dann auf die Immermannstraße/ Eberstraße konzentrierenden Belastungen müssen dargestellt und ggf. weitere Konsequenzen gezogen werden.

Es muss sichergestellt sein, dass mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung die Grenzen der dann einzurichtenden Umweltzone nicht zwangsläufig mit den Grenzen der LKW-Entlastungszone identisch sein werden.“

c) der gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 02239-05-E2) mit nachfolgendem Wortlaut:

“1. Die Verwaltung wird beauftragt, drei Monate nach Einrichtung der LKW-Entlastungszone eine 24-Stunden-Verkehrszählung auf den drei Ost-West-Achsen durchzuführen und mit der Belastung zu vergleichen, die vor dem 1.5.2005 ermittelt wurde.

2. Zielsetzung der Einrichtung der LKW-Entlastungszone ist eine deutliche Reduzierung des LKW-Verkehrs gegenüber der Situation vor dem 1.5.2005. Andernfalls müssen zusätzlich die Maßnahmen des Aktionsplanes Steinstraße umgesetzt werden.

3. Die Konsequenzen weiterer Maßnahmen müssen durch Verkehrszählungen jeweils aktuell dokumentiert werden. Gegebenenfalls müssen weitere Modifizierungen vorgenommen werden.

4. Es muss sichergestellt sein, dass mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung die Grenzen der dann einzurichtenden Umweltzone nicht zwangsläufig mit den Grenzen der LKW-Entlastungszone identisch sind.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches und verkehrliches Konzept für die gesamte Nordstadt zu entwickeln, um eine dauerhafte Entlastung der Nordstadt von LKW- und PKW-Verkehren zu erreichen.

6. Es werden umgehend die planerischen Schritte zur Realisierung einer Erschließung des gesamten Westfalenhütten-Geländes über eine Nordspange in Angriff genommen.

7. Die Entlastungszone wird im LKW-Stadtplan dargestellt.

d) die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 22.03.2006 (Drucksache-Nr. 03741-05-E5) mit folgendem Wortlaut:

„Der AUSW hatte am 27.04.2005 die Verwaltung beauftragt, an den Dortmunder
Messstellen nicht nur die Menge des Feinstaubs, sondern auch seine
Zusammensetzung zu ermitteln, um die Ursachen gezielter bekämpfen zu können.
Über das Ergebnis ist der Fachausschuss noch immer nicht informiert worden. In der Sitzung des AUSW am 08.02.2006 hatte der Umweltdezernent darum gebeten, die Beantwortung der Fragen bis zur Sitzung des AUSW am 22.03.2006 zurückzustellen.

Da in der nunmehr zur Beratung anstehenden Vorlage keinerlei Aussagen über die Zusammensetzung der Feinstäube getroffen werden, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung folgende Daten, die im Rahmen der laufenden Feinstaubmessungen im Dortmunder Stadtgebiet erhoben werden, zur Verfügung zu stellen:

Ø An welchen Tagen (Datum, Wochentag) traten die höchsten Belastungen auf?

Ø Zu welchen Uhrzeiten traten täglich die jeweils höchsten Belastungen auf?

Ø Wie setzt sich die gemessene Feinstaubbelastung zusammen?

Ø Wie setzt sich die Verkehrsbelastung an der Brackeler Straße nach Durchführung der bisherigen Maßnahmen zusammen (PKW, LKW, Busse)?

Ø Welche lokalen Ursachen für die hohe Feinstaubkonzentration konnten neben dem Verkehr noch ermittelt werden?

Zusätzlich bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender
Fragen in Zusammenhang mit der geplanten LKW-Entlastungszone:

Ø Welche Erhöhung der Feinstaubkonzentration in den Gebieten außerhalb der geplanten LKW-Entlastungszone erwartet die Verwaltung durch die Verdrängung von Verkehren in diese Gebiete?

Ø Erwartet die Verwaltung, dass durch die Verdrängung von Verkehren aus der geplanten LKW-Entlastungszone in anderen Dortmunder Stadtteilen die Feinstaubgrenzwerte in Zukunft regelmäßig überschritten werden?

Begründung:
Die zur Verfügung gestellte Broschüre der Bezirksregierung Arnsberg zum
"Aktionsplan Dortmund Brackeler Straße" genügt nicht dem vom AUSW erteilten
Auftrag, die tatsächlichen Feinstaubverursacher zu ermitteln.

Stattdessen arbeitet die Broschüre mit Vermutungen und das auch nur zur groben
Verteilung der Feinstaubquellen auf drei Verursachungsbereiche. In dem
Aktionsplan selbst wird gesagt (S. 9), dass von den vermuteten 41% Verkehr
nur 4% auf LKW > 3,5 t und 0,4 % auf Bussen beruhen.

Ob die großräumige Verdrängung des LKW Verkehrs in benachbarte Innenstadtbereiche hier also eine Entlastung bringt, ist auf Grund dieser Zahlen äußerst zweifelhaft. Zudem wird Feinstaub über sehr große Entfernungen durch die Luft transportiert, so dass die im Aktionsplan vorgenommene Betrachtung der umliegenden Industriebetriebe (S. 15), tatsächlich letztendlich irrelevant ist. Der AUSW hatte aus diesem Grund am 27.04.2005 beschlossen, dass neben der Menge des Feinstaubs auch dessen Zusammensetzung ermittelt wird um gezielt gegen die tatsächlichen Verursacher vorgehen zu können.“

Die von der CDU-Fraktion gewünschte Stellungnahme wurde von Herrn Grote – StA 60 – abgegeben. Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurden die im Rahmen des Vortrages gezeigten Schaubilder als Kopien zur Verfügung gestellt.

Anschließend führte Rm Pisula (CDU) aus, es gebe noch sehr wenig Erkenntnisse darüber, wie sich Feinstaub zusammensetze. Die Vorlage stelle weitgehend auf lokale Ursachen in der Umgebung der Brackeler Str. ab. Nach anderen Untersuchungen werde allerdings eine großräumigere Betrachtung für erforderlich gehalten.

Der Verkehr mache nur einen geringen Anteil an der Feinstaubbelastung aus. Nach den Aussagen der Bezirksregierung sei der Lkw-Verkehr lediglich mit 4% daran beteiligt. Man wolle Dortmund zu einem Logistikzentrum ausbauen. Der vorliegende Plan einer Lkw-Entlastungszone unterstütze diese Zielsetzung allerdings nicht. Die Lkw-Verkehre müssten künftig längere Wege zurücklegen, was zu einer Beeinträchtigung der Umwelt führe. Außerdem würden die Belastungen in andere Gebiete verlagert, für die dann möglicherweise auch Entlastungszonen eingerichtet werden müssten.

Es sei notwendig, die gefährlichen Bestandteile des Feinstaubes zu bekämpfen. Die Maßnahmen dazu müssten allerdings begründet sein. Das sei hier nicht der Fall.

Rm Harnisch (SPD) führte aus, dass die abgestuften Maßnahmen im Bereich der Brackeler Str. erste Erfolge zeigten. Indiz dafür sei der Rückgang der Feinstaubbelastung, die bisher durch Lkw´s verursacht wurde. Mit der jetzt vorgesehenen Entlastungszone werde der Durchgangsverkehr vermindert. Lieferverkehre zum Hafen und anderen Bereichen fänden dagegen weiterhin statt.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass die Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung auf der Grundlage von Richtlinien der Europäischen Union zu Grenzwerten bei Feinstaubbelastungen einen Handlungs- und Aktionsplan zu erstellen hatte. Auf Grund der hohen Gesundheitsbelastungen der Menschen im Bereich der Brackeler Str. und der Steinstr. sei es auch erforderlich gewesen, diesen Plan in Kraft zu setzen. Solche punktuellen Maßnahmen reichten letztlich nicht aus, so dass die Lkw-Entlastungszone als richtiger erster Schritt zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bezeichnet werden könne. Außerdem sei gewährleistet, dass der Hafen weiterhin durch den Lkw-Verkehr erreicht werde.

Anschließend begründete Rm Reuter den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus.

Rm Dr. Littmann (Fraktion FPD/Bürgerliste) verwies auf die im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gegebene Begründung und nannte im wesentlichen noch einmal die Gefährdung von Arbeitsplätzen und Umweltbelastungen durch längere Wege für Lkw-Verkehre, die durch die vorgesehene Maßnahme eintreten würden. Außerdem kündigte sie einen Änderungsantrag der FDP für die kommende Ratssitzung an.

Herr Grote hob hervor, dass durch die Herausnahme des Lkw-Verkehrs aus der Brackeler Str. ein Rückgang der Feinstaubbelastung um 25% festgestellt worden sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenhaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, die LKW-Entlastungszone gemäß der kartographischen Darstellung in Anlage 1einzurichten.

Die Empfehlungen der Bezirksvertretung Eving und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wurden zur Kenntnis genommen.




zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -; I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04493-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 – Flautweg – vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Anregungen zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 109 – Flautweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2005 offen gelegenen Inhalt jedoch mit der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung als Satzung
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB von 1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB von 2004 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 109 die Begründung vom 24.05.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB von 1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB von 2004 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.5
Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04382-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Masterplan Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Masterplan-Prozesses.

zu TOP 3.6
Verkehrs- und Gestaltungskonzept Ravensberger Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04430-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anmietung und den Ausbau des Geländes östlich der Ravensberger Strasse zur Verbesserung der Situation des Straßenstrichs.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04536-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 257 -Am Grimmelsiepen- (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04367-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 7 dieser Vorlage zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf in Form einer Textsatzung sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 08.08.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 7 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 26.01.2006 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.9
Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)
hier: Erhöhung der Anteilssätze der Beitragspflichtigen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04518-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch-Röhrenwerke Teil I -
hier: Verkleinerung des Planbereiches, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04566-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 248 um die Grundstücke Stockumer Straße 226/228 und die Parzelle 2064 Gemarkung Barop, Flur 3 zu verkleinern. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 24.10.2005 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.02.2006 dem Bebauungsplan Hom 248 – Hoesch-Röhrenwerke Teil I – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 248 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 22.02.2006; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04734-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121.

II. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 mit Begründung vom 28.02.2006 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – vom 22.02.2006 (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. beschließt, den seit dem 03.10.1975 rechtskräftigen Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

V. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hu 121 und den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – vom 26.01.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.12
Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 - Klinikzentrum Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04733-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird die Einziehung der Vorplatzfläche „Beurhausstraße 40“ verfügt (Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstück 385).







zu TOP 3.13
Neubau der Feuerwache 4, Dortmund-Hörde
hier: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer ÖPP-Realisierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04645-06)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) fragte, ob schon ein Vergabeverfahren ausgewählt worden sei. Außerdem bat sie um Auskunft, ob es denkbar wäre, in einem Nebenangebot in die Ausschreibung den Auftrag zu einer Optimierung der Energieversorgung mit hinein zu nehmen.

StD Fehlemann antwortete, man könne erst dann tätig werden, wenn der Rat einen entsprechenden Beschluss gefasst habe. Die Verwaltung werde zur Energieversorgung im Rahmen der Ausschreibung einen Hinweis vorsehen, dass man dazu besondere Aussagen haben möchte.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. den Neubau der Feuerwache 4 in Form einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) mit den Bestandteilen Planung, Bauen, Finanzierung sowie Bauunterhaltung/Wartung zu realisieren;
2. die Städtische Immobilienwirtschaft zu beauftragen, das erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen.
zu TOP 3.14
Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in 44135 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04559-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende gleichlautenden Empfehlungen des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Auszug aus dem Ausschuss für die städt. Immobilienwirtschaft:
Einstimmig beschließt der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft nachstehenden Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen:

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, den Einsatz einer Photovoltaikanlage auf dem sanierten Dach des 4-geschossigen Gebäudeteiles des Fritz- Henßler- Hauses zu prüfen. Es ist ebenfalls zu prüfen ob, die entsprechenden Investitionskosten über Mittel der KfW- Förderbank bereitgestellt werden können.


Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft dem Rat der Stadt – unter Berücksichtigung des vorgenannten Ergänzungsantrages – folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in 44135 Dortmund mit Gesamtkosten in Höhe von 2.699.400 € (Baubeschluss).

2. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 51 unter "Aufwand für Sach- und Dienstleistungen (13)."

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierung beauftragt.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Entscheidung des Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Auszug aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:
Frau RM Reuter schlägt vor, die Beschlussfassung aus dem Ausschuss für städtische Immobilienwirtschaft zu übernehmen und damit auch über den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen, der dort vorlag, abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt dem Beschluss des Ausschusses für die städtische Immobilienwirtschaft und beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen, der im Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft vorlag:

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, den Einsatz einer Photovoltaikanlage auf dem sanierten Dach des 4-geschossigen Gebäudeteiles des Fritz- Henßler- Hauses zu prüfen. Es ist ebenfalls zu prüfen ob, die entsprechenden Investitionskosten über Mittel der KfW- Förderbank bereitgestellt werden können.

Unter Beachtung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37 in 44135 Dortmund mit Gesamtkosten in Höhe von 2.699.400 € (Baubeschluss).

2. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 51 unter "Aufwand für Sach- und Dienstleistungen (13)."

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierung beauftragt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der gleichlautenden Empfehlungen des Ausschusses für die städt. Immobilienwirtschaft und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.
-35-

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 - unbesetzt -

7.2 - unbesetzt -

zu TOP 7.3
Jahresabschluss zum 31. Juli 2005 - Wirtschaftsjahr 2004/2005 - des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04647-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung den vom Theater Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31. Juli 2005 und den Lagebericht fest.

Der Jahresverlust 2004/2005 in Höhe von 468.361,32 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresverlust 2004/2005 erhöht den Verlustvortrag auf 2.974 T€. Gemäß §10 Abs. 6 EigVO ist ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag aus Haushaltsmitteln auszugleichen, sofern er nicht durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden kann. Der Verlust der Spielzeit 2004/2005 müsste demnach aus den Mitteln des Haushaltsjahres 2011 ausgeglichen werden.

Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.


8. Schule

zu TOP 8.1
Familien-Projekt Dortmund-
I. Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich- Umsetzung der Prioritätenliste
II. Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04534-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Rahmen der weiteren Umsetzung der Prioritätenliste für das Schuljahr 2006/2007 und nimmt den Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen zur Kenntnis.

zu TOP 8.2
Ganztagsbetrieb an Hauptschulen; hier: Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ab 01.08.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04576-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,

a) die Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs zum 01.08.2006 an den Hauptschulen Aplerbeck, Hörde, Westerfilde, Nette und Wickede unter den im Runderlass „Qualitätsoffensive Hauptschulen/Ausbau des Ganztagsangebots an Hauptschulen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen -MSW NW- vom 25.01.2006) genannten Voraussetzungen und Bedingungen,

b) die Schaffung der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb entsprechend den vorgelegten Ganztagskonzepten der in Buchstabe a) genannten Hauptschulen unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“ zur Verfügung gestellt werden.


9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Zukünftige Nutzung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugendhilfe.
-Überlassung des Freizeitzentrum-West (FZW) an die Arbeiterwohlfahrt/Unterbezirk Dortmund (AWO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03395-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt im Grundsatz die zukünftige Nutzung des Freizeitzentrum-West (FZW)
durch die Arbeiterwohlfahrt/Unterbezirk Dortmund. Die bisherige Kooperationsvereinbarung mit dem Verein für unabhängige Kultur e.V. (VUK) und der Gesellschaft für Arbeit und soziale Dienstleistungen mbH (GAD) bleibt Bestandteil der zukünftigen Nutzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem oben genannten Träger Verhandlungen zu führen und einen entsprechenden Nutzungsvertrag abzuschließen.

An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Sohn (SPD) nicht teil.

10. Finanzen Liegenschaften

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.

zu TOP 10.1
Entlastung des Oberbürgermeisters aus den Jahresechnungen 2002 - 2004 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund; PB 47/05
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04188-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die geprüften Jahresrechnungen 2002 – 2004 des Treuhandvermögens Dauer-(Legat-)Grabpflege. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus diesen geprüften Jahresrechnungen 2002 – 2004.

An der Behandlung der Angelegenheit nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

zu TOP 10.2
- unbesetzt -

zu TOP 10.3
Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung zu Dortmund für das Haushaltsjahr 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04579-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung 2005 Kenntnis.

Über die Entlastung gem. § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu der Jahresrechnung der Kohlgartenstiftung für das Haushaltsjahr 2005 vorgelegt hat.

zu TOP 10.4
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04300-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 9.539.354,61 Euro.

zu TOP 10.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04353-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 937.309,08 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 1.082.058,46 Euro.

zu TOP 10.6
Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04604-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2005 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.




zu TOP 10.7
Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Gründung einer Tochtergesellschaft der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb durch die Stadt Hagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04750-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der HEB-Servicegesellschaft mbH als 100%ige Tochtergesellschaft der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb zu.


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Stellenbesetzung bei der Brandinspektion Flughafen im Vorgriff auf den Stellenplan 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04565-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Besetzung von zwei Planstellen bei der Brandinspektion Flughafen im Vorgriff auf den Stellenplan 2007 zum 01.08.2006

zu TOP 11.2
Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04612-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer, Frau Mechthild Greive und Herrn Josef Reding als Repräsentanten der Stadt Dortmund in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung

12. Anfragen
-unbesetzt -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund"
- unbesetzt -

13.2 Dortmunder Systemhaus

zu TOP 13.2.1
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 4. Quartal 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04774-06)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) nahm die Vorlage zum Anlass, um zu dem in Vorbereitung befindlichen Jahresabschluss des Dortmunder Systemhauses die Frage zu stellen, ob der Anregung aus dem letzten Jahr gefolgt werde, die Aufwendungen für die Bildung von neuen Pensionsrückstellungen nicht mit einer Gegenforderung an die Stadt zu kompensieren.

StK Pehlke sagte eine entsprechende Prüfung zu.

Der Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 4. Quartal 2005 zur Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17:15 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung



Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin



Monegel Weber
Ratsmitglied Schriftführer