Niederschrift


über die 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 06.02.2001, Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 14:00 Uhr


Ende: 16:00 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger
Rm Christiane Adomeit
Rm Jürgen Böhm
Rm Wulf Erdmann
Rm Claudia Middendorf i.V. für Rm Jens Gierok
Rm Reinhold Giese
Rm Frank Hengstenberg
Rm Margret Lehmann
Rm Siegfried Mielicki
Rm Konrad Weber i. V. für Rm Thomas Offermann
Rm Dieter Schneider
Rm Ute Uhrmann
Rm Birgit Unger
Rm Renate Weyer
sB Markus Besserer
sB Rudi Gaidosch
sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:

Günter Baehr
Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
M. von Kölln i. V. für Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner

4. Verwaltung:

Stadtrat Siegfried Pogadl
Dr. Annette Düsterhaus
Peter Bartow
Winfried Evers
Johannes Roeren
Gerd Ufer
Helmut Wallich



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratungen zum Etat-Entwurf 2001
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00397-00
- Schreiben des MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 16.01.00
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Antwort der Verwaltung

Bitte die Haushaltspläne zur Sitzung mitbringen!

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Umsetzung gemeinnütziger Arbeit nach § 19 BSHG


Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.01.01
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01

3.2 Rahmenbedingungen für alleinerziehende Elternteile im Sozialhilfebezug
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01




3.3 Kommunales ASS 2001
- Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2001
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.01.2001

3.4 Frühförderung
- mündlicher Bericht der Verwaltung zur Bewilligungspraxis



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau Rm Lehmann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit soll die Tagesordnung gemäß § 15 (2) GeschO um den TOP 2.2 - Beirat in Gründung Forensik Aplerbeck - erweitert werden. Nach der Begründung der Dringlichkeit durch Frau Unger stimmt der Ausschuss dieser Erweiterung zu. Darüber hinaus schlägt die Vorsitzende vor, TOP 2.1 - Beratungen zum Etat-Entwurf 2001 - und TOP 3.3 - Kommunales ASS - zu verknüpfen. Des weiteren soll unter TOP 4.1 der Bericht zur Dortmunder Gesundheitswoche vorgestellt werden.
Der Ausschuss stimmt der Tagesordnung in der so geänderten Form zu.

zu TOP 2.1
Beratungen zum Etat-Entwurf 2001
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00397-00
- Schreiben des MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 16.01.00
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Antwort der Verwaltung

zu TOP 3.3
Kommunales ASS 2001
- Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2001
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.01.2001

Zu den Etatberatungen liegen dem Ausschuss als Tischvorlagen zusätzlich ein Schreiben des Vereins MOBILE, ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in Dortmund und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2001 vor.



Die Vorsitzende führt aus, dass der Haushaltsplanentwurf bereits in der letzten Sitzung eingebracht worden sei und die Verwaltung grundlegend dazu Stellung bezogen habe, so dass in der heutigen Sitzung eigentlich eine endgültige Beschlussfassung erfolgen sollte. Inzwischen gibt es aber den Wunsch der CDU- und SPD-Ratsfraktionen, die Haushaltsberatung auf die Sitzung des Rates am 05.04.2001 zu verschieben, und damit hat auch der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit noch einmal Gelegenheit, sich mit dem Etatentwurf zu beschäftigen.

Um eine sach- und fachgerechte Beratung durchführen zu können, muss der Ausschuss auch die Beratungen der Verwaltung zu einem Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis nehmen. Ohne dieses Grundlagenwissen wird der Ausschuss nicht in der Lage sein, sich zu den Einzelanträgen zu äußern. Deswegen ist es sinnvoll, heute zu hören, welche erweiterten Wünsche es an die Diskussion gibt, und sich so zu verständigen, dass eine Beschlussfassung nicht erfolgt, der Haushalt und entsprechende Anträge dazu aber eingebracht sind.

Herr Hengstenberg weist darauf hin, dass zwei Anträge seiner Fraktion mit Haushaltsrelevanz vorliegen, der eine zum Thema Prostituiertenarbeit und der Antrag zum kommunalen ASS. Er erläutert ausführlich die Position der CDU-Fraktion zum Kommunalen ASS und zur EDG-Maßnahme "Dortmund - eine saubere Sache" und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass jetzt Einigkeit über das weitere Vorgehen erzielt wird.

Frau Unger macht deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen andere Berechnungen aufgestellt hat als die CDU und wünscht sich in diesem Zusammenhang eine schriftliche Information der Verwaltung.

Herr Giese ist davon überzeugt, dass Haushaltsdebatten Grundsatzdebatten sind, hält es aber für übertrieben, solche Grundsatzdebatten zum wiederholten Male zu führen. Durch die Verschiebung auf einen späteren Termin im Rat gebe es nun die Möglichkeit, das offen zu lassen. Unstrittig sei, dass über das kommunale ASS und die EDG-Maßnahme genauso sorgfältig nachgedacht werden muss wie über den übrigen Sozialbereich.

Auch die Vorsitzende ist der Meinung, dass nicht in ganz Grundsätzliches abgeschweift werden sollte und hält die Frage, ob es gelingt, das kommunale ASS angesichts der schwierigen Situation mit Mitteln auszustatten, die es erlauben, die Zahl der MaßnahmeteilnehmerInnen auf dem Stand von 2000 zu halten, für einen der Schwerpunkte im kommenden Sozialhaushalt.

Herr Pogadl nennt noch einmal die neuen Termine für die Haushaltsberatungen, gibt einen Sachstand über die derzeitigen Verhandlungen im Verwaltungsvorstand und macht in diesem Zusammenhang auf die haushaltslose Zeit aufmerksam, in der die Stadt Dortmund bis zum Zustandekommen eines Haushaltsplanes den Restriktionen der Gemeindehaushaltsverordnung unterliegt.









Herr Evers macht dazu weitere (wörtliche) Ausführungen:

"Für das Jahr 2001 sind, um das Kommunalprogramm 2000 zu Ende zu führen, 9.550.101,73 DM erforderlich. Unter der Haushaltsstelle 4390.7172.0000 sind 6 Mio. DM veranschlagt, es fehlen also rd. 3,55 Mio. DM. Im Kommunalprogramm 2000 sind 70 Stellen für die EDG enthalten, die bis zum Mitte des Jahres 2001 finanziert sind. Ich mache daher den Vorschlag:

Unter 4390.7173.0000 "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" stehen 7 Mio. DM zur Verfügung, das macht eine Summe von 13 Mio. DM. Wenn das Programm "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" ab 1.7.01 mit 150 Stellen aufgelegt und damit ganz Dortmund erfasst wird, sind für das Jahr 2001 3.750.000 DM notwendig, und es stehen noch 3.250.000 DM zur Verfügung. Das sind ungefähr die Beträge, die notwendig sind, um die 70 Stellen aus dem EDG-Programm 2000 zu finanzieren. Unter dem Strich stehen13 Mio. DM zur Verfügung, wenn man sie denn als diese Finanzierungsmasse betrachtet. Dem stehen ca. 9.550.000 DM für das Kommunale Programm 2000 gegenüber, und 3.750.000 DM für 150 Stellen "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" ab 1.7.2001. Wenn man dies in diesem Zusammenhang sieht, kann man es mit den 13 Mio. DM finanzieren. Offen ist allerdings die Frage der Finanzierung im Jahre 2002 für die EDG. Das muss über den Haushalt 2002 entschieden werden, und offen ist auch, wie das Kommunale Programm 2001 ausgestaltet ist. Aber über diesen Weg hätten wir gesichert, dass das Kommunale Programm 2000 in vollem Umfang zu Ende geführt und gleichzeitig ab 1.7. "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" umgesetzt werden kann. Damit wäre sämtlichen Anliegen aller Fraktionen Rechnung getragen."

Herr Böhm stellt die Frage, warum über 5 Mio. DM für EDV-Miete im Haushalt dringend geboten sind, wer diesen Betrag festsetzt und welche Leistungen damit verbunden sind und erhält die Antwort, dass es sich um Leistungen handelt, die die Sozialverwaltung an das Dortmunder Systemhaus für die Hardware und Software, zu zahlen haben. Auf eine weitere Frage aus dem Plenum erläutert Herr Evers, dass bei der Bemessung der Haushaltsstelle 4105 - Hilfe zum Lebensunterhalt - die Einsparungen an Sozialhilfe eingerechnet wurden, die entstehen würden, wenn die Beschäftigungsprogramme in der Größenordnung von 2000 weiterhin umgesetzt würden. Es stehen dort also Mittel, die zur Finanzierung herangezogen werden könnten, nicht zur Verfügung.

Die Vorsitzende verdeutlicht noch einmal, dass das Recht, über das Budget zu entscheiden, zu den vornehmsten Rechten des Ausschusses gehört. Die gesamte Problemlage sei dem Ausschuss durch die Ausführungen von Herrn Evers und der übrigen DiskussionsteilnehmerInnen hinreichend klar geworden. Jetzt gelte es, die Aufgabe zu bewältigen, mit einem schwierigen, nicht gedeckten Haushalt noch einmal Mittel für das kommunales ASS einzustellen. Auch die Maßnahmehöhe im Bereich "Hilfe zum Lebensunterhalt", sei ein wichtiger Hinweis für die weitere Beratung. Auch darüber wird man in den nächsten Wochen diskutieren müssen. Über die Höhe der einzelnen Ansätze müssten sich jedoch die Fraktionen einigen.

Es herrscht daraufhin Einigkeit, dass die Bitte um Stellungnahme im Antrag der CDU-Fraktion erledigt ist, eine Beschlussfassung zu den weiteren Aspekten heute nicht erfolgen soll.




Im Anschluss daran ruft die Vorsitzende die Schreiben des Vereins MOBILE auf, die sich inhaltlich auf die Vertragsverhandlungen der Sozialverwaltung mit den Freien Wohlfahrtsverbänden beziehen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Ausschuss diese Ausführungen zur Kenntnis nimmt und diese der Verwaltung zur Klärung zuleitet. Bei haushaltsrelevanten Ergebnissen wird erneut in der nächsten Sitzung beraten.

Auch das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände wird zur Kenntnis genommen, als eingebracht betrachtet und in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen.

Der Ausschuss ist darüber hinaus damit einverstanden, dass die Anfrage der CDU-Fraktion zum Kommunalen ASS vom 22.01.01 in einer Gesamtkonzeption der Sozialverwaltung Beantwortung findet, die in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen vom 06.02.2001 wird von Frau Unger ausführlich erläutert. Hierzu gibt es keine weiteren Wortmeldungen, und es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich darzulegen, welche Auswirkungen das als Haushaltssicherungsmaßnahme durch den Verwaltungsvorstand vorgeschlagene Verfahren haben wird, die sog. "vorläufige Haushaltsführung" über das gesamte Haushaltsjahr 2001 vorzunehmen.

Die Verwaltung soll ebenfalls darlegen, welche anderen Konsolidierungsbeiträge des Sozial- und Gesundheitsamtes mit welchen Auswirkungen möglich sind.


zu TOP 2.2
Beirat in Gründung Forensik Aplerbeck

Hierzu liegt dem Ausschuss ein gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vor.

Frau Unger erläutert den Antrag aus ihrer Sicht und bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass der Ausschuss mit einer klaren Beschlussfassung ein Signal an die Aplerbecker Bevölkerung dafür gibt, dass er einerseits die Sorgen und Ängste versteht und zum anderen aber auch produktiv daran arbeitet, das Ganze als Lösung für von psychischer Krankheit und Strafffälligkeit betroffene Menschen auf den Weg zu bringen.

Herr Hengstenberg zitiert daraufhin aus einem Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt zum gleichen Thema, der dort jedoch keine Mehrheit gefunden hat, und bringt seinen Unmut über das jetzige Procedere zum Ausdruck. Gleichwohl betont er, dass die CDU-Ausschussfraktion dem Antrag inhaltlich zustimmen wird, auch wenn er ihrer Meinung nach nicht weitgehend genug ist.




Herr Giese fordert mit Nachdruck einen sachlichen Umgang mit der Problematik und weist auf die Aspekte im CDU-Ratsantrag hin, die zu dessen Ablehnung geführt haben. Jetzt gelte es, der Bevölkerung in Aplerbeck gegenüber so offen wie möglich zu sein und vertrauensbildende Maßnahmen zu betreiben.

Auch Frau Unger macht noch einmal deutlich, warum der CDU-Antrag nicht akzeptiert werden konnte, worauf Herr Weber erneut und vehement die Position der CDU-Fraktion vertritt.

Danach fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom
06. Februar 2001 wird angenommen.

zu TOP 3.1
Umsetzung gemeinnütziger Arbeit nach § 19 BSHG
Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.01.01
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01

Herr Stadtrat Pogadl beantwortet die Anfragen der SPD- Fraktion und der CDU-Fraktion wie folgt:

Im Rahmen des Nachrangprinzips der Sozialhilfe erhält derjenige keine Leistungen, der sich selbst helfen kann. Vor diesem Hintergrund muss jeder Hilfesuchende seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und seine Angehörigen einsetzen. Wer keine Arbeit finden kann, ist zur Annahme einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit nach §§ 19 und 20 BSHG verpflichtet.

Gemäß § 19 BSHG sollen für Hilfesuchende, insbesondere für junge Menschen, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Diese Arbeitsgelegenheiten sollen in der Regel von vorübergehender Dauer und für eine bessere Eingliederung der Hilfesuchenden in das Arbeitsleben geeignet sein. Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist allerdings nicht nur ein Mittel zur Realisierung des Nachrangs der Sozialhilfe, sondern vielmehr unter einem helfenden Charakter zu betrachten. Vor diesem Hintergrund sind die angebotenen Tätigkeiten stets als ein erster Schritt zur Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu sehen.

Etwas anders sind Maßnahmen nach § 20 BSHG zu betrachten. Hier stehen die Gewöhnung des Hilfesuchenden an Arbeit und seine Bereitschaft zur Arbeit überhaupt im Vordergrund. Laut Bundesverwaltungsgericht ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn mit dem Angebot einer Tätigkeit nach § 20 BSHG die Androhung des Ausschlusses von weiterer Hilfe verbunden wird, falls der/die Hilfeempfänger/in der Aufforderung zur Verrichtung einer Arbeit nicht nachkommt. Somit kann mit diesem Instrumentarium auch Leistungsmissbrauch begegnet werden.

Im Rahmen von gemeinnützigen Tätigkeiten wird Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen in Höhe von 1,50 DM/Std. gezahlt. Darüber hinaus werden ggf. Fahrkosten oder Kosten für die Beschaffung von Arbeitskleidung erstattet.

Der Einsatz von Hilfesuchenden erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen. Die Tätigkeiten bestehen dabei insbesondere in Pflege- und Instandhaltungsarbeiten von Sportanlagen und Schulflächen, sowie hauswirtschaftliche und andere Hilfsdienste in Kindertagesstätten und Altenheimen. Die Anzahl der Plätze ist nicht statisch, sondern von der jeweiligen örtlichen Situation abhängig. Im vergangenen Jahr konnten insgesamt ca. 700 Plätze akquiriert werden, welche jeweils nach dem oben beschriebenen Modus besetzt wurden.

Im Gegensatz des helfenden Aspektes bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten als mögliches erstes Glied in einer Kette von Maßnahmen bis zur Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt beschreibt der § 25 BSHG Sanktionsmaßnahmen gegen Hilfesuchende, die sich weigern, zumutbare Arbeit zu leisten oder oben beschriebenen Maßnahmen gemäß §§ 19 und 20 BSHG nicht nachkommen. Grundsätzlich hat dieser Personenkreis keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Im Rahmen einer ersten Stufe kann die Hilfe um 25 % gekürzt werden. Es bleibt jedoch anzumerken, dass die beschriebenen Sanktionen in aller Regel nur gegen die betreffende Person anzuwenden sind, es ist dagegen soweit wie möglich zu verhüten, dass unterhaltsberechtigte Haushaltsangehörige wie Ehefrau und Kinder durch die Versagung oder die Einschränkung der Hilfe mitbetroffen werden.

Im Jahre 2000 wurde durch die strikte Anwendung des § 25 BSHG in 160 Fällen der Eintritt in das Hilfesystem vermieden, in ca. 450 Fällen wurde der Sozialhilfebezug reduziert und in rund 250 Fällen wurde die Zahlung von Sozialhilfe beendet.

Nicht erfasst sind durch den § 25 BSHG z. B. Fälle, in denen die Hilfesuchenden nachweislich Einkommen, etwa durch Schwarzarbeit erzielen. Hier greifen vielmehr die §§ 11 und 2 BSHG, welche den Bezug von Sozialhilfe natürlich ausschließen. Die Sozialverwaltung hat bereits im Jahre 1995 einen "Ermittlungsdienst" eingerichtet, dessen Aufgabe unter anderem auch darin besteht, solche Fälle von Leistungsmissbrauch festzustellen. Im Jahre 2000 hatte die Tätigkeit dieses Dienstes in 686 Fällen unmittelbare Auswirkung auf die Hilfegewährung.

Im vergangenen Jahr wurden seitens der Sozialverwaltung etwa 5000 vorsprechende Personen an den Arbeitsmarkt verwiesen. Dabei wurde die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten vom ersten Arbeitsmarkt über Kommunal-, Landes- oder EU-Programme bis hin zur gemeinnützigen Arbeit genutzt. Rund 500 Personen fanden daraufhin auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung. In Kommunal-, Landes-, sowie ESF-Programmen erhielten mehr als 1700 Menschen die Chance der Eingliederung bzw. der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Dazu kommt eine Vielzahl von Menschen, welche sich im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung mit der Sozialverwaltung selbst eine Beschäftigung suchte, um wieder unabhängig von Sozialhilfe leben zu können. Die Anzahl dieser Personen ist allerdings nicht quantifizierbar.

Im Jahre 2000 ging die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen von 40 061 auf 36 612 erneut deutlich zurück. Abschließend kann daher festgestellt werden, dass diese erfreuliche Entwicklung das Ergebnis eines ausgeprägten Maßnahmebündels ist, welches das gesamte Spektrum der hiesigen Angebotspalette umfasst und so weit über die Möglichkeiten des § 19 BSHG hinausgeht.





Auf die Fragen aus dem Plenum zum Zeitraum der Maßnahmen antwortet Herr Pogadl, dass alle Maßnahmen, die im Bereich gemeinnützige Arbeit getätigt werden, darauf zielen, Verselbständigungshilfe zu geben. Es gibt auch andere Aspekte, z.B. die Arbeitstüchtigkeit zu erproben. Dies ist immer zielgerichtet.

Herr Evers ergänzt, dass sich die überwiegende Mehrzahl der Entscheidungen auf den Zeitraum von bis zu 6 Wochen bezieht. Dahinter steht die Gefahr, dass automatisch ein Arbeitsvertrag entsteht, wenn ein Beschäftigungsverhältnis nicht mehr durch § 19 BSHG auf der Basis der öffentlich-rechtlichen Regelung gedeckt ist und der Hilfeempfänger über den nach § 19 zulässigen Zeitraum beschäftigt wird. Um dies zu vermeiden, werden die Fristen so gewählt, dass niemand auf die Idee kommen kann, der Tatbestand des § 19 sei nicht erfüllt.

Es besteht daraufhin Einvernehmen, dass die Fragen damit beantwortet sind.


zu TOP 3.2
Rahmenbedingungen für alleinerziehende Elternteile im Sozialhilfebezug
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.2001 von der Verwaltung in einer der nächsten Sitzung beantwortet wird.

zu TOP 3.4
Frühförderung
- mündlicher Bericht der Verwaltung zur Bewilligungspraxis

Herr Evers führt aus, dass sich im 3. Quartal 2000 83 % der Anträge in der von der Sozialverwaltung selbst gesetzten Frist, innerhalb von 4-6 Wochen über den Antrag zu entscheiden, bewegen. Im 4. Quartal sind 94 % der Anträge innerhalb dieser Frist abgewickelt worden, 6 % haben einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen, was darauf zurückzuführen ist, dass noch Unterlagen beigebracht werden mussten. Von den gestellten Anträgen sind rund 96 % bewilligt worden und 4 % wurden abgelehnt, weil nach Prüfung der Voraussetzungen die Bedingungen des § 39 ff BSHG nicht erfüllt waren.

Dem Vorschlag von Herrn Giese, die Zeiträume zwischen den doch sehr ähnlichen Berichten zu erhöhen, widerspricht Frau Unger, die nach langen Jahren ohne Informationen jetzt tendenziell den Eindruck hat, dass sich hier Verbesserungen ergeben haben. Frau Weyer regt einen schriftlichen Bericht zum Ende eines jeden Jahres an, und Herr Herkelmann erkennt die Bemühungen an und respektiert die vierteljährliche Berichterstattung.

Herr Evers informiert den Ausschuss über einen Besuch der Sozialverwaltung in Köln, um dort das Angebot für Kinder mit Handicaps kennenzulernen. Vor dem Hintergrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse wurde in Dortmund einvernehmlich ein Arbeitskreis mit dem Titel "Kinder mit Handicaps" gebildet, mit dem Ziel, eine Bestandsaufnahme zu machen, Zielformulierungen zu entwickeln und auch möglicherweise zu einer anderen Konzeption zu kommen. Herr Evers schlägt dem Ausschuss vor, diesem dann weitere Informationen vorzutragen, wenn die Arbeit des Arbeitskreises ein so konkretes Stadium erreicht hat, dass sich daraus ableitbar auch neue Maßnahmen entwickeln lassen.


Die Vorsitzende rät davon ab, hier einen unnötigen Zeitdruck hineinzubringen, ist andererseits aber sehr daran interessiert, zu diesem kontrovers diskutierten Thema regelmäßig informiert zu werden. Daher schlägt sie vor, die bereits beschlossene Praxis bis zu diesem Zeitpunkt beizubehalten und bei Vorlage der Informationen neu zu entscheiden.

Dieser Vorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

zu TOP 4.1
Bericht zur Dortmunder Gesundheitswoche
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00486-01

Frau Dr. Düsterhaus stellt dem Ausschuss ausführlich die Vorlage vor, verweist auf die beiden dazu verteilten Broschüren und legt dem Ausschuss insbesondere die Auftaktveranstaltung der Dortmunder Gesundheitswoche in der DASA nahe.
Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.








Schneckenburger
Lehmann
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin

Niederschrift


über die 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 06.02.2001, Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 14:00 Uhr


Ende: 16:00 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger
Rm Christiane Adomeit
Rm Jürgen Böhm
Rm Wulf Erdmann
Rm Claudia Middendorf i.V. für Rm Jens Gierok
Rm Reinhold Giese
Rm Frank Hengstenberg
Rm Margret Lehmann
Rm Siegfried Mielicki
Rm Konrad Weber i. V. für Rm Thomas Offermann
Rm Dieter Schneider
Rm Ute Uhrmann
Rm Birgit Unger
Rm Renate Weyer
sB Markus Besserer
sB Rudi Gaidosch
sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:

Günter Baehr
Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
M. von Kölln i. V. für Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner

4. Verwaltung:

Stadtrat Siegfried Pogadl
Dr. Annette Düsterhaus
Peter Bartow
Winfried Evers
Johannes Roeren
Gerd Ufer
Helmut Wallich



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratungen zum Etat-Entwurf 2001
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00397-00
- Schreiben des MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 16.01.00
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Antwort der Verwaltung

Bitte die Haushaltspläne zur Sitzung mitbringen!

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Umsetzung gemeinnütziger Arbeit nach § 19 BSHG


Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.01.01
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01

3.2 Rahmenbedingungen für alleinerziehende Elternteile im Sozialhilfebezug
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01




3.3 Kommunales ASS 2001
- Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2001
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.01.2001

3.4 Frühförderung
- mündlicher Bericht der Verwaltung zur Bewilligungspraxis



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau Rm Lehmann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit soll die Tagesordnung gemäß § 15 (2) GeschO um den TOP 2.2 - Beirat in Gründung Forensik Aplerbeck - erweitert werden. Nach der Begründung der Dringlichkeit durch Frau Unger stimmt der Ausschuss dieser Erweiterung zu. Darüber hinaus schlägt die Vorsitzende vor, TOP 2.1 - Beratungen zum Etat-Entwurf 2001 - und TOP 3.3 - Kommunales ASS - zu verknüpfen. Des weiteren soll unter TOP 4.1 der Bericht zur Dortmunder Gesundheitswoche vorgestellt werden.
Der Ausschuss stimmt der Tagesordnung in der so geänderten Form zu.

zu TOP 2.1
Beratungen zum Etat-Entwurf 2001
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00397-00
- Schreiben des MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 16.01.00
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Antwort der Verwaltung

zu TOP 3.3
Kommunales ASS 2001
- Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2001
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.01.2001

Zu den Etatberatungen liegen dem Ausschuss als Tischvorlagen zusätzlich ein Schreiben des Vereins MOBILE, ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in Dortmund und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2001 vor.



Die Vorsitzende führt aus, dass der Haushaltsplanentwurf bereits in der letzten Sitzung eingebracht worden sei und die Verwaltung grundlegend dazu Stellung bezogen habe, so dass in der heutigen Sitzung eigentlich eine endgültige Beschlussfassung erfolgen sollte. Inzwischen gibt es aber den Wunsch der CDU- und SPD-Ratsfraktionen, die Haushaltsberatung auf die Sitzung des Rates am 05.04.2001 zu verschieben, und damit hat auch der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit noch einmal Gelegenheit, sich mit dem Etatentwurf zu beschäftigen.

Um eine sach- und fachgerechte Beratung durchführen zu können, muss der Ausschuss auch die Beratungen der Verwaltung zu einem Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis nehmen. Ohne dieses Grundlagenwissen wird der Ausschuss nicht in der Lage sein, sich zu den Einzelanträgen zu äußern. Deswegen ist es sinnvoll, heute zu hören, welche erweiterten Wünsche es an die Diskussion gibt, und sich so zu verständigen, dass eine Beschlussfassung nicht erfolgt, der Haushalt und entsprechende Anträge dazu aber eingebracht sind.

Herr Hengstenberg weist darauf hin, dass zwei Anträge seiner Fraktion mit Haushaltsrelevanz vorliegen, der eine zum Thema Prostituiertenarbeit und der Antrag zum kommunalen ASS. Er erläutert ausführlich die Position der CDU-Fraktion zum Kommunalen ASS und zur EDG-Maßnahme "Dortmund - eine saubere Sache" und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass jetzt Einigkeit über das weitere Vorgehen erzielt wird.

Frau Unger macht deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen andere Berechnungen aufgestellt hat als die CDU und wünscht sich in diesem Zusammenhang eine schriftliche Information der Verwaltung.

Herr Giese ist davon überzeugt, dass Haushaltsdebatten Grundsatzdebatten sind, hält es aber für übertrieben, solche Grundsatzdebatten zum wiederholten Male zu führen. Durch die Verschiebung auf einen späteren Termin im Rat gebe es nun die Möglichkeit, das offen zu lassen. Unstrittig sei, dass über das kommunale ASS und die EDG-Maßnahme genauso sorgfältig nachgedacht werden muss wie über den übrigen Sozialbereich.

Auch die Vorsitzende ist der Meinung, dass nicht in ganz Grundsätzliches abgeschweift werden sollte und hält die Frage, ob es gelingt, das kommunale ASS angesichts der schwierigen Situation mit Mitteln auszustatten, die es erlauben, die Zahl der MaßnahmeteilnehmerInnen auf dem Stand von 2000 zu halten, für einen der Schwerpunkte im kommenden Sozialhaushalt.

Herr Pogadl nennt noch einmal die neuen Termine für die Haushaltsberatungen, gibt einen Sachstand über die derzeitigen Verhandlungen im Verwaltungsvorstand und macht in diesem Zusammenhang auf die haushaltslose Zeit aufmerksam, in der die Stadt Dortmund bis zum Zustandekommen eines Haushaltsplanes den Restriktionen der Gemeindehaushaltsverordnung unterliegt.









Herr Evers macht dazu weitere (wörtliche) Ausführungen:

"Für das Jahr 2001 sind, um das Kommunalprogramm 2000 zu Ende zu führen, 9.550.101,73 DM erforderlich. Unter der Haushaltsstelle 4390.7172.0000 sind 6 Mio. DM veranschlagt, es fehlen also rd. 3,55 Mio. DM. Im Kommunalprogramm 2000 sind 70 Stellen für die EDG enthalten, die bis zum Mitte des Jahres 2001 finanziert sind. Ich mache daher den Vorschlag:

Unter 4390.7173.0000 "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" stehen 7 Mio. DM zur Verfügung, das macht eine Summe von 13 Mio. DM. Wenn das Programm "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" ab 1.7.01 mit 150 Stellen aufgelegt und damit ganz Dortmund erfasst wird, sind für das Jahr 2001 3.750.000 DM notwendig, und es stehen noch 3.250.000 DM zur Verfügung. Das sind ungefähr die Beträge, die notwendig sind, um die 70 Stellen aus dem EDG-Programm 2000 zu finanzieren. Unter dem Strich stehen13 Mio. DM zur Verfügung, wenn man sie denn als diese Finanzierungsmasse betrachtet. Dem stehen ca. 9.550.000 DM für das Kommunale Programm 2000 gegenüber, und 3.750.000 DM für 150 Stellen "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" ab 1.7.2001. Wenn man dies in diesem Zusammenhang sieht, kann man es mit den 13 Mio. DM finanzieren. Offen ist allerdings die Frage der Finanzierung im Jahre 2002 für die EDG. Das muss über den Haushalt 2002 entschieden werden, und offen ist auch, wie das Kommunale Programm 2001 ausgestaltet ist. Aber über diesen Weg hätten wir gesichert, dass das Kommunale Programm 2000 in vollem Umfang zu Ende geführt und gleichzeitig ab 1.7. "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" umgesetzt werden kann. Damit wäre sämtlichen Anliegen aller Fraktionen Rechnung getragen."

Herr Böhm stellt die Frage, warum über 5 Mio. DM für EDV-Miete im Haushalt dringend geboten sind, wer diesen Betrag festsetzt und welche Leistungen damit verbunden sind und erhält die Antwort, dass es sich um Leistungen handelt, die die Sozialverwaltung an das Dortmunder Systemhaus für die Hardware und Software, zu zahlen haben. Auf eine weitere Frage aus dem Plenum erläutert Herr Evers, dass bei der Bemessung der Haushaltsstelle 4105 - Hilfe zum Lebensunterhalt - die Einsparungen an Sozialhilfe eingerechnet wurden, die entstehen würden, wenn die Beschäftigungsprogramme in der Größenordnung von 2000 weiterhin umgesetzt würden. Es stehen dort also Mittel, die zur Finanzierung herangezogen werden könnten, nicht zur Verfügung.

Die Vorsitzende verdeutlicht noch einmal, dass das Recht, über das Budget zu entscheiden, zu den vornehmsten Rechten des Ausschusses gehört. Die gesamte Problemlage sei dem Ausschuss durch die Ausführungen von Herrn Evers und der übrigen DiskussionsteilnehmerInnen hinreichend klar geworden. Jetzt gelte es, die Aufgabe zu bewältigen, mit einem schwierigen, nicht gedeckten Haushalt noch einmal Mittel für das kommunales ASS einzustellen. Auch die Maßnahmehöhe im Bereich "Hilfe zum Lebensunterhalt", sei ein wichtiger Hinweis für die weitere Beratung. Auch darüber wird man in den nächsten Wochen diskutieren müssen. Über die Höhe der einzelnen Ansätze müssten sich jedoch die Fraktionen einigen.

Es herrscht daraufhin Einigkeit, dass die Bitte um Stellungnahme im Antrag der CDU-Fraktion erledigt ist, eine Beschlussfassung zu den weiteren Aspekten heute nicht erfolgen soll.




Im Anschluss daran ruft die Vorsitzende die Schreiben des Vereins MOBILE auf, die sich inhaltlich auf die Vertragsverhandlungen der Sozialverwaltung mit den Freien Wohlfahrtsverbänden beziehen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Ausschuss diese Ausführungen zur Kenntnis nimmt und diese der Verwaltung zur Klärung zuleitet. Bei haushaltsrelevanten Ergebnissen wird erneut in der nächsten Sitzung beraten.

Auch das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände wird zur Kenntnis genommen, als eingebracht betrachtet und in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen.

Der Ausschuss ist darüber hinaus damit einverstanden, dass die Anfrage der CDU-Fraktion zum Kommunalen ASS vom 22.01.01 in einer Gesamtkonzeption der Sozialverwaltung Beantwortung findet, die in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen vom 06.02.2001 wird von Frau Unger ausführlich erläutert. Hierzu gibt es keine weiteren Wortmeldungen, und es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich darzulegen, welche Auswirkungen das als Haushaltssicherungsmaßnahme durch den Verwaltungsvorstand vorgeschlagene Verfahren haben wird, die sog. "vorläufige Haushaltsführung" über das gesamte Haushaltsjahr 2001 vorzunehmen.

Die Verwaltung soll ebenfalls darlegen, welche anderen Konsolidierungsbeiträge des Sozial- und Gesundheitsamtes mit welchen Auswirkungen möglich sind.


zu TOP 2.2
Beirat in Gründung Forensik Aplerbeck

Hierzu liegt dem Ausschuss ein gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vor.

Frau Unger erläutert den Antrag aus ihrer Sicht und bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass der Ausschuss mit einer klaren Beschlussfassung ein Signal an die Aplerbecker Bevölkerung dafür gibt, dass er einerseits die Sorgen und Ängste versteht und zum anderen aber auch produktiv daran arbeitet, das Ganze als Lösung für von psychischer Krankheit und Strafffälligkeit betroffene Menschen auf den Weg zu bringen.

Herr Hengstenberg zitiert daraufhin aus einem Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt zum gleichen Thema, der dort jedoch keine Mehrheit gefunden hat, und bringt seinen Unmut über das jetzige Procedere zum Ausdruck. Gleichwohl betont er, dass die CDU-Ausschussfraktion dem Antrag inhaltlich zustimmen wird, auch wenn er ihrer Meinung nach nicht weitgehend genug ist.




Herr Giese fordert mit Nachdruck einen sachlichen Umgang mit der Problematik und weist auf die Aspekte im CDU-Ratsantrag hin, die zu dessen Ablehnung geführt haben. Jetzt gelte es, der Bevölkerung in Aplerbeck gegenüber so offen wie möglich zu sein und vertrauensbildende Maßnahmen zu betreiben.

Auch Frau Unger macht noch einmal deutlich, warum der CDU-Antrag nicht akzeptiert werden konnte, worauf Herr Weber erneut und vehement die Position der CDU-Fraktion vertritt.

Danach fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom
06. Februar 2001 wird angenommen.

zu TOP 3.1
Umsetzung gemeinnütziger Arbeit nach § 19 BSHG
Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.01.01
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01

Herr Stadtrat Pogadl beantwortet die Anfragen der SPD- Fraktion und der CDU-Fraktion wie folgt:

Im Rahmen des Nachrangprinzips der Sozialhilfe erhält derjenige keine Leistungen, der sich selbst helfen kann. Vor diesem Hintergrund muss jeder Hilfesuchende seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und seine Angehörigen einsetzen. Wer keine Arbeit finden kann, ist zur Annahme einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit nach §§ 19 und 20 BSHG verpflichtet.

Gemäß § 19 BSHG sollen für Hilfesuchende, insbesondere für junge Menschen, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Diese Arbeitsgelegenheiten sollen in der Regel von vorübergehender Dauer und für eine bessere Eingliederung der Hilfesuchenden in das Arbeitsleben geeignet sein. Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist allerdings nicht nur ein Mittel zur Realisierung des Nachrangs der Sozialhilfe, sondern vielmehr unter einem helfenden Charakter zu betrachten. Vor diesem Hintergrund sind die angebotenen Tätigkeiten stets als ein erster Schritt zur Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu sehen.

Etwas anders sind Maßnahmen nach § 20 BSHG zu betrachten. Hier stehen die Gewöhnung des Hilfesuchenden an Arbeit und seine Bereitschaft zur Arbeit überhaupt im Vordergrund. Laut Bundesverwaltungsgericht ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn mit dem Angebot einer Tätigkeit nach § 20 BSHG die Androhung des Ausschlusses von weiterer Hilfe verbunden wird, falls der/die Hilfeempfänger/in der Aufforderung zur Verrichtung einer Arbeit nicht nachkommt. Somit kann mit diesem Instrumentarium auch Leistungsmissbrauch begegnet werden.

Im Rahmen von gemeinnützigen Tätigkeiten wird Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen in Höhe von 1,50 DM/Std. gezahlt. Darüber hinaus werden ggf. Fahrkosten oder Kosten für die Beschaffung von Arbeitskleidung erstattet.

Der Einsatz von Hilfesuchenden erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen. Die Tätigkeiten bestehen dabei insbesondere in Pflege- und Instandhaltungsarbeiten von Sportanlagen und Schulflächen, sowie hauswirtschaftliche und andere Hilfsdienste in Kindertagesstätten und Altenheimen. Die Anzahl der Plätze ist nicht statisch, sondern von der jeweiligen örtlichen Situation abhängig. Im vergangenen Jahr konnten insgesamt ca. 700 Plätze akquiriert werden, welche jeweils nach dem oben beschriebenen Modus besetzt wurden.

Im Gegensatz des helfenden Aspektes bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten als mögliches erstes Glied in einer Kette von Maßnahmen bis zur Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt beschreibt der § 25 BSHG Sanktionsmaßnahmen gegen Hilfesuchende, die sich weigern, zumutbare Arbeit zu leisten oder oben beschriebenen Maßnahmen gemäß §§ 19 und 20 BSHG nicht nachkommen. Grundsätzlich hat dieser Personenkreis keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Im Rahmen einer ersten Stufe kann die Hilfe um 25 % gekürzt werden. Es bleibt jedoch anzumerken, dass die beschriebenen Sanktionen in aller Regel nur gegen die betreffende Person anzuwenden sind, es ist dagegen soweit wie möglich zu verhüten, dass unterhaltsberechtigte Haushaltsangehörige wie Ehefrau und Kinder durch die Versagung oder die Einschränkung der Hilfe mitbetroffen werden.

Im Jahre 2000 wurde durch die strikte Anwendung des § 25 BSHG in 160 Fällen der Eintritt in das Hilfesystem vermieden, in ca. 450 Fällen wurde der Sozialhilfebezug reduziert und in rund 250 Fällen wurde die Zahlung von Sozialhilfe beendet.

Nicht erfasst sind durch den § 25 BSHG z. B. Fälle, in denen die Hilfesuchenden nachweislich Einkommen, etwa durch Schwarzarbeit erzielen. Hier greifen vielmehr die §§ 11 und 2 BSHG, welche den Bezug von Sozialhilfe natürlich ausschließen. Die Sozialverwaltung hat bereits im Jahre 1995 einen "Ermittlungsdienst" eingerichtet, dessen Aufgabe unter anderem auch darin besteht, solche Fälle von Leistungsmissbrauch festzustellen. Im Jahre 2000 hatte die Tätigkeit dieses Dienstes in 686 Fällen unmittelbare Auswirkung auf die Hilfegewährung.

Im vergangenen Jahr wurden seitens der Sozialverwaltung etwa 5000 vorsprechende Personen an den Arbeitsmarkt verwiesen. Dabei wurde die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten vom ersten Arbeitsmarkt über Kommunal-, Landes- oder EU-Programme bis hin zur gemeinnützigen Arbeit genutzt. Rund 500 Personen fanden daraufhin auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung. In Kommunal-, Landes-, sowie ESF-Programmen erhielten mehr als 1700 Menschen die Chance der Eingliederung bzw. der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Dazu kommt eine Vielzahl von Menschen, welche sich im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung mit der Sozialverwaltung selbst eine Beschäftigung suchte, um wieder unabhängig von Sozialhilfe leben zu können. Die Anzahl dieser Personen ist allerdings nicht quantifizierbar.

Im Jahre 2000 ging die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen von 40 061 auf 36 612 erneut deutlich zurück. Abschließend kann daher festgestellt werden, dass diese erfreuliche Entwicklung das Ergebnis eines ausgeprägten Maßnahmebündels ist, welches das gesamte Spektrum der hiesigen Angebotspalette umfasst und so weit über die Möglichkeiten des § 19 BSHG hinausgeht.





Auf die Fragen aus dem Plenum zum Zeitraum der Maßnahmen antwortet Herr Pogadl, dass alle Maßnahmen, die im Bereich gemeinnützige Arbeit getätigt werden, darauf zielen, Verselbständigungshilfe zu geben. Es gibt auch andere Aspekte, z.B. die Arbeitstüchtigkeit zu erproben. Dies ist immer zielgerichtet.

Herr Evers ergänzt, dass sich die überwiegende Mehrzahl der Entscheidungen auf den Zeitraum von bis zu 6 Wochen bezieht. Dahinter steht die Gefahr, dass automatisch ein Arbeitsvertrag entsteht, wenn ein Beschäftigungsverhältnis nicht mehr durch § 19 BSHG auf der Basis der öffentlich-rechtlichen Regelung gedeckt ist und der Hilfeempfänger über den nach § 19 zulässigen Zeitraum beschäftigt wird. Um dies zu vermeiden, werden die Fristen so gewählt, dass niemand auf die Idee kommen kann, der Tatbestand des § 19 sei nicht erfüllt.

Es besteht daraufhin Einvernehmen, dass die Fragen damit beantwortet sind.


zu TOP 3.2
Rahmenbedingungen für alleinerziehende Elternteile im Sozialhilfebezug
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.2001 von der Verwaltung in einer der nächsten Sitzung beantwortet wird.

zu TOP 3.4
Frühförderung
- mündlicher Bericht der Verwaltung zur Bewilligungspraxis

Herr Evers führt aus, dass sich im 3. Quartal 2000 83 % der Anträge in der von der Sozialverwaltung selbst gesetzten Frist, innerhalb von 4-6 Wochen über den Antrag zu entscheiden, bewegen. Im 4. Quartal sind 94 % der Anträge innerhalb dieser Frist abgewickelt worden, 6 % haben einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen, was darauf zurückzuführen ist, dass noch Unterlagen beigebracht werden mussten. Von den gestellten Anträgen sind rund 96 % bewilligt worden und 4 % wurden abgelehnt, weil nach Prüfung der Voraussetzungen die Bedingungen des § 39 ff BSHG nicht erfüllt waren.

Dem Vorschlag von Herrn Giese, die Zeiträume zwischen den doch sehr ähnlichen Berichten zu erhöhen, widerspricht Frau Unger, die nach langen Jahren ohne Informationen jetzt tendenziell den Eindruck hat, dass sich hier Verbesserungen ergeben haben. Frau Weyer regt einen schriftlichen Bericht zum Ende eines jeden Jahres an, und Herr Herkelmann erkennt die Bemühungen an und respektiert die vierteljährliche Berichterstattung.

Herr Evers informiert den Ausschuss über einen Besuch der Sozialverwaltung in Köln, um dort das Angebot für Kinder mit Handicaps kennenzulernen. Vor dem Hintergrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse wurde in Dortmund einvernehmlich ein Arbeitskreis mit dem Titel "Kinder mit Handicaps" gebildet, mit dem Ziel, eine Bestandsaufnahme zu machen, Zielformulierungen zu entwickeln und auch möglicherweise zu einer anderen Konzeption zu kommen. Herr Evers schlägt dem Ausschuss vor, diesem dann weitere Informationen vorzutragen, wenn die Arbeit des Arbeitskreises ein so konkretes Stadium erreicht hat, dass sich daraus ableitbar auch neue Maßnahmen entwickeln lassen.


Die Vorsitzende rät davon ab, hier einen unnötigen Zeitdruck hineinzubringen, ist andererseits aber sehr daran interessiert, zu diesem kontrovers diskutierten Thema regelmäßig informiert zu werden. Daher schlägt sie vor, die bereits beschlossene Praxis bis zu diesem Zeitpunkt beizubehalten und bei Vorlage der Informationen neu zu entscheiden.

Dieser Vorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

zu TOP 4.1
Bericht zur Dortmunder Gesundheitswoche
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00486-01

Frau Dr. Düsterhaus stellt dem Ausschuss ausführlich die Vorlage vor, verweist auf die beiden dazu verteilten Broschüren und legt dem Ausschuss insbesondere die Auftaktveranstaltung der Dortmunder Gesundheitswoche in der DASA nahe.
Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.








Schneckenburger
Lehmann
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin