Niederschrift

über die 46. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 15.07.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:00 Uhr



Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 76 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Euchler CDU
Rm Zuch CDU

Rm Barsch SPD

Rm Krüger Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Dr. Kuhlmann Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm KellerLinkes Bündnis

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
am 17.06.2004

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes
In W 114 - Platz von Amiens –
hier:
I. Beifügung einer Begründung - aufzuhebender Bebauungsplan 117,
II. Satzungsbeschluss - aufzuhebender Bebauungsplan 117,
III. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches - Bebauungsplan
In W 114,
IV. Beifügung einer Begründung - Bebauungsplan In W 114,
V. Satzungsbeschluss - Bebauungsplan In W 114,
VI. Information zur Umfeldgestaltung,
VII. Sicherung der Bauleitplanung:
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Bereich des Bebauungsplanes In W 114
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06024-04)

3.2 Bauleitplanung
Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Entscheidung über Anregungen; III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06306-04)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schüchtermannstraße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungs-programm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06161-04)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegver-bindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollenstraße/Nordmarkt bis Steiger-straße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmannstraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06141-04)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße
(hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) - Gesamtmaßnahme Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06249-04)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06570-04)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06386-04)

3.8 Bauleitplanung; 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Information des Beirates bei der unteren Landschafts-behörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06562-04)

3.9 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund- Eving, Ortsteil Kemminghausen für den Bereich der "Kolonie Kirdorf"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06589-04)

3.10 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Nord, Brauhausstraße und Kreuzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05872-04)

3.11 Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06619-04)

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm -
hier: Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06588-04)

3.13 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Baubeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06679-04)

3.14 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für eine Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06751-04)

3.15 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund - Stadtbahnstrecke 84
Anpassung Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006
Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06684-04)

3.16 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) sowie über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen (Gestaltungssatzung) für den Bereich der nördlichen Hansemannsiedlung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06715-04)

3.17 Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
hier:
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-,zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1;
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06371-04)

3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-
hier: II. Bauabschnitt, Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06776-04)

3.19 Sachstandsbericht zur Umsetzung, sowie Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06583-04)

3.20 Bauleitplanung: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt -; hier: I. Ergebnis der Bürger-beteiligung, II. Offenlegungsbeschlüsse, III. Zulassung eines Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB, IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord und V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06748-04)

3.21 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06772-04)

3.22 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06773-04)

3.23 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06782-04)

3.24 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule-Wickede und Massivpavillon der Josef-Grundschule am Standort
Dollersweg 18/14 in Do-Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05923-04)

3.25 Schulkomplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270
hier: Erweiterungsbau der Hauptschule-Husen sowie Ganztagsbetreuung Roncalli-Grund-
schule und Eichwald-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05348-03)

3.26 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06598-04)

3.27 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund - Nordstadt
Projekt 1.3.2 Ökologische Modernisierung
hier: „Teilprojekt Klima-/Umweltpfad und pädagogisches Konzept“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06713-04)

3.28 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.4 Förderung der Ethnischen Ökonomie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06775-04)

3.29 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.4 Branchenentwicklung und Standortpromotion
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06754-04)

3.30 URBAN II - Quartiersmanagement Nordstadt
Einführung von Aktionsfonds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05198-03)

3.31 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
hier: "Teilprojekt Zuverdienst - ergänzender Projektbaustein Einrichtung eines Dienstleistungsgewerks"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06716-04)

3.32 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06778-04)

3.33 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.2 Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06608-04)

3.34 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.7 Innovationszentrum Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06769-04)

3.35 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit, hier: Ausweitung Platz- und Straßenhausmeister im URBAN II-Gebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06907-04)

3.36 Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06991-04)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06693-04)

4.2 Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06649-04)

4.3 Beteiligung der Stadt Dortmund an der beabsichtigten Neugründung der Regionalagentur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06820-04)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familienpolitisches Netzwerk - Tätigkeitsbericht 2003/2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06809-04)

6.2 Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz IV)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06864-04)

6.3 Reformprozess der kommunalen Seniorenarbeit;
Modellprojekt "Kleinräumige Netzwerke in den Stadtbezirken"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06781-04)

6.4 Seniorenwirtschaft in Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06622-04)

6.5 Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Offenen Ganztagsschule in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06846-04)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kunstaktion "Stolpersteine" des Kölner Künstlers Gunter Demnig zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06607-04)

7.2 Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06640-04)

7.3 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2004/2005 für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06810-04)

7.4 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2004 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06830-04)

7.5 Jahresabschluss zum 31.12.2003 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06500-04)

7.6 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06894-04)

8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06522-04)

9. Kinder und Jugend

9.1 Festsetzung der Leistungsentgelte für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06323-04)

9.2 Aktiv gegen Kinderarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07060-04)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2003 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06596-04)

10.2 Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05946-04)

10.3 Durch den Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigte Mehrausgaben für das
· 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004,
· 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002,
· 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06549-04)

10.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-04)

10.5 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Ausgestaltung der Inhouse-Lösung hinsichtlich der Geschäftsbesorgungsverträge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06617-04)

10.6 Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Aufnahme neuer Gesellschafter in die Dortmunder Recycling GmbH (DOREG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06849-04)

10.7 Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04984-03)

10.8 Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06610-04)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Ersatzneubau Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) incl. Lage- und Führungszentrum (LFZ)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06753-04)

11.2 Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06752-04)

11.3 Optimierung der Gremienarbeit im Rat und in den Bezirksvertretungen
hier: Ergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06747-04)

11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Oberver-waltungsgericht Münster
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06758-04)

11.5 Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Dortmunder Innenstadt am 03.10.2004 aus Anlass des Pfefferpotthastfestes und am 31.10.2004 aus Anlass des Dortmunder Hansemarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06858-04)

11.6 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06818-04)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

12.1.1 Stadt bittet Ehrenamtliche des Johanniter-Tages zur Kasse
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 06884-04)

12.1.2 Vergleich des Metropolen-Büchermarktes in Düsseldorf mit dem Provinz-Büchermarkt in Dortmund
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 06885-04)

12.1.3 Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Offensive D im Rathaus
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 06886-04)

12.1.4 Statistik und Entwicklungsprognose des Anteils muslimischer Glaubensangehöriger in Dortmund bis 2020
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 06887-04)

12.1.5 Mindereinnahmen von monatlich 10.000 Euro Bußgelder durch fehlende Kontrollen von rechtswidrig Reitenden
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 07038-04)

12.1.6 Beschädigung von Jungbäumen durch FDP- und Bürgerlistenplakate
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 07039-04)

12.1.7 Nichtabnehmen der Europawahlplakate der PDS
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 07040-04)

12.1.8 Weitere Plakatierung an Jungbäumen durch FDP und Bürgerliste
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 07057-04)

12.1.9 Kommerzialisierung des Rosenfestes im Westfalenpark
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 07058-04)

12.2 Anfragen der DVU

12.2.1 Ablehnung des Gedenkens an die Opfer des Freiheitsaufstandes vom 17. Juni 1953 durch den Rat der Stadt Dortmund bei gleichzeitiger Aufforderung zum Aufstand gegen die demokratische Demonstrationsfreiheit Andersdenkender in Dortmund
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07062-04)

12.2.2 Rot-Grüne Dringlichkeitsentscheidung im Rat am 17.06.2004 gegen 'Neonazis'
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07063-04)

12.2.3 Beleidigung der DVU-Ratsvertreter durch den SPD-Ratsvertreter Drabig in der Ratssitzung vom 17.06.2004
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07064-04)

12.2.4 Friedenssymbole in Dortmund II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07065-04)

12.2.5 Ordnungsmaßnahmen bei ungebührlichem/störendem Verhalten von Ratsmitgliedern I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07066-04)

12.2.6 Orientalisierung Dortmunds
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07067-04)

12.2.7 Einstellung von Arbeitnehmern durch die Stadt Dortmund und kommunale Einrichtungen I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07068-04)

12.2.8 Verkehrsplanung I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07069-04)

12.2.9 Verkehrsplanung II - "Grünpfeileeinführung" I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07070-04)

12.2.10 Moscheen in Dortmund I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 07073-04)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

OB Dr. Langemeyer stellte zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschluss-fähigkeit des Rates der Stadt Dortmund fest.

Weiterhin informierte OB Dr. Langemeyer vor Eintritt in die Tagesordnung den Rat der Stadt darüber, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung dafür ausgesprochen habe, die endgültige Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan nicht im September 2004 herbei-zuführen.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Münch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 14.07.2004 darum gebeten habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

- Bestandschutz für die Hörder Kleingärten im Bereich der geplanten Moschee Grimmelsiepen

zu erweitern und machte dabei darauf aufmerksam, dass der Ältestenrat in seiner vorange-gangenen Sitzung empfohlen habe, diese Angelegenheit nicht auf die Tagesordnung zu setzen.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Die Dringlichkeit ist deshalb gegeben, weil schon wieder eine Menge Nachrichten, eine Menge Gerüchte in Hörde herumschwirren. Deshalb sollte man diesen Gerüchten den Boden entziehen und zwar durch eine offizielle Stellungnahme der Verwaltung.

Deshalb bitte ich, diesen Punkt heute aufzunehmen, dass die Verwaltung eine Stellungnahme gibt, ob bei dem jetzigen Planungsstand ein Bestandschutz für die Hörder Kleingärten im Bereich der geplanten Moschee Grimmelsiepen gewährleistet ist.“

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die Aufnahme des oben angeführten Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

Weiterhin wurde mit Zustimmung des Rates der Stadt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

6.2 a Überführung der BSHG-Fälle in das neue Leistungsrecht ALG II
Einrichtung einer Beschäftigungsmaßnahme „Antragsannahme und Fallvorgabe
ALG II“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07072-04)

11.7 Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07145-04)

11.8 Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung
Empfehlung: Ausländerbeirat aus der öffentlich Sitzung vom 13.07.2004
Wahl des Ausländerbeirats der Stadt Dortmund am 21. November 2004;
Bildung eines Wahlausschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07140-04)

erweitert.

Weiterhin wurde auf Empfehlung des Ältestenrates die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um den Punkt

2.1 Neubau der A 40 (B 1) in Tunnellage
- von westlich Märkische Straße bis östlich B 236 –
- mündlicher Bericht von Stadtdirektor Fehlemann -

ergänzt.

Außerdem machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass auf Empfehlung des Ältesten-rates die Behandlung der Tagesordnungspunkte 11.1 und 11.2, bei denen es um die Neubaumaß-nahmen der Feuerwehr gehe, bereits nach dem Tagesordnungspunkt 2.1 erfolgen solle.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffent-lichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 17.06.2004

Hierzu gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, folgende Korrekturbemerkung zu Protokoll:
Das Protokoll enthält auf Seite 26 der Niederschrift einen gravierenden Fehler: äÞìïò êñáôåßímuss das heißen, nicht „äÞìïò êñéôåßí“. Die Worte müssten eigentlich allen hier anwesenden Gebildeten, vor allem jedoch den Bildungspolitikern, sprich Lehrern (auch in diesem Hause) bekannt sein. „êñéôåßí“ bedeutet etwas anderes und wäre somit im Zusammenhang mit „äÞìïò“ etwas anderes, eine Sinnverfälschung.

Dann auf der Seite 44. Da habe ich einen Geschäftsordnungs-Antrag gestellt. Ich wollte fragen, warum das „Geschäftsordnungs-Antrag“ groß geschrieben wird und ob es da eine neue Recht-schreibereform zu gibt?

Und dann fehlt natürlich inhaltlich, darauf zielten auch die Anfragen der Vertreter der Deutschen Volksunion im Rat der Stadt Dortmund, die Beleidigungen und Beschimpfungen des Rm Drabig. Dieser hat uns, die Ratsmitglieder Branghofer und Stanko, „Brandstifter“ genannt. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben nach dem Redebeitrag Herrn Drabigs darauf hingewiesen, nachdem Sie die Sitzung unterbrachen und mich bezüglich der Entgleisung des Rm Drabigs befragt hatten, dass die Bezeichnung „Brandstifter“ möglicherweise eine Beleidigung sei.

Diese Einschätzung durch den Versammlungsleiter hat Herrn Drabig dazu veranlasst, über seine Bemerkung nachzudenken und nach kurzer Zeit zu relativieren versuchen, indem er sagte: wir seien „politische Brandstifter“. Dieses hat Sie, Herr Dr. Langemeyer, dazu veranlasst, zu sagen, dass diese Bezeichnung der DVU-Vertreter im Rat der Stadt Dortmund als „politische Brand-stifter“ sei für Sie in Ordnung, das könne man so hinnehmen, so dass ein weiterer Ordnungsruf oder eine weitere Ordnungsmaßnahme, Herrn Drabig betreffend, nicht erforderlich sei.

Sie haben in der Beantwortung meiner Anfrage oder unserer Anfrage zu diesen Beleidigungen zu dem Komplex auf das Protokoll verwiesen. Dieses Protokoll ist in dieser Hinsicht falsch oder unrichtig oder unverständlich. Ich bitte Sie, meine Ausführungen im Protokoll ergänzen zu lassen. Bevor weitere Schritte erwogen und Maßnahmen unserer-/meinerseits ergriffen werden, wenn man uns/mich als „Brandstifter“ – was eine Straftat im Sinne des StGB nach §§ 306 ff StGB wäre, oder als „politischen Brandstifter“ bezeichnet.

Ich weiß nicht, was Sie, Herr Oberbürgermeister sagten bzw. wie Sie vorgingen, wenn Sie – oder sonst ein Mitglied des Rates der Stadt Dortmund – als „Brandstifter“ oder auch nur als „poli-tischen Brandstifter“ bezeichnet werden würde.

Ich bitte das also und beantrage das, im Protokoll zu ergänzen und richtig zu stellen.“

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit den oben angeführten Änderungsantrag von Rm Stanko (DVU) mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU ab.
Der Rat der Stadt genehmigte bei Nichtbeteiligung der DVU daraufhin einstimmig die Nieder-schrift über die 45. Sitzung des Rates der Stadt am 17.06.2004.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Neubau der A 40 (B 1) in Tunnellage
- von westlich Märkische Straße bis östlich B236 -
- mdl. Bericht von StD Fehlemann -

Zu der oben angeführten Angelegenheit berichtete Stadtdirektor Fehlemann wie folgt:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, ein wichtiger Meilenstein für Dortmund ist in den letzten Tagen erreicht worden.

Wir von der Verwaltung freuen uns darüber, dass eine Planung „aus dem vorigen Jahrhundert“ nun Zustimmung gefunden hat. Es ist nämlich der „Gesehen-Vermerk“ des Bundesverkehrs-ministeriums zum Neubau des B 1-Tunnels zwischen Märkische Straße und östlich B 236 heute bei uns auch mit der Post eingegangen.

Dieser berühmte „grüne Stempel“, für den viele hier gekämpft haben, ist jetzt auf 21 Akten-ordnern und drei Heften versehen und der wird selbstverständlich wieder seinen Dienstweg nach Dortmund zurück finden, Herr Oberbürgermeister, und dann hoffen wir, dass wir ihn Mitte August wieder bei uns wiederfinden.

Ich kann nur noch mal hier ganz klar und deutlich sagen. Wir von der Planungs- und Bauver-verwaltung bedanken uns recht herzlich bei unseren Mitarbeitern, die dieses Projekt fünf Jahre lang voran getrieben haben. Wir bedanken uns aber auch bei Ihnen, die dieses Projekt mitge-tragen haben und eine große Geduld bis heute aufgebracht haben.

Meine Damen und Herren, ich habe auch für den Kämmerer noch eine kleine Freude. Wir er-halten dann auch jetzt die 250.000,00 € Letztrate für die Planung ausbezahlt, lieber Guntram Pehlke.

Nochmal recht herzlichen Dank, dass wir das noch mitteilen durften, aber ich glaube, es war am Ende der Legislaturperiode noch eine gute Nachricht, weil wir uns die ganze Legislaturperiode mit diesem Projekt beschäftigt haben. Ich freue mich und ich glaube, die Gesichter, die hier sehe, sie freuen sich auch. Vielen Dank.“

zu TOP 11.1
Ersatzneubau Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) incl. Lage- und Führungszentrum (LFZ)
(Drucksache Nr.: 06753-04)

Wie bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anre-gungen und Beschwerden sowie des Haupt- und Finanzausschusses ergab sich eine ausführliche Diskussion darüber, ob eine Beschlussfassung über die unter TOP 11.1 und 11.2 zu behandeln-den Investitionsmaßnahmen der Feuerwehr zum jetzigen Zeitpunkt oder erst nach der Kommunalwahl erfolgen solle.

Hierbei brachte für die SPD-Fraktion Rm Zupfer zum Ausdruck, dass es nach Auffassung ihrer Fraktion durchaus richtig und auch notwendig sei, zum jetzigen Zeitpunkt einen Grundsatz- und damit Planungsbeschluss zu fassen.

Weiterhin machte Rm Zupfer (SPD) deutlich, dass für ihre Fraktion die zögerliche Haltung der CDU-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus in dieser Angelegenheit nicht nachvollziehbar sei, zumal die diesbezügliche Grundlage durch die einvernehmliche Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes geschaffen worden sei.

Dagegen machte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Dr. Brunsing deutlich, dass seine Fraktion eine Beschlussfassung der beiden Investitionsmaßnahmen der Feuerwehr nicht mittragen könne.

Hauptgrund hierfür sei, dass nach Auffassung seiner Fraktion auf der Grundlage der hierzu vorgelegten Informationen eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich sei. Man erwarte daher von der Verwaltung eine detaillierte Kostenaufstellung, um letztendlich eine Abwägung zwischen Sanierung und Neubau vornehmen zu können.

Auch für die CDU-Fraktion verdeutlichte Rm Hengstenberg, dass eine Beschlussfassung der beiden Angelegenheiten zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in Betracht komme. Vielmehr sollte es dem neu zu wählenden Rat der Stadt überlassen werden, die Entscheidung über die Investitions-kosten von insgesamt ca. 40 Mio. € zu treffen, zumal der hierdurch verursachte Zeitverzug keine wesentlichen zeitlichen Auswirkungen auf die betreffenden Projekte haben werde.

Nachdem Stadtkämmerer Pehlke die entsprechenden Projekte und die Notwendigkeit der Be-schlussfassung erläutert hatte, beantragte Rm Stratenwerth (FDP), in die weiteren Planungen Überlegungen mit einzubeziehen, die eine Zusammenlegung der Leitzentralen von Polizei und Feuerwehr beinhalten.

Weiterhin gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, für die Deutsche Volksunion gebe ich zu Protokoll, dass wir grundsätzlich natürlich für den notwendigen Ersatzneubau der Feuerwache 4 sind und vor allen Dingen ein Ausbildungszentrum der Feuerwehr befürworten.

Allerdings haben wir große Bedenken hinsichtlich des jetzt gewählten Standortes in DO-Linden-horst. Dieser Dortmunder Vorort ist seit Jahrzehnten stiefmütterlich behandelt worden. Zahlreiche Beschwerden und Eingaben der Bevölkerung, auch die Lärmbelastung/-belästigung betreffend, sind eingegangen. Unzählige Versprechen Dortmund (Vorort-)Politiker, Abhilfe zu schaffen, wurden abgegeben und gebrochen.

Gerade der Vorort Dortmund-Lindenhorst ist aktuell (und zukünftig) durch Verkehrsaufkommen und dadurch bedingten Lärm über die Gebühr belastet. In Zukunft brächte die zwar verkehrs-technisch mögliche Anbindung für das Ausbildungszentrum weitere Belastungen für die dortigen Bewohner. Da das Ausbildungszentrum nicht nur werktags, sondern auch an Wochenenden durch die freiwilligen Feuerwehren benutzt werden soll, wird jeder Tag eine zusätzliche Be-lastung für die An- und Umwohner des geplanten Zentrums sein.

In diesem Zusammenhang verstehe ich auch nicht den SPD-Ratsvertreter aus Eving, der sich zumindest bei der Standortwahl enthalten, eigentlich aber gegen diesen stimmen müsste, selbst wenn seine Fraktion den Standort begrüßt und beschließt. Eving ist lange genug Stiefkind der Dortmunder Politik gewesen.

Deswegen stelle ich hiermit den Antrag, die Planung für den Standort des neuen Ausbildungs-zentrums zu überdenken;
Es soll überprüft werden, ob die aktuell vorgesehenen Standorte für die Ersatzneubauten Feuer- und Rettungswache incl. Lage- und Führungszentrum und Ausbildungszentrum die besten Lösungen für Dortmund bedeuten, ob es nicht günstigere gibt, um wirklich eine zukunfts-orientierte und bedarfsgerechte Lösung für die Standorte erreichen/finden zu können. Danke schön.“

Desweiteren gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine lieben Ratsvertreterinnen und Ratsvertreter, unser Oberbürgermeister hat ein Motto für Dortmund kreiert. Das neue Dortmund ist das schnelle Dortmund. Und das ist für mich eigent-lich nicht nur ein Motto des Oberbürgermeisters, sondern es sollte auch ein Motto für uns in der Politik sein.

Ich sehe heute mit großer Sorge, dass die Fleißarbeit der Verwaltung, ob das Flächennutzungs-plan ist oder ob das jetzt die Vorlage zur Feuerwache ist, hier im Rat dann kleinkariert aus poli-tischen, taktischen Spielchen zerredet und verschoben werden sollen.

Wenn wir so weitermachen, Herr Hengstenberg und auch Frau Schneckenburger, dann sollten wir heute diese Ratssitzung beenden. Denn dann kann wirklich beim nächsten Mal der neue Rat im November über all die wichtigen Dinge, die wir heute hier zu beraten haben, beschließen.
Wir stehen in der Verantwortung und wir sollten diese Verantwortung ernst nehmen. Gerade an der Sicherheit lehne ich es ab, zu sparen oder zu verzögern. Es geht um einen Grundsatzbe-schluss. Das müsste ja eigentlich Jedem mittlerweile klar sein und dem sollten wir also heute zustimmen.

Ich meine, das Thema Feuerwehr, das Thema Sicherheit ist zu wichtig, um es als einen wahlpoli-tischer Spielball von CDU und Grünen zu mißbrauchen. Danke schön.“

Nach weiterer Diskussion fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, der DVU sowie der FDP den oben angeführten Antrag von Rm Stratenwerth (FDP) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.

3. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Stimme der Bürgerliste und der Stimme von Rm Münch die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesord-nungspunkt ab.

zu TOP 11.2
Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst)
(Drucksache Nr.: 06752-04)

Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Stimme der Bürgerliste und der Stimme von Rm Münch die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ab.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes
In W 114 - Platz von Amiens –
hier:
I. Beifügung einer Begründung - aufzuhebender Bebauungsplan 117,
II. Satzungsbeschluss - aufzuhebender Bebauungsplan 117,
III. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches - Bebauungsplan In W 114,
IV. Beifügung einer Begründung - Bebauungsplan In W 114,
V. Satzungsbeschluss - Bebauungsplan In W 114,
VI. Information zur Umfeldgestaltung,
VII. Sicherung der Bauleitplanung:
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Bereich des Bebauungsplanes In W 114
(Drucksache Nr.: 06024-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, die mit dem Bebauungsplan 117 - Freistuhl - offengelegene Begründung der Aufhebungsabsicht vom 05.09.2003 dem aufzuhebenden Bebauungsplan beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 231-1)

II. beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - mit dem unter Punkt I.1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 114 - Platz von
Amiens - vom 10.04.2004 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt II.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - die modifizierte/
aktualisierte Begründung vom 06.04.2004 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

V. beschließt den Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - mit dem unter Punkt II.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. nimmt die Informationen der Verwaltung zur Gestaltung der verbleibenden Flächen rund um den neuen RWE Gas Tower zur Kenntnis

VII. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt II.2 dieser Beschluss- vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens - als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.2
Bauleitplanung
Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Entscheidung über Anregungen; III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 06306-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 103 - Tremonia - für die unter Ziffer 1 dieser Be-schlussvorlage genannten Bereiche im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderungen Nr. 2 und Nr. 3),

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. hat die vorgebrachten Anregungen zu den Änderungen Nr. 2 und Nr. 3 geprüft und
beschließt, den Anregungen zu den Ziffern 5.1 - 5.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Ziffer 5.6 aus den dort genannten Gründen zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW

III. beschließt die Änderung Nr. 2 für den unter Ziffer 1.1 und die Änderung Nr. 3 für den unter Ziffer 1.2 genannten Änderungsbereich als Satzung,

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. 10 Abs. 1 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 103 die Begründung vom 30.04.2004 und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In W 103 die Begründung vom 30.04.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schüchtermannstraße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeld-verbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße)
(Drucksache Nr.: 06161-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Schüchtermann-straße von Nordmarkt bis Bornstraße, Alsenstraße von Stollenstraße bis Mallinckrodtstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Schüchtermannstraße).

zu TOP 3.4
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegverbindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollenstraße/Nordmarkt bis Steigerstraße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaß-nahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmann-straße)
(Drucksache Nr.: 06141-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Bergmannstraße von Burgholzstraße bis Alsenstraße, Braunschweiger Straße von Nordmarkt bis Ende (einschl. Wendehammer und Fußwegverbindung zur Steigerstraße), Clausthaler Straße von Stollen-straße/Nordmarkt bis Steigerstraße, Streckenstraße von Clausthaler Straße bis Alsenstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Bergmannstraße, Teilquartier Bergmannstraße).

zu TOP 3.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße
(hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) – Gesamtmaß-nahme Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -
(Drucksache Nr.: 06249-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Adlerstraße von Lange Straße bis Falkenstraße, Richardstraße von Lange Straße bis Adlerstraße, Falkenstraße von Adlerstraße bis Rheinische Straße (hier: Grundstücksfläche Gemarkung Dortmund Flur 11 Flurstück 17) - Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserung Lange Straße -.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - Phoenix-See -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Ap 118 und Hö 103),
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06570-04)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte Rm Kröger-Brenner zum Ausdruck, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungs-punkt zustimmen werde. Sie gab jedoch in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass man die Frage der Art der Wohnbebauung und die damit verbundene Zugänglichkeit zum See noch mal überdenken sollte.

Weiterhin gab OB Dr. Langemeyer diesbezüglich folgende Erklärung ab:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin auch sehr dankbar, dass heute diese Vorlage auf der Tagesordnung steht. Denn damit wird in der Tat, das Projekt Phoenix-See seiner Reali-sierung ein Stück weiter entgegengebracht.

Wir haben aber heute den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die Bürgerbeteiligung auf den Weg zu bringen, dass setzt natürlich selbstverständlich voraus, dass wir von einem Diskussionsprozess jetzt ausgehen.

In früheren Stellungnahmen, beispielsweise aus dem Bereich der Landschaftspflege, gab es natürlich Vorstellungen, hier sozusagen zu Lasten des Freizeitwertes, nur auf die Belange der Ökologie abzuheben.

Für mich ist es ganz selbstverständlich, dass ein solcher Stadtsee für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein muss. Und will auch gerne daran erinnern, dass wir hier im Rat schon beschlossen haben, dass wir für die städtebauliche Qualität weitere Qualifizierungsverfahren durchführen werden, die natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anregungen und ihren Möglichkeiten mit einbinden wird.“

Ergänzend fügte Stadtrat Sierau folgendes hinzu:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, das dort hinten an der Wand hängende Konzept stellt eindeutig dar, Frau Kröger-Brenner, dass die Zugänglichkeit des Sees auch gegeben ist. Das ist in diesem Entwurf dargelegt und das ist auch völlig unbestritten. Sowohl am Nordufer als auch am Südufer.

Allenfalls das, was, der Herr Oberbürgermeister hat es angesprochen, aus der Mitte des Beirats der Unteren Landschaftsbehörde hier vorgebracht worden ist, spricht dagegen, dass der See zugänglich wird, weil man der Auffassung ist, dass man dort die Uferzone als Ruhezone be-trachten und sozusagen von Fußgängerinnen und Fußgängern freihalten soll.

Das ist eine Auffassung von der ich aber denke, das sie in diesem vor uns liegenden Verfahren also nicht so sehr viele Befürworter bekommen wird. Zweifellos werden wir ein Nutzungskonzept erstellen, aus dem sich auch Bereiche herausschälen werden, die stärker im Sinne von Ökotop-Vernetzung auch dort zum Tragen kommen. Das betrifft dann aber insbesondere den Bereich östlich des Sees.

Aber, der Herr Oberbürgermeister hat es gesagt, wir sind zu Beginn des Verfahrens und ich denke, es wird da noch vielfältige Anregungen geben. Ich hatte gerade gestern Abend wieder die Gelegenheit, in Hörde mit Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema zu diskutieren. Ich stelle immer wieder fest, dass es hier also eine Vielfalt von Vorstellungen und Ideen gibt, die natürlich in diesem Planverfahren auch Berücksichtigung finden werden.
Im Hinblick auf die Frage der Wohneinheiten werden wir das selbstverständlich auch differen-ziert auch vor dem Hintergrund der Marktnachfrage noch betrachten. Hier kann man heute schon feststellen, dass es eine rege Nachfrage gibt, auch in den Bereichen des höherwertigen Mietwohnungsbaus. Auch zum Teil mit Blick auf spezielle Nachfragegruppen, beispielsweise Senioren-Wohnen am See scheint ein Segment zu sein, was durchaus eine hohe Nachfrage hat und das wird sich natürlich auch ausdrücken in der Frage der Auswahl von Wohnen, aber genau das wird in den anstehenden Qualifizierungsverfahren noch näher zu berücksichtigen sein.

Letztlich haben Sie gefragt nach dem Freizeitgutachten, das ist zwar im Entwurf auf dem Weg, aber es ist noch nicht endfertiggestellt. Es ist insofern also erst in den nächsten Wochen und Monaten damit zu rechnen, aber ich gehe mal davon aus, dass wir das auf jeden Fall in dem weiteren Verfahrensgang dann auch zur Verfügung stellen können. Konsenz besteht allerdings im Hinblick auf die inhaltliche Aussage, dass es hier offensichtlich um eine Freizeitgestaltung geht, die im wesentlichen dem Stadtbezirk und der Stadt dient und nur in Grenzen einen regionalen Zusammenhang haben wird.“

Nach weiterer Diskussion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt stimmt der Verfeinerung des städtebaulichen Rahmenplans Phoenix-See mit Datum vom Mai 2004 als Grundlage der weiteren Planungen zu.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 252 für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen (gleichzeitig tlw. Änderung der Be-bauungspläne Ap 118 und Hö 103).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu
beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Drabig (SPD) nicht teil.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 253 - Phoenix West -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06386-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 253 für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführrungsvertrages Teil B, Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 06562-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 142. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes und zum vorhabenbezogen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 11.1 nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 11.2 dieser Vorlage zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise sowie die Begrün-dung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 142. Änderung des Flächen-nutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 16.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 11.4 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 21.05.2004 der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 11.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktuali-sierte Begründung vom 21.05.2004 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 – Radsport-
zentrum Olympia - einschließlich der unter Ziffer 11.2 auf geführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

zu TOP 3.9
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der
Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund- Eving, Ortsteil Kemminghausen für den Bereich der "Kolonie Kirdorf"
(Drucksache Nr.: 06589-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich den Erlass einer Erhaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08. 1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 ((GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.10
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Nord, Brauhausstraße und Kreuzung
(Drucksache Nr.: 05872-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Betenstraße (Nord), Brauhaus-straße und Kreuzung Betenstraße/Brauhausstraße zu Kosten in Höhe von 699.000,00 € auf der Grundlage des vorliegenden Planungskonzeptes.

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Förderung des Landes sowie ggf. der Vorfinanzierung der Landesförderung für den Bauabschnitt Betenstraße Nord durch private Investoren.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des Landes vorliegt und die Mittel der privaten Investoren gesichert sind.

zu TOP 3.11
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 06619-04)

In der Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt erinnerten sowohl Rm Prüsse (SPD), als auch Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) daran, dass man die sogenannte Marina Achenbach bei anderer Gelegenheit abgelehnt habe und sich an dieser Auffassung auch nichts geändert habe bzw. ändern werde.

Nachdem in der weiteren Diskussion Rm Münch seinen Antrag, die gefährdete Kreuzkröte als Leitart für die ökologische Entwicklung des Emscher Landschaftsparkes zu verwenden, kurz erläutert hatte, schlug seitens der SPD-Fraktion Rm Harnisch vor, eine Befragung oder einen Aufruf an die Anlieger der Emscher zu richten, damit die Menschen, die an der Emscher wohnen, sich einmal Gedanken und Vorschläge über ein entsprechendes Symbol machen.

Nachdem OB Dr. Langemeyer im Verlauf der weiteren Diskussion nochmals die herausragende Bedeutung des Projektes „Emscher Landschaftspark“ verdeutlich hatte, fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

I. Der Rat der Stadt nimmt folgende Empfehlung des Beirates bei der Unteren Landschafts-behörde vom 14.07.2004 zur Kenntnis:
Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und begrüßt die Ausdehnung des Emscher Landschaftsparks in den Grünzügen F und G sowie um das obere Emschertal.
Die Darstellung der Grünzüge stellt eine wichtige Ergänzung zu den vorhandenen Planungsgrundlagen im Bereich Ökologie und Erholung dar.
Im Hinblick auf die vorgesehene Förderung aus dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe hält der Beirat einen Verzicht auf folgende, innerhalb der Gebietskulisse befindlichen geplanten Baugebiete (neuer Flächennutzungsplan) für erforderlich:
- Wohnbaufläche (WB) Grevel-West und –Ost
- WB Reinwardstraße (nördliche Sanderoth)
- WB In der Dahlwiese (südl. Scharnhorst)
- WB Auf dem Wüstenhofe (Benninghofen)
- WB Im Siepen (Brechten)
- WB Wulfskamp Ost (Brechten)
- WB Kniepacker (Rahmer Wald)
- Gewerbegebiete „Rewe-Erweiterung“ und nördlich Hansa (Huckarde)
- Verlängerung der Kohlensiepenstraße (Phoenix-Ost)

Bezüglich des Projekts Nr. 169 „Freizeithafen Achenbach“ (Marina) verweist der Beirat auf den ablehnenden Ratsbeschluss und seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan. Darin hatte er einen Verzicht gefordert, weil es sich um ein Landschaftsschutzgebiet mit wichtiger Verbindungsfunktion zwischen den Naturschutzgebieten „Im Siesack“ und „Groppenbruch“ handelt. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung fordern hier eine „Minderung des Versiegelungsgrades“ sowie den „Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz“.

Die Einbeziehung der bestehenden Universitäts-Südtangente in die Grundfläche des Masterplanes (Gründarstellung) wird vom Beirat im Hinblick auf die im Bereichs-planungskonzept „Universität und Umland“ vorgesehene Ausdehnung des Landschafts-parks Rahmkebach begrüßt. Der Beirat schlägt vor, in den Masterplan ein Projekt „Rück-bau und Entsiegelung der Universitäts-Südtangente“ aufzunehmen.
Bezüglich der Landmarke „Gasometer Phoenix“ bittet der Beirat, zum Schutz der dort brütenden Wanderfalken auf eine Folgenutzung zu verzichten.

II. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden modifizierten Antrag von Rm Münch ab:
Der Rat der Stadt regt an, die gefährdete Kreuzkröte als Leitart für die ökologische Ent-wicklung des Emscher Landschaftsparkes zu verwenden und durch spezielle Artenschutz-projekte zu fördern.

III. Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.07.2004 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Projekt Ruhr GmbH zu veranlassen, die vor-läufigen Stellungnahmen der beteiligten Städte und Kreise zum Entwurf des Masterplanes Emscher Landschaftspark für den weiteren Meinungsbildungsprozess in Dortmund zur Verfügung zu stellen.

IV. Unter Einbeziehung der oben angeführten Beschlüsse fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung sowie die Empfehlungen der Bezirksvertretungen und Fachausschüsse zur Kenntnis.
Er stimmt den im "Masterplan Emscher Landschaftspark" dargestellten Grundsätzen zu, weil diese sich mit den wichtigsten stadtpolitischen Zielen im Einklang befinden.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zur weiteren Mitwirkung an der Endfassung des Masterplans notwendigen Schritte einzuleiten. Hierzu gehört insbesondere, Maßnahmen und Projekte des Entwurfs zu korrigieren, die geltenden Ratsbeschlüssen entgegenstehen, wie beispielsweise Projekt Nr. 169 der Veröffentlichung (Freizeithafen Achenbach).
zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm -
hier: Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219
(Drucksache Nr.: 06588-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung über die noch-malige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Be-schlussvorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In O 219 um ein Jahr bis zum 09.12.2005.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.13
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof - Baubeschluss -
(Drucksache Nr.: 06679-04)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Schneckenburger die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt.

Hierbei machte sie deutlich, dass man zwar grundsätzlich für den Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Hauptbahnhof sei, diesen jedoch aufgrund der derzeitig immer noch unge-klärten Situation hinsichtlich des weiteren Fortgangs in dieser Angelegenheit nicht mittragen könne.

Weiterhin gab diesbezüglich OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

„Zunächst einmal, ich habe natürlich Kontakt gehabt sowohl zum Investor Sonae wie auch zur Bahn AG zu der Frage: „Wann?“ und „In welcher Konstellation?“ wir das gemeinsame Spitzengespräch veranstalten können.

Ich habe die Zusage der Bahn, dass ein solches Gespräch mit den Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund stattfindet und zwar dann, wenn die bahninternen Abstimmungsprozesse, die im Moment laufen, abgeschlossen sind.

Ich werde von der Bahn AG ein Signal bekommen und ich werde Ihnen dann unverzüglich Nachricht geben, zu welchem Termin ich dann einladen werde.
Der Bahnhof, das 3do kommt. Ich bitte es auch ernst zu nehmen, was gestern der Bundeskanzler in Köln bzw. Düsseldorf gesagt hat.

Die Zusage zur Finanzierung der Rhein-Ruhr-Strecke war verbunden mit dem Hinweis darauf, dass der Ausbau der Knotenpunkte Köln und Dortmund am Anfang der Baumaßnahmen stehen werden. Ich kenne die Aussagen des Bundesverkehrsministeriums, ich kenne die Aussagen des Landesverkehrsministeriums und ich weiß auch um die Arbeitsfortschritte, die zwischenzeitlich erfolgreich nach vorne gebracht worden sind.
Insofern habe ich überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Bahnhofsrealisierung auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages kommen wird.

Aber meine Damen und Herren, ich habe es mir abgewöhnt, Termine zu nennen für Dinge, die ich nicht selber beeinflussen kann. Wenn also Termine gemacht werden zwischen privaten Vertragspartnern. Wenn Verabredungen zwischen privaten Vertragspartnern laufen, dann kann ich das zur Kenntnis nehmen und muss ich ja leider auch hinnehmen, dass unsere Terminvor-stellungen, die gelegentlich sich auch an Wahlterminen orientieren, das die dabei überhaupt keine Rolle spielen.

Es wäre ja so wunderbar gewesen, Frau Schneckenburger, wir könnten noch einen Spatenstich machen, aber nehmen Sie nur ein ganz kleines Detail. Wenn die Umbaumaßnahmen im Bahnhof beginnen sollen, dann muss vorher im Fahrplan der Bahn AG genau diese Tatsache berück-sichtigt sein. Jetzt können Sie an vier Fingern wieder ausrechnen, welche Folgen das für den weiteren Zeitplan hat.

Ich jedenfalls freue mich darüber, dass die Großinvestition mit dem privaten Partner Sonae in Dortmund kommt. Es wäre das leichteste von der Welt gewesen, diese Investition zu verhindern. Es ist eine große Kunst, mitzuhelfen, dass eine solche Investition in Dortmund stattfindet und an dieser Bemühung beteilige ich mich nach wie vor mit allem Nachdruck. Nicht immer so spekta-kulär, nicht immer so laut, nicht immer sofort mit dem Interview in der Zeitung, aber dafür um so wirkungsvoller.

Nun meine Damen und Herren, Sie haben eben Frau Schneckenburger gehört. Sie hat gesagt,
3do sei ein Fünfjahres-Thema. Auch da rufe ich noch mal wieder in Erinnerung, der gegen-wärtige Plan für das 3do ist mir freundlicherweise im Jahre 2001 auf der Immobilien-Messe in Cannes vorgestellt worden. Seitdem beschäftigen wir uns mit diesem Vorhaben.

Leider haben wir vorher einige Zeit verloren, Frau Schneckenburger, weil nach 1999, also nach der letzten Wahl, die Grünen und auch die CDU der Meinung waren, es solle alles ein bisschen kleiner werden und dass hat schlicht und ergreifend dazu geführt, dass ein neues Projekt auf die Schiene gesetzt werden musste. Das neue Projekt ist auf Erfolgskurs und ich freue mich schon darauf, dass wir dann gemeinsam diesen schönen, neuen Bahnhof in Betrieb nehmen können.“

Weiterhin erklärte für die CDU-Fraktion Rm Jostes, dass der zur Beschlussfassung anstehende Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Hauptbahnhof einer der Bausteine sei, die von der Stadt Dortmund als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllt werden müssen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen begrüßte Rm Jostes (CDU) ausdrücklich die diesbe-züglich vorliegende Planung und brachte dabei zum Ausdruck, dass hierbei gelungen sei, unter anderem die Verknüpfung zum Fernverkehr deutlich zu verbessern. Von daher werde die CDU-Fraktion auch der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land und der bindenden Zusage der Projektpartner zum Umbau der Verkehrsstation Hbf. Dortmund

- die Erweiterung der vorhandenen Bahnsteigebene und der Stadtbahnverteilerebene sowie

- die Anbindung der Stadtbahnanlage an eine neue nördliche Verknüpfung sowie den Umbau und die Anbindung der Stadtbahnanlage an eine veränderte südliche Verknüpfung in der Verkehrsstation Dortmund Hbf

mit Kosten in Höhe von rd. 28,51 Mio. Euro (netto).

Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2005 wie folgt vorgesehen:

Finanzposition 2005 2006 2007 2008 2009 ff.

8200 9511 0138 700.000 € 2.500.000 € 7.000.000 € 11.5000.000 € 6.810.000 €

zu TOP 3.14
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für eine Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hom 248 - Hoesch Röhrenwerke -
(Drucksache Nr.: 06751-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch Röhren-werke - als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtgrundlage:
§ 14 und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.15
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund - Stadtbahnstrecke 84
Anpassung Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006
Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 06684-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Anpassung der Stadtbahn-Haltestelle Westfalenstadion - WM 2006 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.100.000,-- € (netto).

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Finanzposition
Ausgaben in 2005
2006
Zuschuss
Eigenmittel
8200 9511 0122
81.000,-- €
0,-- €
72.900,-- €
8.100,-- €
8200 9511 0126
9.000,-- €
0,-- €
8.100,-- €
900,-- €
8200 9512 0140
710.000,-- €
300.000,-- €
0,-- €
1.010.000,-- €
Summe
800.000,-- €
300,000,-- €
81.000,-- €
1.019.000,.. €

Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Auswei-tung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 3.16
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) sowie über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen (Gestaltungssatzung) für den Bereich der nördlichen Hansemannsiedlung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
(Drucksache Nr.: 06715-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungs-bereich den Erlass einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW, Seite 256, SGV NRW 232) und § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekannt-machung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.17
Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
hier:
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges
Ophoff-Gelände-, zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1;
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
(Drucksache Nr.: 06371-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt:

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 11 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Ver-bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-, zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1, für den unter Punkt 1. genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.02.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.

III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO -ehemaliges Ophoff-Gelände
die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 06.05.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.18
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-
hier: II. Bauabschnitt, Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 06776-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, zum erlebnispädagogischen Aspekt des Vorhabens gebe ich zu Protokoll und erinnere an unsere bereits gestellten Anträge und stelle hiermit unseren Antrag noch einmal:

Es soll eine Hinweistafel am „Big Tipi“ aufgestellt werden, die an die menschenverachtende Politik der US-Amerikaner bei dem Vernichtungskrieg, der versuchten Ausrottung der Indianer erinnert, was aus heutiger Sicht sicherlich als Völkermord qualifiziert würde. Die dazu zu errichtende Gedenktafel soll so groß und sichtbar sein und an einer unübersehbaren Stelle positioniert werden, dass sie von jedem Besucher zur Kenntnis genommen werden kann.
Darüber hinaus soll der Text: „Die Indianer konnten die Einwanderung nicht stoppen, nun leben sie in Reservaten“ deutlich lesbar auf der Tafel stehen. Danke schön.“

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU ab.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, zur Fertigstellung der "Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-" die Umsetzung des nächsten Bauabschnittes (II. Bauabschnitt), der die Erstellung eines multifunktionalen Gebäudekomplex sowie die Neugestaltung der Außenanlagen umfasst, zu Kosten in Höhe von 1.762.998,36 Euro einschließlich Stiftungsmittel zuzüglich Arbeitsmarktmittel. Die Finanzierung ist bis zum Jahr 2004 bei der Finanzposition 6152 9512 0101 und ab dem Jahr 2005 im NKH unter dem Produkt 86_1300401 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben bis 05.2004 = 1.253.356,64 Euro
Ausgaben 06.-12.2004 = 100.000,00 Euro
Ausgaben 2005 = 750.000,00 Euro
Ausgaben 2006 = 912.998,36 Euro

Die bereits vom Rat am 13.5.2004 beschlossenen Gesamtkosten des Projektes Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi- in Höhe von 3.016.355,00 Euro einschließlich Stiftungsmittel zuzüglich Arbeitsmarktmittel erhöhen sich nicht.

zu TOP 3.19
Sachstandsbericht zur Umsetzung, sowie Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 06583-04)

Im Zusammenhang mit der oben angeführten Verwaltungsvorlage stellte seitens der DVU
Rm Stanko folgenden Antrag:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, ich beantrage für die Deutsche Volks-union: Ende mit dem unsinnigen Getrenntsammeln von Müll!

Nach einer angemessenen Übergangszeit soll das endgültige „Aus“ für diese, aus heutiger, moderner Sicht, unsinnige Art der Müllentsorgung sowohl aus ökologischen als auch ökono-mischen Gründen beendet werden. Moderne Müllsortieranlagen arbeiten bekannterweise viel effektiver, trennen optimal, ökologisch sinnvoller und ökonomisch sehr viel preiswerter.

Eigentlich brauchten wir in Dortmund schon längst nicht mehr dieses überkommene antiquitierte Getrenntsammeln durch die Bürger und Bewohner Dortmunds. Diese Form der Müllentsorgung ist antiquitiert, durch moderne Technologie längst überholt und bedeutet letztlich nur ein Drang-salieren der Bürger, die gesetzestreu und fleißig sind, sich glauben umweltfreundlich zu ver-halten, aber nicht wissen bzw. aufgeklärt werden, dass diese Form von Müllsammeln wirklich „Müll“ ist. Danke schön.“

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU ab.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Be-schluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 (AWK) zur Kenntnis und

2. beschließt im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
a) vor dem Hintergrund der realisierten Beteiligung an dem MHKW Iserlohn die weiter konkretisierenden Handlungsschritte einer Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage (MBA), die im AWK 2001 als Handlungsoption alternativ empfohlen wurde, ruhen zu lassen.
b) Die Verwaltung / EDG wird ermächtigt, ein Zwischenlager für Abfälle auf der Deponie Dortmund- Nordost zu errichten.

3. beschließt darüber hinaus die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Stärkung der Dortmunder Entsorgungswirtschaft.
4. beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, aufgrund der engen Verzahnung zwischen den abfallwirtschaftlichen Aktivitäten der EDG und der Straßenreinigung bzw. dem Winter-dienst sowie dem Projekt 'Dortmund eine saubere Sache', eine Fristenkongruenz zwischen den bestehenden Leistungsverträgen herbeizuführen.

5. nimmt die im Zuge der Umstellung des Stammkapitals auf Euro vorgenommenen Kapitalerhöhungen bei der DOMIG von 500.000,- DM auf 500.000,- Euro, bei der DOREG von 500.000,- DM auf 500.000,- Euro, bei der DOGA von 1.000.000,- DM auf 2.000.000,- Euro und bei Welge von 1.000.000,- DM auf 1.000.000,- Euro zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 3.20
Bauleitplanung: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Be-bauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt -; hier: I. Ergebnis der Bürger-beteiligung, II. Offenlegungsbeschlüsse, III. Zulassung eines Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB, IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord und V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zum vorhaben-bezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134
(Drucksache Nr.: 06748-04)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag diesbezüglich eine Empfehlung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde vor.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung (147. Änderung des Flächen-nutzungsplanes und VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt -) sowie der Anregung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Bauleitplanverfahren .

II. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 147. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 03.06.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes
VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt - und der Begründung vom 03.06.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

IV. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Zulassung des
Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB zu.

V. nimmt zur Kenntnis, dass mit Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt - die unter Punkt 3.3 dieser Beschluss-vorlage beschriebenen Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 ersetzt werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG – Landschaftsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung der Neu- fassung vom 15.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791)

VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage 5 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.21
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06772-04)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag diesbezüglich eine Empfehlung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde vor.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Be-bauungsplan Hom 286 - Hotelfachschule am Rombergpark - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (vierzehntägiger Planaushang).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.22
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06773-04)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag diesbezüglich eine Empfehlung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde vor.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hom 285 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu betei-ligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.23
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsge-nehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263
(Drucksache Nr.: 06782-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hom 263
- An der Fillkuhle - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 9.1 nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 9.2 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.02.2004 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 9.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.06.2004 dem Bebauungsplan Hom 263 – An der Fillkuhle –beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle – ein-schließlich der unter der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.24
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule-Wickede und Massivpavillon der Josef-Grundschule am Standort
Dollersweg 18/14 in Do-Wickede
(Drucksache Nr.: 05923-04)

Hinsichtlich der Baumaßnahmen, die unter den Tagesordnungspunkten 3.24 sowie 3.25 behandelt werden, brachte zunächst Rm Knieling (CDU) die zustimmende Haltung seiner Fraktion zum Ausdruck.

Verwundert zeigte er sich jedoch, dass, bevor der Rat der Stadt eine diesbezügliche Ent-scheidung getroffen hat, den Dortmunder Bekanntmachungen vom 09.07.2004 zu entnehmen war, dass die Baumaßnahme Hauptschule-Wickede bereits ausgeschrieben worden sei.
Stadtdirektor Fehlemann wies diesbezüglich darauf hin, dass aufgrund der engen Terminsetzung (Baubeginn Herbst 2004) es notwendig sei, vor dem Baubeschluss durch den Rat die Schadstoff-sanierung und das Aufstellen von Schulersatzcontainern in den Dortmunder Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Hierbei handele es sich jedoch nur um die Ankündigung, diese Leistungen auszuschreiben, mit der Aufforderung sich für die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren zu bewerben. Hierdurch wird seitens der Stadt keine Verpflichtung gegenüber eventuellen Bietern eingegangen. Der Versand von Ausschreibungsunterlagen erfolgt selbstverständlich erst nach Vorliegen eines entsprechenden Baubeschlusses.
Diese Praxis wurde bereits vor Jahren seitens des Rates bei Terminzwängen so gewünscht, um den Beginn von Maßnahmen nicht unnötig zu verzögern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule-Wickede und des Massiv-pavillons der Josef-Grundschule am gemeinsamen Standort Dollersweg 18/14 in Dortmund-Wickede mit Gesamtkosten von 4.180.000 €.

Die Mittelbereitstellung stellt sich wie folgt dar:


Finanzposition HJ 2004 HJ 2005 HJ 2006 Summe
2150 5012 0000
Schadstoffsanierung
HS-Wickede 411.450,00 € 3.000.000,00 € 380.000,00 € 3.791.450,00 €

2100 5015 0000
Schadstoffsanierung
Josef-GS 388.550,00 € 0,00 € 0,00 € 388.550,00 €

Summe 800.000,00 € 3.000.000,00 € 380.000,00 € 4.180.000,00 €

Die Mittel von 800.000 € stehen im HJ 2004 für diese Maßnahme zur Verfügung.

Der restliche Finanzierungsbedarf von insg. 3.380.000 € wird im Rahmen der Fortschreibung der „Verbindlichen Prioritätenliste Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ mit der Haushaltsplan-aufstellung 2005 ff. wie oben dargestellt bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme be-auftragt.

zu TOP 3.25
Schulkomplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270
hier: Erweiterungsbau der Hauptschule-Husen sowie Ganztagsbetreuung Roncalli-Grund-
schule und Eichwald-Grundschule
(Drucksache Nr.: 05348-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

1. Errichtung eines Anbaus für schulische Zwecke der Hauptschule-Husen im Schul-komplex Do-Husen, Eichwaldstr. 270 mit Kosten von 3.481.000 €;

2. Erstellung von Betreuungsräumen für die „offene Ganztagsbetreuung“ an der Roncalli-Grundschule mit Kosten von 811.000 €;

3. Erstellung von Betreuungsräumen für die „offene Ganztagsbetreuung“ an der Eichwald-Grundschule mit Kosten von 811.000 €.

Die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahmen betragen damit 5.103.000 €.

Die Mittelbereitstellung stellt sich wie folgt dar (Angaben in €):

Finanzposition
HJ 2004
HJ 2005
HJ 2006
Summe

HH-Mittel
Förder.-Mittel
HH-Mittel
HH-Mittel
2150 9411 0166
Erweiterung HS-Husen
1.000.000

2.963.585
183.000
4.146.585
2150 9351 0166
bewegl. Vermögen
Erweiterung HS-Husen
30.000

236.415
266.415
2100 9403 0001
Familienprojekt offene
Ganztagsbetreuung
hier: Roncalli-GS

345.000

345.000
2100 9403 0001
Familienprojekt offene
Ganztagsbetreuung
hier: Eichwald-GS

345.000

345.000
Summe
1.030.000
690.000
3.200.000
183.0005.103.000

Die Mittel von 1.030.000 € stehen im HJ 2004 für diese Maßnahme zur Verfügung.

Die Mittel von 690.000 € werden durch Fördermittel abgedeckt.

Der restliche Finanzierungsbedarf von insg. 3.383.000 € wird im Rahmen der Fortschreibung der „Verbindlichen Prioritätenliste Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ mit der Haushaltsplan-aufstellung 2005 ff. wie oben dargestellt bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme be-auftragt.

zu TOP 3.26
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
(Drucksache Nr.: 06598-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 385 tlw., 387, 389, 390, 391 und 393) und im Bereich "Platz von Netanya" (Ge-markung Dortmund, Flur 2, Flurstück 573) beabsichtigt.

zu TOP 3.27
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund - Nordstadt
Projekt 1.3.2 Ökologische Modernisierung
hier: „Teilprojekt Klima-/Umweltpfad und pädagogisches Konzept“
(Drucksache Nr.: 06713-04)

Hinsichtlich der Behandlung der Tagesordnungspunkte 3.27 bis 3.35 gab Rm Branghofer (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion lehnt sämtliche Beschlussvorlagen von 3.26 bis 3.35 ab. Und ich wiederhole auch gerne noch einmal, was ich bereits mehrfach in diesem Rat gesagt habe.

Hier werden Millionen von Steuergeldern verschleudert. Und wir machen diese Spielchen nicht mit. Ich habe in der vorletzten Ratssitzung darauf hingewiesen, dass z. B. dieses Projekt „Bilder-fluten“ ein völlig unsinniges Projekt ist, um hier Arbeitsplätze zu schaffen, um Ausbildungsplätze zu schaffen, völlig daneben liegen. Das einzige was der Nordstadt hilft und ich wiederhole auch dieses zum X-ten Mal bis alle es begriffen haben, ist die Ansiedlung kleiner, feiner, mittelstän-discher Betriebe und sonst gar nichts.

Das, was Sie da machen, ist Augenwischerei. Damit werden Sie das Image, wie Sie immer so schön zu sagen pflegen, in keiner Weise verbessern können.

Ich danke Ihnen.“

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, innerhalb des Projekts „Ökologische Modernisierung“ die Einrichtung eines Klima- und Um-weltpfades in der Dortmunder Nordstadt sowie die Umsetzung eines pädagogischen Konzepts mit Gesamtkosten in Höhe von 135.000,00 Euro durchzuführen. Die entstehenden Kosten werden aus der Finanzposition 6152 9512 0101- 55 13 21 (EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II) finanziert.

zu TOP 3.28
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.4 Förderung der Ethnischen Ökonomie
(Drucksache Nr.: 06775-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Projektes 2.2.4 "Förderung der Ethnischen Ökonomie" in Form einer Beauftragung.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

zu TOP 3.29
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.4 Branchenentwicklung und Standortpromotion
(Drucksache Nr.: 06754-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Projektes 2.1.4 „Branchenent-wicklung und Standortpromotion" in Form einer Beauftragung.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

zu TOP 3.30
URBAN II - Quartiersmanagement Nordstadt
Einführung von Aktionsfonds
(Drucksache Nr.: 05198-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung von Aktionsfonds im Rahmen der bereits vom Rat bereit gestellten Haushaltsmittel für das URBAN II-Projekt "Quartiersmanagement Nordstadt" (vgl. Vorlage 05874-04).
Der Rat ersetzt den Beschluss vom 10.04.2003 "Budgetierung für Kleinprojekte sowie externe Beratungsleistung" (Drucksache Nr. 03877-03) mit Annahme dieser Vorlage.

zu TOP 3.31
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
hier: "Teilprojekt Zuverdienst - ergänzender Projektbaustein Einrichtung eines Dienstleistungsgewerks"
(Drucksache Nr.: 06716-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Akquisition der ABMittel der Agentur für Arbeit, die Durchführung des "Teilprojekts Zuver-dienst - ergänzender Projektbaustein Einrichtung eines Dienstleistungsgewerks" in Höhe von 110.000 Euro.

Die Finanzierung ist unter der Finanzposition 6152 9512 0101 - 55 31 11 EU-Gemeinschafts-initiative URBAN II bis Ende 2004 vorgesehen. Ab dem Jahr 2005 werden die Kosten im NKH aus dem Produkt 86 1300401 finanziert.

zu TOP 3.32
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
(Drucksache Nr.: 06778-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlängerung der Laufzeit des Projektes 2.2.1 "Berufliche Integration von Migrantinnen" für den Zeitraum vom 01.11.2004 bis zum 31.10.2007.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

zu TOP 3.33
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.2.2 Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben
(Drucksache Nr.: 06608-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Projektes "Standortsicherung und Entwicklung von Betrieben " in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

zu TOP 3.34
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Projekt: 2.1.7 Innovationszentrum Nordstadt
(Drucksache Nr.: 06769-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Projektes 2.1.7 „Innovations-zentrum Nordstadt" in Form einer Beauftragung.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

zu TOP 3.35
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit, hier: Ausweitung Platz- und Straßenhaus-meister im URBAN II-Gebiet
(Drucksache Nr.: 06907-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kofinanzierung des Projekts "Platz- und Straßen-hausmeister im URBAN II-Gebiet" im Rahmen der EU - Gemeinschaftsinitiative URBAN II für den Zeitraum von zwei Jahren.

zu TOP 3.36
Gestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
(Drucksache Nr.: 06991-04)

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.07.2004 nimmt der Rat der Stadt die fortgeschriebenen Planungen zu urbanen Einbindung des Hauptbahnhofes Dortmund zur Kenntnis.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
(Drucksache Nr.: 06693-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt - vorbehaltlich der Förderzusage des Landes - die Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft bei der Wirtschafts- und Beschäftigungs-förderung Dortmund für den Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2006.

Hierzu stellt die Verwaltung einen Antrag an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen auf Verlängerung der Förderung der Personal- und Sachkosten für den o. a. Zeitraum.

zu TOP 4.2
Zielkonzept nördlich Rombergpark ( Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
(Drucksache Nr.: 06649-04)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag diesbezüglich eine Empfehlung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde vor.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das Zielkonzept nördlich Rombergpark (Entwicklung des ehe-maligen Betriebshofes und Verlagerung der WIHOGA) als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung

zu TOP 4.3
Beteiligung der Stadt Dortmund an der beabsichtigten Neugründung der Regionalagentur
(Drucksache Nr.: 06820-04)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

SPD-Antrag (Drucksache-Nr.: 06820-04-ATS)

Der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage wird für die Ratssitzung am 15.07.2004 wie folgt im ersten Spiegelstrich nach der Einleitung geändert:

Der Rat der Stadt beschließt die Beteiligung an der neuen Regionalagentur ohne Vorbehalte, wenn der Standort der Agentur in Dortmund liegt.

Organisatorisch ist sie der WBF-Do zugeordnet.

Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus (Drucksache-Nr.: 06820-04-ATS-ATB)

Der Ausschuss hält es für unabdingbar, dass Dortmund der Standort der neuen Regionalagentur wird.

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in noch anstehenden Verhandlungsgesprächen deut-lich zu machen, dass Dortmund im Gegensatz zu den Städten Unna und Hamm aufgrund der vorhandenen Struktur des bei der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung angesiedelten Regionalsekretariats eine wesentliche Voraussetzung für die Ansiedlung der neue Regional-agentur in Dortmund erfüllt.

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung machte die Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt deutlich, dass die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus – sowie man dies auch im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschlossen habe – für eine Festlegung des Standortes Dortmund als Sitz der Regionalagentur sei und die CDU-Fraktion andererseits eine Lösung dieser Problematik auf dem Verhandlungswege befürworte.

Hinsichtlich der nachfolgenden Abstimmung gab für die CDU-Fraktion Rm Dr. Eiteneyer zu Protokoll, dass seine Fraktion den ersten Spiegelstrich des durch den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung modifizierten Beschlussvorschlages ablehnen werden, da man eine Beschlussfassung im Sinne der ursprünglichen Verwaltungsvorlage in dieser Angelegenheit für richtiger erachte. Ansonsten werde die CDU-Fraktion jedoch der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt zustimmen.

Unter Berücksichtigung der oben angeführten Protokollanmerkung von Rm Dr. Eiteneyer (CDU) fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass sich die Stadt Dortmund an der vom Land Nordrhein-West-falen (Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW) beabsichtigten Neugründung einer Re-gionalagentur zur Umsetzung der Arbeits- und Strukturpolitik des Landes und der EU ab dem 01.08.2004 unter folgenden Voraussetzungen beteiligt:

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beteiligung an der neuen Regionalagentur ohne Vorbehalte, wenn der Standort der Agentur in Dortmund liegt.
Organisatorisch ist sie der WBF-Do zugeordnet.

- Es wird ferner davon ausgegangen, dass die Kernzuständigkeiten der Stadt Dortmund für die Personal- und Organisationsstruktur im bisherigen Rahmen definiert werden.

- Die neu zu gründende Regionalagentur übernimmt wesentliche Aufgaben, die bis zum 31.07.2004 das Regionalsekretariat (angesiedelt bei der WBF-Do) wahrgenommen hat.

- Die neue Organisationsform führt nicht zu einer höheren finanziellen Jahresbelastung für die Stadt Dortmund als die Organisationsform des Regionalsekretariates. Hierbei wird von einer weiteren Landesförderung ausgegangen.

Für den Fall, dass es nicht zu einer termingerechten Neugründung der Regionalagentur zum 01.08.2004 kommt, ist der Rat mit einer übergangsweisen Fortführung zur Abwicklung der Restaufgaben des Regionalsekretariates bis zum 31.12.2004 einverstanden.

Für den Fall, dass die Organisationsform einer Regionalagentur endgültig nicht zustande kommt, ist das bisher bei der Stadt Dortmund unbefristet beschäftigte Personal in andere Aufgaben um-zusetzen. Ein bestehender Zeitvertrag ist termingerecht zu beenden.

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.10 Uhr bis 17.40 Uhr für eine Pause unterbrochen.

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Familienpolitisches Netzwerk - Tätigkeitsbericht 2003/2004
(Drucksache Nr.: 06809-04)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)
(Drucksache Nr.: 06864-04)

Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses entwickelte sich nochmals eine Diskussion hinsichtlich der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV).

Hierbei brachte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nochmals Rm
Schneckenburger zum Ausdruck, dass die diesbezügliche Verwaltungsvorlage vom Grundsatz her zustimmungsfähig sei.

Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gehe die Verwaltungsvorlage in dem Bereich der Sicherung der kommunalen Struktur der Beschäftigungsförderung jedoch nicht weit genug.
Von daher halte ihre Fraktion eine Beschlussfassung des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrages für erforderlich, damit entsprechende Zielverein- barungen abgeschlossen werden können.

Weiterhin erklärte Rm Giese für die SPD-Fraktion, dass auch seine Fraktion für eine Einbindung der kommunalen Trägerlandschaft sei, aber es letztendlich darauf ankomme, diesbezüglich den richtigen Weg zu finden.

Dieser könne jedoch nach Auffassung von Rm Giese (SPD) nicht darin bestehen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zu beschließen, da dieser zu einengend sei. Vielmehr sollte man seiner Auffassung nach die zum Teil guten im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus enthaltenen Ansätze, als Arbeitsgrundlage für die weiteren diesbe-züglichen Überlegungen hinzunehmen.

Auch Rm Hengstenberg sprach sich für die CDU-Fraktion dafür aus, den in der Verwaltungs-vorlage dargelegten Weg zu beschreiten. Das hierbei die gut funktionierende Trägerlandschaft, auf die man in Dortmund stolz sei, erhalten bleiben müsse, sei für ihn dabei eine Selbstver-ständlichkeit.

Hinsichtlich des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrages vertrat auch Rm Hengstenberg (CDU) die Auffassung, dass man diesen als eine Art Ideenheft zur Beschlussfassung hinzunehmen sollte. Sollte dieser jedoch zur Abstimmung gestellt werden, müsse die CDU-Fraktion diesen wie die SPD-Fraktion auch ablehnen.

Nach weiterer Diskussion fasst der Rat der Stadt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ab:
1. Der Rat stellt fest, dass der aktuelle bundespolitische Entscheidungsprozess das Optionsmodell faktisch ausschließt. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, endgültig von dem Optionsmodell Abstand zu nehmen und die Aufgabenwahr-nehmung im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Stadt Dortmund schnellstmöglich zu vereinbaren.

2. Der Rat sieht als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft die Beachtung folgender Prinzipien an:

- Die Rechte und Pflichten der zukünftigen Klientel müssen in einem ausge-wogenen Verhältnis stehen. Das erfordert ein ausreichendes Angebot an beruf-licher Integration und flankierender sozialer Maßnahmen.
- Die Beratungs- und Geldleistung muss aus einer Hand erfolgen. Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung hat Vorrang vor der ausschließlichen Gewährung von finanziellen Leistungen.
- Eine ausreichende Finanzierung der Integrationsmaßnahmen muss gewährleistet sein. Ab 2005 sollten pro Erwerbslosem die gleichen Mittel für Integration zur Verfügung stehen wie in 2004. Der Mitteleinsatz muss zeitnah und flexibel erfolgen.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf in den Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft folgende konkrete Ziele zu verfolgen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen:

a. Die ARGE verpflichtet sich, einen gleichen Zugang zu den Förderinstrumenten des SGB III für alle Arbeitslosen zu gewähren.
b. Die ARGE gewährleistet die Mitbestimmung der Stadt in Fragen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Auf die aktuelle bundesweite Ausschreibungspraxis wird zugunsten des Erhalts lokaler Arbeitsmarktstrukturen verzichtet.
c. Die ARGE nutzt die vorhandenen Trägerstrukturen der Verbände, der kommu-nalen Beschäftigungsförderung und der sonstigen ergänzenden Einrichtungen Ausbildungs- und Qualifizierungseinrichtungen, um die berufliche Integration zu fördern und flankierende soziale Dienstleistungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
d. Die Aufgaben der ARGE werden von MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit, der Stadt Dortmund und ggf. von beauftragten Dritten wahrgenommen. Zwischen den Trägern wird die erforderlicher Personalkapazität und die Qualifikations-struktur der MitarbeiterInnen (Casemanagement) vereinbart.
e. Die ARGE verpflichtet sich, zugunsten der ausreichenden Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Arbeitsstellen und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen unter 25 Jahren, den Fortbestand der überbetrieblichen Ausbildung in Dortmund abzusichern.
f. Analog des Verordnungsentwurfes zur Übergangsregelung für die Arbeitsmarkt-reform wird die ARGE Vereinbarungen treffen, die eine finanzielle und fachliche Abwicklung der Aufgaben nach dem 01.01.05 sicherstellt, sofern es in technischer oder organisatorischer Hinsicht zu Verzögerungen kommt. Entsprechend wird der Übergang zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit so geregelt, dass von Trägern der Sozialhilfe begonnene Maßnahmen von der BA weitergeführt werden.

Der Rat wird vor der Sommerpause mündlich und schriftlich über den Umsetzungsstand
der Verhandlungen informiert.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, vor dem Ende der Wahlperiode einen entscheidungs-fähigen Entwurf für die vertragliche Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II ab 1.1.2005 vorzulegen.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die nach § 44 b SGB II vor- geschriebene Arbeitsgemeinschaft mit der örtlichen Agentur für Arbeit zu bilden und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Der Vertrag zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft hat folgende Eckpunkte zu enthalten:

· Die Laufzeit beträgt höchstens fünf Jahre.
· In der Führungsstruktur ist die Stadt Dortmund angemessen vertreten.
· Die im SGB II vorgesehenen aktivierenden und materiellen Hilfen werden „aus einer Hand" an mindestens zwei Standorten angeboten.
· Die Stadt Dortmund bringt zur Durchführung ihrer gesetzlich beschriebenen Aufgaben eigenes Fachpersonal ein. Sie bietet zusätzlich für die gesamte Auf-gabenerledigung weitere Fachkräfte an und erhält dafür die im SGB II vorge-sehenen Erstattungen des Bundes.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, mit der örtlichen Agentur Regelungen zu vereinbaren, die insbesondere sicherstellen, dass das gesamte Leistungsspektrum der Grundsicherung für Arbeitsuchende termingerecht am 01.01.2005 zur Anwendung kommt. Die Regelungen sind so flexibel zu gestalten, dass gesetzliche Änderungen bzw. der Erlass von noch zu erwartenden Durchführungsverordnungen Berücksichtigung finden können.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt außerdem zur Kenntnis, dass sich der Deutsche Städtetag und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit über die Finanzierung von "Hartz IV" verständigt haben. Durch eine entsprechende Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten und das Einfügen einer Revisionsklausel soll sichergestellt werden, dass die Kommunen die zugesagte Entlastung von 2,5 Mrd. € - unter Berücksichtigung der bei den Ländern resultierenden Einsparungen - tatsächlich erhalten.

zu TOP 6.2 a
Überführung der BSHG-Fälle in das neue Leistungsrecht ALG II
Einrichtung einer Beschäftigungsmaßnahme „Antragsannahme und Fallvorgabe ALG II“
(Drucksache Nr.: 07072-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt befürwortet, ab dem 01.08.04 eine Beschäftigungsmaßnahme „Antragsan-nahme und Fallvorgabe Arbeitslosengeld II“ mit einer Platzkapazität von 40 Stellen bei den Dortmunder Diensten einzurichten. Die Arbeitsverträge werden auf ein Jahr befristet. Er geht davon aus, dass sie von der Arbeitsgemeinschaft übernommen wird, sobald diese eingerichtet ist.

zu TOP 6.3
Reformprozess der kommunalen Seniorenarbeit;
Modellprojekt "Kleinräumige Netzwerke in den Stadtbezirken"
(Drucksache Nr.: 06781-04)

Bei Stimmenthaltung der FDP fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der beiden oben ange-führten Anträge mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, im Rahmen des Reformprozesses zur kommunalen Seniorenarbeit modellhaft kleinräumige Netzwerke in einzelnen Stadtbezirken zu erproben.

zu TOP 6.4
Seniorenwirtschaft in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06622-04)

Nachdem Rm Giese (SPD) den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Seniorenwirtschaft nochmals kurz erläutert hatte, brachte für die CDU-Fraktion Rm Hengsten-berg zum Ausdruck, dass seine Fraktion sich an der Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion nicht beteiligen werde, da man der Auffassung sei, dass die hierin enthaltenen Forde-rungen populistisch und größtenteils ohnehin gängige Praxis seien.

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Unger deutlich, dass man dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde, wobei man ihrer Auffassung nach den Schwerpunkt mehr auf die ambulante Hilfe setzen sollte.

Auch Rm Münch sprach sich für eine Beschlussfassung des Antrages der SPD-Fraktion aus, wobei er zum Ausdruck brachte, dass er für die diesbezügliche Haltung der CDU-Fraktion kein Verständnis habe.

Bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion und Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 27.05.2004 einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert:

1. die Entwicklung des Pflegemarktes (gemäß neuem Landespflegegesetz) zu beobachten und zu analysieren hinsichtlich Bedarfsplanung und Trägerangebot.

2. eine Verknüpfung zwischen Sozialpolitik und Wirtschaftsförderung herzustellen und be-lastbare Marktdaten über Pflege-Erlös-Budgets in der Region zu entwickeln bzw. Modell-rechnungen für den Aufbau weiterer Pflegeplätze in Dortmund anzustellen (Höhe der In-vestitionssumme pro Pflegeplatz, anteilige Personalkosten pro Pflegeplatz und Branchen-beteiligung).

3. die Entwicklung des Pflegemarktes für den Dortmunder Arbeitsmarkt zu analysieren.

4. einen Kompetenz-Transfer von stationären Trägern an (z.B.) Wohnungsbau-Unter-nehmen zu fördern mit der Zielstellung, das know-how von stationären Trägern zur Vermeidung von frühzeitiger Aufnahme in stationäre Unterbringung zu nutzen.

5. niederschwelligste Hilfen zur Vermeidung von ambulanter und stationärer Pflege
in einem Hilfenetzwerk zu entwickeln und zu begleiten.

6. Die Ergebnisse der Analysen im Bereich des Seniorenmarktes sind in den Prozess der Neuordnung der Seniorenarbeit in Dortmund einzubringen.
Unabhängig vom laufenden Prozess sollten unabweisbare seniorenwirtschaftspolitische Maßnahmen unmittelbar ergriffen werden.

zu TOP 6.5
Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Offenen Ganztagsschule in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06846-04)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Knieling Bezug nehmend auf den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag hinsichtlich der Mittagsver-pflegung an offenen Ganztagsschulen in Dortmund, dass dieser eine gute Grundlage und damit zielführend sei, um allen Kindern in der offenen Ganztagsschule vom Grundsatz her die Mög-lichkeit zu eröffnen, eine warme Mittagsmahlzeit zu erhalten.

Auch Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sprach sich anschließend für eine Be-schlussfassung des gemeinsam mit der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages aus. Bei seiner Begründung machte er deutlich, dass hierdurch, seiner Einschätzung nach, der Anteil der Kinder, die nicht an einer Mittagsverpflegung teilnehmen und der derzeit bei ca. 30 % liege, deutlich verringert werde.

Seitens der SPD-Fraktion erläuterte Rm Diekneite den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Mittagsverpflegung an offenen Ganztagsschulen. Hierbei machte er deutlich, dass man es für richtig erachte, wenn die Teilnahme an der Mittagsverpflegung freiwillig er-folge, so wie man dies auch beantragt habe.

Außerdem sehe er es unter anderem als rechtlich bedenklich an, wenn nachträglich die Be-dingungen durch eine verpflichtende Mittagsverpflegung für die offene Ganztagsschule ver-ändert würden.

Nachdem im weiteren Verlauf der Diskussion Stadtrat Pogadl seine Bedenken hinsichtlich des gemeinsam von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorge-legten Antrages verdeutlicht hatte, schlug OB Dr. Langemeyer vor, dass die Verwaltung auf der Grundlage der vorliegenden Anträge einen Lösungsweg im Interesse der Kinder suchen sollte, der aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen rechtlich vertretbar sei.

Im weiteren Verlauf der Diskussion beantragte Rm Stanko (DVU), dass die Stadt Dortmund aus dem Projekt der offenen Ganztagsschule wieder aussteigen sollte. Anstatt dessen sollten Familien stärker unterstützt werden.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich denke die Zeiten, wie die DVU sie haben möchte mit Reichsernährungsdienst, die sind end-lich und glücklicherweise vorbei. Und ich kann es heute nur noch mal wiederholen. Wenn es damals schon eine Ganztagsschule gegeben hätte und auch die heutigen DVU-Vertreter damals ganztägig betreut worden wären, dann wären wohl auch aus den beiden vielleicht zwei anstän-dige Menschen geworden, die hier nicht im Rat rumpöbeln würden.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch thematisch noch eins dazu sagen. Den schwarz-grünen Antrag halte ich für sehr vernünftig. Er ist konkret und das gemeinsame Mittag-essen ist eine sehr gute Sache.

Die SPD hat das Thema „Gemeinsames Mittagessen in Ganztagsschulen“ einfach verpennt und ihr Antrag und alles andere, was sie heute noch machen, sind für mich einfach nur wahl-politische, taktische Rückzugsgefechte.

Ich möchte noch einen weiteren Aspekt einbringen. Herr Frebel hat bereits die Förderung der sozialen Kompetenz angesprochen beim gemeinsamen Mittagessen. Ich möchte auch noch eine ernährungsphysiologische Bedeutung dem gemeinsamen Mittagessen geben. Sie wissen viele Kinder sind adipös mangels falscher Bewegung, aber auch mangels falscher Ernährung und deshalb ist es mir ziemlich gleich, aus welchen Gründen die Kinder nicht am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen sollen. Wir können hier vielleicht einen Beitrag auch zur Gesund-heitsvorsorge, einen ernährungsphysiologischen Beitrag durch ein gemeinsames Mittagessen erreichen, denn ich gehe davon aus, dass die Nahrungsmittel, die an der Ganztagsschule gegeben werden, dort auch einen Beitrag zur gesundheitsorientierten Ernährung. Deshalb werde ich dem schwarz-grünen Antrag heute zustimmen. Zumal mich Herr Hengstenberg auch dazu gebeten hat, wenngleich er sich das natürlich nicht offen zu sagen traut.“

Weiterhin ging es in der Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt noch um den Antrag der CDU-Fraktion hinsichtlich der nachhaltigen Verbesserung der Sozialarbeit, insbe-sondere an den Nordstadt-Schulen. Hierbei machte auf Seiten der SPD-Fraktion Rm Diekneite deutlich, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass dieser zu unkonkret sei.

Seiner Ansicht nach wäre es zielführender, wenn die Verwaltung einmal alle diesbezüglichen Aktivitäten, die es derzeit gebe, zusammenstellen würde, um auf dieser Grundlage die Not-wendigkeit weiterer Maßnahmen zu diskutieren.

Die Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Branghofer (DVU) gestellten Antrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.07.2004 (Mittagsverpflegung):
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, dass die Voraussetzungen für eine Teilnahme aller Kinder an der Mittagsmahlzeit an offenen Ganztagsgrundschulen ge-schaffen werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Regelung für die Versorgung mit Mittagessen zu schaffen, die sich an der Situation in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Dortmund orientiert und mit der Aufnahme in eine offene Ganztagsschule die Teilnahme an der Verpflegung grundsätzlich verpflichtend macht.
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit auch bei den Elternbei-trägen für die Verpflegung eine einkommensabhängige Staffelung eingeführt und in Härtefällen eine Beitragsfreiheit gewährt werden kann.
Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass eine einheitliche Regelung für alle Dortmunder Schulen geschaffen wird. Dabei soll die finanzielle Abwicklung nicht über die jeweilige Schule, sondern zentral über die Stadtverwaltung erfolgen, um die Schulen von dem Verwaltungsaufwand zu entlasten.
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, dass mögliche Spenden für einen eventuellen zusätzlichen Bedarf an Frühstück oder Zwischenmahlzeiten eingesetzt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der Stadt Dortmund einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.

3. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.07.2004 (Sozialarbeit):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Anstrengungen zu unternehmen, die Sozialarbeit - insbesondere an den Nordstadt-Schulen - nachhaltig zu verbessern. Ziel einer solchen Sozialarbeit als Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft muss es sein, durch Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit das gegenseitige Bewusstsein für kindliche Bedürfnisse und pädagogische Erfordernisse zu schärfen.

2. Im Zuge einer Planungssicherheit ist die Arbeit von Sozialarbeitern bzw. speziell geschultem Lehrpersonal an den jeweiligen Schulen langfristig zu garantieren, indem entsprechende Stellen nicht nur kurzzeitbefristet als „Lehrerstellen“, sondern über mehrere Jahre verbindlich an den Schulen integriert werden.

3. Insoweit ist zunächst bei den zuständigen Stellen der Bezirksregierung in Arnsberg sowie beim Land NRW darauf hinzuwirken, dass geeignetes Personal bzw. Lehrpersonal mit entsprechender fachlicher Qualifikation, langfristig an die jeweiligen Schulstandorte gebunden und eine Finanzierung ausreichend gewähr- leistet wird.

4. Darüber hinausgehende Personalbedarfe sind durch Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zu decken. Den Schulleitungen soll es einzelfallbezogen möglich sein, auf entsprechend geschultes Personal der Träger zurückgreifen zu können. Dabei bietet die ohnehin vorhandene Präsenz der Wohlfahrtsverbände an den Schulen beste Voraussetzungen für eine enge Zu-sammenarbeit, um Problemlösungen auch kurzfristig herbeiführen zu können.

5. Grundsätzlich ist individuell auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforde-rungen der jeweiligen Schulen nach einer bedarfsorientierten Sozialarbeit einzu-gehen. Insbesondere müssen auch Planungen für den Zeitraum nach Auslaufen von Urban II Projekten perspektivisch berücksichtigt werden, um optimale Voraussetzungen für eine zielgerichtete Sozialarbeit bieten zu können.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen über den jeweiligen Stand der Bemühungen zu berichten.

4. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2004 (Mittagsverpflegung) ab:
Mit dem fortschreitenden Ausbau der Grundschulen hin zu offenen Ganztagsschulen wächst auch der Bedarf an Übermittagsangeboten in Form einer gemeinsamen Mahlzeit. Neben den dafür baulich notwendigen Voraussetzungen – wie Küchen, Speiseräume, Ganztagsflächen – die mit Unterstützung der Bundes-Fördermittel nach und nach geschaffen werden, sollte allen Kindern eine Teilnahme am Mittagstisch möglich sein.

Dazu gibt der Rat der Stadt Dortmund folgende Empfehlung:
1. Jedem Kind soll die Teilnahme am Mittagstisch in der Schule ermöglicht werden. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht allerdings nicht.

2. Sollten Kinder aus finanzieller Not heraus nicht am Mittagessen teilnehmen können, wird der Beitrag für das Essen übernommen.

3. Zur Regelung von Härtefällen werden in den Schulbudgets entsprechende Mittel eingestellt.
4. Die Entscheidung zur kostenlosen Teilnahme am Mittagessen trifft die einzelne Schule.

5. Bei der Finanzierung sind die bereits bestehenden Zuschusslösungen – z.B. durch Träger, Elternvereine, Sponsoren o.ä. - einzubeziehen.

6. Die Schulen werden gebeten, den Bedarf an ihrer Einrichtung zu ermitteln und die finanzielle Größenordnung zu beziffern.

7. Nach einer Bestandsaufnahme zum Ende des laufenden Schulhalbjahres soll über eine verbindliche Gestaltung im Schulbudget und wenn notwendig über eine Auf-stockung beraten werden.

8. Die einzelnen Schulen werden vom Familien-Projekt unterstützt.

5. Der Rat der Stadt nimmt den als Anlage beigefügten „Erfahrungsbericht zur Umsetzung der offenen Ganztagsschulen in Dortmund“ zu Kenntnis.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Kunstaktion "Stolpersteine" des Kölner Künstlers Gunter Demnig zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06607-04)

Seitens der DVU beantragte Rm Stanko, aller Opfer in Dortmund zu gedenken, insbesondere den Opfern des Bombenterrors der Anglo-Amerikaner, der seiner Auffassung nach nicht als Reaktion von Gewalt, die von Deutschland ausging, erfolgte, sondern schon Monate vorher auf zivile Ziele stattfand.

Für die SPD-Fraktion machte anschließend Rm Sohn deutlich, dass man der Kunstaktion „Stolpersteine“ zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Dortmund zustimmen werde. In diesem Zusammenhang bedankte sich Rm Sohn (SPD) bei den Initiatoren dieser Aktion, der Hauptschule Mengede, für ihr Engagement in dieser Angelegenheit.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Lassen Sie mich zunächst Ihnen danken, Herr Oberbürgermeister, für die schnelle Beant-wortung meiner kurzfristig gestellten Anfrage. Ich möchte einfach einmal zur Diskussion stellen, brauchen wir das? Brauchen wir dieses ständige Erinnern, dieses ständige Gedenken an die Verbrechen, die ein menschenverachtendes Regime vor unserer Zeit gemacht hat?

Wir haben hier in Dortmund über 30 Gedenktafeln, wir haben zentrale Gedenkstätten in der Bittermark und in der Steinwache, wir haben zahlreiche Straßen danach benannt und deshalb frage ich mich und diese Frage muss meiner Meinung nach erlaubt sein, brauchen wir das? Haben wir in Dortmund ein Defizit, was die Aufarbeitung dieser Nazi-Vergangenheit angeht?
Jetzt sagt der Oberbürgermeister in seiner Antwort, ja solange hier Neonazis rumlaufen, darf dieses Gedenken nicht vergessen werden. Aber ich denke, Herr Oberbürgermeister, Sie sind nicht so naiv, zu glauben, dass Sie diese Ewig-Gestrigen durch irgend ein paar Gedenksteine von ihrem törichten Weg abbringen werden. Und deshalb frage ich noch mal, haben wir ein Defizit in Dortmund, was die Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit in unserer Stadt angeht, dass wir ein erneutes relatives, massives Instrument an Gedenken brauchen? Denn es haben in Dortmund bis 1933 etwa 4.000 Juden gelebt. Es sind zahlreiche politisch und wegen ihrer Sexualität ver-folgte Menschen umgebracht worden. Das heißt, ich rechne etwa mit 10.000 gemordeten Dortmundern, die von den Nazis damals umgebracht worden sind.

Und deshalb bitte ich einfach mal auch die Verwaltung oder auch meine Kollegen hier im Rat, ist das notwendig? Haben wir dieses Defizit, dass wir jedes Jahr eine neue Aktion brauchen, um immer wieder an diese schreckliche Vergangenheit tagtäglich erinnert zu werden? Und ich hoffe, dass Sie mir darauf eine Antwort geben.

Ich möchte allerdings durchaus auch Vergangenheit wach halten. Und ich sage mal, wenn Sie es wirklich ernst meinen, dass Sie an diese Zeit erinnern wollen, dann sollte man umfassend sein und auch an andere Zeiten vor allem an die Vorkriegs- und Kriegszeit erinnern.
Ich erinnere hier an die Ruhrgebiets-Besetzung, wo Dortmunder Bergarbeiter von den Franzosen erschossen worden sind in den 20er Jahren. Da gibt es keine Gedenktafeln. Ist das politisch nicht korrekt, hier jetzt so eine Gedenktafel ebenfalls aufzustellen? Und ich erinnere auch an die fast 10.000 Dortmunder, die im kriegspolitisch völlig unnützen Bombenkrieg gemordet worden sind.

Wir wissen heute alle, dass dieser Bombenkrieg über Dortmund kriegsstrategisch keine Bedeu-tung hatte, sondern letztendlich nur eine Vergeltung war für die Verbrechen, die die Nazis begangen haben.
Und deshalb auch meine Bitte, wenn es gewünscht ist, massiv wieder an diese Vergangenheit ständig in Dortmund erinnert zu werden, dann aber bitte auch umfassend, das heißt, bitte auch Erinnerung an die Ruhrgebietsbesetzung, bitte auch Erinnerung an die Opfer des Bomben-krieges.

Ich möchte zum Schluss noch eine weitere Sache ansprechen, die uns ja in Huckarde aufgefallen ist. Dort sind ja schon Stolpersteine im Huckarder Marktplatz eingebaut worden. Das heißt, natürlich nicht zum Gedenken, sondern der Marktplatz ist so angelegt worden, dass Menschen drüber stolpern. Die müssen jetzt entfernt werden. Und die Frage ist und da bitte ich auch die Verwaltung um Auskunft, kriegen wir Ärger, wenn Stolpersteine eingesetzt werden und in der Tat, es passiert Irgendjemandem etwas, der in über so einen Stein stolpert und sich dabei verletzt? Kann garantiert werden, dass durch diese Steine so etwas nicht vorkommen kann?

Abschließend stelle ich den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

Punkt 1: Zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes und des Zweiten Weltkrieges und eben auch dann vor den Wohnorten von Opfern des NS-Regimes und des Zweiten Weltkrieges.

Dann könnte ich diesem Vorhaben zustimmen. Danke schön.“
Hinsichtlich der Ausführungen von Rm Münch erklärte OB Dr. Langemeyer, dass der Kölner Künstler Gunter Demnig selbstverständlich einen Urheberschutz auf seine Kunstaktion „Stolpersteine“ habe und man deshalb nicht einfach per Ratsbeschluss die Intention dieser Aktion verändern könne.

Im weiteren Verlauf der Diskussion signalisierten Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sowie Bm Miksch die positive Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Kunstaktion „Stolpersteine“ und machten dabei deutlich, dass es erfreulich sei, dass bei dieser Aktion sich insbesondere junge Menschen mit dieser Problematik, die nicht in Vergessenheit geraten dürfe, sich ernsthaft auseinandersetzen.

Die Diskussion wurde letztendlich von einem von Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) gestellten Geschäftsordnungsantrag, der mit Mehrheit beschlossen wurde, beendet.

Danach wies OB Dr. Langemeyer nochmals daraufhin, dass die von Rm Stanko (DVU) und Rm Münch gestellten mündlichen Anträge rechtlich nicht zulässig seien, und damit auch nicht zur Abstimmung gestellt werden können.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat

1. stimmt der dauerhaften Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Form von einge-lassenen, beschrifteten Metalltafeln in öffentliche Gehwege vor den Wohnorten von Opfern des NS-Regimes entsprechend den Vorstellungen des Künstlers Gunter Demnig zu;

2. nimmt die „Stolpersteine“ dieser Kunstaktion mit Dank als Schenkung entgegen.

zu TOP 7.2
Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 06640-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinien für die Sport-förderung der Stadt Dortmund. Die Richtlinien treten zum 01. 01. 2005 in Kraft.

zu TOP 7.3
Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2004/2005 für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005
(Drucksache Nr.: 06810-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2004/2005 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2004/2005 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 28.451.500 Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2004/2005 in Höhe von 2.961.000 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)
- dem Produkt- und Leistungsplan 2004/2005 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Werkleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2004/2005 (Anlage 5) zu.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Werkleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2004 -
(Drucksache Nr.: 06830-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziff. 3 vorgeschlagene Auszahlung der Sport-förderungsmittel für das Haushaltsjahr 2004.

Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfasst, deren Jahresbeitrag für Jugendliche 120,00 EUR nicht überschreitet. Sportvereine, die über weniger als 6 Jugendliche verfügen, er-halten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschränkung gilt nicht für Behindertensportvereine und Vereine, die eine für Jugend-liche nicht bzw. nur eingeschränkt geeignete Sportart anbieten.

zu TOP 7.5
Jahresabschluss zum 31.12.2003 der Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 06500-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den von den Kulturbetrieben Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2003 fest.

Der Jahresabschluss 2003 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 52.112,81 Euro aus.

Somit verringert sich der Verlustvortrag auf 249.228,81 Euro.

Die Geschäftsleitung wird entlastet.

zu TOP 7.6
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2003
(Drucksache Nr.: 06894-04)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 5 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31. Dezember
2003, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 40.239.279,20 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 24.768,50 €, und der Lagebericht 2003 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 24.768,50 Euro wird der allgemeinen Rücklage der Sport- und Freizeitbetriebe zugeführt.

3. Die Werkleitung wird entlastet.

8. Schule

zu TOP 8.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Huckarde
(Drucksache Nr.: 06522-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die bauliche Erweiterung der Gilden-Grundschule um zwei Mehrzweckräume. (Grundsatzbeschluss)

2. die Erteilung eines Planungsauftrages für die bedarfsgerechte Erweiterung der Gilden-Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft

3. die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Festsetzung der Leistungsentgelte für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
(Drucksache Nr.: 06323-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Mit Wirkung zum 01.01.2004 werden die Leistungsentgelte für das Städt. Institut für erziehe-rische Hilfen wie folgt festgesetzt:

Intensivangebot: 110,93 EUR/Tag
Verselbständigungsangebot: 78,62 EUR/Tag
Fachleistungsstunde: 42,88 EUR

zu TOP 9.2
Aktiv gegen Kinderarbeit
(Drucksache Nr.: 07060-04)

Nachdem Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den mit Schreiben vom 14.07.2004 von ihrer Fraktion formulierten Stellungnahmewunsch zu der oben angeführten Thematik kurz erläutert hatte, bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen solle.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Jahresabschluss 2003 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 06596-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.143.655,10 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem.
§ 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 1.413.131,29 Euro ist der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zuzuführen.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrates sowie des Kreditausschusses der Sparkasse nicht teil.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.2
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 05946-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2003, abschließend mit einer Bilanzsumme von 26.755.805,18 EUR und einem Jahresüberschuss von 5.119,66 EUR, und der Lagebericht 2003 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2003 i.H.v. 5.119,66 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist im Zusammenhang mit der Übertragung weiterer Grabnutzungsrechte zu verwenden.

3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

zu TOP 10.3
Durch den Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigte Mehrausgaben für das
· 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004,
· 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002,
· 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003.
(Drucksache Nr.: 06549-04)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das

· 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004 in Höhe von 3.410.340,62 Euro.
· 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 in Höhe von 71.149,60 Euro (Nachtrag).
· 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 2.347.685,00 Euro (Nachtrag).

zu TOP 10.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 06550-04)

Der Rat der Stadt nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von

- den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das
1. Quartal des Haushaltsjahres 2004 in Höhe von 303.250,00 Euro.

- den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2004 in Höhe von 311.250,00 Euro.

zu TOP 10.5
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Ausgestaltung der Inhouse-Lösung hinsichtlich der Geschäftsbesorgungsverträge
(Drucksache Nr.: 06617-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und beschließt:

Das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" gründet die Technologie-zentrum Dortmund Management GmbH unter Beteiligung der Technologiezentrum Dortmund GmbH. Das Sondervermögen übernimmt 95 % des Stammkapitals der zu gründenden Gesell-schaft. Der Anteil der Technologiezentrum Dortmund GmbH beläuft sich auf 5 % des Stamm- kapitals. Das Stammkapital beträgt insgesamt 25.000 Euro. Die Kapitalrücklage der Techno-logiezentrum Dortmund Management GmbH wird mit 100.000 Euro dotiert.

Hiervon entfallen 95.000 Euro auf das Sondervermögen und 5.000 Euro auf die Technologie-zentrum Dortmund GmbH.

In der Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH wird das Sondervermögen durch den Stadtkämmerer vertreten, vertretungsweise durch den kauf-männischen Leiter des Sondervermögens und in dessen Vertretung durch den Leiter der Betei-ligungsverwaltung.

Herr Guido Baranowski wird zum Geschäftsführer der Technologiezentrum Dortmund Manage-ment GmbH bestellt. Die nebenamtliche Geschäftsführung wird Herrn Thomas Ellerkamp über-tragen.

Die Technologiezentrum Dortmund Management GmbH erwirbt 95 % der Geschäftsanteile der MST.factory dortmund GmbH.

In der Gesellschafterversammlung der MST.factory dortmund GmbH wird die Technologie-zentrum Dortmund Management GmbH durch den Stadtkämmerer vertreten, vertretungsweise durch den kaufmännischen Leiter des Sondervermögens sowie durch den Geschäftsführer der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH.

Herr Dr. Heiko Kopf wird zum nebenamtlichen Geschäftsführer der MST.factory dortmund GmbH bestellt.

zu TOP 10.6
Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Aufnahme neuer Gesellschafter in die Dortmunder Recyling GmbH (DOREG)
(Drucksache Nr.: 06849-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgesehenen Aufnahme der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm GmbH (ASH) und/oder der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB) als Gesellschafter der DOREG zu.

zu TOP 10.7
Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04984-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.8
Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in Dortmund-Brackel
(Drucksache Nr.: 06610-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden Gesellschaft zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Flughafens in Dortmund-Brackel zu. Er ermächtigt die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke AG gem. § 108 Abs. 5 der Gemeindeordnung, einem entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrates zuzustimmen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Ersatzneubau Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) incl. Lage- und Führungszentrum (LFZ)
(Drucksache Nr.: 06753-04)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung bereits behandelt.

zu TOP 11.2
Ersatzneubau der Feuerwache 4 (Hörde) und eines Ausbildungszentrums der Feuerwehr mit Anbindung an die Feuerwache 2 (Lindenhorst)
(Drucksache Nr.: 06752-04)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung bereits behandelt.

zu TOP 11.3
Optimierung der Gremienarbeit im Rat und in den Bezirksvertretungen
hier: Ergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises
(Drucksache Nr.: 06747-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt empfiehlt dem im September 2004 neu zu wählenden Rat das „Zustän-digkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen“ zu beschließen.
(Anlage 1)

2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt seine Absicht, auch weiterhin die Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern weit über das gesetzliche Maß hinaus aktiv zu gestalten. Die bisher gemachten Erfahrungen sollen berücksichtigt werden. Ziel ist es, auf der Grund-lage umfassender Informationen den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Beteiligungs-möglichkeiten zu eröffnen.
(Anlage 2)

3. Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt dem Oberbürgermeister, die Verwaltungsvorlagen entsprechend den im Sachverhalt dargestellten Vorschlägen weiter zu entwickeln.
(Anlage 3)

4. Der Rat der Stadt regt an, die in Dortmund erarbeiteten Vorschläge zur Optimierung der Gremienarbeit dem Innenminister NW, den kommunalpolitischen Vereinigungen auf Landesebene und dem Städtetag NW zur Kenntnis zu geben.

zu TOP 11.4
Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster
(Drucksache Nr.: 06758-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich stelle den Antrag, die Vorlage erst nach der Kommunalwahl zu behandeln, damit auch die künftigen neuen Fraktionen von FDP und Offensive D im Rat von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen können.“

Dagegen bat Stadtkämmerer Pehlke den Rat darum, die Entscheidung über die oben angeführte Angelegenheit nicht zu verschieben, da man ansonsten in Zeitverzug kommen könnte.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den oben angeführten Antrag von Rm Münch ab.

Weiterhin fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 8 Personen werden in die Vor-schlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster aufgenommen.

zu TOP 11.5
Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Dortmunder Innenstadt am 03.10.2004 aus Anlass des Pfefferpotthastfestes und am 31.10.2004 aus Anlass des Dortmunder Hansemarktes
(Drucksache Nr.: 06858-04)

Wie bereits im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwer-den legten die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen nochmals ihre grundsätzlichen Stand-punkte hinsichtlich der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen für die Dortmunder Innenstadt dar.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 22.06.2004 ab:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat, der Vorlage mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-

schwerden beschließt, die Öffnung auf Grundlage des § 14 Ladenschlussgesetz durch Rechtsverordnung für die Verkaufsstellen in der Innenstadt am 31.10.2004 freizugeben.


2. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-schwerden beschließt, die Öffnung der Verkaufsstellen in der Innenstadt für den 03.10.2004 nicht zu genehmigen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Rücksprache mit allen Beteiligten einen Ersatztermin für den 03.10.2004 als verkaufsoffenen Sonntag zu finden.

4. Der Fachausschuss regt für die kommenden Jahre einen „Runden Tisch“ be-stehend aus Vertretern von Politik, Verwaltung, City-Ring und Betriebsräten der Innenstadtgeschäfte an mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zur Ausge-staltung von zwei verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr zu finden.



2. Der Rat der Stadt lehnt einstimmig folgenden Beschluss ab:
Der Rat der Stadt beschließt aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“ und „Dortmunder Hansemarkt“ auf Grundlage des § 14 Laden-schlussgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die Verkaufsstellen in der Innenstadt sowohl am 03.10.2004, als auch am 31.10.2004 freizugeben.

zu TOP 11.6
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen
(Drucksache Nr.: 06818-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt bestellt zur Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalver-tretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen folgende 10 Beisitzer der obersten Dienstbehörde

Herrn Fehlemann - Stadtdirektor
Herrn Pehlke - Stadtkämmerer
Herrn Stüdemann - Beigeordneter
Herrn Pogadl - Beigeordneter
Herrn Sierau - Beigeordneter
Herrn Langguth - Geschäftsführer Eigenbetrieb "Dortmunder Systemhaus"
Herrn Schiek - Amtsleiter des Personalamtes
Herrn Oesterling - stellv. Amtsleiter des Personalamtes
Herrn Döderlein - Geschäftsführender Direktor Eigenbetrieb "Theater Dortmund"
Herrn Eichler - Geschäftsführer Eigenbetrieb "Kulturbetriebe Dortmund"

2. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von

Herrn Heinz-Ulrich Hoffmann zum Vorsitzenden der Einigungsstelle
und
Herrn Dr. Jürgen Brand zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle

3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzern für evtl. anzuberaumende Einigungs-stellenverfahren zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, dem Einigungsstellenvorsitzenden jeweils drei Beisitzer und ihre Vertreter aus dem Kreis der vom Rat Bestellten direkt zu benennen.

zu TOP 11.7
Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund
(Drucksache Nr.: 07145-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat ist damit einverstanden, dass der Agentur für Arbeit Dortmund als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsausschusses folgende Person benannt wird:

1. Frau Rm Birgit Unger

zu TOP 11.8
Wahl des Ausländerbeirats der Stadt Dortmund am 21. November 2004;
Bildung eines Wahlausschusses
(Drucksache Nr.: 07150-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Bildung des Wahlausschusses für die Wahl des Ausländerbeirats der Stadt Dortmund:

a) Stimmberechtigte Mitglieder

Beisitzerin/Beisitzer
Partei
Stellvertreterin/Stellvertreter
Ute Uhrmann
CDU
Karla Michenbach
Heinz Neumann
CDU
Christel Höltershinken
Dieter Schneider
CDU
Rosemarie Liedschulte
Emmanouil Daskalakis
CDU
Ute Bitter
Friedhelm Sohn
SPD
Dr. Maria Hetmeier
Reinhold Giese
SPD
Renate Weyer
Peter Kozlowski
SPD
Richard Utech
Gerti Zupfer
SPD
Lucio Garcia Martin
Jürgen Brunsing
Grüne
Ulrich Langhorst
Wolfram Frebel
Grüne
Christiane Ullmann

b) Beratende Mitglieder

Herr Ucar
Herr Kara
Herr Zeriouh
Herr Yilmaz
Frau Gonzales
Herr Vujevic als Stellvertreter

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Stadt bittet Ehrenamtliche des Johanniter-Tages zur Kasse
(Drucksache Nr.: 06884-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Vergleich des Metropolen-Büchermarktes in Düsseldorf mit dem Provinz-Büchermarkt in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06885-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Warum fördern Sie nicht Lesen und Literatur in Dortmund durch einen großen zentralen Büchermarkt im Jahr wie die Stadt Düsseldorf, die jedes Jahr sogar vier Büchermärkte durchführt?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass in der vorliegenden Beantwortung der Anfrage diesbezüglich alles zum Ausdruck gebracht worden sei.

zu TOP 12.1.3
Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Offensive D im Rathaus
(Drucksache Nr.: 06886-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.4
Statistik und Entwicklungsprognose des Anteils muslimischer Glaubensangehöriger in Dortmund bis 2020
(Drucksache Nr.: 06887-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Halten Sie es nicht auch aus städteplanischer Sicht für notwendig, die Entwicklung des Anteils muslimischer Glaubensangehöriger in Dortmund bis 2020 zu prognostizieren, um gegebenen-falls sogar einen Moschee-Bedarfsplan aufzustellen?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er es nicht für notwendig erachte.

zu TOP 12.1.5
Mindereinnahmen von monatlich 10.000 Euro Bußgelder durch fehlende Kontrollen von rechtswidrig Reitenden
(Drucksache Nr.: 07038-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
Beschädigung von Jungbäumen durch FDP- und Bürgerlistenplakate
(Drucksache Nr.: 07039-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Da das Aufhängen von Plakaten an Bäumen grundsätzlich nicht erlaubt ist, wann wird die Verwaltung die noch zahlreich in Dortmund hängenden Plakate von FDP und Bürgerliste abhängen?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung sei, die genannten Plakate abzuhängen.

zu TOP 12.1.7
Nichtabnehmen der Europawahlplakate der PDS
(Drucksache Nr.: 07040-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Da in der Aufhängegenehmigung durch die Verwaltung festgesetzt ist, dass Plakate spätestens eine Woche nach der Wahl abzunehmen sind, warum unternimmt die Verwaltung nichts gegen die jetzt seit einem Monat hängenden PDS-Plakate?“

OB Dr. Langemeyer erklärte, dass die Nachfrage schriftlich beantwortet werde.

zu TOP 12.1.8
Weitere Plakatierung an Jungbäumen durch FDP und Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 07057-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Wenn die Verwaltung sowieso nicht ordnungsrechtlich gegen verbotswidrig hängende Plakate vorgeht, warum stellt sie dann überhaupt eine Genehmigung mit Auflagen aus oder wird die Verwaltung Bußgelder gegen FDP und Bürgerliste erheben, die weiterhin rechtswidrig Plakate an Bäumen aufhängen?“

Hierzu erklärte Stadtkämmerer Pehlke folgendes:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, in diesem Stadtgebiet hängen keine Plakate verbots- oder rechtswidrig. Diese sind auch für die Kommunalwahl geeignet und nach der Wahl ist vor der Wahl und insofern gehen wir auch dagegen nicht vor.“

zu TOP 12.1.9
Kommerzialisierung des Rosenfestes im Westfalenpark
(Drucksache Nr.: 07058-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen der DVU

zu TOP 12.2.1
Ablehnung des Gedenkens an die Opfer des Freiheitsaufstandes vom 17. Juni 1953 durch den Rat der Stadt Dortmund bei gleichzeitiger Auffoderung zum Aufstand gegen die demokratische Demonstrationsfreiheit Andersdenkender in Dortmund
(Drucksache Nr.: 07062-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Rot-Grüne Dringlichkeitsentscheidung im Rat am 17.06.2004 gegen 'Neonazis'
(Drucksache Nr.: 07063-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.3
Beleidigung der DVU-Ratsvertreter durch den SPD-Ratsvertreter Drabig in der Ratssitzung vom 17.06.2004
(Drucksache Nr.: 07064-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.4
Friedenssymbole in Dortmund II
(Drucksache Nr.: 07065-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Stanko (DVU) folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Hält die Verwaltung das Schriftzeichen lediglich für verständlich, da ähnlich, aber nicht korrekt oder ist sie der Meinung, dass das Schriftzeichen korrekt sei?“

OB Dr. Langemeyer erklärte, dass die Antwort diesbezüglich erfolgt sei.

zu TOP 12.2.5
Ordnungsmaßnahmen bei ungebührlichem/störendem Verhalten von Ratsmitgliedern I
(Drucksache Nr.: 07066-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Stanko (DVU) folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Halten Sie, Herr Dr. Langemeyer, als Versammlungsleiter es für eine Form des gegenseitigen Respekts und des Anstandes im Umgang miteinander, wenn ein korrekter Beitrag zu einem ordentlichen TOP lauthals in dieser Ratsversammlung mit „Du Arsch“ qualifiziert wird?“

Zwischenbemerkung OB Dr. Langemeyer:

„Sie verlangen von mir eine persönliche Bewertung.“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass Rm Stanko (DVU) diesbezüglich eine persönliche Bewertung erwarte, was aber nicht Gegenstand einer Anfrage oder auch einer Nachfrage sein könne.

zu TOP 12.2.6
Orientalisierung Dortmunds
(Drucksache Nr.: 07067-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Branghofer (DVU) folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Ich habe Sie folgendes gefragt und Sie antworten mir mit dem Artikel 5 GG, den kenne ich auch, aber ich habe Sie gefragt, welche Maßnahmen, Herr Oberbürgermeister, gedenken Sie als erster Bürger dieser Stadt zu ergreifen, damit Ihre Mengeder Mitbürger und Mitbürgerinnen angstfrei ein ausländerkritisches Schreiben mit ihren Namen unterzeichnen können?

Ist es soweit in dieser Stadt gekommen, dass unsere Dortmunder Mitbürger nicht mehr, es nicht mehr wagen, ihren Namen unter ein Schriftstück zu setzen, weil sie Angst vor Muslimen und Musliminnen haben. Soweit ist es offensichtlich in dieser Stadt gekommen.“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass es nicht seine Aufgabe sein könne, sich im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage über Mutmaßungen oder Befindlichkeiten zu verhalten.

zu TOP 12.2.7
Einstellung von Arbeitnehmern durch die Stadt Dortmund und kommunale Ein-richtungen I
(Drucksache Nr.: 07068-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.8
Verkehrsplanung I
(Drucksache Nr.: 07069-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.9
Verkehrsplanung II - "Grünpfeileeinführung" I
(Drucksache Nr.: 07070-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.10
Moscheen in Dortmund I
(Drucksache Nr.: 07073-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister

Dr. Langemeyer Münch
Ratsmitglied

Feuler
Schriftführer