Niederschrift

über die 21. Sitzung des Ausländerbeirates


am 12.06.2007
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:30 Uhr


Anwesend:

Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Ausländerbeirats
Herr Kemal Akbas
AB
entschuldigt
Herr Önder Alkan
AB

Herr Ilhan Asik
AB

Herr Ali Riza Calik
AB

Herr Kamil Aydin
AB

Frau Natella Baboukhadia
AB

Herr Volkan Tevfik Baran
AB

Herr Erhan Sevis
AB

Herr Yakub Sedar Cihan
AB
abwesend
Frau Hakime Göleli
AB

Herr Yusuf Güclü
AB

Herr Mahmut Gül
AB

Herr Emre Gülec
1. stellv. Vorsitzender AB

Herr Mesut Gündüz
AB

Herr Abubekir Gürbüz
AB

Herr Mustafa Gürlek
AB
abwesend
Frau Barbara Heinz
2. stellv. Vorsitzende AB

Herr Erkan Kara
AB
entschuldigt
Frau Saniye Özmen
AB
abwesend
Herr Adem Sönmez
Vorsitzender AB

Herr Jörg Tigges
AB

Herr Neset Özümer
AB
abwesend
Herr Sadi Ucuran
AB

Herr Rafet Ünal
AB

Herr Mohamed Zeriouh
AB




Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
beratende Vertreter/innen der Fraktionen
Herr Bruno Schreurs
SPD (RM)

Frau Dr. Marita Hetmeier
SPD (RM)

Frau Margot Pöting
SPD (RM)
abwesend
Herr Peter Kozlowski
SPD (RM)

Herr Michael Taranczewski
SPD (RM)
abwesend
Herr Emmanouil Daskalakis
CDU (RM)

Frau Ute Uhrmann
CDU (RM)

Frau Ingeborg Zander von der Haar
CDU (s.B.)

Frau Christine Maria Souhali
FDP Bürgerliste (s.B.)
abwesend
Frau Helga Hilbert
Bündnis 90/Die Grünen (s.B.)

Sonstige beratende Mitglieder
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze
Seniorenbeirat

Herr Rolf Iltz
Arbeiterwohlfahrt

Herr Christoph Gehrmann
Caritas-Verband

Frau Marianne Schobert
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Frau Hanna Kucza
Diakonisches Werk

Herr Georgios Theocharis
Diakonisches Werk/ Migrationsberatungsstelle



Verwaltung
Herr Wilhelm Steitz
3/Dez

Herr Ortwin Schäfer
32/AL
entschuldigt
Herr Ingo Moldenhauer/
Herr Norbert Heckers
32/4 –Abt.-Ltr.-
32/4
entschuldigt
Herr Michael Plackert
32/4-Mig

Frau Almuth Achilles
40/4-RAA
abwesend
Frau Christiane Certa
5/Dez-SP

Frau Claudia Stegmann
51/3
abwesend
Frau Christiane Sticher
01

Frau Claudia Peschke
3/DEZ
entschuldigt
Frau Reyhan Güntürk
3/Dez/Sachbearbeiterin/
Integrationsbüro

Frau Melanie Schmickler
3/Dez/Trainee/ Integrationsbüro

Frau Antje Wedemann
3/DEZ

Gäste
Frau Dagmar Knappe
61/2-1

Herr Ralf Appel
6/URBAN II

Frau Susanne Linnebach
StA 61





Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 21. Sitzung des Ausländerbeirates,
am 12.06.2007, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausländerbeirates am 13.02.2007

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausländerbeirates am 08.05.2007

2. Anträge

2.1 Durchführung einer Informationsfahrt des Ausländerbeirates in der noch bestehenden Legislaturperiode
Antrag zur TO (ALLGEMEINE AKTIVE LISTE DER TÜRKISCHEN VERBÄNDE )
(Drucksache Nr.: 08957-07)

2.2 Zukunft der Migrantenvertretung-Integrationsrat-
Antrag des Vorstandes und der Arbeitskreise,,Öffentlichkeitsarbeit" und ,,Politische Partizipation"
(Drucksache Nr.: 08674-07)

3. Anfragen

3.1 Bestehen im Land NRW noch Kinder und Jugendparlamente ?
Anfrage zur TO (ALLGEMEINE AKTIVE LISTE DER TÜRKISCHEN VERBÄNDE )
(Drucksache Nr.: 08958-07)

3.2 Welche Änderungen sind bei der Einbürgerung vorgesehen ?
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08966-07)

4. Berichte
-unbesetzt-

5. Vorlagen

5.1 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-Nord
Referentin: Frau Dagmar Knappe 61/2-1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07922-07)

5.2 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07913-07)

5.3 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts (InSEKt) Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07917-07)

5.4 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08205-07)

5.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Ausführungsbeschluss, IV. Bauabschnitt (BA)
Referent: Herrn Ralf Appel 6/DEZ Urban II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08360-07)

5.6 EU-Gemeinschaftsiniitative URBAN II
1.2.1 Plätze und öffentliche Räume
hier: Ausführungsbeschluss Aufwertung Stollenpark
Referent: Herrn Ralf Appel 6/DEZ Urban II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08665-07)

5.7 Quartiersmanagement Nordstadt
hier: Fortführung des Projektes
Referent: Herrn Ralf Appel 6/DEZ Urban II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08751-07)

5.8 Stadtumbau Rheinische Straße; Projekt: Anpassungsberatung und Aufbau eines Qualifizierungsnetzwerkes für Unternehmer
Referentin: Frau Susanne Linnebach StA 61
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08626-07)

5.9 Stadtumbau Rheinische Straße; hier: Quartiersmanagement, Standortgemeinschaft und Aktionsfonds im Quartier Rheinische Straße
Referentin: Frau Susanne Linnebach StA 61
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08620-07)

6. Mitteilungen

6.1 1. Anfrage: Kampagne Einbürgerung
2. Anfrage: Finanzierung der Elterncafes

6.2 Berichte aus den Ausschüssen, Bezirksvertretungen, Arbeitskreisen

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Emre Gülec benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende Herr Sönmez wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausländerbeirates am 13.02.2007
Die Niederschrift aus der 19. Sitzung des Ausländerbeirates wurde einstimmig angenommen.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausländerbeirates am 08.05.2007
Die Niederschrift aus der 20.Sitzung des Ausländerbeirates wurde einstimmig angenommen.

2. Anträge

zu TOP 2.1
Durchführung einer Informationsfahrt des Ausländerbeirates in der noch bestehenden Legislaturperiode
Antrag zur TO (ALLGEMEINE AKTIVE LISTE DER TÜRKISCHEN VERBÄNDE )
(Drucksache Nr.: 08957-07)

Herr Güclü begründete seinen Antrag.
Da der Ausländerbeirat auch ein Organ der Stadt Dortmund sei und es bereits in der Vergangenheit Informationsfahrten für den Ausländerbeirat gegeben hat, soll auch in dieser Legislaturperiode eine Informationsfahrt stattfinden. Der Rat der Stadt Dortmund soll diese Fahrt bei seiner Haushaltsplanung für das kommende Jahr berücksichtigen. Andere Gremien würden Gelder aus dem allgemeinen „Topf“ für Ausschussfahrten erhalten.

Herr Steitz fragte an ob der Antrag an den Rat oder die Verwaltung gerichtet ist.

Herr Güclü führte an, dass Herr Steitz diesen Antrag an das zuständige Gremium weiterleiten sollte.

Herr Steitz antwortete, dass dieser Antrag ein Beitrag des Ausländerbeirates zur Aufstellung des Haushaltes 2008/2009 sei. Es sollte jedoch vorher abgeklärt werden, ob der „Topf“ zur Finanzierung von Informationsfahrten bei den Gremien auch dem Ausländerbeirat zu Verfügung steht. Falls nicht, so wird der Antrag in die Haushaltsberatung miteingebracht. Die Auskunft ob Gelder für den Ausländerbeirat vorhanden sind wird von Herrn Steitz bis zur nächsten Sitzung geklärt.

Frau Dr. Hetmeier erläuterte, dass der Ausländerbeirat in der letzten Wahlperiode auf seiner Informationsfahrt mit dem Heinz-Kühn-Bildungswerk in Berlin gewesen sei.

Frau Hilbert führte an, dass der Ausländerbeirat kein Haushaltsvorschlagsrecht hat.

Herr Tigges erläuterte noch einmal, wenn Gelder vorhanden sind kann der Ausländerbeirat eine Informationsfahrt unternehmen, wenn nicht, dann wird die Verwaltung dafür sorgen, dass es eine dementsprechende Haushaltsstelle gibt. Die Verwaltung wird den Ausländerbeirat im Rahmen des Haushaltes berücksichtigen.

Herr Kozlowski führte an, dass bei einer Informationsfahrt auch nur Mitglieder des Ausländerbeirates mitfahren und keine Angehörigen.

Herr Güclü entgegnete, dass auch in anderen Ausschüssen Personen mitfahren, die nicht dem Ausschuss angehören, aber auch die Informationsfahrt privat bezahlen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

zu TOP 2.2
Antrag Zukunft der Migrantenvertretung-Integrationsrat-
Mitteilung des Vorstandes
(Drucksache Nr.: 08674-07-E1)

Herr Gülec begründete den Antrag:
Seit Oktober 2000 beschäftigt sich der AK Politische Partizipation mit dem Thema „Zukunft der Migrantenvertretung“. Die erste Idee war dabei, neben dem Ausländerbeirat, einen Integrationsausschuss zu gründen. Dieses Modell besteht in Essen seit vier Jahren. Die LAGA hat in einer Sitzung die Städte vorgestellt, die sich für den Integrationsrat entschieden haben. Die Ergebnisse sind sehr positiv. Der Integrationsrat soll ein Gremium sein, in dem stimmberechtigte Migrantenvertreter/innen mit stimmberechtigten Ratsmitgliedern über alle Belange der Integrationspolitik diskutieren und entscheiden. Das Modell enthält auch einige Neuerungen, die momentan nicht vorhanden sind, so wie z. B. die Wahl von persönlichen Vertretern/innen der Migrantenvertretern/innen sowie das aktive Wahlrecht von eingebürgerten Deutschen und Aussiedlern. Durch die Briefwahl wird ferner die Wahlberechtigung erhöht. Er ist der Meinung, dass ein Integrationsrat die politischen Partizipationsmöglichkeiten der Migranten/innen verstärkt. Das Modell des Integrationsrates wird in mehr 60 Städten seit der letzten Wahl durchgeführt. Es ist das beste Modell für die Zukunft der Migrationvertretung.

Herr Baran erwähnte, dass im AK die verschiedenen Zusammensetzungen von Gremien besprochen wurden, in dem dem Ausländerbeirat mehr Handlungsräume zustehen. Im AK wurde einstimmig beschlossen, dass man sich für den Integrationsrat einsetzen möchte. Der Integrationsrat bietet keine Alternative zum Ausländerbeirat, lediglich das Stimmrecht der Ratsvertreter/innen ist hervorzuheben. Im Integrationsrat Köln funktioniert die Arbeit hervorragend, da es eine enge Verzahnung zum Rat gibt und ein höheres Budget vorhanden ist.

Herr Tigges erklärte, dass er dem Antrag zustimmt, da er es für wichtig erachtet das der Antrag auf die Ratsebene kommt und dort diskutiert wird. Es gibt bisher 60 Städte in denen es einen Integrationsrat gibt. Dabei gibt es unterschiedliche Erfahrungen, zum einen gibt es Städte die positive Erfahrungen gemacht haben und es gibt Städte die den Integrationsrat mittlerweile sehr ablehnend gegenüber stehen. Es gibt kein einheitliches Bild und keine einheitliche Meinung. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Bürger und die Politik in dieser Stadt zu diesem Thema eine eigene Meinung bilden und es sollte eine eigenständige Diskussion erzeugt werden. Die politischen Parteien müssen sich zu dieser Frage positionieren, damit in dieser Stadt ein klares Bild zu dieser Thematik besteht. Er führte an, dass zwei Sachen in diesem Antrag noch einmal zu überdenken seien. Zu einem erhält der Integrationsrat im Rahmen seiner Aufgaben das Recht zu einer eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit. Dabei sollte es sich nicht um eine eigenständige politische Öffentlichkeitsarbeit handeln, sondern um eine reine Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Vermarktung des Integrationsrates. Die politische Öffentlichkeitsarbeit ist Aufgabe der Listen. Die zweite Sache ist die Fassung des Wahlrechtes. Hier wird eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Menschen, die Deutsche sind geschaffen. Zu einem sind eingebürgerte Deutsche wahlberechtigt zum anderen sind andere Deutsche nicht wahlberechtigt. Dies stellt eine Ungleichbehandlung von Deutschen im Rahmen eines aktiven Wahlrechts dar. Eine Differenzierung von Deutschen sollte nicht stattfinden und stellt einen groben Fehler dar. Man sollte alle Deutschen gleichbehandeln und deshalb sollte man für dieses Wahlrecht eine andere Regelung treffen.

Frau Göleli stimmte diesen Antrag zu und erklärte, dass sie in den beiden AK´s mitgewirkt und auch diesen Antrag zusammengestellt hat. Die AK´s haben den Integrationsrat als einzige bessere Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt erachtet. Dadurch dass der Integrationsrat aus 1/3 Ratsmitgliedern besteht ist eine enge Verzahnung zwischen Rat und Integrationsrates gegeben. Das Thema Integration spiegelt sich auch in der Namengebung „Integrationsrat“ wieder. Dieser besteht aus Ratsvertretern/innen und Migrantenvertretern/innen, die dann gemeinsam unter einem Namen als Integrationsrat zusammengeschlossen werden.

Herr Gündüz unterstützt den Antrag. Er führte an, dass der Ausländerbeirat versucht mit allen Möglichkeiten etwas zu bewegen. Die Umsetzung kann aber nur erfolgen, wenn die Ratsvertreter/innen in den Prozessen mit einschreiten und ihre Erfahrungen mit einbringen. Die Ratsvertreter/innen und Fraktionen sind nun durch ihre Zustimmung gefordert.

Frau Dr. Hetmeier fügte hinzu, dass es sehr positiv erscheint, dass Ratsmitglieder mit abstimmen dürfen. Sie betonte aber, dass der Integrationsrat weiterhin ein beratendes Gremium bleibt und weiterhin keine Beschlüsse fassen kann. Das eigentliche Ziel für die Zukunft ist weiterhin, dass der Ausländerbeirat zu einem Beschlussgremium wird. Sie führte noch zwei Anregungen an. Zum einem der Absatz im Antrag über die Vertretungsregelung bei den Migrantenvertretern/innen. Im Rat können sich Ratsmitglieder auch nicht vertreten lassen. Diese Vertretungsregelung stellt eine untergeordnete Funktion eines Beirates dar und unterscheidet den Beirat vom Rat. Zum anderen die Entscheidung zur Besetzung der Stelle bei der Geschäftsführung. Auch hier dürfen Ratsmitglieder nicht an der Stellenbesetzung der Geschäftsstelle mitwirken und entscheiden.

Herr Prof. Dr. Schwarze führte an, das die Präsens des Ausländerbeirates in der Sitzung bei einem so wichtigen Antrag von großer Bedeutung ist. Er ist enttäuscht, dass von 25 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern 10 Mitglieder fehlen und davon noch 8 unentschuldigt fehlen. Eigene Präsens und eigenes dazutun, besseres vernetzen, gemeinsames denken im Sinne eines Wir-Gefühls wären sehr von Vorteil. Der Ausländerbeirat sollte mehr Gewicht durch aktive Arbeit und stärkere Präsens in der politischen Öffentlichkeit gewinnen.


Frau Hilbert ergänzte, dass es in Ausschüssen das Modell der Vertretung gibt. Ferner erklärte sie, dass es gesetzliche Vorgaben gibt. Man kann sich nicht in einem Integrationsausschuss bewegen, weil dann alle Personen ausgeschlossen würden, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die politische Zielrichtung ist allerdings, dass nach und nach Migranten/innen in die politische Arbeit hinein bezogen werden sollen. Allen Menschen mit Migrationhintergrund, die sich politisch engagieren möchten wird eine Möglichkeit der Politikfähigkeit eröffnet, dies ist mit einem Integrationsausschuss momentan nicht möglich. Es besteht nur die Möglichkeit eines Integrationsrates zu einer gewissen Gleichberechtigung. Sie fügte hinzu, dass zukünftig die Listen des Integrationsrates den Auslandsdeutschen zu öffnen seien. Sie bittet darum dem Vorschlag zu zustimmen, damit es mit einem eindeutigen und einstimmigen Votum an den Rat gehen kann.

Herr Güclü plädierte an die Allgemeine Aktive Liste er Türkischen Verbände diesen Antrag zu zustimmen.

Herr Gülec erläuterte noch einmal, dass im AK Politische Partizipation erst einmal versucht wurde die Ziele zu bestimmen. Als wichtigste Ziele wurden das Beschlussrecht und die Zusammenarbeit mit dem Rat herausgearbeitet. Als nächstes wurde versucht herauszufinden, in welcher Form man diese Ziele erreichen kann. Dabei standen folgende Formen zur Wahl: Integrationsausschuss, Integrationsrat oder Ausländerbeirat. Die Überlegungen den Integrationsausschuss und Ausländerbeirat parallel laufen zu lassen wurden aber aufgrund von Schwierigkeiten in anderen Städten wieder verworfen. Somit habe man sich für den Integrationsrat entschieden, da auch die Erfahrungen aus den anderen Städten positiv verlaufen sind.

Herr Steitz führte an, dass es sich hierbei um eine Doppelstrategie handelt. Zum einem soll das LAGA-Modell in die GO-Novellierung eingehen und dieses sollte auch beim Rat zum Ausdruck gebracht werden. Sollte die Novellierung nicht umgesetzt werden, wird das formale Verfahren auf der Basis der Experimentierklausel eingeleitet. Im Antrag sollte dies besser zum Ausdruck gebracht werden.

Frau Heinz erläuterte, dass der Rat die Entscheidung über einen Integrationsrat trifft und der Beschluss nur umgesetzt werden kann, wenn die Landesregierung zustimmt.

Herr Steitz sagte, man müsse den Antrag deutlicher formulieren. Zum einem eine Änderung der GO auf der Basis der Vorschläge der LAGA. Zum anderen, da man nicht weiß ob die Änderung durchgeführt wird, sollte dann das Verfahren nach § 129 GO eingereicht werden.

Frau Hilbert ergänzte, dass man dabei wäre die GO zu ändern, sollte es aber keine Änderung geben, wird die Experimentierklausel weiterhin bestehen bleiben und darüber könnte eine Änderung möglich sein.

Herr Sönmez sagte noch einmal, dass diese zwei Strategien verfolgt werden. Zum einem die Änderung in der GO und sollte keine Änderung erfolgen, wird in Dortmund der Integrationsrat eingeführt werden.

Herr Steitz regte zum besseren Verständnis eine Änderung des Antrages an.

Herr Kozlowski führte noch einmal an, dass der Antrag formal anders gestellt werden sollte.

Herr Tigges sagte, dass wenn man den Antrag nach § 129 GO stellt gibt man damit das Signal, das zu wollen was die LAGA möchte. Er fragte noch einmal nach warum z.B. Herr Sevis den Integrationsrat wählen darf und er nicht. Er bleibt deshalb bei seinem o. g. Vorbehalt.

Der Antrag wurde wie folgt geändert:

Ausländerbeirat der Stadt Dortmund
-Vorstand-


An den Vorsitzenden des Ausländerbeirates
der Stadt Dortmund
- über die Geschäftsstelle- 04.05.2007



Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ausländerbeiratssitzung vom 08.05.2007 zu setzen:

Zukunft der Migrantenvertretung - Integrationsrat

Der Ausländerbeirat bittet den Rat der Stadt Dortmund, folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen in NRW (LAGA), die dahin geht, im Rahmen der Novellierung der Gemeindeordnung (GO) einen Integrationsrat vorzusehen, der zu einem Drittel aus Ratsmitgliedern und zu zwei Drittel aus direkt gewählten Migrantinnen und Migranten besteht.
2. Da der Zeitpunkt und letztendlicher Inhalt der Gemeindeordnungs-Novellierung derzeit nicht absehbar sind, fordert der Rat die Verwaltung auf, für eine Regelung, die dem LAGA-Vorschlag entspricht, auf der Basis der geltenden GO einen Antrag nach § 129 GO zu stellen.



Begründung:

Das Innenministerium des Landes NRW wertet die Erfahrungen, die die Kommunen mit der Experimentierklausel gemacht haben noch aus und wird dann gemeinsam mit dem Integrationsministerium und der LAGA einen Vorschlag für den Landtag erarbeiten, der zum Ergebnis haben könnte, dass entweder die Gemeindeordnung entsprechend geändert oder den Kommunen eine weitere Inanspruchnahme der Experimentierklausel ermöglicht wird oder es bei der Einrichtung von Ausländerbeiräten verbleibt. Eingaben der Kommunen werden in diesem Verfahren berücksichtigt. Der Integrationsrat ist das vom Ausländerbeirat bevorzugte Modell.

Modell Integrationsrat

Ein Integrationsrat würde die politischen Partizipationsmöglichkeiten der Migranten und Migrantinnen verstärken –entsprechend dem Masterplan Integration. Die Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten ergeben sich wie folgt:


Festlegung des Namens Integrationsrat

Da es bei der Arbeit der Kommunalen Migrantenvertretungen um die Belange aller Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben der bereits hier Lebenden geht, erscheint der Begriff des Integrationsrates als der sinnvollste.


Zusammensetzung 2/3 gewählter Migrantenvertreter und 1/3 Ratsmitgliedern

Die enge Verzahnung zwischen Rat und Migrantenvertretern/innen ist Grundvoraussetzung für ein Gelingen der Arbeit der Gremien. Eine Zusammensetzung aus zwei Dritteln gewählten Migrantenvertretern/innen und einem Drittel Ratsmitgliedern stellt sicher, dass sich Migrantenvertreter/innen nicht von Ratsmitgliedern dominiert fühlen. Gleichwohl haben die Fraktionen die Möglichkeit, sich in erforderlicher Stärke einzubringen und sich dann auch für eine Umsetzung der gefassten Beschlüsse des Integrationsrates im Rat einzusetzen.

Wahl von persönlichen Vertretern der Migrantenvertreter

Ebenso ist es wichtig, dass festgeschrieben wird, dass für Migrantenvertreter/innen persönliche Vertreter/innen mit gewählt werden. Denn genau wie Ratsmitglieder sollen sich auch diese im Verhinderungsfall vertreten lassen können.

Aktiv wahlberechtigt sind generell Migrantinnen und Migranten, als auch eingebürgerte Deutsche und Aussiedler. Dabei ist es erforderlich, dass sich der Interessent/in rechtzeitig in ein ausgelegtes Wählerverzeichnis eintragen lässt.

Der Vorsitzende/die Vorsitzende und seine/ihre Stellvertreter/innen werden von allen Mitgliedern aus der Mitte des Integrationsrates gewählt


Für die Wahl der/des Vorsitzenden und seine/ihre Stellvertreter/innen sollte geregelt werden, dass diese von allen Mitgliedern aus der Mitte des Integrationsrates gewählt werden.

Die Befugnisse des Ausländerbeirates nach § 27 Abs. 3 und § 9 GO gelten unverändert auch für den Integrationsrat. Bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Migrantinnen und Migranten als solche berühren, ist der Integrationsrat in die Beratungsfolge aufzunehmen. Er kann zu allen, die Migrantinnen und Migranten betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen machen. Der/dem Vorsitzenden oder einer Stellvertretung soll abweichend zur bisherigen Regelung in den genannten Angelegenheiten ein Rederecht im Rat eingeräumt werden. Darüber hinaus kann er an allen Sitzungen des Rates teilnehmen.


Der Integrationsrat wird an der Besetzung der Stelle des/der Geschäftsführers/in sowie bei der Einstellung von Personal für die Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Migrations- und Integrationsarbeit beteiligt.


Der Integrationsrat erhält im Rahmen seiner Aufgabenstellung das Recht zu einer eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit.


Der Integrationsrat entscheidet über ihm vom Rat zugewiesene Mittel nach dessen Leitlinien zur Förderung von Projekten und Maßnahmen.


Dem Integrationsrat werden zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben die notwendigen personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus können Rat und Integrationsrat sich abstimmen, mit welchen konkreten Aufgaben und Themen sich das Gremium weiter befassen soll.


Als weitere Möglichkeiten zur Stärkung der Partizipation werden angedacht:


Zulassen von Briefwahl

Wie bei allen Wahlen üblich, sollte die Möglichkeit der Briefwahl gegeben werden, da dies in den Städten, die dies beantragt haben, in der Regel zu einer besseren Wahlbeteiligung geführt hat.

Gewährung einer Aufwandsentschädigung

§ 27 Abs. 7 GO regelt, dass § 45 mit Ausnahme des Abs. 4 Satz 1 entsprechend anzuwenden ist. Absatz 4 Satz 1 regelt die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder. Gewählte Migrantenvertreterinnen/Vertreter haben aber oftmals anders als sachkundige Bürger neben einem Verdienstausfall hohe Kosten die durch enge Kontakte zu Migrantenvereinen und einzelnen Migrantinnen und Migranten entstehen. Fahrt- und Telefonkosten stehen hier im Vordergrund. Eine Aufwandsentschädigung wäre hier ein teilweiser Kostenersatz und auch ein Zeichen für die Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit.

Wenn der Integrationsrat an der Besetzung der Stelle des/der Geschäftsführers/in sowie bei der Einstellung von Personal für die Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Migrations- und Integrationsarbeit beteiligt wird und ihm geeignete Räume und technische Ausstattung nach dem Standard der Kommune zur Verfügung gestellt werden, steht einer erfolgreichen Arbeit nichts im Wege.

Die Begründung erfolgt mündlich.


Mit freundlichen Grüßen


gez. Emre Gülec
gez. Barbara Heinz


Der Antrag wurde mit den Änderungsvorschlägen von Herrn Steitz einstimmig angenommen.


3. Anfragen

zu TOP 3.1
Bestehen im Land NRW noch Kinder und Jugendparlamente ?
Anfrage zur TO (ALLGEMEINE AKTIVE LISTE DER TÜRKISCHEN VERBÄNDE )
(Drucksache Nr.: 08958-07)
Zu dieser Anfrage wurden keine weiteren Fragen gestellt.

Die Anfrage sollte schriftlich von der Verwaltung beantwortet werden.

zu TOP 3.2
Welche Änderungen sind bei der Einbürgerung vorgesehen ?
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08966-07)

Frau Heinz fügte noch hinzu, dass das Thema Staatsangehörigkeit einen hohen Stellenwert hat. Einbürgerungswillige weisen daraufhin, dass sie sich als Teil dieser Gesellschaft empfinden, sich mit ihren Werten identifizieren und sich aktiv an der Gestaltung des Zusammenlebens beteiligen wollen. Die Einbürgerung ist ein Meilenstein im Integrationsprozess. Die geplanten Änderungen bei der Einbürgerung würden integrationspolitisch kontraproduktiv wirken.

Herr Plackert beantwortete die Anfrage wie folgt:
(wurde von Herrn Plackert schriftlich eingereicht)
Den Einbürgerungsbehörden liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8.2.07 und die Stellungnahme des Bundesrates hierzu vor. Der Bundestag wird sich am 14.6.07 in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.
Meine Ausführungen können daher nur vorläufig sein, da sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren naturgemäß noch Änderungen ergeben können.
Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen und Regelungen, die erst durch Verwaltungsvorschriften der Landesinnenminister konkretisiert werden und daher derzeit noch nicht bekannt sind.

Ich beschränke mich deshalb bei meinen Ausführungen auf die in der täglichen Praxis relevanten Änderungen, sofern sie jetzt schon absehbar sind.

I. Anspruchseinbürgerung
- Personen unter 23. Jahren müssen zukünftig unterhaltsfähig sein, d.h. ohne Inanspruchnahme öffentlicher Gelder wie AlG II oder Sozialgeld ihren Lebensunterhalt sicherstellen können. Ausnahme: sie haben die Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
- Höhere Anforderungen an die Rechtstreue, auch bei vermindert oder nicht schuldfähigen Personen.
- Sprachtests werden zukünftig auch schriftlich durchgeführt (wie die Praxis aussieht steht noch nicht fest; Ausnahmen sind möglich, es steht aber hier noch nicht fest in welchen Fällen)
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse werden erwartet und geprüft (Lehrgang und Test werden derzeit vom BAMF entwickelt; es ist allerdings noch unklar, ob dieser Test von allen Bundesländern eingesetzt wird oder ob eigene Tests genommen werden)
- Das Vorliegen von besonderen Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, kann die 8-Jahresfrist auf 6 Jahre verkürzen (derzeit ist noch unklar, was besondere Integrationsleistungen sein können)
- Bei körperlichen, geistigen, seelischen Krankheiten oder Behinderungen ggf. auch altersbedingt wird auf Sprach- und „Gesinnungstest“ verzichtet (unklar ist, für welche Art der Krankheit oder Behinderung diese Ausnahmeregelung gilt)

II. Ehegatteneinbürgerung
- Die Anforderungen an die Deutschkenntnisse werden denen bei der Anspruchseinbürgerung angeglichen (bisher reichte die Fähigkeit zum Gespräch)
III. Hinnahme von Mehrstaatigkeit
- Kontingentflüchtlinge werden zukünftig nicht mehr automatisch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert
- Alle EU-Staatsangehörigen und schweizer Staatsbürger werden unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert

IV. Allgemeine Regelungen (für alle Einbürgerungsarten gültig)
- Geld- und/oder Freiheitsstrafen stellen zukünftig nur noch bis zu 90 Tagessätzen kein Einbürgerungshindernis dar (bisher 180 Tagessätze)
- Geld- und/oder Freiheitsstrafen werden zukünftig kumuliert (d.h. 3 Verurteilungen à 30 Tagessätze stellen zunächst ein Einbürgerungshindernis dar)

V. Übergangsregelung
- Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für Anträge die vor April/Mai 2007 (genaues Datum noch nicht bekannt) gestellt wurden, dass jeweils für den Antragsteller günstigere Recht anzuwenden ist.

Dortmund liegt derzeit bei ca. 1500 Einbürgerungen im Jahr, mit dem neuen Recht wird es zukünftig nur noch ca. 1000 Einbürgerung geben.

Frau Heinz fragte an, ob man nun noch Anträge nach dem alten Recht stellen kann.

Herr Plackert verneinte diese Anfrage und erklärte, dass dies die Bundesregierung ausschließen wollte.

Herr Baran fragte nach, ob die Studenten/Studentinnen die in Deutschland studiert haben und noch die türkische Staatsbürgerschaft haben auch den Test absolvieren müssen.

Herr Plackert erläuterte, dass wenn Zeugnisse vorliegen, die die deutsche Sprache belegen, wird von dem Test abgesehen.

Herr Gülec fragte nach, wie diese Test durchgeführt werden, ob es einen Schwierigkeitsgrad gibt und von wem der Test bewertet wird.

Herr Plackert erklärte, das die Test´s der Einbürgerungsstelle vom Bundesamt oder vom Innenministerium vorgegeben werden. Der Test muss mit dem Leistungsniveau B1 erreicht werden, d.h. das Gleiche wenn man einen Integrationskurs abschließt.

Frau Hilbert erkundigte sich noch einmal nach den unter 23 jährigen, die im BAföG-Bezug stehen und über Personen die aus der Mehrstaatigkeit nicht entlassen werden (Marroko/Iran) sowie über das Staatsbürgerschaftsgesetz vom 01.01.2000, d.h. Personen die danach geboren sind und einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben (sog. Optionskinder).

Herr Plackert gab an, dass der BaföG-Bezug ausgeschlossen ist. Bezüglich der Mehrstaatigkeit und der sog. Optionskinder wird es auch keine Änderung geben.

Herr Zeriouh fragte, ob sich etwas in der Familienzusammenführung geändert hat. Frau Göleli erkundigte sich, ob man die Übergangregelung vielleicht ab dem 01.08. in Kraft treten lassen könnte. Herr Güclü fragte nach, ob auch Jugendliche die Sozialhilfe beziehen sich einbürgern lassen könnten und wie hoch die Gebühren sind.

Herr Plackert beantwortete die drei Fragen wie folgt:
Zur Familienzusammenführung kann er leider keine konkreten Angaben machen. Eine gravierende Änderung ist allerdings die Familienzusammenführung zu Deutschen, wenn Sozialleistungen bezogen werden, dann ist eine Zusammenführung nicht möglich.
Die Übergangsregelung sieht bei Personen die den Antrag vor April/Mai 2007 gestellt haben vor, dass das jeweils günstigere Recht angewendet wird. Ferner sind Bezieher von Sozialleistungen unter 23 Jahren von der Einbürgerung ausgeschlossen. Die Gebühren können bis zu 2/3 (127 €) ermäßigt werden.

Herr Plackert erklärte, dass die Kampagne zur Einbürgerung nach der Sommerpause beginnen wird und hofft auf Beteiligung der Mitglieder seitens des Ausländerbeirates, da die Kampagne auf Multiplikatoren ausgerichtet ist. Die Aufgabe ist aufgrund der Gesetzesänderung nicht einfach zu bewältigen und deshalb wird auf die Mithilfe der Mitglieder plädiert.

Herr Güclü fragte nach der Bearbeitungszeit für die Einbürgerung.

Herr Plackert antwortete, dass die Bearbeitungszeit momentan bei 3-6 Monaten liegt.

Herr Gülec erkundigte sich noch einmal nach der Vorgehensweise bei der Kampagne zur Einbürgerung (Veranstaltungen, Broschüren etc.) und sicherte eine Unterstützung durch die Mitglieder zu.

Herr Plackert erklärte, dass die Kampagne zur Einbürgerung erst beginnen kann, wenn das Gesetz vorliegt. Es werden allerdings Broschüren erstellt und so viele wie mögliche Moscheevereine und Migrantenselbstorganisationen besucht. Auch ein Stand auf dem Münsterstraßenfest ist geplant. Er verwies aber noch einmal darauf, dass die Mitglieder des Ausländerbeirates ganz wichtige Multiplikatoren sind.

Herr Sönmez fragte an, ob die Mitglieder mit der mündlichen Beantwortung der Anfrage einverstanden sind.

Frau Heinz regte an, dass man noch einmal auf die Anfrage zurück kommt, sobald das Gesetz vorliegt.

Herr Plackert sagte, dass er dem Protokoll eine schriftliche Darstellung beifügen wird (s.o.)
4. Berichte
-unbesetzt-

5. Vorlagen

zu TOP 5.1
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07922-07)
Frau Knappe gab in Ihrer Präsentation einen allgemeinen Überblick über die InSEKts in Dortmund. Desweiteren wurde die Innenstadt-Nord vorgestellt.
Herr Sönmez bedankte sich bei Frau Knappe.

Fragen wurden keine gestellt.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

zu TOP 5.2
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07913-07)
Die Vorlage wurde auf Wunsch des Vorstandes nicht konkret vorstellt, da ein allgemeiner Überblick bereits erfolgte.
Fragen wurden keine gestellt.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

zu TOP 5.3
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts (InSEKt) Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07917-07)
Die Vorlage wurde auf Wunsch des Vorstandes nicht konkret vorstellt, da ein allgemeiner Überblick bereits erfolgte.

Fragen wurden keine gestellt.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

zu TOP 5.4
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08205-07)
Die Vorlage wurde auf Wunsch des Vorstandes nicht konkret vorstellt, da ein allgemeiner Überblick bereits erfolgte.

Fragen wurden keine gestellt.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

zu TOP 5.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Ausführungsbeschluss, IV. Bauabschnitt (BA)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08360-07)
Die Vorlage wurde von Herrn Appel dem Gremium vorgestellt und erläutert.

Fragen wurde nicht gestellt.

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.

Die Anfrage zu der Finanzierung der Eltercafes wurde von Herrn Appel wie folgt beantwortet:

Es wurde auch eine Anfrage im Schulausschuss zu diesem Thema gestellt, die zur Zeit bearbeitet wird. Die Beantwortung wird noch bis nach der Sommerpause andauern.

Herr Gülec fragte an, ob es möglich wäre auch in anderen Stadtbezirken Elterncafes zu eröffnen.

Herr Appel antwortet, dass eine Eröffnung weiterer Elterncafes immer im Einzelfall entschieden werden muss. Die Finanzierung muss dabei immer gewährleistet sein.
Auch geschultes Personal ist für die Elterncafes ein sehr wichtiger Faktor.

Frau Linnebach erläuterte, dass ein Elterncafe bei dem Projekt Rheinische Straße angedacht ist und auch umgesetzt werden soll. Der Förderantrag wurde bereits letztes Jahr gestellt.

zu TOP 5.6
EU-Gemeinschaftsiniitative URBAN II
1.2.1 Plätze und öffentliche Räume
hier: Ausführungsbeschluss Aufwertung Stollenpark
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08665-07)
Die Vorlage wurde von Herrn Appel dem Gremium vorgestellt und erläutert.
Frau Heinz fügte hinzu, dass es sehr positiv ist, wie die Maßnahme von allen Anwohnern getragen wird und lobte die Integration.

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.

zu TOP 5.7
Quartiersmanagement Nordstadt
hier: Fortführung des Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08751-07)

Die Vorlage wurde von Herrn Appel dem Gremium vorgestellt und erläutert.

Frau Heinz fragte nach, warum die Maßnahme nur mit Zustimmung der Bezirksregierung Arnberg durchgeführt wird.

Herr Appel sagte, der Antrag zur Umbewilligung von Restmitteln aus anderen Projekten liegt noch nicht vor, deshalb wurde in der Vorlage der Vorbehalt erwähnt.

Herr Prof. Dr. Schwarze fragte nach, ob ein Quartiersmanagement auch für andere Stadtbezirke außer in der Nordstadt vorgesehen ist. Oder ob es Vermutungen gäbe, dass noch wo anders Quartiersmanagements eingerichtet werden.

Herr Appel erläuterte, dass er nur für die Nordstadt zuständig ist und dieses Thema an in die Verwaltung herangetreten werden müsste. Er fügte an, dass es im Bereich Scharnhorst-Ost, Clarenberg und Brückstraße Quartiersmanagements gegeben hat. Neue Quartiersmanagements sollten nur in Stadtteilen mit besonderen Erneuerungsbedarf eingerichtet werden, weil dort eine besondere Unterstützung notwendig ist.

Herr Kozlowski fügte hinzu, dass die Vorgaben wie die Fördermittel verteilt werden, die Landesregierung festgelegt hat und nicht in den Händen der Stadt Dortmund liegt.

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.

zu TOP 5.8
Stadtumbau Rheinische Straße; Projekt: Anpassungsberatung und Aufbau eines Qualifizierungsnetzwerkes für Unternehmer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08626-07)
Die Vorlage wurde von Frau Linnebach dem Gremium vorgestellt und erläutert.

Herr Gündüz fragte nach Alternativen, falls die Förderung ausbleibt.

Frau Linnebach antwortete, dass der Regionalrat positiv entscheiden hat und noch in diesem Jahr eine Anfinanzierung stattfinden wird, die Höhe ist allerdings noch nicht bekannt.

Herr Kozlowski fügte hinzu, dass der Regionalrat am 14.06. tagt und die Chancen für eine Bewilligung sehr positiv zu bewerten sind.

Herr Baran fragte an, wie in wieweit mit dem Projekt URBAN II kooperiert wird, da einige Projekt dort bereits verwirklichst wurden wie z.B. Qualifizierungsnetzwerke und Qualifizierungsberatung. Er hat in beiden Vorlagen keine integrationspolitischen Ansätze gesehen, obwohl die Dorstfelder Brücke nach der Nordstadt der zweitgrößte Stadtteil mit Migrationshintergrund ist. Er regte deshalb eine engere Verzahnung mit dem Integrationsbüro an.

Frau Linnebach antwortete, dass alle Projekte an URBAN II angelehnt wurden, der Aufbau wurde ähnlich dem in der Nordstadt konzipiert und es gibt eine Kooperation mit dem Dienstleistungszentrum Wirtschaft. Eine laufende Kooperation während des Projektes ist nicht erforderlich. Eine Kooperation mit dem Integrationsbüro liegt in der Form von Fachgesprächen (Gewerbe, Wohnen, Integration/Migration an der Rheinischen Starasse) bereits vor. Eine ständige Projekt-Kooperation ist nicht nötig. Der Punkt ethnische Ökonomie ist bei einer Anpassungsberatung ein wichtiger Punkt. Das Förderprogramm Stadtumbau West ist in erster Linie kein Integrationsprogramm, sondern nur zur Stabilisierung des Stadtteils. Ein Berater spricht in diesem Stadtbezirk alle Unternehmer an und diese können ihren Beratungsbedarf äußern. Sollte es migrantenspezifische Beratungsbedarfe geben, so wird dies in das Programm integriert.

Herr Baran fügte hinzu, das Integration eine Querschnittsaufgabe sein sollte und die enge Verzahnung mit der Migrationsarbeit auf der Vorlage fehlt. Da im Bereich der Dorstfelder Brücke ca. 43% Migranten/innen leben, sollte eine Kooperation mit dem Integrationsbüro vorgesehen werden, damit man aus den gewonnenen Erkenntnissen profitieren kann. Das Integrationsbüro muss sich aktiv in den Prozess der Rheinische Straße einbinden.

Frau Linnebach erklärte, dass der Punkt Integration und Migration ein fester Bestandteil im Programm Stadtumbau West ist. Es werden bereits Fachgespräche mit dem Integrationsbüro geführt. Das Konzept sollte um diesen Punkt noch einmal erweitert werden bzw. sollte darüber nachgedacht werden, wie man es integrieren kann. Für diese Vorlage ist es aber nicht relevant.

Herr Baran erklärte, dass das Integrationsbüro momentan die einzige Anlaufstelle der Stadtverwaltung ist und wenn kein qualifiziertes Zusammenarbeiten möglich ist, müsste eine andere Stelle eingerichtet werden.

Herr Kozlowski warnte davor, Forderungen seitens des Ausländerbeirates zu stellen, da es sich um einen Antrag auf Fördermittel handelt. Es gibt ca. 40 andere Städte die auch Fördermittel beantragt haben. Es könnte es sein, dass aufgrund der Forderungen der Antrag abgelehnt wird. Die Vorlage sollte so akzeptiert werden.

Frau Güntürk stellte klar, dass das Integrationsbüro im Konsultationskreis und im Gesprächskreis beteiligt ist. Ein verwaltungsinterner Austausch zu konzeptionellen Fragen zu bestimmten Themenbereichen der Integration sollte angestrebt werden.

Die Vorlage wurde einstimmig mit der Empfehlung angenommen.

zu TOP 5.9
Stadtumbau Rheinische Straße; hier: Quartiersmanagement, Standortgemeinschaft und Aktionsfonds im Quartier Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08620-07)
Die Vorlage wurde von Frau Linnebach dem Gremium vorgestellt und erläutert.

Frau Heinz lobte noch einmal die Installation eines Quartiersmanagements an der Rheinischen Straße.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.





6. Mitteilungen

zu TOP 6.1
1. Anfrage: Kampagne Einbürgerung
Die Beantwortung der Anfrage ist bereits unter Punkt 3.2 behandelt worden.

2. Anfrage: Finanzierung der Elterncafes
Die Beantwortung der Anfrage ist bereits unter Punkt 5.5 behandelt worden.

Herr Gülec teilte mit das am 09.08.2007 um 18.00 Uhr eine erweiterte Sitzung des AK Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Münsterstraßenfest stattfinden wird.

zu TOP 6.2
Berichte aus den Ausschüssen, Bezirksvertretungen, Arbeitskreisen

Herr Gülec berichtet, dass am 02.06.07 ein Elterncafe im Frauenzentrum in Huckarde stattgefunden hat. Themen waren u.a. Schule, Senioren etc. Die Veranstaltung wird aufgrund der positiven Resonanz noch einmal stattfinden.

Frau Heinz teilte mit, dass sich der AK Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig einmal im Monat trifft. In diesem Zusammenhang soll auch über eine Art Flyer diskutiert werden.

Das es keine weitere Berichterstattungen gab schloss Herr Sönmez die Sitzung.


f.d.R.




Adem Sönmez Emre Gülec Claudia Peschke
Vorsitzender 1. stellv. Vorsitzender Schriftführerin