Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 10.10.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:15 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
sB Fabian Erstfeld (SPD) i. V. für sB Lars Wedekin (SPD)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ursula Hawighorst-Rüßler
(B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU) i. V. für Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Burak Kaya (Integrationsrat)


sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)
sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Jörg Rüppel (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

---

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner

Michael Steffens – BL 5/Dez
Kurt Eichler - 41/KB
Edwin Jacobs, 41/Dortmunder U
Claudia Kokoschka – 41/KB
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/Archiv
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Dr. Jens Stöcker – 41/MKK
Volker Gerland- 41/MS
Levent Arslan – 41/DKH
Stephan Straub – 41/VHS
Katrin Gellermann – 41/KB
Tobias Ehinger – 42/TL
Martin Lizan – 42/GfD
Daniel Buess – 42/GfD
Kay Voges – 42/SD Intendant Schauspiel
Daniel Buess – 42/TL
Bernd Kruse – 52/GL
Ute Spreen – 52/4

6. Gäste:

---





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 10.10.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 12.09.2017


2. Haushalt

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Empfehlung
Wird nachversandt.


2.2 Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)
Die Unterlagen erhalten Sie im Rahmen eines Sonderversandes.


3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 Akademie für Digitalität und Theater
Mündlicher Bericht

3.2 Sanierung der Ober- und Untermaschinerie der Oper im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08472-17)


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Ruhr Games
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09036-17)

4.2 Pakt für inklusiven Sport in Dortmund; hier: Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09040-17)

4.3 Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09042-17)

4.4 Sporthalle Wellinghofen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09043-17)

4.5 Ausführung von grundwasserregulierenden Maßnahmen im Hoeschpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09033-17)


5. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

5.1 Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND und die Umsetzung des Themas „Biererlebnis“ durch das städtische Kulturdezernat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08972-17)

5.2 Ergebnis der Kunstinventur in den Kulturbetrieben Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08916-17)

5.3 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018, Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08769-17)


5.4 Dortmund Ticket / Kartenvergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09044-17)

5.5 Dortmunder Erinnerungskultur mit positiven Gedenktagen und Denkmälern nach 1945
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09041-17)


6. Sonstige Angelegenheiten
Nicht besetzt.



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Brandt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Zusätzliche Ausstattungen im geplanten Schwimmbadneubau am Standort Wischlingen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09060-17)
Die Angelegenheit wird unter TOP 4.6 behandelt.






Folgende Vorlagen sind versehentlich falsch zugeordnet. Die Geschäftsführung bittet, sie neu zuzuordnen:
4.3 Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09042-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09042-17-E1)
Die Angelegenheit wird unter TOP 5.6 behandelt.

5.4 Dortmund Ticket / Kartenvergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09044-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09044-17-E1)
Die Angelegenheit wird unter TOP 6.1 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 12.09.2017

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) merkt zu TOP 4.1 „Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2017/2018 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018“ an, dass seiner Erinnerung nach keine getrennte Abstimmung hinsichtlich der kostenlosen Gestellung der Dortmunder Philharmoniker für je ein Konzert des Dortmunder Musikvereins sowie des Dortmunder Oratorienchores im Frühjahr 2018 sowie des Wirtschaftsplans vorgenommen wurde. Er hätte dem Beschluss zugestimmt. Er bittet daher um folgende Berichtigung in der Niederschrift:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die kostenlose Gestellung der Dortmunder Philharmoniker für je ein Konzert des Dortmunder Musikvereins sowie des Dortmunder Oratorienchores im Frühjahr 2018.“

Bei der Abstimmung über den Wirtschaftsplan habe er sich enthalten. Dies sei auch Bestandteil der Niederschrift.

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 12.09.2017 wird mit dieser Änderung genehmigt.


2. Haushalt

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Haushaltsplanentwurf 2018 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 2.2
Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Jahresbericht 2016 zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
Akademie für Digitalität und Theater

Herr Voges (Intendant Schauspiel) stellt den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit das Gründungskonzept und die Roadmap der Akademie für Digitalität und Theater vor, das in Dortmund ein europaweit einzigartiges künstlerisches Forschungs- und Produktionslabor sein wird und beantwortet die Fragen der Mitglieder des Ausschusses. Das Gründungskonzept und die Roadmap wurde den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt.

zu TOP 3.2
Sanierung der Ober- und Untermaschinerie der Oper im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08472-17)

Herr Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es sich bei einem Betrag von 3,3 Mio. Euro um eine sehr hohe Investitionssumme handele. Für ihn stelle sich die Frage nach der Haltbarkeit von Maschinen und welche Anforderungen an die Qualität gestellt würden. Die mechanischen Komponenten seien wohl in einem noch guten Zustand. Weiterhin ist auf der einen Seite vom niedrigsten Angebot die Rede, an anderer Stelle werde von Wirtschaftlichkeit gesprochen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass die Sanierung in den spielfreien Zeiten 2018/2019 durchgeführt werden solle. Es stelle sich die Frage, ob es sich um eine Schätzung handele und ob die Spielzeiten in diesem Zusammenhang verkürzt würden.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass er die Einlassung von Herrn Frebel nicht nachvollziehen könne. Die Modalitäten seien bekannt gewesen. In den letzten 15 Jahren hätten sich im Bereich der Entwicklung der Elektronik viele Veränderungen ergeben. Er werde der Vorlage zustimmen.

Herr Buess (42/GfD) führt aus, dass die Sanierung in den Sommerferien 2019 und 2020 durchgeführt werde. Ursprünglich sei dies für die Sommerferien 2018 und 2019 vorgesehen gewesen. Durch die Länge der Vorläufe hätten sich diese Zeiträume verschoben. Zunächst müsse im Wege der Ausschreibung ein Fachplaner gefunden werden. Zum aktuellen Zustand der maschinentechnischen Einrichtung sei ein Gutachten von einer Ingenieurgesellschaft erstellt worden, das festgestellt habe, dass die mechanischen Komponenten der Anlage gut erhalten seien, sich aus dem Zustand der Steuerung ein Sanierungsauftrag ergäbe. Bei den mechanischen Komponenten gehe man von einer Lebensdauer von ca. 25 Jahren aus. Weiterhin werde der genannte Sanierungszeitraum als ausreichend angesehen.

Herr Ehinge (42/GfD) teilt mit, dass die Realisierung der Maßnahme erforderlich sei und die Sommerpausen der einzige Zeitraum seien, in dem die Arbeiten vorgenommen werden könnten.

Herr Meissner (42/Technik) weist darauf hin, dass sich in der Bühnentechnik eine Änderung der Philosophie ergeben habe. Früher hätten die bühnentechnischen Firmen ihre eigenen Produkte eingebaut. Zukünftig werde voraussichtlich der Einbau von Standardkomponenten erfolgen, für die man auf dem Markt Ersatzteile bekommen werde. Er führt aus, dass im vorliegenden Fall die wirtschaftlichste und nicht die preiswerteste Lösung vorgesehen werde und die ausführende Firma ein Fachbetrieb sei.

Herr Frebel möchte gerne wissen, welchen Anteil die Arbeitskosten und die Instrumente an den 3,3 Mio. Euro haben werden.

Herr Meissner teilt mit, dass eine grobe Schätzung von einem Anteil von jeweils 50 % ausgehe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt die Sanierung der Steuerungsbauelemente der Obermaschinerie und Untermaschinerie des Opernhauses in der spielfreien Zeit 2019 und 2020.
- beauftragt das Theater Dortmund die erforderlichen Vergabeverfahren zur Vorbereitung der Planung und zur Ausführung zusammen mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum durchzuführen.
- ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Ruhr Games
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09036-17)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09036-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung zu o. g. Tagesordnungspunkt um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Kosten sind durch die Ruhr Games bei der Stadt Dortmund bzw. den Sport- und Freizeitbetrieben aufgelaufen?

2. Ist eine Wiederholung des Sport- und Kulturfestivals Ruhr Games geplant?

3. Wie viel Besucher wurden bei den Ruhr Games gezählt?

Frau Mais (CDU-Fraktion) erläutert die Bitte um Stellungnahme.

Herr Kruse (52/GF) führt aus, dass die Sport- und Freizeitbetriebe lediglich personelle Unterstützung geleistet hätten und keine weiteren Kosten für die Stadt Dortmund entstanden seien.

Eine Wiederholung der Ruhr Games ist in zwei Jahren am Standort Duisburg und Mülheim geplant. Es handele sich um eine in der Ruhrregion rollierende Veranstaltung. Weitere Veranstaltungsorte seien noch nicht vom RVR festgelegt worden.

Da es sich nicht um eine eintrittsbezogene Veranstaltung handele, könne eine Aussage zu den Besuchern nur sehr schwer erfolgen. Der RVR habe von ca. 50.000 Besuchern gesprochen.

Herr Kruse führt aus, dass die Veranstaltung von den Menschen gut angenommen worden und eine Bereicherung für die Stadt Dortmund gewesen sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Beantwortung der Stellungnahme zur Kenntnis.



zu TOP 4.2
Pakt für inklusiven Sport in Dortmund; hier: Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09040-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt ein Bericht mit wesentlichen Informationen des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung vom 05.09.2017 vor mit der Bitte, den Ausschuss über die aktuellen Entwicklungen im Pakt für inklusiven Sport in Dortmund zu informieren:
Seit 2014 arbeiten der SSB Dortmund, die Sport- und Freizeitbetriebe, „Freizeit für Alle“ und
das Behindertenpolitische Netzwerk gemeinsam an der inklusiven Weiterentwicklung der
Dortmunder Sportlandschaft.
U.a. konnten mit „Freizeit für alle“ inklusive Sportangebote in einzelnen Sportvereinen geschaffen werden. „Freizeit für alle“ als von der Aktion Mensch unterstütztes Projekt ist 2016
beendet worden; der Projektträger Lebenshilfe setzt die Beratungen zur Freizeitgestaltung von
Menschen mit Behinderungen fort.
In Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Dortmund wurden Maßnahmen erwogen, auch
privatgewerbliche Sportangebote inklusiv zu gestalten.
Zur Behebung des Mangels an Übungsleiter/innen für Reha- und Behindertensport, die auch
für inklusive Sportangebote erforderlich sind, wurden – bisher leider vergeblich - Partner in
Dortmund für dezentrale Fortbildungen gesucht.
Der Pakt für inklusiven Sport in Dortmund hat sich in seinem Jahresarbeits-gespräch 2017 am
05. September neu aufgestellt. Als Partner im Pakt neu gewonnen werden konnten die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen der Arbeiterwohlfahrt, Anfragen an weitere Träger der Behindertenhilfe (Koordinierungsgremium Wohneingliederungshilfen) sind ergangen.

Folgende Verabredungen wurden getroffen:
• 2019 veranstaltet der SSB ein inklusives Sportfest; für die Organisation und Durchführung
werden die im Behindertensport aktiven Vereine und die Träger der Behindertenhilfe
vom Behindertenpolitischen Netzwerk angesprochen.
• Der StadtSportBund Dortmund wird recherchieren, welche Voraussetzungen versicherungsrechtlich
an Übungsleiter/innen im Reha- und Behindertensport gestellt werden.
• Der Pakt für inklusiven Sport in Dortmund wird aktualisiert, neu verabredet und in
Bezug zum Pakt für den Sport in Dortmund gesetzt.
• In der Weiterentwicklung der Sportförderrichtlinie werden inklusive sowie Reha- und
Behindertensportangebote berücksichtigt.
• Die Sportbetriebe unterstützen Vereine, die inklusiven Angebote machen möchten, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Herstellung der baulichen und sachlichen Voraussetzungen.
• Es soll gemeinsam aus der Sportvereinslandschaft und der Dortmunder Behindertenhilfe
ein Projekt gestartet werden, um in jedem Stadtbezirk ein inklusives Sportangebot
aufzubauen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass nach dem Bericht ein Projekt gestartet werden solle, um in jedem Stadtbezirk ein inklusives Sportangebot aufzubauen. Er fragt, ob es auch in einem Stadtbezirk zwei Angebote geben könne und in einem anderen keines, weil ansonsten möglicherweise nicht die Strukturabhängigkeit der einzelnen Stadtbezirke berücksichtigt würde.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk in jedem Stadtbezirk ein inklusives Sportangebot haben möchte. Es solle sichergestellt werden, dass die betroffenen Familien bzw. die Betroffenen selbst keine langen Anfahrten hätten, um Sportangebote wahrnehmen zu können.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass bezirks- und ortsnah Sportangebote entwickelt werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt Frau Opitz für den sehr aufschlussreichen Bericht.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Sporthalle Wellinghofen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09043-17)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09043-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand bezüglich des aktuellen Zustands der Sporthalle Wellinghofen und der geplanten Kernsanierung.

Insbesondere bitten wir auch um die Beantwortung der Frage, welche Ausweichlösungen sowohl für die Erstliga-Spiele der BVB-Handballfrauen als auch für die Nutzung durch andere Sportler*innen bei kurzfristigen Sperrungen und während der Sanierungsphase geplant sind.

Begründung:
In der Spielhalle Wellinghofen richtet die Handball-Abteilung des BVB als Hauptverein u.a. die Erstliga-Heimspiele der Handballerinnen aus. Im Sommer 2016 wurde die Sanierung der Spielhalle beschlossen, um die Auflagen des Deutschen Handballbundes zu erfüllen. Insbesondere bei den Sanitäranlagen herrschte dringender Renovierungsbedarf. Die Sanierung sollte ursprünglich schon im Sommer 2017 beginnen und wurde dann auf Anfang 2018 verschoben. Jetzt kam es aufgrund des Sanierungsbedarfs zur kurzfristigen Sperrung der Halle.

Herr Kruse (52/GF) teilt mit, dass die Sporthalle Wellinghofen in einem spielfähigen Zustand sei. Sie solle jedoch Mitte 2018 kernsaniert werden mit dem Ziel, den Zustand bis Ende 2018 noch weiter zu verbessern. Ausweichlösungen für die Durchführung von Erstligahandball bestünden leider nicht. Es gäbe keine zweite Halle, die hierfür genutzt werden könne. Die Sport- und Freizeitbetriebe seien mit dem BVB im Gespräch, um nach einer Lösung, die möglicherweise außerhalb von Dortmund liegen werde, zu suchen. Bei kurzfristigen Ausfällen müsse das jeweilige Spiel leider ausfallen. Dies gelte für kleinere und auch größere Vereine. Für andere Vereine, die die Sporthalle Wellinghofen für ihren Sport nutzen, wird versucht, eine Lösung zu finden.

Frau Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) fragt sich, wie die Kommunikation mit den Vereinen vor Ort sichergestellt werden könne, wenn der Hausmeister einmal nicht erreichbar sein sollte. Nach der Presseberichterstattung seien Informationen lediglich durch die Frau des Hausmeisters an die Vereine gegeben worden.

Herr Kruse teilt mit, es sei üblich, dass die Frau des Hausmeisters die Vertretung für ihn selbst sei. Ob die Kommunikation gut oder schlecht verlaufen sei, könne er nicht beurteilen. Die Sport- und Freizeitbetriebe hätten zeitnah zum BVB Kontakt aufgenommen, um die Situation zu bereinigen. Es sei jedoch klar, dass bei kurzfristigem Auftreten eines Störfalles eine ähnliche Situation wieder auftreten könne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis.






zu TOP 4.5
Ausführung von grundwasserregulierenden Maßnahmen im Hoeschpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09033-17)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Frage, wer dafür Sorge zu tragen hat, dass eine Verdämmung von Kanälen nicht dazu führt, dass Überschwemmungen wie im vorliegenden Fall auftreten. Gibt es möglicherweise Regressansprüche?

Herr Kruse (52/GF) führt aus, dass der Standort typographisch und hydrogeologisch immer schon Vernässungen unterworfen gewesen sei. Bereits vor dem Beginn von Schwerindustrie auf dem Gelände im Hoeschpark sei das austretende Grundwasser sichtbar gewesen. Nach Ansiedelung der Schwerindustrie seien die Flächen versiegelt worden. Das Regenwasser sei über die Sammler in die Kanalisation geleitet worden. Nach Rückzug der Stahlindustrie wurden oben genannte Flächen wieder entsiegelt. Das Oberflächenwasser sollte auf diesem Wege wieder versickern können, was dazu geführt habe, dass das Wasser an der tiefsten Stelle wieder ausgetreten sei. So sei im Bereich Brügmanns Hölzchen der vorliegende Grundwasserstand entstanden. Der Alteigentümer könne nicht in Regress genommen werden, da dieser nur die entsprechenden Vorgaben erfüllt habe. Aus den genannten Gründen seien grundwasserregulierende Maßnahmen erforderlich.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig die Ausführung von grundwasserregulierenden Maßnahmen im Hoeschpark.

zu TOP 4.6
Zusätzliche Ausstattungen im geplanten Schwimmbadneubau am Standort Wischlingen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09060-17)

Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion für ein Lehrschwimmbecken mit einem Hubboden aussprechen werde sowie dafür, auf ein Kleinkindbecken im Neubau zu verzichten und dafür das bestehende Kleinkindbecken im Bestand mit den vorgeschlagenen Maßnahmen aufzuwerten und zu attraktivieren.

Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt sich, weshalb die Vorlage lediglich für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorgesehen sei. Sie führt aus, dass die CDU-Fraktion sich für eine Attraktivitätssteigerung des Kleinkindbeckens ausspreche, die Erweiterung sei auch im Hinblick auf höhere Kosten nicht gewünscht. Der Hubboden im Lehrschwimmbecken bedeute eine Steigerung der Attraktivität und ein Alleinstellungsmerkmal. Sie fragt, ob es möglicherweise Probleme beim Verstellen des Hubbodens geben könne. Er müsse aus ihrer Sicht gut und ohne Probleme nutzbar sein. Grundsätzlich spreche sich ihre Fraktion für das Lehrschwimmbecken mit einem Hubboden aus. Weiterhin möchte sie Informationen zu den Kosten für Wartungen.

Herr Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, weshalb ein solcher Hubboden nicht im Zuge der Gleichbehandlung in allen ähnlichen Bereichen vorgesehen wird. Auch ihn interessiere, welche Folge- bzw. Wartungskosten entstehen würden. Seine Fraktion werde sich gegen den Hubboden entscheiden. Weiterhin sei seiner Fraktion unverständlich, weshalb auf ein Kleinkindbecken im Neubau verzichtet und ein nicht komplettes Bad neu gebaut werden sollte.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Rat der Stadt einen Beschluss gefasst habe und die Vorlage die Umsetzung dieses Ratsbeschlusses bedeute.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er sich für seine Fraktion dem Abstimmungsverhalten von SPD und CDU anschließen werde. Er halte es für gut, wenn an der genannten Stelle eine Attraktivitätssteigerung stattfinde und dort familienbezogen zukünftig die genannten Freizeitaktivitäten ermöglicht werden.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, er werde der Vorlage zustimmen. Er führt aus, dass Chlorwasser eine aggressive Substanz sei und er unsicher hinsichtlich der Dauerhaftigkeit des Hubbodens sei. Er möchte jedoch an dieser Stelle ebenfalls Informationen zu den Themen Wartung und Wartungskosten erhalten.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass keine Gewöhnungstreppe in das Lehrschwimmbecken führe. Für ihn stelle sich die Frage, wie gerade Menschen, die dort Rehasport betreiben wollen, ins Wasser kämen.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass einige Aspekte der Barrierefreiheit nicht mit berücksichtigt wurden. So sei es beispielsweise besser, wenn Dusche und WC getrennt seien, gerade wenn sich dort mehrere behinderte Menschen aufhielten. Ebenso sollte ihrer Ansicht nach im Bereich der Dusche eine Liege vorhanden sein, damit das An- und Ausziehen etwas erleichtert werden könne. Sie frage sich, ob in dem Neubau Blindenleitsysteme, Farbsysteme oder Lampen für Notfälle, an denen sich Gehörlose orientieren können, geplant seien. Weiterhin spreche sich das Behindertenpolitische Netzwerk gegen eine Ausstattung des Lehrschwimmbeckens mit einem Hubboden aus, zumal sich nicht erschließe, wie Menschen mit Handicap ins Wasser gelangen können.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass sich seine Fraktion für einen Neubau im Kortental ausgesprochen habe. Die Mehrheit des Rates sei dem nicht gefolgt. Daher werde jetzt der Neubau in Wischlingen realisiert. Er halte es für gut, dass es nun Überlegungen zu einem Lehrschwimmbecken mit Hubboden und einem Kleinkindbecken gebe. Seine Fraktion werde die Variante a) hinsichtlich des Hubbodens und für die Variante a) hinsichtlich des Kleinkindbeckens im Neubau aussprechen.

Herr Kruse (52/GF) führt aus, dass der Rat der Stadt am 13.07.2017 den Grundsatzbeschluss zum Standort Wischlingen gefasst hat. Gleichzeitig ging ein Prüfauftrag an die Verwaltung, der in der jetzigen Vorlage abgearbeitet worden sei. Ein Hubboden sei hochflexibel nutzbar für unterschiedliche Wassertiefen und für vielfältige Anforderungen. Die Bewegung des Hubbodens sei im Minutentakt möglich und verursache keine großen Wartezeiten. Die Menschen können bei Betätigung des Hubbodens im Wasser verbleiben.
Die Wartungen erfolgen nach Auskunft eines Ingenieurbüros in jährlichem Abstand. Bei der neueren Generation dieser Ausstattung seien keine größeren Probleme bekannt.
Wenn kein Hubboden im Lehrschwimmbecken eingebaut würde, käme eine Gewöhnungstreppe in Betracht. Bei Einbau des Hubbodens, der beispielsweise auch das Hineingelangen ins Wasser für Rehagruppen gewährleistet, wird zusätzlich eine bei Bewegung des Hubbodens entnehmbare Einlasstreppe vorgesehen, die eine Standardausstattung sei.
Hinsichtlich der Anregungen von Frau Opitz führt Herr Kruse aus, dass zu einem Termin mit dem Architekturbüro niemand erschienen ist. Daraufhin habe es ein Nachgespräch mit Frau Vollmer gegeben, in dem einige Anregungen bereits aufgegriffen wurden. Hierzu wird es noch ein Folgegespräch geben.
Ergänzend sei noch zu sagen, dass ein Kleinschwimmbecken nicht an den neuen Standort passen würde und aus seiner Sicht deshalb nicht im Neubau realisiert werden solle. In Wischlingen käme es bei einer Realisierung zu Zielkonflikten. Ein Kleinschwimmbecken wird jeweils dort vorgesehen, wo in einem kleinen Schwimmbad alle Gruppen Berücksichtigung finden müssten.

Frau Mais fragt, ob es Schwimmbäder – auch außerhalb von Dortmund – gebe, in denen man sich die Nutzung eines Hubbodens ansehen könne.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass eine Besichtigung in Dresden möglich sei.

Herr Kruse erklärt sich bereit, bei Bedarf abzuklären, wo eine Besichtigung möglich wäre und würde bei der Organisation einer Besichtigungsfahrt für eine kleine Gruppe bei Bedarf behilflich sein.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Planungsentwürfe und Kostenschätzungen zur Ausstattung des geplanten Schwimmbadneubaus in Wischlingen mit einem Hubboden und einem Kleinkindbecken bzw. alternativen Maßnahmen zur Aufwertung des bestehenden Kleinkindbeckens im Bestand zur Kenntnis.

Er beschließt mehrheitlich
a) das Lehrschwimmbecken mit einem Hubboden auszustatten oder
b) auf die Ausstattung des Lehrschwimmbeckens mit einem Hubboden zu verzichten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für die Variante b) aus.
Er beschließt mehrheitlich
a) den geplanten Neubau um ein Kleinkindbecken zu ergänzen oder
b) auf ein Kleinkindbecken im Neubau zu verzichten und dafür das bestehende Kleinkindbecken im Bestand mit den dargelegten Maßnahmen aufzuwerten und zu attraktivieren oder
c) keine der beiden Möglichkeiten weiter zu verfolgen.
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN sprechen sich für die Variante a) aus.


5. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 5.1
Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND und die Umsetzung des Themas „Biererlebnis“ durch das städtische Kulturdezernat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08972-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FBI vor:
Zentrale Ergebnisse des am 6. April 2017 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND sind:

„Laut einer repräsentativen Befragung der Initiative Dortmund e.V. im Jahr 2015 lässt sich mit der künftigen Imageprofilierung als Erlebnis- und Freizeitstandort durchaus an vorhandene konkrete Vorstellungen und Assoziationen bei einer Mehrheit der Bundesbürger anknüpfen. Fußball steht dabei wenig überraschend mit Borussia Dortmund als Hauptakteur an erster Stelle, gefolgt von der Tradition Dortmunds als ehemals weltgrößtem Bierproduzenten und der räumlichen Verbindung zum Ruhrgebiet mit seiner Geschichte als dem europäischen Zentrum der Montanindustrie.“

„Die zum Image beitragenden Themen Fußball, Biererlebnis und Ruhrgebiet/Westfalen sind noch zu wenig mit anderen kulturellen wie touristischen Bausteinen verknüpft, um neue Besucher anzuziehen.“

Das Jahr 2018 mit dem 725-jährigen Jubiläum der Dortmunder Braurechte seit 1293 wäre damit besonders geeignet, diese Ziele des Masterplans zu verwirklichen.

Denn während der Stadt 2006 nicht zuletzt auch durch das große Engagement des Kulturdezernenten mit dem neuen Brauereimuseum bierkulturell ein großer Wurf gelungen ist, fehlt aktuell der nächste große Schritt in der bierkulturellen Entwicklung Dortmunds.

Angesichts der Ergebnisse zum Thema „Biererlebnis“ möge der Kulturdezernent beantworten, wieso er Maßnahmen im Sinne dieses Masterplans, wie
1. die Etablierung einer Route Brauereikultur analog der Route Industriekultur,
2. die Durchführung einer Veranstaltung zu 725 Jahren Dortmunder Braurechte analog der 700-Jahrfeier 1993,
3. einen generellen „Tag des Dortmunder Bieres“ am 23. August,
4. Synergismen der geplanten Pink Floyd Ausstellung im Dortmunder U nur mit der MKK-Ausstellung zum Steinkohlenbergbau und nicht mit dem Brauereimuseum

bisher blockiert?
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 5.2
Ergebnis der Kunstinventur in den Kulturbetrieben Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08916-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt das Ergebnis der Kunstinventur der Kulturbetriebe Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018, Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08769-17)

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass die Juroren aus seiner Sicht selbst bei großen Wettbewerben ehrenamtlich tätig seien. Sie erhielten meist eine Ehrenamtspauschale sowie eine Erstattung der Fahrtkosten. Er möchte gerne Informationen zur Höhe der Juryhonorare und wie sich diese Zahlung begründe.

Herr Eichler (41/GfD) teilt mit, dass Honorare für die Fachpreisrichter von Anfang an gesetzt seien, zumal in dieser Jury sehr „hochkarätige“ Fachpreisrichter tätig wären, die teilweise auch von außerhalb kämen und entsprechende Aufwände abzugleichen seien. Die Juryhonorare bewegten sich seiner Ansicht nach eher im Bereich einer Aufwandsentschädigung und seien durchaus maßstäblich. Die Sachpreisrichter erhielten Sitzungsgelder.

Frau Kokoschka (41/GL) teilt mit, dass das Honorar pro Fachpreisrichter pauschal 300,-- € betrage, die Sachpreisrichter würden Sitzungsgelt erhalten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte Foto, Film, Medienkunst vergeben.

zu TOP 5.5
Dortmunder Erinnerungskultur mit positiven Gedenktagen und Denkmälern nach 1945
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09041-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FBI vor:
Die Dortmunder Erinnerungskultur ist mit jährlichen Gedenktagen, Gedenktafeln, Mahnmalen und Stolpersteinen vorbildlich beim Gedenken an die Verbrechen der NS-Zeit.
Ein bewusstes Gedenken an positive und schöne Ereignisse aus der 1235-jährigen Stadtgeschichte findet hingegen nicht statt.
Die Verwaltung möge deshalb mitteilen:

1. Welche jährlichen Gedenktage, die an positive Ereignisse der Dortmunder Stadtgeschichte erinnern, sind nach 1945 eingerichtet worden?
2. Welche Denkmäler (ohne denkmalgeschützte Gebäude!), die an positive Ereignisse der Dortmunder Stadtgeschichte erinnern, sind seit 1945 errichtet worden?
3. Welche Gedenktage und Denkmäler, die an bedeutende positive Ereignisse der Dortmunder Stadtgeschichte erinnern, könnten eingerichtet werden?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 5.6
Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09042-17)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09042-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung in den Medien über die geplante Ehrung des ersten Intendanten des Konzerthauses durch ein Portrait im Konzerthaus bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In den „Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund“ ist festgelegt, dass der Rat der Stadt Dortmund Personen durch die Verleihung verschiedener Auszeichnungen ehren kann. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung ist der Ältestenrat. Die Beschlüsse über die Ehrenbezeichnung werden mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Rat getroffen.
Warum wurde das Verfahren im Fall von Herrn Vogt nicht eingehalten?

2. Ein Antrag der CDU auf Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um das kulturelle Leben der Stadt verdient gemacht haben, u.a. durch Portraitgemälde wurde im Kulturausschuss vom 21.03.2017 abgelehnt.
Wie verträgt sich die Entscheidung, Herrn Vogt durch ein Portraitgemälde zu ehren, mit dem im Ausschuss gefassten Beschluss?
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in der Vergangenheit bereits zum Thema Ehrungen geäußert habe. Die Anmerkungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seien zwar richtig, der Sachverhalt sei jedoch ein anderer. Es handele sich nicht um eine Ehrung der Stadt sondern um ein Geschenk für das Konzerthaus zur Würdigung von Herrn Vogt. Für diesen Fall gäbe es keine Richtlinien. Daher ergäbe sich nicht die Notwendigkeit einer Befassung durch die Politik.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass sich aus einem Geschenk für die Stadt nicht automatisch ergäbe, dass es im Konzerthaus platziert werden müsse. Ihrer Ansicht nach habe das nicht der Schenkende zu bestimmen.

Herr Stüdemann führt aus, dass der Schenkende mitgeteilt habe, dass es sich um ein Geschenk für das Konzerthaus handele. Für ein solches Verfahren gäbe es noch einige weitere Beispiele, es handele sich daher nicht um einen Einzelfall. Die Größe des Gemäldes könne noch nicht ganz genau angegeben werden.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält es für fragwürdig, dass über den Verbleib von solchen Geschenken ein politischer Beschluss gefasst werden solle. Diese Entscheidung müsse die beschenkte Einrichtung selbst fassen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die von Herrn Stüdemann gemachten Ausführungen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass er die Diskussion über den Sachverhalt für beschämend kleinlich halte.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seiner Auffassung nach die Entscheidung über den Verbleib des Geschenkes nicht in den Bereich der politischen Gremien gehöre. Hierüber sei bereits im Aufsichtsrat des Konzerthauses entschieden worden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis.


6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Dortmund Ticket / Kartenvergabe
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09044-17)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09044-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Wie aus der freien Theaterszene vorgetragen wurde, gibt es bei dem Kartenverkauf neuerdings ein Problem:
Die Theater, die bisher vertraglich an „Dortmund-Tourismus“ gebunden waren, müssen
jetzt zu „Köln-Ticket“ wechseln – mit dem Nachteil, dass die Verkaufsrechte (Online/
analog) exklusiv bei „Köln-Ticket“ verbleiben und keine weiteren Optionen zulässt (z.B.
Dortmund-Ticket).

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung den o.g. Sachverhalt zu überprüfen und
ggf. zu erklären, ob diese „exklusiven Rechte“ bewusst in Kauf genommen wurden.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass sich die Kartenvergabetechnik lt. Hinweis eines in einem kleinen Dortmunder Theater tätigen Menschen verändert habe. In der freien Theaterszene sei man dazu gedrängt worden, die Ticket- bzw. Kartenvergabe von Dortmund Tourismus an Köln Ticket zu geben. Bisher sei die Kartenvergabe nicht allein an Dortmund Tourismus vergeben gewesen, so dass die Bürger auch über andere Stellen Tickets haben erhalten können. Die Lösung über Köln Ticket basiere wohl auf einem Exklusivvertrag.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niedersschrift vom 05.12.2017
TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur,
Sport und Freizeit am 10.10.2017

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass sich die Anfrage seiner Fraktion zu TOP 6.1 „Dortmund Ticket / Kartenvergabe“ nach einem kurzen Hinweis von Herrn Stüdemann aus seiner Sicht bereits erledigt habe und keine schriftliche Antwort mehr erforderlich sei.


Im Anschluss an die öffentliche Sitzung teilt Herr Stüdemann (Stadtdirektor) mit, dass der Geschäftsführende Direktor der Kulturbetriebe, Herr Kurt Eichler, heute nach einer Vielzahl von Jahren seiner Tätigkeit für die Stadt Dortmund zum letzten Male an einer Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit teilnähme. Er habe seine Aufgaben stets höchstverlässlich, sehr engagiert und konstruktiv für das Kulturleben wahrgenommen. Hierfür sage er ihm an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön. Dieser Dank wird auch von den Fraktionen im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ausgesprochen.



Jörder Brandt Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin