Niederschrift

über die 22. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses


am 18.04.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD)
RM Rita Brandt (SPD)
RM Joachim Fischer (SPD)
RM Ulrike Nolte (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Claudia Middendorf (CDU)
RM Barbara Menzebach (CDU) i.V. f. Herrn RM Weintz
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Werner Brach t(Diakonisches Werk) i.V. f. Frau Rabenschlag
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Waltraud Bonekamp
Ulrich Bösebeck
Peter Prause (Richter)
Jens Domogalla (Agentur für Arbeit)
Angela Büsse (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Boris Sloutski (Jüdische Kultusgemeinde)
Peter Finkensiep (Die Brücke Dortmund e.V.) i.V. f. Frau Schobert

3. Verwaltung
Klaus Burkholz
Günter Dobbert
Hans-Jürgen Harder
Elisabeth Hoppe
Thomas Wawrzynek
Bodo Weirauch

4. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 22. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses,
am 18.04.2007, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 14.03.2007

1.5 Bestellung weiterer stellvertretender Schriftführer(innen) nach § 52 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08240-07)


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08309-07)

2.2 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
- mündlicher Bericht der Verwaltung -

2.3 Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den Sanierungs- und Einrichtungskosten für die Tageseinrichtung für Kinder St. Laurentius
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08331-07)


2.4 Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)
- Vorlage und Auszüge Bezirksvertretung Huckarde wurden bereits übersandt -
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)

2.5 Mobile Angebote der Jugendarbeit des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08286-07)

2.6 Modellprojekt Steigerung der Wirksamkeit intensiver ambulanter Erziehungshilfen in Familien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08307-07)

2.7 Neubau von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Schöner Pfad, Dortmund-Aplerbeck, Berghofer Mark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07642-07)

2.8 Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Flurstraße, Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07651-07)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Einführung sog. "Jugendbuden" als Treffpunkte für Jugendliche
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08257-07)

3.2 Streetworker
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08383-07)

3.3 Sportangebot für Jugendliche
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08384-07)

3.4 Kochen mit Kindern
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08385-07)


4. Informationen aus den Bezirksvertretungen


5. Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ulrike Nolte benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Sohn wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Sohn teilte eingangs mit, dass der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste – TOP 3.1 - von ihm auf die Tagesordnung gesetzt wurde, obwohl weder ein Antrags- noch ein Rederecht besteht. Die Antragstellerin habe auf ein Rederecht bestanden, das er nach Rücksprache mit den Fraktionen abgelehnt habe. Das Rechtsamt habe seine Auffassung bestätigt, darüber sei die Fraktion unterrichtet worden.
Anschließend verwies er auf den Dringlichkeitsantrag der Vertreter der Jugendverbände.

Herr Fischer sprach sich gegen eine Behandlung des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste aus und beantragte die Absetzung von der Tagesordnung.

Danach sprach sich Frau Liedschulte für eine Behandlung des Antrages aus.

Der Kinder- und Jugendausschuss folgte mehrheitlich (10 ja, 3 nein, 1 Enthaltung) dem Antrag von Herrn Fischer und setzte folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste von der Tagesordnung ab:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Spielplätze für die Aufstellung von sog. "Jugendbuden" (Unterstände mit Sitzmöglichkeiten für Jugendliche) in Frage kommen und mit welchen Kosten das verbunden wäre.

Als Grundlage sollen bereits durchgeführte Erhebungen (Jugendamt 2001: Qualitätsprüfung der städtischen Spielplatzsituation, Liegenschaftsamt 2003: Sachstandsbericht zur Vermarktung aufgegebener Spielplätze) und die Daten zur demografischen Entwicklung des Umfeldes mit prognostizierbarem Bedarf dienen.


Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 3.5 Barrierefreies FZW/Freizeitzentrum West
Anfrage Vertreter Jugendverbände
Drucksache Nr.: 08502-07

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 14.03.2007

Frau Liedschulte bat darum, in der Auflistung zu TOP 3.6 „Öffnungszeiten für Jugendfreizeiteinrichtungen“ alle Jugendfreizeiteinrichtungen aufzuführen. Das wurde von der Verwaltung zugesagt.

Herr Spangenberg bezog sich auf die Zusage von Herrn Steitz, den Wunsch der Jugendverbände auf Beteiligung in der Arbeitsgruppe vorzutragen (TOP 2.3 Masterplan Integration). Bisher habe es noch keine Rückmeldung gegeben. Er bat um Information über das Ergebnis.

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 14.03.2007 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Bestellung weiterer stellvertretender Schriftführer(innen) nach § 52 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08240-07)

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass folgende Personen in der genannten Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Schriftführern(innen) des Kinder- und Jugendausschusses bestellt werden:
Uwe Feuler
Liliana Korbmacher
Beate Skodzik
Angelika Stahnke
Wolfgang Weber


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

zu TOP 2.1
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08309-07)

Nach den Ausführungen von Frau Bonekamp sei insgesamt gesehen die Gesamtzielsetzung in Dortmund weitgehend erreicht. Dennoch müssten unter Berücksichtigung der Bundes- und Landesdiskussion und der Erkenntnis, wie wichtig frühkindliche Bildung und Förderung in Kindertageseinrichtungen und für unter 3-Jährige ist, in den nächsten Jahren zusätzliche Plätze eingerichtet werden. Das mache Neubauten und auch die Schaffung ganz neuer Einrichtungen erforderlich. In einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe würde gemeinsam versucht, Möglichkeiten aufzuzeigen, um das weitere Ausbauprogramm unter Berücksichtung der geplanten neuen gesetzlichen Anforderungen sicherstellen zu können. Dabei müsse aus ihrer Sicht der sozialräumliche Bezug als ein besonderer Gesichtspunkt berücksichtigt werden.
Abschließend stellte sie fest, dass die geplanten Änderungen auch für Dortmund eine große Herausforderung sein werden, da die Qualität des Angebotes nicht unter der Ausweitung der Quantität leiden dürfe.

Anschließend führte Herr Harder kurz in die Vorlage ein.

Herr Frebel sah durch die Vorlage die Richtigkeit des von der Koalition von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die jetzige Wahlperiode angestrebten Zieles bestätigt, ein Angebot zu schaffen, dass die Nachfrage abdeckt. Bereits jetzt läge die Angebotsstruktur in Dortmund bei über 11 % gegenüber 3,8 % im Landesdurchschnitt. Das wertete er als ein gutes und vorzeigbares Zwischenergebnis. Er sei der Auffassung, dass das angestrebte Ziel unter Berücksichtigung der Bausteine frühkindliche Bildung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden könne und müsse.
Es würden konkrete Aussagen der Verwaltung zu der Zielperspektive erwartet, möglichst noch in diesem Jahr. Die frühzeitige Information des Ausschusses sei notwendig, um bei der Haushaltsberatung die entsprechenden Daten einplanen zu können, damit die gesetzten Ziele erreicht werden können.

Auch Herr Gora bewertete die Vorlage positiv und signalisierte Zustimmung. Allerdings dürfe nicht übersehen werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden könne, wie sich die angestrebten gesetzlichen Änderungen finanziell auswirken werden. Der Ausschuss müsse zur Kenntnis nehmen, dass möglicherweise aufgrund der Entscheidung der Landesregierung im nächsten Jahr der heute zu fassende Beschluss nicht mehr bezahlbar ist. Er erinnerte an die Diskussion im letzten Jahr zu den finanziellen Schwierigkeiten der kirchlichen Träger. Auch die Wohlfahrtsverbände wären nicht in der Lage, zusätzliche Mittel dafür bereitzustellen. Das bedeute, alles, was nicht über die Landesregierung finanziert werde, müsse von der Kommune und damit auch über den Ausschuss geleistet werden. Mit diesem Beschluss werde in erheblichem Umfang Geld gebunden. Darüber müssten sich alle Beteiligten im Klaren sein und auch dann noch dazu stehen, wenn die Förderung des Landes nicht oder nicht in dem erhofften Umfang erfolgt.

Herr Fischer sah die Problematik ähnlich wie Herr Gora. Mit der Verdopplung der Betreuungsangebote in zwei Jahren könne man zunächst sehr zufrieden sein. Aber es sei in der Tat so, dass gerade im Kinder- und Jugendbereich in den letzten Jahren rechtliche Veränderungen kämen - ohne die notwendige finanzielle Unterstützung. Natürlich könne man sich dafür einsetzen, dass die 10 %ige Haushaltssperre für das Jugendamt nicht gelte. Das sei aber im Ganzen betrachtet nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Er befürchte, dass die ständig neu übertragenen Aufgaben von der Kommune nicht mehr finanzierbar seien. Daran müsse man immer denken, wenn es um den Ausbau von Leistungen und Angeboten gehe, und auch den Verursacher benennen.

Frau Liedschulte begrüßte ebenfalls die Vorlage. Sie vertrat die Auffassung, dass zunächst die noch anstehende Beratung des Gesetzes abgewartet werden sollte. Sie könne sich nicht vorstellen, dass letztlich die Kommune allein für alles aufkommen müsse.

Herr Bösebeck berichtete, in allen Diskussionen beim Städtetag habe Einigkeit darüber bestanden, dass sich das Land in angemessenem Umfang an der Finanzierung beteiligen müsse. Auch den Bund sehe er in der Verpflichtung, entsprechend dem Ergebnis der Diskussionen über Quoten und Bedarfe die erforderlichen investiven Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Kommunen wären nicht in der Lage, festgelegte Bedarfe von 30 % oder 35 % ohne bundes- und landesseitige Unterstützung erfüllen zu können.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Bericht über die Entwicklung der Betreuungsangebote in Form von Ganztagsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zur Schulpflicht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen umzusetzen.


zu TOP 2.2
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern

Herr Harder erläuterte die Grundzüge des geplanten Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern anhand von Folien (s. Anlage).

Herr Frebel sah in dem Entwurf nur einen positiven Punkt, nämlich die finanzielle Entlastung der Kirchen. Ansonsten stelle er seines Erachtens ein reines Sparprogramm dar (z.B. Elternbeiträge, Stundenregelungen der Gruppen, pauschalierte Mieten, Personal), das dem Anspruch der frühkindlichen Bildung und Erziehung nicht gerecht werde, und sei pädagogisch defizitär (Abschaffung kleiner altersgemischter Gruppen).

Herr Schade-Homann sah ebenfalls in der Absenkung des Trägeranteils einen positiven Aspekt des Entwurfs. Ansonsten seien die Kirchen eher enttäuscht. Beispielsweise seien Ziele und Inhalte von Bildungsarbeit nicht festgelegt. Weitere negative Aspekte sah er unter dem Stichwort Planungssicherheit bzw. Elternbeiträge. Er äußerte die Hoffnung, dass der Referentenentwurf im parlamentarischen Beratungsprozess an einigen Stellen noch verändert werden könne. Die finanziellen Auswirkungen des geplanten Gesetzes könnten z. Z. nur sehr schwer abgeschätzt werden. Auch entstehe der Eindruck, dass entgegen der Absicht des Gesetzgebers, bürokratische Hürden abzubauen, über das Verordnungswesen wiederum wesentlich mehr geregelt werden solle.

Herr Gora räumte ein, dass man im Augenblick hinsichtlich der Umsetzung in die Praxis nur spekulieren könne. Das verunsichere die Träger in hohem Maße. Er gehe davon aus, dass bei der AWO etwa ein Drittel der bisher fest angestellten Mitarbeiter/innen perspektivisch keine Festanstellung mehr haben werden, sondern als „Abrufkräfte“ tätig sein werden, um dem veränderten Buchungsverhalten der Eltern entsprechen zu können. Es müsse davon ausgegangen werden, dass es insgesamt eine Personalreduzierung in den Einrichtungen geben werde bei gleichzeitiger Neuausrichtung in Bezug auf die Beseitigung bestimmter Defizite (beispielsweise stärkere Sprachförderung). Das werde zwangsläufig dazu führen, dass ein Teil der zur Zeit praktizierten Aufgaben nicht mehr geleistet werden könnte.

Für Herrn Bösebeck war neben den Planungs- und Finanzierungsunsicherheiten die zentrale Kernfrage, ob durch das neue Gesetz die Qualität gegenüber dem GTK erheblich verbessert wird. Das hänge für ihn davon ab, wie die konkrete Umsetzung sein werde, ob es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch Nachbesserungsmöglichkeiten gebe, die aus seiner Sicht dringend und in erheblichem Umfang erforderlich seien.

Herr Sohn bat abschließend darum, den Kinder- und Jugendausschuss zu informieren, sobald neuere Erkenntnisse vorliegen.


zu TOP 2.3
Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den Sanierungs- und Einrichtungskosten für die Tageseinrichtung für Kinder St. Laurentius
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08331-07)

Frau Liedschulte begrüßte die schnelle Hilfe der Verwaltung. Ihr sei unverständlich, dass keine Versicherung abgeschlossen wurde. Der Träger müsste nach ihrer Auffassung auf jeden Fall verpflichtet werden, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Es könne nicht sein, dass in einem evtl. Wiederholungsfall wiederum die Kommune finanziell eintreten solle.

Herr Frebel stimmt Frau Liedschulte zu. Wenn schon ein nicht unerheblicher Kostenfaktor ausgeglichen werde, sollte man auch den Abschluss einer entsprechenden Gebäudeversicherung zur Bedingung machen. Ansonsten sei für ihn klar, dass man den Zuschuss nicht verweigern könne.

Auch Herr Oppermann sah es im Rahmen der Sorgfaltspflicht als völlig normal an, ein Gebäude zu versichern. Es müsse bei der Gewährung des Zuschusses deutlich darauf hingewiesen werden, dass eine Versicherung abzuschließen ist, damit zukünftige Ausgaben in diesem Bereich verhindert werden können.

Für Herrn Gora ergaben sich aus der Vorlage eine Reihe von Fragen, die ihm eine Zustimmung sehr erschweren. Wenn sich ein Träger entscheide, ein Risiko nicht zu versichern, dann müsse dieser auch dafür gerade stehen und könne es nicht auf die Stadt Dortmund abwälzen. Ansonsten müsste er als Träger überlegen, inwieweit er die Kosten für Versicherungen für die im Interesse der Stadt unterhaltenen Gebäude der AWO ebenfalls einsparen kann. Natürlich könnte es sein, dass ein Schaden eingetreten ist, der nicht versicherbar gewesen ist. Aber das sei für ihn nicht nachprüfbar. Er würde es vorziehen, wenn die Angelegenheit noch einmal geprüft würde und er dann aufgrund der erhaltenen Informationen sachlich korrekt entscheiden könnte.

Herr Fischer konnte das Unbehagen von Herrn Gora nachvollziehen. Auch er sah es als sinnvoll an, noch einmal nachzuprüfen, weshalb der Schaden nicht auf andere Weise gedeckt ist. Es könne nicht sein, quasi unter Hinweis auf den „Anspruch auf einen Kindergartenplatz“ jedweden Schaden auf die Kommune zu verlagern.

Frau Beschorner berichtete, die Einrichtung liege im Souterrain. Trotz des Wasserschadens werde der Betrieb seit Sommer letzten Jahres aufrechterhalten. Es gebe den dringenden Wunsch des Trägers, nach Möglichkeit einen positiven Beschluss herbeizuführen, damit das Provisorium beendet und der Kindergarten unter normalen Bedingungen fortgeführt werden kann.

Herr Harder teilte mit, die Einrichtung habe zunächst das Gemeindehaus umfunktioniert und betreibe praktisch bis heute einen „Behelfskindergarten“ mit zwei Gruppen mit je 25 Kinder. Als die Einrichtung an das Jugendamt mit der Bitte um Hilfe herangetreten sei, habe man nachgefragt, inwieweit eine finanzielle Beteiligung Dritter in Betracht komme.
Da die kath. Kirchengemeinde letztlich nicht in der Lage sei, die erheblichen Mittel für die Sanierung des Kindergartenbereichs aufzubringen, habe sich die Verwaltung nach Abwägung der Alternativen
- entweder selbst 50 zusätzliche Plätze schaffen zu müssen oder finanzielle Unterstützung zu leisten - für die wirtschaftlichere entschieden.
Anschließend beantwortete Herr Harder die Fragen von Frau Liedschulte, Herrn Frebel und Herrn Gora:

- Aus welchem Grunde die Kirchengemeinde keine Elementarversicherung abgeschlossen habe, sei nicht bekannt. Der Punkt werde aber aufgegriffen und mit dem Träger erörtert.

- Der Finanzierungsvorschlag sei unter Berücksichtigung der vorgesehenen Planungen geschehen, die 3,5 Mio. € für die Finanzierung des Ausbaus der Betreuungsangebote seien davon nicht betroffen.

- Die Verpflichtung zum Weiterbetrieb für 10 Jahre wurde einmal unter Berücksichtigung der Summe und zum anderen aufgrund der anstehenden Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen gewählt.

- Einrichtungskosten würden vom Land NRW so gut wie nie übernommen, die Förderung der Sanierungskosten wurde bereits beantragt. Wann eine Bewilligung erfolgt, könne nicht vorhergesehen werden, wahrscheinlich aber nicht mehr in diesem Jahr.

Herr Frebel stellte folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Kinder- und Jugendausschluss beschließt im Grundsatz die Förderung unter der Bedingung, dass der Träger sich verpflichtet, über 10 Jahre die beiden Gruppenräume für den Elementarbereich vorzuhalten und eine Gebäudeversicherung abzuschließen.

Herr Gora sah durch den Antrag das Problem nicht gelöst. Wenn der Träger unter Umständen in Fehleinschätzung des Risikos keine Versicherung abgeschlossen hat, würde er dazu tendieren, den Zuschuss zu gewähren. Aber es gebe bestimmte Gruppen von „Elementargrundversicherungen“, die zum täglichen Geschäft gehören. Wenn der Schaden möglicherweise aus Fahrlässigkeit oder aus schlechter Geschäftsführung entstanden ist, wäre er nicht dazu bereit einzuspringen. Das könne er aber nicht prüfen. Darüber habe auch die Diskussion keinen Aufschluss gegeben. Sein Vorschlag wäre, den Zuschuss zu beschließen mit dem Vorbehalt, die Verwaltung zu beauftragen, die noch offenen Fragen zu klären.

Herr Prause stellte fest, dass es schwierig sei zu diskutieren, ohne die Fakten zu kennen. Er vermute, dass für das Gebäude eine Versicherung abgeschlossen wurde, die die üblichen Schäden beinhalte, aber nicht diesen Überschwemmungsschaden, der zu den Elementarschäden gehöre. Wenn mit einem solchen Elementarschaden aufgrund der räumlichen Lage nicht gerechnet werden konnte, könne man dem Träger keine Vorwürfe machen. Falls wegen der Lage der Einrichtung und vielleicht sich verändernder Klimabedingungen ggf. häufiger mit derartigen Regenfällen zu rechnen sei, wäre eine Verpflichtung des Trägers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung sicherlich sinnvoll.

Herr Sohn gab zu bedenken, ob es nicht sinnvoll wäre, die Vorlage in der nächsten Sitzung abschließend zu behandeln und zunächst die notwendigen Informationen einzuholen.

Herr Frebel führte aus, ob fahrlässiges Verhalten vorliege oder nicht, darüber könne man zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren. Das würde aber auch an der Vorlage nichts ändern. Der Ausschuss könne nur ein Interesse haben, nämlich dass möglichst schnell der Kindergarten seinen geregelten Betrieb aufnehmen könne. Daher müsste die Vorlage heute beschlossen werden. Er warb um Zustimmung zu dem Antrag, durch den der Betrieb für die nächsten 10 Jahre für 2 Gruppen gesichert sei und der den Vorbehalt enthielte, eine Versicherung abzuschließen. Wenn das nicht möglich sein sollte, würde die Verwaltung sicherlich dazu berichten.

Herr Fischer sah die vorgeschlagenen Regelungen von Herrn Gora und Herrn Frebel, den Abschluss der Versicherung zu prüfen und die Zeitschiene und Gruppen festzuschreiben, als gangbaren Weg an.

Auch für Frau Middendorf stand die Weiterführung der Einrichtung im Vordergrund. Weiterhin sei es wichtig, dass die Verwaltung mit dem Träger abklärt, inwieweit eine Versicherung für derartige Schäden abgeschlossen werden kann.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig (bei 1 Enthaltung) folgenden gemeinsamen Antrag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt im Grundsatz die Förderung unter der Bedingung, dass für 10 Jahre der Betrieb von 2 Gruppen gesichert ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Träger zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu verpflichten.

Unter Einbeziehung des obigen Antrages fasste der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig (bei 1 Enthaltung) folgenden Beschluss:

Der Kinder – und Jugendausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius zu den Sanierungs- und Einrichtungskosten zum Erhalt der Tageseinrichtung für Kinder St. Laurentius, Lina – Schäfer – Str. 10, 44379 Dortmund, einen Zuschuss in Höhe von 179.908 € zu gewähren.


zu TOP 2.4
Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07418-07-E3)

Eingangs wies Herr Sohn auf die vorliegenden Auszüge der Bezirksvertretung Huckarde und Innenstadt-Ost hin sowie auf den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Bonekamp führte in die Vorlage ein.

Anschließend begründeten Herr Frebel und Herr Fischer den gemeinsamen Antrag.

Frau Liedschulte erklärte, die CDU-Fraktion werde keine Empfehlung aussprechen und auch dem Antrag nicht zustimmen. Sie kündigte für die Ratssitzung einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion an.

Auf die Frage von Herrn Spangenberg bezüglich der Zuständigkeit bzw. des Verantwortungsbereiches betonte Frau Bonekamp, es gebe eine Gesamtverantwortung der Jugendhilfe, die sei eindeutig – auch nach den Bestimmungen des KJHG – beim Jugendamt angesiedelt.

Herr Bösebeck unterstrich die Ausführungen von Frau Bonekamp.

Herr Burkholz ergänzte, die andere Dezernate betreffenden Bereiche würden natürlich den bisher geltenden Regelungen entsprechend dort weitergeführt (z. B. Kinderoper im Dezernat 4).


Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss mehrheitlich (10 ja, 3 nein) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der Beschlussvorschlag wird um die folgenden Punkte erweitert:
Der Rat stellt fest, dass sich das Familienprojekt von einer Verwaltungseinheit für die Konzeptionierung und Umsetzung der offenen Ganztagsschule zu einem operativen Instrument der Verwaltung für Familienpolitik weiterentwickelt hat.
Der Rat bittet die Verwaltung, das familienpolitische Netzwerk in die Beratungen über Maßnahmen des Handlungsprogramms des Familienprojektes wie in der Vergangenheit zeitnah einzubeziehen.


2. Die Begründung wird unter Punkt III „Maßnahmen 2007 des Handlungsprogramms“ der Verwaltungsvorlage um die folgenden Punkte/Anmerkungen ergänzt:
• Willkommensbesuche bei Eltern neugeborener Kinder und zugezogener Familien“
Ergänzung zwischen Satz 1 und Satz 2:

Die Willkommensbesuche sollen Ausgangspunkt für eine umfassende Begleitung von Kindern und Familien in den ersten Lebensjahren sein. Dabei werden allen Familien die Besuche als Angebot einer städtischen Dienstleistung vermittelt, auf dessen Nutzung sie ein Recht als Familien in Dortmund reklamieren können. So wird die Leistung von Familien für die Gesellschaft gewürdigt.

Handlungskonzept für die kulturelle Bildung von Kinder und Jugendlichen
Ergänzung der Aufzählung der „Landmarken“ um den Punkt:

Kinder- und Jugendtheater


• Familie und Beruf verbinden
Ergänzung um die folgenden Punkte:
Entwicklung eines Wettbewerbkonzeptes „Familien-Profit“

Die Bewältigung des demografischen Wandels, des zu erwartenden Fachkräftemangels sowie des Mangels an weiblichen Führungskräften und damit deren Schlüsselqualifikationen in den
Unternehmen sind vor uns liegende Aufgaben. Familienbewusstsein soll auch in Dortmund zu einem Markenzeichen von Unternehmen und zu einem harten Standortfaktor werden. Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss zunehmend Müttern und Vätern gleichberechtigt möglich werden. Um diese Entwicklung zu unterstützen und zu fördern entwickelt die Wirtschaftsförderung Dortmund ein dem Konzept „Ökoprofit“ vergleichbares Wettbewerbs-Konzept „Familien-Profit“ zur erstmaligen Ausschreibung im Jahr 2008.

Familienbewusste Arbeitswelt

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die von Gewerkschaft und Arbeitgebern getragene bundespolitische Initiative für eine „familienbewusste Arbeitswelt.“. Die Wirtschaftsförderung soll gemeinsam mit den Kammern sowie den Gewerkschaften die Handlungsbedarfe für eine familienbewusste Arbeitswelt in Dortmund - zugeschnitten für die Dortmunder Wirtschaft und Unternehmen - ermitteln und auf dieser Basis kommunale Umsetzungsvorschläge für die Politik und die Wirtschaft erarbeiten.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des heute schon prognostizierten Fachkräftemangels in der Wirtschaft ist das Themenfeld durch die Wirtschaftsförderung kontinuierlich für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Dortmund zu bearbeiten. Deshalb soll dieses Aufgabenfeld im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzungen in den Aufgabenkatalog im § 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung aufgenommen werden. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Vorlage für einen Ratsbeschluss noch innerhalb dieses Jahres vorlegen. Die Wirtschaftsförderung hat dies bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanungen zu berücksichtigen.

• „Hand in Hand“ - SeniorInnen unterstützen Familien
Ergänzung zwischen dem vorletzten und dem letzten Satz:
Das Konzept des „Mehr Miteinander der Generationen“ wird unter Einbeziehung von
Stadtteilzentren und Bildungsstätten sowie bisher nur SeniorInnen vorbehaltenen
SeniorInnenzentren bzw. bisher nur Jugendlichen vorbehaltenen Jugendzentren und Wohnanlagen ausgebaut. Auf diesem Weg wird es möglich, vorhandenes Erfahrungs- und Wissenspotential zu nutzen und nachbarschaftliche sowie generationenübergreifende Kommunikationsstrukturen zu festigen.


• Freizeit-Gutscheinheft
Ergänzung der Aufzählung um den Punkt: …sowie des Westfalenparks…


• Familienforen in den Stadtbezirken
Falls das Modell der „Familienforen in den Stadtbezirken“, das bisher vor Ort auf wenig Interesse gestoßen ist, sich zukünftig nicht bewährt, wird das Vorhaben aufgegeben.


Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses vertraten die Auffassung, dass mit diesem Antrag dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bereits Rechnung getragen wurde.



Unter Berücksichtigung des obigen gemeinsamen Antrages empfahl der Kinder- und Jugendausschuss mehrheitlich (10 ja, 3 nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Weiterentwicklung und Umsetzung des Handlungsprogramms für eine familienfreundliche Stadt und nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.

Der Rat stellt fest, dass sich das Familienprojekt von einer Verwaltungseinheit für die Konzeptionierung und Umsetzung der offenen Ganztagsschule zu einem operativen Instrument der Verwaltung für Familienpolitik weiterentwickelt hat.

Der Rat bittet die Verwaltung, das familienpolitische Netzwerk in die Beratungen über Maßnahmen des Handlungsprogramms des Familienprojektes wie in der Vergangenheit zeitnah einzubeziehen.


zu TOP 2.5
Mobile Angebote der Jugendarbeit des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08286-07)

Frau Liedschulte begrüßte die Erweiterung des mobilen Angebotes, das aber aus ihrer Sicht leider immer noch nicht ausreiche.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Modellprojekt Steigerung der Wirksamkeit intensiver ambulanter Erziehungshilfen in Familien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08307-07)

Herr Bösebeck sagte auf Nachfrage von Herrn Frebel zu, den Ausschuss nach Ablauf des Modellprojektes über die Ergebnisse zu informieren.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Neubau von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Schöner Pfad, Dortmund-Aplerbeck, Berghofer Mark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07642-07)

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt den Neubau des Kinderspielplatzes Schöner Pfad in Dortmund-Aplerbeck, Berghofer Mark mit einem Investitionsvolumen von
50 000,00 €.



zu TOP 2.8
Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Flurstraße, Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07651-07)

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Flurstraße, Innenstadt-Nord mit einem Investitionsvolumen von
100 000,00 €.


3. Anträge / Anfragen

zu TOP 3.1
Einführung sog. "Jugendbuden" als Treffpunkte für Jugendliche
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08257-07)

Der TOP 3.1 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.2
Streetworker
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08383-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08383-07-E1)

Herr Fischer vertrat die Auffassung, das Jugendamt werde bereits im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit entsprechend tätig. Daher könne dem Antrag nicht zugestimmt werden.

Für Herrn Frebel machte der Antrag insofern keinen Sinn, da generell alle informellen Treffpunkte einbezogen werden sollen. Aufgrund der Informationen aus der Politik, den Bezirksvertretungen und von den Anwohnern könnte festgestellt werden, an welchen Stellen ein Eingreifen erforderlich sei.

Auch Herr Oppermann machte seine ablehnende Haltung deutlich. Bei Bedarf müsse die aufsuchende Arbeit initiiert und intensiviert werden, das sei auch in Brackel so geschehen.

Herr Gora konnte die Intention des Antrages zwar nachvollziehen, allerdings sollte zunächst die externe Untersuchung zur personellen Ausstattung der Jugendhilfedienste abgewartet werden, damit nicht das Jugendamt gezwungen wäre, durch Personalverlagerung neue Lücken aufzureißen. Das halte er nicht für zielführend.

Anschließend ging Herr Bösebeck noch einmal kurz auf die Situation im Stadtbezirk Brackel ein. Dort sei ein mobiler und zeitlich ausgerichteter Einsatz notwendig gewesen. Dafür sei kein zusätzliches festes Personal erforderlich gewesen, sondern insbesondere nebenamtliche Kräfte, die flexibel eingesetzt werden konnten.
Bei den Streetworkern sei der fachliche Ansatz anders. Es gebe besonders schwierige Personengruppen, die den Einsatz von Streetworkern erforderlich machen würden. Das sei aber hier nicht der Fall.



Der Kinder- und Jugendausschuss lehnte mehrheitlich folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab (3 ja, 10 nein):

Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt das Jugendamt, weitere Streetworker bereit zu stellen, die informelle Treffpunkte von Jungendlichen in den Stadtbezirken aufsuchen und in Kontakt mit diesen vor Ort treten.

Die Anzahl der Streetworker soll je nach Bedarf in den einzelnen Stadtbezirken angepasst werden.



zu TOP 3.3
Sportangebot für Jugendliche
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08384-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08384-07-E1)

Der Kinder- und Jugendausschuss lehnte mehrheitlich folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab (3 ja, 10 nein):

Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt das Jugendamt, in Zusammenarbeit mit dem/der jeweiligen Jugendbezirkspfleger(in), Möglichkeiten zu eruieren, inwieweit es in den jeweiligen Stadtbezirken für Kinder und Jugendliche Möglichkeiten gibt, Sportangebote einzurichten. Dies sollte in Kooperation mit den jeweils örtlich ansässigen Sportvereinen geschehen.


zu TOP 3.4
Kochen mit Kindern
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08385-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08385-07-E1)

Die schriftliche Beantwortung erfolgt in der nächsten Sitzung.
Herr Bösebeck wies darauf hin, dass die Anfrage vom Schulamt beantwortet werden muss.


zu TOP 3.5
"Barrierefreies FZW/Freizeitzentrum West"
Anfrage der Vertreter der Jugendverbände
(Drucksache Nr.: 08502-07)

Herr Sohn brachte zum Ausdruck, dass von der Verwaltung ein Zwischenbericht zu den Planungen erwartet werde. Das könne vielleicht in Verbindung mit der Beantwortung der Anfrage erfolgen.

Frau Liedschulte erinnerte an die Erklärung von Barcelona, der der Rat beigetreten sei. Von daher sei die Sicherstellung der Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit.

Herr Frebel stimmte Frau Liedschulte zu. Er sah es ebenfalls als selbstverständlich an, dass die Barrierefreiheit - nicht nur in Bezug auf Rollstuhlfahrer/innen – auch in Zusammenarbeit mit einem fremden Investor beachtet wird. Es spreche aber nichts dagegen, noch einmal im Ausschuss berichten zu lassen.

Herr Gora schloss sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Er sei allerdings etwas verwundert über die Anfrage, da aufgrund des Ratsbeschlusses bzw. der gesetzlichen Vorgaben die Standards umgesetzt werden müssen.

Die schriftliche Beantwortung erfolgt in der nächsten Sitzung.



zu TOP 4.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Es lagen keine Informationen vor.



zu TOP 5.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn gab folgende Informationen

- Informationsfahrt nach Basel vom 02.05. – 05.05.2007
Bis Ende der Woche gehen einige schriftliche Hinweise zur Fahrt sowie der genaue Programmablauf zu.

- übersandt / verteilt wurden:

=> Selbsthilfe-Nachrichten Forum von KISS
=> Jahresbericht der Ev. Beratungsstelle für Erziehung-, Ehe- und Lebensfragen 2006
=> Jahresbericht 2006 des Kinderschutz-Zentrums Dortmund
=> Kath. Trägerverbund „Ambulante Erziehungshilfen“, Jahresbericht 2006




Herr Sohn beendete die Sitzung um 18.20 Uhr.


Sohn Nolte Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage:

(See attached file: KiBiz.pdf)