N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 23.11.2016
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:32 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Siegfried Wittwer (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)
3. Verwaltung

Herr Dr. Mackenbach (60/AL)

Frau Viets (60/ 2)

Herr Veen (60/2)

Herr Fischer (60/4)

Herr Vetter (60/4)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
4. Gäste, Berichterstatter

Svea Mohr (61/4-2)

Martin Sannemann (61/4-2)

Detlef Münch (Ratsmitglied)

Angela Dicke

Micheal Wegener

Dr. Kristof Hennies (NABU)

Franke Wilme



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 23.11.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05595-16)

2.2 Bauleitplanung:
InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTA Fredenbaum -
I. Beschluss zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05986-16)

3. Berichte

3.1 Nachbesprechung der Exkursion des Beirates vom 26.10.2016

3.2 Landwirtschaftliche Pachtflächen
(Drucksache Nr.: 03629-16-E3)

3.3 Forstbetriebsplan

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Frankenstein benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurden die Tagesordnungspunkte 3.3 und 2.2 vorgezogen und nach den Regularien behandelt.

Im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.

Die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde einstimmig angenommen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05595-16)

Herr Quittek stellte einleitend anhand von Plänen die Entwicklung des o.g. Planbereiches seit 1985 vor.

Folgende Hintergrundinformationen wurden dem Beirat von Herrn Quittek in einer Tischvorlage ebenfalls zur Kenntnis gegeben.

Hintergrund: Bereichsplanungskonzept Universität und Umland

Das Bereichsplanungskonzept Universität und Umland aus dem Jahr 1985 war bereits ein Kompromiss zwischen den Ansprüchen der Wirtschaftsförderung, des Wohnungsbaus, der Verkehrsplanung sowie der Landschaftsplanung. Es war Grundlage für die finanzielle Förderung der Bauvorhaben sowie der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen durch das Land NRW.

Hauptelement des Bereichsplanungskonzeptes ist ein durchgehender Grünzug vom Rahmkebachtal bis zur Schnettkerbrücke der B 1 über die Emscher, der die Universität in Grün einbettet, sie aber zugleich auch deutlich von den Ortsteilen Barop und Eichlinghofen trennt. Campus-Nord/Technologiepark, Groß-Barop, Eichlinghofen und Campus-Süd bilden eigenständige Siedlungsteile, die nicht ineinander fließen. Für die Erschließung der Universität sieht das Konzept einen zusätzlichen Anschluss an die B 1 im Nordosten und des Universitätsgeländes, eine Verbindung des Campus Nord mit dem Campus Süd und der Stockumer Straße über eine Verlängerung des Vogelpothsweges und den Gardenkamp sowie zwei weitere S-Bahnhöfe im Westen und Osten des Universitätsgeländes vor.

Das Konzept ist durch die Erweiterung des Technologieparks nach Westen, den Bau der Brennaborstraße, die Nichtverfolgung des Rückbaus der Südtangente sowie zahlreiche, unkoordinierte Einzelbauten auf dem Campus und im Uni-Umland stark konterkariert worden.

Beschluss

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme wie folgt:

Der Beirat kann der Vorlage nicht zustimmen, weil im Konzept Campus 2030 gegenüber dem heutigen Bestand erhebliche weitere Flächenversiegelungen vorgesehen sind und die bisher geplanten Maßnahmen zur Grünordnung nicht mehr enthalten sind.

Der Beirat hat sich seit den 1980er Jahren immer wieder kritisch zur ungebremsten baulichen Inanspruchnahme von Freiraum für die Universität, den Technologiepark, Straßenplanungen und Wohnen geäußert. Zuletzt hat er sich 25.8.2015 kritisch mit dem Verkehrskonzept auseinandergesetzt.

Allein in den letzten 30 Jahren ist fast die Hälfte der Freifläche im Bereich des Campus versiegelt worden, u. a. durch die Ausdehnung der Universität nach Osten und des Technologieparks im Westen (u. a. Ansiedlung von Unternehmen westlich Hauert und „Im weißen Feld“), durch zusätzliche Straßen (verlängerter Vogelpothsweg /Am Gardenkamp, Brennaborstraße, Anbindung der NS IX an die Emil-Figge-Straße) sowie der Erweiterung von Wohnbebauung im Bereich „An der Fillkuhle“, Ortsmühle und von Studentenwohnungen am Vogelpothsweg.

Gegenüber dem Bereichsplanungskonzept Universität und Umland aus dem Jahr 1985 sind durch den Flächennutzungsplan und die Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplanen zusätzliche Flächenversiegelungen ausgewiesen worden. Diese Flächenversiegelungen wurden 1:1 im Konzept Campus 2030 dargestellt, während ökologische Ausgleichsmaßnahmen wie der Rückbau der Universitätsstraße und die Sperrung der Ostenbergstraße für den motorisierten Verkehr nicht mehr enthalten sind. Das Konzept enthält sogar einen Anschluss des nicht mehr benötigten Teilstücks der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee, was dem rechtsgültigen Bebauungsplan widerspricht.

Zum Ausgleich der über das Bereichsplanungskonzept hinausgehenden Inanspruchnahme von Freiraum westlich Hauert zulasten des Landschaftsparks Meilengraben und der Ausweisung von Technologieflächen „Im Weißen Feld“ sieht es der Beirat für erforderlich an, auf die geplante Erweiterung der Universität nach Osten beidseitig der Emil-Figge-Straße sowie auf den geplanten Park-and-Ride-Platz westlich Hauert zu verzichten.

Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert der Beirat die zügige Umsetzung der mit den Umwelt- und Verkehrsverbänden abgestimmten Maßnahmen an der Bushaltestelle unterhalb der Mensabrücke. Der Beirat bittet ferner um die Erstellung eines Radverkehrskonzepts in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen und Verkehrsverbänden. Die dargestellten Radverbindungen innerhalb des Campus und nach außen sind nicht vollständig dargestellt.

Der Beirat fordert die Umsetzung folgender Maßnahmen aus dem Landschaftskonzept 1985 bzw. Grünkonzept 2000 der Bereichsplanung ‚Universität und Umland’:

· Vollständiger Rückbau der Universitätsstraße zwischen Hauert und Marie-Curie-Allee (ehemals Vogelpothsweg) zugunsten eines durchgängigen Grünzuges und eines zusammenhängenden Landschaftsraums, der als „Landschaftspark Universität Dortmund“ (Rahmkebachtal) die beiden Campus-Bereiche verbindet,

· Ausbau der zentralen Ost-West-Grünachse im Bereich Martin-Schmeißer-Allee,

· Überführung der Flächen südlich S-Bahn im Bereich Meilengraben in ökologische Landnutzung,

· Vollständige Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen aus dem Grünkonzept 2000 zur landschaftsgerechten Einbindung der Siedlungsstrukturen.
· Dach- und Fassadenbegrünung, vogelfreundliches Bauen mit Glas


zu TOP 2.2
Bauleitplanung:
InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTA Fredenbaum -
I. Beschluss zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05986-16)

Herr Sannemann (61/4-2) stellte die o.g. Vorlage vor.

Der Beirat begrüßte in der anschließenden Diskussion das Konzept Senioren und junge Menschen auf einem Areal zusammen zu bringen. Hierfür würde sich ein Umfeld mit viel Grün und eventuell auch einer Wasserfläche, ohne Fischbesatz, anbieten. Aus diesem Grunde wurde angeregt, dass das Gelände gut durchgrünt und auch an der Grenze zum Freiraum eine gute Durchgrünung vorgenommen werden sollte. Weiterhin wäre empfehlenswert sowohl eine Fassaden- als auch eine Dachbegrünung vorzunehmen. Es solle ein generationsübergreifender Begegnungsort im Grünen mit hohem ökologischem Wert geschaffen werden.

Frau Mohr (61/4-2) erklärte, dass standardmäßig in den neuen Bebauungsplänen bei der Dachgestaltung nach Möglichkeit eine Dachbegrünung festgesetzt würde.
Herr Sannemann erklärte weiterhin die Anregungen aus dem Beirat weiterzugeben, jedoch könne planungsrechtlich lediglich die Dachbegrünung gesichert werden.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)

I. beschließt, den Flächennutzungsplan (FNP) vom 31.12.2004 in dem in Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern. (69. Änderung - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum -)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 2414/BGBl. III FNA 213-1)

II. beschließt, das Satzungsverfahren für den Bebauungsplan InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindesordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666, SGV NRW 2023).


III. beschließt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


IV. nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes InN 239 - Seniorenwohnanlage und KiTa Fredenbaum - teilweise außer Kraft treten sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).


3. Berichte

zu TOP 3.1
Nachbesprechung der Exkursion des Beirates vom 26.10.2016

Herr Dr. Otterbein bemängelte die kurzfristige Absage einiger Beiratsmitglieder, sodass der bestellte Bus völlig überdimensioniert war. Er bat zukünftig das Exkursionsziel so zu wählen, dass die Anzahl der Teilnehmer nicht wieder so gering ausfiele.

Herr Horn stellte das Exkursionsgebiet den Beiratsmitgliedern vor, die nicht an der Exkursion teilgenommen haben. Weiterhin formulierte Herr Horn einen Antrag zur zukünftigen Entwicklung des Gebietes.

Dieser Vorschlag wurde von Herrn Horn ebenfalls bereits in das Landschaftsplanverfahren eingebracht. Herr Büscher schlug vor über einen Beiratsbeschluss den Antrag zu unterstützen.

Hinsichtlich des Antrages von Herrn Horn wurde jedoch dann aus dem Beirat vorgeschlagen, dass dieser zunächst intern im NABU Dortmund sowie mit den anderen Naturschutzverbänden diskutiert werden sollte, bevor der Vorschlag mit der unteren Landschaftsbehörde und eventuell mit der Biologischen Station abgestimmt wird. Der Antrag mit einem abgestimmten Maßnahmenpaket könne dann von den beiden NABU-Vertretern zu der nächsten Sitzung am 31.01.2017 vorgelegt werden.

zu TOP 3.2
Landwirtschaftliche Pachtflächen
(Drucksache Nr.: 03629-16-E3)

Die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion B’90/Die Grünen zu den „Landwirtschaftliche Pachtflächen“ wurde dem Beirat zur Kenntnis gegeben.

Laut Beirat können diese Unterlagen nun genutzt werden, um sich innerhalb des Beirates mit den Landwirten ganz gezielt mit dem Thema Landwirtschaft und Naturschutz zu beschäftigen. Der Beirat, die Landwirte und die untere Landschaftsbehörde sollten sich infolgedessen im 1. Halbjahr 2017 über naturschutzrechtlichen Maßnahmen in der Feldflur abstimmen. Dazu wären laut Beirat der entsprechende Workshop für das 1. Halbjahr 2017 in Auge zu fassen.

Herr Budde erklärte hierzu nochmals, dass im Zuge dieser Überlegungen ganz genau von Gemeinde zu Gemeinde geprüft werden müsse, wo solche Maßnahmen realisiert werden könnten.


zu TOP 3.3
Forstbetriebsplan

Im Nachgang zu der Vorlage Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald (Drucksache-Nr. 05379-16) wurde vom Beirat ein Fragenkatalog erstellt, den Herr Vetter (60/4) ausführlich, auch an Hand von Folien (s. Anlage zum Protokoll), beantwortete.
1) Werden bei der Inventur der Waldbestände auch „Waldschäden“ erfasst […]?
Bei der Inventur der Waldbestände wird sowohl der forstliche Pflegezustand des Waldes als auch die Qualität des Holzes erfasst. Der Pflegezustand wird im Vergleich zum vorherigen Betriebsplan gesetzt, ob z.B. so durchforstet wurde, wie im alten Betriebsplan festgelegt wurde. Waldschäden werden nicht erfasst, hier gibt es die Waldschadensinventur. Diese Inventur wird stichprobenartig vollzogen und vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW durchgeführt.
2) Wo befinden sich die über 160-jährigen Laubwaldbestände?
Aus den Inventurdaten wurde eine Karte mit Beständen, Buchen die 160 Jahre alt oder älter sind, erstellt und beispielhaft dem Beirat vorgestellt (siehe Anlage zum TOP 3.3).
3) Ist im Rahmen des neuen Betriebsplanes eine weitere Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen vorgesehen?
Nein. Der Betriebsplan trifft keine Aussagen zu geplanten Erstaufforstungen. Hintergrund ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen zu Flächen vorliegen, die für Erstaufforstung zur Verfügung stehen. Bei einer Erstaufforstung kommt es zu einer Entwertung der Flächen. Wiederaufforstungen werden im Betriebsplan aufgeführt.
4) Wie hoch war der Pappelanteil im Dortmunder Wald in 1997?
Einerseits waren die Schwarzpappelhybriden zur Endnutzung im vorherigen Forstbetriebsplan vorgesehen. Heute ist bekannt, dass diese jedoch auch für den Artenschutz eine gewisse Funktion haben. Im Jahr 1997 lag der Flächenanteil der Pappeln bei 7 % auf 2300 ha Waldfläche und in der neuen Forsteinrichtung beträgt der Flächenanteil 2,7 % auf 2500 ha Waldfläche.
5) Wie wird das Bestandsalter bei gemischten Beständen und Bewirtschaftung durch Femel-/Penterschlag bestimmt?
Zum einen kann das Alter durch die alten Forstbetriebspläne fortgeschrieben werden, schwierig wird es, wenn auf einer Fläche junge und alte Bäume vorhanden sind. Wenn die Bestände klar auseinanderzuhalten sind, bekommt die zweite und dritte Baumschicht ein eigenes Alter, hier werden dann eigene Zuwächse und Vorräte ermittelt. Schwierig ist es, wenn die Altersstruktur aus Naturverjüngung oder Nachverbesserungen nicht auseinanderzuhalten sind. Hier wird dann eine Altersspanne angegeben und eine qualifizierte Schätzung durchgeführt. Durch entsprechenden Wuchsmodellen können infolgedessen Vorräte und Zuwächse relativ genau ermitteln werden.
6) Wie verteilen sich die einzelnen Altersklassen landesweit und kommunal und woraus ergibt sich dann das annähernd gleiche Durchschnittsalter?
Das landesweite Durchschnittsalter der Laubwaldbestände beträgt 84 Jahre, in Dortmund 85 Jahre. Hierzu legte Herr Vetter eine Grafik vor und erläuterte diese (s. Anlage zum TOP 3.3).
7) Was bedeutet eine „ungeregelte Verjüngung“ der Bestände durch Konkurrenzvegetation?
Eine ungeregelte Verjüngung entsteht, wenn Altbuchenbestände in sich zusammenbrechen und die Kronen keinen deutlichen Kronenschluss mehr herstellen. Dadurch fällt viel Licht und Wärme auf den Boden und bevor sich eine neue Waldgeneration am Boden etablieren kann, wachsen Brombeeren und Adlerfarne auf, beide Pflanzenarten haben die Eigenschaft zu „verdämmen“. Es kann dann nicht mehr genug Licht auf den Boden fallen und es kommt zu Wasser- und Nährstoffkonkurrenz für die junge Baumgeneration. Samen der schwersamigen Bäume wie Buche und Eiche fliegen nicht über größere Entfernung wie z.B. die Samen der Erle oder Birke. Dies bedeutet, dass durch das Fehlen der samentragenden Bäume und durch die geschlossene Bodendecke es zu keiner natürlichen Verjüngung mehr kommen kann. Hier würde es über Jahre keine Verjüngung mehr geben bis im Laufe der Zeit Samen z.B. von Birke, Erlen etc. einfliegen und sogenannte Pionierwälder bilden. Bis sich dort die schwersamigen Bäume wie Buche und Eiche etablieren können, dauert es Jahrhunderte. Durch eine gesteuerte Verjüngung wird der ungeregelten Verjüngung vorgebeugt.
8) Vorgesehen ist eine Nutzung von 99 % des Zuwachses bei der Buche und 109 % bei der Eiche. Sind die Flächen für die natürliche Waldentwicklung dabei berücksichtigt worden? Wenn nicht, wie sehen die Zahlen ohne diese Fläche aus?
Herr Vetter erläuterte die Zahlen anhand aktualisierter Tabellen. (siehe Anlage zum TOP 3.3)
9) Wie wirken sich die forstlichen Maßnahmen z.B. bzgl. der Eichen und Buchen auf die Altersstruktur aus (in welchen Altersklassen ist welcher Zuwachs zu erwarten und in welchen Altersklassen findet die Entnahme statt)?
Herr Vetter beantwortete die Frage anhand erstellter Grafiken für die Baumarten Buche und Eiche und in Bezug auf die Frage 14. (siehe Anlage zum TOP 3.3)
10) Welche Zahl würde sich ohne Berücksichtigung von Flächenankäufen und der Einberechnung der 5,4 % Flächen für die natürliche Waldentwicklung ergeben? Wie verändert sich entsprechend der Hiebsatz im Vergleich zum vorherigen Betriebsplan in Bezug auf die vergleichbaren Zahlen?
Auch hier wurden von Herrn Vetter Folien vorbereitet, anhand dessen er die Frage beantwortete. Faktisch kommt es weder auf der Gesamtfläche zu einer Erhöhung der Nutzung noch auf der reduzierten Fläche ohne Betrachtung der Flächen für die natürliche Waldentwicklung. (siehe Anlage zum TOP 3.3)
11) Um was für Flächen (Kultur – und Verjüngungsflächen) handelt es sich dabei und woraus ergibt sich der im Vergleich zur Planung erhöhte Wert einer Umsetzung zu 129 %?
Es gibt mehr Naturverjüngungsbestände als es vorher geplant war. Dieses wurde begünstigt durch Lichtsteuerung und Wärme, aber auch durch die regelmäßige Kalkung der letzten 20 Jahre. Durch Windwürfe, wie durch Kyrill, sind auf großen Flächen Verjüngungen etabliert worden, um die Bestände wieder aufzuforsten. Und es sind viele kleine Lücken im Kronendach entstanden unter denen sich eine Naturverjüngung ebenfalls wieder ansiedelt, insbesondere von leichtsamigen Baumarten wie z.B. Birke, Bergahorn, aber auch von Buchen. Dieses entspricht der Zielsetzung zur Schaffung von ungleichaltrigen, strukturreichen Mischbeständen, wo jüngere, mittelalte und alte Bäume auf der gleichen Fläche stehen.
12) Wie groß ist durchschnittlich etwa der Abstand zwischen Rückegassen im Bestand?
Diese Daten werden bei der Forsteinrichtung nicht erhoben. Bei der Bewirtschaftung in jüngeren Beständen, insbesondere wenn sie hochmechanisiert durchforstet werden, besteht ein Rückegassenabstand von 20 – 25 m. In mittelalten und alten Beständen wird der Rückegassenabstand erhöht auf 40 m, sofern sie schon erschlossen waren und man die mittlere Gasse freilässt. Zum Teil wird auch auf dem 20 m Raster weiter gearbeitet. Dieses hängt ebenfalls von der waldbaulichen Situation ab. Erfasst wurde jedoch die Flächengröße von Baumbeständen, in der noch keine Feinerschließung stattgefunden hat, diese liegt bei ca. 300 ha. Hier ist vom Gutachter eine Feinerschließung geplant, jedoch kann derzeit noch nicht festgelegt werden, wie dort der Abstand der Rückegassen sein wird.
13) Die Nutzungsmasse der Altbestände (hier bezogen auf die im Text genannten Bestände von über 140 Jahren?) soll in den nächsten 10 Jahren bei 22 % ihres Vorrats liegen, das heißt es werden 22 % der Altbestände genutzt? Berücksichtigt man ihren Zuwachs im Planungszeitraum, belaufen sich die Nutzungsmassen lediglich auf 20 %, das heißt 2 % Zuwachs?
Auch hierzu wurde von Herrn Vetter eine Folie gezeigt und die Frage beantwortet. (siehe Anlage zu TOP 3.3)
14) Wie verändert sich gemäß der Planung der Anteil an Altbeständen im Vergleich zum Ist-Zustand?
Diese Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 9 von Herrn Vetter beantwortet.

Auch die Bevorzugung der Buche zur Eiche wurde von Herrn Vetter anhand einer Präsentation erläutert. Begründet ist dies in den verschiedenen Wuchsphasen von Eiche und Buche. Die Eiche wächst in der Jugend schneller als die Buche. Das Höhenwachstum lässt bei der Eiche stark nach. Die Buche wächst in der Jugend sehr langsam, im mittleren Alter sehr schnell. Dieses erschwert es in Eichen-Buchen-Wälder die Eiche zu erhalten. Ab einem Alter von 50 Jahren müssten, zugunsten der Eichen, dann Buchen gefällt werden. (siehe Anlage zu TOP 3.3) Wenn man nun keine Kahlschläge durch die Entnahme von Buchen zugunsten der Eichen, sondern einen dauerhaften Wald haben möchte, wird sich tendenziell eine Verschiebung zugunsten der Buchen im Wald einstellen.

Im Nachgang stellte Herr Quittek den Antrag, dass Frau Hötzel, Herrn Rohden, Herrn Dr. Otterbein und ihm der gesamte Forstbetriebsplan in Form einer CD zur Verfügung gestellt wird u.a. um sich auf den nächsten Termin zum Waldforum vorzubereiten. Herr Dr. Mackenbach (60/AL) sagte eine Prüfung zu.

Weiterhin wurde nochmals um Aufklärung der Öffentlichkeit auch unmittelbar vor den Maßnahmen im Wald gebeten, um die Bürger auf die anstehenden Maßnahmen in Ihrem Stadtbezirk vorzubereiten.

Weitere Fragestellungen zum Thema Wald und seiner Bewirtschaftung wurden auf den nächsten Termin zum Waldforum vertagt.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Teichanlage Hubertusstraße
Herr Budde berichtete über das Verhalten von Bürgern an den o.g. Teichen an der Hubertusstraße. Hier würden u.a. Hunde frei laufen gelassen, gegrillt und Gartengarnituren aufgestellt. Frau Viets erklärte, dass die ULB das neue Landesnaturschutzgesetz zum Anlass nehmen wird, mit dem Ordnungsamt abzustimmen, wie man die Hundehalter informieren könne, wo Hunde anzuleinen sind. Herr Wittwer und Herr Westermann erklärten, dass es offensichtlich eine Wanderbewegung der Hundehalter auf Dortmunder Gebiet gebe, da in den benachbarten Gemeinden Verstöße gegen das Anleingebot mit Bußgeldern geahndet werde (in Bochum 50 Euro pro Verstoß).

Neue Naturdenkmalliste
Herr Münch (Ratsmitglied) berichtete über den Ratsbeschluss zur neuen Naturdenkmalliste für den Innenbereich. Hier wären Anregungen auch kurzfristig vom Umweltamt noch aufgenommen worden. Er bedankte sich ausdrücklich hierfür.

Naturdenkmal OV 138 Lichtendorfer Straße
Frau Viets berichtete über die krankheitsbedingte Entlassung der beiden Rosskastanien aus der Naturdenkmalverordnung und der damit einhergehenden Fällgenehmigung.

Status Säulenpappel
Herr Horn erkundigte sich nach dem rechtlichen Status der für den Kleinspecht wichtigen Säulenpappel in Dortmund. Frau Viets erläuterte kurz die Anzeigepflicht für Pappeln der Dortmunder Baumschutzsatzung. Hier dürfen Pappeln nach einer 1:1 Verpflichtung zur Pflanzung eines Ersatzbaumes gefällt werden. Dies wäre dem überalterten Pappelbestand, der nach dem Krieg gepflanzt wurde, geschuldet.

Stand der Landschaftsplanung
Frau Viets erklärte, dass die Auswertung der Eingaben im Landschaftsplanverfahren und die Überarbeitung des Planes extern nach Ausschreibung vergeben werde. Die Abwägungen der Eingaben erfolgt durch die untere Landschaftsbehörde. Ziel ist die Offenlage des neuen Landschaftsplanes im Herbst 2017. Herr Quittek erklärte, dass die Naturschutzverbände konkrete Vorschläge im Landschaftsplanverfahren gemacht hätten und sie diese in der Januar-Sitzung dem Beirat vorstellen könnten.

Neue Straßenbäume
Herr Dr. Otterbein lobte den verteilten Bericht der städtischen Arbeitsgruppe zum Thema „Zukunftsbäume für die Stadt“ im Nachgang zur Sitzungsteilnahme von Herrn Löher am 14.09.2016. Herr Quittek wies auf die Schwierigkeit hin, autochthone Bäume für den Straßenraum zu finden, die den Anforderungen an den Klimawandel gewachsen sind.

14. Sitzung des Beirates am 31.01.2017
Herr Dr. Otterbein wies darauf hin, dass die Sitzung am 31.01.2017 ausnahmsweise an einem Dienstag stattfinden werde.








Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Frankenstein
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender