1. Stimmberechtigte Mitglieder: |
| Thomas Quittek (BUND NRW) |
| Meike Hötzel (BUND NRW) |
| Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) |
| Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) |
| Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) |
| Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.) |
| Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.) |
| Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.) |
| Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Siegfried Wittwer (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.) |
2. Mitglieder ohne Stimmrecht: |
| Bruno Schreurs (BUND NRW) |
3. Verwaltung |
| Herr Dr. Mackenbach (60/AL) |
| Frau Viets (60/ 2) |
| Herr Veen (60/2) |
| Herr Fischer (60/4) |
| Herr Vetter (60/4) |
| Frau Scheffel-Heidrich (60/2) |
4. Gäste, Berichterstatter |
| Svea Mohr (61/4-2) |
| Martin Sannemann (61/4-2) |
| Detlef Münch (Ratsmitglied) |
| Angela Dicke |
| Micheal Wegener |
| Dr. Kristof Hennies (NABU) |
| Franke Wilme |
1) Werden bei der Inventur der Waldbestände auch „Waldschäden“ erfasst […]?Bei der Inventur der Waldbestände wird sowohl der forstliche Pflegezustand des Waldes als auch die Qualität des Holzes erfasst. Der Pflegezustand wird im Vergleich zum vorherigen Betriebsplan gesetzt, ob z.B. so durchforstet wurde, wie im alten Betriebsplan festgelegt wurde. Waldschäden werden nicht erfasst, hier gibt es die Waldschadensinventur. Diese Inventur wird stichprobenartig vollzogen und vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW durchgeführt.
2) Wo befinden sich die über 160-jährigen Laubwaldbestände? Aus den Inventurdaten wurde eine Karte mit Beständen, Buchen die 160 Jahre alt oder älter sind, erstellt und beispielhaft dem Beirat vorgestellt (siehe Anlage zum TOP 3.3).
3) Ist im Rahmen des neuen Betriebsplanes eine weitere Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen vorgesehen?Nein. Der Betriebsplan trifft keine Aussagen zu geplanten Erstaufforstungen. Hintergrund ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen zu Flächen vorliegen, die für Erstaufforstung zur Verfügung stehen. Bei einer Erstaufforstung kommt es zu einer Entwertung der Flächen. Wiederaufforstungen werden im Betriebsplan aufgeführt.
4) Wie hoch war der Pappelanteil im Dortmunder Wald in 1997?Einerseits waren die Schwarzpappelhybriden zur Endnutzung im vorherigen Forstbetriebsplan vorgesehen. Heute ist bekannt, dass diese jedoch auch für den Artenschutz eine gewisse Funktion haben. Im Jahr 1997 lag der Flächenanteil der Pappeln bei 7 % auf 2300 ha Waldfläche und in der neuen Forsteinrichtung beträgt der Flächenanteil 2,7 % auf 2500 ha Waldfläche.
5) Wie wird das Bestandsalter bei gemischten Beständen und Bewirtschaftung durch Femel-/Penterschlag bestimmt?Zum einen kann das Alter durch die alten Forstbetriebspläne fortgeschrieben werden, schwierig wird es, wenn auf einer Fläche junge und alte Bäume vorhanden sind. Wenn die Bestände klar auseinanderzuhalten sind, bekommt die zweite und dritte Baumschicht ein eigenes Alter, hier werden dann eigene Zuwächse und Vorräte ermittelt. Schwierig ist es, wenn die Altersstruktur aus Naturverjüngung oder Nachverbesserungen nicht auseinanderzuhalten sind. Hier wird dann eine Altersspanne angegeben und eine qualifizierte Schätzung durchgeführt. Durch entsprechenden Wuchsmodellen können infolgedessen Vorräte und Zuwächse relativ genau ermitteln werden.
6) Wie verteilen sich die einzelnen Altersklassen landesweit und kommunal und woraus ergibt sich dann das annähernd gleiche Durchschnittsalter?Das landesweite Durchschnittsalter der Laubwaldbestände beträgt 84 Jahre, in Dortmund 85 Jahre. Hierzu legte Herr Vetter eine Grafik vor und erläuterte diese (s. Anlage zum TOP 3.3).
7) Was bedeutet eine „ungeregelte Verjüngung“ der Bestände durch Konkurrenzvegetation?Eine ungeregelte Verjüngung entsteht, wenn Altbuchenbestände in sich zusammenbrechen und die Kronen keinen deutlichen Kronenschluss mehr herstellen. Dadurch fällt viel Licht und Wärme auf den Boden und bevor sich eine neue Waldgeneration am Boden etablieren kann, wachsen Brombeeren und Adlerfarne auf, beide Pflanzenarten haben die Eigenschaft zu „verdämmen“. Es kann dann nicht mehr genug Licht auf den Boden fallen und es kommt zu Wasser- und Nährstoffkonkurrenz für die junge Baumgeneration. Samen der schwersamigen Bäume wie Buche und Eiche fliegen nicht über größere Entfernung wie z.B. die Samen der Erle oder Birke. Dies bedeutet, dass durch das Fehlen der samentragenden Bäume und durch die geschlossene Bodendecke es zu keiner natürlichen Verjüngung mehr kommen kann. Hier würde es über Jahre keine Verjüngung mehr geben bis im Laufe der Zeit Samen z.B. von Birke, Erlen etc. einfliegen und sogenannte Pionierwälder bilden. Bis sich dort die schwersamigen Bäume wie Buche und Eiche etablieren können, dauert es Jahrhunderte. Durch eine gesteuerte Verjüngung wird der ungeregelten Verjüngung vorgebeugt.
8) Vorgesehen ist eine Nutzung von 99 % des Zuwachses bei der Buche und 109 % bei der Eiche. Sind die Flächen für die natürliche Waldentwicklung dabei berücksichtigt worden? Wenn nicht, wie sehen die Zahlen ohne diese Fläche aus?Herr Vetter erläuterte die Zahlen anhand aktualisierter Tabellen. (siehe Anlage zum TOP 3.3)
9) Wie wirken sich die forstlichen Maßnahmen z.B. bzgl. der Eichen und Buchen auf die Altersstruktur aus (in welchen Altersklassen ist welcher Zuwachs zu erwarten und in welchen Altersklassen findet die Entnahme statt)? Herr Vetter beantwortete die Frage anhand erstellter Grafiken für die Baumarten Buche und Eiche und in Bezug auf die Frage 14. (siehe Anlage zum TOP 3.3)
10) Welche Zahl würde sich ohne Berücksichtigung von Flächenankäufen und der Einberechnung der 5,4 % Flächen für die natürliche Waldentwicklung ergeben? Wie verändert sich entsprechend der Hiebsatz im Vergleich zum vorherigen Betriebsplan in Bezug auf die vergleichbaren Zahlen?Auch hier wurden von Herrn Vetter Folien vorbereitet, anhand dessen er die Frage beantwortete. Faktisch kommt es weder auf der Gesamtfläche zu einer Erhöhung der Nutzung noch auf der reduzierten Fläche ohne Betrachtung der Flächen für die natürliche Waldentwicklung. (siehe Anlage zum TOP 3.3)
11) Um was für Flächen (Kultur – und Verjüngungsflächen) handelt es sich dabei und woraus ergibt sich der im Vergleich zur Planung erhöhte Wert einer Umsetzung zu 129 %?Es gibt mehr Naturverjüngungsbestände als es vorher geplant war. Dieses wurde begünstigt durch Lichtsteuerung und Wärme, aber auch durch die regelmäßige Kalkung der letzten 20 Jahre. Durch Windwürfe, wie durch Kyrill, sind auf großen Flächen Verjüngungen etabliert worden, um die Bestände wieder aufzuforsten. Und es sind viele kleine Lücken im Kronendach entstanden unter denen sich eine Naturverjüngung ebenfalls wieder ansiedelt, insbesondere von leichtsamigen Baumarten wie z.B. Birke, Bergahorn, aber auch von Buchen. Dieses entspricht der Zielsetzung zur Schaffung von ungleichaltrigen, strukturreichen Mischbeständen, wo jüngere, mittelalte und alte Bäume auf der gleichen Fläche stehen.
12) Wie groß ist durchschnittlich etwa der Abstand zwischen Rückegassen im Bestand? Diese Daten werden bei der Forsteinrichtung nicht erhoben. Bei der Bewirtschaftung in jüngeren Beständen, insbesondere wenn sie hochmechanisiert durchforstet werden, besteht ein Rückegassenabstand von 20 – 25 m. In mittelalten und alten Beständen wird der Rückegassenabstand erhöht auf 40 m, sofern sie schon erschlossen waren und man die mittlere Gasse freilässt. Zum Teil wird auch auf dem 20 m Raster weiter gearbeitet. Dieses hängt ebenfalls von der waldbaulichen Situation ab. Erfasst wurde jedoch die Flächengröße von Baumbeständen, in der noch keine Feinerschließung stattgefunden hat, diese liegt bei ca. 300 ha. Hier ist vom Gutachter eine Feinerschließung geplant, jedoch kann derzeit noch nicht festgelegt werden, wie dort der Abstand der Rückegassen sein wird.
13) Die Nutzungsmasse der Altbestände (hier bezogen auf die im Text genannten Bestände von über 140 Jahren?) soll in den nächsten 10 Jahren bei 22 % ihres Vorrats liegen, das heißt es werden 22 % der Altbestände genutzt? Berücksichtigt man ihren Zuwachs im Planungszeitraum, belaufen sich die Nutzungsmassen lediglich auf 20 %, das heißt 2 % Zuwachs?Auch hierzu wurde von Herrn Vetter eine Folie gezeigt und die Frage beantwortet. (siehe Anlage zu TOP 3.3)
14) Wie verändert sich gemäß der Planung der Anteil an Altbeständen im Vergleich zum Ist-Zustand?Diese Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 9 von Herrn Vetter beantwortet.