Niederschrift (öffentlich)

über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 06.05.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:48 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Kühr (AfD) bis 18:00 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Rm Münch (FBI)

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Uehlendahl-66 AL
Herr Gruber- 23
Herr Ehinger-42
Frau Kunze-52
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 06.05.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.02.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)

lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)

lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)

lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)


hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)


hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)


3.2 Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16359-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

3.3 Digitale Lernfabrik Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16710-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

3.4 Umwandlung leerstehender Ladenlokale zu Wohnraum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16182-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16182-19-E3)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

3.5 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

3.6 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15300-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Beschluss: Hauptausschuss und Ältestenrat (Dringlichkeitsausschuss) aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2020
(Drucksache Nr.: 15300-19)


3.7 Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 16518-20)

lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2020
(Drucksache Nr.: 16518-20)


3.8 Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne
- Zweite Beschlusserhöhung -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16355-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

3.9 Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung "nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen"
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020
(Drucksache Nr.: 16526-20-E1)


3.10 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)


3.11 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)

3.12 Statistikatlas
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17091-20)

3.13 Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16398-20)

3.14 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

3.15 Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)

3.16 Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17073-20)

3.17 Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Digitalisierung des Radverkehrs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16389-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Beschluss: Hauptausschuss und Ältestenrat (Dringlichkeitsausschuss) aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2020
(Drucksache Nr.: 16389-20)


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16389-20-E1)

4.2 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17116-20)

4.3 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16588-20)

4.4 Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16852-20)

4.5 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Satzungsbeschlüsse, III. Änderungsbeschlüsse, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17206-20)

4.6 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17148-20)

4.7 Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,

Empfehlung (Drucksache Nr.: 16698-20)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17229-20)

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 -In den Börten- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich teilweise Änderung des Fluchtlinienplanes Br 2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 16745-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16745-20)


4.10 Bauleitplanung; 83. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 127 - östlich Emscherallee -
hier: I. Beschluss zur 83. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungplanes Hu 127 - östlich Emscherallee -
III. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss

(Drucksache Nr.: 16682-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020


4.11 Verkehrsuntersuchung Huckarde inkl. Fläche östl. Emscherallee
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16812-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 – nördlich Kreigershofstraße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 – nördlich Kreigershofstraße - sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 16699-20)

4.13 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17240-20)

4.14 Bauleitplanung:
Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 16607-20)

4.15 Durchführung des 10. Schlaun-Wettbewerbes 2020 | 2021 -Trilogie für Dortmund -.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16333-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2020
(Drucksache Nr.: 16333-19)


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.03.2020
(Drucksache Nr.: 16333-19-E3)

4.16 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße- und zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße - und zugleich zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17218-20)

4.17 Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16308-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020


4.18 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14376-19)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

4.19 Port-Tower und Entwicklung des Areals am Tankweg 50
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16553-20)
lag bereits zur Sitzung am 05.02.2020 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16553-20-E1)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

4.20 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung

Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16529-20-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 05.02.2020 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16529-20-E4)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

4.21 Sachstand zur Entwicklung der Elektromobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17045-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

4.22 Verbesserung der Nahmobilität in Dortmund
Protokollnotiz AUSW vom 18.09.2019
(Drucksache Nr.: 15118-19-E4)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15118-19-E3)

4.23 Ausbau des stadtbezirksübergreifenden Radwegenetzes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16187-19-E1)
Der Bericht der Verwaltung zum Thema "Hoeschbahntrasse" wird im Nachgang versandt.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Biodiversitätsnotstand
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2020
(Drucksache Nr.: 16516-20)

lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

5.2 Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17159-20)

5.3 Deponie Westfalenhütte
Einzäunung aus Gründen des besonderen Artenschutzes gemäß §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16802-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

5.4 Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.,
hier: Informationen zu den Maßnahmen der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16744-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

5.5 Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2017
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11953-18-E3)

5.6 Pfandbecher
Ergänzender Sachstandsbericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12441-18-E2)

5.7 Aktueller Sachstand Haus Kurl / Graureiherkolonie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17179-20)

5.8 Ausbreitung der Salamenderpest
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17180-20)

5.9 Kommunale Feldwegesatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17178-20)

5.10 Ökologische Verträglichkeit von Gewerbegebieten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16552-20-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 05.02.2020 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16552-20-E2)

5.11 Klimaschutzfonds
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17410-20)

5.12 Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Str., westlich Schultenhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17062-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, wurde aber inzwischen von der Fraktion B'90/Die Grünen zurückgezogen

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen zum Geschäftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16708-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

6.2 Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17222-20)

7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

7.1 Evaluationsbericht der Quartiersanalyse Hoeschpark-Viertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16680-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt

10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

11. Anfragen

11.1 Sinnlose Rodung von Gebüschen im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16549-20)
lag bereits zur Sitzung am 05.02.2020 vor

hierzu -> Beantwortung der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16549-20-E1)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

11.2 Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Salamanderpest in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17058-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 18.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 06.05.2020

hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 17058-20-E1)

12. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Pohlmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung:

Antrag Rm Münch (FBI)

Es liegt vor: "Stopp weiterer ökologischer Schäden durch die Grünpflegemaßnahmen
der EDG" Antrag zur TO (Dringlichkeit) (RM Münch) (DSNr.: 17533-20)

Herr Rm Münch bittet darum, diesen nicht als Dringlichkeitsantrag zu behandeln sondern heute als Ergänzungsantrag zu TOP 3.11 „Integriertes Sauberkeitskonzept“ mit auf die Tagesordnung zu nehmen.

Man einigt sich darauf dieser Bitte zu folgen und TOP 3.11 entsprechend um diesen Antrag zu ergänzen.

Absetzung:

TOP5.12 Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Str., westlich Schultenhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17062-20)

Wurde von der Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen und ist insofern heuet von der TO abzusetzen.

Sonstige Anmerkungen:

Frau Neumann – Lieven bittet zu TOP 3.12 darum, diese Vorlage auch allen Bezirks Vertretungen zur Kenntnis vorzulegen.

Herr Rm Kowalewski vermisst einen Antrag seiner Fraktion zum Thema „Messe Jagd & Hund“ er habe hierzu in Erinnerung, dass dieser vom Rat der Stadt Dortmund an den AUSW überwiesen werden sollte.

Die Verwaltung kündigt hierzu an, diese Angelegenheit zu recherchieren und im Nachgang zur Sitzung hierüber entsprechend zu informierenden.

Mit den o.a. Änderungen und Anmerkungen wird die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


Anmerkung der Verwaltung zum Protokoll:

Der von Herr Rm Kowalewski erwähnte Antrag seiner Fraktion zum Thema „Messe Jagd & Hund“ (Drucksache Nr.: 16644-20) wurde nicht an den AUSW überwiesen sondern liegt am 14.05.2020 dem Hauptausschuss / Ältestenrat in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO zusammen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung vor.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.02.2020

Die Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.02.2020 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020: (Text siehe u.a. Empfehlung des AWBEWF):

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
03.03.2020: (Text siehe u.a. Empfehlung des AWBEWF):

Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses Ausschuss für Wirtschafts-,
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ( AWBEWF) vom 04.03.2020
Hierzu lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass
a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.“



ABVG, 03.03.2020:
Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.

Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.

Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.


Rm Matzanke wies auf die Empfehlung aus der Sitzung des ABVG hin, die Grundlage der Beschlussfassung sein soll.
Rm Penning signalisierte, dass man der Vorlage an sich, nicht jedoch der Empfehlung des BuNB (siehe Auszug aus dem ABVG) zustimmen werde und bat darum, dies im Protokoll zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses Personal und Organisation (APO) vom
05.03.2020:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:
Hierzu lag die o.a Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der
öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor.
Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimme der
AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung an.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 11.03.2020:
Frau Dr. Goll erklärte, der eigentlichen Vorlage zuzustimmen, nicht aber der Empfehlung des BuNB (s. Auszug aus dem APO).
Frau Altundal-Köse ließ die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einzeln abstimmen.
Der Schulausschuss stimmte mehrheitlich bei 5 Nein (CDU) und 2 Enthaltungen
(FDP/Bürgerliste und AfD) der Empfehlung des BuNB zu.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (AfD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu Liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 10.03.2020:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen die o.a. Empfehlungen aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 und des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (Die Fraktion Die LINKE & PIRATEN sowie die AfD-Fraktion waren bei der Abstimmung nicht anwesend) gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste (stimmt der Vorlage zu, lehnt die Empfehlungen ab) eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün.
Hierzu Liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.03.2020:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 05.03.2020 vor.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einschließlich der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde anzuschließen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kowalewski an.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) spricht sich dafür aus, den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zu fassen.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates gefasst habe. Er stellt den Antrag, den Beschluss auch hier ohne die Empfehlung zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.



AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Waßmann empfiehlt, über die Vorlage heute in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, also ohne die Empfehlungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde abstimmen zu lassen.

Da man sich aber mehrheitlich darin einig ist, den heutigen Beschluss in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zu fassen, also mit den Ergänzungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, erfolgt folgende Beschlussfassung:



Unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, FDP-Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.

Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
zu TOP 3.2
Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16359-19)

AUSW, 06.05.2020:

Herr sB Kühr verdeutlicht, dass seine Fraktion die Sinnhaftigkeit der Einstellung eines solchen Koordinators anzweifle und daher die Vorlage heute ablehnen werde.

Herr Rm Waßmann verweist darauf, dass seine Fraktion diese Maßnahme bereits in der Entstehung abgelehnt habe und daher auch heute der Vorlage nicht zustimmen werde.

Herr Rm Happe teilt mit, dass seine Fraktion nicht komplett gegen diese Maßnahme sei aber zunächst deren Entwicklung beobachten wolle. Daher werde man sich heute hierzu enthalten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie 1 Enthaltung
(FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt

a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Marten, angesiedelt im Projekt "nordwärts"
b) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Marten als Standort
c) einen ca. einjährigen Innovationsprozess „Vision Marten 2025“ zu initiieren, aus dem sich konkrete Handlungsempfehlungen zur Erreichung des gewünschten Gesamtziels ableiten
d) mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Martens, schnelle Hilfen einzuleiten
e) zu prüfen, ob die im Pilotprojekt entwickelte Methodik auf andere Stadtteile übertragbar ist
f) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung

und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


Der Rat beschließt die Erprobung des Modells mit folgenden Aufwendungen in den Finanzplanjahren:

HJ 2020 89.200 Euro
HJ 2021 135.900 Euro
HJ 2022 138.100 Euro
HJ 2023 140.300 Euro
HJ 2024 142.600 Euro

Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.

zu TOP 3.3
Digitale Lernfabrik Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16710-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Konzept für eine Digitale Lernfabrik zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Umwandlung leerstehender Ladenlokale zu Wohnraum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16182-19)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 16182-19-E1):
…die Fraktion Die Linke & Piraten bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Welche rechtlichen und Fördermöglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung, leerstehende
Ladenlokale in Wohn- und Geschäftshäusern in Wohnraum umzuwandeln beziehungsweise
Immobilieneigentümern dafür einen Anreiz zu bieten?

In welchen Stadtteilen wäre eine Umwandlung aus Sicht der Verwaltung besonders sinnvoll?

Sollte die Umwandlung zunächst in einem Pilotprojekt in einem von der Verwaltung
als geeignet eingestuften Stadtteil getestet oder grundsätzlich in allen diesen Stadtteilen
gleichzeitig umgesetzt werden?


AUSW, 04.12.2019:

Herr Wilde informiert darüber, dass es bei dem Thema „Umwandlung leerstehender Ladenlokale zu Wohnraum“ um ein Thema gehe, welches die Nebenzentren betreffe. Dort werde die Entwicklung und auch Mobilisierung dieser Flächen von der Wirtschaftsförderung betrieben, welche sich dieses Themas im besonderen Maße angenommen habe. Daher gehöre diese Anfrage in den Wirtschaftsförderungsausschuss. Er bitte aber darum, dass die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgelegt werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und bittet darum, die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung auch dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zur Kenntnis vorzulegen.


Hierzu liegt in der AUSW-Sitzung am 06.05.2020 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16182-19-E3) (siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 3.5
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.





zu TOP 3.6
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15300-19)

Hierzu liegt vor Beschluss des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschusses:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des Gesamtprojektes „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“.
Durch die geplanten Maßnahmen entstehen zuwendungsfähige Gesamtausgaben für das Projekt „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ in Höhe von insgesamt 5.293.000,00 €. Davon werden 4.763.700,00 (90 %) durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU gefördert.
Der Gesamtbetrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 529.300,00 €.

AUSW, 06.05.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Beschluss des Dringlichkeitsausschusses zur Kenntnis.




zu TOP 3.7
Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 03.03.2020:

ABVG, 03.03.2020:

Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.

Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.03.2020:


Den Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:

„Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.

Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Ergänzend zur Kenntnisnahme bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darum, dass das Projekt zügig realisiert wird.

Die Untersuchungen befassen sich im Wesentlichen mit den erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen für den Hafenverkehr.

Anlass für die Forderung nach dem Vollanschluss im Hafendialog war aber insbesondere der Wunsch nach Entlastung der umliegenden Gebiete. Dieser Gesichtspunkt wird zwar auf Seite 24 der PTV-Analyse kurz erwähnt, aber ausdrücklich nicht in die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses einbezogen.

Unberücksichtigt bleibt auch die Erwartung, dass der Vollanschluss auch dazu beiträgt, dass der Hafenverkehr insgesamt stärker nach Westen an- und abfließt und weniger in Richtung der östlichen Wohngebiete. Die für den Vollanschluss erwarteten Kosten sind deutlich niedriger als die öffentlichen Mittel für die Förderung des Containerterminals. Für die Entlastung der Wohnbevölkerung sollte die Bereitschaft zur Förderung nicht geringer sein als zur Kostenentlastung der Logistikwirtschaft.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ sowie die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 zur Kenntnis und bittet um Berücksichtigung des o. g. Zusatzes (SPD-Antrag).

AUSW, 06.05.2020:


In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis und schließt sich Ergänzung: wie folgt einstimmig der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.








zu TOP 3.8
Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne
- Zweite Beschlusserhöhung -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16355-19)

Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens für den „Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne“ von 1.650.000,00 Euro um 330.000,00 Euro auf 1.980.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 67 (vorher FB 64) aus der Investitionsstelle 64W00913014010 (im Jahr 2018) / 67W00914014010 (ab 2019) – Umbau Ritterstraße / Übelgönne (Finanzposition 780 810) und aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsstelle 66W01202014664 – Umbau Ritterstraße / Übelgönne (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019 500.000 Euro (FB 67, vorher FB 64)
883.296,43 Euro (FB 66)

Haushaltsjahr 2020: 596.703,57 Euro (FB 66)

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 23.225,86 Euro in der städtischen Ergebnisrechnung.

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung "nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen"
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020

(Drucksache Nr.: 16526-20-E1)

Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom:


Den Mitgliedern des Ausschusses lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 16526-20-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft
und Forschung bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Zusatz-/ Ergänzungsantrags.

1. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung begrüßt die städtebauliche Öffnung und langfristige Entwicklung des Hafenquartiers sowie insbesondere die Neugestaltung der nördlichen Speicherstraße.

2. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt fest, dass auf den als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesenen Flächen des Hafenquartiers nur im Ausnahmefall und erst nach ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen politischen Gremien einer anderen Nutzungsform als der gewerblich-industriellen Vorrang eingeräumt werden darf.

3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung betrachtet die geplante Ansiedlung eines Berufskollegs am Standort nördliche Speicherstraße auf einer Fläche von über 25.000 m² als ungünstig und bittet die Stadtverwaltung daher um Prüfung und Identifizierung alternativer Standorte im Stadtgebiet.

Begründung
Die städtebauliche Neugestaltung des Hafenquartiers, bei der inzwischen auch für den Bereich der nördlichen Speicherstraße konkrete Planungsentwürfe vorliegen, ist eines der großen Zukunftsprojekte in Dortmund. Eine bessere städtebauliche Anbindung des Hafens an die benachbarten Quartiere sowie eine generelle Belebung des gesamten Areals durch die Schaffung neuer Arbeits-, Freizeit-, Kultur- und Gastronomieangebote ist überaus begrüßenswert.
Industrie- und Gewerbeflächen mit guter Verkehrsanbindung sind in Dortmund jedoch rar gesät. Daher sollte der gewerblich-industriellen Nutzung auf den als solchen ausgewiesenen Flächen am Hafen stets Vorrang gegenüber anderen Nutzungsformen eingeräumt werden. Andere Nutzungsformen sollten an diesem Standort nur in gut begründeten Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden und der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen politischen Gremien bedürfen. Die großflächige Ansiedlung eines Berufskollegs am Standort nördliche Speicherstraße ist aus diesem Grund abzulehnen.“

Rm Waßmann begründete den Antrag seiner Fraktion. Es stelle sich die Frage, ob der Standort wirklich für ein Berufskolleg geeignet sei, so doch eigentlich eine gewerblich-industrielle Nutzung vorgesehen ist und ob die Verwaltung einen Alternativ-Standort in Betracht ziehen könnte. Auch müsse die Politik sich zu diesem Standort dann noch verhalten.

Rm Stackelbeck führte aus, dass die zur Verfügung stehenden gewerblich-industriellen Flächen auch für solche Nutzungen vorgehalten werden. Man wolle es aber nicht jetzt schon prinzipiell ablehnen, sondern den Punkt 3 als eine Art Prüfauftrag sehen.

Rm Matzanke wies darauf hin, dass die Vorsitzenden der Ausschüsse AWBEWF, AUSW und AFBL in den Ideenwettbewerb eingebunden waren.

Herr Westphal zeigte Verständnis für die Diskussion, stellte aber dar, dass die Entwicklung der Speicherstraße nicht mehr zu einem klassischen Gewerbegebiet führe, sondern vielmehr eine Durchmischung unterschiedlicher Nutzungsformen entstehe. Die Schule in der geplanten Form werde für das Quartier eine große Wirkung haben, was durch gute und vielfältige Gastronomieangebote ergänzt werde. Auch werde es keinen in sich abgeschlossenen Schulhof geben, sondern sehr offen gestaltet, was eine zusätzliche Frequenz in dem Bereich erwarten lasse. Die Umsetzung sei dann Bestandteil der städtebaulichen Planung und sollte in diesem Zusammenhang dann auch beraten werden.

Rm Rüther signalisierte dass man die Vorlage heute hätte zur Kenntnis nehmen können, den Antrag im Punkt 3 aber heute nicht abschließend beraten könne. Er bat darum, dies auf die nächste Sitzung des Ausschusses zu vertagen.

Rm Waßmann bat darum, den Antrag ebenfalls an den AUSW zur Beratung zu überweisen. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Frage, ob es ein Alternativszenario gebe, sollte ebenfalls beiden Ausschüssen zur Beratung vorgelegt werden. Sofern möglich, sollte sich der AUSW noch in seiner Sitzung am 18.03. mit diesem Thema beschäftigen.

sB Meyer bekräftigte, dass auch seine Fraktion dem vorliegenden Entwurf zustimmen könne. Ein Berufskolleg sei durchaus vorstellbar, könnte aber auch an einem anderen Ort verwirklicht werden.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung überweist den Antrag zur Beratung an den AUSW.




AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Waßmann erläutert nochmal kurz den hierin enthaltenen Antrag einer Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass es schon nachvollziehbar sei, dass der Hafen im Großen und Ganzen ein Industriegebiet sei und daher auch dementsprechend Fläche hierfür reserviert werden solle. Allerdings läge diese konkrete Fläche zwischen dem Hafen und dem vorhandenen Wohngebiet Nordstadt. Wenn man dieses nun als weiteres Industriegebiet erhalte, würde dies zu weiteren Emissionen und Verkehrsbelastungen führen. Man denke schon, dass das vorgestellte Konzept für diese Fläche genau richtig sei und ein Berufs-Kolleg an diesem Standort sicherlich eine Bereicherung darstelle. Daher halte man an den vorgestellten Planungen fest und werde den Antrag der CDU hierzu ablehnen.

Frau Rm Lührs verdeutlicht ausführlich, dass ihre Fraktion das für diese Fläche vorgestellte Nutzungskonzept insgesamt für einen sinnvollen und einen „guten Mix“ halte. Auch, wenn man die Bedenken, die es wegen der Gewerbeflächen gebe, nachvollziehen könne, wolle man an dieser Stelle das bestehende Konzept (Siegerentwurf) weiter positiv begleiten. Darüber hinaus könne man die kategorische Ablehnung des Berufskollegs nicht nachvollziehen. Den Antrag der CDU werde man ablehnen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es hier nicht nur um emittierende Industrie gehe sondern auch um die Potentiale für Gewerbe oder Büro. Dies bitte er zu berücksichtigen.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion speziell dieses Kolleg im Sachzusammenhang mit dem sehe, was sich an der Speicherstraße entwickeln soll. Insofern halte man es an dieser Stelle auch nicht für deplatziert. Darüber hinaus täte es auch der Nordstadt gut, zukünftig dort eine solche Bildungseinrichtung zu haben.

Herr Wilde informiert darüber, dass der Wettbewerbsentwurf vorsehe, dass dieses Kolleg sehr gut in die künftige Baustruktur integriert werde. Es sei nicht beabsichtigt diesem Kolleg einen großen Schulhof zuzuordnen. Die Schüler*innen sollen die öffentlichen Räume, die dort vorgesehen seien, mit nutzen. Er glaube, dass es sich hier wirklich insgesamt um ein gutes Konzept handele. Das Kolleg sei auch nicht nur morgens aktiv sondern würde bis abends betrieben. Man hätte demnach dort also über den ganzen Tag verteilt die Jugendlichen, welche nicht nur die öffentlichen Räume sondern auch als Kund*innen die Gastronomie, welche entlang der Kaimauer angesiedelt werden solle, mitnutzen würden. Heute Morgen habe man noch ein Gespräch mit der Leitung dieses Kollegs geführt. Diese freue sich bereits auf diesen Standort und hätte mitgeteilt, dass man sich dort aufgrund der Entwicklung, die dort einsetze, wohlfühlen werde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 16526-20-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Faktion und Fraktion AfD) ab.

zu TOP 3.10
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019 Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 16719-20)
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Informationen auch an die anderen Fachausschüsse weiterzugeben. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadt Gestaltung und Wohnen nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)

Hierzu liegt vor Antrag Rm Münch (FBI) (Drucksache Nr.: 17533-20):

der AUSW möge den TOP heute behandeln und dem Rat der Stadt zum TOP
„Stadtsauberkeitskonzept“ empfehlen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich die im Frühjahr 2020
getätigten „Grünpflegemaßnahmen“ zur „Pflege des Straßenbegleitgrüns“ und
der „ intensivierten ästhetischen Reinigung und Wildkrautbekämpfung“ der
EDG nicht bewährt haben, da Totalrodungen an Wegen, die teilweise 1 - 10 m
in den Grünbereich und sogar in Landschaftsschutzgebiete hineinreichten,
flächendeckend Vogelbrutplätze und Insektenlebensräume zerstört haben, die
kahlen Stellen nun einem erhöhten Vertrocknungsrisiko ausgesetzt sind und
durch die Rodungen nun erst sichtbar gewordener Müll liegengelassen wurde.

2. Der Rat der Stadt Dortmund entzieht der EDG im Rahmen des vertraglich
Möglichen mit sofortiger Wirkung die Durchführung weiterer „Grünpflegemaßnahmen“
zur „Pflege des Straßenbegleitgrüns“ und der „ intensivierten
ästhetischen Reinigung und Wildkrautbekämpfung“ in Dortmund“
Begründung der Dringlichkeit:
Der Rat bzw. der Hauptausschuss behandelt den TOP „Stadtsauberkeitskonzept“
bereits in 8 Tagen am 14. Mai und der AUSW ist nicht beteiligt worden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag einstimmig ab.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.12
Statistikatlas

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17091-20)
Frau Rm Neumann –Lieven bittet darum die Angelegenheit auch allen Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Statistikatlas 2019 zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an alle Bezirksvertretungen.











zu TOP 3.13
Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16398-20)

AUSW, 06.05.2020:

Herr sB Kühr verdeutlicht, dass seine Fraktion vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise die Ausgaben für eine solche Maßnahme ablehne.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund
beauftragt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) auf Grundlage der vorliegenden Kostenzusammenstellung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 8,995 Mio. € brutto mit der weiteren Planung und Ausführung (Ausführungsbeschluss) des Neubaus der Akademie für Theater und Digitalität an der Speicherstraße 19. Die Finanzierung erfolgt durch das SV GVVF.


zu TOP 3.14
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt iResilience zur Kenntnis.



zu TOP 3.16
Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17073-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020

Die Berichterstattung zur Vorlage erfolgt durch die Fachbereichsleiterin des Amtes für Stadterneuerung Frau Linnebach:

Sie erläutert eingangs die Vorlage und weist darauf hin, dass der Willhelmplatz schon einmal gefördert worden ist und sich aktuell dort 15 Parkplätze in Schrägaufstellung befinden. Diese können nicht durch Fördermittel gefördert werden – sind also förderschädlich.


Herrn Meyer (SPD): Die SPD-Fraktion/B90/die Grünen stimmen im Grundsatz der Vorlage zu, aber die Aussage, dass man eventuell Alternativparkplätze schaffen möchte, sei zu dürftig ausformuliert. Er erklärt, dass man durch das Öffnen des Hellwegs im unteren Teil die Möglichkeit hätte, diese Parkplätze aufzuwerten und zu nutzen. Er hätte dies gerne konkreter in der Vorlage geregelt.

Zudem schlägt er vor, dass es wenn es um die Aufwertung des Bereiches der Kinder geht, man neben diesen auch die Anwohner des Wilhelmplatzes beteiligt.

Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung): Das Thema Parkplätze an der Emscher-Allee wurde mit in die Vorlage genommen, weil bekannt ist, dass dieser unterbenutzt ist, da schlecht erreichbar. Die Idee war es, die Emscherallee und den Hellweg so zu öffnen, dass Fahrzeuge aus der Innenstadt kommend direkt Zugang zu den Parkplätzen haben.

Sie weist noch einmal darauf hin, dass der Dorstfelder Hellweg nicht ganz geöffnet wird, da dies im Widerspruch zu den damaligen Förderbestimmungen steht. Es soll lediglich eine Zufahrt zu dem Parkplatz des Hellweges geschaffen werden.

Zur Beteiligung der Anwohner führt Frau Linnebach aus, dass es nicht auszuschließen ist, dass Verkehr ins Wohngebiet gezogen wird und das ein Risiko ist, was man im weiteren Planungsprozess beachten und damit umgehen muss. Die Kosten für die Umgestaltung der Verkehrsplanung sind mit eingeplant.


Frau Cramer (B90/Die Grünen): Sie würde es besser finden, wenn es gar keine Parkplätze auf einem neugestalteten Wilhelmplatz gäbe, der den Menschen vorbehalten sein soll. Sie fragt, dass wenn es Parkplätze geben muss, man wenigstens die Möglichkeit hätte, daraus Kurzpark- oder Behindertenparkplätze zu machen, damit der Verkehr dort nicht allzu stark ist.


Frau Linnebach: Ihrer Information nach handelt es sich bei den Parkplätzen um Kurzzeitparkplätze.

Herr Tigges (CDU): Er bezieht sich auf Frau Cramer und erklärt, dass die umliegenden Gewerbetreibenden ohne Parkplätze nicht überstehen können und dies der Grund für die Einrichtung der Parkplätze war.

Zudem stellt er auch Fragen an Frau Linnebach:
- Warum die Zweckbindung ausgesetzt wurde und dies damals nicht kommuniziert und auch nicht mittgeteilt wurde, dass durch die Einrichtung der Parkplätze diese Zweckbindung ausgesetzt wird.
- Warum vorgelegte alternative Konzepte nicht berücksichtigt wurden.


Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung): Die Zweckbindung ist damals ausgesetzt worden, das Aussetzen der Zweckbindung ist damals nicht kommuniziert worden - der Grund ist heute nicht mehr bekannt. Man hat damals auf den Antrag der Bezirksvertretung reagiert, indem die Schrägparkplätze eingerichtet wurden.

Der heutige Stand ist der, dass wenn der aktuelle Stand (Beibehaltung der Parkplätze) so gehalten werden würde, man mit einer Rückzahlung von 650.000€ an Fördermitteln rechnen muss, weil noch 15 Jahre der Zweckbindungsfrist offen sind (Hemmung des Ablaufs der Bindungsfrist durch die Schrägparkplätze).
Herrn Stoltze (SPD, Bezirksbürgermeister):

Es gibt Beschwerden, dass wenn Kunden aus dem TEDI herauskommen, diese fast überfahren werden. Die Frage ist, ob dieses Problem damit behoben wird, oder man die Durchfahrt nur für Anwohner freigeben kann.

Sollen Fahrradständer vorher bereits aufgestellt werden oder in die Planung eingebunden werden kann und ob die Bürger beteiligt werden?


Der Wochenmarkt und auch andere Feste müssen weiterhin möglich sein, wie ist der Plan, was muss berücksichtigt werden, mit welchen Einschränkungen muss gerechnet werden?
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):
Was die Fahrradständer betrifft, sollte abgewartet und besser in die Gesamtplanung mitaufgenommen werden, es sei denn das Thema ist so dringlich, dass man nicht mehr warten kann. Dann kann man dies auch vorziehen. Sie schlägt vor, dies im Rahmen der Gesamtplanung mitaufzunehmen, dann würde man auch sehen, wo die Fahrradständer am besten hinpassen.

Durchfahrverkehr ist auch ein Thema, welches mit in die Planung genommen werden sollte, um zu schauen, wie man den Verkehr so dicht an den Gebäuden am besten herausnehmen oder so zu Entschleunigung führen kann, so dass keine Gefahr mehr entsteht.


Für den Wochenmarkt sieht sie keine Gefährdung, da sich der Wochenmarkt auf dem nördlichen Teil des Platzes befindet und dieser frei von der Planung ist, da sich die Aufwertung des Kinderbereiches auf den südlichen Teil bezieht. Eine Ausbreitung des Marktes wäre sogar noch möglich, hier muss aber auch auf die technischen Anschlüsse geachtet werden; das gleiche gilt für weitere Feste.

Herr Martinschledde (Piratenpartei)

Er befürchtet, dass die entstehenden Bauarbeiten und die dahinfolgenden Absperrungen die Geschäfte behindern könnten. Da gerade im Bereich Gastronomie aufgrund der derzeitigen Situation der Umsatz deutlich verringert ist und die Gastronomie bei Wiedereröffnung durch die Bauarbeiten weiter gestört werden, sollte dies mit in die Planung einbezogen werden.

Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):

Was die Bauphase betrifft, müsste dies mit den Anliegern entsprechend kommuniziert werden. Das Quartiersmanagement hat bereits vor Ort mit allen Gewerbetreibenden Kontakt aufgenommen und hat über die Maßnahme insgesamt informiert, diese wurde überwiegend positiv aufgenommen. Sie geht davon aus, dass da sich die Maßnahme nur auf einen kleinen Teil bezieht und diese vertretbar abgewickelt werden kann. Es werden hierzu aber noch Informationen von den Gewerbetreibenden kommen

Was die Gastronomie angeht, ist ausreichend Platz vorhanden. Ziel ist eine bessere Außengastronomie an dieser Stelle.

Herr Tigges (CDU):

Der Vorschlag gefällt ihm gut, geht ihm jedoch einen Schritt zu weit. Er möchte nicht nur, dass die Anwohner informiert werden, sondern dass sie vor allem vorher beteiligt werden. Er mahnt an, dass man bereits anhand der damaligen Neugestaltung des Willhelmplatzes gesehen hat, was passiert wenn man eine Umplanung vornimmt ohne die Menschen dort zu beteiligen und man diesen in einem frühen Stadion schon hinzuziehen sollte, um überhaupt zu verstehen, was die Probleme sind.

Er schlägt vor, dass man nochmal einen Schritt zurückgeht und grundsätzlich sagt, man fasst den Beschluss, dass man den Willhelmplatz verändern will, aber vor der Planung vorher eine Bürgerbeteiligung initiiert und danach die gesammelten Meinungen mitnimmt und daraus eine entsprechende Planung erstellt.

Zudem weist er daraufhin, wie wichtig es ist, einen Platz zu schaffen, der von den Menschen dort „getragen“ wird.

Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):

Sie weist darauf hin, dass die vorliegende Vorlage Anpassungsmaßnahmen beinhaltet und es sich um keine Neugestaltung des Willhelmplatzes handelt und erinnert erneut an die daran gebundene Zweckbindung.

Sie erklärt, dass wenn man in eine Bürgerbeteiligung für eine umfassende Neugestaltung des Wilhelmplatzes bereits vor Planung gehen würde, dies eine ganz andere Vorlage und Finanzierung/Zeitplan bedeuten würde.

Es wurde gemeinsam mit der Bezirksregierung geschaut, welche Anpassungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Mitteln möglich sind, um den Willhelmplatz attraktiver zu gestalten und die vorliegende Vorlage der Rahmen ist, nach dem sie handeln können. Dieser bezieht sich auf den südlichen Teil, wo man einen Spielplatz bauen kann, ohne den ursprünglichen Förderungszweck entgegen zu stehen


Frau Cramer (B90/Die Grünen): Bittet, bei der Planung eine E-Bike- und Pedilec Ladestation zu berücksichtigen.

Herr Stoltze (SPD, Bezirksbürgermeister): Er weist nochmal daraufhin, dass die Anwohner in den Sitzungen informiert und beteiligt werden, aber die Gefahr besteht, dass das Projekt durch ein formales vorheriges Beteiligungsverfahren auf unabsehbare Zeit verschoben werden würde. Ziel sei eine schnelle Umsetzung.

Die Berichterstattung ist damit abgeschlossen.

Die CDU-Fraktion beantragt, eine Beteiligung der Bürger*innen vor der konkreten Planung der Aufwertung des Wilhelmplatzes in die Empfehlung mit aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt diesen Antrag mehrheitlich mit 5 Nein-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke) gegen 3 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, Piratenpartei) bei 2 Enthaltungen (Frau Cramer – Herr Vaupel – B90/Die Grünen) ab.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke) gegen 3 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Piratenpartei) dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.




AUSW; 06.05.2020:

Herrr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Er wolle aber wissen, ob der Wochenmarkt dort zukünftig weiter stattfinden könne.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde. Man bitte aber die Verwaltung darum, eine Lösung dafür zu finden, hier mehr als 5 Stellplätze zu erhalten, um den Einzelhandel an dieser Stelle zu unterstützen.

Herr Wilde informiert darüber, dass dort weiterhin ausreichend Flächen zur Verfügung stehen würden, damit der Wochenmarkt auch zukünftig stattfinden könne. Die Anregung von Herrn Rm Waßmann bezüglich der Stellplätze nehme er als Prüfauftrag an die Verwaltung mit, um dort möglichst viele Stellplätze erhalten zu können. Nach entsprechender Prüfung werde man im weiteren Verfahren nochmal darauf eingehen.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch Ihre Fraktion die Erhaltung von möglichst vielen Stellplätzen befürworte, dies allerdings nicht auf Kosten des Spielplatzes gehen dürfe. Mit dieser Maßgabe werde man der Vorlage inkl. des entsprechenden Prüfauftrages an die Verwaltung bezüglich der Stellplatzsituation zustimmen.

Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion es sicherlich auch für einen guten Plan halte, die Aufenthaltsqualität hier zu verbessern. Hinsichtlich der Stellplatzsituation bitte er die Verwaltung allerdings zusätzlich um Überprüfung, ob es bezüglich der westlich gelegenen Stellplätze nicht eventuell zu einem Gefährdungspotential (in die eine oder andere Richtung) hinsichtlich der dortigen Trampolinanlage kommen könne.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion die Aufenthaltsqualität auf diesem Platz befürworte. Weiter bitte er die Verwaltung um zusätzliche Prüfung dahingehend, ob nicht auch weitere Stellplätze für E-Fahrräder und vor allem auch für größere Lastenfahrräder dort eingerichtet werden können, da es ja letztlich eine Spielplatzplanung sei und z.B. Lastenfahrräder auch für den Transport von Kindern genutzt würden.

Herr Wilde bestätigt, dass alle o.a. Prüfaufträge von der Verwaltung bearbeitet würden und man im weiteren Verfahren entsprechend darauf eingehen werde.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgehensweise wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Aufwertung des Wilhelmplatzes (zur Steigerung der Aufenthaltsqualität) im Grundsatz und beauftragt das Grünflächenamt (StA 63) mit der Planung (bis ein- schließlich zur Leistungsphase 4 HOAI);
dabei entstehen externe Planungskosten in Höhe von ca. 10.000 €,
2. die Übertragung des späteren Ausführungsbeschlusses in die Zuständigkeiten des
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und der Bezirksvertretung Innenstadt West.














zu TOP 3.17
Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)


Herr Rm Münch stellt hierzu folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung die biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nicht nur durch künstliche Nistkästen sondern auch
durch den Erhalt und die Schaffung natürlicher Nistmöglichkeiten für Vögel zu forcieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag einstimmig ab.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Digitalisierung des Radverkehrs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16389-20)

Hierzu liegt vor Beschluss des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss vom 26.03.2020:

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2020 vor:
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es bereits einige Apps für den Radverkehr gebe. Deren Anbieter sollten bei der Ausschreibung nach seiner Auffassung mit berücksichtigt werden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit dass die Entwicklung von Apps auch mit den dafür zur Verfügung stehenden Fördergeldern zu tun hätten. Er sehe die in der Vorlage genannten Aufwendungen als recht hoch an.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt die Auffassung von Herrn Schwinn und Herrn Rettstadt. Seine Fraktion habe zur Vorlage noch Beratungsbedarf.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass der Fachausschuss Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zunächst über die Vorlage beraten solle und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute keine Empfehlung aussprechen solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst keinen Beschluss und leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Fachausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Diskussionen weiter.


Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass seine Fraktion eine fachliche Erörterung der Angelegenheit für notwendig erachte. Für den Fall, dass dem nicht gefolgt werde, werde er die Vorlage mit dem Hinweis ablehnen, dass es bereits App-basierte Systeme gäbe, die man ebenfalls nutzen könne.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bekräftigte den Beratungsbedarf seiner Fraktion. Zwar sei man nicht gegen die Vorlage, jedoch sei in der Diskussion klar geworden, dass selbst in der Stadt vorhandene Schnittstellen nicht effektiv genützt würden. Daher spreche auch er sich für eine fachliche Diskussion im Fachausschuss aus. Er habe den Eindruck, als stünde die Erlangung von Fördermitteln im Vordergrund. Die notwendigen Daten seien kostengünstiger auch auf andere Weise zu erlangen. Daher stimme das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus seiner Sicht nicht.

Für Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) gehe es nicht darum, eine Navigations-App aufzulegen. Im Vordergrund stünden Maßnahmen, wie z.B. eine Verkehrszählung oder Anhaltspunkte zur Förderung des Radverkehrs sowie die Werbung für den Radverkehr. Vor diesem Hintergrund sei ein Beratungsbedarf nicht nachvollziehbar. Eine Beschlussfassung mache sie davon abhängig, welche Auswirkungen es hätte, wenn heute nicht beschlossen würde.

Rm Schilff (SPD) und Rm Kowalewski (Die Like & Piraten) erklärten für ihre Fraktionen, dass man der Vorlage heute zustimmen könne, zumal die Fragen zum Datenschutz in der Ausschusssitzung durch die Verwaltung zufriedenstellend aus Sicht der Fraktion Die Linke & Piraten beantwortet worden seien.

StR Wilde warb dafür, die Vorlage heute zu beschließen. Die Fahrrad-App halte er für richtig und sinnvoll. Es ginge nicht um die Entwicklung einer neuen App sondern um Marketing und das Ziel, aus der Nutzung heraus Verkehrsdaten für den Radverkehr zu generieren. Über den Masterplan Mobilität sei man dabei, das Teilkonzept Radverkehr Verkehrssicherheit aufzustellen und Hauptrouten und Nebenrouten zu identifizieren sowie Prioritäten zur Ertüchtigung der Radwege festzulegen. Dazu erhoffe man sich von dem System wertvolle Beiträge. Zu den Kosten berichtete StR Wilde, dass sich diese auf 850.000 € belaufen. Man erwarte, dass sich viele Nutzer in diese App kostenlos mit Bonussystem hineinwählen, so dass dadurch Daten generiert werden können. Davon würden 680.000 € (80%) bundesseitig gegenfinanziert. Ein Mittelabfluss sei in diesem Jahr in Aussicht gestellt. Die Ausschreibung könne kurzfristig durchgeführt werden, so dass ein Teil des Auftrages in 2020 vergeben sowie Fördermittel abgerufen und mittel vergeben werden können. Würde der Beschluss verzögert, liefe man Gefahr, aus dem Förderkorridor hinauszufallen.

Rm Garbe (AfD) kündigte an, dass er die Vorlage ablehne, da er Zweifel an dem Nutzen der Daten habe, so dass er einen Einsatz öffentlicher Gelder kritisch sähe, zumal es bereits eine App gäbe.

Auf Anregung von OB Sierau wurde die Verwaltung gebeten, die Kostengesichtspunkte in Hinblick auf die Einschätzung, dass die benötigten Daten kostengünstiger erlangt werden können, zu eruieren und darzulegen und diese Ergebnisse auch bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass etwas teuer eingekauft werde, was günstiger hätte beschafft werden können.

StR Wilde kündigte eine entsprechende Aufbereitung des belastbaren Konzepts an, die den Fraktionen entsprechend zur Verfügung gestellt würde. Sollte sich im Ergebnis nichts ändern, sprach er sich für einen Dringlichkeitsbeschluss aus, um die Förderung nicht zu gefährden.

Ergänzend regte OB Sierau eine erörternde Befassung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) an.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 I GO NRW verständigte sich auf Vorschlag von OB Sierau darauf, die Konzeption seitens der Fachverwaltung hinsichtlich der Kosten entsprechend zu prüfen und dieses Ergebnis im AUSW darzustellen, wobei hinsichtlich der Ausschreibung eine Optimierung anzustreben ist.

Unter Berücksichtigung dieser Verständigung fasste der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung die Ausschreibung und Einführung einer Fahrradnavigations-App und die damit verbundenen Marketing- und Öffentlichkeitsaktionen entsprechend der Ausführungen in der Vorlage und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 849.839 € in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024. Eine Förderung hierfür in Höhe von 677.409 € wird erwartet.



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung Drucksache Nr.:16389-20-E1):

…bezüglich der in der Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.03.2020 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Das Fördervorhaben besteht aus 4 Säulen:


- Einführung / Zurverfügungstellung einer Fahrradnavigation

- Erfassung und Aufbereitung von Daten (Routeninformationen u.a.)

- Marketingmaßnahmen

- Öffentlichkeitsarbeit


Es ist nicht beabsichtigt im Rahmen des Förderprojektes eine neue App entwickeln zu lassen. Die vorbereitete Ausschreibung sieht explizit die Nutzung einer bereits entwickelten Software vor. Die kostenlose Bereitstellung einer Navigations-App für Fahrradfahrer in Dortmund soll die Zugangsschwelle für potentielle Nutzer reduzieren und helfen zusätzliche Kunden zu gewinnen. Bei diesem Baustein handelt es sich somit dem Kern nach auch um eine Marke-tingmaßnahme. Mit rd. 7 % entfällt aber nur ein kleiner Anteil der Gesamtmaßnahme auf diesen Bereich.

Auf dem Markt sind bereits eine Reihe von Fahrradnavigationsapps verfügbar. Die meisten bieten lediglich die Navigation, verfügen aber weder über ein Datenanalysetool noch haben die Betreiber das Know-how und die Kapazität für größere Marketingkampagnen. Kern des Projektes und Fördervoraussetzung ist aber die Digitalisierung des Radverkehrs, insbesondere das Generieren von Planungsdaten (Routenverläufe, Nutzungshäufigkeiten, Witterungsab-hängigkeit, Reisezeiten und Reisegeschwindigkeiten, Tages-, Wochen- und Jahresganglinien u.a.m.). Diese Daten sind wichtige Planungsgrößen für die nächste Dekade. Auf Basis dieser Daten können Routen nutzerabhängig geplant und z.B. auch Standards und Bauprioritäten festgelegt werden.

Vor dem Hintergrund der Diskussion im Hauptausschuss und Ältestenrat am 26.03.2020 hat die Verwaltung noch einmal eine kurze (internetbasierte) Marktanalyse vorgenommen und bei 3 seit längerem am Markt etablierten Anbietern die Möglichkeiten von Datenanalysen abgefragt:

Die Fa. „beemo“ aus Münster mit der App „Naviki“ bietet kein Datenanalysetool an. Möglich wäre lediglich die Bereitstellung von Rohdaten. Diese wären personenbezogen und nicht anonymisiert. Das Datenschutzproblem läge bei der Stadt Dortmund und müsste noch geklärt werden. Beemo hat aber großes Interesse an dem Fördervorhaben und wird sich ggf. in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Teilleistungserbringern an der Ausschreibung beteiligen.

Die Fa. „Radbonus“ aus Köln erhebt keine Nutzerdaten und bietet daher auch kein Analysetool an.


Die Firma „Komoot“ aus Potsdam bietet kein GPS-Datenanalysetool an und kann durch dauerhaft angehaftete Nutzerdaten technisch kein solches Programm in DSGVO-konformer Weise entwickeln.

Für die Bereitstellung eines Analysetools für die in der App erhobenen Radverkehrsdaten muss also entweder eine Neuentwicklung (Programmierung) erfolgen oder der Rückgriff auf ein evtl. noch nicht namentlich bekanntes Produkt mit unbekanntem Preis auf dem freien Markt zurückgegriffen werden. Eine freie Variante (‚Open Source‘) ist kritisch einzuschätzen, da wegen einer möglichst hohen Kompatibilität und Zuverlässigkeit die Fahrrad-App und das Analysetool aus einer Hand stammen sollten. Zudem muss das beauftragte Unternehmen die Daten DSGVO-konform bearbeiten und dies auch garantieren können. Die für eine eventuelle Neuentwicklung benötigten Entwicklungskosten sind im 5-stelligen Bereich anzusiedeln und benötigen zudem Zeit und Koordinierungsaufwand. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung weiterhin der Weg gegangen werden alles aus einer Hand anzubieten. Das Fördervorhaben ist als Gesamtpaket zu sehen. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit machen den größten Teil aus. Ziel dabei ist, über permanente Kampagnen einerseits das Thema Fahrradmobilität ständig in der Öffentlichkeit präsent zu halten und andererseits möglichst viele neue Fahrradnutzer zu gewinnen.

Durch die in die geplanten Kampagnen eingebauten Belohnungssysteme sollen die Neukun-den dauerhaft gebunden und auch die „Sowieso-Radfahrer“ zur täglichen Nutzung der App animiert werden. Für die ständig gleichen Routinewege (z.B. mit dem Rad zur Arbeit) nutzt der Fahrradfahrer in der Regel keine Navigationsapp. Sobald der „richtige“ Weg bekannt und eingeübt ist, wird die Nutzung einer App entbehrlich. Für die Radverkehrsplanung sind die Wegeroutinen und die Häufigkeiten der Nutzung im Alltagsverkehr aber von größerem Interesse als die Kenntnis von Freizeitrouten. Belohnungs- und Wettbewerbselemente in den Kampagnen des Betreibers geben den Anreiz, die App permanent anzuwenden. Dies erhöht die Nutzerzahlen und führt zu einer besseren Validität der Daten.

Die für den Förderantrag angesetzten Preise basieren auf einem kalkulatorischen Angebot der Fa. „Bike Citizens“, dem derzeitigen Marktführer für das Gesamtpaket „App/Datenanalyse/ Marketing“. Die europaweite Ausschreibung garantiert aber die breitestmögliche Beteiligung aller fachlich geeigneten Anbieter für die geforderten Leistungen und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Dienstleister. Denkbar ist z.B., dass ein Navigationsanbieter sich mit einem Marketingspezialisten zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenfindet und so die Gesamtleis-tung anbietet. Für die Verwaltung entscheidend ist, einen verantwortlichen Vertragspartner zu haben, der für alle Teilbausteine gerade steht und der belastbare Referenzen vorweisen kann. Für das Zusammenführen mehrerer Teilanbieter, die damit verbundene Koordinierungslei-stung und für „learning by doing“ ist in dem vorgesehenen Förderrahmen kein Raum und hierfür steht in der Verwaltung auch keine Betreuungskapazität zur Verfügung.

Die mit rd. 850.000 € hohe Gesamtsumme des Vorhabens relativiert sich vor dem Hintergrund der 5-jährigen Laufzeit des Projektes. Das größte Einzelvolumen entfällt auf die Kampagnenarbeit mit rd. 508.000 € in 5 Jahren, pro Jahr also gut 100.000 €, bzw. rd. 8.500 € pro Monat. Dies ist weniger als die Vollkosten einer Ingenieurstelle je Monat. Der kalkulierte Aufwand ist damit aus Sicht der Verwaltung angemessen, da allein die Vorbereitung und Begleitung der Kampagnen sehr personalintensiv ist. Es ist zudem davon auszugehen, dass bei aktuellen Ausschreibungen die Kosten für Lizenzgebühren deutlich unterhalb der im Antrag kalkulierten Summe liegen werden, da die benötigten Softwarepakete mittlerweile erprobt und am Markt etabliert sind.

Wegen der noch ausstehenden Beschlussfassung hat die Verwaltung den Bund angeschrieben und auf die – auch coronabedingte – Verzögerung des Vorhabens hingewiesen. Mit Schreiben vom 17.04.2020 hat der Fördergeber signalisiert, dass der Stadt Dortmund durch einen unverschuldeten verzögerten Projektstart keine Nachteile entstehen sollen. Die Zustellung des Förderbescheides ist nun für Anfang Mai vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung um Zustimmung zur Vergabe der Fördermaßnahme.

AUSW, 06.05.2020: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des Dringlichkeitsausschusses vom 26.03.2020 sowie die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17116-20)

AUSW, 06.05.2020.

Herr Rm Waßmann deklariert weiteren Beratungsbedarf hierzu und bittet daher darum, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu schieben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Befassung mit dieser Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 10.06.2020.


zu TOP 4.3
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16588-20)

AUSW, 06.05.2020.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau (nach Projektende) eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lieferverkehr am Ostwall.


zu TOP 4.4
Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16852-20)

AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Waßmann verweist hierzu auf die Seite 12 der Vorlage auf den vorletzten Absatz, wonach das vom RVR vorgeschlagene Modellprojekt „ Dortmund Airport -Anbindung an den ÖPNV schaffen“ aus Sicht der Planungsverwaltung kein prioritär zu verfolgendes Projekt darstelle, da die Fluggastzahlen keinen ausreichenden Nutzen-Kosten-Faktor erwarten ließen. Es stelle sich die Frage, ob dieser Grund ausreichend sei, um so zu argumentieren. Grundsätzlich sei man der Meinung, dass vor dem Hintergrund veränderter Mobilität in den nächsten Jahren man a) nochmal mehr Gedanken zu einem Stadtbahnkonzept erwarte und b) vertiefende Gedanken zum Thema ÖPNV – Anbindung an den Airport. Vor diesem Hintergrund könne man heute nur mit Einschränkung der Vorlage zustimmen.

Herr Rm Gebel bezieht sich ebenfalls hierauf und verdeutlicht, dass es, was immer auch nach dem Airport Dortmund dort ansässig sein werde, es wichtig sei, bereits jetzt über eine ÖPNV-Anbindung dorthin nachzudenken.

Herr Rm Waßmann möchte ergänzend noch wissen, ob die auf Seite 11 der Vorlage für März 2020 angekündigte Informationsveranstaltung für Vertretende der Wirtschaftsverbände stattgefunden habe und wenn ja, zu welchen Ergebnissen dieses geführt hätte.

Herr Wilde teilt mit, dass er davon ausgehe, dass diese Veranstaltung aufgrund von „Corona“ nicht stattgefunden habe. Sollte diese Veranstaltung doch stattgefunden haben, werde man das Protokoll um die hieraus resultierenden Ergebnisse ergänzen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt unterstützt das vom Regionalverband Ruhr erarbeitete Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr als zukunftsorientiertes Instrument zur Weiterentwicklung einer innovativen Mobilität.

Der Rat beauftragt die Planungsverwaltung, dem Regionalverband Ruhr diese Vorlage inkl. des Beschlusses bis zum 29.05.2020 zu übermitteln.

Nachträgliche Ergänzung der Verwaltung:

Die Veranstaltung des RVR mit den Wirtschaftsverbänden hat am 03.03.20 noch vor dem allgemeinen Veranstaltungsverbot stattgefunden. Die Teilnehmerzahl war mit 7 Personen gering. Wie in den Regionalkonferenzen sind die Teilnehmer über die wesentlichen Inhalte informiert worden. Die IHK und HWK planen nach Aussage des RVR eine gemeinsame Stellungnahme zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Satzungsbeschlüsse, III. Änderungsbeschlüsse, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17206-20)

AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Waßmann erinnert daran, dass man dieses Thema in der Entstehung intensiv diskutiert habe und seine Fraktion hierbei eher auf Freiwilligkeit und stärkere Werbung gesetzt habe. In der damaligen Vorlage sei noch die Rede davon gewesen, dass Photovoltaik Vorrang vor Dachbegrünung haben solle. In der heutigen Vorlage sei auf Seite 68 unter Hinweise zum Thema Dachbegrünung und Photovoltaik nun doch stärker ausgeführt, dass man jetzt mehr dazu übergehe, dass man sage, wenn man Photovoltaik mach, dann mache man auch Dachbegrünung. Das sei nicht das, was damals vorgesehen gewesen sei und verschärfe natürlich noch einmal mehr die Kosten für diejenigen, die hiervon betroffen seien. Das stelle nochmal mehr einen Eingriff die Eigentumsrechte Dritter dar. Diese Haltung teile man nicht und werde daher der Vorlage nicht beitreten.

Herr Wilde informiert darüber, dass das Ziel dieser Regelung sei, zu erreichen, dass man Dächer begrüne und auch das Potential für Sonnenenergiegewinnung auf den Dächern nutze. Man wisse, dass die Kombination von Grün-und Sonnenenergienutzung funktioniere. Wenn sich die Dinge sich als kontraproduktiv und daher unverhältnismäßig herausstellen sollten, gebe es die Möglichkeit mit entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen zu arbeiten. Für Beispiele und detaillierter Informationen hierzu verweist er auf die der Vorlage beigefügte Begründung.




Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der aufzustellenden und der zu ändernden Bebauungspläne hier eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter den Punkten 7/8 der Beschlussvorlage sowie Anlage 2 dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1).
II. beschließt, die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bebauungspläne für die jeweiligen unter Punkt 1 beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) vom 18.09.2019 offen gelegten Inhalt als Satzungen.
III. beschließt, die dieser Beschlussvorlage beigefügten Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten Bebauungspläne für die jeweiligen unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.09.2019 offen gelegenen Inhalt als Satzungen.


Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. beschließt, den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Bebauungsplänen sowie den Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten Bebauungsplänen die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 07.04.2020 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.



















zu TOP 4.6
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17148-20)

AUSW, 06.05.2020:

Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, die Vorlage auch der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis vorzulegen, weil die hierin erwähnte Ersatzpflanzung von Bäumen zum Teil auch diesen Stadtteil betreffe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 7 unter der Ziffer 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zugleich Scoping - zum Vorentwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 und 9 unter der Ziffer 8 - dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

IV. stimmt dem Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung § 8 und § 12 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. beschließt, den Grundzügen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Punkt 11.4 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis überwiesen.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16698-20)

AUSW, 06.05.2020.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der Begründung vom 22.01.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17229-20)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen mit der Bitte, den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung hinsichtlich der zurückgehenden Besucherzahlen auch in die Beratungsfolge mit aufzunehmen.

AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man heute der Vorlage zustimmen werde. Allerdings frage man sich, wie sich die Thier Galerie möglicherweise hinsichtlich des dortigen Angebotes verändere.
Hierfür rege er an, die Angelegenheit an den Wirtschaftsförderungsausschuss zu überweisen, um dort (vielleicht mit dort einzuladenden Vertretern der Thier Galerie) einmal tiefergehend die wirtschaftlichen Hintergründe diskutieren, welches Ziel die Thier Galerie eigentlich selber mittelfristig und mit welchen Aktivitäten verfolge, damit diese auch zukünftig ein gewisses Niveau behalte.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch er mit etwas Sorge darauf schaue, auch im Hinblick auf die anderen beiden großen Kaufhäuser Karstadt und Kaufhof in Dortmund. Hierzu würde er gerne wissen, ob sich die Inhaber dieser Häuser sich hierzu einmal geäußert hätten, ob sie da nicht eine Konkurrenz sehen würden. Er mache sich etwas Sorgen darüber, wenn man jetzt in das Sortiment von Karstadt hinein ausweite, dass diese dann abgeschreckt würden hier am Standort zu bleiben.

Herr Wilde informiert darüber, dass man im Hinblick auf die Thier Galerie nun keine Gespräche mit Karstadt geführt habe und weist darauf hin, dass man bei der Ansiedlung der Thier Galerie vor 10 Jahren exakt gesteuert habe. Man habe auf der Grundlage eines Gutachtens im Rahmen des Bebauungsplanes eine genaue Festlegung der Verkaufsflächen mit den Sortimenten die dort eingerichtet werden können vorgenommen. Die Wirkungen wurden einige Jahre später entsprechend evaluiert. Hierbei habe man festgestellt, dass die Innenstadt insgesamt davon profitiert habe. Man müsse nach 10 Jahren einem Betreiber aber zugestehen, dass dieser sich nun etwas freier bewegen könne und sich nicht nur an die ehemaligen Festsetzungen gebunden fühlen müsse.
Die Angelegenheit an den Wirtschaftsförderungsausschuss zur dortigen Diskussion mit den Thier Galerie Betreibern halte er aber für sinnvoll, zumal auch die Bezirksvertretung Innenstadt West dieses aufgrund der zurückgegangenen Besucherzahlen bereits ebenfalls angeregt hatte .

Die Vorsitzende, Frau Rm Frau Reuter informiert darüber, dass die gewünschte Überweisung an den Wirtschaftsförderungsausschuss bereits durch die Bezirksvertretung Innenstadt West realisiert wurde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

I. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n – ehemalige Thier-Brauerei – für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 02.04.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 -In den Börten- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich teilweise Änderung des Fluchtlinienplanes Br 2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16745-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 12.03.2020:

Dem nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion stimmt die Bezirksvertretung mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU), gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel fordert weiterhin die Einrichtung eines Haltestreifens am Hellweg und eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich!

Begründung:
Die Erfahrung an fast allen Standorten zeigt, dass es besonders in den Morgenstunden zu einem starken PKW-Aufkommen vor den KITAs kommt. Hierbei sind die Beteiligten oftmals in Eile, häufig dauert die Übergabe länger als geplant und der Stressfaktor ist deutlich angehoben. Dazu kommt, dass genau in dieser Zeit auch der übrige Kfz-Verkehr einen Höhepunkt erreicht. Daher ist es gleichgültig, ob „in der näheren Umgebung“ Besucherparkplätze gebündelt und dass auf dem TEK-Grundstück solche Plätze nachgewiesen werden.

Hier geht es darum, diesen morgendlichen Spitzenverkehr für Anwohner und Eltern möglichst unaufgeregt abwickeln zu können. Ein Einfahren in die Straße In den Börten, ein weiteres Hineinfahren auf die Mischverkehrsflächen im Plangebiet mit entsprechendem Suchverkehr und mehrfachem Rangieren ist für alle Beteiligten negativ. Daher ist auf dem Hellweg ein langer Haltestreifen, gerade für eine große TEK, unbedingt vorzusehen. Durch ein Versetzen der Straßenbeleuchtung können hier etwa 6 Stellplätze geschaffen werden, die für den Bring- und Holverkehr freizuhalten sind. Dass diese Fläche der Überplanung „nicht ohne weiteres zugänglich“ ist, nehmen wir zur Kenntnis. Wir haben großes Vertrauen, dass unsere Verwaltung das Problem einer Zugänglichkeit zuführen kann!

Gleiches gilt für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich, der ja auch durch die Führung der Stadtbahngleise und den zunehmenden Abbiegeverkehr nicht übersichtlicher werden wird.“

Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen:

AUSW, 06.05.2020:

Frau Rm Weyer erhebt die heute vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel zum Antrag.

Herr Rm Münch stellt folgenden Antrag:

Der AUSW beschließt den Bebauungsplan nur mit Durchführung einer Umweltprüfung und nicht im beschleunigten Verfahren durchzuführen, damit so viel geschützte Bäume erhalten werden können wie möglich.

Der Ausschuss lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Bezüglich der Empfehlung der BV Brackel werde man der Geschwindigkeitsbegrenzung zustimmen. Den Haltestreifen lehne man ab.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass es sich hier um eine wichtige Entscheidung handele, da hierdurch Wohnraum für Familien geschaffen werde. Da man zudem die Ausführungen zum beschleunigten Verfahren nachvollziehen könne, wolle man heute die Vorlage, unter Einbeziehung beider Punkten der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel beschließen.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Bezüglich der Empfehlung der BV Brackel werde man der Geschwindigkeitsbegrenzung zustimmen. Den Haltestreifen lehne man ab.

Mit den o. a. Anmerkungen zum Abstimmungsverhalten und unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 -In den Börten- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 3 unter den Ziffern 1 bis 5 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Br 223 -In den Börten- geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 4 unter den Ziffern 1-17 dargestellt, zu folgen.



Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB (BGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Br 223 -In den Börten- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 22.01.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

Ergänzung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung damit, einen Haltestreifen am Hellweg und eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich einzurichten.


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; 83. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 127 - östlich Emscherallee -
hier: I. Beschluss zur 83. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungplanes Hu 127 - östlich Emscherallee -
III. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16682-20)

AUSW, 06.05.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu ändern (83. Änderung
- östlich Emscherallee -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hu 127 - östlich Emscherallee - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.


Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.11
Verkehrsuntersuchung Huckarde inkl. Fläche östl. Emscherallee
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16812-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrsuntersuchung Huckarde zur Kenntnis.



zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 – nördlich Kreigershofstraße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 – nördlich Kreigershofstraße - sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16699-20)

AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Münch führt hierzu an, dass es auch in diesem Bereich sinnvoller wäre, kein beschleunigtes Verfahren durchzuführen, wenn man den ökologischen Ausgleich anstrebe. Daher stelle er folgenden Antrag:

Der AUSW beschließt das Verfahren nicht in einem beschleunigten sondern in einem ordentlichen Normalverfahren durchzuführen.

Herr Rm Stieglitz teilt mit, dass das Thema des beschleunigten Verfahrens in der Bezirksvertretung Hombruch sehr kontrovers diskutiert wurde und seine Fraktion dieses nicht mittragen könne.

Herr Rm Gebel vermisst zu Punkt.7eine Information zur 25 % Regelung. Man erwarte eine Zusage der Verwaltung hierzu, dass auf dieser Fläche die 25 % Regelung umgesetzt werde; dann natürlich auf der vollständigen Fläche, die dort ausgeglichen werde.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass es sich um ein sog. „ Minigebiete“ handele und er es hier für überzogen halte, wenn der Ausschuss beschließen würde, auf einem dieser 4 Grundstücke, welches an die Stadt Dortmund abgetreten werde, ein öffentlich gefördertes Einfamilienhaus zu errichten. Er halte es in diesem Fall für zielführender, wenn die Stadt dieses eine Grundstück veräußere, um die finanziellen Mittel, die man hierfür erlange, in anderen Projekten sinnvoller einzusetzen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 267 – nördlich Kreigershofstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


Der Ausschuss lehnt den o. a. Antrag des Herrn Rm Münch einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen) ab.


zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17240-20)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 05.05.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig die nachfolgenden Ergänzungen:
· Für den Lieferverkehr zum Christinenstift ist ein Zufahrtsrecht über den „Wittekindshof“ als Baulast einzutragen.
· Anlegung eines barrierefreien Fuß- und Radweges neben der Zufahrt zur B1, um die Erreichbarkeit des ÖPNV zu erleichtern.
· Durchführung der auf Seite 7 Nr. 4 genannte Informationsveranstaltung für Bürger*innen innerhalb von 30 Tagen nach Aufhebung des Corona-Versammlungsverbots.
· Das Info-Schreiben der Firma Dreier soll in einem größeren Umfeld verteilt werden.(Lübkestr., Im Defdahl, Detmar-Mülher-Str., Frensdorffstr. usw.)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen den Beschluss laut Vorlage unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzungen zu fassen.







AUSW, 06.05.2020:

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634, FNA 213-1).

Ergänzungen:
· Für den Lieferverkehr zum Christinenstift ist ein Zufahrtsrecht über den „Wittekindshof“ als Baulast einzutragen.
· Anlegung eines barrierefreien Fuß- und Radweges neben der Zufahrt zur B1, um die Erreichbarkeit des ÖPNV zu erleichtern.
· Durchführung der auf Seite 7 Nr. 4 genannte Informationsveranstaltung für Bürger*innen innerhalb von 30 Tagen nach Aufhebung des Corona-Versammlungsverbots.
· Das Info-Schreiben der Firma Dreier soll in einem größeren Umfeld verteilt werden.(Lübkestr., Im Defdahl, Detmar-Mülher-Str., Frensdorffstr. usw.)

zu TOP 4.14
Bauleitplanung:
Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16607-20)


AUSW, 06.05.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - zur Kenntnis und beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung wie unter Punkt 6 der Vorlage genannt, zu folgen.


zu TOP 4.15
Durchführung des 10. Schlaun-Wettbewerbes 2020 | 2021 -Trilogie für Dortmund -.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16333-19)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 11.03.2020:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung sprechen einstimmig eine Empfehlung erst dann aus, wenn die Beantwortung der nachfolgenden Fragen der SPD-Fraktion vorliegt:

„Ergänzend zur Empfehlung werden folgende Fragen gestellt:
- Was ist die Aufgabenstellung des Wettbewerbs zum Hafenareal?

- In welchem Verhältnis steht er zu den verschiedenen Wettbewerben und Beschlüssen zur Speicherstraße, die in jüngster Zeit bereits erfolgt sind?“
Hierzu liegt vorStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:16333-19-E3):



AUSW, 06.05.2020:

Herr Thabe teilt mit, dass ihm die Information vorliege, dass die heute zeitgleich tagende Bezirksvertretung Innenstadt Nord der Angelegenheit einstimmig zugestimmt habe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vereinbarung zum 10. Schlaun-Wettbewerb zwischen der Stadt Dortmund und dem Schlaun-Forum e.V. zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Schlaun-Forum e.V. bei der Durchführung des Wettbewerbs zu unterstützen. Für die Unterstützung fallen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Gesamtaufwendungen in Höhe von 55.000,00 € in der Teilergebnisrechnung von StA 61 an.

zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße- und zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße - und zugleich zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17218-20)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 05.05.2020:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Juni-Sitzung und bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eindringlich, die Beschlussfassung ebenfalls zu schieben.

Es besteht erheblicher Beratungsbedarf, insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:
· Anhörung und Beteiligung der Bürger
· Ein Verkehrskonzept für den Bereich Gartenstadt-Süd, Hörde-Nord und Stadtkrone Ost wird noch erstellt (s. TOP 5.1). Die zu erwartenden Verkehre zur Bebauung des Nixdorf-Geländes sind mit einzubeziehen, um eine weitere Belastung der Anwohner zu verhindern (Abfluss nach Westen; Anschluss über die B 1)
· Barrierefreier Anschluss an den ÖPNV
· Anzahl der zu erwartenden Bewohner und Mitarbeiter, sowie Eingliederung in das städtebauliche Konzept der Gartenstadt

Vor der Juni-Sitzung der Bezirksvertretung ist ein „Runder Tisch“ mit Vertretern der Verwaltung und den Fraktionssprechern durchzuführen.

Die eingegangenen Eingaben sind dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis zu geben.

AUSW, 06.05.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit auf seine nächste Sitzung am 10.06.2020

zu TOP 4.17
Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16308-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung zur Kenntnis.




zu TOP 4.18
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14376-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.


zu TOP 4.19
Port-Tower und Entwicklung des Areals am Tankweg 50
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16553-20)

…im Jahr 2016 hat die Dortmunder Hafen AG in Zusammenarbeit mit Gerber Architekten und der Stadt Dortmund umfassende Planungsentwürfe für die weitere städtebauliche Entwicklung des Hafenquartiers im nördlichen Bereich der Speicherstraße und speziell des Areals am Tankweg 50 vorgelegt.

Als „Leuchtturm-Projekt“ in dem Gesamtkonzept sind die „Port-Tower“ hervorzuheben, die am „Eingangstor“ zum Dortmunder Hafen, auf dem rund 23.000m² großen Areal am Tankweg 50, entstehen sollen. Die Bürotürme sind als Brücke zwischen dem Fredenbaumpark und dem Hafen gedacht, deren maritim anmutende Architektur an einen Schiffsbug erinnern und Platz für bis zu 1.800 Arbeitsplätze bieten soll.

Vonseiten der an den damaligen Planungsentwürfen beteiligten Akteure sind seit 2016 kaum Neuigkeiten bezüglich einer weiteren Verfolgung des Projektes „Port-Tower“ nach außen gedrungen. Da die städtebauliche Entwicklung des Hafenquartiers in der Zwischenzeit weiter vorangeschritten ist und unter anderem zwei qualitativ hochwertige Wettbewerbsverfahren (nördliche und südliche Speicherstraße) zum Abschluss gebracht wurden, stellt sich die Frage, welche Rolle das „Port-Tower“-Projekt in den aktuellen und zukünftigen Planungsentwürfen spielt.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Unterstützt die Verwaltung grundsätzlich diese Pläne?
2. Wie beurteilt die Verwaltung ein mögliches Interesse internationaler Investoren an diesem Projekt?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die Nähe zur Wohnbebauung in Dortmund-Deusen?
4. Wie beurteilt die Verwaltung die verkehrstechnische Anbindung des Areals?
5. Wie korrespondieren die Pläne aus Sicht der Verwaltung mit den vorliegenden Plänen in der südlichen Speicherstraße und dem neuen Hafenquartier nördliche Speicherstraße?
6. Wie beurteilt die Verwaltung die Lage des Projekts am Rande des Fredenbaumparks?
7. Kommt für die Stadt Dortmund ein Grundstücksverkauf an potentielle Investoren in Frage?
8. Wie ist die aktuelle Bodenbeschaffenheit des Areals Tankweg 50 zu beurteilen?
9. Gibt es besondere Sanierungsnotwendigkeiten zur Baureifmachung des Areals?
10. Wie steht die Verwaltung zu den architektonischen Entwürfen für das Areal und die Wirkung auf das städtebauliche Umfeld?


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16553-20- E1):

…die o. a. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich unterstützt die Verwaltung eine Entwicklung des Areals Tankweg 50.
Der vorliegende konzeptionelle Entwurf zum sog. „Port Tower“, des Büros Gerber
Architekten, stellt hierfür eine wichtige Diskussionsgrundlage dar. Zunächst müssen allerdings
erst sämtliche Standortrestriktionen analysiert und mögliche Nutzungen definiert
werden. In diesem Zusammenhang ist auch die verkehrliche Abwicklung unter Einbeziehung
des Entwicklungsareals an der Speicherstraße zu überprüfen. Die angestrebte bauliche
Entwicklung nördlich des Petroleumhafens, ist städtebaulich nachvollziehbar, um die
Adressbildung des Dortmunder Hafens, in Funktion als wichtigen Wirtschaftsstandort der
Stadt, zu unterstreichen.
Zu Frage 2:
Durch die Wirtschaftsförderung wurde der sog. „Port Tower“, als konzeptioneller Entwurf
des Büros Gerber Architekten, unter anderem auf den internationalen Immobilienmessen
MIPIM in Cannes und EXPO Real in München präsentiert. Als Ergebnis der Präsentationen
kann man festhalten, dass sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Investoren ein
grundsätzliches Interesse besteht. Zunächst müssen allerdings erst sämtliche Standortrestriktionen
analysiert und mögliche Nutzungen definiert werden.
Zu Frage 3:
Die nächstgelegene Wohnnutzung befindet sich ca. 200 m westlich des Entwicklungsstandortes
Tankweg 50, an der Deusener Straße. Aus planungs- und bauordnungsrechtlicher
Sicht würden nutzungsbezogen auf den konzeptionellen Entwurf „Port Tower“, keine
Bedenken gegen eine bauliche Entwicklung nördlich des Petroleumhafens bestehen.
Zu Frage 4:
Die verkehrstechnische Erschließung des Entwicklungsstandortes Tankweg 50 erfolgt zurzeit
einzig über den Tankweg. Die nächsten Haltestellen für den ÖPNV der nur im 30min-Takt
verkehrt, befindet sich in ca. 750m Entfernung. Im Rahmen einer vorgezogenen
Verkehrsuntersuchung wurden für eine optionale Nutzung ca. 4.100 Kfz-Neuverkehre
(Summe der Ziel- und Quell-verkehre) ermittelt und standortbezogen ein MIV-Anteil 80%
berücksichtigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ohne die Umsetzung zusätzlicher
Maßnahmen die Leistungsfähigkeit des schon heute zähfließenden und überstauten
Verkehrssystems im Hafenbereich weiter belastet würde.
Zusätzliche Maßnahmen wären:
o die Ausbildung eines Kreisverkehres im Knoten Kanalstraße/Schäferstraße,
o eine deutliche Attraktivierung des ÖPNV-Angebotes (Haltestellen, Taktung),
o deutliche Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur (u. a. in Form von
Radverkehrsstreifen) auf der Kanalstraße, Schäferstraße, Franziusstraße und Deusener
Straße sowie Ertüchtigung der Radwegeverbindung zur Immermannstraße;
ausreichende und hochwertige Radabstellanlagen am Gebäude
o sowie umfangreiche Maßnahmen im betrieblichen Mobilitätsmanagement (z. B.
Jobtickets, Leihangebote, Mobilitätsportal, etc.).
Das zur Reduktion des MIV-Anteils erforderliche ÖPNV-Angebot ist bisher nicht näher
spezifiziert.
Grundsätzlich denkbar, aber bisher nicht näher untersucht, wäre eine in der Achse des
Tankwegs zu bauende Brücke für Fuß- und Radverkehr sowie den zweiten Rettungsweg, die
an die Deusener Straße anbindet.
Zu Frage 5:
Der projektierte Standtort Tankweg 50 nördlich des Petroleumhafens befindet sich in einem
Abstand von 1000 m zum nördlichsten Punkt des Gesamtentwicklungsquartiers Speicherstraße
und steht damit nicht im direkten räumlichen Zusammenhang mit den geplanten städtebaulichen
Entwicklungen in diesem Bereich. Aus Sicht der Verwaltung stellen die vorliegenden
Pläne zum sog. „Port Tower“ zunächst eine wichtige Diskussionsgrundlage dar, die
weiter zu konkretisieren sind. Mit der weiteren Konkretisierung einer baulichen Entwicklung
auf dem Areal Tankweg 50 wird auch erreicht, dass sich der Standort, im Sinne einer
städtebaulichen Gesamtentwicklung, in die Entwicklungsstrategie für den Dortmunder Hafen
integriert.
Zu Frage 6:
Der Standtort Tankweg 50 grenzt unmittelbar südwestlich des Erholungsraumes
Fredenbaumpark an. Die räumliche Nähe nicht nur zum Kanal, sondern auch zur „grünen
Lunge“ der Nordstadt stellt grundsätzlich eine besondere Lagegunst dar. Allerdings wird das
Grundstück durch die in ihrem Bestand zu erhaltende Güterbahnhofstrasse funktional
getrennt. Zudem befinden sich im direkten westlichen und südlichen Umfeld vorrangig
industrielle und gewerbliche Betriebsstätten. Unmittelbare Beeinträchtigungen des Parkareals
können zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkannt werden. Dieser Aspekt wird aber, wenn man das
projektierte Vorhaben weiterverfolgt, Bestandteil eines planungsrechtlich erforderlichen
Bebauungsplanverfahrens.
Zu Frage 7:
Die projektierte Standortentwicklung des sog. „Port Towers“ am Tankweg 50 erfolgt auf
Initiative der Dortmunder Hafen AG. Aus strategischen Überlegungen hat der Rat der Stadt
Dortmund vor vielen Jahren die Entscheidung getroffen, keine Grundstücke im Hafen zu
veräußern. Dies soll langfristig den Zugriff auf diese Flächen für die Stadt Dortmund sichern.
Voraussetzung für einen Grundstücksverkauf an potentielle Investoren ist, das der Rat
ausnahmsweise Abstand von dieser Regel nimmt.
Zu Frage 8:
Der Untergrund des derzeit brachliegenden Areals Tankweg 50 ist durch die lange industrielle
Vor-Nutzung geprägt (u.a. Mineralölwerke Schmitz). Es liegen deutliche bis starke
Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers vor. Von den Bodenbelastungen gehen
aktuell keine Gefährdungen aus. Die nachgewiesene Grundwasserbelastung ist ortsfest.

Zu Frage 9:
Eine gewerbliche Nutzung (Büro-/Dienstleistungen) ist grundsätzlich vorstellbar. In
Abhängigkeit von konkreten Bauplanungen werden mögliche Dekontaminierungs- und/oder
Sicherungserfordernisse definiert und Bestandteile eines im Weiteren noch zu erarbeitenden
vorhabenbezogenen Sanierungsplans werden.
Zu Frage 10:
Der vorliegende konzeptionelle Entwurf des Büros Gerber Architekten, zum sog. „Port
Tower“, stellt zunächst nur eine Diskussionsgrundlage dar. Das Konzept beinhaltet die
inspirierende Idee, über die direkte Lage am Kanal und über die dargestellte Gebäudehöhe,
eine weithin sichtbare Landmarke zu realisieren, die den zentralen wasserseitigen Zugang
zum Dortmunder Hafen akzentuiert. Wie auch bei der Entwicklung der südlichen und
nördlichen Speicherstraße am Stadt- bzw. Schmiedinghafen steht zunächst die Sicherung des
Bestandes vorhandener Industrie- und Gewerbebetriebe im Vordergrund. Durch neue
Nutzungsvarianten in ihrer Nachbarschaft dürfen diese nicht im Betrieb gegenüber der
Bestandsituation, inkl. Erweiterungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Der Standort
Tankweg 50 ist kein integrierter klassischer Standort für ein Hochhaus, kann aber eine
Signalwirkung für weitere Transformationen im städtebaulichen Umfeld auslösen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.20
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16529-20-E3)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 05.02.2020 vor-:

„Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme bzw. um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Der AUSW bittet die Verwaltung um eine fachliche Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen
eines Weiterbaus der OWIIIa mit Anschluss an die A1 auf die Brackeler Straße
zwischen Am Spähenfelde und dem Borsigplatz.

2) Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Straßenplanung zieht die Verwaltung für
den getroffenen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe aus diesen Erkenntnissen?
Würde die Verwaltung empfehlen, den Vergleich mit der Umwelthilfe aufzukündigen oder
stattdessen den Schnellstraßenbau OWIIIa zu unterlassen?“



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16529-20-E4):

…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Eine Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen der OWIIIa kann aus Kapazitäts- und Prioritätsgründen aktuell weder von Straßen.NRW noch durch die Stadtverwaltung erfolgen. Der bestehende Ratsbeschluss zum „Weiterbau der OWIIIa mit Anschluss an die A1“ hat weiterhin Gültigkeit. Die im Rahmen der UVS erstellte Verkehrsuntersuchung stammt aus dem Jahre 2009 und hatte den Prognosehorizont 2025.
Um verlässliche Aussagen zu den verkehrlichen Auswirkungen der OWIIIa machen zu können, müsste zunächst eine neue Prognosematrix mit Zielhorizont 2035 erstellt und die Wirkungsanalyse auf dieser Basis neu erarbeitet werden. Dies ist kurzfristig nicht möglich. Selbst bei einer - derzeit noch ungesicherten - Wiederaufnahme des Planverfahrens zur OWIIIa, wäre ein Baubeginn dann frühestens in 10 Jahren denkbar.
Bis dahin muss die Problematik der verkehrsbedingten Emissionen abschließend gelöst sein. Aus
dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe ergibt sich somit keine Konsequenz für den
Weiterbau der OWIIIa.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.21
Sachstand zur Entwicklung der Elektromobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17045-20)

hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17045-20-E1):

…die Presse hat zu Jahresbeginn eine große Neuanmeldungszahl von Elektromobilen in Dortmund vermeldet. Wir bitten die Verwaltung daher um einen Sachstand zur Elektromobilität in Dortmund und die Beantwortung der nachstehenden Fragen.


1) Wie viele Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind derzeit in Dortmund gemeldet?

2) Wie viele dieser Fahrzeuge sind als alleiniges Fahrzeug in ihrem Haushalt angemeldet?

3) Wie viele sind Zweitwagen?

4) Wie viele Elektrofahrzeuge sind sogar als drittes oder darüber hinaus angemeldet?

5) Wie hoch ist der Anteil der angemeldeten Elektrofahrzeuge in Dortmund im privaten Bereich, im öffentlichen Bereich und im gewerblichen Bereich?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.22
Verbesserung der Nahmobilität in Dortmund
Protokollnotiz AUSW vom 18.09.2019
(Drucksache Nr.: 15118-19-E4)

Hierzu liegt vor Stellungnahem der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15118-19-E3) (siehe Anlage).


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis










zu TOP 4.23
Ausbau des stadtbezirksübergreifenden Radwegenetzes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16187-19-E1)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:16187-19):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Umsetzung der nachfolgend genannten stadtbezirksübergreifenden Radwege zu forcieren.

· Beginn des Baus der Verlängerung Bananenradweg von Klönne Str. bis Weißenburger Str.,
· Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
· Freigabe 1. Bauabschnitt Hoeschbahntrasse zwischen Körne und Phoenixsee im 1. Hj. 2020; anschließend zeitnahe Planung und Umsetzung der Bauabschnitte 2 und 3 Richtung Norden zur Westfalenhütte bis 2025. Für den Weg zum Arbeitsplatz im Logistikzentrum Westfalenhütte ist dann in Süd-Nord-Richtung eine direkte Erreichbarkeit mit dem Fahrrad möglich.
· Realisierung des RS1 bis zur Stadtgrenze Wickede bis 2024 unter Einbeziehung der konkreten Vorschläge der Bezirksvertretungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW im ersten Quartal 2020 über den aktuellen Stand unter Einbeziehung der Zuständigkeit der anderen Beteiligten, z.B. RVR oder Deutsche Bahn, zu berichten.

Begründung:
Mit dem Masterplan Mobilität und seinen Teilprojekten, dem Programm emissionsfreie Innenstadt und anderen Projekten ist die Stadt Dortmund auf einem guten Weg zur Verbesserung des Lebensklimas in unserer Stadt. Gerade der aktuell veröffentlichte Plan für den Radweg auf Ost- und Schwanenwall ist ein wichtiger Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Mobilitätsangebots.
Außerhalb der City weist das Radwegenetz noch erhebliche Lücken bzw. unattraktive Verbindungen aus. Diese könnten zu einem erheblichen Teil mit den vorgenannten Projekten geschlossen werden. Wenn das Radfahren als Alternative etabliert werden soll, müssen gerade die Nebenzentren ohne Umwege befahren werden können. Es muss möglich sein, das Fahrrad mit einer kurzen, direkten und sicheren Verbindung zwischen den Zentren zu nutzen.

AUSW, 04.12.2019:

Herr Rm Düdder erläutert die Hintergründe zum o. a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung durch den Ausschuss.

Herr Wilde merkt zum 2. Spiegelstrich unter Punkt 1. des o. a Antrages („Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronaustraße…“) an, dass es in der Vergangenheit schon immer Thema gewesen sei, ob dieses überhaupt realisierbar sei oder nicht. Vor diesem Hintergrund würde er diesen Punkt gerne zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung verstanden wissen. Zu allen anderen Themen unter Punkt 1. des Antrages sei man als Verwaltung ebenso froh, wenn hierzu zeitnah etwas passieren würde. Die Verwaltung werde anstreben, bereits im 1. Quartal zu berichten. Er bitte hierzu aber heute bereits um Nachsicht, wenn diese Berichterstattung doch erst zum 2. Quartal gelingen sollte.

Aufgrund der Ausführungen des Herrn Wilde zum 2. Thema unter Punkt 1. des SPD-Antrages, schlägt Herr Rm Düdder folgende textliche Änderung dieses Punktes vor:
· Sachstandsbericht zu einem möglichen Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung durch die Verwaltung (1. oder 2. Quartal 2020) bittet er um Beachtung, dass für seine Fraktion auf jeden Fall das Thema des „Ausbaus der Hoeschbahntrasse“ Priorität für eine kurzfristige Berichterstattung habe.

Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zum o. a. SPD-Antrag einstimmig folgenden, geänderten Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Umsetzung der nachfolgend genannten stadtbezirksübergreifenden Radwege zu forcieren.

· Beginn des Baus der Verlängerung Bananenradweg von Klönne Str. bis Weißenburger Str.,
· Sachstandsbericht zu einem möglichen Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
· Freigabe 1. Bauabschnitt Hoeschbahntrasse zwischen Körne und Phoenixsee im 1. Hj. 2020; anschließend zeitnahe Planung und Umsetzung der Bauabschnitte 2 und 3 Richtung Norden zur Westfalenhütte bis 2025. Für den Weg zum Arbeitsplatz im Logistikzentrum Westfalenhütte ist dann in Süd-Nord-Richtung eine direkte Erreichbarkeit mit dem Fahrrad möglich.
· Realisierung des RS1 bis zur Stadtgrenze Wickede bis 2024 unter Einbeziehung der konkreten Vorschläge der Bezirksvertretungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW, im ersten Quartal 2020 über den aktuellen Stand unter Einbeziehung der Zuständigkeit der anderen Beteiligten, z.B. RVR oder Deutsche Bahn, zu berichten.
Hierzu liegt (am 05.02.2020) vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16187-19-E1):

…aufgrund mehrerer Umplanungserfordernisse ist die Planung des Radweges von Klönnestraße
bis Weißenburger Straße angepasst worden. Im Frühjahr soll der Baubeschluss gefasst
werden, Baubeginn ist für das III. Quartal dieses Jahres vorgesehen.

Für die stillgelegte Bahnstrecke entlang der Gronaustraße stehen kurzfristig keine
Bearbeitungskapazitäten zur Verfügung. Die Maßnahme wird für das Jahresarbeitsprogramm
2021 vorgemerkt. In 2020 sollen aber erste Gespräche mit der DB AG geführt werden zur
Klärung der Rahmenbedingungen.

Der 1. Bauabschnitt der Hoeschbahntrasse, vom Phoenix See bis zur Paderborner Straße, ist
in Bearbeitung. Planung und Bau erfolgt unter der Regie des RVR. Baubeginn für dieses
Teilstück soll ebenfalls das III. Quartal 2020 sein. Die Bauabschnitte 2+3 sollen möglichst
nahtlos folgen, eine genaue Zeitschiene kann der RVR derzeit aber nicht benennen.
Die weiteren Arbeiten am RS1 werden in einer gesonderten Vorlage dargelegt.

AUSW, 05.02.2020:

Herr Rm Düdder verdeutlicht, dass zur Darstellung der „Hoeschbahntrasse“ offensichtlich die Vorstellungen, was man unter einer forcierten Vorgehensweise verstehe etwas auseinander gehen würden. Daher bitte seine Fraktion die Verwaltung heute darum, dem Ausschuss hierzu bereits zu einer der nächsten Sitzungen einen detaillierten Bericht, unter Einbeziehung des zuständigen Mitarbeiters des RVR, zukommen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erwartet von der Verwaltung bereits zu einer der nächsten Sitzungen unter Einbeziehung des zuständigen Mitarbeiters des RVR eine entsprechende Berichterstattung zum Thema „Hoeschbahntrasse“.

Hierzu liegt vor Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:16187-19-E2):

…auf unsere Anfrage hin hat der RVR zum Stand der Arbeiten am Gartenstadtradweg folgenden
Sachstand geschickt, den ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe:
„Wegen der Klärung fördertechnischer Inhalte im Zusammenhang mit dem Förderbescheid
zum Gartenstadtradweg (1. Bauabschnitt / 1. BA) konnte die Vergabe der Planung sowie der
Abschluss der Rodungsarbeiten erst verspätet erfolgen. Die Planungsleistung wurde - nach
entsprechender Ausschreibung - im November 2019 an das Landschaftsarchitekturbüro Hower
aus Herne vergeben. Die Rodungsarbeiten sind bis auf kleinere Restarbeiten (corona- bedingte
Verzögerung durch polnische Mitarbeiter bei der Rodungsfirma) weitgehend abgeschlossen.
Vermessungsarbeiten wurden zwischenzeitlich vom RVR durchgeführt. Ein erster
Entwurf wird voraussichtlich im Sommer diesen Jahres zur Abstimmung mit der Stadt Dortmund
vorliegen. Hierbei sind die geplanten Rampenausführungen von besonderer Wichtigkeit.
Die Bautätigkeiten im 1. BA können voraussichtlich Oktober / November diesen Jahres
beginnen.
Für den 2. BA (Paderborner Straße bis Brackeler Straße) liegt ebenfalls ein Förderbescheid mit
Förderbeginn Mitte 2020 in Höhe von 7,95 Mio. € vor. Hier erfolgen in diesem Jahr die ersten
vorbereitenden Maßnahmen.“

AUSW, 06.05.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die ergänzende Stellungnahme zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Biodiversitätsnotstand
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2020
(Drucksache Nr.: 16516-20)
Hierzu liegt vor Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 13.02.2020:

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) vor:

.. im Dezember 2019 wurde der Nachfolger des „Dortmunder Brutvogelatlas“ von 2003 vom NABU Dortmund mit dem Titel „Dortmunder Vogelwelt“ veröffentlicht. Die dort beschriebenen Befunde sind dramatisch. Die Vogelpopulationen eignen sich gut als Indikator für den Zustand der Natur insgesamt. Aus diesem Anlass bitten wir, den nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag


1. Der Dortmunder Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Dortmunder Vogelwelt in den letzten Jahren einen regelrechten Zusammenbruch erlebt hat. Zahlreiche kürzlich noch häufig vertretene Vogelarten sind in Dortmund ausgestorben oder sind akut vom Aussterben bedroht. Viele weitere Arten leiden unter erheblichen Bestandsrückgängen.

2. Der Dortmunder Rat ruft angesichts der dramatischen Entwicklung der Avifauna den Biodiversitätsnotstand aus. Damit verbunden ist die Erstellung und Umsetzung eines akuten Notfallplans zur Verbesserung der Lebensgrundlagen der Dortmunder Fauna insgesamt (um zu retten, was noch zu retten ist). Der Entwurf des Landschaftsplans ist ggf. um diese Maßnahmen zu ergänzen.

3. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 04.07.2019 (DS 14696-19), in allen Vorlagen neben den Klimaauswirkungen und sozialen Auswirkungen auch die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Biodiversität darzustellen.

4. Angesichts des drohenden Totalausfalls aller Feldvogelarten in Dortmund ist eine Umkehr in der Landwirtschaft dringend erforderlich. Benötigt wird die Wiedereinführung von Ackerrandstreifen, ein Verzicht auf Pestizide, die Neuanlage von Hecken und Gehölzstrukturen, die Neuanlage von Kleingewässern, ein Verzicht des Einsatzes schwerer Maschinen in der Brutzeit der Offenbrüter und die Anlage von Steinhaufen oder unvermörtelten nischenreichen Natursteinmauern (Trockenmauern). Entsprechende Festsetzungen sind bei der Vergabe von städtischen Pachtgrundstücken an die Landwirtschaft in die Pachtverträge einzuarbeiten.

5. Der Rat beschließt die Begründung eines Nachzucht- und Auswilderungsprogrammes für das in Dortmund seit 2010 ausgestorbene Rebhuhn als Zeigerart für den ländlichen Lebensraum (planerischer Außenbereich). Dazu ist der Zoo Dortmund in die entsprechenden Planungen einzubeziehen. Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederansiedlung ist die Schaffung geeigneter Habitatstrukturen (siehe Punkt 4), die ein Überleben dieser auch andernorts selten gewordenen Feldvögel ermöglicht. Mit der Durchführung des Rebhuhnprogrammes verbessern sich auch die Chancen der anderen Feldvogelarten.

6. Der aktuelle Befund beschreibt eine auffällige Sterilität und Artenarmut besonders in neuen Siedlungs- und Gewerbegebieten aus den letzten 20 Jahren. Künftige B-Pläne – insbesondere auch für Gewerbeflächen – sollen immer auch eine ökologische Konzeption beinhalten mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu fördern. Diese sind explizit auch in den Verwaltungsvorlagen gegenüber der Politik nachzuweisen und im Rahmen von Satzungsbeschlüssen für die Bauherren festzusetzen.

7. Der massive Rückgang der Insekten fressenden Singvögel – selbst bei den häufigsten Kulturfolgern im Stadtgebiet - zeigt eine Fehlentwicklung auch in den Kulturflächen. Der Rat beschließt daher eine Aufklärungskampagne für die Bevölkerung mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden in privaten Gärten und Kleingärten zu reduzieren und Gärten wieder stärker zu einem Lebensraum auch für Tiere zu machen.


8. Der Rat bittet die in Dortmund tätigen Wohnungsgesellschaften, in ihren Beständen mehr Gehölze vorzusehen. Insbesondere fensterlose Kopfseiten von Gebäuden können im Regelfall ein Mehr an Grün vertragen und somit einen Beitrag für bessere Lebensbedingungen für Mensch und Tier leisten.

9. Die naturnahen städtischen Grünflächen wie der Botanische Garten Rombergpark, der Fredenbaumpark, der Permakulturpark, der Dortmunder Zoo, der Hauptfriedhof und der Revierpark Wischlingen weisen eine gute Artenvielfalt auf. Um diese Vielfalt zu erhalten beschließt der Rat, den naturnahen Charakter dieser Flächen zu erhalten. Dieser Beschluss ist auch für etwaige in Arbeit befindliche Parkkonzepte zu berücksichtigen.

Begründung

Die Bestandserhebungen des NABU sind politisch als dringlicher Warnruf zu verstehen. Einigen wenigen sich ausbreitenden Arten (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kanadagans, Ringeltaube) stehen sehr viele Arten gegenüber, die in Dortmund entweder bereits ausgestorben sind (z.B. Rebhuhn, Haubenlerche, Turteltaube, Trauerschnäpper), vom Aussterben bedroht sind (z.B. Feldsperling, Kiebitz, Wacholderdrossel, Wanderfalke, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Waldlaubsänger) oder zeigen kontinuierlich geringere Bestände (z.B. Teich- und Blässhuhn, Weidenmeise, Schwanzmeise, Turmfalke, Feldlerche, Kuckuck). Selbst viele der häufigsten Vogelarten in Dortmund haben Bestandseinbrüche. So haben sich die Bestände von Kohlmeise und Blaumeise in den letzten drei Jahren halbiert. Insgesamt sind rund 55 Prozent der in Dortmund vorkommenden Vogelarten in den letzten zwei Dekaden ausgestorben, stark gefährdet oder in stetigem Rückgang begriffen. Insbesondere das Insektensterben (bis zu 80 Prozent der Biomasse) macht den Populationen der Avifauna schwer zu schaffen.

Diese Fehlentwicklungen sind aber zumindest teilweise gestaltbar. Die Vogelwelt reagiert ebenso positiv auf verbesserte Bedingungen der Lebensumstände wie sie negativ auf die Beeinträchtigung des Lebensraumes und des Nahrungsangebotes reagiert. Schutzmaßnahmen und strukturelle Verbesserungen in den Habitaten können daher sehr großen Einfluss haben.

Hier einige Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen:

1) Die Uferschwalbe war bereits Ende der 1960er-Jahre in Dortmund ausgestorben. Durch Anlage eines Erdwalls am Hochwasserrückhaltebecken Ellinghausen im Jahr 2017 konnten die Voraussetzungen für eine Neuansiedlung der Uferschwalbe geschaffen werden. Inzwischen leben dort wieder rund 50 Brutpaare mit steigender Tendenz.

2) Der Graureiher war durch starke Bejagung in seinem Bestand gefährdet worden. Inzwischen gibt es durch das ganzjährige Jagdverbot eine Erholung der Bestände und wieder eine stabile Population in Dortmund.

3) Vor einigen Jahren stand der Bestand des Rotmilans nach seinem Aussterben im Münsterland in der Gefahr, bis ins Sauerland zurückgedrängt zu werden. Der Schutz für den letzten Bruthorst in Dortmund-Kurl hat die örtlichen Reviere erhalten und eine leichte Erholung des Bestandes ermöglicht mit nun drei Brutpaaren in Dortmund und mehreren Brutpaaren im Kreis Unna, sowie eine Vielzahl von unverpaarten Begleitvögeln.

4) Durch die Renaturierung vieler früher kanalisierter Bäche gibt es inzwischen wieder mehrere Brutpaare des Eisvogels in Dortmund mit zunehmender Tendenz.

Durch geeignete Maßnahmen lässt sich also der Bestand auch verloren geglaubter Arten retten. Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, um diese Maßnahmen angehen zu können und möglichst viele Tierarten in Dortmund erhalten zu können.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) vor:
… ob es beim Coronavirus zu der befürchteten Panepidemie kommt, ist noch nicht bekannt. Doch im Tierreich führt der aus Asien eingeschleppte Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), der Salamanderpilz, bereits zu einer Pandemie und hat nach den Beneluxländern, die Eifel, das westliche Ruhrgebiet nun Bochum und Dortmund erreicht und auch hier die ersten Feuersalamander getötet.
Der Salamanderpilz, der für Menschen und Säugetiere ungefährlich ist, heftet sich oder seine Sporen über Kontakt mit Waldboden oder Schlamm von Gewässerrändern an Tiere und wird so weiterverbreitet. Er ist für den Feuersalamander, der in allen Dortmunder Wäldern vorkommt und in dessen Haut er eindringt, absolut tödlich.
Vor allem Hundehalter können mithelfen, dass nicht ihr Hund zur Verbreitung der Salamanderpest beiträgt und sollten ihren Hund im Wald nur angeleint führen und darauf achten, dass er auch am Wegesrand keinen Kontakt mit dem Waldboden bekommt.
Reiter sollten ebenfalls nur befestigte Waldwege nutzen und auch Mountainbiker sollten nicht länger rechtswidrig im Wald abseits der Wege fahren, um den Pilz nicht über die Reifen weiterzuverbreiten.
Eine strikte Leinenführung der Hunde auf den Waldwegen und Kontrollen gegen die rechtswidrig abseits der Wege im Wald fahrenden Mountainbiker ist deshalb absolut notwendig, da bei einer weiteren Pilzverbreitung es sonst auch in Dortmund, wie bereits in anderen Regionen geschehen, zu einem Massensterben kommen wird und der Feuersalamander, obwohl er als sogenannte „Verantwortungsart“, eine „Art nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands“, unter besonderem Schutz steht, auch in Dortmund schon in nur einem Jahr ausgestorben sein könnte.
Denn wenn sich jetzt nicht alle verantwortungsbewusst verhalten, werden wir in Dortmund bald nur noch eine schwarz-gelbe Wand, aber keine schwarz-gelben Feuersalamander mehr haben.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Feuersalamander-Lebensräume in Dortmund:
1. Die sofortige Information der Öffentlichkeit über Medien und Internet.
2. Die sofortige Aufstellung von Hinweistafeln und Verteilung von Flugblättern mit Verhaltensregeln für Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker sowie ihre Kontrolle.
3. Die ausgewiesenen unbefestigten Reitwege sowie unbefestigte Trampelpfade und Mountainbikestrecken zu sperren.
4. Die Untersagung von Amphibienmassenuntersuchungen mit Fangzäunen und Eimerfallen, bei denen Feuersalamander mit anderen Amphibien in Kontakt kommen.
5. Das rechtswidrige Mountainbiking im Rombergholz nicht zu legalisieren.
6. Den Beginn einer Erhaltungszucht des Dortmunder Feuersalamanders, der Unterart Salamandra s. terrestris, im Dortmunder Zoo.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16516-20-E2) vor:
Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2019 und den Doppelhaushalt 2020/2021 wurden auf Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN Gelder für die Erstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzepts in den städtischen Haushalt eingestellt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung,
bis zum 2. Quartal 2020 einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung dieser Beschlüsse
vorzulegen.


Begründung:
Ende 2018 wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 die Erstellung eines Konzepts für den Erhalt der Artenvielfalt in Dortmund beschlossen. Die Gelder wurden jedoch aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Umweltamt 2019 nicht abgerufen und in den Haushalt 2020 übertragen. Zugleich wurden für 2021 weitere Gelder für die Umsetzung des Konzepts und der daraus resultierenden Maßnahmen in den Haushalt eingestellt. Die Umsetzung der Beschlüsse muss jetzt zeitnah erfolgen, um schnellstmöglich wirksame Maßnahmen gegen das Artensterben einzuleiten.
Im Rat der Stadt bestand einvernehmen die Angelegenheit zur Befassung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Der von RM Münch gestellte Antrag vom 07.02.2020 (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) wurde bei Feststellung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit befasst und mehrheitlich abgelehnt.

Hierzu liegt dem AUSW am 06.05.2020 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2020 (Drucksache Nr.:16516-20-E3):

…..zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Die Untere Naturschutzbehörde richtet den Blick auf die gesamte Fauna und Flora im
Dortmunder Stadtgebiet. Rückläufige Bestandsentwicklungen sind grundsätzlich alarmierend
und fordern gezielte Maßnahmen, um einem weiteren Rückgang entgegenzuwirken bzw. von
vornherein zu verhindern. Nur einzelne Personengruppen für rückläufige Tendenzen verantwortlich zu machen und eine Fokussierung allein auf die Avifauna hält die Fachverwaltung für nicht tragfähig. Der pauschalen Aussage des „regelrechten Zusammenbruchs“ der Dortmunder Vogelwelt kann die Verwaltung ebenfalls nicht folgen.
Die Themen „Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt“ sowie „Bewahrung des
Naturhaushaltes“ stellen die Kernaufgaben der Umweltverwaltung und die Grundlage des
Verwaltungshandelns dieses Fachbereiches dar.
Diese Themen sollten als komplexe, stadtweite Aufgabenfelder mit weitreichenden
Auswirkungen betrachtet werden und nicht nur in der Zuständigkeit einer einzelnen
Fachverwaltung. Somit ist es erforderlich, dass in den Aufgabenbereichen der verschiedenen
Fachverwaltungen wie zum Beispiel der Stadtplanung und Bauordnung (z.B. FNP, B-Pläne),
der Wirtschaftsförderung (z.B. Gewerbeflächenentwicklung, Grundstücksvermarktung) und
der Grünflächenverwaltung und –unterhaltung (z.B. Gestaltungs- und Pflegekonzepte) den
Aspekten des Schutzes von Natur- und Landschaft bzw. von Flora und Fauna Rechnung
getragen wird und diesen Schutzgütern generell ein hoher Stellenwert bei der Abwägung der
Belange eingeräumt wird.
Hierfür ist ein verbindliches, gesamtstädtisches Vorgehen auf Basis einer Biodiversitätsstrategie
erforderlich und unerlässlich. Dieses Handlungsprogramm soll durch die
Umweltverwaltung in Auftrag gegeben werden.
Grundlage dieser strategischen Überlegungen soll dabei eine Betrachtung der unterschiedlichen
städtischen (Frei)Räume und Bewertung ihrer Bedeutung im Hinblick auf die
Biodiversität im Rahmen einer Stärken-/Schwächenanalyse sein. Hierunter fallen z.B. der
innerstädtische Siedlungsraum, gestaltete Freianlagen, Naturräume, Gewerbegebiete sowie
landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Zur Grundlagenermittlung gehört u.a. die Auseinandersetzung mit vorhandenen
Datengrundlagen (z.B. faunistische Erhebungen) und Planwerken (z.B. Dortmunder
Landschaftsplan). Der Status quo soll dargestellt und mögliche Auslöser für den Rückgang
der Artenvielfalt identifiziert werden. Um den nachteiligen Entwicklungen langfristig
entgegenzuwirken, sollen auf Basis der herausgearbeiteten Defizite und Potentiale Strategien
zur Optimierung vorgeschlagen sowie ein konkreter Maßnahmenkatalog für erste
Umsetzungsschritte entworfen werden. Auch der Öffentlichkeitsarbeit als ein wichtiger
Maßnahmenschritt in puncto Sensibilisierung für die Belange des Umwelt- und Artenschutzes
soll hierbei Beachtung geschenkt werden.
Die Einplanung von Haushaltsmitteln sowohl für die Erstellung einer Biodiversitätsstrategie
als auch für konkrete Maßnahmen erfolgte, ohne zeitgleich die Frage nach der Verfügbarkeit
von Personalkapazitäten aufzuwerfen bzw. parallel zu den Haushaltsmitteln auch Budget für
entsprechendes Personal bereitzustellen. Neue und komplexe Themenfelder können nicht „auf
Zuruf“ zusätzlich zu den umfangreichen Daueraufgaben mit dem vorhandenen
Personalstamm bearbeitet werden. Abgesehen von den beschriebenen ersten Überlegungen zu
den möglichen Inhalten einer Biodiversitätsstrategie konnte sich das Umweltamt mangels
Personal dem Thema im Detail nicht weiter widmen. Bei StA 60 konnte bisher keine Stelle
geschaffen werden, in der die vorbereitenden Arbeiten verankert werden können, die zur
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes durch Dritte
notwendig sind (Erarbeitung eines umfassendes Leistungsbildes, Bildung von Prioritäten).
Die Vergabe für das Biodiversitätskonzept konnte bis dato daher nicht auf den Weg gebracht
werden. Auf das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept 2020 wird in diesem
Zusammenhang verwiesen. Die im endgültigen Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten
Mittel für die Konzepterstellung in Höhe von 50.000 € für das Haushaltsjahr 2020 können
nach aktuellem Stand nicht wie eingeplant verausgabt werden. Ohne das Vorliegen einer
Biodiversitätsstrategie werden perspektivisch betrachtet auch die für 2021 eingeplanten Mittel
für die Umsetzung von Maßnahmen in Höhe von 100.000 € nicht verausgabt werden.
Dies ist im Hinblick auf die Brisanz des Themas durchaus bedauerlich und aus fachlicher
Sicht schwer hinnehmbar.
Dezernat 6 wird eine personelle Verstärkung für 2021 anstreben.

AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Kowalewski erläutert zunächst die Hintergründe und Bedeutung des vorliegenden Antrages seiner Fraktion. Die heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung hierzu habe ihn etwas ratlos gemacht, da die Verwaltung hiermit zum einen zustimme, dass man in Sachen „Biodiversität“ jetzt aktiv werden müsse andererseits werde erwähnt, dass man personell so eng aufgestellt sei, dass noch nicht einmal eine externe Vergabe bewältigt werden könne. Vor diesem Hintergrund schlage er vor, dass diese Angelegenheit dem Ausschuss für Personal und Organisation (APO) vorgelegt werden sollte, damit dieser sich hiermit, hinsichtlich der Personalsituation, einmal befasse. Ansonsten bitte er heute um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Münch begrüßt den vorliegenden Antrag. Da ihm dieser aber zu kurz greife stelle er mündlich folgenden Antrag:

Der AUSW empfiehlt, durch eine bessere personelle Ausstattung der unteren Naturschutzbehörde und konkrete Artenschutzmaßnahmen für die Indikatorarten (Kreuzkröte und Eisvogel) die Biodiversität
In Dortmund zu fördern.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass Biodiversität und Artenschutz für seine Fraktion wichtige Themen seien. Daher habe man bereits zum Haushalt 2019 den Antrag auf die Erarbeitung eines Konzeptes für eine entsprechende personelle Ausstattung gestellt. Hierfür habe man im Rat sowohl für das Haushaltsjahr 2019 als auch für 2020/21 eine Mehrheit bekommen. Insofern dokumentiere seine Fraktion schon, dass Ihnen dieses Thema wichtig sei, welches man dann aber auch eher über die Strategie hier im Ausschuss inhaltlich diskutieren wolle, weniger über die Erarbeitung einer Strategie.
Man sei insofern von der Antwort der Verwaltung enttäuscht, dass in diesen 2 Jahren noch keinerlei personelle Initiativen erfolgt seien, um diese Strategie endlich zu erarbeiten. Man appelliere daher auch dringend daran, ggf. auch über den APO gehend, endlich die entsprechenden Personalmittel zur Verfügung zu stellen, damit man das Thema Biodiversität und Artenschutz auch hier im Ausschuss angehen könne. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten sehe man insofern nochmal als Verstärkung der eigenen Position und würde diesem daher folgen. Den heutigen mündlichen Antrag des Herrn Rm Münch werde man ablehnen, da die Ansätze der eigenen Fraktion hierzu weitreichender seien.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man grundsätzlich, wie von ihrem Vorredner nochmal ausgeführt worden sei, bereits beschlossen habe, dass man dieses Konzept haben wolle.
Das Handlungsprogramm, wie es in der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung beschrieben werde, sei im Ansatz umfangreicher als das, was im Antrag der Fraktion die Linke & Piraten aufgeführt worden sei. Man sehe die Verwaltung insgesamt hiermit auf einen relativ guten Weg. Zur personellen Situation gehe sie davon aus, dass entsprechendes Personal frei werde, nachdem man im Sommer nächsten Jahres den Beschluss zum Landschaftsplan gefasst habe.
Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ablehnen, weil dieser Ihrer Fraktion eigentlich nicht weit genug gehe.

Herr Rm Waßmann schließt sich zum Thema „Personal“ insofern seiner Vorrednerin an, als dass auch er davon ausgehe, dass man nach Beschluss des Landschaftsplanes wieder über Personalkapazitäten verfügen werde. Ergänzung: Seine Fraktion mache aber auch darauf aufmerksam, dass die Verwaltung mit Blick auf den Haushalt 2020/2021 nicht das notwendige Personal angefordert habe. Vielleicht könne man den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als eingebracht erachten, an die Verwaltung weitergeben, damit diese die Inhalte des Antrages in der Konzeption mit aufgreife. Man sei heute nicht dazu bereit einen „Notstand“ auszusprechen. Man würde somit den Antrag der Fraktion die Linke & Piraten als Prüfauftrag an die Verwaltung unterstützen und gleichzeitig die Verwaltung darum bitten, zeitnah die Entwicklung der personellen Situation für die nächsten 2-3 Jahren einmal dazustellen, damit man diese dann im APO diskutieren könne. Ansonsten werde man heute sowohl den Antrag der Fraktion die Linke & Piraten als auch den heute mündlich gestellten Antrag von Herrn Rm Münch ablehnen.

Herr Rm Kowalewski äußert hierzu, dass er heute nicht auf einen Beschluss zum Antrag seiner Fraktion bestehe, wenn jetzt ein Biodiversitätskonzept erstellt werde und die Inhalte dieses Antrages dort mit eingehen würden. Insofern wolle er wissen, was die Verwaltung benötige um das jetzt auf den Weg zu bringen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, betont an dieser Stelle, dass es im Interesse des gesamten Ausschusses sein müsse, dass hier nun etwas passiere. Man habe es zweimal mit großer Mehrheit im Haushalt beschlossen. Von daher sollte es im Interesse aller liegen, dass dieses Konzept möglichst bald auch umgesetzt werde.

Herr Dr. Rath informiert darüber, dass man das Thema so wichtig sei, dass man dieses auch sachgerecht und gründlich bearbeiten wolle, was man mit der vorliegenden Stellungnahme auch deutlich gemacht habe. Auch dass dieses Thema schnell bespielt werden müsse sei überhaupt keine Streitfrage. Dies könne man mit der aktuellen personellen Ausstattung allerdings nicht leisten.
Er sei auch vorsichtig mit der Aussage, dass man nach Beschluss des Landschaftsplanes über freie Personalkapazitäten verfügen werde. Aus seiner Sicht sei es eher so, dass die Arbeit durch die dann folgende Umsetzung des Landschaftsplanes erst anfange.

Herr Wilde macht hiernach folgenden Vorschlag zu weiteren Vorgehensweise zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zum Thema „Biodiversitätsnotstand“:
Aus seiner Sicht mache es heute keinen Sinn dafür oder dagegen zu stimmen. Er empfehle jetzt nicht den Notstand auszurufen. Viele Dinge, die hierin erwähnt wurden, seien allerdings richtig und sinnvoll. Daher glaube er, dass man sich hierzu positiv zu verhalten sollte, indem man dies in die Strategieerarbeitung zum Thema „ Biodiversität“ hineingebe. Bezüglich des personellen Defizites kündigt er an, dass die Verwaltung mit der Satzungsbeschluss-Vorlage „Landschaftsplan“ auch deutlich machen werde, welche personellen Verstärkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes erforderlich werden. Man strebe dann, so zeitnah wie möglich, eine Vorlage an, die den konkreten Personalbedarf deutlich machen werde. Diese Darstellung würde dann eine konkrete Qualifizierung Quantifizierung des Personalbedarfes enthalten, welche sowohl den Landschaftsplan als auch die Biodiversitätsstrategie umfasse. Diese Vorlage würde auch dem APO vorgelegt werden. Er rate hingegen davon ab, die Angelegenheit bereits zum jetzigen Zeitpunkt ohne qualifizierte und quantifizierte Angaben zum Personalbedarf im APO diskutieren zu wollen.

Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen der Verwaltung ergeht einvernehmlich folgende Empfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den
Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diesen als Prüfauftrag im Rahmen der Strategieerarbeitung zum Thema „Biodiversität“ zu berücksichtigen.

Der o.a. mündliche Antrag des Herrn Rm Münch (FBI) wird einstimmig abgelehnt.


zu TOP 5.2
Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17159-20)

AUSW, 06.05.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 2014 der Stadt Dortmund beizubehalten und die Lärmaktionsplanung auf dessen Grundlage fortzuführen.

zu TOP 5.3
Deponie Westfalenhütte
Einzäunung aus Gründen des besonderen Artenschutzes gemäß §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 16802-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.,
hier: Informationen zu den Maßnahmen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 16744-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorgehensweise der Verwaltung zum Monitoring der im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. vereinbarten Maßnahmen und zur Berichterstattung zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2017
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11953-18-E3)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11953-18-E3):

…wie Ihnen bekannt ist konnte im Januar 2020 seitens des Landes NRW mit der Deutschen
Umwelthilfe e.V. ein Vergleich zur Klage gegen den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet – Teilplan
Ost erzielt werden. Die im o.g. Beschluss genannten Maßnahmen sind in diesen Vergleich
eingeflossen. Der Vergleich mit den hierin enthaltenen Maßnahmen wurde vom Rat genehmigt
(DS-Nr.: 16529-20). Die Maßnahmenumsetzung hat bereits begonnen. Den politischen
Gremien soll regelmäßig über den Umsetzungsstand berichtet werden.
Zu den weiteren Aufträgen des Beschlusses hatte ich Sie bereits im Juli 2019 im Rahmen eines
Sachstandberichtes informiert. Hierzu ist folgendes zu ergänzen:
Die Anregung zur Einrichtung von Messstellen an der Autobahn BAB 2 wurde an das
LANUV NRW weitergeleitet. Dies hat in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass es der
Anregung nicht nachkommen konnte. Auch die Stadt Dortmund wird keine weiteren Messstellen
am Autobahnring errichten, da hier keine Überschreitungen des Grenzwertes zu erwarten
sind. Diese treten hauptsächlich in eng und hoch angebauten innerstädtischen Straßenzügen
auf, da hier keine ausreichende Belüftung erreicht wird.
Die Bebauung am Autobahnring in Dortmund befindet sich in der Regel in größerer Entfernung
zur Fahrbahn und ist eher locker, so dass eine deutlich bessere Durchlüftungssituation
gegeben ist.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.6
Pfandbecher
Ergänzender Sachstandsbericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12441-18-E2)

Hierzu liegt vor Ergänzender Sachstandsbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12441-18-E2):

….in der vorgenannten Beantwortung wurde auf das vom Stadtbezirksmarketing initiierte
Studienprojekt des Centrums für Entrepreneurship & Transfer (CET) der TU Dortmund
hingewiesen. Das Stadtbezirksmarketing bei der Wirtschaftsförderung teilt die nachfolgenden
Sachstandergänzungen mit.

Eine wesentliche Erkenntnis aus dem Studienprojekt des CET der TU Dortmund ist, dass die
Einführung eines Mehrwegsystems im freien Wettbewerb nur erfolgreich gelingen kann,
wenn in einem sehr kurzen Zeitraum in sehr vielen angeschlossenen Betrieben und Filialen
nur noch ein einziges Bechersystem angeboten wird. Dem Kunden muss es ermöglicht
werden, sehr einfach die Abgabe durchzuführen. Ausnahme bilden in sich geschlossene
Systeme, wie es z.B. an den Hochschulen oder größeren Unternehmen möglich ist, die auch
mit separaten Abgabestationen arbeiten können. Es ist also notwendig, dass möglichst viele
Unternehmen, auch städteübergreifend, sich einem System anschließen. Die wichtigsten
Akteure in diesem Zusammenhang sind die Bäckereien und Cafés.
Nach Einschätzung des Landesinnungsmeisters der Bäcker-Innung Ruhr kann die
grundsätzlich gute Idee eines Pfandbechersystems nur bei hoher Frequenz des
Kundenverkehrs erfolgreich sein und nur dann, wenn die Kunden das System mehrheitlich
annehmen. Beides ist aktuell nicht der Fall. Im Erfahrungsaustausch-Kreis (Efra) der
Bäckereien wurden solche Systeme diskutiert; sie sind aktuell aber nicht durchsetzbar. Die
Marktgrößen der Bäckereien seien nach Einschätzung der Innungsmitglieder zu gering.
Nach Ansicht der Bäcker-Innung gibt es aktuell kein Pfandsystem und keine Kommune, bei
denen ein Mehrwegbechersystem erfolgreich funktioniert. In der Vorreiterstadt Freiburg sei
das System mit 35.000 Bechern „eingeschlafen“.
Die EDG als kommunaler Abfallentsorger ist einer der wichtigsten Akteure im Bereich der
Abfallreduzierung. Derzeit wird ein neues Abfallwirtschaftskonzept für Dortmund erarbeitet.
Dieses wird insbesondere das Thema Abfallreduzierung thematisieren. Insofern ist die EDG
sehr an dem Thema Pfandbecher interessiert. Die EDG geht allerdings noch einen Schritt
weiter und sieht möglicherweise darin ein Geschäftsmodell, welches aufgrund der
vorhandenen Ressourcen in Eigenregie durchgeführt werden kann. Vor dem Hintergrund,
dass mittelfristig EU-weit ein Verbot von Einweggeschirr zu erwarten ist, kann sich die EDG
grundsätzlich vorstellen ein eigenes Vertriebssystem aufzubauen, sofern dies einen
wirtschaftlichen Erfolg verspricht.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.7
Aktueller Sachstand Haus Kurl / Graureiherkolonie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17179-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17179-20-E1):

…wir hatten zum Thema Haus Kurl und Graureiherkolonie bereits in der Vergangenheit Anfragen eingereicht und Antworten der Verwaltung erhalten (siehe hierzu Drucksachen 00133-15 und 13730-19). Die damaligen Fragen sind nicht abschließend geklärt.

In Drucksache 13730-19-E2 heißt es:
„Zu Frage 1:
Die zuständige Behörde – der Landesbetrieb Wald und Holz NRW – überprüft zurzeit die
Umsetzung der Auflagen.

Zu Frage 2:
Der Graureiherbestand in Kurl ist stabil. Ohne menschliches Eingreifen hat eine Verlagerung
von ca. 25 – 30 Brutpaaren aus dem abgängigen Waldbestand nördlich des ehem. Hauses Kurl
in den Kurler Busch stattgefunden. Am alten Standort sind etwa 12 Paare verblieben.“

Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

Was hat die Prüfung durch den Landesbetrieb Wald und Holz ergeben?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.8
Ausbreitung der Salamenderpest
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17180-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten 8Drucksache Nr.: 17180-20-E1):

…die deutschen Schwanzlurche sind durch die sogenannte Salamanderpest in ihrem Fortbestand akut bedroht. Neben dem Feuersalamander ist auch der Kammmolch betroffen. Ein Übergreifen des aus Asien stammenden auslösenden Pilzes Batrachochytrium salamandrivorans auf Bestände weiterer Schwanzlurcharten ist nicht auszuschließen. Es handelt sich hierbei um eine ernst zu nehmende Tierseuche, deren Weiterverbreitung überwiegend durch den Menschen erfolgt. Ausbrüche der Seuche in den Schwanzlurchpopulationen treten vor allem dort auf, wo Menschen die Wälder stark frequentieren und über Schlamm – etwa an Schuhen oder Fahrradreifen – weitergetragen, der Pilz kann dann an neuen Orten wieder auskeimen. Wanderer, Radfahrer, Angler, Forstleute oder auch Jäger sollten ihre Schuhe und ihre Ausrüstung desinfizieren, wenn diese mit Waldboden in Berührung gekommen sind. Wichtig sei, auf den Wegen zu bleiben. Die Sporen würden auch immer wieder von Hunden verbreitet oder auch von Mountainbikern, die in Naturschutzgebieten verbotenerweise ihre Trails bauen – und zwar nahe an Quellbächen, die der Lebensraum der Feuersalamander sind.

Wir bitten die Verwaltung daher darstellen, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Salamanderpest in den Dortmunder Beständen der Schwanzlurche ergriffen werden, um diese Tierseuche in den ohnehin bedrohten Schwanzlurchbeständen einzudämmen.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.9
Kommunale Feldwegesatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17178-20)
hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17178-20-E1):

… wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt Dortmund eine kommunale Feldwegesatzung erlassen werden kann.
Die Prüfung zum Erlass einer Feldwegesatzung soll Feldwege in städt. Eigentum umfassen, sowohl befestigte aus auch unbefestigte Wege, incl. Gräben, Feldraine, Böschungen und dergleichen. Verschwundene und vergessene Wege und Gräben sind zu identifizieren/ermitteln, wozu ggf. alte Flurkarten herangezogen werden können. Es ist ein Konzept zu entwickeln, Pflegepläne sind zu erstellen.

Begründung
Zum Schutz des Lebensraums von Insekten, Kleintieren, Vögeln und Pflanzen können naturnahe Feldwege beitragen. Die Stadt Dortmund hat jüngst Ackerflächen erworben, hier könnte gut mit der Umsetzung der Satzung begonnen werden. Wenn wir Insekten, Vögel und Kleintiere schützen wollen, dann müssen wir ihnen Lebens-räume geben. Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen bieten diesen Tieren meist nicht genug Abwechslung oder Rückzugsräume. Doch genau diese Räume können meist ohne großen Aufwand geschaffen werden. Landwirte können Flächen neben und zwischen ih-ren Schlägen der Tierwelt überlassen und damit zum Artenschutz beitragen.
Wo früher noch Feldwege sowie nicht bewirtschaftete Streifen am Wegesrand waren, wird heute jeder Zentimeter für den Anbau von Ackerkulturen genutzt. Das geht zu Lasten der biologischen Vielfalt, denn blühende Wegränder und Graswege sind wichtige naturnahe Strukturen in der freien Landschaft.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, diesen Antrag als eingebracht zu betrachten und als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten, welche diesen bei der Strategieplanung zum Biodiversitätskonzept berücksichtigen soll. Eine entsprechende Berichterstattung soll dem Ausschuss nach erfolgter Prüfung vorgelegt werden.



zu TOP 5.10
Ökologische Verträglichkeit von Gewerbegebieten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16552-20-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 16552-20-E1):

....bereits seit dem Jahr 2002 hat das Landesumweltministerium NRW sich im Rahmen von Modellversuchen Gedanken zu ökologisch konzipierten Gewerbegebieten gemacht. Ein entsprechendes Projekt wurde unter dem Titel „Nachhaltige Gewerbegebiete NRW“ durchgeführt. 2017 hat die Stadt Bochum ein Projekt zur Konzeptionierung von neuen Gewerbegebieten unter den Gesichtspunkten ihrer ökologischen Verträglichkeit beauftragt.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Liegen der Stadt Dortmund die Erkenntnisse derartiger Projekte vor? Inwieweit sind die Erkenntnisse des Landes NRW bzw. der Stadt Bochum auch in Dortmund anwendbar?

2. Ist es möglich entsprechende ökologische Konzeptionen zumindest teilweise auch auf bereits bestehende Gewerbegebiete anzuwenden?

3. Wie ist die Artenvielfalt in diesen unter Nachhaltigkeitsaspekten konzipierten Gewerbegebieten im Vergleich mit den in Dortmund üblicherweise unter architektonischen und repräsentativen Gesichtspunkten konzipierten Gewerbegebieten zu bewerten?


4. Wir bitten um die Darstellung eines unter ökologischen Gesichtspunkten idealtypischen Gewerbegebietes entsprechend der Erkenntnisse aus den dazu durchgeführten Modellprojekten, um einen Orientierungsrahmen für künftige Planungen zu erhalten.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16552-20-E2):

…die Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantworte ich wie folgt:



Zu Punkt 1:
Die Ergebnisse aus Bochum und die Erkenntnisse des Landes NRW sind der Stadt Dortmund
bekannt. Grundsätzlich lassen sich Erkenntnisse aus anderen Städten auch auf Dortmund
übertragen. Jedes Gewerbegebiet ist jedoch individuell zu betrachten.
Die Stadt Dortmund ist bereits seit einigen Jahren aktiv in der Entwicklung nachhaltiger
Gewerbegebiete. Aktuelle Erkenntnisse werden entsprechend betrachtet und bewertet. Neue
Gewerbegebiete werden unter Berücksichtigung von ökologischen Aspekten geplant. Bereits
bei der Konzeption und Entwicklung des Gewerbegebiets PHOENIX West wurde der
Grünflächen- und Freiraumplanung erhebliche Bedeutung beigemessen. Entsprechend sind
sogenannte Pocket Parks, Grüngürtel, Niederschlagswasserbewirtschaftung und
Retentionsräume mit Eigenschaften der Verdunstungskühlung und mit besonderer Bedeutung
für den Artenschutz als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt.

Zu Punkt 2:
Aufgrund des Gebots, möglichst wenig Fläche zu versiegeln, sollte der Fokus auf
Bestandsgewerbegebiete gelegt werden, um diese zukunftsfähig und attraktiv zu gestalten.
In dem Bestandsgewerbegebiet Dorstfeld West werden seit 2014 unterschiedliche Projekte
durchgeführt, mit dem Ziel, klimaresiliente und nachhaltige Entwicklungen in einem
Bestandsgewerbegebiet zu implementieren. Hierzu wurden ein Klimaschutzteilkonzept, ein
Gewerbe ExWoSt Projekt und ein Projekt ‚Ressourceneffizientes Gewerbegebiet‘ umgesetzt.
Aktuell werden im Rahmen eines weiteren Projektes ‚KLIMA.PROFIT‘
Klimaanpassungsmaßnahmen mit den Unternehmen aktiv diskutiert.
Diese Forschungen verfolgen das Ziel, Gewerbegebiete nachhaltig zu entwickeln und die
Erkenntnisse auf andere Standorte zu übertragen. Hierbei vernetzt sich die Verwaltung
regelmäßig mit anderen Kommunen, sowohl national als auch international und steht im
regelmäßigen Austausch mit den Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Aktuell gibt es
erste Überlegungen, Strategien für die Übertragung der Ergebnisse zum
Bestandsgewerbegebiet Dorstfeld West auf andere Standorte zu entwickeln.
Ökologische Projekte in Bestandsgewerbegebieten lassen sich nur mit Beteiligung der
ansässigen Unternehmen und finanzieller Förderung umsetzen. Im Rahmen der
Zukunftsinitiative Wasser in der Stadt von morgen wird versucht, hierfür Fördermittel
bereitzustellen. Die Förderbedingungen befinden sich auf Landesebene in Bearbeitung.

Zu Punkt 3:
Explizite Studien hierzu liegen nicht vor. Vergleicht man jedoch das in Dortmund gut
untersuchte Bestandsgewerbegebiet Dorstfeld West aus den 1960er Jahren mit dem nachhaltig
geplanten Gewerbegebiet PHOENIX West, so ist davon auszugehen, dass die Artenvielfalt
auf PHOENIX West wesentlich höher ist.

Zu Punkt 4:
Eine Studie zu einem unter ökologischen Gesichtspunkten idealtypisch geplanten
Gewerbegebiet liegt nicht vor. In einer solchen Studie müssten Maximalanforderungen aller
Umweltbelange (u. a. Wasser, Boden, Luft, Natur-, Klima- und Artenschutz) dargestellt
werden.
Die Darstellung eines idealtypischen Gewerbegebiets, anhand der aktuellen Erkenntnisse, ist
ein erheblicher Aufwand, der nicht im Rahmen einer Stellungnahme erbracht werden kann.
Wie das Beispiel PHOENIX West zeigt, gibt es bei der Konzeption und im Rahmen der
Planungsfestsetzung vielfältige Handlungsspielräume für die ökologische Ausgestaltung eines
neuen Gewerbegebiets. Es wird empfohlen, keinen allgemeingültigen Standard für die
Schaffung neuer Gewerbegebiete zu entwickeln. Wie bereits beschrieben, sollten
Bestandsgewerbegebiete nachhaltig weiterentwickelt werden und potenziell vorhandene
Flächen in den Gebieten nachverdichtet werden.
Zukünftige, neu entstehende Gewerbegebiete sind entsprechend individuell zu untersuchen.
Dieses Vorgehen ermöglicht nicht nur eine standortabhängige Betrachtung, sondern kann
auch das ansiedelnde Gewerbe in die Untersuchungen bedarfsorientiert einbeziehen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.11
Klimaschutzfonds
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17410-20)
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17410-20-E1):

…die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der 2018 in Dortmund erstmals aufgelegte Klimaschutzfonds wird 2020 erneut aufgelegt.

2. Die Verwaltung entwickelt darüber hinaus ein Konzept zur Verstetigung und Ausweitung
des Klimaschutzfonds mit dem Ziel, bürgerschaftliche Investitionen in regenerative
Energien und in eine energetische Stadtsanierung durch die Bereitstellung zusätzlicher
Fördermittel weiter zu forcieren.
Das Konzept soll sowohl die Mittelausstattung des Fonds durch die Stadt und weiterer
Beteiligter aus der Stadtgesellschaft und der Wirtschaft umfassen, als auch die
Erstellung entsprechender Förderrichtlinien.

3. Das Konzept wird dem Ausschuss im 1. Quartal 2021 zur Beratung vorgelegt.

Begründung:
2018 hat die Stadt Dortmund unter Leitung der Koordinierungsstelle Klimaschutz und
Klimaanpassung des Umweltamtes erstmalig einen zunächst als einmalige Aktion geplanten
Klimaschutzfonds aufgelegt. Der Fonds wurde durch die von der Stadt Dortmund im
Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2018“ gewonnenen Preisgelder mit 20.000
Euro ausgestattet. Mit dem Geld wurden seinerzeit 22 Projekte mit jeweils 500 Euro gefördert.
Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit dem Fonds als Förderinstrument wurde damals
eine Fortsetzung in 2019 geplant, aber letztlich nicht umgesetzt. Die gute Inanspruchnahme
aus 2018 zeigt, dass ein solcher Fonds zur Unterstützung nachhaltiger Klimaschutzprojekte
die Stadt bei der Erreichung ihrer Klimaziele unterstützen kann. Deshalb sollte der
Fonds dauerhaft eingerichtet und finanziell auf eine breitere Basis gestellt werden. Aus
den Mitteln eines solchen Klimaschutzfonds könnten zukünftig mehr und umfangreichere
Maßnahmen zur Förderung regenerativer Energien oder auch der energetischen Stadtsanierung
für Initiativen und Interessensgruppen aus der Bürger*innenschaft finanziert werden.

AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Stieglitz erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrags einer Fraktion.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass man einen solchen Klimaschutzfonds durchaus für interessant halte und regt an, diese Angelegenheit im Rahmen des Masterplanes „Klima und Luft“ prüfen zu lassen. Hier könne man sich überlegen, unter welchen Kriterien, für welche Bereiche und mit wie viel Geld hinterlegt, man so etwas mache können. Man wolle demnach heute keinen Beschluss zum Antrag fassen sondern diesen als Prüfauftrag in die Bearbeitung des Masterplanes „ Klima und Luft“ mit hineingeben.

Herr Rm Waßmann schließt sich dem Vorschlag seiner Vorrednerin an.

Herr Dr. Rath erläutert hierzu, dass dieser Ansatz charmant sei, die Angelegenheit mit im Handlungsansatz „ Klima/Luft2030 “ aufzunehmen. Weiter informiert er darüber, dass es diesen Fonds, welcher sich aus Preisgeldern gespeist habe, sehr niederschwellig zur Unterstützung von Initiativen in 2018 gegeben habe. Er denke, dass man auch in 2020 wieder dazu in der Lage sein werde Preisgelder zu bekommen, die man dann erneut in diesen Fonds einstellen könne, so dass man diesen auch wieder aufleben lassen könne. Seinerzeit habe es eine Verwaltungsvorstandsvorlage dazu gegeben, einen kleinen Flyer, um das Programm darzustellen und auch entsprechende Antragsformulare. Er denke, dass man den Fonds auf diesem niederschwelligen Niveau, wie er 2018 etabliert worden sei, in 2020 fortführen könne. Das, was von der Fraktion B‘90/Die Grünen mit dem heute vorliegenden Antrag außerdem auf den Weg gebracht wurde, habe eine andere Dimension, da es hier auch um die Förderung von Photovoltaik und Sanierungsaufwendungen gehe. Dies sei mit dem oben beschriebenen kleinen Klimafonds natürlich nicht umzusetzen. Deswegen würde er das Ganze durchaus zweigeisig sehen:
1. Die Verwaltung strebt an, in 2020 den kleinen Klimafond wieder niederschwellig mit Preisgeldern zu beleben.
2. Die weitergehenden Ansätze des o.a. Antrages sollten im Handlungsprogramm „Klima/ Luft“ aufbereitet werden.


Herr Rm Dudde hält für seine Fraktion fest, dass man diesen vorgeschlagenen Weg durchaus gehen wolle. Man unterstütze, dass es in Erwartung weiterer Preisgelder diesen niederschwelligen Fond weiterhin geben solle. Dass der Antrag ansonsten im Masterplanprozess dann nochmal von den Grundsätzen her und in einer etwas größeren Dimension diskutiert werde, begrüße man ebenfalls. Insofern betrachte man den heutigen Antrag als in den entsprechenden Masterplanprozess eingebracht. Man erwarte hierzu dann allerdings eine dezidierte Rückmeldung hier in diesem Ausschuss.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich dieser Vorgehensweise einhellig an und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.


zu TOP 5.12
Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Str., westlich Schultenhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17062-20)

Dieser TOP wurde inzwischen durch die Fraktion B‘90/ Die Grünen zurückgezogen und daher heute von der Tagesordnung abgesetzt.




6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen zum Geschäftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16708-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen zum Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis.




zu TOP 6.2
Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17222-20)

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17222-20-E1):
…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nimmt das Vorhaben, das nicht mehr zeitgemäße Wohnkonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahre 2009 zu überarbeiten, mit Wohlwollen zur Kenntnis. Die Fraktion DIE LINKE hatte bereits in der letzten Wahlperiode angesichts der damals schon aus den Wohnungsmarktberichten erkennbaren Verknappung von Wohnraum, insbesondere für einkommensarme Haushalte, ein neues Wohnkonzept angeregt, konnte mit diesem Wunsch im Dortmunder Rat aber keine Mehrheit erlangen. Ein neues Wohnkonzept sollte aber auch einige politische Vorgaben umsetzen, die aus der Vorlage nicht deutlich hervorgehen. Daher bitten wir um die Zustimmung des Fachausschusses AUSW zu den folgenden Punkten:

Beschlussvorschlag
1) Um ein neues Wohnkonzept erfolgreich aufstellen zu können, müssen zunächst die Entwicklungsziele für Dortmund definiert werden. Wo wollen wir mit der Stadtentwicklung hin? Wie soll Dortmund in 10 Jahren aussehen? Wie viele Wohnungen soll Dortmund in 10 Jahren haben? Welche Einwohnerentwicklung wollen wir für Dortmund haben? Gibt es eine Grenze für das Bevölkerungswachstum, wenn der Charakter der Stadt Dortmund erhalten bleiben soll?
Diese Ziele bedürfen einer Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung. Der AUSW bittet daher die Verwaltung eine Vorlage zur Abstimmung der Zielvorgaben zur nächsten Sitzung des AUSW vorzulegen. Diese Zielvorhaben sollen dann bei der Bearbeitung des Wohnkonzeptes Berücksichtigung finden.

2) Angesichts von zunehmenden Freiflächenkonflikten zwischen Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Landwirtschaft, Natur und Erholung, ist im Einzelfall eine Lösung für die Schaffung von Wohnraum im Bestand oder durch Innenverdichtung vorzuziehen. Dabei sind baulich klimaresiliente Lösungen zu bevorzugen.

3) Das künftige Wohnkonzept soll Lösungen beinhalten, die dabei mithelfen, Haushaltsgrößen und Wohnungsgrößen wieder miteinander in Einklang zu bringen. In Dortmund haben die Singlehaushalte in den letzten Jahren massiv zugenommen, ohne dass sich die Wohnungsgrößen dem angepasst hätten. Auch Anreize für Wohnprojekte, die sich speziell an Singles richten, sollten erwogen werden, um Wohnraum für Familien auch ohne Neubau frei zu bekommen.

4) Die Zahl der Sozialwohnungen hat in Dortmund deutlich abgenommen. Die Prognosen gehen von einem weiteren Rückgang aus. Das neue Wohnkonzept sollte eine Strategie enthalten, diesem Schwund an bezahlbarem Wohnraum entgegen zu wirken.

5) Das neue Wohnkonzept sollte die Verständigung des AUSW und der Verwaltung auf den Bau von Gemeindewohnungen mit Hilfe der Stadtentwicklungsgesellschaft berücksichtigen.

6) Das Wohnkonzept sollte sich mit dem Masterplan Mobilität dahingehend verschränken, dass Pendelverkehre auf der einen Seite und Wohnraumentwicklung in Dortmund auf der anderen Seite so aufeinander abgestimmt werden, dass die Ziele der Stadtentwicklung (siehe Punkt 1) erreicht werden können. Nicht jeder, der in Dortmund arbeitet, muss auch zwingend in Dortmund wohnen, aber jeder, der in Dortmund arbeitet, muss Dortmund umweltfreundlich mit öffentlichen Verkehrsträgern erreichen können. Einer verstärkten Landflucht in die Städte mit der entsprechenden Verknappungswirkung auf den Dortmunder Wohnraum ist entgegenzuwirken.




AUSW, 06.05.2020:

Man einigt sich darauf, den o.a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17222-20-E1 zwecks Berücksichtigung bei der Erstellung des Konzeptes als eingebracht zu betrachten.

Vor diesem Hintergrund wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund und die Erarbeitung von Empfehlungen für ein zukünftiges wohnungspolitisches Arbeitsprogramm, beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.



7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.1
Evaluationsbericht der Quartiersanalyse Hoeschpark-Viertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16680-20)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die Quartiersanalyse „Hoeschpark-Viertel“ zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes – nicht besetzt

9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
-nicht besetzt
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik - nicht besetzt

11. Anfragen

zu TOP 11.1
Sinnlose Rodung von Gebüschen im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI) (Drucksache Nr.: 16549-20)

….bis auf die zusätzlich durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäume ist die für Brutplätze existentiell wichtige Gebüsch- und Krautschicht im rechtlich festgesetzten Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg völlig sinnlos komplett gerodet worden (s. Foto).

Die Verwaltung möge mitteilen, wie dies geschehen konnte und was sie unternehmen wird, damit derart antiökologische Eingriffe in Landschaftsschutzgebieten nicht wieder vorkommen.



Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16549-20-E1):

…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Recherche hat ergeben, dass die Schnittmaßnahmen im Rahmen der Grünpflege am
Straßenbegleitgrün von der jetzt zuständigen EDG durchgeführt worden sind.
Ein Verbotstatbestand gemäß der Landschaftsschutzbestimmungen ergibt sich daraus nicht.
Ich werde dennoch die EDG auf einen sensibleren Umgang mit dem Straßenbegleitgrün
hinweisen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 11.2
Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Salamanderpest in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI) (Drucksache Nr.: 17058-20)

Hierzu liegt vor Anfrage Rm Münch (FBI) (Drucksache Nr.:17058-20):

…dass es beim Coronavirus zu der befürchteten Pandemie kommt, wird immer wahrscheinlicher.

Doch im Tierreich führt der aus Asien eingeschleppte Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), der Salamanderpilz, bereits zu einer tödlichen Pandemie und hat nach den Beneluxländern, die Eifel, das westliche Ruhrgebiet nun Bochum und Dortmund erreicht und auch hier die ersten Feuersalamander getötet.
Der Salamanderpilz, der für Menschen und Säugetiere ungefährlich ist, heftet sich oder seine Sporen über Kontakt mit Waldboden oder Schlamm von Gewässerrändern an Tiere und wird so weiterverbreitet. Er ist für den Feuersalamander, der in allen Dortmunder Wäldern vorkommt und in dessen Haut er eindringt, absolut tödlich.
Vor allem Hundehalter können mithelfen, dass nicht ihr Hund zur Verbreitung der Salamanderpest beiträgt und sollten ihren Hund im Wald nur angeleint führen und darauf achten, dass er auch am Wegesrand keinen Kontakt mit dem Waldboden bekommt.
Reiter sollten ebenfalls nur befestigte Waldwege nutzen und auch Mountainbiker sollten nicht länger rechtswidrig im Wald abseits der Wege fahren, um den Pilz nicht über die Reifen weiterzuverbreiten.
Eine strikte Leinenführung der Hunde auf den Waldwegen und Kontrollen gegen die rechtswidrig abseits der Wege im Wald fahrenden Mountainbiker ist deshalb absolut notwendig, da bei einer weiteren Pilzverbreitung es sonst auch in Dortmund, wie bereits in anderen Regionen geschehen, zu einem Massensterben kommen wird und der Feuersalamander, obwohl er als sogenannte „Verantwortungsart“, eine „Art nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands“, unter besonderem Schutz steht, auch in Dortmund schon in nur einem Jahr ausgestorben sein könnte.
Denn wenn sich jetzt nicht alle verantwortungsbewusst verhalten, werden wir in Dortmund bald nur noch eine schwarz-gelbe Wand, aber keine schwarz-gelben Feuersalamander mehr haben.

Wenn sich im Gegensatz zu anderen Umweltämtern in NRW das Dortmunder Umweltamt in vorbildhafter Weise seit dem 6. Februar 2020 frühzeitiger mit der Salamanderpest auseinandersetzt, muss doch kritisch hinterfragt werden, warum die Verwaltung noch nicht damit begonnen hat, die folgenden Informations- und Schutzmaßnahmen umzusetzen?
7. Die sofortige Information der Öffentlichkeit über Medien und Internet.
8. Die sofortige Aufstellung von Hinweistafeln und Verteilung von Flugblättern mit Verhaltensregeln für Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker sowie ihre Kontrolle.
9. Die ausgewiesenen unbefestigten Reitwege sowie unbefestigte Trampelpfade und Mountainbikestrecken zu sperren.
10. Die Untersagung von Amphibienmassenuntersuchungen mit Fangzäunen und Eimerfallen, bei denen Feuersalamander mit anderen Amphibien in Kontakt kommen.
11. Das rechtswidrige Mountainbiking im Rombergholz nicht zu legalisieren.
12. Den Beginn einer Erhaltungszucht des Dortmunder Feuersalamanders, der Unterart Salamandra s. terrestris, im Dortmunder Zoo.

Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.:17058-20-E1):

…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Am 06.02.2020 hat im Umweltamt ein Informationstermin zum Thema Salamanderpest
stattgefunden. Die dort gesammelten Vorschläge und Maßnahmen, die Herr Münch in seinem
Antrag zum Teil thematisiert, werden derzeit hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit und
Zweckmäßigkeit überprüft. Ziel ist, möglichst zeitnah eine Strategie für das weitere Vorgehen
zu entwickeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
11. Informationen der Verwaltung

Die öffentliche Sitzung endet um 18:20 Uhr.




Pohlmann Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Zu TOP 3.4. Stellungnahme der Verwaltung: (See attached file: Stn zu TOP 3.4.pdf)


zu TOP 4.22 Stellungnahme der Verwaltung: (See attached file: Stn der Verw bdoc03578620200414161902.pdf.pdf)