Niederschrift (öffentlich)

über die 44. Sitzung des Rates der Stadt


am 13.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





Sitzungsdauer: 15:00 - 19:30 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Hoffmann (SPD)
Rm Dr. Eigenbrod (CDU)
Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Rybicki
StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Frau Wosny
Frau Bohm


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates der Stadt am 14.11.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün


3.1 Bauleitplanung, Änderung Nr. 2 des Bebauungplanes Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper hier: Informationsvorlage zum Stand des Verfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16385-20)

3.2 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14485-19)

3.3 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16081-19)

3.4 Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Dorstfeld und Dortmund - Barop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16289-19)

3.5 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)

3.6 Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15978-19)

3.7 Biodiversitätsnotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16516-20)

3.8 Einrichtung eines Klimabarometers für die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 16659-20)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Zusätzliche einmalige Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingscamps
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16585-20)

5.2 Sicherer Hafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16654-20)

5.3 Resolution zur Übernahme der Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration sowie gerechte und transparente Verteilung von Flüchtlingen in NRW
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 16662-20)
5.4 Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16661-20)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)

6.2 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Robbenanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16306-19)

6.3 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15517-19)

7. Schule

7.1 Bildung eines temporären Teilstandortes der Max-Wittmann-Schule am Gretelweg 35-37 und temporäre Auslagerung des Hauptstandortes zum Dollersweg 18 aufgrund von Sanierungsarbeiten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14869-19)

7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 5. Zwischenbericht für den Bereich der Förderschulen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15078-19)

7.3 Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16321-19)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16504-20)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15267-19)
Die Unterlagen wurden Bereits zur Sitzung am 14.11.2019 versandt.

9.2 Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16193-19)
Die Unterlagen wurden Bereits zur Sitzung am 12.12.2019 versandt.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16193-19-E3)

9.3 Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16644-20)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Integrationsratswahl 2020 – Organisation der Integrationsratswahl und Änderung der Wahlordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16337-19)

10.2 Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16408-20)

10.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16415-20)

10.4 Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16453-20)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Fake-Fassanstich zum Pfefferpotthastfest 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16273-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.12.2019 vor.

11.1.2 Kostenkalkulation für Radwege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16272-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.12.2019 vor.

11.1.3 Rückzahlung von Fördergeldern bei einer Bebauung der Grünfläche Arminiusstraße in Dorstfeld durch einen Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16271-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.12.2019 vor.

11.1.4 Rückzahlung von Fördergeldern bei Ausrottung der geförderten FFH-Art auf Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16270-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.12.2019 vor.



11.1.5 Untätigkeit des Umweltamtes gegen Motocrossfahrer im NSG Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16269-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.12.2019 vor.

11.1.6 Illegale Grünschnittbeseitigung oder kostenfreie Grünschnittabgabe
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16667-20)

11.1.7 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Hundehalter, die ihre Hunde rechtswidrig unangeleint laufen lassen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16668-20)

11.1.8 Freilaufende Hunde und Katzen als Gefährdung der Dortmunder Vogelwelt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16669-20)

11.1.9 Förderung des Eisvogel an renaturierten Bachläufen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16670-20)

11.1.10 Einhaltung von arten- und tierschutzrechtlichen sowie hygienischen Vorschriften bei der Amphibienuntersuchung Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16678-20)

11.1.11 Gefährdung geschützter Vogelarten durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16679-20)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Angekündigtes, städtisches Vorgehen gegen Ladengeschäft von "Thor Steinar"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16274-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.12.2019 vor.

11.2.2 Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz-IV-Kürzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16275-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.12.2019 vor.

11.2.3 Lügt der Oberbürgermeister über seinen Kontakt zum Vermieter des Thor-Steinar-Ladens?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16533-20)

11.2.4 Anwesenheit der Ratsmitglieder in der aktuellen Legislaturperiode
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16534-20)

11.2.5 Strafrechtliche Ermittlungen gegen Martener Meilenstein
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16535-20)

11.2.6 Ordnungsrufe im Parteienranking
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16536-20)

11.2.7 Strom- und Gasabstellungen durch die DEW
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16537-20)

11.2.8 Ungleichbehandlung von Bürgern durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16538-20)

11.2.9 Ausländer- und Migrationsanteil an weiterführenden Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16675-20)

11.2.10 Fälle von "illegalem Plakatieren" im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16676-20)

11.2.11 Videoüberwachung der Emscherstraße in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16677-20)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Neumann-Lieven (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Sierau schlug vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheit zu erweitern


3.5 b) Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.; hier: Informationen zu den Maßnahmen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16744-20)

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um diese Angelegenheit.

Zudem schlug OB Sierau vor, die unter dem Tagesordnungspunkt 3.5 geführte Angelegenheit


1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)
aufgrund des engen thematischen Zusammenhangs mit dem Tagesordnungspunkt 3.5 b), unter dem Tagesordnungspunkt 3.5.a) zu behandeln.


Ferner bat Rm Münch (FBI) mit Antrag zur Tagesordnung vom 07.02.2020 darum, die Tagesordnung des Rates um folgenden Punkt im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

1.3 Fahrradparkhaus in der City mit einer Installation der Alten Synagoge
Antrag zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16728-20)

Rm Münch begründete die Dringlichkeit des Antrages mit Hinweis auf die bereits laufenden Planungen der Verwaltung zur Errichtung einer Fahrradhochgarage auf der Grünfläche am Stadtgarten sowie einer zur Ratssitzung im März zu erwartenden Verwaltungsvorlage. Im Rahmen eines Prüfauftrages rege er daher an, als Alternativstandort den Platz der alten Synagoge in Erwägung zu ziehen, auf dem die Errichtung eines Fahrradparkhauses verbunden werden könne, mit einer neuen Art der Erinnerungskultur.

In seiner Gegenrede erklärte Rm Schilff (SPD), dass seine Fraktion keinen Anlass sähe, den Punkt im Wege der Dringlichkeit zu befassen.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin den vorgenannten Antrag (Drucksache Nr.: 16728-20)
des Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.


Rm Brück (NPD/Die Rechte) berichtete über einen Vorfall im 1. Stock des Rathauses vor der Sitzung, bei dem er von Rm Balzer (SPD) bedroht worden sei, indem dieser seine Ermordung angekündigt habe. Den Vorfall habe er auf Video aufgenommen, das unter dem Stichwort „Ratsgruppe Dortmund“ auf facebook oder bei Telegramm auf dem Kanal „Die Rechte Dortmund“ abrufbar sei. Als er sich zu Herrn Balzer gesetzt und gegrüßt habe, habe dieser die Nerven verloren, so dass er von anderen Ratsmitgliedern beruhigt werden musste. Er sei schockiert und um seine Sicherheit besorgt. Daher fordere er, die Sitzung unter Polizeischutz und Herrn Balzer unter Polizeiaufsicht zu stellen und dafür zu sorgen, dass eine Morddrohung gegen ein Ratsmitglied, die für jeden einsehbar sei, von allen Parteien geächtet werde. OB Sierau und StR Dahmen forderte er auf, `Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Ratssitzung zu gewährleisten damit nicht am Ende ein Todesopfer zu beklagen sei, dass Michael Brück heißt und von einem durchgedrehten Sozialdemokraten erschossen wird`. Rm Balzer (SPD) habe laut durch das Rathaus gerufen, dass er vier Jahre lang ausgebildet worden sei, um zu töten und er (Anm.: gemeint ist Rm Brück) bald seine Mütze nicht mehr abnehmen bräuchte. Dieser Vorgang sei aufgezeichnet und es sei eine Schande, wenn der Rat darüber hinwegginge und ignoriere.

OB Sierau berichtete, dass das Rm Brück (NPD/Die Rechte) im Zusammenhang mit der Bewaffnung von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern bei RTL gepostet habe, dass er sich keine Waffe zulegen sollte, weil das Rm Brück (NPD/Die Rechte) sonst mit einer schusssicheren Weste in die Ratssitzung kommen müsste. OB Sierau erklärte, dass er dies nicht ernst genommen habe. Aber es habe Menschen gegeben, die dies als Unterstellung interpretiert hätten, dass er das Rm Brück (NPD/Die Rechte) ermorden wolle. Gegenüber Rm Brück (NPD/Die Rechte) regte er an darüber nachzudenken, welche Beiträge er mit seinen Äußerungen leiste.
Darüber hinaus könne er die Aussage im Moment nicht überprüfen, da er das Video jetzt nicht sehen werde. Unter Hinweis auf die von der Gruppe gestellten Anfragen, von denen eine ohne Beibringung von Beweisen suggeriere, dass OB Sierau lüge, sei es Rm Brück (NPD/Die Rechte), der immer wieder mit dem Instrument der Provokation agiere und Behauptungen aufstelle, die nicht bewiesen werden können. Sollte sich die Situation wie geschildert abgespielt haben, stünde es ihm frei, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. OB Sierau erklärte, dass er keinen Anlass sähe, den Rat der Stadt etwas verurteilen zu lassen, dass dieser nicht kennt. Soweit Rm Brück (NPD/Die Rechte) im Rat ein Klima der Missachtung, der mangelnden Wertschätzung und des mangelnden Respekts beklage, sei die Gruppe einer der Ursachen dafür, dass das Klima im Rat bei der Bearbeitung von Zukunftsfragen für die Stadt erheblich gelitten habe.

Rm Garbe (AfD) erklärte, dass er von den Vorgängen überrascht sei und beantragte angesichts der Erheblichkeit der Vorwürfe eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten zur Beratung, da nicht sicher beurteilt werden könne, ob dahinter eine tatsächliche Bedrohung stecke. Im Anschluss halte er es für angemessen, wenn Rm Balzer (SPD) persönlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen würde.

Rm Balzer (SPD) bestätigte eine heftige Diskussion zwischen ihm und Rm Brück (NPD/Die Rechte), in deren Verlauf er mitgeteilt habe, dass er während seiner Bundeswehrzeit ausgebildet worden sei um zu töten. Insoweit habe er lediglich von seiner Ausbildung berichtet. Er habe aber nie Herrn Brück gedroht ihn zu töten oder eine Morddrohung gegen ihn ausgesprochen, wofür es mit Rm Mais (CDU) und Rm Bartsch (CDU) Zeugen gäbe. Zugegeben emotional habe er Rm Brück (NPD/Die Rechte) aufgefordert, ihn zukünftig in Ruhe zu lassen. Auch brauche er ihn nicht zu grüßen. Rm Brück (NPD/Die Rechte) provoziere ihn überall wo er ihn sähe mit einem süffisanten Lächeln. Es sei verständlich, dass ihm heute die Nerven durchgegangen seien. An Rm Brück (NPD/Die Rechte) gerichtet forderte er diesen auf, ihn in Ruhe zu lassen, da er kein Gesprächspartner für ihn sei. Mit Nazis möchte er nichts zu tun haben. Im Übrigen sei es ihm gleichgültig, ob das Video eingestellt sei.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass seine Fraktion keine Sitzungsunterbrechung benötige, da keine konkrete Gefahrenlage gesehen werde und die Sachlage für sie insoweit aufschlussreich sei. Im Übrigen regte er eine Überprüfung der Zulässigkeit der Videoaufnahmen an, die Rm Brück (NPD/Die Rechte) gefertigt habe.

Zum Beitrag auf RTL zur schusssicheren Weste erklärte Rm Brück (NPD/Die Rechte), dass es sich dabei um Ironie gehandelt habe, als er aufgrund des aufbrausenden Charakters des Oberbürgermisters geäußert habe, dass er sich nicht sicher fühle, wenn dieser eine Schusswaffe trüge. Dies mit der aktuellen Situation zu vergleichen sei jedoch ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen und stelle eine Verdrehung von Täter und Opfer dar.
Insoweit fände er zudem Beifallsbekundungen bedenklich, wenn Rm Balzer (SPD) sage, er werde nicht mit Nazis sprechen. Er habe sich in die öffentliche Sitzgruppe zu anderen Personen zwei Plätze neben Herrn Balzer gesetzt. In der Vergangenheit sei er von Rm Balzer wiederholt angepöbelt und teilweise bedroht worden. Entsprechende Verfahren seien von der Staatsanwaltschaft jedoch für ihn nicht nachvollziehbar eingestellt worden. Auch verstünde er nicht, warum die Ratssitzung nicht unterbrochen werden solle, da das Video im Netz angesehen werden könne. Darin wäre die Morddrohung ersichtlich, wenn Rm Balzer (SPD) auf eine Begrüßung erwiderte, dass sei provokant, er solle ihn in Ruhe lassen und ihn nicht grüßen, sonst vergesse er eines Tages seine gute Erziehung und es ginge irgendwann bei ihm eine rote Lampe an. Dann bräuchte er seine – inzwischen abgesetzte Mütze – nicht mehr abnehmen, bevor er im Weiteren ausführte, dass er vier Jahre ausgebildet worden sei, um zu töten.

OB Sierau erklärte, dass er darin den Versuch sähe, zu provozieren und sich wichtig zu tun. Der Volksmund spräche insoweit von austeilen aber nicht einstecken können.

Rm Bartsch (CDU) erklärte, dass er die Ausführungen des Rm Balzer (SPD) bestätigen könne. Außerdem sei dem Video zu entnehmen, dass die Kamera bereits lief, bevor Rm Bück an den Tisch kam, so dass das Ganze provokant ablaufen sollte.

Auf Nachfrage von Rm Garbe (AfD), ob es weitere anwesende Personen gäbe, die Rm Balzer (SPD) entsprechend seiner Bundeswehrausbildung behandeln möchte, erklärte OB Sierau, dass dies nicht der Sachaufklärung diene. Im Übrigen seien aufgrund von Vorfällen, die einige Jahre zurücklägen, aber maßgeblich von der Partei Die Rechte zu verantworten seien, Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, um die Sicherheit der parlamentarischen Arbeit sicherzustellen. Insoweit seien die Sicherheitskräfte geschult, die Sicherheit und die Ordnung in den Räumen aufrechtzuerhalten.

Auf den Hinweis von OB Sierau, dass sich die Ratsmitglieder Brück (NPD/Die Rechte) und Thieme (NPD/Die Rechte) zu Wortbeiträgen gemeldet hätten, stellte Rm Taranczweski (SPD) einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Redeliste. Der Rat der Stadt beschloss daraufhin mehrheitlich, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte, diesem Antrag zu folgen.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erklärte, dass er die Videokamera des Handys im Vorfeld eingeschaltet und sichtbar vor sich gehalten habe, da er aufgrund der mit Rm Balzer (SPD) gemachten Erfahrungen sehen wollte, wie er heute mit ihm umgehen würde.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Der Rat der Stadt lehnte im Anschluss daran den Antrag von Rm Garbe (AfD) auf eine 10 minütige Sitzungsunterbrechung mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

OB Sierau kündigte an, dass die Angelegenheit seitens der Verwaltung aufgearbeitet werde und Konsequenzen gezogen werden. Zudem werde eine Rückkoppelung mit dem Ältestenrat erfolgen.


Zudem teilte OB Sierau mit, dass die Verwaltung folgende Angelegenheit zurückgezogen hat:
3.2 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig
endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis
Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)

Darüber hinaus erklärte er, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangen Sitzung darauf verständigt habe, zu dem Tagesordnungspunkt
6.1 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
(Drucksache Nr.: 15814-19)

den im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag wie vorgesehen in der nächsten Sitzung des ABVG am 03.03.2020 zu befassen und die Vorlage im Rat zur Kenntnis zu nehmen.


Außerdem werde zu dem von der Fraktion Die Linke und Piraten gestellten Vorschlag zur Tagesordnung
5.4 Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16661-20)

nach Rücksprache mit dem Antragsteller vereinbart, dass eine schriftliche Stellungnahme durch die Verwaltung zur Sitzung des Rates am 14.05.2020 erfolgt, so dass der Tagesordnungspunkt vertagt werde.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig für die Vertagung dieser Angelegenheit auf den die Sitzung des Rates am 14.05.2020.


Rm Münch (FBI) stellte zudem den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 3.7 „Biodiversitätsnotstand“ und 3.8 „Einrichtung eines Klimabarometers für die Stadt Dortmund“ als Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unter den Tagesordnungspunkten 2.1 und 2.2 zu befassen.

Der Rat der Stadt lehnte den vorgenannten Geschäftsordnungsantrag des Rm Münch (FBI) gegen die Stimme des Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich ab.


Weiterhin teilte OB Sierau mit, dass in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates angeregt wurde, folgende Angelegenheit in die nächste Sitzung des Rates am 26.03.2020 zu schieben
9.3 Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16644-20)

sowie folgende Angelegenheit zunächst in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zur Beratung zu überweisen:

3.7 Biodiversitätsnotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16516-20)

Auf die Anregung von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), sowohl die Angelegenheit unter TOP 3.7 als auch unter 9.3 unabhängig von einer Befassung in der nächsten Sitzung des Rates bzw. im AUSW heute zu behandeln, stellte Rm Monegel (CDU) unter Hinweis auf die vorangegangenen Beratungen im Ältestenrat den Geschäftsordnungsantrag beide Angelegenheiten heute nicht zu befassen.

Der Rat der Stadt stimmte diesem Geschäftsordnungsantrag von Rm Monegel (CDU) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich zu.

Rm Münch (FBI) erklärte, dass der von ihm unter Tagesordnungspunkt 3.7 „Biodiversitätsnotstand“ gestellte Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) unabhängig von der zuvor beschlossenen Verschiebung dieser Angelegenheit in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt (AUSW), Stadtgestaltung und Wohnen, heute auf jeden Fall abgestimmt werden solle. Auf Hinweis von OB Sierau, dass damit die Gefahr bestünde, dass dieser Antrag somit nicht in den AUSW überwiesen werde, sprachen sich Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) und Garbe (AfD) dafür aus, den o.g. Antrag von Rm Münch (FBI) ebenfalls mit in den AUSW zur Beratung zu überweisen. Soweit Rm Bohnhof (AfD) erklärte, dass eine Abstimmung über den Antrag von Rm Münch (FBI) mit der Verschiebung des Grundantrages nicht erforderlich sei, verwies OB Sierau auf die ausdrücklich von Rm Münch (FBI) aufgrund der Dringlichkeit erbeten Abstimmung, so dass dieser bei entsprechender Ablehnung ggf. neu zum AUSW beantragt werden müsse.

Rm Matzanke (SPD) stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte. Die formale Gegenrede wurde von Rm Garbe (AfD) gehalten.

Der Rat der Stadt beschloss auf den gestellten Geschäftsordnungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte, das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mehrheitlich gegen die Stimmen, der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch den von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag auf Befassung des von ihm gestellten Antrages (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) ab.


Rm Krause (CDU) stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt zu beschränken.

Rm Garbe (AfD) sprach sich gegen die Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschloss daraufhin mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP/Bürgerliste und AfD sowie der Gruppe NPD/Die Rechte, die Redezeit der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt zu beschränken.

Mit diesen Veränderungen beschloss der Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates der Stadt am 14.11.2019

Rm Bohnhof (AfD) erklärte, dass im vorletzten Absatz auf Seite 12 der Niederschrift zu der von ihm beanstandeten Reihenfolge der Abstimmung der Hinweis „dann klagen sie doch“ von Frau Bm´in Jörder fehle und beantragte die entsprechende Ergänzung.

Unter Hinweis auf die vom Gericht in einem Fall geäußerte Kritik hinsichtlich der Übereinstimmung von Audioaufzeichnung und Niederschrift erklärte Rm Brück (NPD/Die Rechte), dass man sämtliche Niederschriften ablehnen werde, bis entsprechende Audiodateien von den Sitzungen zur Verfügung gestellt würden, da ansonsten eine Überprüfung der Niederschriften nicht ausreichend möglich sei.
Hinsichtlich der Sitzung des Rates am 12.12.2019 widerspreche man angesichts des anhängigen Rechtsstreits der Löschung der Bandaufnahmen.

OB Sierau erklärte, dass die Niederschriften von den Schriftführern/-innen eigenständig erstellt würden, ohne dass er sich einmische.

Der Rat der Stadt lehnte den o.g. von Rm Bohnhof (AfD) gestellten Änderungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates der Stadt am 14.11.2019 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung von OB Sierau genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung, Änderung Nr. 2 des Bebauungplanes Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper –
hier: Informationsvorlage zum Stand des Verfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16385-20)

Dem Rat der Stadt lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 05.02.2020 vor:
Die CDU-Fraktion wird sich enthalten, da nicht alle Punkte geklärt sind und weitere Anträge stellen, was noch erwartet wird. In dem Konzept sind keine Lösungen zu erkennen. Die noch offenen Fragen Richtung Bund und Land sind entscheidend.

Die Fraktion B´90/Die Grünen hofft, dass die Anregungen der Bezirksvertretung, die im Rahmen der Berichterstattung gemacht wurden, mitgenommen und berücksichtigt werden. Im Vertrauen darauf, dass diese auch in die Gespräche mit Straßen NRW einfließen, wird die Vorlage empfohlen.

Die SPD-Fraktion empfiehlt die Vorlage nur mit Anmerkungen. Es bleibt die Frage, was passiert, wenn die Anregungen bei Straßen NRW abgelehnt werden.

Die Fraktion Linke & Piraten wird die Vorlage empfehlen, trägt die vorgetragenen Bedenken aber mit.

Die Berichterstatter machten noch einmal deutlich, dass die Empfehlung benötigt wird, damit man mit Lösungsvorschlägen mit Straßen NRW überhaupt sprechen kann.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig bei 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion), dem Vorschlag der Verwaltung, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des vorgestellten Verkehrskonzeptes weiterzuführen, mit folgenden Anmerkungen zu folgen:

- Die Infrastruktur muss angepasst werden.
- An den Knotenpunkten müssen Emissionsmessungen durchgeführt werden.
- Auf der Straße „Auf dem Brauck“ darf kein Querungsverkehr entstehen.
- Die bereits geforderte Bürgerinformationsveranstaltung muss durchgeführt werden.


Rm Heymann (SPD) erklärt, dass seine Fraktion die von der Bezirksvertretung Mengede ausgesprochene Empfehlung zum Antrag erhebt.

Rm Bohnhof (AfD) bringt seine Bedenken hinsichtlich der Folgen einer solchen Einbeziehung der BV-Empfehlung in die Beschlussfassung zum Ausdruck aber signalisiert die grundsätzliche Bereitschaft seiner Fraktion, dem zu folgen.
Einleitend brachte Rm Waßmann (CDU) sein Bedauern über die vorangegangenen Diskussionen in der Sitzung zum Ausdruck, wobei man sich beinahe für das Irrenhaus entschuldigen müsse. Im Weiteren erklärte er das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion, die der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Bei der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede werde man sich enthalten und würde es begrüßen, wenn es der Verwaltung im weiteren Verfahren überlassen bliebe, was davon umzusetzen ist, anstatt die Empfehlung in die Beschlussfassung einzubeziehen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) schloss sich dem Vorschlag von Rm Waßmann (CDU) hinsichtlich der Berücksichtigung der BV-Empfehlung durch die Verwaltung an.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) regte angesichts von Rm Waßmann (CDU) gewählten Formulierung `Irenhaus` einen Ordnungsruf an. Sollte dieser unterbleiben, wäre dies eine Ungleichbehandlung die sich nachteilig in den laufenden Verfahren auswirken werde.

OB Sierau erklärte, dass es sich – unter Berücksichtigung des regelmäßigen Auftretens von Rm Waßmann (CDU) und der vorangegangenen Diskussionen - bei der verwendeten Äußerung um einen umgangssprachlichen Begriff handle, der nicht zu rügen sei.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte, den von Rm Heymann (SPD) gestellten Antrag, die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede in die Beschlussfassung einzubeziehen.


Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung von Rm Münch (FBI) unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt,
dem Vorschlag der Verwaltung, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des vorgestellten Verkehrskonzeptes weiterzuführen, mit folgenden Anmerkungen zu folgen :
- Die Infrastruktur muss angepasst werden.
- An den Knotenpunkten müssen Emissionsmessungen durchgeführt werden.
- Auf der Straße „Auf dem Brauck“ darf kein Querungsverkehr entstehen.
- Die bereits geforderte Bürgerinformationsveranstaltung muss durchgeführt werden.


zu TOP 3.2
Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14485-19)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 3.3
Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16081-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 11727-18 am 13.12.2018 beschlossene Gesamt-investitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro auf 2.400.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 – Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 250,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 399.750,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 26.400,00 Euro.


zu TOP 3.4
Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Dorstfeld und Dortmund - Barop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16289-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung folgende Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße gewidmet werden:
1. Vogelpothsweg (Teilabschnitt Wittener Straße bis Friedrich-Henkel-Straße)

2. Herbert-Frommberger-Weg

3. Verbindungsweg Vogelpothsweg bis Zugang S-Bahn-Station Dorstfeld-Süd


Der Gemeingebrauch der Straße zu 1. unterliegt keiner Beschränkung. Die Straßen zu 2. und 3. sind in ihrem Gemeingebrauch auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.


zu TOP 3.5.a
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)

Dem Rat der Stadt lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 05.02.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (in der ABVG-Empfehlung enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2020:
„Herr Westphal führt aus, dass diese tagesaktuelle Entscheidung auch diesem Ausschuss vorgelegt wird, da sie eine Bewandtnis für die Entwicklung des Standortes und wirtschaftliche Fragen enthält. Er beschreibt kurz das Verfahren, das zu dieser Einigung geführt hat. Die Sitzung wird für die Zeit von 16:15 – 16:25 Uhr für eine Pause unterbrochen, um Stadtrat
Wilde die Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt tiefergehend vorzustellen.

Herr Wilde erläutert ausführlich die geplanten Maßnahmen, die zur Stickoxid-Reduzierung führen sollen und auf welchem Wege die Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH)


erzielt wurde, um ein Diesel-Fahrverbot in Dortmund zu verhindern. Die Maßnahmen des Paketes 1 werden unverzüglich umgesetzt. Das Maßnahmenpaket 2 soll dann greifen, wenn der Jahresmittelwert 2020 den Grenzwert für NO2 an einzelnen Messstellen überschritten wird. Es wird darüber hinaus mit in den neuen Luftreinhalteplan aufgenommen.

Herr Ehrich zeigt die positive Reaktion der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer auf, die auch in die Entscheidungsfindung eingebunden war. Das Thema Nachhaltigkeit stehe auch für die Dortmunder Wirtschaft oben an, die sich ihrer Eigenverantwortlichkeit auch sehr bewusst sei und bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen habe. Man sei erleichtert, dass es keine Fahrverbote gibt. Dies zeige deutlich, wie gut in Dortmund bereits im Vorfeld gemeinsam auf solche Themen eingegangen werde.

Rm Garbe äußert Unverständnis zur Aussage von Herrn Ehrich. Es sei doch vielmehr so, dass die Politik und die Verwaltung von der Deutschen Umwelthilfe massiv unter Druck gesetzt worden sei. Das Ergebnis sei nicht zufriedenstellend und noch nicht abzusehen, wie die Entwicklung weitergehe. Er werde sich enthalten, da er eine Entscheidung zu Lasten der Bürger nicht mittragen könne.

Rm Stackelbeck hingegen bezeichnet den Vergleich als einen guten Kompromiss. Dieser könne jedoch nur als Einstieg gedacht sein, da weitere ökologische Eingriffe notwendig sein werden. Eine wirkliche Verbesserung sei noch nicht eingetreten, da man es dadurch nicht schaffe, den Verkehr in der Stadt zu reduzieren.

Stadtrat Wilde bestätigt, dass man mit der DUH verhandelt habe mit dem Ziel, Mitte 2020 die Grenzwerte zu erreichen. Alle weiteren Maßnahmen seien Bestandteile des Masterplans Mobilität und würden mittel- und langfristig helfen, das Mobilitätsverhalten zu verändern. Sollten die Grenzwerte dauerhaft erreicht werden, könnte es auch dazu kommen, dass einzelne Einschränkungen wieder gelockert werden.

Rm Waßmann zeigt auf, dass hier zwei unterschiedliche Dinge vermischt werden. Derzeit gehe es nur um das Ergebnis des Vergleiches mit der DUH, die anderen Maßnahmen müsse man dann weiter im AUSW diskutieren. Seine Fraktion werde sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten.


Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen
in die Wohngebiete.

sB Dr. Dettke begrüßt inhaltlich das erzielte Ergebnis. Allerdings zeigt er sich verwundert über die Kurzfristigkeit, mit welcher der Vergleich angenommen werden müsse. Der Rat habe keine Chance, diesen Beschluss zu widerrufen.

Herr Wilde erläutert noch einmal, dass das Ergebnis der Vergleichsverhandlung am Donnerstag schriftlich zugestellt dann bis Dienstagnachmittag die Möglichkeit bestanden habe, sich zu verhalten. Bestandteil des Verfahrens sei auch gewesen, die Einigung vorher nicht bekannt zu machen. Somit habe es nur die Möglichkeit gegeben, eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates einzuholen, um eine Handlungsgrundlage zu besitzen, dem Vergleich zustimmen zu können.

Die Fraktionssprecher des AUSW hätten im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, Informationen zu den geplanten Maßnahmen zu bekommen.

Rm Kleinhans weist darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass eine zusätzliche Belastung der Wittbräucker Straße nicht in Betracht komme.

Herr Wilde bestätigt, dass die Wittbräucker Straße nicht im Bereich der Ausweichstrecken liege.

Rm Waßmann und Rm Rüther zeigen auf, dass alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zu informieren, mit welchen Positionen die Stadt in den Vergleich gehen wird.

Rm Garbe bezeichnet den Vergleich als ein Ergebnis des Wahljahres. Rm Stackelbeck entgegnet, dass es natürlich auch mit anderen Städten, bei denen keine Kommunalwahl anstehe, Vergleiche erzielt wurden.Die Anmerkungen von sB Dettke zum Verfahren an sich könne sie nachvollziehen.


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Beschluss laut Beschlussvorschlag zu fassen.“


ABVG 04.02.2020:

Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen in die Wohngebiete.



Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfDFraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und


der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene
Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 16529-20-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Durch die im Rahmen der Vergleichsverhandlungen beschlossenen Maßnahmen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee kann es zu Verdrängungsverkehren insbesondere zu Lasten der Hannöverschen Straße und der Märkischen / Hohen Straße kommen. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, zusätzliche Messtellen für Stickstoffdioxid an den Verdrängungsrouten zu installieren und dem Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung dieser Messwerte Bericht zu erstatten.

2. Die im Beschluss unter §3, Wirkungskontrolle, genannten dokumentierten Messwerte werden nicht nur der DUH, sondern auch dem Umweltausschuss regelmäßig vorgestellt.

Begründung:


Mit den zusätzlich beschlossenen Maßnahmen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee soll der Autoverkehr dort jeweils um rund 20 Prozent vermindert werden. Es ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Verkehrseinsparung lediglich durch eine Verlagerung auf alternative Routen ergibt. Im Sinne des Schutzes der Anwohner*innen an den voraussichtlichen Ausweichrouten müssen mit Hilfe dort neu zu installierender Messstellen die Auswirkung der Verkehrsverdrängung dokumentiert werden. Eine reine Verlagerung der Schadstoffbelastung darf nicht Sinn und Zweck der ergriffenen Maßnahmen sein.


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3):

„Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme bzw. um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Der AUSW bittet die Verwaltung um eine fachliche Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen eines Weiterbaus der OWIIIa mit Anschluss an die A1 auf die Brackeler Straße zwischen Am Spähenfelde und dem Borsigplatz.

2) Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Straßenplanung zieht die Verwaltung für den getroffenen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe aus diesen Erkenntnissen? Würde die Verwaltung empfehlen, den Vergleich mit der Umwelthilfe aufzukündigen oder stattdessen den Schnellstraßenbau OWIIIa zu unterlassen?“




AUSW 05.02.2020:

Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 16529-20-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt.



Die Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Zur Vorlage teilt Herr Rm Waßmann für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch zu den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen in die Wohngebiete.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) sowie einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.


2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte den Vergleich als ersten Schritt in die richtige Richtung, wobei jedoch aufzupassen sei, dass die Verkehre nicht mit nachteiligen Effekten für die Luftwerte nur an andere Stellen verdrängt würden. Ziel müsse ein Rückgang des motorisierten Verkehrs zugunsten von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sein.

Rm Lührs (SPD) zeigte sich mit der gefunden Lösung zufrieden, da Fahrverbote vermieden worden seien. In vielen Bereichen sei man bereits auf dem richtigen Weg, da viele Maßnahmen bereits Bestandteil der Verkehrswende seien.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erklärte, dass sich die Stadt von der Deutschen Umwelthilfe erpressen lasse, so dass man die Vorlage ablehnen werde. Es sei bedauerlich, dass es keine klare Front gegen die Deutsche Umwelthilfe gäbe, die die Wirtschaft systematisch zerstöre. Weder LKW-Fahrverbote, noch Tempo 30 Zonen seien nicht zielführend.

Bei der Umwelthilfe handele sich für Rm Garbe (AfD) um einen Abmahnverein, vor dem man nicht hätte zu Kreuze kriechen müssen. Der Maßnahmenkatalog werde erhebliche Beeinträchtigungen und Schleichverkehre zur Folge haben. Kritisch sähe er auch die Möglichkeit, dass die Umwelthilfe eigenständig Messstellen in Dortmund einrichten könne. Seine Fraktion werde keiner Beeinträchtigung von Autofahrern und des Autoverkehrs folgen, so dass man die Vorlage ablehnen werde.

Für die FDP/Bürgerliste betonte Rm Dingerdissen mit Blick auf den Maßnahmenkatalog die Vorteile hinsichtlich der Luftsauberkeit auf der B1, wenn weniger Autos im Stau stünden.

Rm Waßmann (CDU) betonte, dass es sich bei dem auf rechtstaatlichem Weg geschlossenen Vergleich, mit dem das Dieselfahrverbot abgewendet werden konnte, nicht um Erpressung handeln könne. Veränderungen der Fuhrparks und der Hintergrundbelastungen werde zu einer spürbaren Unterschreitung der Grenzwerte und damit zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Auch wenn man den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg mitgehe, werde sich seine Fraktion sowohl bei dem LKW-Durchgangsverkehr auf der B1, als auch hinsichtlich der Einrichtung einer Umweltspur auf der Brackeler Straße enthalten.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begrüßte den Vergleich als Baustein der Verkehrswende mit dem die Lebensqualität in Bereichen mit hohen Stickstoffwerten verbessert würde.

Für Rm Münch (FBI) gehe es nicht gegen den Autofahrer sondern für eine menschegerechte Stadt, so dass er die an der Vorlage und an der Deutschen Umwelthilfe geäußerte Kritik nicht nachvollziehen könne. Er werde der Verwaltungsvorlage daher zustimmen.

Rm Reuter (Bündnis 90 / Dir Grünen) erklärte, dass AfD-Fraktion und Gruppe NPD/Die Rechten in ihrer Kritik verkennen würden, dass die aufgestellten Grenzwerten keine Drangsalierung seien sondern vorrangig dem Gesundheitsschutz der Menschen diene. Erstes Ziel sei daher die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und kein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.

Für Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) habe sich die Luft in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert, so dass er dem Szenario eines katastrophalen Zustandes der Luft widerspreche. Nichtsdestoweniger werde seine Fraktion dem vereinbarten Kompromiss angesichts des damit vermiedenen Dieselfahrverbotes zustimmen, auch wenn er befürchte, dass die Belastungen durch zunehmende Ausweichverkehre zunehmen werden.

Rm Urbanek (AfD) betonte die Bedeutung der Gesundheit für die Menschen. Jedoch handele es sich bei den Grenzwerten um politische Grenzwerte, da er hinsichtlich des nachgewiesenen Zusammenhangs zwischen Grenzwerten und Erkrankungen skeptisch sei.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) kritisierte den mangelnden Ausbau des ÖPNV insbesondere in den Vororten Dortmunds, dem mehr Beachtung geschenkt werden sollte, da somit wesentlich wirksamer der Autoverkehr in der Stadt reduziert werden könne, als mit den nunmehr im Rahmen des Vergleichs getroffenen Maßnahmen.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Der Rat der Stadt Dortmund fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Anmerkungen der CDU-Fraktion und der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.02.2020 folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen.

zu TOP 3.5.b
Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.,
hier: Informationen zu den Maßnahmen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16744-20)

Der Rat der Stadt nahm die Vorgehensweise der Verwaltung zum Monitoring der im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. vereinbarten Maßnahmen und zur Berichterstattung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15978-19)

Der Rat der Stadt nahm den 2. Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Förderprojekt „Zukunft –
Stadt – Region – Ruhr“ (ZUKUR) zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Biodiversitätsnotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16516-20)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) vor:

.. im Dezember 2019 wurde der Nachfolger des „Dortmunder Brutvogelatlas“ von 2003 vom NABU Dortmund mit dem Titel „Dortmunder Vogelwelt“ veröffentlicht. Die dort beschriebenen Befunde sind dramatisch. Die Vogelpopulationen eignen sich gut als Indikator für den Zustand der Natur insgesamt. Aus diesem Anlass bitten wir, den nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag

1. Der Dortmunder Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Dortmunder Vogelwelt in den letzten Jahren einen regelrechten Zusammenbruch erlebt hat. Zahlreiche kürzlich noch häufig vertretene Vogelarten sind in Dortmund ausgestorben oder sind akut vom Aussterben bedroht. Viele weitere Arten leiden unter erheblichen Bestandsrückgängen.


2. Der Dortmunder Rat ruft angesichts der dramatischen Entwicklung der Avifauna den Biodiversitätsnotstand aus. Damit verbunden ist die Erstellung und Umsetzung eines akuten Notfallplans zur Verbesserung der Lebensgrundlagen der Dortmunder Fauna insgesamt (um zu retten, was noch zu retten ist). Der Entwurf des Landschaftsplans ist ggf. um diese Maßnahmen zu ergänzen.

3. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 04.07.2019 (DS 14696-19), in allen Vorlagen neben den Klimaauswirkungen und sozialen Auswirkungen auch die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Biodiversität darzustellen.

4. Angesichts des drohenden Totalausfalls aller Feldvogelarten in Dortmund ist eine Umkehr in der Landwirtschaft dringend erforderlich. Benötigt wird die Wiedereinführung von Ackerrandstreifen, ein Verzicht auf Pestizide, die Neuanlage von Hecken und Gehölzstrukturen, die Neuanlage von Kleingewässern, ein Verzicht des Einsatzes schwerer Maschinen in der Brutzeit der Offenbrüter und die Anlage von Steinhaufen oder unvermörtelten nischenreichen Natursteinmauern (Trockenmauern). Entsprechende Festsetzungen sind bei der Vergabe von städtischen Pachtgrundstücken an die Landwirtschaft in die Pachtverträge einzuarbeiten.
5. Der Rat beschließt die Begründung eines Nachzucht- und Auswilderungsprogrammes für das in Dortmund seit 2010 ausgestorbene Rebhuhn als Zeigerart für den ländlichen Lebensraum (planerischer Außenbereich). Dazu ist der Zoo Dortmund in die entsprechenden Planungen einzubeziehen. Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederansiedlung ist die Schaffung geeigneter Habitatstrukturen (siehe Punkt 4), die ein Überleben dieser auch andernorts selten gewordenen Feldvögel ermöglicht. Mit der Durchführung des Rebhuhnprogrammes verbessern sich auch die Chancen der anderen Feldvogelarten.

6. Der aktuelle Befund beschreibt eine auffällige Sterilität und Artenarmut besonders in neuen Siedlungs- und Gewerbegebieten aus den letzten 20 Jahren. Künftige B-Pläne – insbesondere auch für Gewerbeflächen – sollen immer auch eine ökologische Konzeption beinhalten mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu fördern. Diese sind explizit auch in den Verwaltungsvorlagen gegenüber der Politik nachzuweisen und im Rahmen von Satzungsbeschlüssen für die Bauherren festzusetzen.

7. Der massive Rückgang der Insekten fressenden Singvögel – selbst bei den häufigsten Kulturfolgern im Stadtgebiet - zeigt eine Fehlentwicklung auch in den Kulturflächen. Der Rat beschließt daher eine Aufklärungskampagne für die Bevölkerung mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden in privaten Gärten und Kleingärten zu reduzieren und Gärten wieder stärker zu einem Lebensraum auch für Tiere zu machen.


8. Der Rat bittet die in Dortmund tätigen Wohnungsgesellschaften, in ihren Beständen mehr Gehölze vorzusehen. Insbesondere fensterlose Kopfseiten von Gebäuden können im Regelfall ein Mehr an Grün vertragen und somit einen Beitrag für bessere Lebensbedingungen für Mensch und Tier leisten.

9. Die naturnahen städtischen Grünflächen wie der Botanische Garten Rombergpark, der Fredenbaumpark, der Permakulturpark, der Dortmunder Zoo, der Hauptfriedhof und der Revierpark Wischlingen weisen eine gute Artenvielfalt auf. Um diese Vielfalt zu erhalten beschließt der Rat, den naturnahen Charakter dieser Flächen zu erhalten. Dieser Beschluss ist auch für etwaige in Arbeit befindliche Parkkonzepte zu berücksichtigen.

Begründung

Die Bestandserhebungen des NABU sind politisch als dringlicher Warnruf zu verstehen. Einigen wenigen sich ausbreitenden Arten (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kanadagans, Ringeltaube) stehen sehr viele Arten gegenüber, die in Dortmund entweder bereits ausgestorben sind (z.B. Rebhuhn, Haubenlerche, Turteltaube, Trauerschnäpper), vom Aussterben bedroht sind (z.B. Feldsperling, Kiebitz, Wacholderdrossel, Wanderfalke, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Waldlaubsänger) oder zeigen kontinuierlich geringere Bestände (z.B. Teich- und Blässhuhn, Weidenmeise, Schwanzmeise, Turmfalke, Feldlerche, Kuckuck). Selbst viele der häufigsten Vogelarten in Dortmund haben Bestandseinbrüche. So haben sich die Bestände von Kohlmeise und Blaumeise in den letzten drei Jahren halbiert. Insgesamt sind rund 55 Prozent der in Dortmund vorkommenden Vogelarten in den letzten zwei Dekaden ausgestorben, stark gefährdet oder in stetigem Rückgang begriffen. Insbesondere das Insektensterben (bis zu 80 Prozent der Biomasse) macht den Populationen der Avifauna schwer zu schaffen.


Diese Fehlentwicklungen sind aber zumindest teilweise gestaltbar. Die Vogelwelt reagiert ebenso positiv auf verbesserte Bedingungen der Lebensumstände wie sie negativ auf die Beeinträchtigung des Lebensraumes und des Nahrungsangebotes reagiert. Schutzmaßnahmen und strukturelle Verbesserungen in den Habitaten können daher sehr großen Einfluss haben.

Hier einige Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen:

1) Die Uferschwalbe war bereits Ende der 1960er-Jahre in Dortmund ausgestorben. Durch Anlage eines Erdwalls am Hochwasserrückhaltebecken Ellinghausen im Jahr 2017 konnten die Voraussetzungen für eine Neuansiedlung der Uferschwalbe geschaffen werden. Inzwischen leben dort wieder rund 50 Brutpaare mit steigender Tendenz.

2) Der Graureiher war durch starke Bejagung in seinem Bestand gefährdet worden. Inzwischen gibt es durch das ganzjährige Jagdverbot eine Erholung der Bestände und wieder eine stabile Population in Dortmund.

3) Vor einigen Jahren stand der Bestand des Rotmilans nach seinem Aussterben im Münsterland in der Gefahr, bis ins Sauerland zurückgedrängt zu werden. Der Schutz für den letzten Bruthorst in Dortmund-Kurl hat die örtlichen Reviere erhalten und eine leichte Erholung des Bestandes ermöglicht mit nun drei Brutpaaren in Dortmund und mehreren Brutpaaren im Kreis Unna, sowie eine Vielzahl von unverpaarten Begleitvögeln.

4) Durch die Renaturierung vieler früher kanalisierter Bäche gibt es inzwischen wieder mehrere Brutpaare des Eisvogels in Dortmund mit zunehmender Tendenz.

Durch geeignete Maßnahmen lässt sich also der Bestand auch verloren geglaubter Arten retten. Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, um diese Maßnahmen angehen zu können und möglichst viele Tierarten in Dortmund erhalten zu können.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) vor:
… ob es beim Coronavirus zu der befürchteten Panepidemie kommt, ist noch nicht bekannt. Doch im Tierreich führt der aus Asien eingeschleppte Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), der Salamanderpilz, bereits zu einer Pandemie und hat nach den Beneluxländern, die Eifel, das westliche Ruhrgebiet nun Bochum und Dortmund erreicht und auch hier die ersten Feuersalamander getötet.
Der Salamanderpilz, der für Menschen und Säugetiere ungefährlich ist, heftet sich oder seine Sporen über Kontakt mit Waldboden oder Schlamm von Gewässerrändern an Tiere und wird so weiterverbreitet. Er ist für den Feuersalamander, der in allen Dortmunder Wäldern vorkommt und in dessen Haut er eindringt, absolut tödlich.
Vor allem Hundehalter können mithelfen, dass nicht ihr Hund zur Verbreitung der Salamanderpest beiträgt und sollten ihren Hund im Wald nur angeleint führen und darauf achten, dass er auch am Wegesrand keinen Kontakt mit dem Waldboden bekommt.
Reiter sollten ebenfalls nur befestigte Waldwege nutzen und auch Mountainbiker sollten nicht länger rechtswidrig im Wald abseits der Wege fahren, um den Pilz nicht über die Reifen weiterzuverbreiten.
Eine strikte Leinenführung der Hunde auf den Waldwegen und Kontrollen gegen die rechtswidrig abseits der Wege im Wald fahrenden Mountainbiker ist deshalb absolut notwendig, da bei einer weiteren Pilzverbreitung es sonst auch in Dortmund, wie bereits in anderen Regionen geschehen, zu einem Massensterben kommen wird und der Feuersalamander, obwohl er als sogenannte „Verantwortungsart“, eine „Art nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands“, unter besonderem Schutz steht, auch in Dortmund schon in nur einem Jahr ausgestorben sein könnte.
Denn wenn sich jetzt nicht alle verantwortungsbewusst verhalten, werden wir in Dortmund bald nur noch eine schwarz-gelbe Wand, aber keine schwarz-gelben Feuersalamander mehr haben.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Feuersalamander-Lebensräume in Dortmund:

1. Die sofortige Information der Öffentlichkeit über Medien und Internet.
2. Die sofortige Aufstellung von Hinweistafeln und Verteilung von Flugblättern mit Verhaltensregeln für Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker sowie ihre Kontrolle.
3. Die ausgewiesenen unbefestigten Reitwege sowie unbefestigte Trampelpfade und Mountainbikestrecken zu sperren.
4. Die Untersagung von Amphibienmassenuntersuchungen mit Fangzäunen und Eimerfallen, bei denen Feuersalamander mit anderen Amphibien in Kontakt kommen.
5. Das rechtswidrige Mountainbiking im Rombergholz nicht zu legalisieren.
6. Den Beginn einer Erhaltungszucht des Dortmunder Feuersalamanders, der Unterart Salamandra s. terrestris, im Dortmunder Zoo.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16516-20-E2) vor:
Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2019 und den Doppelhaushalt 2020/2021 wurden auf Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN Gelder für die Erstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzepts in den städtischen Haushalt eingestellt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung,
bis zum 2. Quartal 2020 einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung dieser Beschlüsse
vorzulegen.


Begründung:
Ende 2018 wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 die Erstellung eines Konzepts für den Erhalt der Artenvielfalt in Dortmund beschlossen. Die Gelder wurden jedoch aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Umweltamt 2019 nicht abgerufen und in den Haushalt 2020 übertragen. Zugleich wurden für 2021 weitere Gelder für die Umsetzung des Konzepts und der daraus resultierenden Maßnahmen in den Haushalt eingestellt. Die Umsetzung der Beschlüsse muss jetzt zeitnah erfolgen, um schnellstmöglich wirksame Maßnahmen gegen das Artensterben einzuleiten.
Im Rat der Stadt bestand einvernehmen die Angelegenheit zur Befassung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Der von RM Münch gestellte Antrag vom 07.02.2020 (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) wurde bei Feststellung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit befasst und mehrheitlich abgelehnt.


zu TOP 3.8
Einrichtung eines Klimabarometers für die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 16659-20)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion die Linke und Piraten vom 06.02.2020 vor (Drucksache Nr. 16659-20-E1) :

…wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich dem Antrag der „Parents for Future Dortmund“ an und bittet die Verwaltung um Umsetzung.

Der Antrag ist als Anlage angefügt.

Anlage:

Der Anlass


Beim UN-Klimagipfel in Paris sind 196 Staaten übereingekommen, den Ausstoß von
Treibhausgasen soweit zu reduzieren, dass der Anstieg der Erderwärmung auf
deutlich unter zwei Grad begrenzt wird. Um dieses für die Menschheit wichtige Ziel zu
erreichen, sind die Anstrengungen aller Städte und Gemeinden gefordert.
Die Stadt Dortmund hat sich gemäß den deutschen Klimazielen zu einer
kontinuierlichen Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr
2050 mit den Zwischenschritten 55 % bis zum Jahr 2030 und 70 % bis zum Jahr 2040
bekannt.

Die Forderung
Im Dortmunder Klimabarometer stellt die Verwaltung der Stadt Dortmund alle
städtischen Klimaschutz-Maßnahmen transparent, verständlich in einfacher Sprache
und nachvollziehbar für die Öffentlichkeit zusammen. Dies geschieht auf einer
einzurichtenden Webseite, die mit dem Schlagwort „Klimabarometer“ von der
Webseite der Stadt Dortmund und von der Seite „Dortmund überrascht Dich“ aus
erreichbar ist.
Das Klimabarometer dokumentiert den Fortschritt der aktuellen Maßnahmen
fortlaufend im Hinblick auf ihr geplantes Budget, den veranschlagten Zeitrahmen, ihre
Umsetzung, sowie die Erreichung der anvisierten Klimaschutzziele.

Das Ziel
Gelingender Klimaschutz wird in den kommenden Jahren in hohem Maße auf die
Einbindung, Akzeptanz und Mitwirkung der Bürger*innen angewiesen sein. Für die
notwendigen tiefgreifenden Veränderungen muss die Stadt ihren Bürgern*innen die
Notwendigkeit und den Vorteil verständlich machen.
Das Klimabarometer verfolgt in diesem Zusammenhang folgende Ziele:

● die Übersicht über alle beschlossenen und noch zu beschließenden
Klimaschutz-Maßnahmen,

● die Einbindung der Öffentlichkeit durch Transparenz und fortlaufende
Information,

● das Werben um Unterstützung für Klimaschutz,

● die Sicherstellung der Umsetzung beschlossener Klimaschutz-Maßnahmen
durch transparentes Controlling,

● das rechtzeitige Gegensteuern bei Verzögerungen oder Nicht-Erreichung von
Zielen,

● eine zusammenfassende Einschätzung, ob die beschlossenen Maßnahmen
geeignet sind, die Reduktionsziele zu erreichen, zu denen sich die Stadt Dortmund verpflichtet hat.

Beschlussvorlage

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines
Dortmunder Klimabarometers gemäß den folgenden Vorgaben:

● Jede Maßnahme des neuen Handlungsprogramms Klima Luft 2030 und ggf.weitere Klimaschutzmaßnahmen sind in einem Klimabarometer darzustellen. Dies geschieht auf einer frei zugänglichen Webseite.

● Die Darstellung des Klimabarometers erfolgt übersichtlich und möglichst sinnvoll grafisch aufbereitet. Durch die Nutzung unterschiedlicher Darstellungs-Tiefen ist sowohl ein einfacher Überblick über den Umsetzungsstand aller Maßnahmen wie auch eine detailliertere Ansicht der Einzelmaßnahmen möglich.

● Die Webseite ist auch in einfacher Sprache aufrufbar.

● Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt dabei transparent was ihren Umfang, die notwendigen Umsetzungsschritte (Meilensteine), die geplanten undanfallenden Kosten, den geplanten und aktuellen Zeitrahmen, ihr geplantes und erzieltes Ergebnis, sowie ihr konkretes Klimaschutzziel anbelangt. Eine entsprechende Definition dieser Kriterien ist daher zwingend Bestandteil der jeweiligen Maßnahmen und hat vor deren Beschluss zu erfolgen. Die Maßnahme muss in einfacher Sprache dargestellt werden.

● Wann immer sinnvoll und möglich, wird ein mit der Maßnahme verbundenes CO2-Reduktionsziel benannt.

● In regelmäßigen Abständen, die in der jeweiligen Maßnahme definiert sind, erfolgt eine Überprüfung des Umsetzungsfortschritts. Ein einfaches Bewertungssystem (bspw. Ampelsystem grün/gelb/rot oder ähnlich) ermöglicht es, den Umsetzungsstand jederzeit nachzuvollziehen.

● Bei deutlichen Abweichungen zwischen Soll und Ist erfolgt eine Darstellung der Gründe für die Abweichungen und die geplanten bzw. eingeleiteten Gegenmaßnahmen.

● Das Klimabarometer geht spätestens 3 Monate nach Verabschiedung des Handlungsprogramms Klima Luft 2030 online. Die vollständige Integration aller Maßnahmen ins Klimabarometer ist spätestens 6 Monate nach Verabschiedung des Handlungsprogramms Klima Luft 2030 abgeschlossen.


Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) begründete den gemeinsamen Antrag. Es gehe darum, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die ergriffenen Maßnahmen sondern auch über den Fortschritt, die Umsetzung und die Zielerreichung informiert werden. Sie glaube auch nicht, dass die Verwaltung damit vor eine schwierige Aufgabe in der Umsetzung gestellt werde.

Hinsichtlich der Ausarbeitung des Masterplans erklärte Rm Lührs (SPD), dass Wert darauf gelegt werde, dass regelmäßige Berichte seitens der Verwaltung erstattet werden. Daher erfolge ohnehin eine verwaltungsseitige Aufbereitung die mit einer graphischen Darstellung und in verständlicher Sprache auch der Bevölkerung auf einfachem Wege zugänglich gemacht werden könne.

Für Rm Münch (FBI) handele es sich bei dem Antrag der Parents for Future um einen reinen Informationsantrag, dem er zustimmen werde. Für ihn widerspreche es sich jedoch, dass die SPD diesen Antrag unterstützt und gleichzeitig den Weiterbau der OWIIIa, das Zubauen von innerstädtischen Grünflächen oder eine Reduzierung von Naturschutzgebieten beschließe. Da Mobilitätswende im Kopf stattfinde, kritisierte er das Festhalten an den Parkkarten für Ratsmitglieder, die wenig Anlass böten, das Rad oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerlsite) begründete die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Antrag und betonte die Kontrollierbarkeit der Maßnahmen durch entsprechende Darstellung der Zielerreichung. Bedauerlich sei, dass seine Fraktion im Vorfeld nicht angefragt wurde, ob sie sich an dem Antrag beteiligen möchte. Zudem warf er die Frage auf, ob es anstatt Klimabarometer fachlich richtig nicht CO2-Barometer heißen müsse.

Rm Waßmann (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion die Intention des Antrages unterstütze, jedoch der Verwaltung einen Umsetzungsspielraum – insbesondere z.B. in Hinblick auf darin genannten Fristen – eröffnen möchte.

Als puren Populismus bezeichnete Rm Bohnhof (AfD) den gemeinsamen Antrag und begründete die Ablehnung seiner Fraktion. Rm Garbe (AfD) ergänzte hierzu, dass mit dem Klimabarometer die Schaffung einer halben Stelle in der Stadtverwaltung zu befürchten sei.

Der aus der Zivilgesellschaft übernommene Antrag diene für Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) unter anderem dazu, transparent darzustellen, in welchen Schritten man den gesetzten Klimazielen näher komme. Daher halte er den Antrag für sinnvoll um das Thema auch angesichts der Vielzahl der zu bewältigenden Aufgaben aktuell zu halten.

Für Rm Brück (NPD/Die Rechte) sei es bezeichnend, wie mit der Hysterie des Klimawandels versucht werde, politischen Profit zu erlangen. Im Endeffekt werde unter dem Deckmantel der Klimahysterie der grüne Ökoterrorismus vorangetrieben. Schließlich sei der menschliche Anteil am Klimawandel gering und andere Staaten zuerst in der Pflicht, eine klimafreundliche Politik zu betreiben.

Unter Hinweis auf die Mitte 2019 im Rat der Stadt erfolgte Beratung zum Klimanotstand, erklärte OB Sierau, dass die von Parents for Future avisierten Maßnahmen hinter dem zurückblieben, was in diesem Zusammenhang seitens der Verwaltung bereits seit Jahren an Aktivitäten entfaltet werde. Allerdings komme die Intention des Antrages für die Verwaltung klar zum Ausdruck. Vor diesem Hintergrund kündigte er eine Befassung dieser Angelegenheit im Verwaltungsvorstand hinsichtlich des weiteren Umgangs an, wobei bspw. auch die derzeit international diskutierten freiwilligen Nachhaltigkeitmonitore eine Rolle spielen könnten.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich dem Antrag der „Parents for Future Dortmund“ an und bittet die Verwaltung um Umsetzung:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines
Dortmunder Klimabarometers gemäß den folgenden Vorgaben:

● Jede Maßnahme des neuen Handlungsprogramms Klima Luft 2030 und ggf.weitere Klimaschutzmaßnahmen sind in einem Klimabarometer darzustellen. Dies geschieht auf einer frei zugänglichen Webseite.

● Die Darstellung des Klimabarometers erfolgt übersichtlich und möglichst sinnvoll grafisch aufbereitet. Durch die Nutzung unterschiedlicher Darstellungs-Tiefen ist sowohl ein einfacher Überblick über den Umsetzungsstand aller Maßnahmen wie auch eine detailliertere Ansicht der Einzelmaßnahmen möglich.

● Die Webseite ist auch in einfacher Sprache aufrufbar.

● Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt dabei transparent was ihren Umfang, die notwendigen Umsetzungsschritte (Meilensteine), die geplanten undanfallenden Kosten, den geplanten und aktuellen Zeitrahmen, ihr geplantes und erzieltes Ergebnis, sowie ihr konkretes Klimaschutzziel anbelangt. Eine entsprechende Definition dieser Kriterien ist daher zwingend Bestandteil der jeweiligen Maßnahmen und hat vor deren Beschluss zu erfolgen. Die Maßnahme muss in einfacher Sprache dargestellt werden.

● Wann immer sinnvoll und möglich, wird ein mit der Maßnahme verbundenes CO2-Reduktionsziel benannt.

● In regelmäßigen Abständen, die in der jeweiligen Maßnahme definiert sind, erfolgt eine Überprüfung des Umsetzungsfortschritts. Ein einfaches Bewertungssystem (bspw. Ampelsystem grün/gelb/rot oder ähnlich) ermöglicht es, den Umsetzungsstand jederzeit nachzuvollziehen.

● Bei deutlichen Abweichungen zwischen Soll und Ist erfolgt eine Darstellung der Gründe für die Abweichungen und die geplanten bzw. eingeleiteten Gegenmaßnahmen.

● Das Klimabarometer geht spätestens 3 Monate nach Verabschiedung des Handlungsprogramms Klima Luft 2030 online. Die vollständige Integration aller Maßnahmen ins Klimabarometer ist spätestens 6 Monate nach Verabschiedung des Handlungsprogramms Klima Luft 2030 abgeschlossen.



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Zusätzliche einmalige Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingscamps
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16585-20)

Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 aufgrund ihrer thematischen Zusammenhänge gemeinsam zu behandeln.

In seiner Gegenrede sprach sich Rm Brück (NPD/Die Rechte) gegen eine gemeinsame Befassung der Tagesordnungspunkte aus, da eine separate Vorbereitung auf die einzelnen Tagesordnungspunkte auch gesonderter Redebeiträge bedürfe.

Der Rat der Stadt stimmte daraufhin dem Geschäftsordnungsantrag von Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion, sowie der Gruppe NPD/Die Rechte zu.


Dem Rat der Stadt lag hierzu nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.02.2020 (Drucksache Nr.: 16585-20-E1) vor:
Konsequente Abschiebung statt weitere Aufnahmen von Asylbewerbern

Es wird beantragt: Der Rat der Stadt Dortmund erkennt, dass die Einwanderung von Asylbewerbern nach Deutschland bisher nicht funktioniert hat. Alleine in Dortmund befinden sich rund 1500 illegale Asylbewerber, deren Ausreiseverpflichtung rechtskräftig festgestellt wurde. Hinzu kommen weitere, die sich noch in ähnlichen Verfahren befinden. Statt die Grenzen weiterhin zu öffnen, fordert der Stadt die Verwaltung auf, die Abschiebungen unverzüglich vorzunehmen. Erst dann kann darüber diskutiert werden, ob in einzelnen, humanitären Notfällen temporäres Asyl zu gewährleisten ist.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.01.2020 (Drucksache Nr.: 16654-20) vor:
… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 13. Februar sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.

1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss zum Sicheren Hafen für geflüchtete Menschen von Mai 2019.

2. Der Rat begrüßt, dass sich die Verwaltung aktiv in den Austausch der „Sichere Häfen“- Städte in NRW und bundesweit einbringt.
3. Der Rat begrüßt die öffentliche Feststellung des Oberbürgermeisters, dass die Aufnahme einiger zusätzlicher Geflüchteter – insbesondere geflüchteter Kinder - von der Stadt getragen werden kann.
4. Der Rat erklärt die Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme Geflüchteter, die sich in katastrophalen und inhumanen Zuständen in Auffanglagern befinden. Das betrifft insbesondere unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche. Die Verwaltung wird gebeten, in diesem Sinne aktiv zu werden.

5. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, umgehend die entsprechenden Voraussetzungen für eine unkomplizierte Aufnahme zusätzlicher Geflüchteter zu schaffen bzw. zu nutzen.

6. Der Rat fordert das Land auf, die zusätzliche Aufnahme ideell und finanziell zu unterstützen.


Begründung:

Ende des vergangenen Jahres wurde öffentlich die katastrophale Situation der mehr als 40.000 Flüchtlinge diskutiert, die mitten im Winter auf den griechischen Inseln in menschenunwürdigen, überfüllten Lagern festsitzen – unter ihnen auch zahlreiche Kinder ohne Eltern. Verschiedene Organisationen und Personen haben sich dabei für die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten aus diesen Lagern ausgesprochen, unter anderem auch der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm. Eine eigentlich notwendige gesamteuropäische Lösung ist dabei noch immer genauso wenig in Sicht wie ein aktives Handeln von Bund oder Land.



Der Rat hat sich im Mai 2019 zum Sicheren Hafen erklärt und die Bereitschaft signalisiert, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen. Diese Bereitschaft sollte nun auch insbesondere für betroffene Kinder aus den erwähnten Flüchtlingslagern gelten und umgesetzt werden. Der Oberbürgermeister hat inzwischen öffentlich festgestellt, dass die Aufnahme einiger zusätzlicher Geflüchteter – insbesondere geflüchteter Kinder - von der Stadt getragen werden kann.

Die Verwaltung hat nach unseren Informationen Mitte Januar auf Einladung des Bielefelder Oberbürgermeisters Pit Clausen an einem Treffen derjenigen Städte aus NRW teilgenommen, die sich zu einem „Sicheren Hafen“ für Flüchtlinge erklärt haben. Dabei ist auch die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingslagern beraten und ein gemeinsames Papier verabschiedet worden. Darüber hinaus fand am 28. Januar dazu ein zusätzlicher Gesprächstermin im Bundesinnenministerium statt.

Ferner lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.02.2020 (Drucksache Nr.: 16654-20-E1) vor:
Sicherer Hafen? Ja, bitte. Endlich!
Es wird beantragt: Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, endlich einen sicheren Hafen zu schaffen - nicht jedoch im Verständnis der multikulturellen Einwanderungsparteien, sondern im lokalpolitischen Sinne. Auch das Hafenviertel ist in den letzten Jahren von starker Kriminalität betroffen, die Entwicklungen der Nordstadt machen auch vor ihrem westlichen Teil nicht halt. Gerade Frauen und ältere Menschen beklagen im Viertel ein subjektives Unsicherheitsgefühl. Statt die nächsten Steuergelder für vermeintliche Integrationsprojekte zu verschwenden, wird es Zeit, bei der Sicherheit in unserer Stadt anzusetzen. Es ist deshalb nötig, kommunale Ordnungspartnerschaften verstärkt im Hafenviertel einzusetzen!


Rm Penning (CDU) teilte mit, dass er aufgrund des Mitwirkungsverbotes an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehme.

Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründete den Antrag seiner Fraktion und erklärte, dass bundesweit insgesamt 130 Städte, davon 30 in Nordrhein-Westfalen den Beschluss zum sicheren Hafen gefasst hätten. Daher sei er stolz, dass Dortmund diesen Beschluss ebenfalls im Mai 2019 gefasst habe. Auch wenn es nicht die große Wende bedeute, komme in den beiden Tagesordnungspunkten 5.1 und 5.2 zum Ausdruck, dass aus einem Akt der Humanität heraus 20 bis 30 – insbesondere unbegleitete minderjährige – Geflüchtete, die in Griechenland in Lagern unter unmenschlichen Bedingungen ausharren müssen, aufgenommen werden. Als Signal, diesen Akt der Humanität zu unterstützen, sähe er das Bundesinnenministerium aber auch das Land NRW in der Pflicht, nicht nur zu einer auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingskosten beizutragen, sondern auch einen Beitrag organisatorischer Art zu leisten. Die Bewältigung dieser Aufgabe könne nicht allein den Kommunen überlassen sein. Der Verwaltungsvorlage werde seiner Fraktion zustimmen.

In seinem Wortbeitrag brachte Rm Taranczewski (SPD) angesichts der Situation von geflüchteten Menschen insbesondere in Libyen und Griechenland – auch unter Berücksichtigung deutscher Waffenlieferungen – die Verpflichtung zur Hilfe zum Ausdruck, die aufgrund der Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen jedoch allenfalls ein Signal sein könne. Er hoffe, dass es sich überwiegend um junge Menschen handeln werde, die noch unter das Kinder- und Jugendschutzgesetz fallen, da diese - zumeist unbegleitet und ohne Unterstützung Dritter - in besonderem Maße hilfebedürftig seien.
Der Verwaltungsvorlage werde seine Fraktion daher zustimmen. Ebenso werde man dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Bekräftigung der Beschlusslage zustimmen.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete die Anträge der Gruppe. Er hielt es für perfide, wie die Menschen, die mit ihren falschen Gesetzen zur Flucht anreizen und verantwortlich sind, dass diese Elendsquartiere in Europa entstehen, jetzt auch noch politisches Kapital aus der Situation schlagen möchten und sich als Vertreter der Humanität aufspielen. Wenn sie nicht dafür sorgen würden, dass sich weltweit Menschen auf den Weg nach Deutschland machen, weil sie denken, sie kommen ins vermeintlich gelobte Land, obwohl hier massive Probleme im eigenen Land bestünden, dann gäbe es auch diese Flüchtlingsquartiere in Griechenland nicht. Es komme nicht darauf an, ob nun 20 oder 30 Kinder aus Griechenland aufgenommen würden aber es würden immer wieder völlig falsche Signale gesetzt. Vor allem würden in Dortmund noch immer über 1.500 illegale Asylbewerber, deren rechtskräftig illegaler Aufenthalt durch Gerichte schon festgestellt wurde, nicht abgeschoben; plus derjenigen, bei denen noch Verfahren laufen.
Seine Gruppe habe kein Problem der Aufnahme von 20 – 30 Kindern aus Griechenland zuzustimmen, obwohl sie durch die falsche rot-grün-schwarze Politik hierhin gekommen seien. Allerdings bestünde ein Problem, solange hier illegale Asylbewerber in Dortmund toleriert würden oder - wie es ja teilweise von der Stadtverwaltung praktiziert werde - die Abschiebungen nahezu vollständig ausgesetzt werde. Vor diesem Hintergrund werde seine Gruppe sowohl den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen als auch die Verwaltungsvorlage ablehnen. Soweit Rm Brück (NPD/Die Rechte) um Zustimmung zu den Anträgen der Gruppe warb, sei es illusorisch zu denke, dass die Blockparteien ihre Zustimmung gäben.

Rm Garbe (Afd) brachte seine Unzufriedenheit mit dem Ratsbeschluss aus Mai 2019 und dem Verwaltungsvorschlag zur Aufnahme von 20 bis 30 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zum Ausdruck, zumal die Altersfeststellung der Flüchtlinge oft problematisch sei. Er sprach sich für die Ausweisung der in Dortmund lebenden etwa 1.750 oder 1.800 ausreisepflichtigen Menschen aus, die – auch aufgrund rechtlicher Umstände - nicht ausgewiesen würden und verwies auf die durch diese Personen entstehenden Kosten und die wachsende Konkurrenzsituation auf dem Wohnungsmarkt.
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen halte er für einen Schaufensterantrag, den seine Fraktion nicht mittragen werde, da zu befürchten sei, dass kontinuierlich weitere Personen ins Land geholt werden sollen, verwies Rm Garbe (AfD) auch auf kulturelle Probleme, Integrationsprobleme und Anpassungsprobleme.

Rm Bahr (CDU) sprach sich unter Hinweis auf die unhaltbaren Zustände in den Flüchtlingslagern für eine Linderung der Not der Flüchtlinge aus. Allerdings sei der richtige Weg hier ein europäischer und ein bundesweit gemeinsamer Weg. Als kleinteilige Lösung sähe seine Fraktion daher die Seebrücke nach wie vor skeptisch, auch wenn das daraus gewachsene städteübergreifende Hilfsangebot positiv sei. Angesichts der Ausgewogenheit und Umsicht, mit der die Verwaltung die Vorlage erstellt habe, werde die CDU-Fraktion die Aufnahme von bis zu 30 Menschen - vorranging unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – unterstützen. Dabei verwies er auf das seit 2015 bestehende Engagement der beteiligten Verwaltungsmitarbeiter, der Kirchen, den sozialen Trägern sowie der zahlreichen ehrenamtlich Tätigen.
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen werde seine Fraktion ablehnen, da darin eine Doppelung zu dem gesehen werde, was die Verwaltung bereits getan hat.

Rm Urbanek (AfD) erklärte, dass die Frage der Dauer der aufzunehmenden Menschen in der Verwaltungsvorlage nicht geklärt sei. Unter Hinweis auf die Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Art. 16a GG sei es darüber hinaus irritierend, ob es sich um Flucht oder Migration handele, so dass eine diesbezügliche Klarstellung dringend geboten sei. Zudem handele es sich bei Griechenland um einen sicheren Drittstaat. Soweit humanitäre Gründe zugrunde gelegt würden, werde ausgeklammert, dass mit jeder grundgesetzwidrigen Aufnahme Menschen ermutigt werden, sich auf der Flucht in Gefahr zu bringen, was jedoch inhuman sei.
Soweit die Gruppe in ihrem Antrag von 1.500 illegalen Asylbewerbern spreche, deren Ausreiseverpflichtung rechtskräftig festgestellt wurde, stellte Rm Urbanek (AfD) richtig, dass es sich um Menschen mit Duldungen handele, da sich diese nicht mehr im Asylverfahren befänden.

Für Rm Münch (FBI) basiere der deutsche Wohlstand auf Kosten Dritter. Er verwies beispielhaft auf die Rohstoffausbeutung in afrikanischen Ländern oder die Waffenindustrie. Daher könne man es so sehen, dass Deutschland auch eine moralische Verpflichtung habe, das Elend zu mildern. Vor diesem Hintergrund sei es für ihn selbstverständlich, Familien, Frauen und Kinder, die geflüchtet oder auf der Flucht sind aufzunehmen. Was die FBI ablehne, sei der massive Anstieg von Kriminalität durch sogenannte Asylbewerber und Flüchtlinge. So zeigten laut Bundeskriminalamt jeden Tag 16 Frauen in Deutschland Asylbewerber und Flüchtlinge wegen sexueller Übergriffe an, so dass laut Bundeskriminalamt in 2017 insgesamt 5.268 Sexualstraftaten vorlagen, die von Frauen angezeigt worden seien. Daher sei sorgfältig zu schauen, welche Menschen nach Deutschland und nach Dortmund geholt würden, so dass zu differenzieren sei. Er wolle nicht noch mehr Sexualstraftäter aus dem islamischen Raum, verwies Rm Münch (FBI) auf die Kölner Silvesternacht, in der 600 Zuwanderer, Asylbewerber, Flüchtlinge von Frauen wegen sexuellen Übergriffen angezeigt wurden. Daher spreche er sich dagegen aus, dass Dortmund ein sicherer Hafen für Geflüchtete sei, die Stadt dadurch aber unsicherer werde. Pragmatisch zähle für die FBI daher in erster Linie die Unversehrtheit der Dortmunder Bevölkerung und hier vor allem der Frauen. Daher spreche er sich nur für die Aufnahme von Familien, Kindern und Frauen aus und gegen mehr Sexualstraftäter.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) erklärte, dass sich ihre Fraktion für die Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen ausspreche zumal sie eine Stadt in der Größenordnung Dortmunds damit auch nicht überfordert sähe.
An Rm Brück (NPD/Die Rechte) gerichtet, erklärte sie, dass sie es als abstoßend empfände, als Frau für rassistische Vorurteile missbraucht zu werden und appellierte daran, sich auch in den Sitzungen gegenüber Frauen korrekt zu verhalten. Jede Frau kenne sexuelle Übergriffe und das sei auch schon vor 2015 der Fall gewesen. Jedoch geschähen die meisten Übergriffe im häuslichen Umfeld, wobei es gleichgültig sei woher die Männer stammen.

Rm Rettstdt (FDP/Bürgerliste) verwies auf eine vielschichtige Problematik. Dortmund erfülle seine Flüchtlingsquote mit über 100%. Dabei konstatierte er, dass Dortmund viele Menschen ohne Bleibeperspektive in einem Duldungsstatus habe, die jedoch nicht 40 sondern 32 Millionen Euro pro Jahr an Kosten verursachen. Zutreffend sei auch, dass Probleme mit dem Bund und dem Land hinsichtlich der Finanzierung bestünden. Ebenfalls sei ein Zuwanderungsgesetz zu diskutieren, das zwischen Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen und Migration aus wirtschaftlichen Gründen unterscheide. Da es jedoch um die Aufnahme von Minderjährigen gehe, denen angesichts der Situation in Griechenland zu helfen sei, werde seine Fraktion der Aufnahme von 20 bis 30 jugendlichen Flüchtlingen als humanitärer Geste zustimmen.

Unter Hinweis, dass er es nicht verübeln könne, wenn man den ganzen Tag an ihn denke, erklärte Rm Brück (NPD/Die Rechte) auf den Beitrag von Rm Reigl (Die Linke & Piraten), dass nicht er, sondern Rm Münch (FBI) sich zu Sexualstraftätern geäußert habe, so dass eine Verwechslung vorliegen müsse. Wenn er sich jedoch so manche im Rat ansehe, dann wundere es ihn wirklich, wenn die im Leben sexuell belästigt worden sein sollen. Dabei nahm er Rm Reigl (Die Linke & Piraten) mit den Worten, “Sie sehen ja ganz passabel aus" davon aus. Jedoch würde er bei manchen sagen „ Hm, wer geht denn da ran?“. Unabhängig davon habe Rm Münch (FBI) aber recht, dass Deutschland ein importiertes Problem habe. Er fände es auch etwas dubios wenn man sage, dass man ja schon vorher Kriminalität gehabt habe. Natürlich sei jedes Opfer eins zu viel. Aber dann brauche man sich keine weitere Kriminalität importieren. Da sich der Tagesordnungspunkt jedoch mit jungen Menschen, Kindern und dem gesamten Asylsystem - das nicht funktioniere – befasse, passe die Debatte über importierte sexuelle Gewalt nicht direkt rein.

Unter kritischer Würdigung der europäischen Flüchtlingspolitik der letzten 75 Jahre erklärte Rm Schilff (SPD), dass die europäische Union Länder wie Griechenland und Italien im Stich lasse. Daher handele es sich bei dem Antrag nicht um einen Schaufensterantrag. Es sei unsäglich, jungen Menschen – in Kenntnis der Zustände in Griechenland - eine Zukunft zu versagen. Daher halte er die Argumentation der AfD-Fraktion für unmenschlich, da es gleichgültig sei, aus welchen Gründen ein Mensch in diesen Zuständen gelandet sei. Daher sei dies auch nicht mit der Frage nach finanziellen Mitteln oder Sexualstraftätern gleichzusetzen.
Die Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen sei tatsächlich zwar ein Tropfen auf den heißen Stein, aber aus christlicher und humanitärer Sicht eine Pflicht.

Für Rm Bohnhoff (AfD) sei es ein Problem, selektiv 20 bis 30 Menschen aufzunehmen, da man so nur selektiv human seien könne. Vielmehr halte er eine Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort für zielführend, da dies allen Menschen vor Ort zugutekomme. Daher sei auch eine Bekräftigung der Beschlusslage aus 2019 für nicht sinnvoll. Da es für ihn nicht bei den 20 bis 30 Flüchtlingen bleibe, müsse auch an die Bürgerinnen und Bürger hier vor Ort gedacht werden, so dass man sich angesichts der in der Vorlage skizzierten Übererfüllung der Aufnahmequote nach Wohnsitzauflage fragen müsse, wo die Humanität bei uns ende.

Zu dem Hinweis, dass nicht mehr als den 20 bis 30 Flüchtlingen geholfen werde, verwies OB Sierau auf die in der Vorlage Bezug genommene koordinierte Aktion von deutschen Städten mit dem Ziel, noch mehr Städte dazu zu bewegen, Flüchtlinge aufnehmen. Damit handele es sich auch um einen Vorgang, der sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung aber auch die Kommissionen mit Frau von der Leyen an der Spitze auffordert, hier zu einer europäischen Lösung zu gelangen. Das was zur Beschlussfassung ansteht, sei daher Teil eines Gesamtsystems, das in übergreifender Form Anforderungen stellt.
Auch habe er den Eindruck, dass die Bevölkerung vor Ort gut verstehen könne, dass man sich solidarisch mit Menschen zeigt, die Hilfe benötigen. Daher regte er an, die Gesamtzusammenhänge stärker zu reflektieren. Daher sei auch die Frage der Bleibedauer eine individuelle Entscheidung.

Für Rm Münch (FBI) sei es ein christliches Gebot der Humanität, den Menschen, die hilfsbedürftig sind, zu helfen. Jedoch gelangten nicht nur hilfsbedürftige Menschen nach Deutschland. So habe es z.B. Vorkommnisse wie in der Silvesternacht in Köln oder eine Vergewaltigung einer Frau von zehn Syrern vor 2015 in Deutschland nicht gegeben.
Daher wolle er Familien, Kindern und Frauen helfen. Spreche sich aber gegen die Flüchtlings- und Asylpolitik aus, die alles über einen Kamm schere. Ansonsten müsse klar zum Ausdruck kommen, dass importierte Kriminalität als Kollateralschäden bei der Flüchtlingspolitik akzeptiert werden müsse. So kämen 65 % aller verurteilten Mörder und Vergewaltiger aus dem Ausland.

Rm Taranczewski (SPD) kritisierte das in den Wortbeiträgen der Ratsmitglieder Münch (FBI) und Brück (NPD/Die Rechte) gegenüber Rm Reigl (Die Linke & Piraten) zum Ausdruck gebrachte Frauenbild scharf.

Soweit RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) die Äußerungen von Rm Brück (NPD/Die Rechte) gegenüber Rm Reigl (Die Linke & Piraten) als rügewürdig kritisierte, kündigte OB Sierau an, die entsprechenden Äußerungen im Rahmen einer rechtlichen Bewertung unter Einbeziehung der Rechtsprechung prüfen zu lassen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) betonte, dass finanzielle Fragen keine Hinderungsgründe sein dürfen, in diesem Fall nicht zu helfen. Das Handeln der Verwaltung seit 2015 habe das Vertrauen gestärkt, auch mit der einmaligen Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen umgehen zu können.

Soweit Rm Urbanek (AfD) unter Hinweis auf den vom Fachdienst Integration konstatierten Mangel an Wohnraum in Rendsburg erklärte, dass der Bürgermeister der Stadt, die sich als eine von 120 Städten der Initiative Seebrücke angeschlossen habe, den Landkreis aufgerufen habe, Rendsburg weniger Einwanderer zuzuteilen, erwiderte OB Sierau, dass die Wohnraumsituation in Dortmund nicht mit der in Rendsburg vergleichbar sei.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) verwies hinsichtlich der Bleibedauer von Flüchtlingen auf die gesetzlichen Regelungen und kritisierte den Hinweis von OB Sierau auf die individuelle Entscheidung als ggf. verfassungsfeindlich, da Gesetze in Frage gestellt würden. Zudem habe er noch nie erlebt, dass eine Frau so abrupt weggelaufen sei, nachdem er ihr ein Kompliment gemacht habe.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) erklärte, dass jede einzelne Vergewaltigung – gleichgültig, aus welchem Land der Täter komme – verurteilungswürdig sei. Aber pauschal ganze Bevölkerungsgruppen zu verurteilen, erfülle seines Erachtens den Straftatbestand der Volksverhetzung, so dass er anlässlich der Äußerungen von Rm Münch (FBI) um entsprechende Prüfung bat. Zur Erstellung einer Anzeige stünde er zur Verfügung.

OB Sierau sagte eine entsprechende Prüfung zu und verwies auf die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, wenn man das Gefühl einer strafrechtlichen Bedeutung habe. Insoweit gelte der Amtsermittlungsgrundsatz.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90 / Die Grünen) kritisierte die Debattenkultur und erklärte, dass die Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen gegenüber der Vielzahl von Flüchtlingen in der Türkei oder in Libyen äußerst gering sei. Dabei könnten laut Statistik aktuell allein in der Bundesrepublik 40.000 Flüchtlinge aufgenommen werden, weil Übergangseinrichtungen nicht voll ausgelastet seien. Auch die Dortmunder Einrichtungen seien lediglich zu 80% ausgelastet.

Im Rahmen einer persönlichen Bemerkung gem. § 18 der Geschäftsordnung des Rates erklärte Rm Brück (NPD/Die Rechte), dass es keinen verbalen sexuellen Übergriff auf Rm Reigl (Die Linke & Piraten) gegeben habe. Sie habe lediglich ein Kompliment von ihm erhalten. Andere Abgeordnete hätten es vielleicht nicht so gemacht aber sie solle sich eigentlich freuen. Soweit Linke und Grüne in einer Welle der Empörung verbale sexuelle Übergriffe, Sexismus, o.ä. witterten, sei dies auf dem gleichen Level anzusiedeln.
Unter Hinweis auf die in der Vergangenheit zurückgenommenen Ordnungsrufe begrüßte Rm Brück (NPD/Die Rechte), die heutige Zurückhaltung mit Ordnungsrufen, was für ihn auf die Urteile des Verwaltungsgerichts zurückzuführen sei. Nachträgliche Ordnungsrufe halte er für rechtswidrig.

OB Sierau stellte klar, dass die Rücknahme von Ordnungsrufen seinerzeit aufgrund des Ausfalls der Aufzeichnungstechnik erfolgte, so dass die Ordnungsrufe insoweit nicht mehr nachvollziehbar waren.


Der Rat der Stadt lehnte den o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 16585-20-E1) mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Der Rat der Stadt lehnte den o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 16654-20-E1) mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Der Rat der Stadt Dortmund stimmte dem o.g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksche Nr.: 16654-20) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte zu und fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss zum Sicheren Hafen für geflüchtete Menschen von Mai 2019.
2. Der Rat begrüßt, dass sich die Verwaltung aktiv in den Austausch der „Sichere Häfen“- Städte in NRW und bundesweit einbringt.
3. Der Rat begrüßt die öffentliche Feststellung des Oberbürgermeisters, dass die Aufnahme einiger zusätzlicher Geflüchteter – insbesondere geflüchteter Kinder - von der Stadt getragen werden kann.
4. Der Rat erklärt die Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme Geflüchteter, die sich in katastrophalen und inhumanen Zuständen in Auffanglagern befinden. Das betrifft insbesondere unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche. Die Verwaltung wird gebeten, in diesem Sinne aktiv zu werden.
5. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, umgehend die entsprechenden Voraussetzungen für eine unkomplizierte Aufnahme zusätzlicher Geflüchteter zu schaffen bzw. zu nutzen.
6. Der Rat fordert das Land auf, die zusätzliche Aufnahme ideell und finanziell zu unterstützen.



Ferner fasste der Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung des o.g. Beschlusses mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

„Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Stadtverwaltung, über eine mögliche Aufnahmeverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) oder den Vorschriften des SGB VIII für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) hinaus, einmalig 20 bis 30 Flüchtlinge im Rahmen der Initiative der NRW-Städte, die sich zu einem „Sicheren Hafen“ erklärt hatten, zusätzlich aufzunehmen.“



zu TOP 5.2
Sicherer Hafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16654-20)

Die Angelegenheit wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunk „Zusätzliche einmalige Aufnahme von 20 bis 30 Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingscamps“ unter TOP 5.1 abschließend behandelt.


zu TOP 5.3
Resolution zur Übernahme der Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration sowie gerechte und transparente Verteilung von Flüchtlingen in NRW
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 16662-20)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Linke &Piraten vom 28.01.2020 vor (Drucksache Nr.: 16662-20)
… die oben genannten Fraktionen bitten um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:

Die Landesregierung wird aufgefordert
1. ihr Versprechen einzuhalten und die vom Bund an die Länder für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel (Integrationspauschale bzw. „Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke“) in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten,
2. die Pauschalen nach dem FlüAG auf den im „Lenk-Gutachten“ ermittelten Ist-Kosten-Stand, rückwirkend ab dem 01.01.2018, anzuheben und somit schnellstens der Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung nachzukommen,
3. die Kosten für geduldete Flüchtlinge unbegrenzt über drei Monate hinaus zu übernehmen,
4. ein für die Kommunen transparentes und nachvollziehbares Verteilverfahren für alle Flüchtlinge (auch Geduldete) zu etablieren und eine Grundlage zu schaffen, auf der eine gemeinsame Lageeinschätzung und Prognose zur weiteren Entwicklung der Zuweisungszahlen vorgenommen werden kann,
5. bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen ein System zu schaffen, das robust, gerecht, in sich nachvollziehbar und transparent ist. Das bedeutet, es kann nur eine Gesamt-Quote für eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen geben.
6. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich weiterhin zu seiner Verantwortung Menschen in Not gleich welcher Herkunft, welcher Religion oder sexuellen Orientierung eine Lebensperspektive zu bieten.
Begründung:

Auch wenn die Flüchtlingszahlen deutlich zurückgegangen sind, sind es weiterhin die kommunalen Gebietskörperschaften, die die damit verbundenen Aufgaben meistern. Hinzu gekommen sind vielfältige Integrationsaufgaben, die ebenfalls bewältigt werden müssen. Integration kann nur vor Ort gelingen und deshalb ist es richtig, dass diese Herausforderungen vor Ort angegangen werden. Die Stadt Dortmund bekennt sich ausdrücklich zu dieser Aufgabe.



Trotzdem handelt es sich um nationale Angelegenheiten, weil die Rahmenbedingungen für Zuwanderung, aber auch für die Rückführung von geflüchteten Menschen, nicht in den Kommunen, sondern nur auf nationaler Ebene unter Beteiligung der Bundesländer gestaltet werden. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass zur Bewältigung dieser Aufgaben die Städte, Landkreise und Gemeinden in erheblichem Umfang zur Kasse gebeten werden.

Die Höhe der monatlichen Erstattungspauschale beträgt derzeit 866 Euro pro abrechnungsfähigem Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Das von der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2017 in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Lenk ermittelte einen durchschnittlichen Nettoaufwand von ca. 12.900 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Derzeit erhalten die Kommunen nach dem FlüAG 10.400 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 2.500 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Der Inhalt des Lenk-Gutachtens liegt der Landesregierung seit September 2018 vor, ohne dass daraus Konsequenzen zugunsten der Kommunen gezogen wurden.

Bei der Stadt Dortmund ist mittlerweile für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Eigenanteil von rund 37,6 Millionen Euro für das Jahr 2017 und rund 30,2 Millionen Euro für das Jahr 2018 angefallen. Für das Jahr 2018 wurden der Stadt Dortmund somit lediglich 38% der entstanden Kosten für alle Flüchtlinge durch das Land NRW refinanziert.

Die Quoten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und nach der Wohnsitzauflage müssen zusammengeführt werden. Verschiedene soziale Belastungsfaktoren sind bei der Verteilung ebenso zu berücksichtigen. Die Quote muss künftig alle den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge berücksichtigen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Es muss der Realität Rechnung getragen werden, dass viele der ausreisepflichtigen Flüchtlinge faktisch nicht abgeschoben werden können. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass geduldete Flüchtlinge nach Ablauf von drei Monaten vollständig von den Kommunen zu finanzieren sind. Durch den weitgehenden Ausschluss von Integrationsmaßnahmen ab diesem Zeitpunkt geraten viele Menschen, darunter auch Familien und unbegleitete Minderjährige, in Isolation und Perspektivlosigkeit.

Die Unterzeichner fordern die Landesregierung auf, nunmehr unverzüglich zu handeln und dadurch ihrer Verantwortung gerecht zu werden, damit die Belastungen der Kommunen durch die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen nicht zu einem dominierenden Thema des Kommunalwahlkampfes werden.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2020 vor (Drucksache Nr. 16662-20-E1):
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass

- die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen weiterhin eine große Herausforderung für die kommunale Familie bleibt.

- die Kommunen die Aufgabe nur mit einer auskömmlichen und verlässlichen finanziellen Unterstützung erfolgreich schultern können.


- Bund und Land mit in der Verantwortung stehen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, die Kommunen bei den hohen Ausgaben für Integration und Versorgung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen sowie abgelehnten, aber geduldeten Flüchtlingen nicht im Stich zu lassen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass das Land

- den Kommunen in 2020 gut 1,2 Milliarden Euro für die Integration, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zur Verfügung stellt und damit mehr Mittel als der Bund zu diesem Zweck an das Land überweist.


- im Jahr 2019 die Integrationspauschale des Bundes erstmals in voller Höhe (rd. 433 Mio. Euro) an die Kommunen weitergereicht hat. Anders als unter der rot-grünen Vorgängerregierung, die keinerlei Mittel aus der Integrationspauschale weitergeleitet hat.

4. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,

- dass der Bund den Ländern im Jahr 2020 keine Integrationspauschale mehr zur Verfügung stellt.


- dass die vom Bund gewährte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke der Länder kein unmittelbarer Ersatz ist (NRW: 151,2 Mio. Euro in 2020 und 108 Mio. Euro in 2021).

5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf,

- die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und eine weitergehende Kostenübernahme für Geduldete als die unter der rot-grünen Vorgängerregierung festgesetzten drei Monate zeitnah abzuschließen.

- den „Asyl-Stufenplan“, nach dem Asylbewerber, die nicht schutzberechtigt sind, zur Entlastung der Kommunen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, strikt umzusetzen.


- die vom Bund gewährte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke (2020: 151 Mio. Euro und 2021: 108 Mio. Euro) vollständig zur Entlastung der Kommunen von den hohen Flüchtlings- und Integrationskosten einzusetzen (z. B. zur Umsetzung des „Asyl-Stufenplans“).

6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Bund auf, die Absenkung seiner Finanzhilfen zurückzunehmen und seine Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsbetreuung und Integration wieder zu erhöhen.

Begründung

Die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren finanzielle Hauptlast derzeit allerdings von den aufnehmenden Städten und Gemeinden getragen wird. Bei aller Anerkennung dessen, was die aktuelle Landesregierung zur Entlastung der Kommunen leistet, bedarf es dennoch einer dringenden Neuregelung der Flüchtlingsfinanzierung. Dortmund trägt derzeit 62 % der flüchtlingsbezogenen Kosten selbst (DS Nr.: 16585-20). Diese Finanzierungslücke gilt es zu schließen. Diesbezüglich sind Bund und Land gefordert.

Handlungsfelder sind eine Erhöhung der Flüchtlingspauschale für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im Asylverfahren und eine zeitlich unbegrenzte Erstattung der Kosten für geduldete Flüchtlinge.

Unterbringung und Versorgung sind allerdings nur ein Aspekt der flüchtlingsbedingten Kosten. Nicht weniger gewichtig ist Aufgabe, Flüchtlinge mit Bleibeperspektive erfolgreich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Integration benötigt Zeit. Integration ist eine Daueraufgabe. Integration geht nicht ohne finanzielle Anstrengungen der Kommunen. Auch diesbezüglich sind die Kommunen auf die Unterstützung von Bund und Land angewiesen.



Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.02.2020 vor (Drucksache Nr. 16662-20-E2):
Abschiebungen entlasten die Staatskassen bei Kommune, Land und Bund!
Es wird beantragt: Der Rat der Stadt Dortmund lehnt eine Übernahme der Kosten für die Unterbringung, Versorgung und "Integration" durch das Land oder den Bund ab - es sind letztendlich ebenfalls Steuergelder, die nur aus anderen Töpfen bezogen werden. Stattdessen fordert der Rat der Stadt Dortmund Land und Bund auf, endlich die Asylgesetze konsequent anzuwenden und durch eine Abschiebung derjenigen, die keinen Asylanspruch nach Artikel 16 a des Grundgesetzes haben, die Staatskassen massiv und dauerhaft zu entlasten, wodurch Kommunen, Land und Bund profitieren.


Hinsichtlich des gemeinsamen Antrages verwies Rm Schilff (SPD) auf die schriftliche Begründung und erklärte, dass seine Fraktion dem CDU-Antrag bis auf den Punkt 3 mangels Nachvollziehbarkeit der dort genannten Zahlen zustimmen werde.
Unter Hinweis auf die Finanzierungsprobleme bei der Übernahme der Flüchtlings- und Integrationskosten durch Bund und Land begründete Rm Reppin (CDU) den Antrag seiner Fraktion und kritisierte insbesondere die ab 2020 seitens des Bundes vorgesehene starke Reduzierung der finanziellen Beteiligung von rd. 400 Mio. € auf ca. 150 Mio. €. Er erklärte, dass seine Fraktion den SPD-Antrag ablehnen werde.

OB Sierau warb angesichts der in diesem Punkt wünschenswerten parteiübergreifenden Meinungsbildung dafür, den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke & Piraten sowie der CDU-Fraktion in einen gemeinsamen Zusammenhang zu stellen. Auf seine Nachfrage zur der in dem CDU-Antrag getroffenen – und seitens der Kämmerei nicht verifizierbaren - Aussage, wonach das Land NRW den Kommunen im Jahr 2020 mit rd. 1,2 Mrd. € für Integration, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen mehr Geld zur Verfügung stelle, als der Bund dem Land für diese Zwecke zahle, erklärte Rm Reppin (CDU) dass man diese Zahl aus einer Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW übernommen habe.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete den Antrag der Gruppe und erklärte, dass man die übrigen Anträge ablehnen werde.

Rm Langhorts (Bündnis 90/Die Grünen) führte zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion aus, dass man den Punkten 1,2 6 des CDU-Antrages zustimmen werde. Bei Punkt 3 habe sich ebenfalls die Frage der Belastbarkeit der Zahl gestellt. Bezüglich des Punktes 4 habe man die Information, dass die Integrationspauschale mit der Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke faktisch fortgeführt werde. Ferner begründete er darüber hinaus die Ablehnung der jeweiligen Einzelpunkte des CDU-Antrages.

Da die CDU-Fraktion ihren Antrag bewusst gegen den gemeinsamen Antrag gesetzt habe, erklärte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten),dass seine Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stellte fest, dass der Rat die Inhalte der vorliegenden Resolutionen bereits in der Vergangenheit mehrfach beschlossen habe, so dass eine erneute Befassung – auch unter Berücksichtigung der anstehenden Kommunalwahl - für ihn nicht nachvollziehbar sei. Hinsichtlich des gemeinsamen Antrages der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke & Piraten sowie zum CDU-Antrag werde sich seine Fraktion daher enthalten. Den Antrag der Gruppe werde man ablehnen.


Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Der Rat der Stadt stimmte unter Berücksichtigung der vorgenannten Anmerkungen folgendem Punkt 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass

- die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen weiterhin eine große Herausforderung für die kommunale Familie bleibt.

- die Kommunen die Aufgabe nur mit einer auskömmlichen und verlässlichen finanziellen Unterstützung erfolgreich schultern können.


- Bund und Land mit in der Verantwortung stehen.


Der Rat der Stadt stimmte unter Berücksichtigung der vorgenannten Anmerkungen folgendem Punkt 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:
2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, die Kommunen bei den hohen Ausgaben für Integration und Versorgung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen sowie abgelehnten, aber geduldeten Flüchtlingen nicht im Stich zu lassen.


Der Rat der Stadt lehnte unter Berücksichtigung der vorgenannten Anmerkungen folgenden Punkt 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ab:

3. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass das Land

a. den Kommunen in 2020 gut 1,2 Milliarden Euro für die Integration, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zur Verfügung stellt und damit mehr Mittel als der Bund zu diesem Zweck an das Land überweist.

b. im Jahr 2019 die Integrationspauschale des Bundes erstmals in voller Höhe (rd. 433 Mio. Euro) an die Kommunen weitergereicht hat. Anders als unter der rot-grünen Vorgängerregierung, die keinerlei Mittel aus der Integrationspauschale weitergeleitet hat.


Der Rat der Stadt stimmte unter Berücksichtigung der vorgenannten Anmerkungen folgendem Punkt 4 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

4. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,

a. dass der Bund den Ländern im Jahr 2020 keine Integrationspauschale mehr zur Verfügung stellt.

b. dass die vom Bund gewährte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke der Länder kein unmittelbarer Ersatz ist (NRW: 151,2 Mio. Euro in 2020 und 108 Mio. Euro in 2021).



Der Rat der Stadt stimmte unter Berücksichtigung der vorgenannten Anmerkungen folgendem Punkt 5 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:

5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf,

a. die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und eine weitergehende Kostenübernahme für Geduldete als die unter der rot-grünen Vorgängerregierung festgesetzten drei Monate zeitnah abzuschließen.

b. den „Asyl-Stufenplan“, nach dem Asylbewerber, die nicht schutzberechtigt sind, zur Entlastung der Kommunen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, strikt umzusetzen.

c. die vom Bund gewährte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke (2020: 151 Mio. Euro und 2021: 108 Mio. Euro) vollständig zur Entlastung der Kommunen von den hohen Flüchtlings- und Integrationskosten einzusetzen (z. B. zur Umsetzung des „Asyl-Stufenplans“).



Der Rat der Stadt stimmte unter Berücksichtigung der vorgenannten Anmerkungen dem Punkt 6 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu:
6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Bund auf, die Absenkung seiner Finanzhilfen zurückzunehmen und seine Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsbetreuung und Integration wieder zu erhöhen.


Der Rat der Stadt Dortmund stimmte dem o.g. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Linke &Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und Rm Münch zu:

Die Landesregierung wird aufgefordert
1. ihr Versprechen einzuhalten und die vom Bund an die Länder für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel (Integrationspauschale bzw. „Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke“) in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten,
2. die Pauschalen nach dem FlüAG auf den im „Lenk-Gutachten“ ermittelten Ist-Kosten-Stand, rückwirkend ab dem 01.01.2018, anzuheben und somit schnellstens der Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung nachzukommen,
3. die Kosten für geduldete Flüchtlinge unbegrenzt über drei Monate hinaus zu übernehmen,
4. ein für die Kommunen transparentes und nachvollziehbares Verteilverfahren für alle Flüchtlinge (auch Geduldete) zu etablieren und eine Grundlage zu schaffen, auf der eine gemeinsame Lageeinschätzung und Prognose zur weiteren Entwicklung der Zuweisungszahlen vorgenommen werden kann,
5. bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen ein System zu schaffen, das robust, gerecht, in sich nachvollziehbar und transparent ist. Das bedeutet, es kann nur eine Gesamt-Quote für eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen geben.
6. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich weiterhin zu seiner Verantwortung Menschen in Not gleich welcher Herkunft, welcher Religion oder sexuellen Orientierung eine Lebensperspektive zu bieten.


zu TOP 5.4
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16661-20)

Der Rat der Stadt verschob die Beratung dieser Angelegenheit in die Sitzung am 14.05.2020.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 06.02.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses Bauen, Verkehr und Grün am 05.02.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung
Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:

Der nachfolgend von der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und dem Einzelmitglied Die Linke in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie
folgt beschlossen:
Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate in den Turnhallen im Stadtbezirk
Aplerbeck

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung bei allen anfallenden
Sanierungsarbeiten, Umbauten und Neubauten in den kommenden Jahren von Turn- und
Gymnastikhallen im Stadtbezirk Aplerbeck Anschlüsse für Notstromaggregate nach
Rücksprache mit der Feuerwehr einzubauen.
Die Feuerwehr Dortmund hat die Bezirksvertretung Aplerbeck bei einem gemeinsamen
Termin darauf hingewiesen, dass dies überwiegend bisher nicht der Fall ist, in Krisen- und
Notsituationen aber von größtem Vorteil wäre.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur
Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:

Herr Meyer (Bündnis '90/die Grünen) verweist auf die in der Anlage aufgeführte
Sanierungsmaßnahmen (Sanitär) der Turnhalle der Dellwigschule an der Westermannstr. 21.
Bei einer Veranstaltung in dieser Turnhalle, sei er darauf aufmerksam geworden, dass die
Deckenkonstruktion entfernt worden sei, da in einer Halle in Bochum Schäden aufgetreten
seien. Diese nunmehr vorhandene Deckenkonstruktion, mache nicht den Eindruck, dass sie
verkehrssicher ist. Auf den Antrag von Herrn Meyer beschließt die BV Lütgendortmund
einstimmig, dass die Verwaltung unverzüglich die Verkehrssicherheit der Decke überprüft.

Beschluss
Die Bezirksvertretungen Lütgendortmund nahm mit diesem Einwand, den 2.
Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-
/Gymnastikhallen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 24.01.2020 vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Neu zu bauende Turn- und Sporthallen werden zukünftig grundsätzlich mit elektronischen
und voll-digitalen Schließanlagen ausgestattet.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische
Schließanlagen im Einzelfall geprüft.

Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten
Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die
fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale
Schließanlagen ausgeräumt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Lütgendortmund zur Kenntnis.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) führt aus, dass nach Angaben der Verwaltung für die
Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Schulausschuss und der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zuständig seien.

Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als eingebracht betrachtet und an den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.


ABVG 04.02.2020:

Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den o. a. Empfehlungen mündlich Stellung:




Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:

„Der „Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate“ an Turn- und Gymnastikhallen für Krisen- und Notsituationen ist technisch möglich.



Hierzu ist anzumerken, dass bei den Turn- und Sporthallen die elektrotechnische Versorgungsstruktur unterschiedlich aufgebaut ist. Zur Planung und Realisierung der betreffenden Anschlüsse ist jeweils eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich, um die anzunehmende elektrische Leistung, mit der die entsprechenden Hallen in Krisen- und Notsituationen betrieben werden sollen, zu klären.

Bei dieser Abstimmung mit der Feuerwehr, ist eine Klärung der Vorgaben zum Weiterbetrieb der Beleuchtung, der Heizung sowie der Warmwasserversorgung erforderlich. Zusätzliche Erfordernisse in einer Notfallsituation, wie z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Speisen, gegebenenfalls deren Zubereitung, müssen im Vorfeld hinsichtlich ihrer elektrisch erforderlichen Leistung geklärt werden.

Um alle Gesichtspunkte für den Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate zu berücksichtigen, wird die Verwaltung eine zwischen Immobilienwirtschaft und Feuerwehr abgestimmte Vorlage erstellen.“


Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:

„Die Turnhallen werden jährlich im Rahmen der Verkehrssicherung überprüft. Bei diesen Inspektionen werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile in Augenschein genommen.



In dem vorliegenden Fall wurde einem aufgedeckten Mangel der Deckenkonstruktionen (Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL-Platten) nachgegangen. Dies ist der übliche Weg, der auch schon bei anderen Bauteilen angewendet wurde. Hinzugezogen wurde ein Sachverständiger, der die Begutachtung der abgehängten Deckenkonstruktion und die Überprüfung der Ballwurfsicherheit der Turnhalle der Dellwigschule vorgenommen hat.
Ziel war die Sicherstellung der weiteren dauerhaften Nutzung der Turnhalle hinsichtlich der Tragfähigkeit. Weiterhin sollte die Ballwurfsicherheit durch ein vereinfachtes Prüfverfahren in Abhängigkeit der erzielten Ergebnisse bestätigt oder ausgeschlossen werden.

Die Ergebnisse zeigten auf: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Ballsportbetriebes war die Demontage der Deckenplatten erforderlich.

Die Prüfung der Erneuerung der Decke inkl. der Infrastruktur findet derzeit statt.“


Weiter teilt Herr StR Rybicki mit, das bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vorgelegt wird.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu verschieben.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es sich die Bezirksvertretung Aplerbeck gewünscht habe, dass die Sporthallen in der dargestellten Form ausgestattet werden sollen. Mit einem Verschieben der Vorlage würde seiner Auffassung nach nur der Neubau von Sporthallen verzögert.

Frau Reuter weist drauf hin, dass es sich lediglich um eine Kenntnisnahme handele.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) führt aus, dass für seine Fraktion das Thema heute mit einer Kenntnisnahme abgeschlossen wäre.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Befassung mit der Vorlage nicht verschoben werden solle, da die Vereine auf eine Umsetzung angewiesen seien.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht den Vorschlag, dass die Angelegenheit noch einmal in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften kommen solle, wenn es Anregungen und Wünsche von anderen Gremien gäbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt nahm die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis. Dabei bestand Einvernehmen, den im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) gestellten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wie vorgesehen in der nächsten Sitzung des ABVG zu befassen.


Der Rat der Stadt nahm den 2. Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.





zu TOP 6.2
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Robbenanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16306-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Neubau der Robbenanlage inklusive einer neuen Toilettenanlage und eines neuen Kiosks im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss).


zu TOP 6.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15517-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 06.02.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.02.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (enthalten in der ABVG-Empfehlung)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020:

„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass bei der Entwicklung
des Hoeschparks auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung eingebracht
werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Im Übrigen bewertet der Beirat positiv, dass die Anregungen des Beirates vom 02.03.2005
zur Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II – Projekt: Hoeschpark (Drucksache Nr.
00709-04) bei den jetzigen Planungen aufgegriffen wurden.“

ABVG 04.02.2020:
Herr Rm Logermann erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
zum Antrag.

Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des
Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-,
Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“

AUSW 05.02.2020:

Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, die heutige Empfehlung in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) abzugeben.

Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.

Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.

Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.


Ergänzung:
Bei der Entwicklung des Hoeschparks sollen auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung miteingebracht werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 05.02.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 04.02.2020 als Zusatz zum Beschlussvorschlag aufzunehmen.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 04.02.2020 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.

Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.

Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig an.


Rm Schwinn (Bündnis 90 / Die Grünen) begrüßte die Vorlage signalisierte Zustimmung seiner Fraktion. Dabei bemerkte er positiv, dass kein neues Gebäude erstellt werde, wie ursprünglich vorgesehen, sondern eine Umstrukturierung und Sanierung im Bestand erfolge.

Auf das von Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzend zum Ausdruck gebrachte Bedauern über den Wegfall der Discothek DoBo –Villa, mit dem ein wichtiger Teil der Dortmunder Pop-Kultur verloren ginge, erklärte OB Sierau, dass die Bemühungen für eine Lösung gescheitert seien.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 06.02.2020 folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.

Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.

Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.


Ergänzung:
Bei der Entwicklung des Hoeschparks sollen auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung miteingebracht werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.


7. Schule

zu TOP 7.1
Bildung eines temporären Teilstandortes der Max-Wittmann-Schule am Gretelweg 35-37 und temporäre Auslagerung des Hauptstandortes zum Dollersweg 18 aufgrund von Sanierungsarbeiten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14869-19)

Rm Löffler (SPD) signalisierte Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage. Sie sei jedoch verwundert, dass die Vorlage die Gremien erst jetzt erreiche, da aufgrund der seit Mai 2019 bekannten baulichen Mängel hätte klar sein müssen, dass der Schulbetrieb der Max-Wittmann Schule an dem Standort nicht aufrechterhalten bleiben könne.

StR´in Schneckenburger erklärte zum Hintergrund der Zeitplanung, dass ursprünglich ein kürzerer Fertigstellungszeitraum der Sanierungsmaßnahme vorgesehen und damit kein Umzug vorgesehen war. Da im Zuge der Sanierung jedoch Verzögerungen aufgetreten seien, die einen Schulbetrieb angesichts der Dauer stark belastet hätten, sei der Umzug notwendig geworden.

Rm Berndsen (SPD) appellierte, die Arbeiten an dem Standort zu forcieren. Zudem habe er sich gewundert, dass die Vorlage der Bezirksvertretung Eving nicht zur Verfügung gestellt wurde, obwohl der Gretelweg betroffen sei.

OB Sierau sagte zu, dass die Vorlage der Bezirksvertretung Eving zur Verfügung gestellt werde.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Aufgrund der laufenden Sanierung der Max-Wittmann-Schule beschließt der Rat
a) die temporäre Errichtung eines Teilstandortes für die Primarstufe der Max-Wittmann-Schule am Gretelweg 35-37.

b) die temporäre Verlagerung des verbleibenden Hauptstandortes (Sekundarstufe I) von der Oberevinger Str. 155 zum Dollersweg 18
(„Änderung der Schule“ gemäß § 81 Abs.2 SchulG durch temporären Umzug).



zu TOP 7.2
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 5. Zwischenbericht für den Bereich der Förderschulen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15078-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den 5. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung
2018 bis 2023 für den Bereich der Förderschulen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

a) mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Förderschulbereich,

b) die entsprechenden Planungen aufzunehmen und die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten,

c) den Standort Dollersweg auf Eignung für eine weitere Schule für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu überprüfen.


zu TOP 7.3
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16321-19)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß §81 Abs. 2 in Verbindung mit §§22 und 25 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule Informatik (FOS, Klassen 11 und 12)“ am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/21 als Schulversuch.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16504-20)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung für das stimmberechtigte Mitglied Uta Schütte-Haermeyer – Diakonisches Werk Dortmund - folgenden persönlichen Vertreter:
- Niels Back


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15267-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 06.02.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende zusätzliche Information der Verwaltung vom 27.01.2020 vor:





Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.02.2020 vor:
hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15436-19 E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.

Begründung:
Mit der Option zwischen Kauf und Erwerb des Grundstücks über Erbbaurecht erhalten Investoren die Möglichkeit, die für sie geeignete Variante zu wählen. Durch diese Wahlmöglichkeit soll ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, da insbesondere Investoren, die über nur geringe finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, das benötigte Grundstück in Erbpacht zu erwerben, um so die Startinvestitionen zu verringern.


hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E2):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher sowie strategischer Relevanz werden zukünftig vorrangig in Erbbaurecht vergeben. Im Verkaufsfall sichert sich die Stadt ein Rückkaufsrecht.

2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.

3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.

4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.


Begründung:
Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Stadt Dortmund vor allem in die Lage versetzt, auch zukünftig aktiv und steuernd auf den Bodenmarkt und seine (städtebauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Neben dem Erhalt des kommunalen Grundvermögens und dem Aufbau einer dauerhaften Einnahme durch den Erbbauzins dient die verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten auch als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe. Das Erbbaurecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Bis vor einigen Jahren haben nur wenige Städte - im Gegensatz zu Kirchen und Stiftungen - das Instrument des Erbbaurechts aktiv genutzt. Im Rahmen des angespannten Wohnungsmarktes, der zunehmenden Bodenspekulationen und der Tatsache, dass Flächen nicht beliebig vermehrbar sind, erfolgt mittlerweile in vielen Städten ein Umdenken. Eine Steuerung durch die Kommunen und der Erhalt des Grundvermögens werden heute ausdrücklich als Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenpolitik begrüßt.

In einer Expertise des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. aus Mai 2018 wurde die Wirkung von Vergaben städtischer Grundstücke in Erbbaurecht in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bestätigt. Voraussetzung ist, dass die Kommunen die Handlungsspielräume bei der Verzinsung sowie den Vertragskonstellationen nutzen und das Erbbaurecht im Vergleich mit einem Kaufgrundstück attraktiv gestalten. Neben dem Vorteil, mit den Bauherren Vereinbarungen zu gefördertem Wohnungsbau zu treffen, fallen die Grundstücke nach mehreren Jahrzehnten wieder zurück an die Stadt. Nachfolgende Generationen haben damit wieder die Möglichkeit, mit den Grundstücken auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Das gilt für den Bau von Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen genauso wie für die Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E3):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Entsprechend des Beschlusses im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018:


“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“

wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog gemäß dem o.g. Beschluss zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.“


Begründung:
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der gesamtstädtischen Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern. Dieser Effekt soll nicht nur bei der Vergabe von lediglich 10 Prozent der Grundstücksflächen erfolgen, sondern generell erzielt werden. Eine Anwendung lediglich in den Verfahren für Baugemeinschaften entspricht nicht dem o.g. vom Rat gefassten Beschluss.
hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15267-19-E4) siehe Anlage!


AUSW, 05.02.2020:

Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion den in der o. a. Überweisung enthaltenen Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 12124-18-E10) zurückziehe, weil dieser im Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 15267-19-E2) enthalten sei.



Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion bzgl. des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) lediglich Punkt 4 mittragen werde.

Mit diesen Anmerkungen erfolgt folgende Abstimmung zu den o. a. Antragen sowie zur Vorlage:

1.Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

2.Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 15267-19-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) zu.

Somit ergeht folgender Beschluss zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei der Bereitstellung von
Wohnbaugrundstücken die in der Vorlage dargestellten Verfahren anzuwenden.

Ergänzung:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage im AUSW zugestimmt habe, eine Zustimmung zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe es jedoch nicht gegeben.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte die positiven Ansätze der Verwaltungsvorlage und hob insbesondere die Konzeptvergabe und den Umgang mit Baugruppen und Baugenossenschaften hervor. Allerdings fehle das Bekenntnis zu einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik, wonach städtische Grundstücke mit strategischer Bedeutung vorrangig verpachtet werden sollten, anstatt sie zu veräußern. Eine Veräußerung solle die Ausnahme darstellen. Gerade in der heutigen Zeit seien Aspekte der Erbpacht gut vermittelbar, so dass es bedauerlich sei, dass man im Fachausschuss dem Antrag ihrer Fraktion nicht gefolgt sei. Vor diesem Hintergrund werde ihre Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehnen.

Rm Waßmann (CDU) signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Für ihn liege der Grund für das große Interesse von Investoren, sich in Dortmund zu engagieren in den attraktiven Rahmenbedingungen der Stadt. Darüber hinaus zeige die Quartiersentwicklung am Hafen, dass Erbpacht nicht immer der richtige Weg ist, da das Interesse der Investoren erst geweckt werden konnte, nachdem diese weggefallen sei.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erklärte, dass nur in bestimmten Bereichen ein Erbbaurecht als Alternative von Vorteil sei. Zudem verwies sie auf die Bitte an die Verwaltung zu eruieren, in wieweit in Gesprächen mit Investoren eine höhere Quote als 25% an gefördertem Wohnungsbau erreicht werden könne. Der Vorlage der Verwaltung werde man in Form der Fassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zustimmen.

Für Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) habe sich Intention der Erbpachtregelung vor allem auf Grundstücke im Innenstadtbereich bezogen, die vor dem Hintergrund künftiger Planungen nicht aus der Hand gegeben werden sollten. Gleichfalls sei Intention gewesen, den geförderten Wohnungsbau auf 30% zu erweitern, da im Bereich Wohnungsbau erheblicher Bedarf bestünde. Bedauerlich sei, dass der Vorschlag, eine Wohnungstauschbörse einzurichten, keine Mehrheit gefunden hatte.

OB Sierau erklärte, dass Dortmund im Vergleich zu anderen Kommunen trotz angespannter Wohnungssituation gut aufgestellt sei. So profitieren z.B. Studierende im Vergleich zu Münster von niedrigeren Mietpreisen in Dortmund. Ziel müsse es sein, die erforderlichen Investitionen im Sinne der Dortmunder Wohnbevölkerung herbeizuführen und Preismechanismen zu vermeiden, die die Menschen aus der Stadt treiben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierte, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Dabei gehe es um Wohnbaugrundstücke und nicht um Fragen der industriellen Nutzung wie im Hafen. Die Filetgrundstücke im Bereich des Hafens müssten in Erbpacht verbleiben. Dagegen würde die Erbpacht eine vermeidbare Hürde für Investoren beim Wohnungsbau bedeuten. Sinnvoll könnte sie wiederum im Bereich der Eigenheime sein, da sie den Erwerb finanziell attraktiver mache.

In Hinblick auf die Frage der Erbpacht sei es für Rm Reppin (CDU) schwer auszumachen, ob ein Grundstück über einen Zeitraum von 99 Jahren seine strategische Bedeutung behält. Zudem sein für Investoren hinsichtlich etwaiger Kreditkonditionen die Verfügbarkeit über das Grundstück von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund werde seine Fraktion der Verwaltungsvorlage wie im Fachausschuss empfohlen, zustimmen.

Rm Garbe (AfD) kündigte an, dass sich seine Fraktion aus wirtschaftsliberalen Gründen bei der Abstimmung zur Vorlage enthalten werde.

Rm Naumann (SPD) verwies auf das in Ulm praktizierte städtische Vorkaufsrecht, das auch in Dortmund interessant für Investoren sein könne.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 06.02.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei der Bereitstellung von
Wohnbaugrundstücken die in der Vorlage dargestellten Verfahren anzuwenden.

Ergänzung:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.


zu TOP 9.2
Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16193-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet vor dem Hintergrund des aktuellen RPA-Berichtes um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit und um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss sieht das Vertrauen in die Informationspolitik und
-verpflichtung der Verwaltung hinsichtlich der finanziellen Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums und der städtischen Beteiligung schwer beschädigt.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die politischen Gremien zukünftig transparent und vollständig über den Umgang mit den Erkenntnissen zur wirtschaftlichen und sonstigen Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums und der sich daraus für die Stadt Dortmund ergebenden Konsequenzen zu informieren.
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine übersichtliche und vollständige Auflistung sämtlicher städtischer Betriebskostenzuschüsse, Personalkosten/-zuschüsse, Sponsorenleistungen und Verlustausgleiche für die Jahre 2015 – 2019, aufgeschlüsselt nach Jahren, vor.
4. Der Ausschuss wird ab 2020 halbjährlich über die wirtschaftliche Entwicklung des Fußballmuseums und über mögliche Nebenabreden zum Gesellschaftervertrag sowie über mögliche zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt Dortmund informiert.
5. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Politik frühzeitig an den Beratungen zu den strategischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zum Deutschen Fußballmuseum beteiligt wird.
6. Die Gesellschafter werden aufgefordert, für den nächsten Jahresabschluss eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen.
Entsprechend der Regelungen im „Dortmunder Kodex für eine verantwortliche Unternehmensführung“ erfolgt ein Wechsel zukünftig alle fünf Jahre.

7. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgt fristgerecht. Der Ausschuss wird zeitnah über die Ergebnisse informiert.
8. Aufgrund der absehbaren Jahresfehlbeträge und der bereits anderweitig gewährten, zusätzlichen städtischen Zuschüsse wird die Verwaltung aufgefordert, eine nachhaltige Kostenreduzierung mit dem DFB zu verhandeln.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.11.2019 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

Der ab dem Jahr 2020 vorgesehene jährliche Verlustausgleich von 900.000 Euro wird nicht unbefristet gewährt, sondern nur für die Jahre 2020 und 2021 in den Haushalt eingestellt.

Die Auszahlung erfolgt nicht vorschüssig, sondern nach tatsächlichem Bedarf, darüber ist dem Finanzausschuss zeitnah zu berichten.

Das kommende Jahr wird für weitere Verhandlungen der Gesellschafter über Regelungen zum Verlustausgleich, über die jeweilige Einwerbung von Sponsorengeldern und über Maßnahmen zur Attraktivierung des Museums genutzt - mit dem Ziel einer dauerhaften Kostenreduzierung und einer Entlastung für den städtischen Haushalt.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der zweite Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erst kurzfristig zur Verfügung gestellt worden sei. Er bittet, die Vorlage mit den beiden Anträgen in den nächsten Beratungslauf zu geben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung in seine Sitzung am 06.02.2020.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Druckache Nr.: 16193-19-E3) vor:

Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 12.12.2019 • TOP 9.12 Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich "Persönliche Verlustübernahme durch den Oberbürgermeister"

Der Rat der Stadt Dortmund fordert Oberbürgermeister Ullrich Sierau auf, die Verluste des DFB-Museums, die im Jahr 2020 voraussichtlich etwa 727.000 Euro betragen werden, aus eigener Tasche zu bezahlen. Begründung: Ullrich Sierau hat im Jahr 2012 fahrlässig - oder bewusst - sämtliche Hinweise auf einen möglichen Schadensfall ignoriert hat. So äußerte Sierau im September 2012 gegenüber einem kritischen Journalisten, der die Zahl der prognostizierten 300.000 Zuschauer, die jährlich für eine Kostendeckung des DFB-Museums nötig sind, anzweitel: "Ich warte auf die Sendung, die Sie in vier Jarhen machen, dass das ein wunderbares Erlebnis ist und wo Sie sich für die Fragerei, die Sie hier heute veranstalten, im Nachhinein noch entschuldigen werden". Tatsächlich hat sich die Prognose des Journalisten jedoch bewahrheitet, vielmehr ist eine Entschuldigung - und eben auch Verantwortungsübernahme - von / durch Herrn Sierau überfällig. Als Zeichen der Verantwortungsübernahme sollte Ullrich Sierau die Verluste des DFB-Museums aus eigener Tasche bezuschussen, statt die Kosten dem Bürger aufzuerlegen!

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 06.02.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag in seiner Sitzung am 28.11.2019 folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 vor:

s.o.
Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Fortsetzungssitzung am 05.12.2019 ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.2019 vor:

s.o.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung am 28.11.2019 in seine Sitzung am 06.02.2020 verschoben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert die beiden Punkte des Beschlussvorschlages der Vorlage, die erforderlich seien, um nicht gegen geltendes Haushaltsrecht zu verstoßen. Weiterhin teilt er mit, dass der DFB vorgeschlagen habe, ein Kuratorium für das Deutsche Fußballmuseum einzurichten. Dessen Tätigkeit solle im April 2020 beginnen. Es werde demnächst eine Einladung an die Teilnehmer des Kuratoriums ergehen. Über die Vertretung der Stadt, insbesondere des Museumsbereiches im Kuratorium des Fußballmuseums könne gesprochen und diese beschlossen werden.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grüne) teilt mit, dass er die Einrichtung eines Kuratoriums für eine gute Lösung halte. Hinsichtlich der Vorschüssigkeit des Verlustausgleiches weist er darauf hin, dass im Antrag seiner Fraktion nicht von Vorschüssigkeit ausgegangen werde sondern Zahlungen erst nach tatsächlichem Bedarf erfolgen sollen. Weiterhin sei hierüber der Finanzausschuss zeitnah zu informieren. Aus seiner Sicht werde der Antrag vom 27.11.2019 auf jeden Fall aufrecht erhalten. Den Antrag vom 03.12.2019 halte er inzwischen für obsolet.

Nach eingehender Diskussion lehnt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 04.02.2020 vor:
Die Fraktionen der SPD und der CDU bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zum 2009 getätigten Beschluss zur Errichtung des Deutschen Fußballmuseums und unterstreicht den Mehrwert, der durch das Deutsche Fußballmuseum für die Stadt Dortmund entsteht.

2. Für die Zukunft wird erwartet, dass
· dem Rat der Stadt regelmäßig halbjährliche Berichte zur wirtschaftlichen Situation und zu allen anderen relevanten Entwicklungen des Deutschen Fußballmuseums vorgelegt werden.
· Gespräche mit dem DFB geführt werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Gewinn- und Verlustrechnung.


Begründung:
In den Jahren 2008 und 2009 hat der Rat der Stadt die Zustimmung zur Errichtung des Deutschen Fußballmuseums am heutigen Standort gegeben und den ausgehandelten Konsortialvertrag, der auch mögliche Verlustübernahmen regelt, genehmigt. Die aktuelle Diskussion um einen eventuell nötigen Verlustausgleich seitens der Stadt Dortmund sind für die Fraktionen der SPD und der CDU nicht nachvollziehbar, da mögliche vertragliche Risiken bereits damals bekannt waren. Zudem ist das Deutsche Fußballmuseum in der Rhein-Ruhr Region das am wirtschaftlich effizientesten arbeitende Museum und erzeugt für die Stadt Dortmund einen Mehrwert.
Dieser Mehrwert ergibt sich zum einen durch die Bildungsangebote des Fußballmuseums, die z.B. auch eine Auseinandersetzung mit der NS-Zeit rund um das Thema Fußball ermöglichen. Die Bildungsangebote stoßen dabei auf reges Interesse etwa bei den Schulen, wobei die pädagogische Zusammenarbeit mit den Schulen seit 2019 für die Schüler*innen kostenfrei erfolgt. Zum anderen generiert das Fußballmuseum laut der aktuellen Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e.V. (dwif) einen jährlichen direkten Umsatz von 5,1 Millionen Euro für den Einzelhandel, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den Dienstleistungssektor in der Stadt. Bei den jährlich rund 200.000 Besucher*innen bedeutet dies, dass ca. 25 Euro Wertschöpfung pro Besucher*in für die gesamte Stadt entstehen, die einer Bezuschussung von 1,5 Euro pro Besucher*in gegenüber stehen. Das Fußballmuseum erzeugt entsprechend neben den anderen Mehrwerten einen beachtlichen Return on Invest für die Stadt.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion dahingehend zu ändern, dass die Berichtspflicht nicht halbjährlich sondern vierteljährlich erfolgen solle. Weiterhin solle der Hinweis von Herrn Stüdemann zu der Vertretung der Stadt in den Gremien des Fußballmuseums Beachtung finden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung folgender Änderung zu Pkt. 2 zu:

2. Für die Zukunft wird erwartet, dass

· dem Rat der Stadt regelmäßig halbjährliche vierteljährliche Berichte zur wirtschaftlichen Situation und zu allen anderen relevanten Entwicklungen des Deutschen Fußballmuseums vorgelegt werden.
· Gespräche mit dem DFB geführt werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Gewinn- und Verlustrechnung.

Herr Stüdemann führt aus, dass der Pkt. 2 des Beschlussvorschlages der Vorlage wie folgt geändert werden könne: „Ermächtigt die Verwaltung für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von jährlich 900 T€ maximal jeweils im laufenden Jahr vorschüssig nach Erfordernis und nach Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Abschlagszahlung auszuzahlen.“

Herr Stüdemann schlägt weiterhin vor, einen neuen Pkt. 3 mit folgendem Text einzufügen: „Zum Deutschen Fußballmuseum werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Verwaltung jeweils Quartalsberichte in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, nach § 83 Abs. 2 GO NRW für das Geschäftsjahr 2019 überplanmäßig Mittel in Höhe von 727 T€ für das Deutsche Fußballmuseum bereit zu stellen,

2. ermächtigt die Verwaltung für die Geschäftsjahre ab 2020 und 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von jährlich 900 T€ maximal jeweils im laufenden Jahr vorschüssig nach Erfordernis und Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Abschlagszahlung auszuzahlen.

3. Zum Deutschen Fußballmuseum werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Verwaltung jeweils Quartalsberichte in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.



Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 11.12.2019 vor:
"Persönliche Verlustübernahme durch den Oberbürgermeister"
Der Rat der Stadt Dortmund fordert Oberbürgermeister Ullrich Sierau auf, die Verluste des DFB-Museums, die im Jahr 2020 voraussichtlich etwa 727.000 Euro betragen werden, aus eigener Tasche zu bezahlen. Begründung: Ullrich Sierau hat im Jahr 2012 fahrlässig - oder bewusst - sämtliche Hinweise auf einen möglichen Schadensfall ignoriert hat. So äußerte Sierau im September 2012 gegenüber einem kritischen Journalisten, der die Zahl der prognostizierten 300.000 Zuschauer, die jährlich für eine Kostendeckung des DFB-Museums nötig sind, anzweitel: "Ich warte auf die Sendung, die Sie in vier Jarhen machen, dass das ein wunderbares Erlebnis ist und wo Sie sich für die Fragerei, die Sie hier heute veranstalten, im Nachhinein noch entschuldigen werden". Tatsächlich hat sich die Prognose des Journalisten jedoch bewahrheitet, vielmehr ist eine Entschuldigung - und eben auch Verantwortungsübernahme - von / durch Herrn Sierau überfällig. Als Zeichen der Verantwortungsübernahme sollte Ullrich Sierau die Verluste des DFB-Museums aus eigener Tasche bezuschussen, statt die Kosten dem Bürger aufzuerlegen!


Nachdem man sich über Monate mit diesem Thema befasst habe, könne man sich nach Ansicht von Rm Düdder (SPD) wieder darauf konzentrieren, die positiven Effekte des Deutschen Fußballmuseums herauszustellen, wobei er insbesondere die pädagogische Zusammenarbeit mit den Schulen und die Erinnerungskultur betonte. Dagegen könnte der Frauenfußball stärker gewürdigt werden. Angesichts der hohen sechsstelligen Besucherzahl habe sich die Weitsichtigkeit ausgezahlt, mit der Politik und Verwaltung das Thema in der Vergangenheit angegangen sind. Dem seinerzeit bekannten Zuschussbedarf stünden Wertschöpfungen gegenüber.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begrüßte den im Fachausschuss gefundenen Kompromiss, dem man zustimmen werde.

Für Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) war die intensive und kritische Auseinandersetzung mit dieser Angelegenheit über die zurückliegenden Monate nötig, um zu dem nun gefundenen Kompromiss zu gelangen und die einzelnen Prozesse besser nachvollziehen zu können.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierte, dass seine Fraktion die Vorlage in Form der Ausschussbefassung aus Gründen der Transparenz mittragen werde.


Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden geänderten (fett/unterstrichen) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt, nach § 83 Abs. 2 GO NRW für das Geschäftsjahr 2019 überplanmäßig Mittel in Höhe von 727 T€ für das Deutsche Fußballmuseum bereit zu stellen,
2. ermächtigt die Verwaltung für die Geschäftsjahre ab 2020 und 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von jährlich 900 T€ maximal jeweils im laufenden Jahr vorschüssig nach Erfordernis und Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Abschlagszahlung auszuzahlen.
3. Zum Deutschen Fußballmuseum werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Verwaltung jeweils Quartalsberichte in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.


zu TOP 9.3
Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16644-20)
Dem Rat der Stadt lag hierzu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.02.2020 vor:
„ (…) die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Leitung der Dortmunder Westfalenhallen – Bereich Messe – auf, bei der jährlich stattfindenden Messe „Jagd & Hund“ keine Angebote mehr für Trophäenjagden zuzulassen.
Begründung:

Bei der Messe „Jagd & Hund“, die regelmäßig zum Jahresanfang in den Dortmunder Westfalenhallen veranstaltet wird, werden immer wieder Jagdreisen angeboten, etwa die Jagd auf 20 Wildarten in Namibia. Viele Kritiker, nicht nur der Verein Pro Wildlife, der elf renommierte Tier- und Naturschutzorganisationen vertritt, prangern dieses Messe-Angebot an.

Trophäenjagden sind nicht gleichzusetzen mit dem Verhalten heimischer Jäger im deutschen Wald, die sich an die Regeln des Deutschen Jagdverbandes halten. Bei Trophäenjagden geht es insbesondere um die Jagd auf seltene und bedrohte Tierarten - je seltener eine Art ist, desto höher ist der Preis für den Abschuss und umso begehrter die Trophäe.

Leider dürfen derartige Trophäenjagden nicht generell verboten werden. Die Stadt Dortmund – und damit auch die Westfallenhallen – sollten dennoch derartige Verstöße gegen den Tier- und Artenschutz nicht tolerieren.

Das Geschäft mit dem Töten von Tieren darf nicht unterstützt werden, egal ob es sich bei den ohne jeden Sinn abgeschossen Tieren um Löwen, Leoparden oder andere vom Aussterben bedrohte Arten handelt. Schon heute existieren Elefanten in vielen ihrer ehemaligen Lebensräume nicht mehr. Auch die ersten Nashorn-Arten sind ausgestorben.“


Der Rat der Stadt hat die Beratung dieser Angelegenheit in die nächste Sitzung am 26.03.2020 geschoben.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Integrationsratswahl 2020 – Organisation der Integrationsratswahl und Änderung der Wahlordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16337-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.02.2020 vor:
Integrationsrat abschaffen!
Es wird beantragt: Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Integrationsrat abzuschaffen und die entsprechende Wahlordnung zu streichen. Begründung: Der Integrationsrat spiegelt selbst unter den in Dortmund lebenden Ausländern nur einen Bruchteil der Bevölkerung wieder, die Wahlbeteiligung liegt lediglich bei rund 10 Prozent. Es ist bezeichnend, dass auch dort Vertreter der SPD überrepräsentiert sind, es erweckt den Anschein, seitens der Partei würde ein Gremium aufrechterhalten, in dem in erster Linie eigene Genossen mit Posten versorgt werden. Den meisten Ausländern, die in Dortmund leben, ist die Arbeit des Integationsrates unbekannt. Zudem steht es sowohl den bei der Integrationsratswahl Wahlberechtetigten, die in den letzten 5 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, als auch EU-Ausländern zu, bei der "regulären" Kommunalwahl ihre Stimme abzugeben. Eine Vorzugsbehandlung dieser Gruppen ist von den meisten Ausländern selbst nicht gewollt und im Übrigen abzulehnen, weshalb die Abschaffng des Integrationsrates nur konsequent ist.

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass sich ihre Fraktion für das allgemeine Wahlrecht von Migranten/-innen auf allen Ebenen einsetze, so dass ein Integrationsrat damit obsolet würde. Als nachteilig sehe sie es an, dass der Integrationsrat am 13.09.2020 parallel zu allen anderen Wahlen gewählt, jedoch nicht dementsprechend ausgezählt werde. Da ein darauf gerichteter Änderungsantrag im Integrationsrat abgelehnt wurde, könne man sich bei der Vorlage heute nur enthalten.

Rm Taranczewski (SPD) berichtete, dass der Antrag seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gestellt wurde, nachdem im Integrationsrat bereits Einvernehmen bestand, die Stimmen zur Integrationsratswahl mit einer zeitlichen Verschiebung auszuzählen. Den Antrag der Gruppe werde man ablehnen, zumal er entgegen der Aussage im Antrag noch nicht erlebt habe, dass dort ein Posten vergeben worden sei.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete den Antrag der Gruppe. Die Kritik an der Vorlage hinsichtlich der späten Stimmenauszählung sei berechtigt. Überlegenswert wäre gewesen, im Vorfeld der Integrationsratswahlen Briefwahlunterlagen zu versenden. Dies wäre auch einer höheren Wahlbeteiligung zugutegekommen. Ferner signalisierte er, dass man die Verwaltungsvorlage ablehnen werde, sofern dem Antrag der Gruppe nicht gefolgt werde.

Rm Landgraf (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass ihre Fraktion den Antrag im Integrationsrat gestellt habe, da ansonsten zu befürchten sei, dass das Interesse an dem Wahlausgang spürbar sinken werde, wenn die Auszählung erst zwei Tage später erfolge.

StR Dahmen berichtete zur Organisation der Integrationsratswahl, dass bei einer Auszählung der Stimmen am Wahltag erst nach Mitternacht mit einem Ergebnis zu rechnen gewesen wäre, was für die dann seit 8 Uhr morgens tätigen Wahlhelfer aus Gründen der Fürsorge nur schwer zumutbar gewesen wäre. Die Bildung gesonderter Wahllokale hätte dem Signal entgegengestanden, dass die Integrationsratswahl in den gleichen Wahllokalen stattfindet, wie die übrigen Wahlen. Vor diesem Hintergrund habe man sich für den nun vorliegenden Vorschlag entschieden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Beratung, der ohne Gegenrede blieb.

Der Rat stimmte dem von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gestellten Geschäftsordnungsantrag einstimmig zu.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 anliegenden Entwurf als Satzung zur Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund (WO IR).


zu TOP 10.2
Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16408-20)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für den zum 28.02.2020 ausscheidenden Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW den folgenden Nachfolger:
Für Herrn Reinold Plätz: Herrn Dirk Müller


zu TOP 10.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16415-20)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dort­mund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.


zu TOP 10.4
Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16453-20)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen (ausschließlich Beschäftigte) im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes analog der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften i.H.v. 127,00 Euro monatlich (zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) rückwirkend ab dem 01.07.2019 und zunächst befristet bis zum 30.06.2023.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Fake-Fassanstich zum Pfefferpotthastfest 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16273-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Kostenkalkulation für Radwege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16272-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf Nachfrage von Rm Münch (FBI) zu etwaigen Abweichungen in der Kostenberechnung der Asphaltierung erklärte OB Sierau, dass es sich um kalkulierte Kosten handele.


zu TOP 11.1.3
Rückzahlung von Fördergeldern bei einer Bebauung der Grünfläche Arminiusstraße in Dorstfeld durch einen Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16271-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf Nachfrage von Rm Münch (FBI) ob nach dem 13.02.2020 nichts mehr zurückgezahlt werden müsse, erklärte StR Wilde, dass es sich dabei um den Stichtag handelt, der mit der angegebenen Summe von gut 25.000 € korrespondiert.
zu TOP 11.1.4
Rückzahlung von Fördergeldern bei Ausrottung der geförderten FFH-Art auf Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16270-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
Untätigkeit des Umweltamtes gegen Motocrossfahrer im NSG Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16269-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf Nachfrage von Rm Münch (FBI), ob sich Herr OB Sierau bis zum Ende der Amtszeit in der Lage sähe, die Durchfahrt von Motorcrossfahrern durch die Installation von Sperrbügeln zu vermeiden, beantwortete OB Sierau dahingehend, dass er sich insoweit zu allem in der Lage sähe, wenn es die Zeit erlaube.


zu TOP 11.1.6
Illegale Grünschnittbeseitigung oder kostenfreie Grünschnittabgabe
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16667-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
Freilaufende Hunde und Katzen als Gefährdung der Dortmunder Vogelwelt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16669-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
Förderung des Eisvogel an renaturierten Bachläufen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16670-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.10
Einhaltung von arten- und tierschutzrechtlichen sowie hygienischen Vorschriften bei der Amphibienuntersuchung Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16678-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.11
Gefährdung geschützter Vogelarten durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16679-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Angekündigtes, städtisches Vorgehen gegen Ladengeschäft von "Thor Steinar"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16274-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz-IV-Kürzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16275-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
Lügt der Oberbürgermeister über seinen Kontakt zum Vermieter des Thor-Steinar-Ladens?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16533-20)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.4
Anwesenheit der Ratsmitglieder in der aktuellen Legislaturperiode
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16534-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.5
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Martener Meilenstein
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16535-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




zu TOP 11.2.6
Ordnungsrufe im Parteienranking
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16536-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.7
Strom- und Gasabstellungen durch die DEW
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16537-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.8
Ungleichbehandlung von Bürgern durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16538-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.9
Ausländer- und Migrationsanteil an weiterführenden Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16675-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.10
Fälle von "illegalem Plakatieren" im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16676-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.11
Videoüberwachung der Emscherstraße in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16677-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



OB Sierau beendete die öffentliche Sitzung um 19:30 Uhr.

Der Oberbürgermeister








Ullrich Sierau
Carla Neumann-Lieven
Ratsmitglied
Matthias Güssgen
Stellv. Schriftführer