Niederschrift (öffentlich)

über die 27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 30.11.2017, sowie die Fortführung der Sitzung am 07.12.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer 30.11.2017: 14:00 - 16:05 Uhr

Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat i.V. für Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Markus Neuhaus – StA 21
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Dr. Christian Falk, 70/BL
Mario Niggemann, 70/BL
Dirk Müller, 11/1
Herr Grewe, 11/4
Herr Dr. Mühlhofer, 41/Archiv
Herr Nehm, 08/WF
Frau Spreen, 52/4
Herr Reil, 52/1
Herr Dr. Brandstätter, 52/2
Herr Kusnierz, 21/4
Herr Krieg, 66/3
Herr Skaliks, FABIDO
Frau Schadt, 50/6

3. Gäste:

./.


Sitzungsdauer 07.12.2017: 14:00 - 18:35 Uhr

Anwesend:

2. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat i.V. für Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Markus Neuhaus – StA 21
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Frau Spreen, 52/4

Herr Reil, 52/1
Herr Dr. Brandstätter, 52/2
Dr. Christian Falk, 70/BL
Mario Niggemann, 70/BL
Herr Bals, 11/1
Herr Pütz, 20/3
Frau Gerling, 20/3
Frau Kettler, 20/3
Frau Kalinasch, 20/3
Frau Samsel, 20/3
Frau Russo-Bydolek, 20/3

3. Gäste:

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 30.11.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.11.2017


2. Haushalt

2.0 Aktueller Stand Haushalt 2017
mündlicher Bericht

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)

2.1.0.1 Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-Bezirksvertretungen
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17-E3)

2.1.0.2 Personelle Ergänzung des Jugendtreffs Winkelriedweg
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17-E4)


2.1.0.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)


2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018
(Drucksache Nr. 08581-17-E1)

Empfehlung
wird nachversandt

2.1.1.1 Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2018
(Drucksache Nr.: 08581-17-E6)

Zusammenfassung aller Haushaltsanträge und haushaltsrelevanten Vorlagen
wird nachversandt

2.2 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08646-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017
(Drucksache Nr.: 08646-17-E1)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 13.11.2017 mit Anlagen
(Drucksache Nr.: 08646-17-E7)

2.3 Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07915-17)

2.4 Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09248-17)

2.5 Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09003-17)

2.6 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2018 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09114-17)

2.7 Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08471-17)

2.8 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08839-17)

2.9 Ausbau des Offenen Ganztags (OGS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09302-17)

2.10 Deponiesondervermögen - Kapitaleinlage zur zeitweisen Stärkung des Eigenkapitals aufgrund von Abzinsungserforderlichkeiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09422-17)

2.11 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

2.12 Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)

2.13 Zuschusserhöhung an den Verbund Sozialkulturelle Migrantenvereine Dortmund e. V. (VMDO) für den Betrieb der Einrichtung "Haus der Vielfalt", Beuthstr. 21, 44147 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09514-17)

2.14 Kofinanzierung von regionalen Flüchtlingsberatungsstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09443-17)

2.15 Förderung der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09434-17)






3. Finanzen

3.1 Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09452-17)

3.2 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (Bau GB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Zickenbrink
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08965-17)

3.3 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09220-17)

3.4 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 - PB 51/2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09268-17)
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

3.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09070-17)

3.6 Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08465-17)

3.7 Schulorganisatorische Maßnahme im Bereich der Förderschulen
hier: Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule (Förderschulschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung), Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08987-17)


4. Beteiligungen

4.1 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW (Vertreter der Verwaltung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09331-17)

4.2 Verlängerung des Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrages (Leistungsverträge) zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09391-17)

4.3 Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09448-17)

4.4 Flughafen Dortmund GmH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09454-17)

4.5 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09460-17)

4.6 Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09203-17)

4.7 DEW21 - hier: Aufgabe der Beteiligung an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09497-17)


5. Liegenschaften

5.1 Sanierung der Begegnungsstätten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09267-17)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 09.11.17 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09267-17-E1)

5.2 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 06.04.2017 (Drucksache-Nr. 06548-16)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09074-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
(Drucksache Nr.: 09074-17)


5.3 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

5.4 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Erneuerung der Wandplattierung im Verbindungstunnel zwischen der Verteilerebene Nord und Verteilerebene Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08511-17)


6. Sondervermögen

6.1 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09341-17)


7. Sonstiges

7.1 PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

7.2 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08584-17)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
3. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Langhorst benannt.


zu TOP 1.2
4. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
5. Feststellung der Tagesordnung


Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Überweisung: Rat
der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2017
(Drucksache Nr.: 07901-17)
hierzu -> Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07901-17)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 2.16 zu behandeln.

FABIDO - Wirtschaftsplan 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09207-17)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 2.17 zu behandeln.
Wirtschaftsplan 2018ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09439-17)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 2.18 zu behandeln.

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09581-17)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 2.19 zu behandeln.

Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.8 zu behandeln.

Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahme an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09541-17)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.9 zu behandeln.

Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 im Budget der Dortmund-Agentur (FB 3)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09609-17)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.10 zu behandeln.


Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
6. Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.11.2017

Die Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.11.2017 wird genehmigt.


2. Haushalt

zu TOP 2.0
7. Aktueller Stand Haushalt 2017

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es in der aktuellen Prognose keine signifikanten Veränderungen zum letzten Managementbericht vom 09.11.2017 gebe.
Aus diesem Grund wurde kein neuer Bericht zur heutigen Sitzung vorgelegt.
In den nächsten Tagen werden die letzten Bänder beim Steueraufkommen ausgelesen. Sobald dies erfolgt sei, könne er den aktualisierten Wert mit dem Protokoll mitteilen.

Der endgültige Stand der Gewerbesteuererträge beläuft sich auf 383,9 Mio. Euro.


zu TOP 2.1
8. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
hierzu ->Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
hierzu -> Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)
hierzu -> Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2018
(Drucksache Nr.: 08581-17-E6)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2018 durch den Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 vorgesehen.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 07.11.2017 (Drucksache Nr.: 08581-17-E3)
vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Sachbearbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt
einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an
Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah
erfolgen kann Die Zunahme der Bevölkerung ist in der Zeit vom 31.12.09 bis zum 31.12.16 in den Innenstadtbezirken von 156.496 auf 168.440 Personen ( + 11.944 ) angewachsen; dies führt auch zu vermehrten telefonischen und persönlichen Bürgerkontakten, die natürlich Arbeitszeit binden.
Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-
Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person
bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 07.11.2017 (Drucksache Nr.: 08581-17-E4) vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Mitarbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Personelle Ergänzung des Jugendtreffs Winkelriedweg
und Fortführung der aufsuchenden Jugendarbeit im Stbez In-Ost

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für den
Bereich der kommunalen Jugendarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost, die organisatorisch zur
Ergänzung der personellen Besetzung des Jugendtreffs Winkelriedweg dringend benötigt
wird. Zum weiteren Aufgabenbereich zählt die Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit
im Stadtbezirk

Begründung:
Angesichts der hohen Geburtenzahlen im Stbez In-Ost und der derzeitigen Erschließung neuer Baugebiete (in den kommenden Jahren entstehen -Stand heute- ca. 1600 neue Wohneinheiten im Stadtbezirk Innenstadt-Ost) bleibt der Betrieb der einzigen kommunalen stationären Einrichtung (Jugendtreff Winkelriedweg) für die Jugendarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost unerlässlich.
Im Gespräch mit der Leitung des Jugendamtes im Sommer diesen Jahres wurde seitens des
Jugendamtes erklärt, dass im dortigen Stellplan bereits ein freier Stellenanteil von ca. 0,5
Vollzeitstelle für die Jugendarbeit im Stadtbezirk zu Verfügung steht.
Es besteht zwischen Jugendamt und Bezirksvertretung Innenstadt-Ost Konsens darüber, dass
weiterhin die aufsuchende Jugendarbeit die geeignete und bedarfsgerechte Form der Jugendarbeit im gesamten Stadtbezirk Innenstadt-Ost darstellt. Bislang hat die BV In-Ost hierfür seit Jahren 10.000 € aus eigenen Mitteln bereitgestellt. Angesichts der weiter ansteigenden Zahl von Jugendlichen im Stadtbezirk durch Zuzug und Besiedlung weiterer Neubaugebiete ist die hauptamtliche Wahrnehmung dieser Aufgabe zur nachhaltigen Ausrichtung kommunaler Jugendarbeit unbedingt geboten.
Die zusätzliche Vollzeitstelle soll die zuverlässige Öffnung des Jugendtreff Winkelriedweg
einerseits sicherstellen und andererseits von dort aus bedarfsgerecht aufsuchende Jugendarbeit steuern
Laut Stellplan des Jugendamtes könnte hierfür ein freier Stellenanteil von ca. 0,5 Stellen
bereitgestellt werden. Der restliche Stellenanteil in Höhe von 0,5 Stellenanteil müsste von der
Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 beigesteuert werden.
Grundsätzlich besteht seitens der BV In-Ost auch weiterhin die Bereitschaft aufsuchende
Jugendarbeit zu unterstützen, indem in geringerem Umfang wie bisher freiberufliche
Unterstützungskräfte (Studierende ab 3. Semester Sozialarbeit ) der hauptamtlichen Kraft
teilweise durch die BV In-Ost finanziert werden könnten.
Fazit: Erweiterung des Stellenplanes des Jugendamtes im Stadtbezirk In-Ost
um 0,5 Stellenanteil ab Haushalt 2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 08.11.2017 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Herrn Urbanek (AfD) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet den Rat der Stadt Dortmund die
Sanierung der Toilettenanlage auf dem Nordmarkt zu beschließen und dafür im
Haushaltsjahr 2018 Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten,
noch vor Beschluss über den Haushalt 2018 eine Kostenkalkulation vorzulegen.

Begründung:

Am Nordmarkt befindet sich die derzeit einzige öffentliche Toilette im Stadtbezirk
Innenstadt-Nord. Erst in merklicher Entfernung befinden sich weitere Toiletten im
Dietrich-Keuning-Haus, diese stehen aber wegen der täglichen/wöchentlichen und
alljährlichen Schließungszeiten des Hauses nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.
Die Toilettenanlage am Nordmarkt befindet sich in einem so unwürdigen Zustand,
dass von einer realen Möglichkeit, dort die Notdurft zu verrichten, nicht mehr
gesprochen werden kann. Eine Reinigung ist aufgrund des überalterten und
heruntergekommenen Zustandes kaum möglich; auch eine erfolgte Reinigung kann
den abstoßenden Eindruck kaum mildern (vgl. Bilder in der Anlage).
Gleichwohl ist eine Toilettenanlage an dieser Stelle unentbehrlich: Es findet zwei Mal
wöchentlich Markt statt, die Händler sind einschließlich Auf- und Abbau mindestens 6
Stunden vor Ort; von einer Notwendigkeit, eine Toilette aufzusuchen ist auszugehen.
Den örtlichen Gastronomen ist es nicht ohne weiteres zuzumuten, ihre Toiletten den
Markhändlern und –besuchern zur Verfügung zu stellen.
Die aktuelle Problematik einer verstärkten Verschmutzung des Öffentlichen Raumes
durch menschliche Hinterlassenschaften ist vermutlich auch darauf zurückzuführen,
dass sich im Stadtbezirk eine in der letzten Zeit gestiegene Zahl von Menschen ohne
festen Wohnsitz aufhält, die bei einem faktischen Fehlen jeglicher hygienischer
Möglichkeiten den Öffentlichen Raum benutzt.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord schließt sich einstimmig dem nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Sachbearbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt
einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an
Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah
erfolgen kann.
Die Zunahme der Bevölkerung ist in der Zeit vom 31.12.09 bis zum 31.12.16 in den Innenstadtbezirken von 156.496 auf 168.440 Personen (+ 11.944 ) angewachsen; dies führt auch zu vermehrten telefonischen und persönlichen Bürgerkontakten, die natürlich Arbeitszeit
binden.
Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-
Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person
bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.



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Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), CDU-Fraktion (3), Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke & Piraten (2) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/ AfD) unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten und Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost) wie folgt zu beschließen:
Den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis nehmen und diesen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen überweisen.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2018 durch den Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 vorgesehen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung vom 08.11.2017 vor:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis und beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Vertreter FBI) – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Pläne in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Gleichzeitig beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, darauf hinzuwirken, dass seitens der Verwaltung sichergestellt wird, dass Beschlüsse in einem angemessenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, um die Handlungsfähigkeit der Bezirksvertretung zu gewährleisten.


Zudem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 29.11.2017 vor:
Die CDU Fraktion kritisiert deutlich, dass die begrüßenswerte Zurverfügungstellung eines Budgets für die Bezirksvertretungen aber auch die Verantwortung der Verwaltung mit sich führt, diesbezügliche Beschlüsse – insbesondere im Tief- und Hochbaubereich – zeitnah auszuführen. Sinnvolle Maßnahmen der Bezirksvertretung werden seit Jahren nicht oder spät umgesetzt. Die CDU-Fraktion fordert, dass wenn entsprechende Mittel bereitgestellt werden, auch notwendige Strukturen geschaffen werden, diese Beschlüsse in adäquater Zeit auszuführen. Es kann nicht sein, dass Beschlüsse nicht ausgeführt werden, weil die Verwaltung ihrerseits „schlecht formulierte Beschlüsse“ kritisiert, und dann nicht umsetzen kann, weil Personal fehlt. Die Bezirksvertretungen verschwenden ihre Zeit mit Beschlussfassungen, solange das Baudezernat nicht die notwendigen Strukturen schafft, die Beschlüsse der Bezirksvertretung auch umzusetzen. Die CDU fordert analog zur Gesamtfraktion der CDU eine Stelle bei der Verwaltung, die die Ausführung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen mit höchster Priorität nachhält. Zudem soll vorhandenes Personal priorisiert eingesetzt werden.
Die SPD-Fraktion/Fraktion B90/Die Grünen folgen diesen Ausführungen dahingehend, dass die schleppende oder ausbleibende Ausführung von Beschlüssen zu kritisieren ist. Sie verweist aber auf den Umstand, dass die Verwaltung schlichtweg kein Personal findet, da der Markt leergefegt ist und aufgrund von Sparbeschlüssen, die seitens der CDU gefordert wurden, diese Sparpolitik dazu führt, das wegen fehlendem Personal nun Beschlüsse schleppend ausgeführt werden. Die Verwaltung muss zwingend mehr Personal einstellen, um ihre Aufgaben zu erledigen. Zudem wird angemerkt, dass die Mehrzahl der Beschlüsse ausgeführt wird – aufgrund fehlender Kapazitäten bei Baufirmen findet die Verwaltung keine ausführenden Firmen, Beschlüsse im Baubereich auszuführen. Es sollten aber Prioritäten gesetzt werden.
Die Fraktion Die Linke fordert, dass die personellen Engpässe beim Personal schnell beseitigt werden müssen.
Zu diesen Bemerkungen zum Gesamthaushalt schließt sich die Bezirksvertretung Innenstadt-West Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und –Nord an:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schließt sich einstimmig bei 1 Enthaltung dem nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Sachbearbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an
Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah
erfolgen kann.
Die Zunahme der Bevölkerung ist in der Zeit vom 31.12.09 bis zum 31.12.16 in den Innenstadtbezirken von 156.496 auf 168.440 Personen ( + 11.944 ) angewachsen; dies führt auch zu vermehrten telefonischen und persönlichen Bürgerkontakten, die natürlich Arbeitszeit
binden.
Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-
Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person
bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Steingötter) unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze (Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost) wie folgt zu beschließen:
Den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis nehmen und diesen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen überweisen.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2018 durch den Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 vorgesehen.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Inhalte der vorangegangenen Empfehlungen und Überweisungen in den Anträgen der Fraktionen enthalten seien (vgl. hierzu SPD-Antrag Nr. 7 und 12, sowie Antrag Nr. 3 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die vorangegangenen Empfehlungen und Überweisungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt zudem folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerk aus der Sitzung vom 14.11.2017 vor:

Das BPN beschloss folgende Empfehlung:

1. Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt, dass von den geplanten Einsparungen im
Behindertenfahrdienst in Höhe von 600.000 € p.a. Abstand genommen wurde.

2. Das Behindertenpolitische Netzwerk setzt sich für eine ausreichende Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in den Prozessen wie „MP Mobilität 2030“, Beirat Nahmobilität u.a. ein und bittet dazu um Unterstützung des Rates der Stadt Dortmund.
3. Das Behindertenpolitische Netzwerks wünscht eine dem jetzigen und zukünftigen Bedarf angemessene finanzielle Ausstattung des Behindertenfahrdiensts.

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, ergänzend zum Beschlussvorschlag zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018 (Drucksache-Nr. 08581-17) eine wissenschaftliche und haushaltsrechtliche Untersuchung zum aktuellen und zukünftigen Bedarfs an Leistungen eines Behindertenfahrdiensts in Dortmund in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse sollen zu den Haushaltsberatungen für 2019 vorliegen.


Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN erhebt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zum Antrag.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 vor:

Es lagen folgende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017:

„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis und beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Vertreter FBI) – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Pläne in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Gleichzeitig beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, darauf hinzuwirken, dass seitens der Verwaltung sichergestellt wird, dass Beschlüsse in einem angemessenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, um die Handlungsfähigkeit der Bezirksvertretung zu gewährleisten.

Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017:
„Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede bemängelten dass viele Beschlüsse liegen geblieben sind und nur 20 % umgesetzt worden seien. Sie wiesen auf den Sanierungsstau hin. Es sei auch wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibt. Im Anschluss erging folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen.


Es lagen folgende Anträge vor:

CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 08581-17-E7:
„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Um der in großen Teilen unzureichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen in Dortmund besser begegnen zu können, beschließt der Ausschuss, dass ab 2018 weitere 100 Kindertagespflegeplätze, u.a. auch in Kinderstuben, trägerübergreifend eingerichtet werden.
Die im sog. „Krippengipfel“ 2011 beschlossene Quotierung von 30% U3-Kindertagespflege - zu 70% Kindertagesplätzen wird für die kommenden vier Jahre in Dortmund ausgesetzt.

Begründung

Für Dortmund wurde vor einigen Jahren ein Bedarf von 41% bei der Kinderbetreuung festgestellt. Per Ratsbeschluss hat sich Dortmund auf eine Quote von 35% bei der U3-Betreuung festgelegt. Da Dortmunds Einwohnerzahl durch eine deutlich gestiegene Geburtenrate, ergänzt durch Zuzug aus Südosteuropa, hier wohnende Flüchtlinge, viele Studenten und weitere neu zugezogene Berufstätige nun weit über die 600.000er-Grenze gestiegen ist, muss auch die Anzahl der Betreuungsplätze weiter mitwachsen.
Da es aber stetig schwieriger wird geeignete und bezahlbare Grundstücke für neue TEKs zu finden und zu bebauen - da auch die Bauwirtschaft kaum noch nachkommt ihre Aufträge abzuarbeiten - ist es zunehmend schwieriger das Quotenziel zu erreichen. Es fehlen aktuell mehrere hundert Betreuungsplätze in Dortmund.
Allerdings kann durch das Schaffen von weiteren Kindertagespflegeplätzen (sog. Tagesmütter) kurzfristig teilweise und überbrückende Abhilfe bei der größer werdenden Versorgungslücke gebildet werden. Mit dem erweiterten Kindertagespflegeangebot können zum einen mögliche Klagen (Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz) besser abgewendet und zum anderen insbesondere auch jungen Eltern der frühere Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden.“


SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 08581-17-E8:
„die SPD-Fraktion stellt folgende Anträge zum Haushalt 2018 und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Personelle Ergänzung für Jugendtreff Winkelriedweg und Fortführung aufsuchende Jugendarbeit
Durch Aufstockung um eine halbe auf eine ganze Stelle für den Jugendtreff Winkelriedweg kann die aufsuchende Jugendarbeit bedarfsgerechter gesteuert und durchgeführt werden. Der Jugendtreff Winkelriedweg ist die einzige Jugendeinrichtung im Stadtbezirk.
Auch mit Blick auf die Entwicklung weiterer Wohngebiete (z.B. Güterbahnhof In-Ost) muss die Jugendarbeit Bereich gefestigt werden.
Antrag:
Der Jugendtreff Winkelriedweg erhält eine halbe Personalstelle mehr.


Falken Bildungs- und Freizeitwerk Dortmund e.V.
Zur Stärkung und Qualifizierung bestehender Strukturen und der Verstetigung der offenen Kinder- und Jugendarbeit beantragt das Falken Bildungs- und Freizeitwerk die Finanzierung einer halben Stelle.
Antrag:
Zur Finanzierung einer halben Stelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit werden dem Falken Bildungs- und Freizeitwerk Mittel bereitgestellt.

Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Die personelle Ausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist gemäß Jugendhilfeplanung nicht bedarfsgerecht. Dies führt zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit wie Wartelisten der Beratungsstellen. Wichtige Aufgaben können nicht mehr hinreichend erfüllt werden. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit soll deshalb Abhilfe wie folgt geschaffen werden:
Antrag:
Das Jugendamt wird beauftragt, die Personalsituation in den vier Beratungsstellen der freien Träger der Jugendhilfe im Hinblick auf die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben für besondere Zielgruppen bedarfsgerecht anzupassen und personell nachzusteuern.
Gleiches gilt für eine personelle Anpassung, um die erforderlichen Erziehungsberatungskontingente für den Stadtbezirk Huckarde zu gewährleisten, die durch Anbindung in den städt. Beratungsstellen Lütgendortmund und Mengede geschaffen werden könnten.

Neuer Lernort
Der Träger der Hilfeeinrichtung für Grundschulkinder im Stadtbezirk Scharnhorst beantragt, dass die städtische Förderung in Höhe von 120.000 € im Jahr analog den Verträgen mit anderen Jugendhilfeträgern ebenfalls im Rahmen eines 5-Jahres-Vertrages geregelt wird, in dem auch die übliche jährliche 1,5%ige Dynamisierung festgeschrieben wird.
Antrag:
Mit dem Neuen Lernort wird ein 5-Jahres-Vertrag für seine Arbeit mit benachteiligten Kindern abgeschlossen.

Jugendberufshilfe
Zur Integration bislang schwer erreichbarer junger Menschen in Ausbildung und Beschäftigung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Antrag:
1. Zur Aufrechterhaltung der niedrigschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe werden 208.000 Euro zusätzlich bereitgestellt.
2. Für die Durchführung einer Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe werden 7.500 Euro zusätzlich bereitgestellt.“





Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.:08581-17-E9:
„…die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um die Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:

● Maßnahmen der Jugendberufshilfe

1) Der Ausschuss stellt fest, dass die Maßnahmen der Jugendberufshilfe gesichert und ausgebaut werden müssen.

2) Dazu werden insgesamt 220.000 Euro zur Verfügung gestellt, um
a) die durch Unterfinanzierung bedrohten niedrigschwelligen Angebote aufrecht zu erhalten,
b) eine Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote
der Jugendberufshilfe durchzuführen.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen Beschäftigung und Qualifizierung von jungen entkoppelten Menschen planungsreif zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.

Begründung:
Der aktuelle Jugendförderplan stellt fest, dass Maßnahmen im Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den kommenden Jahren ausgebaut werden müssen. Gleichzeitig sind insbesondere die niedrigschwelligen Maßnahmen durch eine dauerhafte Unterfinanzierung in ihrer Fortführung bedroht. Bereits im letzten Jahr wurde dazu ein Haushaltantrag der GRÜNEN Fraktion zur Sicherstellung der Maßnahmen beschlossen.

● Erziehungs- und Familienberatungsstellen

1) Für eine kurzfristige personelle Aufstockung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 80.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, insbesondere für den Bereich der Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Fragen des Umgangsrechts.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen darüber hinaus gehenden personellen Bedarf im Gesamtverbund der Beratungsstellen der freien Träger und des psychologischen Beratungsdienstes des Jugendamtes sowie des schulpsychologischen Dienstes zu ermitteln und entsprechend nachzusteuern.

Begründung:
Die Nachfrage nach den Angeboten der Dortmunder Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist weiterhin sehr hoch und überschreitet die vorhandenen Kapazitäten bei weitem. Die Anliegen vieler Familien sind häufig sehr komplex und in vielen Fällen auch eng mit der Situation des jeweiligen Sozialraumes verbunden. Ein zunehmender Schwerpunkt mit seit Jahren steigenden Zahlen ist die Beratung bei Trennung und Scheidung der Eltern und Unterstützung in Fragen des Umgangsrechts.“

Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (mdl.):

1. Aufstockung der Stellen im Bereich der städt. Erziehungsberatungs- stellen/Psychologischen Beratungsdienste
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt eine Personalbedarfs- berechnung in diesem Bereich und eine daraus sich ergebende Aufstockung des Personalschlüssels.

2.
Ausbau der Kinderstuben
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbau der Kinderstuben.
Jeder der 13 benachteiligten Sozialräume soll mindestens eine solche Kinderstube erhalten.
Begonnen soll mit den Sozialräumen der Nordwärts-Kulisse. Danach sollen kontinuierlich die
Sozialräume in den anderen Stadtbezirken (z. B. Clarenberg in Hörde) folgen.

3. Weiterführung von vier eingruppigen Kitas
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die im Memorandumsprozess vorgeschlagene Schließung von vier eingruppigen Kitas nicht durchzuführen.

I. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlungen der Bezirksvertretung Eving und Menge zur Kenntnis.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den geänderten Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08581-17-E7): (es erfolgte Einzelabstimmung)
Um der in großen Teilen unzureichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen in Dortmund besser begegnen zu können, beschließt der Ausschuss, dass ab 2018 weitere 100 180 Kindertagespflegeplätze, u.a. auch in Kinderstuben, trägerübergreifend eingerichtet werden.
Abstimmung: einstimmig beschlossen

Die im sog. „Krippengipfel“ 2011 beschlossene Quotierung von 30% U3-Kindertagespflege - zu 70% Kindertagesplätzen wird kann im Bedarfsfall für die kommenden vier Jahre in Dortmund ausgesetzt werden.
Abstimmung: Formulierung abgelehnt (5 Ja, 5 Nein, 4 Enthaltungen)
III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08581-17-E8): (es erfolgte Einzelabstimmung)
a) Personelle Ergänzung für Jugendtreff Winkelriedweg und Fortführung aufsuchende Jugendarbeit
Der Jugendtreff Winkelriedweg erhält eine halbe Personalstelle mehr.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (11 Ja, 3 Enthaltungen - CDU-Fraktion)
b) Falken Bildungs- und Freizeitwerk Dortmund e.V.
Zur Finanzierung einer halben Stelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit werden dem
Falken Bildungs- und Freizeitwerk Mittel bereitgestellt.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen
(9 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen)

c) Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Das Jugendamt wird beauftragt, die Personalsituation in den vier Beratungsstellen der
freien Träger der Jugendhilfe im Hinblick auf die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben für
besondere Zielgruppen bedarfsgerecht anzupassen und personell nachzusteuern.
Gleiches gilt für eine personelle Anpassung, um die erforderlichen Erziehungsberatungskontingente für den Stadtbezirk Huckarde zu gewährleisten, die

durch Anbindung in den städt. Beratungsstellen Lütgendortmund und Mengede
geschaffen werden könnten.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (11 Ja, 3 Nein)

d) Neuer Lernort
Mit dem Neuen Lernort wird ein 5-Jahres-Vertrag für seine Arbeit mit benachteiligten Kindern
abgeschlossen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (7 Ja, 1 Nein, 6 Enthaltungen)

e) Jugendberufshilfe
1. Zur Aufrechterhaltung der niedrigschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe werden 208.000 Euro zusätzlich bereitgestellt.
2. Für die Durchführung einer Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe werden 7.500 Euro zusätzlich bereitgestellt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (13 Ja, 1 Enthaltung - Herr Ortmann)

IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08581-17-E9):
(es erfolgt
Einzelabstimmung)


a) Maßnahmen der Jugendberufshilfe
1) Der Ausschuss stellt fest, dass die Maßnahmen der Jugendberufshilfe gesichert und
ausgebaut werden müssen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen

2) Dazu werden insgesamt 220.000 Euro zur Verfügung gestellt, um
a) die durch Unterfinanzierung bedrohten niedrigschwelligen Angebote aufrecht zu erhalten,
b) eine Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe durchzuführen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (13 Ja, 1 Enthaltung)
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen Beschäftigung
und Qualifizierung von jungen entkoppelten Menschen planungsreif zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen

b) Erziehungs- und Familienberatungsstellen
1) Für eine kurzfristige personelle Aufstockung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 80.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt,
insbesondere für den Bereich der Beratung bei Trennung und Scheidung
sowie Fragen des Umgangsrechts.
Abstimmung: einstimmig beschlossen
(13 Ja, 1 Enthaltung - Fraktion Die Linke & Piraten)
2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen darüber hinaus gehenden personellen Bedarf im Gesamtverbund der Beratungsstellen der freien Träger und des psychologischen Beratungsdienstes des Jugendamtes sowie des schulpsychologischen Dienstes zu ermitteln und entsprechend nachzusteuern.
Abstimmung: einstimmig beschlossen
V. Nach kurzer Diskussion wurden die drei Anträge der Fraktion Die Linke & Piraten von Frau Dr. Tautorat zurückgezogen und sollen in modifizierter Form für den Rat der Stadt Dortmund gestellt werden.

Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II. - IV. empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (10 Ja, 4 Enthaltungen - CDU-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 - 2021 zu beschließen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 29.11.2017 zu folgen.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 7-11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10), Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 – 2021 zur Kenntnis.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlussvorlage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag
zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag
zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

Zusatz- /Ergänzungsantrag
zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

Zusatz- /Ergänzungsantrag
zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)


Zusatz- /Ergänzungsantrag
zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag
zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E11)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E13)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)


1. Stärkung des Schiedsamtes
Die Erhöhung der Aufwandspauschale auf 80,00 Euro und die Anhebung der Sprechzimmervergütung auf 15,00 Euro pro Fall ab Januar 2018 wird beschlossen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Anpassung und Reduzierung der Wahlbezirke zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Insbesondere in Schiedsbezirken mit geringen Fallzahlen oder in längerfristig vakanten Bezirken sollte eine mögliche Anpassung geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Saubere Stadt
Die Verwaltung wird aufgefordert den Kontrolldruck zu verstärken, den vorhandenen Buß- und Verwarngeldkatalog konsequent umzusetzen und hierzu die erforderlichen personellen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu soll die Verwaltung ein Konzept erstellen aus dem auch personelle Bedarfe in der Verwaltung hervorgehen. Die weitere fachliche Beratung erfolgt im zuständigen Fachausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

3. Gasthaus
Der Rat beschließt, für die Förderung des nicht medizinischen Bereiches des Gasthauses
finanzielle Mittel von bis zu zusätzlich 100.000 jährlich bereit zu stellen. Die genauen Modalitäten dieser Förderung sollen von der Verwaltung analog des „Rahmenvertrages über die Förderung der von freien Verbänden und deren Einrichtungen erbrachten sozialen Dienste“ ausgearbeitet werden und ab 2019 in eben diesen Rahmenvertrag eingebettet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

4. Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen
Der Rat beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, in der ämterübergreifend die zeitnahe Umsetzung der Bezirksvertretungsmaßnahmen nachgehalten und überwacht wird. Weiterhin sollen die Rahmenverträge für standardisierte Maßnahmen ausgeweitet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 20 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

5. Förderung der freien Kulturarbeit
Der Rat erwartet, dass im ersten Quartal 2018 ein zeitgemäßes Förderkonzept für die freie Kulturarbeit erstellt und vorgelegt wird.
Der Rat beschließt, die Mittel zur Förderung der freien Kulturarbeit mit Vorlage des neuen Förderkonzeptes um 250.000 € jährlich zu erhöhen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Freigabe der Mittel erst dann erfolge, wenn das Förderkonzept dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und durch ihn genehmigt wurde. Unter der Bedingung dieses Sperrvermerks werde seine Fraktion dem Antrag zustimmen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet festzuhalten, dass die Beschlüsse des Rat zu diesem Thema weiterhin Bestand haben (vgl. CDU-Antrag Nr. 9).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 7 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

6. Akademie für Digitalität und Theater
Der Rat begrüßt die Initiative, in Dortmund eine Akademie für Digitalität und Theater zu errichten. Die Ideengeber und die Verwaltung werden beauftragt, erforderliche Rahmenbedingungen zu klären und das Konzept entscheidungsreif weiter zu entwickeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 8 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

7. Jugendtreff Winkelriedweg
Der Jugendtreff Winkelriedweg erhält eine halbe Personalstelle mehr.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017

8. Falken Freizeit- und Bildungswerk
Zur Finanzierung einer halben Stelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit werden dem Falken Bildungs- und Freizeitwerk Mittel bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017





9. Jugendberufshilfe
Zur Aufrechterhaltung der niedrigschwelligen Angebote der Jugendberufshilfe werden 208.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Für die Durchführung einer Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe werden 7.500 Euro zusätzlich bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 8 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

10. Neuer Lernort
Der Träger der Hilfeeinrichtung für Grundschulkinder im Stadtbezirk Scharnhorst beantragt, dass die städtische Förderung in Höhe von 120.000 € im Jahr analog den Verträgen mit anderen Jugendhilfeträgern ebenfalls im Rahmen eines 5-Jahres-Vertrages geregelt wird, in dem auch die übliche jährliche 1,5%ige Dynamisierung festgeschrieben wird. Deshalb beschließt der Rat, dass mit dem Neuen Lernort ein 5-Jahres-Vertrag für seine Arbeit mit benachteiligten Kindern abgeschlossen wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017

11. Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Das Jugendamt wird beauftragt, die Personalsituation in den vier Beratungsstellen der freien Träger der Jugendhilfe im Hinblick auf die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben für besondere Zielgruppen bedarfsgerecht anzupassen und personell nachzusteuern.
Gleiches gilt für eine personelle Anpassung, um die erforderlichen Erziehungsberatungskontingente für den Stadtbezirk Huckarde zu gewährleisten, die durch Anbindung in den städt. Beratungsstellen Lütgendortmund und Mengede geschaffen werden könnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017, sowie den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

12. Geschäftsführungen der drei Innenstadt Bezirksvertretungen
Mit den Beschlüssen zum Haushalt 2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Personalausstattung der Geschäftsführungen der drei Innenstadt-Bezirksvertretungen zu überprüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass 0,5 Stellen erforderlich sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Stelle kurzfristig einzurichten und zu besetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

14. Frauenhaus
Der Rat beschließt, den Empfangsdienst des Frauenhauses Dortmund zur Sicherheit der Bewohnerinnen und ihrer Kinder fortzuführen und die Finanzierung sicherzustellen. Hierfür sind in den Haushalten 2018 ff. 40.000€ bereit zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 1 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

15. Schulsozialarbeit
Der Rat fordert die neue Landesregierung auf, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der nach dem BuT angestellten Schulsozialarbeiter(innen) endlich dauerhaft bereit zu stellen, damit die nunmehr seit über 6 Jahren befristeten Stellen endlich in unbefristete Arbeitsverhältnisse überführt werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 12 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

16. Investitionsprogramme für die Bildungsinfrastruktur
Der Schul- und Bildungsbereich nimmt einen breiten Raum bei der Umsetzung der unterschiedlichen Förderprogramme ein. Damit alle Maßnahmen innerhalb der vorgegebenen Fristen tatsächlich „abgearbeitet“ werden können, muss das fachliche Know-How im Schulverwaltungsamt und den anderen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung angepasst und bedarfsgerecht personell aufgestockt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

17. Verbesserte Baustellenkoordination
Zur Koordination der Baustellen verschiedener Straßenbaulastträger und verschiedener Ver- und Entsorger im öffentlichen Straßenraum ist insbesondere zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen eine städtische Gesamtkoordination für die Einrichtung von Baustellen erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.03.2018 eine Baustellenkoordination im Tiefbauamt aufzubauen und hier die entsprechende technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen sowie eine Kooperationsvereinbarung zur effektiveren Baustellenkoordination mit den kommunalen Unternehmen und dem Landesbetrieb StraßenNRW zu schließen. Um Baumaßnahmen transparent zu gestalten und eine bessere Akzeptanz zu bewirken, wird die Verwaltung aufgefordert, betroffene Anlieger nicht nur über die vorhandene Internetpräsenz der Stadt Dortmund zu informieren, sondern zusätzlich bei Großbaustellen möglichst frühzeitig schriftlich, beispielsweise durch Hauswurfsendungen, über mögliche Beeinträchtigungen zu benachrichtigen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, künftig eine bewohnerorientierte Organisation der Baustellen mit zusätzlichen Baustelleninformationen vor Ort durchzuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

18. Zweiter Rettungsweg
Das Themenfeld „Sicherstellung des zweiten Rettungsweges“ gewinnt zunehmend an Bedeutung. In Dortmund wird die Problematik sehr praxisorientiert mit Hilfe von sog. Fallkonferenzen unter interdisziplinärer Beteiligung verschiedener Fachbereiche angegangen. Der Rat unterstützt die Bemühungen der Verwaltung, eine generelle Lösung auf Ebene des Städtetages zu erzielen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die von den Fachbereichen geltend gemachten Personalbedarfe zu untersuchen. Der Rat der Stadt ist über das Ergebnis der Personalbedarfsbemessung zu unterrichten. Zudem bittet der Rat der Stadt um eine Stellungnahme der Verwaltung, aus welchem Grund die Investitionsplanung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung im Wirtschaftsplan 2018 um rund 10 Mio. € nach unten korrigiert wurde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 3 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

19. Flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken
Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für ein flächendeckendes Angebot öffentlich nutzbarer Toiletten bzw. Sanitäreinrichtungen aufzuzeigen und ein stadtbezirksübergreifendes Konzept für die Umsetzung und öffentlichkeitswirksame Vermarktung zu entwickeln.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass Beschlüsse der Bezirksvertretungen und der Anträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 3-5 zu diesem Thema mit abgearbeitet werden sollen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

20. Kostenersparnisse bei Druckerzeugnissen
Beim Versand von Informationsbroschüren werden Ratsmitglieder häufig in ihren verschiedenen Funktionen (Fraktionsvorsitz, Ausschussvorsitz, Ratsmitglied) angeschrieben. Kosten für diese Mehrfachsendungen sind vermeidbar. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Adressdatenbanken dahingehend zu überarbeiten, dass Mehrfachsendungen nicht mehr erfolgen. Darüber hinaus sollten Druckstandards für den Alltagsgebrauch gesenkt werden. Farbdrucke und Hochglanzbroschüren sind aus Kostengründen nur noch in Ausnahmefällen anzufertigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


1. Durchleitung der Integrationspauschale des Bundes
Der Rat erkennt an, dass die Stadt Dortmund im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes finanziell ordentlich ausgestattet wurde. Die Landesregierung bleibt jedoch aufgefordert, die im Wahlkampf zugesicherte 100%ige Durchleitung der Integrationspauschale in Höhe von insgesamt 420 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen auch zeitnah zu realisieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Erhöhung des jährlichen Einsparvolumens im Rahmen des Memorandumprozesses
von 15 auf 20 Millionen Euro
Die Zielvorgabe des Maßnahmevolumens „Memorandum“ wird vom Haushaltsjahr 2018 an von 15 Millionen Euro/a auf 20 Millionen Euro/a erhöht. Hierbei sind die nachhaltigen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu verstärken. Dies soll zur weiteren Entschuldung des städtischen Haushaltes und dem damit verbundenen kurzfristigen Haushaltsausgleich spätestens ab dem Jahr 2020 beitragen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet festzuhalten, dass diese Maßnahmen in der Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 identifiziert werden und die nachhaltigen Maßnahmen unterjährig verwirklicht werden. Eine kostenstellescharfe Berechnung bis zur Verabschiedung des Haushaltes im Rat sei nicht möglich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, zu.

3. Lösung der Problematik „zweiter Rettungsweg“ bei Baumaßnahmen
Das zukünftige Vorhalten eines zweiten Rettungswegs für die Feuerwehr darf nicht dazu führen, dass es dauerhaft zu verminderten Investitionen im Bereich Hochbau, Tiefbau und Stadtentwässerung kommt. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die in den drei genannten Fachbereichen zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch tatsächlich zeitnah zu verausgaben. Dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen ist bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 ein ausführliches Konzept vorzulegen, wie mit der Problematik des zweiten Rettungsweges unter der Prämisse zukünftig umgegangen werden soll.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 18 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

4. Effektives Baustellenmanagement
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Baustellenmanagement zwischen Tiefbauamt, Stadtentwässerung, städtischen Töchtern wie beispielweise DEW21/DONETZ sowie externen dritten Bauherren (Landesbetrieb Straßenbau) deutlich zu optimieren. Verkehrssituationen wie in der jüngsten Vergangenheit (z. B. B54, Schüruferstraße, Hagener Straße) sind für die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds, für Pendlerinnen und Pendler, aber auch für die betroffenen Geschäftsleute nicht hinnehmbar. Daher erwartet der Rat, dass Baumaßnahmen zukünftig besser aufeinander abgestimmt werden. Ein Konzept dazu, das insbesondere auch verbesserte Kommunikationsstrategien aufzeigt, ist dem Fachausschuss bis zum Ende des 2. Quartals 2018 vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 17 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

5. Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Die Aufgabenerledigung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll künftig durch die energische Ausweitung einer „Kooperation mit der Kommunalwirtschaft“, die eine der zentralen Maßnahmen des sog. Memorandums darstellt, verbessert werden. Durch die vermehrte Vergabe an „Dritte“ soll dabei das Ziel der Gebührenstabilität, das Abbremsen eines weiteren Auswuchses des Personals, ein besseres Investitionsverhalten sowie eine Leistungs- und Effizienzverbesserung durch Optimierung der Organisation „Eigenbetrieb Stadtentwässerung“ erreicht werden. Die weitere fachliche Befassung erfolgt im zuständigen Fachausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

6. Konzept zur zeitnahen Verausgabung der BV-Mittel
Der Rat stellt fest, dass das mit den Haushaltsberatungen im Dezember 2016 beschlossene
Konzept zur zeitnahen Abarbeitung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen nicht - wie vom Rat beschlossen - bis zum zweiten Quartal 2017 vorgelegen hat. Er erwartet nunmehr, dass dieses Konzept spätestens bis zum zweiten Quartal 2018 endgültig vorgelegt wird. Im Rahmen dieses Konzeptes wird die Verwaltung weiterhin aufgefordert, den Bezirken quartalsweise eine Übersicht vorzulegen, welche Beschlüsse aus Sicht der Verwaltung dauerhaft nicht umgesetzt werden können und daher von den jeweiligen Bezirksvertretungen zurückgenommen werden sollten, um die zur Verfügung gestellten Mittel für andere Projekte verausgaben zu können. Es werden aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen getroffen mit dem Ziel, Bezirksvertretungsmaßnahmen zu priorisieren und damit auch zu optimieren. Hierzu wird eine ämterübergreifende stellenplanneutrale Task Force zur Umsetzung der Maßnahmen der Bezirksvertretungen eingerichtet. Die Verwaltung unterbreitet dem Rat kurzfristig einen Vorschlag, wie die Projektleitungsverantwortung organisiert werden soll.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 20 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

7. Evaluierung der Förderrichtlinien der freien Kulturszene
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund grundlegend zu überarbeiten und die Förderung ab dem Jahr 2019 neu zu sortieren. Die Gesamtsumme der Förderung soll beibehalten werden, wobei zukünftig vermehrt der Aspekt einer „Anschubfinanzierung“ für Projekte der freien Kulturarbeit in den Vordergrund gerückt werden soll, die sich dann perspektivisch von selbst finanzieren oder aber einen deutlich geringeren Zuschuss erhalten. Im Rahmen dieses neuen Konzeptes hat der Beschluss des Rates zum Festival „Ruhrhochdeutsch“ bis auf weiteres Bestand.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, sowie der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 5 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

8. Akademie für Digitalität und Theater
Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dass Dortmund Standort der „Akademie für
Digitalität und Theater“ wird. Er zeigt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass
sich die Stadt Dortmund auch finanziell im Rahmen einer Anschubfinanzierung in
Höhe bis zu max. 50.000 Euro, die aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Theater zu finanzieren sind, am Gründungsprozess beteiligt. Im Ausschuss für Kultur,
Sport und Freizeit ist spätestens in der Aprilsitzung des Jahres 2018 ein verfeinertes
Konzept hierzu vorzulegen, das neben dem Standort auch den einmaligen
Investitionsbedarf sowie einen möglichen jährlichen Zuschussbedarf aufzeigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

9. Standortsuche Chorakademie
Der Rat der Stadt ist erfreut darüber, dass sich die Chorakademie zur größten Singschule Europas entwickelt hat. In 30 Chören singen mittlerweile 1.000 Mitglieder, die insgesamt an über 150 Veranstaltungen beteiligt sind. Räumlich ist die Chorakademie durch ihren großartigen Erfolg jedoch mittlerweile an ihre Grenzen gestoßen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Suche nach weiteren Proberäumlichkeiten die Chorakademie aktiv zu unterstützen und gegebenenfalls auch städtische finanzielle Mittel in Höhe von max. 50.000 Euro, die aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturbetriebe zu finanzieren sind, bereitzustellen. Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird im zweiten Quartal 2018 hinsichtlich der Standortsuche und der möglichen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund Bericht erstattet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

10. Finanzielle Ausstattung des Ordnungsamtes
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes im Ordnungsamt (Ordnungspartner, Service- und Präsenzdienste, Verkehrsüberwachung) in letzter Zeit vermehrt verbaler, teilweise sogar körperlicher Gewalt ausgesetzt sind. Um diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Beratungsangeboten (z. B. Supervision) zukünftig besser betreuen zu können, werden dem Ordnungsamt hierfür zweckgebunden einmalig 30.000 € zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

1) Wohnraumförderung
Das aktuelle, mehrjährige Wohnraumförderprogramm des Landes endet in diesem Jahr. Gleichzeitig laufen die Entflechtungsmittel des Bundes 2019 aus. Davon ist u.a. der Wohnungsbau betroffen. Zwischen 40 und 50% aller Haushalte in NRW sind die Zielgruppe eines geförderten Wohnungsbaus. Die Nachfrage, insbesondere nach kleinen, altersgerechten/barrierefreien und preisgünstigen Mietwohnungen steigt kontinuierlich. Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum wird auch in Dortmund zu einer der zentralen Gerechtigkeitsfragen.
Der Rat fordert die Landesregierung auf, für die schnelle Umsetzung eines neuen mehrjährigen Wohnraumförderprogramms zu sorgen und den sozialen Wohnungsbau dauerhaft und zweckgebunden auch nach 2019 fortzuführen. Dabei soll die Finanzierungsgrundlage der sozialen Wohnraumförderung den gestiegenen Anforderungen angepasst werden. Ziel muss es sein, verlässliche Rahmenbedingungen und eine bedarfsgerechte Schwerpunktsetzung bei der Ausrichtung der Wohnungspolitik zu schaffen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

8) Maßnahmen der Jugendberufshilfe
Für die Sicherung der Maßnahmen der Jugendberufshilfe werden insgesamt
220.000 Euro 208.000 Euro und einmalig 7.500 Euro (vgl. Beträge SPD-Antrag Nr. 9) zur Verfügung gestellt. Damit sollen die durch Unterfinanzierung bedrohten
niedrigschwelligen Angebote aufrechterhalten sowie eine Planungskonferenz
zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe durchgeführt werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen
Beschäftigung und Qualifizierung von jungen „entkoppelten“ Menschen planungsreif
zu entwickeln und dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und dem Antrag der SPD-Fraktion Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

9) Frauenhaus
Das Dortmunder Frauenhaus verfügt über 30 Plätze, die ständig belegt sind. 2016 mussten 320 Anfragen von Frauen in Not mangels Platz abgelehnt werden. Momentan erhält das Frauenhaus jährlich 147.000 Euro vom Land sowie 210.000 Euro von der Stadt. Es steht in Verhandlungen mit dem Land, um die viereinhalb vollzeitverrechneten Stellen aufzustocken. Akut gefährdet ist die Besetzung der Pforte zumindest bis 23 Uhr und an den Wochenenden. Dafür werden im Haushalt 2018 zusätzlich 40.000 Euro zur Verfügung erstellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 1 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

10) Erziehungsberatungsstellen
Die Nachfrage nach den Angeboten der Dortmunder Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist weiterhin sehr hoch und überschreitet die vorhandenen Kapazitäten bei Weitem. Die Anliegen vieler Familien sind häufig sehr komplex und oft eng mit der Situation des jeweiligen Sozialraumes verbunden. Für eine kurzfristige personelle Aufstockung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 80.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, insbesondere für den seit Jahren steigenden Bedarf bei der Beratung bei Trennung und Scheidung der Eltern sowie der Unterstützung in Fragen des Umgangsrechts. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, einen darüber hinaus gehenden personellen Bedarf im Gesamtverbund der Beratungsstellen der freien Träger und des psychologischen Beratungsdienstes des Jugendamtes sowie des schulpsychologischen Dienstes zu ermitteln und entsprechend nachzusteuern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und den Anträgen der SPD-Fraktion Nr. 11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

12) Schulsozialarbeit
In Dortmund sind die 81 Schulsozialarbeiterstellen des BuT für das erste Halbjahr 2018 allein über kommunale Mittel abgesichert worden. Anschließend hatte die alte Landesregierung angekündigt, die Teilfinanzierung bis Ende 2018 sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund können die für die erste Hälfte 2018 eingeplanten kommunalen Mittel zur Gegenfinanzierung des kompletten Jahres genutzt werden.
Die neue Landesregierung hat inzwischen angekündigt, die Teilfinanzierung der Stellen der Schulsozialarbeit des BuT über 2018 hinaus bis 2021 mit jährlich 47,7 Millionen Euro fortzusetzen. Spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 kann es aber keine befristete Weiterbeschäftigung der an Dortmunder Schulen tätigen 81 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mehr geben. Nach mehreren Verlängerungen der Arbeitsverträge seit 2011 und großem Einsatz aller Träger schließen sich arbeitsrechtlich die bisher praktizierten Zwischenlösungen aus. Für die aktuell Beschäftigten bedeutet dies Unsicherheit über ihre weitere Beschäftigungsperspektive. Dies führt dazu, dass erfahrene Fachkräfte sich gezwungen sehen, sich beruflich anders zu orientieren. Diese Verunsicherung wirkt sich spürbar auch auf Schulen, Eltern und Kinder aus, die den Verlust von Fachlichkeit, Erfahrung und gewachsenen Beziehungen fürchten.
Der Rat spricht sich daher dafür aus, die Weiterfinanzierung seines bisherigen Anteils ab dem Schuljahr 2018/19 durch Aufnahme des kommunalen Finanzanteils in die mittelfristige Finanzplanung sicherzustellen.
Er Der Rat gibt damit das Signal an das Land NRW, dass die Stadt in der Schulsozialarbeit eine Daueraufgabe sieht, und an die bisher befristet Beschäftigten und ihre Träger, dass das Arbeitsfeld und die entsprechenden Stellen dauerhaft gesichert werden. Der Rat verbindet dies mit der Aufforderung an Bund und Land, die dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit sicherzustellen und bedarfsgerecht auszufinanzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 15 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

20) Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Der Rat stellt fest, dass der Beschluss zum Haushalt 2017 hinsichtlich der Umsetzung der in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen der Bezirksvertretungen nicht realisiert worden ist.
Die Verwaltung organisiert einen Prozess, mit dem die noch nicht umgesetzten Beschlüsse der Bezirksvertretungen der letzten Jahre 2018 bearbeitet und verbindlich realisiert werden. Zum Ende des 1. Quartals 2018 legt die Verwaltung einen entsprechenden Umsetzungsplan vor. Die Berichterstattung über die Umsetzung erfolgt über einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Finanzausschusses und der entsprechenden Bezirksvertretungen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und CDU-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
1.Sicherheit im Frauenhaus
Die Sicherheit im Frauenhaus vor Übergriffen wird derzeit in den Abendstunden und am Wochenende durch externes Personal (studentische Hilfskräfte) sichergestellt. Die Finanzierung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit enthält eine Unterdeckung von 40.000 Euro. Diese Summe ist in den Haushaltsplan zu integrieren.

Begründung:
Das Frauenhaus kann seine Schutzfunktion für Frauen, die Opfer gewalttätiger Männer
geworden sind, nur dann erfüllen, wenn die Frauen und ihre Kinder auch tatsächlich
sicher sind. Dies bezieht sich auch auf die Abendstunden und das Wochenende.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)
2.Beratungsstelle für Frauen
Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land auf, die Finanzierungssicherung der Gewaltprävention in der Frauenberatungsstelle Dortmund zum Haushaltsjahr 2019 zu gewährleisten.

Begründung:
Die Finanzierung der derzeit angebotenen Leistung ist nur bis einschließlich 2018 gesichert. Für die Planungssicherheit von Einrichtung und Personal ist es nötig, möglichst frühzeitig eine Zusage für die Aufrechterhaltung des Angebots zu machen. Benötigt werden jährlich 31.000 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
3.Toilettenanlage am Nordmarkt
Der Rat beschließt die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt unter Berücksichtigung
der Barrierefreiheit.

Begründung:
Die Toilettenanlage am Nordmarkt ist in einem erbarmungswürdigen Zustand. In Absprache
mit dem Betreiber der Anlage ist eine Sanierung angezeigt. Der Nordmarkt ist in den letzten Jahren in Bezug auf seine Aufenthaltsqualität aufgewertet worden. Die Toiletten wurden dabei bisher nicht einbezogen. Haushaltsmittel sind in 2018 bereitzustellen. (Deckungsvorschlag: Deutliche Mehr-Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die auch auf Antrag der Linken angehoben wurde)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
4.Zusätzliche Toilettenanlage für die Nordstadt
Der Rat beschließt die Errichtung einer zusätzlichen Toilettenanlage in der Nordstadt. Entsprechende Planungsmittel sind für 2018 in den Haushalt einzustellen. Mittel für die Ausführung der Planung und den Betrieb sollen in die Haushalte 2019ff. eingepreist werden. Hinsichtlich des geeigneten Standortes mit dem größten Bedarf und der Realisierbarkeit sind die Standorte U-Bahnhaltestelle Brunnenstraße, Ostermärsch und Blücherpark durch die Verwaltung zu prüfen. (Deckung durch ergebnisneutrale Umschichtung in den Fachämtern)

Begründung:
In der Nordstadt herrscht ein Toilettennotstand. Dieser Zustand ist insofern nicht mehr tragbar, dass öffentliche Wege und Einrichtungen wie z.B. die Außengelände von Kitas oder Schulhöfe durch menschliche Exkremente bereits stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine tägliche Reinigung durch das pädagogische Personal ist nicht zumutbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
5.Waschcontainer
Im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen wurden städtischerseits für die Containersiedlungen
auch sanitäre Container mit der Möglichkeit sich zu duschen und sich zu waschen angeschafft. Der Rat fordert die Verwaltung auf, eine Bereitstellung eines solchen Containers für Menschen ohne Obdach an einem geeigneten Standort zu prüfen.

Begründung:
Die Zahl der obdachlosen Menschen in Dortmund aufgrund der EUBinnenwanderung hat deutlich zugenommen. Auch Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, sind häufig in die Obdachlosigkeit abgerutscht. Vielfach haben solche Menschen derzeit aufgrund rechtlicher Restriktionen keinen Zugang zu den herkömmlichen Einrichtungen. Aber auch viele deutsche Obdachlose werden durch die üblichen Hilfsangebote nicht immer erreicht. Eine niederschwellige Möglichkeit der Körperhygiene kann als Angebot an einem geeigneten Standort für eine Entlastung der Menschen in ihrer schwierigen Lebenssituation sorgen. Einnahmen aus dem Wiederverkauf des Containers würden somit entfallen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
6.Verwaltungskraft Gasthaus e.V.
Der Rat beschließt, dem Gast-Haus e.V. einen auskömmlichen Zuschuss zu gewähren, um eine Stelle für eine Verwaltungskraft zu finanzieren.

Begründung:
Das Gast-Haus ist die am häufigsten genutzte Anlaufstelle für Menschen ohne eigene
Wohnung und/oder Obdach. Bisher bestreitet der Verein seine Arbeit aus Eigenmitteln. Jedoch ist der bürokratische Aufwand in den letzten Jahren erheblich gestiegen, da gesetzliche Auflagen dies verlangen. Dieser Aufwand ist durch ehrenamtliche Arbeit nicht mehr zu leisten, so dass dringend eine Verwaltungskraft im Gast-Haus tätig werden muss.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde, wenn die Kosten für die Stelle nicht additiv zu den soeben im SPD-Antrag Nr. 3 beschlossenen 100.000€ in den Haushalt eingestellt werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter der angegebenen Einschränkung der CDU-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)
10.Aufstockung der Stellen im Bereich der Erziehungsberatungsstellen/ Psychologische
Beratungsdienste (städtische und freie Träger)
Der Rat beschließt eine Personalbedarfsberechnung in diesem Bereich und eine daraus sich ergebende Aufstockung des Personalschlüssels.

Begründung:
Die Anzahl der Beratungen ist um fast tausend Fälle in den letzten zehn Jahren zurückgegangen.
Grund hierfür sind laut Jahresbericht 2016 der Erziehungsberatungsstellen (Drs. Nr.:08877-17) Personalengpässe in den Teams der Beratungsstellen, wobei bereits im letzten Jahr auf diese Kapazitätsgrenzen hingewiesen wurde. Die angespannte Situation hält trotz der verringerten Zahl der Beratungsfälle weiterhin an. Dies zeigt sich z.B. darin, dass sich die Wartezeiten auf einen Termin nicht verkürzt haben. Da die Anliegen der Familien häufig sehr komplex und in vielen Fällen auch eng mit der Situation des jeweiligen Sozialraumes verbunden sind, führt dies teilweise wieder zu längeren Wartezeiten als es den Bedürfnissen der Ratsuchenden angemessen ist. Zudem können, trotz hoher Nachfrage, Präventivangebote nicht ausgeweitet werden. Eine personelle Anpassung ist daher notwendig, um den Hilfebedarfen von Eltern, Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und den Anträgen der SPD-Fraktion Nr. 11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)
11.Ausbau der Kinderstuben
Der Rat beschließt den Ausbau der Kinderstuben. Jeder der 13 benachteiligten Sozialräume soll mindestens eine solche Kinderstube erhalten. Begonnen soll mit den Sozialräumen der Nordwärts-Kulisse. Danach sollen kontinuierlich die Sozialräume in den anderen Stadtbezirken (z.B. Clarenberg in Hörde) folgen.

Begründung:
Die Dortmunder Kinderstuben sind als bundesweit herausragendes Projekt mit dem Preis „Soziale Stadt 2016" geehrt worden. Kinderstuben sind ein Bildungsangebot für ein- bis dreijährige Kinder mit Zuwanderergeschichte und deren Familien. Sie sind gleichzeitig ein Ort der Begegnung und der persönlichen Beratung für die Eltern. Alle Beteiligten arbeiten so gemeinsam an den guten Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder von Anfang an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP-Bürgerliste, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
3.Soziales
Die Situation der Frauenübernachtungsstelle muss schnellstmöglich geklärt werden, um
Verbesserungen für die betroffenen Personen zu ermöglichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)
2) Festlegung von Anteilen geförderten Wohnungsbaus bei Neubauten (Quotierungsregelung)
Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen insgesamt mindestens 35 Prozent der neu geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten und preisgedämpften Segment realisiert werden – mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau.
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Festlegung und Anwendung einer gedeckelten
Nettokaltmiete für den preisgedämpften Mietwohnungsneubau und weiterer Vorgaben
wie Zielgruppen und Bindungsfristen.
Die Quotierungsregelung wird kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt ein jährlicher Bericht
im zuständigen Fachausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

4) Quartiersschutz
Die Verwaltung legt eine Bestandsaufnahme über Dortmunder Siedlungsgebiete mit hauptsächlich sozial gefördertem Wohnungsbestand vor, die in den nächsten fünf Jahren aus der Bindungsfrist fallen. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Siedlungen, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

5) Ausbildung Bauaufsicht
Im Bereich der Bauaufsicht werden dauerhaft drei Anwärter*innen für die Bauoberinspektorenlaufbahn eingestellt, um eine zügige Bearbeitung von Baugesuchen zu ermöglichen. Die Kosten für die Stellen werden teilweise durch die erhöhten Gebühreneinnahmen kompensiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

6) Wohnungslosenhilfe
Die Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen steigt auch in Dortmund massiv an. Auch die Berichterstattung der Akteure der Wohnungslosenhilfe im Fachausschuss hat diese Entwicklung bestätigt. Dabei ist deutlich geworden, dass die Hilfesuchenden immer jünger werden, die Zahl der wohnungslosen Frauen deutlich steigt sowie die Anzahl von Hilfesuchenden mit Migrationshintergrund immer größer wird. Eine besondere Gruppe sind dabei EU-Zuwander*innen, die die rechtlichen Voraussetzungen für einen Hilfebedarf und entsprechende Leistungen nicht erfüllen und zunehmend von Verelendung bedroht sind. Die Verwaltung arbeitet zurzeit gemeinsam mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe an der Überarbeitung des bisherigen Dortmunder Konzepts zur Verhinderung drohender und der Beseitigung bestehender Wohnungslosigkeit. Bis zum Abschluss und zur Umsetzung des neuen Konzeptes wird es noch dauern. Gleichzeitig ist klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Das betrifft insbesondere eine Erweiterung der Tagesaufenthaltsmöglichkeiten, einen Ausbau der Beratung sowie ein Nothilfeprogramm für Wohnungslose ohne Rechte. Entsprechende Anträge des Gasthauses und der Zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose liegen vor. Ein Nothilfeprogramm muss mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe schnellstmöglich und unbürokratisch ausgearbeitet und umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund werden Im Haushalt 2018 zusätzlich 500.000 Euro für den Bereich der Wohnungslosenhilfe zur Verfügung gestellt, die sich wie folgt aufteilen:
- 150.000 Euro für das Gasthaus
- 75.000 Euro für die Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose
- 275.000 Euro für ein Nothilfeprogramm für Wohnungslose ohne Rechte.
Das Gasthaus wird darüber hinaus ab 2019 in die Regelförderung der Rahmenverträge mit den Wohlfahrtsverbänden aufgenommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

7) Behindertenfahrdienst
Es hat sich gezeigt, dass beim Behindertenfahrdienst eine Kürzung von 600.000 Euro nicht ohne Qualitätseinbußen machbar ist. Auch aus Sicht des Behindertenpolitischen Netzwerks ist es stattdessen notwendig zu untersuchen, wie ein zukunftsfähiger Behindertenfahrdient aussehen kann, der den steigenden Bedürfnissen nach Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen gerecht wird und gleichzeitig finanzierbar bleibt. Dafür werden im Haushalt 50.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

11) Drogenhilfe
In den letzten Wochen hat es eine intensive Diskussion um die zukünftige Drogenhilfe
in Dortmund gegeben. Dabei ist deutlich geworden, dass es – auch akuten –
Veränderungsbedarf, aber keine einfachen Lösungen gibt. Der vorhandene Drogenkonsumraum stößt bereits seit längerer Zeit massiv an seine Kapazitätsgrenzen, Wartezeiten und auch Konsum im Umfeld sind schon jetzt zu bestimmten Zeiten
die Folge. Hier ist unabhängig von weiteren konzeptionellen Überlegungen eine
schnellstmögliche Entlastung notwendig und machbar. Gleichzeitig hat die drogenpolitische
Rundreise des Sozialausschusses gezeigt, dass es zum Teil unterschiedliche
Einschätzungen der Situation insbesondere in der Nordstadt und der zusätzlich
notwendigen Maßnahmen gibt.
Als Sofortmaßnahme werden vor diesem Hintergrund im Drogenkonsumraum die
Plätze zum inhalativen Konsum von aktuell 10 auf 13 bis 15 Plätze aufgestockt. Für
dafür benötigtes zusätzliches Personal werden 60.000 Euro jährlich bereitgestellt.
Die zusätzlichen Plätze sind umgehend bei der Bezirksregierung zu beantragen.
Angesichts der unterschiedlichen, teils divergierenden Bedürfnisse und Bedarfe gibt
das zuständige Dezernatsbüro unter Beteiligung der Dortmunder Akteure der Drogenhilfe eine differenzierte Analyse der Ausgangssituation und ein Gesamtkonzept in Auftrag. Hierfür werden 50.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

13) Schiedsleute
Schiedsleute übernehmen eine wichtige Aufgabe, um Konflikte zu schlichten, so
dass es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. In Dortmund gibt
es 48 Schiedsleute-Bezirke, im Oktober waren davon sechs unbesetzt. Momentan
bekommen die Schiedsleute eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro monatlich
sowie eine sog. Amtsraumentschädigung (meist der eigene Wohnraum) von
7,50 Euro pro Verfahren. Beide Sätze sind seit vielen Jahren nicht angehoben worden.
Auch die Verwaltung hält eine Anpassung für angemessen.
Vor diesem Hintergrund wird die Aufwandspauschale auf 80 Euro monatlich sowie
die Amtsraumpauschale auf 20 Euro pro Verfahren erhöht. Das führt zu Mehrkosten
von ca. 20.000 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.

14) Radverkehrsförderung
Die Stadt Dortmund stellt zusätzlich städtische Mittel in Höhe von 2,00 Euro pro Einwohner*in für die Radverkehrsförderung in Dortmund zur Verfügung. Die Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive erhöht. Die zusätzlichen Finanzmittel werden vorrangig für folgende Projekte eingesetzt:

a) Um das Radwegekonzept umzusetzen und die notwendige Einbindung des
Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen, werden die
Planungskapazitäten im Fachbereich 66, Projektplanung, und Fachbereich 61
durch eine personelle Verstärkung zeitnah erweitert. Dafür wird ein Budget
von 500.000 Euro bereitgestellt. Um kurzfristig Personallücken zu überbrücken,
werden Planungsleistungen auch extern vergeben.

b) In der Innenstadt und dem erweiterten Innenstadtbereich werden 1.000 neue
Fahrradabstellplätze eingerichtet. Entsprechende Standorte werden von der
Verwaltung vorgeschlagen. Die Bezirksvertretungen erhalten einmalig ein zusätzliches
Budget von je 20.000 Euro für die kleinteilige Umsetzung von
Maßnahmen zur Förderung der Fahrradinfrastruktur. Dabei soll unter anderem
die Einrichtung von weiteren Fahrradstraßen geprüft werden.

c) Der Bereich Radverkehr wird über eine eigene Kostenstelle im Haushaltsplan
abgebildet. Jährlich wird wieder ein Bericht zur Fortentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur
erstellt und dem Rat vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

15) Ruhender Verkehr
a) Im Sinne des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt weiter gesenkt und der Umstieg auf alternative Verkehrsmittel gefördert werden. Um diesen Ansatz zu stärken, werden die Gebühren auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen innerhalb des Wallrings einheitlich um 20 Prozent erhöht. Gelder in Höhe des daraus erzielten Erlöses fließen in die Aufwertung bzw. Neueinrichtung von Park & Ride- und Bike & Ride-Plätzen.
b) Park & Ride und Bike & Ride stellen einen wesentlichen Baustein im Gesamtmobilitätskonzept der Stadt Dortmund dar. Die Vermeidung von Autofahrten in die City trägt zur Reduzierung der Luftbelastung in der Innenstadt bei. Ziel des 2006 aufgelegten städtischen Park & Ride- und Bike & Ride-Konzepts war es, die Innenstadt wirkungsvoll vom Autoverkehr zu entlasten und gleichzeitig vorhandene Kapazitäten im öffentlichen Personennahverkehr besser zu nutzen.
Das Konzept wird weitergeführt und ausgebaut. Für die dafür benötigten Investitionen werden Gelder entsprechend den erhöhten Parkeinnahmen (siehe 15 a) bereitgestellt.
c) Neben einer zielgerichteten Stadt- und Verkehrsplanung trägt die Verkehrsüberwachung dazu bei, dass Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen gleichberechtigt am Verkehr teilnehmen können. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs geschieht vor allem auch zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen. Geh- und Radwege, Überwege an Kreuzungen oder Zebrastreifen werden zunehmend zugeparkt. Um im Sinne der Nahmobilität zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen, werden für die Parkraumüberwachung zusätzlich sechs Planstellen geschaffen. Dafür sind 300.000 Euro im Haushalt einzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

16) Mobilstationen
Mobilstationen sind nicht nur Verknüpfungspunkte des ÖPNV mit mehreren Busund/ oder Bahnlinien, sondern auch mit Einrichtungen wie Carsharing, Bikesharing, mit Taxiständen und/oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bzw. –fahrräder sowie P+R- bzw. B+R-Anlagen. Das Land fördert die Einrichtung solcher Mobilstationen finanziell. Der VRR entwickelt ein einheitliches Design und strebt ein einheitliches Buchungs- und Zahlungssystem für alle angebotenen Mobilitätsformen an.
Dortmund nimmt am Pilotprojekt des VRR zur Einrichtung von Mobilstationen teil. Die möglichen Standorte werden in Absprache mit dem VRR und unter Berücksichtigung der Angebotsmöglichkeiten ausgewählt. Für die bei der Verwaltung angesiedelte Koordinierung und Steuerung des Pilotprojektes sind entsprechende Mittel vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt über die Stellplatzablösemittel.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

17) Wirkungsorientierter Haushalt
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des „Umweltverbunds“ am Gesamtverkehrsaufkommen wird bis 2020 um jeweils 0,5% pro Jahr erhöht (2018: 53,5%, 2019: 54%, 2020: 54,5%). Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Beirats Nahmobilität, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und in den Fachausschüssen vorzustellen, um den Planwert zu erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

18) Artenschutz
Die Zahl der Fluginsekten und der Feldvögel ist in Deutschland erheblich zurückgegangen. Als eine Ursache für das Massensterben gelten Stickstoffverbindungen aus Landwirtschaft und Verkehr, der zunehmende Gebrauch von Pestiziden sowie der Rückgang von extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt aufgefordert, mit den Akteuren der Landschaftspflege (Naturschutzverbände, Naturschutzbeirat, Untere und Höhere Landschaftsbehörde, Landwirtschaftskammer, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband und Biologische Station Dortmund-Unna) die Entwicklung eines Handlungsprogramms zur Biodiversität in Auftrag zu geben. Dabei ist auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten zu prüfen. Hintergrund ist die Selbstverpflichtung der Stadt als Mitglied des Städtebündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“, den Verlust wichtiger Lebensformen und Lebensräumen aufzuhalten. Eine wichtige Aufgabe ist hierbei die Einbindung der Landwirtschaft beim Erhalt der Kulturlandschaft und der Artenvielfalt. Das Programm entsteht parallel zur Landschaftsplanung und soll diese durch Maß- nahmen ergänzen, die keiner räumlichen Plankulisse bedürfen und i.d.R. nicht durch die Festsetzungen des Landschaftsplans abgedeckt sind.
Dafür werden für 2018 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

19) Regenerative Energie
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mithilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1% pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%). Um die Planwerte zu erreichen und sukzessive zu erhöhen, werden ergänzend zu möglichen Investorenmodellen entsprechende Mittel für städtische Eigeninvestitionen zur Errichtung von PV-Anlagen aus dem Budget des entsprechenden Fachbereichs zur Verfügung gestellt, um die noch vorhandenen Potentiale auszuschöpfen (s. Drucksache Nr. 06226-16-E1).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
7.Digitales Dortmund: Ein 3D-Drucker für den Unterricht an jeder weiterführenden
Schule
Der Rat beschließt, dass ab dem Jahr 2019 jeder weiterführenden Schule (inklusive Förderschulen der Sekundarstufe 1) mindestens ein 3D-Drucker zu Unterrichtszwecken mit Begleitmaterial entsprechend der Handreichung der QUA des Landesinstituts für Schule NRW zur Verfügung gestellt wird und dass das pädagogische Fachpersonal entsprechend geschult wird.

Begründung:
Für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Dortmund ist eine gute Schulausbildung der jungen Menschen unverzichtbar. Die digitale Revolution – gerne auch als Industrie 4.0 bezeichnet - hat mehrere Schlüsseltechnologien, von denen der 3D-Druck eine wichtige ist. Daher ist es von großer Bedeutung, wenn die Kinder nicht erst im Berufsleben, sondern bereits in der Schule erste Kontakte zu dieser Technologie knüpfen. Dortmund verfügt derzeit über 14 Gymnasien, 9 Gesamtschulen, 13 Realschulen, 8 Hauptschulen und eine Sekundarschule. Bei 45 Schulen ist der finanzielle Aufwand überschaubar. Auch den Berufsschulen und Förderschulen sollte dieses Hilfsmittel angeboten werden. Gute 3D-Drucker sind inzwischen für rund 1000 Euro für Privatkunden erhältlich. Bei größeren Mengen sind entsprechende Rabattierungen zu erwarten und zu erreichen. Didaktische Anwendungsgebiete sind neben Kunst, Informatik und Technikunterricht auch weitaus fächerübergreifendere wie beispielsweise: Mathematik – Verläufe von Graphen im dreidimensionalen Koordinatensystem Biologie – Statische und dynamische Lehrmodelle in Zoologie und Botanik
Chemie – Räumliche Struktur von Molekülen Physik – Mehrdimensionale Bewegungen, Astrophysik
Geographie – Dreidimensionale Modelle Sport – Dreidimensionale Bewegungsmodelle

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.


9.Übernahme von AGH-Kräften in das Tiefbauamt
Die in der Vorlage 07333-17 zu beauftragenden Projekte des Tiefbauamtes werden durchgeführt. Den in den Projekten beschäftigten externen Mitarbeitern aus dem Bereich der Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden Perspektiven für eine Übernahme in den Bereich Stadtgrün des Tiefbauamtes eröffnet. Dies ist im Organisationsverfahren im Bereich Grünpflege zu berücksichtigen.

Begründung:
AGH-Stellen sind nur dann zu rechtfertigen, wenn mit ihnen eine konkrete Perspektive zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbunden ist. Ihre Tätigkeiten müssen zusätzlich sein und dürfen nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stattfinden. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass Menschen, die ohne eine ordentliche Bezahlung unter Sanktionsandrohung zur Arbeit angehalten werden, sich in ihrer Menschenwürde reduziert fühlen. Zudem sorgen nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung AGHs durch den sogenannten Einsperreffekt für eine längere Verweildauer im SGB II-Bezug als ohne Arbeitseinsatz in einer AGH. Daher ist aus unserer Sicht erforderlich, dass mit dem AGH-Einsatz eine konkrete Übernahme in eine reguläre Beschäftigung in signifikanter Größenordnung verbunden ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
12.Weiterführung von vier eingruppigen Kitas
Der Rat beschließt, die im Memorandumsprozess vorgeschlagene Schließung von vier eingruppigen Kitas nicht durchzuführen.

Begründung:
Die Betreuungsquote in der Kita Betreuung liegt in Dortmund bei nur 93,40 Prozent (Stand 2016; Quelle Wirkungsorientierter Haushalt), bei den U3-Plätzen bei 31,10 Prozent (selbe Quelle).
Angesichts der noch nicht erreichten Zielgröße von ursprünglich 100 (Planwert 2016) bzw. 35,20 Prozent (Planwert 2018) sowie des weiter steigenden Bedarfs ist die Schließung von gut funktionierenden Einrichtungen kontraproduktiv und kontraindiziert und daher nicht durchzuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
14.Prüfung der Einsetzbarkeit freier Software und offener Standards in der Stadtverwaltung
Der Rat beschließt die Prüfung der Einsetzbarkeit freier Software und offener Standards
in der Stadtverwaltung. Die Prüfung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein und der den zuständigen Gremien vorzulegende Ergebnisbericht soll Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen enthalten. Die Beteiligung von Fachabteilungen, der Personalvertretung und der Öffentlichkeit ist sicherzustellen. Eine Abstimmung mit dem CIO (Chief Information Officer, m/w) wird für einen möglichst frühen Zeitpunkt nach dessen Aufnahme seiner Tätigkeit empfohlen. Ebenso empfohlen wird die Einarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse in den Entwicklungsprozess des Masterplans Digitales Dortmund.

Begründung:
Die Einleitung zumindest einer Prüfung der Einsetzbarkeit von freier Software in der Stadtverwaltung ist längst überfällig. Die grundsätzlichen Vorteile freier Software und offener Standards sind bekannt, hier nur einige wesentliche:

- geringere Abhängigkeit von einzelnen Software-Herstellern und bessere Zusammenarbeit
von unterschiedlichen Software-Bestandteilen
- gesteigerte Daten- und Betriebssicherheit und lückenloses Erfüllen von Datenschutz-Kriterien durch detaillierte Nachvollziehbarkeit der Prozesse
- leichtere und schnellere Anpassbarkeit an von außen vorgegebene rechtliche und selbst herausgearbeitete organisatorische Vorgaben
- lizenzrechtlich nicht zu untersagender Erfahrungsaustausch und dadurch stark verbesserte
Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen
- mehr Wettbewerb auch bei der Ausschreibung von Support-Dienstleistungen und Hardware durch fehlende Herstellerbindung.
Besonders sinnvoll wäre es natürlich gewesen, dem CIO bereits zum Amtsantritt eine Analyse der Einsetzbarkeit freier Software zur Einbeziehung in seine strategische Planung mitzugeben. Aber der Wechsel der Zuständigkeit zu einer Person mit großem IT-Verständnis und viel Erfahrung auf diesem Gebiet sollte es ermöglichen, den zeitlichen Verzug in weiten Teilen wieder aufzufangen. Die beim Stadtamt 10 für die Umsetzung dieses Prüfauftrages zu leistende Arbeit ist im Rahmen des Aufwandes der allgemeinen strategischen Planung abzubilden und sollte keine erheblichen Kosten verursachen. Im Falles anderslautenden Auskünfte des zuständigen Dezernates wären die Kosten dementsprechend anzupassen. Die Fachgespräche und Zuarbeiten der übrigen Verfahrensbeteiligten sollten im Rahmen des Masterplans Digitales Dortmund abzubilden sein und das Hinzuziehen zu bezahlender externer Gutachter scheint zu diesem Zeitpunkt entbehrlich, zumal fachkundige ehrenamtliche Unterstützung zur Verfügung steht, zum Beispiel seitens der Bürgerinitiative DO-FOSS.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
17.Straßenbegleitende Bebauung Asselner Straße
Die Verwaltung wird gebeten, eine straßenbegleitende Bebauung an der Asselner Straße zwischen der Kleingartenanlage „An der Asselburg“ und dem Abzweig Buschwiese zu entwickeln. Dabei ist ein signifikanter Anteil an geförderten Wohnungen vorzusehen. Die Finanzierung ist über das städtische Sondervermögen vorzunehmen. Bauherr soll die städtische Stadtentwicklungsgesellschaft sein. Die anschließende Bewirtschaftung der Wohnungen soll vertraglich mit der DOGEWO abgestimmt werden.
Begründung: In Dortmund kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum kaum noch gedeckt werden. Daher ist es sinnvoll, Wohnraum zu entwickeln, ohne in den Freiraum einzugreifen. Dazu kann neben dem Mittel der Innenverdichtung auch die Entwicklung von straßenbegleitender Bebauung hilfreich sein, für die dann auch die Erschließung ohne großen Aufwand und ohne eine weitere größere Straßenentwicklung planbar ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.




Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
1.Haushaltskonsolidierung
Der Kommunale Haushalt der Stadt Dortmund wird mit dem Ziel beschlossen, das noch in
der Haushaltsaufstellung vorhandene Defizit von 48 Millionen Euro für das Haushaltsjahr
2018 durch eine dynamische Haushaltsbewirtschaftung im Laufe des Jahres 2018 in einen
ausgeglichen Haushalt zu überführen. Die negative Abweichung darf insgesamt maximal
1% vom Gesamthaushalt betragen (24 Millionen Euro).
Die dafür notwendigen Einsparungen in den Ressourcen der einzelnen Fachbereiche werden
durch die Kämmerei im Einzelnen auf ihre Machbarkeit überprüft und mit den Fachbereichen
abgesprochen.
Dabei sind im Besonderen die in den Vorjahren internen Deckungspositionen für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben mit einzubeziehen.
Der Memorandumprozess wird in dieses Vorgehen integriert und ist ein wichtiger Bestandteil
für langfristige Veränderungen, neben der dynamischen unterjährigen Haushaltsführung.
Optional kann auch ein System von Kennzahlen und Kennziffern installiert werden, das die
Investitionen und Kassenkredite, die allgemeinen Rücklagen, die Einnahmen-/Ausgaben
insgesamt und das Budget der einzelnen Fachbereiche enthält.

Folgende weitere Maßnahmen sollen helfen, den Haushalt auszugleichen:
• Investitionen müssen auf ihre Dringlichkeit untersucht werden und auch im Hinblick auf
beantragte oder zu beantragende Fördergelder gestreckt werden, um Raum für dringend
notwendige Maßnahmen zu schaffen.
• Die Senkung der Kassenkredite muss vorangetrieben werden, um die städtischen Finanzen
langfristig zu entlasten.
• Die vorangebrachte Optimierung des Kreditmanagements muss weitergeführt und intensiviert werden.
• Die Beendigung der kostenintensiven Altersteilzeitregelungen ist ein wichtiger Baustein
in der Kostenreduktion der Verwaltung. Unter Berücksichtigung der tariflichen Vereinbarungen
muss dieser Prozess vorangetrieben werden.
• Die Möglichkeit der Frühverrentung bei dauerhaft erkrankten Mitarbeitern der Stadt muss
intensiv genutzt werden. Die dadurch bis 10-12 Millionen gesparten Euro können den
Haushalt substanziell entlasten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
2.Soziales
Die Öffnungszeiten des KICK müssen erweitert und die Zielgruppe neu definiert werden,
um so der Situation des steigenden öffentlichen Drogenkonsums zu begegnen und zugleich
den Menschen entsprechende Hilfe zuteil werden zu lassen. Dazu stellt die Verwaltung
zusätzlich 200.000 Euro ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
4.Arbeitsmarktförderung
Eine Intensivierung der kommunalen Arbeitsmarktförderung ist notwendig, um die festgefahrenen Entwicklungen in diesem Bereich aufzulösen. Es müssen aufgrund der bisherigen Misserfolge neue Mittel und Wege gefunden werden, um den Menschen den Weg zur Eigenständigkeit zu ebnen und dadurch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und somit die
KDU`s (Kosten der Unterkunft) dauerhaft zu senken.
Durch die Intensivierung der Arbeitsmarktförderung und die Optimierung der Arbeitsmarktinstrumente werden die KDU`s um 2000 Einheiten gesenkt und Kosten in Höhe von ca. 8 Millionen Euro eingespart werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

7.Bildung und Innovation
Die Umsetzung der Breitbandinitiative in Schulen muss schneller erfolgen, als der Medienentwicklungsplan dies vorsieht. Die zusätzliche Einstellung von einer Millionen Euro soll diesen Prozess unterstützen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
8.Bildung und Innovation
Auch die Wirtschaftsförderung muss ihre Bemühungen im Bereich der Breitbandförderung
und Entwicklung intensivieren, damit Dortmund auch weiterhin ein starker und zukunftssicherer Wirtschaftsstandort bleibt. Dieser wichtige Prozess muss geplant und koordiniert werden. Aus diesem Grund wird das Budget der Wirtschaftsförderung um 200.000 Euro erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
9.Bildung und Innovation
Die kommunalen Töchter werden aufgefordert, sich am Ausbau des städtischen
Infrastrukturnetzes verstärkt zu beteiligen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit und
Nutzung von Synergieeffekten zu prüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
11.Städtische Infrastruktur
Die Übertragung der Grünpflege an die EDG soll schnellstmöglich umgesetzt werden.
Die Überführung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtamts 66 zur EDG soll dabei
unter gleichen tariflichen Bedingungen und einem lebenslangen Rückkehrrecht erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.
12.Städtische Infrastruktur
Die Arbeit der Mülldetektive soll intensiviert und Reinigungsintervalle in kritischen Zonen
erhöht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
13.Kultur
Die Förderung der freien Kulturszene soll einer Prüfung unterzogen werden, um festzustellen,
ob Optimierungspotential der Förderung vorhanden ist. Eine wie in der Öffentlichkeit geforderte Verdopplung der Fördersumme ist jedoch nicht vertretbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
14.Kultur
Die Fraktion FDP/Bürgerliste spricht sich für einen Einstieg in die Akademie für Digitalität
und Theater aus und stellt dafür den Betrag von 50.000 Euro in den Haushalt ein

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.
15.Kultur
Die Fraktion FDP/Bürgerliste spricht sich für eine zusätzliche Förderung der Chorakademie
aus und stellt dafür den Betrag von 50.000 Euro zusätzlich in den Haushalt ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.

16.Kultur
Die Fraktion unterstützt die Anhebung der Gehälter der Dortmunder Schauspieler und
Schauspielerinnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für
Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für
Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E13)

Beschlussvorschlag 1
Im StA3 (Dortmund-Redaktion und Online-Kommunikation) werden keine 2,5 Planstellen
geschaffen, sondern 10 Prozent der bestehenden Stellen abgebaut.

Begründung
Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG dient dem subsidiären
Staatsaufbau und einer bürgernahen, öffentlichen Daseinsvorsorge. Inzwischen wird die
Selbstverwaltungsgarantie immer stärker zur Machtvertiefung missbraucht. Die Stellenausweitung im Bereich der „Dortmund-Redaktion“ wird nicht mehr der kommunalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gerecht und pervertiert zur herrschaftsnahen „Hofberichterstattung“ der Verwaltungsoberen. Schon die Planstellenbeschreibung, die das Ziel einer „überregionalen Berichterstattung“ skizziert, bricht offen die rechtlichen Grenzen der Selbstverwaltungsgarantie, die lediglich „Aufgaben, die in der Gemeinde wurzeln“ legitimiert. Die Stadtverwaltung ist dafür da, effiziente Dienstleistungen für die Bürger der Stadt zu erbringen. Sie darf natürlich auch über die originär von ihr selbst entwickelten und getragenen Veranstaltungen, Vorhaben, Beschlüsse, Aktivitäten und Projekte in angemessenem Maß berichten und diese von ihr selbst geschaffenen Vorgänge auch öffentlichkeitswirksam bewerben. Dabei dürfte allerdings jedermann bewusst sein, dass hier im Wesentlichen ausschließlich positiv und nicht kritisch über die eigenen Projekte oder Lagen insgesamt in der Stadt berichtet wird.
Die Stadtverwaltung ist allerdings nicht dazu da, mit immer mehr Angestellten Nachrichten
und Unterhaltungsstoff allgemeiner Art über Dortmund im Sinne einer umfassenden medialen
Lokalberichterstattung zu liefern. Das allerdings passiert in zunehmendem Maß über die Dortmund-Redaktion und die Online-Kommunikation (Dortmund.de) insgesamt. Kritisch ist das nicht nur mit Blick auf die „stadtsubjektive“ Darstellung über die Vorgänge in unserer Stadt, sondern auch mit Blick auf die professionellen privatwirtschaftlichen Medien, zu denen sich die Stadtverwaltung immer mehr in ein Konkurrenzverhältnis bewegt.
Letztlich wird dabei natürlich von der Verwaltung mit öffentlichen Geldern der Bürger privatrechtlichen Medien Konkurrenz gemacht. Hier ergänzt die mediale Großmannssucht der Stadtverwaltung das mit 8,1 Mrd. Euro finanzierte „GEZ“-System der regierungsfreundlichen öffentlich-rechtlichen (Meinungs-)Sendeanstalten auf unerträgliche Art und Weise.
Gegen eine uferlose lokale Berichterstattung gibt es in einigen deutschen Kommunen inzwischen einen rechtlichen Widerstand privater Medien, die die Konkurrenz mit öffentlichen Geldern zu fürchten haben. So liegt inzwischen auch eine Klageschrift des Medienhauses Lensing gegen die Informationsplattform „Dortmund.de“ der Stadtverwaltung vor. Das Medienhaus Lensing ist mit den „Ruhr Nachrichten“, aber auch mit diversen anderen Printmedien und elektronischen Oberflächen „Medien-Monopolist“ in Dortmund.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.

Beschlussvorschlag 2
Die ungebremste Massenzuwanderung von vornehmlich muslimischen Männern, deren
Integrationsprognose in die deutsche Kultur und den Arbeitsmarkt gen Null tendiert, zerstört
zunehmend die Rechts- und Sozialstaatlichkeit Deutschlands. In Zeiten struktureller
Erosionsprozesse neigen Staatsorgane und ihre Repräsentanten allzu häufig zu einer
Aufblähung, um das Krisenhafte als Instrument der Machtvertiefung zu benutzen. Auch
der römische Senat erhöhte die Anzahl seiner Mitglieder und ihrer Versorgungsansprüche,
während Germanenstämme längst Großteile des zerfallenen Imperiums beherrschten.
So versucht auch der Oberbürgermeister der zunehmenden Zerstörung des öffentlichen
Raums durch Ausländergewalt und Integrationsverweigerung mit administrativer Aufblähung
zu begegnen. Solange sich die Stadt Dortmund, namentlich die Dezernentin Jägers
weigert, die rund 1.400 ausreisepflichtigen Zuwanderer in Dortmund abzuschieben, kann
die AfD- Fraktion keine Begleitung der oktroyierten, verfassungswidrigen „Willkommenskultur“
sekundieren. Gesellschaftliche Inklusion verlangt immer auch Exklusion und wer
ernsthafte Integrationsbemühungen leisten will, muss der Bildung von Gegengesellschaften
durch Abschiebungen begegnen.
Die AfD- Fraktion beantragt daher die Streichung folgender Stellen aus dem Stellenplan:
1. Integrationslotsen (2 PS)
2. Koordinator der „Freiwilligenagentur für Flüchtlingsehrenamtliche“ (1 PS)
3. Aktionsraumbeauftragter (0,5 PS)

Ferner nimmt die AfD- Fraktion auch die Ausweitung der „Chief Information Officer“- Planstelle
überrascht zur Kenntnis. Sollte die Stelle zunächst lediglich einen „Leiter der Informationstechnik“ beinhalten, scheint es sich nun um ein ganzes Team von Leitern zu handeln, die die städtische Informationstechnik koordinieren sollen. Einen Bedarf oder Zugewinn für die Stadt erkennt die AfD-Fraktion hier ebenfalls nicht.
Daher beantragt die AfD- Fraktion die Begrenzung des Personaleinsatzes im Bereich
des „CIO“ auf 1 PS statt 2,5 PS

Dem Stab des Dezernenten für Finanzen, Liegenschaften, Personal- und Organisation
und Kultur der Stadt Dortmund soll nun ein „Team Effiziensgewinn“ an die Seite gestellt
werden, welches Konzepte zur Haushaltskonsolidierung entwickeln soll. Auch in dieser
Stelle erkennt die AfD- Fraktionen keinen Effiziensgewinn für die Stadt Dortmund und sieht
in ihr eine verklausulierte Aufblähung des Dezernats. Es kann vermutet werden, dass dieses
„Team“ den städtischen Haushalt wohl eher belastet, denn entlastet.
Deshalb beantragt die AfD- Fraktion die Streichung der Planstelle:
„Team Effizienzgewinn“ (3 PS)
In seinem direkten Umfeld scheint der Oberbürgermeister ein System aus ideologischen Patronage- und Versorgungsstellen geschaffen zu haben. Das „Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates“ stellt sich als „bunte“ Propaganda- Abteilung einer heuchlerischen Vielfaltsideologie dar. Während sich das Wort „Scheiß Jude“ auf Dortmunder Schulhöfen bei jungen Muslimen zu etablieren scheint und Transsexuelle auf dem Wall fast Opfer einer Steinigung durch afghanische „Flüchtlinge“ wurden, geriert man sich im Dezernat 1 betont „weltoffen und tolerant“, verschweigt aber importierte Intoleranz und verhöhnt damit die Opfer des blutigen Multi-Kulturalismus. Unter dem Deckmantel der wehrhaften Demokratie wird in der „Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ zunehmend gegen die rechtsdemokratische AfD agitiert anstatt sich dem Gedeihen des Linksextremismus, in dessen gewalttätigen Fokus zunehmend Polizistinnen und Polizisten geraten, verstärkt zu widmen. Unter Verletzung der politischen Neutralitätspflicht von Stadtverwaltung und Hauptverwaltungsbeamten werden Steuergelder zur ideologischen Machtvertiefung genutzt und sich die „Stadt zur Beute“ gemacht.

Daher fordert die AfD- Fraktion die Streichung folgender Einrichtungen:
- Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund
- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen
- Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Hochschule und Internationales
- Initiative Dortmund Talent

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.

Beschlussvorschlag 3
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Gesamthaushalt für das Jahr 2018 um 3% zu reduzieren. Die Kürzungen im Planungsansatz betreffen jedes Dezernat, jedes Amt, jeden Fachbereich in Abhängigkeit der dort ausgewiesenen vollzeitverrechneten Stellen. Anhand dieser Schlüsselgröße sind die direkten oder indirekten Konsolidierungsbeiträge auf die Fachbereiche umzulegen.

Begründung:
Das Jahr 2017 zeigt, dass die Stadt Dortmund selbst in Zeiten mit guten fiskalischen Rahmenbedingungen nicht in der Lage ist, einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen.
Auch in 2018 soll durch eine weiterhin defizitäre Planung der kommunale Substanzverlust
fortgeschrieben werden. Der andauernde Verzehr städtischen Vermögens wird die Handlungsspielräume der Verantwortlichen sukzessiv weiter einengen und somit langfristig die Leistungsunfähigkeit der Kommune und folgerichtig das Vertrauen der Bürger in die Organe des Gemeinwesens erschöpfen.
Die offensichtlich fehlende Nachhaltigkeit im Bereich der Ökonomie kontrastiert in geradezu
groteskem Ausmaß mit den erfolgreichen und mittlerweile zum Teil sogar übertriebenen
Anstrengungen zur Nachhaltigkeit in der Ökologie. Alle Resolutionen, Memoranden,
Wunschbekundungen und sonstigen Lippenbekenntnisse haben nicht die erhoffte Trendwende gebracht. Zu stark sind die Beharrungskräfte innerhalb der Administration sowie die Verfilzung zwischen Politik und Verwaltung. Den Spitzen fehlen der Mut und die Kraft, ebenso unangenehme, wie auch notwendige Entscheidungen durchzusetzen. Zwar befürwortet nahezu jeder Bereichsverantwortliche Einsparungen - jedoch nicht in seiner eigenen Domäne. Das Problem ist auch bei Sanierungsfällen in der Privatwirtschaft hinlänglich bekannt. Statt sich auf zermürbende, wenig zielführende und endlose Verhandlungen mit den Kostenstellenverantwortlichen einzulassen, ist das Prinzip der einheitlichen Kürzung über alle Bereiche die oft einzige praktikable Möglichkeit, große Organisationseinheiten finanziell zu sanieren.
Die AfD-Fraktion bekräftigt noch einmal die Notwendigkeit, den Haushalt aus den roten Zahlen zu führen, um in wirtschaftlich schwachen Zeiten eine schwarze Null schreiben zu können oder bei guter Konjunktur, Teile des immensen Schuldenbergs allmählich abbauen zu können. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkeln beschränkt sich nicht allein auf eine intakte Ökologie, eine nachhaltige Ökonomie ist ebenso unabdingbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

13. Brücken und verwahrloste Flächen
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich hinsichtlich Brücken und verwahrloster Grundstücke, die nicht im städtischen Eigentum stehen (meistens Eigentümer Bahn), an die Eigentümer zu wenden und eine Verschönerung bzw. Vermarktung zu erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

3) Verkauf städtischer Grundstücke
Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing- Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für
Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet. Für durchschnittlich10 Prozent der jährlich angebotenen städtischen Flächen wird zudem die Vergabe an Baugemeinschaften zum Festpreis vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
8.Einrichtung einer neuen Grundschule in der Innenstadt Nord
Der Rat beschließt die Einrichtung einer neuen inklusiven Grundschule in der Innenstadt- Nord / Unterbezirk Borsigplatz.
Begründung:
Der anlassbezogene Bericht zur Schulentwicklungsplanung mit Bezug auf den Ratsbeschluss
vom 06.04.2017 stellt die Schülerzahlentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt Nord vor. Demnach besteht ein Bedarf an einer weiteren Grundschule.
Diese zusätzliche Schule sollte inklusiv geführt werden, um dem Sozialraum gerecht zu werden, d.h. sowohl Raumbedarfe als auch die personelle Ausstattung sowie Klassengrößen sollen sich orientieren an den Anforderungen zur inklusiven Beschulung (siehe Modell Primusschulen in NRW).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Schulausschuss.
13.Erhöhung der Ausbildungsquote
Der Rat beschließt die bedarfsgerechte Erhöhung der Ausbildungsquote um mindestens 1 Prozent zum neuen Ausbildungsjahr 2019.
Begründung:
Bereits aktuell kommt es zu Problemen bei notwendigen Stellenbesetzungen bedingt durch die Altersfluktuation und den Aufgabenzuwachs in der Verwaltung sowie mangelnde Bewerber auf dem Arbeitsmarkt. So ist aktuell eine größere Anzahl an Stellen unbesetzt. Um eine funktionsfähige Verwaltung aufrechterhalten zu können, stellt sich die eigene Ausbildung als geeignetes Instrument dar, den Bedarf an Nachwuchskräften sicherzustellen. Auf die Analyse des Personalrates zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 vom 12.10.2017 wird verwiesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal und Organisation.
15.Mobilitätsstation Stadthaus S
Der Rat beschließt die Konzeption und Einrichtung einer Mobilitätsstation für den intermodalen
Nahverkehr im Umfeld des ÖPNV-Umschlagspunktes Dortmund Stadthaus.

Begründung:
Im Zuge der Entwicklung des Radschnellweges Ruhr, der Entwicklung der neuen Wohnstandorte Kronprinzenviertel und Platz von Rostow am Don kommt dem Verkehrsknotenpunkt um den S-Bahn-Haltepunkt Stadthaus eine noch weiter gesteigerte Bedeutung zu als schon bisher. Bereits jetzt kreuzen sich die die Nord/Süd-Achse befahrenden Stadtbahnen U41, U45, U47 und U49 sowie die die Ost/West-Achse bedienende S-Bahn-Linie S4. Gleichzeitig bedeuten die genannten Baumaßnahmen eine gute Gelegenheit, den Bereich verkehrstechnisch ganzheitlich zu planen und in ein umweltfreundliches Verkehrskonzept einzupassen, dass Anliegern, Pendlern, Umsteigern und Besuchern unabhängig von der Wahl ihres Fortbewegungsmittels gleichermaßen gerecht wird.
Dieser Anspruch wird sich im Masterplan Mobilität wiederfinden und wird durch den Beschluss des Rates zur „emmissionsfreien Innenstadt“ unterstrichen. Mobilitätsstationen kombinieren Einrichtungen zur Vernetzung von und den Umstieg zwischen unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Neben den bereits vorhandenen Einrichtungen wie den Haltepunkten von S- und Stadtbahn, den Fußwegen zwischen dem Platz von Rostow am Don und dem Stadewäldchen, der von der Saarlandstraße zugänglichen Tiefgarage und den Parkplätzen rund um das Südbad sowie der geplanten Zu-/abfahrt des Radschnellwegs Ruhr zählen dazu:

l eine Radstation mit Reparaturservice und Leihfahrrädern
l ein Automat mit Flickzeug/Ersatzreifen für außerhalb der Öffnungszeiten der Radstation
l überdachte und weitestgehend vor Vandalismus geschützte Abstellplätze für Fahrräder mit Ladestationen für E-Bikes/Pedelecs
l Abstellplätze für CarSharing-Fahrzeuge mit Ladestationen für Elektroautos/Plug-in-Hybride
Die damit verbundenen Investitionen halten sich in für einen solchen Knotenpunkt auch deshalb in engen Grenzen, weil für die genannten noch fehlenden Einrichtungen teilweise Partner gewonnen werden könnten, die den Betrieb der Einrichtungen langfristig sicherstellen. Für das Haushaltsjahr 2018 zu veranschlagen sind zunächst mindestens die Planungskosten. Ob auch bereits Baukosten entstehen, hängt von der Geschwindigkeit der Planung und den genannten weiteren Bauprojekten im unmittelbaren Umfeld ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
16.Rechtzeitige Einplanung von Kitas und Spielplätzen in Neubaugebieten
Am Beispiel Hohenbuschei ist gut zu sehen, dass die Planung von Einrichtungen für Kinder nicht immer den Bedarf deckt. Der Rat fasst daher folgende Beschlüsse:
l Spielplätze und Kitas sind im Grundsatz bei neuen Siedlungsgebieten
bedarfsgerecht einzuplanen.
l Im Falle Hohenbuschei wird die Verwaltung beauftrag, durch einen Neubau dem Mangel an Kitaplätzen Abhilfe zu schaffen. Entsprechende Mittel aus dem allg. Haushalt sind dafür bereitzustellen. Dazu soll geprüft werden, ob der BVB bereit ist, ein Grundstück in der Pufferzone gegen Schaulustige am Trainingsgelände für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Eine Aufstockung der bestehenden zu kleinen Kita ist aufgrund statischer
Restriktionen nicht möglich. Um den Bedarf, für den einen Rechtsanspruch besteht,
decken zu können, ist daher ein Neubau unumgänglich. Da es aber im Gebiet
Hohenbuschei keine freien Baugrundstücke mehr gibt, ist das Gespräch mit dem
BVB zu suchen, Grundstücke verfügbar zu machen, die der BVB erworben hat um
sich auf dem Trainingsgelände gegen Schaulustige zu schützen. Diese Schutzfunktion
würde durch eine Kita nicht beeinträchtigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
5.Bildung und Innovation
Der Ausbau der Kita-Plätze muss zügig vorangetrieben werden, um der Mangelsituation
in der Stadt zu begegnen. Die Stadt soll hierbei alle Möglichkeiten der Kooperation mit
anderen Akteuren nutzen. Dies ist nicht nur für die betroffenen Familien wichtig, sondern
darüber hinaus auch ein erheblicher Standortfaktor für die Stadt Dortmund. Die Stadtverwaltung beauftragt eine interne fachübergreifende Arbeitsgruppe, zusätzliche, kurzfristige und pragmatische Lösungen für einen schnellen Ausbau der Kindertagesstätten zu entwickeln. Dabei sollen auch die Möglichkeiten von Grundstücks- oder Gebäudeankäufen zurschnellen Realisierung geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
6.Bildung und Innovation
Die Stadt soll Planungen für digitale Laborschulen in Kooperation mit dem Land vorantreiben.
Lernen an Dortmunds Schulen soll zukünftig den Herausforderungen der Zukunft noch besser begegnen können. Die Laborschulen für die verschiedenen Schulformen sollen dabei als Blaupause für zukünftige Schulplanung dienen. Dies bedeutet einen allumfassenden Ansatz von Schulinfrastruktur über Lehrerfortbildungen und pädagogische Ansätze.
Für die Planung und Konzeption werden zunächst 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Verwaltung legt dem Schulausschuss zeitnah ein Konzept zur Umsetzung vor. Dabei sollte zusätzlich Landesmittel und Bundesmittel aus bestehenden Programmen
akquiriert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Schulausschuss.
10.Städtische Infrastruktur
Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert eine halbe Millionen Euro für ein Programm der beschleunigten Aufwertung von Spielplätzen und Grünanlagen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

Folgenden Antrag sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgrund von anderer Abstimmung als erledigt an:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


11. Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen
Um der in großen Teilen unzureichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen
in Dortmund besser begegnen zu können, werden ab 2018 weitere 100 Kindertagespflegeplätze trägerübergreifend eingerichtet. Die im sog. „Krippengipfel“ 2011
beschlossene Quotierung von 30% U3-Kindertagespflege- zu 70% Kindertagesstättenplätzen
wird für die kommenden vier Jahre in Dortmund ausgesetzt.

Die CDU-Fraktion zieht den oben genannten Antrag aufgrund des Abstimmungsverhaltens zur modifizierten Ausgestaltung des Antrages (180 Kindertagespflegeplätze) in der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 29.11.2017 zurück.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen, mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
o die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 1)
o die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5)
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktualisierte Liste zum Zukunftspakt Memo­randum (Anlage 7) zur Kenntnis. Des Weiteren nimmt er die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den einzelnen Maßnahmen getroffenen Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen und Ausschüsse zum Haushaltsplanentwurf 2018 zur Kenntnis (vgl. Anlage 6).


zu TOP 2.2
9. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08646-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017
(Drucksache Nr.: 08646-17-E1)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 13.11.2017 mit Anlagen
(Drucksache Nr.: 08646-17-E7)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

(Drucksache Nr.: 08646-17-E1)


(Drucksache Nr. 08646-17-E7)

anbei stelle ich Ihnen als Ergänzung zur Stellenplanvorlage für das Jahr 2018 die Stellungnahme
des Personalrates aus dem Anhörungsverfahren sowie die erfolgte Beantwortung zur
Verfügung.
Das Gleichstellungsbüro und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten haben die Vorlage
zur Kenntnis genommen.
Des Weiteren übersende ich Ihnen die Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion
FDP/Bürgerliste, wie viele der neu zu schaffenden Planstellen für externe Ausschreibungen und wie viele für interne Besetzungen vorgesehen sind.

Schreiben des Personalrates an das Personalamt:


Schreiben an den Ausschuss für Personal und Organisaton:






Schreiben an den Ausschuss für Personal und Organisaton:




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018.


zu TOP 2.3
10. Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07915-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass der Vorlage zu entnehmen sei, dass noch nicht alle Fragen mit der Finanzverwaltung abschließend geklärt seien.
Er schlägt vor die Vorlage so lange zurückzustellen, bis eine abschließende Klärung erfolgt ist und man ein Gesamtbild beurteilen könne. Der Personalrat habe zu diesem Thema ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches in den Fraktionen vorliege und gewisse Rückschlüsse zulasse. Hierzu hätte seine Fraktion gerne eine schriftliche Stellungnahme durch die Verwaltung. Bis diese vorliege rege er an die Vorlage zurückzustellen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, die Vorlage aus den diesjährigen Haushaltsberatungen herauszunehmen und in den Gremien, sowie im Rat zur ersten Sitzung im neuen Jahr wieder einzubringen.

Die Verwaltung zieht die o.g. Vorlage zurück.


zu TOP 2.4
11. Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09248-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund und dem städtischen Haushalt abweichend von § 10 Abs. 4 EigVO bis zu einer Wertgrenze von 75 TEUR je Anlagengut bzw. bis zu einer Gesamtsumme von 200 TEUR je Sachzusammenhang eines Übertragungsvorganges ohne weitere Anhörung des Betriebsausschusses und Befassung durch den Rat vorgenommen werden und als genehmigt gelten.


zu TOP 2.5
12. Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09003-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- den Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
- den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. EUR festzusetzen.
- die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 2.6
13. Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2018 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09114-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

● beschließt den Wirtschaftsplan 2018 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
● stellt den Erfolgsplan 2018 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 12.223.033 EUR fest,

● stellt den Vermögensplan 2018 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 321.500 EUR fest,

● beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 900.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2018 in Anspruch nehmen darf,

● beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2018 (Anlage 1.4),

● beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021 (Anlage 2.1 und 2.2),

● beschließt die Produkt- und Leistungsplanung 2018 (Anlage 3),

● nimmt die Ergänzungen zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis (Anlage 4)


zu TOP 2.7
14. Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08471-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)
· dem Erfolgsplan 2018 (Anlage 1)
· dem Vermögensplan 2018 (Anlage 2)
· dem Stellenplan 2018 (Anlage 3)

sowie ergänzt um den Produkt- und Leistungsplan 2018 (Anlage 4).


zu TOP 2.8
15. Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08839-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2018.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.


zu TOP 2.9
16. Ausbau des Offenen Ganztags (OGS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09302-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand im Bereich OGS zur Kenntnis und beschließt den vorgeschlagenen Ausbau der Plätze in den Offenen Ganztagsschulen in den Schuljahren 2018/19 bis 2022/2023 sowie die Bereitstellung der in den finanziellen Auswirkungen aufgeführten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsplan 2018 ff.

zu TOP 2.10
17. Deponiesondervermögen - Kapitaleinlage zur zeitweisen Stärkung des Eigenkapitals aufgrund von Abzinsungserforderlichkeiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09422-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Vorlage beschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise, insbesondere der zeitweisen Zuführung von Eigenkapital zum Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund in der jeweils erforderlichen Höhe zu.

zu TOP 2.11
18. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 09128-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

AUSW, 06.12.2017:
Frau Rm Neumann Lieven bezieht sich auf folgende Passage zum Thema „Förderbereich“ (siehe Seite 6, 2.2. der Vorlage):
Bei der Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit kann in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau von Schulgebäuden gefördert werden, sofern der Neubau die räumlichen Kapazitäten des Bestandsgebäudes nicht wesentlich übersteigt.
Da man bei Neuplanungen die jeweils aktuellsten Richtlinien zugrunde legen müsse, welche durchaus dazu führen könnten, dass man dann mehr Platz benötige, empfindet Frau Rm Neumann –Lieven diese Aussage in der Vorlage als etwas „eng“ gegriffen und befürchtet, dass man somit keine Fördergelder bekommen werde. Hierzu bittet sie die Verwaltung um entsprechende Aufklärung.
Da zur heutigen Sitzung keine mündliche Stellungnahme hierzu erfolgen kann, wird die Verwaltung darum gebeten, diese in geeigneter Art und Weise bis zur Ratssitzung nachzuholen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist auf die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hin und bittet die die offene Frage, wenn möglich, zu beantworten.

Herr Spitzer (FB 65/1) erklärt, dass der Gesetzgeber den Begriff der Förderfähigkeit so eng gefasst habe, da die Intention des Gesetzes die Sanierung der Schulinfrastruktur sei. Die Intention sei nicht vordergründig die Ausweitung der Schulinfrastruktur durch die Schaffung von Neubauten über den bisherigen Bestand hinaus. Das Landesausführungsgesetz liege hierzu derzeit noch nicht vor. Nach Einschätzung der städtischen Immobilienwirtschaft gehe man davon aus, dass der Gesetzgeber Neubauten auch fördern werde, soweit sich die Anzahl der Züge nicht erhöhe. Dies würde beispielsweise heißen, wenn man eine dreizügige Schule abreiße und dafür eine dreizügige Schule neu baue, so wäre dies förderfähig. Der Gesetzgeber sehe ebenfalls Erweiterungsbauten wie Offene Ganztagsschulen und Mensen vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, sowie die mündliche Antwort der Verwaltung zu Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der endgültigen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 70.177.461 € über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) Kapitel 2 zu finanzieren.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2017 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Maßnahmenveränderungen und Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.

Nachrückerprojekte können sich aus der Maßnahme SK Kreuzstraße, Standortentwicklung (lfd. Nr. 59 der Projektliste) ergeben. Im Rahmen dieser Maßnahme werden im Zuge einer Projektentwicklung alle bekannten Bedarfe (u.a. Anforderungen G8/G9, Grundsanierung/Neubau der Kreuz GS + Johannes-Wulff-SOS, Aula LeibnizGYM, Parkplatzsituation Sporthallen) geprüft. Anschließend werden realisierbare Maßnahmenpakete gebildet. Diese Maßnahme ist nicht in den Gesamtkosten des Förderprogrammes berücksichtigt. Die Finanzierung i. H. v. 8.000.000 € wird zunächst über den städtischen Haushalt erfolgen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2017 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 569.209,- Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 102.283 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75.
d) nimmt die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 in Höhe von 7 Mio. € aus den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis. Auf die Vorlage DS.Nr.:09188-17 wird verwiesen.
2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:
· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)
Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juli 2018 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.

zu TOP 2.12
19. Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09399-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich der abschließenden Ausgestaltung durch das Land NRW - Ministerium für Schule und Bildung - die Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW zur Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund (RBZ-Modell-Berufskolleg) sowie die Bereitstellung der in den personellen und finanziellen Auswirkungen dargestellten Beträge im Haushaltsplan 2018 ff.. Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund ist notwendig, um den Antrag für den Schulversuch beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW einzureichen.

zu TOP 2.13


20. Zuschusserhöhung an den Verbund Sozialkulturelle Migrantenvereine Dortmund e. V. (VMDO) für den Betrieb der Einrichtung "Haus der Vielfalt", Beuthstr. 21, 44147 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09514-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Es würde für die Nebenkosten, Sachkosten, Reinigungskosten und die Miete der Immobilie mehr Geld ausgegeben, als für den Betrieb in der Kinder- und Jugendarbeit.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Einrichtung einen sehr hohen Zulauf erfahre. Diesen Zuspruch werde seine Fraktion unterstützen. Die Kosten, um diese Immobilie am Laufen zuhalten empfinde seine Fraktion als nachvollziehbar.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage nicht unterstützen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass es sich um eine ehrenamtliche Aufgabe handele. Seine Fraktion ist der Ansicht, dass der hier angegebene Betrag deutlich zu hoch sei und sich aus den Ausführungen der Vorlage nicht eindeutig erklären lasse. Dass es sich bei der Einrichtung um einen kulturellen Treffpunkt handele stehe außer Frage. Seine Fraktion werde sich aus diesen Gründen enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass der Betrag seiner Ansicht nach das wert sei, was durch das Haus der Vielfalt geleistet werde. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass dem Haus der Vielfalt eine große Frequenz und Nutzung wiederfahre. Seine Fraktion halte diese Unterstützung für zwingend erforderlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. ab dem 01.01.2018 den Zuschuss an den VMDO für den Betrieb der Einrichtung „Haus der Vielfalt“, Beuthstr. 21, 44147 Dortmund um 20.000 € zu erhöhen zur Finanzierung erhöhter Nebenkosten.
2. ab dem 01.01.2018 den VMDO für den Betrieb der Einrichtung mit zusätzlichen Finanzmitteln für die Einrichtung einer Assistenzstelle für Veranstaltungs- und Gebäudemanagement (48.000 €) und einer halben Stelle Hausmeistertätigkeiten (30.000 €) auszustatten. Diese Personalstellen dienen dazu, das Haus der Vielfalt als stadtweit angenommenes Integrations- und Begegnungszentrum der Migrantenselbstorganisationen zu unterstützen.
Beide zusätzlichen Förderungen sind über das Kommunale Integrationszentrum MIADo-KI auszureichen, sie werden dem Integrationszentrum budgeterweiternd über den Haushalt zur Verfügung gestellt.

zu TOP 2.14
21. Kofinanzierung von regionalen Flüchtlingsberatungsstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09443-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung der Kofinanzierung der regionalen Flüchtlingsberatungsstellen ab 2017 auf insgesamt 5 Stellen, angesiedelt bei der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund (AWO), dem Verbund soziokultureller Migrantenorganisationen Dortmund e.V. (VMDO), der Caritas, der Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Multikulturellen Forum e.V. (MkF).
Soweit die Landesförderung für die Flüchtlingsberatungsstellen verlängert oder ausgeweitet wird, ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zur Fortsetzung der Förderung zu analogen Konditionen, ggf. unter notwendiger Anpassung an zwischenzeitliche Tarifsteigerungen.


zu TOP 2.15
22. Förderung der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09434-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die bestehende Förderung des Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. für den Betrieb der Beratungsstelle „Wendepunkt“ von jährlich 9.000 Euro ab 2017 auf bis zu 18.000 Euro jährlich auszuweiten, solange die Landesförderung fortgesetzt wird.

zu TOP 2.16
23. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2017
(Drucksache Nr.: 07901-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vor:
Herr Rm Mader machte im Namen der CDU-Fraktion Beratungsbedarf geltend. Zudem sind im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün noch Fragen zu beantworten. Zu diesem Thema käme noch ein Haushaltsbegleitantrag seiner Fraktion.

Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkte kritisch an, dass weniger verbaut, als im Rahmen von Gebühren eingenommen würde. Er schlug vor, die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln.
Der Rat der Stadt überwies die Vorlage zurück an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Gemäß Anlage 6 der Vorlage (Stellenübersicht 2018) sind im Eigenbetrieb Stadtentwässerung derzeit eine Stelle der Entgeltgruppe E12 sowie drei Stellen der Entgeltgruppe E11 unbesetzt. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die E12 Stelle sowie eine E11 Stelle, die nicht im Zusammenhang mit der Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen steht, mit einem „Sperrvermerk“ zu versehen.


Im Zuge der Berichterstattung über den CDU-Haushaltsbegleitantrag

„5. Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung


Die Aufgabenerledigung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll künftig durch die
energische Ausweitung einer „Kooperation mit der Kommunalwirtschaft“, die eine
der zentralen Maßnahmen des sog. Memorandums darstellt, verbessert werden.
Durch die vermehrte Vergabe an „Dritte“ soll dabei das Ziel der Gebührenstabilität,
das Abbremsen eines weiteren Auswuchses des Personals, ein besseres Investitionsverhalten sowie eine Leistungs- und Effizienzverbesserung durch Optimierung der Organisation „Eigenbetrieb Stadtentwässerung“ erreicht werden.“

die spätestens bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 17.04.2018 erfolgen soll, wird darüber entschieden, ob der Sperrvermerk durch einen entsprechenden Ratsbeschluss wieder aufgehoben werden soll.

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird dazu aufgefordert, die eventuelle Notwendigkeit der Stellenbesetzung nachvollziehbar darzustellen.


Begründung

Zu den Aufgaben der Planer im Eigenbetrieb Stadtentwässerung gehört neben der Planerstellung auch die Bauüberwachung und Abnahme für Baumaßnahmen. Im Jahr 2018 soll das Investitionsvolumen um ca. 33 % reduziert werden. Hintergründe sind Probleme um die Bereitstellung eines "2. Rettungsweges" bei Baumaßnahmen. Damit werden Zeitansätze für die Bauüberwachung und Abnahme nicht benötigt. Auch im Folgejahr ist keine Steigerung der Bautätigkeit vorgesehen, sondern lediglich das Bauvolumen des Jahres 2017. Vor diesem Hintergrund erscheint ein maßvoller Verzicht auf lediglich zwei Planstellen angebracht, ohne die Handlungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu gefährden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion zum sehr weitreichenden Antrag der CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor den Wirtschaftsplan heute zu empfehlen und den Antrag zur Beratung der CDU-Fraktion an den Betriebsausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) befürwortet den Verfahrensvorschlag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN. Er fordert die Betriebsleitung der Stadtentwässerung auf, die drei genannten Stellen erst zu besetzen, wenn der CDU-Antrag im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün abgestimmt worden sei.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) geht auf die Ausführung von Herrn Düdder ein und weist darauf hin, dass wenn der Wirtschaftsplan im Rat nächste Woche beschlossen werde, die Stadtentwässerung im Rahmen dieses Wirtschaftsplanes handeln und somit auch die darin aufgeführten Stellen besetzen könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) stellt fest, dass während der bevorstehenden haushaltslosen Zeit nicht im großen Stil das umgesetzt werden könne, was in diesem Wirtschaftsplan angesetzt sei. Der Wirtschaftsplan stehe, wie alle anderen Wirtschaftspläne auch, unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Er schlägt vor, den Wirtschaftsplan heute zu empfehlen und den Antrag der CDU-Fraktion unter den Vorbehalt stellen, dass die Stellen erst besetzt werden können, wenn der Fachausschuss darüber befunden habe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dem aufgezeigten Verfahrensvorschlag von Herrn Stüdemann einverstanden sei. Dies werde der Intention des Antrages seiner Fraktion gerecht.

Es wird festgehalten, dass so verfahren werden soll, wie soeben von Herrn Stüdemann erläutert.

Herr Düdder bittet die Betriebsleitung der Stadtentwässerung um Stellungnahme.

Herr Niggemann (70/BL) erklärt, dass der Wirtschaftsplan den Status zum 30.06.2017 aufzeige. Die im CDU-Antrag aufgeführte Stelle E12 sei zum 01.10.2017 bereits besetzt worden. Die drei Stellen E11 seien derzeit noch nicht besetzt. Eine davon solle im 1. Quartal 2018 besetzt werden. Über diese drei E11 Stellen könne man im zuständigen Fachausschuss sprechen, wie im vorrangegangenen Diskussionsverlauf besprochen.

Herr Mader stellt fest, dass somit eine veraltete Vorlage vorliege. Es hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass Stellen mit Stichtag zu 30.06.2017 zwischenzeitlich zur Beförderung genutzt wurden.

Herr Niggemann gibt an, dass der Stellenplan die Stellen für 2017 und 2018 zum Stichtag 30.06.2017 ausweise. Für das Jahr 2017 seien 13 Stellen mit E12 zu besetzen. Zum Stichtag 30.06.2017 seien 12 Stellen E12 besetzt und eine war ausgeschrieben. Diese Stelle ist zwischenzeitlich besetzt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE UND PIRATEN, unter den o.g. Einschränkungen folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die
Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen
von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit
der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund"
(Drucksache-Nr.: 07902-17).

Der Rat der Stadt
2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von
über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit
der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund"
(Drucksache-Nr.: 07902-17). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen
der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 und die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021,

4. legt für 2018 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 150.699.652,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 133.285.199,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 40.008.754,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 40.008.754,- Euro

5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2018 auf 17.414.453,-
Euro fest,

6. beschließt für 2018 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 17.414.453,- Euro an
den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2018 dem Eigenbetrieb zu
Investitionszwecken 5.060.957,- Euro wieder zugeführt werden,

7. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche
Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 0,- Euro fest,

8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 21.260.050,- Euro fest.


zu TOP 2.16
24. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07901-17)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07901-17-E1)

Fragen der einzelnen Fraktionen zu den Ursachen und Auswirkungen reduzierter Investitionen im WJ 2018 wurden durch die Betriebsleitung EB 70, Hr. Niggemann und Hr. Dr. Falk wie folgt beantwortet:
· Auf Basis der geltenden Rechtslage wird durch die Feuerwehr seit geraumer Zeit gefordert, dass der 2. Rettungsweg für jedes durch die Baumaßnahme betroffene Gebäude geprüft und nachgewiesen wird. Ansonsten kann der jeweiligen Baumaßnahme eine brandschutzrechtliche Zustimmung nicht erteilt werden. Hieraus ergeben sich erhöhte Aufwendungen für die Planung und Vorbereitung von Kanalbaumaßnahmen, erforderliche Abstimmungen mit der Feuerwehr und zeitliche Verzögerungen.
· Wie hoch der finanzielle Mehraufwand und ein zusätzlicher Aufwand und damit auch ein Personalbedarf sind, kann heute noch nicht quantifiziert werden.
· Der Planungsaufwand, der im Laufe des WJ 2018 zu leisten ist, wird infolge geringere Investitionen im WJ 2018 nicht bzw. nur unwesentlich geringer, da die Planung für die betreffenden Investitionsmaßnahmen des WJ 2018 bereits weitgehend abgeschlossen ist. Im Jahre 2018 werden vielmehr Investitionsmaßnahmen der Folgejahre geplant.
· Reduzierte Investitionen im WJ 2018 führen zu geringeren Abschreibungen (Abschreibungsdauer i.d.R. 80 Jahre) und damit zu reduzierten Abwassergebühren. Die Auswirkungen sind aber gering.
· Die Erweiterung des Stellenplans begründet sich wie folgt:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.02.2017 (Drucksache Nr.: 03986-16) die Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit der Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen beschlossen. Für diese zusätzlich zu erbringenden Leistungen werden in der Stadtentwässerung Dortmund insgesamt sechs Planstellen eingerichtet und ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug beschafft.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.17
25. FABIDO - Wirtschaftsplan 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09207-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet um eine Erläuterung, wie es zu der erheblichen Ausweitung der Personalkosten komme. Den Anteil, der auf die Tarifsteigerung zurückzuführen sei, sei ihm erklärlich. Hieraus lasse sich aber nur ein Teilbetrag herleiten.

Herr Skaliks (FABIDO) erläutert ausführlich die Personalkostenausweitung.
Davon entfallen 1,85Mio.Euro auf die verringerte Anrechnung der Auszubildenden. Die Anzahl der Berufspraktikanten werden teilweise auf die Mindestbesetzung angerechnet. Weiterhin sei eine Erhöhung der Mittel auf das Bundesprogramm Sprachkitas zurückzuführen, sowie einen mit dem Programm einhergehenden zusätzlichen Freistellungsanteil für die Leitungen von 1,8 Mio.Euro. Die Fördermittel seien hier nicht auskömmlich, aber man wolle das Projekt weiter erhalten.
Ebenfalls sei noch eine Stelle für die Personalangelegenheiten in der Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt, die hier bereits eingepreist sei.

Herr Reppin fragt nach, ob es üblich sei, dass noch nicht abgestimmte Stellen vorzeitig in einen Wirtschaftsplan eingepreist würden?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass sich der Wirtschaftsplan FABIDO als schwierig darstelle. Es sei so, dass FABIDO 5,7 Mio.Euro des Landes aus dem Notfallpaket für Kindertageseinrichtungen erhalten werde. Dies sei allerdings noch nicht in den Wirtschaftsplan eingepreist. Aus dem Umstand heraus, dass der Wirtschaftsplan vorher aufgestellt wurde, die Landesmittel aber jetzt erst zugeordnet wurden sei die Gesamtsituation etwas unklar dargestellt. Zur Verdeutlichung werde er die Sachverhaltsdarstellung zum ersten Quartal 2018 nachliefern.

Herr Rettstadt fragt nochmal, ob es üblich sei, in Stellenplänen von Eigenbetrieben Stellen einzupreisen, die noch nicht abgestimmt seien?

Herr Stüdemann teilt mit, dass unter normalen Bedingungen nicht so verfahren werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2018 mit Anlagen.

zu TOP 2.18
26. Wirtschaftsplan 2018ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09439-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.

zu TOP 2.19
27. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09581-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

3. Finanzen

zu TOP 3.1
28. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09452-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros).

zu TOP 3.2
29. Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (Bau GB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Zickenbrink
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08965-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abweichungssatzung für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Zickenbrink.

zu TOP 3.3
30. Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09220-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.4
31. Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 - PB 51/2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09268-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss geprüft und beschließt, den im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses enthaltenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungs-prüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2014 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 649.385.876,49 € in den Ergebnisvortrag eingestellt wird.

zu TOP 3.5
32. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09070-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 4.650.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2017 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 3.6


33. Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08465-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die neue Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich der Seniorenarbeit der Stadt Dortmund

zu TOP 3.7
34. Schulorganisatorische Maßnahme im Bereich der Förderschulen
35. hier: Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule (Förderschulschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung), Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08987-17)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2017
(Drucksache Nr.: 08987-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.17 vor:
Der Schulausschuss stimmte dem Vorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten
einstimmig zu, folgende Ergänzung aufzunehmen:

„Der Standort der ehemaligen Elsa-Brändström-Grundschule soll weiterhin als
Grundschulstandort genutzt werden, nicht als Interimsstandort für das
Westfalenkolleg.“

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter
Berücksichtigung der o. g. Ergänzung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der
Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der
Fröbelschule) zum 01.02.2018.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der Fröbelschule) zum 01.02.2018.

zu TOP 3.8
36. Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09188-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2017
(Drucksache Nr.: 09188-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
(Drucksache Nr.: 09188-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, die in der Anlage für das Jahr 2020 vorgesehene Maßnahme für die Berghofer Grundschule (G255) auf das Jahr 2019 vorzuziehen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzung, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet die Verwaltung um Aufnahme des Leibniz-Gymnasiums in das Programm 2018 – Renovierung des Klassenraumes 016 und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss

1) Der Rat der Stadt Dortmund
a) nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Starterpakets 2017 zur Kenntnis,
b) beschließt die Erweiterung des Rahmenkonzeptes um den Förderschwerpunkt „Innenausstattung“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5 Mio. Euro,
c) beschließt die Gesamtprojektliste „Gute Schule 2020“ (Anlage 2) einschließlich der berücksichtigten Meldungen aus den Bezirksvertretungen und Schulen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung,
d) beschließt zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“,
e) beschließt für die Teilpakete „Sanitäranlagen“ und „Fachraumprogramm“ die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer,
f) beschließt die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitions-förderungsgesetz Kapitel II in Höhe von rd. 7 Mio. Euro aus den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“.
2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2018, ggf. auch ersetzend, neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn

- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.

Änderungen werden dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben.
3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

4) Aufnahme des Leibniz-Gymnasiums in das Programm 2018 mit der Maßnahme Renovierung des Klassenraumes 016

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

zu TOP 3.9
37. Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahme an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09541-17)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach den Gründen für die Verzögerung?

Herr Aschenbrenner (FB 37) erklärt dass der zeitliche Verzug der Flüchtlingslage geschuldet gewesen sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

38. nimmt den Sachstand zu den Baumaßnahmen an der Rettungswache 11 (RW 11) zur Kenntnis.

39. beschließt die Anpassung der Bauinvestitionskosten (ohne Möblierung) von bisher 1.308.000,00 € um 519.500,00 € auf 1.827.500,00 €.


Die Möblierungskosten belaufen sich auf 25.000 €.
Die Auszahlungen für den Erweiterungsanbau und die Umbaumaßnahmen erfolgen aus dem Budget des Amtes 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37I00221004002, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2017: 157.000,00 €
Haushaltsjahr 2018: 1.336.400,00 €
Haushaltsjahr 2019 334.100,00 €
Gesamt: 1.827.500,00 €
Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens i. H. v. 25.000,00 € erfolgen in 2019 aus der v. g. Finanzstelle, Finanzposition 780500.
Die Anpassung der Investitionskosten bedingt ab 2019 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des Amtes 37 in Höhe von 14.910,58 € gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 65 unter Auftrag 650138011000 im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2019 ff entsprechend zu berücksichtigen.
40. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW für 2017 die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 442.584,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2018. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 37O00217004003, Finanzposition 780800.

zu TOP 3.10
41. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 im Budget der Dortmund-Agentur (FB 3)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09609-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW im Teilergebnisplan der Dortmund-Agentur (FB 3) in Höhe von insgesamt 795.280,66 €.





4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
42. Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW (Vertreter der Verwaltung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09331-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die vorgesehene Besetzung des Mandats von Herrn Oberbürgermeister Sierau im Aufsichtrat der Klinikum Dortmund gGmbH mit Frau Stadträtin Zoerner zum 1. Januar 2018 zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
43. Verlängerung des Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrages (Leistungsverträge) zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09391-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschliesst, die gegenwärtig zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH bestehenden Leistungsverträge (Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrag) vorzeitig bis zum 31.12.2032 zu verlängern.

zu TOP 4.3
44. Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09448-17)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Erläuterung, ob sie der Vorlage im Bereich Innovative Fahrzeugtechnologie richtig entnehme, dass wenn die Stadt die Stadtwerke beauftrage sich vermehrt um die Elektrotechnologie zu kümmern und weiter voran zu treiben, dies zu Lasten der Stadt gehe.

Herr Schulte (FB 20) erklärt, dass hier die Grundaufteilung der Rechten und Pflichten beachtet werden müsse. In dem Fall müsse die Stadt, als Auftraggeber die Kosten für diesen selber tragen. Anders verhalte es sich bei einer Weisung/Auftragserteilung aus dem Aufsichtsrat an den Vorstand des Unternehmens.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgeliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Betrauung der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) mit der Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Stadtgebiet Dortmund sowie der ausbrechenden Verkehre auf die Gebiete Ennepe-Ruhr Kreis, Kreis Unna und Kreis Recklinghausen nach Maßgabe des als Anlage beigefügten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) der Stadt Dortmund;
2. den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH (DSW21 Holding GmbH) zu beauftragen, die Geschäftsführung der DSW21 Holding GmbH durch Gesellschafterbeschluss anzuweisen, dass diese den Vorstand von DSW21 auf der Grundlage des bestehenden Beherrschungsvertrages anweist, den vorgelegten öDA als verbindlich zu beachten;
3. das Ruhen der Altbetrauung von DSW21 gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2005 sowie vom 14.02.2008 mit Wirkung zum 01.07.2018, sofern der beigefügte öDA rechtswirksam zustande gekommen ist.

zu TOP 4.4
45. Flughafen Dortmund GmH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09454-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH unter Berücksichtigung des § 108a GO NRW zu.

zu TOP 4.5
46. Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09460-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung der Sportanlage „Zur Bergeshöh“ an den Verein Sportfreunde Sölderholz und die vom Verein durchzuführende Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1. Der Verein erhält zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €. Alternativ kann der Zuschuss für die Dauer von 15 Jahren mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 26.667,00 € gewährt werden.

3. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Sportanlagen Lindenhorster Straße, Mendesportanlage und Büttnerstraße zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
47. Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09203-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Raubtierhauses im Zoo Dortmund.

zu TOP 4.7
48. DEW21 - hier: Aufgabe der Beteiligung an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09497-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verkauf der Geschäftsanteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH zu.


5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
49. Sanierung der Begegnungsstätten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09267-17)
hierzu –> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09267-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt og. TOP für die Ausschusssitzung am 09.11.17 vor.

Der Rat der Stadt hat zum Haushalt 2017 u.a. folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass für die Sanierung der Begegnungsstätten entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Verwaltung nun beginnt, die vorhandene Prioritätenliste abzuarbeiten.
Im Jahr 2017 wird mit der Sanierung von mindestens zwei Begegnungsstätten angefangen.“

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Umsetzungsstand dieses Beschlusses in der Ausschusssitzung.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

in der obigen Angelegenheit nehme ich Bezug auf die Anfrage der SPD-Fraktion vom
17.10.2017.
Die abgestimmten Jahresarbeitsprogramme der städtischen Immobilienwirtschaft und des
Fachbereichs Liegenschaften, die Basis der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste
für Hochbaumaßnahmen sind (vgl. Drucksache-Nr. 05888-16), sehen für 2017 die finale Projektentwicklung und einhergehende Festlegung eines Starterpakets bestehend aus vier Seniorenbegegnungsstätten vor. Dies beinhaltet die Seniorenbegegnungsstätten Persebeck, Kley, Mailoh und Haferfeldstraße.
Bei diesen 4 Einrichtungen erfolgt der Planungseinstieg in 2018.
Die Verwaltung bereitet für die Sitzung am 08.02.2018 eine umfassende Informationsvorlage
zur weiteren Umsetzung des Programms zur Sanierung der Seniorenbegegnungsstätten vor.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erklärt, dass geplant gewesen sei die Planung in 2017 vorzunehmen und 2018 zu bauen. Aus der Stellungnahme der Verwaltung lese er nun, dass der Planungseinstieg 2018 erfolge. Er bittet um Erläuterung des Unterschiedes zwischen Planungseinstieg und Projektentwicklung.

Herr Ellerkamp (FB 23) erläutert, dass ein Objekt erstmal einer Machbarkeitsprüfung unterzogen werde. Hier werde bewertet, ob das Gebäude renoviert, erweitert, umgebaut oder abgerissen werde. Wenn die beste Variante ausgewählt sei, könne man den groben Kostenrahmen beurteilen und feststellen, ob das Projekt realisiert werden könne. Aufgrund dieser Vorarbeit werde die städtische Immobilienwirtschaft in das Projekt einbezogen. Danach beginnt ein Architekt mit der Planung und Realisation des neuen Raumprogrammes.

Herr Taranczewski gibt zu Protokoll, dass der Ratsbeschluss zur Sanierung der Begegnungsstätten nicht umgesetzt sei und sich mindestens um ein weiteres Jahr verzögere.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass viele Maßnahmen sich erst aufgrund der Unterbringung der Flüchtlinge und nun wegen dem derzeitig erfolgenden Rückbau der Anlagen verzögern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
50. Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
51. hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 06.04.2017 (Drucksache-Nr. 06548-16)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09074-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017
(Drucksache Nr.: 09074-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgenden Empfehlung der BV Innenstadt-Nord vor:
Herr Sack vom Fachbereich Schule geht auf die Fragestellungen der Bedarfslage an Schulplätzen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord ein. Er teilt mit, dass er im Unterbezirk Hafen eine Bedarfsbesserung, im Unterbezirk Nordmarkt einen massiven Bedarf (4 - 5 Schulzüge) und im Unterbezirk Borsigplatz einen Bedarf eines weiteren Schulzuges sieht.
Es besteht bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord der Konsens, dass die Begründung „Darüber hinaus ist die Errichtung eines vierzügigen Schulgebäudes am Standort Sunderweg nach den derzeit geltenden Baurichtlinien nicht möglich“ als unzureichend angesehen wird. Daher wird die Verwaltungsvorlage in die nächste Sitzung am 06.12.2017 vertagt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Teilrücknahme seines Beschlusses zur DS-Nr.: 06548-16 vom 06.04.2017, dass der Neubau der Lessing-Grundschule so gestaltet wird, dass Raumressourcen für einen vierzügigen Betrieb zu Verfügung stehen. Gleichzeitig fasst der Rat der Stadt Dortmund den Beschluss, den Neubau der Lessing-Grundschule für einen dreizügigen Betrieb auszurichten. Die in der o.g. Sitzung zur DS-Nr.: 06548-16 weiteren getroffenen Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit.

zu TOP 5.3
52. Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2017
(Drucksache Nr.: 09333-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:
Der Schulausschuss bittet um Änderung des 5. Absatzes auf der S. 5 wie folgt:
„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, dem Schulausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der der Empfehlung des Schulausschusses unter folgender Erweiterung:
„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

zu TOP 5.4
53. Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Erneuerung der Wandplattierung im Verbindungstunnel zwischen der Verteilerebene Nord und Verteilerebene Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08511-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, die Erneuerung der Wandplattierung im Verbindungstunnel zwischen der Verteilerebene Nord und Verteilerebene Süd mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 120.000,00 Euro.


6. Sondervermögen

zu TOP 6.1
54. Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09341-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten Quartalsbericht 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



7. Sonstiges

zu TOP 7.1
55. PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Verlauf und den Auswirkungen des PSD-Bank Triathlon 2017 in Hörde zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
56. Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08584-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erarbeiteten Einschätzungen und Vorschläge zu bewerten und ein Konzept zur Umsetzung konkreter Maßnahmen vorzulegen.




Monegel Langhorst Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin