Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Rates der Stadt


am 06.04.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:06 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 90 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Klink (Die Linke & Piraten)
Rm Lührs (SPD)
Rm Münch (FBI)
Rm Penning (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Rates der Stadt am 16.02.2017

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung:
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB)
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 01.09.2016

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07063-17)

3.2 Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - nach § 13 BauGB
I. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001
II. Beschluss über die teilweise Änderung des Bebauungsplanes InN 205 - Bornstraße südlicher Teil -
III. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - vom 12.05.2015
IV. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 238 - Borsigstrasse Ecke Brunnenstraße - vom 23.09.2016
V. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VI. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für einen Teilbereich des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VII. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für einen weiteren Teilbereich Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VIII.Beschluss über die Zurückstellung von Baugesuchen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06632-17)

3.3 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 -Zeche Oespel-
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06984-17)

3.4 Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06938-17)

3.5 Stadtumbau Dorstfeld
Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der "Werkssiedlung Oberdorstfeld"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06848-17)

3.6 Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07100-17)

3.7 Aufstellung einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07113-17)
3.8 Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05912-16)

3.9 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06585-16)

3.10 Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei - 2. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06593-16)

3.11 Verkehre Stadtbezirk Brackel
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06462-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06462-16-E2)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06869-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2017
(Drucksache Nr.: 06869-17)


4.2 Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Modellprojekten zur Entwicklung und Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen
Projektantrag der Stadt Dortmund: Service Center lokale Arbeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07209-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

5.2 Behindertenfahrdienst - Ergebnisse des Städtevergleichs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07189-17)

5.3 Obdachlose Menschen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07318-17)

5.4 "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" - Novellierte Fassung 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07201-17)

5.5 Bekämpfung des Salafismus
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 07460-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

7.1 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06548-16)

7.2 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2017/18
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07124-17)

7.3 Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07457-17)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Bildung für nachhaltige Entwicklung in den FABIDO Tageseinrichtungen für Kinder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07015-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06637-17)

9.2 Städt. Seniorenheime gGmbH - hier: Geplante Verlegung des Standortes des Seniorenheims Weiße Taube
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07138-17)

9.3 Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07194-17)

9.4 Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07264-17)

9.5 Solidarbeitrag der Stadt Dortmund für die Klage der StädteRegion Aachen gegen den Weiterbetrieb von Tihange 2
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07224-17)

9.6 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2016 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2016 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2016 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07174-17)

9.7 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07319-17)

9.8 Zukunft von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2017
(Drucksache Nr.: 06261-16-E2)


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Befristete Verlegung des Evinger Wochenmarktes an die Evinger Straße zwischen der Bezirksverwaltungsstelle und dem Einkaufszentrum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07131-17)

10.2 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07388-17)

10.3 40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dortmund vom 3.6.-6.6.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07400-17)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Abholzung des Wäldchens neben dem Olleroh-Park in Marten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06847-17)

11.1.2 Vertreibung des seltenen Eisvogels am Rüpingsbach durch freilaufende Hunde und ihre Besitzer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06915-17)

11.1.3 Dortmunder Landschaftsschutzgebiete als Hundeauslaufflächen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06916-17)

11.1.4 Fehlende Hinweise zum Verhalten in den Dortmunder Landschaftsschutzgebieten auf der Internetseite der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06917-17)

11.1.5 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister von der Jahresabschlussfeier des Rates und vom Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06576-16)

11.1.6 Feiern in Dortmund nur noch unter Polizeischutz?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06919-17)

11.1.7 Lebensgefahr für Kinder an der Emscher am Naturschutzgebiet Bolmke durch nicht reparierte Zäune
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07203-17)

11.1.8 Werbeanhänger an der Universitätsstraße und der Zillestraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07204-17)

11.1.9 Angst- und Ekelraum nördlicher Treppenbereich Bushaltestelle Hörde Bahnhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07452-17)

11.1.10 Mindestens 39.435 kriminelle Asylbewerber in NRW – Konsequenzen für die städtische Sicherheitspolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07453-17)

11.1.11 Mindestens 17.329 ausländische Gewaltverbrecher in NRW aktiv – Konsequenzen für die städtische Sicherheits- und Abschiebepolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07454-17)

11.1.12 Zunahme der Vergewaltigungen durch Ausländer und Asylbewerber in NRW um 34,5 % – Konsequenzen für die städtische Sicherheitspolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07455-17)

11.1.13 Mehr als 2000 kriminelle Nordafrikaner und 944 kriminelle Syrer im Großraum Dortmund aktiv – Konsequenzen für die städtische Sicherheits- und Abschiebepolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07463-17)

11.1.14 Blockade der NRW-Landesregierung bei der Abschiebung krimineller Nordafrikaner durch Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer – Konsequenzen für die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07464-17)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt
9.9 Verschiebung des Jahresabschlusses 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07459-17)


zu erweitern.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07548-17) vom 06.04.2017, zu Tagesordnungspunkt 5.4 Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus - Novellierte Fassung 2017 vor:
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Tagesordnungspunkt "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" - Novellierte Fassung 2017“ von der Tagesordnung abzusetzen.

Es wird zugleich angeregt, die Vorlage in den Fachausschuss (ABöOAB) zu überweisen, damit die rechtswidrige Benachteiligung vieler Mitglieder der Gesellschaft nicht manifestiert wird.

Begründung:
Schon thematisch passt dieses Werk nicht unter die Kategorie Arbeit, Soziales und Gesundheit. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus stellt sicher keinen Fall der Gesundheitssorge dar. Als Sozial kann man den Rechtsextremismus auch nicht ansehen. Der Begriff Arbeit könnte im weitesten Sinne deshalb als geeignetes Kriterium herhalten, weil man hier unter dem „Deckmantel“ der Bekämpfung des Extremismus Arbeitsplätze schafft. Nein, grundsätzlich wäre der Plan unter 10., dort: öffentliche Ordnung anzusiedeln.

Zur Ratssitzung am 24.11.2011, als der Aktionsplan erstmalig im Rat behandelt wurde, wurde er zutreffend als Angelegenheit von besonderer Bedeutung eingestuft und qualifiziert. Eine andere Betrachtungsweise kann man nicht haben. In Dortmund wird der Kampf gegen Rechtsextremismus seitens Verwaltung und Polizeipräsident ein so hohes Gewicht beigemessen, wie kaum einem anderen Thema. Die Einordnung kann daher nur unter 2. erfolgen.

Ein weiteres Argument ergibt sich aus dem Inhalt der Verwaltungsvorlage und dem Aktionsplan selber. Der Rat soll diesen Plan einfach nur zur Kenntnis nehmen, statt über ihn zu befinden. Dies, obwohl mindestens an einer Stelle der Rat erwähnt wird. Dort heißt es: „Der Rat der Stadt Dortmund fordert alle städtischen Ämter und stadteigenen Betriebe auf, geeignete Maßnahmen gegen Rechtsextremismus zu entwickeln und umzusetzen.“ An anderer Stelle ist von „wir“ die Rede. Hiermit kann letztendlich nur der Rat gemeint sein, da dieser letztendlich die Verwaltung zum Handeln auffordert. Interessanterweise enthielt ein Entwurf, den die AfD-Fraktion erhielt, die zuvor ausgegrenzt worden war, an vielen Stellen noch die Formulierung: „ Der Rat der Stadt Dortmund“. Offenbar will man mit der anderen Formulierung unserem Einwand entgegentreten. Das greift sicherlich zu kurz. Wir halten es für undemokratisch, wenn der Rat der Stadt nicht über seine „eigene Meinung diskutieren und befinden darf, sondern die Vorgaben der Verwaltung nur „abnicken“ darf. Auch aus diesem Grund handelt es sich eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung. Das gilt umso mehr als gezielt demokratisch gewählte Vertreter ausgeschlossen wurden und nur durch Zufall von der „Hinterzimmeraktion“ erfuhren.

Unsere geäußerte Kritik, insbesondere dass nur Rechtsextremismus und keine anderen Formen des Extremismus (Linksextremismus, Salafismus, Islamismus) Ziel ist, wurden seitens des Oberbürgermeisters mit der geradezu unverschämten Bemerkung: „Wie bereits Ihr Antrag zum Haushalt 2017, ist auch diese Stellungnahme nicht mehr als der kaum verschleierte Versuch, die Arbeit gegen den Rechtsextremismus in unserer Stadt zu erschweren, wenn nicht sogar abzuschaffen“ kommentiert. Oberbürgermeister Sierau weiter: „Da Ihre Stellungnahme insofern nichts substanziell Neues enthält, sehe ich keine Notwendigkeit, den vorgelegten Entwurf zu verändern.“
Tatsächlich sind danach die oben genannten „redaktionellen Änderungen“ vorgenommen worden.

Inhaltlich wurde nichts verändert. Nein. Es blieb dabei, dass man Meinungen unterdrücken will und die Meinungsfreiheit einem Diktat unterstellen will. So heißt es: „Wir sehen mit Sorge den Anstieg rechtspopulistischer Einstellungen.“ Es folgen Schlussfolgerungen, wie „Auch der Rechtspopulismus stellt eine Bedrohung für die Demokratie dar……“

Nicht mit einem Wort wird das begründet. Es wird einfach behauptet und mit Rechtsextremismus gleichgesetzt. Letztendlich geht es um einen Verstoß gegen Art. 5 des Grundgesetzes.

Die jetzige Form, die erweiternd den sog. Rechtspopulismus mitumfasst, entspricht in keinster Weise dem ursprünglichen politischen Willen der Parteien im Jahre 2007. Die Verwaltung hat sich hier ein eigenständiges Betätigungsfeld ohne Ratsauftrag geschaffen. Das Thema muss grundlegend aufgearbeitet werden, so dass es vom Rat nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern zu beschließen ist. Das schließt die vorherige Befassung in den Fachausschüssen mit ein.
Nachdem Rm Bohnhof (AfD) den Antrag seiner Fraktion auf Absetzung des Tagesordnungspunktes begründete und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) eine entsprechende Gegenrede hielt, lehnte der Rat der Stadt den o.a. Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Rm Bohnhof (AfD) führte in Bezug auf Tagesordnungspunkt 5.4 Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus - Novellierte Fassung 2017 an, dass der Angelegenheit von Seiten der Verwaltung und des Polizeipräsidenten ein hohes Gewicht beigemessen wird. Vor diesem Hintergrund stellte Rm Bohnhof mündlich folgenden Antrag:
Der Tagesordnungspunkt Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus - Novellierte Fassung 2017 wird statt unter fünftens Arbeit, Soziales und Gesundheit unter zweitens Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse behandelt.

Nachdem sich Rm Schilff (SPD) gegen den Antrag aussprach, lehnte der Rat der Stadt den vorstehend angeführten, mündlich von Rm Bohnhof (AfD) gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Darüber hinaus beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Angelegenheit


10.4 Umbesetzung in Gremien
Dringlichkeitsvorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom 06.04.2017
(Drucksache Nr.: 07550-17)

zu erweitern.

Ferner wies OB Sierau darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung erörtert hat. Der Ältestenrat sprach sich im Ergebnis der individuellen Bewertung dafür aus, dem Rat vorzuschlagen, auf eine generelle Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung zu verzichten. In diesem Zusammenhang bestand im Ältestenrat darüber hinaus Einvernehmen, das auf Wiederholungen der Fachausschussdiskussionen in aller Breite verzichtet werden soll und Wortbeiträge nach Möglichkeit auf Kernaussagen begrenzt werden sollen.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte den vom Ältestenrat vorgeschlagenen Verzicht auf eine Redezeitbegrenzung, in der nachfolgenden Ratssitzung.

Unter Einbeziehung der vorgenannten Erweiterungen und Hinweise wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Rates der Stadt am 16.02.2017

Die Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 16.02.2017 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung:
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB)
I. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 01.09.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07063-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt die unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1)
II. beschließt, die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.2016 offen gelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes
In W 206 - Kortental - die Begründung vom 01.09.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO


zu TOP 3.2
Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - nach § 13 BauGB
I. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001
II. Beschluss über die teilweise Änderung des Bebauungsplanes InN 205 - Bornstraße südlicher Teil -
III. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - vom 12.05.2015
IV. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 238 - Borsigstrasse Ecke Brunnenstraße - vom 23.09.2016
V. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VI. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für einen Teilbereich des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VII. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für einen weiteren Teilbereich Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VIII.Beschluss über die Zurückstellung von Baugesuchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06632-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den rechtskräftigen Bebauungsplan InN 205 - Bornstraße südlicher Teil - vom 22.09.1980 in einem Teilbereich zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB

III. beschließt den am 12.05.2015 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB

IV. beschließt den am 23.09.2016 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 238 - Borsigstraße Ecke Brunnenstraße - aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB

V. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - für den unter Punkt 5 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 BauGB

VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für den unter Punkt 3 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB

VII. beschließt den dieser Beschlussvorlage weiteren beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für den unter Punkt 4 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB

VIII. ermächtigt die Verwaltung Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind und nicht im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - stehen, zurück zu stellen.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 -Zeche Oespel-
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06984-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt der Stadt

I. nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1).


II. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017 zu und beschließt für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufhebungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - eine entsprechende Bescheinigung nach § 33 BauGB ausgestellt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.4
Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06938-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.03.2017 vor:
Herr Suck (CDU-Fraktion) stellt folgenden mündlichen Antrag und bittet um Abstimmung:
Durch geeignete Instrumente (z. B. Planungsrecht, dingliche Absicherungen) ist sicherzustellen, dass der Verkauf von Grundstücken keine negativen Auswirkungen in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten im Industrie- und Gewerbegebiet des Dortmunder Hafens entfalten kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o. g. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Rm Suck (CDU) begründete den vorliegenden Antrag u.a. dahingehend, dass seine Fraktion es als wichtig erachtet, dass die aktuell im größten städtischen Gewerbe- und Industriegebiet stattfindenden Nutzungen dort auch in Zukunft stattfinden können und dies durch die Entwicklung an der Speicherstraße nicht berührt wird.

Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) führte in Bezug auf den vorliegenden Antrag an, dass allgemeiner Konsens bestünde, dass der Hafen industriell und gewerblich genutzt wird und darüber hinaus bspw. Wohnbebauung auch nicht vorgesehen sei.

Rm Baran (SPD) nahm Bezug auf die bisherigen Ausschussberatungen und wies darauf hin, dass dahingehend Einigkeit bestünde, dass eine Beeinträchtigung der gewerblichen wie industriellen Nutzung im Hafengebiet, durch die Erweiterung aber auch durch die Veräußerung an Dritte, auszuschließen ist.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) schloss sich den Ausführungen von Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Baran (SPD) an.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:
- Der Rat der Stadt lehnt den vorstehend angeführten Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „südliche Speicherstraße am Stadthafen“ als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung im Quartier Speicherstraße in Dortmund und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z. B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den allgemeinen Sachstand zur Entwicklung der Speicherstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen für die „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ auf Basis der dargestellten Entwicklungsperspektiven weiter zu verfolgen.


zu TOP 3.5
Stadtumbau Dorstfeld
Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der "Werkssiedlung Oberdorstfeld"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06848-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Förderrichtlinien der Stadt Dortmund zur Durchführung der Maßnahme Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der „Werkssiedlung Oberdorstfeld“ sowie deren Umsetzung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 290.000 €.
Die Durchführung aller Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Dorstfeld steht unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.


zu TOP 3.6
Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07100-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.7
Aufstellung einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07113-17)

Rm Waßmann (CDU) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion mit Verweis auf die bisherigen Ausschussberatungen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.8
Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05912-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Machbarkeitsstudie zum Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen (Beschluss unter DS-Nr. 10411-13) zur Kenntnis.

Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einen architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen sowie weitere erforderliche Planungsschritte zu beauftragen, die der Konkretisierung der Baukosten und somit der qualifizierten Förderantragstellung (Städtebauförderung) dienen.

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens „Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen“ beträgt einschließlich der Planungskosten in Höhe von 550.000 € (Planungskosten für den architektonischen Realisierungswettbewerb sowie die Leistungsphasen 2 – 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nach jetzigem Kenntnisstand 8.883.600 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Stadtämter 40 und 64. Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in den entsprechenden Ausführungsbeschlüssen dargestellt.


zu TOP 3.9
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06585-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20 durchgeführten Glasgestaltungswettbewerbs der Zugangsanlagen zur Kenntnis.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Erhöhung der mit Beschluss vom 07.05.2015 (Drucksachennummer: 00471-15) beschlossenen Gesamtinvestitionskosten für die Glasgestaltung der Zugangsanlagen von 255.000,00 Euro um 70.000,00 Euro auf nun 325.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2016: 60.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 45.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 220.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 14.560,00 Euro.


zu TOP 3.10
Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei - 2. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06593-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Br 149 – Wohnpark Stadtgärtnerei – in der 2. Ausbaustufe in Höhe von 700.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“, sowie nach der Fertigstellung der Maßnahme die unentgeltliche Übertragung des Erschließungsanlagen in das städtische Vermögen.

Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2017: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, voraussichtlich dem Haushaltsjahr 2019, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro beim FB 66.


zu TOP 3.11
Verkehre Stadtbezirk Brackel
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06462-16-E1)

Dem Rat der Stadt lag zu seiner Sitzung am 08.12.2016 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 006462-16-E1) vom 29.11.2016 vor:

„ … wir bitten um eine vergleichende Darstellung der Verkehrsdaten der Verkehrszählung aus
dem Jahr 2015 und der Vorhergehenden für den Stadtbezirk Brackel, insbesondere für den kompletten Straßenzug des Hellwegs in Wickede, Asseln, Brackel und Wambel.

Ergänzend bitten wir auch um die Einzeldarstellung des Schwerlastverkehrsanteils.

Begründung:

Für die Beurteilung der Entwicklung der unterschiedlichen zukünftigen Verkehre und Verkehrsströme in und durch Dortmund ist diese Information notwendig.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06462-16-E2) vom 08.03.2017 vor:
„ … die Anfrage ist im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Geschäftsbereich Mobilitätsplanung, bearbeitet worden.

Der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes führt regelmäßig an rd. 600 Knotenpunkten im Stadtgebiet Verkehrszählungen durch. Pro Jahr werden an etwa 100-120 Knotenpunkten die Zähldaten aktualisiert. Im Stadtbezirk Brackel fanden in den Ortsteilen Wambel, Brackel und Asseln im September 2015 die letzten umfangreichen Zählungen statt.

Insgesamt ist an 25 Knotenpunkten im Zeitraum von 15-19 Uhr der Verkehr unterteilt nach Fahrzeugarten und Knotenströmen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erfasst worden.

Als Anlage 1 ist eine Tabelle mit den Daten für 53 Straßenquerschnitte im Vergleich mit der letzten Zählung aus dem Jahre 2009 zusammengestellt. An zwei Knotenpunkten lagen nur Vergleichsdaten aus den Jahren 2008 bzw. 2010 vor. Zur besseren Orientierung findet sich als Anlage 2 ein Plan mit der Lage der Zählquerschnitte. (Anmerkung: Die Anlagen 1 und 2 sind als Anlage der Niederschrift beigefügt)

In der Tabelle sind einerseits alle Fahrzeuge (Kfz) und andererseits der Schwerverkehr (SV), der sich aus den Bussen, Lkw und Lastzügen zusammensetzt, dargestellt.

Die Werte von 2015 sind auf den durchschnittlichen werktäglichen Tagesverkehr (DTVW) hochgerechnet worden. Da sich gegenüber 2009 aber das Hochrechnungsverfahren geändert hat, ist nur ein direkter Vergleich zwischen den Zählwerten aus dem Zeitraum 15-19 Uhr möglich. Das Hochrechnungsverfahren ermöglicht aus Kurzzeitzählungen aufgrund von empirisch erhobenen Tagesganglinien eine Hochrechnung auf Tageswerte, so dass der Zählumfang reduziert werden kann. Für Kfz und SV werden aufgrund anderer Tagesganglinien unterschiedliche Hochrechnungsfaktoren verwendet. Aufgrund von lokalen Besonderheiten (z.B. in der Nähe von Logistikeinrichtungen) kann es aber gerade im SV-Anteil lokal zu höheren oder niedrigeren Verkehrsmengen über den Tag kommen, so dass die Hochrechnung hier von der Realität stärker abweicht.

Aufgrund des Abstandes von sechs Jahren zwischen den beiden Zählzeitpunkten kann nicht jede Veränderung eindeutig begründet werden. Trotzdem werden die Ergebnisse grob eingeordnet und erläutert:

Fast flächendeckend hat es Verkehrszunahmen im Kfz-Verkehr gegeben. Besonders auffällig sind die Zunahmen auf


- der Hannöverschen Straße (zwischen +6 % (Q1) und +18 % (Q15)),

- der Brackeler Straße (L663n) (+22 % (Q39))

- der Asselner Straße (L556) (zwischen +18 % (Q41) und +65 % (Q43))

- dem Asselner Hellweg (L663) (zwischen +12 % ( Q46) und +32 % (Q47)


Eine Stagnation der Verkehrsbelastung liegt vor, wenn die Veränderungen zwischen +5 % und -5% liegen. Dies ist auf dem Wambeler Hellweg (Q6, Q7, Q11), der Flughafenstraße (Q31) und der Aplerbecker Straße (Q51, 52) feststellbar.

Die starke Zunahme auf der Asselner Straße ist verbunden mit einer deutlichen Abnahme in der Asselburgstraße (zwischen -16 % und -24 %). Hier zeigt die Tempo 30-Regelung in der Asselburgstraße Wirkung.

Beim Schwerverkehr liegt der Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung in der Regel bei unter 4 %. Höhere SV-Anteile sowie die deutlichsten Zunahmen finden sich in der Nähe von
Gewerbegebieten wie z.B. auf


- der Hannöverschen Straße (5,4 % östl. Rüschebrinkstraße),

- der Rüschebrinkstraße (7,2 % nördl. Hannöversche Straße)

- dem Heßlingsweg (4,3 % östl. Flughafenstraße)

- dem Asselner Hellweg (11,1 % westl. Asselner Straße) und

- der Asselner Straße (bis zu 7,4 %)

Der etwas höhere SV-Anteil auf der Leni-Rommel-Straße (4,5 % südl. Oberdorfstraße) liegt an dem starken Busverkehr dort (der Linienverkehr mach rd. ¾ des Schwerverkehrs aus).
Die Ursachen für die Veränderungen sind vielschichtig und liegen bspw. in

- der Entwicklung des Wohngebietes „Hohenbuschei“

- stärkeren Nutzung durch REWE und Tedi am Asselner Hellweg,

- der besseren wirtschaftlichen Entwicklung und der Abnahme der Arbeitslosigkeit gegenüber 2009

- dem Einwohnerzuwachs (im Stadtbezirk Brackel +3,6% von 2009 bis 2015),

- der allgemeinen Zunahme des Schwerverkehrs auf Hauptverkehrsstraßen.

Der Rat der Stadt nahm die o.a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06462-16-E2) vom 08.03.2017 zur Kenntnis.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06869-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 22.03.2017 vor:
Dem Ausschuss lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06869-17-E3) vor:
… mit Umsetzung der im Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND aufgeführten Maßnahmen soll Dortmund sich stärker als Freizeit- und Tourismusstandort profilieren. Ziel soll es sein, mehr auswärtige Gäste in die Stadt zu holen. So sollen in den nächsten 8 Jahren die Übernachtungszahlen von derzeit rund 1,2 Millionen auf 2 Millionen gesteigert werden. Dazu ist es notwendig neben dem Ausbau der Infrastruktur in den Bereichen Hotels, Gastronomie, Festivals, Events und Kongressveranstaltungen ein zeitgemäßes und zielgruppengerechtes Marketing aufzubauen. Der derzeitige Außenauftritt Dortmunds entspricht nicht dem Anspruch einer Stadt, die sich als Reisedestination definiert. Zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in den genannten Infrastrukturbereichen und dem touristischen Marketing sind die entsprechend notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit zu stellen. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den städtischen Einrichtungen sowie den beteiligten Unternehmen, Organisationen und weiteren Akteuren umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, zu prüfen, inwieweit für die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2018 kommunale Mittel eingesetzt werden können.
Darüber hinaus lag dem Ausschuss folgende Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 21.03.2017 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion bittet zum o.g. Tagesordnungspunkt um eine Stellungnahme.
Mit dem Masterplan „ERLEBNIS.DORTMUND wird das Ziel verfolgt, eine Attraktivitätssteigerung Dortmunds als Freizeit- und Erlebnisstandort zu erreichen. U.a. wird im Bereich „Kommunikation“ eine zentrale Online-Plattform mit Veranstaltungs- und Eventkalender und eine Überarbeitung des touristischen Leitsystems anhand einer digitalen Gästelenkung angestrebt.

Bereits heute könnte mit geringem Aufwand oder einer neuen Organisation eine Verbesserung der Darstellung städtischer Kultur-, Sport- und Freizeitangebote erreicht werden, wenn die jeweiligen Online-Präsenzen aktueller, anschaulicher und benutzerfreundlicher gestaltet wären.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Erläuterungen, aus welchen Gründen beispielsweise die Kulturbetriebe, die Sport- und Freizeitbetriebe mit ihren Parkanlagen und vielen Veranstaltungen ausschließlich die Dienstleistungen der Dortmund-Agentur für Werbemaßnahmen und die Internetauftritte nutzen müssen, hingegen das Theater oder die Wirtschaftsförderung eigene Anbieter einsetzen bzw. eigenverantwortlich ihre Kommunikationsmedien verantworten dürfen.

Im Vergleich zu anderen Großstädten sind insbesondere die im Internet dargestellten Angebote häufig unübersichtlich angeordnet, nicht für mobile Endgeräte optimiert und das online nutzbare Angebotsspektrum äußerst eingeschränkt. So können weder Eintrittskarten (z.B. Jahreskarten) für Westfalenpark oder Zoo noch Tickets für Veranstaltungen gekauft oder Reservierungen vorgenommen werden.

Wenn sich die Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe eigenverantwortlich um die eigene „Vermarktung“ kümmern könnten, wäre dem gegebenenfalls schon kurzfristig abzuhelfen, ohne auf die Umsetzung des Masterplans warten zu müssen.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND aus ihrer Sicht lediglich einen Masterplan „TOURISMUS“ darstelle. Das Ziel der Steigerung von Übernachtungskapazitäten reiche nicht aus. Die Profilierung in den für Dortmund typischen Bereichen wie beispielsweise Fußball und urbanes Leben sehe ihre Fraktion ebenfalls nicht als einziges Ziel. Die Vokabeln Kultur, Sport und Freizeit seien nicht ausreichend vertreten. Sie denke, dass das wesentliche Ziel im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu bearbeiten sei.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass es sich um eine ausgearbeitete Analyse handele, die nur wenige Antworten darauf gibt, was sich im Sollzustand bewegen sollte. Er sehe wie Frau Hawighorst-Rüßler keine Angebote für den Bereich der Kultur. Er könne sich vorstellen, dass eine App für kulturelle Angebote, die georeferenziert sind, Öffnungszeiten, Preise und ähnliches enthalten, ein einfaches Mittel zur Zielerreichung sein könne. DSW21 habe gute Erfahrungen mit einer von Profis ausgearbeiteten App für ihr Unternehmen gemacht.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung der Vorlage enthalten möchte.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Masterplan für seine Fraktion recht enttäuschend sei. Er reduziere Dortmund auf die Themen Urbanität, Bier und Fußball. Auch aus seiner Sicht sei der Bereich Kultur kaum vertreten.
Herr Münch (FBI) hält die von Herrn Urbanek angeregte App für eine gute Anregung. Desweiteren sei es vernünftig, dass sich die Verwaltung auch im Hinblick auf das Thema Bier ein vernünftiges Ziel setze. Den Erfolg des Masterplans anhand einer konkreten Kennzahl zu überprüfen, halte er für sehr vernünftig.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) begrüßt den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND als erste Bilanz von
Soll und Haben. Dieser müsse jedoch noch weiter diskutiert werden. Die Barrierefreiheit sei als
ungenügend bewertet worden. Es müsse überprüft werden, wie Sport, Kultur und Freizeit, die nur marginal enthalten sind, zukünftig barrierefrei gemacht werden können. Desweiteren sei der Parasport ein gutes Stichwort, das zukünftig mit zu betrachten sei. Seine Fraktion unterstütze den vorgelegten Masterplan.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass das Behindertenpolitische Netzwerk ehrenamtlich arbeite und die Mitarbeit am Masterplan sehr schwierig gewesen sei. Sie habe sich beim Thema Sport beteiligt. Die Barrierefreiheit gelte aus ihrer Sicht für alle Bereiche und auch alle Altersgruppen. Dem Problem werde sich nicht gut genug gestellt, da beispielsweise die Befragung der Dortmunder Bürgerinnen und Bürger online nicht barrierefrei war, so dass sich nicht alle hieran beteiligen konnten. Weiterhin sei aus Ihrer Sicht eine Erhöhung der barrierefreien Hotelzimmer dringend erforderlich, da es gerade bei der Organisation von Veranstaltungen in diesem Bereich Probleme gebe. Sie regt an, dass die Stadt Dortmund beim Neubau von Hotels darauf hinwirken solle.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass sich ein Masterplan fragen müsse, welches Alleinstellungsmerkmal Dortmund habe und wie sich Dortmund darstellen möchte. Weiterhin sei zu klären, mit welchen Mitteln die Ziele erreicht werden sollen. Hierzu fehlten ihr die Richtung und auch die Beantwortung dieser Fragen.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Masterplan aus seiner Sicht nicht umfassend genug sei und für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger zu wenig Inhalt biete, da das Hauptaugenmerk auf dem Tourismus liege. Es müsse berücksichtigt werden, dass die Stadt lebenswert bleiben muss bzw. werden soll. Diese Überlegung müsse bei der weiteren Bearbeitung eine Rolle spielen. Die Fraktion FDP/Bürgerliste werde sich bei der Abstimmung enthalten. Den Antrag der SPD-Fraktion finde er richtig.
Herr Klösel schlägt vor, die Anregung von Frau Opitz, dass die Zahl der barrierefreien Hotelzimmer erhöht werden müsse, an die Verwaltung heranzutragen.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Bitte um Stellungnahme entsprechend zu erweitern.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, dass die Zahl der barrierefreien Hotelzimmer auch im Hinblick auf die Durchführung von Großveranstaltungen zukünftig erhöht wird.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion wie folgt zu ergänzen:
Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Zahl der barrierefreien Hotelzimmer auch im Hinblick auf die Durchführung von Großveranstaltungen zukünftig erhöht wird.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE & PIRATEN und AfD den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Alternative für Deutschland sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der Fraktion Die Linke & PIRATEN folgenden ergänzenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den städtischen Einrichtungen
sowie den beteiligten Unternehmen, Organisationen und weiteren Akteuren umzusetzen.

2. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, zu prüfen, inwieweit für die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2018 kommunale Mittel eingesetzt werden können.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der Fraktion Die Linke & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND in der Fassung vom Februar 2017 und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit der städtischen Einrichtungen sowie den beteiligten Unternehmen, Organisationen und weiteren Partnern umzusetzen.“

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die im Masterplan definierten Leitmotive, Dortmund auf Bier, Fußball und Urbanität reduzieren, Kultur nur am Rande eine Rolle spiele, Alleinstellungsmerkmale Dortmunds nicht benannt und Zielerreichungsmaßnahmen nicht herausgearbeitet werden.

Rm Waßmann (CDU) begründete die Ablehnung des SPD-Antrages mit Verweis auf die Beratungen im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und führte weiter an, dass die Vorlage als ausreichend erachtet wird, da jede Maßnahme im Einzelfall, was die Finanzen angeht, mit einer Vorlage hinterlegt werden wird.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hält den vorliegenden Masterplan grundsätzlich für positiv, sieht die Dortmunder Interessen jedoch als nicht ausreichend vertreten an. Rm Dingerdissen stellte aber eine Zustimmung zur Vorlage in Aussicht, wenn der Aspekt verstärkt werden würde, dass besonders für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger neue Schwerpunkte gesucht werden.

Rm Garbe (AfD) lehnt eine Zustimmung, vor dem Hintergrund, dass es im Wesentlichen darum geht neue Stellen zu schaffen und dadurch zusätzlicher Finanzbedarf entsteht, ab.

Rm Klösel (SPD) unterstützt den Masterplan und führte mit Verweis auf die im Rahmen der Ausschussberatung vorgetragenen Anmerkungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus, dass eine Ausweitung des Angebots an barrierefreien Übernachtungsmöglichkeiten anzustreben sei.

Rm Baran (SPD) begründete den Antrag seiner Fraktion u.a. mit dem Ziel, dass die per Beschluss in Auftrag gegeben Maßnahmen, auch langfristig angelegt und umgesetzt werden und sprach sich vor diesem Hintergrund für eine Prüfung der Finanzierung des Stellenbedarfes aus.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält die Vorlage für zu dünn für einen Masterplan, zumal im Vergleich zu anderen Masterplänen zu wenig Handlungsoptionen geboten würden. Weiter lehnt Rm Kowalewski den vorliegend Antrag ab, da darin eine Subventionierung von Dingen, die eigentlich privatwirtschaftlich erledigt werden sollten, gesehen wird.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnte den o. a., zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 22.03.2017 vorgelegten Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06869-17-E3) mehrheitlich, mit 36 zu 37 Stimmen, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND in der Fassung vom Februar 2017 und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit der städtischen Einrichtungen sowie den beteiligten Unternehmen, Organisationen und weiteren Partnern umzusetzen.

zu TOP 4.2
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Modellprojekten zur Entwicklung und Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen
Projektantrag der Stadt Dortmund: Service Center lokale Arbeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07209-17)

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) begrüßt grundsätzlich die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes. Rm Karacakurtoglu vermisst jedoch den Ansatz einer zeitlichen Flexibilität in Bezug auf soziale Inklusion und hält es für erforderlich, Unternehmer auch auf die Einhaltung von „Work Life Balance-Konzepten“, besonders für pflegende Angehörige und Alleinerziehende hinzuweisen sowie Konzepte zur interkulturellen Öffnung umzusetzen.

Rm Bohnhof (AfD) erläuterte die Ablehnung dahingehend, dass der Bereich des kommunalen Arbeitsmarktes und der Förderung durch seine Fraktion als sehr kritisch gesehen wird. Weiter hält es Rm Bohnhof nicht für zielführend, Geld in das Modellprojekt zu stecken, da es sich hierbei nur um ein Kurieren von Symptomen handelt.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für positiv, dass Dortmund eine Modellstadt bei der Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes werden wird. Zudem hält es Rm Langhorst für richtig, dass die Maßnahmen dauerhaft angelegt werden und die Integration von Langzeitarbeitslosen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, mit öffentlichen Mitteln zu verknüpfen.

Rm Baran (SPD) befürwortet es ausdrücklich, dass Dortmund als Projektkommune an dem Modellprojekt teilnimmt. Die angestrebte Vermittlung von mindestens 250 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sieht Rm Baran, u.a. vor dem Hintergrund der Verlängerung der Projektlaufzeit, als einen ersten Einstieg an, den es auszubauen gelte.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht es Rm Rettstadt als elementar wichtig an, dass gerade die Menschen im Bereich der Langzeitarbeitslosen, mit mehreren Vermittlungshemmnissen wie bspw. Erkrankungen, entsprechende Möglichkeiten der Qualifizierung erhalten. Weiter sieht Rm Rettstadt die beabsichtigte Aktivierung statt Alimentierung als durchaus positiv an.

Rm Waßmann (CDU) begründete die Zustimmung durch seine Fraktion mit Verweis auf die Befassung in den Fachausschüssen und äußerte die Bitte, dass Vorlagen, die personelle Auswirkungen beinhalten, generell auch dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Beratung vorgelegt werden.

Rm Taranczewski (SPD) erinnerte daran, dass es sich bei Langzeitarbeitslosen zum großen Teil um die Menschen handelt, die zu Zeiten als es noch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gegeben hat, überhaupt nicht mehr gefördert worden sind, weil sie aus dem Gesichtsfeld der Arbeitsförderung gefallen sind und es aus diesem Grund u.a. die SGB II-Gesetzgebung gibt.

Rm Urbanek (AfD) sieht in einem Arbeitsmarkt der nicht vom Markt sondern vom Staat geschaffen wird, eine Art von Sozialismus und betonte, dass es in einer Marktwirtschaft nicht die originäre Aufgabe des Staates sei, Arbeit zu schaffen, sondern die des Marktes.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass gerade in Bezug auf die angesprochene Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen, Markt und Wirtschaft nicht alle Probleme lösen.

Nach Ansicht von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) handelt es sich in den Fällen, in denen in Kommunen eine hohe Sockelarbeitslosigkeit an Menschen herrscht, die aus eigener Kraft nicht mehr aus der Situation herauskommen können, um ein Marktversagen, aufgrund dessen das Gemeinwesen gefordert ist, sich um diese Menschen zu kümmern.

Rm Schilff (SPD) hält die soziale Marktwirtschaft für einen wesentlichen Garanten der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und sieht es als notwendig und sozial an, dass überall dort, wo der Markt es nicht richtet, der Staat es richtet.

Rm Tölch (SPD) sieht in dem vorliegenden Programm eine Korrektur des Versagens der Marktwirtschaft bei Menschen, die auf dem frei gestalteten Arbeitsmarkt keine Chance haben.

Rm Urbanek (AfD) stellte klar, dass die Marktwirtschaft eine soziale Komponente brauche, betonte aber, dass Menschen nicht aus der Verantwortung für sich selbst entlassen werden können. Vor dem Hintergrund, dass bei den in Rede stehenden Maßnahmen die Rücklaufquote von Menschen die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, vernachlässigbar gering sei, erachtet Rm Urbanek das Vorgehen als problematisch, zumal es dabei nicht um Integrationsmaßnahmen, sondern um versteckte Arbeitslosigkeit gehe.

Rm Thieme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt eine Zustimmung zur Verwaltungsvorlage ab.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es gerade Ziel des Projektes sei, die Menschen zu befähigen, wieder Verantwortung übernehmen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Umsetzung des Modellprojekts vorbehaltlich einer Bewilligung durch das Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und stimmt der (befristeten) Einstellung externen Personals zu.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) sieht Probleme in der Unterbringung von Asylbewerbern und damit einhergehend eine Verschärfung der Wohnungsmarktsituation. Rm Brück machte u.a. organisierten Rechtsbruch und Asylmissbrauch dafür verantwortlich und führte in diesem Zusammenhang an, dass 98 % aller Asylbewerber die in Deutschland einen Antrag stellen, keine politisch Verfolgten seien.

Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) wies in Bezug auf die Ausführungen von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) u.a. darauf hin, dass 86 % aller Geflüchteten krisennah in ihren Herkunftsländern oder angrenzenden Ländern bleiben und somit die meiste Migration Binnenmigration ist.

Nach dem Dafürhalten von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) wird über die Medien eine einseitige Stimmung suggeriert, die kaum etwas mit der Realität zu tun hat. Weiter hält es Rm Brück für eine Farce, dass es nicht gelingt, Asylbewerber in sichere Herkunftsländer abzuschieben.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Redeliste, mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppen NPD/Die Rechte.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) dankte der Verwaltung für die Arbeit in den zurückliegenden eineinhalb Jahren.

Rm Taranczewski (SPD) schloss sich den Ausführungen von Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) an und verwies auf die umfassende Behandlung der Thematik, in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Rm Krause (CDU) dankte ebenfalls für die Vorlage des Berichtes, der noch einmal vor Augen führe, welch große Leistungen, sowohl von hauptberuflich tätigen, aber auch von den vielen ehrenamtlich tätigen, erbracht wurden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) machte mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) deutlich, dass die Anzahl der Flüchtlinge in Dortmund gerade einmal 1,5 % der Bevölkerung ausmache.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Behindertenfahrdienst - Ergebnisse des Städtevergleichs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07189-17)

Rm Weyer (SPD) erläuterte die Zustimmung Ihrer Fraktion zur Vorlage mit Verweis auf die vorangegangenen Ausschussberatungen und äußerte die Erwartung, dass die Verwaltung zeitnah eine Vorlage, wie der Behindertenfahrdienst ohne Qualitätseinbußen weitergeführt werden kann, vorlegt.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hält die Darstellung im Städtevergleich für überzeugend. Für Rm Dingerdissen stellt sich jedoch die Frage, ob hinsichtlich der beabsichtigten Vermeidung von Qualitätseinbußen nicht eher Fragen hinsichtlich der Quantität gemeint seien, da nach seinem Dafürhalten die gleichbleibende Qualität bei gleichzeitiger Kostenreduzierung nicht erhalten werden könne.

StR‘in Zoerner nahm Bezug auf die Nachfrage von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) und führte aus, dass bspw. der Fahrdienst in Dortmund, im Gegensatz zu anderen Städten, Menschen die es nicht alleine aus ihrer Wohnung in das Fahrzeug schaffen, ggf. auch liegend abholt und sich insofern auch die Frage hinsichtlich der Qualität stelle. Weiter machte StR‘in Zoerner deutlich, dass derzeit ein Gesamtkonzept, mit einer Mischung aus den unterschiedlichsten Aspekten, erarbeitet wird.

Nach Einschätzung von Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) hängen die Fragen hinsichtlich Qualität und Quantität zwingend zusammen. Weiter begründete Rm Langhorst die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion mit der Skepsis, dass es möglich ist, den Qualitätsstandard, bei gleichzeitiger Kosteneinsparung in Höhen von 600.000 Euro, zu halten.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) nahm Bezug auf die Ausführungen von Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) und die Befassung der Thematik im Rahmen der zurückliegenden Haushaltsberatungen. Vor dem Hintergrund, dass der vorliegende Städtevergleich keine neuen Erkenntnisse bringe, erklärte Rm Kowalewski, dass sich seine Fraktion bei der Beauftragung der weiteren Prüfung enthalten wird.

Rm Grollmann (CDU) führte an, dass von Seiten der Verwaltung zunächst eine sachbezogene Vergleichssituation mit anderen Städten vorgelegt wurde und hinsichtlich einer weiteren Prüfung, bzgl. einer eventuellen Neustrukturierung, eine weitere Vorlage folgen wird.

Rm Taranczewski (SPD) wies darauf hin, dass die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen beauftragt wurde, einen Städtevergleich vorzulegen und in einem weiteren Schritt geprüft werden soll, inwieweit der Behindertenfahrdienst aufrechterhalten werden kann. Weiter gelte es nach Ansicht von Rm Taranczewski zu klären, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft beschaffen sein soll, damit die Menschen, die bislang davon profitiert haben, auch in Zukunft davon profitieren können.

Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fasst den vorliegenden Städtevergleich als Aufschlag für eine weitere Vorlage, in der verschiedene Gesichtspunkte wie Leistungsumfang, Ausschreibungsmöglichkeiten und zeitliche Aspekte gespiegelt werden, auf. Vor diesem Hintergrund signalisierte Rm Rettstadt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des auf Basis des Ratsbeschlusses vom 08.12.2016 (Drucksache Nr.: 05199-16) durchgeführten Städtevergleichs zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann, unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortzuführen und die Ergebnisse dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 5.3
Obdachlose Menschen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07318-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.03.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.17 vor:

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) führt in die Beschlussvorlage ein. Er gibt an, dass es im April ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Akteuren geben werde. Die Ergebnisse aus dieser Runde würden dann in der Ausschuss-Sitzung im Mai vorgelegt werden. Er plädiert dafür, die Planungen bezogen auf die Männerübernachtungsstelle heute zu empfehlen, um so schnell wie möglich mit den Erneuerungen beginnen zu können.

Zu Beginn der Diskussion kritisiert Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion), dass die Vorlage im Nachversand verschickt wurde und somit im Vorfeld nicht ausreichend beraten werden konnte.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass in der Vorlage zwar die Rede von einem ersten Schritt sei, ihm fehle aber die Aussage, wo es konzeptionell hin gehe. Die Vorlage sei eine Zustandsbeschreibung, wie die Situation aktuell sei. In Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion gibt er an, dass seine Fraktion diesem zustimmen werde.

Herr Bohnhof (Fraktion AfD) gibt an, dass er heute noch nicht über die Frauenübernachtungsstelle entscheiden könne. In Bezug auf die Männerübernachtungsstelle halte er die Lösung der Verwaltung für akzeptabel und kostenmäßig vernünftig und könne und wolle daher auch heute darüber abstimmen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei seiner Meinung nach momentan nicht zustimmungsfähig.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) äußert, dass sie davon ausgegangen sei, dass die Container-
Lösung in Bezug auf die Männerübernachtungsstelle, nur vorübergehend sei, bis eine weitere
Planung für einen Neubau zur Verfügung stünde. Das was jetzt geplant werde, müsse eine qualitative Verbesserung sein. Ihr fehle diesbezüglich die Planung, was ein Neubau kosten werde. In Bezug auf die Frauenübernachtungsstelle geht sie auf den Antrag ihrer Fraktion ein, der ihr sehr wichtig sei.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erläutert, dass ihre Fraktion sich mit der Vorlage und dem Begleitpapier etwas schwer tue. Aus dem Grunde sei es ihr wichtig, dass ein Teil der Vorlage in Bezug auf die Frauenübernachtungsstelle auf jeden Fall geschoben werde. Zur nächsten Sitzung im Mai hätte sie gern einen Überblick zu den finanziellen Auswirkungen. Sie schlägt vor, die Anträge als eingebracht zu betrachten und im Mai zu entscheiden, wenn die entsprechenden Informationen vorliegen würden.

Herr Süshardt antwortet, dass es in der Vorlage darum ginge, die Einrichtung an der Unionstraße abzureißen, da sich die Sanierung nicht lohne. An der gleichen Stelle solle eine neue, moderne und größere Lösung gefunden werden. Die Idee sei gewesen, die im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung käuflich erworbenen Modulbauten umzusetzen. Von der Qualität her handele es sich um einen Neubaustandard. Da die Modulbauten bereits bezahlt sind, sei dies die kostengünstigste Lösung. Mit Planungsvorlauf benötige man dafür ungefähr ein Jahr, so dass man in der Zwischenzeit während des Abrisses einen Ersatzstandort benötige. Der Beschluss der Vorlage sei erforderlich, da es ohne den Auftrag noch keine Angaben über die Kosten geben könne, da ohne Auftrag keine Planung und keine Kostenvoranschläge erfolgen könnten. Aus diesem Grunde könne er zu den Kosten momentan noch nicht viel sagen. Er gibt an, dass die Fragen zu der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (TOP 7.1) zum Teil durch die Vorlage beantwortet seien und zum Teil aus dem vorgenannten Grund momentan noch nicht beantwortet werden können.

Herr Langhorst erläutert den Antrag seiner Fraktion aus der letzten Sitzung zu TOP 4.1 und bittet darum, über diesen Antrag heute abzustimmen.

Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 4.1 sowie dem Antrag der CDU-Fraktion zu TOP 2.4 zustimmen könne. Den Vorschlag der Verwaltung für den Neubau der Männerübernachtungsstelle und die Nutzung der Module halte sie für sinnvoll. Die vorgeschlagene Unterbringung der Frauenübernachtungsstelle hingegen sei so nicht sinnvoll. Die Anfahrt dorthin würde z. B. eine ¾ Stunde dauern.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Frauenübernachtungsstelle in Syburg für seine Fraktion keine Möglichkeit sei. Die Lösung zur Männerübernachtungsstelle sei günstig und auch erforderlich. Ihm fehle allerdings in der Vorlage die konkrete weitere Planung. Letztendlich sei der Bedarf an der Unionstraße nicht ausreichend, so dass weitere Möglichkeiten geschaffen werden müssten. Er habe es so verstanden, dass man aufgrund der unterschiedlichen Problemlagen die Leute auch nicht alle in einer Einrichtung unterbringen könne. In der Vorlage seien verschiedene Möglichkeiten angesprochen worden. Ihm fehle dazu eine Kostenübersicht. Weiterhin habe er das Gefühl, dass die chronisch Alkoholkranken hier raus fallen würden. Als Vertreter der Nordstadt habe er Bedenken in Bezug auf die harten Drogensüchtigen. Diese würden der Nordstadt zugeordnet und seiner Ansicht müsse daher auch dort eine Hilfeeinrichtung angesiedelt werden. Er erinnert an die Diskussion zu dem Druckraum, der an der Kapitelwiese eingerichtet werden sollte. Er glaube, dass wenn in der Nordstadt eine Einrichtung für schwerst Drogenabhängige geschaffen würde, die letztendlich über die ganze Stadt verteilt seien und in die Nordstadt vertrieben worden seien, diese Ansiedlung dort ein großes Problem sei und bittet, dieses auch zu Protokoll zu nehmen.

Frau Grollmann signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage, wenn dies erforderlich sei, um die finanziellen Auswirkungen und Planungskosten zu ermitteln. Sie plädiert dafür, den Fokus auf die Obdachlosigkeit zu legen und nicht nur auf die Männerübernachtungsstelle und bittet um Zustimmung zu dem Antrag ihrer Fraktion. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde ihrer Fraktion ebenfalls mittragen.
Frau Magerstedt (Fraktion FDP/BL) gibt an, dass die Arbeit, die in diesem Bereich geleistet würde gut sei. Ihr fehlten in der Vorlage konkretere Angaben darüber was, wann gemacht würde und welche Auswirkungen es habe. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ginge ihr etwas zu weit. Ihrer Meinung nach brauche es viel mehr Zeit, so ein ausführliches Konzept zu erarbeiten. Ihr Anliegen sei, hier schnell etwas umzusetzen, um die vorhandene Situation verbessern zu können.

Herr Taranczewski schlägt vor, da es sich hierbei um ein sehr umfangreiches Thema handele, darüber nachzudenken, einen Fachtag einzurichten, bei dem der Sozialausschuss gemeinsam mit den Akteuren diskutieren könne.

Frau Rabenschlag erklärt, dass in diesem Jahr die zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose 40 Jahre wird. Zu diesem Thema würde es im September eine Fachtagveranstaltung geben. Hierzu würde auch die Politik eingeladen. Dies sei vielleicht ein geeigneter Rahmen, diesen Fachtag gemeinsam durchzuführen.

Zur Abstimmung:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, dem Ausschuss für die Frauenübernachtungsstelle (FÜS), die sich derzeitig in der Prinz-Friedrich-Karl-Straße 5 befindet, andere Ersatzstandorte als das ehemalige Landhaus Syburg vorzuschlagen. Der neue Standort sollte weitaus besser mit dem ÖPNV als das Landhaus Syburg zu erreichen sein.

Der Ausschuss wird darüber hinaus über die nötigen Sanierungs- oder Renovierungs- bzw. Umbaukosten der in Frage kommenden Ersatzstandorte für die FÜS informiert.

Begründung

Zwar ist das ehemalige Landhaus Syburg von seiner baulichen Ausstattung bestens als Frauenübernachtungsstelle geeignet, jedoch aufgrund seines Standortes und der relativ schlechten Anbindung an den ÖPNV, vor allem in den Abendstunden, als Ersatzstandort der jetzigen Übernachtungsstelle keine vorteilhafte Alternative. Gerade für die Gäste der Frauenübernachtungsstelle ist die Nähe beispielsweise zum Sozialamt, Jugendamt oder auch der Arbeitsagentur sehr wichtig und muss in Kürze erreichbar sein. Ebenso negativ ist für das Landhaus Syburg der Sachstand zu bewerten, dass dort keine Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf zur Verfügung stehen.



Nach eingehender Diskussion aller Fraktionen stimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion zu.

Unter Einbeziehung des Zusatz-/Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, den Beschlussvorschlag der Vorlage wie folgt zu ändern und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Vorlage dargestellten ersten Schritte zu einer bedarfsorientierten Anpassung der Notunterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund bezogen auf die Männerübernachtungsstelle (MÜS) und die Frauenübernachtungsstelle (FÜS).
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Sinne der Punkte zu 3.1 Männerübernachtungsstelle (MÜS) eine Planung bis zur Ausschuss-Sitzung im Mai 2017 vorzulegen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.17 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringungssituation, hat aber Bedenken wegen des abgelegenen Standortes für Frauen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt daher einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Vorlage dargestellten ersten Schritte zu einer bedarfsorientierten Anpassung der Notunterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund bezogen auf die Männerübernachtungsstelle (MÜS) und die Frauenübernachtungsstelle (FÜS).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Vorlage dargestellten ersten Schritte zu einer bedarfsorientierten Anpassung der Notunterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund bezogen auf die Männerübernachtungsstelle (MÜS).

Die in der Vorlage dargestellten ersten Schritte zu einer bedarfsorientierten Anpassung der Notunterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund bezogen auf die Frauenübernachtungsstelle (FÜS) sind aufgrund des abgelegenen Standortes auf seine Sinnhaftigkeit bzw. auf Alternativen hinsichtlich zentraler gelegener Standorte hin zu überprüfen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt mündlich folgenden Antrag:

(wortgleich bereits schriftlich in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 07.02.17, unter der Drucksachen Nr.: 06797-17, „Neukonzeptionierung der Wohnungslosenhilfe“ gestellt)

die Fraktion Bündnis 90/DIEGRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das bisherige Konzept zur Verhinderung drohender und Beseitigung bestehender Wohnungslosigkeit grundlegend inhaltlich zu überarbeiten. Die Überarbeitung erfolgt in Abstimmung mit den in Dortmund im Bereich der Wohnungslosigkeit tätigen Akteuren. Das neue Konzept wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.

2. Grundlage des Konzepts soll eine umfangreiche aktualisierte Bestandsaufnahme der Anzahl und Lebenssituationen der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen in Dortmund sein. In die Betrachtung einbezogen werden sollen dabei auch die Menschen, die nicht im Sinne des SGB XII §67ff wohnungslos sind und deshalb keine Sozialleistungsansprüche haben. Dies sind in der Regel Zuwander*innen aus EULändern.

3. Neben der inhaltlichen Überprüfung der bisherigen Bestandteile des Konzepts sollen auch neue, differenzierte Ansätze aufgenommen werden, die in anderen Städten inzwischen erfolgreich umgesetzt werden wie z. B. Housing First, ein Nachtbus sowie unterschiedliche Formen der Tagesaufenthalte. Dabei ist immer auch die Niedrigschwelligkeit der Angebote zu berücksichtigen und konzeptionell zu bedenken.

Begründung:
Das bisherige „Konzept zur Verhinderung drohender und zur Beseitigung bestehender Wohnungslosigkeit“ stammt aus dem Jahr 2007. Eine Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion zur Wohnungslosenhilfe aus dem vergangenen Jahr hat deutlich gemacht, dass dieses Konzept an vielen Stellen nicht mehr passt, teilweise an den Bedarfen vorbei geht und in Teilen überlastet ist. Es muss deshalb dringend überarbeitet werden.
Die Zahl wohnungsloser Menschen hat sich auch in Dortmund in den letzten Jahren nicht nur durch Wohnungsnot und zunehmende Armut, sondern auch durch den Zuzug von EUZuwanderer* innen und mutmaßlich auch von Geflüchteten erheblich vergrößert. Dass es eine stetige Zunahme an Übernachtungen in der Männer- wie in der Frauenübernachtungsstelle gibt, wurde in der Antwort der Verwaltung auf die Grüne Anfrage zur Auslastung der Stellen deutlich.
Notwendig sind deshalb eine umfangreiche aktualisierte Bestandsaufnahme der Anzahl und Lebenssituationen von wohnungslosen Menschen sowie eine Überprüfung der Konzeptionen und Kapazitäten aller bereits vorhandenen Hilfen.
Notwendig ist darüber hinaus aber auch eine Weiterentwicklung des Dortmunder Hilfesystems. Insbesondere zugewanderte Menschen sind von den integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen, für sie bleiben im Fall der Bedürftigkeit meist nur die Tagestreffs, Suppenküchen oder Notfallambulanzen, wo ihnen unabhängig von ihren rechtlichen Ansprüchen geholfen wird. Wichtig ist an dieser Stelle auch der Bedarf eines Nachtbusses zur Versorgung wohnungsloser Menschen ohne Übernachtungsplatz. Wohnungslosigkeit zeigt sich darüber hinaus zunehmend nicht nur durch das offensichtliche „Leben auf der Straße“. Eine größere Anzahl von Menschen ohne Wohnung bleibt vorübergehend in Billigpensionen oder findet bei Freund*innen, Verwandten oder Bekannten zeitweise Unterschlupf. Menschen in prekären Wohnverhältnissen sind nach der Definition der BAG Wohnungslosenhilfe auch Wohnungslose und sind in die konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen.
Zum Teil wollen sich Wohnungslose aus unterschiedlichen Gründen nicht in den städtischen Übernachtungsstellen aufhalten. Wichtig sind deshalb nicht nur der Ausbau von Sozialwohnungen, sondern auch neue innovative Angebote wie das „Housing first“, das seit einigen Jahren in anderen europäischen Ländern praktiziert wird und eine Alternative zum herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender Unterbringung ist. Während die meisten anderen Programme - auch in Dortmund - mit einem Stufenmodell der „Wohnfähigkeit“ arbeiten, geht das Konzept des „Housing first“ davon aus, dass jeder Mensch wohnen kann und sich nicht erst dafür qualifizieren muss. Auch das Sozialministerium NRW favorisiert diesen Ansatz.

Die CDU-Fraktion erklärt sich mit folgender Änderung ihres Antrages (Drucksache Nr.: 07318-17-E1) aus der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 28.03.17, einverstanden:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Der Rat fordert die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, dem Ausschuss für die Frauenübernachtungsstelle (FÜS), die sich derzeitig in der Prinz-Friedrich-Karl-Straße 5 befindet, andere Ersatzstandorte als das ehemalige Landhaus Syburg vorzuschlagen. Der neue Standort sollte weitaus besser mit dem ÖPNV als das Landhaus Syburg zu erreichen sein.

Der Ausschuss Der Rat wird darüber hinaus über die nötigen Sanierungs- oder Renovierungs- bzw. Umbaukosten der in Frage kommenden Ersatzstandorte für die FÜS informiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage einschließlich des o. g. Antrages der CDU-Fraktion und des o. g. mündlichen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Rm Taranczewski (SPD), Rm Reigl (Die Linke & Piraten), Rm Grollmann (CDU) und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sprachen sich für eine Beschlussfassung im Sinne der Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus.


Rm Thieme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Rm Bohnhof (AfD) wies darauf hin, dass seine Fraktion der Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, mit Ausnahme des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgen werde.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 28.03.2017, des Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 07318-17-E1) sowie des o. a. Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Sinne der Punkte zu 3.1 Männerübernachtungsstelle (MÜS) eine Planung bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Mai 2017 vorzulegen.

- Der Rat fordert die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit für die Frauenübernachtungsstelle (FÜS), die sich derzeitig in der Prinz-Friedrich-Karl-Straße 5 befindet, andere Ersatzstandorte als das ehemalige Landhaus Syburg vorzuschlagen. Der neue Standort sollte weitaus besser mit dem ÖPNV als das Landhaus Syburg zu erreichen sein.

Der Rat wird darüber hinaus über die nötigen Sanierungs- oder Renovierungs- bzw. Umbaukosten der in Frage kommenden Ersatzstandorte für die FÜS informiert.

- Die Verwaltung wird aufgefordert, das bisherige Konzept zur Verhinderung drohender und Beseitigung bestehender Wohnungslosigkeit grundlegend inhaltlich zu überarbeiten. Die Überarbeitung erfolgt in Abstimmung mit den in Dortmund im Bereich der Wohnungslosigkeit tätigen Akteuren. Das neue Konzept wird dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Beratung vorgelegt.

Grundlage des Konzepts soll eine umfangreiche aktualisierte Bestandsaufnahme der Anzahl und Lebenssituationen der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen in Dortmund sein. In die Betrachtung einbezogen werden sollen dabei auch die Menschen, die nicht im Sinne des SGB XII §67 ff. wohnungslos sind und deshalb keine Sozialleistungsansprüche haben. Dies sind in der Regel Zuwander*innen aus EULändern.

Neben der inhaltlichen Überprüfung der bisherigen Bestandteile des Konzepts sollen auch neue, differenzierte Ansätze aufgenommen werden, die in anderen Städten inzwischen erfolgreich umgesetzt werden wie z. B. Housing First, ein Nachtbus sowie unterschiedliche Formen der Tagesaufenthalte. Dabei ist immer auch die Niedrigschwelligkeit der Angebote zu berücksichtigen und konzeptionell zu bedenken.



zu TOP 5.4
"Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" - Novellierte Fassung 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07201-17)

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt ausdrücklich die novellierte Fassung des Aktionsplans, der 2007 durch die SPD und ihre Fraktion initiiert wurde und sieht, trotz aller Erfolge in der Vergangenheit, die Notwendigkeit die Aktivitäten gegen Rechts zu intensivieren, zumal Dortmund als Ausgangspunkt der rechtsextremen Szene, für zum Teil gewalttätige Aktionen im gesamten Bundesgebiet, angesehen werde.

Rm Garbe (AfD) hält die neue Fassung des Aktionsplans, was den Rechtsextremismus angeht, für nur wenig weitgreifender als den alten Plan. Neu sei hingegen, dass nunmehr auch der Kampf gegen den Rechtspopulismus zur Aufgabe der Stadt gemacht werde und somit ein noch breiterer Einsatz öffentlicher Gelder ermöglicht werden solle. Weiter hält Rm Garbe die völlig abwegige Verbindung von Rechtsextremismus mit sogenanntem Rechtspopulismus, für einen ganz offensichtlich gegen die AfD gerichteten Plan, über den mit öffentlichen Gelder seine Partei bekämpft werden solle, auch wenn die AfD nicht ausdrücklich genannt werde. Vor diesem Hintergrund sieht Rm Garbe den Aktionsplan als ein antidemokratisches Handlungskonzept zur Bekämpfung des politischen Gegners an und forderte, dass sich der Aktionsplan auch mit dem Kampf gegen Linksextremismus zu beschäftigen habe.

Rm Schilff (SPD) führte an, dass es in 2007 notwendig war, den Aktionsplan auf den Weg zu bringen und es sich heute zeige, dass dies notwendiger als jemals zuvor gewesen sei. Zudem wies Rm Schilff darauf hin, dass an der Ausarbeitung des Aktionsplans viele gesellschaftliche Gruppen beteiligt gewesen sind, er somit keineswegs einseitig sei und es eine breite Basis der Stadtgesellschaft gibt, die hinter diesem Aktionsplan steht.

Rm Thieme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält den Aktionsplan für ein Schandwerk, dessen Verfasser, nach seiner Auffassung, sicherlich keinen Wert auf das Grundgesetz legt. So sieht Rm Brück in der Forderung, die rechtsextremen Führungskader ständig und eng zu überwachen, einen organisierten Rechtsbruch, da die Polizei nicht grundlos politische Tätigkeiten, die im legalen Bereich laufen, überwachen dürfe. Zudem sieht Rm Brück in dem Vorschlag, Informationen über rechtsextreme Strukturen systematisch zu sammeln und weiterzugeben den Versuch, Patrioten, Deutschen, Nationalisten, in dieser Stadt das Leben zu Hölle zu machen. Ebenfalls hält Rm Brück u.a. die Forderung, Raumgewinne der Nazis bei Aufmärschen aktiv zu verhindern für rechtswidrig, den gemeinsamen Austausch von Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft für einen Versuch, die Gewaltenteilung aufzuweichen und die Entwicklung von sozialräumlich orientierten Handlungskonzepten zur Auseinandersetzung mit rechtsextremen Familien in Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder und in Vereinen für Sippenhaft für Andersdenkende.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) betonte, dass seine Fraktion den Aktionsplan mitträgt, kritisierte aber, dass in der Diskussion Gewalt von Links ignoriert bzw. ausgeblendet wurde und reklamierte diesbezüglich Redebedarf. Darüber äußerte Rm Dingerdissen seine Erwartung, dass in einem Sachstandsbericht zum Aktionsplan gegen Rechtsextremismus aufzeigt wird, wie erfolgreich der Maßnahmenkatalog in der Vergangenheit war.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Suck (CDU) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, bei Gegenrede von Rm Urbanek, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die novellierte Fassung des „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Bekämpfung des Salafismus
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 07460-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender, gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07460-17-E1) vom 03.04.2017 vor:
„ … der Salafismus gilt sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene als die zurzeit dynamischste islamistische Bewegung.

Salafisten, die Anhänger der Ideologie des Salafismus, sehen sich als Verfechter eines aus ihrer Sicht ursprünglichen und unverfälschten Islams, wie er vom islamischen Propheten Muhammad und den ersten Muslimen, den sogenannten "al-salaf al-salih" (den "rechtschaffenen Altvorderen"), praktiziert worden sei. Salafisten sehen ausschließlich die Bestimmungen des Korans und der Sunna (=Prophetentradition) als verbindlich an.

Der Salafismus ist dabei durch eine besondere Rückwärtsgewandtheit geprägt. Daneben kann er aber auch die Gestalt einer politischen Ideologie mit demokratiefeindlichen und gewaltbereiten Tendenzen annehmen. Extremistische salafistische Prediger und Netzwerke bieten durch gewaltverherrlichende Propaganda einen höchst problematischen Nährboden für Radikalisierungsprozesse. In entsprechenden Milieus finden gewaltbereite Einzelpersonen zusammen und es besteht die Gefahr, dass daraus terroristische Netzwerke entstehen.

Der Zuspruch an Sympathisanten in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht und liegt derzeit bei 7.000 Personen deutschlandweit. In NRW sind es etwa 1.900 Anhänger. Salafismus ist eigentlich der (unpolitische) Versuch, die islamische Lebensweise durch Rückbesinnung auf die muslimischen "Gründerväter" von falschen Einflüssen zu reinigen. Andererseits ist eine Strömung des Salafismus der Nährboden des islamistischen Terrorismus.

Die salafistische Ideologie übt eine nicht zu unterschätzende Anziehungskraft auf Jugendliche aus. Extremistische salafistische Prediger vermitteln - vor allem über das Internet - Inhalte, die in deutlichem Widerspruch zu einem freiheitlichen Demokratieverständnis stehen.

Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Land gehen davon aus, dass die Zahl der Personen in den verschiedenen extremistischen salafistischen Szenen in Nordrhein-Westfalen weiter steigen wird.

Vor dem Hintergrund der verstärkten Werbe- und Missionierungsaktivität von Neo-Salafisten werden Präventions- und Aufklärungsarbeit auch in NRW immer wichtiger: Vor allem junge, ungefestigte Persönlichkeiten müssen vor dem Abgleiten in die Radikalität bewahrt werden; für bereits radikalisierte Personen sind Deradikalisierungsmaßnahmen notwendig.

Die Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit diese gelingt, bedarf es eines engen Zusammenwirkens aller Akteure. Die Sicherheitsbehörden weisen schon länger darauf hin, dass wir im gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus eine besorgniserregende Entwicklung zu verzeichnen haben. Die Zahl der Aktiven in den salafistischen Netzwerken bundesweit und in NRW ist sprunghaft angestiegen. Während im Jahr 2011 etwa 500 Personen in NRW und 3.800 bundesweit dem Salafismus zugerechnet wurden, gehen die Sicherheitsbehörden aktuell von etwa 1.900 Personen in NRW und 7.000 bundesweit aus.

Die Verwaltung hat mit der Vorlage „Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe“ vom 27.01.15 die Situation in Dortmund hinsichtlich des extremistischen Salafismus dargestellt. Dabei hat die Verwaltung Erscheinungsformen und Wirkungen in der Gesellschaft genauso beschrieben, wie Parallelen zum Rechtsextremismus aufgezeigt und konkrete Maßnahmen zur Sensibilisierung gegen den extremistischen Salafismus initiiert.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Linke&Piraten um die Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages in der Ratssitzung am 06.04.17 :

Der Rat stellt fest, dass das kritische Beobachten von religiösen extremistischen Tendenzen in der Stadt wichtig bleibt und unerläßlich ist. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, ihre Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus zu verstärken. Dazu werden die bereits vorhandenen Aktionen der Verwaltung gebündelt und ein Maßnahmenkatalog erstellt. Der Rat erwartet Ende des Jahres einen Sachstandsbericht.

Rm Baran (SPD) begründete den vorliegenden gemeinsamen Antrag und führte aus, dass eine Fokussierung auf den Salafismus mit seinen extremistischen Veranlagungen sinnvoll sei. Über die bereits bestehenden guten Ansätze mit dem Projekt „Wegweiser“ und der Kooperation mit der Polizei hinaus, sieht Rm Baran einen von der großen Mehrheit des Rates getragenen Beschluss, als starkes Signal im Wirken gegen den Extremismus.

Rm Thieme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält eine unkontrollierte Einwanderung dafür verantwortlich, dass es zehntausenden Menschen gelungen sei nach Europa zu kommen, ohne dass man wisse, wer davon radikalisiert sei oder hier radikalisiert würde. Weiter sprach sich Rm Brück für Grenzen in der Einwanderungspolitik und der Religionsausübung aus und kritisierte, dass es nicht möglich sei, derartige Missstände offen anzusprechen.

Rm Garbe (AfD) hält es für geboten, dass die Thematik als Problem für Dortmund aufgefasst und angegangen wird, sieht es aber als Defizit an, dass der radikale Islamismus bzw. der radikale Islam nicht angesprochen wird. Rm Garbe sieht es weiter als erforderlich an, Vorgänge in Dortmund vorurteilsfrei aufzulisten und daraus Strategien für ein weiteres Vorgehen zu entwickeln.

Rm Krause (CDU) erachtet es vor dem Hintergrund der Dauergefährdungssituation durch islamistischen Terrorismus als sehr wichtig, dass der Gefahr mit dem nötigen Problembewusstsein begegnet wird und man wo immer es geht, präventiv tätig wird. Weiter regte Rm Krause für ihre Fraktion an, dass die Thematik in einer Verwaltungseinheit bearbeitet wird, die über eine personelle Ausstattung verfügt, die dem Anliegen und der Situation angemessen ist und sieht darüber hinaus mögliche Synergieeffekte, in einer engen Kooperation mit dem Projekt „Wegweiser“.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierte Zustimmung zum vorliegenden Antrag, machte aber deutlich, dass politischer und religiöser Extremismus gleichermaßen die demokratische Grundordnung bedrohen und dies, nach seinem Dafürhalten, in dem Antrag dargelegt werden sollte. In diesem Zusammenhang führte Rm Rettstadt aus, dass sich Radikalismus, egal welcher Art, immer der gleichen Mechanismen bediene und insoweit eine umfassende Betrachtung und eine sachgerechte Diskussion sinnvoll sei.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sieht im Salafismus ein Mammutthema, dessen Ideologie sich über zig Länder ausbreitet und immer mehr radikale Tendenzen offenbart. Weiter hält Rm Kowalewski gerade den Salafismus für anfällig, besonders extremen Ausprägungen anheim zu fallen und führte im Hinblick auf den gemeinsamen Antrag aus, dass es die Intention seiner Fraktion sei, junge Menschen, die in Deutschland leben und aufwachsen, vor dieser radikalen Ideologie zu schützen.

Rm Schilff (SPD) stellte klar, dass man sich der Thematik Salafismus, aus der aktuellen Situation heraus, im Besonderen zugewandt hat. Weiter machte Rm Schilff deutlich, dass dies in Fällen vergleichbarer, extremistischer Ausprägungen, im Bedarfsfall gleich gehandhabt werden würde.

Rm Urbanek hält es für zu kurz gesprungen, dass man sich nur auf den Salafismus kapriziert und nicht auf sonstige neofundamentalistische Bewegungen des radikalen Islamismus. Vor diesem Hintergrund bat Rm Urbanek den vorliegenden Antrag in Bezug auf den Begriff Salafismus dahingehend zu ergänzen, dass „und sonstiger radikalislamistischer Strömungen“ hinzugefügt wird.

Für die Antragsteller sprach sich Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) gegen die von Rm Urbanek (AfD) erbetene Erweiterung des Antragstextes aus, da sie es u.a. für geboten hält, sich auf die Problematik gewaltbereiter Salafismus zu konzentrieren, um dafür Sorge tragen zu können, dass möglichst wenig Menschen dieser Ideologie verfallen. Weiter erachtet Rm Reuter es als wichtig, dass die Problematik nicht durch Einbeziehung anderer Extremismen verwässert wird.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt die zum Antrag erhobene, mündlich formulierte Bitte von Rm Urbanek (AfD) den Beschlussvorschlag um den Passus „und sonstiger radikalislamistischer Strömungen“ zu ergänzen mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt beschloss einstimmig:

Der Rat stellt fest, dass das kritische Beobachten von religiösen extremistischen Tendenzen in der Stadt wichtig bleibt und unerlässlich ist. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, ihre Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus zu verstärken. Dazu werden die bereits vorhandenen Aktionen der Verwaltung gebündelt und ein Maßnahmenkatalog erstellt. Der Rat erwartet Ende des Jahres einen Sachstandsbericht.“

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt in der Zeit von 18:00 bis 18:30 Uhr für eine Pause unterbrochen.


6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -


7. Schule

zu TOP 7.1
Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06548-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.03.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.17 vor.
Zum vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt die Fraktion Die Linke & Piraten zum dritten Spiegelstrich an, dass sie die Formulierung im Ton für nicht richtig hält. Es wird sich auf die nachstehende Formulierung geeinigt:

- „ Gemeinsam mit den Schulleitern der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord wird ein Konzept erarbeitet Den Schulen müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die hohe Zahl von Schüler/innen, die nicht in die dritte Klasse übergehen, sondern in der Schuleingangsphase verbleiben, zu reduzieren.

Der Antragsteller erklärt sich mit der Änderung einverstanden.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder lässt über den vorliegenden geänderten Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln abstimmen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung
Innenstadt-Nord stimmen wie folgt über den geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen ab:
Der Schulentwicklungsplan wird um folgende Maßnahmen ergänzt:

- Der Neubau der Lessing-Grundschule wird so gestaltet, dass Raumressourcen für einen vierzügigen Betrieb zur Verfügung stehen.

Die Schülerzahlprognose für den Unterbezirk Hafen zeigt für die Zukunft eine maximale Auslastung der Schülerplätze im dreizügigen Betrieb. Unter Berücksichtigung des Wunsches nach kleinen Klassen ist ein vierzügiger Betrieb anzustreben. Die rechnerischen Fehlkapazitäten der dreizügigen Lessing-Grundschule durch Ausweichen auf Schulen im Unterbezirk Nordmarkt auszugleichen erscheint bei Betrachtung der Prognosen für den Unterbezirk Nordmarkt nicht schlüssig. Vielmehr könnte die vierzügige Lessing-Grundschule Schüler/innen aus dem Nordmarktquartier aufnehmen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

- Maßnahmen Unterbezirk Borsigplatz

Die Verwaltung wird aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um die adäquate Versorgung mit Grundschulplätzen im Unterbezirk Borsigplatz sicherzustellen. Trotz der zu erwartenden Überschreitung der Höchstschülerzahl (Oesterholz Grundschule) sind keine Maßnahmen geplant.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

- Den Schulen müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die hohe Zahl von Schüler/innen, die nicht in die dritte Klasse übergehen, sondern in der Schuleingangsphase verbleiben, zu reduzieren.

Dem geänderten Punkt wird einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Urbanek – AfD) zugestimmt.

- Die Verwaltung stellt sicher, dass zum Schuljahresbeginn 2017/18 ausreichend Raumcontainer zur Verfügung stehen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des oben genannten Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt,
a) die in Ziffer II.3 beschriebenen kurzfristig zum Schuljahresbeginn 2017/18 notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb notwendigen Schulraumressourcen in Form von mobilen Raumsystemen schnellstmöglich zu realisieren,

b) die Prüfung der in Ziffer IV vorgeschlagenen mittelfristigen Maßnahmenvarianten zur
bedarfsgerechten Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb nachhaltig notwendigen Schulraumressourcen.
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Abstimmung der Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Nord.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Nord mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIAREN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,

a) die in Ziffer II.3 beschriebenen kurzfristig zum Schuljahresbeginn 2017/18 notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb notwendigen Schulraumressourcen in Form von mobilen Raumsystemen schnellstmöglich zu realisieren,

b) die Prüfung der in Ziffer IV vorgeschlagenen mittelfristigen Maßnahmenvarianten zur bedarfsgerechten Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb nachhaltig notwendigen Schulraumressourcen.
Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender, gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06548-16-E2) vom 04.04.2017 vor:
„ … wir bitten Sie, dem Rat unter dem o.g. TOP die Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 22.03.2017 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Die Empfehlungen der BV Innenstadt-Nord zur Schülerzahlenentwicklung und zu den Schulraumbedarfen der Grundschulen sind im Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt worden, weil wohl kein Votum des Fachausschusses (Schule) vorgelegen hat. Dieser hatte bereits am 15.03. über die Verwaltungsvorlage befunden, ohne zu dem Zeitpunkt die Inhalte der BV-Beschlüsse zu kennen.

Die Ergänzungen aus der BV Innenstadt-Nord machen allerdings durchaus Sinn, so dass der Rat darüber befinden sollte (auch wenn der Vorgang durch die Ablehnung im Finanzausschuss sich eigentlich nicht mehr auf der TO des Rates befindet).

Rm Dr. Goll (CDU) wies darauf hin, dass Ihre Fraktion der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 22.03.2017 mit Ausnahme des Punktes
- Den Schulen müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die hohe Zahl von Schüler/innen, die nicht in die dritte Klasse übergehen, sondern in der Schuleingangsphase verbleiben, zu reduzieren.

folgen werde, da dieser zu unbestimmt sei und nicht klar wird, welche Ressourcen gemeint sind und in welchem Umfang und aus welcher Quelle diese zur Verfügung gestellt werden sollen. Inhaltlich wird es zudem für problematisch gehalten, da der Eindruck entstehen könnte, dass Schüler allein aus finanziellen Gründen in die dritte Klasse überwechseln sollen weil die Schulplätze gebraucht werden, ohne dass es pädagogisch sinnvoll wäre.

Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden gemeinsamen Antrag mit Verweis darauf, dass eine angemessene Berücksichtigung der Wünsche der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord als sinnvoll erachtet wird und die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund des Anwachsens der Schülerzahlen über die Maximalgrenze von 28 Schülern pro Klasse hinaus, außer Frage stehe.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt stimmt dem o.a. gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06548-16-E2) vom 04.04.2017 unter Berücksichtigung der Anmerkungen von Rm Dr. Goll (CDU) zum Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste zu.

- Der Neubau der Lessing-Grundschule wird so gestaltet, dass Raumressourcen für einen vierzügigen Betrieb zur Verfügung stehen.

- Die Verwaltung wird aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um die adäquate Versorgung mit


Grundschulplätzen im Unterbezirk Borsigplatz sicherzustellen. Trotz der zu erwartenden
Überschreitung der Höchstschülerzahl (Oesterholz Grundschule) sind keine Maßnahmen geplant.

- Den Schulen müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die hohe Zahl von

Schüler/innen, die nicht in die dritte Klasse übergehen, sondern in der Schuleingangsphase verbleiben, zu reduzieren.

- Die Verwaltung stellt sicher, dass zum Schuljahresbeginn 2017/18 ausreichend Raumcontainer zur Verfügung stehen.

Der Rat beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion:

a) die in Ziffer II.3 beschriebenen kurzfristig zum Schuljahresbeginn 2017/18 notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb notwendigen Schulraumressourcen in Form von mobilen Raumsystemen schnellstmöglich zu realisieren,

b) die Prüfung der in Ziffer IV vorgeschlagenen mittelfristigen Maßnahmenvarianten zur bedarfsgerechten Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb nachhaltig notwendigen Schulraumressourcen.



zu TOP 7.2
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2017/18
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07124-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule von derzeit 10.070 Plätze auf 10.570 Plätze im ersten Schulhalbjahr 2017/2018 und um weitere 30 Plätze für Flüchtlingskinder ab dem 2. Schulhalbjahr.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 7.3
Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07457-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 22.03.2017 vor:

„ … die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass durch die Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags NRW offensichtlich davon ausgegangen werden kann, dass die Bildung einer zusätzlichen Klasse für das kommende Schuljahr 2017/18 am Friedrich-Bährens-Gymnasium in Schwerte erfolgt.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund, umgehend Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Schwerte aufzunehmen, um z. B. durch eine Beschulungsvereinbarung der beiden Städte zu erreichen, dass auch langfristig gesichert wird, dass Dortmunder Schüler und Schülerinnen die Gymnasien der Stadt Schwerte besuchen können.

Begründung
Für Schülerinnen und Schüler der südlichen Dortmunder Stadtteile Holzen, Höchsten, Sommerberg sind vor allem die Gymnasien in Schwerte eine beliebte Alternative zum Besuch einer Dortmunder Schule. Jedes Jahr pendeln ca. 40 Dortmunder Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang nach Schwerte, um dort ein Gymnasium zu besuchen. Dies war in der Vergangenheit so, und ist aufgrund der geographischen Lage nachvollziehbar auch zukünftig Wunsch von Eltern und Kindern.

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender, gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07457-17-E1) vom 05.04.2017 vor:
„ … die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass sich die Stadt Schwerte nach Gesprächen mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund inzwischen entschlossen hat, eine Mehrklasse für Schüler*innen aus Dortmund zu beantragen. Damit wird dem Willen der Eltern aus Dortmund, die einen Schulplatz für ihre Kinder an einem Schwerter Gymnasium wünschen, Rechnung getragen und Sicherheit für Eltern und Kinder für das kommende Schuljahr geschaffen.

2. Der Rat hält fest, dass die Verwaltung bereits beauftragt worden ist, eine langfristige Lösung mit der Stadt Schwerte zu finden, ob und wie Dortmunder Eltern, die einen Schulplatz in Schwerte für ihr Kind wünschen, diesen auch verlässlich und sicher erhalten können. Eine auf dieser Grundlage verhandelte Vereinbarung darf dabei weder zu Mehrbelastungen im Haushalt der Stadt Dortmund noch zu negativen Auswirkungen für Dortmunder Schulen führen.“
Zudem lag dem Rat der folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07457-17-E2) vom 05.04.2017 vor:
„ … zum TOP „Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte“ bitten wir um Befassung folgenden Ergänzungsantrages zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen.

Folgender Passus soll ergänzt werden:

3. Im Rahmen der Verhandlung einer langfristigen Lösung ist darauf zu achten, dass andere Schulformen jenseits des Gymnasiums gleichrangig behandelt werden. So ist eine Diskriminierung von Eltern, die ihr Kind über die Stadtgrenzen hinweg an einer Realschule oder einer Gesamtschule beschulen lassen möchten, zu vermeiden.

Rm Konak (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass der vorliegende Antrag ihrer Fraktion (Drucksache Nr.: 07457-17-E2) vom 05.04.2017 aufgrund aktueller Entwicklungen anzupassen ist und der die Realschule betreffende Teil gestrichen wird.

Rm Dr. Goll (CDU) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion dahingehend, dass zwar für dieses Jahr eine Lösung gefunden wurde, eine Regelung für die Zukunft aber nach wie vor aussteht. Weiter wies Rm Dr. Goll darauf hin, dass sowohl im Schulausschuss als auch in der Bezirksvertretung Hörde Konsens bestünde, dass ernsthafte und unvoreingenommene Verhandlungen mit dem Ziel einer langfristigen Lösung geführt werden müssen. Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens ihrer Fraktion erklärte Rm Dr. Goll, dass der Punkt 2 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht mitgetragen werden könne, da es eine explizite Aufforderung durch den Rat der Stadt bislang nicht gegeben habe und diese für notwendig erachtet wird. Hinsichtlich des Antrages der Fraktion Die Linke & Piraten führte Rm Dr. Goll aus, dass Vorfestlegungen von Seiten der Dortmunder Verwaltung nicht als besonders hilfreich angesehen werden, da sie den Verhandlungsspielraum einschränken würden.
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) stellte in Fürsorge für die Dortmunder Schulen und in Ergänzung des Antrags der CDU-Fraktion mündlich folgenden Antrag: „Der Rat beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit der DSW21 eine bessere öffentliche Verkehrsanbindung des Goethe-Gymnasiums zu ermöglichen, um als Dortmunder Schule günstigere Aufnahmebedingungen zu schaffen. Hier darf das Goethe-Gymnasium gegenüber dem Phoenix-Gymnasium nicht benachteiligt werden.

Rm Thieme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Ablehnung des vorliegenden CDU-Antrags u.a. mit Verweis auf die bisherige Befassung der Thematik im Schulausschuss sowie der Bezirksvertretung Hörde.

Rm Schnittker (SPD) verwies auf die seit langem andauernde und in den unterschiedlichsten Facetten geführte Behandlung der Angelegenheit. Rm Schnittker signalisierte zudem Zustimmung zum geänderten Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten und sprach sich weiter dafür aus, das von Rm Dingerdissen beantragte Anliegen vorab mit DSW21 abzustimmen.

Rm Bohnhof (AfD) begründete die Zustimmung seiner Fraktion zum CDU-Antrag mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Dr. Goll (CDU) und wies weiter darauf hin, dass die übrigen, vorliegenden Anträge abgelehnt werden.

Rm Monegel (CDU) legte dar, das seine Fraktion dem mündlich gestellten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nur unter der Voraussetzung zustimmen könne, dass dieser als Prüfauftrag verstanden wird und somit nicht automatisch eine Erweiterung der Leistungen von DSW21 einhergeht.

Von Seiten der antragstellenden Fraktion FDP/Bürgerliste wurde dahingehend Einverständnis signalisiert, dass der mündlich gestellte Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung behandelt wird.

StR’in Schneckenburger verwies auf die Entwicklung, die zur Beantragung einer Mehrklasse durch die Stadt Schwerte geführt hat und stellte klar, dass auch weiterhin Gespräche mit der Stadt Schwerte hinsichtlich des Abschlusses einer entsprechenden Beschulungsvereinbarung geplant seien.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat lehnte den o.a. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 07457-17) vom 22.03.2017
mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte den o.a. gemeinsamen
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07457-17-E1) vom 05.04.2017 (nachfolgend lfd. Nr. 1 und 2).

- Der Rat der Stadt beschloss unter Berücksichtigung der von Rm Konak (Die Linke & Piraten) vorgetragenen Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07457-17-E2) vom 22.03.2017 (nachfolgend lfd. Nr. 3).

- Der Rat der Stadt beschloss einstimmig den durch Rm Dingerdissen mündlich gestellten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (nachfolgend lfd. Nr. 4) als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter zu leiten.

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass sich die Stadt Schwerte nach Gesprächen mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund inzwischen entschlossen hat, eine Mehrklasse für Schüler*innen aus Dortmund zu beantragen. Damit wird dem Willen der Eltern aus Dortmund, die einen Schulplatz für ihre Kinder an einem Schwerter Gymnasium wünschen, Rechnung getragen und Sicherheit für Eltern und Kinder für das kommende Schuljahr geschaffen.

2. Der Rat hält fest, dass die Verwaltung bereits beauftragt worden ist, eine langfristige Lösung mit der Stadt Schwerte zu finden, ob und wie Dortmunder Eltern, die einen Schulplatz in Schwerte für ihr Kind wünschen, diesen auch verlässlich und sicher erhalten können. Eine auf dieser Grundlage verhandelte Vereinbarung darf dabei weder zu Mehrbelastungen im Haushalt der Stadt Dortmund noch zu negativen Auswirkungen für Dortmunder Schulen führen.
3. Im Rahmen der Verhandlung einer langfristigen Lösung ist darauf zu achten, dass andere Schulformen jenseits des Gymnasiums gleichrangig behandelt werden. So ist eine Diskriminierung von Eltern, die ihr Kind über die Stadtgrenzen hinweg an einer Gesamtschule beschulen lassen möchten, zu vermeiden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit der DSW21 eine bessere öffentliche Verkehrsanbindung des Goethe-Gymnasiums zu prüfen, um als Dortmunder Schule günstigere Aufnahmebedingungen zu schaffen. Hier darf das Goethe-Gymnasium gegenüber dem Phoenix-Gymnasium nicht benachteiligt werden.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Bildung für nachhaltige Entwicklung in den FABIDO Tageseinrichtungen für Kinder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07015-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Vorlage zur Kenntnis.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06637-17)

Rm Urbanek (AfD) sprach sich gegen die Verwaltungsvorlage aus, da ein strategisches Controlling nur dann Sinn mache, wenn Grundsatzentscheidungen getroffen werden sollen, im Unterschied zum operativen Controlling mit der Frage, machen wir die getroffenen Entscheidungen richtig. Da der Großteil der Ausgaben jedoch pflichtige Leistungen sind, über die nicht im Rat der Stadt die Entscheidung getroffen wird, ist nach dem Dafürhalten von Rm Urbanek ein strategisches Controlling ohnehin nicht relevant. Weiterhin sprach sich Rm Urbanek für die Einführung eines flächendeckenden, operativen Controllings für die gesamte Stadtverwaltung aus.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2017 gemäß der in
der Anlage beschriebenen Form.





zu TOP 9.2
Städt. Seniorenheime gGmbH - hier: Geplante Verlegung des Standortes des Seniorenheims Weiße Taube
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07138-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Verlegung des Standortes des Seniorenheimes Weiße Taube durch die Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH nach Hombruch/Barop zur Kenntnis und stimmt ihr vorbehaltlich der weiteren Ergebnisse der Planung durch die Gesellschaft grundsätzlich zu.


zu TOP 9.3
Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07194-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK) bis zum 31.12.2027 zu.

2. Der Rat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH die Geschäftsführung mit dem Abschluss einer Vereinbarung zur Fortführung der Zusammenarbeit im AMK-Verbund bis zum 31.12.2027 in Form einer Kündigungsverzichtserklärung zu den bestehenden Verträgen zu beauftragen.




zu TOP 9.4
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07264-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Übertragung von Ermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 8.649.766,16 Euro, in der Finanzrechnung von 134.543.047,13 Euro und Auszahlungsermächtigungen für nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel in Höhe von 3,1 Mio. Euro zur Kenntnis.


zu TOP 9.5
Solidarbeitrag der Stadt Dortmund für die Klage der StädteRegion Aachen gegen den Weiterbetrieb von Tihange 2
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07224-17)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass die Abstimmung innerhalb seiner Fraktion freigegeben wurde.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält die Vorgehensweise für eine wichtige und gute Konsequenz, die Städteregion Aachen zu unterstützen.

Rm Bohnhof (AfD) lehnt einen Beschluss der Vorlage als reine Symbolpolitik ab.

Nachdem Rm Schilff (SPD) die Zustimmung seiner Fraktion zusagte, machte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) deutlich, dass es sich aus seiner Sicht um mehr als reine Symbolpolitik handele, da die Stadt Dortmund mit einem entsprechenden Beschluss, ihr politisches Gewicht einbringe.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP sowie bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die finanzielle Unterstützung der Klage der StädteRegion Aachen gegen den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Tihange 2 mit einem Aufwand in Höhe von 1.000 Euro im HJ 2017. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Fachbereichs 1 unter „Transferaufwendungen (15)“


zu TOP 9.6
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2016 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2016 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2016 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07174-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2016 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahrs 2016 Kenntnis und leitete sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

zu TOP 9.7


Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07319-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat bestellt aus der von den Beschäftigten der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH gewählten Vorschlagsliste die folgende Personen als in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendende Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter:

1. Kerscher, Martina

2. Korte, Michael

3. Rakitin, Julia

4. Granseuer, Barbara

5. Fischer, Uwe

6. Steinmetz, Martin







zu TOP 9.8
Zukunft von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2017
(Drucksache Nr.: 06261-16-E2)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 02.02.2017 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 17.11.2016 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt bzgl. der zukünftigen Gewährung und Ausgestaltung von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene folgende Eckpunkte, die ab sofort bis weiteres für alle zukünftig abzuschließenden Verträge anzuwenden sind:
1. AT- und Sonderverträge unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene werden nur in Ausnahmefällen gewährt.
2. Die vertragliche Ausgestaltung von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene hat entsprechend der Beschlusslage des Rates der Stadt vom 02.06.2016 über die Vergütung und Besoldung von Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen zu erfolgen.
3. Der Ausschuss für Personal und Organisation ist vor dem Abschluss entsprechender Verträge zu beteiligen.
Nach ausführlicher Diskussion ist der Ausschuss sich einig, dass grundsätzlich keine AT-Verträge unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene gewährt werden sollen.

Herr Suck (CDU-Fraktion) ändert den Antrag seiner Fraktion wie folgt:

Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt bzgl. der zukünftigen Gewährung
und Ausgestaltung von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene folgende Eckpunkte, die ab sofort bis weiteres für alle zukünftig abzuschließenden Verträge anzuwenden sind:

1. AT- und Sonderverträge unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene
werden nur in Ausnahmefällen grundsätzlich nicht gewährt.
2. Sollte in Ausnahmefällen ein solcher Vertrag gewährt werden, hat die vertragliche Ausgestaltung von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs-
und Betriebsleitungsebene hat entsprechend der Beschlusslage des Rates
der Stadt vom 02.06.2016 über die Vergütung und Besoldung von Fachbereichs- und
Eigenbetriebsleitungen zu erfolgen.

3. Der Ausschuss für Personal und Organisation ist vor dem Abschluss entsprechender
Verträge zu beteiligen.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) merkt an, dass erst juristisch geprüft werden müsse, ob der Ausschuss für Personal und Organisation autorisiert sei, einen solchen Beschluss zu fassen. Anderenfalls empfehle er den Beschluss durch eine Ratsentscheidung herbeizuführen.

Der Ausschuss ist sich einig, den geänderten Antrag der CDU-Fraktion zu empfehlen und an den Rat zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion zu beschließen:
Der Ausschuss für Personal und Organisation Rat der Stadt Dortmund beschließt bzgl. der zukünftigen Gewährung und Ausgestaltung von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene folgende Eckpunkte, die ab sofort bis weiteres für alle zukünftig abzuschließenden Verträge anzuwenden sind:
1. AT- und Sonderverträge unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene werden grundsätzlich nicht gewährt.
2. Sollte in Ausnahmefällen ein solcher Vertrag gewährt werden, hat die vertragliche Ausgestaltung von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene entsprechend der Beschlusslage des Rates der Stadt vom 02.06.2016 über die Vergütung und Besoldung von Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen zu erfolgen.
3. Der Ausschuss für Personal und Organisation ist vor dem Abschluss entsprechender Verträge zu beteiligen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt bzgl. der zukünftigen Gewährung und Ausgestaltung von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene folgende Eckpunkte, die ab sofort bis weiteres für alle zukünftig abzuschließenden Verträge anzuwenden sind:

1. AT- und Sonderverträge unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene werden grundsätzlich nicht gewährt.

2. Sollte in Ausnahmefällen ein solcher Vertrag gewährt werden, hat die vertragliche Ausgestaltung von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichs- und Betriebsleitungsebene entsprechend der Beschlusslage des Rates der Stadt vom 02.06.2016 über die Vergütung und Besoldung von Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen zu erfolgen.

3. Der Ausschuss für Personal und Organisation ist vor dem Abschluss entsprechender Verträge zu beteiligen.


zu TOP 9.9
Verschiebung des Jahresabschlusses 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07459-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die verzögerte Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung





zu TOP 10.1
Befristete Verlegung des Evinger Wochenmarktes an die Evinger Straße zwischen der Bezirksverwaltungsstelle und dem Einkaufszentrum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07131-17)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßt die Verlegung und erhofft sich dadurch eine Belebung für den Wochenmarkt.

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass sich ihre Fraktion dem Abstimmungsverhalten ihrer Bezirksvertretungsfraktion anschließt und die Vorlage ablehnt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund setzt abweichend von seinen Beschlüssen vom 01.02.1979 und 13.03.1986 die Veranstaltungsfläche für den Evinger Wochenmarkt gem. § 69 Gewerbe­ord­nung (GewO) wie folgt befristet fest:

Für die Zeit vom 05. Mai 2017 bis 30. März 2018 findet der Wochenmarkt jeweils freitags auf der platzähnlichen Bürgersteigfläche an der Evinger Straße zwischen der Bezirksverwaltungs­stelle und dem Einkaufszentrum statt.


Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


zu TOP 10.2
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07388-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau für das Kalenderjahr 2016 zur Kenntnis.


Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 10.3
40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dortmund vom 3.6.-6.6.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07400-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.03.2017 vor:
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion zustimmen werde, sie fragt nach, ob in den 300 T € ein Zuschuss für die Fraktionen für die angedachte Bewirtung der Partnerfraktionen aus anderen Städten enthalten sei. Außerdem fragt sie nach, wie sich die Kosten und Aufwendungen verhalten, die die Fraktionen für die Fraktionsarbeit in Dortmund erhielten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung am 06.04.17.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Durchführung der 40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages (DST) vom 3.6.-6.6.2019 in Dortmund und beschließt eine entsprechende Einladung an das Präsidium des DST auszusprechen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführungsvorbereitungen zur 40. Hauptversammlung des DST zu treffen und entsprechende Verhandlungen zu führen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Durchführung der 40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages (DST) vom 3.6.-6.6.2019 in Dortmund und beschließt eine entsprechende Einladung an das Präsidium des DST auszusprechen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführungsvorbereitungen zur 40. Hauptversammlung des DST zu treffen und entsprechende Verhandlungen zu führen.


zu TOP 10.4
Umbesetzung in Grmien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07550-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom 06.04.2017 vor:
„ … im Wege der Dringlichkeit bitten wir um Abstimmung folgenden Antrags:

Frau Andrea will wird an Stelle von Herr Karl Krämer mit sofortiger Wirkung Mitglied der Findungskommission für den Intendanten/die Intendantin des Konzerthauses Dortmund.

Die Dringlichkeit ergibt sich, da gestern erst bekannt geworden ist, dass ein Beschluss des Rates notwendig ist und die nächste Sitzung der Kommission noch vor der nächsten Sitzung des Rats stattfindet.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor angeführte Umbesetzung in Gremien.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Abholzung des Wäldchens neben dem Olleroh-Park in Marten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06847-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Vertreibung des seltenen Eisvogels am Rüpingsbach durch freilaufende Hunde und ihre Besitzer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06915-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.3
Dortmunder Landschaftsschutzgebiete als Hundeauslaufflächen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06916-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.4
Fehlende Hinweise zum Verhalten in den Dortmunder Landschaftsschutzgebieten auf der Internetseite der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06917-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
Ausschluss des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister von der Jahresabschlussfeier des Rates und vom Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06576-16)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.6
Feiern in Dortmund nur noch unter Polizeischutz?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06919-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.7
Lebensgefahr für Kinder an der Emscher am Naturschutzgebiet Bolmke durch nicht reparierte Zäune
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07203-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
Werbeanhänger an der Universitätsstraße und der Zillestraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07204-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
Angst- und Ekelraum nördlicher Treppenbereich Bushaltestelle Hörde Bahnhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07452-17)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.10
Mindestens 39.435 kriminelle Asylbewerber in NRW – Konsequenzen für die städtische Sicherheitspolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07453-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.11
Mindestens 17.329 ausländische Gewaltverbrecher in NRW aktiv – Konsequenzen für die städtische Sicherheits- und Abschiebepolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07454-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.12
Zunahme der Vergewaltigungen durch Ausländer und Asylbewerber in NRW um 34,5 % – Konsequenzen für die städtische Sicherheitspolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07455-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.13
Mehr als 2000 kriminelle Nordafrikaner und 944 kriminelle Syrer im Großraum Dortmund aktiv – Konsequenzen für die städtische Sicherheits- und Abschiebepolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07463-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.14
Blockade der NRW-Landesregierung bei der Abschiebung krimineller Nordafrikaner durch Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer – Konsequenzen für die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07464-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 19:06 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau
Fatma Karacakurtoglu
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer



(See attached file: Niederschrift TOP 3.11 Anlagen 1 und 2 .pdf)