N ie d e r s c h r i f t

über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 16.06.2010
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 15:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Sabine Dreyer (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Dr. Hans Otterbein (LNU)
Bernd Stangl (LNU)
Klaus Horn (SDW NRW e.V.)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Wilhelm Tappe (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung
Herr Dr. Marks (60/ 2)
Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
4.Gäste
Münch, Detlef (Ratsmitglied)



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 16.06.2010, Beginn 14:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01025-10)

2.2 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Planbereichserweiterung, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149, Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmgigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01140-10)

2.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 -PHOENIX See, Teilbereich B Nordufer-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01326-10)

3. Berichte


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Gelmroth benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Prof. Dr. Finke wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Prof. Dr. Finke machte darauf aufmerksam, dass laut Tagesordnung unter TOP 2.3 anstelle einer Kenntnisnahme durch den Beirat eine Empfehlung zur Vorlage erbeten wird. Ansonsten wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift wurde mit dem unten formulierten Änderungswunsch zu TOP 2.3 einstimmig genehmigt.

„Herr Quittek informierte die untere Landschaftsbehörde in diesem Zusammenhang über einen völlig demolierten Zaun im Bereich der neu angelegten beiden Ersatzgewässer an der Wendeschleife der Feineisenstraße, sodass diese Laichgewässer nicht mehr ausreichend abgeschirmt wären.“


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01025-10)

Herr Dr. Marks stellte die o.g. Vorlage vor.
Er betonte, dass alle arten- und landschaftsschutzrechtlichen Voruntersuchungen abgearbeitet worden seien.

Weiterhin erklärte Herr Dr. Marks, dass bei der konkreten Realisierung von Bauvorhaben im allgemeinen maßnahmenbezogen eine Prüfung auf artenschutzrechtliche Belange für direkt betroffene geschützte Tierarten durchgeführt werde.
Beschluss

Der Beirat lehnt den Bebauungsplan einstimmig mit Verweis auf seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan und seinen Beschluss vom 26.11.2008 aus ökologischen Gründen ab.

Zunächst sollten die aus Beiratssicht unkritischen Wohnbauflächen (u.a. Stadtkrone Ost, Phoenix-Ost, Hohenbuschei) realisiert werden.

Der Beirat sieht die weitere Versiegelung von Flächen, den geringen Abstand der Wohnbebauung zu der Hochspannungsleitung sowie die Entwicklung für die Landwirtschaft hier äußerst kritisch. Wegen der Bodenverhältnisse ist eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken nicht möglich, sodass bei Starkregen eine Überlastung der Schondelle droht.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Planbereichserweiterung, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149, Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmgigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01140-10)

Herr Dr. Marks stellte die o.g. Vorlage vor.

Der Beirat favorisiert Einkaufzentren, die nicht in die freie Landschaft ausgegliedert werden, da unter ökologischen Gesichtspunkten eine Konzentration von Einzelhandel an innerörtlichen Standorten zu bevorzugen sei.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis. Er lehnt die geplante Bebauung einstimmig aus ökologischen Gründen ab und wendet sich gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes, der im südlichen Teil des Plangebietes eine Parkanlage vorsieht. Der Landschaftsplan Dortmund-Nord sieht hier das Entwicklungsziel 7 Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen durch die Bauleitplanung vor.

Der Bereich der geplanten Bebauung ist Bestandteil einer im Stadtbiotopkataster der Stadt Dortmund enthaltenen Fläche (ST0048: Weiden, Obstwiesen, Bauernhof, Gebüsche nördlich der Straße "Im Dorfe"), der sich bis zur Widumer Straße im Norden erstreckt und im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit natürlicher Entwicklung dargestellt ist. Im Stadtbiotopkataster heißt es: „Das Objekt gliedert sich in eine Vielzahl von Biotopen, die Obstgärten, Obstwiesen, Weiden, Baumgruppen, Gebüsche, Hecken, Ackerflächen und einen kleinen Friedhof umfassen. Die Baumgruppen weisen Laubbäume im Alter von 20-70 Jahren auf. Der Bereich der Obstbäume/ Weiden weist einen lockeren Bestand von Pflaumenbäumen (Prunus domestica ssp. insititia) und Kirschbäumen (Prunus avium) auf. Im Westen und um den kleinen Friedhof findet sich eine Weißdornhecke (Crataegus monogyna). Die Hoffläche des Bauernhofes ist teils geteert, teils geschottert und plattiert. Im Norden zieht sich ein Gebüsch aus Laubbäumen und Sträuchern hin.“

Der Beirat regt die Prüfung eines Alternativstandortes direkt neben dem bestehenden REWE-Markt im Bereich der Neubausiedlung an der Wittichstraße an.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01326-10)

Herr Dr. Marks stellte die o.g. Vorlage vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und verweist auf seine diesbezüglichen Beschlüsse zum Zukunftsstandort Phoenix und zum Umbau der Emscher sowie zum vorliegenden Bebauungsplan vom 29.4.2009.

Innerhalb des Wohnquartiers sollten die Grundstücke mit Hecken begrenzt werden, um Unterschlupfmöglichkeiten für Vögel und Insekten zu schaffen. Den Bauwilligen sind entsprechende Hinweise im Rahmen der Baugenehmigung zu geben.

Der Beirat bittet darum, im südwestlichen Bereich des Landschaftsbauwerkes (Hangkante) eine nährstoff- und vegetationsarme Fläche mit kleinen flachen Tümpeln zu gestalten.

Bei der geplanten Ersatzaufforstungsfläche im Bereich des Naturschutzgebietes „Alte Körne“ sollte kein geschlossener Waldbereich geschaffen werden, sondern ein Landschaftsmosaik aus Lichtungen, Baumgruppen, einzelnen Sträuchern und einem gestuften Waldrand.


3. Berichte

Es lagen keine Berichte vor.

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Stellvertretender Vorsitzender
Herr Prof. Dr. Finke berichtete, dass Herr Halbsguth sein Amt als Stellvertreter des Vorsitzenden in nächster Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen könne.

Der Beirat wünscht Herrn Halbsguth auf diesem Wege gute Besserung.


Feuerwerksgenehmigungen
Herr Dr. Kretzschmar stellte die Anfrage, wie mit Feuerwerksgenehmigungen zur Brutzeit in empfindlichen Bereichen in der unteren Landschaftsbehörde umgegangen werde.

Herr Dr. Marks wird hierzu eine schriftliche Antwort für die nächste Sitzung formulieren.


Rodungsaktion in Dormund Holzen
Herr Dr. Otterbein berichtete von einer Fällaktion im Privatwald in Dortmund-Holzen während der Schonzeit und bat um Stellungnahme.

Herr Dr. Marks erklärte, dass weder die untere Landschaftsbehörde noch die städtische Forstverwaltung für diese vom Regionalforstamt Ruhrgebiet genehmigte und betreute Maßnahme zuständig sei.

Herr Quittek schlug vor, dass angesichts dieses Eingriffes dem Umweltministerium NRW ein Schreiben geschickt werden sollt, um auf die Problematik Waldrodung und Einhaltung von Schonzeiten des § 39 Bundesnaturschutzgesetz aufmerksam zu machen.








Dr. Gelmroth Prof. Dr. Finke Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung