Niederschrift (öffentlich)

über die 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 04.12.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 19:12 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i.V.f. Herrn RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V.f. Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i.V.f. Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Kühr(AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat


Frau Bürstinghaus – Integrationsbeirat
Herr RM Münch (FBI)

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Vetter -60-
Herr Thabe - 61/AL
Herr Buddendick - 62/stv. AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Kröger-67/stv.AL
Frau Grunewald – 40-
Frau Kulozik- 52-
Herr Grosse-Holz -65/AL-
Herr Gönen-65-
Herr Hannen-66/stv AL-
Herr Sagolla-61-
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Dr. Pohlmann DSW21

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 04.12.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Masterplan Mobilität:
Umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten und Beamt*innen der Stadtverwaltung Dortmund auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15810-19)

3.2 Fahrradstadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15619-19)

3.3 Bau des 1. Bauabschnittes Radschnellweg Ruhr (RS1) von Wittekindstraße/Große Heimstraße bis Sonnenstraße, östlich Arneckestraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14996-19)



3.4 Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15683-19)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15683-19-E1)

3.5 Ausbau des stadtbezirksübergreifenden Radwegenetzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16187-19)

3.6 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" -
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die Maßnahmen C3.1 - Fahrradbügel und Q1 Nahmobilitätskonzepte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15573-19)

3.7 25%-Regelung beim Wohnungsbau
BItte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15614-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-

3.8 Anwendung der 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16156-19)

3.9 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)

3.10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)

3.11 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)

3.12 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15027-19)

3.13 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2020 des Tiefbaumtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15294-19)

3.14 Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
-Kostenerhöhung-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15611-19)

3.15 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15528-19)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Barrierefreier Ausbau DB-Haltepunkt Dortmund-Sölde und Verlegung -Aplerbeck Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15419-19)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019
(Drucksache Nr.: 15419-19)

4.2 Zusätzlicher Haltepunkt „Kronprinzenstraße“ der S-Bahnlinie S4 zur Erschließung der östlichen Innenstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15669-19)

4.3 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U43 und U44
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16154-19)

4.4 Barrierefreier Umbau der B1-Stadtbahnhaltestellen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16173-19)

4.5 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal -, Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - (Waldersatzfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Ermächtigung zum Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15560-19)

4.6 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15561-19)

4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15977-19)

4.8 Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzunngsplanes, V. Feststellungsbeschluss, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, VII. Satzungsbeschluss, VIII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15934-19)

4.9 Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -, zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Zulassung von Vorhaben nach § 33 BauGB.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15897-19)


4.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 – An der Witwe – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (teils Rücknahme, teils Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Hom 258 - An der Witwe –; V. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; VI. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15938-19)

4.11 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15988-19)

4.12 Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Gutenbergstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14998-19)

4.13 Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Löwenstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14999-19)

4.14 Hannibal
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15662-19)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15662-19-E1)

4.15 Entwicklung des ehemaligen HSP-Geländes
Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15699-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-

4.16 Umwandlung leerstehender Ladenlokale zu Wohnraum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16182-19)

4.17 Umbau Hellweg
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16174-19)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
Hier: Eingeschränkte Beteiligung mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15872-19)

5.2 Planfeststellungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Kirchhörder Baches von km 0,00 bis km 1,26 in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15963-19)

5.3 Klimaanpassung im städtischen Wald
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15383-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 18.09.2019 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15383-19-E2)

5.4 "Bee Stops" für Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14930-19)
-lag mit der entsprechenden schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung bereits zur Sitzung am 18.09.2019 vor-
- Zur Sitzung am 04.12.2019 erfolgt eine mündliche Berichterstattung durch DSW21 -

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Mitgliedschaft des Amtes für Wohnen im Bundesverband Baugemeinschaften e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15980-19)

7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

7.1 Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"

Empfehlung (Drucksache Nr.: 15638-19)

7.2 Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuer*in für Marten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16172-19)

8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

8.1 Bodenbewegung in der Nachbergbauzeit - Sachstandsbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15790-19)

9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt

10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

11. Anfragen

12. Informationen der Verwaltung


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Frank benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet,, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:
Man einigt sich darauf, zusätzlich folgende Vorlagen und einen Vorschlag zur Tagesordnung (mit Bitte um Stellungnahme) im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen:

Als neuen TOP 4.18:
„Information zum Fahrplanwechsel 2019/2020“
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 16203-19)

Als neuen TOP 4.19:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 120-Droote-Änderung Nr.3“
Beschluss (Drucksache Nr.: 16296-19)

Als neuen TOP 5.5:
Ehemalige Sinteranlage
Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache
Nr.: 16245-19)

Hinweis zu TOP 7.2:
Frau Rm Neumann Lieven bittet um Beachtung, dass die Angelegenheit unter TOP 7.2 „Quartiers-und Gewerbeflächenbetreuer *in für Marten dort nicht richtig platziert sei, da die Zuständigkeit aufgrund der heute als Tischvorlage vorliegenden Konkretisierung nicht beim Amt für Stadterneuerung sondern vielmehr beim „Nordwärts-Projekt“ liege.

Mit diesem Hinweis und den o. a. Ergänzungen wird die heutige Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2019

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Masterplan Mobilität:
Umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten und Beamt*innen der Stadtverwaltung Dortmund auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15810-19)

AUSW, 04.12.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den von der DSW21 gewährten Großkundenrabatt von 12 % auf die Beschaffung von Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr vollständig an die Beschäftigten und Beamt*innen und Beamten weiterzugeben.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschußrichtlinien) um die Gewährung eines Darlehens mit einem Höchstbetrag von 2.560 € zur Beschaffung eines Fahrrads zu erweitern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Anschreiben des Herrn Oberbürgermeister Sierau an Herrn Ministerpräsidenten Laschet und an den zuständigen Herrn Staatssekretär Liminski zur Kenntnis.




zu TOP 3.2
Fahrradstadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15619-19)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 26.11.2019:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15619-19-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
Zu 2.1 Netzentwicklung
Zur Erhöhung des Standards der bestehenden Radverkehrsanlagen besteht Handlungsbedarf auch zur grundlegenden Sanierung von Nebenstraßen, die als Hauptradrouten dienen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zukünftig bei der Sanierung von Nebenstraßen das Kriterium „Hauptradrouten“ für die Erstellung der Prioritätenliste für die Sanierung von Straßen mit zu berücksichtigen und positiv zu gewichten.

Zu 2.5 Fahrradverleihsystem metropolradruhr
Die Verwaltung wird aufgefordert bei der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr auch ausreichende Ausleihmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu berücksichtigen.

Begründung:
In den vergangenen Jahren wurden vorrangig die Hauptverkehrsstraßen grundlegend saniert, so dass der Zustand des Hauptstraßenverkehrsnetzes in einem guten Zustand ist. Der Zustand vieler Nebenstraßen lässt hingegen zu Wünschen übrig. Da der Fahrradverkehr häufig über diese Nebenstraßen geführt wird, sind Beeinträchtigungen des Radverkehrs nicht selten und hierdurch wird die Attraktivität des Radfahrens reduziert. Vor dem Hintergrund, dass der Anteil des Fahrradverkehrs am Modalsplit erhöht werden soll, besteht Handlungsbedarf auch zur grundlegenden Sanierung der Nebenstraßen, die als Hauptradrouten dienen. Für die Entscheidung zur Sanierung einer Nebenstraße soll daher zukünftig auch das Kriterium "Radverkehrsroute" mit in die Priorisierungsentscheidung mit einfließen.
Mit der Bereitstellung von Lastenrädern im Rahmen des Fahrradleihsystems metropolradruhr soll den Bürger*innen die Möglichkeit zur Nutzung von Lastenrädern ermöglicht werden.“

ABVG, 26.11.2019:
Herr Rm Dudde deklariert Beratungsbedarf zum heute vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und bittet daher darum, die Behandlung dieses Antrages zu vertagen.

Diese Bitte wird durch den Ausschuss mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion FDP/BL), abgelehnt.
Dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 15619-19-E1) wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen), zugestimmt.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt: Dortmund will Fahrradstadt werden.
Vorbild ist die Stadt Kopenhagen mit einem Fahrradanteil von 40% an allen Wegen. Dortmund setzt sich zum Ziel, bis 2030 den Radverkehrsanteil von derzeit rd. 10 % (Haushaltsbefragung 2019) auf 20% zu steigern.

Der Rat beschließt, die Aktivitäten im Radverkehr entsprechend der Darstellung in der Vorlage zu verstärken.

Die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr wird entsprechend der Darstellung unter Pkt. 2.6 der Vorlage neu aufgestellt, der Ratsbeschluss zur Öffentlichkeitsarbeit von 2009, Drucksache Nr. 15149-09, wird hiermit aufgehoben.

Ergänzungen:

Zu 2.1 Netzentwicklung
Zur Erhöhung des Standards der bestehenden Radverkehrsanlagen besteht Handlungsbedarf auch zur grundlegenden Sanierung von Nebenstraßen, die als Hauptradrouten dienen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zukünftig bei der Sanierung von Nebenstraßen das Kriterium „Hauptradrouten“ für die Erstellung der Prioritätenliste für die Sanierung von Straßen mit zu berücksichtigen und positiv zu gewichten.

Zu 2.5 Fahrradverleihsystem metropolradruhr
Die Verwaltung wird aufgefordert bei der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr auch ausreichende Ausleihmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu berücksichtigen.

AUSW, 04.12.2019:

Frau Lührs verdeutlicht zu Pkt. 2.1 „Netzentwicklung“ des SPD-Antrages aus der ABVG-Sitzung, dass mit dem hierin erwähnten Kriterium „Hauptradrouten“ keine Festlegung auf „Hauptradrouten“ gemeint sei, sondern ganz klar alle, also auch die Nebenrouten oder auch die Fahrradstraßen als Kriterium
dazu dienen sollen, bestimmte Straßen vorzuziehen.

Unter Berücksichtigung dieser Anmerkung erfolgt die Abstimmung in der Fassung des o. a. ABVG-Votums wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt: Dortmund will Fahrradstadt werden.
Vorbild ist die Stadt Kopenhagen mit einem Fahrradanteil von 40% an allen Wegen. Dortmund setzt sich zum Ziel, bis 2030 den Radverkehrsanteil von derzeit rd. 10 % (Haushaltsbefragung 2019) auf 20% zu steigern.

Der Rat beschließt, die Aktivitäten im Radverkehr entsprechend der Darstellung in der Vorlage zu verstärken.

Die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr wird entsprechend der Darstellung unter Pkt. 2.6 der Vorlage neu aufgestellt, der Ratsbeschluss zur Öffentlichkeitsarbeit von 2009, Drucksache Nr. 15149-09, wird hiermit aufgehoben.

Ergänzungen:
Zu 2.1 Netzentwicklung
Zur Erhöhung des Standards der bestehenden Radverkehrsanlagen besteht Handlungsbedarf auch zur grundlegenden Sanierung von Nebenstraßen, die als Hauptradrouten dienen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zukünftig bei der Sanierung von Nebenstraßen das Kriterium „Hauptradrouten“ für die Erstellung der Prioritätenliste für die Sanierung von Straßen mit zu berücksichtigen und positiv zu gewichten.

Zu 2.5 Fahrradverleihsystem metropolradruhr
Die Verwaltung wird aufgefordert bei der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr auch ausreichende Ausleihmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu berücksichtigen.



zu TOP 3.3
Bau des 1. Bauabschnittes Radschnellweg Ruhr (RS1) von Wittekindstraße/Große Heimstraße bis Sonnenstraße, östlich Arneckestraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14996-19)

AUSW, 04.12.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Ausbau des 1. Bauabschnittes „Radschnellweg Ruhr“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 722.000 €.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014662 – Maßnahmen im Rahmen RS1 – unter der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 722.000 €
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.143,50 €.

zu TOP 3.4
Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15683-19)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 15683-19):

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um eine aktuelle Berichterstattung zum Radschnellweg Ruhr (RS1) auf Dortmunder Stadtgebiet.

Dabei bitten wir insbesondere um Informationen zur Ausführungsplanung und zum Umsetzungszeitplan des Bauabschnitts von Südfriedhof bis Ruhrallee, bzw. Arneckestraße und zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb für die Brücken Hohe Straße und Ruhrallee/Stadthaus.

Begründung:
In der Sitzung des AUSW vom 7.11.2018 wurde auf Anregung der GRÜNEN Fraktion (Drucksache Nr.: 11938-18) eine halbjährliche Berichterstattung zum Projekt „Radschnellweg Ruhr“ beschlossen, die bisher nicht stattgefunden hat. In der Stellungnahme der Verwaltung zur GRÜNEN Anfrage wurde die Umsetzung verschiedener Maßnahmen in 2019 angekündigt. Dabei ging es vor allem um die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Für einen Bauabschnitt standen nach Aussage der Verwaltung die Planungsarbeiten schon kurz vor Abschluss. Eine Vorstellung in den Gremien zur Beratung der weiteren Bearbeitung ist bisher allerdings nicht erfolgt.

Hierzu liegt vor Stellungnahmeder Verwaltung (Drucksache Nr.: 15683-19):

…die Pläne für die Realisierung des 1. Bauabschnittes des Radschnellweg Ruhr
sind fertiggestellt, die Vorlage befindet sich im Gremiengang (Ds. Nr. 14996-19).
Der Baubeschluss soll in der Ratssitzung am 12.12.2019 gefasst werden. Die Verwaltung
erstellt derzeit eine weitere Vorlage für die erste Sitzungsfolge in 2020 (Ratssitzung am
13.02.2020) in der der derzeitige Arbeitsstand und die weitere Vorgehensweise zur
Realisierung des Radschnellweg Ruhr dargelegt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.5
Ausbau des stadtbezirksübergreifenden Radwegenetzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16187-19)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:16187-19):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Umsetzung der nachfolgend genannten stadtbezirksübergreifenden Radwege zu forcieren.

· Beginn des Baus der Verlängerung Bananenradweg von Klönne Str. bis Weißenburger Str.,
· Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
· Freigabe 1. Bauabschnitt Hoeschbahntrasse zwischen Körne und Phoenixsee im 1. Hj. 2020; anschließend zeitnahe Planung und Umsetzung der Bauabschnitte 2 und 3 Richtung Norden zur Westfalenhütte bis 2025. Für den Weg zum Arbeitsplatz im Logistikzentrum Westfalenhütte ist dann in Süd-Nord-Richtung eine direkte Erreichbarkeit mit dem Fahrrad möglich.
· Realisierung des RS1 bis zur Stadtgrenze Wickede bis 2024 unter Einbeziehung der konkreten Vorschläge der Bezirksvertretungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW im ersten Quartal 2020 über den aktuellen Stand unter Einbeziehung der Zuständigkeit der anderen Beteiligten, z.B. RVR oder Deutsche Bahn, zu berichten.

Begründung:
Mit dem Masterplan Mobilität und seinen Teilprojekten, dem Programm emissionsfreie Innenstadt und anderen Projekten ist die Stadt Dortmund auf einem guten Weg zur Verbesserung des Lebensklimas in unserer Stadt. Gerade der aktuell veröffentlichte Plan für den Radweg auf Ost- und Schwanenwall ist ein wichtiger Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Mobilitätsangebots.
Außerhalb der City weist das Radwegenetz noch erhebliche Lücken bzw. unattraktive Verbindungen aus. Diese könnten zu einem erheblichen Teil mit den vorgenannten Projekten geschlossen werden. Wenn das Radfahren als Alternative etabliert werden soll, müssen gerade die Nebenzentren ohne Umwege befahren werden können. Es muss möglich sein, das Fahrrad mit einer kurzen, direkten und sicheren Verbindung zwischen den Zentren zu nutzen.

AUSW, 04.12.2019:

Herr Rm Düdder erläutert die Hintergründe zum o. a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung durch den Ausschuss.

Herr Wilde merkt zum 2. Spiegelstrich unter Punkt 1. des o. a Antrages („Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronaustraße…“) an, dass es in der Vergangenheit schon immer Thema gewesen sei, ob dieses überhaupt realisierbar sei oder nicht. Vor diesem Hintergrund würde er diesen Punkt gerne zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung verstanden wissen. Zu allen anderen Themen unter Punkt 1. des Antrages sei man als Verwaltung ebenso froh, wenn hierzu zeitnah etwas passieren würde. Die Verwaltung werde anstreben, bereits im 1. Quartal zu berichten. Er bitte hierzu aber heute bereits um Nachsicht, wenn diese Berichterstattung doch erst zum 2. Quartal gelingen sollte.


Aufgrund der Ausführungen des Herrn Wilde zum 2. Thema unter Punkt 1. des SPD-Antrages, schlägt Herr Rm Düdder folgende textliche Änderung dieses Punktes vor:
· Sachstandsbericht zu einem möglichen Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung durch die Verwaltung (1. oder 2. Quartal 2020) bittet er um Beachtung, dass für seine Fraktion auf jeden Fall das Thema des „Ausbaus der Hoeschbahntrasse“ Priorität für eine kurzfristige Berichterstattung habe.

Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zum o. a. SPD-Antrag einstimmig folgenden, geänderten Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Umsetzung der nachfolgend genannten stadtbezirksübergreifenden Radwege zu forcieren.

· Beginn des Baus der Verlängerung Bananenradweg von Klönne Str. bis Weißenburger Str.,
· Sachstandsbericht zu einem möglichen Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
· Freigabe 1. Bauabschnitt Hoeschbahntrasse zwischen Körne und Phoenixsee im 1. Hj. 2020; anschließend zeitnahe Planung und Umsetzung der Bauabschnitte 2 und 3 Richtung Norden zur Westfalenhütte bis 2025. Für den Weg zum Arbeitsplatz im Logistikzentrum Westfalenhütte ist dann in Süd-Nord-Richtung eine direkte Erreichbarkeit mit dem Fahrrad möglich.
· Realisierung des RS1 bis zur Stadtgrenze Wickede bis 2024 unter Einbeziehung der konkreten Vorschläge der Bezirksvertretungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW, im ersten Quartal 2020 über den aktuellen Stand unter Einbeziehung der Zuständigkeit der anderen Beteiligten, z.B. RVR oder Deutsche Bahn, zu berichten.

zu TOP 3.6
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" -
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die Maßnahmen C3.1 - Fahrradbügel und Q1 Nahmobilitätskonzepte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15573-19)

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15573-19-E1):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet darum,
den Zusatz-/Ergänzungsantrag zu o.g. Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des
Ausschusses am 04.12.2019 vorzusehen.
Eine Konkretisierung unseres Anliegens reichen wir alsbald nach.

Hierzu liegt vorKonkretisierung des o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15573-19-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt den Bau von
Fahrradhäusern in Dortmund.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass der
Stadtgarten am Rathaus nicht für den Bau eines „Radhauses“ versiegelt wird, sondern
als wichtiges Stadtgrün in der Dortmunder Innenstadt erhalten wird.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um
Darstellung, inwieweit urheberrechtliche Schutzansprüche des/ der Architekten bei
Baumaßnahmen am Rathaus sowie im direkten Rathausumfeld zu beachten sind.

4. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt in diesem Zusammenhang,
die Aufenthaltsqualität im Stadtgarten, zum Beispiel durch eine bessere
Beleuchtung, zu erhöhen.

5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um
Prüfung, ob für den Bau eines „Radhauses“ in der Innenstadt alternative Standorte,
zum Beispiel im näheren Umfeld der S-Bahn-/ Stadtbahn-Station „Stadthaus“, in
Betracht kommen.

Begründung
Erfolgt mündlich.

AUSW, 04.12.2019:

Man einigt sich darauf, den o.a. CDU - Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten. Die Verwaltung wird die entsprechenden Ergebnisse in die, mit der heutigen Vorlage für 2020 angekündigte, gesonderte Beschlussvorlage (siehe Punkt „C3.2 Radstation am Rathaus (inkl. Technik) “ aufnehmen.

Hiernach erfolgt die Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:

C3.1 Fahrradbügel und
Q1 Nahmobilitätskonzepte
mit einer Gesamtsumme von 400.000 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


zu TOP 3.7
25%-Regelung beim Wohnungsbau
BItte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15614-19-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15614-19-E1):

…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um eine Beantwortung der nachstehenden
Fragen zur 25%-Regelung für den geförderten Wohnungsbau.
1) In wie vielen Fällen ist seit Einführung auf die Anwendung der 25%-
Regelung verzichtet worden und ein Ausgleichsbetrag gezahlt worden? Wie viele
Wohnungen sind auf diese Weise nicht als Sozialwohnungen gebaut worden?
2) Wie hoch waren die Ausgleichszahlungen in Summe?
3) Ist erkennbar, ob die Höhe der drohenden Ausgleichszahlungen ein hinreichender
Grund ist, tatsächlich geförderten Wohnraum zu erstellen? In welchem
Verhältnis stehen die Ausgleichszahlungen zu den Gewinnsteigerungen bei Erstellung
der Wohnungen ohne Mietpreisbindung?
4) Welche Höhe wäre aus Sicht der Verwaltung vertretbar, um den Anreiz zur
Erstellung von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau zu maximieren?
5) In wie vielen Fällen wurden zwar geförderte Wohnungen mit der Verwaltung
vereinbart, aber in der Praxis dennoch nicht erstellt? Wie häufig mussten die
Sicherungsbeträge einbehalten werden?

Hierzu liegt vorStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15614-19-E2):

….gerne nehmen wir in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den Fragen der Fraktion DIE
LINKE & PIRATEN wie folgt Stellung:
Pkt. 1:
Am 10.04.2014 hat der Rat der Stadt Dortmund eine Quote für den öffentlich geförderten
Mietwohnungsbaubau beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt wurde in einem Fall eine
Äquivalentzahlung zur 25% Regelung vereinbart (Drucksache Nr.: 10615-18).
Dies ist erforderlich geworden, da der Vorhabenträger auf dem Areal drei unterschiedliche
Haustypen realisiert, welche durch ihre Wohnflächen nicht mit den Wohnflächenobergrenzen
der Wohnraumförderungsbestimmungen vereinbar sind. Eine Förderung als
Mieteinfamilienhäuser ist somit nicht möglich gewesen.
Somit wurden ca. 10 Wohneinheiten nicht im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zur
Verfügung gestellt.
Pkt. 2:
Der Vorhabenträger hat eine Zahlung in Höhe von 108.614,73 € geleistet.
Pkt. 3:
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die Investierenden in der Regel verpflichten den
geförderten Wohnungsbau entsprechend der 25 % Regelung umzusetzen.
Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt werden, dass auch die Höhe der drohenden
Ausgleichszahlung ein hinreichender Grund ist, tatsächlich geförderten Wohnraum zu
erstellen. Da die Umsetzung, also die Errichtung des Wohnraums, jedoch in einigen Fällen
noch aussteht wird die Wirksamkeit des Instrumentes weiter beobachtet.
Pauschale Zahlen zum Verhältnis der Ausgleichszahlungen zu den Gewinnsteigerungen bei
Erstellung der Wohnungen ohne Mietpreisbindung können nicht beziffert werden, da diese
Berechnungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nicht ermittelt werden.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Parametern abhängig und
stellt sich in jedem Projekt unterschiedlich dar.
Die Stadt Dortmund nimmt generell an der Wertsteigerung des Grundstücks teil.
Pkt. 4:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist die bisherige Höhe der Ausgleichszahlungen
ausreichend. Die Entwicklung sollte im Rahmen des Berichtswesens weiter beobachtet und in
regelmäßigen Abständen evaluiert werden.
Pkt. 5:
In einem Fall hat sich ein Vorhabenträger zwar verpflichtet, 25% der entstehenden
Wohneinheiten im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren, dies aber nicht
umgesetzt und sich somit nicht vertragskonform verhalten. Dadurch sind ca. 3 Wohneinheiten
nicht im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau entstanden. Der Ausgleichsbetrag wurde
gezahlt.

Weiter liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15614-19-E3):
…der AUSW hatte sich nach Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, Baugrundstücke auf die
DOGEWO zu übertragen, auf die Variante geeinigt, künftig verstärkt geförderten Wohnungsbau
über die stadteigene Stadtentwicklungsgesellschaft durchführen zu lassen –
also als Kommune selbst als Bauherr aufzutreten.
Zur Stand der Umsetzung haben wir die nachstehenden Fragen:

1) Wurden seit Bestehen der Stadtentwicklungsgesellschaft bereits Wohnbauprojekte über
die Stadtentwicklungsgesellschaft durchgeführt?
2) Wurden städtische Baugrundstücke bereits der Stadtentwicklungsgesellschaft zugeordnet
oder in das Eigenkapital der Gesellschaft eingelegt? Wenn ja, welche? Falls nein, warum
nicht?
3) Für wann ist damit zu rechnen, dass Schritte zur Entwicklung von gefördertem Wohnungsbau
über die Stadtentwicklungsgesellschaft auch in der Praxis durchgeführt werden?
Welcher Zeitplan ist mit der Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft
vereinbart worden?
4) Welche Quote für den sozialen Wohnungsbau ist für die Stadtentwicklungsgesellschaft
angedacht? Bleibt es bei den vom Rat angesetzten 25% für den Anteil an gefördertem
Wohnungsbau, oder geht die Stadt über diese Mindestvorgabe hinaus?

Hierzu liegt vorStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15614-19-E4):

…zur oben genannten Anfrage der Fraktion Die Linke/ Piraten äußere ich mich in Abstimmung mit der DSG wie folgt:

Zu Frage 1:
Ja, die DSG hat als Projektsteuerer die Entwurfsplanung für das Wohnbauprojekt „Niederster Feldweg“ und die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens begleitet. Darüber hinaus setzt die DSG als Projektsteuerer derzeit den Neubau von 24 öffentlich geförderten Wohnungen an der „Fuchteystr.“ um.

Zu Frage 2:
Nein, bisher erfolgte keine endgültige Zuordnung potentieller Baugrundstücke. Eine abschließende Prüfung kann erst nach Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgen, mit welcher voraussichtlich Ende Dezember 2019 zu rechnen ist.

Zu Frage 3:
Es ist vorgesehen, dass die DSG für eine mögliche Grundstückseinbringung die Bebaubarkeit/ Ausnutzung von den noch zuzuordnenden Grundstücken prüfen soll und hierzu im I. Quartal 2020 einen Business Case erstellen wird.

Zu Frage 4:
Der Anteil für den geförderten Wohnungsbau wird im Rahmen des Business Case Erstellung untersucht. Soweit wirtschaftlich vertretbar, ist auch ein höherer Anteil an gefördertem Wohnungsbau denkbar.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.8
Anwendung der 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16156-19)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:16156-19-E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung
um einen Sachstandsbericht zu den folgenden Fragen:

 In wievielen und konkret in welchen Fällen hat die seit 2014 bestehende Reglung
zur 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Anwendung gefunden?

 Wieviele öffentlich geförderte Wohneinheiten konnten seitdem hierdurch geschaffen
werden?

 Wie hat sich die Anwendung der seit 1994 bestehenden 25%-Regel zur Flächenabgabe
entwickelt und wie häufig wird diese angewandt?

Begründung:
2014 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass bei der Entwicklung von Wohnbauflächen in
der Regel 25% der geplanten Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsbau vorzusehen
ist. Wir bitten daher um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der 25%-Regel
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Bereits seit 1994 besteht die Reglung, dass der Stadt in angemessenem Umfang Grundstücke
zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden (Flächenabgabe/,,25%-
Regelung“) müssen. Alternativ können sich die jeweiligen Eigentümer verbindlich dazu
verpflichten, zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen Bauland in angemessenem Umfang
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (für Dritte) bereitzustellen. Wir bitten um
einen Bericht zur Entwicklung der Handhabung dieser Regel.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.9
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2019 zur Kenntnis.




zu TOP 3.11
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.10.2019).





zu TOP 3.12
4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15027-19)

AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand: 30.08.2019 und die Ausführungen zur Finanzierung des aktuell prognostizierten Mehrbedarfs zur Kenntnis und beschließt, dass der Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ auf sein Ausgangsbugdet in Höhe von 15,8 Mio. Euro gedeckelt wird und dass ein Teil der für die Stadt Dortmund aus dem „Digitalpakt Schule“ vorgesehenen Fördermittel zur Deckung der prognostizierten Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt werden.

Gleichzeitig ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Mittel aus dem „Digitalpakt Schule“, die zur Deckung der Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt werden sollen, nach eigenem Ermessen bedarfsgerecht einzusetzen.

zu TOP 3.13
Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2020 des Tiefbaumtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15294-19)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 27.11.2019:

Die Verwaltung wird gebeten, die lfd. Nr. 142 hinsichtlich der Bezeichnung zu überprüfen. Die „Sonnenstraße“ ist in der Stadtmitte. Vermutlich muss es „Scharstraße“ heißen.
Die Fraktion B´90/Die Grünen bemängelt, dass Mengede der zweit größte Stadtbezirk in Dortmund ist, trotzdem nur 11 von 272 Maßnahmen in diesem Stadtbezirk durchgeführt werden sollen.
Die CDU Fraktion lobt die Abschaffung der bisher inkompatiblen EDV und regt an, dass die Ausschreibung und Vergabe eines entsprechenden IT-Verfahrens in das Jahresarbeitsprogramm aufgenommen werden müsste.
Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt das Jahresarbeitsprogramm 2020 des Tiefbauamtes mit den Anmerkungen zur Kenntnis.

AUSW, 04.12.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.14
Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
-Kostenerhöhung-
Empfehlung (Drucksache Nr.: 15611-19)

AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark mit einer Kostensteigerung in Höhe von 586 TEUR.
zu TOP 3.15
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15528-19)


AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Bestandteil der Gesamtmaßnahme „Boulevard Kampstraße/Brüderweg“ – vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln – die Neugestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 20.921.133,00 € zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 2.510.535,96 € in den Jahren 2020 bis 2024 auf Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 15.06.2000 und 17.03.2005 (DS-Nr. 01168-05).



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Barrierefreier Ausbau DB-Haltepunkt Dortmund-Sölde und Verlegung -Aplerbeck Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15419-19)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom12.11.2019 2019:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Planungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die DB AG und den VRR beim Ausbau der Station Sölde zu unterstützen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt über die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße bzw. den barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort getrennt ab.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich mit 11 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke) gegen die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 12 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme (Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltung (Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Einzelmitglied Die Linke) einem sofortigen barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zuzustimmen.

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung kurzfristig Bürgerinformationsveranstaltungen für beide Standorte durchzuführen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15419-19-E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
1. Die SPD-Fraktion erhebt den Beschluss der BV-Aplerbeck zu diesem Tagesordnungspunkt
zur Verlegung des Bahnhofs Aplerbeck-Süd zum Antrag:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich […] gegen die Verlegung der Station
Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat […] einem sofortigen barrierefreien
Umbau am vorhandenen Standort zuzustimmen.“

2. Die Verwaltung wird aufgefordert auf die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen
zuzugehen, um
 eine Verbesserung des Aussehens und des Zustands der P+R-Fläche im Bereich
des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd zu erzielen.
 im Zuge des barrierefreien Umbaus der vorhandenen Station eine Verknüpfung
zwischen dem Bahnsteig und der Wittbräucker Straße über eine Treppe/
Rampe zu erreichen.

Begründung:
Die BV-Aplerbeck hat mehrheitlich gegen eine Verlegung des Bahnhofs Aplerbeck-Süd
und für einen barrierefreien Ausbau der vorhandenen Station gestimmt. Die P+R-Fläche
im Bereich des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd befindet sich in keinem guten Zustand,
so dass hier Handlungsbedarf besteht. Durch die Verknüpfung der vorhandenen
Haltestelle mit der Wittbräucker Straße wird die Erreichbarkeit des Bahnhofs verbessert.
Diese Herstellung der Verknüpfung soll im Rahmen der Sanierung bzw. des Umbaus der
Wittbräucker Str. erfolgen.



AUSW, 04.12.2019
Frau Rm Lührs erläutert die Hintergründe für den heute vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Stieglitz teilt mit, dass seine Fraktion die Verlegung des Bahnhofs zur Wittbräucker Straße unterstütze. Man sei der Meinung, dass der heutige Standort, gerade für Fußgänger oder Personen, die dort in der Umgebung wohnen würden, recht schlecht erreichbar sei. Die Verlegung zur Brücke würde bedeuten, dass ein wesentlich höherer Einzugsbereich erschlossen würde. Hinzu komme, dass
Der heutige Bahnhof auch kaum wahrgenommen würde. Man sehe natürliche die Sorge der Anwohner, dass dort durch Autoverkehr und Parkprobleme Beeinträchtigungen entstehen können, wolle aber gerade durch den neuen Standort des Bahnhofes mehr Leute dazu motivieren, mit dem Zug in die Stadt zu fahren.

Herr Rm Waßmann informiert darüber, dass seine Fraktion die Beschlussslage aus der Bezirksvertretung Aplerbeck heute mündlich zum Antrag erhoben hätte. Insofern stehe man hinter dem Antrag der SPD. Man sei gegen die Verlegung des Bahnhofs Aplerbeck Süd und wünsche sich dort die Barrierefreiheit und somit den Ausbau und würde insofern die Vorlage ablehnen.

Herr Rm Kowaleswki verdeutlicht, dass seine Fraktion hier die Verwaltungsvorlage für zielführender halte. Man halte es verkehrspolitisch für sinnvoller, hier eine Verbindung zu realisieren, die dann dazu führe, dass mehr Personen diese dann auch nutzen und auch schnell, ohne Einsatz des PKWs in der Innenstadt sein können.

Herr Rm Happe führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehne, da man glaube, dass die Verlegung mehr Probleme als Vorteile verursachen werde. Den SPD- Antrag könne er teilen und werde demnach diesem zustimmen.

Herr Rm Dudde bringt das Befremden seiner Fraktion zum Ausdruck, dass die Bahn hier ganz eigenständig, ohne Berücksichtigung der Beschlusslagen, Planungen vorlege und durchführe.
Seine Fraktion erachte, auch vor dem Hintergrund der Diskussion um den Nahverkehrsplan, die Verlegung für sinnvoll und verkehrlich geboten.

Beschlussfassung zum SPD-Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Fraktion AfD) dem o. a. SPD-Antrag zu folgen.

Danach erfolgt die Beschlussfassung zur Vorlage in der entsprechend geänderten Fassung wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Fraktion AfD) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die Planungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die DB AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung der Station Aplerbeck Süd und den Ausbau der Station Sölde zu unterstützen. Erste Wahl für die Station Aplerbeck Süd ist eine Verlegung an die Wittbräucker / Fuldastraße. Falls dies durch DB und VRR abgelehnt würde, stimmt der Rat ersatzweise einem barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zu.
Änderungen:

1„Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich […] gegen die Verlegung der Station
Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einem sofortigen barrierefreien
Umbau am vorhandenen Standort zu.“

2. Die Verwaltung wird aufgefordert auf die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen
zuzugehen, um
 eine Verbesserung des Aussehens und des Zustands der P+R-Fläche im Bereich
des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd zu erzielen.
 im Zuge des barrierefreien Umbaus der vorhandenen Station eine Verknüpfung
zwischen dem Bahnsteig und der Wittbräucker Straße über eine Treppe/Rampe zu erreichen.

zu TOP 4.2
Zusätzlicher Haltepunkt „Kronprinzenstraße“ der S-Bahnlinie S4 zur Erschließung der östlichen Innenstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15669-19)

Der Ausschuss nimmt das Standortkonzept für die neue Station zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig, die DB AG und den VRR bei den Planungen zur Realisierung zu unterstützen und stimmt dem Vorschlag zur Benennung der Station zu.











zu TOP 4.3
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U43 und U44
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16154-19)
Hierzu liegt vor Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 16154-19):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan für die Planung und den barrierefreien Umbau
· der Haltestellen U43 in den Stadtbezirken Innenstadt – Ost und Brackel sowie
· für die Haltestellen der U44 in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Innenstadt-Nord vorzulegen.
Der Zeitplan ist dem AUSW im ersten Quartal 2020 vorzulegen.

Begründung:
Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission soll die Barrierefreiheit im ÖPNV in Deutschland bis 01.01.2022 vollständig erreicht sein. Entsprechend sind auch die Haltestellen im ÖPNV in Dortmund bis 2022 barrierefrei zu gestalten. In den Stadtbezirken Innenstadt-Ost, Brackel, Innenstadt-Nord und Innenstadt-West sind zahlreiche Haltestellen der U43 (Von der Tann Straße, Berliner Str. Juchostraße, Pothhecke, Oberdorfstr., Verwaltungsstelle Brackel) und der U44 (Poth, Auf dem Brümmer, Borsigplatz, Vincenzheim) umzubauen.
Aufgrund der örtlichen Situationen erfordern die Umbaumaßnahmen auch Eingriffe in den Straßenverkehr, wie z.B. an den Haltestellen von der Tann Str., Berliner Str. und im Ortskern Brackel. Dies könnte auch als Chance genutzt werden, entsprechend des Beschlusses des AUSW vom 18.09.2019 zur Drucksache 15118-19-E1, Punkt I.4, ein Mobilitätsangebot zu entwickeln, bei dem der Rad- und Fußgängerverkehr gegenüber dem Autoverkehr im Vordergrund stehen, um die Aufenthaltsqualität in den Nebenzentren zu verbessern.

AUSW, 04.12.2019:

Herr Rm Düdder erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Stieglitz bittet die Verwaltung ergänzend zum o.a. Antrag darum, bei den anstehenden Umbaumaßnahmen der U 44 zu bedenken, inwieweit diese perspektivisch auch eine Anpassung der Bahnsteige auf eine Länge von 60 Metern zulassen oder inwieweit diese Verlängerung direkt umgesetzt werden könne.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion dieser Ergänzung beitreten könne und bittet außerdem darum, dass zusätzlich der der entsprechende Zeitplan der Verwaltung auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vorgelegt werde.

Mit diesen Ergänzungen fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan für die Planung und den barrierefreien Umbau
· der Haltestellen U43 in den Stadtbezirken Innenstadt – Ost und Brackel sowie
· für die Haltestellen der U44 in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Innenstadt-Nord vorzulegen.
· Die Verwaltung wird darum gebeten bei den anstehenden Umbaumaßnahmen der U 44 zu bedenken, inwieweit diese perspektivisch auch eine Anpassung der Bahnsteige auf eine Länge von 60 Metern zulassen oder inwieweit diese Verlängerung direkt umgesetzt werden kann.
Der Zeitplan ist dem AUSW und auch dem ABVG im ersten Quartal 2020 vorzulegen.
zu TOP 4.4
Barrierefreier Umbau der B1-Stadtbahnhaltestellen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16173-19)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16173-19-E1):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
bezgl. der im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen an
der B1 beauftragten Gutachten
- zur Verkehrsuntersuchung der B1 insbesondere im Bereich des Knotenpunktes Voßkuhle
/ Semerteichstraße,
- zur technischen Machbarkeit spezieller Haltestellenlösungen mit vermindertem Eingriff in
den Baumbestand und
- zum Baumschutz bzw. zur Verpflanzbarkeit von Bäumen

Begründung:
In der Sitzung des Rates vom 13.12.2018 wurde beschlossen, auf Grundlage der Ergebnisse
aus dem Dialogverfahren Gutachten zum Baumbestand und zur Verkehrsentwicklung
in Auftrag zu geben und den Rat der Stadt über die Ergebnisse zu unterrichten.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal -, Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - (Waldersatzfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Ermächtigung zum Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15560-19)

AUSW, 04.12.2019

Herr Rm Kowalewski führt für seine Fraktion an, dass man gerne prüfen lassen würde, ob das in der Vorlage erwähnte kleine Wäldchen wirklich abgeholzt werden müsse.

Herr Wilde verdeutlicht hierzu, dass man mit dem vorliegende Awägungsvorschlag bereits einen guten Kompromiss erzielt habe und bietet Herrn Rm Kowalewski an, dass der Fachbereich gerne dazu bereit sei, außerhalb der Sitzung noch einmal darzulegen wie es hierzu gekommen sei.

Herr Rm Münch stellt folgenden mündlichen Antrag:

„ Der AUSW beschließt, dass künftig der gesetzlich vorgeschriebene ökologische Ausgleich durch Waldersatzflächen in demjenigen Stadtbezirk realisiert wird, in dem der Eingriff auch stattfindet.“

Diesen Antrag lehnt der Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung nach §4a Abs. 3 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 und 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2
VI. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 11.10.2019 der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

VII. Der Rat der Stadt beschließt, die Bebauungspläne Hö 241- Pferdebachtal - , Hö 251
- Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - wie unter Punkt 3 dieser Vorlage beschrieben zu ändern.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt beschließt die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

IX. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 15 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 11.10.2019 dem Bebauungsplan Hö 280 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

X. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 2 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW

XI. Der Rat der Stadt beschließt, den zum Bebauungsplan Hö 280 abzuschließenden städtebaulichen Verträgen (Anlage der Vorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die städtebaulichen Verträge mit der Vorhabenträgerin und einem weiteren Grundstückseigentümer abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB

zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15561-19)

AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, der Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - die Begründung vom 01.10.2019 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 und § 2a BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15977-19)


AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 in Verbindung mit der Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 sowie § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.



III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 13a und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 08.02.2018 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 8 und Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.11.2019 dem Bebauungsplan Br 226 – Etzelweg – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 226 – Etzelweg – einschließlich der unter Punkt 8 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 4.8
Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzunngsplanes, V. Feststellungsbeschluss, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, VII. Satzungsbeschluss, VIII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15934-19)
AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl., S. 3634 / FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8) unter den Ziffern 1 - 15 dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 9) unter den Ziffern 1 - 13 dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 16.05.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2019 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.
V. Der Rat der Stadt beschließt, die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich festzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 16.05.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2019 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232
- Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - einschließlich der unter Punkt 12 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
VIII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen den Vorhabenträgerinnen und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag (Anlage 10 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.














zu TOP 4.9
Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -, zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Zulassung von Vorhaben nach § 33 BauGB.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 15897-19)

AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bereits mit der Verwaltungsvorlage DS. Nr. 05803-16 geprüft und die Verwaltung beauftragt, die Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen. Der Rat beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 5 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 2 und 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem modifizierten Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 zu und beschließt, den Entwurf der 56. Änderung des FNP mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig zu erweitern (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanentwurfes Hom 275 – Luisenglück – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich (zugleich Änderung des VEP Ehemalige Hoesch- Röhrenwerke sowie des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplanes Hom 248, Teil 1 – Hoesch Röhrenwerke –) und dem Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt die vorzeitige Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück (öffentliche Verkehrsflächen des „Hombrucher Bogens“) nach
§ 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Straßenausbauplans vom 26.08.2019.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hom 275 - Luisenglück - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB.

zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 – An der Witwe – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (teils Rücknahme, teils Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Hom 258 - An der Witwe –; V. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; VI. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 15938-19)

AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 6 unter den Ziffern 1 und 2 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).

II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 7 unter den Ziffern 1 - 22 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, den Beschluss vom 22.03.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - hinsichtlich des Planbereiches zu verändern (Erweiterung/Rücknahme des Planbereiches) und nunmehr den Geltungsbereich wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannt festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 7 und den §§ 13 a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 15.10.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des städtebaulichen Vertrages (Anlage 8 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den § 41 GO NRW.

VI. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hom 258 - An der Witwe - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.







zu TOP 4.11
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15988-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.12
Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Gutenbergstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14998-19)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Einführung einer Bewohnerparkzone „Gutenbergstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 30.310,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt das vorliegende, durch die Anregungen der Dialogveranstaltung vom 16.05.2019 geänderte Parkkonzept umzusetzen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.13
Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Löwenstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14999-19)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Einführung einer Bewohnerparkzone „Löwenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H. von 13.500,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, das vorliegende, durch die Anregungen der Dialog­ver­anstaltung vom 08.05.2019 geänderte Parkkonzept umzusetzen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 4.14
Hannibal
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15662-19)


Hierzu liegt vorBitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 15662-19):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum Hannibal-Gebäude in Dorstfeld.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurde der von der Eigentümerin des geräumten Hannibal-Komplexes für 2018 angekündigte Bauantrag eingereicht?
2. Wenn nicht, gibt es Gespräche zwischen Stadt und Eigentümerin über die Perspektive des Gebäudes?
3. Gibt es weiterhin regelmäßige Kontrollen durch das Bauordnungsamt?
4. Wie wird das Gebäude – in dem weiterhin der Hausrat einige Mieter*innen untergebracht ist – vor Zugriff und Vandalismus gesichert?
Begründung:
Nach Informationen der Verwaltung vom August letzten Jahres (Drucksache Nr.: 11826-18) haben die Vertreter der Eigentümerin des Hannibal II in Dorstfeld am 14.08.2018 der Stadt Dortmund die Überlegungen zur Revitalisierung des Gebäudes vorgestellt. Ende 2018 sollte der Bauantrag nach eingereicht werden. Eine Realisierung durch die Eigentümerin war für Ende 2020 angestrebt.




Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15662-19-E1):

…die o. a. Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:
zu 1.
Vereinbarungsgemäß wurden insgesamt 5 Bauanträge eingereicht (4 Doppelhäuser und
Tiefgarage). Die Anträge gingen am 26.04.2019 ein. Leider ist es bis zum heutigen Tag nicht
gelungen, die außerordentlich komplexen brandschutztechnischen Anforderungen in eine
abschließende Konzeptfassung zu transferieren auf deren Grundlage Baugenehmigungen
erteilt werden könnten. Als neuer Zeitpunkt für die Vorlage eines abgestimmten und
überarbeiteten Brandschutzkonzeptes wurde nunmehr antragstellerseitig Mitte Januar 2020
avisiert.

zu 2.
Da nicht erkennbar ist, dass die Eigentümerin nicht mehr die Fortführung der Wohnnutzung
beabsichtigt, ergibt sich aktuell kein Anlass zur Initiierung weiterer Gespräche.

zu 3.
Es findet einmal wöchentlich eine Ortskontrolle durch einen Mitarbeiter des Stadtplanungsund
Bauordnungsamtes statt.

zu 4.
Die Eigentümerin ist verpflichtet, das Gebäude zu sichern. Es finden Kontrollen durch einen
Sicherheitsdienst statt.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.15
Entwicklung des ehemaligen HSP-Geländes
Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 15699-19-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme ( Fraktion B‘90/Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 15699-19-E1):

…der Gestaltungsbeirat hat in seiner Sitzung vom 29.08.19 deutlich gemacht, dass der
Stadtgesellschaft bei der raumplanerischen Entwicklung des ehemaligen HSP-Geländes
eine zentrale Rolle zukommen sollte und empfohlen, mit Hilfe frühzeitiger Dialogverfahren
und Ideenwettbewerbe eine Vielzahl alternativer Entwürfe für die Entwicklung des Geländes
zu erhalten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um
die Darstellung des weiteren Verfahrens inkl. der Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist ein Vorgehen im Sinne der Empfehlung des Beirates, sprich ein frühzeitiges und
offenes Dialog- und Wettbewerbsverfahren schon in der Phase der Grundlegung der
städtebaulichen Struktur umzusetzen, geplant? Welche Formalia gilt es dabei zu beachten?

2. Wenn ja: Wie wird mit eingehenden alternativen Entwürfen aus den Ideenwettbewerben
und anderen Vorschlägen (Pläne von Studierenden u.ä.) verfahren, um einen
Plan der besten Ideen zu entwickeln?

3. Wie wird sichergestellt, dass aus den eingehenden raumplanerischen Ideen die
grundlegenden Inhalte für die weitere architektonische Planung weiterentwickelt und
unter Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt werden können?

Begründung:
Die ehemalige HSP-Fläche ist wie Phoenix West und Ost oder die Westfalenhütte eins der
großen Strukturwandelprojekte der Stadt. Die Entwicklung des innenstadtnahen 45 ha
großen Areals zwischen Unionviertel (Kreativquartier), Dorstfeld, Hafen und Huckarde bietet
großes Potenzial zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Stadtteils für das 21. Jahrhundert
(smart, resilient, solidarisch etc.). In Verbindung mit den Aktivitäten zur Internationalen
Gartenausstellung RUHR 2027, der Ansiedlung der Fachhochschule und der Entwicklung
als erstes urbanes Gebiet in Dortmund besitzt das Areal besondere stadtplanerische Bedeutung,
die besondere Planungsverfahren zur Entwicklung notwendig machen. Die jeweils
besten raumplanerischen und ggf. städtebaulichen Ideen unterschiedlicher Verfasser*
innen sollten deshalb in einem Rahmenplan vereint und anschließend architektonisch
weiterverfolgt werden. Für das Projekt läuft derzeit noch die Machbarkeitsstudie, auf deren
Grundlage das Rahmenkonzept weiterentwickelt werden soll. Das Areal und die guten
Rahmenbedingungen eignen sich, um hier ein innovatives Planungsverfahren zu entwickeln,
das als Blaupause für weitere Stadtentwicklungsprojekte genutzt werden kann.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15699-19-E2):

…der Gestaltungsbeirat berät über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Qualität,
Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind. Dies geschieht
hoffentlich auch künftig in einem vertrauensvollen, auf Verschwiegenheit beruhenden
Verhältnis. Dennoch möchte ich zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen.

Zu Frage 1:
Die Stadt befindet sich seit Anfang 2017 mit dem Grundstückseigentümer in einem intensiven
Dialogverfahren. Gegenwärtig werden in einem interdisziplinären Prozess wesentliche
Restriktionen und Parameter für eine Entwicklung gesammelt und zu einer
Machbarkeitsstudie, die auch ein erstes städtebauliches Strukturkonzept beinhaltet,
zusammengeführt. Der Abschluss der Machbarkeitsstudie wird für Anfang 2020 erwartet.
Basierend auf dem Ergebnis der Studie beabsichtigt der Grundstückseigentümer, in
Abstimmung mit der Stadt Dortmund und auf Grundlage eines vorweg laufenden,
öffentlichen Dialogverfahrens, ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Entwicklung
des Areals durchzuführen.

Zu Frage 2. Und 3.
In das dem Qualifizierungsverfahren vorweg laufende, öffentliche Dialogverfahren können
sowohl Anregungen und Vorschläge von Studierenden als auch der allgemeinen
Öffentlichkeit eingebracht werden. Das Ergebnis des Dialogverfahrens geht zusammen mit
dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie in das Qualifizierungsverfahren ein.
Eine Konkretisierung dieser Verfahrensschritte wird Gegenstand einer weiteren
Beschlussvorlage für die politischen Gremien sein.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.16
Umwandlung leerstehender Ladenlokale zu Wohnraum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 16182-19)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 16182-19-E1):
…die Fraktion Die Linke & Piraten bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Welche rechtlichen und Fördermöglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung, leerstehende
Ladenlokale in Wohn- und Geschäftshäusern in Wohnraum umzuwandeln beziehungsweise
Immobilieneigentümern dafür einen Anreiz zu bieten?

In welchen Stadtteilen wäre eine Umwandlung aus Sicht der Verwaltung besonders sinnvoll?


Sollte die Umwandlung zunächst in einem Pilotprojekt in einem von der Verwaltung
als geeignet eingestuften Stadtteil getestet oder grundsätzlich in allen diesen Stadtteilen
gleichzeitig umgesetzt werden?

AUSW, 04.12.2019:
Herr Wilde informiert darüber, dass es bei dem Thema „Umwandlung leerstehender Ladenlokale zu Wohnraum“ um ein Thema gehe, welches die Nebenzentren betreffe. Dort werde die Entwicklung und auch Mobilisierung dieser Flächen von der Wirtschaftsförderung betrieben, welche sich dieses Themas im besonderen Maße angenommen habe. Daher gehöre diese Anfrage in den Wirtschaftsförderungsausschuss. Er bitte aber darum, dass die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgelegt werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und bittet darum, die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung auch dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zur Kenntnis vorzulegen.


zu TOP 4.17
Umbau Hellweg
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16174-19)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16174-19-E1):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung erstellt bis zur Sommerpause 2020 ein Konzept für eine Neuaufteilung des
Verkehrsraums auf dem Hellweg Richtung Osten.
Darin soll insbesondere der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnhaltestellen der U43, die
sichere Querung für Fußgänger*innen sowie die Einrichtung einer ausreichend breiten und
sicheren Verkehrsführung für den Radverkehr berücksichtigt werden.

Begründung:
Die Neugestaltung des Hellwegs in Richtung Osten wurde in den vergangenen Jahren
immer wieder thematisiert, doch bisher liegt kein Konzept für einen Umbau vor. Im Zusammenhang
mit den jetzt zur Verfügung stehenden Stadtbahnbaumittel für des barrierefreien
Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen sollte die gesamte Überplanung des Hellwegs in
Angriff genommen werden.

AUSW, 04.12.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag der Fraktion B90/Die Grünen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) zu und erteilt demnach folgenden Auftrag:

Die Verwaltung erstellt bis zur Sommerpause 2020 ein Konzept für eine Neuaufteilung des
Verkehrsraums auf dem Hellweg Richtung Osten.
Darin soll insbesondere der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnhaltestellen der U43, die
sichere Querung für Fußgänger*innen sowie die Einrichtung einer ausreichend breiten und
sicheren Verkehrsführung für den Radverkehr berücksichtigt werden.




zu TOP 4.18
Information zum Fahrplanwechsel 2019 / 2020
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 16203-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beigefügte Information zur Kenntnis.

zu TOP 4.19
Bauleitplanung;Bebauungsplan Scha 120 – Droote - Änderung Nr. 3
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss (Drucksache Nr.: 16296-19)

AUSW, 04.12.2019:

Der Ausschuss äußert mehrheitlich deutlich seine Verärgerung und sein Unverständnis über die Kurzfristigkeit dieser Vorlage und beabsichtigt daher diese Angelegenheit heute nicht zu beschließen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, da die Bezirksvertretung Scharnhorst in ihrer gestrigen Sitzung eine Befassung und Entscheidung aufgrund erheblichen Beratungsbedarfes auf ihre nächste Sitzung am 04.02.2020 vertagt habe.

Herr Wilde zeigt Verständnis für die Verärgerung des Ausschusses verdeutlicht aber, dass dieser Beschluss notwendig sei, um den vorliegenden Antrag auf Bauvorbescheid für die geplante Verlagerung und Vergrößerung eines Lebensmitteldiscounters zunächst zurückstellen zu können, um Politik und Verwaltung in die Lage zu versetzen, den hier vorliegenden Antrag mit Blick auf die städtebaulichen Zielsetzungen für den Bereich „Droote“ in der erforderlichen Gründlichkeit zu prüfen und zu beraten, ohne gegen geltende Fristen zu verstoßen. Weiter erläutert er, dass mit der Möglichkeit der Zurückstellung des Antrags nicht automatisch eine Ablehnung einhergehe.

Herr Thabe bittet um Verständnis, dass die Vorlage erst sehr kurzfristig als Tischvorlage zur Verfügung gestellt worden sei. Leider sei dies nicht anders möglich gewesen, da noch verwaltungsinterne Rückkoppelungen abgewartet werden mussten. Der Sachverhalt sei komplex und beziehe planungsrechtliche Fragestellungen sowie Grundlagen der Einzelhandelssteuerung mit ein.

Der Ausschuss ist sich aufgrund dieser Erläuterungen darin einig, dass man heute den Beschluss fassen könne, bittet allerdings die Verwaltung darum, die Bezirksvertretung Scharnhorst umgehend über die Hintergründe, die nun doch zu diesem Beschluss geführt hätten, in Kenntnis zu setzen sowie im Rahmen eines gesonderten Termins den Sachverhalt dort nochmal zu erörtern.

Die Verwaltung kündigt daraufhin an, zeitnah die Bezirksvertretung Scharnhorst entsprechend zu informieren. Außerdem werde - bei Bedarf - ein Vertreter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes an der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 04.02.2020 teilnehmen, um auf ggf. auftretende Fragen zu antworten.

Hiernach fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

I. den Bebauungsplan Scha 120 – Droote – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage g
enannten Bereich zu ändern (3. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über künftige Baugesuche mit dem Inhalt, zentrenrelevanten Einzelhandel am Standort Droote anzusiedeln, im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen und stimmt dieser Entscheidung zu.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Delegationsbeschlusses des Rates vom 22.05.2003


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
Hier: Eingeschränkte Beteiligung mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15872-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die eingeschränkte Beteiligung nur zu den jagdlichen Regelungen im Landschaftsplan Dortmund mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange
(Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW).


zu TOP 5.2
Planfeststellungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Kirchhörder Baches von km 0,00 bis km 1,26 in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15963-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Verwaltungsentscheidung, den Plan für die ökologische Verbesserung des Kirchhörder Baches auf insgesamt ca. 1.260 m Länge planfestzustellen, zur Kenntnis.











zu TOP 5.3
Klimaanpassung im städtischen Wald
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15383-19-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 15383-19-1):

nach dem zweiten Jahr mit außerordentlichen Hitzeperioden gibt es auch in den Dortmunder Waldgebieten zunehmende Trockenheitsphänomene. Nach Informationen des Regionalforstamtes Ruhrgebiet sind neben den Fichten auch Buchen- und Birkenbestände betroffen.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um einen aktuellen Sachstand zur Situation im Dortmunder Stadtwald und eine ausführliche Darstellung, mit welcher Strategie und welchen Maßnahmen das Forstamt auf den Klimawandelt reagiert.

Begründung:
Nach dem zweiten extrem trockenen Jahr in Folge, sterben im Ruhrgebiet immer mehr Bäume ab. Dabei sind nicht mehr nur die Fichten betroffen, sondern auch klimarobuste Bäume wie Buchen und Birken leiden direkt unter den hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit. Nach Angaben des Regionalforstamtes Ruhrgebiet zeigen rund 5 % der Buchen, vor allem alte Bäume, deutliche Trockenphänomene. Auch bei der Birke führt die geringe Wasserversorgung des Frühjahrs laut der Behörde zu Ausfallerscheinungen. Hitze und Trockenheit begünstigen zudem den Befall bestimmter Bäume durch Schädlinge (Eichenprozessionsspinner, Borkenkäfer) und Rindenkrankheiten die zum Absterben ganzer Waldgebiete führen. Dabei ist gerade der Wald ein wichtiges Ökosystem, das u.a. in der Lage ist, das klimaschädliche CO2 in der Atmosphäre zu senken und nimmt damit beim Kampf gegen den Klimawandel eine ganz entscheidende Rolle ein.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15383-19-E2):
….zu der Anfrage der Fraktion B´90/Die Grünen in der Sitzung am 18.09.2019 nehme ich wie
folgt Stellung.
Die geringen Sommerniederschläge der Jahre 2018 und 2019 führten in Verbindung mit den
hohen Temperaturen zu Trockenstress bei vielen Bäumen im Stadtwald. Verstärkt wurde der
Wassermangel durch den Umstand, dass der Waldboden als natürlicher Wasserspeicher im
Winterhalbjahr 2018/2019 aufgrund der mäßigen Niederschläge nicht wieder vollständig
aufgefüllt wurde.
Infolge des Wassermangels und der hohen Temperaturen haben sich Borkenkäfer extrem
vermehrt. Mehrere Generationen der Arten Buchdrucker und Kupferstecher haben sich in
geschwächten Fichten entwickelt. Um den Befall weiterer Fichten zu verringern, wurden
Bäume, in denen sich Käfer und Larven befanden, vorrangig gefällt. Dennoch sind viele
Fichten durch den massiven Käferbefall abgestorben.
Das Vermarkten dieser Bäume ist zurzeit schwierig. Infolge der europaweiten
Borkenkäferkrise besteht ein Überangebot an Fichtenholz. Dies hat zu einem starken
Nachfragerückgang und damit auch zu einem deutlich gefallen Holzpreis geführt.
Die Verwaltung prüft zurzeit, ob das Fällen und Abtransportieren des Fichten-Holzes auf
besonders schwer zugänglichen Waldstandorten wirtschaftlich möglich ist. Sollte dies nicht
der Fall sein, besteht die Möglichkeit, diese Bäume insbesondere auf den Steilhängen im
Bereich Hohensyburg der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen.
Die weit überwiegende Zahl der Bäume im Stadtwald konnte sich auf den Wassermangel
einstellen. Alte, kranke oder Bäume auf schlecht wasserversorgten Böden reagierten jedoch
mit Laubfall oder starben sogar ab. Oft wurden die geschwächten Bäume auch von Insekten
befallen, gegen die sie sich nicht mehr wirksam wehren konnten.
Dürreschäden traten wie oben geschildert vorrangig bei der Baumart Fichte auf. Teilweise
aber auch bei Buchen, Birken und Eichen.
Abgestorbene Bäume, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden vorrangig gefällt. Bäume
in den Waldbeständen werden entweder gefällt und vermarktet oder als sogenanntes Totholz
dem natürlichen Zerfall überlassen. Diese Bäume dienen dann als wertvoller Lebensraum für
Tiere und Pflanzen, die auf derartige Strukturen angewiesen sind.
Aufgrund der Niederschlags-, Temperatur-, und Nährstoffverhältnisse im Dortmunder
Stadtwald bestehen für die meisten Baumarten im Stadtwald sehr gute Wuchsbedingungen.
Die Hauptbaumart im Dortmunder Stadtwald, die Buche (34 % der Waldfläche), befindet sich
häufig in ihrem standörtlichen Optimum und ist dadurch die konkurrenzstärkste heimische
Baumart im Wald. Auf flachgründigen, schlecht wasserversorgten Standorten im Dortmunder
Süden ist allerdings auch die Buche von Dürreschäden betroffen. Dies betrifft vor allem alte
Buchen. Diese Entwicklung ist schon länger zu beobachten. Im mittelfristigen Betriebsplan
für den Dortmunder Stadtwald aus dem Jahr 2015 führt der Gutachter z. B. aus:
„ … der große Flächenanteil über 160-jähriger Buchenbestände (15 % der gesamten
Buchenfläche) mahnt in Anbetracht des biologischen Alters an das Gebot, die
Buchenbestände künftig zügiger zu verjüngen, um das unerwünschte Zusammenbrechen
ganzer Bestände zu vermeiden …“.
Da alte Buchen einen wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellen, muss für
jeden Bestand abgewogen werden, ob die Altbuchen gefällt werden müssen, oder sie zur
Förderung der Lebensraum- und Artenvielfalt im Wald verbleiben können.
Aufgrund der guten Wasser- und Nährstoffversorgung der Böden haben die meisten
Baumarten im Stadtwald eine hohe Toleranz gegenüber Temperatur- oder
Niederschlagsveränderungen. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass dies auch für eine
prognostizierte Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur um 2° Celsius gilt. Lediglich die
Fichten (1,8 % der Waldfläche) und teilweise die Kiefern (2,7 % der Waldfläche) werden in
Zukunft bei steigenden Sommertemperaturen und geringeren Sommerniederschlägen auf
ihren bisherigen Standorten nicht mehr vital und stabil wachsen können. Diese Flächen
werden mit anderen Nadelbaumarten z. B. Douglasien, Weiß- oder Küstentannen und
Laubbäumen z. B. Buchen, Eichen oder Ahornen wieder aufgeforstet. Durch natürlichen
Samenfall kommen weitere Baumarten z. B. Birken, Weiden, Lärchen oder Erlen hinzu.
Eine weitere Krankheit, die zum Absterben von Eschen führt, ist das „Eschentriebsterben“.
Die Krankheit tritt seit einigen Jahren im Dortmunder Stadtwald auf. Sie wird durch einen
Pilz, das „Falsche weiße Stengelbecherchen“, ausgelöst. Eschen jeden Alters und auf allen
Standorten werden befallen und sterben langsam von der äußeren Krone her ab. Im Zuge der
Verkehrssicherung wurden bereits viele abgestorbene Eschen gefällt. Der Pilz stammt aus
Asien, wurde ins Baltikum verschleppt und breitet sich von dort seit Jahren in westlicher
Richtung aus. Die Krankheit wird nicht durch den Klimawandel verursacht. Warme, trockene
Sommer verzögern eher die Ausbreitung des Erregers. Entsprechend gut sahen die Eschen im
Sommer 2019 aus. Noch nicht abschließend geklärt ist, wie viele Eschen, die auf 3,1 % der
Stadtwaldfläche wachsen, gegen den Pilzerreger resistent sind, und ob alle befallenen Eschen
infolge der Erkrankung absterben.
Aufgrund der bekannten Klimaveränderung stehen bei waldbaulichen Entscheidungen
flexible Maßnahmen und Handlungsoptionen im Vordergrund. Schnelle, weitreichende
Umbaumaßnahmen werden zugunsten dynamischer Strategien zurückgestellt.
Die bestehenden, teilweise abgestorbenen Fichtenbestände, die auf weniger als zwei Prozent
der Stadtwaldfläche wachsen, müssten in stabile Mischbestände überführt werden. Entweder
durch aktive Pflanzarbeiten oder durch den Aufwuchs von natürlichem Samenanflug.
Die Altbuchen- und Alteichenbestände werden von der städtischen Forstverwaltung
beobachtet. Für jeden Bestand wird individuell entschieden, ob die Bäume weiterhin vital
wachsen. Ist dies der Fall, entsteht kein weiterer Handlungsbedarf. Sterben die Bäume auf
größerer Fläche ab, wird der Bestand je nach Ausgangslage natürlich verjüngt, oder durch
Pflanzen neuer Bäume ein aktiver Baumartenwechsel eingeleitet. Dieses Vorgehen beugt
einem ungeregelten Zusammenbrechen der Waldbestände vor.
Zur Anpassung an den Klimawandel behalten die Grundsätze des „ökologisch orientierten
Waldpflegeprogramms für den Stadtwald Dortmund“ ihre Gültigkeit. Forstliche
Forschungseinrichtungen empfehlen derzeit, Waldbestände, die wie der Dortmunder
Stadtwald nicht oder nur gering von Klimaveränderungen betroffen sind, weiterhin naturnah,
dauerwaldartig zu bewirtschaften. Die Erhaltung und Förderung von ungleichaltrigen,
strukturreichen Mischbeständen, in Verbindung mit Zielstärkennutzung und der Förderung
der Einzelbaumstabilität durch gezielte Pflegeeingriffe seien nach wie vor die beste Wahl um
klimaplastische, vitale Wälder zu entwickeln.

AUSW, 04.12.2019:

Herr Vetter ergänzt diese schriftlichen Informationen mittels PowerPoint-Vortrag (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlichen und mündlichen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
"Bee Stops" für Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14930-19)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagessordnung mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14930-19):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um Prüfung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Bepflanzung der Dächer von Bushaltestellen mit Sedum-Pflanzen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Steigerung der Artenvielfalt in Dortmund?
2. Auf den Dächern von wie vielen Bushaltestellen in Dortmund wäre eine solche Bepflanzung theoretischen möglich?
3. Gibt es eventuell weitere oder besser geeignete Pflanzenarten zur Bepflanzung von Bushaltestellendächern zum Zweck der Verbesserung der Luftqualität und der Artenvielfalt?
4. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für die Bepflanzung einer Bushaltestelle?
5. Wie hoch wären die ungefähren Kosten bzw. Personalaufwendungen für die Pflege der Bepflanzung auf den Bushaltestellen, bei der Annahme einer großen Zahl an bepflanzten Bushaltestellen?

Begründung:
In der Stadt Utrecht in den Niederlanden sind vor kurzem die Dächer von 316 Bushaltestellen bepflanzt worden. Die Bepflanzung besteht dabei vorwiegend aus Sedum-Pflanzen. Diese relativ pflegeleichten Pflanzen können in ihren Blättern Regenwasser speichern und hierdurch längere Trockenzeiten überstehen. Durch die Bepflanzung könnte ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Dortmund geleistet werden, da die Sedum-Pflanzen Feinstaub aus der Luft filtern. Insbesondere aber sind diese Pflanzen beliebt bei Insekten, wie etwa Bienen, Hummeln und Schmetterlingen, so dass diese einen Beitrag zur Artenvielfalt in der Stadt leisten könnten.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14930-19-E1):

…zu den Fragen der SPD-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Fragen Nr. 1 und 3
Speziell über die Wirkung von Bepflanzungen der Dächer von Bushaltestellen mit Sedum-
Pflanzen zur Verbesserung der Luftqualität liegen keine Forschungsergebnisse vor.
Grundsätzlich wirken alle Pflanzen, vor allem aber Bäume und Sträucher positiv
auf die Qualität der Luft. Pflanzen sind in unterschiedlichem Maße in der Lage Stäube und
Feinstäube zum Teil auch gasförmige Schadstoffe aufzunehmen.
Das Dach einer Bushaltestelle ist nur wenige Quadratmeter groß. Nimmt man an, dass ein
durchschnittliches Bushäuschen rd. 2 x 5 m (oder 2,5 x 4 m oder 1,5 x 6 m) in den
Abmessungen hat und rd. 720 Bushäuschen existieren, dann ergeben sich in diesem
vereinfachten Ansatz rd. 7.200 qm Dachfläche, also etwa die Fläche eines (kleinen)
Sportplatzes. Insgesamt kann dadurch auch aufgrund der Art der hier möglichen Pflanzen nur
eine geringe Pflanzenmasse erzeugt werden. Eine messbare Verbesserung der Luftqualität
wird hierdurch nicht bewirkt werden können. Gleiches gilt dementsprechend auch für die
Effekte auf die Steigerung der Biodiversität (hier Insekten). Es ist auch zu bedenken, dass ein
Großteil der Bushaltestellen sich in den Außenbezirken befindet, wo es derartiger
Maßnahmen eher nicht bedarf. Im innerstädtischen Bereich kann durch Begrünung von
Gebäudedächern eine ungleich größere Fläche und Pflanzenmasse erzielt werden, die
entsprechend größere Effekte u.a. auch auf das Stadtklima erwarten lassen.

Frage Nr. 2
Nur etwa 170 der 720 Bushaltestellen befinden sich im Besitz der DSW21. Die Mehrzahl der
Haltestellen befindet sich im Eigentum eines Fremdunternehmens. Laut Stellungnahme des
Hauptherstellers (Firma Mabeg) von Bushaltestellen in Dortmund (über 80% der
Bushaltestellen der DSW21) ist eine Nachrüstung im Regelfall aus statischen Gründen nicht
möglich. Dementsprechend müsste ein kompletter Neuaufbau der Haltestellen erfolgen.
Frage Nr. 4
Laut Schätzung der Dortmunder Stadtwerke kostet der Neuaufbau einer Bushaltestelle ca.
15.000 € - 18.000 €, zzgl. der Bepflanzungskosten. Berechnet wurde hier die konstruktive
Anpassung/ggf. Fundamentanpassung/Anpassung Stromanschluss etc.

Frage Nr. 5
Eine Schätzung der Kosten der DSW21 für Personalaufwendungen und für die Pflege der
Bepflanzung auf den Bushaltestellen sieht wie folgt aus: 1 Lohnstunde von 45,00 € + 20,00 €
Aufwendung für Arbeitsmittel und Transportfahrzeug pro Woche pro Bushaltestellendach in
36 KW im Jahr = ca. 2.500 €/Jahr.


AUSW, 18.09.2019:

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass ihre Fraktion von der vorliegenden Antwort der Verwaltung enttäuscht sei und man überlegen müsse, wie man hiermit umgehen werde.

Herr Rm Rettstadt führt an, dass er die Beantwortung der Verwaltung eigentlich ähnlich aufgefasst habe wie seine Vorrednerin. Er hätte die Idee, welche mit dem SPD-Antrag verbunden gewesen sei, nämlich die Dächer der Wartehäuschen zukünftig zu begrünen, für charmant gehalten. Der Antwort der Verwaltung entnehme er, dass man eine Perspektive für neue Wartehäuschen habe. Hierzu könnte man dann sagen, dass man hierfür gerne eine Alternative hätte. Weiter rege er an, mit der Stadt Utrecht Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, ob diese nicht einen ganz anderen Ansatz hierfür gehabt hätte. Weiter plädiere er nochmal dafür, dieses Thema in irgendeiner Form umzusetzen, weil er glaube, dass alle davon profitieren würden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass er der Stellungnahme der Verwaltung entnehme, dass die meisten dieser Häuser gar nicht der Stadt gehören würden. Er glaube aber, dass man genug Haltestellen habe, die eigentlich Bedarf hätten überhaupt mal ein Häuschen zu bekommen. Hier ließe sich das dann eigentlich direkt mit einplanen. Deswegen sollte man sich besser mit der Frage beschäftigen, welche Kriterien es brauche, damit das funktioniere und nicht nur mit der Frage, warum es nicht funktioniere.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion die Stadt Utrecht bereits angeschrieben habe. Der Antwort könne man entnehmen, dass Utrecht alle Wartehäuschen erneuert und hierbei keine Sedum-Bepflanzung sondern noch krautigere Grünpflanzen, die deutlich mehr blühen, verwandt habe. Interessant sei, dass diese hiermit wesentlich geringere Kosten erzeugt hätten, als in der Stellungnahme der Verwaltung erwähnt worden sei. Man wäre eigentlich schon kurz davor gewesen, darum zu bitten, dass alle neuen Häuschen so ausgestattet werden sollen, damit man zumindest eine Sedum-Bepflanzung aufbringen könne. Man könne aber auch nochmal prüfen, ob die durch Utrecht praktizierte, etwas stärkere Bepflanzung bei neuen Häuschen vielleicht auch möglich wäre. Fraglich wäre auch, ob man dem Vertragspartner für die derzeitigen Dortmunder Häuschen nicht bei der nächsten Vertragsverhandlung auftragen könne, diese entsprechend anzupassen.

Herr Rm Stieglitz macht darauf aufmerksam, dass es um die Bushaltestelle an sich gehe. Wenn er sehe, dass man nach wie vor immer noch eine Vielzahl von Haltestellen habe, wo man seit mehr als 10 Jahren auf den barrierefreien Ausbau warte, dann würde er sich hierfür eher insgesamt eine ganzheitliche Lösung (mehr Barrierefreiheit und Ökologie) vorstellen.

Herr Rm Rettstadt weist darauf hin, dass das Ziel einer Begrünung ja die CO2 –Einsparung sein sollte und zwar so, dass es signifikant sei. Wenn nach entsprechender Überprüfung jetzt herauskommen sollte, dass Nutzen und Kosten in keinem Verhältnis zueinander stehen und die Maßnahme keinen Sinn mache, sondern es besser wäre andere Flächen zu bearbeiten, dann müsste man das Ganze nochmal überdenken. Was er damit sagen wolle sei, dass man sich jetzt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht verengen solle, sondern besser schauen, wie effektiv diese wirklich seien, um danach zu entscheiden, in welcher Form man diese umsetzen wolle.

Herr Rm Gebel macht darauf aufmerksam, dass das Thema bereits in anderen Kontexten aufgetaucht sei. Dort sei es darum gegangen, dass DSW21 bei Haltestellenhäuschen Sitze abgesägt habe und dann die Frage aufgekommen war: “Wann kommen die denn wieder?“. Hierzu habe er aktuell die Information der DSW21 erhalten, dass man sich wohl gerade in dieser Ausschreibung hierzu befände. Wenn man also mit dem heutigen Thema noch in eine zeitnahe Ausschreibung wolle, dürfe man keine Zeit mehr verlieren.

Frau Rm Lührs erwähnt, dass das natürliche heiße, dass man heute bereits einen Beschluss fassen sollte. Daher schlage sie vor, folgenden Antrag heute zu beschließen und DSW 21 darum zu bitten, diesen noch in der aktuellen Ausschreibung zu berücksichtigen.
Antrag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die DSW21 darum, bei Neu-und Ersatzbauten von Bushaltestellenhäuschen, eine andere Konstruktion vorzusehen.

Herr Rm Rettstadt macht den Vorschlag, dass man einen solchen Antrag vor dem Hintergrund der Kosten/Nutzen/Abwägung besser als Prüfauftrag an die Verwaltung bzw. an die DSW21 erteilen sollte. Da ihm die derzeitige Datenlage noch zu vage sei, wäre sein Petitum daher heute, dass man die Verwaltung heute damit beauftrage, Kontakt mit DSW21 aufzunehmen, damit diese prüfe, ob die mittel-und langfristige Planung, was die Wartehäuschen angehe, dahingehend beeinflusst werden könne, dass eine Begrünung stattfindet. Über das entsprechende Prüfergebnis möge DSW21 dann den Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen informieren.

Herr sB Kühr schließt sich den Vorschlag eines Vorredners an.

Herr Wilde führt an, dass er es auch nicht für sinnvoll halte, jetzt eine verbindliche Vorgabe zu formulieren.

Aufgrund der heutigen Diskussion gebe er aber gerne an die DSW21 weiter, dass es die dringende Bitte dieses Ausschusses sei, sich mit diesem Thema zu befassen und dazu zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man dieser Bitte nachkommen könne.

Dieser Vorschlag findet die einstimmige Zustimmung des Ausschusses.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung darum, mit DSW 21 Kontakt aufzunehmen, damit diese sich mit dem Thema befassen und zur nächsten Ausschusssitzung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man dieser Bitte um Begrünung der Dächer neuer Wartehäuschen an ÖPNV-Haltestellen nachkommen könne.





AUSW, 04.12.2019:

Herr Dr. Pohlmann (DSW21) informiert den Ausschuss heute, wie folgt mündlich über die Möglichkeiten der Begrünung neuer Wartehäuschen an den ÖPNV-Haltestellen:

„Wir sind derzeit in einer Ausschreibung unserer Fahrgastuntersstände mit Werbeanlagen. Diese Ausschreibung ist schon sehr weit fortgeschritten und sieht keine begrünten Dächer an Fahrgastunterständen vor. Die Fahrgastunterstände sind nach einer bestimmten Normung (Dachlasten, Windlasten usw.) ausgelegt. Das ist auch in der Ausschreibung so verankert.
Die Vorrichtungen, die dort bei einer Begrünung hergestellt werden müssten, wiegen pro Quadratmeter 70-100 Kilogramm d.h., auf ein Dach eines Fahrgastunterstandes würden 400-600 Kilogramm hinzukommen. Das ist von der Statik, die wir in der aktuellen Ausschreibung vorgesehen haben, nicht abgedeckt. Also haben wir auch keine Möglichkeiten, bei diesen eher symbolischen Maßnahmen, einen Teil oder ganz viele Haltestellen, die in der Ausscheidung sind, nochmal umzuswitchen. Gleichwohl haben wir im Haus diskutiert, dass wir uns auch diesen Maßnahmen nicht gänzlich verschließen wollen. Man muss auch hier offen sein, da symbolische Maßnahmen oft eben auch eine breite Wirkung habe. Wir werden im Haus noch klären, dass wir wenige Haltestellen, die wir selbst aufstellen (in Eigenregie ohne Fördermittel, außerhalb der Ausschreibung) auswählen werden um hier sowohl, die Herstellung der Haltestelle mit höheren Konstruktionsanforderungen als auch mit dem, dann zu erwartenden Aufwand für die Pflege exemplarisch zu realisieren. Ich kann an der Stelle aber noch etwas anderes ankündigen, weil die Umweltthemen unmittelbar auch zum ÖPNV gehören. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass vor etlichen Jahren auch die DEW schon mal ein Projekt hatte, welches sich darauf bezog, nutzbare Flächen aufzuforsten. Dieser Gedanke ist damals entwickelt, allerdings nicht weiter verfolgt worden. Wir versuchen derzeit ein Konzept dahingehend zu entwickeln, auch, weil wir glauben, dass es eine gute Symbiose ist, etwas für die Umwelt zu tun und auf den ÖPNV zu verweisen. Daher befindet sich derzeit eine ähnliche Aktion bei DSW21 in Vorbereitung.“

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und richtet aufgrund der anschließenden Diskussion außerdem folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit DSW 21 alle Standorte zu untersuchen und im Einvernehmen zu prüfen, an welchen Haltestellen die Anpflanzung zusätzlicher Bäume als Schattenspender möglich ist.

Da dieser Prüfauftrag in die Zuständigkeit des Tiefbauamtes und somit des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) fällt, überweist der AUSW diese Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG).

zu TOP 5.5
Ehemalige Sinteranlage
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16245-19)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 16245-19):

…angesichts der letzten Sitzung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde vom 20.11.2019 und der dortigen Beratungen zur Thematik des ökologischen Ausgleichs für die „ehemalige Sinteranlage“ (Bebauungsplan In N 222) bitten wir um die Aufnahme der nachstehenden Stellungnahme zur Tagesordnung in die TO auf dem Wege der Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den bereits laufenden Arbeiten.
1) Wie viele Kreuzkröten wurden auf der Sinterfläche im Jahr 2019 während der ökologischen Baubegleitung gefunden? Was geschah mit diesen Tieren? Wie viele Kreuzkröten wurden auf der Fläche der ehemaligen Kohlereserve Ellinghausen gefunden?

2) Wie viele Geburtshelferkröten wurden 2019 gesammelt und festgestellt? Wie wurde mit ihnen verfahren?


3) Hat die Heidelerche die angedachten Ersatzbiotope angenommen und wenn ja, mit wieviel Brutpaaren?

4) Wurde der Baubetrieb nach Feststellung von Flussregenpfeifern während der Brutzeit auf der ehemaligen Sinteranlagenfläche 2019 eingestellt? Wie viele Flussregenpfeifer - wenn überhaupt - brüteten 2019 auf der Kohlereservefläche?


5) Wurde der Hänfling in die Artenschutzmaßnahmen eingearbeitet?

6) Wurde der wichtige Rast- und Ruheraum für Wiesenpieper, Baumpieper, Rohrammer und Bekassine im Bereich der ehemaligen Tabuzone auf der Sinteranlagenfläche 2019 gesichert?


7) Welche Diskrepanzen gibt es zwischen den Fledermausdaten auf der ehemaligen Sinteranlage zu den Daten von Hamann & Schulte für die übrigen Bereiche der Westfalenhütte und wie sind diese zu erklären?
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Mitgliedschaft des Amtes für Wohnen im Bundesverband Baugemeinschaften e. V.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 15980-19)

AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein „Bundesverband Baugemeinschaften e. V.“

7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.1
Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 15638-19)

AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat derStadt Dortmund beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag zur Auslobung eines „Heimat-Preises“ der Stadt Dortmund bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen. Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung mit der jährlichen Durchführung eines Wettbewerbs in den Jahren 2020 bis 2022.

zu TOP 7.2
Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuer*in für Marten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16172-19)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag(SPD-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten)(Drucksache Nr.: 16172-19-E2):

…die Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung
· Die Einstellung eines*er Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuer*in für Marten (Statistische Unterbezirke 741, Marten Ortskern, und 742, Siedlung Germania) mit Sitz in einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Marten vorzunehmen. Der/die Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuer*in soll bei „nordwärts“ angesiedelt werden.
· Einen ca. einjährigen Innovationsprozess „Vision Marten 2025“ zu initiieren.
· Schnelle Hilfen und das langfristige Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Martens einzuleiten.Eine in diesem Pilotprojekt entwickelte Methodik könnte angepasst auch auf andere Stadtteile übertragen werden.

Begründung
Etwa ein Drittel der Martener Einwohner*innen beziehen Transferleistungen in Form von Grundsicherung oder Leistungen nach dem SGB II. Dies wirkt sich auch auf die Kaufkraft und damit auf die lokale Angebotsvielfalt an Produkten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs für die Bevölkerung aus. Der Geschäftsbesatz wird ebenso durch die Nähe zum Indupark in Oespel geprägt. Viele Ladenlokale im Ortskern Marten stehen leer oder werden fehlgenutzt. Teile der Geschäfts- und Wohnimmobilien lassen einen hohen Sanierungsstau erkennen. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für Lütgendortmund (InSekt) und die Entwicklungsberichte aus den Bürgerdialogen 1.-4. in Marten treffen bereits Aussagen zur Entwicklung in Marten. Zu den Bedürfnislagen der Bürger*innen bestehen Voruntersuchungen des Projektes KuDeQua, der bürgerschaftlichen Vereinigung „Martener Forum“ und anderer örtlicher Akteure aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Ein zentrale*r städtische*r Ansprechpartner*in ist ein eminent wichtiger Baustein für alle weiteren Entwicklungen in Marten.

Die Aufgaben des/der Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuers*in sollen sein:
· Zentrale*r Ansprechpartner*in für alle Bürger*innen Martens, bürgerschaftliche Vereinigungen, Vereine, Politik und gewerblicher Wirtschaft in den Themenfeldern Lokale Ökonomie, Gewerbeflächen-Management und Quartiersentwicklung mit dem Blick auf die Weiterentwicklung eines integrierten städtebaulichen Ansatzes zu sein.
· Er*Sie stellt durch permanente Präsenz und Erreichbarkeit in einem Büro vor Ort, Koordination von Aktivitäten und Entwicklung von Zukunftsperspektiven „das Gesicht der Stadt Dortmund“ in Marten dar.
· Er*sie befindet sich in ständigen Austausch mit anderen tangierten kommunalen Fachbereichen und Eigenbetrieben (Bauordnungsamt, Ordnungsamt, Seniorenbüro, Stadterneuerung, Wirtschaftsförderung, usw.). Sie stimmen ihre geplanten Aktivitäten in Marten mit ihm*ihr ab. Der*die Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuer*in besitzt hier ein Mitspracherecht. Eigene konkrete Projekte werden von ihm*ihr angestoßen.
· Ein Kataster der gewerblichen und Wohnungsleerstände, der Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse im Ortskern Martenzu erstellen, pflegen und fortzuschreiben.
· Kontakte zu Immobilienbesitzern*innen, Ladenpächtern*innen, politischen und bürgerschaftlichen Akteuren, Experten*innen auch im Wege der aufsuchenden Beratung zu knüpfen und pflegen. Ggf. sollen Netzwerke gegründet oder wiederbelebt werden.
· Die Einzelfallberatungen und die Begleitung von Immobilieneigentümern*innen im Bauantrags- und Planungsverfahren zu übernehmen. Beraten werden Hauseigentümer*innen und Ladenpächter*innen, welche ihre gewerblichen Immobilien neu vermieten, umbauen oder sanieren möchten. Von erfolgreichen Einzelfallhilfen geht eine Signalwirkung aus.
· Die Initiierung Moderation und Durchführung eines ca. einjährigen Innovationsprozesses „Vision Marten 2025“ liegt in den Händen des/der Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuers*in. Maßgeblich beteiligt werden die Bürgerschaft, bürgerschaftliche Vereinigungen, Vereine, Politik, die gewerbliche Wirtschaft und Experten*innen. Die „Vision Marten 2025“ wird zum Leitbild bei der Ausrichtung der weiteren Schritte und kann abgewandelt in andere Stadtteile übertragen werden.

AUSW, 04.12.2019:

Frau Rm Neumann-Lieven erläutert zunächst die Hintergründe des o.a. Antrages und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Waßmann stellt für seine Fraktion die Frage, welche Aufgabe die Wirtschaftsförderung hier eigentlich noch wahrnehme. Man wisse, dass diese hierzu, aus der Organisationsform heraus, in den Stadtbezirken ihre Zuständigkeit habe. Von daher gehöre seiner Meinung nach diese Angelegenheit zunächst, zwecks Beratung in den Wirtschaftsförderungsausschuss (AWBEWF) und bezüglich eventueller Stellenschaffungen ebenso in den Ausschuss für Personal und Organisation (APO).

Herr Rm Gebel führt hierzu an, dass die grundsätzliche Idee unter Beteiligung von Mitarbeitern/innen der Wirtschaftsförderung entstanden sei, bevor man sich dazu entschlossen hätte den heute vorliegenden Antrag zu stellen.

Herr sB Tietz ergänzt hierzu, dass es für den Stadtteil Marten schon einige Konzepte gebe. Hierzu gehe es jetzt darum, diese mit einer qualifizierten Person umzusetzen, um hier weitere „Trading-Down-Effekte“ dieses Stadtteils zu vermeiden.

Frau Rm Neumann-Lieven informiert darüber, dass sich die Wirtschaftsförderung Ende nächsten Jahres aus dem Projekt „Meilenstein“ zurückziehen werde. Damit sei der Mietvertrag dann wahrscheinlich hinfällig, wenn man nicht andere Wege finde, das Ganze auf „andere Beine“ zu stellen. Man könne sich dennoch vorstellen, dass sich die Wirtschaftsförderung dieses nochmal mit ansehe. Da die Finanzierung aber über das Projekt „nordwärts“ erfolgen würde, wäre die Wirtschaftsförderung hier nur noch tangential beteiligt.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion den Antrag, ohne vorherige Beteiligung des AWBEWF und des APO, heute ablehnen werde.

Mit dem Hinweis, dass die Angelegenheit auch dem Wirtschaftsförderungsausschuss (AWBEWF) und dem Ausschuss für Personal und Organisation( APO) zur Kenntnis vorgelegt werden soll, erfolgt die Beschlussfassung zum o. a. Antrag wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung
· Die Einstellung eines*er Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuer*in für Marten (Statistische Unterbezirke 741, Marten Ortskern, und 742, Siedlung Germania) mit Sitz in einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Marten vorzunehmen. Der/die Quartiers- und Gewerbeflächen-Betreuer*in soll bei „nordwärts“ angesiedelt werden.
· Einen ca. einjährigen Innovationsprozess „Vision Marten 2025“ zu initiieren.
· Schnelle Hilfen und das langfristige Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Martens einzuleiten.Eine in diesem Pilotprojekt entwickelte Methodik könnte angepasst auch auf andere Stadtteile übertragen werden.



8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

zu TOP 8.1
Bodenbewegung in der Nachbergbauzeit - Sachstandsbericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15790-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt:
1. die Entwicklung einer integrierten Strategie „Bodenbewegungskataster Dortmund“. Kommunale Aktivitäten dieser digitalen Transformation werden hinsichtlich potentieller Risiken für eine kommunale Infrastruktur in einer geodätischen Raumbeobachtung im Vermessungs- und Katasteramt gebündelt.
2. die Kooperation der Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen und Mülheim a.d.R. für eine gemeinsame und abgestimmte arbeitsteilige Vorgehensweise.
3. die Bereithaltung einer offenen Struktur, die weitere Mitarbeit anderer Akteure ermöglicht sowie
4. die mögliche zukünftige Einwerbung von Fördermitteln zum Thema.






Die öffentliche Sitzung endet um 19.12 Uhr.




Frank Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin


Zu TOP: 5.3: (See attached file: Klimaanpassung im städt. Wald.pdf)