Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 11.04.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:45 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Bm’in Jörder
Rm Meyer

Rm Neumann-Lieven
Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Buchloh


Rm Bartsch i. V. für Rm Mause
Rm Strucker
Rm Waßmann

Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Gurowietz
Rm Pohlmann
Rm Schwinn
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste

Rm Zielazny

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


OB Sierau, 1/Dez. - entschuldigt -
Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Pähler, 11/1-2

Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Skodzik, FB 1

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.01.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Managementbericht Personal 2013
hier: Stichtag 31.01.2013 und 28.02.2013

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09527-13)

3.2 Leistungsorientierte Bezahlung
- Mündlicher Bericht -


3.3 Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09331-13)

3.4 Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08693-12)

3.5 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 03. Mai 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09430-13)

3.6 Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08129-12)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 31.01.2013 versandt.
Am 21.03.2013 wurde die Vorlage im Rat der Stadt beschlossen.

3.7 Tarifabschluss Beamte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09505-13)

3.8 Stellenplan
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09554-13)

4. Organisation

4.1 Green-IT im Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09504-13)

4.2 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012
Beantwortung der Nachfrage
(Drucksache Nr.: 08015-12-E1)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Er entschuldigt Herrn OB Sierau, der einen anderen Termin wahrnehmen musste.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Florian Meyer (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Schilff als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, es zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um die Vorlage

„Bestellung eines neuen Geschäftsführers für den Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund““

(Drucksache Nr.: 09528-13) als TOP 3.9

zu erweitern. Hierzu liegt ein Schreiben zur Dringlichkeit vom 28.03.2013 vor.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erkennt für diese Vorlage einstimmig die Dringlichkeit an.

Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung vom Ausschuss für Personal und Organisation einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.01.2013

Herr Rm Weintz gibt an, dass die Niederschrift auf Seite 7 im 3. Absatz wie folgt heißen müsste:

„… Herr Rm Weintz spricht sich im Namen der CDU-Fraktion dafür aus, ganz auf
FremdEigenreinigung zu verzichten, so dass dem Antrag nicht zugestimmt werden könne. ..“

Herr sB Gurowietz bittet um Ergänzung des letzten Satzes auf Seite 8 vor dem Beschluss:

„ … Der Antragsteller signalisiert Einvernehmen
mit dem genannten Sommertermin.“


Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.01.2013 mit den in fett gekennzeichneten Änderungen.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

zu TOP 3.1
Managementbericht Personal 2013
hier: Stichtag 31.01.2013 und 28.02.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09527-13)

Herr sB Gurowietz bittet um Erklärung, warum sich die Zahlen für den 31.01.2013 und 28.02.2013 bei der Altersfluktuation in der Tabelle der steuerbaren Personalaufwendungen 2013 um 150.000,-- € unterscheiden.

Herr Pähler erläutert, dass die Altersfluktuation im Prognoseverfahren monats- und personenscharf vorgegeben wurde. Die Veränderungen ergeben sich durch die bereits erfolgte Realisierung der Fluktuation. Die Prognose wurde zum Ist-Ergebnis. Auch der steuerbare Personalaufwand für vorhandenes Personal ist im Januar 2013 entsprechend höher als im Februar 2013.


Beschluss:
Die Managementberichte Personal mit Stichtag 31.01.2013 und 28.02.2013 werden von den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.2
Leistungsorientierte Bezahlung
- Mündlicher Bericht -

Frau Klümper stellt die leistungsorientierte Bezahlung anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage angehängt.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass ein hoher Anteil von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Leistungsprämie erhalten habe. Eine Handhabung, dass nur besondere Leistungsträger eine Prämie erhalten, wäre ihres Erachtens auch möglich.

Auf verschiedene Nachfragen informiert Frau Klümper darüber, dass es Forderungen von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gab, ein Leistungsentgelt einzuführen. Um ein Leistungsentgelt einführen zu können, wurden Kürzungen des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes vorgenommen. Die Gelder wurden an die Personen ausgezahlt, die sich für die leistungsorientierte Bezahlung entschieden haben und die bewertet wurden. Das Thema sei schwierig und auch mit Ängsten verbunden. Seit Jahren haben der Personalrat, die Dienststelle und die Fachbereiche an diesem Thema gearbeitet. Es erfolgte eine Einigung auf eine möglichst einfache Dienstvereinbarung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den mündlichen Bericht zur „Leistungsorientierten Bezahlung“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09331-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09331-13-E1)



Den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.04.2013 (Drucksache Nr.: 09331-13-E1) vor:

„…. zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Im halbjährlichen Bericht zu den Personalangelegenheiten nach § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wird in den Tabellen „Stammpersonal Beförderungen und Eingruppierungen“
bei den Ernennungen und den Beförderungen der BeamtInnen sowie den Höhergruppierungen
der TVöD-Beschäftigten eine Spalte ergänzt aus der erkennbar ist, wie viele BeamtInnen/Beschäftigte sich insgesamt in der jeweiligen Besoldungs/Vergütungsgruppe befinden.

Begründung
Die zusätzliche Aufnahme dieser Bezugsgröße bietet den Mitgliedern des Rates der Stadt
Dortmund mehr Transparenz im Bereich der Personalwirtschaft und ermöglicht eine direkte
Zusammenführung relevanter Bezüge.“


Auf die Frage der Frau Bm’in Jörder (SPD-Fraktion), warum zu einem Zeitpunkt, zu dem Schulen abgebaut werden, elf Schulsekretärinnen eingestellt werden (siehe Anlage 4, 1. Seite), erläutert Herr Müller, dass es im Bereich der Schulsekretariate einen hohen Personalbestand mit hoher Fluktuation gebe und zudem viele Maßnahmen in diesem Bereich wegen der Haushaltssituation zurückgestellt wurden, insbesondere die Springerstellen oder die Stellen in den Berufskollegs.

Frau Rm Stackelbeck begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bittet um Ergänzung der jeweiligen Gesamtsummen, getrennt nach Männern und Frauen.

Herr Plätz sagt für die nächste Berichterstattung die beantragte Änderung durch den Antrag zu, soweit der Bereich der Beförderungen und Höhergruppierungen und nicht das Thema der Entlassungen betroffen ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Im halbjährlichen Bericht zu den Personalangelegenheiten nach § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wird in den Tabellen „Stammpersonal Beförderungen und Eingruppierungen“ bei den Ernennungen und den Beförderungen der BeamtInnen sowie den Höhergruppierungen der TVöD-Beschäftigten eine Spalte ergänzt aus der erkennbar ist, wie viele BeamtInnen/Beschäftigte sich insgesamt in der jeweiligen Besoldungs/Vergütungsgruppe befinden.“

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Personal und Organisation den nachstehenden Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08693-12)
- Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08693-12-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08693-12-E2)


Der Ausschuss für Personal und Organisation hat folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.04.2013 (Drucksache Nr.: 08693-12-E1) vorliegen:

„… die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass durch Qualifizierungsmaßnahmen QuereinsteigerInnen die Möglichkeit geboten wird, zu ErzieherInnen umzuschulen.
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen bis spätestens zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.04.2013.

1. Welche gesetzlichen Möglichkeiten bei den Eingliederungszuschüssen durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Dortmund sind im Einzelnen gemeint?
2. Lassen sich die Eingliederungszuschüsse monetär erfassen?
3. Besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Dortmund zusätzlich zu den Eingliederungszuschüssen mit finanziellen Zuschüssen an der Qualifizierung von Quereinsteigern beteiligt werden kann?
4. Warum übernehmen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Dortmund nicht die gesamten Kosten für die Qualifizierung von Quereinsteigern zu ErzieherInnen über ein spezielles Bundesprogramm?“


Hierzu lautet die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.04.2013 (Drucksache Nr.: 08693-12-E2) wie folgt:

„ …. die Fragen der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:


Frage 1: Welche gesetzlichen Möglichkeiten bei den Eingliederungszuschüssen durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind im Einzelnen gemeint?

Der Eingliederungszuschuss ist ein eigenständiges Förderinstrument, das im § 88 ff. SGB III geregelt ist und im Bereich des SGB II analog angewendet wird. Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung und werden von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter einzelfallbezogen festgelegt. Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu zwölf Monate betragen. Für schwerbehinderte Menschen gelten erweiterte Fördermöglichkeiten.

Frage 2: Lassen sich die Eingliederungszuschüsse monetär erfassen?

Die Höhe der Eingliederungszuschüsse ist bei den finanziellen Auswirkungen in Summe und in der Anlage 1 der Vorlage getrennt nach Rechtskreisen dargestellt. Insgesamt können 371.176 € gewährt werden, die in die Finanzierung des Gesamtprojektes einfließen. Bei der Ermittlung der Förderhöhe wurden die individuellen Voraussetzungen der ausgewählten Arbeitslosen berücksichtigt.

Frage 3: Besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Dortmund zusätzlich zu den Eingliederungszuschüssen mit finanziellen Zuschüssen an der Qualifizierung von Quereinsteigern beteiligt werden können?

Das Besondere an der Qualifizierung ist, dass die Teilnehmenden bereits mit Beginn der Maßnahme aus dem Leistungsbezug fallen und damit verselbständigt sind. Andere Förderinstrumente, die sich auf Maßnahmeteilnehmer im Leistungsbezug richten (z.B. Förderung beruflicher Weiterbildung) greifen deshalb nicht mehr. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Dortmund ermöglichen zu den Eingliederungszuschüssen aber noch die vorgeschalteten Praktika beim Arbeitgeber, indem die vorgesehenen TeilnehmerInnen für sechs Wochen zugewiesen und für diese Zeit die Sozialleistungen weiter gewährt werden. Darüber hinaus gehende Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Abgesehen von den Kindpauschalen des Landes trägt die Arbeitsverwaltung mit dem Beisteuern der Eingliederungszuschüsse den größten Anteil an der Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme:

Eingliederungszuschüsse der Arbeitsverwaltung 371.176 €
Eingesparte Kosten der Unterkunft 140.841 €
Sachkostenbudget der Personalagentur 115.214 €

Frage 4: Warum übernehmen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Dortmund nicht die gesamten Kosten für die Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen über ein spezielles Bundesprogramm?

Ein solches Bundesprogramm, nach dem die vollständige Übernahme der Kosten möglich wäre, existiert nicht. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch das Jobcenter Dortmund schöpfen mit ihren Beteiligungen ihre rechtlichen Möglichkeiten voll aus (s. Beantwortung der Frage 3).“


Herr Rm Sohn spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für diese Form der Qualifizierung im dualen System aus, da der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern besteht.

Die Frage der Frau Rm Zielazny (Fraktion FDP/Bürgerliste), ob diese Qualifizierung gleichwertig zur normalen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist, bestätigt Herr Wiener.


Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) erläutert, dass es gut wäre, wenn ein anderer Träger die Kosten zahlen müsste. Im Übrigen werde der Vorlage zugestimmt.

Frau Rm Stackelbeck stimmt auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu. Das Konzept wird als inhaltlich und fachlich gut angesehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushaltsjahr 2013 eine Maßnahme zur Qualifizierung von arbeitslosen QuereinsteigerInnen für die Externenprüfung 2015 mit 30 TeilnehmerInnen aufzulegen. Für die Dauer der Maßnahme werden die TeilnehmerInnen bei FABIDO als pädagogische Hilfskräfte beschäftigt.

Für das Haushaltsjahr 2013 genehmigt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 97.398 € beim Eigenbetrieb FABIDO (Produkt: 7D_0060801 /Sachkonto : 531 610 – Zuschuss an kommunale Sonderrechnung).

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft von 30.618 € (Produkt: 59_0051204 / Sachkonto: 534 200), Minderaufwendungen bei der Personalagentur von 38.404 € (Produkt: 01_0018204 / Sachkonto: 529 200) und Mehrerträgen aus Eingliederungszuschüssen von 28.376 € (Produkt: 01_0018204 / Sachkonto: 413 620). Die in der Anlage dargestellten haushaltsmäßigen Veränderungen für die Haushaltsjahre 2014 – 2015 werden im Haushaltsplan 2014 ff. berücksichtigt.

zu TOP 3.5
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 03. Mai 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09430-13)

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) lehnt die Vorlage ab, da der Kämmerer ihres Erachtens den Zugriff auf die Personalkosten bekommt und zudem sieht Frau Rm Dr. Tautorat für ihn einen Interessenskonflikt.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) befürchtet, dass durch Anbindung des Fachbereiches 11 an Dezernat 2 die Personalleitung als Personalbewirtschaftung gesehen werden könnte. Weiterhin sollten die qualitativen Fragen im Ausschuss für Personal und Organisation thematisiert werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimme der Fraktion Die Linke die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 03. Mai 2013


zu TOP 3.6
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08129-12)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage und die Beschlussfassung im Rat am 21.03.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Tarifabschluss Beamte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09505-13)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09505-13-E1)

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09505-13-E2)


Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2013 (Drucksache Nr.: 09505-13-E1) liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation vor:

„… angesichts des aktuellen Tarifabschlusses für die Landesbeamten bittet die Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Mit welchen Aufwendungen für die Stadt ist nach dem jetzt vorliegenden Tarifabschluss mit der sozialen Staffelung für die Personalkosten und den notwendigen Rückstellungen für Pensionslasten und Versorgungsaufwendungen zu rechnen?
2. Wie weit weichen diese Aufwendungen von dem im Haushalt 2013 eingestellten Budget ab?

3. Mit welchen Veränderungen bei den jeweiligen Anteilen in den Besoldungsgruppen, z. B. durch Beförderungen, ist bei der Verteilung in 2014 zu rechnen?
4. Welche Auswirkungen hat das mit Blick auf den Defizit-Schwellenwert, der ein förmliches
Haushaltssicherungsverfahren auslöst?

Begründung:
Im Haushaltsplan für 2013 wurden Tariferhöhungen für Beamte aller Besoldungsgruppen und Pensionsrückstellungen von jeweils 1,5 Prozent angesetzt. Mit der Übertragung des Tarifabschlusses für Landesbeamte und Pensionäre auf die Kommunen kommen auf Dortmund zusätzliche Kosten zu. Beschlossen wurde eine Erhöhung der Bezüge von 2,65 % in 2013 und 2,95 % in 2014 für alle Beamten bis zur Besoldungsgruppe A10. Für die Besoldungsstufen A11 und A12 ist jeweils eine Erhöhung um 1 % pro Jahr vorgesehen.
Die Besoldungsstufe A13 erhält keine Erhöhung in den zur Rede stehenden zwei Jahren.
Möglicherweise kann diese Erhöhung den bestehenden Finanzpuffer bis zum Defizit-
Schwellenwert (5 % der Rücklage) gefährden.“


Hierauf folgt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.04.2013 (Drucksache Nr.: 09505-13-E2):

„… gestatten Sie mir einleitend den Hinweis, dass es einen Tarifabschluss nur für tariflich Beschäftigte gibt, während die Beamten/-innen eine Besoldung nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erhalten. Es kann sich also nur um die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung der Beamten handeln.

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantworte ich wie folgt:

1. Mit welchen Aufwendungen für die Stadt ist nach dem jetzt vorliegenden Tarifabschluss mit der sozialen Staffelung für die Personalkosten und den notwendigen
Rückstellungen für Pensionslasten und Versorgungsaufwendungen zu rechnen?

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Beamten, welche auf Grund der geplanten Staffelung abweicht, verursacht steuerbare Personalaufwendungen in Höhe von rund 1,5 Mio. € im Haushaltsjahr 2013 und rund 3,1 Mio. € im Haushaltsjahr 2014.
Für die gestaffelte Übertragung wird im Bereich der Pensionsrückstellung für das Haushaltsjahr 2013 mit Zuführungsaufwendungen in Höhe von rd. 12,3 Mio. Euro gerechnet.

2. Wie weit weichen diese Aufwendungen von dem im Haushalt 2013 eingestellten Budget ab?

Im Haushaltsplan 2013 sind Besoldungserhöhungen von 1,5 % für alle Besoldungsgruppen
vorgesehen. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,35 Mio. €. Die Besoldungserhöhung
verursacht demnach einen Mehraufwand von rund 150.000 €.
Auf Basis einer aktuellen Hochrechnung zum Stand 01.04.13 belastet die geplante gestaffelte
Besoldungserhöhung den Bereich der Zuführungsaufwendungen zur Pensionsrückstellung im Haushaltsjahr 2013 weniger als die im Haushalt eingeplante Besoldungsanpassung von 1,5 % für alle Besoldungsgruppen. Es ist von Minderaufwendungen in Höhe von rund 1,7 Mio. € gegenüber dem Planwert auszugehen. Begründet ist dies dadurch, dass der Anteil der Beamten/-innen sowie Versorgungsempfänger/-innen in den Besoldungsgruppen ab A 11, für die eine geringere bzw. keine Erhöhung vorgenommen wird, höher ist als in den Besoldungsgruppen bis A 10. Auf Grund von Veränderungen im Personalbestand, z. B. durch externe Einstellungen, Beförderungen sowie Sterbefälle kann sich dieses Ergebnis noch verändern.

Die Auswirkungen auf die steuerbaren Personalaufwendungen und auf die Pensionsrückstellungen weichen voneinander ab, da hier unterschiedliche Bewertungskriterien zu Grunde gelegt werden.
In die Berechnung der Pensionsrückstellung fließen neben der Besoldungserhöhung auch weitere Parameter, wie z.B. verbrachte Dienstjahre ein. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung wird dadurch die Wirkung der Besoldungsanpassung nicht nur für das laufende Haushaltsjahr, sondern für den gesamten Zeitraum des möglichen Versorgungsanspruches betrachtet.

3. Mit welchen Veränderungen bei den jeweiligen Anteilen in den Besoldungsgruppen, z.B. durch Beförderungen, ist bei der Verteilung in 2014 zu rechnen?

Die Veränderungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret bewertet werden. Beispielsweise stehen die Beförderungen sowie die Beförderungszeitpunkte im Jahr 2014
noch nicht endgültig fest und sind zudem auch abhängig vom Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Tendenziell ist mit geringen Veränderungen zu rechnen.

4. Welche Auswirkungen hat das mit Blick auf den Defizit-Schwellenwert, der ein
förmliches Haushaltssicherungsverfahren auslöst?

Auf Grund der aktuellen Hochrechnungen im Bereich der Pensionsrückstellungen und der
steuerbaren Personalaufwendungen zeichnet sich keine negative Auswirkung der Übertragung
des Tarifabschlusses mit sozialer Staffelung auf die Einhaltung der „5 %-Grenze“ ab.“


Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) git den Hinweis, dass es derzeitig noch keine Entscheidung zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten auf Landesebene und damit auch auf kommunaler Ebene gibt. Es liege bisher noch kein Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes vor, so dass die Stellungnahme der Verwaltung eine Antwort auf die vorhandenen Spekulationen ist. Eine Gefährdung des Haushaltes bestehe daher noch nicht. Herr Rm Tölch sieht in diesem Thema eher eine Gefahr für die öffentliche Diskussion. Der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes sollte zunächst abgewartet werden.

Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist beruhigt, dass bei einer Besoldungserhöhung der städtische Haushalt nicht gefährdet ist. Er bittet um Auskunft, warum im letzten Absatz des Anschreibens vom 14.03.2013 zum Managementbericht zum 28.02.2013 bei Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten die steuerbaren Personalaufwendungen bei 1 Mio. € liegen und in der Stellungnahme der Verwaltung hier der Betrag von 1,5 Mio. € genannt wird.

Herr Plätz erläutert, dass es sich bei den Managementberichten um Einschätzungen zu den Stichtagen handelt. Die Stellungnahme gibt den Betrag aufgrund der Personalbestände der Stadt Dortmund an.

Ergänzend stellt Herr Pähler fest, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Managementberichte davon ausgegangen wurde, das Tarifergebnis auf alle Besoldungsgruppen zu übertragen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Stellenplan
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09554-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09554-13-E1)


Herr Rm Weintz begründet den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2013 (Drucksache Nr.: 09554-13-E1):

„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014 auch
einen Stellenplanentwurf vorzulegen, der in seinem Detaillierungsgrad deutlich über die
Form der aktuellen Darstellung (Drucksache Nr.: 07794-12) hinausgeht.

Im Ergebnis soll dem Rat zukünftig also – anders als bisher - nicht nur eine Übersicht über die Veränderungen im Planstellenbestand gegeben werden. Der „neue“ Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan soll vielmehr eine stellen-, ämter- und dezernatsscharfe Übersicht über sämtliche bei der Stadt Dortmund vorhandenen Stellen geben.

Hierbei soll für jede einzelne Stelle die
- Bezeichnung der Stelle
- Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe
- Anzahl der Stellen (Vorjahr, aktuelles Haushaltsjahr)
- Anzahl der besetzten Stellen jeweils zum 30.06. des jeweiligen Jahres
- Sonstige Bemerkungen (bspw. Neue Stelle, umgewandelte Stelle, KW-Stelle etc.)
aufgeführt werden.

Als Muster könnte die Stadtverwaltung Dortmund beispielsweise auf den vorhandenen Stellenplan des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zurückgreifen.

Begründung
Ein Stellenplan beispielsweise nach dem Muster des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe würde den Mitgliedern des Rates der Stadt Dortmund mehr Transparenz der Personalwirtschaft der Stadt Dortmund durch ein zusätzliches verfeinertes Kontrollinstrument
bereitstellen, welches bisher in dieser Form – anders als in anderen Gebietskörperschaften – noch nicht vorhanden ist.

Da im Jahr 2012 zudem erstmals eine vom Oberbürgermeister initiierte „Personal-Inventur“ stattgefunden hat, dürfte die Erstellung eines entsprechend detaillierten Stellenplans keinen übermäßig großen zusätzlichen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand innerhalb des Personal- und Organisationsamtes auslösen.

Die Fortschreibung in den Jahren 2015ff. dürfte noch weniger aufwändig sein, sodass sich im Verhältnis von Aufwand (für die Verwaltung) und Ertrag (für die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund) die Erstellung eines solches Stellenplanes auf jeden Fall rechtfertigen lässt.“


Frau Rm Dr. Tautorat lehnt im Namen der Fraktion Die Linke den Antrag ab, da sie die bisherigen Informationen für ausreichend hält.


Frau Bm’in Jörder (SPD-Fraktion) bittet um Auskunft, ob es bei der Antragstellung um die politische Steuerung oder ob es um Einzeleingriffe gehe. Zudem komme eine Druckversion für die doRat-Mitglieder, die auf Papier verzichtet haben, nicht in Frage, und die online-Version des Stellenplans des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sei anders als dies im Antrag dargestellt sei. Frau Bm’in Jörder bittet daher die CDU-Fraktion darum, die im Antrag dargestellte Version vorzulegen, damit eine Entscheidung über den Antrag möglich ist.


Herr Plätz verweist auf den Stellenplan aus 1999, der noch in Buchauflage erschienen ist. Der Stellenplan gibt die Organisationsnummer, eine Stellenkurzbeschreibung mit den Aufgabenschwerpunkten sowie die aktuelle und die angestrebte Besoldungs-/Vergütungsgruppe wieder. In der Politik gab es aus Gründen des Datenschutzes eine Fassung ohne Namen. Um aktuelle Zahlen vorlegen zu können, müsste ca. viermal im Jahr den Fraktionen und Ratsmitgliedern ein aktualisiertes Stellenplanexemplar mit ca. 500 Seiten vorgelegt werden. Dies kann durch die Verwaltung nicht geleistet werden. Es könne nur noch die elektronische Fassung bestehen.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) erinnert an die Diskussion zur Aufgabenkritik Umweltamt und stellt dar, dass es der CDU-Fraktion darum gehe, aufgabenkritische Verfahren besser zu begleiten. Dazu müsste u. a. die Ämterstruktur der Politik besser bekannt sein. Es sei nicht erforderlich, die Namen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu kennen. Bekannt sein sollte, wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen es im gehobenen und mittleren Dienst gibt, wie viele Personen in den einzelnen Ämtern arbeiten und wer die Abteilungsleiter und Amtsleiter sind. Er schlägt vor, den Antrag als Prüf- und Arbeitsauftrag an die Verwaltung unter Beachtung seiner Fragen zu geben. Eine solche Arbeitshilfe sei für die Politik äußerst hilfreich.

Herr Rm Weintz nimmt Bezug auf ein von Herrn Klüh vor längerem erstelltes Kataster zur Fortbildung der Beschäftigten, dem die Stellen zu entnehmen waren. Die Stellen sollen identifizierbar sein und es soll klar sein, welche Aufgaben dort erfüllt sowie wie viele Mitarbeiter/-innen zur Aufgabenerfüllung benötigt werden. Dies habe natürlich mit Stelleneinsparungen zu tun. Er sehe dies als Aufgabe des Ausschusses an.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält es für fraglich, dass die Daten des Stellenplans ausreichend für Entscheidungen sind. Ihres Erachtens zeige der Idealfall der Politik eine Abbildung des Aufwandes und der Stellen, auch sei die Kostenfrage zu beurteilen, z. B. wie bei den Reinigungskräften.

Für Herrn Rm Waßmann geht es insbesondere auch um die Steuerung. Es sei schwierig, Entscheidungen über Bedarfe zu treffen. Um ehrlich miteinander diskutieren zu können, werden Daten benötigt. Das Personal sollte dort eingesetzt werden, wo der Bedarf ist. Dies müsse durch die Verwaltung begleitet werden.

Laut Herrn Plätz können die Jahreszahlen für den Stellenplan nicht so schnell erbracht werden. Er informiert darüber, dass die Bedarfssituation elektronisch nicht abgebildet werden kann, da hierzu eine methodische Personalbemessung in allen Bereichen bereits durchgeführt worden sein müsste. In wenigen Teilbereichen ist diese Art der Bemessung bereits erfolgt. Im SAP sei eingepflegt, was zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt werde. Die Verwaltung werde versuchen, dies technisch abbildbar zur Verfügung zu stellen. Herr Plätz macht den Vorschlag, dem Ausschuss sukzessive vorzustellen, welche Darstellungsmöglichkeiten die Verwaltung hier hat.

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Rm Berndsen, dass er mit Herrn Plätz’ Vorschlag einverstanden sei. Er bittet die CDU-Fraktion darum, beispielhaft den LWL-Stellenplan vorzulegen, damit über den Antrag entschieden werden könnte.

Herr Rm Weintz bezeichnet den CDU-Antrag als eingebracht und sagt zu, ein Beispiel für den Stellenplan des LWL vorzulegen und bittet die Verwaltung darum, Zwischenstände vorzulegen. Er geht davon aus, dass es möglich sein wird, gemeinsam zu einer Entscheidung zu kommen.

Herr Plätz meint, dass im 2. Halbjahr 2013 (frühestens im November 2013) die Verwaltung den Stellenplan für eine weitere Diskussion entsprechend vorbereitet hat und vorlegen könnte.


zu TOP 3.9
Bestellung eines neuen Geschäftsführers für den Eigenbetrieb "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09528-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 09528-13-E1)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09528-13-E3)


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.04.2013 (Drucksache Nr.: 09528-12-E1) vor:

„… wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Um den Ausschuss in die Lage zu versetzen, die Qualifikation und Eignung der jeweiligen Bewerber/Bewerberinnen auf die ausgeschriebene Funktion der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitbetriebe bestmöglich beurteilen zu können, bitten wir die Verwaltung, die Bewerber/Bewerberinnen zur Sitzung des Ausschusses einzuladen, um diesen Gelegenheit zur Vorstellung ihrer Konzepte zu bieten.

Für den Fall, dass dieser Bitte verwaltungsseits angesichts ihrer Kurzfristigkeit nicht nachzukommen ist, beschließt der Ausschuss, diesen Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu seiner Sitzung am 23.04.2013 zur Beratung und Abstimmung zu überweisen.

Begründung:
Welche Kandidaten sich auf die Funktion der Geschäftsführung beworben haben und welche konkreten Gründe zu dem von der Verwaltung favorisierten Beschlussvorschlag geführt haben, ist der Vorlage nicht hinreichend zu entnehmen.

Um den Gremien die Möglichkeit zu eröffnen, Eignung, Qualifikation und Konzept der Bewerber eigenständig zu beurteilen, erscheint es sinnvoll, die Bewerber zur Ausschusssitzung einzuladen.
Soweit dem Gründe der Kurzfristigkeit entgegenstehen, sollte eine Vorstellung der Kandidaten jedoch in der Sondersitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit erfolgen, die durch eine entsprechende Verweisung des Antrags gewährleistet werden kann.


Darüber hinaus wird die Verwaltung im Rahmen einer Stellungnahme gebeten, diejenigen Gründe nachvollziehbar darzulegen, die zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung geführt haben. Insbesondere ist dabei auf das Anforderungsprofil, die jeweiligen Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen der Bewerber einzugehen.

Soweit mit der Beantwortung Interessen Dritter tangiert sind, sind wir mit einer nichtöffentlichen Behandlung selbstverständlich einverstanden.“


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zudem der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.2013 (Drucksache Nr.: 09528-13-E3) vor:

„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die zukünftige Wahrnehmung der Aufgabe der Geschäftsführung für den Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“ ist so zu gestalten, dass sie keine höheren Personalkosten als in der Vergangenheit verursacht.

Begründung
Bei der Bestellung der neuen Geschäftsführung für den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe handelt es sich nicht um eine neue Planstelle. Es wird lediglich eine vakante
Funktion besetzt. Damit muss auch die Besoldung der neuen Besetzung deckungsgleich
mit der bisherigen sein. Eine Erhöhung der Personalkosten wäre auch vor dem Hintergrund
der Haushaltslage und den Zielvorgaben im Bereich Personalkosten nicht nachvollziehbar.“


Frau Rm Zielazny begründet den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste. Sie hinterfragt außerdem, ob z. B. solche Grundsätze der Gleichstellung, wie sie bei einem Bewerber und einer Bewerberin bei gleicher Eignung zur Auswahl der Frau führt, berücksichtigt wurden.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) stellt dar, dass bei der Bestellung eines Geschäftsführers, z. B der Frau Pesch oder des Herrn Limberg, keine Auswahlverfahren im Ausschuss beurteilt wurden. Der Ausschuss für Personal und Organisation könne nur zum Verwaltungsvorschlag Ja oder Nein sagen. Das Verfahren hält er für fair, er gehe davon aus, dass die Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt wurden. Die CDU-Fraktion stimme dem Verwaltungsvorschlag zu und lehne die Anträge ab.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) plädiert dafür, die Entscheidung nicht in diesem Ausschuss zu treffen, sondern im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fassen zu lassen. Sie begründet den Antrag ihrer Fraktion, dass keine höheren Personalkosten als früher entstehen sollen.

Herr Rm Berndsen gibt an, dass die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zustimmen wolle und die Anträge ablehnen werde.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) ist der Meinung, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit über die Vorlage entscheiden solle.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab, diesen Antrag an den AKSF zu überweisen.

Auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Linke abgelehnt, die zukünftige Wahrnehmung der Aufgabe der Geschäftsführung für den Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“ so zu gestalten, dass sie keine höheren Personalkosten als in der Vergangenheit verursacht.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Bernd Kruse zum 02.05.2013 als Geschäftsführer des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu bestellen.


Die Personalkosten von Herrn Kruse werden ab dem 02.05.2013 durch den Eigenbetrieb Sport – und Freizeitbetriebe Dortmund getragen. Der Betriebskostenzuschuss für 2013 ff wird in Höhe der im Jahr 2012 anfallenden Personalkosten erhöht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Anpassung des Dienstvertrages mit Herrn Kruse auszuhandeln. Für die Übernahme der Geschäftsführertätigkeit wird eine außertarifliche Zulage gezahlt, die in die Bewertungsstruktur der Gesamtverwaltung eingebettet ist.

Abweichend von der Beratungsfolge nimmt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den Beschluss in seiner Sitzung vom 14.05.2013 zur Kenntnis. Die vorgesehene Sitzung am 16.04.2013 wurde kurzfristig abgesagt.


4. Organisation

zu TOP 4.1
Green-IT im Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09504-13)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09504-13-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09504-13-E2)


Folgende Bitte um Stellungnahme vom 09.04.2013 (Drucksache Nr.: 09504-13-E1) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung der Fragen zu Art und Umfang der Maßnahmen, die im Rahmen von „Green IT“ als Handlungsfeld des Dortmunder
Programms Klimaschutz 2020 geplant sind bzw. sich in Umsetzung befinden:

1. Bauliche Maßnahmen der RZ-Infrastruktur (Energieeffizientes Rechenzentrum),
2. Veränderungen oder Planungen im Serverbereich (Servervirtualisierung, Citrix, etc.),
3. Konsolidierungsmaßnahmen bezüglich des Speicherplatzes auf Servern,
4. Komponenten im Umfeld der Netzertüchtigung,
5. Planungen für den Bereich der Arbeitsplatzausstattung (PCs, Thin-Clients, Druckerkonzepte),
6. bisher erreichte Zwischenergebnisse bei der CO2-Reduktion und dem Energieverbrauch
7. die erzielten ökologischen und ökonomischen Effekte des energieoptimierten ITBetriebes auf Mitarbeiter,
8. Umwelt und städtischen Haushalt. Die vorgesehene Zeitschiene für Teilziele und Ziele.

Das Dortmunder Systemhaus wird zudem aufgefordert, im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum IT-Konzept einen Fortschrittsbericht über das Handlungsprogramm „Green IT“ vor dem Hintergrund des festgelegten Ziel-Korridors vorzulegen.

Begründung:
Der Bund will mit den 2011 auf den Weg gebrachten Gesetzen zur Energiewende u.a. eine nachhaltige Energieversorgung durch den Einsatz von regenerativen Energien sowie die Verbesserung der Energieeffizienz realisieren. Der Rat der Stadt Dortmund hat nach Beratung mit den wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Akteuren das Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 mit gleicher Zielrichtung für die Stadt beschlossen. Mit den hier definierten Maßnahmen soll in Dortmund bis zum Jahr 2020 u.a. eine 40%ige
Reduzierung der CO2-Emissionen, bezogen auf den Ausstoß von 1990, erreicht werden. Ein Teil dieses Programms definiert auch für den IT-Bereich energiepolitische Ziele. Neben der Erschließung der in einer Vorstudie genannten energetischen Potentiale, sollen die Maßnahmen des Handlungsfeldes KomStadt5 (Green IT) nebenher auch den Vorbildcharakter
der städtischen Maßnahmen unterstreichen. Dem folgend hat das Dortmunder Systemhaus in seinem IT-Konzept 2011- 2015 (Drucksache Nr.: 05586-11), das dem Ausschuss im November 2011 erstmalig vorgelegt wurde, den Punkt Green IT aufgenommen und konkretisiert. Der Ausschuss Personal und Organisation möchte über den Fortgang und die ökologischen und ökonomischen Effekte der Maßnahmen in regelmäßigen Abständen informiert werden.“


Herr sB Gurowietz erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hebt das Potenzial der Energiekosteneinsparung hervor. Er schlägt vor, dem IT-Konzept einen Part, der sich mit dem Fortschritt im Bereich „Green-IT“ beschäftigt, hinzuzufügen.

Herr Klüh sagt die Beantwortung der Fragen im Zusammenhang mit dem IT-Rahmenkonzept spätestens zur Sitzung am 12.09.2013 zu.


Der Ausschuss für Personal und Organisation signalisiert hierzu Einvernehmen.



zu TOP 4.2
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012
Beantwortung der Nachfrage
(Drucksache Nr.: 08015-12-E1)

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass es bei der Bitte um Stellungnahme insbesondere darum ging, ob das eigene oder ein externes Unternehmen preiswerter ist, wenn es in die Schulen geschickt werde. Die internen Verrechnungspreise für dosys-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind geringer als die externer Anbieter, es sei aber nichts zu den Arbeitszeiten für die Erledigung der Arbeit benannt worden.

Herr Klüh erläutert, dass die Produktivität fremder und eigener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als identisch anzunehmen ist. Die Leistungen werden in der Regel sehr preisgünstig durch dosys erbracht. In den Schulen werden software-Produkte genutzt, die von den Firmen gehostet und implementiert werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von dosys kennen die Inhalte nicht, so dass sie diese Arbeiten nicht ausführen können. Herr Klüh verweist auf den Ratsbeschluss von 2011, dass die ordentlichen Aufwände für Dienstleitungen immer weiter herunter gefahren werden. Ein großer Teil der Unterstützungsaufwände kann nach der erfolgten Verkabelung der Schulen durch die Mitarbeiter/-innen von dosys erledigt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08015-12-E1) und die Beantwortung der gestellten Frage zur Kenntnis.




Herr Rm Schilff schließt die öffentliche Sitzung um 16:45 Uhr.





S c h i l f f
F. M e y e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmtiglied
Schriftführerin




Anlage zu TOP 3.2:
(See attached file: Anlage 2_Präsentation.pdf)