Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 23.11.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


sB Martin Grohmann (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Elisabeth Brenker (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)


Regina Büchle i. V. für Sophie Niehaus(SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Jörg Loose i. V. für Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Monika Nienaber-Willaredt


Jan Hendrik Schröder i. V. für Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Karen Schubert-Wingenfeld (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Andrea Husmann (JobCenterDortmund)
Jana Göbel (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Verwaltung

Monika Bornemann


Nele Braß
Thorsten Funck
Oliver Gernhardt

Hiltrud Schröder


4. Gäste

Ümithan Yagmur (forum JUGEND e. V.)
Sarra Lejmi (forum JUGEND e. V. )




5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)

Melanie Flusche (Agentur für Arbeit)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Tim Hammerbacher (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 23.11.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 26.10.2022


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung/ Wird nachversandt
(Drucksache Nr.: 26029-22)

2.2 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung/ Wird nachversandt
(Drucksache Nr.: 26071-22)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.0 Aktuelle Lage Ukraine-Krise
Mündlicher Bericht

3.1 Antrag auf öffentliche Anerkennung des forum JUGEND! e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26330-22)

3.2 Trägerwechsel der Tageseinrichtungen für Kinder "Kita Muku" und "Kita Huckarde" im Stadtbezirk Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26044-22)

3.3 Verlängerung des Modellversuchs Temporäre Spielstraßen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26305-22)

3.4 Trägerübergreifendes Qualitäts- und Rahmenkonzept für Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25873-22)

3.5 Sachstandsbericht zu den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26344-22)

3.6 Professionalisierung der Nordstadtliga durch die Schaffung einer zentralen Koordinierungsstelle für die Nordstadtliga für den Zeitraum 2023 bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26362-22)

4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

4.1 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Kinderspielplatz Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25163-22)

4.2 Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)

4.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

4.4 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25931-22)

4.5 Erweiterung des Interkulturellen Zentrums und Aufbau einer vierzügigen Kindertageseinrichtung als Bauvorhaben
des VMDO e.V. (Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund), Straße Zur Vielfalt 11 - 19, 44147 Dortmund, Hier: Bürgschaft der Stadt Dortmund über 1,8 Mio. € und perspektivische Förderzusage über 50.000 € ab Fertigstellung für den Vereinsbereich.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23445-22)

4.6 Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23354-22)

5. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

5.1 Antrag auf Kompensation der Kostenexplosion bei den freien Trägern
Antrag der Vertreter*innen der Jugendverbände im AKJF/ Lag bereits zur Sitzung 26.10.2022 vor.
(Drucksache Nr.: 26189-22)

5.2 Musik- und Tanzveranstaltungen für Jugendliche und Heranwachsende
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25045-22-E2)

5.3 Randzeiten- und Notfallbetreuung für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung v. 07.11.2022
(Drucksache Nr.: 26076-22-E1)

5.4 Kinderbetreuung im Rathaus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26381-22)

5.5 Ambulante Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26382-22)

5.6 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26384-22)

5.7 Kinderkommission
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26355-22)

5.8 Spielplatzfläche Wildrosenweg
Stellungnahme der Verwaltung v. 08.11.2022
(Drucksache Nr.: 25741-22-E1)

5.9 Weiterbewilligung von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2022/23
Stellungnahme der Verwaltung v. 13.10.2022
(Drucksache Nr.: 25488-22-E1)

5.10 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der
Kindertagespflege zum 01.01.2023

Stellungnahme der Verwaltung/ Wird nachversandt

6. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde Andrea Husmann als beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Biskoping benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der/Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende schlug vor, den TOP 3.1 „Antrag auf öffentliche Anerkennung des forum JUGEND e. V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII“ vor dem TOP 2.1 „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023“ zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 26.10.2022

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 26.10.2022 wurde einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Wie unter TOP 1.3 beschlossen, TOP 3.1 vor TOP 2.1

zu TOP 3.1
Antrag auf öffentliche Anerkennung des forum JUGEND! e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26330-22)

Herr Yagmur (forum JUGEND e.V.) berichtete ausführlich über die 5 Arbeitsgruppen (Demokratieforum, Mädchenforum, Rainbowforum, Grünes Forum und Medienforum) des 2019 gegründeten forum JUGEND e.V. und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder. Er wies darauf hin, dass die Aufnahme in den Paritätischen für den 07.12.2022 angekündigt sei.

Frau Gövert hinterfragte, ob eine vorläufige Anerkennung von zwei Jahren sinnvoll sei, oder ein Jahr ausreiche und ob der Ausschuss dann erneut entscheiden müsste.

Frau Schubert-Wingenfeld erläuterte, dass die Aufnahme in den Paritätischen solange dauert, weil die Vereine sehr genau, auf Kommunaler Ebene, auf Landes- und auch auf Bundesebene geprüft würden. Erst wenn alle Prüfverfahren abgeschlossen seien, könnten die Vereine aufgenommen werden. Am 07.12. sei das Aufnahmegespräch mit dem forum JUGEND e.V. und dann könne es bis zur Aufnahme noch ungefähr zwei Monate dauern.

Herr Funck erklärte, dass der Ausschuss im Jahr 2019 die Grundsätze zur Anerkennung freier Träger beschlossen habe, die eine erstmalige Prüfung nach zwei Jahren vorsehen. Wenn dann die Voraussetzungen erfüllt seien, laufe das Verfahren weiter und müsste nicht noch einmal vom Ausschuss beschlossen werden. Es mache daher keinen Unterschied, ob die Befristung ein oder zwei Jahre dauert.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die befristete öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des forum JUGEND! e.V. bis zum 30.11.2024


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

Herr Funck (JA) stellte den Haushalt des Jugendamtes zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023, anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift) vor und beantwortete Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie betrachtet den Haushaltsplanentwurf 2023 als eingebracht und schiebt ihn in die Haushaltssitzung 20.01.2023


zu TOP 2.2
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

Frau Brenker (B´´90/Die Grünen) bat darum, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.
Des Weiteren sei ihr aufgefallen, dass die OGS-Quote rückläufig sei und fragte, ob der Grund mehr Kinder, oder weniger Plätze sei.

Frau Nienaber-Willaredt erklärte, dass die OGS Plätze ausgebaut und nicht weniger würden. Aufgrund von Zuwanderung gebe es absolut mehr Kinder und damit relativ weniger Plätze.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass die Vorlage in nächste reguläre Sitzung geschoben würde, die noch vor der Ratssitzung liege und nicht in die Haushaltssitzung. Dem stimmte der Ausschuss zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt die Vorlage in die Sitzung 01.02.2023 zur weiteren Beratung.


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 3.0
Aktuelle Lage Ukraine-Krise

Frau Nienaber-Willaredt berichtete ausführlich über die aktuelle Lage zur Ukraine-Krise.


Wie unter TOP 1.3 beschlossen, TOP 3.1 bereits vor TOP 2.1 behandelt.

zu TOP 3.1
Antrag auf öffentliche Anerkennung des forum JUGEND! e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26330-22)


zu TOP 3.2
Trägerwechsel der Tageseinrichtungen für Kinder "Kita Muku" und "Kita Huckarde" im Stadtbezirk Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26044-22)

Frau Dr. Tautorat erinnerte sich, dass es bei der Zulassung des Trägers Bedenken gab, ob er streng islamisch ausgerichtet sei. Die sehr professionelle Website des Trägers hinterlege beim Personal überwiegend Namen mit Migrationshintergrund und da die Einrichtung integrativ sein soll, fragte sie, wie die prozentualen Anteile der türkischstämmigen und deutschen Kinder seien.

Herr Schröder erklärte, dass das nicht bekannt sei, da es die Trägerautonomie betreffe. Es gebe jedoch Aufnahmekriterien. Alle Einrichtungen, auch Konfessionelle seien nach KiBiz für alle Kinder im Sozialraum geöffnet und alle Eltern können ihre Kinder dort für einen Betreuungsplatz anmelden. Der Träger sei anerkannt nach §75 SGB VIII und Mitglied im Paritätischen, wo auch eine pädagogische Fachberatung vorgehalten würde.

Der Ausschuss lehnte Frau Karaca-Tekdemirs Wortbeitrag ab, da sie als Mitarbeiterin der Einrichtung gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 der GO befangen ist.

Frau Schubert-Wingenfeld wies noch einmal auf das sehr genaue Aufnahmeprozedere des Paritätischen hin. Alle Kontakte, die man zu dem Träger habe, deuten in keiner Weise darauf hin, dass dort eine extremistische Ausrichtung bestehe. Wenn dem Partitätischen etwas in dieser Richtung auffalle, würde man direkt reagieren. Auch ihr sei nicht bekannt, welche Kinder in der Einrichtung betreut würden, jedoch sei die Kita in einem Einzugsgebiet, in dem viele Familien mit Migrationshintergrund leben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (1 Enthaltung Linke+) die Übernahme der Trägerschaft der beiden eingruppigen Kindertageseinrichtungen „Kita Muku“ und „Kita Huckarde“ vom Träger „Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH“ durch den Träger „Ruhr-Familien-bildungszentrum e.V.“ zum 01.08.2023.


zu TOP 3.3
Verlängerung des Modellversuchs Temporäre Spielstraßen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26305-22)

Frau Gövert lobte die Vorlage, wie befürchtet auch aufzeigt, dass das Verfahren viel zu kompliziert sei. Es gab neun Interessenbekundungen, aus denen nur zwei Spielstraßen zustande kamen. Ziel müsste es sein, ein einfacheres Verfahren zu erarbeiten. Sie fragte, in welche Richtung der Austausch mit anderen Städten ginge und bat um einen Sachstand. Weiterhin fragte sie bezüglich der 50.000 Euro, die im Haushalt dafür bewilligt wurden, wieviel davon nicht verbraucht seien und ob man den Rest im nächsten Jahr verwenden könnte.

Frau Göbel befürwortet das Projekt und würde sich wünschen, dass es in den anliegenden Kindertageseinrichtungen beworben würde.

Herr Gernhardt erklärte, dass das Projekt gut mit Presse gestartet sei, danach wurde es schwierig die Bürger zu motivieren, weiter Anträge zu stellen und die Vorgaben des Ordnungsamtes durchzuführen. Es blieben nur zwei Interessenten übrig und beide Spielstraßen seien sehr gut gelaufen. Das habe den Ausschlag gegeben, diesen Modellversuch fortzuführen. Der Austausch mit den Städten hätte ergeben, dass die rechtlichen Themen und die Einbindung von Akteuren von bei allen Städten gleich gesehen würden. Der Kommunikationsprozess soll fortgeführt werden. Zu den besprochenen Themen gebe es eine Auflistung, die er in überarbeiteter Form zur Niederschrift geben könnte. Zu den Haushaltsmitteln erklärte er, dass die noch nicht endgültig abgerechnet seien, wahrscheinlich aber ein großer Anteil übrig sei.
Den Hinweis die Kitas mit einzubeziehen nehme er gerne mit in die weiteren Planungen. Er könnte sich gut vorstellen, eine Spielstraße mit einer solchen Einrichtung durchzuführen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Folgende Themen wurden mit den Vergleichskommunen bezogen auf temporäre Spielstraßen besprochen:
· Erfahrungsaustausch über die verschiedenen Aktivitäten
· Die Aktionen erfolgen als Kooperationsveranstaltungen zwischen Trägern/Institutionen im Stadtteil und dem Jugendamt (nicht durch Privatpersonen -> Verantwortungsthema).
· Innerhalb der Gemeinwesenarbeit waren "temporäre Spielstraßen" Teil von Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Trägern.
· Die Temporären Spielstraßen fanden unregelmäßig statt, Start 2020 in Trier z.B. mit 6 Spielstraßen jährlich (einmal monatlich von Mai bis Oktober).
· Nicht alle Aktionen waren gleich gut besucht (bei wenigen Besuchenden 20-30, teilweise über 100 Besucher*innen).
· Der Aktionszeitraum war auf 3 Stunden begrenzt.
· Zum Teil war es Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde, die Anwohnerschaft zu befragen (großer Teil der Anwohnerschaft muss zustimmen, keine genaue Zahl).
· Es gab Flyer/ Aushänge an den Häusern, Gespräche, einen Tag vor den Aktionen wurde ebenfalls informiert.
· Es gab organisatorische Schwierigkeiten, teilweise auch Diskurs mit Anwohnenden (Autos wegfahren etc.). Temporäre Spielstraße inkludiert ein Parkverbot im Aktionszeitraum.
· Mit den Straßenverkehrsbehörden bestand eine Vereinbarung zum Thema temporäre Spielstraße.
· Aktionen wurden vom Jugendamtsbudget unterstützt (Materialien etc.).
· Versicherungen bestehen meist seitens der Träger oder Veranstalter.
· Teilweise entwickelte sich die Aktion auch schon mal in Richtung "Straßenfest". Hier musste nachgesteuert werden, um den ursprünglichen Charakter zu bewahren.

Herr Funck ergänzte zu den Haushaltsmitteln, dass konsumtive übertragene Ermächtigungen im Haushaltsplan nicht vorgesehen seien, daher könnten die Mittel nicht übertragen werden. Die Mittel könnten aber aus dem laufenden Budget 2023 des Jugendamtes in der Höhe sichergestellt werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Erfahrungsbericht zum Modellversuch Temporäre Spielstraßen zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Weiterführung des Modellversuchs in 2023.


zu TOP 3.4
Trägerübergreifendes Qualitäts- und Rahmenkonzept für Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25873-22)

Frau Braß (JA) gab anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift), eine kurze Übersicht, begleitend zur Vorlage und zum vorliegenden pädagogischen Rahmenkonzept in der frühkindlichen Bildung.

Frau Büchle fragt sich, wo der Bereich „Bewegung“ bleibe, da er nicht als qualitatives Element im Rahmenkonzept benannt sei. Es sei nachgewiesen, dass Bewegung auch im U3 Bereich wichtig sei.

Frau Braß bedankte sich für den Hinweis, den man in der Weiterentwicklung des Konzeptes berücksichtigen würde.

Frau Beckmann würde sich im Kapitel Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungspersonen wünschen, dass dort die Frage „welche Möglichkeiten es für beeinträchtige Elternteile zur Teilhabe in den Einrichtungen gebe“ aufgenommen würde. Weiterhin fragte sie, da es in der Vergangenheit schwierig war, für beeinträchtige Kinder, einen wohnortnahen Kitaplatz zu finden, ob sich das geändert habe.

Herr Schröder bedankte sich für die Hinweise und erklärte, dass alle Eltern auch mit Beeinträchtigungen eingeladen seien, sich im JAEB zu beteiligen. Man müsse mit den Trägervertretern in den Einrichtungen Gespräche führen, wie man Eltern mit Beeinträchtigungen besser einbinden könne. Das wäre ein großes Thema, das weiter forciert werde im Rahmen der Inklusion. Das KiBiz unterscheide bei der Mitwirkung nicht zwischen Eltern mit oder ohne Beeinträchtigung. Zur zweiten Frage wies er darauf hin, dass das Jugendamt angehalten sei, den Familien wohnortnahe Betreuung anzubieten. Die Koordinierungsstelle befasse sich damit, den Kindern mit Beeinträchtigungen die geeignete und möglichst wohnortnächste Einrichtung auszusuchen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das trägerübergreifende Qualitäts- und Rahmenkonzept für Dortmunder Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zu den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26344-22)

Frau Brenker fragte bezüglich der Geschäftsordnung für die AG Jugendberufshilfe, ob es eine Neue sei, oder es sich um eine Überarbeitung der Allgemeinen handelt. Weiterhin fragte sie zu der neuen AG Inklusion, ob auch andere Diversionskategorien als Kinder mit Beeinträchtigung bzw. deren Familien in den Blick genommen würden. Da das Thema Inklusion in allen AG 78 vorkommen sollte, fragte sie sich, wie sinnvoll eine eigene AG Inklusion sei.

Herr Schröder antwortete, dass er sich die Geschäftsordnung redaktionell noch einmal anschauen müsse. Die Geschäftsordnungen der neuen AG 78 wären alle nach der Blaupause der ältesten AG 78 HzE angelegt. Inklusion müsse im Rahmen der SGB VIII Reform bearbeitet werden und für die AG 78 Inklusion gebe es erst eine Auftaktveranstaltung, da sie noch nicht gegründet sei. Sie sei aber notwendig, um eine verlässliche Kooperation zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe sicher zu stellen und um die SGB VIII Reform zu steuern, wenn die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche 2028 vom Sozialamt in das Jugendamt überführt wird. Inklusion betreffe die gesamte „Gesellschaftliche Teilhabe“ und nicht nur Kinder mit Beeinträchtigungen.

Frau Schütte-Haermeyer findet auch, dass Inklusion ein Querschnittthema sei, das in alle AG gehöre und sieht deshalb die AG 78 als temporär an. Sie wies darauf hin, dass man in der Auflistung sehe, dass sie sehr differenziert ist und dies für die Träger mit erheblichem Personalaufwand verbunden sei, der meist nicht refinanziert würde. Man müsse darauf achten, dass dort eine Effektivität und Straffung beachtet werde, damit sich nicht die gleichen Menschen immer wieder zu unterschiedlichen Themen treffen. Sie fände es hilfreich, wenn es ein Schaubild gebe, mit den Hauptansprechpartnern an die man wenden könnte, wenn Themen anstehen.

Frau Beckmann fragte, ob in der AG 78 HzE nicht darüber gesprochen wurde, dass Träger durch die Fachbereichsrichtlinien finanzielle Probleme haben.

Herr Schröder antwortete, dass die Fachbereichsrichtlinien in der AG 78 HzE gemeinsam mit den Trägern erarbeitet wurden. Alle jetzt aufkommenden Probleme wurden in der AG 78 besprochen. Vor zwei Wochen gab es eine Sondersitzung der Steuergruppe AG 78 HzE unter Beteiligung des OB und der Dezernentin, um darauf zu schauen, was im Moment die Herausforderungen im Bereich HzE seien.
Die AG 78 Inklusion soll keine temporäre AG sein. Inklusion wird ein dauerhaftes Thema sein, da alle Leistungen des Jugendamtes auf inklusive Ausrichtung untersucht werden.
Um Parallelstrukturen zu verhindern, werden in allen AG 78 Sprecher*innen gewählt, um als Multiplikatoren zu agieren. Das Schaubild mit den Sprecher*innen könnte er zur Information nachreichen (Anlage zur Niederschrift).

Frau Kaiser erklärte, dass man auch auf die Ehrenamtlichen achten sollte, da die Doppelbelastung für sie ebenfalls hoch sei.

Frau Schütte-Haermeyer sieht einen fachlichen Diskurs als erforderlich, da es scheinbar unterschiedliche Inklusionsbegriffe gebe. Sie bat darum, für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten, wie die AG 78 Inklusion funktioniere und welche Inhalte sie bearbeitete, damit man im Ausschuss darüber reden könnte .

Herr Schröder bat um Geduld, da die AG 78 sich noch nicht konstituiert habe. Er würde die Planungen für die AG 78 Inklusion dann Anfang 2023 dem Ausschuss vorstellen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie nimmt die aktuelle Bestandsaufnahme der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Professionalisierung der Nordstadtliga durch die Schaffung einer zentralen Koordinierungsstelle für die Nordstadtliga für den Zeitraum 2023 bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26362-22)

Frau Gövert bedankte sich für die zügige Umsetzung des Prüfauftrages und für die gute Lösung, Sachaufwendungen für ambulant präventive Projekte umzuwandeln. Wichtig finde sie auch die Anbindung an das Fan-Projekt und die Befristung, damit man nach der Evaluierung sehen könnte, ob man die Kinder, Jugendlichen und Eltern erreiche.

Herr Barrenbrügge bat darum, das Evaluierungsdatum in der Vorlage zu ändern. Da 2025 auch Kommunalwahlen sind, wäre es sinnvoller, wenn die Evaluierung in der 1. Jahreshälfte stattfinden würde. Inhaltlich könne er der Vorlage zustimmen, die auch Anmerkungen seiner Fraktion aufgenommen habe.

Herr De Marco signalisierte auch für seine Fraktion Zustimmung, da es sich um ein gutes Projekt für die Nordstadt handelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Professionalisierung der Nordstadtliga und die damit verbundene Ausweitung der Förderung des Fan-Projekts Dortmund e.V. der Nordstadtliga für den Zeitraum 2023 bis 2025


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

zu TOP 4.1
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Kinderspielplatz Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25163-22)

Frau Brenker zeigte sich über das gute Partizipationsformat, das aus der Corona-Not entstanden sei, sehr erfreut und warb darum es weiter zu führen. Sie fragte ob die Zeichnungen den Gerätehersteller mitgeschickt würden, vielleicht könnten die Zeichnungen hinterher auf dem Spielplatz ausgestellt werden.

Herr Schröder dankte für lobenden Worte und nimmt die Anregung, das Partizipationsformat weiter zu nutzen mit. Er findet die Idee einer Ausstellung der Zeichnungen, im Rahmen der Spielplatzeröffnung gut.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 26.10.2022 im Nachgang zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Durchführung des Projektes „Neugestaltung des Kinderspielplatzes Im Odemsloh“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 385.000,00 €.

Es wurde ein Antrag auf Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung durch den Fördergeber, wird die Maßnahme durch Landes- und Bundeszuwendungen in Höhe von 308.000,00 € refinanziert.

Der zahlungswirksame Eigenanteil der Stadt Dortmund für diese Investition beträgt somit 77.000,00 €.

Sollten sich die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung bzw. im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen um bis zu max. 20 % erhöhen, erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mengede.



zu TOP 4.2
Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)

Herr Barrenbrügge erklärte, dass die Vorlage gute Ziele verfolge, die Formulierung, „dass höhere Kosten entstehen könnten“, führe noch zu Beratungsbedarf in seiner Fraktion. Er bat darum, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass der Ausschuss auch eine pädagogische Empfehlung abgeben könnte, da für die finanziellen Aspekte der AFBL zuständig sei.

Frau Gövert fände es gut, auch die Freien Träger mit einzubeziehen, um eine nachhaltige Beschaffung, von möglichst regionalen Lebensmitteln für alle zu erreichen. Ihre Fraktion könnte der Vorlage zustimmen, würde aber den Wunsch der CDU-Fraktion akzeptieren.

Frau Göbel begrüßt ebenfalls den fairen Handel, gab aber zu bedenken, dass die Verpflegungskosten für die Eltern weiter tragbar sein müssen.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass der Ausschuss dem Wunsch die Vorlage durchlaufen zu lassen nicht widerspricht.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25931-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW und die dafür notwendige Antragsstellung zur Grundfinanzierung der Kommunalen Integrationszentren bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff.


zu TOP 4.5
Erweiterung des Interkulturellen Zentrums und Aufbau einer vierzügigen Kindertageseinrichtung als Bauvorhaben
des VMDO e.V. (Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund), Straße Zur Vielfalt 11 - 19, 44147 Dortmund, Hier: Bürgschaft der Stadt Dortmund über 1,8 Mio. € und perspektivische Förderzusage über 50.000 € ab Fertigstellung für den Vereinsbereich.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23445-22)

Herr Barrenbrügge findet, dass es sich um eine ungewöhnliche Vorlage mit vielen Aspekten handelt. Die zusätzliche Kita sei ein gutes Ziel, die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlages seien in seiner Fraktion noch nicht endgültig beraten und er bat darum, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen, um abschließend klären zu können, was sich hinter den Punkten verbirgt.

Frau Gövert könnte der Vorlage bei Abstimmung zustimmen, da sie in der Sache gut sei, widerspreche aber nicht dem Wunsch die Vorlage zu schieben.

Herr Grohmann schloss sich der Aussage von Frau Gövert an.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.6
Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23354-22)

Frau Brenker fragte, ob die Finanzmittel im Haushalt enthalten seien, warum die Einrichtung der Stellen, im Vorgriff auf den Stellenplan, nötig ist und wer der externe Träger sei.

Frau Schütte-Haermeyer würde das Projekt empfehlen und wies auf ein ähnliches Vorgängerprojekt der Diakonie hin, das nicht verlängert wurde. Auch sie fragte nach dem Träger.

Frau Nienaber-Willaredt sagte eine Antwort zur Niederschrift zu.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Die Finanzierung des Pilotprojekts bis zum Ende der Laufzeit ist bereits im Haushalt 2022 ff. eingeplant. Die Finanzmittel für die Verstetigung des Projekts sind im Haushaltsplanentwurf 2023 ff. enthalten.
Die Einrichtung der Stellen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2023 notwendig, um den notwendigen Vorlauf für die Stellenbesetzung zu haben, damit die Maßnahme nahtlos an das Pilotvorhaben angeschlossen werden kann. Das Pilotvorhaben endet am 31.7.2023. Damit die Verstetigung zum 1.8.2023 weitergeführt werden kann, muss die Stelle zu diesem Zeitpunkt besetzt sein. Es soll vorhandene Expertise und Wissen der in der Pilotphase agierenden Personen nahtlos an die Koordinierungsstelle übergeben werden. Die Stellenbesetzung hat erfahrungsgemäß eine Vorlaufzeit von ca. 5 Monaten.
Für die Auswahl des externen Trägers wird ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Da auch dieses koordiniert und durchgeführt werden muss, ist ein Ratsbeschluss noch in diesem Jahr notwendig, um den bereits an der Schule tätigen und qualifizierten Mediator*innen eine nahtlose Anschlussperspektive zu sichern.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Roma-Bildungsmediator*innen-Programm „Vast vasteste – Hand in Hand“ zur Kenntnis und beschließt
a) die Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms „Vast vasteste – Hand in Hand“ (ab 08/2023) in Federführung des Fachbereichs Schule und der Kooperation mit einem externen Träger (inkl. 1,0 (vzv.) Projektleitung und 4,5 (vzv.) Roma-Bildungsmediator*innenstellen beim externen Träger),
b) die Entwicklung einer Koordinierungsstelle „Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Süd-Ost-Europa“ nebst der dazu erforderlichen Einrichtung und Besetzung von 2,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule zum 01.08.2023,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.


5. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

zu TOP 5.1
Antrag auf Kompensation der Kostenexplosion bei den freien Trägern
Antrag der Vertreter*innen der Jugendverbände im AKJF/ Lag bereits zur Sitzung 26.10.2022 vor.
(Drucksache Nr.: 26189-22)

Es liegt folgender Antrag der Vertreter*innen der Jugendverbände im AKJF aus der Sitzung vom 26.10.2022 vor:

..die rasant steigenden Kosten und die damit verbundene hohe Inflationsrate stellen die freien Träger schon jetzt vor große Herausforderungen. Die Kostensteigerungen liegen bereits in diesem Jahr deutlich über 2 % und damit deutlich über der in den Förderverträgen vereinbarten Dynamisierung.
Mit Blick auf das kommende Jahr 2023 ist dieser Zustand nicht mehr haltbar.
Daher haben sich folgende freie Träger in Dortmund zusammengeschlossen und darüber beraten, wie es weitergehen kann: AGOT, Planerladen, AWO, SLADO, PSG, Falken Bildungswerk, Stadtteil Schule und der Jugendring Dortmund.
Im Ergebnis kommen die genannten Träger zu dem Schluss, dass für das kommende Jahr 2023 zusätzlich zu der bereits vereinbarten Dynamisierung in Höhe von 2% ein weiterer Bedarf in Höhe von 4% der jeweiligen Fördersumme gemäß der Fördervereinbarungen besteht.
Beschluss:
Daher wird beantragt, im Haushaltsjahr 2023 über die bereits vereinbarten Fördersummen hinaus, den genannten Trägern weitere 4 % der für 2023 vereinbarten Fördersummen zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Summen zu berechnen…


Frau Nienaber-Willaredt berichtete, dass es am Vortag eine Besprechung mit den Trägern gab, an der auch, wie bei der letzten Sitzung vereinbart, der Jugendring beteiligt war. Es gebe verschiedene Bedarfe und es kaum möglich sei, Modellrechnungen zu erstellen. Man versuche im engen Austausch mit den Trägern die Bedarfe zu ermitteln und zu befriedigen.

Frau Schütte-Haermeyer berichtete aus dem Gespräch mit dem Dezernat 5, dass Szenarien bezüglich der Zuwendungsverträge entwickelt werden, die mit dem Dezernat 4 synchronisiert werden müssten, damit es keine unterschiedlichen Zuwendungen gebe.

Frau Nienaber-Willaredt bestätigte, dass es enge Abstimmungen mit dem Dezernat 5 gebe. Sie habe den Eindruck, dass man in den Gesprächen mit den Trägern auf einem guten Weg sei.

Herr Loose sieht das auch so, da alle Träger und die Kommune an einem Tisch waren und jeder seine Probleme vortragen konnte. Es gebe viele finanziellen Auswirkungen, die noch nicht beziffert werden könnten, deshalb müsse man sich in kürzeren Zeiträumen abstimmen, um nicht in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten.

Die Vorsitzende schlug zum weiteren Verfahren vor: Der AKJF begrüßt, dass die Verwaltung den Weg der Abstimmung eingeschlagen habe, aber appelliert dennoch, dass es zügig Ergebnisse gebe.

Frau Schütte-Haermeyer vermutet, dass die Liquiditätsprobleme im Bereich der Jugendverbände akuter wären, als im Bereich der Wohlfahrtsverbände. Es müssten sehr schnell bilaterale Gespräche geführte werden. Da es die Träger sehr unterschiedlich betreffe, müssten Einzellösungen gefunden werden.

Die Vorsitzende ergänzte den Vorschlag, dass es „zügig Ergebnisse geben sollte, die für alle Beteiligten tragbar und miteinander abgestimmt sind“.

Der Ausschuss stimmte dem zu und erwartet einen Sachstand am 20.01.2022.

zu TOP 5.2
Musik- und Tanzveranstaltungen für Jugendliche und Heranwachsende
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25045-22-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag der CDU-Fraktion aus Sitzung vom 22.06.2022 vor:

…Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU Fraktion im AKJF (Drucksache
Nr.: 25045-22-E1) „Musik- und Tanzveranstaltungen für Jugendliche und
Heranwachsende“
Sehr geehrte Frau Spaenhoff,
die Bitte um Konzepterstellung der CDU Fraktion für zielgruppengerechte Musik- und
Tanzveranstaltungen für Jugendliche und Heranwachsende durch das Jugendamt der Stadt
Dortmund und dem Dortmunder Nachtbeauftragten wird wie folgt beantwortet:
Das Jugendamt führt regelmäßig Konzert- und Tanzveranstaltungen in verschiedenen
Jugendfreizeitstätten und dem Jugend- und Kulturcafe Rheinische Str. (JKC) durch. Der
Dortmunder MusikImbiss, der mobile Soundanhänger des Jugendamtes, ist in der
Sommersaison regelmäßig mit jungen DJs im Stadtgebiet für Jugendliche unterwegs.
In enger Abstimmung mit dem Nachtbeauftragten wird das Jugendamt eine
Pilotveranstaltungsreihe zu Musik- und Tanzveranstaltungen inkl. Beteiligungsaktion ins
Leben rufen. In einer noch zu bestimmenden Location in der Dortmunder Innenstadt soll
voraussichtlich im Dezember 2022 erstmalig eine zielgruppenorientierte Clubnacht für
Jugendliche stattfinden. Hier wird das Jugendamt und die Wirtschaftsförderung junge DJs und ggf. Clubauftritte junger Musiker*innen präsentieren. Die Veranstaltungsreihe wird in
Kooperation mit dem Nachtbeauftragten, den Dortmund Guides und dem Jugendamt
umgesetzt. Die Dortmund Guides werden gezielt Zielgruppen ansprechen und zur Party
begleiten. Das Angebot richtet sich an alle jungen Dortmunder*innen ab 16 Jahren
unabhängig von Geschlechterorientierung, Herkunft, Religion und Handicap.
Während der Clubnacht wird das Jugendamt eine digitale Befragung zu Wünschen und
Bedürfnissen in Bezug auf das Dortmunder Nachtleben/Musik- und Tanzveranstaltungen mit
den Jugendlichen durchführen. Weitere Clubnächte sind in 2023 nach einer Auswertung der
Auftaktveranstaltung vorstellbar.
Anschließend werden die Ergebnisse mit allen Beteiligten evaluiert und ausgewertet. Hieraus
ergeben sich die nächsten Schritte und ggf. ein gemeinsames noch zu erstellendes Konzept….

Herr Barrenbrügge lobte die Planungen der Verwaltung, die neue Wege einschlage und ist gespannt auf die Ergebnisse.

Frau Beckmann hofft dass die neue Location barrierefrei ist.

Herr Gernhardt bedankte sich für die gute Rückmeldung und erklärte, die Anregung von Frau Beckmann zu berücksichtigen. Es sei jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich, die Clubnacht im Dezember durchzuführen. Man werde aber im Dezember beginnen, mit Jugendlichen ein Format zu finden, um junge Menschen zu beteiligen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Randzeiten- und Notfallbetreuung für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung v. 07.11.2022
(Drucksache Nr.: 26076-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Anfrage der Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am
26.10.2022, TOP 4.2
Randzeiten- und Notfallbetreuung für Kinder, Drucksache Nr.: 26076-22
„Wir bitten um eine Einschätzung des Jugendamtes, ob
1. sich ein solches Projekt (Eulen & Lerchen) im Bereich der Kindertagespflege
implementieren ließe,
2. die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin – analog zur LWL-Klinik und zur kath.
Paulusgesellschaft – sich vorstellen könnte, Plätze für Mitarbeitende in diesem
Projekt zu buchen und damit das Projekt auch weiterhin zu ermöglichen und
finanziell abzusichern.“
Sehr geehrte Frau Spaenhoff,
die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Eine Implementierung und Förderung des Projektes in die bestehende Förderstruktur der
Kindertagespflege ist nicht möglich. Eine freiwillige Förderung des Projektes wäre, nach
Auslaufen der EU-Fördermittel, ab Frühjahr 2023 durch das Jugendamt zu prüfen.
Begründung:
Die Randzeitenbetreuung findet regulär in der Kindertagespflege statt.
Die Verwaltung hat über die Weiterentwicklung der flexiblen Betreuungszeiten gemäß § 48
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, am 11.05. 2022
berichtet (Drucksache Nr.: 24325-22).
Das Projekt „Eulen und Lerchen“ könnte aus Sicht des Jugendamtes jedoch eine sinnvolle
Ergänzung zur regulären Kindertagepflege darstellen. Die Betreuung durch „Eulen und
Lerchen“ umfasst in der Regel relativ wenige Stunden am Tag vor oder nach einer regulären
Betreuung (beispielsweise 5:00 Uhr bis zur Öffnung der Kindertageseinrichtung / Beginn der
Betreuung in der Kindertagespflege um 07:00 Uhr). Als Betreuer*innen werden als
Ehrenamtliche (Student*innen; Rentner*innen) eingesetzt, die eine entsprechende Schulung
absolviert haben und u.a. durch Vorlage eines Führungszeugnisses überprüft wurden.
Bei der Tätigkeit der Ehrenamtlichen handelt es sich weniger um pädagogische Arbeit mit
Bildungsauftrag, sondern eher um eine versorgende Tätigkeit - im besten Fall mit
kontinuierlicher Bezugsperson - im Haushalt der Familie, für die keine umfangreiche
pädagogische Qualifizierung erforderlich ist. Diese wäre bei einer Implementierung in den
Bereich der Kindertagespflege gemäß § 22 Absatz 2 KiBiz jedoch zwingend notwendig. Es ist
zudem davon auszugehen, dass die die aktuell angesprochene Zielgruppe der Betreuer*innen
vermutlich nicht mehr zur Verfügung stehen würde, wenn eine Qualifizierung, die ca. 1,5
Jahre dauert, erforderlich wäre.
Für viele in der regulären Kindertagespflege tätigen, selbstständigen
Kindertagespflegepersonen, die ihr Haupteinkommen aus dieser Tätigkeit generieren, ist es
zudem trotz der verbesserten Bezahlung gemäß § 48 KiBiz nicht immer attraktiv eine solche
Betreuung in geringem Stundenumfang anzubieten, zumal die Bedarfe der eigenen Familie
der Kindertagespflegeperson eine Betreuung im Haushalt der Eltern am frühen Morgen
erschwert.
Den betreuten Kindern jedenfalls wäre es gerade in den frühen Morgenstunden jedoch nicht
zuzumuten eine Betreuung außerhalb des eigenen Haushaltes in Anspruch nehmen zu müssen.
Alternativen, wie zum Beispiel eine Betreuung außerhalb des Haushaltes über die ganze
Nacht, um die Betreuungssituation für die frühen Morgenstunden zu lösen, erscheint nicht
angemessen und dürfte auch nicht den Wünschen der Familien entsprechen.
Zu 2.:
Inwiefern die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin bereit ist, Plätze in einem solchen Projekt zu
buchen, müsste nach entsprechender Bedarfsabfrage vom Dezernat für Personal und
Organisation entschieden werden. Das Projekt könnte nur durch eine freiwillige Förderung
finanziert werden…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Kinderbetreuung im Rathaus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26381-22)
Kinderbetreuung im Rathaus
Hierzu: Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26381-22-E1)

Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen, SPD, CDU, LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI vor:

..die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, LINKE+, FDP/Bürgerliste und PARTEI bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung prüft, wie im renovierten Rathaus Möglichkeiten geschaffen werden können, damit während der Sitzungen des Rates sowie seiner Ausschüsse flexibel Kinder betreut bzw. gestillt werden können. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Bereitstellung mobiler Kinderzimmer-Einheiten in einem Sitzungs- oder Büroraum, der je Bedarf buchbar wäre.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form externes Betreuungspersonal bei notwendigem Betreuungsbedarf zu den Sitzungen des Rates/ der Ausschüsse engagiert werden kann (bspw. durch eine Kooperation mit dem Mütterzentrum Dortmund oder die Einrichtung eines Babysitterpools)
3. Die Verwaltung wird gebeten, die Prüfergebnisse in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses vorzustellen

Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich ..

Frau Brenker bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen, damit dieser gemeinsame Antrag zustande kommen konnte. Zum Hintergrund erklärte sie, dass die Idee bei einem Treffen der Ratsfrauen entstanden sei, jedoch auch Väter mit Kindern nicht ausschließe.

Die Vorsitzende findet, dass es ein schöner Ansatz sei, zur Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie. Den Antrag könnte der Ausschuss beschließen, um ihn dann an den Rat zu stellen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den obigen Antrag und überweist ihn zur weiteren Befassung an den Rat der Stadt Dortmund.


zu TOP 5.5
Ambulante Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26382-22)
Ambulante Hilfen
Hierzu: Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26382-22-E2)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:

…die Fraktion BÜNDNIS/ 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung.

Seit Einführung der Fachbereichsrichtlinien der ambulanten Hilfen (SPFH) scheint es, dass sich immer mehr Träger daraus zurückziehen. Die AWO hat ihr Angebot vor einem Jahr eingestellt, das Frauenzentrum hat erhebliche Probleme reklamiert und die Lebenshilfe hat angekündigt, ihre Arbeit in diesem Bereich zum Sommer kommenden Jahres einzustellen. Mit der Lebenshilfe fällt damit ein Träger weg, der hochspezialisiert im Bereich ambulanter Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien arbeitet, die von Behinderungen betroffen sind.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung unabhängig von der geplanten Evaluation um einen Überblick über die Entwicklung der Trägerlandschaft der ambulanten Hilfen sowie um eine Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hat sich die Angebotssituation der ambulanten Hilfen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Wie hat sich die Nachfrage der ambulanten Hilfen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
3. Wie viele Anfragen wurden dabei aus welchen Gründen abgelehnt?
4. Wie lange dauert es im Durchschnitt von einer Anfrage bis zur Umsetzung von ambulanten Hilfen?
5. Wie kann und soll aus Sicht der Verwaltung die Lücke des wegbrechenden Trägers Lebenshilfe mit seinem speziellen Angebot geschlossen werden?
6. Wie ist der Sachstand der Evaluation, ist der vorgestellte Zeitplan zu halten?..


Weiterhin liegt die Stellungnahme der Verwaltung vom 22.11.2022 vor:

…nachfolgend möchte ich Ihnen Erläuterungen zu den von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebrachten Fragen zum Tagesordnungspunkt „ambulante Hilfen“ zur Verfügung stellen.



Bei der Beantwortung der Fragestellungen wurden die ambulanten Hilfen zur Erziehung zugrunde gelegt, die von den ambulanten Fachbereichsrichtlinien umfasst werden. Somit wurden die Hilfeformen nach § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer) und
§ 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) bei der Beantwortung der Fragestellungen berücksichtigt.
Frage 1:
Wie hat sich die Angebotssituation der ambulanten Hilfen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Das Jugendamt bewertet die Angebotssituation insgesamt als stabil. Eine genaue Datenlage, die Auskunft über die Anzahl der einzelnen Angebote abbildet, besteht für einen derart zurückgehenden Zeitraum jedoch nicht.

Seit dem letzten Jahr wird an der Einführung eines Datawarehouses gearbeitet, welches u.a. auch die Entwicklungen hinsichtlich der Anzahl der Angebote abbilden könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur die aktuelle Angebotssituation dargestellt werden. Diese hat sich im Vergleich zu der Auflistung, die im Rahmen der Anfrage der CDU-Fraktion (Dr-Nr.:20398-21) dem AKJF in 2021 vorgestellt wurde, nicht verändert.

Hilfsweise stellen wir Ihnen eine Übersicht zur Verfügung, aus der hervorgeht, wie viele Angebote der Träger in den letzten Jahren tatsächlich belegt wurden.

Kategorie Hilfeart
2018
2019
2020
2021
2022
§ 30 - Erziehungsbeistandschaften – Minderjährige
29
32
31
27
29
§ 30 - Erziehungsbeistandschaften – Volljährige
19
21
23
21
23
§ 31 - SPFH – Minderjährige
29
30
33
33
35

Frage 2:
Wie hat sich die Nachfrage der ambulanten Hilfen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Die Fallzahlen sind während der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Hilfen zur Erziehung um freiwillige Hilfen handelt und das Jugendamt nur in Fällen des Kinderschutzes ohne einen Antrag der Eltern handeln darf. Aufgrund des Infektionsschutzes konnte in dieser Zeit oftmals nur der Kinderschutz sichergestellt werden, denn einige Eltern lehnten in dieser Zeit aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Hilfe ab.

Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung der Hilfen nach §§ 30 und 31 (inkl. Hilfen nach i.V.m. § 41 und UMA dar. Dargestellt ist die durchschnittliche Anzahl betreuter Kinder pro Jahr.


Frage 3:
Wie viele Anfragen wurden dabei aus welchen Gründen abgelehnt?

Diese Daten werden nicht erhoben, sodass zu dieser Frage keine Auskunft erteilt werden kann.

Frage 4:
Wie lange dauert es im Durchschnitt von einer Anfrage bis zur Umsetzung von ambulanten Hilfen?

Von der Beauftragung bis zum ersten Gespräch vergehen im Durchschnitt ca. zwei Wochen.

Frage 5:
Wie kann und soll aus Sicht der Verwaltung die Lücke des wegbrechenden Trägers Lebenshilfe mit seinem speziellen Angebot geschlossen werden?

Aktuell wird das Angebot „begleitete Elternschaft“ von zwei freien Trägern in Dortmund vorgehalten. Mit der Einstellung des ambulanten Bereichs der Lebenshilfe würde sich dies auf zukünftig einen Träger reduzieren.

Bei der begleiteten Elternschaft handelt es sich um eine Hilfe nach § 31 SGB VIII und somit um eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH). Der Unterschied zur „klassischen“ SPFH liegt in der differenzierten Zielgruppe, die sich bei der begleiteten Elternschaft auf Erziehungsberechtigte mit Behinderung bezieht.

Aufgrund der Spezialisierung dieser Hilfe ist die Zielgruppe eingegrenzt, was zu der geringeren Belegung im Vergleich zu sonstigen Hilfen nach § 31 SGB VIII führt.
Wie bereits von der Lebenshilfe erwähnt wurde, gestaltet sich die Bedarfssituation aktuell gering. Wir gehen daher davon aus, dass die Hilfebedarfe durch den verbleibenden Träger gedeckt werden können. Da es sich bei der begleiteten Elternschaft um eine Hilfe nach § 31 SGB VIII handelt, wäre in den Fällen, die nicht übertragen werden können, die Gewährung einer sozialpädagogischen Familienhilfe möglich. Das Jugendamt wird die Entwicklung der Bedarfe jedoch laufend berücksichtigen und im Falle einer Steigung der Bedarfe ein Interessensbekundungsverfahren einleiten, um dem entgegenzuwirken.

Frage 6:
Wie ist der Sachstand der Evaluation, ist der vorgestellte Zeitplan zu halten?

Die Ausschreibung der Evaluation wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum vorbereitet und wird im November 2022 veröffentlicht werden.

Im Rahmen der paritätisch besetzten Begleitgruppe zu den ambulanten erzieherischen Hilfen wurden die Kriterien der Evaluation abgestimmt. Aufgrund der voraussichtlichen Gesamtkosten der Evaluation musste das Vergabeverfahren über das Vergabe- und Beschaffungszentrum angestoßen werden, wodurch sich der Beauftragungsprozess verlängert hat. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Dezember 2022 abgeschlossen sein, so dass im Anschluss mit der Evaluation der begonnen werden kann. …

Frau Gövert erklärte, dass es noch mehrere Nachfragen gebe: 1. Ob die Fallzahlen 2022 hochgerechnet seien oder Realzahlen bis September, 2. Wie lange dauert es von einer Anfrage bis zur Beauftragung einer ambulanten Hilfe und 3. Wer der andere Träger im Bereich „begleitete Elternschaft sei“.

Herr Funck antwortete zu 1. Dass es sich um Fallzahlen 01.01 bis 30.09.2022 handelt, zu 3. Der andere Träger sei MOBILE. Die Frage 2. müsste nachgereicht werden.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Der Zeitraum von der Anfrage bis zur Beauftragung einer ambulanten erzieherischen Hilfe beträgt maximal eine Woche.


Frau Beckmann wies darauf hin, dass die Familien einen speziellen Bedarf haben, der nicht von allen Trägern geleistet werden könnte und bat dies bei den Überlegungen zu berücksichtigen.

Frau Schütte-Haermeyer bat darum, das in der nächsten Sitzung noch einmal zu behandeln, da sich noch Fragen ergeben haben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.6
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26384-22)
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Hierzu: Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26384-22-E1)


Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:

..im letzten Jahr wurde das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet. Damit einhergehend wurde der SGB VIII Paragraph 9 (Grundausrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen) um transidente, nichtbinäre und intergeschlechtliche junge Menschen ergänzt und wie folgt geändert:

„Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind […] die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern“.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Inwiefern setzt die Verwaltung die Gleichberechtigung von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen im Jugendamt und seinen Angeboten um?
2. Inwiefern verpflichtet die Verwaltung über die Rahmenverträge mit Trägern der freien Jugendhilfe diese zur Gleichberechtigung von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen? Inwiefern wird dies aktuell bei allen Trägern umgesetzt?
3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Mitarbeitenden für diese Zielgruppen zu sensibilisieren und fortzubilden? …

Dazu liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.11.2022 vor:

…Zur Anfrage der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum TOP „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ nehme ich wie folgt Stellung:

Im Jahr 2021 wurde das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Damit einhergehend wurde der SGB VIII Paragraph 9 „Grundausrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen“ unter Artikel 3 um transidente, nichtbinäre und intergeschlechtliche junge Menschen ergänzt und wie folgt geändert:
„Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind […] die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern“.

Das Jugendamt nimmt zu folgenden Fragen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung:
1. Inwiefern setzt die Verwaltung die Gleichberechtigung von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen im Jugendamt und seinen Angeboten um?

Im Bereich der Kinder- und Jugendförderung befindet sich das Thema der sexuellen Identität und der sexuellen Orientierung insbesondere in zwei Teilbereichen wieder.
Zum einen bieten die Partner des Jugendamtes SLADO e.V. als Dachverband der Schwulen-, Lesben-, Bisexuellen- und Transidentenvereine und –initativen sowie sunrise (verortet im Fritz-Henßler-Haus) als Träger der Jugendfreizeit- und Beratungseinrichtung einen Anlauf- und Orientierungspunkt für Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Schwerpunkt LSBPATINQ+ (lesbisch, schwul, bi, pan, dem A*Spektrum zugehörig, trans*, inter*, non-binary und queer).
Zum anderen ist das Themenfeld im Fachreferat Erzieherischer Jugendschutz im Jugendamt in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung enthalten. Neben dem schwerpunktmäßigen Handlungsfeld der Suchtprävention ist auch die sexuelle Bildung ein Bestandteil des Fachreferats Erzieherischer Jugendschutz. Das Fachreferat führt verschiedene Workshops und Beratungsangebote in den Jugendfreizeiteinrichtungen und in den Dortmunder Schulen durch. Darüber hinaus ist das Fachreferat vertreten in verschiedenen Arbeitskreisen und den AG´s nach § 78 SGB VIII und bildet damit die Schnittstelle zur Koordinierungsstelle für LSBTIQ* (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* und queer) im FB 1.
2. Inwiefern verpflichtet die Verwaltung über die Rahmenverträge mit Trägern der freien Jugendhilfe diese zur Gleichberechtigung von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen? Inwiefern wird dies aktuell bei allen Trägern umgesetzt?
Die Träger der freien Jugendhilfe verpflichten sich zur Gleichberechtigung von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen über ihre Konzepte. Die Konzepte sind i.d.R. auf Kinder/ Jugendliche/ junge Menschen ausgerichtet und stellen somit eine geschlechtsneutrale Hilfe dar. Teilweise wird in den Konzepten von „koedukativen Gruppen“ gesprochen. In Ausnahmefällen sind konkrete Zielgruppen, beispielweise mit reinen Mädchen-Gruppen (Schutzstellen) oder auch reinen Jungengruppen (Traumata). Dann ist jedoch die Zielgruppe in den pädagogischen Handlungsfeldern begründet. Sollten transidente, nichtbinäre oder intergeschlechtliche junge Menschen von einer Zielgruppe ausgeschlossen sein, so müsste dies unter den "Ausschlusskriterien" im Konzept aufgeführt werden und im Laufe des Konzeptes pädagogisch nachvollziehbar beschrieben sein. Dies ist allerdings in keinem Konzept gegeben.

3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Mitarbeitenden für diese Zielgruppen zu sensibilisieren und fortzubilden?

Die Verwaltung erarbeitet einen Aktionsplan zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Dortmund. Die Verantwortlichkeit liegt in der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* im FB 1. Hintergrund ist ein einstimmiger Beschluss des Rates (Drucksache Nr.: 22280-21), der die Stadtverwaltung Dortmund beauftragt hat, einen Aktionsplan zu erarbeiten. Ziel ist eine Gleichstellung aller LSBTIQ*-Menschen in Dortmund, die Beseitigung bestehender Benachteiligungen und die Förderung der Selbstbestimmung.
Die Erarbeitung des Aktionsplans ist ein partizipativer Prozess mit der LSBTIQ*-Gemeinschaft und allen Interessierten in Dortmund.
Mithilfe des Aktionsplans soll eine verbindliche Grundlage und ein konkretes Handlungskonzept für mehr Offenheit, Respekt, Wertschätzung, Solidarität, Transparenz und Teilhabe geschaffen werden.
Im Rahmen des Jugendamtes erfolgt derzeit die Fortbildungsplanung des FB 51 für das Jahr 2023. Der Bedarf an Fortbildungen im Umgang mit transidenten, nichtbinären oder intergeschlechtlichen jungen Menschen ist benannt worden und wird in der Fortbildungsplanung für das Jahr 2023 berücksichtigt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Kinderkommission
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26355-22)

Es liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion bittet um Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) am 23. November 2022 und um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Rat der Stadt Dortmund eingesetzte Kinderkommission zeitnah zu konstituieren und die für die Arbeitsfähigkeit notwendigen Schritte zu initiieren. Hierzu zählt auch der Entwurf einer Geschäftsordnung, den die Verwaltung dem AKJF spätestens in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 zur Beratung vorlegen soll.

2. Die Kinderkommission soll sich im Rahmen ihrer Arbeit mit der Organisation der Offenen Ganztagsschulen (OGS) und der Verbesserung der Personalakquise für Kindertageseinrichtungen befassen. Entsprechende Beratungsergebnisse sollen dem AKJF als Fachausschuss vorgelegt werden.


Begründung:
Seit dem Frühjahr 2021 gibt es in Dortmund eine Kinderkommission, die vom Oberbürgermeister eingerichtet wurde, um als rein mit Experten besetztes Beratungsgremium insbesondere bei der Weiterentwicklung des schulischen Ganztags zu agieren. Auf Initiative der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist dieses Beratungsgremium zu einer Kommission des Rates ausgebaut worden (Drucksache Nr.: 23541-22-E5). Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Dortmund fand in seiner Sitzung am 12. Mai 2022 statt (Drucksache Nr.: 24509-22). Demnach wirken an der Arbeit der Kommission zukünftig unter anderem auch Mitglieder der Dortmunder Ratsfraktion mit. Da die Kommission ihre Arbeit bisher noch nicht aufgenommen hat, bittet die CDU-Fraktion mit Beschlussfassung des vorliegenden Antrags darum, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Insbesondere bei den Themen OGS und Kita-Personal besteht ein akuter Handlungsbedarf, sodass hier keine weitere Zeit verloren werden sollte…..


Die Vorsitzende wies darauf hin, dass sie in der nächsten Woche mit Frau Nienaber-Willaredt einen Gesprächstermin zu dem Thema habe, wann sich die Kinderkommission auf den Weg begebe und wann Konstituierung sei. Auch eine Geschäftsordnung sei schon im Entwurf vorhanden. Sie schlug vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten um im Februar mit einem Zeitplan zur Kenntnis in den Ausschuss zu gehen. Damit die Konstituierung terminiert werden kann und die Geschäftsordnung mit den Themen zur Kenntnis gegeben werden kann.

Frau Nienaber-Willaredt ergänzte, dass der Entwurf der Geschäftsordnung im Februar dem Ausschuss vorgestellt werden sollte, damit auch Anmerkungen noch aufgenommen werden könnten.

Herr Barrenbrügge wollte nur dass Bewegung in das Thema kommt und stimmte dem Verfahrensvorschlag der Vorsitzenden zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sieht den Antrag als eingebracht an und verschiebt das Thema in die Sitzung 01.02.2023.


zu TOP 5.8
Spielplatzfläche Wildrosenweg
Stellungnahme der Verwaltung v. 08.11.2022
(Drucksache Nr.: 25741-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..Ehemaliger Kinderspielplatz Wildrosenstraße, Gemarkung Hacheney Flur 1 Flurstück
1742;
Hier: Vorschlag der CDU-Fraktion zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für
Kinder, Jugend und Familie vom 21.09.2022 (DS-Nr.: 25741-22)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 21.09.2022 wurde die
Verwaltung beauftragt, das aktuell nicht mehr in Nutzung befindliche Gelände des
ehemaligen Spielplatzes Wildrosenstraße umgehend vor Betreten zu sichern. Außerdem
sollten die Nutzungsoptionen der Liegenschaft geprüft werden.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Sicherung des aktuell nicht in Nutzung befindlichen Spielplatzes ist in Arbeit. Das
Grünflächenamt veranlasst die Einzäunung des Geländes in der Weise, dass das Betreten
dauerhaft verhindert wird und somit das Sicherheitsgefühl für Passanten und Anwohner
verbessert wird.
Das Grundstück Gemarkung Hacheney Flur 1 Flurstück 1742 ist im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Hom 130 als Kinderspielplatz festgesetzt. Daher ist gegenwärtig keine andere
Nutzung möglich….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
Weiterbewilligung von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2022/23
Stellungnahme der Verwaltung v. 13.10.2022
(Drucksache Nr.: 25488-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2022 aus dem Schulausschuss vor, die auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis gegeben werden sollte:

..die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Wie viele Anträge auf Schulbegleitung nach §35a SGB VIII für das Schuljahr 2021/22
wurden weiterbewilligt? (Anträge für Kinder, die bereits eine Schulbegleitung hatten)
453 Schüler*innen erhielten auch im Schuljahr 2021/22 weiterhin eine
Schulbegleitung. Im Schuljahr 2022/23 wurden hiervon 320 Schulbegleitungen
gem. § 35a SGB VIII für eine drohende oder bestehende seelische Behinderung
weiterbewilligt.
2. Wie viele Anträge wurden neu bewilligt?
Seit Beginn des Schuljahres 2021/22 bis zum Stichtag 13.09.22 wurde eine
Schulbegleitung für 259 Schüler*innen gem. § 35a SGB VIII neu bewilligt.
Mit den Weiterbewilligungen und Neubewilligungen erhalten damit aktuell insgesamt
579 Schüler*innen mit (drohender) seelischer Behinderung eine Schulbegleitung.
3. Gab es Teilbewilligungen (z.B. ohne OGS)?
Gemäß der geprüften Teilhabebeeinträchtigungen von Kindern mit (drohender)
seelischer Behinderung findet im individuellen Einzelfall eine den Bedarfen und
Hilfeplanzielen angepasste Ausgestaltung der bewilligten Hilfen statt. Dies kann z.B.
bedeuten, dass bei einer Einschränkung auch in der sozialen Teilhabe eine Hilfe für
die Teilnahme an der OGS bewilligt wird.
4. Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
Seit Beginn des Schuljahres 2021/22 wurden insgesamt 55 Neuanträge abgelehnt.
5. Welche Planungen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um das Antragsverfahren von
Schulbegleitungen schneller und unbürokratischer zu gestalten?
Aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen wurden bestimmte Verfahrensabläufe bei
der Beantragung von Eingliederungshilfen für junge Menschen mit Behinderung an
die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Gemäß des Bundesteilhabegesetzes
und speziell gem. § 35a SGB VIII hat das Jugendamt als REHA-Träger die
Anspruchsvoraussetzungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer
Behinderung zu prüfen. Um Anspruch auf eine Eingliederungshilfe zu erhalten, wird
die Teilhabebeeinträchtigung vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung des
Kindes oder jungen Menschen bewertet. Liegt eine seelische Behinderung vor oder
droht diese, ist es in einem zweiten Schritt unerlässlich zu prüfen, ob das Jugendamt
der richtige REHA Träger ist. Bei dem Vorliegen einer geistigen oder körperlichen
Behinderung wird der Antrag an den zuständigen REHA Träger weitergeleitet, um
dem Kind oder jungen Menschen eine angemessene und an den Bedürfnissen
orientierte Hilfegewährung sicherstellen zu können. Da das Prüfverfahren für
Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht
verkürzt werden kann, gibt es keinen Ermessensspielraum…

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.10
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.2022
(Drucksache Nr.: 25265-22-E4)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.2022 vor:

….für die kommende Sitzung im Ausschuss am 23.11.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, zu den nachstehenden Anträgen Stellung zu nehmen.

Das Schreiben wird im Nachversand vorgelegt. Die Fraktionen hatten angekündigt, dem Jugendamt bis zum Donnerstag, den 03. November, die entsprechenden Fragen zu übermitteln. Ein Teil der Fragestellungen wurden dem Jugendamt erst Freitagmittag (04.11.) eingereicht. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung ist eine Nachversendung erforderlich geworden.

1.) SPD-Fraktion:

Die SPD-Fraktion bittet um Darstellung, wie bislang die Finanzierung im Falle einer Vertretung erfolgt. Also im Verhältnis zur eigentlichen Tagespflegeperson zur dann vertretenden Tagespflegeperson. Die eigentliche KTPP erhält für einen gewissen Zeitraum weiterhin die Finanzierung für die bei ihr aufgenommenen Kinder, auch wenn diese bereits in der Vertretung sind, richtig? Die vertretende Person bekommt beispielsweise 5 Kinder gemeldet und es erfolgt eine Spitzabrechnung. Entsprechend wird erfasst, wie viele Kinder "wirklich" da waren. Ist es daher nicht auch möglich (auch für die Träger) zu erfassen, wie viele eigentlich angemeldet waren und wie viele dann nur gebracht wurden?

Bei Inanspruchnahme von krankheits- und urlaubsbedingten Ausfallzeiten (jeweils bis zu 20 Tage kalenderjährlich) erhält die betroffene Kindertagespflegeperson (KTPP) weiterhin für alle vertraglich vereinbarten Kinder die vollen Leistungen, wobei die Urlaubszeiten mit den Eltern sowie dem zuständigen Träger der Kindertagespflege im Vorfeld abzustimmen sind (s. Pkt. 1.2.11.1 und Pkt. 1.2.11.2.2 Rahmenrichtlinien Kindertagespflege).

Im Rahmen der Vertretungsregelung sind die Ausfallzeiten der KTPP sicherzustellen.
Dabei werden die Vertretungsstunden für die einzelnen Tagen „spitz“ abgerechnet, d.h. der vertretenden KTPP werden lediglich die Leistungen für die Kinder gewährt, die tatsächlich auch von ihr betreut werden.
Da in den Vertretungszeiträumen faktisch zwei KTPP für das gleiche Betreuungsverhältnis Geldleistungen erhalten („Doppelförderung“), ist das Jugendamt gehalten, im Hinblick auf die finanziellen Aufwendungen die anfallenden Vertretungsstunden „spitz“ und nicht „pauschaliert“ abzurechnen.

Der derzeitige Verfahrensablauf sieht vor, dass nach Beendigung der Vertretung die vertretende KTPP dem zuständigen Träger der Kindertagespflege eine Übersicht einreicht, auf der die Vertretungszeiten und die tatsächlich betreuten Kinder aufgeführt sind. Seitens des zuständigen Trägers ergeht anschließend ein entsprechender Mitteilungsbogen an das Jugendamt.
Auf Grundlage dieses Mitteilungsbogens werden der vertretenden KTPP letztlich die Geldleistungen gewährt. Da die bisherige Verfahrensweise eine Spitzabrechnung vorsieht, haben das Jugendamt sowie die Träger der Kindertagespflege bislang darauf verzichtet, die Daten über nicht gebrachte Kinder bzw. tatsächlich nicht betreute Kinder im Rahmen der Vertretung zu erfassen.
In Abstimmung mit den Trägern der Kindertagespflege können die entsprechenden Zahlen künftig erfasst und mithin ausgewertet werden.

2.) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Wie kann ein Überbrückungsangebot gemacht werden, für KTPP mit fachlicher Ausbildung, die die 80-stündige Weiterbildung noch nicht machen konnten, diese aber machen möchten?

Wir bitten um die Prüfung folgender Ideen sowie die Entwicklung anderer Modelle, sollten sich diese als nicht umsetzbar darstellen:

Idee a): Zwischenstufe “2b” oder “3a” als Signal an die pädagogischen Fachkräfte, z.B. 5,80 € für Fachkräfte und 5,75€ für KTPP (oder ähnlich) mit DJI

In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drucksache-Nr.: 25265-22-E1) sowie der Fraktion Die Linke (Drucksache-Nr.: 25265-22-E2) verwiesen.
Die Schaffung von Zwischenstufen, die die Gruppe der bisher tätigen KTPP mit pädagogischer Ausbildung bevorzugen, würde aus Sicht des Jugendamtes ebenfalls zu einer Ungerechtigkeit führen, da Tagespflegepersonen aus einer Gruppe, die bisher die gleichen Geldleistungen erhalten hat, ohne formale Änderung der Voraussetzungen ab einem Stichtag unterschiedlich bezahlt werden.

Idee b): Rückwirkende Zahlung des Differenzbetrags zur Gruppe 3 nach Abschluss der Zusatzausbildung

Eine rückwirkende Zahlung, die dann ja zum Teil über mehrere Jahre erfolgen müsste, ist verwaltungstechnisch nicht umsetzbar. Die rückwirkenden Zahlungen (laufende Geldleistungen sowie hälftige Erstattung der Sozialversicherung) müssten in Form von (vorab nicht genau zu ermittelnden) Rückstellungen über Jahre im Haushalt des Jugendamtes berücksichtigt werden.

Den nachfolgenden Ausführungen sollen an dieser Stelle ein Hinweis zur bisherigen Planung der Qualifizierungskurse voran gestellt werden:
Die über den Beschluss des AKJF vom 24.11.2021 (Drs.-Nr.: 22794-21) bereitgestellten Finanzmittel sind vom Jugendamt insbesondere für die erforderliche Erstqualifizierung von neuen KTPP eingeplant worden. Der Hauptanteil der Qualifizierungskurse wird für neue KTPP benötigt, um alle Plätze in der Kindertagespflege angesichts der üblichen Fluktuation der KTPP auch in der Zukunft weiterhin zur Verfügung stellen zu können und das Platzkontingent stabil zu halten. Die Anschlussqualifizierung der bereits tätigen KTPP ist aus Sicht der Verwaltung daher in der Planung nicht priorisiert worden.
Die derzeit für die Qualifizierung bereits tätiger KTPP eingeplanten Finanzmittel und Weiterbildungskapazitäten führen dazu, dass diese KTPP nur in einem Zeitraum von mehreren Jahren nachqualifiziert werden können, wenn sie dies denn wollen.
Für den Fall, dass mehr Kurse für die Anschlussqualifizierung zur Verfügung gestellt werden sollen, wäre eine Änderung des oben genannten Beschlusses und je nach Finanzierungsvolumen ein erneutes, ggf. europaweites Vergabeverfahren erforderlich.


Wann werden wie viele Plätze in der 80-stündigen Zusatzausbildung für Fachkräfte angeboten?
Der erste 80-stündige Kurs wird voraussichtlich im 1. Quartal 2023 angeboten werden. Die Kursstärke liegt bei 12 bis 17 Personen. Die weitere Kursplanung soll bis Ende November 2022 für das erste Halbjahr 2023 mit dem evangelischen Bildungswerk abgestimmt werden. Diese Kursplanungen finden zukünftig zweimal pro Jahr statt.

Wie viele Personen entfallen auf diese Gruppe?
Zum Stichtag 01.03.2022 waren insgesamt 131 sozialpädagogische Fachkräfte als KTPP tätig.

Werden die Kosten für die 80-stündige Zusatzausbildung von den KTPP selbst getragen? Wie viel würde eine Übernahme durch das Jugendamt voraussichtlich kosten?

Das Jugendamt finanziert den Großteil der Kurskosten; für diese Kursvariante gibt es keine Landesförderung gemäß § 46 Abs. 4 KiBiz. Die Kosten für einen 80-Stunden Kurs betragen 20.025,32 Euro. Bei einem Mittel von 15 Teilnehmer*innen fallen pro Teilnehmer*in Kosten in Höhe von 1.335,02 Euro an.
Die Teilnehmer*innen zahlen zusätzlich einen geringen Eigenanteil von 100 Euro direkt an den Bildungsträger.

Wie kann ein Überbrückungsangebot gemacht werden für KTPP, die nach DJI Curriculum qualifiziert sind und 2 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre Berufserfahrung vorweisen? (Ideen: s.o.)
Auf die Ausführungen zu Punkt 2) Idee a) wird Bezug genommen.

Wie viele Personen entfallen auf diese Gruppen?
Zum Stichtag 01.03.2022 waren insgesamt 688 Personen ohne sozialpädagogische Ausbildung als KTPP tätig.

Wann werden wie viele Plätze für diese Kräfte angeboten? Welche erweiterte Fortbildung müssen diese Kräfte durchlaufen? 160+?
Die Kursstärke liegt bei 12 bis 17 Personen. Die weitere Kursplanung soll bis Ende November 2022 für das erste Halbjahr 2023 mit dem evangelischen Bildungswerk abgestimmt werden. Diese Kursplanungen finden zukünftig zweimal pro Jahr statt.
Nach den bisherigen Planungen stehen für diese Gruppe in den Jahren 2022 bis 2025 jährlich mindestens Qualifizierungskapazitäten für ca. 40 bis 50 Personen zur Verfügung. Für die Auswahl innerhalb dieser Gruppe soll eine Priorisierung auf Grundlage der Empfehlungen des QHB erfolgen. Folgende Kriterien sollen demnach erfüllt sein:
· Mindestens 5-jährige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
· Vorliegen einer pädagogischen Konzeption
· Positive Einschätzung des Trägers zu folgenden Themen: Zuverlässigkeit, Umgang mit Elternbeschwerden, regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Fachaustauschtreffen

Werden die Kosten für diese Zusatzausbildung von den KTPP selbst getragen? Wie viel würde eine Übernahme durch das Jugendamt voraussichtlich kosten?
Das Jugendamt finanziert den Großteil der Kurskosten; für diese Kursvariante gibt es keine Landesförderung gemäß § 46 Abs. 4 KiBiz. Die Kosten für einen 140-Stunden Kurs (160+) betragen 38.161,81 Euro. Bei einem Mittel von 15 Teilnehmer*innen fallen pro Teilnehmer*in Kosten in Höhe von 2.544,12 Euro an.
Die Teilnehmer*innen zahlen zusätzlich einen geringen Eigenanteil von 150 Euro direkt an den Bildungsträger.

Da in der Anfrage die Vorstellung weiterer Modellentwicklungen gewünscht wurde, unterbreitet die Verwaltung folgende Varianten:

Vorschlag I):
Die für die QHB Absolvent*innen vorgestellte, neu einzuführende Stufe (ein um 0,35 € erhöhter Stundensatz) wird grundsätzlich auch an die Personengruppe der KTPP mit pädagogischem Berufsabschluss ausgezahlt, die bereits als KTPP tätig sind und in den nächsten Jahren nur eingeschränkt Gelegenheiten zur Nachqualifizierung haben werden.

Vorschlag II):
Die jährliche Dynamisierung des Stundensatzes (seit 2022: 5,56 €) wird für alle KTPP von derzeit 1,5 % auf 2 % erhöht. Die damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen können der als Anlage 1 beigefügten Tabelle entnommen werden.

Vorschlag III):
Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen nehmen eine Dynamisierung der Kindertagespflegesätze analog des § 37 KiBiz vor. Dieser Paragraph regelt die jährliche Steigerung der Betriebskostenförderung für die Kindertageseinrichtungen. Hiernach erfolgt eine jährliche Anpassung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen anhand der tatsächlichen Kostenentwicklungen. Dabei werden mit 9/10 die Kostenentwicklung beim pädagogischen Personal und mit 1/10 die Steigerung beim Verbraucherpreisindex berücksichtigt.
Seit der Einführung des § 37 KiBiz haben sich die gewährten Pauschalen mit Wirkung ab dem 01.08.2021 um 0,83 % und ab dem 01.08.2022 um 1,02 % erhöht. Die Erhöhung der Pauschale ab dem 01.08.2023 wird erst Ende des Jahres 2022 veröffentlicht.


Bzgl. der Spitzabrechnung konnten keine Zahlen genannt werden, da diese wohl nicht vorliegen. Dies widerspricht aber der uns zugetragenen Praxis, dass Vertretungskräfte für bestimmte Kinder/Zeiten gebucht werden, im Endeffekt aber nur für die Zeiten bezahlt werden, in denen die Kinder tatsächlich vor Ort waren (ggf. also gar nicht, sollten die Eltern kurzfristig entscheiden, das Kind doch anders zu betreuen). Dementsprechend müssten beide Zahlen ja vorliegen. Darum bitten wir an dieser Stelle nochmal genau aufzuschlüsseln, wie die gängige Praxis sich heute verhält.
Wir bitten erneut und genau darzulegen, wie Vertretungskräfte bezahlt werden. Anhand der von Ihnen gemachten Antwort aus unsere letzte Anfrage bzw. Antrag können wir dies nun noch weniger nachvollziehen.

Auf die vorstehende Stellungnahme zu Punkt 1 wird Bezug genommen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass es für Herrn Gehrmann und Frau Göbel heute die letzte Sitzung sei und bedankte sich für die Mitarbeit im Ausschuss.

Sowohl Herr Gehrmann als auch Frau Göbel bedankten sich für die gute Zusammenarbeit.



Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:35 Uhr.






Spaenhoff Biskoping Weber
Vorsitzende Schriftführerin


(See attached file: TOP 2.1 Präsentation_JA_51_1 - 2023_23.11.2022.pdf) (See attached file: TOP 3.4 Päd. Rahmenkonzept.pdf) (See attached file: TOP 3.5 Schaubild AG 78.pdf)