Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 15.11.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel - nicht anwesend -


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski
b) Verwaltung:

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
Herr Mager
StVD Feuler
StVR’in Skodzik






Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 27.09.2012

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07825-12)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07854-12)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 204
- verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07658-12)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 178 -Südlich Lütgendortmunder Hellweg- Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07690-12)

3.5 Stadterneuerungskonzept für den Stadtteil Westerfilde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07638-12)

3.6 Stadtumbau West – Netzwerk: Verlängerung der Mitgliedschaft 2013 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07929-12)

3.7 Wohnungsmarkt Ruhr – Entwicklung des Projektes „Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07530-12)

3.8 Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07014-12)

3.9 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und Ergebnisse des Flächeninformationssystems ruhrFIS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07082-12)

3.10 "Landesentwicklungsplan (LEP) NRW - Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel (Entwurf)";
Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07830-12)

3.11 Kommunales Schallschutzfensterprogramm für die Jahre 2013 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07931-12)

3.12 Energiebericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07327-12)

3.13 Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-12)

3.14 Planungsbeschluss: Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07550-12)

3.15 Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07586-12)

3.16 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07957-12)

3.17 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07778-12)

3.18 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)

3.19 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07967-12)

3.20 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07789-12)

3.21 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)

3.22 Neuwahl der Jurymitglieder für den Umweltpreis der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07834-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 S-Venture Capital Fonds Dortmund GmbH: Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07738-12)

4.2 Masterplan Kreatives Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06768-12)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 27.09.2012 versandt.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07836-12)

6.2 Mitgliedschaft des Museums für Naturkunde im Landesverband Museumspädagogik NRW e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07994-12)

6.3 Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07969-12)

7. Schule

7.1 Eichlinghofer-Grundschule; hier: Schülerspezialverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07044-12)

7.2 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011;hier:
1. Hausmeistervertretungsregelung an den Schulen für die Jahre 2013 ff.
2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08174-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-12)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)

9.2 Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete "Sanierung Nord II", "Sanierung Nord III Ost" und "Sanierung Nord III West"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07835-12)

9.3 - unbesetzt -

9.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07948-12)

9.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-12)

9.6 Übertragung des Grund und Bodens Rombergpark von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08003-12)

9.7 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08140-12)

9.8 Konzept zur Beteiligung von Bürger/-innen in Haushaltsfragen (Bürgerhaushalt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07927-12)

9.9 Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der ecce - european centre for creative economy GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07970-12)

9.10 Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08094-12)

9.11 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Gewinnverwendung 2011 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07723-12)

9.12 GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07851-12)

9.13 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07765-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Elektronische Personalakte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07579-12)

10.2 Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06638-12)

10.3 Ersatzbeschaffung eines Kranwagens für die Feuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07691-12)

10.4 Benennung von Delegierten für die 7. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 13.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08104-12)

10.5 - unbesetzt -

10.6 Auflösung der Haushaltsbegleitkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08254-12)

10.7 - unbesetzt -

10.8 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07934-12)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13.00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende, Herr OB Sierau, wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau machte den Vorschlag, die Tagesordnung um folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:
- Mehrbedarfe des Sozialamtes für 2012 – Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08271-12) als TOP 5.3
-
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch Die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2012
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 08393-12) als TOP 6.4
- Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) ergebenden Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 08266-12) als TOP 9.3 und
-
Ergänzung der Beschlussvorschlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-12) als
TOP 9.14.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat war einstimmig mit den Erweiterungen der Tagesordnung um diese Vorlagen einverstanden, inklusive der Vorlage

Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12) wird als
TOP 10.9.

Diese Vorlage wurde anschließend direkt in die Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 20.12.2012 vertagt, da noch die Beratung in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aussteht.

Zudem wurde die Vorlage zu TOP

3.20 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07789-12)

mit einstimmiger Zustimmung des Hauptausschusses und Ältestenrates von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit diesen Erweiterungen und Absetzungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 27.09.2012

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 27.09.2012 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07825-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07854-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 204
- verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07658-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 178 -Südlich Lütgendortmunder Hellweg- Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07690-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 3.5
Stadterneuerungskonzept für den Stadtteil Westerfilde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07638-12)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2012



Folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 07.11.2012 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

„Herr SPD-Fraktionssprecher Locker begrüßt im Grundsatz die Vorlage zum Stadterneuerungskonzept Westerfilde, stellt allerdings dar, dass die Politik im Beirat mit vertreten sein sollte. Ihm ist außerdem wichtig, dass eine legitimierte Vertretung des Mieterbeirats dem Gremium angehört.


Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann befürwortet das Konzept sehr stark. Vor dem Hintergrund der seit längerer Zeit bestehenden Probleme ist die Vorlage ein Schritt in die richtige Richtung. Das Hauptproblem wird aber aus ihrer Sicht darin zu sehen sein, für die Zukunft einen (neuen) Investor für das Wohnquartier zu finden.

Herr Lagoda von Die Linke ist froh, dass es mit der o. g. Vorlage einen Ansatz gibt. Er befürchtet auch, dass es ein langer Weg werden wird.

Nach weiter Diskussion ergeht folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen:
1. die Einrichtung eines Quartiersmanagements in Westerfilde als Sofortmaßnahme für ein Jahr mit einem Aufwand in Höhe von 33.000 Euro (30.250 Euro im HJ 2013 und in Höhe von 2.750 Euro im HJ 2014).
2. die Beauftragung der Verwaltung, für den Stadtteil Westerfilde ein integriertes Handlungskonzept nach § 171b in Verbindung mit § 171a BauGB als Grundlage für die Akquisition von Städtebauförderungsmitteln zu entwickeln.

Außerdem soll die Politik im Beirat mit vertreten sein.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.6
Stadtumbau West – Netzwerk: Verlängerung der Mitgliedschaft 2013 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07929-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.7
Wohnungsmarkt Ruhr – Entwicklung des Projektes „Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07530-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.8
Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07014-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.9
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und Ergebnisse des Flächeninformationssystems ruhrFIS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07082-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und die Ergebnisse des Flächeninformationssystems ruhrFIS zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
"Landesentwicklungsplan (LEP) NRW - Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel (Entwurf)";
Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07830-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf „Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel zur Kenntnis. Die Stellungnahme wurde der Staatskanzlei zwecks Fristwahrung (04.10.2012) bereits übersandt.


zu TOP 3.11
Kommunales Schallschutzfensterprogramm für die Jahre 2013 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07931-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.12
Energiebericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07327-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.14
Planungsbeschluss: Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07550-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.15
Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07586-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.16
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07957-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.17
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07778-12)
- Auszug: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2012



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat wurde nachfolgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 08.11.2012 vorgelegt:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Ausschusssitzung zu og. TOP zu folgenden Fragen :

1. Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen ?
Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist ?

2. Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten ?
Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht ?

Die darin enthaltenen Fragen werden wie folgt, mündlich durch Frau Pehlke (Tiefbauamt ) beantwortet:

Zu Frage 1: Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen ?
Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist ?
Andeutungsweise ergebe sich das aus der Beschlussvorlage. Man habe sich im Wesentlichen davon leiten lassen, was die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes an Spannbreite vorsehe. Das differiere, je nach Art von Straße und Teileinrichtung zwischen 50 und 80 %. Daran habe man sich orientiert. Die Stadt Dortmund bleibe weiterhin überwiegend hinter den Maximalsätzen der Mustersatzung zurück. In der Vorlage sei auch enthalten, dass beispielsweise die Stadt Münster bei vielen Straßenarten und Teileinrichtungen bei 80 % läge. Soweit habe man als Stadt Dortmund bewusst nicht gehen wollen. Sie bittet darum, in den Überlegungen mit einzubeziehen, dass das bislang gerichtlich in keiner Weise
beanstandet worden sei. Die Satzung sei beim Verwaltungsgericht anstandsfrei geblieben. Die Beiträge seien seit einigen Jahren nicht angepasst worden. Es bestehe weiterhin Spielraum nach oben und sei damit „moderat“ .Sie betont, dass es sich bei den Straßenbaubeiträgen z. B. im Vergleich zu Straßenreinigungsgebühren außerdem für den Grundstückseigentümer um eine einmalige Zahlung handele.

Zu Frage 2: Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten ?
Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht ?

Der Begriff des wirtschaftlichen Vorteils sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber habe den Kommunen mit dieser Formulierung einen weiten Beurteilungsspielraum zugestehen wollen. Die Kommunen seien in diesem Rahmen frei, diesen Anteilssatz festzusetzen und den wirtschaftlichen Vorteil zu bemessen. Es gäbe auch kein festgelegtes Verfahren. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses in den Jahren 2008 und 2012 sei ebenfalls in die Überlegungen einbezogen worden. Beim Betrachten dieser Zahlen könne man erkennen, dass Wertsteigerungen bis zu 10 % seien. Immobilien mit intakter Infrastruktur hätten einen höheren Wert und ließen sich auch leichter veräußern. Man sehe beispielsweise am Neubaugebiet Hohenbuschei, wo die Straßen auf Wunsch des Erschließungsträgers vielfach bereits im Endausbau hergestellt werden, dass sich dadurch die Vermarktungssituation erheblich verbessere. Das könne man auch im gleichen Maße auf die Erneuerung und die Verbesserung des KAG-Bereiches übertragen. Die Stadt Dortmund sei im oberen Bereich dieser Grundstückswerte. Es sei nur legitim, wenn die Stadt Dortmund sage, der Anlieger habe einen höheren Vorteil, sodass dementsprechend auch bei den Anliegerbeiträgen Rechnung getragen werde.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es richtig sei, dass das Jahr 2012 keine Erhöhung erhalten werde. Er gibt an, dass er die Änderung, die in § 10 (Faktor 5) genannt werde, als Erhöhung ansehe und bittet um Erläuterung.

Frau Pehlke fragt nach, ob § 10 der BauGB-Satzung gemeint sei. Sie gibt an, dass es sich dabei um die Vollgeschosse handele, was ein Faktor bei der Berechnung des Beitragssatzes sei und nicht des Anteilssatzes. Bislang sei das etwas ungleichmäßig gewesen, was bei kritischer Durchsicht aufgefallen sei. Da habe man eine Erhöhung im gleichen Maße und gleichmäßigen Schritten angestrebt, was im Durchschnitt keine große Veränderung ergeben würde.

Herr Pisula gibt an, dass er die Gleichmäßigkeit nachvollziehen könne, fragt aber noch nach, wieso es vorher bei 1,7 endete und jetzt bei 2.0. Das sei für ihn trotzdem eine Erhöhung. Er bittet um Aufklärung.

Frau Pehlke sagt eine Klärung bis zum Rat zu, die wie folgt beantwortet wurde:

Die Erhöhung des Vervielfachers für die Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen ist in erster Linie auf die nunmehr gleichmäßige Steigerung um 0,25 zurückzuführen. Auch die vergleichsweise Betrachtung von Satzungen anderer Kommunen trug zu dem Vorschlag bei.
Im Übrigen werden durch die Änderungen bei den Vervielfachern keinerlei Kostensteigerungen für die Gesamtheit der Beitragspflichtigen ausgelöst.
Es handelt sich vielmehr lediglich um eine Frage der Verteilung des Aufwandes. Hier sollen zukünftig diejenigen mehr Kosten übernehmen, deren Grundstück baulich stärker genutzt werden kann, als diejenigen, deren Grundstück wegen weniger Vollgeschossen in geringerem Maße nutzbar ist. Insgesamt führt dies zu einer anderen (gerechteren) Verteilung, aber nicht zu Einnahmevorteilen der Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und den Auszug des AFBL, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.18
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07973-12-E1)



Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07973-12-E1) vom 14.11.2012 vorliegen:

„.... der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 (TOP 3.10 / Drucksache Nr. 05701-11) die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2012 beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 06.12.2011 vor (Drucksache Nr. 05701-11-E1).

Hierin wurde beantragt, dass der § 3 Abs. 3 der vorgenannten Satzung, der den Umfang der auf die Grundstückeigentümer und Erbbauberechtigten übertragenen Reinigungs- und Winterwartungspflichten regelt, komplett gestrichen wird. Der in Rede stehende Antrag wurde vom Rat der Stadt Dortmund als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet.

Es hat sich darauf hin unter Federführung des Tiefbauamtes ein Arbeitskreis, bestehend aus
Stadt Dortmund, EDG und DSW21 gebildet, der diesen Prüfauftrag in den Folgemonaten bearbeitet hat.

Damit Sie die Informationen zur Thematik „Winterdienst an Haltestellen“ bei Ihrer Beschlussfassung zu Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 berücksichtigen können, darf ich Sie nachfolgend über das Ergebnis der Prüfung der organisatorischen und rechtlichen Machbarkeit informieren.

1. Winterdienst an Haltestellen
Das Straßenreinigungsgesetz NRW umfasst auch den Winterdienst (§ 1 Abs. 2 StrReinG
NRW). Die StGB-Mustersatzung Straßenreinigung 2006 wurde vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes, dem Gemeindeversicherungsverband (GVV) und im Einklang mit der OVG-Rechtsprechung entwickelt und wird als rechtliche Grundlage der Gemeindesatzungen der Kommunen in NRW herangezogen.

An diesen rechtlichen Vorgaben hat sich auch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund orientiert, womit insbesondere das geforderte Schneeräumen sowie Bestreuen auf

Gehwegen bei Schnee und Eisglätte geregelt ist.

Derzeit wird durch § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund die Winterwartung der Gehwege innerhalb geschlossener Ortslagen im Sinne von § 1 Abs. 3 an öffentlichen Straßen, die nach dem der Satzung anliegenden Straßenverzeichnis von der Stadt zu reinigen sind, den Eigentümern auferlegt, auf deren Straßenseite der Gehweg
verläuft. Nach § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die Gehwege
grundsätzlich in einer Breite von 1,5 m von Schnee zu räumen. Sind von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für die gesamte Breite.

In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Diese Regelungen werden für Haltestellen innerhalb geschlossener Ortslagen durch § 3 Abs.
3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ergänzt. Danach müssen an Haltestellen für
öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse die Gehwege so von Schnee freigehalten und
bei Glätte gestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Gem. § 3 Abs. 1 hat die Winterwartung nach den Regelungen § 3 Abs. 2 und Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung zu erfolgen.

Winterdienst an Haltestellen außerhalb geschlossener Ortslagen ist von den Kommunen und
Betreibern der Buslinien nicht leistbar und wird in Gesetzen und von der Rechtsprechung auch nicht verlangt.

In Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil v. 13.09.1991 – 15 K 3860/90 –)
und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 11.08.1993 –9 A 3294/91–)
wird zur Begründung ausgeführt, dass die Belastung mit der Winterwartung des Gehweges im
Bereich von Haltestellen grundsätzlich keine unzumutbare, die Opfergrenze überschreitende
Verpflichtung für den Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin darstellt.
Sie führe nur zu einer geringen Mehrbelastung. Die Gerichte konnten auch keinen Verstoß
gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG feststellen. Dahinter steht der grundsätzliche Gedanke, dass nur eine Vielzahl von Verantwortlichen diese Aufgabe adäquat bewältigen kann.

Die Stadt Dortmund hat gemeinsam mit den Winterdienstakteuren der EDG und der DSW21
bereits eine Regelung vereinbaren können, nachdem in besonders gravierenden Witterungssituationen an ca. 180 Bushaltestellen (von ca. 2000 Bushaltestellen) eine winterdienstliche Unterstützungsleistung erbracht werden kann. Diese sieht vor, dass die DSW21 - da diese als Buslinienbetreiber eine unmittelbar vor Ort angemessene und zeitnahe situations- und handlungsgerechte Bewertung erstellen kann - hierfür spezielle Winterdienstleistungen durch Drittfirmen beauftragt. Hierbei mussten in Ermangelung von Dortmunder Firmen auch Aufträge an Unternehmen in Nachbargemeinden wie Castrop-Rauxel oder Schwerte erteilt werden.

Mit dieser Vereinbarung hat die Stadt Dortmund das Ziel verfolgt, die Beeinträchtigungen der ÖPNV-Nutzer im Bereich der Bushaltestellen auf ein Mindestmaß zu verringern. Da es sich wie erwähnt um eine witterungsabhängige Unterstützungsleistung handelt, verbleibt es
ungeachtet dessen jedoch bei der bereits oben beschriebenen Winterdienstverpflichtung der
angrenzenden Eigentümer.

Die für die Stadt Dortmund bestehende Regelung zum Winterdienst an Bushaltestellen findet
sich auch in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der bekannten Kommunen in NRW
(beispielhaft seien genannt die Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Bochum,
Wuppertal). Nach Recherchen ebenso in vielen größeren Städten Deutschlands sowie bei
Kommunen in Mittelgebirgen (beispielhaft seien genannt die Städte Siegen, Olsberg, Kassel,
Augsburg, Regensburg).

Ungeachtet dessen hat sich die Stadt Köln mit dem Winterdienst an Haltestellen auseinandergesetzt und der Rat der Stadt hat im Jahre 2009 einen Prüfauftrag dahingehend beschlossen, die Winterwartung der Haltestellen und an Fahrgastunterständen, soweit diese nicht in die Laufachse von Gehwegen integriert sind, dem Träger des ÖPNV zu übertragen. Im Zuge der anschließend vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen des Winterdienstes (z. B. Erhöhung des Salzvorrates; Einsatz von Fremdfirmen) hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB Köln) u. a. die Winterdienstpflicht an rund 130 anliegerfreien Haltestellen für den Winter 2011/2012 übernommen. Nach aktuellem Stand wird ab dem Winter 2012/2013 der AWB Köln den Winterdienst an sämtlichen 1200 Haltestellen im Kölner Stadtgebiet - unter Beteiligung von Fremdfirmen - übernehmen.

Die bisherigen Winterdienstkosten der Stadt Köln in Höhe von 4,2 Millionen Euro wurden
nicht über Gebühren aus der Straßenreinigungssatzung sondern aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die vorgenannten zusätzlichen Winterdienstleistungen ergeben einen zusätzlichen Finanzbedarf für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 850.000 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von ca. 1,94 Millionen Euro.

Da der Winterdienst der Stadt Köln allein aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Kämmereianteil)
finanziert wird, wurde zur Refinanzierung der Mehraufwendungen beim Winterdienst an Haltestellen der Hebesatz der Grundsteuer B in Köln um 15 Prozentpunkte erhöht. Diese Erhöhung wurde zum 01.01.2012 umgesetzt.

Inwieweit die hierdurch ermöglichte neue Serviceleistung für die Einwohner dazu geeignet
ist, den gesetzlichen Vorgaben an den Winterdienst – Räumung des Haltestellen bis 07:00
Uhr (Ermöglichung des Ein- und Aussteigens) – zu genügen, bleibt abzuwarten.

Unabhängig davon verbleibt es jedoch auch in Köln nach wie vor bei der satzungsgemäßen
Regelung, nach der die Eigentümer die Zu- und Abgänge sowohl zu den Haltestellen als auch
alle für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fahrbahnübergängen bis zur Bordsteinkante von
Schnee und Eis zu befreien haben.

2. Winterdienst im Bereich von Fußgängerüberwegen
Zum Fußgängerverkehr gehören neben den Zu- und Abgängen zu den Bushaltestellen originär
auch die Querungsverkehre im Verlauf einer Straße; insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.

Die Winterdienstpflichten auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener
Ortslagen sind durch gesetzliche Grundlagen wie das Straßenreinigungsgesetz NRW und die
Rechtsprechung dazu weitgehend definiert. So umfasst nach §1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW die Reinigung als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.

Nach ständiger Rechtsprechung müssen Städte und Gemeinden den Fußgänger nicht auf

Fahrbahnen schützen, da diese den Fahrzeugen vorbehalten sind. Allerdings sind nach herrschender Meinung belebte, für den Fußgängerverkehr unentbehrliche Überwege über die
Fahrbahn innerhalb der geschlossenen Ortslage gegen Schnee- und Eisglätte zu behandeln.

Die Formel von den „belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwegen“ kennzeichnet nicht
nur die Voraussetzungen der Pflicht, sondern auch deren Grenzen. Innerhalb der belebten und
unentbehrlichen Fußgängerüberwege gibt es keine weitere Rangfolge mehr. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verlangt nicht, dass jeder Fußgängerüberweg behandelt werden muss, sondern ausschließlich solche mit großer Verkehrsbedeutung. Sonst überdehne man die Verkehrssicherungspflicht. Es fordert einen ständigen erheblichen Passantenverkehr, um die Unentbehrlichkeit anzunehmen.

Richtig ist jedoch, dass nicht nur die besonders markierten, ausgewiesenen oder gekennzeichneten Fußgängerüberwege belebt und unentbehrlich sein können (u. a. OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2002, 9 U 49/02). Eine lebhafte Frequenz liegt dann vor, wenn eine gewisse Zahl an Fußgängern in mehr oder weniger kurzen Abständen die Stelle überquert. Dabei kommt es nicht auf Spitzenzeiten, sondern auf die ständige Frequentierung an. Gibt es Geschäfte, ist dies nach herrschender Rechtsauffassung noch kein Indiz für einen belebten Überweg. Überqueren in Spitzenzeiten 40 bis 50 Fußgänger pro Stunde eine Straßenstelle, reicht dies nicht aus, einen ständig lebhaften Fußgängerverkehr und damit eine hohe Verkehrsbedeutung zu bejahen. So sind in einem reinen Wohngebiet Überwege regelmäßig weder belebt noch unentbehrlich.

Auch existiert kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Städte und Gemeinden überall dort,
wo sie von Anliegern Winterdienst auf Gehwegen verlangen, ihrerseits dafür sorgen müssen,
dass in Verlängerung dieser Gehwege Passagen über die Fahrbahnen von kreuzenden Seitenstraßen hinweg behandelt werden.

Derzeit wird unter Berücksichtigung der geltenden Rechsprechung der Winterdienst regelmäßig an 3.095 Überwegen mit insgesamt 9.811 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln) im Auftrage der Stadt Dortmund durch die EDG durchgeführt.

Die Ausführung dieser Tätigkeit erfolgt im Wesentlichen mittels Streufahrzeug, da im Zuge
der Fahrbahnwinterwartung die verkehrswichtigen Überwege miterfasst werden. Soweit Teile
der Überwege von den Streufahrzeugen nicht erfasst werden, erfolgt die weitere Behandlung
der Restbereiche manuell durch Kehrarbeiter. Insbesondere bei Schneefall erfordert die Behandlung der Restbereiche einen hohen personellen Aufwand. Nach höherem Schneefall können die verkehrswichtigen Überwege innerhalb eines Tages mit dem in der Reinigung zur
Verfügung stehenden Personal (innerhalb einer Schicht in 8 bis 10 Stunden) abgefahren und
winterdienstlich abschließend behandelt werden.

Bei entsprechender Witterung mit erneuter Glättebildung erfolgt die weitere Behandlung der
Überwege auf den Fahrbahnen, wie zuvor beschrieben, im Wesentlichen mittels Streufahrzeug.

Auch hier ist für die weitere Behandlung der nicht erfassten Restbereiche nach höherem
Schneefall eine komplette weitere Arbeitsschicht erforderlich. Aufgrund des schon jetzt vorhandenen Aufwandes wäre die Übernahme von weiteren Winterdienstpflichten auf den Gehwegen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weder personell noch zeitnah rechtlich leistbar.

Der zu prüfende Wegfall der Übertragung der Räum- und Streupflichten von Zuwegen zu

Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen auf die Eigentümer (Anlieger) würde somit zu einer
nicht vertretbaren Mehrbelastung bei der Stadt Dortmund bzw. EDG als Auftragnehmer führen.

Nach Angaben der EDG werden für die manuelle Betreuung der 3.095 Überwege mit 9.811
Objekten (Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 1) durchschnittlich 800 Arbeitsstunden je Durchgang benötigt.

Bei Übernahme der Eigentümer-/Anliegerpflichten allein an diesen Punkten würde sich der
Aufwand für das eingesetzte Personal mehr als verdoppeln, während sich für den einzelnen
Anlieger in der Regel nur ein Zusatzaufwand von wenigen Minuten ergibt.

Darüber hinaus gibt es weitere 3.600 Überwege mit über 14.400 Objekten (Fahrbahnkanten
und Verkehrsinseln; Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe
2 und 3) für deren winterdienstliche Behandlung es keine rechtliche Verpflichtung gibt. Hier
erfolgte bisher bei extremen Witterungslagen im Anschluss an die Behandlung der belebten
und unentbehrlichen Fußgängerüberwege, im Zuge der Reinigung eine Räumung und
Bestreuung des Fahrbahnbereiches innerhalb der darauf folgenden Woche.

Überdies stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Bei angenommenen durchschnittlich 20
Einsätzen käme bereits bei einem normalen Winter zusätzlich ein geschätzter hoher siebenstelliger Betrag zustande. Außerdem wäre eine zusätzliche Streugutlagerhaltung erforderlich.

3. Die Winterdienstorganisation
Im Rahmen des städtischen Winterdienstes erbringt das Tiefbauamt zum Schutz des Fußgängerverkehrs bereits zahlreiche Winterdienste auf öffentlichen Gehwegen und Parkplätzen gem. den Vorgaben des Straßenreinigungsrechts. Hierzu zählen die Winterdienste vor städtischen Grundstücken sowie auch an privaten Grundstücken, an denen der angrenzende Grundstückseigentümer mangels Erschließungsfunktion des Gehweges nicht zum Winterdienst verpflichtet werden kann.

Um das beschriebene Leistungspaket innerhalb eines Tages bewältigen zu können, werden
nahezu alle ca. 220 gewerblichen Mitarbeiter des Tiefbauamtes eingesetzt. Das bedeutet, dass
an einem regulären Winterdiensteinsatz ca. 1.600 – 1.700 Arbeitsstunden geleistet werden.
Vor Schulgebäuden unterstützen zudem die Schulhausmeister, im Bereich der Kindertagesstätten werden Fremdfirmen mit dem Winterdienst von den jeweiligen Fachbereichen beauftragt.

Der Winterdienst des Tiefbauamtes geht daneben von einem „normalen Wintertag“ aus (leichter bis mittlerer einmaliger Schneefall, keine durchgehende stadtweite Glätte). Bei extremer Witterung (wie an den Weihnachtstagen 2010) ist der Winterdienst - wie ihn das Straßenreinigungsrecht grundsätzlich fordert - mit der genannten Personenzahl und den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Geräten noch schwerer zu realisieren. Gleiches gilt, wenn im Bedarfsfall (z.B. verkehrsgefährdende Straßenschäden) Mitarbeiter vom Winterdienst abgezogen werden müssen, am Wochenende nicht alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen (Freizeitausgleich; Teilnahme an Sondereinsätzen und Veranstaltungen) und durch Krankheitsfälle der Personalbestand reduziert wird.

Die dargelegte Ausgangslage zeigt somit, dass sowohl die Stadt Dortmund als auch die EDG
mit Ihrem bisherigen Aufgabenbestand im Winterdienstfall vollständig ausgelastet sind. Eine
Entlastung der Bürger unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen, ist daher nur
mit einer erheblichen Ausweitung des Personalbestandes zu realisieren. Dies könnte – da es
nur saisonal zur Verfügung stehen müsste – ggf. nur von externen Dienstanbietern (Gartenbaubetriebe u.ä.) gestellt werden. Wie zuvor dargelegt, werden bereits heute von den Winterdienstakteuren solche Fremdfirmen in Anspruch genommen. Außerdem besteht gem. § 2 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund für die Reinigungspflichtigen die Möglichkeit diese Firmen mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten zu beauftragen.

4. Winterdienstorganisation und Haftung
Für den Fall, dass die Eigentümer von angrenzenden und erschlossenen Grundstücken nicht
mehr die Verpflichtung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen
wahrzunehmen haben und im Gegenzug hierzu aber kein ausreichender Personalzuwachs organisiert werden kann, ist damit zu rechnen, dass der zum gesteigerten Schutze des Fußgängerverkehrs zu leistende Winterdienst nicht mehr den gesetzlichen Erfordernissen genügt.

Der Stadt obläge jedoch in diesem Zusammenhang die Verkehrssicherungspflicht. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht setzt nach ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung u. a. voraus, dass der Winterdienst seitens der Stadt so organisiert wird, dass eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung gewährleistet ist. Wenn also die Stadt in Kenntnis der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht und in dem Wissen, dass sie diese Pflicht bei Rückübertragung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen von den angrenzenden Eigentümern auf sich wegen fehlenden Personals nicht mehr erfüllen kann, gleichwohl den Winterdienst an diesen Stellen wieder selbst übernehmen sollte, läge darin ein eindeutiges Organisationsverschulden.

Im Schadensfall hätte dies zunächst die Folge, dass die Stadt aufgrund einer rechtswidrigen
und schuldhaften Amtspflichtverletzung zu Schadensersatz (insbesondere Heilungskosten,
Geldrente oder Kapitalabfindung bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit des
Geschädigten, Geldrente an unterhaltberechtigte Hinterbliebene bei Tod des Geschädigten)
verpflichtet wäre.

Der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte (KSA) würde der Stadt in einem
derartigen Schadensfall keinen Haftpflichtdeckungsschutz gewähren. Nach den Verrechnungsgrundsätzen des KSA sind Aufwendungen aus Ansprüchen, welche aus unterlassenen Maßnahmen abgeleitet werden, vom Deckungsschutz ausgeschlossen, wenn eine Benachteiligung von Interessen Dritter durch die unterlassenen Maßnahmen absehbar war. Letzteres wäre bei einem Organisationsverschulden der oben genannten Art der Fall.

Des Weiteren wären sämtliche Personen, in deren Verantwortungsbereich die unzureichende
Organisation des Winterdienstes und der damit verbundene Eintritt eines Schadens lägen (d.h.
Oberbürgermeister, zuständige/r Beigeordnete/r, Fachbereichsleiter/in usw.), der Gefahr einer
strafrechtlichen Verfolgung und ggf. auch strafgerichtlichen Verurteilung ausgesetzt.

Insbesondere kämen bei entsprechenden Personenschäden die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch) und der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 Strafgesetzbuch) in Betracht.

Sofern die Stadt eine von ihr klar als verkehrssicherungspflichtwidrig erkannte, mangelhafte
Organisation des Winterdienstes gleichwohl umsetzen sollte, wäre insoweit von bewusster
Fahrlässigkeit (d.h. bei erkannter Gefahr wird pflichtwidrig auf einen guten Ausgang vertraut)
auszugehen.

Hinsichtlich des Maßes der Fahrlässigkeit wäre diese fehlerhafte Organisation durchaus als
Leichtfertigkeit (d. h. als besonders gröbliche Missachtung der allgemein einzuhaltenden
Sorgfaltsmaßstäbe) anzusehen. Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen, dass ein
Strafgericht im Fall einer Tötung oder schwerwiegenden Körperverletzung eines Passanten
das Strafmaß nicht am unteren Ende des gesetzlich vorgesehen Strafrahmens ansetzen würde.
Es wäre mit der Fürsorgepflicht der Stadt als Dienstherr bzw. Arbeitgeber nicht vereinbar,
ihre Dienstkräfte einem derartigen strafrechtlichen Risiko auszusetzen.

5. Fazit
Aufgrund der dargelegten personellen und logistischen Aufwendungen die bereits heute von
der EDG und der Stadt Dortmund erbracht werden, ist es nicht möglich, weitere Aufgaben zu
übernehmen, ohne den jetzigen Personalbestand von EDG bzw. Tiefbauamt zu vervielfachen
und ohne deutliche finanzielle Mehraufwände zu erbringen. Zudem ist zu bedenken, dass bei
erhöhtem Personaleinsatz im Bereich des Winterdienstes an Haltestellen mit einer signifikanten Verschlechterung des Winterdienstes zu Lasten des Fußgängerverkehrs zu rechnen ist. Im besten Fall führt dies zu heftiger Kritik aus den Reihen der Dortmunder Bevölkerung sowie den Gästen der Stadt. Bei ungünstigerem Verlauf (Personenschäden in Folge von Winterdienstmängeln) ist mit zahlreichen Entschädigungsklagen zu rechnen. Sollte es zu gravierenden Personenschäden kommen, besteht wie dargelegt die Gefahr, dass auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Stadt Dortmund eingeleitet werden.

Es sollte daher unter objektiver Abwägung des Interesses an einer Bürgerentlastung gegenüber den damit verbundenen wirtschaftlichen und personellen Aufwendungen sowie den
rechtlichen Risiken die bestehende Regelung des § 3 Abs. 3 Straßenreinigungssatzung der
Stadt Dortmund beibehalten werden.

Vor dem Hintergrund des Vorgenannten empfehle ich Ihnen die Beschlussfassung zur Vorlage Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 wie vorgeschlagen.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage mit dieser Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.19
Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07967-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.20
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07789-12)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.4 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.21
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)
- Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2012

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates hatten folgenden Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012 erhalten:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 19.09.2012 vor:
zu TOP 11.5
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)


Herr Hannen gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende Informationen zur Vorlage.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord äußern ihren Unmut zu Punkt 2.13 „Baustelleneinrichtungsflächen“ (Seite 6 der Vorlage) bezüglich der Ersatzfläche für Stellplatzflächen der Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Teil des ZOB (Grünfläche).

Die SPD-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt der Beschlussfassung zu folgen, jedoch den angesprochenen Ersatzparkraum für die Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Bereich des ZOB auf keinen Fall zur Verfügung zu stellen, sondern anderweitige Ersatzflächen wie z. B. das Parkhaus Leopoldstraße oder Flächen im südlichen Bereich des Hauptbahnhofes zu schaffen.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen diesem Antrag bei
1 Enthaltung (Herr Mödder) einstimmig zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
1 Enthaltungen (Herr Mödder) mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land, den
Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 36.900.000 €.“

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 31.10.2012 vor:
zu TOP 8.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund

Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07608-12)


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 19.09.2012::

Herr Hannen gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende
Informationen zur Vorlage.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord äußern ihren Unmut zu Punkt 2.13
„Baustelleneinrichtungsflächen“ (Seite 6 der Vorlage) bezüglich der Ersatzfläche für
Stellplatzflächen der Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Teil des ZOB (Grünfläche).
Die SPD-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt der Beschlussfassung zu
folgen, jedoch den angesprochenen Ersatzparkraum für die Mitarbeiter der DB AG im
nördlichen Bereich des ZOB auf keinen Fall zur Verfügung zu stellen, sondern anderweitige
Ersatzflächen wie z. B. das Parkhaus Leopoldstraße oder Flächen im südlichen Bereich des
Hauptbahnhofes zu schaffen.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen diesem Antrag bei
1 Enthaltung (Herr Mödder) einstimmig zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
1 Enthaltungen (Herr Mödder) mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land, den
Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 36.900.000 €.“


Des Weiteren liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07608-12-E1):

„zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung bzw. der Bahn AG zu folgenden Fragen:
1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entscheidung zur Erneuerung der Duisburger Bahnhofshalle und einer Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof?
2. Werden die zwischen DB, Stadt und Land verabredete Zeitplanung für die Sanierungsmaßnahmen und die Finanzierungszusagen für die Maßnahmen in vollem Umfang aufrechterhalten? „

Die hierin enthaltenen Fragen werden wie folgt, mündlich durch Herrn Schließer beantwortet:

Zu Frage 1.: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entscheidung zur Erneuerung der Duisburger Bahnhofshalle und einer Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof?

Bei unterschiedlicher Berichterstattung in der Presse hierzu, liegen der Verwaltung momentan keine Informationen aus erster Hand vor.


Zu Frage 2.: Werden die zwischen DB, Stadt und Land verabredete Zeitplanung für die Sanierungsmaßnahmen und die Finanzierungszusagen für die Maßnahmen in vollem Umfang aufrechterhalten?

Auch hierzu liegen der Verwaltung keine aktuellen Informationen vor. Was die Zeitplanung bezogen auf den anstehenden Stadtbahnbau angeht, so wurde zwischen der DB Station und Service AG sowie der Stadt Dortmund in Aussicht genommen, dass die DB AG nach Umsetzung der Rohbaumaßnahmen für den Stadtbahnbau, bis etwa Mitte 2016, mit der Realisierung der Maßnahmen der DB beginnen möchte.

RM Harnisch bezieht sich auf die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung- Innenstadt Nord und möchte von der Verwaltung hierzu wissen, ob es Möglichkeiten gibt, die Parkplätze, die derzeit auf der Nordplatzfläche vorgesehen sind, im näheren Umfeld, anderweitig unterzubringen.
Außerdem möchte er wissen, ob die Frage nach dem Parkplatzstandort zwingend in das Genehmigungsverfahren zu integrieren ist.

Herr Schließler erwidert hierauf, dass es nicht das originäre Ziel der Verwaltung ist, den Nordplatz für temporäre Stellplatzanlagen in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens und des Finanzierungsantrages musste allerdings eine funktionierende Lösung nachgewiesen werden, so dass es zunächst zu diesem Vorschlag gekommen ist, nachdem eine adäquate Unterbringung in nahegelegenen Parkhäusern nicht gelang. Er informiert weiter darüber, dass die Verwaltung weiter in Verhandlungen mit einem privaten Grundstückseigentümer für die Anmietung besser geeigneter Flächen steht. Diese befinden sich im Bereich der ehemaligen Güterabfertigung, welche zum Teil heute bereits von den DB-Mitarbeitern/-innen der Zugbegleitung als Stellplatzfläche genutzt wird. Diese Lösung wird von der Verwaltung eindeutig favorisiert.

In diesem Zusammenhang macht Herr Schließler deutlich, dass er für das weitere Verfahren einen Prüfauftrag als hilfreich ansehen würde, worin die Verwaltung darum gebeten wird, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Stellplatzflächenlösung auf dem Nordplatz zu vermeiden und an anderer Stelle eine geeignete Lösung zu finden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage mit der Empfehlung der BV Innenstadt-Nord vom 19.09.2012, der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 07608-12-E1), sowie der heutigen mündlichen Informationen der Verwaltung hierzu, in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit dem Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.22
Neuwahl der Jurymitglieder für den Umweltpreis der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07834-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2012

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag zur Sitzung folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 31.10.2012 vor:

„ ... aufgrund der hier eingegangenen Vorschläge der Fraktionen, konnte die der Vorlage beigefügte Vorschlagsliste inzwischen wie folgt vervollständigt werden:

Tischvorlage zur Vorlage: Umweltpreis der Stadt Dortmund:
Neuwahl der Jurymitglieder

Der Rat bestellt die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfohlenen und in der Anlage (Tischvorlage) genannten Personen als Mitglieder der Jury sowie deren persönliche Vertreter.

Funktion
Mitglied
Vertreter/in
Bürgermeister/-in
1. BM Birgit Jörder
SPD-Fraktion
1a. RM Florian Meyer
SPD-Fraktion
Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien





2. RM Monika Lührs
SPD-Fraktion
2a. RM Volkan Baran
SPD-Fraktion
3. RM Helmut Harnisch
SPD-Fraktion
3a. RM Petro Möckel
SPD-Fraktion
4. RM Stefan Keller
SPD-Fraktion
4a. RM Bruno Schreurs
SPD-Fraktion
5. RM Carla Neumann-Lieven
SPD-Fraktion
5a. RM Elke Rohr
SPD-Fraktion
6. RM Thomas Pisula
CDU-Fraktion
6a. RM Reinhard Frank
CDU-Fraktion
7. RM Heinrich Mause
CDU-Fraktion
7a. RM Heinz Neumann
CDU-Fraktion
8. RM Jürgen Böhm
CDU-Fraktion
8a. RM Uwe Waßmann
CDU-Fraktion
9. RM Ingrid Reuter
Fraktion B90/Die Grünen
9a. sB Uwe Tietz
Fraktion B90/Die Grünen
10. RM Birgit Pohlmann
Fraktion B90/Die Grünen
10a. RM Ursula
Hawighorst-Rüßler
Fraktion B90/Die Grünen
11. sB Markus Happe
Fraktion FDP/Bürgerliste
11a. sB Klaus Wlost
Fraktion FDP/Bürgerliste
Vertreter des Grünen Kreises
12. Ingo Klammer
12a. Georg Breimhorst
Vertreter des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde
13. Dr. Klaus Gelmroth
13a. Sabine Dreyer
14. Meike Hötzel
14a. Andrea Hirsch
Umweltdezernent
15. Umweltdezernent
Martin Lürwer
15a. Leiter des Umweltamtes
Dr. Wilhelm Grote
Wilo SE
Helga Kaiser
Kay Hoffmann

SPD 5 Sitze
CDU 3 Sitze
B90/Grüne 2 Sitze
FDP/Bürgerliste 1 Sitz

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schlägt neue Mitglieder (siehe o.a. ergänzte Anlage II) vor und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung 1 Stimme (Fraktion Die Linke) sowie 1 Stimme (Gruppe der NPD), diese in die Jury Umweltpreis zu bestellen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des AUSWI, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.
4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
S-Venture Capital Fonds Dortmund GmbH: Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07738-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 4.2
Masterplan Kreatives Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06768-12)
- Auszug: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2012


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates hatten nachfolgenden Auszug des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung (AWB) erhalten:

„Dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lag folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 vor:


„1. Bei der Entwicklung von Kreativstandorten und -arealen ist die Entwicklung im gewachsenen Bestand der Strategie von Abriss und Neubau vorzuziehen.
Begründung:
Leerstand wirkt sich negativ auf die Quartiersentwicklung aus. Deswegen sollten Leerstände als Inkubatoren entwickelt werden um diese einer Nutzung fortzuführen bevor Freiräume zusätzlich versiegelt werden. Zudem haben Immobilien des Bestands durch ihre Historie, Architektur und ehemalige Nutzung einen besonderen Charme, der für die Entwicklung von Kreativarealen ein großes Potenzial darstellt. Auch aus Gründen der Ressourcenschonung und des erweiterten Denkmalschutzes sollten vorrangig Gebäude im Bestand umgenutzt werden.

2. Die freien Flächen in Kreativarealen auf städtischem Grund werden z.B. auch zur Aufstellung temporärer mobiler Bauten für die Nutzung von künstlerisch und kulturell agierenden AkteurInnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Kreative Stadtentwicklung funktioniert nur mit sog. Pionieren, die in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf ihren Spielraum kreativer Entfaltung sehen. Insbesondere im Kreativareal Hafen kann hier eine Ansiedlung von Projekten der freien Szene für die Entwicklung zuträglich sein. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem Bereich Kultur entscheidend, um eine Neuprägung des Areals zu befördern. Dabei ist zu beachten, dass die anfänglichen Pioniere auch in die nachfolgenden Entwicklungen eingebunden werden, um anschließende Verdrängungseffekte zu verhindern.

3. Im Kompetenzfeld "Architektur, Städtebau und Raumplanung" sind weitere Netzwerke zu erschließen.
Begründung:
Im Gegensatz zu den vier weiteren im Masterplan beschriebenen Kompetenzfeldern wird das oben genannte Kompetenzfeld auf ein einziges Netzwerk reduziert. Wichtige Akteure wie das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung, der Informationskreis für Raumplanung und das Institut für Raumplanung werden nicht einbezogen. Darüber hinaus sollten auch inoffizielle Netzwerke von Raumplanern einbezogen werden, um das Wirkungsfeld Stadtplanung in der kreativen Milieubildung erfolgreich und fachkompetent bearbeiten zu können.“


Die Vorlage sowie der Antrag wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und den Auszug des AWB, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
- unbesetzt -


zu TOP 5.2
- unbesetzt -


zu TOP 5.3
Mehrbedarfe des Sozialamtes für 2012 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08271-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07836-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Mitgliedschaft des Museums für Naturkunde im Landesverband Museumspädagogik NRW e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07994-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07969-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 6.4
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund; hier: Vergabe von Sportlerehrengaben / Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08393-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat der Stadt.


7. Schule

zu TOP 7.1
Eichlinghofer-Grundschule; hier: Schülerspezialverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07044-12)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2012


Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 02.10.2012 erhalten:

„Der stellv. Bezirksbürgermeister, Herr Steinmann, übernimmt um 15:10 Uhr die Sitzungsleitung.


Die SPD-Fraktion erläutert, warum sie beantragt, dem Rat zu empfehlen, die Alternative B im Beschlussvorschlag der Vorlage zu beschließen. Wenn man das Einsparpotential von 10.000 Euro herunterbrechen würde, stelle es sich aus ihrer Sicht folgendermaßen dar: 833,00 Euro im Monat, 28 Euro pro Tag und 31 Cent pro Schüler/-in. Dies sei bei dem schlechten Zustand des Gehweges und der Gefährlichkeit der Menglinghauser Straße ohne ampelgesicherte Querungsmöglichkeit gut angelegtes Geld. Bewegung sei zwar gut für Kinder, aber nicht mit schwerem Schulranzen.
Die Aufstellsituation an den Schulbushaltestellen sei entspannter im Vergleich mit der ÖPNV-Haltestelle „Am Sturmwald, südliche Seite“.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erklärt, dass sich die BV-Hombruch im letzten Jahr eindeutig gegen die Fortführung des Schülerbusverkehrs ausgesprochen habe. Sie könne eventuell die Alternative A mittragen. Die Unebenheit des Gehweges sei für sie kein Argument. Außerdem würden viele Kinder mit dem Auto gebracht. Die angespannte Situation an der ÖPNV-Haltestelle „Am Sturmwald, südliche Seite“ könne sie nach eigenen Beobachtungen nicht erkennen. Die Schultaschen seien nicht mehr so schwer, da Bücher in der Schule gelassen werden können. Eine Luxuslinie für diesen Bereich würden sie nicht befürworten. Sie stellen folgenden Antrag:

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Die Verwaltung wird gebeten, alle Schulwege im Stadtbezirk DO-Hombruch auf Länge und Sicherheit hin zu überprüfen.

Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an.
Sie hätten identische Eindrücke bezgl. der Aufstellsituation an der ÖPNV-Haltestelle „Am Sturmwald, südliche Seite“ gemacht. Die schlechte Gehwegsituation des Schulweges sei aufgrund der dort stehenden Bäume verursacht worden. Statt Tief- seien Flachwurzler gepflanzt worden. Ein Austausch der Bäume könne diesen Zustand beseitigen. Eine Regelung „Lex Menglinghausen“ wird abgelehnt. Es würde viele andere Schulwege im Stadtbezirk geben, die länger und sicherlich nicht anders beschaffen seien als der Schulweg der Kinder zur Eichlinghofer Grundschule. Es gehe um Gleichbehandlung. Deshalb wird folgender Antrag gestellt:

Antrag der CDU-Fraktion
Alle Schulwege der Kinder im Stadtbezirk DO-Hombruch sollen auf Entfernung und Gefährlichkeit hin innerhalb von drei Monaten überprüft werden. Das Ergebnis soll der BV bekanntgegeben werden.

Aufgrund der Kooperation mit der SPD-Fraktion werde sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung der Alternative B der Vorlage enthalten. Mit Alternative A könne sie sich anfreunden.

RM Olaf Radtke (SPD) als örtlich zuständiger Ratsvertreter erläutert die Historie der Einrichtung einer Schulbuslinie. Sie sei damals wegen der durch die Menglinghauser Straße bedingte Gefährlichkeit bzw. der schweren Unfälle mit Kindern und Erwachsenen sowie einer geringen Siedlungsdichte erfolgt. Die Sicherheit der Kinder gehe vor Kosten. Er setze außerdem auf die Flexibilität der Schulverwaltung; im Nachmittagsbereich könnten sicherlich Kosten eingespart werden, wenn z. B. Kleinbusse eingesetzt würden. Ansonsten unterstreicht er die Ausführungen der SPD-Fraktion.

Die SPD stellt den Antrag die Sitzung wegen weiteren Abstimmungsbedarfes zu unterbrechen. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. Sitzungsunterbrechung von 15:45 – 15:55 Uhr.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung und Erklärung der SPD-Fratkion sich den Prüfaufträgen anschließen zu wollen, wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
1. Schülerspezialverkehr
Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage der Schulverwaltung vom 29.05.12 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 7 Ja-Stimmen (7 x SPD) und 5 Nein-Stimmen (4 x Bündis90/die Grünen, 1 x FDP) und 6 Enthaltungen (6 x CDU) die im Beschlussvorschlag aufgeführte „Alternative B“ zu beschließen: „Der eingerichtete Schülerspezialverkehr („Schulbus“) zur Eichlinghofer Grundschule wird als freiwillige Leistung in unveränderter Organisationsform weitergeführt“.

2. Anträge der Fraktionen zur Überprüfung der Schulwege
Die gleichlautenden oben aufgeführten Anträge der Fraktionen auf Überprüfung der Länge der Schulwege und auf ihre Gefährlichkeit hin durch die Verwaltung innerhalb von drei Monaten werden einstimmig beschlossen.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 02.10.2012, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 7.2
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011;hier:
1. Hausmeistervertretungsregelung an den Schulen für die Jahre 2013 ff.
2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08174-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kenntnis.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-12)
- Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2012

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07961-12-E2)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte folgenden Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 08.11.2012 erhalten:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

zur Vorlage 2.4 „Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich
Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung
2013 ff.“ hat unsere Fraktion einige Verständnisfragen zum Hergang innerhalb
des Jugendamtes. Diese bitten wir bis zu einer Beschlussfassung der Vorlage im Rat einer
schriftlichen Beantwortung zuzuführen.

1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen
wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut,
die irgendwann zu Problemen führen würde?

2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt
offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden,
sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?

3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der Fallzahl
abgeschlossen wurden? Im Falle der AWO wird kolportiert, dass eine 80%ige Auslastung
der AWO-Einrichtungen vertraglich garantiert worden sei, unabhängig davon, ob die
entsprechenden Fallzahlen im Jugendamt überhaupt anfallen.

4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der
Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei
personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen
Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung ihrer Fragen bis zur Ratssitzung.“


Zudem lag eine Stellungnahme der Verwaltung vom 14.11.2012 (Drucksache Nr.: 07961-12-E2) vor:

„.... die o. g. Anfrage der Fraktion Die Linke beantworte ich wie folgt:

Zu 1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen
wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut, die irgendwann zu Problemen führen würde?

Aufgrund der im Jahr 2008 gestiegenen Fallzahlen war es notwendig, das Budget für die Hilfen zur Erziehung zu erhöhen. Dies wurde mit dem Planwert für das Jahr 2009 umgesetzt und ist aktenkundig nachvollziehbar. Hinweise auf eine Bugwelle unbezahlter Rechnungen hat es dabei nicht gegeben.

Zu 2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden, sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?

Die in der Anfrage als „offenkundig gewordenen Probleme“ dargestellten periodenfremden
Aufwendungen wurden Mitte des Jahres 2012 im Controlling des Jugendamtes festgestellt und der Amtsleitung mitgeteilt. Daraufhin wurde der Stadtkämmerer durch die Amtsleitung des Jugendamtes entsprechend informiert. Das Rechnungsprüfungsamt wurde ebenfalls eingeschaltet.

Zu 3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der
Fallzahl abgeschlossen wurden?

Mit den freien Trägern wurden keine Auslastungsverträge abgeschlossen. Belegungsquoten
sind im Rahmenvertrag I in NRW für die Übernahme von Leistungsentgelten in der Jugendhilfe genannt. Danach ist die Mindestbelegung Bestandteil der Kostenkalkulation für die Leistungsentgelte. Nach § 10 Abs. 3 Rahmenvertrag I ist diese Quote ausschließlich einrichtungsbezogen anzusetzen und beträgt 93 %. Eine Belegungsgarantie gibt es jedoch nicht. Unterbelegungen gehen zu Lasten der Träger.

Zu 4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Bei der Besetzung von Planstellen in den Jugendhilfediensten kommt es aufgrund von Altersfluktuation, Mutterschutz u. ä. immer wieder zu Vakanzen. Dabei ist das Jugendamt darauf bedacht, die freiwerdenden Stellen möglichst umgehend nach zu besetzen. Aktuell befinden sich fünf Planstellen für Sozialarbeiter/innen in den Jugendhilfediensten im Wiederbesetzungsverfahren.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage, den Auszug des AFBL und die Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)
- Auszug: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2012

(Drucksache Nr.: 07790-12)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag der nachfolgende Auszug des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom 24.10.2012 vor:

„Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 07790-12-E1):

„… die Vertreter der Jugendverbände beantragen, die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem“ nicht zu beschließen.

Begründung:
In der Sitzung vom 05.09.2012 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis einzurichten, der die strategischen Ziele und die daraus abzuleitenden Teilziele entwickelt. Die Beschlussfassung über die Vorlage sollte erst nach dem Treffen des Arbeitskreises erfolgen.“

Herr Krueger führte in die Vorlage ein.
Wie bereits zugesagt, werden die Vertreter des Ausschusses in der Arbeitsgruppe die Möglichkeit haben, sich intensiv Gedanken über vorhandene Informationsbedarfe im Rahmen der strategischen Ziele und insbesondere über die zu bildenden Kennzahlen zur politischen Steuerung machen können. Er wies darauf hin, dass wie vereinbart und protokolliert in der Arbeitsgruppe nicht mehr über die globalen strategischen Ziele diskutiert werden solle, sondern über die Steuerungsinformationen und die Kennzahlen. Er unterstrich noch einmal das ernsthafte Bestreben der Verwaltung, die Politik in diesem Prozess mitzunehmen und zu beteiligen. Es werde in der Arbeitsgruppe ausreichend Gelegenheit bestehen, sich mit Ideen, Vorstellungen und Wünschen einzubringen.
Abschließend warb er um Zustimmung zu der Vorlage, damit sich die folgenden Gremien mit ihr inhaltlich auseinandersetzen können und nach dem Ratsbeschluss sofort in den politischen Diskurs eingestiegen werden könne. Daher wurden die beiden jugendpolitischen Ziele auch ausgesprochen global gefasst, um alle geäußerten Vorstellungen und Wünsche innerhalb dieser Ziele umsetzen zu können.

Herr Rettstadt brachte seine zustimmende Haltung zum Ausdruck. Mit dem WOH erhalte die Politik die benötigten die Steuerungsinstrumente, um auch in der Kinder- und Jugendpolitik die Ziele vorzugeben und die tatsächliche Umsetzung nachvollziehen zu können.
Die hier definierten Zielfelder seien wirklich sehr global formuliert. Das sei auch in Ordnung. Wichtig seien die Kennzahlen. Er halte es nicht für sinnvoll, die globalen Ziele noch einmal zu diskutieren.

Herr Oppermann begründete den Antrag der Jugendverbände.
Er halte es nach wie vor für richtig, sich in der Arbeitsgruppe auch noch mal mit den strategischen Zielen zu beschäftigen. Der Bereich der Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen nach dem KJHG komme definitiv zu kurz und umfasse mehr als in der Vorlage mit „…Wohl von Kindern und Jugendlichen wird konsequent umgesetzt…“. Wobei natürlich klar sei, dass der Schwerpunkt der Diskussion auf den entsprechenden „Teilzielen“ liegen müsse.

Herr Barrenbrügge signalisierte noch Beratungsbedarf für seine Fraktion.

Herr Rettstadt schlug vor, die Vorlage in der nächsten Sitzung zu beraten, der Antrag der Jugendverbände sollte als eingebracht angesehen werden.

Frau Bonekamp gab den Termin für das Treffen der Arbeitsgruppe bekannt: 21.11.2012, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr.

Herr Sohn machte darauf aufmerksam, dass es sich bei der Arbeitsgruppe um ein Beratungsgremium handelt und um keinen offenen Arbeitskreis (Teilnehmer: Sprecher der im Ausschuss vertretenen Fraktionen – Herr Barrenbrügge, Frau Pieper, Herr Rettstadt, Frau Schütte-Haermeyer - sowie je ein Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände, ggf. die jeweiligen persönlichen Vertreter). Er bat um kurzfristige Mitteilung, welcher Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände an der Arbeitsgruppe teilnehmen wird.

Frau Pöting bat darum, zumindest die Vorsitzende des Schulausschusses an der Arbeitsgruppe teilnehmen zu lassen, da auch schulische Belange betroffen sind.

Als Vertreter der Jugendverbände in der Arbeitsgruppe wurde Herr Andreas Roshol benannt. Der/die Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände wird noch nachgemeldet.
Herr Spangenberg bekräftigte noch einmal die Ausführungen von Herrn Oppermann und hielt den Antrag der Jugendverbände aufrecht.

Herr Krueger warb noch einmal eindringlich für ein positives Votum des Ausschusses.
Er versicherte, dass der Dialog zwischen Politik und Verwaltung zur Definition der politischen Steuerungsinformationen und Kennzahlen intensiv betrieben werden solle. Damit kein zeitlicher Verzug einsetzt, sollte dieser Prozess unmittelbar nach dem Beschluss des Rates am 15.11.2012 einsetzen. Alle Vorschläge würden in den weiteren politischen Zielfindungsprozess einfließen.

Die Mitglieder erklärten sich auf Wunsch von Frau Pöting nach kurzer, kontroverser Diskussion damit einverstanden, auch eine Vertreterin des Schulausschusses – in Person der Vorsitzenden – an der Arbeitsgruppe zu beteiligen.

Es bestand Einvernehmen, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 28.11.2012 abschließend zu beraten. Eine Abstimmung über den Antrag der Jugendverbände wurde daher als nicht mehr erforderlich angesehen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und den Auszug des AKJF, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.2
Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete "Sanierung Nord II", "Sanierung Nord III Ost" und "Sanierung Nord III West"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07835-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.3
Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) ergebenden Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08266-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 9.4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07948-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.5
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.6
Übertragung des Grund und Bodens Rombergpark von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08003-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08140-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 578.933,61 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 2.269.232,50 €.



zu TOP 9.8
Konzept zur Beteiligung von Bürger/-innen in Haushaltsfragen (Bürgerhaushalt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07927-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.9
Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der ecce - european centre for creative economy GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07970-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.10
Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08094-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.11
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Gewinnverwendung 2011 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07723-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.12
GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07851-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.13
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07765-12)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2012


Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erhalten:

„Mit Blick auf die Freiziehung der Hauptschule Lützowstraße zum 31.07.2015 werden schrittweise Schulräume entsprechend frei. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bekräftigt, dass die freiwerdenden Schulräume der „Bunten Schule“ zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht für das Jahr 2011/12 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund mit oben genanntem Zusatz zur Kenntnis.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht für das Jahr 2011/12 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund und die Empfehlung zur Kenntnis.


zu TOP 9.14
Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Elektronische Personalakte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07579-12)
- Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2012


Nachfolgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 08.11.2012 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat zur Information vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 25.09.2012 vor:
Herr Rm Berndsen schlägt im Namen der SPD-Fraktion vor, eine Empfehlung für die Einführung der elektronischen Vorgangssachbearbeitung zusammen mit einem Zusatz auszusprechen. Es müsse die Vernichtung des Papiers gewährleistet sein, ein Einscannen, Ausdrucken o. ä. dürfe nicht erfolgen. Er sieht hier die Möglichkeit, Planstellen einzusparen.

Auf die Nachfrage der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke), ob der Datenschutz bei diesem Thema involviert war, stellt Herr Müller heraus, dass der Datenschutzbeauftragte in der Projektgruppe beteiligt wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt einstimmig dem Zusatz, dass die Vernichtung der Altakten gewährleistet sein muss, zu und fasst er mit dieser Ergänzung einstimmig die nachfolgende Empfehlung:
Der Rat beschließt die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung mit elektronischer Personalaktenführung bei der Stadt Dortmund in dem jeweils machbaren und wirtschaftlichen Umfang.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und den Auszug des AFBL, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 10.2
Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06638-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.3
Ersatzbeschaffung eines Kranwagens für die Feuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07691-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2012


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 06.11.2012 vor:

„Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Variante a)
Der Rat der Stadt beschließt die Beschaffung eines Kranwagens.
Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.185.000 € bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000161 -Beschaffung eines Kranwagens- in Verbindung mit der Finanzposition 780 400 -Auszahlung für den Erwerb von Anlagen/Maschinen.
Damit wird die Einhaltung der Schutzziele des Brandschutzbedarfsplanes 2001 weiterhin in vollem Umfang zugesichert und der Sicherheitsstandard in Dortmund bleibt auf dem Niveau vergleichbarer Großstädte. Die Wiederbeschaffung entspricht außerdem den Empfehlungen der externen Unternehmensberatung RINKE Kommunalteam.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 7. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 13.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08104-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.5
- unbesetzt -


zu TOP 10.6
Auflösung der Haushaltsbegleitkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08254-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2012


Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 08.11.2012 hat dem Hauptausschuss und Ältestenrat vorgelegen:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender A
ntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften/Rat beschließt, die Zielsetzungen der Haushaltsbegleitkommission, die mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung beschlossen wurden, sowie die Ratsbeschlüsse zu den darüber hinausgehenden Aufgaben der Haushaltsbegleitkommission als verbindliche Aufgaben des mit Sonderfunktionen ausgestatteten Ältestenrates festzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt, die Haushaltsbegleitkommission mit sofortiger Wirkung aufzulösen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage und die Empfehlung des AFBL ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.7
- unbesetzt -

zu TOP 10.8
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07934-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.9
Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.4 – Feststellung der Tagesordnung – vom Hauptausschuss und Ältestenrat von der Tagesordnung abgesetzt.


11. Anfragen
- unbesetzt –



Herr OB Sierau schloss die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates um 13:05 Uhr.


Der Oberbürgermeister



Ullrich Sierau Utz Kowalewski
Ratsmitglied

Beate Skodzik
Schriftführerin