Niederschrift

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 23.09.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Helga Hilbert Zamfirescu i.V. für Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann-Rohr (B 90/Die Grünen)
Rm Andreas Wittkamp i.V. für Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jutta Seybusch – StA 14
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Alfred Leist – StA 21
Bodo Schneider –StA 23
Detlef Niederquell – StA 23
Herr Wichmann – StA 19
Herr Borchardt – StA 10
Herr Pähler – StA 11
Wolfgang Schulz – StA 40
Bernd Schulte – StA 66

3. Gäste:

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Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 23.09.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am25.06.2010

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.07.2010

2. Finanzen

2.1 3. Managementbericht zum Haushalt 2010
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

2.2 Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01737-10)

2.3 Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01744-10)

2.4 Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 (Gemeindeordnung) GO NRW über die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01826-10)

2.5 Geschäftsbereich Parkanlagen:
Erhöhung der Jahreskartenpreise und Anpassung der Tarifstruktur des Tageseintrittspreises für den Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-10)
2.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01683-10)

2.7 Verzinsung von Darlehen aus dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01823-10)

2.8 Soforthilfen für Kommunen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02083-10)

2.10 Abwicklung des Haushaltsjahres 2010
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02087-10)

3. Beteiligungen

3.1 Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft im Bereich der Abfallentsorgung zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Hamm ab 01.01.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01855-10)

3.2 Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG über die KEB Holding AG
- Gründung einer Zwischenholding -
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01804-10)

3.3 Beteiligung an der Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01719-10)

3.4 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2011-31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01759-10)

3.5 Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
hier: Finanzierungsübertragung ab dem Jahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01785-10)

3.6 Westfalenhallen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02084-10)

3.7 Klinikum Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02085-10)

3.8 Kostensituation U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02088-10)

3.9 U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02090-10)

4. Liegenschaften

4.1 Kreisverkehre Mengeder Spinne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01394-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2010
(Drucksache Nr.: 01394-10)

4.2 Kanalerneuerung in der Provinzialstraße und Umgestaltung der Provinzialstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01304-10)

4.3 Kanalerneuerung Bodelschwingher Straße
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01652-10)

4.4 Kanalerneuerung Nortkirchenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15888-09)

4.5 Neubau einer Sporthalle am Reinoldus- und-Schiller Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01906-10)

5. Sondervermögen

5.1 Technologiezentrum Dortmund GmbH - Stammkapitalerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01697-10)

5.2 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2010 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01725-10)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Matzanke benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet im Wege der Dringlichkeit, folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Zusatzpaket "Haushaltsbegleitbeschluss" zum Haushalt
2010 (Ertragssteigerungen);
hier: Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte

Der Punkt wird unter TOP 2.9 behandelt.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am25.06.2010

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.06.2010 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.07.2010

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) merkt an, dass bei der Liste der anwesenden Mitglieder fälschlicherweise statt seines Namens der Name von Frau Dr. Littmann eingetragen wurde.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.07.2010 einstimmig genehmigt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
3. Managementbericht zum Haushalt 2010
(Drucksache Nr.: 02194-10)

Anhand eines Folienvortrages erläutert Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) die aktuelle Haushaltslage.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bittet Herrn Stüdemann, noch einmal näher auf die Mindererträge einzugehen und fragt nach, wie die Pressemeldung aus der Westfälischen Rundschau von heute zu bewerten sei, nach der die Stadt Dortmund mit Rückzahlungen im Bereich der Kosten der Unterkunft in Höhe von 6,5 Mio. € rechnen könne.

Herr Stüdemann gibt an, dass mit den vorliegenden Zahlen auch gegenüber der Kommunalaufsicht eine Verbesserung von vermutlich 5 bis 10 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung belegt werden konnte. Zu den Kosten der Unterkunft sagte er eine Antwort zur nächsten Sitzung zu. Zu den Mindererträgen bei Veräußerungen kündigt Herr Stüdemann entsprechende Beschlussvorlagen für die Novembersitzung an. Bereits jetzt könne er aber sagen, dass die Risikoeinschätzung mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 bis 75 % zu hoch angesetzt sei und wesentlich niedriger ausfallen werde.

Herr Bartsch (CDU) fragt nach dem Grund des Anstiegs beim ruhenden Personal von 322 im Jahr 2009 auf 362 im August 2010. Im Jahresdurchschnitt würden hier rd. 320 bis 330 Personen ausgewiesen.

Herr Stüdemann sagt die Beantwortung zur nächsten Sitzung zu.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kritisiert, dass der Personalabbau aus seiner Sicht nicht schnell genug vorangehe. Er fragt nach, mit welchem Personalabbau konkret zum Ende des Jahres gerechnet werde und ob es Möglichkeiten gebe, das Personal schneller abzubauen. Herr Rettstadt nimmt Bezug auf die von der Bezirksregierung aufgezeigten Haushaltsrisiken und äußert zum Bereich der Jugendhilfe, dass es hier seiner Meinung nach im Vergleich zu anderen Städten noch Potenziale gebe.

Herr Stüdemann gibt an, dass bis zum Jahresende mit einem Personalabbau von 1,4 % gerechnet werde. Dies sei seit Jahren das erste Mal, dass überhaupt ein Personalabbau stattfinde. Man dürfe dabei nicht vergessen, dass es pflichtige Bereiche gebe, bei denen eine Personalausweitung nicht verhindert werden könne. Beispielhaft führt Herr Stüdemann hier die Bereiche Feuerwehr und Kindertagesbetreuung an. Die Annahme aus dem Jahre 2006, dass man in einem Stufenverfahren jährlich 2,5 % der Personalkosten durch die technische Optimierung der Verwaltungsabläufe einsparen könne, habe sich als nicht realistisch erwiesen. Dies habe lediglich dazu geführt, dass die auf dieser Basis angesetzten Personalkostenbudgets in den Fachbereichen eine strukturelle Unterfinanzierung erzeugt hätten. Mittelfristig könne man, soweit eine Abschöpfung der Altersfluktuation gelänge und die pflichtige Personalausweitung gegengerechnet werde, mit einer Personalkostenreduzierung um ca. 1,5 % rechnen. Zum Thema Jugendhilfe erläutert Herr Stüdemann, dass es schwierig sei, Jugendhilfemaßnahmen durch Regulierungsverfahren in ihrer Kostenentwicklung zu beeinflussen. Prinzipiell sei dies zwar möglich, erfordere aber größeren Aufwand. Herr Stüdemann zeigt anhand von Beispielen wie der stationären Unterbringung oder der Fallzahlsteigerung bei der Autismusbetreuung einige Situationen auf, bei denen sich die Kostenentwicklung nicht durch die Jugendverwaltung steuern lässt. Man arbeite an einer Verbesserung und berücksichtige auch die Hinweise der Bezirksregierung. Herr Stüdemann hofft, dass Anfang 2011 entsprechende Arbeitergebnisse vorliegen.

Herr Krüger bittet um nähere Erläuterungen zu den für den November angekündigten Beschlussvorlagen.

Herr Stüdemann führt aus, dass es bei den angekündigten Vorlagen um Vertragsverhandlungen gehe, deren nähere Einzelheiten nicht in öffentlicher Sitzung besprochen werden könnten. Im Wesentlichen gehe es hier um die Grundstücke im Bereich des Flughafens, den Gebäudebestand der Stadt und den sachzielfreien Grundbesitz.

zu TOP 2.2
Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01737-10)

- Keine Wortmeldung –

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01744-10)

Mehrere Ausschussmitglieder bemängeln die Form der Darstellung des Controllingberichts.

Herr Rettstadt äußert seine Befürchtung, dass der Plan, die kommunalen Tochtergesellschaften an der Haushaltskonsolidierung zu beteiligen, nicht wirklich umgesetzt werde. Er frage sich, welchen Einfluss die Stadt noch auf ihre kommunalen Unternehmen habe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass aus seiner Sicht die von den Tochtergesellschaften geforderten Abführungen, die von der Politik beschlossen worden seien, mehr als zumutbar seien. Die Tochtergesellschaften seien stark und die Abführungen würden bei ihnen nicht zu finanziellen Engpässen führen. Außerdem gebe es hierzu einen Lenkungskreis und regelmäßige Gespräche. In den Aufsichtsräten müssten allerdings die vom Rat entsandten Vertreter entsprechend agieren.
Herr Stüdemann nimmt Bezug auf die Befürchtungen von Herrn Rettstadt und erklärt, dass es an einigen Stellen statt zu einer direkten Abführung zu anderen kompensatorischen Leistungen, beispielsweise der DSW21 im Zusammenhang mit dem Phoenix-See, gekommen sei. Dies sei ebenfalls akzeptabel solange eine echte Budgetentlastung hierdurch eintrete.
Herr Stüdemann gibt Erläuterungen zu weiteren Themen wie Mobilität und Fahrzeugbestand, Vergabeverfahren und Insourcing.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt bezüglich der aufgeführten Zielerreichungsgrade nach, wie die nicht erreichten Finanzziele kompensiert werden sollen. Er fragt im Weiteren nach, was in diesem Jahr durch die Optimierung des Flächenmanagements eingespart werden könne.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) äußert seine Meinung, dass es besser sei, wenn die städtischen Tochtergesellschaften statt Kosten zu übernehmen der Stadt Erlöse zuführen würden. Über deren Verwendung könnten dann nämlich die Ratsvertreter entscheiden. Dies diene auch der Transparenz des Haushalts.

Frau Starke (SPD) begrüßt die regelmäßigen Gespräche mit den Tochtergesellschaften. Frau Starke bittet um eine Aufstellung darüber, wie sich die Beiträge der städtischen Unternehmen für den Haushalt 2010 darstellen. Zum Thema Personalabbau fragt Frau Starke nach, ob der Prozentsatz der Mitarbeiter genannt werden könne, die eine andere Ausbildung hätten als die für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Dies sei interessant für die Einschätzung, wie realistisch ein geplanter Personalabbau sein könne.

Herr Reppin (CDU) hebt positiv hervor, dass mittlerweile überhaupt ein regelmäßiger Controllingbericht erstellt werde. Lediglich die Form der Darstellung sei noch zu kritisieren. Auffällig sei für ihn die unterschiedliche Umsetzungsgeschwindigkeit in den einzelnen Dezernaten. Er regt an, ein betriebliches Vorschlagswesen mit entsprechenden Prämien zu installieren.

Herr Stüdemann erläutert die Veranschlagung der geplanten Spareffekte. Man werde an einer besseren Darstellung des Statusberichts arbeiten. Bezüglich der Kompensation nicht erreichter Finanzziele äußert Herr Stüdemann, dass dies nicht unproblematisch sei. Man habe aber beispielsweise in einem Dezernat nach entsprechender Nachforschung überschüssige Mittel zum Ausgleich einer nicht vermeidbaren Budgetüberschreitung in demselben Dezernat gefunden.
Eine Aufstellung zu den Personalqualifikationen habe er aktuell nicht zur Verfügung. Herr Stüdemann warnt davor, hierdurch falsche Erwartungen zu wecken. Es sei wichtig, dass alle Anstrengungen unternommen würden, wiederzubesetzende Stellen zuerst aus dem vorhandenen Personal zu füllen.

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den beigefügten Controllingbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 (Gemeindeordnung) GO NRW über die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01826-10)

Herr Rettstadt gibt an, dass sich seine Fraktion enthalten werde.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) signalisiert die Ablehnung seiner Fraktion.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU) bittet die Verwaltung, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nach einem ausreichenden Zeitraum einen Erfahrungsbericht über die Erhebung der Steuer vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die nachstehende durch den Oberbürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen.

zu TOP 2.5
Geschäftsbereich Parkanlagen:
Erhöhung der Jahreskartenpreise und Anpassung der Tarifstruktur des Tageseintrittspreises für den Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Preise für die Jahreskarten des Westfalenpark zu erhöhen sowie die Tarifstruktur für Tageseintritt, Turmauffahrt und Jahreskarten ab dem 01.11.2010 anzupassen.

zu TOP 2.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01683-10)

- Keine Wortmeldung –

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2010 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 187.602,35 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 458.900,00 €.


zu TOP 2.7
Verzinsung von Darlehen aus dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01823-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die Darlehen aus dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.

zu TOP 2.8
Soforthilfen für Kommunen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02083-10-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung hat vorgelegen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 2.9
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Zusatzpaket "Haushaltsbegleitbeschluss" zum Haushalt 2010 (Ertragssteigerungen);
hier: Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01817-10)

Herr Stammnitz (Die Linke) reklamiert weiteren Beratungsbedarf für seine Fraktion und bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung passieren.

zu TOP 2.10
Abwicklung des Haushaltsjahres 2010
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02087-10-E2)

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll zur nächsten Sitzung beantwortet werden.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft im Bereich der Abfallentsorgung zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Hamm ab 01.01.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01855-10)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kommunale ARGE Abfall Dortmund/Hamm“ gemäß § 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit - GKG NW mit Wirkung zum 01.01.2011.

zu TOP 3.2
Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG über die KEB Holding AG
- Gründung einer Zwischenholding -
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01804-10)

Die folgenden Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste und die dazu erfolgten Antworten der Verwaltung lagen dem Ausschuss als Tischvorlagen vor:

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2010, öffentlicher Teil
Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste zu " Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund
an der RWE AG über die KEB Holding AG - Gründung einer Zwischenholding -
Drucksache Nr.01804-10-E1

Sehr geehrte Damen und Herren,

die schriftliche Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21. September 2010 darf ich wie
folgt beantworten:

1. In welchem Umfang und zu welchen Konditionen (z.B. Art der Beteiligung, Aktienkurs, Abschläge auf den Aktienkurs, Finanzierung über Fremdkapitaleinsatz über welchen Zeitraum, etc.) planen die DSW21/Stadt Dortmund einen weiteren RWE-Aktienerwerb?
Hierzu wird auch um eine aussagekräftige aktualisierte Darstellung der Gesellschaftsstruktur
der RWEB GmbH & Co. KG gebeten (vgl. Anlage zu DS-Nr. 15453-09).

Zu 1.)
Die Überlegungen zu weiteren Aktienerwerben befinden sich in einem sehr frühen Stadium.
Daher können die gestellten Detailfragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet
werden.
Eine aktualisierte Darstellung der Gesellschafterstruktur der RWEB GmbH & Co. KG, die
einen möglichen zukünftigen Aktienerwerb miteinbezieht, kann aus diesen Gründen auch
nicht vorgelegt werden.

2. Zu welchen Zeitpunkten, in welchen Größenordnungen und zu welchen Kursen erfolgten die in der Vorlage (DS-Nr. 15453-09) skizzierten Anteilsübernahmen sowie die damit verbundenen sukzessiven Finanzierungen? Welche Gründe lagen der vereinbarten Ratenzahlung zu Grunde?

Zu 2.)
Die Ratsvorlage aus 2009 enthielt folgende Aussage: "Für DSW21 belaufen sich die Kosten für die Erweiterung der Beteiligung auf rd. 103 Mio. €. Im ersten Schritt plant DSW21, RWEAktien zu einem Kaufpreis von rd. 63 Mio. € zu übernehmen. In einem weiteren Schritt sollen nach spätestens fünf Jahren die restlichen Aktien über den Differenzbetrag in Höhe von rd. 40 Mio. € übernommen werden." (vgl. Drucksache-Nr. 15453-09)
Die in der Ratsvorlage beschriebene Transaktion ist im Vorjahr durch die KEB Holding AG
umgesetzt worden. Die schrittweise Finanzierung ergab sich aus KEB-internen Vereinbarungen.

3. Wer bringt die zur Erreichung des Schachtelprivilegs fehlenden Prozente in welchem Umfang in die neu zu gründende Gesellschaft ein?

Zu 3.)
Die Vorlage weist auf Seite 2 aus, dass die KEB Holding AG sowie die Essener Versorgungsund
Verkehrsgesellschaft mbH jeweils eine 11,2%ige Beteiligung an der RW Holding AG halten. In der Vorlage wird auf Seite 3 erläutert, dass Gründungsgesellschafter der neuen Gesellschaft die KEB Holding AG und die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH sein werden. Demzufolge wird die Zwischenholding 2 Anteile à 11,2% halten, also 22,4 %. Die gewerbesteuerliche Mindestbeteiligung von 15% ist damit gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stüdemann

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisiert die Ablehnung seiner Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt der Gründung der RW Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als Zwischenholding innerhalb der mit der RWE AG bestehenden Beteiligungskette zu und genehmigt die durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

zu TOP 3.3
Beteiligung an der Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01719-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der TechnologieZentrumDortmund GmbH mit 49 % an der Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH zu.

zu TOP 3.4
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2011-31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01759-10)

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärt, dass sich seine Fraktion enthalten werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2010 hinaus bis zum 31.12.2012 zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales fortführt.

zu TOP 3.5
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
hier: Finanzierungsübertragung ab dem Jahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01785-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Teil A

1. Der Rat der Stadt beschließt, folgende Finanzierungsaufgaben auf den Zweckverband VRR zu übertragen (gem. Beschluss zur Änderung der Zweckverbandssatzung, ZV-Drucksache R/VII/2009/0362):

Finanzierung und Sicherstellung der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste in Zusammen-hang mit der Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste nach dem Personen-beförderungesetz auf der Basis von Artikel 8 Absatz 2 (Bestandsbetrauungen) bzw. Artikel 3 und 5 (Neuvergaben) VO (EG) Nr. 1370/2007 und der sonstigen europa-rechtlichen Vorschriften. Es gilt die entsprechende VRR-Finanzierungsrichtlinie.
Finanzierung und Sicherstellung der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen von Infrastrukturbetreibern im Zusammenhang mit dem Bau und der Vorhaltung von ÖPNV-bedingter Infrastruktur auf der Basis von Artikel 9 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit den europarechtlichen Vorschriften. Es gilt die entsprechende VRR-Finanzierungsrichtlinie.
Anpassung und Fortschreibung der VRR-Finanzierungsrichtlinie sowie sonstiger in Zusammenhang mit Buchstaben a) und b) erforderlichen Richtlinien.
Erlass allgemeiner Vorschriften im Sinne von Artikel 2 Buchstabe l) VO (EG) Nr. 1370/2007 (insbesondere gemäß Artikel 3 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 zur Festsetzung des VRR-Gemeinschaftstarifs als Höchsttarif für alle Fahrgäste oder bestimmte Gruppen von Fahrgästen) sowie von Durchführungsvorschriften gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c) VO (EG) Nr. 1370/2007.
Bekanntmachung des Gesamtberichts nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen der o.g. Zuständigkeit.

2. Der Beschluss zu Ziffer 1 ist, analog der Laufzeit der Übergangsvorschriften der VO (EG) Nr. 1370/2007, befristet bis zum 31. Dezember 2019 und gilt danach, unter Beachtung der Kündigungsmöglichkeiten der Zweckverbandssatzung, weiter (s. Beschluss zur Änderung der Zweckverbandssatzung, ZV-Drucksache R/VII/2009/0362). Von dieser Befristung ist die notwendige Zeit zur Abrechnung des letzten Finanzierungsjahres ausgenommen. Aufgrund des zeitlichen Ablaufs heißt dies, dass beispielsweise die Abrechnung des Finanzierungsjahres 2019 mit Spitzenausgleich der Ergebnisrechnung im Jahr 2021 erfolgen wird.

Teil B
1. Der Rat der Stadt beschließt, folgende Aufgaben auf den Zweckverband VRR zu übertragen (gem. Beschluss zur Änderung der Zweckverbandssatzung, ZV-Drucksache R/VII/2009/0362):
a) Die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW. Es gilt die entsprechende VRR-Finanzierungsrichtlinie.
b) Anpassung der in Zusammenhang mit Buchstaben a) erforderlichen Förderrichtlinien.
2. Eine Änderung der Beschlussfassung zur Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW (Teil B dieser Beschlussvorlage) hat keine Auswirkungen auf die Beschlussfassung zur Finanzierungsübertragung auf den VRR (Teil A dieser Beschlussvorlage).

3. Der Beschluss zur Abwicklung der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW ist, analog der Laufzeit der Übergangsvorschriften der VO (EG ) Nr. 1370/2007, befristet bis zum 31. Dezember 2019 und gilt danach, unter Beachtung der Kündigungsmöglichkeiten der Zweckverbandssatzung, weiter (s. Beschluss zur Änderung der Zweckverbandssatzung, ZV-Drucksache R/VII/2009/0362). Von dieser Befristung ist die notwendige Zeit zur Abrechnung des letzten Abrechnungsjahres ausgenommen.

zu TOP 3.6
Westfalenhallen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02084-10)

Die Antwort der Verwaltung hat vorgelegen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 3.7
Klinikum Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02085-10)

Die Antwort der Verwaltung soll zur nächsten Ausschusssitzung vorliegen.

zu TOP 3.8
Kostensituation U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02088-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Tischvorlage vor:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind nach wie vor der Auffassung, dass die Sanierung des U-turms und die geplanten Nutzungen eine große Bereicherung für Dortmund sind. Das große Interesse an dem Projekt macht deutlich, dass die Entscheidung zugunsten der Sanierung richtig war. Aufgrund der erheblichen Kosten ist es jedoch notwendig, zu jedem Zeitpunkt transparent zu machen, ob das Kostenlimit eingehalten oder aus welchen Gründen es überschritten wird. Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen:
1. Die Verwaltung wird gebeten eine Kostenfortschreibung zur Sanierung des U-Turmes vorzunehmen. Gegenstand der vorzunehmenden Kostenfortschreibung sind insbesondere die bisherigen und absehbaren Investitionsaufwendungen:
- für die Dach- und Fassadensanierung
- für vorgenommenen Beschleunigungsmaßnahmen
- für den funktionalen Ausbau zur Unterbringung des Museums und der von den Kulturbetrieben getragenen Einrichtungen
- für die beweglichen Einrichtungen
- für die Umsetzung des Gastronomiekonzepts
- für die eigentlichen Umbauarbeiten entsprechend den Förderantrag
2. Die voraussichtlichen Betriebskosten wurde gemäß Mitteilung der Verwaltung vom 18.02.2010 mit 5,92 Mio. € veranschlagt. Ursprünglich waren Betriebskosten von rund 1.856 Mio. € (vergleiche Vorlage vom 07.09.2005) veranschlagt worden. Mit Hinweis auf weitere Investitionsmehraufwendungen und die durch die Personalagentur vorgenommenen Personalüberlassungen wird um eine Aktualisierung der voraussichtlichen Betriebskosten gebeten.
3. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit weitere Finanzierungsbeschlüsse vorbereitet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Hintergrund:

Der Rat der Stadt Dortmund hatte in seiner Sitzung vom 22.09.2005 die Einleitung eines Architektenwettbewerbs zur musealen Nutzung des U-Turms beschlossen. Der maximale Kostenrahmen für die Sanierung und Umnutzung des Dortmunder U als Museum belief sich entsprechend des von der Firma Assmann vorgelegten Kostenrahmens auf 34.568.000 €.

Mit Vorlage vom 04.03.2008 wurde der Rat in Kenntnis gesetzt, dass der Förderantrag zum Nutzungskonzept „U-Turm“/„Zentrum für Kunst und Kreativität“ von der damaligen Landesregierung positiv beschieden wird. Auf Grundlage eines förderfähigen Finanzierungsvolumens in der Größenordnung von 45,8 Mio. € wurde ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 70 % bzw. 32,2 Mio. € in Aussicht gestellt. Entsprechend den Anlagen zur vorgenannten Ratsvorlage waren die Kosten des Innenausbaus Gegenstand der Kostenberechnung über 45,8 Mio. €.

Mit Vorlage vom 02.02.2009 wurde der Rat erstmalig in Kenntnis gesetzt, dass die Sanierung des U-Turms vom Land auf der Basis eines Messestandards gefördert wird. Mittel für den funktionalen Ausbau zur Unterbringung des Museums und der von den Kulturbetrieben getragenen o.g. Einrichtungen sind im geförderten Umbau von 45,8 Mio. € nicht enthalten.

Mit Beschluss des Rates vom 26.02.2009 wurde das Sondervermögen ermächtigt Investitionen im Umfang von ca. 3,65 Mio. € für ein Gastronomiekonzept zu tätigen. Die Ausschreibung entsprechender Bauleistungen ist angesichts der sich abzeichnenden Kostenhöhe aufgehoben worden. Eine Überplanung und Neuausschreibung wird zurzeit vorbereitet.

Mit Beschluss des Rates vom 22.09.2009 wurden für neu zu beschaffende bewegliche Vermögensgegenstände im Rahmen des Umzuges des Museums am Ostwall in den U-Turm 3,0 Mio. € für das Jahr 2010 bewilligt.

Mit Vorlage vom 02.02.2010 wurde das Sondervermögen ermächtigt in 2010 für den nutzerspezifischen Endausbau und die Ausstattung Investitionen im Umfang von ca.
1,5 Mio € zu tätigen.


Die Dach- und Fachsanierung des U-Turmes – ursprünglich mit 4,9 Mio. € kalkuliert - wurde mit Stand vom 18.02.2010 auf 10 Mio. € veranschlagt. Die eigentlichen Umbaukosten (ursprünglich 34,568 Mio. €, Kostenberechnung gemäß Förderantrag 45,8 Mio. €) haben sich mit Stand vom Februar 2010 auf rund 49 Mio. € erhöht.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass zur Zeit an einer Kostenfortschreibung gearbeitet werde. Hierbei seien getrennt die drei Bereiche Förderprojekt, Dach- und Fachsanierung und die Ausbau- und Ausstattungsinvestitionen darzustellen. Herr Stüdemann berichtet über Schwierigkeiten mit den Förderbescheiden. So zweifelten Bürokraten auf EU-Ebene die Dreiteilung des Investitionsvorhabens an. Es bestünde die Gefahr, hierbei in die Notifizierungspflicht zu kommen. Die Stadt Dortmund habe den Förderantrag aber ordnungsgemäß und in Abstimmung mit allen beteiligten Ministerien und Stellen auf Landesebene im August 2008 gestellt und im November 2008 mit der besagten Dreiteilung der Investitionen bewilligt bekommen. Hierbei sei auch die EU-Ebene beteiligt gewesen und habe entsprechende EU-Mittel ausgereicht. Die jetzt agierenden Personen auf der EU-Ebene hätten aber offensichtlich eine andere förderrechtliche Auffassung als die, die zum Zeitpunkt der Mittelbewilligung gehandelt haben. Es sei im Interesse der Stadt, die Baumaßnahme schnellstmöglich zu Ende zu bringen und alle Fördermittel abzurufen. Die Landesregierung habe die Stadt aufgefordert, alle Zahlenwerke in Sachen U-Turm vor einer Herausgabe mit ihr abzustimmen. Herr Stüdemann erläutert, dass die Beschleunigungsmaßnahmen, die sich kostenerhöhend ausgewirkt haben, notwendig gewesen seien, weil nach dem Förderbescheid bestimmte Fristen eingehalten werden mussten. Eine Rückforderung von Fördermitteln wegen Fristüberschreitung wäre deutlich teurer gewesen als die Beschleunigungsmaßnahmen. Im Förderprojekt bewege man sich nach der derzeitigen Erkenntnis noch im gesetzten Rahmen von maximal 50 Mio. €. Herr Stüdemann berichtet beispielhaft über etliche Probleme beim Ausbau des U-Turms, die immer wieder zu Verzögerungen führten. Es müsse festgestellt werden, dass das Architekturbüro und die bauleitende Firma ihre vollmundigen Zusagen zu den einzelnen Fertigstellungsterminen nicht habe halten können.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bittet, auf die richtige Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Investitionen zu achten. Er bittet auch um belastbare Auskünfte zu den Betriebskosten.

Herr Stüdemann erläutert, dass die Zuordnung der Kosten sehr penibel vorgenommen werde. So seien hieran ein externer Kostenerfasser, die bauleitende Firma, die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt beteiligt.

zu TOP 3.9
U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02090-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss zeitnah – sowie künftig quartalsweise - eine aktuelle Kostenfortschreibung für das Bauprojekt Dortmunder U – inkl. Kostenschätzungen, Kostenberechnungen, Kostenanschlag, Kostenfeststellung pro Kostengruppe – vorzulegen.

Begründung:

Gegenüber dem von der Fa. Assmann noch im Jahr 2005 kalkulierten Kostenrahmen von 34,6 Mio. € sind die Kosten des U-Turms mittlerweile auf knapp 50 Mio. € gestiegen. Ferner sind Kostensteigerungen für den nutzerspezifischen Endausbau aller Etagen (rd. 800.000 €), gestiegene Betriebskosten (rd. 1,1 Mio. € für die Jahre 2010 bis 2013 ggü. der Planung aus 2006), Mehrkosten bei der Dach- und Fachsanierung (5,1 Mio. €) sowie Kostensteigerungen beim Gastronomiekonzept, bei der Leitungsstruktur und der Energiezentrale (zusammen rd. 600.000 €) zu verzeichnen. Damit ist das gesamte Projekt erheblich teurer geworden, als ursprünglich kalkuliert.

Wie der Kämmerer auf Anfrage (vgl. DS-Nr. 01761-10) mitteilt, geht die aktuelle Kostenschätzung (trotz zwischenzeitlicher Verzögerungen) zwar davon aus, dass das Umbauvolumen unterhalb des für EU-Prüfverfahren für Großprojekte relevanten Schwellenwertes von 50 Mio. € bleibt, eine Garantie könne dafür jedoch nicht übernommen werden.

Damit besteht die Gefahr, dass es aufgrund eines nachträglich erforderlichen Anzeigeverfahrens bei der EU-Kommission zu aufwendigen und zeitintensiven Beihilfeprüfungen kommen kann. Somit wäre nicht auszuschließen, dass sich gegebenenfalls noch nicht abgerufene Fördermittel verzögern, so dass Vorfinanzierungen der Stadt notwendig werden könnten.

Vor diesem Hintergrund ist eine permanente aktualisierte Kostenfortschreibung zwingend erforderlich, die auch den politischen Gremien nicht vorenthalten werden sollte. Zur Verfahrensvereinfachung wird angeregt, diese über die Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung zu stellen.



Darüber hinaus wird die Verwaltung im Rahmen einer sog. „worst case“-Betrachtung gebeten schriftlich darzulegen, welche Konsequenzen (z.B. förderrechtlich, haushaltstechnisch, zeitlich, etc.) ggf. mit einer solchen EU-Prüfung verbunden sein können.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläutert anhand eines Beispiels den Antrag seiner Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste.

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Kreisverkehre Mengeder Spinne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01394-10)

Herr Stammnitz erklärt, er könne die Dringlichkeit der Maßnahme nicht erkennen und stellt den Antrag, die Angelegenheit im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2011 im Rat zu behandeln.

Herr Schulte (Tiefbauverwaltung) erläutert die Vorlage und verweist dabei auf die bisherige ungünstige verkehrliche Situation, die durch die Anlage eines Doppelkreisverkehrs verbessert werden soll.

Herr Harnisch (SPD) verweist auf die zustimmende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien. Er äußert seine Meinung, dass der Beschlussvorschlag zu einer erheblichen Verbesserung der Situation führen werde und signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion.

Nach Ansicht von Herrn Rettstadt (FDP/Bürgerliste) besteht keine Notwendigkeit, die Angelegenheit in den Rat zu schieben. Außerdem sei hier ein Beschluss in der Zuständigkeit des Ausschusses vorgesehen. Er signalisiert ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion.

Herr Stammnitz modifiziert seinen Antrag dahingehend, dass die Angelegenheit nach der Haushaltsdebatte entschieden werden soll.

Herr Reppin (CDU) verweist darauf, dass die Maßnahme bereits im Haushaltsplan 2010 und über die mittelfristige Finanzplanung auch für die Folgejahre finanziert sei. Er sehe auch nicht ein, warum der Ausschuss sein Entscheidungsrecht an den Rat abgeben solle.

Auf Nachfrage von Herrn Monegel (Vorsitzender, CDU) zieht Herr Stammnitz seinen Antrag zurück.

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke die Maßnahme Kreisverkehre Mengeder Spinne mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500.000 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014140 – Kreisverkehre Mengeder Spinne – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2010: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 500.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 900.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 20.006 Euro.

zu TOP 4.2
Kanalerneuerung in der Provinzialstraße und Umgestaltung der Provinzialstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01304-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Beschluss mit der DS-Nr.: 02797-05 am 15.09.2005 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für die Umgestaltung der Provinzialstraße in Höhe von 1.750.000 Euro um 550.000 Euro auf 2.300.000 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Kanalerneuerung Provinzialstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.800.000 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Provinzialstraße erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014157 – Umbau Provinzialstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis 2009: 904.513,75 Euro
Haushaltsjahr 2010: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 470.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 495.486,25 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 30.552 Euro.

Die Finanzierung der Kanalerneuerung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014838 – Kanalerneuerung Provinzialstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis 2009: 32.198,43 Euro
Haushaltsjahr 2010: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 810.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 607.801,57 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 75.190 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 4.3
Kanalerneuerung Bodelschwingher Straße
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01652-10)

- Keine Wortmeldung -

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften genehmigt einstimmig die folgende nach § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die Kanalerneuerung Bodelschwingher Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 800.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66M01104014172 – Kanalerneuerung Bodelschwingher Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2009 23.952,75 Euro
Haushaltsjahr 2010 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011 476.047,25 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 11.700,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 4.4
Kanalerneuerung Nortkirchenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15888-09)

- Keine Wortmeldung -

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund beschließt einstimmig die Kanalerneuerung Nortkirchenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014946 – Kanalbaumaßnahme Nortkirchenstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2009: 38.790,66 €
Haushaltsjahr 2010: 20.000,00 €
Haushaltsjahr 2011: 600.000,00 €
Haushaltsjahr 2012: 141.209,34 €

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 11.700 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 4.5
Neubau einer Sporthalle am Reinoldus- und-Schiller Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01906-10)

Herr Stammnitz (Die Linke) kündigt einen Zusatz- und Ergänzungsantrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an. Er werde sich heute der Stimme enthalten.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum die Voruntersuchungen nicht durch eigenes Personal durchgeführt werden. Er fragt im Weiteren nach, inwieweit die vorgesehenen Miet- und Pachtzahlungen im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung verankert seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es sich bei den Voruntersuchungen um spezielle Baugrunduntersuchungen handle, für die es das erforderliche Fachpersonal bei der Stadt nicht gebe.
Die Mieten und Pachten seien im Haushaltsplan und in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt. Für alle derart finanzierten Objekte wie Schulen, Kindertagesstätten und andere ergebe sich ein Gesamtvolumen von ca. 27 Mio. €.

Herr Reppin (CDU) fragt nach, warum bei den Kalkulationsunterlagen ein unrealistischer Fremdkapitalzins in Höhe von 7,5 % in Ansatz gebracht wurde.

Herr Schneider (Fachbereichsleitung Liegenschaftsamt) erklärt, dass es sich hier um eine Standardrechnung der Immobilienwirtschaft handle, die seitens der Immobilienwirtschaft immer nach gleichem Schema vorgenommen werde. Bei Fassung des Baubeschlusses werde die Kalkulation entsprechend mit realistischen Werten angepasst.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt und beauftragt die Verwaltung:

Die Planungen zum Neubau einer Sporthalle mit drei Übungseinheiten in der vorgestellten Form voranzutreiben und hierzu wirtschaftliche Umsetzungsvarianten, Eigenbau (Finanzierung über den Städt. Haushalt), Finanzierung durch das Sondervermögen und Anmietung durch den Hauhalt, Finanzierung durch Dritte und alleinige Anmietung durch Stadt zu prüfen. Der Kostenrahmen für die Halle beträgt nach derzeitigem Stand rd. 4,2 Mio €.

Für die Voruntersuchungen ist die Bereitstellung eines Budget in Höhe von 160.000 € erforderlich.

Die Finanzierung für Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 2010 des Amtes 4D unter dem Sachkonto 522200 – Aufwendungen für Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen – in Verbindung mit dem Auftrag 4D0801010009 – Sporthallenentwicklungs- und Sanierungsprogramm – veranschlagt.

Eine Budgetausweitung findet nicht statt.

Der Neubau ist als neue Maßnahme im Sinne des § 82 GO NW zu definieren. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der im betreffenden Haushaltsjahr geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung dieses Haushaltsjahres.

Die Ergebnisse sind dem Rat mit dem Ziel einer schnellen Umsetzung und Realisierung der Halle zeitnah zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Technologiezentrum Dortmund GmbH - Stammkapitalerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01697-10)

Frau Matzanke verlässt vor Beratung des TOP wegen des Mitwirkungsverbotes den Ratssaal.

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Stammkapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 800.000 € zu.

zu TOP 5.2
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2010 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01725-10)

- Keine Wortmeldung –

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den II. Quartalsbericht (Halbjahresbericht) des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.








Monegel
Matzanke
Bredensteffen
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführer