Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 03.04.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Bennedikt Penning (CDU) i. V. für Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Birgit Jörder (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

./.

3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Beate Skodzik – 2/Dez
Frank Krueger – 2/Dez
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20

Georg Bollmann – StA 21
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Martina Raddatz-Nowack – StA 40
Detlef Wienhöfer – 52/SFB
Dirk Otto Arndts – StA 30
Stefanie Dänner – StA 1
Cornelia Irle – StA 1
Jürgen Krause – StA 1
Dr. Christian Falk – StA 70
Birgit Niedergethmann – StA 61
Dagmar Knappe – StA 61

4. Gäste:

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.2014


2. Finanzen

2.0 Tarifabschluss
mündlicher Bericht

2.1 Gewerbesteuereinnahmen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11788-14-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11788-14-E2)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.02.14 versandt.
hierzu -> Ergänzung zur Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 11788-14-E3)

2.2 Verlängerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12003-14)

2.3 Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

2.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12124-14)


3. Beteiligungen

3.1 U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12086-14)

3.2 U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12311-14)

3.3 Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Haltern am See GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11991-14)

3.4 Beschaffung von Radio-Frequenz-Identifikation (RFID)-Technik zur Verbuchung von Medien in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11998-14)

3.5 Einmalzahlung für Orchestermusiker/-innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12047-14)

3.6 Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12278-14)


4. Liegenschaften

4.1 Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11894-14)

4.2 Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ neben dem Theater Dortmund als regionaler Standort in Nordrhein-Westfalen mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Juniorballett
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11356-13)

4.3 Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12058-14)

4.4 Barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11309-13)

4.5 Übertragung von Abwasseranlagen von der Emschergenossenschaft (17 Abwasseranlagen) und dem Lippeverband (1 Abwasseranlage) auf die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12078-14)

4.6 Rahmenvertrag zwischen Stadt und Emschergenossenschaft (EG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12084-14)

4.7 EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11618-14)

4.8 DFB-Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12338-14)

4.9 Geplantes Gewerbegebiet Osterschleppweg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11074-13-E2)


5. Sondervermögen

- nicht besetzt -


6. Sonstiges

6.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)

6.2 Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- Haushaltsbegleitbeschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11901-14)

6.3 Masterplan Energiewende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-14)

6.4 Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11993-14)

6.5 Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11819-14)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schwinn benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Stärkung der Teilhabe von EU-Zuwanderern und Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 6.6 behandelt.

Weiterhin hat die Verwaltung gebeten, einen mündlichen Bericht zum Thema

Tarifabschluss

auf die Tagesordnung zu nehmen.

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.0 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.2014

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) bittet, die Niederschrift wie folgt zu verbessern:

TOP 2.4, Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:

Mit diesen Änderungen wird die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.2014 genehmigt.






2. Finanzen

zu TOP 2.0
Tarifabschluss

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) informiert den Ausschuss über das Tarifergebnis und die daraus folgenden Kosten und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen. Ebenso sagt er für die kommende Ratssitzung eine entsprechende Vorlage zu.

zu TOP 2.1
Gewerbesteuereinnahmen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11788-14-E1)
hierzu > Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11788-14-E2)
hierzu > Ergänzung zur Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 11788-14-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 06.02.14 vor:
im 4. Managementbericht zum Haushalt 2013 wurde in einer Prognose davon
ausgegangen, dass sich der brutto-Gewerbesteuerertrag gegenüber dem für
das Jahr veranschlagten Planwert von 300,4 Mio. € auf 285 Mio. € um 15,4 Mio.
€ reduziert, womit unter Berücksichtigung sinkender Gewerbesteuerumlagen
und Finanzierungsbeteiligungen zum Fonds Deutscher Einheit eine netto-
Verschlechterung von insgesamt 13,2 Mio. € korrespondiert.
Um dieser Prognose einen endgültigen Wert gegenüberzustellen, wird die Verwaltung
um eine abschließende Darstellung und Bewertung der Gewerbesteuereinnahmen
für das Jahr 2013 gebeten, wobei auch notwendige Korrekturen
der Gewerbesteuereinnahmen im Jahresverlauf und deren Ursachen zu erläutern
sind.
Sofern eine abschließende Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist,
wird die Verwaltung gebeten, dies zum ehestmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zum erwähnten Vorgang nehme ich nachfolgend Stellung.

Die Gewerbesteuereinnahmen setzen sich aus den Gewerbesteuervorauszahlungen für das laufende Jahr und den endgültigen Veranlagungen für die Vorjahre zusammen. Im Jahr 2013 wurden vorläufig rd. 281,1 Mio. EURO Gewerbesteuer festgesetzt. Das Endergebnis liegt noch nicht vor.

Zu Beginn eines Jahres werden die Gewerbesteuervorauszahlungen anhand der letzten Veranlagungen und Vorauszahlungen fortgeschrieben und festgesetzt. Diese betrugen Anfang 2013 235,5 Mio. EURO. Im Schätzwege und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Arbeitskreises Steuerschätzung, der zweimal jährlich tagt und Aussagen zur Steuerentwicklung veröffentlicht, wurden Prognosewerte ermittelt. Anhand der Orientierungsdaten des Landes und des Gewerbesteueraufkommens des Vorjahres wurde der veranschlagte Planwert festgelegt.

Die Veränderungen der Gewerbesteuerfestsetzungen für Vorjahre sind abhängig von den Steuerfestsetzungen in den Gewerbesteuermessbescheiden (Grundlagenbescheide) die von der Finanzverwaltung erlassen und übersandt werden.

Ausgangspunkt für die Höhe der Gewerbesteuer ist immer der Gewinn aus Gewerbebetrieb, wie er sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes berechnet. Damit ist deutlich, dass die Gewerbesteuer im Grunde von der Ertragslage des Gewerbebetriebs abhängig ist. Trotz guter Ertragslage haben die Unternehmer die Möglichkeit durch Investitionen und die entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten, den Gewinn und damit die Gewerbesteuer zu mindern.

An die Steuerfestsetzungen in den Grundlagenbescheiden ist die Stadt Dortmund gebunden und kann diese nicht beeinflussen. Detaillierte Informationen oder Gründe für die Höhe des zu berücksichtigenden Gewinns/Verlustes werden mit Hinweis auf das Steuergeheimnis von der Finanzverwaltung nicht mitgeteilt. Insofern können diese Faktoren und die steuerliche Entwicklung von Gewerbetreibenden auch nicht analysiert und prognostiziert werden.

Wurden die Vorauszahlungen für die Vorjahre in ausreichender Höhe festgesetzt, kommt es zu keinen oder nur geringen Änderungen. Weichen die Veranlagungen von der Festsetzung der Vorauszahlungen deutlich ab, kommt es entsprechend zu Gewerbesteuerminderungen oder -erhöhungen.

Im Laufe eines Jahres werden die Prognosen anhand der fortschreitenden Veranlagungen immer wieder angepasst und zuverlässiger. Ein wesentliches Indiz für konkretere Prognosewerte zum Jahresende sind die abgegebenen Steuererklärungen und die von der Finanzverwaltung durchgeführten Gewerbesteuerveranlagungen. Die allgemeine Abgabefrist für eine Steuererklärung endet am 31.05. eines Jahres, Angehörige steuerberatender Berufe können diese bis zum 31.12. eines Jahres beim Finanzamt einreichen. Die Bearbeitung der Steuererklärung dauert in der Finanzverwaltung in der Regel zwischen zwei und sechs Monaten, so dass erst in den letzten drei bis vier Monaten des Jahres die tatsächliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens erkennbar ist.

Tabellarische Darstellung Gewerbesteueraufkommen 2009 bis 2014


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende ergänzende Antwort der Verwaltung vor:

Zum o.g. Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Ausschusses hatte ich Ihnen u. a. das vorläufige Gewerbesteueraufkommen für das Jahr 2013 mitgeteilt, weil das Endergebnis noch nicht vorlag.

Das endgültige Ergebnis zum Gewerbesteueraufkommen 2013 sollte nachgeliefert werden. Die Abschlussarbeiten wurden durchgeführt und das Gewerbesteueraufkommen mit einem Betrag in Höhe von 281.263.323,60 EURO ermittelt.


zu TOP 2.2
Verlängerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12003-14)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Fortführung der Schulsozialarbeit bejahe, da er es für sehr wichtig halte. Er fragt nach, um welches Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket es sich genau handele und ob davon auszugehen sei, dass andere Leistungen in diesem Rahmen nicht mehr erbracht werden könnten.

Frau Raddatz-Nowack (Stellv. Fachbereichsleiterin, Fachbereich Schule) erläutert, dass die Finanzierung aus zwei „Töpfen“ des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolge. Einmal der „Topf der Leistungen“ und zum anderen der „Topf der Schulsozialarbeit“. Dabei handele es sich um den 400 Mio. €-Topf, der den Kommunen für diese 3 Jahre zur Verfügung gestellt werde. Im Januar 2014 habe es die Regelung gegeben, dass beide Töpfe verwendet werden dürften und somit die komplette Finanzierung von 6,75 Mio. € aus beiden Töpfen bis zum 31.07.15 bedient werden könne, ohne Einschränkungen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat beschließt die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen mit allen beteiligten Trägern der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) bis zum 31.07.2015 und somit die Sicherung der befristeten Weiterbeschäftigung von den dort beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Rat beschließt ferner, dass die im Haushaltsjahr 2014/15 durch die Inanspruchnahme der vorhandenen Verbindlichkeiten aus Transferleistung entstehenden Erträge bis zu einer Höhe von 6,75 Mio. Euro für die Deckung der Aufwendungen der Schulsozialarbeit zweckgebunden sind.

zu TOP 2.3
Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktualisierten WOH 2014 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12124-14)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat eine Nachfrage zu Position 1, Feuerwehr.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung für die nächste Sitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 3.720.402,26 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 3.429.030,89 €.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12086-14)
hierzu > Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12086-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE vor:

seit November hat das Einsatzkommando Scavo des Bundeskriminalamtes gegen eine mafiöse Gruppierung überwiegend sizilianischer Tatverdächtiger in Köln ermittelt. Derzeit läuft der Prozess gegen vier Tatverdächtigte aus Sizilien. Die Gruppe gründete Unternehmen oder kaufte bereits existierende Firmen auf. Als Geschäftsführer dieser Firmen wurden Strohmänner eingesetzt, die inzwischen in Italien ebenfalls festgenommen wurden. Nach Gründung der Strohmannfirmen verkaufte die Gruppierung verschiedenen Kunden Rechnungen dieser Firmen, ließ die Rechnungsbeträge über die Konten der Strohmannfirmen laufen und zahlte die Summe abzüglich einer Gebühr an die Kunden in bar aus.

So wurde illegalen Bauarbeiterkolonnen ermöglicht, mit ihren Auftraggebern über die Strohmannfirmen Aufträge zu vereinbaren und abzurechnen, gleichzeitig aber sämtliche anfallenden Steuern und Sozialabgaben, die von der Strohmannfirma abzuführen gewesen wären, nicht entrichten zu müssen. Mit dem erhaltenen Bargeld wurden die schwarz beschäftigten Bauarbeiter ausgezahlt. Auch am Markt langjährig etablierte Baufirmen wurden inzwischen als Kunden der Baumafia enttarnt. Mehrere dieser Firmen waren nach Informationen des WDR mit dem Umbau des Dortmunder U-Turmes betraut.

Sie kauften Scheinrechnungen, um damit in den eigenen Bilanzen tatsächlich nicht entstandene Kosten vorzutäuschen und so Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Das erhaltene Bargeld nutzen die Firmeninhaber für eigene Zwecke, bezahlten eigenen Arbeitern einen zusätzlichen Schwarzlohn oder heuerten illegale Arbeiterkolonnen an. Im Laufe der verdeckten polizeilichen Ermittlungen konnte eine zweite Gruppe italienischer Tatverdächtiger festgestellt werden, die zum Teil gemeinsam mit der Kölner Gruppierung den Betrieb von Strohmannfirmen organisierte und von der Kölner Organisation profitierte. Diese in Dortmund / Witten ansässige Gruppierung wurde nach Presseberichten von einem 55jährigen Sizilianer geleitet.

Aus den Unterlagen von WAZ, Spiegel-online und des WDR geht hervor, dass beim Umbau des Dortmunder U-Turms ebenfalls Strohmannfirmen der italienischen Mafia als Sub-Unternehmer beteiligt waren. Damit liegt der Verdacht nahe, dass auch am Dortmunder U-Turm illegale Schwarzarbeiterkolonnen eingesetzt wurden. Dazu stellen wir folgende Fragen:



1) Sind der Stadt Dortmund die Ermittlungen des Einsatzkommandos Scavo und die Betroffenheit Dortmunder Bauprojekte von den Aktivitäten der Baumafia bekannt? Wenn ja, wann wollte die Verwaltung den AFBL und den Rechnungsprüfungsausschuss darüber informieren? Ist das Rechnungsprüfungsamt über die Vorgänge informiert worden?

2) Welchen Einfluss hat die übliche Ausschreibungspraxis als alleiniges Kriterium den Preis festzusetzen auf die Neigung von Baufirmen, sich illegaler Methoden zur Preissenkung zu bedienen?

3) Welche Kontrollen zum Thema Schwarzarbeit gab es während des Umbaus des U-Turmes von Seiten der Stadt Dortmund oder des Zolls und mit welchen Ergebnissen?

4) Ist durch die Arbeit der Baumafia ein Teil der Kostenexplosionen am U-Turm erklärbar? Wenn ja, in welcher Größenordnung?

5) Ist von Seiten der Verwaltungsspitze geplant in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt die Rechnungslegungen der am U-Turm beteiligten Baufirmen an die Stadt auf die Beteiligung von Strohmannfirmen zu durchleuchten? Sind hier betrügerisch weitergeleitete fiktive Kosten durch Scheinrechnungen der Strohmannfirmen zu erwarten und ggf. Schadensersatzansprüche zu stellen?

6) Wie soll künftig sichergestellt werden, dass es bei Bauprojekten der Stadt Dortmund nicht zum illegalen Einsatz von Schwarzarbeitern kommt?
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion zum gleichen Thema bisher nicht beantwortet worden sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Antwort für den nichtöffentlichen Teil in der nächsten Sitzung vorbereitet werde.
zu TOP 3.2
U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12311-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, den o.g. TOP zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen mit der Bitte um einen Sachstandsbericht zu bestehenden Mietverträgen im U und zur Entwicklung der Nebenkosten unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Welche Mieteinnahmen generiert der U-Turm insgesamt?
2. Wie hoch sind die Mietkosten pro Quadratmeter? Wie hat sich der Mietpreis von 2011 bis heute entwickelt?
3. Welche Nutzer leisten welche Mietzahlungen? Wie sind die jeweiligen Mietverträge gestaltet?
4. Wie hoch sind die zu zahlenden Nebenkosten? Wie haben sich die Nebenkosten in dem genannten Zeitraum entwickelt?
5. Nach welchem Schlüssel verteilen sich die Nebenkosten? Wie hoch sind die Anteile der einzelnen Mieter?

Begründung:
ggf. mündlich

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt eine schriftliche Antwort für die nächste Sitzung im nichtöffentlichen Teil zu.

zu TOP 3.3
Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Haltern am See GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11991-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Haltern am See GmbH mit einem Geschäftsanteil von 25,1 % zu.

zu TOP 3.4
Beschaffung von Radio-Frequenz-Identifikation (RFID)-Technik zur Verbuchung von Medien in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11998-14)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Verfahrens folgende Informationen (Anlage 1).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung von RFID-Technik in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund, beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabe- und Planungsverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

zu TOP 3.5
Einmalzahlung für Orchestermusiker/-innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12047-14)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es nach langer Debatte, jetzt eine tarifliche Einigung gäbe. Danach müssten nach § 6 Abs. 3 dieses Tarifvertrages, die bereits 2010 anteilig gezahlten Tariferhöhungen noch um 65 % eines Monatsgehaltes an die Musikerinnen und Musiker für die Jahre 2011 und 2013 gezahlt werden. Die Orchestermusiker hätten sich gut entwickelt und nach Begründung für die Forderung für ein ganzes Monatsgehalt, als einmalige übertarifliche Zahlung habe man sich für diesen zusätzlichen Aufwand entschieden. Er halte das für eine akzeptable Herangehensweise und bittet um positive Zustimmung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Einmalzahlung in Höhe eines Monatsgehaltes an die Orchestermusiker/-innen für entgangene Tariferhöhungen aus den Jahren 2011-2013.

zu TOP 3.6
Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12278-14)
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.14 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion
vor:
die SPD-Fraktion beantragt zur Vorlage „Fortschreibung des Kunstrasenprogramms“ folgende
Punkte zur Abstimmung zu stellen:
Punkt 2 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programm“ ab dem Jahr
2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von jeweils fünf weiteren Sportplatzanlagen zu
realisieren;

Begründung:
Sowohl in der Passage zu den finanziellen Auswirkungen der Verwaltungsvorlage als auch in
der Präsentation der Sport- und Freizeitbetriebe, die der Ausschuss einstimmig gebilligt hat,
ist beschrieben, dass ab dem Jahr 2015 beginnend jährlich 100.000 € zusätzlich für das
Sonderprogramm zur Verfügung gestellt werden.
Der jetzige Beschlusstext in Punkt 2 macht dies nicht ausreichend deutlich.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion beantragt zur Vorlage „Fortschreibung des Kunstrasenprogramms“ folgende
Punkte zur Abstimmung zu stellen:
Punkt 2 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen, mindestens 100.000 € Programm“ ab
dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportplatzanlagen zu
realisieren;
Begründung:
Laut Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 sollen jährlich mindestens 100.000 € für Zins und
Tilgungsverpflichtung zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich, gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die genannten Anträge der Fraktionen von SPD und CDU und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Anträge einstimmig folgenden geänderten (in fett dargestellt) Beschluss zu fassen:

(Hinweis: Redaktionelle Änderung zu Punkt 2. (Die Ratssitzung fand nicht am 13.12.2013 sondern am 12.12.2013 statt.)

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. dass im laufenden Jahr acht Sportplätze an Vereine zur Modernisierung in Kunstrasen unter
Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 übertragen werden und die Vereine zum
Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben für die Dauer von
20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 € erhalten;

2. die Neuauflage des am 13.12.2013 12.12.2013 beschlossenen mindestens „100.000 €
Programms“ im ab dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von jeweils fünf weiteren
Sportplatzanlagen zu realisieren;

3. die Modernisierung von Sportplatzanlagen mit 400-Meter-Bahn und leichtathletischen
Anlagen, die nutzungsbedingt nicht zurück gebaut werden können sowie Sportplatzanlagen
mit Sonderfunktion für bestimmte Sportarten (z.B. Hockey, American Football u. ä.) bzw. in
Aktionsräumen der sozialen Stadt durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;

4. im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 ff. folgende Zuschusserhöhungen für
den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzusehen:

a) Strukturelle Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 260.000 € jährlich

b) Erhöhung des Investitionszuschusses in Höhe von 2.000.000 € jährlich für die
Wirtschaftsjahre 2015 bis 2019

und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, mit den Vereinen entsprechende
Pachtverträge mit den im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen abzuschließen
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) fragt nach dem weiteren Vorgehen, der Perspektiven und der Verteilung für die einzelnen Vereine mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangsituationen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den weiteren Fortgang des Verfahrens und gibt an, dass ein Muster entwickelt werde, was die wirtschaftlichen Ausgangssituationen der Vereine berücksichtige. Der Kreisfußball- und Leichtathletikverband, der Fachausschuss und die Bezirksvertretungen würden eine Lösung finden, da jedem klar sei, dass die Handlungsmöglichkeiten bei den südlichen Sportvereinen etwas besser seien als bei den nördlichen Sportvereinen. Diese Aussage werde den neuen Rat im Herbst erreichen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage und der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zustimmen werde, ausgenommen Punkt 2 des Beschlussvorschlages.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderungen aus der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (fett markiert) einstimmig und unter Berücksichtigung der Äußerungen von Frau Reuter, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. dass im laufenden Jahr acht Sportplätze an Vereine zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 übertragen werden und die Vereine zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 € erhalten;

2. die Neuauflage des am 13.12.2013 12.12.2013 beschlossenen mindestens „100.000 €
Programms“ im ab dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von jeweils fünf weiteren
Sportplatzanlagen zu realisieren;
3. die Modernisierung von Sportplatzanlagen mit 400-Meter-Bahn und leichtathletischen Anlagen, die nutzungsbedingt nicht zurück gebaut werden können sowie Sportplatzanlagen mit Sonderfunktion für bestimmte Sportarten (z.B. Hockey, American Football u. ä.) bzw. in Aktionsräumen der sozialen Stadt durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;

4. im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 ff. folgende Zuschusserhöhungen für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzusehen:
a) Strukturelle Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 260.000 € jährlich

b) Erhöhung des Investitionszuschusses in Höhe von 2.000.000 € jährlich für die Wirtschaftsjahre 2015 bis 2019

und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, mit den Vereinen entsprechende Pachtverträge mit den im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen abzuschließen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11894-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das in der Anlage beigefügte Grob-Sanierungskonzept zum Erhalt und zur Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund, Limbecker Str. 31, zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ neben dem Theater Dortmund als regionaler Standort in Nordrhein-Westfalen mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Juniorballett
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11356-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.3
Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12058-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, das bebaute Grundstück Asselner Hellweg 86, Gem. Asseln, Flur 7, Nr. 406 nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen ist.
4. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.

zu TOP 4.4
Barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11309-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsgangs am Max Planck Gymnasium mit einem Investitionsvolumen von 2.356.900 € (Ausführungsbeschluss).

In der Kostenberechnung sind Baukosten von 2.291.400 € und Möblierungskosten von 65.500 € enthalten. Darin enthalten sind die bereits im Jahr 2013 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten Kosten i.H.v. 42.312,73 €.

Die Auszahlungen der Baukosten erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800 und 780500 (bewegliches Vermögen):

Haushaltsjahr 2013: 55.000 €
Haushaltsjahr 2014: 60.000 €
Haushaltsjahr 2015 1.606.080 €
Haushaltsjahr 2016: 328.320 €
Gesamt: 2.049.400 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 307.500 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen des § 82 GO zur vorläufigen Haushaltsführung vorliegen.
2. die Abbrüche des Verbindungsganges einschließlich Kriechkeller und der vorhande-nen Pavillonanlage. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 202.700 €. Zahlungs-wirksame Aufwendungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 94.000 €
Haushaltsjahr 2015: 0 €
Haushaltsjahr 2016: 108.700 €
3. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

zu TOP 4.5
Übertragung von Abwasseranlagen von der Emschergenossenschaft (17 Abwasseranlagen) und dem Lippeverband (1 Abwasseranlage) auf die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12078-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 4.6
Rahmenvertrag zwischen Stadt und Emschergenossenschaft (EG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12084-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 4.7


EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11618-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Bezirksvertretung Hörde stimmt der Planung zu und beschließt ihre Umsetzung im Rahmen der Förderung und des städtischen Haushalts mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 729.152 €. Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 23.349,83 €.

Im Zuge der Umgestaltung erfolgt eine Maßnahme zur Regenwasserabkopplung im Rahmen der „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ mit der Emschergenossenschaft.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 571.058 € bei der Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 - Ortskern Hörde Zentrum - in Verbindung mit der Finanzposition 780800 - Auszahlung für Baumaßnahmen.


zu TOP 4.8
DFB-Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12338-14)
hierzu > Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12338-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Bündnis 90/Die Grünen bitten in Ergänzung unserer Fragen vom 24.10.2012 (DS-Nr.
08260-12) die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragenkomplexe. Sollten
nichtöffentliche Belange berührt sein, stimmen wir einer Behandlung im nichtöffentlichen
Teil der Sitzung zu.

Hintergrund Fragenkomplex 1: Die Bundesrepublik Deutschland beantragte aus Gründen
der Rechtssicherheit am 29.04.2010 eine Notifizierung (N 158/2010) bei der EUKommission
für den Bau des Deutschen Fußballmuseums. Empfänger der Maßnahmen
war die Stiftung DFB Fußballmuseum gGmbH, an der die Stadt Dortmund und der Deutsche
Fußballbund (DFB) zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die EU-Kommission erklärte mit
Schreiben vom 21.09.2010 die Maßnahmen zum Fußballmuseum als mit dem Binnenmarkt
vereinbar. Diese Maßnahme war allerdings bis zum 31.12.2013 befristet.

1.1. Wurde von der Stadt Dortmund oder von Dritten fristgerecht ein weiterer Antrag bei
der Kommission Wettbewerb in Brüssel gestellt?

1.2. Wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt und wurde seitens der EU-Kommission bereits
eine Entscheidung getroffen?

1.3. Wenn kein Antrag gestellt wurde: Welche Konsequenzen kann diese Unterlassung für
die Stadt Dortmund haben?

Hintergrund Fragenkomplex 2: Der Konsortialvertrag zwischen der Stadt Dortmund und
dem Deutschen Fußballbund vom 01.09.2009 enthält den Passus: „Die Partner sind sich
einig, dass sämtliche Verpflichtungen der Stadt Dortmund, die Leistungen mit Beihilfecharakter
haben, erst und nur dann erfüllt werden dürfen, wenn von der EU-Kommission im
Rahmen eines Notifizierungsverfahrens genehmigt oder von ihr als nicht genehmigungspflichtig
beurteilt worden sind.“ Der Antrag zur Genehmigung der Maßnahmen für das
Fußballmuseum wurde am 29.04.2010 gestellt. Weit vor diesem Termin ging die Stadt
Dortmund Verpflichtungen zu Gunsten des Fußballmuseums ein, die von der o.g. Notifizierung
betroffen waren. Hierbei flossen entsprechende Finanzmittel, u.a. in die Kapitalrücklage.

2.1. Wie vertragen sich diese Aktionen mit den Verpflichtungen des Artikels 108 Absatz 3
(Stillhalteverpflichtung) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV)?

2.2. Ist der Passus im Konsortialvertrag mit dem Artikel § 108 Absatz 3 AEUV vereinbar?

Hintergrund Frage 3: Nach Angaben der Stadt Dortmund, des Landes NRW und des
DFB bzw. der Genehmigung der EU-Kommission vom 21.09.2010 sollte das Fußballmuseum
29,882 Mio. € kosten. Der Anteil der Stadt Dortmund in Höhe von 3,232 Mio. € beinhaltet
gemäß dieser Genehmigung folgende Maßnahmen:
- unentgeltliche Gestellung des Grundstücks in Form eines Erbbaurechts
- Kosten des Architekturwettbewerbs
- Übernahme von Sach- und Personalkosten von mind. 130.000 € pro Jahr (s. 2. Verbindli
che Verpflichtungserklärung der Stadt Dortmund vom April 2009)
Nicht enthalten, dem Rat der Stadt Dortmund als Risiken bekannt, aber als derzeit nicht
bezifferbar, gelten die folgenden Maßnahmen:
- Garantie von Sponsoreneinnahmen bzw. die Übernahme fehlender Werbeeinnahmen
durch die Stadt Dortmund
- Übernahme von Defiziten der Betreibergesellschaft
- dauerhafte Verlegung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB).
Nach den Ratsvorlagen ist die Stadt Dortmund an den Bau- und Baunebenkosten nicht
beteiligt, wird aber möglicherweise weitere Aufwendungen übernehmen müssen, die neben
den laufenden Kosten von 2,9 Mio. € für die Stiftung anfallen. Hierzu zählen:
- Übernahme verwaltungstechnischer und organisatorischer Leistungen, Sach- und Personalkosten auf Basis der von der Stadt anerkannten Deckungsbeitragsrechnung vom
02.02.2009
- zusätzliche Flächenbereitstellung von mindestens 50 Parkplätzen
- Verpflichtung zur Kostenreduzierung im Bereich der unmittelbaren Restaurierung und
Lagerung der Exponate, sodass die Stiftung diesbezüglich weder Personal noch Räume
vorhalten muss
- Erschließung und Herrichtung des Grundstücks und aller Nebenkosten (Energie, Abwasser,
Einmessung, Straßenbau Wallring u.ä.)
- Grunderwerbsteuern für das Erbbaurecht
- Ankauf von spezifischen Exponaten und anschließende Übertragung der Werke an die
Stiftung

3. Innerhalb welcher max. Spanne bewegen sich die zusätzlichen Kosten für die Stadt
Dortmund?

Hintergrund Fragenkomplex 4: Grundsätzlich bestand die Option, das Fußballmuseum
umsatzsteuerlich als Museum oder als normalen Geschäftsbetrieb einzustufen. Bei Einstufung
als Museum sind die späteren Einnahmen der Stiftung steuerfrei. Dafür fällt aber der
Vorsteuerabzug weg. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29.04.2010 den Antrag
zwecks Genehmigung der Maßnahmen für das Fußballmuseum in einer Höhe von 26,4
Mio. € gestellt. Während der Prüfphase in Brüssel sind die kalkulierten Baukosten deutlich
angestiegen. Am 09.02.2011 meldete dpa mit Bezug auf die Aussage von Herr Manuel
Neunkichner, Geschäftsführer der Stiftung DFB Museum, das Budget des Fußballmuseums
in Dortmund werde um rund 10 Mio. € erhöht. Diese Summe finanziert weder der
DFB noch die öffentliche Hand, sondern ein Dritter.

4.1. Wurde das Fußballmuseum letztlich als Museum oder als normaler Geschäftsbetrieb
eingestuft und welche Konsequenzen hat diese Einstufung?

4.2: Wer beteiligt sich neben dem DFB und der öffentlichen Hand in welcher Höhe an den
gestiegenen Baukosten?

4.3. Mit welchen Baukosten (brutto netto) wird seitens der Stiftung aktuell kalkuliert?

4.4. Wurden die dargestellten Mehrkosten der EU-Kommission gemeldet?

4.5. Wie sollen eventuell auftretende weitere Mehrkosten finanziert werden?


zu TOP 4.9
Geplantes Gewerbegebiet Osterschleppweg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11074-13-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaft und Beschäftigungsförderung am 06.11.2013 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung erbittet von der
Verwaltung einen Sachstandsbericht zum geplanten Gewerbegebiet Osterschleppweg. Mit
Vorlage des Masterplanes Wirtschaftsflächen 2010 wurde die Verwaltung beauftragt, für den
Bereich Osterschleppweg einschließlich der Fläche Asseln – Süd die Planung für die
Umwidmung als gewerbliche Baufläche vorzubereiten. Zeitgleich wurde die
Planungsverwaltung aufgefordert, die notwendigen planerischen Schritte einzuleiten, um die
Flächen zwischen dem bestehenden GE Gebiet Wickede – Süd und dem Bebauungsplan
Bereich Br 174 – Asseln-Süd – einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Ebenfalls sollte die Realisierung des Bebauungsplanes Br 174 vorangetrieben werden. Wir
bitten dabei auch um Erläuterung, welche Auswirkungen die bisherige zeitliche Verzögerung
auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und DSW 21 auf die Entwicklung
der Flächen am Osterschleppweg haben.
Die Fläche wurde noch im Dezember 2010 sowohl aus dem Besitz der Stadt Dortmund als
auch aus dem Sondervermögen des Technologiezentrums Dortmund an DSW 21 verkauft und
übertragen.
In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Erläuterung, welche vertraglichen Folgen eintreten,
wenn die Stadt als Verkäuferin die notwendigen Bebauungsplanveränderungen bzw.
Bebauungsplanverfahren nicht durchgeführt hat und in bis zu welchem Zeitpunkt diese Folgen
eintreten können.

Ebenso bitten wir um Erläuterung, welche Auswirkungen sich für den Haushalt der Stadt bereits
in 2013 ergeben, wenn kein notwendiges Planrecht zur Vertragserfüllung vorliegt.
Zu den Fragen im Einzelnen:

Der Osterschleppweg ist im Regionalplan im südlichen Teil als „Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich“ und im nördlichen Teil als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Um
eine Gewerbeflächenentwicklung auf kommunaler Ebene planerisch vorbereiten zu können,
ist eine Regionalplanänderung erforderlich. Die Fläche muss als „Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen“ (GIB) dargestellt werden.
Die Fortführung des erforderlichen Abstimmungsprozesses mit dem RVR ist von folgenden
Punkten abhängig:

 Die Berechnungsgrundlage für Gewerbeflächenbedarfe ist noch unklar (es sollte 2013
eine NRW-weit einheitliche Berechnungsgrundlage erstellt werden, die kurz vor ihrem
Beschluss im Landtag aufgrund des breiten kommunalen Protestes wieder zurückgezogen
wurde; derzeit erarbeitet der RVR mit den Kommunen eine neue Berechnungsgrundlage),
 Die Flächenentwicklung am Osterschleppweg muss in engem inhaltlichem Zusammenhang
mit der Flächenentwicklung auf der Westfalenhütte betrachtet werden; hier
wurde das Regionalplan-Änderungsverfahren bereits eingeleitet.
Zwischenzeitlich wurden hinsichtlich der Flächen in Asseln Süd Gespräche mit den Gremien
der Eigentümer der benachbarten Grundstücke -der ev. Kirchengemeinden- geführt, mit dem
Ziel, die im dortigen Eigentum stehenden Grundstücke freihändig zu erwerben. Damit hätte
sich die Möglichkeit ergeben, das bestehende Planrecht umzusetzen und innerhalb der Festsetzungen des rechtsverbindlichen B-Plan Br. 174 zu bleiben. Diese Verhandlungen waren
auch insoweit erfolgreich, als dass zwei Kirchengemeinden danach verkaufsbereit waren. Lediglich
eine Kirchengemeinde verweigert weiterhin die Veräußerung ihrer Flächen, die für die
Erschließung benötigt werden. Dieses Umsetzungsproblem kann entweder durch die Änderung
des Planrechts oder die Einleitung eines Umlegungsverfahrens gelöst werden. Welcher
Weg gegangen wird, ist derzeit noch nicht entschieden.
Inzwischen haben sich für einzelne potentielle Gewerbe- und Industrieflächen neue Sachverhalte
eingestellt, die gfs. erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Flächen am Osterschleppweg
haben können. Dieses betrifft neben der Westfalenhütte, für die derzeit ein
Regionalplanänderungsverfahren mit einem 47 ha größeren Gewerbe- und Industrieflächenanteil
als ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehen betrieben wird, insbesondere die
Fläche Knepper im Ortsteil Mengede. E.ON hat Ende des Jahres 2013 erklärt, ihr dortiges
Kraftwerk Ende 2014 vom Netz nehmen zu wollen. Ein entsprechender Antrag ist bei der
Bundesnetzagentur gestellt. Damit steht gfs. nicht nur das sich unmittelbar an das Kraftwerk
anschließende ca. 26 ha große GE/GI- Areal zur Verfügung, welches vor vier Jahren wegen
Eigenbedarfs von E.ON aus der Flächenbilanz herausgenommen wurde, sondern gfs. zusätzlich
auch die Kraftwerksfläche selber. Der E.ON Grundbesitz beträgt dort (einschließlich der
Flächen auf dem Stadtgebiet Castrop-Rauxel) ca. 72 ha.
Neben diesen gfs. eintretenden Zugewinnen an potentiellen GE / GI -Flächen sind gewisse -
wenn auch deutlich kleinere- Verluste zu berücksichtigen. Zum einen ist dauerhaft nicht mehr
mit einer Entwicklung der ehemaligen Zeche Kurl mit 5,5 ha (siehe Drucksache-Nr. 08863-
13-E2 ) zu rechnen, zum anderen ist abzuwarten, ob die Stadt Bochum die Entwicklung des
Werner Hellwegs mit 5,7 ha vor dem Hintergrund neuester Überlegungen zur Anbindung der
Opel Werks an die A 40 mitträgt.
Eine Gesamtbewertung dieser neuen Erkenntnisse ist derzeit und absehbar noch nicht hinreichend
genug möglich. Mit Blick auf ein erfolgreiches Regionalplanändungsverfahren sind
diese Änderungen in der gesamten Flächensituation jedoch zwingend zu berücksichtigen.
Daher ist es unerlässlich für den Bereich Osterschleppweg, vor allem auch wegen seiner hohen
Lagequalität, seiner unmittelbaren Nachbarschaft zum Flughafen und seiner Einbettung in
das Siedlungsgefüge zunächst Szenarien für andere qualitativ hochwertige, gewerbliche Nutzungsprofile zu erarbeiten. Gleichzeitig werden die Entwicklung auf der Westfallenhütte und
im Bereich der Fläche Knepper intensiv begleitet.
Die Gesamtentwicklung wird durch eine Fortschreibung des Masterplans Wirtschaftsflächen
dokumentiert.

Die Informationen zu den vertraglichen Inhalten werden in einer separaten Stellungnahme für
den nichtöffentlichen Teil vorgelegt.



5. Sondervermögen

- nicht besetzt –





6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, dass es wünschenswert wäre, wenn eine regelmäßige Übersicht der Kosten und der Zuschüsse mit aktuellem Stand zur Verfügung gestellt werden könnte.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass eine Datenbank angelegt worden sei, die sehr umfangreich diese Kosten nachhalte. Er schlägt vor, wenn der Ausschuss einverstanden sei, diese Zahlen mit in den Managementbericht einzuarbeiten, um die Entwicklung absehbar zu machen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass diese Übersicht bereits sehr umfangreich sei und fragt deshalb nach, ob eine Erweiterung überhaupt möglich sei.

Herr Stüdemann bejaht dies.

Herr Kowalweski (Fraktion DIE LINKE) gibt an, dass man sich die Frage stellen müsse, wo man anfange und wo man aufhören müsse und welchen Sinn das mache. Er sehe das eigentlich nicht, sondern halte eine Ermittlung des gesamten Zusatzbedarfes für sinnvoll.

Herr Stüdemann gibt an, dass sich zur Zeit keine sprunghafte Entwicklung nach oben anbahne. Er erläutert ausführlich, warum sich die Zahlenwerke der Region für Dortmund nicht bestätigen.

Frau Starke (SPD-Fraktion) schlägt vor, noch einmal nachzudenken, wie detailliert die Zahlen nachgehalten werden sollten und dann im Rat darüber zu sprechen. Eine zu weite Aufschlüsselung halte sie für mindestens bedenkenswert.

Herr Stüdemann merkt an, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetzt jede Bürgerin und jeder Bürger jederzeit eine Einsicht der von der Stadt erhobenen Daten einfordern könne.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass das Zahlenwerk Sinn mache, wenn man den Fokus auf die Frage der Finanzierung der unterschiedlichen Ebenen lege.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erklärt, dass es eine regelmäßige, ausführliche Berichterstattung im Sozialausschuss gäbe. Es sei keine Frage, dass die EU und auch die Bundesregierung dazu aufgefordert werden müsse, dabei behilflich zu sein. In der Frage der Transparenz sei sich der Ausschuss ja einig, es gehe lediglich noch um die Frage der Darstellung.

Herr Stüdemann weist noch einmal darauf hin, dass er bereits angeboten habe, diese Übersicht mit hochaggregierten Zahlen im Managementbericht aufzunehmen und betont, dass er dieses Verfahren für den richtigen Weg halte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- Haushaltsbegleitbeschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11901-14)
hierzu > Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11901-14-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bekräftigt den Ratsbeschluss vom 12.12.2013, wonach die Bebauungsplanverfahren für die Wohnbaugebiete

Ø Wickede-West

Ø Rhader Hof

Ø Sölder Waldstraße

kurzfristig und mit Nachdruck weiterverfolgt werden.

Bis zur Sitzung des Rates am 15. Mai 2014 unterbreitet die Verwaltung daher einen Vorschlag, welche Projekte aus dem Jahresarbeitsprogramm 2014 des StA 61 (siehe Anlage zur Drucksachen-Nr. 11901-14) geschoben werden können, damit die drei oben genannten Bebauungsplanverfahren in das Jahresarbeitsprogramm 2014 aufgenommen werden und es somit gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2013 auch bis spätestens 2016 zum Satzungsbeschluss kommt.

Begründung

Die Begründung ist im Ratsbeschluss vom 12.12.2013 enthalten. Dort heißt es:

„Nachdem die Vermarktung eines Großteils der städtischen Wohnbauflächen äußerst positiv verläuft, muss es Ziel sein, auch perspektivisch weiter attraktive Flächen zur Verfügung zu stellen. Die Satzungsbeschlüsse zu den drei genannten Quartieren sollen daher möglichst noch in den Jahren 2014 oder 2015, spätestens jedoch im Jahr 2016 erfolgen.“

Die drei genannten Flächen sind zudem bekanntlich in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ eingelegt. Eine kurzfristige Vermarktung der Flächen zu Wohnbauzwecken würde somit auch die Ertragslage des SV deutlich verbessern.



Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion den Antrag, bezogen auf die Haushaltsberatungen im Dezember, in der genau diese Gebiete bereits aufgerufen und mehrheitlich beschlossen worden seien, gestellt habe. Er sei schon überrascht, dass in dem Arbeitsplan genau diese Gebiete nicht bearbeitet werden sollen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Ihre Fraktion halte es nicht für notwendig, Baugebiete an dieser Stelle weiter auszuweiten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) schließt sich den Äußerungen von Frau Reuter an.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass Grundstücke, die nicht vermarktet würden, der Stadt eine Menge Geld kosten. Seine Fraktion werde sich enthalten.

Frau Starke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion diesen Antrag, genauso wie den Haushaltsbegleitantrag, mittragen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

und nimmt daraus folgend nur Spiegelstrich 1 zur Kenntnis:



- dass die in Ziffer 13 genannten Projekte des Zusatz/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr. 10803-13-E10) Bestandteil des Jahresarbeitsprogramms 2014 des
Fachbereichs 61 sind.

- dass der Fachbereich 61 die in Ziffer 6 genannten Projekte des Zusatz/Ergänzungsantrages
der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 10803-13-E10) aus fehlenden personellen
Kapazitätsgründen zunächst in die Warteliste des Jahresarbeitsprogramm 2014 aufnimmt.


zu TOP 6.3
Masterplan Energiewende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-14)

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass 214 Einzelmaßnahmen aufgeführt seien, die umgesetzt werden sollen und sicherlich finanzielle Auswirkungen haben werden, wenn auch nicht unmittelbar. Seine Fraktion appelliere, nicht nur nette Maßnahmen aufzuschreiben, sondern auch eine finanzielle Hinterlegung zu geben, sodass der Masterplan Energiewende mit dem Masterplan Verkehr und dem Luftreinhalteplan Früchte tragen könne und die Maßnahmen der Vorlage endlich umgesetzt werden könnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Energiewende in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.

zu TOP 6.4
Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11993-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand der Europaarbeit in Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Dialog mit den Partnern vor Ort ein kommunales Handlungskonzept „Perspektive Europa“ zu erarbeiten. Das Handlungskonzept „Perspektive Europa“ soll dem Rat im 1. Halbjahr 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

zu TOP 6.5
Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11819-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht „Perspektive 2020“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,

· die kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter konsequent umzusetzen,

· die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion zu regionalen Konzepten und Projekten einzubringen

· und die interkommunalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen der neuen Förderlandschaften bei EU, Bund und Land NRW zu unterstützen.



zu TOP 6.6
Stärkung der Teilhabe von EU-Zuwanderern und Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des aus ESF-Mitteln finanzierten Konzepts „Vorhaben für EU-Bürgerinnen und -bürger mit zum Zeitpunkt des Aufrufs bestehender eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit in Nordrhein-Westfalen: Stärkung der Teilhabe benachteiligter EU-Zuwanderer und –Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt“ ist die unbefristete Einrichtung von vier Planstellen im Dezernatsbüro 5 (siehe Aufstellung in der Begründung) erforderlich. Der Rat beschließt, die Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2015 umgehend zu besetzen.






Monegel Schwinn Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1
(See attached file: Wirtschaftlichkeitsberechnung Drucksache 11998 V3.pdf)