Niederschrift

über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord


am 21.03.2009
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 11:05 - 11:50 Uhr


Anwesend waren die Damen und Herren:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

Siegfried Böcker, Bezirksbürgermeister


Klaus Bachner
Thomas Bahr
Rainer Beinlich
Gerda Bogdahn
Wolfram Hessel
Brigitte Hoffmann
Brigitte Jülich
Peter Krüger
Thomas Lichtenberg
Dirk Logermann
Gerhard Meißner, stellv. Bezirksbürgermeister
Heinrich Mödder
Marlies Nordhoff
Hans-Georg Schwinn

Entschuldigt sind:
Marcus Bäckerling
Sascha Bensing
Max Branghofer
Helmut Manz

b) Mitglieder des Rates

Dr. Marita Hetmeier

c) Seniorenbeauftragte

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d) Verwaltung

Reiner Limberg 65/Fachbereichsleitung zu TOP 2.1


Christina Fichtenau 33/GF BV-Innenstadt
Karl-Walter Hollmann 33/GF


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die Sondersitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 21.03.2009, Beginn 11:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Finanzen

2.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Vorlage
(Drucksache Nr.: 14320-09)
- wird nachgereicht -

2.1.1 Dringlichkeitsliste für das Konjunkturprogramm II
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14478-09)
- lag zur Sitzung am 11.03.2009 vor -



Der Bezirksbürgermeister Herr Böcker eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.






1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bahr benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Bezirksbürgermeister Böcker weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um die Punkte

zu TOP 2.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund Empfehlung (Drucksache Nr.: 14320-09):

TOP 2.1.2 Antrag Kulturzentrum Langer August e.V. (Drucksache Nr.: 14551-09)

TOP 2.1.3 Antrag Freundeskreis Hoeschpark (Drucksache Nr.: 14561-09)

TOP 2.1.4 Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 19.03.2009 (Drucksache Nr.: 14320-09)



erweitert.

Der Antrag der SPD-Fraktion TOP 2.1.1 „Dringlichkeitsliste für das Konjunkturprogramm“ (Drucksache Nr.: 14478-09) wird vom Antragsteller zurückgezogen.





2. Finanzen

zu TOP 2.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14320-09)

zu TOP 2.1.2
Konjunkturpaket II - Antrag Kulturzentrum Langer August e.V.
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14551-09)

zu TOP 2.1.3
Konjunkturpaket II - Antrag Freundeskreis Hoeschpark
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14561-09)

zu TOP 2.1.4
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2009
(Drucksache Nr.: 14320-09)

Herr Limberg verweist auf die Vorlage und informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass der gesetzliche Rahmen des Landes noch im Entwurf steht und somit erst nur eine vorläufige Rechtssicherheit herrscht. Anders als bei den meisten anderen Ländern verbleibt der Risikoausgleich im Land NRW bei den Kommunen.

Das Programm ist für die Zeit vom 27.01.2009 bis zum 31.12.2011 konzipiert. Die Umsetzung der zu beschließenden Maßnahmen beginnen Mitte April. Zudem müssen 50 % der Förderung in diesem Jahr gezahlt sein.

Es wird eine Arbeitsgruppe installiert, um eine zielorientierte Umsetzung zu gewährleisten. Die Vergaben werden im freihändigen Verfahren durchgeführt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord macht deutlich, dass sie die energetische Sanierung des Dietrich-Keuning-Hauses als sehr wichtig erachtet, da dass Dietrich-Keuning-Haus nicht nur einen überörtlichen Charakter besitzt, sondern sehr wohl auch einen örtlichen. Das Haus wird sehr stark von Kindern und Jugendlichen genutzt, aber auch u.a. von Senioren und ist somit ein wichtiges Angebot für die BewohnerInnen der nördlichen Innenstadt. Daher soll diese Sanierung in der Prioritätenliste als sehr hoch bewertet werden.

Weiterhin weisen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darauf hin, dass die Maßnahme des Fritz-Henßler-Hauses nicht in ihre, sondern in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-West fällt. Somit ist die Maßnahme aus dem Projektkorb Innenstadt-Nord zu entfernen und in den Projektkorb Innenstadt-West zu verschieben.


Beschluss:


Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen die Vorlage bei 12 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig.

Darüber hinaus wird die Maßnahmenliste einstimmig beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) Die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.






zu TOP 2.1.1
Dringlichkeitsliste für das Konjunkturprogramm II
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

- Antrag wurde zurückgezogen -




Siegfried Böcker Thomas Bahr Karl-Walter Hollmann
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführer