Niederschrift

über die 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 25.05.2004
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 15:15 Uhr


Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
SB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)i. V. für Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Norbert Schilff (SPD)i. V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)i. V. für Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/Die Grünen)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Wilhelm Portmann (Diakonisches Werk)i. V. für Anne Rabenschlag
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)

i. V. für Gusti Steiner
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Dr. Udo Lepper
Dr. Ulrike Ullrich
5. Gäste:
Manfred Langguth



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 25.05.2004, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 27.04.2004


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Hartz IV - mündlicher Bericht der Verwaltung


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Lokale Agenda 21 - 4. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05576-04)






4. Angelegenheiten des Sozialamtes

- unbesetzt -


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Überführung der Lehranstalt für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin (MTA-Lehranstalt) in die Trägerschaft des Klinikums Dortmund gGmbH.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06083-04)

5.2 Jahresbericht 2003 der professionellen Suchtkrankenhilfe in Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06396-04)

5.3 Untersuchung der Drogentodesfälle 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06370-04)



Frau Schneckenburger eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gertrud Zupfer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Frau Schneckenburger wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Fassung einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 27.04.2004

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 27.04.2004 wurde einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Hartz IV - mündlicher Bericht der Verwaltung
Auswirkungen von Hartz IV auf lokalen Arbeitsmarkt und Finanzsituation
(Drucksache Nr.: 06336-04-ATB)

Herr Pogadl berichtete zum derzeitigen Sachstand:
Die Beratungen im Vermittlungsausschuss zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen seien noch nicht abgeschlossen. Verbindliche Aussagen könnten daher nicht getroffen werden. In Dortmund gehe man einvernehmlich zwischen Sozial- und Arbeitsverwaltung davon aus, dass gemeinsam eine Arbeitsgemeinschaft gebildet werde.
Der zu betreuende Kreis umfasse insgesamt 80.435 Personen:
- 10.578 derzeitige Arbeitslosengeldempfänger
- 20.895 Arbeitslosenhilfebezieher
- 353 sonstige Leistungsbezieher der Arbeitsverwaltung
- 20.870 nicht Leistungsempfänger
- 27.739 Leistungsbezieher nach dem BSHG
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen werde der Standort des Job-Centers erörtert. Das Gebäude an der Steinstraße reiche auch unter Einbeziehung des Gebäudes des Sozialhilfedienstes in der Leopoldstraße nicht aus. Es müsse wahrscheinlich von mindestens 2 Standorten ausgegangen werden. Das Baudezernat habe den Auftrag erhalten, einen Standort für die Errichtung des Job-Centers in Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit zu suchen.
Von der Sozialverwaltung würden nach heutigem Stand 235,5 Stellen in die Job-Center gegeben, Verwaltungs- und Führungspersonal, Fallmanager, Sozialarbeiter.
Dem Rat müsse der Rahmenvertrag zwischen der Sozial- und Arbeitsverwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das könne erst nach Abschluss des Verfahrens im Vermittlungsausschuss geschehen. Das solle nach den letzten Informationen Mitte Juni der Fall sein.
Es sei geplant, die Bezieher von Arbeitslosengeld II über einen Flyer über das Gesamtpaket zu informieren. Die öffentlichen Diskussionen würden immer nur unter dem Gesichtspunkt der Regelsätze geführt. Hinzu kämen aber angemessene Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe, Mehrbedarfszuschläge (z. B. für Schwangere und Alleinerziehende), Beihilfen für die Erstausstattung der Wohnung und Bekleidung, mehrtägige Klassenfahrten, Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I, Einstiegsgeld bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Die Großrechnerverfahren würden bei beiden Beteiligten zunächst weiterlaufen, damit ein Leistungsbezug auch nach dem 01.01.2005 auf jeden Fall sichergestellt sei.
Wie vereinbart, werde in jeder Sitzung berichtet.

Auf Nachfrage von Frau Schneckenburger erläuterte Herr Pogadl, für die Ratsvorlage müssten die gesetzlichen Regelungen feststehen. Für die erforderlichen Vorarbeiten werde aber so getan, als ob der gesetzliche Rahmen mit den Eckpfeilern bereits vorhanden wäre. Er gehe davon aus, dass es sich auch rechtlich so vollziehen werde und die Verwaltung am 01.01. aktionsfähig sei.

Frau Unger begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Giese stimmte Herrn Pogadl zu, dass eine breite Aufklärung notwendig sei, um die seiner Bewertung nach zwar nicht guten, aber unter den gegebenen Umständen ausreichenden Ergebnisse bekannt zu machen. Die Anzahl der betroffenen Personen dürfe nicht erschrecken, sondern es müsse dafür gesorgt werden, dass eine gerechte Verteilung erfolgt. Jeder einzelne müsse seinen Bedingungen entsprechend Antwort bekommen auf das für ihn nach der heutigen Wirtschaftlage Notwendige.
Viele der Forderungen des Antrages des Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wären sicherlich wünschenswert und gingen auch in die richtige Richtung. Da aber die gesetzlichen Rahmenbe- dingungen noch nicht feststünden, wäre aus Sicht der SPD-Fraktion eine Beschlussfassung heute nicht der richtige Weg. Vielmehr sollte der Antrag als Arbeitspapier für die Verwaltung angesehen werden. Das wäre seine Bitte.
Die Entscheidung über die rechtlichen Bestimmungen solle im Juni erfolgen. Das sei auch für ihn der absolute Endpunkt der Entscheidung, wenn der Start zum 01.01.2005 erfolgen solle. Es dürfe zu keinen weiteren Verzögerungen mehr kommen.

Herr Hengstenberg fand die Anzahl der zu betreuenden Personen schon erschreckend. Aber es handele sich im Prinzip um das Zusammenlegen unterschiedlicher Klientel, die auch bisher schon über unterschiedliche Fördertöpfe in dieser Stadt existent waren. An dieser Situation könne der Ausschuss nichts ändern, da seien Anstrengungen von anderer Seite erforderlich.
Es sei allen seit längerer Zeit klar, dass es sich bei Hartz nur ein Umverteilungsmodell handele. Es sei in keiner Weise ein Modell, das neue Arbeitsplätze generiere oder auch nur einen neuen Rahmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen eröffne.
Dem Antrag stünde man nicht kategorisch ablehnend gegenüber, da er Elemente enthalte, die auch für die CDU-Fraktion wichtig seien. Aber auch er bitte darum, den Antrag als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung zu verstehen. Ansonsten werde sich seine Fraktion der Abstimmung enthalten. Er halte es für den falschen Weg und der Sache nicht gerecht, im Vorfeld Dinge zu zementieren, die sich vielleicht hinterher in der Praxis völlig anders darstellen.

Frau Schneckenburger fragte nach, ob es ein rechtliches Hindernis gebe, das es der Kommune unmöglich mache, eine Entscheidung über die Frage der Arbeitsgemeinschaft oder des Optionsmodells zu treffen. In Köln sei eine entsprechende Entscheidung ihres Wissens getroffen worden.

Herr Pogadl führte aus, der Inhalt des Kölner Vertrages sei ihm nicht bekannt. Wie bereits erwähnt, solle eine Ratsentscheidung herbeigeführt werden. Dazu müsse aber der Vertrag beigefügt werden. Das könne erst geschehen, wenn die rechtlichen Regelungen festgelegt seien.

Frau Unger erläuterte noch einmal die einzelnen Positionen des Antrages.

Herr Rupa bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Pogadl und bat, die Einbindung Dritter in die Arbeitsgemeinschaft und die zukünftige Umsetzung des Gesetzes nicht außer Acht zu lassen und frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen.

Frau Schneckenburger vertrat die Auffassung, dass diese Prozesse parallel laufen müssten. Gerade bei der Frage der Beschäftigungsförderung und Qualifizierung sei es ihres Erachtens notwendig, die lokal Handelnden einzubeziehen und zu Partnern in diesem Prozess zu machen.

Anschließend machten Herr Giese und Hengstenberg noch einmal ihre Positionen deutlich.

Herr Bartow wies darauf hin, dass in den bisherigen Gesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit auf örtlicher Ebene darauf gedrängt wurde, die bisherigen Verfahrensweisen hinsichtlich des Einsatzes von lokalen Trägern beizubehalten. Das sei bereits seit Jahren in dieser Stadt mit Erfolg so gelaufen und außerdem auch einhelliger politischer Wille. Inwieweit diese lokalen Verhandlungen Erfolg hätten, müsse abgewartet werden.
Die Beauftragung Dritter sei im SGB II gesetzlich fixiert. Diese müssten dann auch bezahlt werden. Vorrang habe bei der Aufgabenerledigung zunächst das angestammte Personal beider Institutionen. Wenn sich darüber hinaus die Notwendigkeit ergeben sollte, wolle man Dritte in dieser Stadt beauftragen. Darüber gebe es bereits Einvernehmen mit der Bundesagentur. Allerdings müssten dann auch die nötigen Mittel zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfahl einstimmig (2 ja, 17 Enthaltungen von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat stellt fest, dass der aktuelle bundespolitische Entscheidungsprozess das Optionsmodell faktisch ausschließt. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, endgültig von dem Optionsmodell Abstand zu nehmen und die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Stadt Dortmund schnellstmöglich zu vereinbaren.

2. Der Rat sieht als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft die Beachtung folgender Prinzipien an:
- Die Rechte und Pflichten der zukünftigen Klientel müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Das erfordert ein ausreichendes Angebot an beruflicher Integration und flankierender sozialer Maßnahmen.
- Die Beratungs- und Geldleistung muss aus einer Hand erfolgen. Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung hat Vorrang vor der ausschließlichen Gewährung von finanziellen Leistungen.



- Eine ausreichende Finanzierung der Integrationsmaßnahmen muss gewährleistet sein. Ab 2005 sollten pro Erwerbslosem die gleichen Mittel für Integration zur Verfügung stehen wie in 2004. Der Mitteleinsatz muss zeitnah und flexibel erfolgen.


3. Der Rat fordert die Verwaltung auf in den Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft folgende konkrete Ziele zu verfolgen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen:

a. Die ARGE verpflichtet sich, einen gleichen Zugang zu den Förderinstrumenten des SGB III für alle Arbeitslosen zu gewähren.
b. Die ARGE gewährleistet die Mitbestimmung der Stadt in Fragen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Auf die aktuelle bundesweite Ausschreibungspraxis wird zugunsten des Erhalts lokaler Arbeitsmarktstrukturen verzichtet.
c. Die ARGE nutzt die vorhandenen Trägerstrukturen der Verbände, der kommunalen Beschäftigungsförderung und der sonstigen ergänzenden Einrichtungen Ausbildungs- und Qualifizierungseinrichtungen, um die berufliche Integration zu fördern und flankierende soziale Dienstleistungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
d. Die Aufgaben der ARGE werden von MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit, der Stadt Dortmund und ggf. von beauftragten Dritten wahrgenommen. Zwischen den Trägern wird die erforderlicher Personalkapazität und die Qualifikationsstruktur der MitarbeiterInnen (Casemanagement) vereinbart.
e. Die ARGE verpflichtet sich, zugunsten der ausreichenden Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Arbeitsstellen und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen unter 25 Jahren, den Fortbestand der überbetrieblichen Ausbildung in Dortmund abzusichern.
f. Analog des Verordnungsentwurfes zur Übergansregelung für die Arbeitsmarktreform wird die ARGE Vereinbarungen treffen, die eine finanzielle und fachliche Abwicklung der Aufgaben nach dem 01.01.05 sicherstellt, sofern es in technischer oder organisatorischer Hinsicht zu Verzögerungen kommt. Entsprechend wird der Übergang zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit so geregelt, dass von Trägern der Sozialhilfe begonnene Maßnahmen von der BA weitergeführt werden.
Der Rat wird vor der Sommerpause mündlich und schriftlich über den Umsetzungsstand der Verhandlungen informiert.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, vor dem Ende der Wahlperiode einen entscheidungsfähigen Entwurf für die vertragliche Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II ab 1.1.2005 vorzulegen.




3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Lokale Agenda 21 - 4. Zwischenbericht an den Rat
(Drucksache Nr.: 05576-04)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

- unbesetzt -


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Überführung der Lehranstalt für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin (MTA-Lehranstalt) in die Trägerschaft des Klinikums Dortmund gGmbH.
(Drucksache Nr.: 06083-04)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die MTA-Lehranstalt zum Beginn des Jahres 2005 in die Trägerschaft des Klinikums Dortmund gGmbH zu überführen.


zu TOP 5.2
Jahresbericht 2003 der professionellen Suchtkrankenhilfe in Dortmund.
(Drucksache Nr.: 06396-04)

Frau Unger fand den Bericht sehr informativ. Allerdings vermisste sie Vergleichszahlen und bat, über ein anderes Verfahren nachzudenken.

Herr Giese dankte ebenfalls für den Bericht, der eine gute Grundlage für die von ihm an vielen Stellen zu führenden Diskussionen sei. Auch meine er sich erinnern zu können, dass bereits in der Vergangenheit festgelegt wurde, für eine Vergleichbarkeit der Zahlen zu sorgen.

Die Nachfragen von Frau Unger, Herrn Giese und Herrn Weber wurden wie folgt beantwortet:

- Vergleichszahlen
Frau Dr. Ullrich führte aus, jede Beratungsstelle erarbeite ihren Part selbständig. Es sei beabsichtigt, nach Erstellung des Psychiatrieberichtes einen umfassenden Suchtbericht zu veröffentlichen, in dem auch die Entwicklung der letzten 5 – 10 Jahre dargestellt werde. Auch gebe es eine Vereinbarung mit den einzelnen Trägern, unter bestimmten Gesichtspunkten eine Jahresdokumentation der Politik zur Verfügung zu stellen.
Sie sagte zu, die Anregung mitzunehmen. Im nächsten Bericht solle versucht werden, zur Verdeutlichung der Entwicklung auch die Vorjahreszahlen darzustellen.
Herr Rupa konnte den Wunsch nach Vergleichbarkeit gut nachvollziehen. Er vertrat die Auffassung, die Träger sollten diese Anregung mitnehmen und versuchen, zu einem System zu kommen, das Vergleichbarkeit und damit auch Entwicklungslinien erkennen lasse.

- ausreichendes Angebot / finanzielle Mittel
Nach Mitteilung von Frau Dr. Düsterhaus sei festzustellen, dass in allen Bereichen hochprofessionelle und sehr engagierte Arbeit geleistet werde. In diesen Arbeitsfeldern könnten keine wirtschaftlichen Synergieeffekte mehr erzielt werden. Allerdings sei nunmehr das Limit erreicht. Mehr könne nicht geleistet werden. Das könne aber verantwortet werden.
Herr Rupa bestätigte die Aussagen von Frau Dr. Düsterhaus. Es gebe ein dichtes und sehr kooperatives Netz der professionellen Suchtkrankenhilfe sowohl der Verbände untereinander als auch zwischen Verbänden und Verwaltung. Allein die Ankündigung der Landesregierung hinsichtlich der Kürzung der Mittel habe zu einer erheblichen Verunsicherung geführt. Er sei sehr daran interessiert, dieses Netz langfristig auf sichere Beine zu stellen, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen, die über einen längeren Zeitraum Geltung haben. Sorge bereite die große Anzahl der Kinder von Suchtkranken, der zunehmende Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen sowie die Situation Spielsüchtiger. Hier müsse zukünftig mehr getan werden. Er wünsche sich, dass diese Frage noch einmal aufgegriffen werde, wenn es um die konkreten Planungen für die Folgejahre gehe.

- Abbruch der Beratung
Die Abbrüche innerhalb der therapeutischen Maßnahmen oder auch im Beratungsprozess seien nach Aussage von Frau Dr. Ullrich relativ typisch für den Suchtbereich.

Frau Dr. Ullrich wies auf einige erfreuliche Entwicklungen im letzten Jahr hin. So sei es gelungen, die Einrichtungen "PASSGENAU" – Zuverdienstwerkstatt – und das "Haus am Weg" realisieren zu können. Die Suchkrankenhilfe sei sicherlich konsequent dabei, die existierenden Möglichkeiten auszuschöpfen.

Frau Unger äußerte die Bitte, solche Entwicklungen und auch Bedarfe deutlicher in künftigen Berichten zum Ausdruck zu bringen, um anhand dieser Informationsgrundlagen politisch besser steuerungsfähig zu sein.

Herr Portmann vertrat die Auffassung, hier handele es sich um eine Dokumentation von Leistungen, das sei seinerzeit bei den Zuwendungsverträgen ausdrücklich festgehalten worden. Sicherlich könne man auch Tendenzen und Bedarfe deutlich machen. Allerdings müsse man sich dann noch einmal grundsätzlich darüber austauschen, welche Inhalte der Bericht haben soll.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Jahresbericht 2003 der professionellen Suchtkrankenhilfe in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Untersuchung der Drogentodesfälle 2003
(Drucksache Nr.: 06370-04)

Frau Unger fragte nach, wie der Rückgang der Drogentoten im Sommer letzten Jahres zu erklären sei.

Herr Giese machte deutlich, dass die in Dortmund getätigte Politik in Bezug auf Hilfe für Drogenkranke sich gut anlasse und auch fortgeführt werden müsse. Durch die in Dortmund ergriffenen Maßnahmen, die auf die Initiative seiner Fraktion zurückgingen, seien die absoluten Zahlen zurückgegangen.

Frau Dr. Ullrich erklärte, es gebe für den Anstieg oder den Rückgang der Drogentodesfälle keine wissenschaftlich abgesicherte Erklärung. Ein Erklärungsversuch sei, dass das mit dem "Markt" zusammenhänge. In Jahren, in denen die Zugriffsnähe zu Drogen sehr hoch sei, könnte es möglicherweise zu einem Anstieg der Drogentoten kommen. Im Jahr 2000 war so ein plötzlicher Anstieg zu verzeichnen. Man habe damals in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Zeit lang die gefundenen Drogen toxikologisch untersucht. Der Reinheitsgehalt habe zwischen 3 % und 53 % gelegen. Zum anderen hänge es sicherlich damit zusammen, dass generell der Anteil derjenigen ansteigt, die schwere körperliche Begleiterkrankungen im Rahmen der Drogenabhängigkeit entwickeln.
Bei den bundesweiten Vergleichen müsse davon ausgegangen werden, dass die Meldungen der einzelnen Polizeiinstitutionen/Städte sehr unterschiedlich seien. Im Prinzip müssten alle gemel-det werden, die mit einer Spritze im Arm gefunden zuzüglich die unter Drogeneinfluss in einen Unfall verwickelt wurden sowie die an den Begleiterkrankungen gestorbenen Suchtkranken.

Nach Auffassung von Frau Unger könnte der Rückgang der Drogentoten evtl. auch mit der Installation des Drogenkonsumraumes zusammenhängen, der gemeinsam von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion beschlossen wurde.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


Frau Schneckenburger beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 15:15 Uhr




Schneckenburger
Zupfer
Lieberknecht
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin