N i e d e r s c h r i f t

über die 11. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 12.04.2000

Teilnehmer/innen:


a) Mitglieder des Ausschusses


Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Herr RM Lütkehaus i. V. für Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig (14.00 - 16.10 Uhr)
Frau Müller-Jobst i. V. für Herrn RM Drabig (16.10 - 18.10 Uhr)
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling (14.00 - 17.20, 18.00 - 18.10 Uhr)
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Knieling (17.20 - 18.00 Uhr)
Frau RM Kräft
Herr RM Frank i. V. für Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Nolte i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Frau RM Bade i. V. für Herrn RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr RM Leniger i. V. für Herrn s. B. Wegener
Herr s. E. Ucar


b) beratende Mitglieder

Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Farys, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Klüh, 7/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Mondry, 23/GB 1
Herr Keune, 66/stv. AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01


d) Gäste

Herr Sigges, Dortmunder Stadtwerke

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 14.05 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Kröger-Brenner benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des AUSW am
08.03.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz /
Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzepts
- Ratsvorlage
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 verteilt)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Scoping-Termin im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung eines
GuD-Kraftwerkes in Dortmund-Derne
- Ausschussvorlage
3.2 Anmeldung von Maßnahmen des Bodenschutzes zur Förderung: "Erstellung einer
Bodenbelastungskarte"
- Ausschussvorlage
3.3 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von
den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
hier: Errichtung eines Wildgeheges nebst Stall und Maschendrahtzaun im
Landschaftsschutzgebiet
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB
II. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
- Ausschussvorlage
4.3 Aufwertung des Bahnhofs Dortmund-Mengede
- Modifiziertes Konzept Oestricher Seite -
- Ausschussvorlage
4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes
hier: 1. Verkleinerung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung
2. Verkleinerung des Planbereiches
3. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
4. Offenlegungsbeschluss zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
5. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 198
6. Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
- Ausschussvorlage

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem
Grundstück Spissenagelstraße 134 in
Dortmund-Bittermark
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück
Kronenburgallee
- Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung
einer Befreiung -
- Ausschussvorlage
5.4 Vorbescheid für die Errichtung einer Produktionshalle mit Büro auf dem Grundstück
Marksweg 22, Gemarkung Schwieringhausen, Flur 2, Flurstück 356
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch
- Ausschussvorlage
5.5 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 versandt)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Arbeitsbericht 1999 des Stadtamtes für Wohnungswesen

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in
Do-Wellinghofen
- Ratsvorlage

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg
von Limbecker Straße bis
Lütgendortmunder Straße
- Ratsvorlage
8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Plauener
Straße von Landgrafenstraße bis
Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage
8.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch für den
Bau der Stichstraße nördlich der
Stockumer Straße in Dortmund-Hombruch;
Bebauungsplan Hom 245, Antragsteller: 3B GrundstücksentwicklungsGmbH>
- Ausschussvorlage
- Auf den ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.03.2000
(siehe Rückseite Blatt 1 der Vorlage) wird verwiesen.

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Beteiligungsprojekt "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei"
- Abschlussbericht
- Ausschussvorlage
(Die Vorlage wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt.)
9.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999
- Ratsvorlage

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Vorstellung der Gestaltungsüberlegungen "Am Gottesacker"
- Mündlicher Bericht mit Modell
10.2 Information zum Südkreuz, mögliche Verbindungen der Stadtbahngleise mit den
DB-Gleisen im Veranstaltungsbereich
- Ergebnisse der Machbarkeitsstudie -
- Mündlicher Bericht

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 a) Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 17.02.2000 verteilt.)
b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
28.03.2000 mit der Bezeichnung
"Sondervermögen ‚Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2.
Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung'
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 29.03.2000 verteilt.)

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Landesinitiative "blue Box - Wie wollen wir leben"
hier: Umsetzung der Beteiligungsverfahren
- Ausschussvorlage
12.2 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben "City-Gates" am Wallring
- Ratsvorlage
(wurde am 24.03.2000 zur Sitzung am 29.03.2000 zugesandt)
12.3 Entwicklung der Fläche Phoenix-West
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom
13.03.2000 sowie Anträge der SPD-Fraktion
vom 08.03.2000 sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der
Bezeichnung "Entwicklung der Fläche
Phoenix-West")
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 versandt)

Der Tagesordnungspunkt 10.2 Information zum Südkreuz, mögliche Verbindungen der Stadtbahngleise mit den DB-Gleisen im Veranstaltungsbereich wird zurückgezogen, da der Referent für eine Berichterstattung nicht zur Verfügung steht.

Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, die TO um die Vorlagen Kanalbaumaßnahme Flaspoete und Somborner Straße als TOP 8.4, den TOP Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff. als 8.5, Widmung von Straßen (Kreisstraße) als 8.6 und den Sachstandsbericht Parkleitsystem Veranstaltungszentrum als TOP 8.7 zu erweitern.

Gleichzeitig bittet die CDU-Fraktion, die TO um den Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 mit der Bezeichnung "Ortszentrum Derner-Mitte (B-Plan Scha 130/1) als TOP 4.5 zu erweitern. Aufgrund der Beschlüsse der jeweiligen Bezirksvertretung ist eine Erweiterung der TO zudem um den TOP Bauleitplanung; 94. Änderung des Flächennutzungsplanes als TOP 4.6 sowie Bauleitplanung; 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum als TOP 4.7 erforderlich.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des AUSW am
08.03.2000


Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz /
Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzepts
- Ratsvorlage
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 verteilt)

Herr RM Tech erklärt für die SPD-Fraktion, dass in Sachen Verbindungssteg zwischen den Gebäuden nachverhandelt werden sollte und eine architektonisch und künstlerisch gute Lösung anzustreben sei.

Herr RM Krüger ist gegen den Bau des Verbindungsstegs, ggf. sollte aber in Nachverhandlungen zumindest eine städtebaulich interessante Lösung angestrebt werden.

Herr RM Jostes verweist auf den Antrag der CDU-Fraktion, in dem gesagt ist, dass der geplante Verbindungssteg in der Gestaltung nicht akzeptabel sei.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass unter Punkt 5 der Ratsvorlage bereits dargestellt ist, dass unter anderem der Verbindungssteg mit der Investorin noch zu diskutieren sein wird. Er erklärt, dass er im Rahmen der Nachverhandlungen zunächst für den Verbindungssteg eine architektonisch hochwertige Lösung anstrebt, bevor es zu einem Verzicht auf den Verbindungssteg kommt.

Beschluss:
Den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lagen zur Sitzung folgende Unterlagen vor:
- die Ratsvorlage "Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz / Markt 12, hier: Änderung des Nutzungskonzepts"
- der abweichende Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 06.04.2000
- ein Antrag der CDU-Fraktion vom 11.04.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz / Markt 12".

Auf der Grundlage der Ratsvorlage und des CDU-Antrages empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die geplanten Änderungen des Vorhabens zur Kenntnis.

In teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 29.04.1999 stimmt er Art und Maß sowie der baulichen Gestaltung des Vorhabens nach dem neuesten Planungsstand des Architekten Friesleben unter Berücksichtigung der unter Pkt. 5 genannten Aspekte wie

- Verzicht auf den Verbindungssteg zwischen den Gebäuden
- Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag vom 08.09.1999 angedachte Lösung

zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt außerdem aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 11.04.2000 folgende Punkte:

"In teilweiser Abänderung seines Beschlusses vom 29. April 1999 stimmt er Art und Maß sowie der baulichen Gestaltung des Vorhabens nach dem neuesten Planungsstand des Architekten Friesleben unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu:

1. Die endgültige Gestaltung der Fassade, einschließlich der Werbeflächen, ist im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vorzustellen.
4. Auf die Realisierung einer Ost-West-Passage durch den Neubau, mit einer Breite von mindestens fünf Metern, wird nicht
verzichtet; die Passagen in Ost-West-Richtung wie in Nord-Süd-Richtung sind durch Baulast zu sichern.
5. Die Abwicklung der notwendigen Tief- und Hochbaumaßnahmen zur Errichtung des
Hansa-Karrees sind baulogistisch so zu steuern, dass eine öffentliche Wegeverbindung
zwischen dem Alten Markt und dem Hansaplatz über die gesamte Bauzeit in ausreichender
Breite, d. h. mit einer Breite von mehr als fünf Metern, zur Verfügung steht.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, den am 08. September 1999 beurkundeten Kaufvertrag
entsprechend anzupassen. Etwaige Erweiterungen der wirtschaftlichen Vorteile für den
Grundstückskäufer führen zu einem höheren Grundstückskaufpreis."

Hinsichtlich der og. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West ergeht keine Empfehlung an den Rat der Stadt.


3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Scoping-Termin im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung eines
GuD-Kraftwerkes in Dortmund-Derne
- Ausschussvorlage


Herr RM Drabig erklärt, dass er bei der Errichtung des GuD-Kraftwerkes aus Sicht der SPD-Fraktion und für die betroffenen Bürger aus Derne alle Interessen berücksichtigt wissen möchte, auch wenn die Stadt Dortmund nur als Träger öffentlicher Belange betroffen ist. Viele Fragen sind ungeklärt, z. B. ist nicht klar, wie mit der Abwärme umgegangen wird. Die Vorlage ist zwar nur zur Kenntnis zu nehmen, Herr RM Drabig macht aber darauf aufmerksam, dass das GuD-Kraftwerk weder vor Ort gewünscht noch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnvoll sei.

Herr RM Jostes spricht das Umfeld an und verdeutlicht, dass an dieser Stelle nicht ein solches Kraftwerk gebaut werden sollte.

Herr RM Krüger hält bezogen auf die Umweltbelastung die Technologie des Kraftwerkes im Vergleich zu den bestehenden Anlagen für gut. Mit der Errichtung eines solchen Kraftwerkes bleibt dies ein industrieller Standort. Er schlägt vor, über die Bauleitplanung eine Veränderungssperre zu erreichen und damit die Errichtung des Kraftwerks zu verhindern. Altanlagen sollten ersetzt werden. Die Standorte sollten eine Nutzung des Abwärmepotentials ermöglichen.

Frau RM Kröger-Brenner hält die Nutzung regenerativer Energien auch für sinnvoll, um solche Kraftwerke überflüssig zu machen, aber bisher ist ihrer Meinung nach die Nutzung regenerativer Energien in Dortmund zu wenig gefördert worden. Auch dezentrale kleinere Anlagen, z. B. Blockheizkraftwerke, müssten in Bebauungsplänen festgelegt und gefördert werden. Frau RM Kröger-Brenner fordert eine genauere Darstellung des Untersuchungsgebietes, ggf. eine Darstellung als Radius.

Herr RM Drabig fordert die Verwaltung zur Prüfung auf, ob ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit einer Veränderungssperre gefasst werden kann. Die Errichtung eines Kraftwerkes sollte auf jeden Fall in Derne verhindert werden.

Herr RM Tech hält das Kraftwerk für Derne nicht für sinnvoll und schlägt daher vor, einen Aufstellungsbeschluss vorzusehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Aufstellungsbeschluss für das fragliche Gelände vorzubereiten.

3.2 Anmeldung von Maßnahmen des Bodenschutzes zur Förderung: "Erstellung einer
Bodenbelastungskarte"
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass für die Maßnahme - Erstellung einer Bodenbelastungskarte - ein Förderantrag gestellt wurde.

3.3 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von
den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
hier: Errichtung eines Wildgeheges nebst Stall und Maschendrahtzaun im
Landschaftsschutzgebiet
- Ausschussvorlage


Herr RM Krüger gibt an, dass die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen sich der Vorlage nicht anschließen wird, sondern der Beschlussfassung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde folgt.

Herr RM Neumann verweist auf den der Vorlage beigefügten Plan. Die CDU-Fraktion würde sich freuen, wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Verwaltungsvorschlag folgen könnte.

Herr RM Tech stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu.

Herr Neugebauer erläutert die Argumente des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde und macht deutlich, dass der Verursacher gegen das Naturschutz- und Baurecht verstoßen hat.

Herr Dr. Mackenbach stellt dar, dass die Ordnungsverfügung zu Recht ergangen ist. Auf Initiative des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist nachverhandelt und ein Kompromiss gefunden worden. Der Grundstückseigentümer hat einen Teil der errichteten baulichen Anlagen abgebaut, so dass ihm eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Mitte in Aussicht gestellt wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hält den Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion für unberechtigt und fordert die Verwaltung auf, die Zustimmung der höheren Landschaftsbehörde zur Befreiung von den Schutzausweisungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte einzuholen.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Ratsvorlage


Herr RM Knieling weist darauf hin, dass nur für den Dortmunder Flughafen eine Festlegung des zulässigen Höchstabfluggewichtes gilt.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet
Wickede-Süd -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB)
II. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den
Bebauungsplan Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - für den unter Ziffer 1 dieser
Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 8).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGB NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die
Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br
163) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

4.3 Aufwertung des Bahnhofs Dortmund-Mengede
- Modifiziertes Konzept Oestricher Seite -
- Ausschussvorlage

Herr Steiner weist auf die kombinierte Rampen- und Treppenanlage unter Punkt 2.3 der Vorlage hin. Der Tunnel erhält eine Längsneigung von 8 %. Er fragt nach, ob der Bahnhof Mengende beengte Platzverhältnisse zeigt und verweist auf die DIN-Norm für barrierefreies Bauen.

Herr RM Krüger schlägt vor, in Mengede eine Aufzugsanlage vorzuhalten.

Herr Wilde stellt dar, dass von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wird, da eine Rampe mit einer Neigung von 6 % würde im Straßenraum liegen, so dass eine Eineinengung und eine Verkehrsbehinderung an dieser Stelle entstehen würde. Die Verbesserung der örtlichen Situation mit Hilfe eines Aufzugs ist grundsätzlich vorgesehen, scheitert aber im Moment an den Kosten.

Herr RM Harnisch erklärt, dass ein Aufzug auf Oestricher Seite einen Einbau von Aufzügen am Bahnsteig der Deutschen Bahn AG sowie an der S-Bahn nach sich ziehen müsste, da die Bahnsteige nur über eine Steigung mit erheblicher Länge zu erreichen sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem modifizierten Konzept zur Gestaltung der Oestricher Seite zu.

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes
hier: 1. Verkleinerung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung
2. Verkleinerung des Planbereiches
3. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
4. Offenlegungsbeschluss zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
5. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 198
6. Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den
Änderungsbereich der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes - Schöner Pfad - um
die Flächen südöstlich der Hüllbergstraße zu reduzieren.

Der neue Änderungsbereich der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 41 GO.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 198 - Schöner Pfad - um die
Flächen südöstlich der Hüllbergstraße sowie um das Teilstück der Straße Schöner Pfad
zwischen Wittbräucker Straße und Obermarkstraße zu reduzieren.

Der neue Bebauungsplanbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3
Abs. I BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf Ap 198
und zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beauftragt einstimmig
die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap
198 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die
105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Planbereich und den Erläuterungsbericht vom 07.02.2000 öffentlich
auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 41 GO.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig den
geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ap 198 - Schöner Pfad - für
den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom
17.02.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (gleichzeitig teilweise
Änderung der Satzung über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich
Berghofer Mark).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig für
einen Teilbereich die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich ist unter Punkt
3 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.

4.5 Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 mit der Bezeichnung
"Ortszentrum Derner Mitte (B-Plan Scha 130/1)"

Herr RM Krüger stellt dar, dass der Gartenmarkt mit einer Fläche von 7 000 qm in zwei Flächen, eine bebaubare und eine Freifläche, aufzuschlüsseln ist. Insbesondere Baumärkte sollten in diesem Bereich planerisch ausgeschlossen werden. Über die 2 500 qm Verkaufsfläche sollten vom Grundstückseigentümer verbindliche Aussagen getroffen werden.

Herr RM Drabig sieht den Antrag als eingebracht an. Er schlägt vor, bei Vorliegen einer Verwaltungsvorlage den Antrag zu beraten und den Grundstückeigentümer und die Projektentwicklungsgesellschaft dazu einzuladen.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag.

Beschluss:
Der Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 gilt als eingebracht und wird vertagt.

4.6 Bauleitplanung; 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung des
Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
- Ratsvorlage
(wurde am 29.03.2000 im AUSW behandelt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 30.03.2000

Frau RM Gerszewski stimmt im Namen der SPD-Fraktion der ursprünglichen Vorlage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
um den unter Ziffer 2 beschriebenen Bereich zu verkleinern und das
Änderungsverfahren für den verkleinerten Bereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. § 233 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit Erläuterungsbericht vom 08.03.2000
öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

4.7 Bauleitplanung; 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des
Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (123. Änderung)
II. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 146 - Ammerbaum -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Mg 129
IV. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 05.04.2000

Herr RM Jung weist darauf hin, dass eine Eingabe von der Siedlergemeinschaft "Am Breisenbach" e. V. vorliegt.

Herr Wilde stellt dar, dass die Verwaltung vorab mit der Bezirksvertretung Mengede und der Siedlergemeinschaft Kontakt aufnehmen möchte, um diese über das weitere Vorgehen zu informieren. Eine Möglichkeit sei, dieses Gespräch abzuwarten und anschließend im AUSW erneut über die Vorlage zu entscheiden. Die zweite Möglichkeit bestehe darin, zunächst den Aufstellungsbeschluss abzuwarten und dann im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Ergebnisse der Beratungen mit der Bezirksvertretung und der Siedlergemeinschaft zum Gegenstand des weiteren Verfahrens zu machen. Die Verwaltung wird den AUSW im weiteren Verfahren des Offenlegungsbeschlusses über das Ergebnis unterrichten.

Herr RM Krüger beantragt, die Vorlage erst am 17.05.2000 zu behandeln, um die Gespräche zwischen Bezirksvertretung, Siedlergemeinschaft und Verwaltung abwarten zu können.

Herr RM Harnisch ist mit dem als zweite Möglichkeit vorgeschlagenen Verfahren einverstanden, wenn die Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und einem Investoren, von denen er gehört habe, weder positiv noch negativ beeinflusst werden.

Beschluss:
Der AUSW lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Vertagung des Tagesordnungspunktes mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

I. die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ammerbaum - für den unter Punkt 1.1
der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 BauGB

II. die Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum - für den unter Punkt 1.1
der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

III. die teilweise Änderung des Bebauungsplanes Mg 129


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede aus der Sitzung am 05.04.2000

Herr RM Harnisch erklärt, dass die SPD-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis nimmt.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass die Mengeder Bevölkerung sich gegen die Errichtung des Gebäudes wehren wird.

Herr RM Krüger stellt fest, dass die Errichtung des Gebäudes zu einer Verschlechterung führt. Er bittet um Abstimmung.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage bei vier Gegenstimmen mit Mehrheit an:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1996) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem
Grundstück Spissenagelstraße 134 in Dortmund-Bittermark
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück
Kronenburgallee
- Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung
einer Befreiung -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1996) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.4 Vorbescheid für die Errichtung einer Produktionshalle mit Büro auf dem Grundstück
Marksweg 22, Gemarkung Schwieringhausen, Flur 2, Flurstück 356
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1996) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.5 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 versandt)

In der heutigen Sitzung wird die Errichtung der Rennstallanlage behandelt.

Frau RM Kröger-Brenner fragt, ob auf dem Gelände des Rennstalls weitere Bäume gefällt werden.

Herr Hofmeister gibt an, dass beim Bau der Rennstallanlage keine Bäume betroffen sein werden.

Herr RM Tech stimmt im Namen der SPD-Fraktion und Herr RM Jostes im Namen der CDU-Fraktion der Errichtung der Rennstallanlage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das durch die Verwaltung vorgestellte Bauvorhaben "Errichtung einer Rennstallanlage mit Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg" zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Arbeitsbericht 1999 des Stadtamtes für Wohnungswesen
- Ausschussvorlage


Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist auf verschiedene geplante Änderungen auf Landesebene hin, die in der Stadtverwaltung bereits jetzt beachtet werden sollten. Sie ist erfreut darüber, dass im Arbeitsbericht besondere Wohnvorhaben vorgestellt wurden, und regt an, solche Wohnvorhaben mit kleineren Trägern durchzuführen. Auch ist erfreulich, dass Dortmund das gesamte Kontingent der Modernisierungs- bzw. Energieeinsparförderung abrufen konnte.

Herr Steiner erklärt, dass der Arbeitsbericht leider zeige, dass immer weniger behindertengerechte und -freundliche Wohnungen gebaut werden. Der Bestand an diesen Wohnungen ist zu niedrig, z. Z. sind es ca. 220 Wohnungen. Er fordert dazu auf, im Jahrebericht nicht nur anzugeben, wie viele Wohnungen gefördert wurden, sondern auch die Anzahl anzugeben, wie viele Wohnungen an Berechtigte vermittelt wurden und wie viele Wohnungssuchende auf einer Warteliste stehen.

Frau RM Horitzky macht darauf aufmerksam, dass der Jahresbericht zeigt, dass die Zahl der Geringverdiener, die eine Sozialwohnung suchen, groß ist. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob ggf. bei Geringverdienenden ein Zuschuss gezahlt werden kann, um die Anzahl der leerstehenden Wohnungen zu verringern. Außerdem bittet Frau RM Horitzky um Beantwortung der Frage, wie sich die Zuweisungen der Wohnungen zwischen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsamt regeln.

Herr RM Tech bedankt sich für den Jahresbericht, der die Leistungen und die Aktivität des Amtes für Wohnungswesen nachzeichnet.

Herr Neuhaus erläutert, dass die Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen auf gesetzliche Belegungsrechte basiert, die im Einvernehmen mit den Wohnungsunternehmen ausgeübt werden. Zudem gibt es Kooperationsverträge mit fast allen Wohnungsunternehmen, d. h. ein Großteil wird über die Wohnungsunternehmen nach Vorlage eines Wohnungsberechtigungsscheines und ein bestimmter Anteil durch das Wohnungsamt in Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen vermittelt. Hinsichtlich der Leerstände sind häufig als Ursache z. B. ein schlechtes Wohnumfeld oder schlechte Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zu erkennen. Hier sind in erster Linie die Wohnungseigentümer gefragt, darüber nachzudenken, wie sie ihre Wohnungsbestände qualitativ verbessern können.

Bei Bewilligung öffentlicher Mittel für behindertengerechte und -freundliche Wohnungen ist klar, dass eine Wohnung erst zwei bis drei Jahre später bezugsfertig wird. Es wurden verschieden Versuche gestartet, Behindertenwohnungen zu vermitteln. Leider sind Behinderte häufig auf bestimmte Wohnstandorte angewiesen, auch ganz bestimmte Wohnungstypen sind gefragt. Das macht es schwierig, auf Vorrat behindertengerechte Wohnungen zu bauen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass mit dem begrenzten Angebot in einem bestimmten Zeitraum die Wohnungssuchenden in rollstuhlgerechte Wohnungen vermittelt werden können.

Herr RM Berndsen fordert im Arbeitsbericht einen Ausblick auf die Zukunft.

Herr Neuhaus bestätigt, dass aufgrund der Zahlen im Bericht ein Ausblick möglich ist, aber bisher wurden im Wohnungsmarktbericht, der im Herbst vorgelegt wird, Prognosen abgegeben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in
Do-Wellinghofen
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in Do-Wellinghofen, mit Gesamtkosten von 520.000,00 DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

7.2 Sanierung der Tiefgarage Stadttheater
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt die überprüften Gesamtkosten zur inneren und äußeren Sanierung der Tiefgarage Stadttheater in Höhe von 6 820 000,-- DM zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme (Baubeschluss).

Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen der geltenden Finanzplanung bei der Finanzposition
8720 9400 0101 - Sanierung Tiefgarage Stadttheater - zur Verfügung.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgendortmunder
Straße
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in den Fassungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.1981 - noch bzw. nachmalige Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgendortmunder Straße -.

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Landgrafenstraße bis Saarlandstraße
(Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Plauener Straße von Landgrafenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung).

8.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch für den
Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße in Dortmund-Hombruch;
Bebauungsplan Hom 245, Antragsteller: 3B Grundstücksentwicklungs GmbH
- Ausschussvorlage
- Auf den ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.03.2000
(siehe Rückseite Blatt 1 der Vorlage) wird verwiesen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Hombruch - Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gem. § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. 3B Grundstücksentwicklungs GmbH übertragen.

8.4 Kanalbaumaßnahme Flaspoete und Somborner Straße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Kanalbau Flaspoete / Somborner Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 300 000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0741 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 17 500,-- DM
Ausgaben 2000 700 000,-- DM
Ausgaben 2001 500 000,-- DM
Ausgaben 2002 82 500,--DM

8.5 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen (Jahresprogramm) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2 100 000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 = 1 000 000,-- DM
Verpflichtungsermächtigung 2000 z. L. 2001 = 1 100 000,-- DM
Ausgaben 2001 = 1 100 000,-- DM

8.6 Widmung von Straßen (Kreisstraße)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung für folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Widmung der Kreisstraße - L 672 - in DO-Holzen im Abschnitt zwischen Kreisstraße Nr. 9 und Heideweg als Landesstraße (Ortsdurchfahrt).

8.7 Sachstand Parkleitsystem Veranstaltungszentrum
- Mündlicher Bericht

Herr StR Fehlemann berichtet, dass die ausführende Firma den ausgehandelten Termin für das Parkleitsystem Westfalenhalle nicht halten kann.

In der Zeit von 16.05 - 17.20 Uhr wurde die Sitzung des AUSW für die gemeinsame
Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung,
des AUSW und der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde unterbrochen.

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

9.1 Beteiligungsprojekt "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei"
- Abschlussbericht
- Ausschussvorlage
(Die Vorlage wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt.)
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2000 mit der Bezeichnung
"Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei"

Herr RM Krüger erläutert die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2000.

Herr StR Fehlemann stellt als Ursache für das Defizit in Höhe von 800 000,-- DM den Preisverfall sowie die Auftragslage gekoppelt mit dem Kostendeckungsgrad dar. Um 20 % = 800 000,-- DM Gewinn zu machen, müssten bei den Tochtergesellschaften 4 Mio. DM akquiriert werden, was in dieser Höhe nicht möglich ist.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Abschlussbericht des Beteiligungsprojektes "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei" sowie folgende Entscheidungen des Oberbürgermeisters zur Kenntnis:

1. Der Betrieb der Stadtgärtnerei wird unter Beachtung der Bestimmungen des
Landespersonalvertretungsgesetzes NW bis zum 31.07.2001 geschlossen.

2. Beendigungskündigungen aus Gründen der Betriebsschließung sind ausgeschlossen.

3. Die Verwaltung wird eine Flächenentwicklung für das vorhandene Grundstück mit dem
Ziel der bestmöglichen Vermarktung vornehmen.

9.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der
Dauer-(Legat-) Grabpflege 1999 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist
erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu
dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.

2. Der Rat beschließt:

a) Die "Ewige Anleihe" aus dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate wird ab dem
01.12.2000 mit dem jeweils gültigen variablen Zinssatz der Kommunaldarlehen der
Stadtsparkasse Dortmund verzinst.

b) Von diesem Zeitpunkt an sind Neuverträge ebenfalls mit variablem Zinssatz
abzuschließen. Der Zinssatz ist so festzusetzen, dass der Unterschied zwischen den
Soll- und Habenzinsen den auf die Neuverträge entfallenden Verwaltungskostenanteil
deckt.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Vorstellung der Gestaltungsüberlegungen "Am Gottesacker"
- Mündlicher Bericht mit Modell


Herr Schließler trägt die Gestaltungsüberlegungen für die Haltestelle und die Brücke vor. Er weist auf den am 08.03.2000 im AUSW getroffenen Grundsatzbeschluss zum Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des Kreuzungsumbaus B1/Gottesacker hin. Das Modell zeigt eine leichte transparente Konstruktion. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf sechs Mio. DM für das Streckenstück, das Unterwerk, die Brücke etc. belaufen. Die Gestaltungsidee wird auch bei der Haltestelle, die in Kürze von "Am Rosenplätzchen" in "Stadtkrone-Ost" umbenannt wird, genutzt werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass die Haltestelle "schülersicher" sein muss.

10.2 Information zum Südkreuz, mögliche Verbindungen der Stadtbahngleise mit den
DB-Gleisen im Veranstaltungsbereich
- Ergebnisse der Machbarkeitsstudie -
- Mündlicher Bericht


Die Verwaltung zieht den mündlichen Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt zurück, da der Referent für eine Berichterstattung nicht zur Verfügung steht.


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 a) Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 17.02.2000 verteilt.)

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
28.03.2000 mit der Bezeichnung "Sondervermögen, Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund - Instrumente zur Steuerung'
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 29.03.2000 verteilt.)

Herr RM Berndsen zieht den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 zurück, da er durch den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2000 ersetzt wurde und erläutert den Antrag vom 28.03.2000. Er weist auf das solare Bauen besonders hin und erklärt, dass insbesondere die Baulücken geschlossen werden sollen.

Frau RM Horitzky macht die Unterschiede zwischen den beiden Anträgen deutlich. Sie äußert für die CDU-Fraktion Bedenken gegen Buchstabe a) Ziffer 3 sowie Buchstabe f) des Antrages, so dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr gibt an, dass die unter Buchstabe f) genannten 500 Wohneinheiten gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein sollen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2000:

a) Das 2000-Programm und das 5000-Programm sind inhaltlich zu einem
Wohnbauflächenentwicklungsprogramm zusammenzuführen.
Folgende Ziele sind dabei zu verfolgen:

1. Bis aus dem Prozess zur Neuaufstellung des FNP's neue Erkenntnisse vorliegen, sollen
für ca. 2000 WE/Jahr inklusive der im Rahmen von Innenentwicklung und
Baulückenschließung realisierbaren Wohneinheiten Flächen planrechtlich entwickelt
werden.
2. Neben den Umwelt- und Städtebaukriterien bildet auch die städtische Verfügbarkeit
ein zentrales Kriterium für die Auswahl zu entwickelnder Fläche. Für städtische
Flächen wird mit Priorität Planrecht geschaffen. Ehemals industriell oder gewerblich
genutzte Flächen finden dabei vorrangig Berücksichtigung. Ziel der Entwicklung von
Flächen ist darüber hinaus, die gleichgewichtige Inanspruchnahme von Flächen in den
Stadtbezirken in Abhängigkeit von der jeweiligen Größe und den in den letzten Jahren
bereits erfolgten Wohnbauflächenausweisungen.
3. In jedem Stadtbezirk sollten entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit nach
Möglichkeit Flächen für besondere Wohnformen (z. B. Wohnungsbau mit
Beschäftigungsträgern, Solares Bauen, gemeinschaftliche/generationsübergreifende
Wohnformen) vorgehalten werden.

b) Für die Beratung im Rat und in den BV's wird die Verwaltung das neue
Wohnbauflächenentwicklungsprogramm kurzfristig erstellen. In Form und Gliederung
orientiert sich dieses am 2000-Programm zur Wohnbauflächenentwicklung.
c) Um den Prozess zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen bis zum Vorliegen des unter a)
genannten Programms nicht zu unterbrechen, wird die Verwaltung zur nächstmöglichen
AUSW-Sitzung die Projekte vorlegen, die aktuell in 2000 bearbeitet werden sollen.
Hierbei sind die Kriterien unter a) zu berücksichtigen. Laufende Bauleitplanverfahren sind
abschlussorientiert weiterzuführen.
d) An dem Sondervermögen zur Entwicklung und Vermarktung städtischer Wohnbauflächen
wird insoweit festgehalten, als es zukünftig konsequent und unter Berücksichtigung der
unter a) genannten Kriterien zur Erreichung dieses Ziels eingesetzt wird.
e) Die Verwaltung wird Art und Umfang der städtischen Wohnungsbauförderung (aus 1996)
überprüfen. Gegenstand soll dabei auch die Sinnhaftigkeit einer Festbetragsförderung
sein.
f) An dem Ziel, neben der Eigenheimentwicklung auch die Förderung des öffentlich
geförderten Mietwohnungsbaus durch Bereitstellung städtischer Flächen zu unterstützen,
soll festgehalten werden. Im Wohnbauflächenentwicklungsprogramm ist hierfür eine
Zielzahl von ca. 500 Wohneinheiten pro Jahr vorzusehen, die in ungefähr gleichem
Umfang auf die Stadtbezirke im nördlichen und südlichen Dortmund verteilt werden
sollen.

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

12.1 Landesinitiative "blue Box - Wie wollen wir leben"
hier: Umsetzung der Beteiligungsverfahren
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Verfahren und die Beauftragung zur Kenntnis.

12.2 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben "City-Gates" am Wallring
- Ratsvorlage
(wurde am 24.03.2000 zur Sitzung am 29.03.2000 zugesandt)

Herr RM Tech stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Herr StR Sierau gibt den Hinweis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage behandelt hat, weil er für den Bereich Werbung zuständig ist.

Frau RM Kröger-Brenner lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungsvorlage ab.

Herr RM Sauer macht deutlich, dass die City-Gates zunächst nur für drei Jahre aufgestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Installation von "City-Gates" am Wallring grundsätzlich zu.

12.3 Entwicklung der Fläche Phoenix-West
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom
13.03.2000 sowie Anträge der SPD-Fraktion vom 08.03.2000 sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Fläche
Phoenix-West")
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 versandt)

Herr RM Tech fordert als Zusatz zum SPD-Antrag eine intensive Bürgerberatung.

Herr RM Jung macht darauf aufmerksam, dass die Frage zu klären ist, wie eine Verfügbarkeit über die Grundstücke hergestellt werden kann.

Herr StR Sierau erklärt, dass es ein erhebliches Investitionsinteresse am Standort Phoenix-West gebe und dass das Land die LEG aufgefordert habe, in Kaufverhandlungen zu treten.

Zwischen Herrn Bezirksvorsteher Renno und Herrn StR Sierau wurde vereinbart, dass eine Bürgerinformation und -beteiligung vor der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde am 07.06.2000 erfolgt. Herr StR Sierau sieht vor, am 15.06.2000 eine Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung dem Rat vorzustellen, die eine Grundlage für das weitere Vorgehen sein sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2000 mit dem Zusatz:

"Die in der Entwicklungswerkstatt dargestellten Pläne werden im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Bevölkerung vorgestellt."

Im übrigen folgt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vom 22.03.2000.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.10 Uhr.

J u n g Kröger-Brenner S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

N i e d e r s c h r i f t

über die 11. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 12.04.2000

Teilnehmer/innen:


a) Mitglieder des Ausschusses


Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Herr RM Lütkehaus i. V. für Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig (14.00 - 16.10 Uhr)
Frau Müller-Jobst i. V. für Herrn RM Drabig (16.10 - 18.10 Uhr)
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling (14.00 - 17.20, 18.00 - 18.10 Uhr)
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Knieling (17.20 - 18.00 Uhr)
Frau RM Kräft
Herr RM Frank i. V. für Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Nolte i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Frau RM Bade i. V. für Herrn RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr RM Leniger i. V. für Herrn s. B. Wegener
Herr s. E. Ucar


b) beratende Mitglieder

Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Farys, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Klüh, 7/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Mondry, 23/GB 1
Herr Keune, 66/stv. AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01


d) Gäste

Herr Sigges, Dortmunder Stadtwerke

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 14.05 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Kröger-Brenner benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des AUSW am
08.03.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz /
Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzepts
- Ratsvorlage
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 verteilt)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Scoping-Termin im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung eines
GuD-Kraftwerkes in Dortmund-Derne
- Ausschussvorlage
3.2 Anmeldung von Maßnahmen des Bodenschutzes zur Förderung: "Erstellung einer
Bodenbelastungskarte"
- Ausschussvorlage
3.3 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von
den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
hier: Errichtung eines Wildgeheges nebst Stall und Maschendrahtzaun im
Landschaftsschutzgebiet
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB
II. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
- Ausschussvorlage
4.3 Aufwertung des Bahnhofs Dortmund-Mengede
- Modifiziertes Konzept Oestricher Seite -
- Ausschussvorlage
4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes
hier: 1. Verkleinerung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung
2. Verkleinerung des Planbereiches
3. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
4. Offenlegungsbeschluss zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
5. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 198
6. Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
- Ausschussvorlage

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem
Grundstück Spissenagelstraße 134 in
Dortmund-Bittermark
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück
Kronenburgallee
- Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung
einer Befreiung -
- Ausschussvorlage
5.4 Vorbescheid für die Errichtung einer Produktionshalle mit Büro auf dem Grundstück
Marksweg 22, Gemarkung Schwieringhausen, Flur 2, Flurstück 356
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch
- Ausschussvorlage
5.5 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 versandt)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Arbeitsbericht 1999 des Stadtamtes für Wohnungswesen

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in
Do-Wellinghofen
- Ratsvorlage

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg
von Limbecker Straße bis
Lütgendortmunder Straße
- Ratsvorlage
8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Plauener
Straße von Landgrafenstraße bis
Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage
8.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch für den
Bau der Stichstraße nördlich der
Stockumer Straße in Dortmund-Hombruch;
Bebauungsplan Hom 245, Antragsteller: 3B GrundstücksentwicklungsGmbH>
- Ausschussvorlage
- Auf den ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.03.2000
(siehe Rückseite Blatt 1 der Vorlage) wird verwiesen.

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Beteiligungsprojekt "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei"
- Abschlussbericht
- Ausschussvorlage
(Die Vorlage wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt.)
9.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999
- Ratsvorlage

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Vorstellung der Gestaltungsüberlegungen "Am Gottesacker"
- Mündlicher Bericht mit Modell
10.2 Information zum Südkreuz, mögliche Verbindungen der Stadtbahngleise mit den
DB-Gleisen im Veranstaltungsbereich
- Ergebnisse der Machbarkeitsstudie -
- Mündlicher Bericht

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 a) Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 17.02.2000 verteilt.)
b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
28.03.2000 mit der Bezeichnung
"Sondervermögen ‚Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2.
Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung'
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 29.03.2000 verteilt.)

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Landesinitiative "blue Box - Wie wollen wir leben"
hier: Umsetzung der Beteiligungsverfahren
- Ausschussvorlage
12.2 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben "City-Gates" am Wallring
- Ratsvorlage
(wurde am 24.03.2000 zur Sitzung am 29.03.2000 zugesandt)
12.3 Entwicklung der Fläche Phoenix-West
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom
13.03.2000 sowie Anträge der SPD-Fraktion
vom 08.03.2000 sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der
Bezeichnung "Entwicklung der Fläche
Phoenix-West")
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 versandt)

Der Tagesordnungspunkt 10.2 Information zum Südkreuz, mögliche Verbindungen der Stadtbahngleise mit den DB-Gleisen im Veranstaltungsbereich wird zurückgezogen, da der Referent für eine Berichterstattung nicht zur Verfügung steht.

Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, die TO um die Vorlagen Kanalbaumaßnahme Flaspoete und Somborner Straße als TOP 8.4, den TOP Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff. als 8.5, Widmung von Straßen (Kreisstraße) als 8.6 und den Sachstandsbericht Parkleitsystem Veranstaltungszentrum als TOP 8.7 zu erweitern.

Gleichzeitig bittet die CDU-Fraktion, die TO um den Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 mit der Bezeichnung "Ortszentrum Derner-Mitte (B-Plan Scha 130/1) als TOP 4.5 zu erweitern. Aufgrund der Beschlüsse der jeweiligen Bezirksvertretung ist eine Erweiterung der TO zudem um den TOP Bauleitplanung; 94. Änderung des Flächennutzungsplanes als TOP 4.6 sowie Bauleitplanung; 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum als TOP 4.7 erforderlich.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des AUSW am
08.03.2000


Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz /
Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzepts
- Ratsvorlage
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 verteilt)

Herr RM Tech erklärt für die SPD-Fraktion, dass in Sachen Verbindungssteg zwischen den Gebäuden nachverhandelt werden sollte und eine architektonisch und künstlerisch gute Lösung anzustreben sei.

Herr RM Krüger ist gegen den Bau des Verbindungsstegs, ggf. sollte aber in Nachverhandlungen zumindest eine städtebaulich interessante Lösung angestrebt werden.

Herr RM Jostes verweist auf den Antrag der CDU-Fraktion, in dem gesagt ist, dass der geplante Verbindungssteg in der Gestaltung nicht akzeptabel sei.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass unter Punkt 5 der Ratsvorlage bereits dargestellt ist, dass unter anderem der Verbindungssteg mit der Investorin noch zu diskutieren sein wird. Er erklärt, dass er im Rahmen der Nachverhandlungen zunächst für den Verbindungssteg eine architektonisch hochwertige Lösung anstrebt, bevor es zu einem Verzicht auf den Verbindungssteg kommt.

Beschluss:
Den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lagen zur Sitzung folgende Unterlagen vor:
- die Ratsvorlage "Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz / Markt 12, hier: Änderung des Nutzungskonzepts"
- der abweichende Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 06.04.2000
- ein Antrag der CDU-Fraktion vom 11.04.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz / Markt 12".

Auf der Grundlage der Ratsvorlage und des CDU-Antrages empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die geplanten Änderungen des Vorhabens zur Kenntnis.

In teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 29.04.1999 stimmt er Art und Maß sowie der baulichen Gestaltung des Vorhabens nach dem neuesten Planungsstand des Architekten Friesleben unter Berücksichtigung der unter Pkt. 5 genannten Aspekte wie

- Verzicht auf den Verbindungssteg zwischen den Gebäuden
- Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag vom 08.09.1999 angedachte Lösung

zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt außerdem aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 11.04.2000 folgende Punkte:

"In teilweiser Abänderung seines Beschlusses vom 29. April 1999 stimmt er Art und Maß sowie der baulichen Gestaltung des Vorhabens nach dem neuesten Planungsstand des Architekten Friesleben unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu:

1. Die endgültige Gestaltung der Fassade, einschließlich der Werbeflächen, ist im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vorzustellen.
4. Auf die Realisierung einer Ost-West-Passage durch den Neubau, mit einer Breite von mindestens fünf Metern, wird nicht
verzichtet; die Passagen in Ost-West-Richtung wie in Nord-Süd-Richtung sind durch Baulast zu sichern.
5. Die Abwicklung der notwendigen Tief- und Hochbaumaßnahmen zur Errichtung des
Hansa-Karrees sind baulogistisch so zu steuern, dass eine öffentliche Wegeverbindung
zwischen dem Alten Markt und dem Hansaplatz über die gesamte Bauzeit in ausreichender
Breite, d. h. mit einer Breite von mehr als fünf Metern, zur Verfügung steht.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, den am 08. September 1999 beurkundeten Kaufvertrag
entsprechend anzupassen. Etwaige Erweiterungen der wirtschaftlichen Vorteile für den
Grundstückskäufer führen zu einem höheren Grundstückskaufpreis."

Hinsichtlich der og. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West ergeht keine Empfehlung an den Rat der Stadt.


3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Scoping-Termin im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung eines
GuD-Kraftwerkes in Dortmund-Derne
- Ausschussvorlage


Herr RM Drabig erklärt, dass er bei der Errichtung des GuD-Kraftwerkes aus Sicht der SPD-Fraktion und für die betroffenen Bürger aus Derne alle Interessen berücksichtigt wissen möchte, auch wenn die Stadt Dortmund nur als Träger öffentlicher Belange betroffen ist. Viele Fragen sind ungeklärt, z. B. ist nicht klar, wie mit der Abwärme umgegangen wird. Die Vorlage ist zwar nur zur Kenntnis zu nehmen, Herr RM Drabig macht aber darauf aufmerksam, dass das GuD-Kraftwerk weder vor Ort gewünscht noch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnvoll sei.

Herr RM Jostes spricht das Umfeld an und verdeutlicht, dass an dieser Stelle nicht ein solches Kraftwerk gebaut werden sollte.

Herr RM Krüger hält bezogen auf die Umweltbelastung die Technologie des Kraftwerkes im Vergleich zu den bestehenden Anlagen für gut. Mit der Errichtung eines solchen Kraftwerkes bleibt dies ein industrieller Standort. Er schlägt vor, über die Bauleitplanung eine Veränderungssperre zu erreichen und damit die Errichtung des Kraftwerks zu verhindern. Altanlagen sollten ersetzt werden. Die Standorte sollten eine Nutzung des Abwärmepotentials ermöglichen.

Frau RM Kröger-Brenner hält die Nutzung regenerativer Energien auch für sinnvoll, um solche Kraftwerke überflüssig zu machen, aber bisher ist ihrer Meinung nach die Nutzung regenerativer Energien in Dortmund zu wenig gefördert worden. Auch dezentrale kleinere Anlagen, z. B. Blockheizkraftwerke, müssten in Bebauungsplänen festgelegt und gefördert werden. Frau RM Kröger-Brenner fordert eine genauere Darstellung des Untersuchungsgebietes, ggf. eine Darstellung als Radius.

Herr RM Drabig fordert die Verwaltung zur Prüfung auf, ob ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit einer Veränderungssperre gefasst werden kann. Die Errichtung eines Kraftwerkes sollte auf jeden Fall in Derne verhindert werden.

Herr RM Tech hält das Kraftwerk für Derne nicht für sinnvoll und schlägt daher vor, einen Aufstellungsbeschluss vorzusehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Aufstellungsbeschluss für das fragliche Gelände vorzubereiten.

3.2 Anmeldung von Maßnahmen des Bodenschutzes zur Förderung: "Erstellung einer
Bodenbelastungskarte"
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass für die Maßnahme - Erstellung einer Bodenbelastungskarte - ein Förderantrag gestellt wurde.

3.3 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von
den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
hier: Errichtung eines Wildgeheges nebst Stall und Maschendrahtzaun im
Landschaftsschutzgebiet
- Ausschussvorlage


Herr RM Krüger gibt an, dass die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen sich der Vorlage nicht anschließen wird, sondern der Beschlussfassung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde folgt.

Herr RM Neumann verweist auf den der Vorlage beigefügten Plan. Die CDU-Fraktion würde sich freuen, wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Verwaltungsvorschlag folgen könnte.

Herr RM Tech stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu.

Herr Neugebauer erläutert die Argumente des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde und macht deutlich, dass der Verursacher gegen das Naturschutz- und Baurecht verstoßen hat.

Herr Dr. Mackenbach stellt dar, dass die Ordnungsverfügung zu Recht ergangen ist. Auf Initiative des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist nachverhandelt und ein Kompromiss gefunden worden. Der Grundstückseigentümer hat einen Teil der errichteten baulichen Anlagen abgebaut, so dass ihm eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Mitte in Aussicht gestellt wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hält den Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion für unberechtigt und fordert die Verwaltung auf, die Zustimmung der höheren Landschaftsbehörde zur Befreiung von den Schutzausweisungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte einzuholen.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Ratsvorlage


Herr RM Knieling weist darauf hin, dass nur für den Dortmunder Flughafen eine Festlegung des zulässigen Höchstabfluggewichtes gilt.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet
Wickede-Süd -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB)
II. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den
Bebauungsplan Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - für den unter Ziffer 1 dieser
Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 8).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGB NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die
Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br
163) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

4.3 Aufwertung des Bahnhofs Dortmund-Mengede
- Modifiziertes Konzept Oestricher Seite -
- Ausschussvorlage

Herr Steiner weist auf die kombinierte Rampen- und Treppenanlage unter Punkt 2.3 der Vorlage hin. Der Tunnel erhält eine Längsneigung von 8 %. Er fragt nach, ob der Bahnhof Mengende beengte Platzverhältnisse zeigt und verweist auf die DIN-Norm für barrierefreies Bauen.

Herr RM Krüger schlägt vor, in Mengede eine Aufzugsanlage vorzuhalten.

Herr Wilde stellt dar, dass von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wird, da eine Rampe mit einer Neigung von 6 % würde im Straßenraum liegen, so dass eine Eineinengung und eine Verkehrsbehinderung an dieser Stelle entstehen würde. Die Verbesserung der örtlichen Situation mit Hilfe eines Aufzugs ist grundsätzlich vorgesehen, scheitert aber im Moment an den Kosten.

Herr RM Harnisch erklärt, dass ein Aufzug auf Oestricher Seite einen Einbau von Aufzügen am Bahnsteig der Deutschen Bahn AG sowie an der S-Bahn nach sich ziehen müsste, da die Bahnsteige nur über eine Steigung mit erheblicher Länge zu erreichen sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem modifizierten Konzept zur Gestaltung der Oestricher Seite zu.

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes
hier: 1. Verkleinerung des Änderungsbereiches der FNP-Änderung
2. Verkleinerung des Planbereiches
3. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
4. Offenlegungsbeschluss zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
5. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 198
6. Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den
Änderungsbereich der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes - Schöner Pfad - um
die Flächen südöstlich der Hüllbergstraße zu reduzieren.

Der neue Änderungsbereich der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 41 GO.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 198 - Schöner Pfad - um die
Flächen südöstlich der Hüllbergstraße sowie um das Teilstück der Straße Schöner Pfad
zwischen Wittbräucker Straße und Obermarkstraße zu reduzieren.

Der neue Bebauungsplanbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3
Abs. I BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf Ap 198
und zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beauftragt einstimmig
die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap
198 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die
105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Planbereich und den Erläuterungsbericht vom 07.02.2000 öffentlich
auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 41 GO.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig den
geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ap 198 - Schöner Pfad - für
den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom
17.02.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (gleichzeitig teilweise
Änderung der Satzung über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich
Berghofer Mark).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig für
einen Teilbereich die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich ist unter Punkt
3 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.

4.5 Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 mit der Bezeichnung
"Ortszentrum Derner Mitte (B-Plan Scha 130/1)"

Herr RM Krüger stellt dar, dass der Gartenmarkt mit einer Fläche von 7 000 qm in zwei Flächen, eine bebaubare und eine Freifläche, aufzuschlüsseln ist. Insbesondere Baumärkte sollten in diesem Bereich planerisch ausgeschlossen werden. Über die 2 500 qm Verkaufsfläche sollten vom Grundstückseigentümer verbindliche Aussagen getroffen werden.

Herr RM Drabig sieht den Antrag als eingebracht an. Er schlägt vor, bei Vorliegen einer Verwaltungsvorlage den Antrag zu beraten und den Grundstückeigentümer und die Projektentwicklungsgesellschaft dazu einzuladen.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag.

Beschluss:
Der Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 gilt als eingebracht und wird vertagt.

4.6 Bauleitplanung; 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung des
Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
- Ratsvorlage
(wurde am 29.03.2000 im AUSW behandelt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 30.03.2000

Frau RM Gerszewski stimmt im Namen der SPD-Fraktion der ursprünglichen Vorlage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
um den unter Ziffer 2 beschriebenen Bereich zu verkleinern und das
Änderungsverfahren für den verkleinerten Bereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. § 233 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit Erläuterungsbericht vom 08.03.2000
öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

4.7 Bauleitplanung; 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des
Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (123. Änderung)
II. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 146 - Ammerbaum -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Mg 129
IV. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 05.04.2000

Herr RM Jung weist darauf hin, dass eine Eingabe von der Siedlergemeinschaft "Am Breisenbach" e. V. vorliegt.

Herr Wilde stellt dar, dass die Verwaltung vorab mit der Bezirksvertretung Mengede und der Siedlergemeinschaft Kontakt aufnehmen möchte, um diese über das weitere Vorgehen zu informieren. Eine Möglichkeit sei, dieses Gespräch abzuwarten und anschließend im AUSW erneut über die Vorlage zu entscheiden. Die zweite Möglichkeit bestehe darin, zunächst den Aufstellungsbeschluss abzuwarten und dann im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Ergebnisse der Beratungen mit der Bezirksvertretung und der Siedlergemeinschaft zum Gegenstand des weiteren Verfahrens zu machen. Die Verwaltung wird den AUSW im weiteren Verfahren des Offenlegungsbeschlusses über das Ergebnis unterrichten.

Herr RM Krüger beantragt, die Vorlage erst am 17.05.2000 zu behandeln, um die Gespräche zwischen Bezirksvertretung, Siedlergemeinschaft und Verwaltung abwarten zu können.

Herr RM Harnisch ist mit dem als zweite Möglichkeit vorgeschlagenen Verfahren einverstanden, wenn die Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und einem Investoren, von denen er gehört habe, weder positiv noch negativ beeinflusst werden.

Beschluss:
Der AUSW lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Vertagung des Tagesordnungspunktes mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

I. die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ammerbaum - für den unter Punkt 1.1
der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 BauGB

II. die Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum - für den unter Punkt 1.1
der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

III. die teilweise Änderung des Bebauungsplanes Mg 129


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede aus der Sitzung am 05.04.2000

Herr RM Harnisch erklärt, dass die SPD-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis nimmt.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass die Mengeder Bevölkerung sich gegen die Errichtung des Gebäudes wehren wird.

Herr RM Krüger stellt fest, dass die Errichtung des Gebäudes zu einer Verschlechterung führt. Er bittet um Abstimmung.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage bei vier Gegenstimmen mit Mehrheit an:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1996) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem
Grundstück Spissenagelstraße 134 in Dortmund-Bittermark
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück
Kronenburgallee
- Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung
einer Befreiung -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1996) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.4 Vorbescheid für die Errichtung einer Produktionshalle mit Büro auf dem Grundstück
Marksweg 22, Gemarkung Schwieringhausen, Flur 2, Flurstück 356
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1996) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.5 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 versandt)

In der heutigen Sitzung wird die Errichtung der Rennstallanlage behandelt.

Frau RM Kröger-Brenner fragt, ob auf dem Gelände des Rennstalls weitere Bäume gefällt werden.

Herr Hofmeister gibt an, dass beim Bau der Rennstallanlage keine Bäume betroffen sein werden.

Herr RM Tech stimmt im Namen der SPD-Fraktion und Herr RM Jostes im Namen der CDU-Fraktion der Errichtung der Rennstallanlage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das durch die Verwaltung vorgestellte Bauvorhaben "Errichtung einer Rennstallanlage mit Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg" zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Arbeitsbericht 1999 des Stadtamtes für Wohnungswesen
- Ausschussvorlage


Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist auf verschiedene geplante Änderungen auf Landesebene hin, die in der Stadtverwaltung bereits jetzt beachtet werden sollten. Sie ist erfreut darüber, dass im Arbeitsbericht besondere Wohnvorhaben vorgestellt wurden, und regt an, solche Wohnvorhaben mit kleineren Trägern durchzuführen. Auch ist erfreulich, dass Dortmund das gesamte Kontingent der Modernisierungs- bzw. Energieeinsparförderung abrufen konnte.

Herr Steiner erklärt, dass der Arbeitsbericht leider zeige, dass immer weniger behindertengerechte und -freundliche Wohnungen gebaut werden. Der Bestand an diesen Wohnungen ist zu niedrig, z. Z. sind es ca. 220 Wohnungen. Er fordert dazu auf, im Jahrebericht nicht nur anzugeben, wie viele Wohnungen gefördert wurden, sondern auch die Anzahl anzugeben, wie viele Wohnungen an Berechtigte vermittelt wurden und wie viele Wohnungssuchende auf einer Warteliste stehen.

Frau RM Horitzky macht darauf aufmerksam, dass der Jahresbericht zeigt, dass die Zahl der Geringverdiener, die eine Sozialwohnung suchen, groß ist. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob ggf. bei Geringverdienenden ein Zuschuss gezahlt werden kann, um die Anzahl der leerstehenden Wohnungen zu verringern. Außerdem bittet Frau RM Horitzky um Beantwortung der Frage, wie sich die Zuweisungen der Wohnungen zwischen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsamt regeln.

Herr RM Tech bedankt sich für den Jahresbericht, der die Leistungen und die Aktivität des Amtes für Wohnungswesen nachzeichnet.

Herr Neuhaus erläutert, dass die Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen auf gesetzliche Belegungsrechte basiert, die im Einvernehmen mit den Wohnungsunternehmen ausgeübt werden. Zudem gibt es Kooperationsverträge mit fast allen Wohnungsunternehmen, d. h. ein Großteil wird über die Wohnungsunternehmen nach Vorlage eines Wohnungsberechtigungsscheines und ein bestimmter Anteil durch das Wohnungsamt in Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen vermittelt. Hinsichtlich der Leerstände sind häufig als Ursache z. B. ein schlechtes Wohnumfeld oder schlechte Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zu erkennen. Hier sind in erster Linie die Wohnungseigentümer gefragt, darüber nachzudenken, wie sie ihre Wohnungsbestände qualitativ verbessern können.

Bei Bewilligung öffentlicher Mittel für behindertengerechte und -freundliche Wohnungen ist klar, dass eine Wohnung erst zwei bis drei Jahre später bezugsfertig wird. Es wurden verschieden Versuche gestartet, Behindertenwohnungen zu vermitteln. Leider sind Behinderte häufig auf bestimmte Wohnstandorte angewiesen, auch ganz bestimmte Wohnungstypen sind gefragt. Das macht es schwierig, auf Vorrat behindertengerechte Wohnungen zu bauen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass mit dem begrenzten Angebot in einem bestimmten Zeitraum die Wohnungssuchenden in rollstuhlgerechte Wohnungen vermittelt werden können.

Herr RM Berndsen fordert im Arbeitsbericht einen Ausblick auf die Zukunft.

Herr Neuhaus bestätigt, dass aufgrund der Zahlen im Bericht ein Ausblick möglich ist, aber bisher wurden im Wohnungsmarktbericht, der im Herbst vorgelegt wird, Prognosen abgegeben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in
Do-Wellinghofen
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in Do-Wellinghofen, mit Gesamtkosten von 520.000,00 DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

7.2 Sanierung der Tiefgarage Stadttheater
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt die überprüften Gesamtkosten zur inneren und äußeren Sanierung der Tiefgarage Stadttheater in Höhe von 6 820 000,-- DM zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme (Baubeschluss).

Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen der geltenden Finanzplanung bei der Finanzposition
8720 9400 0101 - Sanierung Tiefgarage Stadttheater - zur Verfügung.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgendortmunder
Straße
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in den Fassungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.1981 - noch bzw. nachmalige Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgendortmunder Straße -.

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Landgrafenstraße bis Saarlandstraße
(Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Plauener Straße von Landgrafenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung).

8.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch für den
Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße in Dortmund-Hombruch;
Bebauungsplan Hom 245, Antragsteller: 3B Grundstücksentwicklungs GmbH
- Ausschussvorlage
- Auf den ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.03.2000
(siehe Rückseite Blatt 1 der Vorlage) wird verwiesen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Hombruch - Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gem. § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. 3B Grundstücksentwicklungs GmbH übertragen.

8.4 Kanalbaumaßnahme Flaspoete und Somborner Straße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Kanalbau Flaspoete / Somborner Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 300 000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0741 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 17 500,-- DM
Ausgaben 2000 700 000,-- DM
Ausgaben 2001 500 000,-- DM
Ausgaben 2002 82 500,--DM

8.5 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen (Jahresprogramm) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2 100 000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 = 1 000 000,-- DM
Verpflichtungsermächtigung 2000 z. L. 2001 = 1 100 000,-- DM
Ausgaben 2001 = 1 100 000,-- DM

8.6 Widmung von Straßen (Kreisstraße)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung für folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Widmung der Kreisstraße - L 672 - in DO-Holzen im Abschnitt zwischen Kreisstraße Nr. 9 und Heideweg als Landesstraße (Ortsdurchfahrt).

8.7 Sachstand Parkleitsystem Veranstaltungszentrum
- Mündlicher Bericht

Herr StR Fehlemann berichtet, dass die ausführende Firma den ausgehandelten Termin für das Parkleitsystem Westfalenhalle nicht halten kann.

In der Zeit von 16.05 - 17.20 Uhr wurde die Sitzung des AUSW für die gemeinsame
Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung,
des AUSW und der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde unterbrochen.

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

9.1 Beteiligungsprojekt "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei"
- Abschlussbericht
- Ausschussvorlage
(Die Vorlage wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt.)
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2000 mit der Bezeichnung
"Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei"

Herr RM Krüger erläutert die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2000.

Herr StR Fehlemann stellt als Ursache für das Defizit in Höhe von 800 000,-- DM den Preisverfall sowie die Auftragslage gekoppelt mit dem Kostendeckungsgrad dar. Um 20 % = 800 000,-- DM Gewinn zu machen, müssten bei den Tochtergesellschaften 4 Mio. DM akquiriert werden, was in dieser Höhe nicht möglich ist.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Abschlussbericht des Beteiligungsprojektes "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei" sowie folgende Entscheidungen des Oberbürgermeisters zur Kenntnis:

1. Der Betrieb der Stadtgärtnerei wird unter Beachtung der Bestimmungen des
Landespersonalvertretungsgesetzes NW bis zum 31.07.2001 geschlossen.

2. Beendigungskündigungen aus Gründen der Betriebsschließung sind ausgeschlossen.

3. Die Verwaltung wird eine Flächenentwicklung für das vorhandene Grundstück mit dem
Ziel der bestmöglichen Vermarktung vornehmen
.

9.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der
Dauer-(Legat-) Grabpflege 1999 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist
erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu
dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.

2. Der Rat beschließt:

a) Die "Ewige Anleihe" aus dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate wird ab dem
01.12.2000 mit dem jeweils gültigen variablen Zinssatz der Kommunaldarlehen der
Stadtsparkasse Dortmund verzinst.

b) Von diesem Zeitpunkt an sind Neuverträge ebenfalls mit variablem Zinssatz
abzuschließen. Der Zinssatz ist so festzusetzen, dass der Unterschied zwischen den
Soll- und Habenzinsen den auf die Neuverträge entfallenden Verwaltungskostenanteil
deckt.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Vorstellung der Gestaltungsüberlegungen "Am Gottesacker"
- Mündlicher Bericht mit Modell


Herr Schließler trägt die Gestaltungsüberlegungen für die Haltestelle und die Brücke vor. Er weist auf den am 08.03.2000 im AUSW getroffenen Grundsatzbeschluss zum Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des Kreuzungsumbaus B1/Gottesacker hin. Das Modell zeigt eine leichte transparente Konstruktion. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf sechs Mio. DM für das Streckenstück, das Unterwerk, die Brücke etc. belaufen. Die Gestaltungsidee wird auch bei der Haltestelle, die in Kürze von "Am Rosenplätzchen" in "Stadtkrone-Ost" umbenannt wird, genutzt werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass die Haltestelle "schülersicher" sein muss.

10.2 Information zum Südkreuz, mögliche Verbindungen der Stadtbahngleise mit den
DB-Gleisen im Veranstaltungsbereich
- Ergebnisse der Machbarkeitsstudie -
- Mündlicher Bericht


Die Verwaltung zieht den mündlichen Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt zurück, da der Referent für eine Berichterstattung nicht zur Verfügung steht.


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 a) Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 17.02.2000 verteilt.)

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
28.03.2000 mit der Bezeichnung "Sondervermögen, Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund - Instrumente zur Steuerung'
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 29.03.2000 verteilt.)

Herr RM Berndsen zieht den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 zurück, da er durch den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2000 ersetzt wurde und erläutert den Antrag vom 28.03.2000. Er weist auf das solare Bauen besonders hin und erklärt, dass insbesondere die Baulücken geschlossen werden sollen.

Frau RM Horitzky macht die Unterschiede zwischen den beiden Anträgen deutlich. Sie äußert für die CDU-Fraktion Bedenken gegen Buchstabe a) Ziffer 3 sowie Buchstabe f) des Antrages, so dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr gibt an, dass die unter Buchstabe f) genannten 500 Wohneinheiten gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein sollen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2000:

a) Das 2000-Programm und das 5000-Programm sind inhaltlich zu einem
Wohnbauflächenentwicklungsprogramm zusammenzuführen.
Folgende Ziele sind dabei zu verfolgen:

1. Bis aus dem Prozess zur Neuaufstellung des FNP's neue Erkenntnisse vorliegen, sollen
für ca. 2000 WE/Jahr inklusive der im Rahmen von Innenentwicklung und
Baulückenschließung realisierbaren Wohneinheiten Flächen planrechtlich entwickelt
werden.
2. Neben den Umwelt- und Städtebaukriterien bildet auch die städtische Verfügbarkeit
ein zentrales Kriterium für die Auswahl zu entwickelnder Fläche. Für städtische
Flächen wird mit Priorität Planrecht geschaffen. Ehemals industriell oder gewerblich
genutzte Flächen finden dabei vorrangig Berücksichtigung. Ziel der Entwicklung von
Flächen ist darüber hinaus, die gleichgewichtige Inanspruchnahme von Flächen in den
Stadtbezirken in Abhängigkeit von der jeweiligen Größe und den in den letzten Jahren
bereits erfolgten Wohnbauflächenausweisungen.
3. In jedem Stadtbezirk sollten entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit nach
Möglichkeit Flächen für besondere Wohnformen (z. B. Wohnungsbau mit
Beschäftigungsträgern, Solares Bauen, gemeinschaftliche/generationsübergreifende
Wohnformen) vorgehalten werden.

b) Für die Beratung im Rat und in den BV's wird die Verwaltung das neue
Wohnbauflächenentwicklungsprogramm kurzfristig erstellen. In Form und Gliederung
orientiert sich dieses am 2000-Programm zur Wohnbauflächenentwicklung.
c) Um den Prozess zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen bis zum Vorliegen des unter a)
genannten Programms nicht zu unterbrechen, wird die Verwaltung zur nächstmöglichen
AUSW-Sitzung die Projekte vorlegen, die aktuell in 2000 bearbeitet werden sollen.
Hierbei sind die Kriterien unter a) zu berücksichtigen. Laufende Bauleitplanverfahren sind
abschlussorientiert weiterzuführen.
d) An dem Sondervermögen zur Entwicklung und Vermarktung städtischer Wohnbauflächen
wird insoweit festgehalten, als es zukünftig konsequent und unter Berücksichtigung der
unter a) genannten Kriterien zur Erreichung dieses Ziels eingesetzt wird.
e) Die Verwaltung wird Art und Umfang der städtischen Wohnungsbauförderung (aus 1996)
überprüfen. Gegenstand soll dabei auch die Sinnhaftigkeit einer Festbetragsförderung
sein.
f) An dem Ziel, neben der Eigenheimentwicklung auch die Förderung des öffentlich
geförderten Mietwohnungsbaus durch Bereitstellung städtischer Flächen zu unterstützen,
soll festgehalten werden. Im Wohnbauflächenentwicklungsprogramm ist hierfür eine
Zielzahl von ca. 500 Wohneinheiten pro Jahr vorzusehen, die in ungefähr gleichem
Umfang auf die Stadtbezirke im nördlichen und südlichen Dortmund verteilt werden
sollen.

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

12.1 Landesinitiative "blue Box - Wie wollen wir leben"
hier: Umsetzung der Beteiligungsverfahren
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Verfahren und die Beauftragung zur Kenntnis.

12.2 Dortmund-Marketing
hier: Installation von sieben "City-Gates" am Wallring
- Ratsvorlage
(wurde am 24.03.2000 zur Sitzung am 29.03.2000 zugesandt)

Herr RM Tech stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Herr StR Sierau gibt den Hinweis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage behandelt hat, weil er für den Bereich Werbung zuständig ist.

Frau RM Kröger-Brenner lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungsvorlage ab.

Herr RM Sauer macht deutlich, dass die City-Gates zunächst nur für drei Jahre aufgestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Installation von "City-Gates" am Wallring grundsätzlich zu.

12.3 Entwicklung der Fläche Phoenix-West
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom
13.03.2000 sowie Anträge der SPD-Fraktion vom 08.03.2000 sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Fläche
Phoenix-West")
(wurde zur Sitzung am 29.03.2000 versandt)

Herr RM Tech fordert als Zusatz zum SPD-Antrag eine intensive Bürgerberatung.

Herr RM Jung macht darauf aufmerksam, dass die Frage zu klären ist, wie eine Verfügbarkeit über die Grundstücke hergestellt werden kann.

Herr StR Sierau erklärt, dass es ein erhebliches Investitionsinteresse am Standort Phoenix-West gebe und dass das Land die LEG aufgefordert habe, in Kaufverhandlungen zu treten.

Zwischen Herrn Bezirksvorsteher Renno und Herrn StR Sierau wurde vereinbart, dass eine Bürgerinformation und -beteiligung vor der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde am 07.06.2000 erfolgt. Herr StR Sierau sieht vor, am 15.06.2000 eine Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung dem Rat vorzustellen, die eine Grundlage für das weitere Vorgehen sein sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2000 mit dem Zusatz:

"Die in der Entwicklungswerkstatt dargestellten Pläne werden im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Bevölkerung vorgestellt."

Im übrigen folgt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vom 22.03.2000.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.10 Uhr.

J u n g Kröger-Brenner S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)