Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Rates der Stadt


am 25.03.2021
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 65 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste sowie Die Fraktion-Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
LStRD’in Seybusch
Herr Arndts
Frau Holtze
Frau Bohm
Herr Korkus
Frau Wosny


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Rates der Stadt,
am 25.03.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 11.02.2021
Sie erhalten die Unterlage mit dem Nachversand.

1.5 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers/ einer stellvertretenden Schriftführerin für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
Sie erhalten die Unterlage mit dem Nachversand.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bestellung der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19991-21)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg -;
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, II. Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses vom 15.12.2011 über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, III. Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19465-20)

3.2 Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19022-20)

3.3 Einrichtung von Planstellen im Umweltamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18528-20)

3.4 Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Vorbereitende Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes "Soziale Stadt Dortmund Nordstadt"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17416-20)

3.5 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19907-21)

3.6 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19852-21)

3.7 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

3.8 Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Saalbaus Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19833-21)

3.9 Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19458-20)

3.10 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 19256-20)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19256-20)


3.11 Parkraumkonzept PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18751-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor (TOP 3.13).
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021
(Drucksache Nr.: 18751-20)


3.12 Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20382-21)

3.13 Besetzung der Kommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung eines Ratsmitgliedes der Stadt Dortmund für die Berufung durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32b LuftVG (Fluglärmkommission)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20273-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
-unbesetzt-

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Antrag auf Förderung für das Angebot (U25) Dortmung Online-Suizidprävention
Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19569-21)


5.2 Runder Tisch "Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021
(Drucksache Nr.: 17265-20)


5.3 Corona-Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19911-21)
Die Unterlage lag bereits zur Sitzung am 11.02.2021 vor (TOP 5.3).
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19911-21-E3)
Die Unterlage lag bereits zur Sitzung am 11.02.2021 vor (TOP 5.3).
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19911-21-E4)

5.4 Kommunale Impf- und Teststrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20383-21)

5.5 Corona- Schnelltests und -Impfungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20387-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19461-20)

6.2 Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19784-21)

6.3 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19913-21)

7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19607-21)

7.2 Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19459-20)
Die Unterlage lag bereits zur Sitzung des Rates am 11.02.2021 vor. (TOP 7.3)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2021
(Drucksache Nr.: 19459-20)

Die Unterlage lag zur Sitzung am 11.02.2021 vor (TOP 7.3).

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Strategische Ausbauplanung Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19920-21)

8.2 Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2021
(Drucksache Nr.: 19659-21)


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

9.2 Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20121-21)

9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20107-21)

9.4 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20233-21)

9.5 Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20199-21)

9.6 Jahresabschlussentwurf 2020 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20161-21)

9.7 Zukunft Flughafen
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E2)


9.8 Klinikum Dortmund gGmbH - Bestellung von PatientenfürsprecherInnen
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 20379-21)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19678-21)

10.2 Priorisierung und Stellenbedarfe der Digitalisierungsprojekte des Masterplans Digitale Verwaltung "Arbeiten 4.0"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19967-21)

10.3 Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20015-21)

10.4 Einrichtung von drei befristen Planstellen für das Projekt "Digitalisierung in der Gefahrenabwehr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16593-20)

10.5 Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20282-21)

10.6 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20122-21)

10.7 Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20081-21)

10.8 Sperrstunde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20198-21)

10.9 Benennung von Integrationsratsmitgliedern als sachkundige Einwohner*innen für die Ausschüsse des Rates, den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Stellvertreter*innen
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2021
(Drucksache Nr.: 19115-20)


10.10 Finanzierung des „Kampfes gegen Rechts“ aus öffentlichen Mitteln
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19898-21)
Die Unterlage lag bereits zur Sitzung am 11.02.2021 vor. (TOP 10.5)

10.11 Maskenpflicht im Freien aufheben – Freiheit ist kein Privileg
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20359-21)

10.12 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20376-21)

10.13 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20378-21)

10.14 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20362-21)

10.15 Umbenennung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20385-21)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.1.1 Graffitientfernungen im Auftrag von Stadt und Polizei an privaten Objekten
Anfrage zur TO (RM Deyda (Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 19754-21)
Die Unterlage lag zur Sitzung des Rates der Stadt am 11.02.2021 vor. (TOP 11.1.2)

11.1.2 Erstattung bzw. Aussetzung von Kitagebühren
Anfrage zur TO (RM Deyda (Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 19755-21)
Die Unterlage lag zur Sitzung des Rates der Stadt am 11.02.2021 vor. (TOP 11.1.3)

11.1.3 Neues Café der "Interessengemeinschaft Dorstfelder Vereine"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20325-21)

11.2 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.2.1 Die Corona-Kommunikation für Menschen ohne Deutschkenntnisse
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 19699-21)
Die Unterlage lag zur Sitzung des Rates der Stadt am 11.02.2021 vor. (TOP 11.3.1)

11.2.2 Bürgerdienste International
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 20320-21)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Badura benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt vor, die öffentliche Sitzung des Rates um folgende Angelegenheiten zu erweitern:

10.16 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20053-21)


und kündigt unter TOP

2.2 Aktuelles zur Coronalage

einen aktuellen mündlichen Bericht an.

Weiter schlägt er vor, in dem Zuge auch die Anträge die unter TOP 5.4 gestellt wurden:

Kommunale Impf- und Teststrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20383-21)
hierzu: Stellungnahme der Verwaltung vom 24.03.2021

und die hierunter gestellten Anträge zum TOP von

der Fraktion Die FRAKTION / Die PARTEI
(Drucksache Nr.: 20383-21-E2)
und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 20383-21-E3)

sowie die unter TOP 5.5 gestellten Anträge

Corona- Schnelltests und -Impfungen in Dortmund,
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20387-21), (Drucksache Nr.: 20387-21-E1) und (Drucksache Nr.: 20387-21-E2)

zu behandeln und unter TOP 2.2 einzuordnen.


OB Westphal schlägt ferner vor, folgende TOP von der Tagesordnung abzusetzen:

9.4 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20233-21)

sowie

10.6 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20122-21),

da es hierzu in den Ausschüssen noch Beratungsbedarf gebe.


Ferner ist der Tagesordnungspunkt

5.1 Antrag auf Förderung für das Angebot (U25) Dortmung Online-Suizidprävention
Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19569-21)


durch Verwaltungshandeln erledigt und wird daher von der Tagesordnung abgesetzt.

Hinweis: Im Laufe der Sitzung wurde folgende Vorlage von der Tagesordnung abgesetzt:

TOP 3.10 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 19256-20)



Rm Helferich (AfD) beantragt, die Beantwortung der Frage 4 der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion in der öffentlichen Sitzung zu behandeln:

Finanzierung des „Kampfes gegen Rechts“ aus öffentlichen Mitteln
(Drucksache Nr. 19898-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4
(Drucksache Nr.: 19898-21-E2).

Eine Begründung des Antrages sowie die Abgabe einer persönlichen Erklärung wurden Rm Helferich unter Hinweis auf die GeschO Rat versagt.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Rm Helferich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


Einen hiernach durch Rm Helferich gestellten Antrag, den Tagesordnungspunkt zum Thema Live-Streaming auf der Tagesordnung zu belassen, lehnt OB Westphal ab.


Der Rat der Stadt beschließt auf Antrag des Rm Mader (CDU), bei Gegenrede durch Rm Garbe (AfD) eine Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt für die gesamte Sitzung.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 11.02.2021

Rm Bohnhof (AfD) bittet darum, zu TOP 10.6, Seite 10, letzter Absatz:

“Rm Bohnhof (AfD) kritisiert, dass nichtentscheidungsbefugte Gremien, sich in nichtöffentlicher Sitzung träfen und anschließend den gewählten Vertretern des Volkes befählen, was sie abzunicken hätten.“

in der Niederschrift im Wort „befählen“ das „ä“ durch ein „e“ zu ersetzen, da er „befehlen“ gesagt habe.

OB Westphal gibt an dieser Bitte stattgeben zu können.

Rm Helferich (AfD) gibt an, dass es im Protokoll ferner bei der Wahl von Frau Ute Mais heiße, „mehrheitlich gegen eine Stimme bei neun Enthaltungen“. Hier fehle die ungültige Stimme, die von ihm gewesen sei, was nicht persönlich gegen Frau Mais gerichtet gewesen sei, sondern eine politische Entscheidung.

OB Westphal stimmt einer Ergänzung zu.


Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 11.02.2021 wird genehmigt.

zu TOP 1.5
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für den Rat der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 20412-21)

Auf Vorschlag von OB Westphal, wird gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW für die 4. Sitzung des Rates am 25.03.2021, Herr Mirko Korkus als stellvertretender Schriftführer bestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Bestellung der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19991-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei sowie des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt auf Vorschlag des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung Frau Heike Marzen zur Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Dortmund

zu TOP 2.2
Aktuelles zur Coronalage

Der Rat der Stadt hat sich bei Feststellung der Tagesordnung unter TOP 1.3 darauf verständigt, alle unter TOP 5.4 und 5.5 eingeordneten Angelegenheiten unter TOP 2.2 zu behandeln:

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.03.2021 (Drucksache Nr.: 20383-21) vor:
„…Impfungen und Testungen sind die Schlüssel, im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Oberhand zu gewinnen. Mit der Auslieferung größerer Mengen Impfdosen wird das Impfgeschehen deutlich an Fahrt aufnehmen können. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass andere Städte „schneller“ impfen als Dortmund und damit bereits eine höhere Impfquote erreicht haben.
Testungen spielen eine zentrale Rolle bei den weiteren Öffnungsschritten aus dem Corona-Lockdown, bei der Wiederbelebung des öffentlichen Lebens. Es ist mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund bitte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um einen aktuellen Bericht zur Impf- und Teststrategie der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung folgender Fragen:
1. Aktueller Stand im Corona-Impfzentrum in der Warsteiner Music Hall:
a. Wie viele Impfungen sind pro Tag in den letzten 4 Wochen durchgeführt worden (Gesamtzahl pro Tag) und wie viel Personal war dafür (Gesamt: von der Security, über die Bringdienste, Impfärzte, MFAs, Personal Stadt, etc.) dafür vor Ort.
b. Warum wurde nur eine so geringe Kapazität ausgeschöpft, obwohl steigender Impfstoff verfügbar ist, s. umliegende Impfzentren? Stimmt es, dass andere Städte größere Impfkontingente beim Land abrufen?
c. Wie viele Prozent der Dortmunder Bevölkerung sind insgesamt mit Erst- und Zweit- Impfung versorgt?
d. Wer trägt die Gesamtverantwortung und -aufsicht vor Ort?
e. Bei Verzögerungen im Ablauf, wo liegen die Schwierigkeiten und wer koordiniert?
f. Welche digitalen Medien wie Apps sind vor Ort im Einsatz zur Optimierung oder in kurzfristiger Planung zur Unterstützung und Reduktion der Bürokratie?
2. Wie bereitet die Stadt sich auf steigende Verfügbarkeit von Corona-Impfstoff vor?
a. Wie wird sichergestellt, dass die Kapazitäten des bestehenden Impfzentrums auch komplett ausgeschöpft werden und wer trägt hierfür die Verantwortung? Gibt es organisatorische Maßnahmen, um die Effizienz des Impfzentrums zu steigern?
b. Sind weitere (zeitlich befristete) Impfzentren kurzfristig in der Planung?
c. Mit welcher kommunalen Strategie soll ein „Impfstau“ verhindert werden? Ist die Einrichtung weiterer kommunaler Impfzentren geplant und in Vorbereitung oder wird allein auf die bald mögliche Impfung in haus- und fachärztlichen Praxen gesetzt?
d. Wenn auch in Haus- und Facharztpraxen geimpft werden soll, wie werden die Praxen durch Impfungen vorbereitet?
e. Um größere Gruppen schnell impfen zu können, bietet sich der Einsatz „mobiler Impfteams“ an. Wird die Verwaltung in ihrer weiteren Impfstrategie verstärkt auf das sich anbietende Instrument dezentraler Impfungen durch mobile Impfteams setzen?
3. Wie sieht das Konzept der Stadt zum Aufbau einer bedarfsgerechten Schnelltestinfrastruktur aus?
a. Sind kommunale Testzentren geplant?
b. Ist gewährleistet, dass ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen?“

Dem Rat der Stadt liegt zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.03.2021 (Drucksache Nr.: 20383-21) folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20383-21-E1) vom 24.03.2021 vor:
„…bevor die einzelnen Fragen beantwortet werden, möchte ich darauf hinweisen, dass in keiner kreisfreien Stadt oder keinem Landkreis Nordrhein-Westfalens eine kommunale Impfstrategie existiert. Die Kommunen und Landkreise sind rechtlich verpflichtet, die verbindliche Corona-Impfverordnung des Bundes und die ausführenden Erlasse des Landes NRW umzusetzen.
Eigene Strategien bezüglich des Impfens zu entwickeln und umzusetzen ist den Kommunen
und Landkreisen nicht gestattet.
Aufgrund des bekannten Impfstoffmangels können in Deutschland aktuell leider nicht alle
impfbereiten Menschen geimpft werden. Dieser Mangel an Impfstoff ist der grundlegende
Faktor, der zurzeit alle weiteren Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen bestimmt.
So sind die derzeit gültigen Regelungen der Corona-Impfverordnung, und daraus folgend die
entsprechenden ausführenden Erlasse des Landes NRW, zu verstehen und begründet. In diesen Regelungen wiederum sind die für die Impfung verbindlichen Handlungsanweisungen an die kommunal betriebenen Impfzentren und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-
Lippe (KVWL) enthalten. Wegen dieses Impfstoffmangels kann momentan kein breit angelegtes Impfen der Bevölkerung stattfinden, sondern nur ein Impfen von priorisierten Personengruppen. Dieses Impfgeschehen bildet sich in den jeweiligen Impfquoten der Kommunen und Landkreise in NRW ab. Auch deshalb und aus weiteren Gründen ist ein Vergleich der Impfquoten, zu deren Berechnung die Anzahl der geimpften Personen und die Bevölkerungszahl herangezogen werden, nicht aussagekräftig. Vom 27.12.2020 bis zum 07.02.2021 wurden ausschließlich Impfungen mit mobilen Impfteams in Krankenhäusern und vollstationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt.
Die Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden über die Einrichtungen
selbst organisiert und die Anzahl der geimpften Personen war davon abhängig, wie viele
impfberechtigte und impfbereite Menschen dort leben oder beschäftigt sind. Die Einrichtungen
haben die Zahl dieser Menschen dem Land gemeldet und für diese Zahl wurde den Impfteams
entsprechender Impfstoff zugeteilt. In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen prozentual
zur Gesamtbevölkerung mehr dieser impfberechtigten Personen (hier Bewohner*innen in
Pflegeeinrichtungen) leben, konnten dort somit auch mehr Impfungen durchgeführt werden.
Zum anderen werden seit dem 08.02.2021 in den Impfzentren ausschließlich durch Impferlasse des Landes NRW berechtigte (z. B. über 80 jährige) Menschen geimpft. Auch hier ist die entscheidende prozentuale Größe, wie viele impfberechtigte Menschen, gemessen an der Gesamtbevölkerung, in der Stadt oder dem Landkreis leben und wie viel Impfstoff durch das Land NRW hierfür zur Verfügung gestellt wird.
Weiterhin sollte betrachtet werden, dass die Impfstoffzuweisungen des Landes NRW für
Dortmund auf einer Bevölkerungszahl von ca. 588.000 Menschen basiert. Bei den Berechnungen in den Presseveröffentlichungen wurde jedoch von der aktuellen und korrekten Bevölkerungszahl von ca. 603.000 Menschen ausgegangen. Sofern in anderen Städten die zur Verteilung des Impfstoffs herangezogene Bevölkerungszahl des Landes NRW näher an der zur Berechnung der Impfquote genutzten Bevölkerungszahl in den Presseveröffentlichungen liegt, haben diese Kreise und Städte proportional mehr Impfstoff erhalten als die Stadt Dortmund.
Zur Beurteilung des Impffortschrittes heißt die wesentliche Frage- unter den dargelegten
Bedingungen, ob der vom Land zur Verfügung gestellte Impfstoff verimpft wird. Das ist
der Fall.
Im Weiteren beantworte ich die Fragen wie folgt:
Frage 1a):
In der Zeit vom 08.02. bis 23.03.2021 wurden 36.979 Personen im Impfzentrum geimpft.
Die Stadt Dortmund ist Betreiberin des Impfzentrums und benötigt für die Abläufe während
der Öffnungszeiten an 7 Tagen in der Woche von 8.00 Uhr bis 18.45 Uhr (letzter Termin)
insgesamt
- 22 Mitarbeiter*innen im Security Dienst ( Einlasskontrolle, Check in , Zuweisung
Impfstraßen, Auslasskontrolle.)
- 2 Mitarbeiter*innen in der Nachtschicht, zur Bewachung des Gebäudes
- 3 Mitarbeiter*innen im Reinigungsdienst
- 2 Mitarbeiter*innen im Rettungsdienst
- 1 Mitarbeiter*innen der Haustechnik
- 16 Mitarbeiter*innen des U-Turms, aus Schwimmbädern, der Friedhöfe für Fahrdienste,
Rollstuhlbegleitung, Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen
- 13 Mitarbeiter*innen in der Koordinierungseinheit für die Planung und Bestellung des
Impfstoffs sowohl für die Krankenhäuser, mobilen Impfteams als auch für das Impfzentrum.
Sie sind Ansprechpartner*innen für alle Rückfragen während des Impfbetriebes,
zur Priorisierung von Impflingen und dienen als Schnittstelle zum Krisenstab und in die Verwaltung. Zwei dieser Mitarbeiter*innen wurden durch einen externen Personaldienstleister rekrutiert.
Die Anzahl der Impfärzte und der Medizinischen Fachangestellten bestimmt die medizinische
Leitung in Zusammenarbeit mit der KVWL. Ebenso ist der pharmazeutische Leiter im Impfzentrum für die Bereitstellung des Personals in der Apotheke zuständig.
Frage 1b):
Die Kapazität des Impfzentrums wurde immer an die zur Verfügung gestellte Menge des
Impfstoffs laut Erlasslage angepasst. Es wurde die Personengruppe geimpft, die nach
Coronaimpfverordnung zur höchsten Priorisierungsgruppe gehört.
Die Impfstoffkontingente werden über einen Webshop freigegeben. Ein Überbuchen ist nicht
möglich, da das MAGS dann die Bestellung nicht freigibt. Die Impfungen entsprechen der zur
Verfügung stehenden Impfstoffmenge.
Frage 1c):
Der prozentuale Anteil an der Dortmunder Bevölkerung, der mit Erst- und Zweitimpfungen
versorgt wurde, wird im Impfbericht der KVWL nicht angegeben. Ansonsten verweise ich auf
die Ausführungen weiter oben.
Frage 1d):
Die Gesamtverantwortung ist durch den Erlass des Landes vom 04.12.2020 und dem Vertrag
mit der KVWL auf die organisatorische Leitung und die medizinische Leitung übertragen
worden. Zusätzlich wurde die pharmazeutische Leitung mit eingebunden.
In Abstimmung aller Verantwortlichkeiten wird das Impfzentrum betrieben.
Frage 1e):
Der Impfablauf ist in unterschiedliche Stationen eingeteilt. Für jede Station ist eine Durchlaufzeit von ca. 3 Minuten geplant, sodass ein Impfling in der Regel vom Einlass bis zum
Ausgang 45 Min. im Impfzentrum verweilt. Personelle und technische Ausfälle könnten das
Impfgeschehen verzögern. Die benannten Leitungen tragen die Verantwortung für die Koordination und die Einleitung sofortiger Gegenmaßnahmen.
Frage 1f):
Keine.
Frage 2a):
Die Kapazitäten des Impfzentrums können nur in dem Umfang ausgeschöpft werden, in dem
von der Landesregierung NRW Impfstoff zur Verfügung gestellt wird. Die Stadt Dortmund
nutzt die bereitgestellten Kontingente in vollem Umfang und hat beim MAGS NRW darum
gebeten, über die bisherigen Zuteilungen weitere Impfdosen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Kapazität des Impfzentrums wurde mit der telefonischen Ankündigung des
MAGS, dass Dortmund weiterer Impfstoff zur Verfügung gestellt wird, auf 2.000 Impfungen
pro Tag hochgefahren.
Frage 2b):
Nein. Weitere Impfzentren sind nicht in der Planung. Bei temporären Engpässsen wurde auf
kurzfristig zu realisierende Lösungen ausgewichen (Sporthallen).
Frage 2c):
Sollte mehr Impfstoff zur Verfügung stehen, als im Impfzentrum verarbeitet werden kann und
die Hausärzte noch nicht ins System eingebunden sein, werden die Impfungen mit mobilen
Impfteams ausgeweitet.
Frage 2d):
Beschäftigte in Arztpraxen wurden durch die NRW-Landesregierung mit Erlass vom 01.03.2021 in der Priorisierung vorgezogen. Die Impfungen der Beschäftigten haben bereits
begonnen.
Frage 2e):
Siehe Antwort zu 2c.
Die Stadt Dortmund hat zum Beispiel einen Teil der Impfungen der Beschäftigten der Grund- und Förderschulen und der Kindertageseinrichtungen mit mobilen Impfteams organisiert. So wurden an einem Wochenenden im März insgesamt 3.433 Angehörige dieser priorisierten Personengruppe geimpft.
Frage 3 und Frage 3a):
Die Stadt Dortmund hat das Ziel, die notwendige Testinfrastruktur vorrangig über nichtkommunale Teststellen abzubilden. Hier stehen gewerbliche Testcenter, mobile Teststellen sowie Apotheken und Ärzte im Fokus. Gleichwohl ist die Stadt Dortmund in Vorbereitung, sofern erforderlich, die bestehenden nichtkommunalen Strukturen um die vorhandenen eigenen Teststrukturen zu ergänzen.
Frage 3b):
Durch das Gesundheitsamt wurden inzwischen über 100 Teststellen (Auflistung:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus
/corona_schnelltests/index.html , dort bis zum Feld „Teststellen“ scrollen und auf Übersicht
Teststellen für Corona-Schnelltests in Dortmund klicken) zur Durchführung von Schnelltests
beauftragt. Die Nachfrage nach Schnelltests ist jedoch, mangels verfügbarer Tests, zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die Nachfrage gedeckt werden kann. Sofern das Testangebot die Nachfrage jedoch nicht abdeckt, wird die Stadt Dortmund aktiv nachsteuern. Ziel ist dann, vorrangig weitere, nicht kommunale Teststrukturen aufzubauen. Sofern dies ebenfalls nicht ausreichen sollte um die Nachfrage zu decken, werden kommunale Strukturen aktiviert.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt hierzu ein Schreiben der Verwaltung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2021 als Tischvorlage vor, dass dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.

Zudem liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei (Drucksache Nr.: 20383-21-E2) vom 24.03.2021 vor:
„…Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Kam und/oder kommt es in Dortmund vor, dass Impfdosen nicht in Anspruch genommen werden oder dass Reste von Impfdosen übrig bleiben?

2) Was geschah und geschieht mit diesen Impfdosen?
Des Weiteren bitten wir um Abstimmung des folgenden Prüfauftrags:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung prüft, ob eine Teilnahme am Projekt „Die Impfbrücke für Impfzentren“ für die Stadt Dortmund möglich und sinnvoll wäre.
Begründung
Da z.B. der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca maximal schlecht in der Öffentlichkeit beworben wurde, ist davon auszugehen, dass nicht alle Bezugsberechtigten, welche ein Impfangebot mit diesem Vakzin erhielten, dieses auch wahrgenommen haben.

So weit, so schlecht.

Damit nicht wie geplant genutzte Impfdosen nicht im Abfall landen, greift z.B. die Stadt Duisburg auf „Die Impfbrücke für Impfzentren“ zurück.

Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung des Anbieters „ LIT labs“ (wir sind noch keine Anteilseigner, Ehrenwort! ;) ), welche kurzfristig hilft, Impfwillige der jeweiligen Prioritätsstufe zu einem unverhofft durchführbaren Impftermin zu verhelfen.

Dazu werden impfwillige KandidatX per Zufallsprinzip via SMS über einen spontan (noch am selben Tag) möglichen Impftermin unterrichtet.

Die impfwillige Person, welche sich zuerst zurückmeldet, erhält den Pieks in den Oberarm.

Von dieser Software ist bereits ein Prototyp seit Mitte Februar beim Impfzentrum Duisburg erfolgreich im Einsatz. Weitere Informationen sind im sogenannten Internet unter dem sogenannten Link https://impfbruecke.de/ für interessierte BürgerX und KommunalpolitikerX jederzeit abrufbar. So lange der Strom noch aus der Steckdose kommt..;) zwinkersmiley…“

Weiter liegt dem Rat der Stadt hierzu folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3) vom 24.03.2021 vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat teilt den Unmut und die Sorge vieler Bürger*innen über das Versäumnis der Bundesregierung, eine ausreichende Anzahl von Impfdosen zur Verfügung zu stellen. Sie trägt die Verantwortung für die daraus resultierende schleppende Impfung insbesondere auch der vulnerablen Gruppen.

2. Der Rat teilt die Ansicht, dass nur eine schnelle und umfassende Impfung der Bevölkerung der Weg aus der Pandemie und damit auch aus den Lockdown-Maßnahmen und Beschränkungen sein kann.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung und die Landesregierung auf, alle Anstrengungen auf die schnelle und umfängliche Versorgung mit Impfstoff zu richten.

4. Der Rat stellt fest, dass NRW bundesweit auf den letzten Plätzen bei der Impfquote liegt. Noch immer fehlt es in NRW an den wichtigen Grundlagen: eine durchdachte Teststrategie, mehr Tempo bei den Impfungen, die Stärkung der Gesundheitsämter, um eine konsequente Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Das alles ist ebenso ein Zeichen für das Scheitern der Impfkampagne der Landesregierung wie die Tatsache, dass inzwischen die Polizei die Corona-Selbsttests zu den Schulen transportieren muss.

5. Der Rat fordert die Landesregierung auf, flexiblere Impfungen zu ermöglichen und bürokratische Hindernisse zu beseitigen, die eine schnellere Versorgung der Städte behindern.

6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, sicherzustellen, dass bei einer Ausweitung der Menge des gelieferten Impfstoffes eine unverzügliche Verimpfung an möglichst viele Dortmunderinnen und Dortmunder erfolgen kann. Darauf ist das Impfzentrum organisatorisch und personell vorzubereiten.

7. Der Rat bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit die Voraussetzungen zur Teilnahme an Modellprojekten des Landes vorliegen, um unter bestimmten Voraussetzungen zu einer teilweisen Öffnung von Handel, Gastronomie und Kulturveranstaltungen zu kommen. Bei einer positiven Prüfung wird die Verwaltung gebeten, in enger Abstimmung mit der Politik entsprechende Initiativen zu ergreifen, Konzepte zu entwickeln und vorzulegen.“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E1) vom 23.03.2021 vor:

„…neben beschleunigtem Impfen ist das Testen der Bevölkerung ein zentraler Baustein, um die dritte Welle der Pandemie einzudämmen und das Verharren in einer reinen Lockdown-Politik zu verkürzen. Der Rat fordert die Verwaltung daher zu folgenden Maßnahmen auf:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Selbsttests ausschließlich auf der Grundlage der Angaben des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie des Paul-Ehrlich-Instituts evidenzbasiert aufzuklären. Als Teil einer Teststrategie sind dabei im Blick auf den Anwendungsbereich für Selbsttests besondere Expositionssituationen hervorzuheben, in denen in der Lebenswirklichkeit im privaten Raum oft weder Abstand noch Maskentragen umgesetzt werden (können) und bei denen daher, um Ansteckungen zu vermeiden, andere Abwägungen zu gelten haben als etwa bei der Testung zu Zwecken von Quarantäne oder Öffnungsschritten im öffentlichen Raum.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis zum Ende der Osterferien, also bis zum 12. April 2021 eine Vorlage zuzuleiten, in der die Umsetzbarkeit des Tübinger Modells zur Öffnung der Außengastronomie und des Einzelhandels durch tagesgültige Schnelltests geprüft und bewertet wird - ggf. auch zunächst für Teile der Stadt. Dabei ist zu prüfen, welche Zahl an Schnelltest-Kits je nach Szenario pro Woche zu beschaffen wären, welche Kosten angesichts der aktuellen Marktpreise dafür zu erwarten wären, wie die Einweisung der in Tübingen angelernten Personengruppen zur Testdurchführung erfolgen kann und welcher zeitliche Vorlauf dafür erforderlich wäre. Die Prüfung hat unter der Annahme zu erfolgen, dass die nach dem 18. April 2021 geltende Coronaschutzverordnung der Landesregierung die Umsetzung solcher Modelle ermöglicht.
3. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis zum 12. April 2021 eine Vorlage zuzuleiten, die darlegt, wieviele Testungen vor den Osterferien an welchen Schulen mittels der von der Landesregierung kostenlos gelieferten Schnelltests tatsächlich durchgeführt wurden, wieviele Test-Kits noch vorhanden sind und nach welcher Vorgabe seitens der Verwaltung die Nutzung der gelieferten Test-Kits erfolgte. Die Vorlage soll zudem darlegen, wieviele Selbsttest-Kits für die Dortmunder Schulen (differenziert nach Primarstufe und weiterführenden Schulen) pro Woche im Wechselunterricht erforderlich wären, um zwei Tests pro Präsenzwoche pro Schüler/in (wie von der Ministerpräsidentenkonferenz am 23.3.2021 beschlossen) zu ermöglichen und welche Kosten pro Test-Kit bei einer Selbstbeschaffung durch die Stadt als zuständiger Schulträgerin pro Test am Markt anfallen.
4. Unverzüglich nach Zuleitung der Verwaltungsvorlagen gemäß der Punkte 2 und 3 sind die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen zu konsultieren, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Gleiches gilt vor der Beantragung beim Land NRW hinsichtlich sonstiger Abweichungen von der Coronaschutzverordnung NRW, z.B. hinsichtlich Modellprojekten oder zusätzlicher Lockdown-Maßnahmen.
5. Den Ratsmitgliedern ist künftig einmal pro Woche ein detaillierter Bericht zum Infektionsgeschehen in der Stadt zuzuleiten, der das Infektionsgeschehen nach Altersgruppen in Intervallen von 10 Altersjahren, einrichtungsscharfe Zahlen zu Neuinfektionen an Schulen und Kitas, die Zahl der Erst- und Zweitgeimpften in Prozent der Bevölkerung, die Belegung der Intensivbetten, die Zahl der durch oder mit Corona gestorbenen Personen sowie - soweit erfasst - die Zahl der durchgeführten Antigen-Schnelltests und PCR-Tests ausweist.

Weiter liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E2) vom 23.03.2021 vor:
„…ergänzend zum Antrag "Teststrategie für Dortmund" bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt "Testen und Impfen in Dortmund" um einen mündlichen Sachstandsbericht zum Impffortschritt in Dortmund, auch im Vergleich zum Landesdurchschnitt.“

OB Westphal weist auf die Beantwortung der Fragen aus der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion sowie auf das Schreiben der Verwaltung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 18.03.2021 hin, beides liege den Mitgliedern des Rates als Tischvorlage vor. Daraus könnten Informationen entnommen werden, die wichtig seien, um die Vorgehensweise der vergangenen Woche nachzuvollziehen. Er erläutert, dass hieraus auch der Aspekt deutlich werde, dass man sich in einer komplett neuen Lage der Pandemie-Entwicklung befinde. OB Westphal geht hierzu auf das augenblickliche Pandemiegeschehen ein und erläutert dies unter Betrachtung der Lage insgesamt sowie der speziellen Lage NRW‘s und Dortmunds. Er erklärt die Abwägungen der Stadt und ordnet diese in das Geschehen ein. Die Lage sei weiterhin dynamisch und man warte nun auch auf den neuen Erlass des Ministeriums. OB Westphal teilt den Mitgliedern des Rates mit, dass Dortmund beantragt habe, eine der sogenannten Modellstädte in NRW zu werden, um modellhaft die Frage nach Teststrategien in Städten zu erproben. Man sei des Weiteren im Austausch und in Abstimmung mit der Technischen Universität Dortmund, die selbstständig eine Test-Strategie entwickelt habe, um auch hier in bewährter Art und Weise zu kooperieren und Kräfte zu bündeln. Eine Begleitung des Landes NRW sei hierfür unerlässlich und man werde die Osterferien dazu nutzen, eine entsprechende Struktur zu diskutieren und aufzustellen.

StR’in Zoerner geht auf die aktuellen Zahlen der Pandemie für die Stadt Dortmund ein und ordnet diese für die Mitglieder des Rates ein. Die britische Variante der Corona-Mutation bestimme mittlerweile das Infektionsgeschehen. Frau Zoerner verweist bei ihren Ausführungen auch inhaltlich auf das Schreiben an das Ministerium. Die Stadt Dortmund habe sich in diesem Zusammenhang dazu entschlossen, bei allen positiven Tests durchgängig eine Vor-Sequenzierung zu erstellen. Positiv im Infektionsgeschehen machten sich die Impfungen der über 80-jährigen, vor allem in den Pflegeeinrichtungen bemerkbar. Die Impfungen der 1. Priorität habe man soweit abgeschlossen, dass man Anfang der Woche bereits beim Land beantragt habe in die 2. Priorität einzusteigen, um eine volle Auslastung des Impfzentrums zu erreichen. Weitere aktuelle Abläufe im Zusammenhang mit Impfungen und dem Impffortschritt erläutert sie ausführlich.

StR’in Schneckenburger fügt weitere Informationen zu den beiden pädagogischen Feldern Schule und Kindertageseinrichtungen hinzu. In der letzten Woche habe man mit den Impfungen der Lehrer*innen sowie aller weiteren am Schulbetrieb beteiligten Menschen im Bereich der Primar- und Förderstufen begonnen, die vom Land NRW in die Prioritätenliste 2 mit aufgenommen worden seien. Es gab eine hohe Impfbereitschaft und die Impfungen verliefen unproblematisch. Das Land NRW habe den Schulen landesweit 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Sie erläutert das damit zusammenhängende Verfahren und die Erfahrungen, soweit diese vorliegen. Bei den Kindertageseinrichtungen befinde man sich seit dem 21. Februar im sogenannten eingeschränkten Regel-Betrieb und habe seither einen signifikanten Anstieg der Betreuungsquote von 30 % auf 60 %. Zugleich habe man seit dem 24. Februar einen signifikanten Anstieg der Infektionszahlen in den Kindertageseinrichtungen. Dies mache deutlich, dass es eine Umkehrung bei den infizierten Personengruppen durch die britische Variante gebe. Zum Abschluss nennt sie zur Verdeutlichung der Lage weitere Zahlen im aktuellen Infektionsgeschehen – auch im Vergleich zu 2020.

Es erfolgt eine ausführliche Debatte, in der weitere Fragen der Mitglieder des Rates durch Herrn Oberbürgermeister Westphal, Frau Stadträtin Zoerner und Frau Stadträtin Schneckenburger beantwortet werden.

Am Ende der Debatte stellt die AfD-Fraktion folgenden Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3):

„Der Rat lehnt jede Form eines direkten oder indirekten Impfzwangs ab.“

Zur Begründung gibt Rm Bohnhof (AfD) an, dass es selbstbestimmt bleiben sollte, ob man sich impfen lassen wolle oder nicht. Zu einem indirekten Impfzwang käme es, wenn man nur durch eine Impfung Zugang zu bestimmten Institutionen erhalte. Dies ginge nicht, da die Freiheit im Vordergrund stehe.


Der Rat der Stadt stimmt über die Punkte des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3) einzeln wie folgt ab:
Punkt 1: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.
Punkt 2: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+, 3 Stimmen der AfD-Fraktion sowie des Rm Deyda (Die Rechte), bei 1 Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zu.
Punkt 3: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Punkt 4: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/Bürgerliste und 2 Stimmen der AfD-Fraktion sowie 1 Stimmenthaltung aus der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Punkt 5: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Punkt 6: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Punkt 7: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei zu.

Den hierzu gestellten Erweiterungsantrag der AfD-Fraktion (s.o.) lehnt der Rat gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.


Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei (Drucksache Nr.: 20383-21-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E1) in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu schieben.


Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E2) ist durch die Darstellungen der Verwaltung erledigt.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg -;
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, II. Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses vom 15.12.2011 über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, III. Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19465-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis davon, dass das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - nach § 233 Abs. 1 in Verbindung mit § 245 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1) nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB weitergeführt wird.

II. beschließt, den Beschluss vom 15.12.2011 über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - und der Begründung vom 02.11.2011 aufzuheben
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV. NRW. 2023)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - und der Begründung vom 12.01.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

zu TOP 3.2
Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19022-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage des Umweltamtes zur Kenntnis und beruft die
vorgeschlagenen Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung.

zu TOP 3.3
Einrichtung von Planstellen im Umweltamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18528-20)

Rm Garbe (AfD) begründet das Nein seiner Fraktion zur Vorlage. In den 14 zusätzlichen Planstellen seien gesetzlich pflichtige Stellen enthalten und damit würde die Beschäftigtenzahl im Kernhaushalt hochgetrieben.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 14 Planstellen im Umweltamt.

zu TOP 3.4
Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Vorbereitende Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes "Soziale Stadt Dortmund Nordstadt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17416-20)

Rm Bohnhof (AfD) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage – abgesehen vom Projekt Heimathafen – unterstütze.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die
1. Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes „Soziale Stadt Dortmund Nordstadt“.
2. Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan in Anlage 2).
3. Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung Dortmund Nordstadt gem. § 142
Abs. 3 Satz 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 30.06.2023 zu verlängern.

Die unter den beiden Punkten 1 und 2 genannten Maßnahmen sollen im Zeitraum 2021
bis 2023 stattfinden und verursachen Aufwendungen in Höhe von insgesamt ca. 300.000 €.
Bei möglicher Refinanzierung durch Städtebaufördermittel entstünden Erträge in Höhe von ca. 240.000 € (bei einer 80 % Förderquote). Der städtische Eigenanteil würde somit insgesamt ca. 60.000 € (20 % städtischer Eigenanteil) betragen.

zu TOP 3.5
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19907-21)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19)
um 856.000 €. Damit steigt die Projektsumme der Teilmaßnahme von bisher 5.293.000 €
auf insgesamt 6.149.000 €.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes-NRW
(mit insgesamt 90 % der bisher zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €)
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt insgesamt 4.763.700 €.

Für die aktuelle Baukostenerhöhung über 856.000 € wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg
ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 770.400 € auf insgesamt 5.534.100 € erhöhen.
Der städtische Eigenanteil würde dadurch von bisher 529.300 € um weitere 85.600 € auf insgesamt 614.900 € ansteigen.

zu TOP 3.6
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19852-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 18.03.2021 vor:
zu TOP 7.3
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung West aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.21 vor:
Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um
Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die
Beleuchtung nicht auch eine Art Lichtverschmutzung (Insekten, Pflanzen
beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten
Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können.
Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen
Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.

Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings
ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass
Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem
darstellt und entsprechend angegangen werden muss.

Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.

Über den weitestgehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion,
FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen
und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten
(Stellungnahme):

Empfehlung

1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche
finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen
und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur
Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen
zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung
der Maßnahmen zu gewährleisten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 03.03.2021:
siehe oben
AMIG, 09.03.2021:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.21 vor:
Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 03.03.2021:

-In der u.a. Empfehlung des AMIG vom 09.03.2021 enthalten-

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 09.03.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 03.03.2021:

Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um
Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die
Beleuchtung nicht auch eine Art Lichtverschmutzung (Insekten, Pflanzen
beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten
Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können.
Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen
Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.
Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings
ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass
Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem
darstellt und entsprechend angegangen werden muss.
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Über den weitestgehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion,
FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen
und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten
(Stellungnahme):
Empfehlung
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche
finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen
und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur
Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen
zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung
der Maßnahmen zu gewährleisten.

AMIG, 09.03.2021:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1):

…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Im Rahmen des geplanten stadtweiten Programms "Steuerung 2027" wird für die Erneuerung der Sonderleuchten (inkl. dekorative Beleuchtung, Anstrahlungen) ein Konzept erstellt, welches im besonderen Maße die Reduktion von Lichtemissionen in der Innenstadt berücksichtigt.

2. Bei der Entscheidung für den Ersatz der Leuchttype „Kugelleuchte“ soll die Vermeidung von Lichtemissionen (keine Abstrahlung nach oben, Farbtemperaturen unter 3000 Kelvin, Sensorikausstattung) berücksichtigt werden.
Dies gilt insbesondere auch für das derzeit in Arbeit befindliche Beleuchtungskonzept für Parkanlagen.

3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Vermeidung von Lichtemissionen im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags für die Grunderneuerung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt wird, bzw. noch berücksichtigt werden kann.

4. Die den bestehenden und geplanten Beleuchtungskonzepten zugrunde liegenden Leitlinien werden dem AKUSW vorgestellt.


Begründung:
Derzeit wird an verschiedenen Stellen in der Verwaltung das Thema Beleuchtung bearbeitet. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sollte bei allen Planungen - neben der Energieeffizienz - die Vermeidung von Lichtemissionen eine Zielsetzung sein. Lichtverschmutzung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und insbesondere auf nachtaktive Tierarten. Dabei kann künstliche Beleuchtung im öffentlichen Raum mit einfachen Mitteln (warmweißen Lichtfarbe, abgeschirmte Leuchten, Lichtlenkung, zeitliche und smarte Steuerung auf Plätzen und in Nebenstraßen) deutlich emissionsärmer gestaltet werden.


Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:



Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zum Thema Licht zu erarbeiten. Dabei ist die Stadt in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um ein entsprechendes Konzept einschließlich geeigneter Maßnahmen und Zukunftsvisionen zu erarbeiten. Hauptziel ist es, störende Lichtemissionen zu reduzieren. Zukünftig sollen bereits bei der Planung die Auswirkungen der Lichtemissionen stärker berücksichtigt werden. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen. Zudem muss die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Bereichen weiter gewährleistet bleiben.
Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts Licht soll mit den städtischen Töchtergesellschaften und den Dortmunder Unternehmen zusammengearbeitet werden.

Das Konzept wird ebenfalls dem AMIG sowie den betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:
Durch das Voranschreiten der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen hat das Thema „Licht in der Stadt“ an Bedeutung gewonnen. Aktuell werden einzelne Maßnahmen durch das Tiefbaumt, z. B. der Austausch der alten Leuchtkörper, umgesetzt. Die Beleuchtung in der Innenstadt war bereits ein Thema in den Ausschüssen. Es fehlt jedoch an einem „Gesamtkonzept Licht“ für die ganze Stadt, welches alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Schließlich: Digitale Lösungen zur Steuerung der Beleuchtung in der Stadt sind nur rudimentär vorhanden.
Durch eine gezielte Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen verbessert werden sowie überflüssige Lichtemissionen im Straßenverkehr, in Gewerbegebieten und auf großen Sportplätzen (Flutlichtanlagen) vermieden bzw. reduziert werden. Für den Rad- und Fußverkehr sollen Beleuchtungskonzepte weiterentwickelt werden. Die Beleuchtung von städtischen Park- und Grünanlagen soll überprüft werden. Dabei gilt es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtemissionen auf Tiere und Pflanzen zu mindern. Außerdem soll der Energieverbrauch durch die moderne Beleuchtung gesenkt werden. Bei zukünftigen Planungen ist die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Lichtemissionen verstärkt zu prüfen. Dies ist bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne sowie Bebauungspläne zu berücksichtigen.

AKUSW, 17.03.2021

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West und unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen :

Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Ergänzung:
Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Zu den beiden o.a. Zusatz-/Ergänzungsanträgen gab es folgende Einigung:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) einigt man sich darauf, diesen heute nur als eingebracht zu betrachten und in der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aufzurufen und zu beraten.

Zum nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1) einigt man sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf, diesen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:

1. Im Rahmen des geplanten stadtweiten Programms "Steuerung 2027" wird für die Erneuerung der Sonderleuchten (inkl. dekorative Beleuchtung, Anstrahlungen) ein Konzept erstellt, welches im besonderen Maße die Reduktion von Lichtemissionen in der Innenstadt berücksichtigt.

2. Bei der Entscheidung für den Ersatz der Leuchttype „Kugelleuchte“ soll die Vermeidung von Lichtemissionen (keine Abstrahlung nach oben, Farbtemperaturen unter 3000 Kelvin, Sensorikausstattung) berücksichtigt werden.
Dies gilt insbesondere auch für das derzeit in Arbeit befindliche Beleuchtungskonzept für Parkanlagen.

3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Vermeidung von Lichtemissionen im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags für die Grunderneuerung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt wird, bzw. noch berücksichtigt werden kann.

4. Die den bestehenden und geplanten Beleuchtungskonzepten zugrunde liegenden Leitlinien werden dem AKUSW vorgestellt.

5. Begründung:
Derzeit wird an verschiedenen Stellen in der Verwaltung das Thema Beleuchtung bearbeitet. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sollte bei allen Planungen - neben der Energieeffizienz - die Vermeidung von Lichtemissionen eine Zielsetzung sein. Lichtverschmutzung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und insbesondere auf nachtaktive Tierarten. Dabei kann künstliche Beleuchtung im öffentlichen Raum mit einfachen Mitteln (warmweißen Lichtfarbe, abgeschirmte Leuchten, Lichtlenkung, zeitliche und smarte Steuerung auf Plätzen und in Nebenstraßen) deutlich emissinsärmer gestaltet werden.


AFBL, 18.03.21:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.03.21 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss wie in der o.g. Empfehlung des AKUSW zu fassen.


Rm Rudolf (SPD) bittet bei der Abstimmung um Berücksichtigung des geänderten Beschlusses aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und erläutert dies.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden ergänzten (kursiv) Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Ergänzung:
Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

zu TOP 3.7
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Grünflächenamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Saalbaus Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19833-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.664.195,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4–8 HOAI) der denkmalgerechten Fassadensanierung des Saalbau Mengede.

2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 1.013.083,17 € und für das Jahr 2023 in Höhe von 311.718,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.

4. beschließt gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW und § 83 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.013.083,17 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und 311.718,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter Punkt „Finanzielle Aus­wirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.

zu TOP 3.9
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19458-20)

Rm Frank (CDU) gibt an, dass die CDU-Fraktion der Vorlage unter Vorbehalt der Förderzusage zustimmen werde. Der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch stimme man nicht zu.

Rm Kowalewski (Die Linke+) begründet die Enthaltung seiner Fraktion. Man sei etwas missmutig darüber, dass die 2 Punkte, Überprüfung des Aufsetzpunktes der Brücke und Radverkehr im Rombergpark, nicht Teil der Vorlage seien.

OB Westphal entgegnet, in seiner Funktion als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung mit WILO Gespräche geführt zu haben. Hierbei sei man zum Ergebnis gekommen, dass die Firma WILO dem Standort positiv gegenüber stehe.

Rm Heidkamp (SPD) erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage und schließt sich dem Vorbehalt der der Förderung an.

OB Westphal bestätigt bezüglich der 80 % Förderung, dass dies die verabredete Geschäftsgrundlage sei, die weiter gelte.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der zwei Fußgängerbrücken über die Nortkirchenstraße und die B 54 sowie den barrierefreien Zugang zur Stadtbahn Haltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 12.310.000,00 Euro.

Der Rat nimmt hierbei zur Kenntnis, dass die Förderung der Maßnahme angemeldet wurde, der Förderbescheid aber noch nicht vorliegt. Der Beschluss steht deshalb unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördermittelgeber.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202015053 - Brücke B 54 / Rombergpark - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 5.821,31 Euro
Haushaltsjahr 2021: 294.178,69 Euro Haushaltsjahr 2022: 3.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.550.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 3.960.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 76.740,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 3.500.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 4.500.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 3.960.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 3.10
Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 19256-20)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.02.2021 vor:
Hierzu liegt vor Überweisung der Bezirksvertretung Eving vom 08.12.2020 (mit Antrag der SPDFraktion) (Drucksache Nr.: 19256-20):

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich gegen die Stimme des Vertreters
AfD –:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Verkehrswende einen zukunftsweisenden Umbau der nachfolgenden Straßen im Stadtbezirk Eving zu planen und umzusetzen: Bergstraße,
Grävingholzstraße und Deutsche Straße.

Gleichzeitig überweist die Bezirksvertretung Eving diesen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den AKUSW und den Rat der Stadt Dortmund, da diese Maßnahmen zukunftsweisend auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden sollten.

Begründung:
Die o. g. Straßen führen als Hauptverkehrsstraßen durch unseren Stadtbezirk.
Wir stellen fest, dass der Verkehr auf diesen Straßen im Laufe der Jahre mehr als deutlich
zugenommen hat.
Dadurch entstehen zwangsläufig immer wieder Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern.
Fußgänger klagen über zu schmale Bürgersteige (z. B. Bergstraße), und zu wenigen Querungshilfen (z. B. auf der Deutschen Straße).
Fahrradfahrer leben in unserem Stadtbezirk gefährlich, da die ausgewiesenen Fahrradschutzstreifen zu schmal sind und zugeparkt werden (z. B. auf der Bergstraße) und insgesamt zu wenig gesicherte Radwege zur Verfügung stehen.
Autofahrer bemängeln z. T. massive Verkehrsbehinderungen (z. B. auf der Grävingholzstraße) und eine allgemeine Parkplatznot.
Die Anwohner der genannten Straßen beklagen sich über rücksichtsloses Verhalten im
Straßenverkehr (z. B. erhöhte Geschwindigkeit) und über massive Lärmbelästigungen.
Wir sind der Meinung, dass angesichts dieser Tatsachen eine Überplanung der drei o. g. Straßen dringend erforderlich ist, um die Belange von Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, dem ÖPNV und den Anwohnern unter Einbeziehung des Lärmschutzes zu berücksichtigen.
Der Verwaltung liegen bereits mehrere Anträge der Bezirksvertretung Eving vor: zur
Grävingholzstraße Drucksache Nr.: 09315-17, Bergstraße 09316-17, Deutsche Straße 11413-18 und allgemein zu Überwegen 11409-18.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die von der Hochschule Niederrhein angefertigte Studie „Personas“ aus dem Jahr 2016 und der Quartiersanalyse Lindenhorst Süd verweisen.

AKUSW, 03.02.2021:
Herr Wilde erläutert hierzu, dass es darum gehe, die in der Überweisung genannten
Hauptverkehrsstraßen entsprechend der künftigen Leitlinien der Verkehrswende zu ertüchtigen.

Man erlebe hierzu im Augenblick eine Diskussion, die an verschiedenen Stellen in der Stadt stattfinde. Im Moment sei man allerdings nicht in der Lage dazu alle Wünsche zu erfüllen. In dem heute ebenfalls vorliegenden Jahresarbeitsporgrammes der Tiefbauverwaltung seien bereits viele Straßenumbaumaßnahmen enthalten. Darauf konzentriere man sich im Augenblick. Er sei sehr dafür, das Thema „Tempo30“ weiter zu forcieren. Im Moment bremse hierzu allerdings die Straßenverkehrsordnung etwas aus, die dies derzeit nur an sog. „ empfindlichen Stellen“ (Schulen, Kindertagesstätten etc.) erlaube. Um dies zu ändern, wirke der Deutsche Städtetag derzeit bereits auf den Bund ein. Die Verwaltung unterstütze dieses Vorhaben und würde gerne von diesem Instrument mehr Gebrauch machen, sobald man rechtlich dazu in der Lage sei.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf,
heute keinen Beschluss zum o. a. Antrag aus der Bezirksvertretung Eving zu fassen, sondern diesen lediglich als eingebracht zu betrachten, die Angelegenheit zunächst zu vertagen und erneut aufzurufen, wenn man in Bezug auf das Thema „Tempo 30“ näherer Informationen zu entsprechenden rechtlichen Änderungen vorliegen habe. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem AKUSW zu gegebener Zeit eine entsprechende Information vorzulegen.

OB Westphal stellt fest, dass im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hierzu noch Beratungsbedarf bestehe, was Frau Reuter (B‘90/Die Grünen) bestätigt.

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.11
Parkraumkonzept PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18751-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 23.02.2021 vor:
„… Bezirksbürgermeister Michael Depenbrock ließ über die Eingaben der Fraktionen, Anwohnerschaft und über die Teilaspekte der Vorlage einzeln abstimmen.

Herr Tillmann nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Herr Wolf, DIE LINKE, zog Punkt 1 seiner Ergänzungsanträge zum Parkraumkonzept zurück.

1. Beschluss:
Die Verwaltung möge prüfen, ob nicht die räumlich überschaubaren Straßenzüge, für die verkehrsberuhigte Zonen vorgesehen sind, als Anliegerstraßen definiert werden können. Gerade in Sackgassen entsteht bei fehlenden Parkplätzen eine erhöhte Wendenotwendigkeit, die zu Bewohnerbelästigungen beiträgt. Betroffen wären zusätzlich die Straßen:

- Röhrichtstraße
- Binsenweg
- Schilfweg
- Seehang
- Seehöhe
- Seeblick
- An den Mühlenteichen
- An den Emscherauen

Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja-Stimmen (CDU, LINKE, SPD, Grüne), 4 Enthaltungen (SPD, Grüne) und 4 Gegenstimmen (FDP, SPD) so beschlossen
2. Beschluss:
Die vorgesehenen Ausnahmen für Handwerks- und Gewerbebetriebe werden nicht der Bewohnerparkzone zugeordnet.

Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (LINKE, Grüne), 6 Enthaltungen (FDP, Die PARTEI, Grüne) und 9 Gegenstimmen (CDU, SPD) abgelehnt

Bzgl. Punkt 4

- Auf der Kohlensiepenstraße zwischen „Obere Pekingstraße“ und „An den Emscherauen“ besteht wegen den kurvigen Straßenführung und der dann wegen der parkenden Pkw geringen Straßenbreite, eine erhöhte Gefährdung, zumal kein Bürgersteig auf der Kohlensiepenstraße zwischen Hausnummer 30 bis 36 (westliche Seite) vorhanden ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist das halbseitige Parken auf dem Bürgersteig erlaubt. Für die Fußgänger bleibt in der Regel keine Durchgangsbreite von ca. 1,5 Meter. Die Verwaltung möge prüfen, wie man diese Gefährdung reduzieren bzw. ausschließen kann.
regt die Bezirksvertretung Hörde einstimmig an, dies an die Bezirksvertretung Aplerbeck weiterzuleiten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt 4 Zusatzanträge.
3. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt im Bereich der Anwohnerparkzone Weingartenstraße/Am Remberg die „gepunktet“ dargestellte Fläche in eine „gestrichelt“ dargestellte Fläche zu ändern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

4. Beschluss:
Die Bewirtschaftung im Bereich der Anwohnerparkzone Weingartenstraße/Am Remberg soll einheitlich mit den übrigen Parkscheinautomatenzonen ausgelegt werden und die Sonntage sind mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne, DIE LINKE), 12 Enthaltungen und 1 Gegenstimme so beschlossen

5. Beschluss:
Die Uhrzeiten der Bewirtschaftungen sollen einheitlich bis 22.00 Uhr gehen.

Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne, LINKE) und 13 Gegenstimmen abgelehnt




6. Beschluss:
Die beschlossenen Maßnahmen sollen hinsichtlich ihrer Wirkung bzw. Wechselwirkung im Gebiet, aber auch über das Gebiet hinaus, nach 2 Jahren bewertet und ggfs. ergänzt/angepasst werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

7. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde möge beschließen, die Dauer der Parkzeit auf 5 Stunden zu verlängern.

Abstimmungsergebnis: mit 1 Ja-Stimme (DIE PARTEI), 1 Enthaltung (CDU) und 15 Gegenstimmen abgelehnt

8. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde fasst den Beschluss, dass die Bewirtschaftung mit den Parkscheinautomaten in der Zeit von 9.00 – 18.00 Uhr erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen (CDU, SPD, Linke), 2 Enthaltungen (Grüne, FDP) und 2 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen

9. Beschluss:
Im Bereich der Bewirtschaftung wird die Länge der Parkdauer auf 3 Stunden begrenzt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (SPD, Linke, CDU), 3 Enthaltungen (CDU, FDP, Grüne) und 1 Gegenstimme so beschlossen

10. Beschluss:
Die Bewirtschaftung soll sich auf alle Tage von Montag bis Sonntag erstrecken.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

11. Beschluss:
Bewirtschaftet werden soll folgender Bereich:

- Am Kai, Hörder-Bach-Allee, Hans-Tombrock-Straße und des westl. Teil der Phoenixseestraße bis zur Hans-Tombrock-Straße.
Abstimmungsergebnis: mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (FDP) so beschlossen
12. Beschluss:
Der östl. Bereich der Phoenixseestraße bis zum Kreisverkehr soll nicht bewirtschaftet werden.

Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen (SPD, CDU), 4 Gegenstimmen (Grüne, PARTEI), 2 Enthaltungen (FDP, SPD) so beschlossen

13. Beschluss:
Die Straße An den Emscherauen soll nicht bewirtschaftet werden. Stattdessen soll die Verwaltung prüfen, ob sie als Anliegerstraße ausgewiesen werden kann.
Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen (SPD, CDU. Linke, Grüne), 3 Gegenstimmen (Grüne) und 1 Enthaltung (DIE PARTEI) so beschlossen
14. Beschluss:
Der Hörder Bereich der Kohlensiepenstraße soll nicht bewirtschaftet werden.

Abstimmungsergebnis: mit 14 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen

15. Beschluss:
Der Bereich Weingartenstraße/Am Remberg soll, wie in der Vorlage vorgesehen, zur Bewohnerparkzone werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

16. Beschluss:

Auf Antrag des Bezirksbürgermeisters soll die Verwaltung prüfen, wie man zukünftig solche Besucherströme zum Phoenixsee und chaotische Verkehrssituationen in Hörde, wie am 21.02.2021, verhindern kann, z. B. durch Verkehrslenkungen zu den Parkhäusern. Die Bezirksvertretung bittet darum, entsprechende Vorschläge zu entwickeln und vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: mit 12 Ja-Stimmen (SPD, CDU, DIE PARTEI, Linke), 2 Enthaltungen (FDP, Grüne) und 3 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen
Die Bezirksvertretung Hörde regt bei der Bezirksvertretung Aplerbeck an, zu prüfen, ob an der Einmündung Kohlensiepenstraße/Am Remberg eine Lichtzeichenanlage installiert werden kann, damit der Rückstau auf der Kohlensiepenstraße verkürzt wird und damit auch Umgehungsverkehre durch die Straße An den Emscherauen verhindert werden.

Die Bezirksvertretung Hörde fordert die Verwaltung auf, für die Segelvereine am See eine Lösung für deren Parkproblematik zu finden und regt an, den Stadtsportbund zu beteiligen.

Die Sitzung wurde von 17.02 – 17.04 Uhr unterbrochen.
17. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage zum Parkraumkonzept Phoenixsee mit den beschlossenen Hinweisen und Änderungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Linke, DIE PARTEI), 1 Enthaltungen (FDP) und 3 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen.“

Rm Joest (FDP/Bürgerliste) gibt im Vorfeld der Sitzung ihre Befangenheit zum Tagesordnungspunkt an.

Rm Rudolf (SPD) bittet darum, der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hörde und damit der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.03.2021 zu folgen. Eine Evaluation könne zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, um zu prüfen, ob die getroffenen Regelungen und Maßnahmen die Situation am Phoenix-See nachhaltig verbesserten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) schließt sich seiner Vorrednerin an.

Rm Happe (FDP/Bürgerliste) gibt an, die Bemühungen der Verwaltung zu sehen. Seine Fraktion sei jedoch von dem Konzept nicht überzeugt.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und des Rm Deyda (Die Rechte) unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt

1. die Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See und die zeitgleiche Einführung der
Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v.
98.000,00 €.

2. eine zusätzliche 0,18 vzv. Planstelle im Rechtsamt (E9b TVöD).
3. vier zusätzliche Planstellen im Ordnungsamt (E6 TVÖD zzgl. Sachkosten).
zu TOP 3.12
Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20382-21)

Rm Waßmann (CDU) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion. Man frage nach einem Sachstandsbericht zu den drei speziellen Punkten in der Weiterentwicklung des Quartiers. Dies könne in der heutigen Sitzung oder auch schriftlich erfolgen. Wichtig sei es, einmal dargestellt zu bekommen, was innerhalb des letzten Jahres in diesen Punkten geschehen sei.

OB Westphal bestätigt, dass der Sachstandsbericht wie erbeten schriftlich zum nächsten Ausschuss erfolgen werde.

Rm Berndsen (SPD) bittet darum, die Angelegenheit auch in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen.


Der Rat der Stadt überweist den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

zu TOP 3.13
Besetzung der Kommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung eines Ratsmitgliedes der Stadt Dortmund für die Berufung durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32b LuftVG (Fluglärmkommission)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20273-21)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.03.2021 vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn RM Torsten Heymann zum Vertreter der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32 b LuftVG (Fluglärm-Kommission).“

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) gibt an, sich unter der Arbeit der Kommission nicht viel vorstellen zu können und schlägt vor, dass Herr Heymann über diese Arbeit in der Fraktion oder in einem Ausschuss berichten könnte.

OB Westphal bestätigt, dass es durchaus auch bisher schon Praxis gewesen sei, dass hierüber im Planungsausschuss berichtet wurde.

Rm Berndsen (SPD) berichtet, dass in der Vergangenheit die Reisekosten und Dienstausfälle nicht geklärt waren und begrüßt es, dass es hierüber nun eine Vorlage gebe. Weiter berichtet er über die Teilnahme an einem weiteren Ausschuss im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, zu der von der Verwaltung auch eine Vorlage angekündigt worden sei.

Auch dies bestätigt OB Westphal und erklärt, dass es in der Tat so sei, dass die Teilnahme an den Sitzungen einer weiteren Kommission erwünscht sei, wo sich die unterschiedlichen Fluglärmkommissionen des Landes (ADF) miteinander träfen. Eine Entschädigung für diese Tätigkeit sei von Seiten der Landesregierung nicht vorgesehen. Daher müsse der Rat, wenn er möchte, dass Herr Heymann an den Sitzungen der Fluglärmkommissionen (ADF) teilnehmen soll, über die Übernahme der Fahrtkosten und die Verdienstausfälle beschließen. Dazu werde die Verwaltung dem Rat eine Vorlage vorlegen.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt das Ratsmitglied Torsten Heymann als Vertreter der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32 b LuftVG (Fluglärm-kommission) um die Interessen der Stadt Dortmund in diesem Gremium zu vertreten.

Das benannte Ratsmitglied wird anschließend durch die Bezirksregierung Münster in die Kommission nach § 32b LuftVG berufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Antrag auf Förderung für das Angebot (U25) Dortmung Online-Suizidprävention
Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19569-21)

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.

zu TOP 5.2
Runder Tisch "Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021
(Drucksache Nr.: 17265-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 23.02.2021 vor:
zu TOP 4.1.2
Runder Tisch "Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund"
Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 17265-20)

Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.1.2 werden zusammen aufgerufen.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 10.03.20 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 10. März 2020 und die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur nächsten Sitzung.
1. Welchen prozentualen Anteil haben Einpersonenhaushalte aktuell, gemessen an allen Haushalten stadtweit, in Dortmund?
1.1 Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben in Dortmund aktuell in Einpersonenhaushalten?
1.2 Wie viele Geringverdiener und geringfügig Beschäftigte leben in Dortmund aktuell in Einpersonenhaushalten?
1.3 Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen (ALG II) leben in Dortmund aktuell in Einpersonenhaushalten?
1.4 Wie hat sich die Zahl der Einpersonenhaushalte in den letzten 20 Jahren in Dortmund verändert? Mit Bitte um tabellarische Auflistung nach Altersgruppen.
1.5 Wie beurteilt die Verwaltung diese Entwicklung und was sind ihrer Einschätzung nach die Hauptgründe für diese Entwicklung?
1.6 Wie ist die Entwicklung der Einpersonenhaushalte in Dortmund in den letzten 20 Jahren im Vergleich zur bundesweiten Entwicklung der Einpersonenhaushalte in den letzten 20 Jahren einzuordnen? Gibt es signifikante Unterschiede zum bundesdeutschen Durchschnitt? Wenn ja, worauf sind diese zurückzuführen?
2. Wie beurteilt die Stadt Dortmund die gegenwärtige Situation in Hinblick auf die Verbreitung von Einsamkeit und sozialer Isolation in Dortmund?
2.1 Verfügt die Stadt Dortmund über belastbares Datenmaterial (Umfragewerte, Statistiken, o.Ä.), welches die Verbreitung von Einsamkeit und sozialer Isolation in Dortmund dokumentiert?
2.2 Wie viele Bürgerinnen und Bürger leiden in Dortmund statistisch gesehen an Einsamkeit und/ oder sozialer Isolation, wenn bundesweite Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden?
3. Beschäftigen sich städtische Stellen und/ oder einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Dortmund explizit mit den Themen Einsamkeit bzw. soziale Isolation?
3.1 Wenn ja, in welchen Fachbereichen arbeiten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in welcher Form sind sie tätig (Information, Maßnahmen, Projekte, Kooperationspartner, usw.)?
3.2 Wenn nein, warum nicht?
3.3 Besteht aus Sicht der Verwaltung eine kommunale Verantwortlichkeit, um die in Dortmund in Einpersonenhaushalten lebenden Menschen vor Einsamkeit und sozialer Isolation zu schützen?
4. Sind der Verwaltung wissenschaftliche Studien bekannt, die einen positiven Zusammenhang zwischen Einsamkeit bzw. sozialer Isolation einerseits und einer statistisch höheren Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gesundheitlichen Risiken/ Erkrankungen andererseits belegen?
4.1 Von welchen gesundheitlichen Risiken und Erkrankungen sind dauerhaft einsame und sozial isolierte Menschen statistisch gesehen in besonderer Weise betroffen?
4.2 Sind Menschen mit Migrationshintergrund statistisch häufiger von Einsamkeit bzw. sozialer Isolation betroffen?
4.3 Sind Menschen mit niedrigem Einkommen (Geringverdiener, geringfügig Beschäftigte, etc.) statistisch häufiger von Einsamkeit bzw. sozialer Isolation betroffen?
4.4 Falls ein positiver Zusammenhang zwischen Einsamkeit bzw. sozialer Isolation einerseits und einer statistisch höheren Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gesundheitlichen Risiken/ Erkrankungen besteht, welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesen Erkenntnissen?
4.5 Besteht aus Sicht der Stadtverwaltung grundsätzlich eine kommunale Verantwortlichkeit, die Dortmunder Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgewirkungen von dauerhafter Einsamkeit und sozialer Isolation zu schützen?
5. Wie hat sich die Suizidrate in den vergangenen 20 Jahren in Dortmund entwickelt?
5.1 Sind die Häufigkeiten von versuchten und vollendeten Suiziden in Dortmund abweichend von denen anderer nordrheinwestfälischer Kommunen?
5.2 Begehen allein lebende Menschen (ledig, verwitwet, geschieden) statistisch gesehen häufiger Suizid als Menschen in festen Partnerschaften und mit stabilen sozialen Beziehungen?
5.3 Inwiefern liegt es im Verantwortungsbereich der Kommune, Suizide zu verhindern und Menschen mit suizidalen Gefährdungspotenzialen zu helfen? Welche Hilfsangebote bietet die Stadt Dortmund diesbezüglich an?

Begründung
Einsamkeit und soziale Isolation sind gesellschaftliche Tabuthemen, die auch in Dortmund bislang kaum Beachtung finden und denen in der öffentlichen Debatte zu wenig Platz eingeräumt wird. Eine offene Diskussion dieses gravierenden sozialen Problems – einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sprechen aufgrund der stark anwachsenden Zahl von einsamen und sozial isoliert lebenden Menschen inzwischen schon von einer Epidemie – ist ein Gebot der Stunde. Auf Bundes- und Landesebene haben bereits zahlreiche Akteure unterschiedlicher politischer Couleur die Bedeutung dieses Zukunftsthemas erkannt und vor allem benannt.

Die vorliegende Anfrage zielt darauf ab, eine angemessene, an Fakten orientierte Befassung mit den Themen Einsamkeit und soziale Isolation zu unterstützen, eine fachliche Diskussion in diesem Gremium anzuregen und grundlegende Informationsdefizite zu beheben. Insbesondere interessiert die CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang auch der allgemeine Informationsstand der Stadtverwaltung zu diesem Themenkomplex, da dessen Aktualität und Bedeutung von einigen Akteuren offenbar noch immer gravierend unterschätzt wird.

Zu TOP 4.1.2 liegt dem Ausschuss folgender Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 21.04.20 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 21.04.2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung das nachfolgenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen turnusmäßig zusammentretenden Runden Tisch zu den Themen „Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund“ einzuberufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsrates, der Seniorenarbeit, der Stadt Dortmund sowie anderer relevanter Organisationen (Vereine, Verbände, Gesundheitswirtschaft, Krankenhauswesen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, usw.) und Akteure der Zivilgesellschaft eine regelmäßige Diskussionsplattform erhalten. Ziel dieser Gesprächsrunden ist, Probleme zu identifizieren, die Ist-Situation zu analysieren und gegebenenfalls Lösungsansätze und konkrete Projekte gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu entwickeln. Über die Ergebnisse der Sitzungen des Runden Tisches ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit regelmäßig Bericht zu erstatten.

Begründung
Die Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände haben den Sozialausschuss in der vergangenen Sitzung über die Ergebnisse Ihrer internen Gesprächsrunde zum Themenkomplex „Einsamkeit und soziale Isolation“ unterrichtet. Die CDU-Fraktion ist hocherfreut, dass sie hier einen ersten Schritt in die richtige Richtung anstoßen und dem Thema endlich politische Aufmerksamkeit verschaffen konnte.
Wie sich Einsamkeit und soziale Isolation anfühlen und welche Auswirkungen dies schon nach kurzer Zeit auf Körper und Geist hat, erfahren momentan viele Menschen aufgrund der rasanten Ausbreitung von COVID-19. Dass dieser Zustand keine zeitweilige Ausnahmesituation darstellt, sondern über Jahre und Jahrzehnte ein quälender Dauerzustand ist, können sich die wenigsten Menschen wirklich vorstellen. Und doch ist genau das für viele Realität – auch ohne das Coronavirus. Was sich durch COVID-19 geändert hat: Das Problem ist nun offensichtlich.

Da nicht nur die Wohlfahrtsverbände über Expertise verfügen und Hilfsangebote in diesem Bereich bereitstellen, sondern auch viele andere der o.g. Organisationen, Einrichtungen und Akteure, plädiert die CDU-Fraktion für die Einberufung eines „Runden Tisches“ zu dem Themenkomplex „Einsamkeit und soziale Isolation“. Dieser sollte mindestens halbjährlich zusammentreten und eine offene Diskussionsplattform für alle relevanten Akteure sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger bieten.

In der Sitzung am 09.06.20 wurde vereinbart, dass der neu gewählte Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in Zusammenhang mit der Berichterstattung von Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt) über die vorliegende Stellungnahme und den Antrag beraten soll.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erläutert, dass das Sozialamt in dieser Sache nicht untätig gewesen sei. Mit den Partnern bei den Verbänden und mit den Trägern der Seniorenbüros sei intensiv und durch Corona noch mal befeuert darüber gesprochen worden, was man tun könne, um gegen Einsamkeit präventiv etwas zu unternehmen. In Bezug auf die Beschlusslage gibt er an, dass es bereits 12 Runde Tische gebe. Diese seien in jedem Stadtbezirk vorhanden, kleinräumige Netzwerke der Seniorenpolitik und Seniorenarbeit vor Ort, wo genau die Experten in ihren Wohnquartieren schauten, ob dort Menschen einsam sind und durch das Raster fallen. Dort werde geschaut, ob man Kontakt zu den Menschen bekomme, um diesen Angebote machen zu können. Durch die Corona bedingte Verstärkung der Einsamkeit seien vor Ort verschiedene Unterstützungsangebote entstanden. Die Kolleginnen und Kollegen in den Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros führen in Form von entlastenden Telefonaten Einsamkeitsprävention durch, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Mit politischer Unterstützung würde man gern an den Dingen weiterarbeiten, um beispielsweise über präventive Hausbesuche und ähnliche Instrumente nachzudenken, die in das Portfolio aufgenommen werden könnten. Er glaube aber nicht, dass ein Einsamkeitsbeauftragter in irgendeiner Form die Wirkung erzeugen könnte, die qualitativ besser oder fachlich fundierter sei als die 12 Runden Tische, die bereits gut liefen.

Nach der Sommerpause könnte er über neuen Ideen, die zum Thema Einsamkeitsprävention entwickelt werden, berichten. Er bittet darum, den Antrag nicht in der vorliegenden Qualität zu verfolgen, sondern die vorhandenen, bewährten Strukturen zu belassen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass nicht nur ältere Menschen von Einsamkeit betroffen seien. Es seien auch hochgradig traumatisierte Menschen, die von sozialer Isolation und Einsamkeit betroffen seien und auch jüngere Menschen, die durchaus noch in ihrem Lebensmittelpunkt stünden. Für sie gehöre eine viel größere Gruppe dazu und sie halte es für sehr wichtig, einen Runden Tisch einzurichten.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) macht klar, dass es ihm nicht um den Einsamkeitsbeauftragten an sich ginge. Das Ziel sei eher, dass man erkenne, dass es eine Vereinsamung in der Gesellschaft gibt und diese nicht nur Menschen über 75 Jahre betrifft, sondern durchaus auch jüngere, die z. B. keinen Anschluss finden. Man müsse sich auf den Weg machen, hier zu helfen. Es sei gut, dass es 12 Runde Tische in den Stadtbezirken gibt, die letztendlich dieses Thema auch bewegen und er würde sich wünschen, dass sich da Leute zusammen setzen, die in Verantwortung seien und auch den aktuellen Stand der Wissenschaft kennen, z. B. im Bereich Soziologie und den Handlungsbedarf sehen und schauen, wie man diesen angehen könne. Die Bezeichnung turnusmäßig und regelmäßig aus dem Antrag sei nicht ganz richtig. Es ginge darum, das Thema anzustoßen und dafür wünsche er sich den Runden Tisch, auch wenn der dann nicht turnusmäßig sei.

Frau Altundal-Köse (Fraktion B`90/Die Grünen) bittet darum, neben dem Runden Tisch auch noch mal in sich zu gehen und das Thema auch in den Wohlfahrtsverbänden in einer anderen Art und Weise zu besprechen. Man müsse sich insbesondere auch nach Corona unbedingt mit diesem Thema auseinandersetzen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, dass man erst mal schauen müsse, worüber man spricht. Der vorliegende Fragenkatalog sei sehr umfangreich und es müsse zunächst festgelegt werden, was man beantwortet haben möchte und wo die Zielrichtung hin gehe, bevor mit den Akteuren ein Runder Tisch gebildet werde. Zu Zeiten von Corona mache das wenig Sinn, da weder beim Sozialamt noch beim Gesundheitsamt die Ressourcen dafür vorhanden seien. Er würde das Thema daher erst mal auf Mai oder Juni verschieben wollen.

Frau Zoerner (Stadträtin) merkt an, dass es so, wie es jetzt hier besprochen werde, kein Thema mehr nur für den Sozialausschuss sei, sondern man dann im Rat darüber reden müsse. Von den aufgelisteten Fragen könne hier kaum eine beantwortet werden.

Herr Niermann (Der Paritätische) erklärt, dass es hoch komplex sei, wenn man rausfinden wolle, an welcher Stelle Menschen einsam seien. Das hinge von der Tageszeit, der Jahreszeit und der persönlichen Verfassung ab, in der sich ein Mensch gerade befindet. Daraus könnten sich unglaublich viele Maßnahmen ableiten und er glaube, dass man dieses Thema viel abstrakter diskutieren müsse. Man habe versucht, sich dieser Frage als Verband in Corona-Zeiten zu nähern und habe sehr schnell gemerkt, dass man ohne fachliche Begleitung nicht weiter komme. Er glaube, dass man hier komplett überfordert wäre, wenn man das im Sozialausschuss alleine miteinander klären wolle.

Herr Helferich (AfD-Fraktion) schlägt vor, die Ergebnisse der Enquete-Kommission zum Thema Einsamkeit, die sich derzeit im Nordrhein-Westfälischen Landtag zusammengefunden habe, abzuwarten. So habe man keine Kostenbelastung durch eigene Studien und habe zumindest teilweise ein Ergebnis, was man auf die Stadt Dortmund übertragen könne.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den Vorstoß zu diesem Thema unterstütze. Die Diskussion sei allerdings sehr diffus. Er halte die Einrichtung eines Runden Tisches und die Vorgehensweise, das auch teils wissenschaftlich anzugehen, um sich Klarheit zu verschaffen, für sinnvoll. Das sei sicherlich zügiger anzugehen, als eine groß angelegte Studie. Er würde den Antrag unterstützen.

Herr Bahr sieht es nicht als Angelegenheit des Rates an. Er könne sich vorstellen, dass zu einem späteren Zeitpunkt durchaus andere Fachbereiche wie Sport- oder Kulturbereiche beteiligt würden. Das sehe er aber erst am Ende der Diskussion. Sein Ziel sei zunächst, dass unter der Führung der Sozialverwaltung die Träger oder die Initiativen, die in diesen Bereichen aktiv seien und darüber schon Gespräche führten, das noch mal mit auf Tagesordnung nehmen würden. Das Ergebnis dieser Diskussionen sollte dann dem Sozialausschuss noch mal vorgestellt werden. Das Ergebnis könne ja sein, dass das Thema so komplex ist, dass zwangsläufig zuerst eine Studie gemacht werden müsse. Es kann auch sein, dass andere Ideen dazu kommen. Der Gesprächskreis solle stattfinden und insoweit bliebe der Antrag seiner Fraktion bestehen.

Frau Zoerner verdeutlicht, dass die Sozialverwaltung dafür keine Kapazitäten habe. Bei einer Zuspitzung auf die Älteren wäre das noch zu machen. In der Breite sei es aber tatsächlich eine Angelegenheit für den Rat. Es brauche einen anderen Überbau, den die Sozialverwaltung so nicht gewährleisten könne.

Frau Altundal-Köse gibt an, dass sie die Einwände von Frau Zoerner verstehen könne. Ihrer Meinung nach betreffe es aber den Gesundheitsbereich, den sozialen Bereich, den Arbeitsmarktbereich und damit viele Bereiche der Sozialverwaltung. Natürlich müsse es weitere Überlegungen geben, damit man einen Überbau hin bekäme. Sie sehe aber den Beginn der Diskussion in der Sozialverwaltung und verweist auf den Prozess zur Arbeitsmarktstrategie.

Frau Zoerner erklärt, dass es im Vergleich zur Arbeitsmarktstrategie dort klare Zuständigkeiten im Bereich des Dezernates gegeben habe. Hier sei aber der Bereich Kinder, Jugend und Familie genauso betroffen, wie die Stadtentwicklung. Sie verweist auf den Hinweis auf die Enquete-Kommission. Das sei extrem breit aufgesetzt und wenn man sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen wolle, müsse man das auch in der Breite diskutieren und könne das nicht nur in einem Fachdezernat tun.

Herr Helferich stellt den folgenden mündlichen Ergänzungsantrag:

„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Enquete-Kommission – Einsamkeit – des Nordrhein-Westfälischen Landtags um Berichterstattung über die bisherigen Erkenntnisse der Kommission.“

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den o. g. Ergänzungsantrag mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion ab.

Frau Kleist (SPD-Fraktion) schlägt vor, zu beantragen, den Punkt in den Rat zu schieben.

Herr Bahr verdeutlicht, dass in dem Antrag schon die Sozialverwaltung gemeint gewesen sei. Er könne die Einwände teilweise nachvollziehen, würde aber vor dem Hintergrund, dass es so wichtig sei, auch den Weg mitgehen, dem Rat zu empfehlen, das zu beschließen.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion B`90/Die Grünen) fasst zusammen, dass dieser Antrag als Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit ohne die Bezeichnung „turnusmäßig“ und „regelmäßig“ als Beschlussvorschlag an den Rat gehen soll.

Herr Beckmann (Fraktion B`90/Die Grünen) findet das Vorgehen sinnvoll, hinterfragt aber, ob die Formulierung so stehen bleiben könne oder besser noch mal geändert werden solle.

Frau Altundal-Köse schlägt vor, die Angelegenheit zunächst an die anderen beteiligten Fachausschüsse wie den Schulausschuss, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu geben, um es dann im Nachgang als großes Thema in den Rat zu geben.

Herr Schmidt gibt an, den Vorgang zunächst in den Rat schieben zu wollen und der Rat werde es dann in die entsprechenden Fachausschüsse weiterleiten.

Frau Karacakurtoglu merkt an, dass ihr das zu lange dauere. Sie schlägt vor, dass hier im Ausschuss zu beschließen und die Empfehlung an den Rat weiter zu geben, dass die anderen Ausschüsse mit daran beteiligt werden sollten, diesen Runden Tisch entsprechend zu besetzen.

Herr Beckmann schlägt vor, dem Vorschlag der CDU zu folgen und den geänderten Beschluss an den Rat weiterzuleiten. Zum Rat könne man dann ja noch weitere Vorschläge einreichen oder darüber diskutieren.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden geänderten (durchgestrichen) Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen turnusmäßig zusammentretenden Runden Tisch zu den Themen „Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund“ einzuberufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsrates, der Seniorenarbeit, der Stadt Dortmund sowie anderer relevanter Organisationen (Vereine, Verbände, Gesundheitswirtschaft, Krankenhauswesen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, usw.) und Akteure der Zivilgesellschaft eine regelmäßige Diskussionsplattform erhalten. Ziel dieser Gesprächsrunden ist, Probleme zu identifizieren, die Ist-Situation zu analysieren und gegebenenfalls Lösungsansätze und konkrete Projekte gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu entwickeln. Über die Ergebnisse der Sitzungen des Runden Tisches ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit regelmäßig Bericht zu erstatten.

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 24.03.2021 vor:
„…auch für die AfD-Fraktion sind zunehmende Vereinsamungstendenzen wahrnehmbar. Insbesondere die Lockdown-Politik der etablierten Parteien fördert soziale Isolation und Einsamkeit.
Das gesellschaftliche, kulturelle und teils sogar familiäre Leben wurde durch die etablierte Politik zum Erliegen gebracht. Ausdruck dieser wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erosion sind Depressionen, Angststörungen und ein Anstieg der Selbstmordrate – dies bei Alt und Jung.
Folgerichtig ist es daher, dass sich auch die Kommunalpolitik mit der Bekämpfung dieser gesellschaftlichen Fehlentwicklung auseinandersetzt. Es kann jedoch nicht die Aufgabe von Staatlichkeit sein, gesellschaftliche Fehlentwicklungen, die teilweise auf staatlichen Eingriffen beruhen, ihrerseits mit staatlichen Mitteln zu bekämpfen.
Der Themenkomplex „soziale Isolation“ ist derart vielschichtig und global, dass ein „Runder Tisch“ lediglich als Ausdruck der politischen Hilfslosigkeit zu werten ist.
Wohlfahrtsverbände und Sozialverwaltung betreiben bereits erfolgreich Einsamkeitsprävention. In Dortmund gibt es 12 Runde Tische, die sich in Kooperation mit den Seniorenbüros und Verbänden in den Stadtbezirken der Bekämpfung der Vereinsamung widmen.
Bevor der Rat der Stadt selbst Studien und weitere Maßnahmen eigenständig in Auftrag gibt, wäre es angezeigt, dass sich die Politik sachkundig macht.
Im nordrhein-westfälischen Landtag hat sich die Enquete-Kommission „Einsamkeit- soziale Isolation“ gegründet, welche das Thema politisch und wissenschaftlich ergründet.
Die Dortmunder Politik sollte auf dieses Fachwissen zurückgreifen.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund überweist den Antrag zurück in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die dortigen Ausschussmitglieder werden aufgefordert, zunächst einen Vertreter der Enquete-Kommission „Einsamkeit – soziale Isolation“ des nordrhein-westfälischen Landtages einzuladen, um bisherige Arbeitsergebnisse der Kommission in einen entsprechenden Maßnahmenkatalog der Stadt einpflegen zu können.“

Dem Rat der Stadt liegt hierzu außerdem nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.03.2021 vor:
„…die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgenden Beschluss:

Der Runde Tisch „Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund“ wird dem Amt des Oberbürgermeisters zugeordnet.

Begründung:
Erfolgt mündlich.“

Rm Uhlig (CDU-Fraktion) gibt an, dass man parteiübergreifend schon im Sozialausschuss entscheidungsfähig gewesen sei, aber aufgrund der Beteiligung anderer Bereiche, der Bitte der Sozialverwaltung gefolgt sei, die Angelegenheit noch einmal im Rat aufzurufen. Es handele sich um eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Einsamkeit und Isolation seien nicht erst seit Corona ein Thema. Die CDU-Fraktion begrüße, dass nun auch die SPD den Bedarf sehe. Wo genau die Stelle angesiedelt werde, wolle die CDU – nach Beratung und Konzept – der Verwaltung überlassen. Zum Antrag der AfD-Fraktion gibt sie an, das Thema schon seit eineinhalb Jahren ausführlich im Sozialausschuss zu diskutieren, eine Rücküberweisung mach insofern keinen Sinn.

Rm Schmidt (SPD) erklärt, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass Problem fachlich übergreifend anzugehen, daher halte man generell die Ansiedlung im Amt des Oberbürgermeisters für richtig. Wenn allerdings die Verwaltung zu einer anderen Entscheidung käme, habe die SPD-Fraktion nichts dagegen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) zeigt sich auch erfreut über das Umdenken der SPD-Fraktion. Insofern sei man nun einen Schritt weiter und die Diskussion aus dem Sozialausschuss müsse auch nicht wiederholt werden. Aufgrund der noch anstehenden Umstrukturierungen im Amt des Oberbürgermeisters hoffe man, dass die Angelegenheit nicht untergehe und eine klare Struktur erhalte. Daher könne man auch dem Antrag der SPD zustimmen, wenn auch die Verwaltung zu dieser Einschätzung käme. Den Antrag der AfD-Fraktion verstehe auch er nicht, inhaltlich habe Frau Zoerner im Sozialausschuss Ausreichendes dazu gesagt.

Rm Helferich (AfD) erläutert, dass die AfD-Fraktion das gesellschaftliche Problem anerkenne, das nun durch die Lockdown-Politik in Bund und Land noch verschärft werde. Auch die AfD-Fraktion sei der Auffassung, dass Einsamkeit und Vereinsamung ein Thema ist, dass nicht nur alte Menschen betreffe. Insofern hätte man den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen können. Die Debatte im Sozialausschuss, stelle sich ihm jedoch anders dar. Man habe allein 12 „Runde Tische“ in den Stadtbezirken, die sich mit Einsamkeit bei Senioren beschäftigten. Die Verwaltung habe dargestellt, dass dieses Thema nicht mit einem „Runden Tisch“ zu bespielen sei. Den Antrag seiner Fraktion erklärt Herr Helferich gerade mit der Debatte im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG). Dort habe auch Frau Zoerner darauf hingewiesen, dass zu überdenken sei, sich erst einmal die Ergebnisse einer Kommission anzuhören, die auch über die Finanzmittel verfüge, um beispielsweise Studien in Auftrag zu geben. Am Ende werde es wieder nur einen weiteren Posten geben, der im Rahmen einer Beschäftigungstherapie von „Rundem Tisch“ zu „Rundem Tisch“ wandele.

Rm Kauch (FDP) gibt an, dem Antrag auf Einrichtung eines „Runden Tisches“ zuzustimmen. Seiner Fraktion sei es wichtig, dass es bei der Ansprache geeigneter Vereine und Verbände, nicht nur um Senioren ginge. Sondern müssten beispielsweise auch Menschen mit Behinderungen, Lesben, Schwule und Transgender sowie Menschen mit Migrationshintergrund ausreichend vertreten sein. Auch sei es wichtig, die besonderen Auswirkungen des Lockdowns aufzugreifen. Zum Antrag der AfD-Fraktion bestätigt Herr Kauch, dass er glaube, dass es tatsächlich wichtig sei, jemanden aus der Enquete-Kommission einzuladen. Dies müsse man aber nicht im Ausschuss tun, sondern könne möglicherweise der Auftakt einer Diskussion an einem solchen „Runden Tisch“ sein. Wenn man tatsächlich Veränderungen herbeiführen wolle, halte er es für besser das Thema bei der Sozialdezernentin aufzuhängen.

Rm Bohnhof (AfD) schließt sich dem sachlichen Beitrag des Herrn Kauch an und erläutert, dass das Thema ins Sozialdezernat gehöre, daher werde die AfD-Fraktion den Antrag der SPD ablehnen.

Rm Gülec (BVT) begrüßt die Idee des „Runden Tisches“. Die Einsamkeit und soziale Isolation seien auch ein großes Problem bei vielen Menschen mit Migrationshintergrund. Er begrüße daher auch, dass der Integrationsrat an dem „Runden Tisch“ vertreten sein wird.

Rm Waßmann (CDU) schlägt vor, dass der „Runde Tisch“ heute beschlossen werde und der Verwaltung der Auftrag gegeben werde im ASAG und im APOD darzustellen, in welcher Variante er anzubinden sei. Heute sollte das Signal in die Gesellschaft gegeben werden, dass man verstanden habe, dass Handlungsbedarf bestehe.

OB Westphal erklärt, dass er den Antrag der SPD-Fraktion so verstehe, dass der Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand befindet wo das Thema hingehöre und bestätigt, dass dies in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters liege. Erst einmal ginge es jetzt um die inhaltliche Ausrichtung und Einrichtung des „Runden Tisches“.

Rm Deyda (Die Rechte) lobt den „Runden Tisch“, da er ausnahmsweise nicht gegen Rechtsextremismus sei. Von daher könne er zustimmen, nicht aber den Ausführungen, dass er auch für Lesben und Schwule und für Menschen mit Migrationshintergrund sein solle.

Rm Kowalewski (Die Linke+) beantragt das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag auf Ende der Debatte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig den nachfolgenden vom ASAG empfohlenen Beschluss aus der Überweisung vom 23.02.2021:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen turnusmäßig zusammentretenden Runden Tisch zu den Themen „Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund“ einzuberufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsrates, der Seniorenarbeit, der Stadt Dortmund sowie anderer relevanter Organisationen (Vereine, Verbände, Gesundheitswirtschaft, Krankenhauswesen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, usw.) und Akteure der Zivilgesellschaft eine regelmäßige Diskussionsplattform erhalten. Ziel dieser Gesprächsrunden ist, Probleme zu identifizieren, die Ist-Situation zu analysieren und gegebenenfalls Lösungsansätze und konkrete Projekte gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu entwickeln. Über die Ergebnisse der Sitzungen des Runden Tisches ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit regelmäßig Bericht zu erstatten.


OB Westphal stellt fest, dass sich der Antrag der AfD-Fraktion durch den zuvor gefassten weitergehenden Beschluss erledig hat. Zum Antrag der SPD-Fraktion habe OB Westphal Zustimmung zum weiteren Verfahren erhalten, womit auch hier keine Abstimmung mehr erforderlich sei.

zu TOP 5.3
Corona-Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19911-21)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.03.2021 vor:
„…zu den Punkten 2 – 6 des oben genannten Zusatzantrages kann ich Ihnen folgende Ergebnisse zur Kenntnis geben:
Punkt 2)
Die CoronaImpfVO und die ausführenden und bindenden Erlasse des Landes NRW schreiben
die Art und Weise der Impfung von Menschen, die geimpft werden möchten, gegen das
Corona-Virus dezidiert vor. Demnach können impfberechtigte Menschen bislang nur in den
Impfzentren geimpft werden, es sei denn, es handelt sich um Bewohner*innen von stationären
Pflegeeinrichtungen oder um das Personal dieser Einrichtungen. Ebenso konnte
impfberechtigtes Personal von Kliniken und Krankenhäusern in seinen Einrichtungen geimpft
werden.
Der Einsatz von Impfbussen ist derzeit nicht gestattet. Zumeist sind es lebensältere Menschen, die aufgrund von – zum Beispiel – Mobilitätseinschränkungen nicht mehr ihre Wohnungen verlassen können. Aktuell fehlt auch noch der für diese lebensältere Zielgruppe zugelassene und transportable Impfstoff, um diese Menschen ambulant in ihrer eigenen Wohnung impfen zu können.
Punkt 3)
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat – bereits an anderer Stelle – sehr deutlich gemacht,
dass sie die bindenden Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes NRW zur
Priorisierung von Impfberechtigten eingehalten hat. Die Verwaltung beabsichtigt – nicht nur
in diesem Bereich – auch in Zukunft weiterhin rechtmäßig zu handeln.
Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden.
Punkt 4)
Die Informationen zu Corona allgemein und zum Impfen im Besonderen werden und wurden
durch die Verwaltung in verschiedenen Sprachen veröffentlicht und auch den Menschen, die
in Gemeinschaftsunterkünften leben, adressatengerecht zur Kenntnis gebracht.
Punkt 5)
Die Verwaltung hat die Verteilung von 248.000 FFP Masken an Empfänger*innen von
Sozialleistungen (SGB II, SGB XII und AsylBlG), die das Land NRW zur Verfügung gestellt
hat, am Montag, dem 15.02.2021 begonnen. Dieser Prozess wurde am 18.02.2021 mit dem
versenden der letzten Masken abgeschlossen.
Punkt 6)
Das Jugendamt der Stadt Dortmund hat mit dem Projekt „Ruhe und Gelassenheit“ während
der Corona-Zeit mehrfach durch Plakataktionen und Anschreiben auf die Corona-Hotline der
Familienbüros, bzw. der Präventionsfachstelle aufmerksam gemacht. Mit der letzten Aktion
hat das Jugendamt nochmal 12.000 Haushalte in Quartieren mit besonderen
Problemstellungen in der Gebietskulisse des Aktionsplans Soziale Stadt angeschrieben und
über die Hotline informiert.
Die Rückmeldungen waren durchweg positiv. In allen Fällen, in denen Familien den Kontakt
zu den Familienbüros bzw. der Präventionsstelle gesucht haben, wurde mit ihnen gesprochen
und ihnen – sofern angezeigt – weiterführende Hilfsangebote unterbreitet.“

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

OB Westphal lässt noch einmal über den Punkt 1 des Antrags abstimmen:
1. Der Rat unterstützt den Aufruf „Soforthilfen für die Armen - jetzt! Solidarisch für
sozialen Zusammenhalt und gegen die Krise“ von 36 bundesweiten Verbänden und
Gewerkschaften. Die Bundesregierung wird aufgefordert die bisherigen Hilfen für
einkommensschwache Menschen im Sinne der Erklärung auszuweiten.
Aufruf: Mehr Hartz IV und Coronahilfe für Arme (der-paritaetische.de)

Der Rat der Stadt stimmt dem Punkt 1 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 5.4
Kommunale Impf- und Teststrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20383-21)

Der Rat der Stadt hat sich bei Feststellung der Tagesordnung unter TOP 1.3 darauf verständigt, alle unter TOP 5.4 und 5.5 eingeordneten Angelegenheiten unter TOP 2.2 zu behandeln.

zu TOP 5.5
Corona- Schnelltests und -Impfungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20387-21)

Der Rat der Stadt hat sich bei Feststellung der Tagesordnung unter TOP 1.3 darauf verständigt, alle unter TOP 5.4 und 5.5 eingeordneten Angelegenheiten unter TOP 2.2 zu behandeln.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19461-20)

Rm Thomas (AfD) führt aus, dass die Ausleihe der Kunstwerke seit Jahren stadtintern nicht wie gewünscht angenommen werde. Die AfD-Fraktion unterstütze eine Öffnung des Kunstarchivs. Der Zugriff für die Bürger sei äußerst positiv und führe zu einer Aufwertung der Kunstwerke und der Künstler, woraus sich auch Folgegeschäfte ergeben könnten. Der Umbenennung könne man nicht zustimmen, da der Name nicht eingängig sei. Es hätte nach Auffassung der AfD-Fraktion einen öffentlichen Aufruf geben können, um einen besseren Namen zu finden. Aufgrund der Verquickung der Punkte 1 und 2 sei man gezwungen mit Nein zu stimmen. Weiter macht er auf einen nach Auffassung der AfD-Fraktion fundamental falschen Satz in der Vorlage aufmerksam. Die Konkurrenzsituation zur Artothek der Stadt- und Landesbibliothek würde verneint, sei aber laut Herrn Thomas gegeben.

Rm Zweier (Die Linke+) gibt an, dass die Öffnung des Kunstarchives ein Stück weit seine Anregung im Kulturausschuss gewesen sei. Der Hintergrund dafür war, die Kunstwerke nicht nur städtischen Dienststellen, sondern auch einer breiten Bevölkerungsschicht zur Verfügung zu stellen.

Rm Deyda (Die Rechte) würde eine Abstimmung in zwei Punkten begrüßen, da er einer Umbenennung nicht zustimmen könne und sich entsprechen enthalten müsste.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegendie Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, dass das städtische Kunstarchiv umbenannt wird in „Kunst Aus(leihe) Dortmund“ und die dort vorhandenen Werke allen Bürger*innen Dortmunds zur Ausleihe zur Verfügung steht.

zu TOP 6.2


Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19784-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund den betroffenen Hallenbädern - analog zur Regelung für Schulbusunternehmen - ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückzahlung bzw. Verrechnung mit vorrangig in Anspruch zu nehmenden Hilfsleistungen des Bundes oder des Landes NRW eine Zahlung in Höhe von 50 % der monatlichen Pauschalen bzw. eines monatlichen Durchschnittswerts der spitz Pro-Kopfabrechnung für das Schulschwimmen gewährt. Die Regelung soll übergangsweise gelten vom 01.01.2021 bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der reguläre Schwimmbetrieb wieder zulässig ist.

zu TOP 6.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19913-21)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen das Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“
(DS-Nr. 11517-19) um 1.249.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 4.997.592 € auf insgesamt 6.246.592 €.


Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der aktuellen Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 5.621.932,80 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 499.759,20 € um 124.900 € auf 624.659,20 €. Ohne Refinanzierung sind die Mehrkosten von 1.249.000 € zu 100 % seitens der Stadt zu tragen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19607-21)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22 zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19459-20)

Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) berichtet über die Beschlussfassung im Schulausschuss am 24.03.2021. Der Schulausschuss habe die Vorlage gestern empfohlen und seine Fraktion wolle auch heute zustimmen. Er erläutert, dass es zwei Bedingungen für die Zustimmung gegeben habe. Man habe aufgrund des Ergebnisses eines Prüfauftrages zum jetzigen Zeitpunkt, unter den aktuellen Bedingungen und auch den vertraglichen Verpflichtungen, denen die Stadt Dortmund nachkommen müsse, an dem Schoko-Ticket in dieser Form festhalten müssen, damit es für das nächste Schuljahr gesichert sei. Gleichwohl halte man weiter an dem langfristigen Ziel fest, einen kostenlosen ÖPNV für alle Kinder und Jugendlichen in Dortmund und darüber hinaus zu realisieren. Daher habe der Schulausschuss zwei Bedingungen beschlossen. Zum einen habe man die Verwaltung beauftragt Gespräche mit dem Land zu führen, um mögliche andere Finanzierungsmodelle einzugehen und die zweite Bedingung sei die Kompensierung und Finanzierung der Erhöhung des Eigenanteils, die mit der Vorlage beschlossen werde, durch städtische Gelder im kommenden Schuljahr.

Rm Dr. Goll (CDU) erklärt, dass auch ihre Fraktion sich genauso verhalten wolle, wie im Schulausschuss und der Vorlage zuzustimmen. Die von Herrn Jansen erläuterten Beschlüsse lehne man jedoch weiter ab, da man dies als eine Aufgabe des VRR sehe.

Rm Deyda (Die Rechte) lehnt eine Erhöhung der Kosten für das Schoko-Ticket ab, da der öffentliche Nahverkehr für Kinder grundsätzlich frei sein sollte.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an. Bezüglich der Zusatzanträge teile man die Einschätzung der CDU-Fraktion. Man solle nichts beschließen, was andere bezahlen müssten, daher seien dies eher Anträge für VRR oder Landtag.

Rm Kowalewski (Die Linke+) stimmt auch der Verwaltungsvorlage zu und gibt auch für seine Fraktion an, dies unter Einbeziehung der im Schulausschuss gefassten Beschlüsse zu tun. Man wolle bewirken, dass mehr Geld in das System komme und die Fahrpreise insgesamt günstiger würden.

Rm Erstfeld (SPD) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, unter Berücksichtigung der im Schulausschuss gefassten Beschlüsse. Das Ziel sei es, einen kostenlosen ÖPNV für alle Kinder und Jugendlichen landesweit zu erreichen. Dies sei finanziell schwer zu erreichen und daher habe man gestern die Aufforderung an Land und VRR gerichtet Vorschläge zu unterbreiten. Auch teile man die Auffassung, die Erhöhung um ein Schuljahr zu verschieben. Daher bitte auch er um die Zustimmung zur Empfehlung des Schulausschusses.

Rm Dr. Suck (CDU) merkt an, dass nichts kostenlos sei und es könne nicht die Lösung sein, dass die Finazierung aus dem Haushalt der Stadt Dortmund erfolge, wenn es der VRR nicht finanziert bekäme.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion, unter Berücksichtigung der im Schulausschuss gefassten Beschlüsse nachfolgenden Beschluss:

Die Eigenanteile des SchokoTickets für anspruchsberechtigte Schüler*innen werden auf die im Jahr 2020 festgelegte Eigenanteilshöchstgrenze gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkosten-verordnung NRW angepasst. Die fristgerechte Umsetzung erfolgt mittels Vertragsnachträgen bis zum 31.03.2021


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Strategische Ausbauplanung Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19920-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2021 – 2025 mit dem Ziel, mindestens eine 50 % Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren sicherzustellen.

zu TOP 8.2
Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2021
(Drucksache Nr.: 19659-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung vom 03.03.2021 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zahlung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen für coronabedingte Ausfallzeiten rückwirkend ab dem 01.12.2020 auf Grundlage der bestehenden Betreuungsverträge und ohne Anrechnung krankheitsbedingter Ausfalltage erfolgt. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um quarantäne- bzw. krankheitsbedingte Ausfälle der Tagespflegeperson oder ruhende Betreuungsverhältnisse handelt. Die Regelung gilt für die Dauer der gesamten Corona-Pandemie, sofern dieser eine Einschränkung der Kindertagesbetreuung zur Folge hat.

Begründung
Im Beschlussvorschlag der obigen Vorlage ist aufgeführt, dass die Regelung zur Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle für die Dauer des Lockdown gilt. Ein coronabedingter Ausfall kann jedoch auch nach einem Lockdown der Fall sein, da mit Ende des Lockdown nicht automatisch das Ende der Pandemie erreicht ist….


Herr Barrenbrügge (CDU) erläuterte, dass bei der Vorlage der Beschlussvorschlag, die Finanzierung für die Kindertagespflegepersonen in der weiteren Pandemielage nicht abdeckt, was die Begründung der Vorlage auch aufzeigt. Aus diesem Grund müsste der Beschlussvorschlag der Begründung angeglichen werden. Der Antrag seiner Fraktion wäre eine Präzisierung der Beschlussformulierung, zumal ein Schaden für den städtischen Haushalt dadurch nicht gegeben wäre.

Frau Gövert (Bündnis90/Die Grünen) bat darum, die Vorlage auch dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis zu geben und erklärte, dass ihre Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen könnte.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu und bittet um Überweisung an den Rat der Stadt Dortmund, des Weiteren soll die Vorlage dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis gegeben werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimm den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund im Nachgang zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zahlung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen für coronabedingte Ausfallzeiten rückwirkend ab dem 01.12.2020 auf Grundlage der bestehenden Betreuungsverträge und ohne Anrechnung krankheitsbedingter Ausfalltage erfolgt. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um quarantäne- bzw. krankheitsbedingte Ausfälle der Tagespflegeperson oder ruhende Betreuungsverhältnisse handelt. Die Regelung gilt für die Dauer des Lockdowns, sofern dieser eine Einschränkung der Kindertagesbetreuung zur Folge hat.

Rm Neumann-Lieven gibt im Vorfeld der Sitzung ihre Befangenheit zum Tagesordnungspunkt bekannt.

Rm Barrenbrügge (CDU) bestätigt auf Nachfrage von OB Westphal, dass der Rat nun der Empfehlung des Ausschusses folgen solle, um mit der Präzisierung der Vorlage für die gesamte Pandemiezeit eine gute Lösung zu erzielen.


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19659-21-E1) einstimmig zu.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe
von 2.398.407 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe von 25.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe verwendet.

Darüber hinaus genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 81.340.913 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff..

zu TOP 9.2
Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20121-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Änderung/Anpassung des Gesellschafts­vertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH zur erstmaligen Implemen­tierung eines fakultativen Aufsichtsrats zur Kenntnis.

zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20107-21)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von
19.940.477,91 €
sowie

Mehrauszahlungen in Höhe von
4.911.089,58 €

zu TOP 9.4
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20233-21)

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.

zu TOP 9.5
Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20199-21)

Rm Bohnhof (AfD) erläutert die Ablehnung der AfD-Fraktion zu Vorlage. Die Kosten, die das Fußballmuseum derzeit schlucke, seien beispielsweise bei den Dortmunder Freibädern gut angelegt.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion, mit dem Hinweis darauf, dass sich die Zustimmung auf dieses Jahr beschränke und das Museum ab dem nächsten Jahr ein tragfähiges Geschäftsmodell benötige.

Rm Deyda (Die Rechte) erklärt seine Ablehnung damit, dass die Gelder woanders besser aufgehoben wären.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt an, dass seine Fraktion weiterhin auf die Abarbeitung ihres Haushaltsantrages auf Neuverhandlung des Gesellschaftervertrages bezüglich der Defizitübernahme zwischen DFB und der Stadt warteten. Man lehne die Vorlage ab, da man diesbezüglich noch keinen Fortschritt sehe.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+, der Fraktion Die Fraktion-Die Partei, der AfD-Fraktion sowie des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage des Deutschen Fußballmuseums zur Kenntnis und beschließt, überplanmäßige Mittel bis zu einer Höhe von 1.152.000 € gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bereit zu stellen.

zu TOP 9.6
Jahresabschlussentwurf 2020 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20161-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Entwurf des Jahresabschlusses 2020 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2020 Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

zu TOP 9.7
Zukunft Flughafen
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E2)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 17.03.201 vor:
zu TOP 4.1
Zukunft Flughafen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2021

(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der Sitzung vom 11.02.21 vor:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:

zu TOP 3.15.1
Zukunft Flughafen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen,
CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1):

…die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten
Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.

2. Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen
Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher
Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU
gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche
Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu
identifizieren.

Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer
möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab
zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.

Begründung:
ggf. mündlich

Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet
um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des
Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des
Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit den
Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund führen
können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür
einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und
geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil
an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den
Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei
sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat
insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn
die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550
Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor für den
Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die Abwicklung
des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der
aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund,
erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des
Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den
Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und
der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen. Außerdem sind für die
Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen
des Flugbetriebs führen können.

AKUSW, 03.02.2020:

Herr Rm Stieglitz erläutert die einzelnen Punkte des o. a. gemeinsamen Antrages (Fraktion
B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) wie
folgt:
Zum 1. Punkt erläutert er, dass man sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten
Start-und Landebahn ausspreche. Er denke, dass eigentlich alle Fraktionen dem zustimmen
könnten. Man habe ja in Dortmund seit etwa 20 Jahren diese Landebahn mit 2000 Meter
Länge. Der Flughafen Wickede wickele Flüge in alle europäischen Ziele ab. Man könne also
heute schon, mit den derzeitigen Flugzeugen und der derzeitigen Landebahnlänge alle
europäischen Destinationen erreichen. Von daher denke er, dass man hier ein Signal setzen
könne zur Sicherheit der Anwohner*innen des Dortmunder Flughafens, in Dortmund wie in
Unna, und auch ein Zeichen setzen könne für den Flughafen selbst, dass er eben hier eine
Sicherheit habe, dass weitere Planungen zu einer noch längeren asphaltierten Landebahn
nicht notwendig seien und damit dann auch für die Fluggesellschaften Sicherheit setze, dass
sie keinen entsprechenden Flugzeuge für Dortmund einplanen brauchen, die längere
Landebahnen benötigen würden.
Bei Punkt 2. habe man das Thema, dass der Flughafen ja eigentlich nur die Infrastruktur
betreibe.
Es gäbe natürliche gewisse Risiken für den Betrieb des Flughafens. Zum einen habe man als
Risiko sicherlich die Situation der Luftfahrt insgesamt. Dies sei ja auch vor Corona schon
schwierig gewesen.
Man sehe auch noch als Risiko für den Flughafen die Vorgaben der EU, wonach dieser
zukünftig ohne Subventionen auskommen müsse. Unabhängig von den EU-Vorgaben wären
bisher jedes Jahr Kosten für den Flughafen in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Hier
frage man sich, wie lange man sich das als Stadt noch leisten möge. Was wäre, wenn es jetzt
zur Flughafenschließung käme, wolle man nun untersucht haben. Man müsse hier eine große
Fläche neu nutzen. Es entstehe hier also eine Situation, die man im Ruhrgebiet bereits aus
anderen Zusammenhängen kenne. Daher sei es wichtig hier neue Nutzungen zu finden, wo
man den bisher am Flughafen Beschäftigen neue Arbeitsplätze bieten könne.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion gegen einen weiteren Ausbau
sei. Man sehe keine Notwendigkeit darin, die Startbahn zu verlängern. Das Signal des o.a.
gemeinsamen Antrages gehe allerdings eindeutig in die falsche Richtung. Damit gehe man
indirekt bereits heute davon aus, dass der Dortmunder Flughafen bestimmte Vorgaben nicht
mehr einhalten werde und man diesen daher abwickeln müsse. Das sehe Ihre Fraktion in
keinster Weise so. Man glaube, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden können. Der
Flughafen werde nicht nur zu touristischen Zwecken genutzt, sondern habe vielfältige andere
Nutzer*innen (z. B von Investoren, die ihn als Geschäftsflughafen nutzen oder Menschen, die
hier in Dortmund arbeiten und den Flughafen nutzen, um in der Heimat Verwandte oder
Freunde zu besuchen). Die bekämen hier jetzt das Signal, dass viele Dortmunder
Ratsmitglieder nicht mehr an diesen Flughafen glauben würden. Dieses Signal halte sie für
fatal, da die Arbeit der Geschäftsführung des Flughafens allein schon aufgrund dessen
schwieriger werde, da diese Fragen beantworten müsste wie, „ Wieso macht ihr denn schon
eine Planung für danach? Wollt ihr uns nicht mehr? etc…“. Deswegen hätte ihre Fraktion es
auch besser gefunden, das Ganze im Rat zu beraten, mit allen anderen Beteiligungen. Man
habe auch deutliche Signale aus der Industrie, Handwerk und Gewerbe dahingehend
erhalten, dass diese völlig entsetzt seien über diese Nachplanung. Man wisse doch auch,
dass man an anderen Standorten, wo man versucht habe Flughäfen abzuwickeln, am Ende
doch wieder ein Flughafen gelandet sei, weil man nämlich mit der Nachfolgenutzung nicht so
ohne weiteres weitergekommen sei und man auch an anderen Orten erkannt habe, dass man
die Flughafentätigkeit benötige. Das sehe man für Dortmund genauso. Weil das Signal des
vorliegenden gemeinsamen Antrages insgesamt falsch sei, werde man diesen heute ablehnen
auch wenn man gegen einen weiteren Ausbau sei.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man mit dem o.a. gemeinsamen Antrag nichts abwickeln
wolle und man könne den Menschen aus Handel, Handwerk den Hinweis geben, dass die
Aufgabe des Rates der Stadt auch darin bestehe, sich im Sinne eines ordnungsgemäßen
Kaufmannes zu verhalten, der sich die Frage stelle: Was wäre wenn? Diese Frage könne man
auch nicht stellen. Dann handele man vielleicht fahrlässig, weil sich diese sich derzeit
aufdränge, durch ein aktuell bestehendes Klumpenrisiko, welches durch einen wesentlichen
Player verursacht werde, der dort unterwegs sei.
Wäre Corona nicht gewesen, wären die Zahlen des Flughafens durchaus beachtlich gewesen.
Welche Veränderungen durch Corona in der Flugwirtschaft entstehen können oder werden,
könne man begutachten lassen. Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zwangsläufig
richtig zu fragen, was man sich unter Umständen an diesem Standort vorstellen könnte.
Solche Gedanken zu verbieten würde einem so großen Rat einer so großen Stadt nicht zu
Gute kommen.
Insofern bitte man um Unterstützung des gemeinsamen Antrages, weil man ihn einfach für
angemessen und auch verantwortungsvoll erachte.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass es gut sei, dass man jetzt in Bezug auf die Landebahn
und deren Länge endlich mal Klarheit bekomme. Er erinnere daran, dass man die Situationen
am Flughafen gehabt habe, wo scheibchenweise immer wieder eine Verlängerung erfolgt sei,
wo vorausgreifend Baumaßnahmen an Terminals durchgeführt worden seien, dann die
Landebahn nachziehen musste, weil das Terminal ja da war und ähnliche Verfahren. An der
Stelle jetzt mal klarzuziehen, dass man hier einen Endausbauzustand habe was die
Landebahn angehe, halte er für wichtig. Man wolle hier keinen Großflughafen haben. Es
handele sich um einen Regionalflughafen, welcher letztendlich diese Aufgaben auch erfülle.
Den Vorwurf der SPD-Fraktion dazu, dass man dem Flughafen schade, wenn man sich jetzt
bereits Gedanken dazu mache, was denn sei, wenn es den Flughafen nicht mehr gebe, halte
er für verfehlt. Es sei Aufgabe eines Rates sich mit solchen Gedankengängen
auseinanderzusetzen. Die Situation bezüglich der Klimafrage sei nun mal wie sie sei und da
werde man auch im Luftverkehr noch mit erheblichen Einschränkungen in den nächsten
Jahren rechnen müssen.

Herr sB Jäskelainen geht nochmal auf die Auswirkung von Corona ein, die ja über die Delle
im Luftverkehr hinausgehe. Menschen würden lernen Videokonferenzen, Neuland und Urlaub
vor Ort zu schätzen. Man rede über ein Flugverbot von innerdeutschen Flügen wo es dazu
kommen werde, dass 60 % des Flugverkehrs einfach wegbrechen werden. Er sei großer,
bekennender Fan von Fernreisen aber das müsse jetzt nicht von Dortmund aus passieren.
Man habe in Düsseldorf einen hervorragenden Flughafen, der dann wahrscheinlich auch
Probleme bekommen werde, wenn man keinen innerdeutschen Flugverkehr mehr habe. Er
denke, dass es als Signalwirkung wichtig sei, zu zeigen, dass man sich damit auseinander
setze, dass eventuell diese Gigantomanie irgendwann aufhören müsse und dass man
tatsächlich mal auf mehr Nachhaltigkeit und etwas Weniger besinnen müsse, um Klima und
andere Dinge zu schützen. Er sei Bewohner der Dortmunder Innenstadt, er wohne relativ nah
am Wall und schlage daher für die Nachnutzung des Flughafens eine Rennstrecke für die
Poser dort vor. Er halte diese Nutzung für sinnvoll und bitte daher einmal darüber
nachzudenken.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Beschlusslage des Rates besage, dass die Landebahn
mit 2000 Metern fix sei. Es sei auch nicht beabsichtigt dies zu ändern. Der Flughafen sei vor
der Pandemie tatsächlich dabei gewesen schwarze Zahl zu schreiben. Sich heute bereits mit
einer Nachfolgenutzung zu beschäftigen, wäre aus seiner Sicht nach außen ein völlig falsches
Signal. Er könne daher die Argumentation von Frau Neumann-Lieven gut nachvollziehen,
dass man das aus dem Ausschuss heraus nicht senden dürfe. Dadurch, dass hier auch
verschiedene Dezernate der Verwaltung betroffen seien, glaube er, dass richtig sei, diesen
gemeinsamen Antrag besser dem Rat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen. Das wäre der Sache angemessen.

Rau Rm Ruddolf bekräftigt nochmal die Haltung ihrer Fraktion zu diesem Thema und betont,
dass sie sich auch wünschen würde, den Beschluss zu dem heute diskutierten gemeinsamen
Antrag im Rat zu fassen.

Herr Rm Happe betont, dass er sich in Bezug auf den gemeinsam Antrag der SPD
anschließen könne. Das Signal wäre fatal, vor allem für die Wirtschaft, wenn man jetzt schon
prüfen würde: Was machen wir? Mit dem Vorschlag die Tuner-Szene dort unterzubringen
würde man den dortigen Anwohner*innen auch keinen Gefallen tun, da das extrem laut wäre.
Zum diskutierten gemeinsamen Antrag selber wurde er zu Punkt. 1 zustimmen und Punkt 2.
ablehnen.

Herr Wilde weist nochmal darauf hin, dass es im heute diskutierten gemeinsamen Antrag nicht
darum gehe die Wertschöpfung des Flughafens zu begutachten sondern tatsächlich nur
darum, Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung der Fläche für den Fall einer
Flughafenschließung darzustellen. Darüber würde der Ausschuss heute entscheiden. Seiner
Meinung sende man hiermit ein Signal, welches man nach außen gebe, das aber dem
Ausschuss alleine nicht zustehe. Er vertrete die Meinung, dass eine solche Entscheidung im
Rat getroffen werden müsse.

Frau Rm Reuter entgegnet, dass letztendlich hier jetzt entscheidend sei, was die Ratspolitik
möchte. Es sei heute die Entscheidung dieser Versammlung, ob sie die Entscheidung heute
hier oder im Rat fällen werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man voraussetzen könne, dass zumindest in den drei
Fraktionen, die das hier heute vorgelegt hätten, eine umfangreiche Diskussion zwischen den
Finanzern, den Wirtschaftsförderern und allen Kolleg*innen stattgefunden habe um eine breite
Meinungsbildung bei einem so wichtigen Thema zu finden. Darin werde sich auch bis zur
nächsten Ratssitzung nichts ändern. Heute sei für seine Fraktion der Entscheidungszeitpunkt,
den man gerne im Rat nochmal wiederholen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem
Rat der Stadt Dortmund zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion
B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) sowie 1 Gegenstimme (Fraktion
FDP/Bürgerliste) zu Punkt 2. des Antrags, welcher die Punkte 3. und 4. inkludiert,
folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der
asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.

2.Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen
Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher
Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU
gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche
Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens
zu identifizieren.
Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer
möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL
vorab zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt
bereitgestellt.

Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2)
einigt man sich darauf, die Beschlussfassung hierzu zu vertagen, um diesen zunächst
zur Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) , den
Ausschuss für Wirtschafts- , Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung (AWBEFW) sowie an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) zu überweisen.

Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 19469-20-E4) vom 11.02.2021 vor:

„…die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des
Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des
Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür
einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und
geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil
an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den
Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei
sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat
insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn
die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550
Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor
für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die
Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind
insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den
Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen
insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist
es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den
dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors
einzusetzen.
Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung
der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.“

Rm Neumann-Lieven (SPD) wiederholt, dass die SPD-Fraktion keinen Bedarf für einen Ausbau des Flughafens sehe. Sehr wohl sehe man aber, wie wichtig er für die Metropole Dortmund sei. Dies konterkariere der gemeinsame Antrag. Sie beschreibt nachdrücklich die Konsequenzen, die sich für die Stadt ihrer Ansicht nach ergäben und damit auch zur Ablehnung des Antrags durch die SPDFraktion führten.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) möchte auch hier die Ausschussdebatte über den Antrag nicht
wiederholen, die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens halte man jedoch für fragwürdig. Der
Antrag sei kein Schließungsantrag, vielmehr sei es im Sinne einer klugen vorausschauenden Politik,Szenarien zu entwickeln. Zum SPD-Antrag habe man auch bereits im Ausschuss gesprochen und überlegt, dass es Sinn mache die angesprochenen Fragen noch einmal in den Verkehrsausschuss und in weitere Ausschüsse zu schicken und zu einem späteren Zeitpunkt im Rat zu behandeln.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass der gemeinsame Antrag seiner Ansicht nach in die
vollkommen falsche Richtung ginge. Daher stimme er den Ausführungen der SPD-Fraktion zu, dass ein solcher Antrag den Flughafen am Markt torpediere. Man setzte damit aus wirtschaftlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten der Beteiligung der Stadt, ein völlig falsches Signal. Den SPDAntrag unterstütze seine Fraktion mit der Ausnahme, dass man den Flughafenverbund für keine tragfähige Lösung halte.

Rm Schmidt (SPD) gibt zu bedenken, dass die Absichten des gemeinsamen Antrags auch bei den Beschäftigten des Flughafens Empörung, Wut und Unverständnis hervorgerufen habe. Die Pandemie würde hier als Vorwand genommen und parteipolitisch genutzt, um gegen das sehr erfolgreiche Unternehmen Dortmunder Flughafen vorzugehen. Die Passagierzahlen der vergangenen Jahre unterstrichen die Nachfrage, die sichere Jobs und Steuereinnahmen für die Stadt und die Region schafften.

Rm Dr. Suck (CDU) klärt auf, dass sich im gemeinsamen Antrag die Übernahme einer ganzheitlichen Verantwortung für die kommunalen Unternehmen wiederfinde. Wesentliche unternehmerische Abhängigkeiten würden darin beleuchtet und begutachtet. Zur Frage mit dem Umgang des SPDAntrages, habe sich der AKUSW entsprechend verhalten und dies würde man auch im Rat vorschlagen, wenn der Antrag jedoch abgestimmt werden sollte, werde die CDU-Fraktion ihn ablehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) drückt sein Erstaunen darüber aus, dass hier etwas medial hochgezogen werde, was es so gar nicht gebe und man sich dann darüber beklage, dass es dem Flughafen schade.Dies sei Populismus. Im Antrag stehe nicht, dass der Flughafen geschlossen werde, sondern dass die Landebahn nicht weiter verlängert werden solle und weiter, dass man sich Gedanken darüber mache, was passiere, wenn der Flughafen tatsächlich einmal schließt. Bezüglich des SPD-Antrags plädiere seine Fraktion auch für eine weitere Befassung in den Ausschüssen.

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass man nicht einfach mit einer optimistischen
Grundhaltung abwarten könne, die seiner Ansicht nach nicht begründet sei. Natürlich sei man auch besorgt darum, Arbeitsplätze zu erhalten und habe in Dortmund immer wieder die Lage solche Herausforderungen stemmen zu müssen. Man stecke auf der anderen Seite aber viel Geld in den Flughafen und mit diesem Geld könne man viele andere Arbeitsplätze schaffen.

Rm Berndsen (SPD) zeigt sich erstaunt über die Diskussion und erinnert daran, dass in den
Wahlprogrammen der Parteien, die nun angeben nicht für eine Schließung des Flughafens zu sein stände, dass sie für eine Schließung stünden. Insbesondere über die Kehrtwende der CDU-Fraktion sei man enttäuscht. Seiner Meinung nach stände der Flughafen auch für Familienzusammenführung.
Die SPD stünde genau wie die IHK zu diesem Flughafen und er werbe dafür wieder alles dafür zu tun, damit er sich entwickeln könne. OB Westphal klärt auf, dass es nicht so sei, dass diese Frage jetzt medial hochgezogen worden sei. Das Datum sei vielmehr der 23. September gewesen. Der Tag an dem „Grün“ und „Schwarz“ ein
Bündnis zur Stichwahl des Oberbürgermeisters eingegangen sei und diese Vereinbarung getroffen habe. Herr van Bebber habe im Ältestenrat für Fragen bereit gestanden und Auskunft gegeben über die Situation des Flughafens, auch bezogen auf das EU-EBITDA. Aus den Informationen, die Herr von Bebber an der Stelle übermittelt habe, könne man erkennen, dass die Geschäftsführung des Flughafens ein Risikomanagement betreibe und eine Risikomatrix verfolge. Und genau dies mache die Formulierung des gemeinsamen Antrags so problematisch. Weil sie im Grunde unterstellt, dass die Geschäftsführung diese Risiken nicht sähe. Und darauf gebe es laut OB Westphal keine Hinweise. Auch auf die Folgewirkung solcher Formulierungen habe Herr van Bebber im Ältestenrat hingewiesen.Darüber hinaus kritisiere OB Westphal, dass man damit etwas tue, was eigentlich nicht getan werden dürfe, nämlich die Geschäftsführer unserer Unternehmen im Regen stehen zu lassen.

Nach weiterer Diskussion gibt Rm Neumann-Lieven an, dass ihre Fraktion mit dem Schieben des Antrags der SPD-Fraktion einverstanden sei.

Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU und Linke+ (Drucksache Nr. 19353-20-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).
Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 19469-20-E4) zur weiteren Behandlung in den Ausschuss Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.21 vor:

Hierzu liegt vor  Überweisung des AKUSW vom 03.02.2021 (in u. a. Überweisung des Rates
enthalten)
Hierzu liegt vor  Überweisung des Rates vom 11.02.2021:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:

siehe oben!

AMIG, 09.03.2021:

Herr Rm Frank gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zu Protokoll:
Zum heute zur Abstimmung anstehenden Antrag der SPD-Fraktion werde man den Punkten 1, 3 und 4 zustimmen. Zu Punkt 2 werde man dem ersten Satz zustimmen und den zweiten Satz ablehnen.

Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion empfiehlt der
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke+, Die Fraktion Die Partei, Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des
Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des
Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür
einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und
geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil
an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den
Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei
sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat
insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn
die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550
Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor
für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die
Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind
insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den
Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen
insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist
es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den
dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors
einzusetzen.
Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung
der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.“


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.21 vor:
Weiter liegt zur Sitzung des AKUSW am 17.03.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+) Drucksache Nr.: 19353-20-E3):

….wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten Gespräche aufzunehmen, um den Willen der Beteiligten zur Entwicklung eines Flughafenverbundsystems zusammen mit den Flughäfen Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt zu erkunden. Ziel der Gespräche ist es einerseits, die Wirtschaftlichkeit des Flughafen Dortmunds zu verbessern und damit die Dortmunder Stadtwerke zu entlasten. Andererseits sind die berechtigten Interessen der Anwohner*innen in Dortmund und Unna nach einer gesunden lärmarmen Wohnumgebung in die Überlegungen einzubeziehen. Dem Ausschuss ist zeitnah Bericht zu erstatten.

Begründung

Die damalige Fraktion „Die Linken im Rat“ hatte bereits im Jahr 2009 ein Exposé des bekannten Flughafenbauers Faulenbach da Costa von der fdc airport consulting dem Rat vorgelegt. Der Titel der Untersuchung lautete: „Potenziale des Flughafens Dortmund und Möglichkeiten eines kostendeckenden Flugbetriebes“. Das politische Ziel der Untersuchung war es das auch damals bereits sehr große Defizit des Flughafens zu begrenzen. Das Ergebnis der Studie gipfelte in dem Vorschlag, ein Flughafenverbundsystem aus den Flughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt zu entwickeln, das die bisherige Konkurrenzsituation der drei Regionalflughäfen auflöst und zu einer Aufteilung der Geschäftsfelder führt.

Das Thema der Defizitsenkung ist auch heute noch genauso aktuell wie im Jahr 2009. Der Flughafen Dortmund belastet die Bilanz der Dortmunder Stadtwerke über den Gewinnabführungsvertrag einerseits und die Übernahme von Pensionsrückstellungen andererseits mit mehr als 20 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der finanziellen Notwendigkeiten der Verkehrswende mit einem geplanten Ausbau des ÖPNV mit großen Anforderungen an die Dortmunder Stadtwerke gewinnt die Idee eines Flughafenverbundsystems aktuell wieder an Aufmerksamkeit.

AKUSW, 17.03.2021:

Beschluss zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E3):

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke *) Drucksache Nr.: 19353-20-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke + sowie Die Faktion Die Partei) ab.

Beschluss zum Zusatz- /Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2) und (Drucksache Nr.: 19353-20-E4) (beide textgleich) :

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke+, Die Fraktion Die Partei) sowie Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

AFBL 18.03.21:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 17.03.21 und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE +, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Partei, den Beschluss wie in der Empfehlung des AKUSW zu fassen.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, Die Linke+, Die Fraktion-Die Partei und AfD, bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden geänderten (gestrichen) Beschluss aus dem Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 19353-E2), unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.
4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.
zu TOP 9.8
Klinikum Dortmund gGmbH - Bestellung von Patientenfürsprecher*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20391-21)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 17.03.2021 vor:

„… die Fraktionen der SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund schlagen als Patientenfürsprecher*innen bei der Klinikum Dortmund gGmbH vor:

1. Frau Brigitte Thiel

2. Frau Barbara Menzebach“


Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Tischvorlage der Fraktion Die Linke+ vom 22.03.2021 vor:

„…die Fraktion DIE LINKE + bittet um mündliche Beantwortung nachfolgender Fragen seitens der Verwaltung während der Sitzung:
1. Wieso werden die Stellen der Patientenfürsprecher:innen nicht öffentlich durch die Stadt Dortmund ausgeschrieben so wie es im Sinne eines transparenten Verfahrens durch das Bundesgesundheitsministerium empfohlen wird und auch in anderen Städten gehandhabt wird?

2. Warum werden für ein Klinikum der Maximalversorgung und als größtes kommunales Krankenhaus in NRW gerade mal zwei Patientenfürsprecher:innen eingesetzt?
3. Seit wann und aus welchen Gründen werden Patientenfürsprecher:innen für das Klinikum Dortmund durch den Rat der Stadt Dortmund gewählt?
4. Wie wurden die Patientenfürsprecher:innen für die ehemals Städtischen Kliniken Dortmund bestellt?

5. Auf welcher Grundlage basiert die Auswahl der Patientenfürsprecher:innen, die dem Rat der Stadt Dortmund vorgeschlagen werden?
6. Auf welcher Grundlage basiert der Zeitraum, für den die Patientenfürsprecher:innen gewählt werden?
7. Welches Anforderungsprofil wird an die Tätigkeit gestellt?
8. Gibt es eine Aufwandsentschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit und wenn ja, in welcher Höhe?

Begründung:

erfolgt mündlich

Mit einer schriftlichen Beantwortung im Nachgang der Ratssitzung erklären wir uns nicht einverstanden.“



Rm Kowalewski (Die Linke+) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion. Man wolle -unabhängig von den vorgeschlagenen Personen - zu einem auch für die Bürgerschaft transparenten Verfahren kommen und nicht weiter aus dem Gewohnheitsrecht zweier Fraktionen heraus besetzen. Er würde es daher begrüßen, für die Zukunft eine Änderung des Verfahrens hinzubekommen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) begrüßt den Vorschlag der Fraktion Die Linke+. Er könne sich vorstellen, heute die von den Fraktionen vorgeschlagenen Personen der Klinikum Dortmund gGmbH vorzuschlagen und noch in der laufenden Wahlperiode ein neues Verfahren für die neue Wahlperiode zu überlegen.

Rm Mader (CDU) gibt an, auf die Antworten auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ gespannt zu sein.

Rm Berndsen (SPD) dankt Frau Menzebach und Frau Thiel für ihre bisher geleistete Arbeit. Man habe die Rückmeldung, dass sie ihre Arbeit sehr gut und zur Zufriedenheit aller machten.

OB Westphal erläutert, dass es sich bei der Regelung in der Tat um eine ältere Regelung im Klinikum handele. Für diese Art der Patient*innen-Vertretung gäbe es keine klaren rechtlichen Vorgaben. Bisher sei dementsprechend verfahren worden. Er halte die Hinweise für richtig und könne beispielsweise auch der Anregung beitreten, warum für ein Klinikum der Maximalversorgung und als größtes kommunales Krankenhaus in NRW gerade mal zwei Patientenfürsprecher*innen eingesetzt werden. Nun sei es in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen mit dem Klinikum ein neues Verfahren zu finden. Er schlage daher vor, den heute vorgelegten Vorschlägen zu folgen. Danach werde sich die Verwaltung mit dem Klinikum ins Benehmen setzen und das Verfahren neu aufrollen, um es für die Zukunft zu verändern. Einen Zeitpunkt könne er hierzu noch nicht nennen.

Rm Kowalewski stimmt dieser Verfahrensweise gerne zu und gibt die Zustimmung seiner Fraktion auch zur Vorlage an.

Der Rat der Stadt stimmt dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion einstimmig zu.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung des Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion nachfolgenden ergänzten (fett) Beschluss:

Der Rat der Stadt schlägt als neue Patientenfürsprecher*in bei der Klinikum Dortmund gGmbH vor
1. Frau Brigitte Thiel

2. Frau Barbara Menzebach


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19678-21)

Rm Gülec (BVT) bittet darum, die Vorlage auch dem Integrationsrat zur Kenntnis zu geben.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Priorisierung und Stellenbedarfe der Digitalisierungsprojekte des Masterplans Digitale Verwaltung "Arbeiten 4.0"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19967-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt aufgrund der notwendigen beabsichtigten Umsetzung der Digitalisierungsprojekte, im Vorgriff auf die zu erstellende Roadmap zum Masterplan Digitale Verwaltung „Arbeiten 4.0“, die Einrichtung und Besetzung von 9,5 Planstellen im Personal- und Organisationsamt (FB 11) sowie 31 Planstellen beim Dortmunder Systemhaus (StA 10) im laufenden Jahr 2021.

Darüber hinaus sind im Rahmen des Masterplans Digitale Verwaltung „Arbeiten 4.0“ auch fachbereichsexterne Beratungsleistungen vorzusehen, die derzeit noch geprüft und in einer gesonderten Vorlage vorgelegt werden.

zu TOP 10.3
Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20015-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts zur Kenntnis.

zu TOP 10.4
Einrichtung von drei befristen Planstellen für das Projekt "Digitalisierung in der Gefahrenabwehr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16593-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.2019 (DS 15415-19 E6) die Einrichtung und Besetzung von drei befristeten Planstellen für das Projekt „Digitalisierung in der Gefahrenabwehr“ sowie die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.

zu TOP 10.5
Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20282-21)

Rm Bohnhof (AfD) erklärt die Zustimmung der AfD-Fraktion, aufgrund der zutreffenden Zuständigkeit.

Rm Vogeler (CDU) gibt an, dass sich die CDU enthalten werde. Seine Fraktion bedauere, dass durch die Beanstandung, der Schwung sich dem Thema zu nähern, herausgenommen wurde. Insbesondere sei das gemeinsame Ansinnen seit November bekannt gewesen und hätte daher auch bilateral geklärt werden können.

Rm Gebel (Die Linke+) gibt an, durch die Vorlage eine Menge gelernt zu haben. Er fragt nach, ob es sich hierbei um eine Teilbeanstandung handele. Außerdem fragt er nach welcher Teil beanstandet werde. Der Teil in dem es um die Namensgebung ging, oder der Teil der die Zuständigkeit kläre. Die Zuständigkeit - wo die Umsetzung der Maßnahmen in Zukunft liegen solle - sei seines Erachtens nach nicht geklärt.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) führt an, dass die Angelegenheit zunächst einmal rechtlich korrekt sei und insofern die rechtliche Beanstandung erforderlich war. Gleichwohl teile sie die Ansicht, dass der Schwung nicht gebremst werden dürfe.

Rm Dr. Suck (CDU) gibt an, dass der Wortbeitrag des Herrn Gebel den Kern der Sache beschreibe. Der Antrag, dem alle Fraktionen zugestimmt hätten, sei mehrfach breit mit der Verwaltung besprochen worden. Die Zuständigkeit von Dosys sei das Ergebnis eines langen Diskussions-Prozesses und die Notwendigkeit dafür, eine klare Zuständigkeitsfestlegung zu treffen, sei mit dem Beschluss nicht vom Tisch.

OB Westphal erklärt ausführlich, dass er nicht umhin kam den Beschluss zu beanstanden. Die Grenzen der Zuständigkeiten und der Funktionen der unterschiedlichen Organe müssten gewahrt werden. Seine Lesart sei es, dass nur dieser eine Punkt aufgehoben werde und kein neuer Beschluss erforderlich sei. Weiter gibt er an, dass der Schwung bei Dosys überhaupt nicht raus sei, sondern im Gegenteil, man schon dabei sei und alles Weitere, mit genauer Ordnung der Strukturen und einer möglichen Namensgebung vorlegen werde.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schlägt vor, um Frustration zu vermeiden, in der Zukunft Anträge von Seiten der Verwaltung proaktiv einer Rechtsprüfung zu unterziehen.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister den in der Ratssitzung am 11.02.2021 (öffentlicher Sitzungsteil) unter dem Tagesordnungspunkt 10.9 („Masterplan Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“) gefassten Beschluss über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B´90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und SPD, „Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025“ (Drucksache Nr.: 18828-20-E5), in Teilen beanstandet.
2. Der Rat der Stadt hebt seinen vorgenannten Beschluss insoweit auf, als dieser auch den nachfolgend im Wortlaut wiedergegebenen Punkt 4, 10. Aufzählungspunkt, des gemeinsamen Antrages der Fraktionen von B´90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und SPD, „Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025“ (Drucksache Nr.: 18828-20-E5), umfasst:

Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und `denkt´ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).

zu TOP 10.6
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20122-21)

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.

zu TOP 10.7
Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20081-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft Bürgermeister Norbert Schilff als Repräsentanten der Stadt Dortmund in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung.

zu TOP 10.8
Sperrstunde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20198-21)

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) begrüßt die Vorlage und gibt an, dass seine Fraktion auf den Beschluss einer dauerhaften Aufhebung – wie sie einer Großstadt gebühre –, nach der Testphase hoffe.

Auf Nachfrage von Rm Kauch (FDP/Bürgerliste), der die Vorlage als ersten wichtigen Schritt zu einer dauerhaften Aufhebung auch begrüßt, gibt StR Dahmen an, dass die Uhr auch wenn es weitere Lockdowns nach dem Start gebe angehalten werde, um einen Erfahrungswert von 9 Monaten zu sammeln.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur probeweisen Aufhebung der Sperrstunde für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 zur Kenntnis. Nach Beendigung der Pilotphase erfolgt eine Evaluierung.

Sofern die pandemiebedingte Schließung von gastronomischen Betrieben über den 01.04.2021 verlängert wird, würde der neunmonatige Pilotversuch unmittelbar nach Wiedereröffnung der Gaststättenbetriebe beginnen.

zu TOP 10.9
Benennung von Integrationsratsmitgliedern als sachkundige Einwohner*innen für die Ausschüsse des Rates, den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Stellvertreter*innen
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2021
(Drucksache Nr.: 19115-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Integrationsrates vom 17.02.2021 vor:
Benennung von Integrationsratsmitgliedern als sachkundige Einwohner*innen für die Ausschüsse des Rates, den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Stellvertreter*innen

___________________________________________________________________

Beschluss:

Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund schlägt der Integrationsrat dem Rat aus der Mitte seiner nach § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gewählten Mitglieder nachfolgende im Rahmen der konstituierenden Integrationsratssitzung am 17.02.2021 benannten sachkundigen Einwohner*innen als beratende Mitglieder für die Ausschüsse, den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur Wahl vor.

Ausschuss
beratendes Mitglied
Stellvertretung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Fr. Berna Celebi
(Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
--------------------------
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Fr. Dr. Mahkam Safaei-Shahverdi
(Internationale SPD-Liste)
--------------------------
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Fr. Karaca – Tekdemir
(Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
Fr. Işilay Işilar-Güneş
(Internationale SPD-Liste)
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Fr. Işilay Işilar-Güneş
(Internationale SPD-Liste)
Hr. Robert Marc Szwed
(Migranten in der CDU)
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
Hr. Hamza Kuri
(Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
--------------------------
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Fr. Irina Bürstinghaus
(Einzelkandidatin)
--------------------------
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fr. Sylvia Dahlmann
(Internationale SPD-Liste)
Fr. Kasler – Frantzeskaki
(Europäische Verständigungs Allianz)
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
Fr. Irina Bürstinghaus
(Einzelkandidatin)
-----------------------------
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Hr. Jamil Alyou
(Train of Hope Dortmund e.V.)
-----------------------------
Betriebsausschuss FABIDO
---------------------------
-----------------------------
Schulausschuss
Fr. Demet Celikadam
(Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
----------------------------
Seniorenbeirat
----------------------------
----------------------------
Behindertenpolitisches Netzwerk
----------------------------
----------------------------

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 GO NRW und § 10 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund schlägt der Integrationsrat dem Rat aus der Mitte seiner nach § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gewählten Mitglieder nachfolgende im Rahmen der konstituierenden Integrationsratssitzung am 17.02.2021 benannten sachkundigen Einwohner*innen als beratende Mitglieder für die Ausschüsse, den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur Wahl vor.

Ausschuss
beratendes Mitglied
Stellvertretung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Fr. Berna Celebi
(Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
--------------------------
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Fr. Dr. Mahkam Safaei-Shahverdi
(Internationale SPD-Liste)
--------------------------
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Fr. Karaca – Tekdemir
(Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
Fr. Işilay Işilar-Güneş
(Internationale SPD-Liste)
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Fr. Işilay Işilar-Güneş
(Internationale SPD-Liste)
Hr. Robert Marc Szwed
(Migranten in der CDU)
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
Hr. Hamza Kuri
(Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
--------------------------
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Fr. Irina Bürstinghaus
(Einzelkandidatin)
--------------------------
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fr. Sylvia Dahlmann
(Internationale SPD-Liste)
Fr. Kasler – Frantzeskaki
(Europäische Verständigungs Allianz)
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
Fr. Irina Bürstinghaus
(Einzelkandidatin)
-----------------------------
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Hr. Jamil Alyou
(Train of Hope Dortmund e.V.)
-----------------------------
Betriebsausschuss FABIDO
---------------------------
-----------------------------
Schulausschuss
Fr. Demet Celikadam
(Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
----------------------------
Seniorenbeirat
----------------------------
----------------------------
Behindertenpolitisches Netzwerk
----------------------------
----------------------------

zu TOP 10.10
Finanzierung des „Kampfes gegen Rechts“ aus öffentlichen Mitteln
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19898-21)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung des Rates am 11.02.2021 nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 26.012021 vor:
„… nach Kenntnis der AfD-Fraktion erhielten alle Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund, mit Ausnahme der AfD-Fraktion, einen Beutel mit der Aufschrift: „Couragiert. Demokratie. Stärken“. Den Beutel zierte neben dem Dortmunder Stadtwappen auch ein Förderungshinweis, der auf das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die Initiative „Wir in Dortmund für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und die „Partnerschaft für Demokratie Dortmund“ verwies.

In dem Rucksack fand sich Informationsmaterial zu folgenden Themenfeldern „Covid19 – Fake News und Verschwörungsideologen“, „Zusammenfassung des Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“, „Tipps und Unterstützung für Vermieterinnen und Vermieter in Dortmund“, „Dortmund aktiv gegen Rechtsextremismus“ sowie der „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Auf Seite 10 des Informationsblattes „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ (novellierte Fassung 2017, Herausgeber Stadt Dortmund, Brigitte Wolfs (verantwortlich), Hartmut Anders Hoepgen) heißt es:
„Rechtspopulisten fallen weniger durch konstruktive politische Arbeit, als vielmehr durch verstörende und menschenfeindliche Misstöne auf. ... Der Rechtspopulismus wendet sich gegen zentrale Grundpfeiler des demokratischen Zusammenlebens.“
Welche rechtspopulistische Bewegung/ Partei ist hier gemeint?
Gibt es nach Ansicht der Stadt Dortmund eine rechtspopulistische Kraft in Dortmund, wenn ja welche?
Wer ist inhaltlich für diesen Druck verantwortlich?
Welche Kosten sind der Stadt Dortmund durch das Kommunikationskonzept, Satz und Druck entstanden?
Wie hoch waren die Fördermittel des Bundesfamilienministeriums und des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für das genannte Druckerzeugnis?

2. Wie viel Mitarbeiter arbeiten für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie?

3. Wie hoch sind die finanziellen Belastungen der Stadt durch die Koordinierungsstelle pro Jahr?

4. Erhält der Sonderbeauftragte der Koordinierungsstelle eine Aufwandsentschädigung, Fahrtkostenersatz oder ein Honorar? Wenn ja, in welcher Höhe?

5. Seit Januar 2015 nimmt die Stadt Dortmund am Bundesförderprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ teil. Wie hoch waren die Fördermittel in den Jahren 2015 bis heute, die der Stadt Dortmund zugeflossen sind? Welche Vereine, Initiativen und Veranstaltungen wurden daraus gefördert?

6. Im Rahmen des Faltblattes „Dortmund- aktiv gegen Rechtsextremis, vierte aktualisierte Ausgabe“ werden folgende Projekte und Organisationen aufgeführt: BackUp-ComeBack e.V., CoBa-Yana, BackUp, Respekt-Büro, Dortmunder Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus, Bündnis Dortmund gegen Rechts, BockaDO und Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten. Wie hoch waren die Fördergelder für die einzelnen Vereinigungen im Jahr 2018, 2019 sowie im Jahr 2020 (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Organisation)?

7. Das Projekt „CoBa-Yana“ begleitet nach eigener Auskunft Menschen, welche die rechtsextreme Szene verlassen möchten. Wie viele Personen wurden durch das Projekt in den Jahren 2018-2020 beraten? Wie viele Personen wurden erfolgreich aus der rechtsextremen Szene geführt? Wenn hierüber keine Auskunft erteilt werden kann, bitten wir hierfür um die Nennung der Gründe.

8. Wie bewertet die Stadt Dortmund, dass das Bündnis „BlockaDO“ nach eigener Auskunft entschlossen ist, „Naziaufmärsche mit BlockaDO zu verhindern“, im Lichte der verfassungsrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG? Unterstützt die Stadt Dortmund ein Bündnis, welches die Versammlungsfreiheit negiert und sogar bereit ist, versammlungsrechtliche Straftaten zu begehen?
9. In der Beilage „Dortmund hat keinen Raum für Rechtsextremismus – Tipps und Unterstützung für Vermieterinnen und Vermieter“ werden Vermieter beraten, wie sie rechtsextreme Mieter erkennen und sich vor diesen schützen können.
Wie hoch waren die Kosten für die Auflage 09/2019? Wie viel erhielt die Stadt Dortmund hierbei an Fördermitteln des Bundes und/oder Landes?

10. Welche wissenschaftlichen Grundlagen wurden zur Erstellung des Heftchens „Covid19- Fake News und Verschwörungsideologien“ herangezogen? Wie hoch war die Auflage des Drucks 10/2020? Wie hoch die Kosten? Wie hoch waren die Fördermittel für das Heftchen durch Programme des Bundes und/ oder Landes?

11. Warum erhielt die AfD-Fraktion keine Rucksäcke samt Informationsmaterial?

12. Können sich auch Opfer linksextremer oder islamistischer Gewalt an den Sonderbeauftragten sowie die Koordinierungsstelle wenden? Wenn nein, warum nicht?

13. Erhielt der linksextreme Szenetreff „Nordpol“ in der Dortmunder Nordstadt in der Vergangenheit Fördermittel für Veranstaltungen der Stadt (Berichtszeitraum: 2017-2020)?

14. Auf S. 54 erläutert die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ ihr vermeintliches Engagement gegen den Rechtsextremismus. Wie bewertet die Stadt, dass die Vereinigung von Landesverfassungsschutzbehörden und dem Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wird? Wie rechtfertigt die Stadt, dass verfassungsschutzrechtliche Beobachtungsobjekte in einer stadteigenen Broschüre beworben werden?

Die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund schließt die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und beruft den Sonderbeauftragten mit sofortiger Wirkung ab. Im Gegenzug wird eine Koordinierungsstelle „Extremismusprävention“ eingerichtet, die sich der Informations- und Präventionsarbeit zur Bekämpfung rechts- sowie linksextremistischer Ideologien und des Ausländerextremismus/ Islamismus verschreibt. Die Stadt wird gebeten bis zum Juni dieses Jahres eine entsprechende Verwaltungsvorlage auszuarbeiten.“
Weiterhin liegt dem Rat hierzu nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.03.2021 vor:
„… die Bertelsmann-Stiftung hat am 01.02.2021 eine Studie herausgebracht, die sich mit den
rechtsextremen Einstellungen der Wähler*innen vor der Bundestagswahl 2021 beschäftigt
(die Studie ist unter: Rechtsextreme Einstellungen der Wähler:innen vor der Bundestagswahl
2021 (bertelsmann-stiftung.de) abrufbar). Danach haben über 80% der Wähler*innen der AfD
zumindest teilweise rechtsextreme Einstellungen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die
Fraktion der AfD mit ihrer vorliegenden Bitte um Stellungnahme und dem damit verbundenen
Antrag auf Schließung der Koordinierungsstelle und der Abberufung des Sonderbeauftragten
darauf abzielt ein bundesweit vorbildliches und erfolgreiches Modell im Kampf gegen den
Rechtsextremismus abzuschaffen.
Die rechtsextremen Anschläge der vergangenen Jahre und die nach wie vor zu hohe Zahl von
Menschen mit rechtsextremen, antisemitischen oder anderweitig menschverachtenden Einstellungen machen aber mehr als deutlich, dass die demokratische Gesellschaft bei der Bekämpfung dieser Ideologie nicht nachlassen darf, sondern im Gegenteil diese Bemühungen weiter verstärken muss.
Der o.g. Bitte um Stellungnahme komme ich wie folgt nach:

Zu Frage 1:
Teilfragen 1 und 2:
Es ist keine konkrete Partei gemeint. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen, wie z.B. den
sog. „Mitte-Studien“, neigen 21% der Bevölkerung zu rechtspopulistischen Ansichten. Dieser
Teil der Bevölkerung ist gemeint.

Teilfrage 3:
Die inhaltliche Verantwortlichkeit ergibt sich aus dem Impressum der betreffenden Broschüre,
auf dessen Angaben ich Bezug nehme.

Teilfrage 4:
Für die Broschüre „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ (novellierte Fassung
2017) wurden insgesamt 1.977, 49 € aufgewendet.
Teilfrage 5:
Die Broschüre wurde mit 832,44 € aus den Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
gefördert.

Zu Frage 2:
Für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie arbeiten derzeit drei Mitarbeiter.
Zusammen mit der gleichzeitig dort arbeitenden Mitarbeiterin sind dies insgesamt
vier Mitarbeiter*innen.

Zu Frage 3:
Die finanziellen Aufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf 439.457,29 €.

Zu Frage 4:
Diese Frage wird aus datenschutzrechtlichen Gründen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
beantwortet.

Zu Frage 5:
Teilfrage 1:
Die Stadt Dortmund erhielt von 2015 bis einschließlich 2019 Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seit
2020 wird sie aus dem Nachfolgeprogramm „Demokratie leben!“ gefördert.

Im Zeitraum 2015-2019 sind der Stadt Dortmund aus dem Bundesförderprogramm „Demokratie
leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt 367.006,58 € zugeflossen. Im Jahr 2020 hat die Stadt Dortmund aus dem Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt
125.000,00 € erhalten.
Teilfrage 2:
Die geförderten Vereine, Initiativen und Veranstaltungen können für die Jahre 2015, 2016,
2017 und 2018 unter dem nachstehenden Link abgerufen werden:
https://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/lokalpolitik/vielfalt_toleranz_und_d
emokratie/downloads_demokratie_toleranz/index.html .
Die Dokumentennamen lauten „Gesamtdokumentation 2015-2016: Dortmunder Aktionsplan
gegen Rechtsextremismus [pdf, 9,8 MB]“ und „Gesamtdokumentation 2017-2018: Dortmunder
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus [pdf, 8,6 MB]“.

Im Jahr 2019 und 2020 wurden nachstehende Vereine, Initiativen und Veranstaltungen aus
den oben genannten Mitteln gefördert:

 Förderkreis der Schule an der Froschlake e.V.
 mondo mio! Kindermuseum e.V.
 Auslandsgsellschaft.de e.V.
 Sozialer Kulturverein Dortmund Nord e.V.
 Kermit e.V.
 SJD - Die Falken (Unterbezirk Dortmund)
 Planerladen e.V. - Verein zur Förderung demokratischer Stadtplanung und stadtteilbezogener
Gemeinwesenarbeit
 Alevitische Gemeinde Dortmund e.V.
 Ev. Kirchenkreis Dortmund
 Zweitzeugen e.V.
 Frau Lose e.V.
 Kunsthaufen-Kollektiv e. V.
 Humanistischer Verband Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Gemeinschaft Dortmund-
Ruhr-Lippe

Zu Frage 6:
Aus der Broschüre „Dortmund aktiv gegen Rechtsextremismus. Vierte aktualisierte Ausgabe“
geht hervor, dass es sich bei die „BackUp“ und „CoBa-Yana“ um Teilprojekte im Rahmen
der Vereinstätigkeit von BackUp –Come Back e.V. handelt. Die Förderung der Teilprojekte
ist dementsprechend in der nachstehenden Auflistung unter der lfd. Nr. 1 enthalten.
Lfd.
Nr.
Organisation
2018
2019
2020
1
BackUp –Come Back e.V.
89.891,95 €
90.000,00 €
100.000,00 €
2
Respekt-Büro
0,00 €
0,00 €
0,00 €
3
Dortmunder Arbeitskreis
gegen Rechtsextremismus
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
4
Bündnis Dortmund gegen
Rechts
5.000,00 €
6.155,93 €
5.000,00 €
5
BockaDO
0,00 €
0,00 €
0,00 €
6
Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes/
Bund der Antifaschistinnen
und Antifaschisten
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Zu Frage 7:
Aus Datenschutzgründen erhält die Stadt hierzu keine Angaben von „CoBa-Yana“.

Zu Frage 8:
Eine Bewertung der Aktivitäten des Bündnisses „BlockaDO“ zählt nicht zum Aufgabenbereich
der Verwaltung.

Zu Frage 9:
Teilfrage 1:
Die Kosten beliefen sich auf 2.678, 13 €.

Teilfrage 2:
0,00 €.

Zu Frage 10:
Teilfrage 1:
Die grundlegenden Quellen zu den Texten sind jeweils am Ende des einzelnen Beitrags angegeben.

Teilfrage 2:
Die Auflage des Drucks 10/2020 betrug 1.000 Stück

Teilfrage 3:
Die Kosten für den Druck beliefen sich auf 1.590,- €

Teilfrage 4:
0,00 €

Zu Frage 11:
Die Kits sind für die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, die sich für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie in Dortmund einsetzen, entwickelt und zur Jahreswende verteilt worden.
Der Sonderbeauftragte hat dies mit Besuchen in den Fraktionsgeschäftsstellen verbunden, um
sich persönlich für deren Unterstützung im Jahr 2020 zu bedanken und für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit 2021 zu werben.
Für eine solche Geste fehlt bei der AfD-Fraktion die Grundlage, wie auch die vorliegende
Bitte um Stellungnahme noch einmal bekräftigt.

Zu Frage 12:
Prinzipiell kann sich jede(r) Bürger*in an den Sonderbeauftragten wenden.

Zu Frage 13:
Nein.

Zu Frage 14:
Die Verwaltung ist nicht dafür zuständig, Maßnahmen anderer Behörden zu bewerten.“

Rm Bohnhof (AfD) gibt an, dass die Beantwortung in Teilen zufriedenstellend sei. In weiteren Teilen sei sie sehr knapp gehalten. Er bittet den Oberbürgermeister darum die Neutralität zu wahren, einige Antworten seien mindestens grenzwertig. Im ersten Absatz verweise Oberbürgermeister Westphal unter anderem auf die Bertelsmann-Stiftung. Hierzu habe er eine Zusatzfrage: Beauftragte die Stadt bzw. die Koordinierungsstelle in der Vergangenheit Stiftungen, wenn ja welche und mit welchen Beträgen wurden diese letztendlich finanziert?

Rm Helferich (AfD) stellt den folgenden Ergänzungsantrag und erläutert diesen zunächst:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen Grundlagen einer kommunalen Demokratieklausel zu prüfen. Das Bekenntnis zur Verfassung soll zukünftig Voraussetzung für die Ausschüttung von städtischen Fördermitteln sein.“
Rm Spaenhoff (SPD) dankt der Verwaltung für die Beantwortung der Fragen, denen man entnehmen könne, dass einige Fragen auch gar nicht notwendig gewesen seien, da die Antworten offenkundig seien. Eine wirkliche Beschäftigung mit der Thematik sei seitens der AfD-Fraktion offensichtlich nicht erfolgt. Die SPD-Fraktion danke der Koordinierungsstelle ausdrücklich für die geleistete Arbeit und die tagesaktuelle Weitsicht zu vielen Themen.

Rm Mader (CDU) gibt an, dass auch die CDU-Fraktion sowohl mit den Antworten, als auch mit der Kürze der Antworten zufrieden sei.

OB Westphal gibt zu Protokoll, dass die Antworten vollständig sachlich seien und in keiner Weise das Neutralitätsgebot verletzten.


Der Rat der Stadt lehnt den Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.

zu TOP 10.11
Maskenpflicht im Freien aufheben – Freiheit ist kein Privileg
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20359-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 09.03.2021 vor:
„… seit Samstag, den 27. Februar, gilt jeweils in der Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr auf sämtlichen Wegeflächen die Maskenpflicht in Freizeit- und Parkanlagen. Betroffen sind davon der Phönix See, Fredenbaumpark, Westpark, Rombergpark, Revierpark Wischlingen und der Hoeschpark.
Laut Stadtverwaltung sei das Ziel dieser Maßnahme, „die Bevölkerung weiterhin zu sensibilisieren und auf die Gefahr durch den Corona-Virus hinzuweisen“.
Allein am Phönix See wurden so an den vergangenen Wochenenden 700 Gespräche durch Ordnungsamtsmitarbeiter mit Bürgern geführt.

Die Maskenpflicht im Freien ist ein Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Persönlichkeit aus Artt. 1 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 GG. Als staatlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Menschen muss sie verhältnismäßig sein. Hierzu verlangen Grundrechtslehre und Rechtsstaatsprinzip, dass die staatliche Maßnahme überhaupt geeignet ist, um einem legitimen Zweck, hier dem Bevölkerungsschutz vor einer Corona-Infektion, Rechnung zu tragen.

Dies ist die Maskenpflicht im Freien ausweislich zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen jedoch nicht. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) lässt erklären, dass das Joggen, Wandern und Spazierengehen ohne Maske „völlig ungefährlich“ sei. Diese Aussage bestätigt auch die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF). „Im Freien finden so gut wie keine Infektionen durch Aerosolpartikel statt“, steht im Positionspapier der GAeF geschrieben. Personen, die trotzdem für längere Zeit am Stück einen Mund-Nasen-Schutz tragen, können dadurch sogar eine Ansteckung und Verbreitung begünstigen. Denn die Luft, die Personen in die Maske ausatmen, vermindert „die Wirksamkeit der FFP2-Masken“, schreibt die dpa. Daher warnen Behörden wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sogar vor dem übermäßigen Nutzen und empfehlen dringend, den durchfeuchteten Mund-Nasen-Schutz abzunehmen und bei Bedarf zu wechseln.

Gerade Sport und Aktivitäten im Freien dienen in Zeiten des Lockdowns der Aufrechterhaltung eines gesunden Immunsystems. Sie wirken Fettleibigkeit, Einsamkeit und Depression entgegen.

Diese Freizeitaktivitäten nunmehr mittels einer Maskenpflicht im Freien einzuschränken, wirkt dem Ziel eines effektiven Gesundheitsschutzes entgegen. Ältere Menschen, Brillenträger, Jugendliche und Hörgeschädigte leiden unter der auferlegten Maskenpflicht im Freien. Dieser schützt nicht die Gesundheit, er droht sie zu beeinträchtigen.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Der Rat fordert die Stadt Dortmund auf, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien aufzuheben. Die Maskenpflicht in der Innenstadt, den Stadtteilzentren sowie den Freizeit- und Parkanlagen wird mit Beginn der kommenden Woche außer Kraft gesetzt.““

Rm Perlick (AfD) begründet den Antrag der AfD-Fraktion ausführlich und führt Beispiele und Zitate zum nichtvorhandenen Nutzen sowie zu den Risiken des Maskentragens an.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass im Antrag der AfD-Fraktion vieles aus dem Kontext gerissen wurde. Das könne er nicht stehen lassen und erklärt, dass Gerd Scheuch, der hier unter anderem zitiert werde sehr wohl sage, dass es Situationen gebe, in denen eine Maske, auch außen zu tragen sinnvoll sei, und exakt für diese Situation sei die Verordnung gemacht. Der Antrag müsse abgelehnt werden, da er mit der Gesundheit vulnerabler Gruppen spiele.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hebt die Notwendigkeit zur Differenzierung hervor und gibt an, dass die Verordnung insbesondere für die Fußgängerzone gerechtfertigt sei. Es würden sich trotz Terminen einige Schlangen bilden und die Fußgängerzone sei nicht leer. Eine Übertreibung habe es gegeben, als auf leeren Straßen in der Innenstadt Masken zu tragen waren, dies habe die Verwaltung aber erkannt und zurück genommen, daher gebe es aus seiner Sicht keinen akuten Handlungsbedarf.

Rm Helferich (AfD) gibt an, denjenigen Menschen helfen zu wollen, die unter der Corona-Politik litten. Die AfD-Fraktion wolle sie wenigstens in einem Park wie beispielsweise Wischlingen von der Maske befreien, um ein wenig Freizeit in Freiheit genießen zu können.


Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.

zu TOP 10.12
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20376-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei vom 10.03.2021 vor:

„…Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beschlussfassung der folgenden Umbesetzung in Gremien:

Herr RM Stefan Dondrup scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus.
An seiner Stelle wird Serge Leonhard als neuer sachkundiger Bürger für Die FRAKTION Die PARTEI stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.“


Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 10.13
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20378-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2021 vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag und bittet um Beschlussfassung der folgenden Umbesetzung in Gremien:

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

Anstelle von RM Uwe Waßmann, jetzt ordentliches Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wird RM Christian Barrenbrügge stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.“

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 10.14
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20362-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2021 vor:
„…die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet zur Umbesetzung in Gremien um folgenden Beschluss:
· Frau Renate Weyer scheidet aus dem Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund aus. Frau Daniela Worth wird als neues Mitglied für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund benannt.“


Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 10.15
Umbenennung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20385-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 22.03.2021 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um folgende Beschlussfassung:
Frau Katrin Lögering verlässt zum 31. März 2021 den Verwaltungsrat Revierpark Wischlingen.

Frau Svenja Noltemeyer wird zum 01. April 2021 Mitglied im Verwaltungsrat Revierpark Wischlingen.“
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion als Antragstellerin folgende Änderungen zum Antrag vornehmen wolle: zum einen ginge es nicht um „Umbenennung“ in Gremien, sondern um „Umbesetzung“ in Gremien und zum anderen sollen die genannten Daten insofern geändert werden, als dass die Umbesetzung ab sofort gelte.


Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen unter Berücksichtigung der ausgeführten Änderungen einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 10.16
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20053-21)

Zum vorgenannten Tagesordnungspunkt übergibt OB Westphal die Sitzungsleitung an Herrn Bm Schilff.
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeisters a.D. Ullrich Sierau für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.10.2020 zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeister Thomas Westphal für den Zeitraum vom 01.11.2020 – 31.12.2020 zur Kenntnis.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.1.1
Graffitientfernungen im Auftrag von Stadt und Polizei an privaten Objekten
Anfrage zur TO (RM Deyda (Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 19754-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.2
Erstattung bzw. Aussetzung von Kitagebühren
Anfrage zur TO (RM Deyda (Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 19755-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.3
Neues Café der "Interessengemeinschaft Dorstfelder Vereine"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20325-21)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

11.2 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.2.1
Die Corona-Kommunikation für Menschen ohne Deutschkenntnisse
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 19699-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.2
Bürgerdienste International
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 20320-21)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung wird um 18:20 Uhr von OB Westphal beendet.




Der Oberbürgermeister





Thomas Westphal Michael Badura Iris Wosny
Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Niederschrift_Anlage 1 TOP 2.2 öff.pdf)