Niederschrift

über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 23.08.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:35 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD


Rm Harnisch
Rm Ollech
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Weyer
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eigenbrod


Rm Dr. Eiteneyer
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Unger

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU

c) Verwaltung

StD Sierau


StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
LStRD Dr. Reetz
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Verwaltung 2020
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09230-07)

2.1.2 Beschaffung und Unterhaltung von Verkehrssignalanlagen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08853-07)



2.1.2 Beschaffung und Unterhaltung von Verkehrssignalanlagen in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08853-07-E1)

2.1.2 Beschaffung und Unterhaltung von Verkehrssignalanlagen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08853-07-E2)

2.1.3 unbesetzt

2.1.4 Mitgliedschaft im MedEcon Ruhr e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09147-07)

2.1.5 Kanalerneuerung Derner Straße von Kirchderner Graben bis Borlandgraben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08768-07)

2.1.6 Prioritätenlisten für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09480-07)

2.2 Finanzen

2.2.1 Bericht zur Haushaltslage durch die Stadtkämmerin

2.2.2 Controllingberichte der Dezernate für das II. Quartal 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09381-07)

2.3 Personal
-keine Vorlagen-

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Einrichtung eines Beteiligungsausschusses
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09128-07)

2.4.1 Einrichtung eines Beteiligungsausschusses
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09128-07-E1)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 unbesetzt

3.2 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08636-07)


3.3 Kanalbau und verkehrsmäßige Erschließung des Wohngebietes EV 138 - Brechtener Heide -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-07)

3.4 Neubau eines Haltepunktes "Dortmund - PHOENIX West" an der DB-Strecke Dortmund Hbf –Hörde – Unna – Soest.
- Zusammenführung und Bewertung vorliegender Untersuchungsergebnisse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08642-07)

3.5 Wohnungsmarktbericht 2007 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09055-07)

3.6 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-, -; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09044-07)

3.7 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Plätze und öffentliche Räume
hier: Ausführungsbeschluss Aufwertung Lortzingstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08618-07)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09062-07)

3.9 Freianlagenplanung und Gestaltfamilie PHOENIX See - Bemusterung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09252-07)

3.10 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Mittelverlagerung zu den Projekten Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-, Hoesch-Park und Jugendtreff Stollenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09104-07)








3.11 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
1.3.2 Ökologische Modernisierung
Ausführungsbeschluss
- Aufbau einer Thermosolaranlage an der Sporthalle Nord
- Regenwasserversickerung an der Sporthalle Anne-Frank Gesamtschule
- Aufbau einer Klimastation an der Erlebniswelt Fredenbaum
- Gerätebeschaffung und Einrichtung des Klima- und Umweltpfades
- Erneuerung des Beleuchtungssystems an der Sporthalle Nord
- Einsatz einer zusätzlichen pädagogischen Kraft für Nordstädter Schulen
- Internetauftritt „Ökologische Modernisierung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09195-07)

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09281-07)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
-keine Vorlagen-

5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit
-keine Vorlagen-

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Nutzungsorientierte Ertüchtigung von Dortmunder Sporthallen - Maßnahmen in 2008-2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08935-07)

7.2 Aufstockung Dachgeschoss der Musikschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09119-07)
-Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung-

7.3 Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung, Teil I - Außenanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08686-07)

7.4 Dortmunder Veranstaltungssommer bis zur Kulturhauptstadt RUHR.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09041-07)

8. Schule
-keine Vorlagen-


9. Kinder und Jugend
-keine Vorlagen-

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Verkauf des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der GVZ Projektgesellschaft Feineisenstraße mbH an die Krupp Hoesch Stahl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09192-07)

10.2 Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) - hier: Verkauf der Beteiligung an der evu.it
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09433-07)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Sachstandsbericht des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08983-07)

12. Anfragen

12.1 Werbeaktion der Dortmunder Stadtwerke AG
Anfrage (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09047-07)

13. Betriebsausschussangelegenheiten
-keine Vorlagen-




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.












1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Harnisch (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.7 Wettbewerb Hauptstadt des Fairen Handels 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09182-07)

7.5 Neufassung der Satzung für das Stadtarchiv Dortmund und der Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09245-07)

7.6 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08791-07)

8.1 Schulorganisatorische Veränderungen am Standort "Eierkampstraße 2-4" in Dortmund-Hombruch;
hier: Erweiterung des Schulgebäudes und Folgenutzung durch die Max-Wittmann-Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08740-07)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.





Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit außerdem um den Tagesordnungspunkt

2.2.3 Gebührenentwicklung durch Emscher-Renaturierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09640-07)

erweitert.

Abgesetzt wurde der Tagesordnungspunkt

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264
- Feuerwache Zillestraße – (gleichzeitig tlw.
Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des
Bebauungsplanes Hom 134 durch eine
planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen,
Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksachen-Nr.: 09281-07)

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007

Die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007 wurde einstimmig genehmigt.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Verwaltung 2020
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09230-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2007 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat vor der Sommerpause die Ende 2006 durch den Verwaltungsvorstand vorgenommene Neuausrichtung des Projekts „Verwaltung 2020“ und die daraus im Rahmen der Arbeitsplanung 2007 resultierenden operativen Schritte des weiteren Vorgehens zustimmend zur Kenntnis genommen.

Das Projekt der Neugestaltung der Verwaltungslandschaft versteht sich als konsequente Weiterentwicklung der Gedanken aus der „Neuen Steuerung“ bzw. der Ansätze der „Verwaltungsreform“.

Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich weitgehender politischer Konsens über die Zielsetzung

Ø Verwaltungsprozesse aus Kundensicht zu betrachten


Ø Die Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung zu hinterfragen und ggf. anzupassen
Ø Bestehende Prozesse einfacher, übersichtlicher und durch angepassten Technikeinsatz effizienter und effektiver zu gestalten
Ø Die Ämterorganisation - wo sinnvoll und möglich - durch Verantwortlichkeiten für die Prozesse zu ersetzen
Ø Durch Abbau interner Bürokratie Personalkosten zu senken.

Die Wahrnehmung des Projekts wird sowohl außen (Bürgerinnen und Bürger / „Kunden“), wie auch innerhalb der Verwaltung erkennbar geprägt durch eine unverhältnismäßig große Betonung quantitativer Projektziele (Personalkosteneinsparung, mittel- und langfristiger Personal- und Stellenabbau).



Die anstehenden Prozessveränderungen werden absehbar nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung (Umsetzungen, Anpassungsqualifizierung etc), sondern auch den Bürgern (Bündelung der Kontakte, Gleichstellung elektronischer und papierner Verwaltungszugänge, Erprobungsphasen etc.) Flexibilität und konstruktive Mitarbeit / Begleitung abverlangen.

Voraussetzung des Projekterfolgs sind daher u.a. eine in jeder Hinsicht erforderliche Verbesserung der Außenwahrnehmung des Projektes und seines Marketings nach außen und innen (betroffene Mitarbeiter).



Grundlegend ist dabei nach Auffassung der CDU-Fraktion eine politisch klare und unmissverständliche Definition bzw. fortlaufende Justierung der Zielhierarchie.

Vor diesem Hintergrund bitten wir nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss unterstützt ausdrücklich das von der Verwaltung mit der Vorlage „Verwaltung 2020 – Arbeitsplanung 2007“ (Drucksache Nr. 08403-07) vorgestellte Vorgehen.


2. Die im Rahmen des Projektes 2020 ermittelten und vom Verwaltungsvorstand erstellten Einsparvorgaben (Sach- und Personalaufwand) sind grundsätzlich willkommene Sekundäreffekte einer angestrebten Verschlankung und Modernisierung der Verwaltung. Hauptzielsetzungen sind jedoch:
- Entwicklung zukunftsorientierter Verwaltungsdienstleistungen
- Neuorganisation des Verwaltungshandelns aus Kundensicht
- Gestaltung neuer kundenorientierter und somit bürgerfreundlicher Strukturen
- Anpassung an die demographische Entwicklung
- Verbesserung von Bürgerservice und Erreichbarkeit
3. Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet, dass die Vorgabe pauschaler Einsparungsziele bei den Personal- und Sachkosten aller Fachbereiche an keiner Stelle zu qualitativen Einschränkungen der Verwaltungsdienstleistungen zu Lasten der Bürger führt.
Im Falle gegenseitiger Erkenntnisse sind die pauschalen Sparvorgaben entsprechend zu korrigieren.

4. Es soll geprüft werden, inwieweit das Hinzuziehen externen Sachverstands sowie der Abgleich mit ggf. vorliegenden Benchmarks / vergleichbaren Kennzahlen anderer Kommunen die Objektivierung einer angemessenen Personalausstattung / -bemessung der betroffenen Ämter / Verwaltungseinheiten bzw. Prozessketten unterstützen und einer unzuträglichen qualitätsmindernden Arbeitsverdichtung entgegenwirken können.
5. In Anbetracht eines steigenden Altersdurchschnitts der Belegschaft sollen die durch die Projektergebnisse erwarteten / erzielten Mitteleinsparungen nicht ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden.
Vielmehr soll ein spürbarer Teil der durch das Projekt ermittelten (erwarteten) Einsparungen unmittelbar reinvestiert werden in die Mittelausstattung der Arbeitsplätze, adäquate Büroräume, Arbeitsklima und Arbeitszufriedenheit sowie in den Ausbau zielgerichteter, altersgerechter Qualifizierung sowie erweiterter Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ziel ist eine verbesserte Pflege und die Sicherstellung langfristiger Beschäftigungsfähigkeit des Personalkörpers.

6. Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet die zeitnahe Vorlage bzw. Vorstellung eines auf die Ergebnisse des Projekts aufgestellten Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepts und eine angemessene Mittelbereitstellung im Zuge der Aufstellung von Etat und Mittelfristplanung.
7. Die Information und Kommunikation mit den Beschäftigten ist zu intensivieren und zu qualifizieren. Eine frühzeitige und intensivierte Einbeziehung und Einbindung der Mitarbeitervertretung und deren Kenntnis der Prozesse, aufbau- und ablauforganisatorischer Verbesserungspotentiale etc. sollen für den Projekterfolg nutzbar gemacht werden und die Akzeptanz des Vorhabens in der Belegschaft fördern.


8. Die unlängst in der Bezirksverwaltungsstelle Hörde gestartete Erprobung / Versuchsweise Umsetzung einer veränderten kundenorientierten Aufgabenerledigung („Pilotprojekt Hörde“) soll begleitet werden von Befragungen der Mitarbeiter und Bürger. Die Auswertung der Ergebnisse ist Fachausschuss und HFA vorzustellen und ggf. zur Justierung des weiteren Vorgehens heranzuziehen.

Es wurde vereinbart, den Antrag der CDU-Fraktion erneut auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2007 zu nehmen.

zu TOP 2.1.2
Beschaffung und Unterhaltung von Verkehrssignalanlagen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08853-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 29.05.2007 vor:

Nach Auskunft der Verwaltung stehen 582 Verkehrssignalanlagen im Eigentum der Stadt. Gemäß Abschlussbericht des RPA zur Beschaffung von Verkehrssignalanlagen (DS-Nr. 03278-02) vom 16.9.2002 verwaltet das Tiefbauamt rund 650 Verkehrssignalanlagen im Dortmunder Stadtgebiet.

Mit der bis zum 20.6.2007 laufenden Ausschreibung soll die Instandhaltung der Ampeln (inkl. Nebenarbeiten) von 475 Anlagen über fünf Jahre (10/2007 bis 9/2012) vergeben werden.
Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Wer ist Eigentümer der von der Stadt verwalteten, nicht in ihrem Eigentum stehenden Anlagen?
2. Warum ist die Wartung nicht für alle städtischen Anlagen ausgeschrieben worden?

Außerdem hatte die Verwaltung dazu eine Stellungnahme vorgelegt.

zu TOP 2.1.3
- unbesetzt -









zu TOP 2.1.4
Mitgliedschaft im MedEcon Ruhr e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09147-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Eintritt der Stadt Dortmund in den MedEcon Ruhr e. V.. In den Gremien des Vereins wird die Stadt Dortmund durch die Wirtschafts- förderung Dortmund vertreten.

zu TOP 2.1.5
Kanalerneuerung Derner Straße von Kirchderner Graben bis Borlandgraben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08768-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Derner Straße von Kirchderner Graben bis Borlandgraben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 210 bei der Investitionsfinanzstelle 66S21001014895 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2007: 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2008: 500.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 100.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 12.000 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 2.1.6
Prioritätenlisten für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09480-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Prioritätenlisten Gewässer, Kanal und Straße zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.7
Wettbewerb Hauptstadt des Fairen Handels 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09182-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstand zum Wettbewerb „Hauptstadt des fairen Handels 2007“ zur Kenntnis.
2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Bericht zur Haushaltslage durch die Stadtkämmerin

StK´in Dr. Uthemann gab einen Bericht über die Haushaltslage im zweiten Quartal 2007.

Die im Rahmen dieses Vortrages gezeigten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
zu TOP 2.2.2
Controllingberichte der Dezernate für das II. Quartal 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09381-07)

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) regte an, in den Berichten jeweils die Gesamtsummen für die einzelnen Dezernate darzustellen.

OB Dr. Langemeyer sagte eine entsprechende Ergänzung der Berichte zu und wies daraufhin, dass in den Tabellen kleinere Beträge, wie die Kosten des Personalrates und die des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten nicht enthalten seien. Diese Positionen würden im nächsten Bericht aber auch ausgewiesen werden.

Rm Reppin (CDU) erklärte, die Controlling-Berichte seien am Laptop nur schwer zu lesen. Er bitte, das Schriftbild zu verbessern oder die Berichte künftig in Schriftform allen Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zur Verfügung zu stellen.

OB Dr. Langemeyer regte an, sich gegebenenfalls im Rathaus die Unterlagen ausdrucken zu lassen. Es sei schwierig, unterschiedliche Interessen, hier die Übersichtlichkeit einer Seite sowie die Lesbarkeit kleinerer Textbuchstaben, zusammenzuführen.

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Dortmund nimmt die Controllingberichte der Dezernate zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.3
Gebührenentwicklung durch Emscher-Renaturierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09640-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 21.08.2007 vor:

Im Wege der Dringlichkeit bittet die CDU-Fraktion, folgende Bitte um Stellungnahme in die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2007 aufzunehmen:

In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Medien über die prognostizierte Entwicklung der Abwassergebühren im Zuge der Renaturierung der Emscher spekuliert. Während eine überregionale Zeitung einen zu erwartenden Gebührenanstieg in Höhe von 200 bis 300 Euro pro Jahr für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit vier Bewohnern nannte, wurde diese Zahl seitens der Emschergenossenschaft heftig dementiert und von einem Gebührenanstieg von lediglich 13 bis 21 Euro pro Einfamilienhaus ausgegangen.

Die CDU-Fraktion nimmt die erhebliche Diskrepanz zum Anlass, die Kämmerei um eine Stellungnahme in dieser Sache zu bitten und eine an nachvollziehbaren Kriterien orientierte Einschätzung der Abwassergebührenentwicklung im Zuge der Renaturierung der Emscher abzugeben.
Die Stellungnahme der Verwaltung soll in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im September gegeben werden.

2.3 Personal
- unbesetzt -

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Einrichtung eines Beteiligungsausschusses
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09128-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 06.08.2007 vor:

Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, einen Beteiligungsausschuss als zusätzliches Beratungsgremium nach folgenden Kriterien zu bilden und die Verwaltung zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten.

1. Beratungsgegenstand
Ziel des Ausschusses ist es, die im Rat vertretenen Fraktionen über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt sowie der städtischen Gesellschaften zu informieren. Dabei sind insbesondere folgende Themenbereiche zu berücksichtigen:

● Beratung der Jahresabschlüsse städtischer Unternehmen und Vorlage der Wirtschaftsprüferberichte inkl. Risikoberichten
● Berichterstattung über das zurückliegende Quartal bei größeren Gesellschaften (z.B. DSW, DEW, EDG)
● Beratung von Wirtschaftsplänen und Finanzplanungen
● Beratung von Kapitalmaßnahmen
● Beratung zur Neuaufnahme und Beendigung von Beteiligungen
● Beratung zu wesentlichen Änderungen des Gesellschaftszwecks
● Bericht über sonstige, wichtige Ereignisse innerhalb der Gesellschaft (z.B. finanzielle Unterstützung der Stadtwerke Cottbus durch DSW-Konzern)


2. Besetzung:
Dem Ausschuss sollen neben allen dem Rat der Stadt Dortmund angehörenden Fraktionen auch Vertreter der Stadt, der städtischen Unternehmen (soweit erforderlich) und zudem ein externer Wirtschaftsprüfer einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (z.B. Ernst & Young, PriceWaterhouse Coopers etc. - der nicht der Befangenheitsregelung des § 31 GONW unterliegt) angehören.

Um die Ausschussgröße möglichst gering zu halten, soll die Besetzung grundsätzlich mit der nach dem d´Hondt´schen Verfahren niedrigsten Anzahl von Ratsmitgliedern erfolgen.
Auf die nach diesem Verfahren ermittelte Anzahl von 11 Ratsmitgliedern ist die ständige Beteiligung eines externen Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters (ohne Ratsmandat) anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt entweder zu Lasten der Anzahl der Vertreter der größten im Beteiligungsausschuss vertretenen Fraktion oder zu Lasten der Anzahl von Vertretern der Verwaltung. Die Verwaltung wird gebeten, hier einen praktikablen Vorschlag zu unterbreiten.

3. Umsetzung:
Die Einrichtung des Beteiligungsausschusses ist von der Verwaltung zeitnah zu veranlassen. Die Sitzungen finden regelmäßig statt.

Begründung
Wiederholt hat unsere Fraktion kritisiert, dass die Informationsrechte des Rates durch die Verwaltung unzulässig eingeschränkt werden. So wurde bspw. die Verwaltung zur Abschätzung finanzieller Risiken für die Stadt aus dem Phoenix-See Projekt Ende 2006 gebeten, eine Kosten-Erlös-Kalkulation sowie eine rechtliche Einschätzung der Informationspflichten gegenüber dem Rat auch für diejenigen Angelegenheiten vorzunehmen, die vertraglich der DSW21 obliegen. Ebenfalls wurde zum Hintergrund des Forderungsausfalls der DOKOM aus einem Darlehen an die Stadtwerke Cottbus Mitte 2006 eine ausführliche Auskunft erbeten.

In beiden Fällen wurde von der Verwaltung eine Information des Rates mit der Begründung verweigert, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Angelegenheit der Gesellschaft handele, die nur in deren Aufsichtsrat thematisiert würde.

Damit wird dem Informationsanspruch des Rates nicht ausreichend Rechnung getragen. Dieser ist vielmehr auch über Vorgänge innerhalb städtischer Unternehmen zu informieren, wenn die Kontrollfunktion des Rates dies erfordert. Denn in einer wichtigen Angelegenheit/Angelegenheit von besonderer Bedeutung (§§ 55 I, 62 IV, 113 V S.1 GONW) ist von korrespondierenden Informationspflichten auszugehen. Da diese Informationspflicht keine aktienrechtliche Berichtspflicht (§ 394 S.1 AktG) ist, stehen dem auch Regelungen des Bundesgesellschaftsrechts nicht entgegen.

Von einem solchen Informationsanspruch (§§ 55, 62, 113 GONW) ist auszugehen, wenn sich durch Vorgänge innerhalb einer städtischen Gesellschaft größere finanzielle Risiken für das städtische Vermögen abzeichnen.


Dies ist bspw. der Fall, wenn im städtebaulichen Vertrag zwischen DSW 21 und Stadt beim Phoenix-See Projekt eine „Befreiungsklausel“ (Rückgabe der Grundstücke an die Stadt bei Scheitern des Projekts) vereinbart wurde.

Dies ist auch der Fall, wenn bspw. die Dokom, eine Tochter der Stadtwerke, Darlehen an andere Stadtwerke (hier: Cottbus) ohne hinreichende Absicherung vergeben hat, und später sogar Wertberichtigungen/ Abschreibungen für diese Darlehen vornehmen muss.

Der Pflicht zur Information des Rates ist künftig im Beteiligungsausschuss nachzukommen. Dort ist dann über Jahresabschlüsse und Prüfungsbericht des WP, Finanzplanung, etc. sowie über wichtige Ereignisse in den städtischen Gesellschaften zu beraten. Zur aktuellen Information erscheinen auch Quartalsabschlüsse nützlich, zumindest für die größeren Gesellschaften.

Die Einbindung externen Sachverstandes durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (der natürlich nicht den Regeln des § 31 GONW unterliegen darf) ist für eine sachgerechte Beratung im Ausschuss sinnvoll. Wirtschaftliche Entwicklungen können damit besser eingeschätzt werden.

In der vorgeschlagenen Gestaltung wird auch der Anforderung der Verschwiegenheitspflicht Rechnung getragen: Um zu verhindern, dass Informationen städtischer Gesellschaften an Dritte gelangen, erscheint es sinnvoll, den Kreis der Informationsempfänger auf eine möglichst kleine Zahl zu beschränken.

Gegebenfalls kann auch darüber nachgedacht werden, den Beteiligungsausschuss zum Betriebsausschuss aller Eigenbetriebe zu machen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.08.2007 vor:

In dem auch der Verwaltung vorliegenden Schreiben vom 20.06.2007 kommt die Bezirksregierung Arnsberg zu der Rechtsauffassung, dass die Verwaltung den Informations­rechten des Rates nicht im erforderlichen Maße nachge­kommen ist. Die von unserer Fraktion erbetenen Informationen zum Darlehen der DOKOM an die Stadtwerke Cottbus sowie zum Phoenix-See-Projekt hätten erteilt werden müssen.

Mit dem beantragten Beteiligungsausschuss (DS-Nr. 09128-07-E1) haben wir der Anregung des Regierungspräsidenten entsprochen, damit die Verwaltung ihrer Informationspflicht in einem klein besetzten Gremium nachkommen kann.

Da die Informationspflicht auch im Falle der Antragsablehnung grundsätzlich nicht entfällt, wird die Verwaltung gebeten, zu folgenden Fragen zeitnah Stellung zu nehmen:

1. DOKOM: Unter Bezug auf DS-Nr. 05550-06-E1 vom 30.05.2006:
a) Wann wurde welcher Betrag vom Konzern DSW 21 an die Stadtwerke Cottbus GmbH verliehen?
b) Warum wurde dieses Darlehen gewährt?
c) Welche Konditionen hatte dieses Darlehen?
d) Wie war das Darlehen abgesichert?
e) Ist das Darlehen von der Dokom GmbH ausgelegt worden ?
f) Wenn ja, warum dort und nicht von der DSW 21 AG ?
g) Rechnet die Dokom bzw. die DSW 21 heute mit einer Rückzahlung des Darlehens?
h) Sind Wertberichtigungen (bzw. Abschreibungen) im Jahresabschluss von Dokom bzw. (siehe Punkt e) von DSW 21 gebildet worden? Wenn ja, in welcher Höhe?
i) Gibt es ähnliche Forderungen gegenüber anderen Kommunen oder Stadtwerken, die vom Konzern DSW 21 seit 1990 gewährt wurden und noch nicht in voller Höhe zurückgeführt sind? Wenn ja, erbitten wir eine kurze Darstellung über Empfänger, Betrag, Grund des Darlehens und Tilgungsstand.
2. Phoenix-See: Unter Bezug auf DS-Nr. 06205-06-E9 vom 27.09.2006:
Inwieweit sind die vom Rat (DS-Nr. 04229-03) beschlossenen Eckpunkte in dem städtebaulichen Vertrag umgesetzt worden und gibt es ggf. Ergänzungen oder Änderungen? Die Beantwortung der Frage kann auch gerne durch Übermittlung des städtebaulichen Vertrages erfolgen.
3. Phoenix-See: Unter Bezug auf DS-Nr. 06205-06-E5 vom 22.09.2006:
Wie beurteilt die Verwaltung (nach der Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde) die Pflicht, dem Rat auch über diejenigen Angelegenheiten Auskunft zu erteilen, die vertraglich im Verantwortungsbereich des Stadtwerkekonzerns liegen, aufgrund der vertraglichen Regelungen aber ein gewichtiges finanzielles Risiko für die Stadt darstellen können?

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt Dortmund eine aktuelle, hinreichend detaillierte Kosten-Erlös-Kalkulation für das Projekt Phoenix-See schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Dabei sind auch folgende Aspekte zu berücksichtigen:
● Fa. Afflerbach und geplanter Rückbau der Halle (siehe Anfrage zur DS-Nr. 09321-07-E1 zum Ausschuss für Wirtschaftsförderung)
● Bodenkontaminierung und Entsorgungskosten
● Kostenentwicklung aufgrund erhöhter Bergbausicherungsflächen und Zeitverzögerungen
● Baulandarrondierung (Baulandmengen und -preise für Wohnen, Gewerbe
und Grünflächen)





Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) begründete zunächst den Antrag ihrer Fraktion. Außerdem berichtete sie, dass man den Regierungspräsidenten in Sachen „Informationsrechte des Rates“ angeschrieben und alle zur Verfügung stehenden Vorgänge ebenfalls übersandt habe. Die Antwort sei im Juni 2007 aus Arnsberg eingegangen. Darin heiße es, dass der Regierungspräsident nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes und der Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen sei, der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund habe seinen Informationspflichten gegenüber dem Rat nicht in dem erforderlichen Maße entsprochen. Weiter schreibe der Regierungspräsident, in diesem Zusammenhang bleibe anzumerken, dass sich das Kontroll- und damit verbunden das Informationsrecht des Rates der Stadt nicht ausschließlich auf die Stadt Dortmund selbst beschränke, sondern auch Vorgänge innerhalb privatrechtlicher Organisationsformen erfasse. Andernfalls könnte sich der Rat durch die Verlagerung der Wahrnehmung von Staatsaufgaben, etwa auf Kapitalgesellschaften, in das Privatrecht „flüchten“. Es würden kontrollfreie Räume entstehen. Der kontrollbezogenen Information des Rates der Stadt Dortmund stünden schließlich keine Regelungen des Bundesgesellschaftsrechtes entgegen. Soweit auszugsweise der Brief der Aufsichtsbehörde.

Der Regierungspräsident habe einen Kompromiss vorgeschlagen, nämlich den sogenannten Beteiligungsausschuss. Dieses Vorschlag übernehme jetzt ihre Fraktion. Er sei in dem vorliegenden Antrag ausgestaltet worden.

Ein solcher Ausschuss würde auch Druck von Aufsichtsratmitgliedern in kommunalen Unternehmen nehmen; denn einige dieser Aufsichtsräte seien fakultativ und könnten wieder aufgelöst werden. Dies sei gegenüber kritisch nachfragenden Aufsichtsratsmitgliedern in der Vergangenheit schon mehrfach geäußert worden.

Rm Starke (SPD) führte aus, ihrer Fraktion sei der Schriftwechsel, der zwischen der Fraktion FDP/Bürgerliste und dem Regierungspräsidenten geführt worden sei, bekannt. Dabei sei aufgefallen, dass der Aufsicht nicht mitgeteilt wurde, dass man in Dortmund mit dem Haupt- und Finanzausschuss bereits über einen Beteiligungsausschuss verfüge. In der letzten Wahlperiode seien zudem Beteiligungsrichtlinien erarbeitet worden, wonach regelmäßig die Vorstände und Geschäftsführer der wichtigsten Beteiligungen persönlich im Haupt- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung Auskunft geben müssten. Der Haupt- und Finanzausschuss habe jederzeit die Möglichkeit, auch Berichte von kleineren städtischen Töchtern einzufordern.

Es müsse ein Unterschied gemacht werden zwischen der politischen Steuerung in einem Ausschuss und der Steuerung durch Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat.

Ihre Fraktion stelle fest, man habe mit dem Haupt- und Finanzausschuss einen Beteiligungsausschuss, in dem ein ausreichendes politisches Controlling erfolge, das die Arbeit der in die Aufsichtsräte entsandten Mitglieder sinnvoll ergänze.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) machte unter Hinweis auf die bisher im Haupt- und Finanzausschuss erfolgten Berichtserstattungen von Unternehmensvertretern deutlich, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag von FDP/Bürgerliste ebenfalls ablehne.

Seines Erachtens wäre es sinnvoller gewesen, wenn die Stadt Dortmund gegenüber dem Regierungspräsidenten Gelegenheit gehabt hätte, darzustellen, wie das Verfahren vor Ort aussehe. Die Bewertung durch den Regierungspräsidenten wäre dann sicherlich anders ausgefallen. Die von der FDP/Bürgerliste im Schreiben vom 21.08.2007 angesprochenen Themen seien im Rat bzw. in den zuständigen Aufsichtsgremien sachgerecht behandelt worden.

Auch Rm Reppin (CDU) stellte fest, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Funktion eines Beteiligungsausschusses habe, der auf der Grundlage der entsprechenden Richtlinie arbeite. Die Kompetenzen, die ein Beteiligungsausschuss nach den Vorstellungen der FDP/Bürgerliste erhalten sollte, führten dazu, dass ein solches Gremium wie ein allumfassender Aufsichtsrat für alle Gesellschaften agieren könnte. Eine solche Kompetenzzuweisung gebe auch das Schreiben des Regierungspräsidenten nicht her.
Seine Fraktion lehne daher den Antrag der FDP/Bürgerliste ab.

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.

OB Dr. Langemeyer ging in seinen Ausführungen zunächst an den Brief der Fraktion FDP/Bürgerliste an den Regierungspräsidenten ein. Darin seien einige Sachverhalte dargestellt worden, die die Fraktion für richtig gehalten habe und die von Mitarbeitern der Bezirksregierung dahingehend beurteilt werden konnten, dass es sich dabei um wichtige Angelegenheiten handele. Nicht mitgeteilt worden sei dem Regierungspräsidenten allerdings, dass hier im Haupt- und Finanzausschuss der Vorstandsvorsitzende der Dortmunder Stadtwerke gefragt worden sei, ob es beim Phoenix-See ein Risiko gebe. Herr Pehlke habe diese Frage verneint und angekündigt, dass das Geschäft aus seiner aktuellen Kenntnis der Zahlen für die Stadtwerke erfolgreich ausgehen werde. Diese Information sei dem Regierungspräsidenten allerdings vorenthalten worden.

Dabei habe es gute Gründe gegeben, sich politisch darauf zu verständigen, dass die Vorstände der städtischen Unternehmen in diesen Ausschuss eingeladen würden. Ziel sei es gewesen, dass Problem zwischen Gemeindeordnung auf der einen Seite und Gesellschaftsrecht auf der anderen Seite zu umgehen, indem die Mandatsträger eine direkte Möglichkeit erhielten, die Vorstände und Geschäftsführer selber zu befragen. Auch der Oberbürgermeister müsse, bevor er der Politik Auskünfte geben könne, zunächst die Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaften um Informationen bitten.

Die Frage, warum das Thema „Darlehensvergabe DOKOM“ am Aufsichtsrat der Stadtwerke vorbeigegangen sei, wurde in diesem Gremium ausführlich diskutiert. Dabei sei deutlich geworden, dass dieses Geschäft eine Größenordnung gehabt habe, die nicht unter die Berichtspflicht falle. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke musste also nicht informiert werden. Wenn dies nicht erforderlich gewesen sei, stelle sich die Frage, warum dann der Oberbürgermeister als Mitglied des Aufsichtsrates darüber in den politischen Gremien berichten sollte.

In der DOKOM werde die Gesellschafterrolle nur durch die Dortmunder Stadtwerke AG wahrgenommen. Es gebe dort keine Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung und auch kein Ratsmitglied oder den Oberbürgermeister. Das bedeute, die Angelegenheiten, die in der Gesellschafterversammlung der DOKOM behandelt würden, seien interne Angelegenheiten der Stadtwerke. Das gelte auch für die Phoenix-See-Gesellschaft.
Es gebe klare Verantwortlichkeiten und für die Stadt Dortmund einen klaren Ansprechpartner, nämlich den Vorstandsvorsitzenden der Dortmunder Stadtwerke AG, der für das Informationsgeschäft zuständig sei und der als Unternehmensleiter die Berechtigung habe, auch über interne Angelegenheiten zu berichten.

Zum Antwortschreiben des Regierungspräsidenten führte OB Dr. Langemeyer aus, dass die darin enthaltenen Ausführungen von der Stadt und den städtischen Unternehmen gemeinsam geprüft und rechtlich gewürdigt würden.

Er empfinde es als merkwürdig, dass die Kommunalaufsicht einen Brief an eine Fraktion des Rates richte, der Stadt eine Kopie übersende und damit die Aufforderung verbinde, sich an die Vorgaben zu halten.

Man werde dem Regierungspräsidenten die Arbeitsweise des Haupt- und Finanzausschusses als Beteiligungsausschuss genau erläutern und gleichzeitig einige Fragen vorlegen.

Eine werde sein, warum die Kommunalaufsicht nicht die Tatsache würdige, dass die Gemeindeordnung genau festlege, wie der Rat der Stadt in den Gesellschaften verankert sei.

Er – so OB Dr. Langemeyer weiter – habe noch bis Anfang letzten Jahres ein Mandat im Aufsichtsrat der West.LB wahrgenommen. Dort gehe es um wirkliche Geschäftsgeheimnisse und ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht würde dazu führen, dass man sich vor Gericht verantworten müsste.

Er habe mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, dass der Finanzminister des Landes vor dem Landtag zu der Landesbeteiligung West.LB erklärt habe, er sei nicht in der Lage Auskünfte zu geben, weil eben das Aktienrecht dieses verbiete.

Es gebe im Aktienrecht und in der Gemeindeordnung Verschwiegenheitsregelungen, an die sich die Mitglieder kommunaler Vertretungen zu halten hätten. Es sei unverständlich, wenn der Regierungspräsident in seinem Brief schreibe, der Rat als kollegiales Gemeindevertretungsorgan vermag mit der Verpflichtung zu größtmöglicher demokratischer Transparenz nicht ohne weiteres die ihm zuwachsende Verschwiegenscheitpflicht zu gewährleisten. Wie könne sich eine Aufsichtsbehörde dahingehend äußern, dass es für sie offensichtlich die normale Praxis sei, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht eingehalten werde.

Außerdem erkläre Regierungspräsident in seinem Schreiben, dass der Rat über die für die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund gem. den §§ 43 Abs. 2, 30 GO NRW geltenden Verschwiegenheitspflichten hinaus deshalb geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen habe und insbesondere die organinterne Begrenzung der Informationsadressaten auf einen eigens eingerichteten Kontrollausschuss prüfend in Betracht ziehen sollte. Dies sei schon deshalb geboten, um etwaigen Schaden zu Ersatzansprüchen und weiteren nachteiligen Rechtsfolgen aufgrund von Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht zu begegnen.



Der Regierungspräsident räume damit ein, dass es tatsächlich Geschäftsgeheimnisse gebe, die geheim zu halten sind, wie etwa im Vergabeverfahren. Der Regierungspräsident erkenne damit auch an, dass etwa die Verhandlungen einer städtischen Tochtergesellschaft mit einem Unternehmen Afflerbach etwas seien, was in die Geheimhaltung gehöre .

Außerdem appellierte OB Dr. Langemeyer, die Verschwiegenheitsvorschriften zu beachten. Recht und Gesetz müssten eingehalten werden. Es dürfe nicht sein, dass nach eigenem Ermessen entschieden werde, ob vertrauliche Sachverhalte nach außen getragen werden, weil sie für die Öffentlichkeit interessant sein könnten.

Zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.08.2007 kündigte
OB Dr. Langemeyer an, er werde den Vorstandsvorsitzenden der Dortmunder Stadtwerke in den Haupt- und Finanzausschuss einladen, damit er sich zu den Fragen äußern könne.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, Kern des Antrages ihrer Fraktion sei es, einen Mittelweg zu finden zwischen der Wahrung der Geschäftsgeheimnisse einzelner Unternehmen und dem demokratischen Mitbestimmungs- und Kontrollrecht des Rates.

Der Regierungspräsident habe ihrer Fraktion geantwortet, weil diese auch Absenderin der Anfrage gewesen sei. Die heutigen Ausführungen des Oberbürgermeisters zur DOKOM seien vernünftige Antworten, die so vor Monaten nicht gegeben worden seien.

Dem Regierungspräsidenten habe man seiner Zeit die gesamten Antworten der Verwaltung auf die gestellten Anfragen zur Verfügung gestellt. Ihm sei nichts vorenthalten worden.

Der Beteiligungsausschuss sollte über wichtige Vorgänge unterrichtet werden. Dies habe der Regierungspräsident auch dem Oberbürgermeister mitgeteilt. Das bedeute, entweder informiere der Oberbürgermeister von sich aus über wichtige Unternehmensangelegenheiten oder er habe Auskunft zu geben, falls er von einem Ratsmitglied oder einer Fraktion gefragt werde. Es gebe selbstverständlich auch Betriebsgeheimnisse, die dabei gewahrt bleiben müssten.

Der Haupt- und Finanzausschuss sei der Beteiligungsausschuss. Sie habe deshalb in ihren Ausführungen auch besonders darauf hingewiesen, dass es sich bei dem heute vorgeschlagenen Gremium um einen Kompromissvorschlag des Regierungspräsidenten handele.

Rm Prüsse (SPD) merkte an, dass die Aufsichtsbehörde von der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht umfassend über die Situation in Dortmund informiert worden sei. Er hätte zudem erwartet, dass der Regierungspräsident vor der Beantwortung der Anfrage bei der Stadt Dortmund Erkundigungen einziehen würde.

Er habe den Eindruck, dass die Politik ordnungsgemäß über Vorgänge in den Beteiligungen unterrichtet werde. Die Beteiligungsrichtlinien seien dafür eine gute Grundlage.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste werde von seiner Fraktion abgelehnt.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion den Antrag der FDP/Bürgerliste vom 06.08.2007 ab. Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmte für den Antrag.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der FDP/Bürgerliste vom 21.08.2007 soll voraussichtlich in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 25.10.2007 erfolgen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
- unbesetzt -

zu TOP 3.2
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08636-07)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, ihre Fraktion werde die Punkte 1 bis 3 ablehnen, der Vorlage insgesamt aber doch zustimmen.

Unter der Einbeziehung der Erklärung von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2006, abschließend mit einer Bilanzsumme von 78.298.332,10 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 660.523,88 EUR, und der Lagebericht 2006 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 660.523,88 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.3
Kanalbau und verkehrsmäßige Erschließung des Wohngebietes EV 138 - Brechtener Heide -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Kanalbau und die verkehrsmäßige Erschließung des Wohngebietes EV 138 –Brechtener Heide- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 8.175.000 Euro. Gleichzeitig beschließt der Rat die Finanzierung der Erschließung des Wohngebietes EV 138 –Brechtener Heide- aus dem Sondervermögen. Das Investitionsvolumen für den Kanalbau beläuft sich auf 2.050.000 Euro, das für die Erschließung auf 6.125.000 Euro.

Die Finanzierung des Kanalbaus erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 210 bei der Investitionsfinanzstelle 66E21001014871 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2007: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2008: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 250.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 58.618,75 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2007: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2008: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 200.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 900.000 Euro
Haushaltsjahr 2014: 900.000 Euro
Haushaltsjahr 2015: 900.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 525.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 168.781,25 Euro, der bis auf den Aufwand für Betrieb und Unterhaltung durch entsprechende Erträge aus der Schenkung durch das Sondervermögen ausgeglichen wird.









zu TOP 3.4
Neubau eines Haltepunktes "Dortmund - PHOENIX West" an der DB-Strecke Dortmund Hbf –Hörde – Unna – Soest.
- Zusammenführung und Bewertung vorliegender Untersuchungsergebnisse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08642-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.08.2007, den Beschlussvorschlag der Vorlage wie folgt zu ergänzen:

„Darüber hinaus wird zur Schienenanbindung des Zukunftsstandortes optional eine Stadtbahntrasse gem. Abs. 2 Ziffer 3 vorgehalten.“

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, auf den Bau des zusätzlichen Haltepunktes „PHOENIX West“ wegen der betrieblichen Nachteile derzeit zu verzichten, die Möglichkeit als langfristige Option aber aufrecht zu erhalten. Bis dahin wird als Alternative eine Busanbindung gemäß Ziffer 3 realisiert.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.5
Wohnungsmarktbericht 2007 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09055-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.











zu TOP 3.6
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-, -; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09044-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
den unter Punkt 14.1 und 14.2 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen und den unter Punkt 14.3 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 8, § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 21.03.2007 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 15 genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 BauGB

III. beschließt, der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 11.06.2007 beizufügen.

zu TOP 3.7
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Plätze und öffentliche Räume
hier: Ausführungsbeschluss Aufwertung Lortzingstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08618-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Vor diesem Hintergrund fasst die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, bei Stimmenthaltung von Herrn Branghofer (DVU) einstimmig den Beschluss, die Maßnahme ohne den Aufbau eines Metallgitterzaunes durchzuführen und die Finanzmittel stattdessen für die Beleuchtung der Unterführung Gronaustraße zu verwenden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufwertung der Lortzingstraße mit einem Gesamtvolumen von 120.000,00 Euro. Die Finanzierung im Budget des Amtes 86 (Projektgruppe URBAN II) bei Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

HJ 2007
20.000,00 €
HJ 2008
100.000,00 €



Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städt. Ergebnisrechnung i.H.v. 2.925,00 €.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09062-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 16.1 vorgebrachten Anregungen zu folgen, den unter Punkt 16.2 vorgebrachten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und den unter Punkt 16.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 15.02.2007 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 17 genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 29.06.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.9
Freianlagenplanung und Gestaltfamilie PHOENIX See - Bemusterung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09252-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen entscheidet heute nicht über die Pflastermaterial, sondern lässt sich noch blassgrüne und –blaue Beläge zeigen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohne lehnt diesen Antrag einstimmig ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Gestaltungselemente der Freianlagen:

Beleuchtung :
Lichtstele 1 (Stele A + G Schreder) und Mastleuchte 5 (Bega auf Mast Dortmund)
=> einstimmig

Sitzmöbel:
Es besteht im Ausschuss Einigkeit, dass heute noch nicht festgelegt werden kann, wo Sitzmöbel mit und wo Sitzmöbel ohne Rückenlehne stehen werden. Grundsätzlich sollen Bänke mit Rückenlehne aufgestellt werden, nur im Einzelfall sollen die Sitzmöbel keine Rückenlehne haben. Die Sitzhöhe sollte mindestens 50 cm betragen.

=> einstimmig

Abfallbehälter:
Nr. 14 (Hahne + Lückel offen) => einstimmig

Poller:
Nr. 15 (Karschau Farbe 1) => einstimmig

Geländer:
Nr. 19 (mit Edelstahl) => einstimmig

Sitzpoller:
Der Sitzpoller sollte breiter und höher sein. Die Verwaltung wird aufgefordert, dies entsprechen vorzusehen.

Pflasterbelag:
Herr RM Münch macht den Vorschlag, Pflaster Nr. 22 auszuwählen.

Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich einstimmig für Pflasterbelag Nr. 26 aus.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, dieser Auswahl zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die Verwendung der entsprechenden Materialien bei der Ausführung der Freianlagenplanung zu veranlassen.


Die Bezirksvertretung Hörde hat eine gleichlautende Empfehlung abgegeben.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Bezirksvertretung Hörde zu beschließen.

zu TOP 3.10
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Mittelverlagerung zu den Projekten Erlebniswelt Fredenbaum -Big Tipi-, Hoesch-Park und Jugendtreff Stollenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09104-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN II steht für den Fredenbaumpark ein Budget in Höhe von 1.514.891,59 Euro zur Verfügung. Nach weiterer Konkretisierung des Projektes Fredenbaumpark reduziert sich das benötigte Budget auf 1.314.891,59 Euro. Damit können 200.000,00 Euro verlagert werden.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlagerung der Mittel innerhalb der Maßnahme „Erweiterung wohnungsnaher Freizeit- und Naherholungsangebote“ wie folgt:
132.000,00 Euro werden zum Projekt Erlebniswelt Fredenbaum- Big Tipi- im Rahmen der vom Rat am 29.03.2007 beschlossenen Mehrauszahlungen verlagert.
33.000,00 Euro werden zum Projekt Hoesch-Park verlagert und erhöhen das Projektbudget von 1.000.000,00 Euro auf 1.033.000,00 Euro.
35.000,00 Euro werden zum Projekt Jugendtreff Stollenpark verlagert und erhöhen das Projektbudget von 750.000,00 Euro auf 785.000,00 Euro.

Die Finanzierung zu b) und c) ist im Budget des Amtes 86 (Projektgruppe URBAN II) bei Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2007 68.000,00 Euro

Sollten sich weitere freie Projektmittel im Rahmen von weiteren positiven Submissionsergebnissen und Schlussrechnungen ergeben, sollen diese im Hoesch-Park eingesetzt werden.
Die Investition (68.000,00 Euro) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.403,33 Euro inkl. aktivierbarer Eigenleistung.

zu TOP 3.11
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
1.3.2 Ökologische Modernisierung
Ausführungsbeschluss
- Aufbau einer Thermosolaranlage an der Sporthalle Nord
- Regenwasserversickerung an der Sporthalle Anne-Frank Gesamtschule
- Aufbau einer Klimastation an der Erlebniswelt Fredenbaum
- Gerätebeschaffung und Einrichtung des Klima- und Umweltpfades
- Erneuerung des Beleuchtungssystems an der Sporthalle Nord
- Einsatz einer zusätzlichen pädagogischen Kraft für Nordstädter Schulen
- Internetauftritt „Ökologische Modernisierung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09195-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausführung folgender konsumtiver Maßnahmen:
- Änderung der Beleuchtungsanlage der Sporthalle Nord
- Zeitlich befristeter Einsatz eines pädagogisch geschulten Experten für die Nordstädter Schulen
mit einem Aufwand in Höhe von 150.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haus­haltsjahre wie folgt:

HJ 2007 32.000,00 Euro
HJ 2008 118.000,00 Euro
Gesamt 150.000,00 Euro

Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA86 (6/URBAN II) im Produkt 86_1300401.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Ausführung folgender Investitions­maßnahmen:
- Aufbau einer Thermosolaranlage auf das Dach der Sporthalle Nord,
- Regenwasserversickerung an der Turnhalle Anne-Frank Gesamtschule,
- Aufbau einer Klimastation an der Erlebniswelt Fredenbaum
- die Erstellung eines Internetauftritts für das Projekt „Ökologische Modernisierung“
- Gerätebeschaffung und Einrichtung des Klima- und Umweltpfades
mit einem Investitionsvolumen von 298.000,00 €.

HJ 2007 152.000,00 Euro
HJ 2008 146.000,00 Euro
Gesamt 298.000,00 Euro

Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Investitionen und Aufwände bedingt der Aufbau der Thermosolaranlage und die Änderung der Beleuchtung eine jährliche Entlastung der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 8551,25 Euro.

Die investiven und konsumtiven Auszahlungen verteilen sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:
HJ 2007 184.000,00 Euro
HJ 2008 264.000,00 Euro
Gesamt 448.000,00 Euro

Das Projekt Ökologische Modernisierung ist im „Operationellen Programm URBAN II für den Stadtteil Dortmund-Nordstadt“ unter der Projektnummer 1.3.2 berücksichtigt. Das für diese Maßnahme vorgesehene Aufwandsvolumen wird nicht überschritten.

zu TOP 3.12

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -






7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Nutzungsorientierte Ertüchtigung von Dortmunder Sporthallen - Maßnahmen in 2008-2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08935-07)

Rm Monegel (CDU) kündigte an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, obwohl die vorgesehenen 1,5 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen nicht ausreichen würden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sollte geprüft werden, ob weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das Programm zur Ertüchtigung der Dortmunder Sporthallen in dem in dieser Vorlage genannten Rahmen weiterzuführen.

zu TOP 7.2
Aufstockung Dachgeschoss der Musikschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09119-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgende vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufstockung des Dachgeschosses der Musikschule der Kulturbetriebe Dortmund.

zu TOP 7.3
Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung, Teil I - Außenanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08686-07)

Neben Empfehlungen aus einigen Bezirksvertretungen lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses eine Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird im 3. Punkt ergänzt:

a) Die Rangfolge der Sportplatzanlagen, die in Kunstrasenausführung modernisiert werden sollen (Seite 15 der Vorlage) wird wie folgt geändert:

Neu
Alt
Sportplatzanlage
Stadtbezirk
9
10
Oesterstraße
Brackel
10
11
Blumenkamp
Huckarde
11
12
Friedrich-Hölscher-Straße
Scharnhorst
12
13 + 14
Am Hallenbad oder
Volksgarten Mengede
Mengede
13
9
Im Dorney
Lütgendortmund




b) Über den vorgeschlagenen Standort Blumenkamp im Stadtbezirk Huckarde wird erst entschieden, wenn der Meinungsprozess vor Ort mit den örtlichen Vereinen abgeschlossen ist.
c) Weitere Kunstrasenplätze dürfen die Rangfolge dieser Prioritätenliste nicht verändern, falls dafür Mittel aus der Sportpauschale erforderlich sind, weil die allein der Abarbeitung der Prioritätenliste vorbehalten sind.
d) Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Anlagen aufgrund der in dieser Vorlage genannten Kriterien mit welchem Finanzierungsmodell in eine Kunstrasensportanlage umgewandelt werden können bzw. als Sportplatz in Tennenausführung saniert werden.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) und Rm Monegel (CDU) baten darum, die Beratungsunterlagen durchlaufen zu lassen, weil noch Diskussionsbedarf bestehe.

StR Stüdemann erklärte, die von der CDU-Fraktion im Fachausschuss gestellten Fragen würden bis zum kommenden Montag beantwortet werden.

Rm Prüsse (SPD) sprach sich dafür aus, dass der Haupt- und Finanzausschuss heute eine Empfehlung an den Rat aussprechen sollte.

Daraufhin kündigte Rm Monegel (CDU) an, seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beschließen.

zu TOP 7.4
Dortmunder Veranstaltungssommer bis zur Kulturhauptstadt RUHR.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09041-07)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitegeleitet.




zu TOP 7.5
Neufassung der Satzung für das Stadtarchiv Dortmund und der Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09245-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund
Der Rat der Stadt nimmt die anliegende Benutzungsordnung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 7.6
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08791-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2006, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 71.993.311,63 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 277,81 €, und der Lagebericht 2006 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 277,81 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.

8. Schule

zu TOP 8.1
Schulorganisatorische Veränderungen am Standort "Eierkampstraße 2-4" in Dortmund-Hombruch;
hier: Erweiterung des Schulgebäudes und Folgenutzung durch die Max-Wittmann-Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08740-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt,

die Errichtung einer Dependance der Max-Wittmann-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) am Standort „Eierkampstraße 2-4“ zum Schuljahr 2009/10 mit dem Ziel, dort innerhalb von 2 Schuljahren eine organisatorisch und rechtlich eigenständige Förderschule mit dem genannten Förderschwerpunkt zu entwickeln,

den bedarfsgerechten Umbau und die Erweiterung des Schulgebäudes und des Außengeländes am Standort „Eierkampstraße 2-4 für die Zwecke einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.700.000 €,

und beauftragt die Verwaltung

einen Baubeschluss mit dem Zeitziel eines Baubeginns im 3. Quartal 2008 vorzubereiten,

eine angemessene Zwischenunterbringung des Bildungsgangs „Abitur für Erwachsene am Vormittag“ des Abendgymnasiums bis zur dauerhaften Verlegung an den Standort „Rheinische Straße 69“ zu organisieren.

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Verkauf des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der GVZ Projektgesellschaft Feineisenstraße mbH an die Krupp Hoesch Stahl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09192-07)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt den Verkauf und die Abtretung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der GVZ Projektgesellschaft Feineisenstraße GmbH an die Krupp Hoesch Stahl GmbH (KHS), Dortmund

zu TOP 10.2
Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) - hier: Verkauf der Beteiligung an der evu.it
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09433-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verkauf der Beteiligung der EDG an der evu.it GmbH zu.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Sachstandsbericht des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08983-07)

1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt

a) den Erfahrungsbericht des Bürgerbüros und
b) die Umbenennung des Namens „Bürgerbüro – Anregungen, Beschwerden, Chancengleichheit“ in „Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit“

zur Kenntnis.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Bürgerbüro die Funktion einer „internen Beschwerdestelle“ für Beschäftigte und Bewerber/innen bei der Stadtverwaltung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wahrnimmt.

12. Anfragen

zu TOP 12.1
Werbeaktion der Dortmunder Stadtwerke AG
Anfrage (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09047-07)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste hatte unter dem 12.06.2007 zur Ratssitzung am 14.06.2007 folgende Frage gestellt, die in der heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung beantwortet werden sollte.

Mit der Überschrift „überall in unserer Stadt“ hat die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) u. a. in den Samstagsausgaben (2.6.) der Dortmunder Zeitungen eine 31 mal 22 cm große Anzeige geschaltet. Darin wird auf den wirtschaftlichen Erfolg und die Gewinnverwendung der dort genannten städtischen Unternehmen (u. a. DEW, Klinikum, EDG, DOGEWO) hingewiesen. Zudem gibt es Anzeigen auf Plakatsäulen (Stadtmöblierung) und einen Prospekt, der an viele Haushalte verteilt wird.

Angesichts des Umfangs dieser Werbung ist von nicht unerheblichen Kosten auszugehen.

Die Verwaltung wird gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen, welche Kosten der DSW21 mit der Anzeigenkampagne sowie den Stadtwerbungen entstehen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der nach Redaktionsschluss erfolgten Anzeigenschaltung. Für den Fall, dass die Dringlichkeit nicht gesehen wird, bitten wir hilfsweise darum, die Anfrage für den nächsten HFA vorzusehen.

Die Verwaltung hatte mit Datum vom 16.08.2007 eine Stellungnahme abgegeben.

13. Betriebsausschussangelegenheiten
- keine Vorlagen –




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde 16:35 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung




Dr. Gerhard Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin



Harnisch Feuler
Ratsmitglied stellvertretender Schriftführer


Anlage:
(See attached file: HFA II. Quartal 2007_Präsentation.pdf)